28. Denník doktora Bartolomìje Fuchse, syndika mìsta Chebu, o jednání v Praze léta 1592 v pøíèinì nìkterých stížností, a sice 1. aby jim vydáno bylo potvrzení na 22.000 zl., které jako úhrnou summu za berni od r. 1579—1591 byli zaplatili, 2. aby zamezeno bylo porušování hranic Chebských pøivlastòováním území, jehož se úøadové ve Falcku a v sousedním markrabství dopouštìli a 3. aby v mìstì Chebu zøízené hranièné clo se zrušilo.[ Denník není úplný, poèínat teprve 10. kvìtnem, kdežto vyslanec Chebský již døíve do Prahy vyslán byl. V pùvodním konceptu vedle vypsání, co kterého dne vyslanec podnikal, obsaženy jsou také zprávy jeho zasílané radì Chebské, žádosti, jež jménem mìsta císaøi a presidentu komory podal, kromì toho pøípisy, jež vyslanec za obyvatele Chebské v jich sporných záležitostech a jakožto plnomocník mìsta Karlových Varù ve sporu s Loktem v pøíèinì soudu spisoval. Takové zprávy, ponìvadž vìcí Chebských se nedotýkají, pøi tisku vynechány a jen krátkými slovy obsah jich naznaèen.]

1592, 10. kvìtna—-7. èervence. — Koncept v archivu Chebském.

An ein ehrbaren Rath zu Eger. Ehrenfest, ehrbare, hoch und wohlweise, gunstig und gebietend Herren! E. E. und Hochw. zwei unterschiedliche Schreiben, deren eins an Herrn Adam Crainer und mich zugleich den 17. Aprilis datirt und den 23. mir überreicht, das andere aber an mich allein sub dato den 24. ausgangen und durch den Stadtboten am 24 eiusdem ufm Saal mir zugestellet, hab ich neben dem ubersehickten Becher und beigefugten Schreiben wohl empfangen und aus denselben so viel vernommen, dass E. E. und Hochw. das Ausgeben der Zehrung und Unkosten so schmerzlich als mir das Ufwarten furfalle und dass nicht allein dieselben E. E. und Hochw. die Gelder, so wegen Einstellung des Zolls Kais. Mt. unterthänigist bewilligt und auszahlt werden sollen, herein zu ordnen Bedenkens tragen und darumb nach der Instruction und erfolgten Supplication erinnern, auch solche zu fleissig Acht zu nehmen und derselben gemäss mich zu erweisen ermahnen, sondern dass auch mein Zurückverbleiben, weiln es die äusserste Nothdurft erfordert, von ihnen zu Dank angenommen und ich darauf weiter zu gebührenden Fleiss angehalten werde. Kann derohalben E. E. und Hochw. hierauf nicht verhalten, auch mit Grund und beständiger Wahrheit berichten, dass mir ebenmässig als denselben neben meinem Abwesen auch das vielfältig Ausgeben und Zehren, weiln sonderlich hiervon mir das wenigist zu gut kombt, ich auch noch mein Gesundheit wegen, dass kein guter tauglicher Trunk fast umbs Geld zu bekommen und die Speisen, wie allhier bräuchlich, ziemblich zugerichtet, höchst schmerzlichen, und dass ich derowegen die Zehrung so genau als immer möglich und ver-hoffentlich von keinem, wie mein Rechnung soll ausweisen, wird geschehen sein, bishero eingestellet und doch die 20 Gulden, so Herr Cramer mir allhier gelassen, bis uf etlich wenig Gulden ausgegeben, derohalben freundlich bittend E. E. und W. zum ehisten als müglichen mir wieder etliche Zehrung, darmit ich solche E. E. gleich zum Spott allhier nicht allezeit darf anticipimi, gunstig zuordnen und in dem dahin vertrauen wollen, dass solche nicht vergeblich noch zu übrigen Trinken und Panketiren, sondern zu höchsten Nothdurft allein und wo es je zu Zeiten ehrenthalben anders nicht sein kann und ichtwas nicht angesehen werden muss, aufgewendet und ausgeben, auch ordentlich verrechnet werden solle. So werden auch E.E. undW., dass ich mein Abwesen geantet, mir darumb verhoffentlich nicht verargen, dieweiln das Sollicitiren und Ufwarten ein lange Zeit gewähret und alle andere Mitabgeordnete dessen überdrüssig worden, daher auch nicht verwunderlich, mir solchs zu Gemüth gehe.

Und weil fürs ander Herr Christoph Popel von Lobkowitz als jetzo verordneter Präsident bei der Appellationr S. Gn. besser nicht dann Früh, ehe dieselben in Dienst gehen, anzutreffen: als hab ich solchs wahrgenommen und heutiges Tages Früh bei derselben mich anmelden lassen, bin auch nach einer Zeit, und do sich Ihr Gn. nur anziehen lassen, furgefordert und von Anfang bis zum End in der Gestalt, wie E. E und W. Ihren Gn. selbst geschrieben und ich künftig, doch etwa weitläuftigers, geliebts Gott, zu meiner Anheimbskunft referiren will, ganz gnädig gehört und dahin mit freundlichen Geberden, die auch Ihr Gn. als bald zu meinem in dero Zimmer Eintritt mit Entgegengehen und gnädigen Fragen, was mein Begehren, gnugsam zu verstehen geben, von Ihren Gn. stehend beantwortet worden, dass nämblichen Ihr Gn. der Glückwunschung und freundlichen Zuentbietens gegen E. E. als eines ehrbaren Rath sich bedanketen und darob sonderlich erfreueten, dass die bishero von Ihr Gn. gering fugige dem Kreis und Stadt erzeigte Gutthaten nicht vergessen, sondern dass ein ehrbarer Rath derselben nochmals ingedenk und daher ein solch gunstig Vertrauen zu ihme trugen. Wollte derohalben sie zu aller Billigkeit, wie er dann wüsste, dass ein ehrbarer Rath nie was unbilliches und unrechtmässiges gesucht, gerne befördern und solchs viel lieber in Werk erweisen, dann mit vielen Worten anerbieten, mit ferner ausdrücklichen Erklärung, dass E. E. ich wohl anmelden und schreiben möcht, weiln er nicht allein dieselben für gute Freunde, sondern auch für liebe nähist an Ihr Gn. gränzende Nachbarn hielte, dass er auch nicht ein Wortund Maul-, sondern ein Werkfreund sein und jederzeit mich und ander der Stadt Abgeordnete gnädig hören und wie in der Appellation, also auch bei den Herren Officierern und der Rom. Kais. Mt. selbst zu so viel schleuniger Expedition befördern, den präsentirten Becher auch, weiln Ihr Gn. kein Geschenk begehrten, keiner anderen Ursach willen angenommen haben wollte, dann allein darumb, dass E. E. und W. es nicht, als ob er dero guten Willen veracht, verstehen möchten.

Und demnach Ihr Gn. ich weiter angelangt und gebeten wegen des Rauners E. E. und W. nicht in unbillichen Verdacht zu ziehen, sondern die gnädig Verordnung zu thun, damit die Relation so lang verschoben und eingestellet, bis gemeiner Stadt Nothdurft auch einbracht, sintemal solches wegen meines nun fast ein halbs Jahr hero von der Stadt Abwesen nicht wohl zu Werk gericht werden können, und darauf gnädige Vertröstung sowohln als des Viethers halben erlanget. Auch Ihr Gn. neben Herren Heugel und Herren Eisenberger, die ich ebenmässig zu Rath gehabt, für gut ansehen und treulich rathen, dass ich ohne endliche Resolution nicht von dannen ziehen und der Herren Landofiicierer, deren allbereit eins Theils, als der Herr Landkammerer und Herr Landrichter zur Stell, Ankunft, sintemal sie von Kais. Mt. alle erfordert, erwarten und sonderlich dies in Acht nehmen solle, dass anjetzo die Sachen allenthalben gleich am Zweck stecketen und nicht allzeit solche Gelegenheit wie jetzo, do auch ander Parteien nicht allhier zum Sollicitiren, dass auch gleich die pfalzischen Gesandten ebenmässig zur Stelle und darumb desto eher Erledigung zu erwarten und also allenthalben die angebotene Gnade und Gunst noch neue und eiferig: als muss ich für meiü Person uf E. E. und W. Begehren und jetzo gemeltes Gutachten, wie schwer es auch fallet, den schuldigen Gehorsamb leisten und diesfalls den Geduldbeutel, der dann zu Hof am längsten währet, zur Hand nehmen, auch sonderlich dies bedenken, weil nicht allein gleich heutiges Tages ein neuer Präsident, als der alte Herr von Kolowrat, uf die böheimische Kammer eingeweiset und von der Stadt Widrigen leicht eingenommen werden könnte, sonder Herr Heugel auch, sintemal seine Sachen zum End geloffen und sein Unschuld stattlichen ausgeführt und fast mäaniglich kund worden, sich die pfalzund markgräfische Sachen endlichen zur Relation mit meinem Zuthun und Vorwissen in Vertrauen zu richten anerboten, dass ich die Occasion, quae alias est calva und nicht bald wieder zu bekommen und zu ergreifen sein möcht, nicht versäumen und desto eher bei Ihr Gn. die Nothdurft berichten möchte. Inmittelst können E. E. und W. auch die Gelder zusammrichten und solche so lange, bis ich dieselben abfordere, bei Händen behalten, sich auch des ßauners halber desto besser zufrieden geben. Und mögen dieselben mir gewisslich zutrauen, weiln die Recht ordnen, quod fines mandati sint dili-genter custodiendi, dass ich auch in wenigisten aus der Instruction wie vorhin also noch ferner nicht schreiten, sondern von Punkten zu Punkten mich derselben, sonderlich des Zolls halber gemäss erzeigen, einige Auszahlung, ehe die Confirmation und Patente gefertiget, nicht vortrösten, viel weniger zusagen und diesfalls als ein treuer Syndicus und der gemeiner Stadt und Kreis Bestes, verhoffentlich ohne Ruhmb zu melden, seinem Privatnutz, wie auch an ihm selbst recht und billich, jedesmal vorgezogen, in Werk und also finden lassen wolle, darob E. E. und Hochw. ein gunstiges Gefallen tragen und sich hinwieder gegen mich und die Meinigen dankbar zu erzeigen Ursach haben sollen. Inmittelst bin ich ferner Instruction und sonderlich weiter Zehrung auch gebührlicher Hilf gegen den Meinigen in meinem Abwesen wartend. Uns allesambt göttlichen Gnaden und Schutz treulich befehlend. Datum Prag, den 29. Aprilis anno 92.

Wiewohl ich nun gerne gesehen, der Bote alsbald mit solchen wieder fortgelaufen wäre, so hab ich es doch nicht erlangen mögen, sondern solchs bis folgenden Tages müssen einstellen.

Den 30. Aprilis oder 10. Mai. Ungeacht ich mit dem Boten, dass er nicht fortlaufen wollen, übel zufrieden gewesen, hab ich ihm doch noch 3 Stunden fast müssen zugeben, dann er vermeldet, weiln Herr Stadtschreiber ihme von Zegelein Antwort mitzubringen befohlen, dass er auch ohne dieselbe nit ufn Weg und zu Haus sich machen dürfe; hab also abermals zufrieden sein und mich diesfalls nach ihme richten müssen.

Ufn Mittag bin ich bei Herrn Heugeln zu Gast gewesen und aller Nothdurft aus der Stadt Sachen mit ihme mich unterredet, sonderlich aber dies erfahren, dass er die Sachen in die Appellation zu geben Bedenken trage und dass es von ihme treulich den Officierern und Kais. Mt. soll refe-riret werden.

Nachmittag vom Herrn Eisenberger diesen Rath erholet, dass ich den angehenden Kammerpräsidenten nunmehr solle anreden und mich mehr an ihn dann Herrn Seidlitz halten; wolle selbst Gelegenheit suchen, mein bei Ihren Gn. zu gedenken.

Do ich nun Herrn Hannibal auch ersucht, hat derselbe die augspurgische Confession zum heftigsten mit ganz hitzigen Worten angegriffen und Lutherum durchaus in der untersten Höllen aller Teufel gesetzt, auch solche Confessionisten, als die keiner Religion und auch nit in derselben begriffen, angezogen: item gesagt, dass man kein rechte Bibel uud dass Lutherus solche an viel Orten gefälscht und solchs selbst bekannt, also dass ich erstlich gebeten, er wisse wohl, wer ich sei und dass ich mich mit ihme nicht in Disputai einlasse: dürfe sich meinethalben nicht erzürnen. Do es noch heftiger gewähret und ich endlichen gesagt, wann es das gälte, wurde dieser Theil auch können sagen, man hätte die Sacramenta zerrissen und sonderlich Ceremonien und Gottesdienst erdacht, hat er als bald darauf ein Buch von sich geworfen und zum heftigisten sich wider mich gesetzet mit Bedrohung, er mich derowegen beschicken, und was er geredt, in Schriften zustellen wolle, dargegen wolle er solchs von mir auch haben. Und wie wohl ich anzeigt, es wäre von mir nichts definitive geredt, sondern allein was andere geschrieben, referiret, item ich hätte dergleichen wohl gelesen, wie er anzeigt, aber mein Tag von keinem Menschen, will geschweigen, mit solcher Commotion gehöret, und wären dergleichen Calumnien, die ich nit lobte, hin und wieder nur gar zu viel, also dass es keines fernem Ufschreibens bedurfte; wäre auch mein Gemüth nicht, derowegen mich in Disputai einzulassen, oder jemands in seinem Gewissen irr zu machen: so hat er doch immer continuiret und seinen Stand, Gelegenheit und Erfahrung angezogen und mich gleich für ihme veracht. Hab derhalben weiter mich nicht aufhalten wollen und allein gebeten, mich nicht so gar zu verachten; sollte wissen, dass ich gleich wohl auch eines ehrlichen Nameii und ehrliche Dienst verricht, auch mein eruditionem publice legendo et disputando probirt und darauf ordentlich meinen Gradùm erlanget. Darauf die Hand von ihme genommen und wieder abtreten.

Nach solchen bin mit Herrn Heugeln, Herrn D. Kauffern und den Promnitzschen Secretano ich zu Secretari Kahlen gangen und ob die andern schon in einer Stund wieder zurück, hab ich doch bei ihme neben seiner Schwieger zur Abendmalzeit bleiben und nicht allein sein Suppliciren wegen seines Weibs Rechtfertigung abhören, sondern auch mit anheimb nehmen und abschreiben lassen müssen.

Den 1. (11.) Mai. Nachdem ich Früh nach fünf Uhr zu Hof dem Herrn Appellationspräsidenten das Schreiben wegen Viehthers eingeben, dessen auch Herrn S. Kahlen erinnert und dahin beschieden worden, dass die Sachen sollen zum ehesten erlediget und diesfalls gemeine Stadt in Acht genommen werden, auch gesehen, dass sonsten noch niemand zu Hof, bin ich wieder herabgangen und nachfolgende Memorialia gestellet:

An beheimbi sehen Kammerpräsidenten.

Wohlgeborner, gnädiger Herr! E. Gn. kann ich erheischender Nothdurft nach wegen gemeiner Stadt Eger unterdienstlich nicht bergen, demnach für dem von der beheimbischen Kammer zuwider habenden und mit schweren Unkosten, auch Darsetzung Leibs, Guts und Bluts erlangten güldenen Bull und Privilegien, auch in viridi observantia im Reich und sonsten ohne Widersprechen continuirten Gebrauch in der Stadt Eger ein Grenitzzoll angeordnet, dass darauf ein Rath sich dessen, weiln es Kais. Mt. wenigem Nutz traget und Kreis und Stadt zu äussersten Verderben und Untergang, den Benachbarten und des Kreis und Stadt Widerwärtigen aber, weiln Eger leicht umbfahren und die Strassen von Fuhrleuten und sonsten dahin geleget, reichen und gelangen thut, nicht allein unterthä-nigist beschweret und umb Abschaffung solchs Zolls ohne Aufhören gehorsambst angehalten, sondern dass auch darauf endlichen von Kais. Mt. gnädigist solche Einstellung bewilliget und Burgermeistern und Rath gegen Darlegung und Auszählung der vier Tausend Thaler der Zoll uf Wohlgefallen einge-räumbt werden wollen. Wann aber solchs ebenmässig den Privilegiis und der güldenen Bull zuwider, auch sonderlich dies befunden, do dergleichen unterthänigist angenommen und hernacher von den Durchreisenden der Zoll abgefordert werden sollte, dass auch den Egerischen hinwieder wie zu Nürnberg, die sich dessen allbereit in Schriften erkläret, also auch anderer Orth, do sie sonsten jedesmals der goldenen Bull und Privilegien fruchtbarlich genossen und nichts verzollen und geben dürfen, eben-massiger Zoll ufgedrungen und also die Privilegien und Bull ein Weg wie den andern fallen würden: als ist ein E. Rath abermals ihre Nothdurft darauf bei Kais. Mt. und dero Landofficierern, wie auch der Kammer unterthänigist und gehorsambist einzuwenden gedrungen und daher der allbereit höchstbeschwerlich und hinfüro unerträgliche Unkosten gleich gemehret worden. Und obwohl ein E. Rath, ungeacht sie der güldenen Bull, Privilegien und alten Herkommen billich ohne einig Entgelt frucht barlich weiln sie verhoffentlich solche nicht verwurket, sondern wie zu Friedenszeiten also auch in erstandenen Wiederwärtigkeiten, ohne Ruhmb zu melden, sich jedesmals, als getreuen, gehorsamben Unterthanen eignet und gebühret, erzeiget und beweiset, geniessen sollen, dennoch aber ihr Vermiigen dahin unterthänigist erboten, wo ferne der uf Versuchen angerichte und der Stadt zu endlichen Verderben langende Zoll bei Kreis und Stadt sein gänzlichen Aufhören haben, kein Zollstatt mehr in zwo Meil Wegs von der Stadt angerichtet und die Burgerschaft allenthalben vermög der güldenen Bull wie im Reich also auch der Krön Böheimb frei durchpassirt und gelassen, insonderheit aber die oft angezogene goldene Bull, so für dem in Originali producirt, wie allbereit in genere geschehen in specie auch de novo bei der böheimbischen Hofkanzlei, daher dergleichen erfolgen muss, de novo confirmirt und dann sonderliche Patenta, damit solche den ufn Granitzen und sonsten verordneten Zolleinnehmern gebührlich insinuirt und dagegen die Waaren allenthalben dem Kreis und Stadt, als die anjetzo pfandweis der Krön Böheimb zuständig, frei zugeführt und passirt werden mögen, ausgegeben und also Kreis und Stadt, als die ohne des täglichen von den angrenzenden churund fürstlichen Ambtleuten in viel Weg fast ohne Aufhören molestiret, von äussersten Verderben und allbereit gleich ufn Fuss folgenden Untergang errettet wurde; dass auch dargegen Kais. Mt. zu unter-thänigisten Ehren und damit man je dero Gehorsamb und wie sie Ihr Mt. Interesse mehr zu fördern, dann daran ichtwas zu entziehen gemeint, im Werk zu spüren, alsbald und gegen Ausgebung obgedachter Confirmation und Patenten 3000 Gulden böheimbisch, den Gulden pro 24 w. G. gerechnet, baar uber unter einem, wohin es Ihr Kais. Mt. gnädigist gefällig, unterthänigist erlegt und auszahlt werden sollen. Und dann in solchs die Herren obristen Landofficierer Ihrer Gn. H. und G. allbereit gnädig gewilliget und uns zu endlichen Bescheid an die Kammer remittiret mit diesem ausdrucklichen gnädigen Vermelden, dass unser Sachen billich und Kais. Mt. wie auch die Kammer ferner hierüber kein Bedenken haben werden, ich auch umb solche Resolution gehorsambist anzuhalten von Kreis und Stadt abgefertiget und mein Sollicitation fast ein halbes Jahr continuiret, so hab ich doch uber alles vielfaltiges Anhalten zu einigen endlichen Bescheid nicht gelangen mögen. Wenn dann gnädiger Herr die arme Stadt ferner Zehrung und Unkosten ufzuwenden nicht vermugens, auch nochmaln gehorsambist erbötig, sobald die Confirmation und Patenta mir zugestellet, die obgedachte 3000 Gulden, wohin solche verordnet, ohne einigen Verzug auszuzahlen und ehe von dannen nicht zu verreisen: als ist an E. Gn. solchem nach mein unterdienstlich gehorsambes Bitten, die geruhen doch solchs alles und sonderlich die sauer erworbene guldene Bull und alt Herkommen, und dass ein Rath das Geld anderer Ort darzu anticipiren müssen, dass auch die Zins darvon, wo nicht mehr doch, soviel als der Nutz, so von Zoll in Eger gefallen, erreichen und derselbe allein den Widerwärtigen und Benachbarten zum besten und Ufnehmen gelanget, gnädig zu erwägen und mich, zuvorderst gemeine Stadt und Kreis dahin zu befördern, damit diese nun etlich Jahr währende Sach ohne fernem Verzug erlediget, die Confirmation und die Patenta gefertiget und ausgegeben, dargegen auch, wo und wem die Gelder sollen auszahlt werden, mir angemeldet und also der hinfüro ferner unerträgliche Unkosten sein endliches Aufhören haben möge. Das umb E. Gn. nach höchsten Vermögen zu verdienen seind meine Principalen wie schuldig also auch darzu bereit und willig. E. Gn. gnädiger Resolution gehorsambst erwartend E. Gn. unterdienstwilliger gehorsamber

 

Bartholomeus Fuchsius D.,

der Stadt Eger abgeordneter Syndicus.



Dem wohlgebornen Herrn, Herrn Joachim Herrn von Kolowrat auf Koschatek und Buschtie-hrad, Rom. Kais. Mt. Rath, Kammerpräsidenten im Königreich Böheimb, Burggrafen zu Karlstein m. g. Herrn.

Ob ich wohl solch Memorial gerne alsbald eingeben auch vermeint, es werde der Präsident investiert werden, so hab ich doch erfahren, dass er mit Herrn Hofmann strittig und keineswegs sein Kespectuni uf ihn haben wolle, sondern ihn viel zu wenig darzu achte, sintemal er ein älter Mann, ein älter Herr, ein älter Eath und Diener und zuvorn auch Präsident gewesen, darunib die Sachen uf weiter Ihrer Mt. Resolution eingestellt. Und dieweil alles in beiden Kammern eingestellet und das wenigist nicht wollen angenommen werden, hab ich auch in Geduld stehen und der Zei erwarten müssen.

Den 2. (12.) Maii. Nachdem ich Früh zu Hof gelanget und mich abermals bei der böheint-bischen Kammer, weiln des Präsidenten halber noch kein Richtigkeit, vergebens angemeldet, hab ich so lang ufgewartet, bis Herr Hofman hinauf ufm Saal kommen. Wiewohl ich nun S. Gn. angeredet und die Quittung zu befördern gebeten, hab ich doch kein ander Antwort erlanget, dann dass ich warten müsse und dass er jetzo nicht Zeit mit mir viel zu reden. Darumb hinab in die Appellation gangen und erfahren, dass die Sachen wegen Adam Yiethors erlediget und wieder zur Kanzlei hinauf gegeben, do ich wurde guten Bescheid haben.

Und do ich wegen der Bayer angehalten, hat Herr Heugel mir vermeldet, dass zwar ein üecret gefertiget und allbereit beim obristen Kanzler gewesen, es wolle aber solchs von ihme nicht unterschrieben werden, dann S. Gn. dessen Bedenkens, darumb er solchs anderweit Ihr Gn. müsse fürtragen und will solchs zum ehisten thun und folgends zu Werk richten; denn ich wusste, dass er der Bayer guter Freund wäre.

Darauf zum Herrn Trost gangen und wegen der Carlsbader angehalten. Der bericht zwar, dass die Sachen erlediget und ihme zu stellen befohlen, könne aber jetzo nicht darzu kommen, dann andere nöthigere Sachen furgefallen, soll mich bis Nachmittag gedulden.

Do ich ufm Saal kommen, ist Herr Heugel zu mir getreten und vermeldet, dass des Haslauers Diener bei ihme anhalte. Verstehe soviel, dass ihme nicht wohl bei den Sachen, und hab mit Fleiss der Appellation Bedenken ein wenig hinterhalten, damit der Haslauer, wann er erfahren, dass die Carlsbader Abgesandten wieder heimb kommen, soviel mehr vergebener Gedanken haben und künftig desto gehorsamber sein möge.

Nachmittag bei Herren Trost befunden, dass er die Copien dahin gestellet und vermög der Herren Appellationräth Bedenken gefertiget, nämblichen, so viel den Bienendieb belangt, dass die zu Einbogen solchen sollen rechtfertigen lassen, und do sie. darnach nicht zu frieden, bei ordentlichen Rechten die Sachen anstreben sollen. Der Haslauer soll sich wieder bei Straf 1000 fl. uf den 24. gesteilen.

[Folgt das Concept einer Eingabe der Barbara Multz, "VVittwe des Egerer Apothekers Christoph Preuss, an den Präsidenten und die Käthe des Appellationsgerichtes gegen Bernhard Lochner in Palitz wegen verweigerter Zahlung eines Legates.]

Den 3. (13.) Maii. Da ich nach fünf Uhr früh dem Herren Präsidenten für der Appellation ufgewartet und wegen der Apothekerin eine Supplication übergeben, haben S. Gn. nicht allein solche gerne angenommen und alsbald zu befördern gnädig erboten, sondern sie haben auch von sich selbst angefangen und mich berichtet, dass die Sachen wegen der Stadt erlediget, mit diesen Worten, dass es ein schelmischen, leichtfertigen, bösen Procurator betreffe, werde einen guten Bescheid haben.

Do die Herren Appellationräth ufn Saal kommen, haben sie mich berichtet, dass die Sachen wegen der Apothekerin auch erlediget und dass der Präsident gut egerisch, musste gute Gelegenheit gebraucht haben, dass er so bald verändert und uf unser Seiten getreten. Item erfahren, do D. Donner wieder ein ßath, dass ihme stattlich Widerpart gehalten und sein Bedenken und Gutachten hintangesetzt worden. Bei den Kammern hab ich noch in voriger Unrichtigkeit wegen des Präsidenten gefunden, darumben nichts sollicitiren dürfen. Und dieweil Herr Heugel mich mit sich heimbgenommen und zur Malzeit bei ihme zu bleiben ermahnet, hab ich solchem gehorsamben müssen und in seiner Stuben befunden, dass er die pfalzund markgräfische Sachen allbereit zu Händen genommen und zur Relation, wann die Herren Landofficierer ankommen, richte. So hat er mir auch den pfälzischen Lehenbrief neben der Abgesandten Vollmacht gewiesen und in Vertrauen vermeldet, dass er Sorg trage, es werde den Abgesandten zu demmaL nicht geliehen, sondern dahin gedrungen werden, dass erstliehen der junge Pfalzgraf werde selbst müssen zur Stell sein und die Lehen empfangen, dieweil es der höchsten Regal eines und sonst gar in Abbruch kommen möchte. So werde zum andern auch uf die Restitution des Stifts Waldsassen gedrungen werden. Zum dritten werde man auch dahin gehen, dass zuvorn umb Erneuerung der Erbeinigung angesuchet [werde]. So soll auch darbei des Vertrags und dessen Confirmation nicht vergessen werden, dann jetzo darzu die beste Gelegenheit.

Den 4. (14.) Maii. Weiln der Stritt zwischen beiden Präsidenten noch nicht erörtert, als ist auch wenig zu verrichten gewesen. Derowegen in der Kanzlei nachgefraget, ob die Befehlich wegen denen in Warmenbade unterschrieben, aber kein Bescheid erlanget und erfahren, dass solche noch beim Herrn obersten Kanzler.

Nachmittag, do Herr Heugel mit zu Herrn D. Kauffern gangen, vernommen, dass die Acta zwischen denen von Einbogen und denen von Königsberg ankommen und Herrn D. Kauffen ad referendum zugestellet. Darumb alles Fleiss gebeten, damit die armen Leute in Königsberg in gebührende Acht genommen und die Sachen so viel eher erledigt werden möchten. So hat Herr Heugel auch vermeldet, dass Adam Viethors Sach nach unserm Wunsch erlediget, und würde wohl mit dem Bescheid zufrieden sein; wollte, dass in allen Sachen dergleichen erfolgen möchte. Seind also etlich Stunden bei einander blieben, auch Herrn Trost zu uns erfordern lassen, den wir dann mit seiner Herzallerliebsten, nämblich Herrn Rettigs Tochter, nicht wenig vexieret. Deus faxit, ut feliciter et prosperarne ex animi illius sentencia omnia succedant.

Den 5. (15.) Maii. Do ich Früh alsbald zu Hof kommen und erfahren, dass die Stritt zwischen beiden Herren Präsidenten richtig und dass die Investitur gewisslichen geschehen werde, auch Herr Penk selbst zu Hof ufn Saal kommen und solchs affirmiret, hab ich der beeder Präsidenten auch erwartet, aber dieselben anzusprechen ganz keine Gelegenheit gehabet. Inmittelst hab in der Appellation ich ein Befehlich wegen der Apothekerin per 1 Thaler ausgeloset, auch aus der Herren Appellationräth Gutachten verstanden, dass Adam Viethors Sach in meliori forma erlediget und auch von Herrn obristen Kanzler approbiret und also per verbum "fiat" zu fertigen befohlen, insonderheit aber cum admiratione gelesen, dass eines E. Raths Strafe zu lind und dass die Procuratur ihme in ewig geleget, auch nicht allein des Egerkreises, sondern aller Ihrer Mt. und der Krön Beheimb Land und Grund verweiset weiden solle. Hierneben meldet auch Herr Heugel, dass es ihme seiner Sachen halber nicht wenig gute Hoffnung mache, wolle auch die pfälzischen Sachen ihme lassen angelegen sein, damit auch ein guter Bescheid erfolge.

Nachmittag bei Herrn Trost die Zeit zugebracht und allerlei Unterredung des Zolls halber gepflogen.

Den 6. (16.) Maii. Anfangs Herrn Kammerpräsidenten die jungst gestellte Supplication überreicht und der Sachen gnädig nachzufragen und zur Billigkeit und endlichen Bescheid zu befördern gebeten. Darauf anders wie auch von Herrn S. Quintus kein Bescheid erlanget, dann dass ich bis nach den Feiertagen warten müsse. So werde auch alsdann Herrn Schwartzberger anheimbs kommen und alsdann den Sachen allenthalben ordentlich zum Bestand abgeholfen werden. Bei Herrn Trost erfahren, dass die Viethörische Sach bis in die Feiertag eingestellet und dass er es in meliori forma der Appellation Gutachten nach stellen wolle.

Weiln des Haslauers Hauptmann von mir die Tagfahrt zu wissen begehret, hab ich ihme solche angemeldet und ermahnet, den Junkern dahin anzuweisen, damit er fein glimpflich gehe und mir nicht mehr uf sich lade, dann an dem, so jetzo in Schriften von ihme erfolgt, do gleich nichts mündlich geschehen wäre, genugsam zu verantworten. Und wiewohl er hierauf lauter anzeigt, dass der Kreishauptmann ihme mündlich zuentbieten lassen, er wolle ihm gut darfür sein, dass die Warmen bader nichts an ihn gewinnen werden und dass er sie wohl werde tribulireu können, hab ich mich doch solchs wenig irren lassen, und das wenigist darzu nicht geredet, sondern weiln mir die Copien, die von Einbogen sowohl an die in Carlsbad, zugestellet, nachfolgende Schreiben darauf verfertiget.

[Folgt ein Schreiben des Dr. Fuchs dd. 16. Mai an die Stadt Karlsbad bezüglich ihres Streites mit Elbogen und mit Abraham Haslauer von Haslau.]




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