Do ich hierauf zu Hof gelanget und Herr Obristkanzler, noch ehe die Mess verbracht, sich praeter morem zu Hof fahren lassen, hab ich Ihr Gnd. mein sonder Beschwer wegen Abreisung der Officierer angemeldet und gebeten, wo muglichen unserer Sachen doch in Gnaden ingedenk zu sein. Wiewohl nun Ihr Gnd. mich gerne eines andern bereden wollen, hab ich doch nicht abgelassen und Herrn Rümpfen, als Ihr Gnd. in die Mess gangen, gleichesfalls angeredet und gebeten, gemeinen Kreis und Stadt dahin zu befördern, damit den Officierern derselben Sachen für ihren Abreisen zu erledigen von Kais. Mt. ufgetragen werden möge.

Wann dann Ihr Gnd. sich nicht allein ob dem Verzug verwundert und alle Beförderung in Gnaden erboten, sondern auch ausdrucklichen gerathen, dass ich Kais. Mt. in gleichen unterthänigist anlangen solle, damit Ihr Gnd. alsdann desto besser Gelegenheit die Sachen Ihrer Kais. Mt. zu Gemüth zu führen; mir auch weiter vermeldet, dass Ihr Gnd. selbst bei dem obristen Herrn Kanzler gewesen und anstatt Kais. Mt. anzeigt, dass Ihr Mt. endlicher Will, die Egerischen Sachen ohne fernem Verzug zu erledigen: als hab ich auch nach der Mess gehorsambist ufgewartet und die gestellte Supplication Kais. Mt. mit gebührender Reverenz und kurzen Inhalt derselben überreichet, auch diese Antwort erlanget, dass Ihr Kais. Mt. die Sachen für der Officierer Abreisen endlichen erledigen lassen wollen.

Nach solchen die Herren Officierer, als obristen Landhofmeister und Herrn Landrichter, auch angeredet und zu kleiner Geduld vermahnet, auch gewisser Resolution vertröstet worden.

Do ich also ufgewartet und bei der Kanzelei mit Herrn Heugeln geredet, ist Ihr Mt. Kämmerer einer, der Herr Pernauer, kommen und mein Supplication den Herren obristen Landofficierern eingeantwortet anstatt Kais. Mt. befehlend, solche zu erledigen und auch für dero Abreisen abzufertigen.

Wiewohl nun ich darauf etlichermassen sauer angesehen worden, hab ich mich doch dessen wenig anfechten lassen, auch von Herrn Heugeln verstanden, dass es Herrn Landhofmeister gar wohl gefallen.

Bei der Hofkammer, ob ich gleich der Herren Ausgang erwartet, hab ich doch nichts verrichten noch erlangen können; wohl gesehen und erfahren, dass sie bei den Herren obristen Land-officierern um Audienz selbst anhalten lassen, denn auch Herr S. Penk darumb aufgewartet: darumb weiter mich gedulden müssen.

Den 19. (9.) Junii. Wiewohl ich abermals an gebührenden Orten alles Fleiss angehalten, hab ich doch anders nichts, dann von Herrn Heugel die Vertröstung erlangt, dass er den Herren obristen Landofficierern Ihren Gnd. und H. die Zollsachen, wo nicht mehr, des Tags furtragen wolle, darumb ich der Zeit wieder unverricht abtreten müssen.

Den 20. (10.) Junii. Weiln ich erfahren, dass Herr Heugel seinem Zusagen ein Gnugen ge-than, bin ich zu ihme in die Kanzlei gangen und gebeten, mir dermaleins ein guten Trost zu geben, hab ihm auch vermeldet, dass Herr obrister Kanzler S. Gnd. uf mein Ansprechen mich gute Resolution, die erfolgt sein soll, vertröstet. Wiewohl er nun anfangs tergiversiret, hat er doch endlichen in Vertrauen vermeldet, dass die Zollsach dahin erlediget, dass nochmals billich wir bei unser güldenen Bull geschutzet und dem Begehren ein Gnugen geschehe, darumb die Kammer, was sie dar-wider, bei der Kanzlei soll einwenden, soll noch eins nur allein von der Kammer ihr Ursachen abfordern. Sei öffentlich gedacht worden, dass wir uns der 3000 fl. nicht erbieten sollen.

Den 21. (11.) Junii hab ich folgende Supplicationes gestellet: Allerdurchlauchtigister, gross- mächtigister und unuberwindlichister römischer Kaiser auch zu Hungarn und Beheimb Kunig! Aller- gnädigister Kaiser, König und Herr! Welcher Gestalt uf E. Kais. Mt. allergnädigstes Begehren der Kreis und Stadt Eger ungeacht ihrer diesfalls habenden und mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts wohlerworbenen und in remunerationem erlangten Privilegien wegen der allgemeinen Contribution E. Kais. Mt. 22.000 fi. unterthänigist gegen erfolgten Revers und gewöhnlichen Compulsorial anstatt einer gehorsambisten Verehrung bewilligt und wie solche zu den bestimbten Fristen uf gemeinen Kreis und Stadt Gefahr und Unkosten allhier richtig auszählt, geruhen E. Kais. Mt. sich noch gnädigist zu erinnern. Wann aber allein darumb, dass etlich Hundert Thaler von denen von E. Mt. und der Krön Beheimb wegen derselben eigenen Regalien und Interesse verordneten Herren Commissarien Ihr Gnd. und H. verzehrt und von gemeiner Stadt auszahlt und daher anjetzo an solcher Summ abzogen werden, die Hauptquittung, wie mit Alters gebrauchlich gewesen, nicht zu erlangen und mein in die 20 Wochen fast darumb vielfältig Schriftund mündlich Anhalten alles vergebens gewesen, auch etlich Hundert Gulden Zehrung ufgewendet wTerden müssen und ferner zu ertragen unmuglichen: als gelanget an E. Kais, und Kunigl. Mt. mein allerunterthänigistes und hochfleissig Bitten, die geruhen doch dem Herren Hofkammerpräsidenten Ihr Gnd. allergnädigist zu befehlen, damit ohne ferneren Verzug die Hauptquittung mir ausgeben und ferner Unkosten vermieden bleiben möge. Das umb E. Kais, und Königl. Mt. seind meine Principalen neben mir zu verdienen schuldig auch mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts bereit und willig. E. Kais. Mt. gnädigist Resolution gehorsambist wartend. E. Kais, und Kunigl. Mt. allerunterthänigist gehorsambister

 

Bartholomaeus Fuchsins, U. J. .,

 

der Stadt Eger abgeordneter Syndicus.



 

Ehrenfest, ehrbar, hochund wohlweise, gunstig und gebietend Herren! Weiln mir wegen der von Wirsperg zwei Schreiben, eins an E. E. und Hochw., das ander an Soldan und Hans Pertold von Wirsperg haltend, durch Herrn Heugel zugestellet und darbei vermeldet worden, dass nicht allein wider Kaspar von Wirsperg bei Straf 2000 Ducaten peinlich Klag für E. E. und Hochw. als ordentlichen Richtern anzustellen befohlen, sondern dass auch Kais. Mt. endlichen entschlossen, do diesfalls weiter Entschuldigung sollten fürgewendet werden, selbst einen Fisscal zu bestellen und wider ihn gebührlichen klagen zu lassen: als hab ich solchs bei dieser Gelegenheit neben dem Vorbescheid mit Rauner E. E. und W. zuschicken wollen, zweifelsohn dieselben denen von Wirsperg weiter das ihrige zu fertigen und das ihrige zu befördern wissen werden. Und wiewohl wegen Adam Viethors auch anderweit Befehlich allbereit gestellet und die Zollsachen bei den Herren obristen Officierern abermaln erlediget und die Confirmation und was gebeten, bewilliget, auch die andern Sachen wegen der pfalzund markgräfischen Beschwer gleich diese Stunde ebenmässig sollen referirt werden, so kann ich doch noch keinen gewissen Tag, wann ich folgends gar abgefertiget und endliche Resolution zu Händen bringen möchte, nicht wissen, muss derhalben mich, wie schwer es auch immer vorfallt, gedulden und des Endes, sintemal die Herren Officierer noch alle bei der Stell und Herr Rumpf neben dem Herrn Appellationpräsidenten Ihr Gnd. gemeiner Stadt sich treulich annehmen und sonder Befehlich von Kais. Mt. durch dero Kammerdiener, damit die Sachen weiter nicht verschoben, zu Weg bracht, erwarten, der tröstlichen Zuvorsicht, wann E. E. und Hochw. mein Relation und was für Mühe ich ausstehen müssen, künftig hören, dieselben sich gegen mir und die meinigen hinwieder dankbar zu erzeigen und nach des langen Ufwartens und dass ich daheimb das meine versäumen müssen, zu ergötzen wissen werden. Thue inmittelst E. E. und Hochw. göttlichen Gnaden und Schutz sambt uns allen treulich befehlen, auch wo immer inüglich weiter Zehrung bei einen eigenem Boten warten. Datum Prag den 22. (12.) Junii anno 92.

Den 22. (12.) Junii. Anfangs nachfolgendes Schreiben in der von Karlsbad Sachen gestellet.

[Folgt eine von Dr. Fuchs concipirte Zuschrift der Stadt Karlsbad an die Stadt Elbogen mit der Mahnung, den in Karlsbad verhafteten Bienendieb dem kaiserlichen Befehle gemäss daselbst hinrichten zu lassen.]

Darauf zu Hof gangen und Anfangs Kais. Mt. die Supplication wegen der Quittung unter-thänigist mit müglichster Kurz überreichet und diese Antwort erlanget, dass mir gewisser Bescheid erfolgen solle. Und weil Herr Spinola, obrister Ihrer Kais. Mt. Stallmeister, gleich zur Erden bestatt werden sollen, bin ich hinaus bei Herrn Trautsam Haus gangen und der Deduction funeris zusehen wollen. Do aber Herr Rumpf, Herr Präsident uf der Appellation, Herr Graf von Fürstenberg, Herr Penka und andere zu der Kirchen, do die Leich gestanden, ausm Schloss gehen wollen und mich stehen sehen, haben sonderlich Herr Rumpf mir gewinket und mich gar laut zu sich gerufen, darauf gefiaget, ob Ihr Mt. Schaffen nichts gelte und ob ich kein gewissen Bescheid habe. Do ich darauf nein gesagt, haben Ihr Gnd. sich verwundert und begehrt, do sichs noch länger verziehen wollte, anderweit bei ihnen solchs anzumelden mit dem Erbieten, dass es nicht allein an Kais. Mt. bracht, sondern auch gleich mit Ernst geschafft werden solle, derowegen ich mich unterthänig bedanket und wieder zur Seiten getreten.

Von dannen und nach angehörter Oration bin ich in die Kanzlei mit S. Kahlen gangen und Herrn Heugeln der Crammer Supplication eingeben, auch Vertröstung erlangt, dass er zum förderlichsten die andern gemeiner Stadt Sachen ingleichen referiren wolle.

[Folgt die Abschrift des kaiserlichen Befehls dd. 17. Juni 1592 an die Stadt Elbogen, dass sie den zu Karlsbad gefangenen Bienendieb daselbst hinrichten lasse.]

Nachdem solcher Befehlich sambt der Abschrift dem Stadtschreiber ausm Carlsbad zugestellet, hab ich ihn mit solchem zu Haus zu verfügen ermahnet und darumb vorgehend Schreiben an die zum Einbogen gestellet und ihme Copie darvon mitgegeben.

Nachmittag bei Herrn Penken ufgewartet; weiln er aber ein Gastung, nicht furkommen können, auch nicht erfahren mögen, ob unsere Sachen, weiln Herr Hofmann Audienz bei den obristen Herren Landofficierern gehabt, erlediget.

Nachmittag hinaus zum Herrn S. Kahlen gangen und erfahren, dass der Herren Bayer Sachen in der Appellation furkommen und dass denen darzu verordneten Herren Räthen befohlen, die Sachen nothdurftig zu erwägen und mit den vom Reichsrath darzu Deputierten sich einer Zusammenkunft und endlicher Erörterung zu vergleichen.

Und dieweil der Bote von Eger kommen, hab ich ein Nothdurft befunden, die Sachen von neuen sambt den mir uberschickten Schreiben an Kais. Mt. zu bringen. Darumb nachfolgende Suppli-cation gestellet:

Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister und unüberwindlichister römischer Kaiser, auch zu Hungern und Beheimben Künig! Allergnädigister Kaiser, König und Herr! In was hohes und grosses auch endliches äusserst Verderben Kreis und Stadt Eger von den durch die Zollcommissarien wider habende, mit schweren und unerträglichen Unkosten auch Darsetzung Leibs, Guts und Bluts wohlerworbene und in viridi observantia in römischen Reich und sonsten erhaltene guldene Bull und Privilegia uf den Granitzen sowohlen in der Stadt Eger angerichten Zoll bishero geführt und wie alle Handlung von der Stadt bracht und dieselbe fast zu einem öden Dorf gemacht, ist hiebevorn mehr den vielfältig unterthänigist geklaget, so weiset es auch nunmehr, Gott erbarm es, der Augenschein an ihm selbsten, also dass, do zuvorn der Kreis und Stadt, wie guldene Bullen und andere kaiserund königliche Schreiben ausweisen, die anliegende Kreis und Stadt defendiren und sich ansehenlichen Fürsten, die E. Kais. Mt. hochlöblichen Vorfahren christseeligister Gedächtnus zugegen sich aufgeworfen, wiedersetzen und der Krön Böheimb Recht und Regalia erhalten können, man anjetzo einen schlechten Ambtmann wegen ufm Hals liegender Armuth und dass dieselben Kreis und Stadt ganz hülflos gelassen stehen, nicht Widerstand thun kann und mit Schmerzen eins nach dem andern entziehen lassen muss. Wiewohl wir nun zu Abwendung solcher unerhörten neuerlichen Beschwer und damit je E. Kais. Mt. und dero Kammer in Werk allergnädigist zu befinden, dass wir derselben Interesse mit höchsten schuldigisten Treuen mehr zu befördern, dann die Einkommen zu schmälern geneigt, uns unterthänigist erboten, do die guldene Bull und habende Privilegia, wie zuvor von E. Mt. in der Reichskanzlei in genere wegen aller Privilegien geschehen, auch in der beheim bischen Hofkanzlei in specie confirmirt und darauf durch sondere Patenta solchs den ufn Granitzen ansetzenden Zolleinnehmern insinuirt und dann wie Burger in Kaufen und Verkaufen also auch die Frembden, [die] der Stadt und Kreis ichtwas zuführen, ungehindert bleiben und frei fortgelassen werden, dass wir alsbald unter einem 3000 fi. beheimbisch, den fl. per 24 w. G. gerait, gehorsambist erlegen und auszählen lassen wollen, auch am Tag und offenbar, dass die Interesse von bemelten 3000 fl. weit ein mehres, dann der Zoll von Frembden jährlichen erreichet, so hat doch solchs alles bei gedachten Zollcommissarien nicht stattfinden wollen, sondern sie haben viel mehr zu endlichen Verderb des ganzen Kreises und damit auch den benachbarten Churund Fürsten ebenmässiges fur-zunehmen gleich Thor und Thür aufgethan und Anleitung geben, de novo und wider alle löbliche Brauch und zuvorderst vor angezogene guldene Bull und Privilegia anjetzo sich eigenmächtig unterfangen, alle Waaren, auch nur Victualia, so von Egerischen Burgern erkauft und nach Eger aus Böheimben getrieben und bracht werden wollen, mit höchst beschwerlichen Zoll zu belegen und, salvo honoøe zu melden, das Vieh de facto anzuhalten, wie solchs aus der von den Burgern und Handwerksleuten sub Nro. 1., 2., 3. s c] mit mehrem zu sehen.

Wann dann, allergnädigister Kaiser, König und Herr, uber alles unser schriftliches und mündliches Ansuchen einiger Befehlich, so diesfalls von E. Mt. an die Zollner erfolgt sein soll, nicht fur-geleget werden können, und daher zu schliessen, dass uns ihrem der Zolleinnehmer und Commissarien Gutachten und Vorschlag nachzukommen und der güldenen Bull, Privilegien und erlangten Herkommen selbst gleich zu begeben angemuthet, auch mit sonder Bedrohung ufgetragen werden will: als ist solchem nach an E. Kais, und Kunigl. Mt. unser allerunterthänigist umb Gottes und des jüngsten Gerichts willen unnachlässliches Flehen und Bitten, die geruhen doch sich unser als, ohne Ruhmb zu melden, jeder Zeit treu befundener Unterthanen allergnädigist anzunehmen und die endlich gnädigist Verordnung zu thun, damit nicht allein bei den Zollcommissarien und Zolleinnehmern dergleichen neuerliche Thätlichkeit und unbilliches Begehren alles Ernst ohne fernem Verzug eingestellet, sondern dass auch die guldene Bull de novo, wie fast unzählig gebeten, confirmirt und zur Stadt und Kreis hinwieder ein freier Pass gelassen und deroselben endlichen Verderben dermaleins zu Hilf kommen können und wir nicht ganz und gar gleich männiglich E. Kais. Mt. und der Krön Böheimb zu sondern künftiger Zeit augenscheinlichen und allbereit theils befindlichen Nachtheil in noch grösser Gefahr und Verderben gesetzt, sondern vielmehr bei alten Herkommen und erlangten güldenen Bull und Privilegien allergnädigist geschützt werden mögen. Das umb E. Kais, und Kunigl. Mt. hinwieder mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts zu verdienen seind wir, wie jedesmals, ohne Ruhm zu melden, hiebevorn zu Friedensund Unfriedenszeiten auch in sondern Aufrühren geschehen, also auch noch ferner unterthänigist schuldig auch ganz freudig darzu bereit und willig. E. Kais, und Kunigl. Mt. Jí. allergnädigister Resolution mit höchsten Verlangen gehorsambist wartend. E. Kais, und Kunigl. Mt. ! allerunterthänigist gehorsambiste Burgermeister und [Roth] der Stadt Eger.

Den 23. (13.) Junii anno 92. Nachdem die Supplication sambt den Copien abgeschrieben, bin ich zu Hof gangen und Herrn Heugeln allbereit in der Kanzlei gefunden, darumben ihn von eines E. Raths wegen dero Dienst angemeldet und soviel erhalten, dass er selbst uf die beheimbische Kammer gangen und der Herr Officierer Bedenken wegen des Zolls ihnen anderweit entdecket, darumben ihren Bericht abgefordert.

Den 24. (14.) Junii. Weiln der Tag Johannis, hab ich nichts verrichten mögen.

Den 25. (15.) Junii. Herrn Hofmann und Herrn S. Penken, weiln siej zum obristen Herrn Kanzler gangen, umb Erledigung der Sachen angelangt und gute Vertröstung überkommen.

Item der Kais. Mt. unterthänigist ein ander Memorial wegen des Zolls übergeben, wie folget.

[Dieses Memorial ist auf einem losen Bogen in das Tagebuch eingeschoben und gipfelt in der Bitte, der Kaiser wolle, da die günstige Entscheidung der Egerer Zollangelegenheit nur noch von dem Gutachten der böhmischen Kammer abhänge, derselben verordnen, dass sie ihr Gutachten ehestens an die Hofkanzlei erstatte.]

Den 26. (16.), 27. (17.) Junii. Wiewohl ich diese beide Tage abermals an einen und andern Ort nothdurftig ufgewartet und umb Bescheid angehalten, hab ich doch wenig Vertröstung erlangen können, darumben mich gedulden müssen.

So ist auch die Vietherische Sachen erlediget und allbereit zum Unterzeichnen geben gewesen, aber weiln von ihr der Vietherin zugleich ein Beschwerungsschrift eingeben, innenbehalten und darauf der Herrn Appellationräth Gutachten ferner abgefordert worden. Derohalben ich den Boten länger ufzuhalten Bedenkens getragen, sondern ihn mit folgenden Schreiben abgefertiget.

Den 28. (18.) Junii. Ehrenfest, ehrbar, hochund wohlweise, insonders gunstig und gebietend Herren und gute Freunde! E. E. und Hochw. Schreiben, darinnen mir mein allhier lang Verharren von dem Stadtschreiber gleich ufgeruckt und dahin gedeutet, als ob ich wenig nach Haus trachten oder Verlangen haben thäte, hab ich den 22. instehenden Monats Junii wohl empfangen und desselben Inhalt ferner, sonderlich aber dies vernommen, dass anjetzo den Fleischern nicht allein 35 Ochsen zu Königswart aufgehalten, sondern auch von jedem Stuck 10 w. Gr. Zoll gefordert und derowegen an die Zolleinnehmer geschrieben, mir auch solchs wisslich zu machen ein Nothdurft erwogen worden. Wiewohl mich nun nicht wenig wundert auch betrübt, dass überall mein hohes schriftund mündliches Betheuren wegen des Zolls noch gleich ein Misstrauen in mich gesetzt und darbei in specie die Instruction, die ieh doch sonders für Augen und in allen Supplieationen, wie theils E. E. und W. aus den Copien selbst vernommen, verhoffentlich wohl und zur Gnüge erwogen, in Acht zu nehmen gleich mit Ernst anbefohlen wird, so muss ichs doch der Wichtigkeit der Sachen und den schweren Unkosten, so bishero ufgewendet werden müssen, beimessen. Und mögen E. E. und Hochw. wissen, do ich mich gegen den Herren Kammerräthen und Zollcommissarien dessen, was in jüngsten Schreiben an die Zolleinnehmer zu Königswart erfolgt, erboten, auch des alten Zolls, als ob es contra Privilegia gleich praescribirt und daher approbirt gedacht hätte, dass ich für längsten ein endliche Resolution, doch zu schlechtem der Stadt Nutz, erlanget und darneben bei den Herren Räthen und Secretarien besser Gunst, dann jetzo in contrario erdulden muss, erhalten haben wollte; dann der Räth und Zolleinnehmer fürnembstes Fundament, dass für langen Zeiten allbereit von Egrischen Zoll genommen und dass es darumb billich zu Kais. Mt. und der Kammerresolution gestellet und derselben gehorsambet. Dieweil ich aber nicht allein beiliegend Supplication alsbald in continenti befordert und Kais. Mt. selbst neben den Beilagen, in welchen ich etliche Wort, die wohl zu verantworten und dem Copisten beigemessen werden können, geändert, unterthänigist überreichet, sondern auch in diesen anbefohlenen Sachen soviel erhalten, dass wie zuvorn also noch ferner die Herren obristen Landofficierer E. Gnd. und Hochw. Suchen für billich erwogen und die Confirmation, und dass künftig darob zu halten, gnädig bewilliget, auch darumb von der Kammer in Schriften, was sie darwider zu haben vermeinen, abzufordern und dann hierüber die Appellation und geheimben Räth, damit ein beständige endliche Relation Kais. Mt. furtragen und darauf gnädigiste Resolution erlangt werden könnte, zu vernehmen, Herrn Heugeln, der es auch alsbald also den Räthen angemeldet und ferner zu befordern erboten, befohlen worden: als werden E. E. und Hochw., sintemal meines Yerhoffens nichts vergessen, zufrieden sein und ferner Misstrauen einstellen, auch es gewiss darfür halten, do von Herrn Zegelein oder andern diese Sach ferner sollicitirt und an ein und andern Ort die Nothdurft erfordert werden könnte, dass ich mich für längsten zu Haus begeben und viel lieber andere mir ufgetragene Sachen mit Reisen und sonsten verrichten und etwas den Meinen zum Besten erwerben, dann allhier die Kleider abreissen und mein Gesundheit in höchste Gefahr setzen wollte. So kann ich auch mit Wahrheit schreiben, dass die markgräfischen und pfälzische Gesandten mehr dann eins, ob ich nicht bald verreissen werde, nachfragen lassen und inmittelst das wenigist, ausser dass sie sich mündlich in der Kanzlei angeben, nicht sollicitiret, daher -Herr Heugel, zuforderst Herr Rumpf die Sachen fleissig in Acht zu nehmen und mich noch ein Zeit zu gedulden ermahnet, insonderheit darbei gemeldet, dass zuvorn jedesmals darumb die Sachen hinterlegt und also in suspenso blieben, dass die Sollicitationes nicht continuirt und dass, wann nicht bald die Sachen furgenommen oder wegen Wichtigkeit derselben ein kleines in Bedenken gezogen werden mussten, von den Abgeordneten gleich mit Ungestümb uf ein Abschied, der dann Niemand pfleget zu säumen, gedrungen und hernach ein Zeit lang wieder still geschwiegen worden. Derohalben E. E. und W. vielmehr mein Mühe und Gehorsamb und dass ich gemeine Stadt, wie auch billich, meinem Privatnutz, so ich sonsten und wann es ohne dies Ufwarten mit guten Gewissen erlangen und erwerben könnte, furziehe und dergleichen molestias so lange Zeit ertrage, künftig zu rühmen und zu vergelten und mich diesfalls gegen meinen Widrigen zu defendiren verhoffentlich wissen werden.

Und weil nunmehr aus allen vor und in gehaltenen Commissionen einkommenen Schriften nicht allein ordentliche Extract gemacht, sondern auch solcher neben den Beilagen und vollkommenen Acten den Herren Appellationauch andern Räthen zu dero schliesslichen Gutbèdunken für 3 Tagen von der Kanzlei uf Gutachten der obristen Herren Landofficierer ausgegeben, Herr S. Kahl und andere Räthe auch, denen solche zu referiren anbefohlen, sich ausdrucklichen erboten, alsbald immer muglichen solche zu befordern und dann Herr Heugel ebenmässig zugesagt, ehe nicht zu verreisen, bis er diese Sachen expediret, als zweifelt mir nicht, es werde sich nunmehr in die Länge nicht verziehen können, will auch alles Fleiss darumb an ein und andern Ort anhalten und verhoffentlich, was der Wunsiedler Zins anlangt, in wenig Tagen endliche Resolution bei Händen haben und E. E. und Hochw. zuschicken. Und obwohl wegen Adam Viethors allbereit ein sehr harter Befehlich verfertiget und mir ausgeben und dem Boten, der auch darumb etliche Tage von mir ufgehalten, zugestellet werden sollen, so ist doch gleich anjetzo von seinem Weib ein Supplication übergeben und darumb solchs eingestellet, auch alle Sach von neuen wieder in die Appellation geben worden. Will derhalben umb Abschrift anhalten und ferner Nothdurft, soviel an mir, befördern. Und weil E. E. und Hochw. von etlichen, die sie wohl für ihre beste Freunde achten, nicht wenig verdächtig gemacht, Görg Rauner auch ein ziemblichen Anhang, als hat auch bishero die Nothdurft erfordert, selbst persönlich solchs an gebührenden Orten mit Bescheidenheit abzuleinen, und glaub gänzlichen, do niemands allhier gewesen und dergleichen einkommen, es wurde uf der Kammer und sonsten, do man allenthalben den Städten beizukommen alle Gelegenheit suchet, leicht ein Widerwärtiges erpracticirt und ausbracht worden sein. Und gibt künftig die Zeit, was weiter wegen Adam Viethors wird erfolgen; soll auch alsbald hinaus geschickt werden.

Die Hauptquittung kann ich nochmaln nicht haben und muss, so oft ich darumb anhalte, nicht allein viel böser Wort einnehmen, sondern auch dies anhören, dass ich mich selbst ufhalte und sowohl, als zuvorn von andern geschehen, ein Quittung uf das, so uf die kaiserl. Befehlich und Certifi-cationes auszahlt, annehmen und die Zehrung der Herren Commissarien zu weiter Ihrer Kais. Mt. Resolution aussetzen lassen könnte; wann aber solchs wider mein Instruction, hab ich auch darein bishero nicht willigen können und uf die vollkommene Quittung, wie auch ferner geschehen soll, gedrungen.

Hierneben kann E. E. und W. ich schliesslichen nicht verhalten, dass ich wegen etlicher wichtigen auch theils Kais. Mt. betreffender Sachen uf den 21. des künftigen Monats Julii nach Luben in Niederlausnitz mich verfugen und begeben muss und darumb weiter uber 14 Tag allhier nicht sein kann. Weil dann uber vorige Zehrung allbereit, sintemal ich auch in die 9 Wochen jetzo allein allhier bin, der Wirthin 14 Tag die Zehrung und Herrn Zegelein 20 Thaler hinterstellig und schuldig, und dann Herr Trost wegen 7 Befehlich, die er jetzo in etlichen Sachen nach einander gefördert, 7 Thaler, wie auch in der Appellation 3 Thaler begehret: als ist an E. E. und Hochw. mein dienstlich freundlich Bitten, die wollen mir alsbald mit einem eigenen Boten nicht allein nothdurftig Zehrung, so künftig genugsam und zu E. E. und Hochw. Gnügen verrechnet werden soll, zuschicken, sondern auch weiter dero Gutachten mittheilen, was ich mich dann endlichen wegen der Hauptquittung erklären und ob ich noch uf vorigen Einbringen beruhen soll. Bin urbötig solchem treulich nachzukommen, auch trostlicher Hoffnung in 14 Tagen ufs längst mit guter Resolution zu Haus zu langen. Inmittelst E. E. und Hochw. göttlichen Gnaden und Schutz treulich befehlend. Datum Prag den 18. (28.) Junii anno 92.

Den 29. (19.) Junii ist abermals ein Feiertag und nichts zu verrichten gewesen.

Den 30. (20.) Junii ist wieder in der Appellation die Egerische Sachen erlediget und zur Kanzlei gegeben worden. Ob nun wohl Herr Heugel solche gerne zu seiner Resolution befordert, hat es doch in Abwesen Herrn obristen Kanzlers nicht geschehen können. So meldet Herr Penk, dass Herr Hofmann, was er bei dem obristen Herrn Kanzler erlediget, noch bei Händen und das wenigist darvon nicht gemeldet.

Den 1., 2., 3. und 4. Julii (21., 22., 23. und 24. Junii). Diese Tage hab ich zwar abermals an Sollicitiren nichts verwinden lassen, aber weniger erhalten können.

Herr Heugel hat vermeldet, dass er des obristen Kanzlers erwarten müsse, so hat Herr Penk sich uf den Hofmann berufen.

NB. Den 3. ist mir von Herrn Poppen, wie auch Herrn S. Kahlen in Vertrauen vermeldet worden, woher der Verzug der Sachen komme, nämblichen, dass die Herren obristen Officierer, sonderlich Herr von Rosenberg, in der Meinung, als ob man uf die Ablösung trachte und sich von der Krön Beheimb loswirken wolle. Und meldet sonderlich Herr Popp an der Tafel, dass es auch Kais. Mt. referiret und daher allerlei verursacht.

Den 5. Julii (25. Junii). Diesen Feiertag aber wenig erlangt, allein befunden, dass der Cramer Sachen zum Schreiben gefertiget und dass der Viethorin Suppliciren einem E. Rath zu ihrem Gegenbericht zugeschickt werden sollen.

Den 6. Julii (26. Junii). Von Herrn S. Penken verstanden, dass zwar Herr Hofmann sich hören lassen, die Sachen bei dem Herrn obristen Kanzler wären wohl erlediget; konnte aber noch nicht eigentlich wissen, worauf eins und anders beruhen möchte, mit Vertröstung, sobald er in Rath komme, er darnach fragen und mir alsdann solchs anmelden wollte.

Den 7. Julii (27. Junii). Ungeacht alles vielfältigen Anhaltens dennoch nichts erhalten können und zu einer kleinen Geduld noch ermahnet worden.

Item vom Boten aus Eger Schreiben überkommen und die uberschickten 60 Thaler am Geld wohl empfangen. Darumben allenthalben Zettel abgefordert und die Zahlung darauf geleistet, auch ein Kutscher gemiethet und solchen wöchentlich uf 4 Pferde 4 Thaler zu geben versprochen.

Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister und unuberwindlichister römischer Kaiser auch zu Hungern und Böheimben Kunig! Allergnädigister Kaiser, König und Herr! Weiln nunmehr von den unserigen der Granitzzoll auch, salva reverentia zu melden, von einem jeden Stück Vieh, so gemeiner Stadt zum Besten zugetrieben, de facto will erzwungen werden, unser Fleischer auch allbereit solchen künftig zu erlegen verbürgen müssen; und aber je zu erbarmen, dass wir ohne alle erhebliche Ursach unserer wohl und schwer erworbenen güldenen Bull und Privilegien also verlustig gemacht, frembden Ausländern, die zu der Krön Beheimb in wenigisten nicht gehören, gleich geachtet, auch darüber E. Kais. Mt. und der Krön Böhehnb zu künftigen sondern Nachtheil in äusserst Verderben gesetzt werden sollen: als ist an E. Kais, und Kunigl. Mt. unser allerunterthänigistes umb Gottes und der lieben Gerechtigkeit willen unnachlässliches Flehen und Bitten, die geruhen doch unser ohne dies ufm Hals liegende Beschwer und dass wegen täglicher der Benachbarten uf der Granitz Attentaten der Fiscus ganz und gar erschöpft, gnädigist zu erwägen und die allergnädigste Verordnung zu thun, damit vorigen unsern Bitten nach der Zoll gänzlichen abgeschafft, oder für endlicher Resolution je zum wenigisten den Zolleinnehmern, die Burger nicht zu beschweren, sondern bei alten Herkommen zu lassen, alles Ernsts ufgetragen und den Benachbarten ebenmässiges gegen die arme Stadt zu atten-tiren nicht gleich Thor und Thür ufgethan werden möge. Das, neben dem es verhoffentlich billich, seind umb E. Kais, und Kunigl. Mt. wir allerunterthänigist zu verdienen schuldig auch mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts bereit und willig. E. Kais. Mt. gnädigisten Resolution gehorsambist wartend. E. Kais, und Kunigl. Mt. allerunterthänigist gehorsambiste Burgermeister und Math der Stadt Eger.

[Das Tagebuch schliesst mit einer von Dr. Fuchs concipirten Eingabe der Stadt Karlsbad an das Prager Appellationsgericht um die Erstreckung der Frist zur Einbringung ihrer Replik auf die Exception des Abraham Haslauer in dem gegen ihn angestrengten Injurienprocesse.]




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