Den 4. Junii oder 25. Maii die O-ctava gehalten und Kais. Mt. selbst umbgangen.

[Folgt eine von Dr. Fuchs im Namen der Stadt Eger concipirte Eingabe an den Kaiser um eine Fristerstreckung zu Gunsten derjenigen Egerer Dorfgemeinden, gegen welche Hans Gangolf von Witzleben auf Hochstadt wegen seines beanspruchten Hechtes zur "Hut und Trift" auf den Grundstücken derselben klagend aufgetreten ist. — Ferner ist ein von demselben Syndicus im Namen der Vetter Adam und Andreas Cramer in Eger verfasste Bittschrift an den Kaiser eingeschaltet, welche den Process der letzteren gegen den Grafen Sebastian von Schlick wegen der Benützung eines Waldes betrifft.]

Obwohl dieser Tag ziemblich feierlich gehalten, so seind doch die Officierer sowohl die Appellationund Kammerräthe alsbald nach verbrachten Umbgang in Rath gangen, darumben ich erstlich Herrn Kammerpräsidenten umb Beförderung gebeten, bin aber mit heftigen Worten abgewiesen und des vorigen Bescheids erinnert worden.

So hat Herr Hoffmann auch allein den Verzug einem E. Rath beigemessen und die auszahlte Zehrung zum höchsten verwiesen, mit ausdrucklichen ferneren Anmelden, dass ein Rath die erste Verweisung der Gelder in Acht haben und einen Bullen nicht zwier versagen sollen, jetzo musste die Kammer selbst Mühe haben, darumb ich auch sie des Verzugs nicht zu verdenken.

Nachmittag hab ich Herrn Heugeln in seinem Hause die zwo Supplicationes, eine wegen der sieben Dorfschaften, die andere wegen der Cramer in seinem Haus eingeantwortet und soviel erhalten, dass alsbald die gebetene Dilation bewilliget und Herrn Trösten also zu fertigen zugeschicket, der Herren Cramer Supplication aber in die Appellation zu dero ferneren gnädigen Gutachten gegeben und Herrn S. Kahlen zugeschickt worden. Und dieweil gleich ein Bote wieder von Eger kommen, als hab ich noch folgendes Schreiben gestellet und solchen alsbald desselben Tages wieder fortlaufen lassen:

Ehrenfest, ehrbar, hochund wohlweise, insonders gunstig gebietend Herren und gute Freunde! Was E. E. und Hochw. uf meine zwei unterschiedliche Schreiben mir zur Antwort geben und wie sie nicht allein den Bescheid wegen des Zolls mit Verwunderung vernommen, sondern auch mich ferner die Instruction und Vollmacht fleissig in Acht zu nehmen ermahnet, darbei für gut ansehen, dass ich bei den Herren obristen Landofficierern alles Fleiss anhalten und dahin mein Sollicitation anstellen solle, damit ihr gnädiges Gutachten, so vor dem E. E. und Hochw. von mir referirt, nicht zurück gesetzt und die guldene Bull, wie gebeten, de novo und in specie confirmirt werden möge, das alles hab ich nothdurftig vernommen und soll E. E. und Hochw. hierauf nicht verhalten, dass allbereit für 4 Tagen von mir nicht allein Kais. Mt. wegen des Zolls ein Supplication unterthänigist überreichet, wie lit. A. zu sehen, sondern dass ich auch den obristen Herren Landofficierern ufgewartet und ihnen die guldene Bull in Originali furgeleget, doch alsbald wieder zu Händen genommen, und dieweil die ganze Supplication aus vorigen Schreiben, sowohl der Vollmacht und Instruction genommen, ich auch nicht bedacht, ichtwas darvon zu weichen oder ohne E. E. und W. Vorwissen und Gutachten mich einzulassen, als hoff ich, auch dieselben darmit zufrieden sein und mir ferner desto lieber trauen werden.

Do nun gleich die Sollicitation und das Aufwarten, weiln es sich so lang verziehet, sehr beschwerlich, soll doch gemeiner Stadt und E. E. und Hochw. Bestes jederzeit privato commodo furgezogen und verhoffentlich in einem und andern von mir nichts versehen, sondern aller muglichster Fleiss angewendet, auch alles treulich zu meiner Anheimbskunft referiret, sowohl wohin die uberschickten 50 Thaler sambt vorigen 20 fl. von mir ausgeben, berechnet werden.

Und dieweil des Eauners Sach allbereit dahin angeordnet, dass solche künftigen Montag soll referirt werden, zweifelt mir nicht, es werde darauf ein guter Bescheid erfolgen, wie ich denn dem Referenten allbereit die Stadt in Acht zu haben treulichen gebeten, auch solchen zur Billigkeit geneigt befunden. Und dürfen E. E. und W., dass mir nicht eher Antwort erfolgen können, sich gar nicht entschuldigen, werden auch die Execution wider Adam Viethom wohl anzuordnen wissen, denn ich denselben nicht furzuschreiben. Bitt selbst, do ichtwas in meinem Schreiben, so denselben zuwider furgelaufen, solchs der Ungelegenheit und dem lang beschwerlichen Ufwarten, daher leicht ein Ungeduld sich ereignen kann, beizumessen und meines Haushaltens ingedenk zu sein. Dann ich E. E. und Hochw. nach höchsten Vermugen hinwieder zu dienen wie schuldig also auch bereit und willig. Datum Eger den 4. Junii anno 92. E. E. und Hochw. dienstwillig gehorsamber B. F. D., Synd.

Den 5. Juni oder 26. Maii Wiewohl ich abermals des Tages alles möglichsten Fleisses ufge-wartet, hab ich doch das wenigist nicht erlangen können, darumben Geduld tragen und ferner Gelegenheit erwarten müssen.

Den 6. Junii oder 27. Maii. Bin ich Früh nach 6 Uhr zu Hof gangen und uf mein Anhalten bei Herrn Rümpfen S. Gnd. gnädige Audienz gehabt und darauf desselben Gutachten dahin bekommen, dass ich alsbald, was hiebevorn wegen des Zolls sowohl der pfalzund markgräfisehen Strittigkeiten halber von mir einbracht, wieder verneuern und alsdann folgendes Tages Kais. Mt. unterthänigist überreichen solle, alles darumb, damit er desto besser Gelegenheit, Ihr Kais. Mt. der Sachen zu erinnern, haben möge, dann er soviel befinde, dass es Kais. Mt. mehr dann die Stadt angehe, werde auch daher billich die Stadt, weiln sie Ihr Mt. Interesse so treulich in Acht hält, hinwieder billich bedacht. Und dieweil Herr Appellationpräsident sich aller gnädigen Beförderung anerboten, als hab Ihr Gnd. ich zu Haus aufgewartet und die guldene Bull in originali furgeleget, auch umb Beförderung alles Fleiss gebeten.

Wann dann Ihr Gn. sich dessen ebenmässig erboten und vermeldet, dass sie ehist Ihr Kais. Mt. der Sachen zu erinnern Gelegenheit suchen wollen, auch ebenmässig Kais. Mt. unterthänigist durch ein Supplication zu erinnern für gut angesehen, als hab ich nicht allein die vorige zwo unterschiedliche Supplicationes rein abschreiben lassen, sondern ich hab auch folgenden Tages (den 7. Juni oder 28. Maii Sonntag) nach der Mess Kais. Mt. solche unterthänigist überreicht mit demuthigister höchster Bitt, dass doch Kais. Mt., wo nichts anders, doch derselben eigen Interesse in Acht nehmen und dem äussersten Verderben Kreises und Stadt furkommen und demnach den Herren obristen Officierern Ihr Gnd., H. und G. solche vor dero Abreisen zu erledigen gnädigist befehlen wollen.

Weiln dann, wie Herr Rumpf zuvorn meldet, Ihr Kais. Mt. etwas bewegt, als haben sie auch sehr laut und wider Gewohnheit mir geantwortet, dass es geschehen solle, sich auch wieder zum andern umbgewandt und vermeldet, es soll gewiss geschehen. Darumben Herr Rumpf mich angesehen und gleich den vorigen S. Gnd. Reden erinnern wollen.

Do ich nun bei des Herrn Rümpfen Peter angehalten, dass er die Supplication alsbald in gebührende Ort befordern und den Herrn S. Gnd. der Sachen selbst wieder mit Gelegenheit erinnern wolle, hat derselbe mir zu verstehen geben, dass es keines Erinnern bedürfe, dann Ihr Gnd. ohne dies Kreis und Stadt mit sondern Gnaden gewogen und dessen zum oftern gedächten.

Den 8. Junii oder 29. Maii, do ich zum Herrn obristen Kanzler kommen und Ihr Gnd. ufgewartet, haben dieselben mir angemeldet, dass allbereit die Sachen herab geben und zu befordern befohlen worden, wolle seines Theils gern das beste darbei thun, dann er sich der langen Sollicitation und Ufwartens wohl zu erinnern.

Und wiewohl ich folgend zu Hof den Herrn Landofficierern auch ufgewartet, hab ich doch, weilen noch das Waisenrecht gewähret, keinen endlichen Bescheid erlangen können, sondern bin zu einer kleinen Geduld vermahnet worden.

Den 9. Junii oder 30. Maii bei Herrn S. Penken angehalten und abermals vernommen, dass Herr Hoffmann über den Sachen sehr schellig (sie) und dass er darumb solche bis uf dato verzogen, jedoch hat er Befehlich den Herren Officierern solchen furzutragen, wolle es auch alles Fleiss thun und verhoffentlich dahin richten, damit die Quittung erfolgen solle.

Dannen zum Herrn von ßosenberg gangen und uf mein unterthäniges Anhalten von Ihr Gnd., die mich willig und in Gnaden gehört, dahin beantwortet worden, dass Ihr Gnd. sich der Egerischen Sachen gar wohl zu erinnern und dass es ein Nothdurft, dass denselben abgeholfen, wolle auch gerne daran sein, dass es befordert und Kreis und Stadt sonderlich Ihrer Kais. Mt. Interesse bedacht weide.

Und dieweil Nachmittag von Carlsbad ein Bote an mich kommen, des Balthasar von Bombs-dorf Diener und Abgesandter auch mich ein Supplication zu ersehen und zu corrigiren bittlichen angelangt, als hab ich nicht allein den Boten wieder nach Carlsbad abgefertiget, sondern ich hab auch darauf nachfolgende zwei Supplicationes gestellet und wieder abschreiben lassen.

[Folgt eine von Dr. Fuchs verfasste Bittschrift der Stadt Karlsbad an den Kaiser umdie Erlassung des Befehls an die Stadt Elbogen, dass sie den in Karlsbad verhafteten Bienendieb daselbst hinrichten lasse, ferner ein von demselben coneipirtes Gesuch des Pancratius Lheman von Guben an den deutschen Vicekanzler Sehastian Heugel um Eestitution des Balthasar von Bomsdorf in den Besitz der Güter, die ihm infolge des Bibersteinischen Processes entzogen worden sind.]

Den 10. Juni oder 31. Maii hab ich anders nichts verrichten können, dann dass ich erfahren, dass die Kaunerische Sache in der Appellation auch erlediget und dass der Herr Präsident gut ege-risch, darumben gebeten darob zu sein, damit solche zum ehisten neben der markgräfischen der Wunsiedler Zins halber, weiln periculum in mora, möge hinauf gegeben und weiter erlediget werden.

Den 11. (1.) Juni. Ob ich wohl abermals ufgewartet, auch Herrn Heugeln zu Haus angeredet, dass er sonderlich die strittige Zinssachen erledigen wollte, ist doch nichts zu erlangen gewesen, Herr Heugel auch nicht eins zu Hof gangen. Darumben mich zu Haus verfuget und nicht allein folgende Supplication gestellet und zum Abschreiben geben, sondern auch bei Herrn Ti osten mich ufgehalten, aber soviel gesehen, dass die Sachen noch bei Herrn Heugels Händen und dass der Befehlich wegen der Dorfgemeinden gefertiget und bei Kais. Mt. zum Unterschreiben.

Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister und unuberwindlichister römischer Kaiser, auch zu Hungern und Beheimb Kunig, allergnädigister Kaiser und Herr! Demnach der zu Eger wider habende auch in viridi observantia erhaltene guldene Bull und Privilegia aufgerichte Granitzzoll nunmehr von den armen Inwohnern, weiln solcher von Frembden, die anderer Ort ihren Weg zu nehmen und Eger leicht nur uf ein Viertelwegs [sie] umfahren können, nichts bringen will, nicht allein in der Stadt, sondern auch uf den Gränitzen de facto gleich erzwungen und daher wie von den angesessenen Churund Fürsten, die ohne alles Ufhören dem Kreis und Stadt, zuvorderst E. Kais. Mt. und der löblichen Krön Beheimb ihr jus und regalia an der Granitz, Gleit, Schutz, Gerichten und andern Gerechtigkeiten zu entziehen und dieselben ihnen zuzueignen sich per fas et nefas bemühen, also auch von den Zollcommissarien die Stadt und derselben armen Inwohner in äusserst Verderben gesetzt und diesfalls mit ihnen als Frembden und die gar nicht in die Krön Böheimb gehörten, gehandelt und gebahret werden will: als ist solchem nach an E. Kais, und Kunig]. Mt. wegen und in Namen meiner Principalen mein alleruntertkänigist umb Gottes und der lieben Gerechtigkeit willen unnachlässiges Flehen und Bitten, die geruchen doch solchem äussersten der Stadt Verderben gnädigist zu Hilf zu kommen und die allergnädigiste endliche Verordnung zu thun, damit von E. Kais. Mt. Beheimbischen Hofkanzlei, dahin ich von den Herren Kammerräthen diesfalls gewiesen, die oft angezogene und in originali producirte guldene Bull nicht allein de novo und in specie ubei vorige E. Mt. Gnädigiste erfolgte Generalconfirmation bestätiget und confirmirt, die Bürget und Inwohner darbei gebührlichen geschützt und den Zolleinnehmern durch Patenta solchs insinuirt, sondern dass auch den andern pfalzund markgräfischen viel Jahr hero geklagten Strittigkeiten ohne fernem Verzug abgeholfen, die Vertragsrecess ebenfalls ratificirt und confirmirt und der arme hochbedrangte Kreis und Stadt ihrer, ohne Ruhmb zu melden, jederzeit zu Friedensund Unfriedenszeiten geleisten Treu und unterthänigisten Gehorsambs fruchtbarlich gemessen und nicht gar unter frembdes Joch E. Kais. Mt. und der Krön Beheimb, als zu welcher solcher Kreis gleich ein Schlüssel, zu sondern Nachtheil und Schaden oder je zum wenigisten in endliches Verderben gebracht und gedrungen werden möge. Das gereichet | E. Kais, und Kunigl. Mt. sowohlen der löblichen Krön Beheimb Interesse selbst zum Besten, so werdens auch meine Principalen in unterthänigisten Gehorsamb zu verdienen neben mir jederzeit wie schuldig als auch mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts bereit und willig erfunden werden. E. Kais. und Kunigl. Mt. endlichen gnädigisten Resolution gehorsambist wartend. E. Kais, und Kunigl. Mt. allerunterthänigist gehorsambister Bartholomaeus Fuchsins D., der Stadt Eger Syndicus.

Den 12. (2.) Junii hab ich erstlich Herrn obristen Kanzler angeredet und die Supplication überreichet, darauf diesen Bescheid überkommen, dass Ihr Gnd. lieber wollten, ich die Zollsachen bei der beheimbischen Kammer suchte, die andern sollten wohl erlediget werden. Do ich nun hierauf Ihr Gnd. zu vernehmen geben, dass ich von der beheimbischen Kammer dahin gewiesen und dass es Regalie und die Confirmationes von der Kanzelei ausgehen müssten, haben dieselben sich hernacher zufrieden geben und aller Förderung sich erboten.

Und dieweil der Hofkarnmerpräsident auch gleich zu Hof gangen, hab Ihr Gnd. ich in gleichen angeredet, um doch die Quittung nach so langen Verzug dermaleins zu befordern. Es haben aber Ihr Gnd. mich erstlich abermals hart angefahren und doch hernach etwas glimpflicher vermeldet, dass der Verzug der Stadt beizumessen und dass ein solch gross Zehrung ufzuwenden sich nicht gebühren wollen.

Do ich aber Ihr Gnd. Widerpart gehalten und vermeldet, dass uns wie Ihr Gnd. also auch den Conitnissarien ichtwas fürzuschreiben nicht gebühren wollte, hat derselbe darauf angefangen, dass er jetzo ander Sachen und mir nicht zuhören könne, sei auch nicht der Ort zum Sollicitiren, derohalben ich Ihr Gnd. angezeigt, dass ich wohl hundertmal in dero Zimmer ufgewartet und mich angeben lassen, aber niemals fürkommen mögen, und dass darumb ich solche Gelegenheit Ihr Gnd. unterwegens anzureden suchen müsste und viel lieber sonsten dieselben verschonen wollte. Hierauf er alsbald fortgangen und mich weiter nicht hören wollen.

Do ich nun zu Hof kommen und Herrn Secretarlo Penken, der mich ufm Saal zu sich erfordert, solchs angemeldet, hat er Anfangs mein gelachet und gesaget, ich müsse dergleichen gewöhnen, dann es ihme und andern ebenmässig widerfahre. Hernacher vermeldet, dass er jetzo darumb zu Hof, dass er der Stadt und andere Sachen den Herren Officierern fürtragen und ihr Gutachten neben dem Herrn Präsidenten begehren solle. Sollte mich gedulden, wollte meiner nicht vergessen und mich gern zu Bescheid befördern.

Nach solchen bin ich zu Herrn Heugeln in die Kanzlei gangen und ihme der Karlsbader und Bombsdorfs Sachen eingeantwortet, auch gemeiner Stadt ingedenk zu sein gebeten. Der hat alsbald das Memorial, so ich Herrn obristen Kanzler übergeben, mir geweiset und darbei gefragt, ob ich thöricht, dass ich so viel Memorial schreiben und übergeben möge; wolle ohne dies der Sachen nicht vergessen, jedoch müsste er mirs darmit zu gut halten, dieweil er wohl konnte erachten, dass ich gern zu Haus wäre. Hat auch die ander beide Sachen uf die Appellation zu geben befohlen.

Und wiewohl der Egerische Bote ufm Saal umb 10 Uhr mich antroffen, ich auch das Schreiben wegen Adam Viethors gern einantworten wollen, hat doch solchs wegen der vielfältigen Geschäft und dass Herr Hans Georg von Schwamberg seiner Vetter Vormundschaft halber gleich Verhör und beiderseits stattlichen Beistand gehabt und die Stuben, auch Herrn Heugels Losament alles voller Herren gewest, nicht geschehen mögen und bis uf folgenden Tag eingestellet werden müssen. Item Herr Prombnitz von mir Urlaub genommen, auch des Vaters Eichorns seeligen Setzer, der Michel, mich angeredet.

Den 13. (3.) Junii. Do ich Früh zu Hof kommen und etliche Herren Officierer angesprochen, haben dieselben, sonderlich Herr Obristkanzler, mich noch zu einer kleinen Geduld ermahnet mit Vermeidung, dass Kais. Mt. selbst eigene Sachen furgehen und alsdann darauf ander, unter welchen die Egerische nicht die wenigist, sondern der furnehmbsten eine, auch berathschlaget und erlediget werden müssten.

Derohalben zum Herrn Heugel gangen und das Schreiben wegen Adam Viethors eingeantwortet, auch soviel erlanget, dass er alsbald solches ad appellationes verordnet, wie dann hierauf Herr Trost nicht allein solche also zu Werk gerichtet, sondern mir auch den Befehlich in der 7 Dorfschaften Sachen zugestellet, auch vermeldet, dass Herr Cramers Sachen allbereit in die Appellation des Tages zuvor gegeben und dass wegen Rauners ihme die Nothdurft zu stellen befohlen. Hab derohalben ihn gebeten, mich zu berichten, worauf doch das Gutachten der Herren Appellationräth beruhe, solchs auch wie in folgenden Schreiben zu sehen, erlanget.

Ehrenfest, ehrbar, hochund wohlweise, insonders günstig und gebietend Herren! E. E. und Hochw. Schreiben, so den 8. Monatstag Junii datirt, hab ich den 12. hernacher in Prag vom Boten wohl empfangen und aus demselben vernommen, dass Adam Viethor ein Weg wie den andern uf seinen vorgesetzten Frevel und Ungehorsamb gegen E. E. und W. beruhen und dem kaiserlichen Urtel und Befehlich, zuvorderist der daraus in Gehorsamb angeordneten Execution wiedersetzen und sich zu Ausführung seiner Unschuld kommen zu lassen bitten thue, darumben verursacht, dass er gefäng-lichen eingezogen und Kais. Mt. von E. E. und Hochw. anderweit gehorsambist dessen berichtet, auch dero gnädigist Eesolution erwartet werden müsse, mir darauf befehlend, solches an gebührenden Orten einzugeben und umb soviel schleunigere Resolution unnachlässlich anzuhalten.

Wann ich dann solchen zu gehorsamben mich schuldig befunden, als hab ich auch den Bericht alsbald Herrn Heugeln übergeben und soviel erhalten, dass er solchen des Tages noch in die Appellation zu der Herren Räth ferner Gutachten übergeben. Und obgleich Adam Viethors Weib selbst allhier, hoff ich doch E. E. und W. mehr dann ein Privatperson bedacht werden und kein widrige Resolution erfolgen solle, will auch meinestheils selbst darumb alles Fleiss anhalten und verhoffentlich in wenig Tagen solche erlangen. Wegen des Rauners, weiln E. E. und Hochw. sich selbst für Kais. Mt. uf Verhör beworfen und befunden, dass vom Rauner hochsträflichen gehandelt, und daher ein ernstes Einsehen erfolgen, auch die Execution uf Ausführung der Sachen alsbald angeordnet und also ein exemplum statuirt werden müsse, als seind die Herren Appellationsräth neben den obristen Land-officierern Ihr Gnd. und H., sintemal bei Commissionen leicht Verdacht eingeschoben werden könnte, dahin gnädig bewegt worden, dass sie ihn Rauner uf den 22. künftigen Monats Septembris in der Person anhero zu erscheinen durch ein Decret und nicht ein kaiserlich Schreiben, darzu er viel zu gering gehalten, erfordert und E. E. und W. durch Abgeordnete zu erscheinen in gleichen ermahnen lassen müssen, wie künftig das kaiserlich Schreiben, so allbereit zum Unterzeichnen geben, mit mehrern wird besagen. Wiewohl nun solcher Tag wohl etwas eher hätte können angesetzet werden, so hab Jr ich doch diesen darumb eligiret, dieweil alsdann gleich ein Landrecht gehalten, damit auch andere ?

Sachen, so gemeiner Stadt furfallen möchten, unter einem sollicitiret und diesfalls die Zehrung desto besser angewendet werden möchte. So haben auch E. E. und W. aus der Copie wegen Witzlebens und der sieben Dorfgemeind ferner günstig zu vernehmen, dass ich nicht allein uf derselben Begehren ein Supplication an Kais. Mt. gestellet, sondern dass auch die Ehehaft darauf für billich erwogen und den Commissarien mit der Inrotulation still zu halten, mir auch zu meiner Anheimbskunft zu Verfertigung der Probationschrift und ferner Nothdurft geraumbe Zeit und Anstand zu geben befohlen worden, derohalben E. E. und Hochw. solchen an gebührende Ort zu verschicken und einantworten zu lassen wissen werden.

Was die andere Hauptsachen betrifft, weiln die Kammersecretaii und Zollcommissarien sich selbst vernehmen und gegen mir dahin verlauten lassen, dass mit Einnehmung des Zolls der Stadt und Burgerschaft zu viel geschehe und dass es allein darumb erfolgt, damit die 3000 Thaler desto eher erlangt, dass auch nicht zu rathen, dass ichtwas uf Wohlgefallen angenommen und eingangen werde, und dann Herr Heugel die Sach wegen der Wunsiedler in der Appellation berathschlagen lassen und neben ander pfalzund markgräfischen Sachen zur Relation gebracht, auch bei den Herren Landofficierern, wie dann Ihr Gnd. sich dessen selbst gnädig erboten, uf künftigen Montag darmit furzukommen und solche zu erledigen verhoffet, der S. Penk ebenmässig auch fast täglichen umb Audienz bei den Herren Officierern anhält und sich die Quittung zum treulichisten zu befordern erboten: als muss ich auch, wie schwer es furfället, folgends in Geduld endlicher Resolution erwarten und E. E. und Hochw. Befehlich gehorsamben. Ich mag aber denselben mit Wahrheit wohl vermelden, dass ich der Prager Suppen und des vielfältigen Sollicitirens nicht allein zu demmal ganz und gar müde, sondern dass ich auch, weiln jetzo fast kein gewisser Trunk zu bekommen, täglichen neuer gesucht und in allen das Eis vermischt wird, nicht wenig Schaden meiner Gesundheit ausstehen muss und mich Lägers fast mehr dann Gesundheit zu versehen hab. Hoff doch, Gott werde solche verhüten und uns allerseits mit Gnaden frisch und gesund zusammen helfen. Von neuen Zeitungen weiss ich allhier gar nichts, allein ist mir gestriges Tages zukommen, wie in Polen die königliche Braut empfangen worden, darumb ich solche E. E. und W. hiermit uberschicken und uns alle sanibt gottlichen Gnaden und Schutz treulich befehlen thue. Datum Prag den 14. (4.) Junii anno 92.

Den 14. (4.) Junii. Nachdem ich den Boten, so uber meinen Willen verzogen, abgefertiget, als bin ich zum Herrn Kahlen gangen und soviel erhalten, dass er mir des Viethors Sachen alsbald ufn Montag zu referiren zugesaget, bin auch denselben Tag fast zu 6 Uhr ufn Abend bei ihnie verblieben.

Den 15. (5.) Junii. Ob ich wohl die Herren Officierer abermalen alle angeredet, bin ich doch nur noch ein wenig Zeit, bis Ihrer Kais. Mt. selbst eigene Sachen erlediget, mich zu gedulden ermahnet, von den Herren Appellationräthen aber dahin berichtet worden, dass Adam Viethors Sach allbereit erledigt und wieder zur Kanzlei geben.

So haben mir auch Herr D. Kauffer und Herr D. Kahl in Vertrauen angezeigt, dass Herr Präsident meiner gar herrlich gedacht und gelobet, also dass ich mich aller Forderung zu Ihren Gnaden zu getrösten.

Nachmittag bei Herrn Trost zubracht und der Herrn Appellationräth Gutachten in Vertrauen vernommen und soviel daraus befunden, dass Adam Viethor endlichen soll relegirt und verweiset werden. Item den Befehlich wegen Rauners empfangen.

Den 16. (6.) Junii. Weiln.die Jesuiter etliche in ihr Mittel angenommen und nach gethaner Profess ein comediam agirt, auch alle Officierer zu einem Panket eingeladen, als hat auch das wenigist der Zeit nicht verri cht werden können. Darumb mit Herrn Heugeln uf sein Begehren neben Herrn Trösten zu Haus gangen und über anderthalb Stund von pfalzund markgräfischen auch der Zollsachen conferiret und soviel befunden, dass er solche Sachen genugsam inne und wohl durchlesen; könne aber, ehe seine Sachen erlediget, solche nicht referiren.

Dannen zum Herrn S. Kahlen mit ihme gangen und unterwegens des Zolls wieder gedacht, sonderlich aber vermeldet, dass nicht allein anjetzo der Zoll von Freinbden, so ichtwas von den Bürgern kaufen, wider guldene Bull gefordert, sondern dass auch von den Bürgern, wenn sie auch nur in Einbognischen Kreis ichtwas kaufen oder ein Klauvieh nach Eger treiben, solcher mit Gewalt erzwungen und diesfalls alle Nahrung dermassen gesteckt, dass anders nichts dann endliches Verderben der Stadt zu befahren.

Unter andern hab ich auch verstanden, dass Kais. Mt. den Todschlag Kaspars von "Wirsperg nicht wolle ungestraft hingehen lassen, sondern befohlen bei Straf 2000 Ducaten, dass die Vormünder von neuen solche Klag anstellen sollen, sintemal der Vertrag ohne Kais. Mt. Consens nicht kräftig sein könne.

Den 17. (7.) Junii. Weiln Herr Heugel Abends zuvor begehrt, dass ich, was jetzo neuerlich von der Kammer des Zolls halber angeordnet, mit Fleiss ufzeichnen und in ein sonder Supplication bringen und ihme solche einantworten solle, als hab ich solchs nachfolgender Gestalt zu Werk gerichtet. [[In margine]: De novo übergeben den 27. Jan. anno 93]

Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister und unüberwindlichister römischer Kaiser, auch zu Hungern und Beheimb Kunig, allergnädigister Kaiser und Herr! E. Kais, und Kunigl. Mt. können wir aus höchster unvornieidlicher Noth gezwungen unterthänigisten nicht verhalten, dass der zu Eger von dero beheimbischen Zollcommissarien wider habende guldene Bull und Privilegia auch über Menschengedenken gewährten Gebrauch uf Versuchen angerichte Gränitzzoll nicht allein über alles vielfältiges unterthäniges Sollicitiren, Anhalten und Erbieten, indem wir uns gegen gänzliche Ein stellung desselben alsbald 3.000 fl. beheimbische, so weit ein mehrer Interesse jährlichen dann der Zoll austragt, E. Kais. Mt. unterthänigist auszahlen zu lassen gehorsainbist erboten, bis uf gegenwärtige Stunde nicht eingestellet und abgeschafft, sondern dass auch in weniger Zeit und alsbald nach ver richten zweien pfalzund markgräfischen Commissionen die Zollcommissarien angezogenen Privilegien und güldenen Bull ganz ex diametro zuwider allein darumb, dass wir dem von der beheimbischen Kammer uns ertheilten Bescheid nach den Zoll zu unsern Händen uf Wohlgefallen nicht annehmen, noch derzeit alsbald zu den 3000 Thalern, so sie begehrt, kommen, viel weniger uns selbst der gül denen Bull, als die uns aller Zollund Mauth in Kaufen und Verkaufen gänzlichen befreiet, begeben It und diesfalls ohne alle Schuld uns derselben entsetzen lassen können, über Voriges noch weiter angeordnet, dass nicht allein Frembden, so von den Bürgern ichtwas kaufen oder sonsten der Stadt ichtwas zuführen, der Zoll gefordert und genommen, sondern dass auch keinem Bürger oder Inwohner, so in der Krön Beheimb auch nur im Einbognischen Kreis ichtwas kaufen und nach Eger fuhren willen, wie gering auch dasselbe sei, der Zoll erlassen und derselbe durch Verstrickung mit Gewalt gleich von ihnen erzwungen, darumben auch zu nähist in ein Dorf, so nach Königsberg gehört und über ein halb Meil Wegs von der Stadt nicht gelegen, ein sonder Zollstatt von neuen aufgerichtet und diejenigen, so, salvo honoøe zu melden, nur ein Kalb oder Seil [sie] zur Stadt führen, mit neuerlichen unerhörten Zoll beleget, auch nicht ein einig Klauvieh oder ander Victualia der Stadt frei zugelassen wird.

Wann dann, allergnädigister Kaiser und Herr, solches wider angezogene, mit schwerer Mühe und Darsetzung Leibs, Guts und Bluts erworbene und in viridi observaortia erhaltene guldene Bul


l und Privilegia und zu erbarmen, dass wir bei anderen in Reich angelegenen Städten und Fürsten-thumbern, auch bei den Pfalzund Markgräfischen, die doch sonst täglichen wider uns und als unser Widerigen unser Privilegien fruchtbarlich geniessen und des Zolls und Mauth erlassen, und dargegen von E. Kais. Mt. Zollcommissarien unsers Rechtens gleich de facto und verhoffentlich ohne alle Schuld entsetzet und gleich ärger als Frembde, die gar zur Krön Beheimb nicht gehören, tractiret werden sollen, auch uns ausdrucklichen, wie von Nürnberg also auch anderen Orten zugeschrieben, dass do ihre Bürger und Unterthanen weiter beleget, sie anch gleichmässiges gegen uns und den unserigen fürnehmen und anordnen müssten, und daher zu befahren, dass alle Handlung, wie augenscheinlichen allbereit zu sehen, folgends ganz und gar von der Stadt den widerwärtigen Benachbarten zum besten abgewendet und also der Kreis sambt den Inwohnern in äusserst Verderben und Armuth gesetzt, auch dies verursacht werden wird, dass in künftig einig Contribution nicht gereichet, noch viel weniger die dem Kreis und Stadt, zuvorderst E. Kais. Mt. und der löblichen Krön Beheimb zuständige Regalia an der Gränitz, Gleit, Schutz, Gerichten und andern Gerechtigkeiten, wie, ohne Ruhmb zu melden, bishero jederzeit nach äussersten Vermügen geschehen, ferner gebührlichen defen-dirt wird werden können:

Als ist an E. Kais, und Kunigl. Mt. unser allerunterthänigister umbs Gottes und der lieben Gerechtigkeit willen unnachlässliches Flehen und Bitten, die geruhen doch solches alles und sonderlich, dass allbereit wegen des Zolls uns uber 10.000 fl. zu Zehrung und sonsten ufgangen, allergnädigist zu erwägen und die endliche Verordnung zu thun, damit die Zoll gänzlich und uf ewig abgestellet, die guldene Bull vermög beigelegter Copie, so mit dem Original zu bestärken, de novo und in spe cie confirmirt und darauf an die Zolleinnehmer Patente uns ertheilet und hinfüro von den Burgern weiter nichts begehrt, sondern dieselben, wie mit altem Herkommen, zu Wasser und Land aller Zoll und Mauth erlassen und also endlichen des Kreises und Stadt Verderben wieder etlichermassen zu Hilf kommen werde. Seind nochmaln des unterthänigist gehorsambisten Erbietens, E. Kais, dargegen alsbald 3000 fl. beheimbischen, den 1 fl. zu 24 weissen Groschen gerait, unterthänigist zu dero Noth- durften und wohin solches verordnet, auszahlen zu lassen. Wollen es auch sonsten nach höchsten Vermügen mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts zu verdienen wie schuldig also auch bereit und willig erfunden werden. E. Kais. Mt. gnädigister Resolution gehorsambist wartend. E. Kais, und Kunigl. Mt. allerunterthänigist gehorsambiste Burgermeister und Eath der Stadt Eger.

Als solche Supplication abgeschrieben, bin ich zu Hof gangen und Herrn Heugeln dieselbe zugestellet. Der hat ihme dieselbe gefallen lassen und mit Fleiss in sein Relation zu bringen sich erboten. Obwohl ich auch bei Herrn Penken und Herrn Hofmann umb die Quittung angehalten, hab ich doch kein ander Vertröstung erlangt, dann dass diese Sach den Herren obristen Officierern müsse furgetragen werden und dass darumb ich mich bis dahin, weiln sie selbst darumb anhielten, gedulden müsse. Wegen deren ausm Carlsbad hab ich auch angehalten und soviel befunden, dass denen von Einbogen ihr begunter Ungehorsamb mit allem Ernst verwiesen und endlichen ufgetragen, den Bienendieb in Carlsbad justificiren zu lassen; darumb angesucht, dass solcher befordert und zum förderlichsten ausgeben werden möge.

Herr Obristkanzler mich selbst angeredet und vermeldet, dass er Befehlich, unser Sachen zu erledigen, sich auch dessen, sobald die Officierer zusammen kommen werden, zu thun erboten. Und weiln ich auch vernommen, dass die von Einbogen in der Cramer Sachen mit dem Schwarzwald nichts eingebracht, hab ich folgend Supplication gestellet.

[Folgt eine yon Dr. Fuchs im Namen der Cramer zu Eger Terfasste Bittschrift an den Kaiser um Anordnung einer endgiltigen Entscheidung ihres Streites mit der Stadt Elbogen wegen des Holzbezuges aus dem "schwarzen Walde".]

Den 18. (8.) Junii. Do ich Abends zuvorn erfahren, dass die Herren Landofficierer in Willens sich wieder zu Haus zu begeben, hab ich Herrn Heugel und Herrn Trost zu Rath gehabt und uf derselben Gutachten nachfolgende Supplication an Ihr Kais. Mt. gestellet:

Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister römischer Kaiser, auch zu Hungern und Beheimb König! Allergnädigister Kaiser und Herr! Weiln ich berichtet, dass die obristen Herren Landofficierer Ihr Gn. und H. nunmehr verreisen wollen und daher zu schliessen, dass des Kreises und Stadt Eger, zuvorderst E. Kais. Mt. und der löblichen Krön Beheimb selbst eigene Sachen, wie nun lange Jahr her geschehen, also ferner unerörtert in suspenso gelassen werden, auch anders nichts zu hoffen, dann wie wegen unerträglicher Unkosten Anfangs die Sachen, so sonsten E. Mt. und der Krön Beheimb leicht erhalten werden können, liegen blieben und daher dem Kreis und E. Mt. ein ansehliges und so nicht zu wiederbringen, an Land, Leuten und Regalien begeben worden, dass auch ferner das noch übrige per fas et nefas entzogen und also der Kreis und Stadt Eger, wo nicht gar unter fremb-des Joch, doch umb alle E. Mt. und der Krön zuständige Recht und Gerechtigkeit gebracht werden wird, als bitt E. Kais. Mt. anstatt und wegen meiner Principalen ich allerunterthänigist umb Gottes und des jüngsten Gerichts willen, die geruhen doch solchs allergnädigist zu erwägen und die Verordnung zu thun, damit die nun viel lange Jahr unterthänigist angebrachte Beschwer dermaleins erwogen und der Billigkeit nach erlediget, Kreis und Stadt auch für endlichen Verderben geschutzet, zuvorderst E. Mt. und der Krön Beheimb Regalia und selbst eigen Interesse gebührlichen in Acht genommen und nicht so leicht ganz und gar verscherzet und begeben werde. Das umb E. Kais. Mt. unterthänigistes Gehorsambs zu verdienen seind meine Principalen neben mir wie schuldig, also auch mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts bereit willig, E. Kais. Mt. allergnädigisten Resolution gehorsambist wartend. E. Kais, und Kunigl. Mt. allerunterthänigist gehorsambster

 

Bartholomaeus Fuchsins D., der Stadt Eger Syndicus.






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