Ehrenfest, ehrbar, hochund wohlweise, insonders günstig und gebietend liebe Herren und gute Freunde! E. E. und W. beantwortliches Schreiben, so den 1. Mail datirt, ist mir den 4. eiusdein wohl überantwortet. Und demnach aus solchem ich verstanden, dass nicht allein in Abwesen des Stadtschreibers der Bericht wegen Görgen Rauners nicht gefertiget werden können, und dass die Schuld, als ob ich die Sach lang bei mir gehabt und also unverricht wieder von Händen geben, mir beigemessen, dass auch anjetzo sein des Rauners Suppliciren von neuen abgefordert und alsdann E. E. und Hochw. zugeschickt werden soll, sondern dass ich auch allhier zu bleiben und die Sollicitation, bis endliche Eesolution in einen und andern erfolget, zu continuiren, auch mich das Saueranseheu nicht irren zu lassen, sondern viel mehr wegen der zu Königswart angestellten Neuerung umb Abschaffung zu bitten ermahnet: als sollen dieselben hinwieder wissen, dass soviel des Rauners Sach anlangt, die höchste Nothdurft, damit der Bericht, weiln die Herren Appellationräth selbst darumb anhalten und zu dem End sein Suppliciren ausgeben, auch, es wollte dann ein sonder Spott eingelegt werden, gar nicht nöthig von neuen darumb anzuhalten, zum vorderlichsten gestellet und herein geschickt werde. Und obwohl nicht ohne, dass ich eine Zeit lang die Sachen bei mir gehabt und mein rathsambes Bedenken darauf stellen wollen, so wissen doch E. E. und W., dass ich nun in fünften Monat und gleich von der Zeit an, do ich solche zu mir genommen, wenig Tag anheimbs auch sonsten mit Stellung anderer Sachen wegen gemeiner Stadt dermassen beladen gewesen, dass mir solchs un-muglichen furgefallen, sonderlich auch darumb, weiln die ganze Sache in facto, darvon mir, als der ich solchei nicht beigewohnet, wenig wisslichen, beruhet und darumb von denen, die darumb Wissenschaft und solche verhandelt, am besten gefertiget werden kann. Hätte mich derhalben dergleichen Beimessen und Ufrucken nicht versehen, inuss es aber E. E. und W. nicht, sondern dem Schreiber, der hierumb kein Wissenschaft, beimessen und es der Zeit befehlen. Und mögen dieselben gewiss darfur halten, do der Bericht länger verzogen, dass es ein sonder Nachtheil gebären und allerlei Su-spition wider E. E. und W. verursachen werde. Für mein Person bin ich wie schuldig also auch erbötig, nicht allein nach Vermögen einrathen zu helfen und allhier, bis in einem und andern Resolution erfolget, wie schwer es auch furfallet, zu erwarten, sondern ich will auch zu dem Bericht, sonderlich was ad defensionein der gesprochenen Urtel gehörig, do anders mein Bedenken, so ich ausfuhrlich diesfalls in die Kanzelei geben, mit hereingeschickt, mein gebührenden Fleiss thun und denselben folgends zum Bestand und verhoffentlich dahin richten, dass gewünschte Resolution erfolgen und der Unkosten, darvon ich schlechte Freude und keinen Nutz, desto eher vergessen werden solle.
Und dieweil wegen des Zolls ich gestriges Tages ein Memorial und Supplication dem neuen angehenden Präsidenten übergeben und Herr Schwarzberger auch wieder zurückkommen soll, zweifelt mir nicht, es werde die Resolution länger nicht verzogen, sondern bald nach den Feiertagen geschehner Vertröstung nach mir zugestellet werden. Inmittelst ist etlicher Herren, die ich uber den mir zugeschickten Schreiben zu Rath gehabt, sowohl als mein selbst Rath und Gutachten, dass E. E. und W. den Bürgern ingeheimb gebieten und auferlegen, damit sie keinen Zoll reichen, sondern denselben gebührlichen widersetzen.und uf die guldene Bull und die Privilegia dringen. So könnte auch nicht schaden, dass E. E. und W. den Zöllnern selbst zuschreiben und sich gegen denselben verwarnen, auch die Befehlich, so sie derowegen bei Händen, abfordern Hessen; denn solche Neuerung allein dahin gerichtet, damit das Einkommen ersteigert und heruacher, als ob der Zoll ein Ansehliches trüge, Ihrer Kais. Mt. könnte furgetragen werden. Hab derhalben, wie künftig Relation wird ausweisen, solchen selbst auch widersprochen und die Nothdurft an gebührenden Orten eingewendet.
Hierneben kann E. E. und W. ich in höchsten Vertrauen nicht bergen, obwohl etliche Appelationräth, sonderlich einer, darauf E. E. und W. nicht wenig Vertrauen gesetzt, wegen Adam Viethors heftig wider gemeine Stadt gewesen und denselben nach höchsten Vermögen defendiret, dass doch durch andere, zu vorderst Herrn Präsidenten sein Furgeben ihme stattlichen refutiret und widerleget und darumb dero Gutachten uf die Kanzlei dahin geben, solchs auch also von den Herren obristen Officierern zu Werk zu richten und zu fertigen per verbum "fiat" anbefohlen worden, dass nämblichen er Viethor, wie zuvor also auch an jetzo, durch dieses sein vermeintes und durch andere Person angestelltes Suchen wider seine gethane Pflicht und Eid gehandelt und dass E. E. und W. gegen ihme nicht allein nichts verbrochen und viel zu lind gehandelt, auch den Revers oder Urfehd in allweg nachgangen werden sollen, sondern dass auch andern zur Abscheu ihme Viethorn sein Practik uf ewig geleget und nicht allein aus Kreis und Stadt, sondern auch aus Kais. Mt. Landen ganz und gar in Ewigkeit abgeschafft und derselben verwiesen werden solle, wie solche der kaiserliche Befehlich, so nach den Feiertagen E. E. und W. soll zukommen, mit mehrern wird besagen. Darumb ein Nothdurft, dass inmittelst uf ein neue Urfehd gedacht und die Execution alsbald darauf angeordnet, insonderheit auch Podensteiner, weiln er in gleichen delicto, hinwieder zu Haft eingezogen, die Sachen, wie sie verlaufen, herein bericht und daraus Bescheid und Urtel erholet und diesfalls das Unkraut ausgerottet werden möge. Bin trostlicher Zuversicht, es soll Georg Rauner auch ein schlechten Bescheid bekommen und E. E. und W. so leicht nicht zuruckgesatzt werden; allein bitt ich. andere, so nicht Burger, sonderlich den M. ufn Berg, so allhier ein bös Gerücht, auch bei Zeiten und mit Ernst abzuschaffen, darmit ein Gleichheit gehalten, die Privilegia nicht muthwillig verscherzt und viel Unkosten und Ungelegenheit, so sonsten daher zu gewarten, vermieden bleiben mögen. Und dieweil schliesslichen ich allhier ferner kein Zehrung, auch allbereit der Wirthin schuldig, als bitt ich mir zum vorderlichsten Geld zuzuschicken auch dahin zu vertrauen, dass an Sollicitiren kein Fleiss gesparet, alles Ernsts uf endliche Resolution gedrungen und in wenigisten aus der Instruction und mir mitgetheilten Mandato nit geschritten, sondern solchs ohne ferner Erinnerung in gebührliche Acht genommen und künftig, was in einen und andern von mir von Tag zu Tag anbracht, referiret werden solle. Dann E. E. und W. sambt der ganzen Gemein nach äussersten Vormögen zu dienen und dero Sachen möglichsten Fleiss auch mit meiner höchsten Ungelegenheit und Schaden zu befordern erkenne ich mich schuldig, bin auch darzu bereit und willig. Dieselben sambt den Meinigen gottlichen Gnaden und Schutz treulich befehlend. Datum Prag den 7. Maii anno 92.
Den 17. (7.) Mai. Nachdem dies Schreiben umbgefertiget, hab ich solchs mit einem Boten, so nach Dresden und ufs Warmebad zugelaufen, fortgeschickt und den Stadtschreiber in Carlsbad, (meinen lieben Gevatern. gebeten, solchs alsbald mit ein eigenen Boten nach Eger zu befördern. Darneben hab ich auch denen aus Carlsbad die kaiserliche Citation wie auch nachfolgende Copie zugeschickt, item dem Adam Steinbach seiner Herrn Trost ausstehenden 100 fl. halber alles Ernst geschrieben und umb endliche Zahlung angehalten.
Und dieweil den 18. (8.), 19. (9.) Maii die Pfingstfeiertag gewehret, hab ich ferner Sollicita-tion einstellen und mich zu Ausgang derselben gedulden müssen; allein hab ich von Herrn Quintus erfahren, dass mein Suppliciren furkommen und ich nach den Feiertagen in Zollsachen ein Bescheid haben würde.
[Folgt ein kaiserlicher Befehl an die Stadt Elbogen yom 12. Mai 1892, die Stadt Karlsbad in der Vollstreckung der gegen einen Bienendieb gefällten Urtheils nicht zu stören.]
Den 20. (10.) Maii. Demnach ich Früh zu Hof kommen und Herrn Secretariuni Quintus umb Bericht, worbei die Zollsachen beruhen, gefraget und darauf diesen Bescheid überkommen, dass nämb-lichen mein dem Herrn Präsidenten übergeben Suppliciren verlesen und die Nothdurft darauf bewogen, ihme auch befohlen worden, mir mundlichen anzuzeigen, dass Kais. Mt. es bei jüngster in Schriften erfolgten Resolution gnädigist verbleiben lassen und dass die Confirmation der güldenen Bull bei der beheimbischen Hofkanzlei, dahin es gehörig, gesucht werden müsste: als hab ich nicht allein darauf alsbald solchem Bescheid, als der der güldenen Bull und Privilegien ex diametro zuwider, gebührlichere in etlicher Secretarien Beisein wiedersprochen und mir denselben in Schriften, damit ich solchen meinen Principalen desto besser insinuiren könne, auszugeben gebeten, sondern ich hab auch alsbald zu Hof nachfolgendes Memorial an die Herren Räthe gestellet und in die Kammer eingeantwortet.
Memorial an der Rom. Kais, auch zu Hungern und Beheimb Königl. Mt. wohlverordnete Herren Präsidenten und Kammerräth in Königreich Böheimb. Wohlgeborne, gestreng und edle, gnädig und grossgünstig Herren! Demnach wegen der Zollsachen vom Herrn Secretario Quintus mir vermeldet worden, dass E. Gnd. und H. bei voriger der Stadt erfolgter Resolution es verbleiben Hessen, und dass wegen Confirmation der güldenen Bull und Privilegien bei der beheimbischen Kanzlei, dahin die Sachen gehörig, angehalten werden müsse, und aber weiln solcher Bescheid den Privilegien und güldenen Bull ex diametro zuentgegen, mir, der ich jetzo allein annero abgefertiget, also mundlich anzunehmen bedenklich, als bitt E. Gn. ich unterdienstlich, die geruhen mir dero Resolution in Schriften zustellen zu lassen, damit ich solchs desto besser referiren und meinen Principalen fürlegen könne. Bin solchs umb E. Gnd. und H. zu verdienen schuldig auch bereit und willig, den nachrichtigen Bescheid in Gehorsamb wartend.
Darauf hab ich der Herren Räthe Austritt erwartet und von Herrn Seidlitz diesen Bescheid bekommen, dass ich bald uf mein Suppliciren werde beschieden werden.
Wiewohl ich nun Herrn Secretarium Quintus wieder angeredet, hat doch derselbe von meinem Memorial nichts wissen wollen, sondern mich zu gedulden ermahnet, auch erboten, selbst darnach zu fragen.
In der Kanzlei hab ich abermals nach der Herren Bayer Decret gefraget, hat aber Herr Trost solchs noch nicht wieder zu seinen Händen bekommen.
Nachmittag hab beim Herrn Hoffmann ich ufgewartet, weiln aber kein Rath gehalten, ich auch nicht für sein Gnaden kommen können, als hab ich unverrichter Dinge wieder abtreten müssen. Bin derhalben zum Herrn Kammerpräsidenten Herrn von Kolowrat, der das erstemal gleich in seinem Haus Rath gehalten, gangen und Ihr Gnd. anreden wollen. Weiln aber ich kein Audienz haben können, sondern mit harten Worten an die Secretarien gewiesen worden, hab ich es auch also geschehen lassen und der Zeit befehlen müssen. Hab aber gleichwohl nicht unterlassen mit Herrn Secretario Kretz-schmar zum heftigsten derowegen zu streiten und endlich soviel erfahren, dass die Kammer unser Sachen durchaus nie recht verstehen wollen und dass sie vermeinen, es wäre, wann sie den Zoll hätten, ihnen gar wohl damit geholfen. Nach solchem hab von Herrn Secretario Penken ich verstanden, dass Herr Hoffman, wann die Officierer ankommen, unserer Sach halber mit ihnen reden solle, damit alsdann die Quittung erfolgen könne. Derohalben den Sachen ferner nachgedacht und den folgenden Morgen ein Memorial an die Hofkammer gestellet.
Den 21. (11.) Maii. Memorial an der Rom. Kais, und Königl. Mt. wohlverordnete Herren Hofkammerpräsidenten und Räthe Ihr Gnd. und H. Wohlgeborne, gestreng und edle, gnädig und gross-gunstig Herren! Ob ich wohl E. Gnd. und H. mit meinen stetigen Anhalten ferner gerne unbehelliget lassen wollte, so werde ich doch vermög mir von meinen Principalen zugestellten Instruction, und dass die Unkosten und Zehrung hinfuro unerträglichen, darzu Pflichtsund Noth halber gleich gezwungen, daher ich trostlicher Zuversicht, E. Gnd. und H. mich gnädig entschuldiget achten werden. Wann dann gnädig und gunstig Herren allbereit furlängst die unterthänigist und uber Vermögen bewilligte 22.000 fi. gehorsambst zu gebührenden Fristen ausgezahlt, wie solchs mit den Special-Quittungen beleget, und die Zehrung, so in der zwischen Pfalz und Markgrafen und der Stadt und Kreis Eger zu zweien unterschiedlichen Malen fast 12 Wochen continuirten und verrichten Commission von den Herren Cominis-sarien einem Eath von solchem auszuzahlen befohlen, hinwieder vermög eingewandter Certification in Pernamt und also vom Land, daher die Comniissiones angeordnet, erholet werden kann, auch je höchst beschwerlich und zu erbarmen, dass die arme Stadt, welche allein zu Erhaltung Kais. Mt. und der Krön Beheimb der Orten habenden Regalien und Gerechtigkeiten etlicli viel Tausend Thaler ufge-wendet und nochmals täglichen und ohne Aufhören, do anders solche nicht begeben werden sollen, gleich continuiren und daher unter ihnen sonder Ufiagen und Beschwer jährlichen tragen müssen, wegen der Hauptquittung so vielfältig Zehrung ufwenden und nun in die 20 Wochen bald ufwarten sollen: als ist an E. Gnd. und H. mein unterdienstlich hoch fleissig Bitten, die geruhen doch solchs und sonderlich, dass auch bei währenden Commissionen ausser der ubergebenen Kaitung und Zehrung der Stadt weit ein mehrers, dann in solcher speeificirt, darneben ufgangen, gnädig und gunstig zu erwägen und die Verordnung zu thun, damit die Hauptquittung vermög hiebevorn ubergebener Copie ohne langen Verzug mir ausgeben und die hinfürder unerträgliche Zehrung und Unkosten aufhören, auch mir wie jedesmals hiebevorn gebräuchlich gewesen, zu Ergötzlichkei-t solcher ein Verehrung ausm Hofzahlambt gereichet und hierin, dass ein E. Eath die Gelder uf ihren Unkosten ohne einigen Abgang colligiret und anhero geschafft und auszahlen lassen, bedacht werde. Das werden meine Princi-palen neben mir hinwieder zu verdienen wie schuldig als auch bereit und willig erfunden werden. E-. Gnd. und H. gnädigen Bescheids gehorsambist erwartend E. Gnd. und H. unter dienstwillig.
gehorsambe B. Fuchs D., der Stadt Eger abgeordneter Syndicus. |
Ob ich wohl solche alsbald bei Herrn Hoffmann eingeben, ist mir doch darauf kein Bescheid erfolget und endlichen durch Herr Secret. Penken anzeigt worden, weiln Herr Hoffmann jetzo mit seinen eigenen Sachen beladen, dass ich noch ein wenig mich gedulden und künftigen Montag das Memorial von neuen übergeben müsse. Do ich weiter zu Hof gelanget, hat Herr Secretarius Quintus uochmaln umb das eingeben Memorial nichts wissen wollen, darumben mich selbst bei der Kammer anmelden lassen, aber einigen Bescheid nicht erlangen mögen. Bin derohalben ufm Saal gangen, und Herrn Heugeln in der Kanzlei zu ßath gehabt, welcher mir befohlen, keines weges abzulassen, bis der Bescheid mir schriftlichen zugestellet, wolle alsdann das seine auch darbei zu thun wissen.
Den 22. (12.) Maii hab ich zu Hof in der böheimbischen Hof Kanzlei gesehen, dass nicht allein wegen Adam Viethors ein Schreiben an ein E. Rath gefertiget, sondern dass auch solchs eben massig der Regierung zu Mergentheimb wisslich gemacht wird, damit ein Rath allerseits desto besser entschuldiget. Darauf zu Herrn Heugeln gangen und ferner sein Gutachten begehret. Der hat wie zuvorn also ferner für gut angesehen, dass ich uf schriftlichen Bescheid auch gleich importune dringen solle. Derohalben zum Herrn Quintus gangen und umb solchen angehalten. Wiewohl er nun abermals nichts wissen wollen, hat doch endlich, do ich ziemblich hart geredet und mich beschweret, H. S. Kretzschmar berichtet, dass in seinem Beisein mein Memorial einkommen und vom Herrn Präsidenten befohlen worden, mir den Bescheid schriftlichen zu geben.
Do ich nun solchs aber Herrn Heugel anzeiget, hat er ferner gerathen, dass ich mit Herrn Türken handeln solle, weilen derselbe in grossen Gnaden, damit er mir bei dem Herrn Präsidenten Audienz zuwegenbringe, dann er die Beisorg, dass Ihr Gnd. der Sachen nicht recht werde bericht sein. So wolle auch ein Nothdurft sein, Herrn solche sehr dienstlich sein und soviel erlangen, dass die Sachen in weiter Beratschlagung zogen und die Herren Kammerräth darzu erfordert werden. Wolle das seine gerne darbei thun.
Und dieweil Nachmittag ich soviel gesehen, dass die Sachen zwischen ein E. Rath zu Einbogen und denen von Königsberg Herrn Dr. Käufern zu referiren zugestellet, hab ich die Königsberger in fleissige Acht zu nehmen gebeten und anders nichts, dann alles billiches Erbieten befunden.
Den 23. (13.) Maii. Ob ich wohl abermals vielfältig in der Kammerkanzlei wegen des Abschiedes angehalten, hab ich doch solchen nicht erlangen können und mich weiter gedulden müssen.
Den 24. (14.) Maii. Allerdurchlauchtigister, grossmächtigister und unüberwindlichster römischer Kaiser, auch zu Hungern und Beheimben Kunig, allergnädigister Kaiser, König und Herr. Welchergestalt viel Jahr nacheinander von den pfalzund markgräfischen Ambtleuten auch andern angesessenen Benachbarten dem Kreis und Stadt Eger nicht allein gar viel Mark und Dörfer eigenmächtig und de facto entzogen und abgedrungen, sondern wie auch noch täglichen und ohne Aufhören von den angesessenen chu-nnd fürstlichen Ambtleuten allein dahin getrachtet und alles ihr Datum darauf gerichtet, wie sie durch allerlei eigenmächtige Attentata und sondern Gewalt das noch übrig, zuvorderst die bei Kreis und Stadt E. Kais. Mt. und der löblichen Krön Beheimb zuständige Kegalia an der Gränitz, Gleit, Schutz, Gericht und andere Gerechtigkeiten ferner ihnen zueignen und dardurch künftig des Kreis und Stadt folgends gar mächtig werden und solchen von E. Kais. Mt. und Krön Beheimb unter ihr Joch und Gehorsamb bringen möchten, des alles geruhen E. Kais, und Kun. Mt. aus denen derowegen vielfältig unterthänigist eingewandten Beschwerungen sich verhoffentlich noch gnädigist zu erinnern. Ob nun wohl zu Hinlegung der allerseits von der Pfalzund Markgrafischen erregten Strittigkeiten zu unterschiedlichen Malen Commissiones angeordnet, dieselben auch mit hochwichtigen Unkosten zu Werk gerichtet und dann gewisse Vertragsmittel abgehandelt, ufs Papier bracht und von den Theilen bis uf E. Kais. Mt. allergnädigiste Ratifikation zu halten bewilliget und zugesagt, die Vertragsrecess auch von den Herren Commissarien unterschrieben und mit dero angebornen Insiegeln und Petschaften bekräftiget worden, so ist doch solchs nicht allein dem armen Kreis und Stadt noch wenig zustatten kommen, sondern es haben auch die Ambtleut, sobald die Herren Commissarien wieder hinweg gewesen, ihrem Gebrauch nach allerlei neuerliche Attentata erwecket und den Vertragsrecessen ohne alle Scheu und wider ihr ausdrucklich Zusagen und Verwilligen öffentlich und in Schriften widersprochen und die Confinnationes nach höchsten äussersten Vermügen bis uf gegenwärtige Stunde gehindert, sich auch nicht gescheuet, öffentlich in Beisein der Herren Commissarien hören zu lassen, dass sie die Sachen wollen hangen lassen und dass der Stärkeste die Schwachen werde in Sack stecken müssen.
Wann dann, allergnädigister Kaiser und Herr, Kreis und Stadt wegen Unvermögens und dass dieselben durch den in der Stadt wider habende und sauer erworbene guldene Bull und Privilegia ufgerichten Gränitzzoll folgends gar in äusserst Verderben gesetzt, sich ferner gegen so mächtigen Adversariis nicht defendiren können und E. Kais. Mt. und der löblichen Krön Beheimb nicht wenig verkleinerlich, dass die mit schweren Unkosten angestellten und theils zu Werk gerichten Commissiones, sonderlich dasjenig, so beständig und mit allerseits Einwilligen mit höchster Mühe abgehandelt, auch allbereit von E. Kais, und Kunigl. Mt. allergnädigist approbirt worden, so ganz und gar zurückgesetzt und noch täglichen neue Attentata darüber zu Werk gericht werden sollen, auch zu befahren, do die Confirmationes länger hinterzogen und wegen der noch übrigen ausgesatzten Punkt nicht zum förderlichsten vermög der Erbeinigung procedirt und durch einen Obmann ein endlicher Ausspruch gemacht, dass auch andere ebenmässig hiernach brechen und dem Kreis und Stadt, zuvorderist E. Kais. Mt., allerlei Mühe, Nachtheil, Unkosten auch endlichen Verderb verursachen werden:
Als ist solchemnach, sonderlich weil Herr Markgraf Ihr Fürstl. Gnd. die Ernennung eines Obmanns nunmehr zu E. Kais. Mt. gnädigisten Gefallen anheimb gestellet, die Pfalz auch jetzo umb die Lehen ansuchet und daher desto eher zu beständigen Vertrag zu bringen, an E. Kais, und Kunigl. Mt, des armen hochstbedrangten Kreises und Stadt unterthänigistes umb Gottes und der lieben Gerechtigkeit willen unnachlässliches Flehen und Bitten, die geruhen doch solchs alles und sonderlich, dass die ganze Strittigkeiten änderst nichts, dann E. Kais. Mt. und der Krön Beheimb selbst eigen Interesse und zuständige Regalia concerniren, dass auch Kreis und Stadt solche ferner zu defendiren wegen ufm Hals liegender Armuth nicht Vermögens, allergnädigist zu erwägen und die endliche gnä-digiste Verordnung zu thun, damit nicht allein die durch die Herren Commissarien unterthänigist bei der böheimbischen Hofkanzlei unterschiedlich eingegebene Vertragsrecess ohne allen fernem Verzug ratíflcirt und confirmirt, sondern dass auch zum vorderlichsten ein Obmann erkieset und die künftig Commission nicht allein wegen des Gleits, wie zwar die Markgräfischen fürgeben und gerne sehen wollten, sondern wegen aller und jeder ausgesatzten Punkt, sowohl der von neu wider den Recess erregten Strittigkeiten halber, darauf doch in geraumer Zeit angestellet und also denselben unter einem zum End abgeholfen, der Pfalz auch diesorts eher nichts verliehen werde, bis der mit ihnen wegen des Stifts. Waldsassen abgehandelte Vertragsrecess ebenmässig confirmirt, die Gränitz richtig gemacht, auch gleichergestalt der Erbeinigung nach in den übrigen Punkten procedirt, zuvorderst E. Kais. Mt. und der Krön Beheimb Interesse und dass das Stift Waldsassen allein unter dem Schein des Schutzes, so doch wider die von ihnen selbst producirte Privilegia, von der Pfalz eingezogen und diesfalls einiger rechtmässiger Titel, wie sonder Zweifel die Herren Commissarien werden gehorsambist referirt haben, nicht docirt noch fürgelegt werden kann, in fleissige Acht genommen und die jetzige Gelegenheit nicht versäumet werde. Das gereicht nicht allein E. Kais. Mt. und der löblichen Krön Beheimb selbst zum Besten und werden dero Regalia und Gränitz dar durch gestärket und erweitert, sondern wir seind auch solchs hinwieder umb E. Kais. Mt. unterthänigist zu verdienen wie schuldig als auch mit Darsetzung Leibs, Guts und Bluts bereit und willig. E. Kais. Mt. gnädigisten Resolution gehorsambist wartend. E. Kais, und Kunigl. Mt. allerunterthänigist gehorsambister
Bartholomäus Fuchsius D., der Stadt Eger abgeordneter Syndicus. |