Klenowsky: Die von dem Herren-, Ritter- und Burgerstand beschehene Rede zu wiederholen, seie nicht von nöthen. Demnach aber sein Vortrag und Anbringen kurz sein werde, wolle er selbiges auch in engen Worten begreifen, Ihre kun. Mt. dabei gehorsambist bittende, dass Sie ihne gnedigist anhören wollten.

Und erstlich zwar, als er dahin komben, habe er sich dessen, so ihme von denen Ständen aufgetragen worden, nicht versehen. Dieweilen aber in denen von Ihrer kun. Mt. ausgangenen Mandaten, die Stände dass Sie unter und bei einer grossen Straf allda erscheinen sollten, höchlichen ermahnet wurden, derowegen hette er sich ingleichen auf denselbigen Tag daselbsten finden lassen und were also die verwichene Tage seines aldosig Anwesens über von dem Herren-, Ritter- und Burgerstand mit ihme tractiret worden, dass Ihrer kun. Mt. er derselben Notturften vortragen sollte, wessen er sich aber allezeit geweigert und die Stände gebeten, dass Sie ihn darinne nicht ziehen, sondern dessen überheben wollten. Nachdem ihme aber solches auf sein fleissig embsiges Bitten nicht begegnen können, sondern diese Mühewaltung gleicliwoln auferleget worden, habe er anders nicht thun können. Jedoch seie seine Intention nicht, Ihrer kun. Mt. Vorhaben zu infringiren und demselbigen zu wiederstreben, sondern allein was ihme der Zeit anbefohlen, Ihrer kun. Mt. vorzutragen, dass er solches thun und verrichten müsse, unterthänigist bittende, Ihre kun. Mt. geruheten solche seine Entschuldigung gnedigist anzunehmben.

Demnach der Herr obriste Burggraf weitleufig und dergestalt peroriret, dass es von allen Anwesenden wohl verstanden werden können, derhalben erachte er von Unnöthen, desselben Rede zu wiederholen, wolle allein, dass der Herren-, Ritter- und Burgerstand nicht umbgangen, an die Herren obristen Landofficier, Land-Kechtens- Beisitzer, Ihrer kun. Mt. Räthe, mit freundlichen Bitten gelangen zu lassen. Demnach sie dessen begierig und gerne gesehen, dass alle ingesambt auf Ihrer kun. Mt. gnedigsten Vortrag und Begehren sich einmüthig verglichen und Ihrer kun. Mt. eine concordirende und gleichlautende Antwort gegeben hetten, allweilen aber dasselbige auf ihr freundliches Begehren und Bitten nicht geschehen können, wisse er der Zeit anders nichts, als was ihme anbefohlen vorzubringen.

Als nach deme dieser Tage von Ihrer kun. Mt. dem obristen Burggrafen anbefohlen worden, dem Herren-, Bitter- und Burgerstand im Namben Ihrer kun. Mt. anzudeuten, dass sich ein iglicher, so mit seiner Anzahl ausgerüsteten Kriegsvolkes ankomben, einschreiben lassen sollte, was nun hierauf von ermeldeten Ständen obgedachtem Herrn obristen Burggrafen zu Antwort gegeben worden, und das nemblich solche an sie begehrte Auflag aus erheblichen Ursachen, welche zum Theil angezeiget, viel aber umb Kürze der Zeit jetzt nicht moviert werden könnten, ihnen sehr unerträglich und schwer fallen thue, wollen sie nicht zweifeln, Ihrer kun. Mt. werde er, obrister Burggraf, solches alles mit mehrern gehorsamblich referiret haben. Nicht desweniger und über das alles wollen sie anwesende Standespersonen repetiren und Ihrer kun. Mt. aufs neue gehorsamblich vortragen, weilen sie verstünden, wasgestalt jüngst verwichener Tage nicht eine geringe Anzahl Volkes anhero komben und gleichwohln wiederumb verreiset were, und sich benebens mehrerntheils in den Kreisen dahin verglichen, auch Ihrer kun. Mt. schriftlich angezeiget hetten, dass deroselben Begehren von ihnen ohne einen öffentlichen Landtag genüge zu thun keines weges möglichen sein könne, mit Bitt, Ihre Mt. durch den Herrn obristen Burggrafen ihro solches vorzubringen gnedigist verordnen wollten. Und obzwar ihnen durch gemeldeten Herrn obristen Burggrafen intimiret und anbefohlen worden, dass sie von einander nicht verreisen, sondern ferrers allda verbleiben sollten, so hetten sie aber hierauf ihme Herrn Burggrafen einige gewisse Antwort gegeben, welches dannenhero beschehen, dieweil er, Herr Burggraf ihnen abzureisen nicht verwilligen wollen, sondern sich, dass von Ihrer kun. Mt. er diesesfalls so weit nicht befelcht seie, entschuldiget, derenthalben sie sich vor ofternanntes Herrn obristen Burggrafen Logiament verfüget und dahin veroffenbaret, dass sie Ihrer kun. Mt. Ankunft erwarten wollten.

Gestriges Tages aber hetten Ihrer kun. Mt. gnedigiste mündliche Proposition und Vortrag sie mit allem Fleiss angehöret, und bedachtsamblichen vernomben, und allwo Ihre kun. Mt. unter andern gnedigst erwehnen lassen, woferne diesorts etwas wider die Privilegien und Freiheiten dieses Kunigreiches (welches doch Ihre kun. Mt. nicht verhoffen wollen) vorgenomben worden, dass sie gnedigist urböttig ihnen denen Ständen einen vollkömblichen Revers hierüber ausfertigen zu lassen, also dass derselbigen Privilegien und Freiheiten im geringsten einige Verkürzung nicht geschehen sollte, allermassen Ihre kun. Mt. solches alles selbst gnädigst deduciret und umbständig erklärt, auch sie die Stände mit mehrern gehorsamst vernomben.

Belangend aber das von Ihrer kun. Mt. publicirte Mandat weren mit Ihrer Mt. die anwesende Stände dieser Zeit in einiges Disputai oder Contrarietet (dieweilen die Sache sie nicht allein, sondern die gesambten Stände des Kunigreiches Beheim concerniren thue) sich einzulassen keinesweges gesonnen.

Wegen des bewilligten Reverses aber hetten ihme der Herren-, Ritter- und Burgerstand dieses zu vermelden anbefohlen, dass ihnen nicht gebühren wolle, auch in ihrer Macht nicht were, von Ihrer kun. Mt. einigen Revers zu begehren oder zu empfahen, allweilen sie deswegen von den gesambten Ständen und dem ganzen Lande des Kunigreiches Beheim keine Verwilligung noch Bereich vorzulegen hetten. Und ob sie gleich auch einen Revers annemben wollten, könnte doch solches anderer Gestalt nicht als von ihren Personen allein geschehen. Derhalben wolle ihnen nicht geziemen noch gebühren, hetten auch nie darauf gedenken können, dass sie sich von anderen abwesenden Personen und Ständen, ihren Freunden, absonderen sollten; dannenhero sie auch in diesem Artikel Ihrer kun. Mt. zu widerstreben nicht gesonnen weren.

Dieses aber theten sie ihnen allermeist zu Gemüth führen und erwegen, was gestalt löblichster Gedächtnuss Kunig Ludovicus dermassen erbärmlich geschlagen und von den Räthen des Kunigreiches Ungarn übel angeführet worden, dass er unerwartende der aus dem Kunigreich Beheim und andern Ländern ankombende Hilfe und Rettung durch unzeitige Eilfertigkeit seinen und des heil, christlichen Glaubens Feind, den Türken, schlecht geachtet und angeregter massen elendiglich umbkommen. Und obwohlen Ihre kun. Mt. den Kunig Ludwigen, löblichsten Gedächtnuss, gewarnet, dass er so heftig nicht eilen, sondern auf die damals allbereit im Anzug begriffene Assistenz und Hilf warten wollte, habe gleichwohl solche getreue Admonition bei weilend Kunigen Ludovico nicht verfangen noch stattfinden können, woraus dann die über allemassen elende und erbärmliche Niederlage, (wobei zugleich nicht wenig Räthe des Kunigreiches sambt dem besten Kern des Kriegsvolkes geblieben) erfolget. Waserlei Unheil aber gemeltem Kunigreich Hungarn durch diese Niederlag entstanden, seie zu repetiren nicht vonnöthen.

Demnach auch gestriges Tages Ihre kun. Mt. unter andern einen Punkt, die Erbvereinigung zwischen dem Kunigreiche Beheim und dem Herzog Moritzen betreffend, proponiret, dass nemblichen Ihre Mt. dieselbigen pacta haereditaria renovirt und verneuert hetten, were man dessen in keiner Abrede, sintemahlen allen gut wissend, dass hierzu von den sämptlichen Ständen des Kunigreiches Beheim auf dem verwichenen allgemeinen Landtage verwilliget worden, was gestalt und wie weit solche pacta und Erbeinigungen redintegrirt und bekräftiget werden sollten. Dannenhero auch solches diesorts zu wiederholen, noch denselbigen pactis einige glossam und Auslegung zu geben vonnöthen seie, dieweilen es nicht allein die Personen aus allen drei Ständen, sondern auch förderist Ihre kun. Mt. folgends die Krön Beheim und desselbigen incorporirte Länder concernirenund angehen thete, derowegen obberürte pacta und Erbeinigungen nicht allein vorgedachten Personen, sondern allen Ständen zugleich zu intepretiren gebührete. Und zu Fall sie erwehntem publicirten Mandat, welchem überaus grosse Strafen inserirt, von sich Selbsten deferiren und statt geben sollten, dass sie solches keinesweges ermessen, noch verantworten könnten. Wann aber die Stände des Kunigreiches Beheim zugleich beisamben sein wurden, alsdann könnte hierüber eine fleissige wohlbedachte Consultation gehalten und einmütiglichen beschlossen werden, wer in dem Lande verbleiben, oder aber wie und wasgestalt eine Ordnung hierinnen gemacht werden sollte, und nicht dermassen, dass allesambt aus dem Land in Krieg ziehen, ihre Weiber, Kinder und Güter verlassen, und selbige den Pauern befehlen oder anvertrauen sollten.

Und demnach Ihre kun. Mt. angereget auch gnedigist bewilliget, dass welcher Alters, Jugend, Krankheit oder anderer Zustende halber mit Ihrer Mt. nicht zu Feld ziehen noch reiten könne, dass derselbige die auf ihn kombenden gewisse Anzahl Volkes fortschicken, selbst aber daheim bleiben möge, were zwar gut; wann man ihnen aber solches eher, als sie von Haus geritten, angezeiget hette, wurden sie gewusst haben, wie weit und ferne sie sich diesesfalls neben den Freiheiten des Kunigreiches Beheim verhalten sollen, insonderheit wann! die gesambten Stände aus allen Kreisen persönlichen erschienen weren und sich hierüber verglichen hetten. Weilen aber auf Ihrer kun. Mt. Citation und Erforderung alle Stände auf be-stimbte Zeit und Ort nicht zusamben komben, wollte ihnen nicht gebühren, sich von denenselbigen abzutheilen.

Demnach benebenst Ihre kun. Mt. auch dieses anzuzeigen nicht unterlassen, dass obwohln der Herzog Moritz von Ihrer kais. und kun. Mt. sowohl anderweit nicht geringe Assistenz und Hilfe und zugleich auch selbst viel Kriegsvolk beisamben habe, gleichwohl nicht weniger Ihre kun. Mt. wegen der Erbvereinigung und Inhalts derselbigen umb wirklichen ehesten Succurs, vermittelst dessen er zu resistiren umb so mehr bastant und gewachsen sein könnte, beweglichen ermahnen thue, aus diesen und solchen vorgeschützten Ursachen und Notwendigkeiten könnten die anwesendte Personen von den Ständen nichtes anders bei sich befinden noch nützlicheres erkennen, als dass sowohl Ihrer kun. Mt. als des ganzen Kunigreiches Beheim hohen, wichtigen und unumbgänglichen Notturft nach Ihre Mt. aufs allereheste es immer müglich, einen allgemeinen Landtag (worumben dann Ihre Mt. sie unterthänig und gehorsambist bitten theten) praefigiren und auszuschreiben gnedigist anschaffen wollten. Und dieweilen aus etlichen Kreisen über drei oder vier Personen allda nicht gegenwertig, dass Ihre kun. Mt. die Anstellung solches Landtages, wie obgemeldet, allen Kreisen zu ihrer männiglichen Wissenschaft intimiren lassen wollten. Und wann gleich die Intimations-Briefe, denen allhie in starker Anzahl eingelangten Personen nicht zu Händen kemben, künnte nicht desweniger einer dem andern hiervon Bericht geben, und sich also die Stände in-gesambt zeitlich genug auf dem von Ihrer kun. Mt. angestellten Landtage versamblen, obbeschriebene hohe Notwendigkeiten consideriren, und dasjenige, was Ihrer Mt. und dem ganzen Kunigreich zu Nutz und Besten gereichen könne, nach altem löblichen Herkomben concludiren, auch wer sodann aus den Ständen persönlich zu Feld ziehen, oder daheimb verbleiben sollte, verordnen, und was dergestalt auf demselbigen Landtag erörtert und beschlossen sein würde, sie demselbigen allem gemäss und gehorsamblich nachleben wollten. Dann was also einträchtig und gleichmüthig gehandlet und beschlossen würde, dasselbige sein auch beständig, und Gott thete seinen Segen darine geben. Und wüssten sie gar wohl, dass ohne Ruhmb zu erwehnen ihrer Vorfahrer gegen Ihrer Mt. Vorfahrern so wohl auch Ihrer kun. Mt. in denen allgemeinen Anliegen sich nicht anders, als wie getreuen Unterthanen geziemet, jederzeit gehorsamblichen verhalten hetten, auch sie nach-mahls sich also zu verhalten gedächten.

Dass sie aber also bloss und unvorsehens Selbsten ohne Bewilligung, Hilfe und Zuthuung der andern Stände, aufsein und zu Feld ziehen sollten, hetten sie zu besorgen, dass sich nicht etwan auch, wie dem Kunig Ludwigen löblichsten Gedächtnus, mit der vorbei gangenen unglücklichen Niederlage wiederfahren, ichtwas dergleichen leid und jämmerliches (welches doch Gott gnedig abwenden wolle) zutragen möchte. Und wann schon gar Ihre kun. Mt. mit etlichen aus den Ständen zu Feld ziehen und mit Gottes Hilfe über dero Feinde victorisiren theten, so wurden alsdann nur diejenigen, welche mit Ihrer Mt. gezogen, nicht aber die andern, so zu Haus verbleiben, dessentwegen Lob und Ehr erlanget haben wollen; welches dann dem Kunigreich Beheim und allen Ständen von der ganzen Christenheit zu grossem Hohn und Spott zugerechnet werden könnte. Hergegen aber, wann Ihre kun. Mt. in ein Unglück (so Gott gnedig avertiren wolle) gerathen sollten, könnte Ihrer Mt. und allen denjenigen, welche mit Ihrer kun. Mt. ohne Bewilligung aller LandStände zu Feld gezogen, von der ganzen deutsch und wälschen Nation anders nicht, als übel ausgeleget werden.

Derowegen Ihre kun. Mt. sie wie zuvorn also auch nachmals umb Anstellung eines gemeinen Landtages in tiefester Unterthänigkeit bitten theten, weren der Hoffnung und Zuversicht zu Gott, dass sie solches alles, neben denen Ständen des Kunigreiches Beheim und der incorporirten Ländern, als ihren guten Freunden dermassen, wie ehrlichen Rittern und getreuen Unterthanen zugehöret, (Niemanden im wenigisten cedirend, oder ichtwas bevor gebende) tractiren und schliessen wollen, damit eine Gleichheit getroffen und benebens Freundschaft, Liebe und Einträchtigkeit unter ihnen allen gepflanzet und erhalten werden könne.

Und sehe man hiebei nicht nothwendig zu sein, dass Ihrer kun. Mt. der Klenowský solches weitleufig deducire und erörtere, sintemahlen die anwesenden Stände nicht zweifeleten, Ihre Mt. werde solches alles dero kun. hohen Verstand und der Sachen Wichtigkeit nach, bei sich selbst gnedigst erwogen haben.

Und hiemit wollten sie ihre Red und Anbringen beschliessen, Ihre kun. Mt. dabei unterthänigist bittende, sie geruheten dero Vortrag anders nicht zu interpretiren noch zu verstehen, als dass sie solches alles aus gutem, aufrechtem unterthänigem und getreuem Gemüth theten, benebens auch ihre Erklärung, dass sie nemblichen zu der Zeit mit Ihrer kun. Mt. ins Feld weder ziehen noch schicken könnten, in Gnaden acceptiren und ihr gnädiger Kunig und Herr sein und verbleiben, wormit Ihrer kun. Mt. sie sich unter-thänigist befehlen theten.

4. Auf solche der gemelten Herrn, Ritterschaft und deren von Stetten gegebne Antwort theten Ihr kön. Mt. nachfolgunder Gestalt wiede-rumben selbst mundlich repliciren:

Künigliche Majestät.

Hochgedachte röm. kön. Mt. heten verstanden, was die Landofficirer, Räthe und etliche von den dreien Stenden, Herrn, Ritterschaft und von Stetten zu sich gezognen Personen durch den obersten Herrn Burggrafen, hernachmalen die Personen aus gemelten dreien Stenden durch Gabrielen Klenowský für Antwurten gegeben. Nun sei zu erachten, das Ihrer kön. Mt. ganz beschwerlich furfallen thue, solche nit geringschezzige, sonder viel wichtige Artikel, die jetzt nach Lengs erzelt, wie es dann wol die hohe Notturft erforderet, zu verantworten und darauf (dieweil Ihr kön. Mt. in den zweien als lateinisch und deutschen Sprachen nit so perfect und volkum-lich beredt und fursehen als mit Ihrer kön. Mt. angebornen Zungen) zu replicieren, noch soliche Artikel, die wolbedechtig durch sie berathschlagt und dem Klenowský, als einer geübten Person und Procurator formlich zu reden und daraus nit zu schreiten befohlen worden, zu verantworten und abzulainen. Wie dann Ihr kun. Mt. mit Hilf des Aumechtigen wol zu thun wussten und die Sachen eines guten Bedachts und reifen Nachgedenken wol bedürftig, jedoch wellen Ihr kön. Mt., weil es Kriegshandlungen, die kein Verzug erleiden kunnten noch mugen antreffen thuet, beide Theil, soviel Gott Ihrer kun. Mt. Verstand und Gnad verliehen, kürzlich beantwurten und ferrer Ihrer kun. Mt. und der Krön Nutzparkeit, Wolfart und edeyen, beineben auch gewartunde Schaden, Nachtheil und Verderben, wie dann die Notturft pillichen und wol erforderte noch mehrers her-furzubringen, soviel Ihrer kön. Mt. im Aussprechen zu thun möglich, erzelen mit ausgedingter Protestation und Vorbehalt, do solich Ihr kön. Mt. Opinion nit ordentlich und wol herfurbracht, und soviel Artikel wie jetzt vernomben worden, Ihr kön. Mt. im Kopf behalten und denselben zur Genüge begegnen kunnte, solchs von Ihrer kön. Mt. nit anderer Gestalt, dann gnediger treuer Meinung zu erstehen, dann es auch von Ihrer Mt. anders nit gemeint sein will, welches Ihr. Mt. mit Gott, das dem also bezeugen thut.

Erstlich haben Ihr kön. Mt. der Landofficirer und Räthe sambt den aus den dreien Stenden zu sich gezogen Personen Furbringen angehört und wer Ihr kön. Mt. zu erfaren nichts liebers gewesen, dann das von ihnen allen ein eintrechtige annembliche Antwort erfolgt, so es aber nit geschehen, müssen Ihr kön. Mt. die Sachen Gott ergeben. Das sich aber die Landofficirer, Räthe und etliche aus den dreien Stenden auf die gestrig Ihrer kön. Mt. beschehene Ausfurung so unter-thenigst bewilligt und verhalten, auf keinen Landtag (den doch Ihr kön. Mt. anzusetzen und halten zu lassen, does anders die Zeit immer erleiden und geben wollt, mit dem höchsten begierig) zu warten, noch sich jetzt in Ansehung des gefer-lichen vorsteunden Laufs und Obligen darauf zu referiren und zu ziehen mit Erpietung Ihr kön. Mt. nit zu verlassen, nemben Ihr kön. Mt. gnediglichen an, wellen auch solchs gegen ihnen sammt und jedem insonderheit in Gnaden erkennen, auch Ihr Mt. geliebte Söhne dahin weisen und leiten.

Den andern Theil betreffend, als Ihr kön. Mt. von den Herrn, Ritterschaft und Stetten vermerken die Ursachen, warumen sie erstlich einen Landtag begern und darauf dringen; zum andern das sie sich wegen der ausgangen Mandat und des erpotnen Revers, in kein Disputation einzulassen gedenken; zum dritten die Ausfurung König Ludwigen, milter Gedenken, leidigen Niederlag, darein er durch sein Behendigkeit und Einfurung der hungerischen Rathe kumben und gefallen; zum vierten, das ihnen schwer sich ausser anderer Kreis in dermassen wichtige Handlungen zu begeben und einzulassen, mit mehrern angehengten Artikeln und Ursachen, deren sich Ihr kön. Mt. so eilunds und unversehen nit zu erinderen wissen oder ihre gegebne Antwort alle im Kopf behalten mügen.

Und achten Ihr kön. Mt., das sie es zu beiden Theilen wol gut und treulich meinen, aber Ihr Mt. befinden, das der Theil, so die erste Antwurt von sich geben lassen, mehrer und pesser gegründt auch ihnen die obliegunde Noth pesser zu Gemüt füren als ander Partei.

Das sie die Erbeinigung nicht disputiren, sonder auf einen gemeinen Landtag allen Stenden zu ponderiern verlegen, mag gar wol sein, das es von ihnen guter Wolmeinung und rechtem Gemüt beschieht. Sie haben aber gestriges Tags von Ihren kön. Mt. die Ausfurung, was an dieser Handlung gelegen und Ihrer kön. Mt. und ihnen allen darauf stehet, gehört und ungezweifelt zur Gnuge nach Notturften vernumen, was auch Ihr kön. Mt. gegen ihnen und ganzer Krön, herwiederumb sie und die Stende der Krön Ihrer kön. Mt. und nachmals Ihr Mt. und sie alle vermug der aufgerichten confederierten Verpündnuss Vertrag und durch Brief und Siegel bekreftigten Erbeinigung Herzog Morizen schuldig und verpflicht und das sie die Handlungen sambt der Erbeinigung erst auf einen Landtag schieben und nit an die aufgerichte Erbeinigung, ihr eigen Zusagen Glauben, Trauen, Brief und Siegel gedenken, sondern also nichts darauf schätzen, in Vergessenheit und zurück hinter sich setzen, ist zu erparmen. Was ist doch höcher und grösser anf dieser Welt? auf wen ist mehr Achtung zu haben, dann auf die Ehr und das gut Lob? und so ihme einer die Sach recht zu Gemüt und Hertzen gehen lasset, ehe das er sich an seinen Ehren vergessen und dieselb verlieren thete, sollt er lieber, "wer auch pesser, tausendmal todt sein und nit in dieser Welt mehr begern zu leben; sie wollen nur das zu Gemüt fassen, weil die Feind nit mehr als vier Meil von Herzog Morizen und der kais. auch kön. Mt. Kriegsvolk (darunter sie dann zum Theil ihre Söhne, Brüder, Vettern, Plutfreund und ihrer Nation Personen haben) liegen und stundlichs Angriffs gewertig, ob die Handlung soviel Zeit erleiden muge erst von neuem Landtag und Versammlungen zu halten, die Erbeinigungen, Privilegien und Freiheiten, auch ob zu schicken sei und wer ziehen soll oder nit zu disputiren.

Ein Spot, imer Spot, das solche erschrockenliche Furgebung anzuhören sein solle, sie als die ehrlichen rittermessigen Leut wellen auch bedenken, warumben sie doch her berufen und erfordert auch nit zu achten, das sie in einer Stat, sonder numer zu Feld wider und gegen dem Feind liegen und versamblet sein, das ihnen allhie in der Stat und aussen um in den Dörfern zu herbergen vergönnt, ist allein wegen dies eingefallen Wetters und Kelten halben geschehen, damit sie ihre Diener und Gesind dest aufrechter bleiben, gegen dem Feind soviel kreftiger und im Fall der Noth am Hinwegziehen von hinnen dest paser und lenger zu Feld verharren und dem Feind Widerstand thun mugen. Ohne das hetten Ihr kun. Mt. keinen Scheuch, ist auch darumben ausgezogen, für ihr Person und derselben Hofgesind sich zu Feld zu legen, wie dann, do Ihr kun. Mt. sambt ihnen den Stenden als den getreuen Unterthanen, den Zug an die Hand nemben, an Ihrer kun. Mt. gesehen und gespurt soll werden.

Ihr kön. Mt., wie sie augenscheinlich befinden, ist sambt ihrem geliebten Sohn eigner Person allda, soviel ehrlicher rittermessige Leut, haben Ihr kön. Mt. in langer Zeit im Kunigreich Beheim bei einander nit gesehen, als jetzt, so wissen sie, das ein trefflich gut Geschütz, so Ihr Mt. von Prag hieher bringen lassen, allhie vor auf dem Platz steht, darzu so ist auch der Hauptfan mit des Kunigreichs Beheim Insignia und Wappen und alles, was in das Feld gehört, vor der Hand, das also Gott Lob nichts mehr manglen thut, dann diesen ehrlichen nothwendigen Zug vollend fürzunemben und zu verrichten. Sollte nun uber das alles Ihr kön. Mt. wieder zurück und abziehen, die augenscheinlich Geferligkeit auch die verpflichte aufgerichte Verpundnus, Verträge, Erbeinigungen,

Brief und Siegel, Ehr, Glauben und Trauen, des Kunigreichs Wolfart und Gedeuen auch im Fall der Mthaltung, Verkleinerung, Nachred, Schaden und Nachtheil nit zu Gemüt fassen noch bewegen, da sei Gott vor und kumbe solches Ihrer kön. Mt. nimmermehr in ihren Sinn und Gedanken. Ja wann auch der Feind jetzt gleich vor Ihrer kön. Mt. Augen so nahend verhanden, so wollten und gedechten doch Ihr kön. Mt. nit zurück abzuziehen, geschweigen dann, weil er noch so weit und etzlich Meil von Ihrer Mt. ist, das solches Ihrer kön. Mt. in Sinn kommen sollte. O gedenken sie doch an ihr alt gut Lob, welch sie so lang erhalten und in ganzer Christenheit nit anders, als für ehrliche, rittermessige Leut vor andern beschrieren gewesen, lassen sie doch dasselb erst jetzt, ohn alle gnugsame und pilliche Ursachen nit verlieren und gleich erst jetzt in höchster Gefahr Landtag halten, von Erbeinigung und Freiheiten disputiren, wo ists doch je erhört worden. Haben sie einige Beschwerung, die ihren Privilegien in dem kleinisten zu nahend und zuwider gegangen und gehandelt, erkiesen und fertigen sie aus ihrem Mittel etlich Personen zu Ihrer Mt.; wellen Ihr kön. Mt. mit ihnen ubereins kummen und sie mittlerweil und bis nach vollbrachten Zug ein Landtag gehalten, von Stund an allhie mit Revers oder in ander Weg dermassen versehen und sich vergleichen, darob sie pillich kein Beschwerde, sonder ein Genügen haben sollen, dann sie sollen sich des zu Ihrer Mt. genzlich versehen, das Ihr kön. Mt. die Zeit her und seit Eingang Ihrer Regierung des Kunigreichs Beheim nie gesinnt gewesen ihren Freiheiten mit dem wenigisten zu nahend zu kommen, dieselb zu prechen, zu schmelern oder zu mindern, sonder viel mehr zu erweitern, erhöhern und auszupreiten und zu Erhaltung derselben Ihr kön. Mt. Leib und Plut sambt allem dem, so in Ihrer Mt. Vermugen neben ihnen als den ehrlichen, rittermessigen Leuten und getreuen Unterthanen darzustrecken und dabei zu lassen.

Was die Erbeinigung antrifft, dieweil sie wissen, das sie mit dem Haus Sachsen alte Erbeinigung haben, seint sie einmal vor Gott und der Welt schuldig dieselben zu halten, dann es nit schlechte Handlungen, sonder Ihr kun. Mt. auch ihr selbst Ehr, Brief, Siegel, Glauben und Trauen antreffen thut. Die neu vereinigt aufgericht Erbeinigung vergleicht sich der alten und ist nichts neues, allein in etlichen Artikeln, nemlichen der Gericht und Fehdsleut halben der Krön zu trefflichem Nutz und mehr für die Krön, dann die ander Part, auch wie es mit Hilfen und Zuzügen hinfuran gehalten soll werden, nit das man allweg wie die alt Erbeinigung vermocht mit aller Macht auf sein und helfen soll, limitiert, gepessert, verneuert und zu allem Gutem der Krön beschlossen, verbrieft und besiegelt worden. Derwegen von solcher Erbeinigung oder andern Artikel jetzt zu disputieren, soliches die Zeit nit geben will, sondern zu Wehr zu greifen. Auch ist von dem zu reden und rathzuschlagen, wie Land und Leut zu erhalten, dieselben in Fried und Euhe zu bringen und vor unbefugten unpillichen Vorhaben und Zumutungen, Überzug, Einund Überfall, Verderben, Schaden und Nachtheil zu befrieden sei, mit höchster Ermanung und Erindrung an ihr Treu, Eid und Pflicht mit des sie Ihrer kön. Mt. zugethan und verwant neben Ihr kön. Mt. als getreue Unterthanen ehrlich und rittermessige Leut zu setzen und Ihr Mt. nit zu verlassen. So wollen Ihr kön. Mt. bei derselben königlichen Würden und wahren Worten ihnen hiemit zugesagt und versprochen haben, bald nach diesem vollbrachten Zug ihnen und allen Stenden einen gemeinen Landtag auszuschreiben, anzusetzen und auf dem Schloss Prag zu halten. Befindt sich alsdann bei solchem Landtag, das irgend was wider des Lands Privilegien und Freiheiten, welches Ihr kön. Mt. doch nit achten, ausgangen und beschehen sein sollt, wollen Ihr kön. Mt. dasselb abschaffen, wieder hereinbringen und ihnen darumb gerecht werden. Gott der Allmechtig wolle auch Ihr kön. Mt. gnediglich davor bewahren, das Ihr kön. Mt. in dem Wenigisten wider ihre Freiheiten wissentlicht zu hun begeren sollte, sondern viel lieber und geneigter ihnen dieselben mit Klaftern auszumessen zu geben und zu mehren, als umb den wenigisten Finger zu schmelern, ringem oder abzubrechen. Ob sich aber jetzt viel zu disputieren und sich mit ein ander als die alten Weiber zu hadern auch daneben dem Feind in das Land zu ziehen, daselb einzunehmen, zu verheeren und zu verderben zu gestatten geburen will, geben Ihr Mt. ihnen solches selbst zu ermessen.

Das aber Ihrer kön. Mt. Künig Ludwig, milter Gedenken zu einem Ebenpild furgeworfen, dagegen zeigen Ihr kön. Mt. an, die Stende sollen Ihr kön. Mt. nit für so unsinnig und unachtsam ansehen, sonder was Ihr Mt. mit diesem Zug furgenomben, haben Ihr kön. Mt. zuvor ganz wolbedechtig mit zeitigem gehaltem Eath berathschlagt, beweget und wol zu Gemüt gefurt. Derhalben seind Ihr kön. Mt. zweiflfrei, sie werden sich ferner nit weigern, sondern neben und mit Ihrer Mt. ziehen und alsdann zur glücklichen Wiederkunft auf gemeinem Landtag andere Handlungen berathschlagen. Wee und immer wee thut es Ihrer kön. Mt., es kunnt auch Ihrer Mt. kein grösserer Schmerzen zu Herzen gehn, dann das sie den elenden, petlerischen, vertriebnen Churfürsten dermassen furchten und ein so grosse des türkischen Kaisers Macht gegen solicher schlechten des gewesnen Churfürsten Macht vergleichen. Ihr kön. Mt. kunnten auch vor grossem Weetagen nit mehr reden, so gehet Ihrer Mt. dies alles forderlich aber der gross Schimf und Spot, so hernach folgen mocht und das je bei Zeit Ihrer Mt. Regierung und Beiwesen derselben dies Künigreich.zu Schand und Spot kommen und gedeihen sollt, zu Gemüt, so doch je und alweg von der Krön Beheim und derselben Inwohnern geschrieben, gelesen und gesagt wirdet, was für redliche tapfere Thaten von ihnen geschehen und noch bei Menschen Gedenken bis auf jetzt, wo immer diese Nation der Beheim bei kleinem oder grossen Thun gewesen, allweg den Lob erhalten und so andere in Schlachten, Belegerungen, Scharmutzlen und dergleichen Kriegshandlungen abgezogen, geflohen oder in andern Weg davon kummen, so ist der Preis dieser Nation den Beheimen gegeben und zugemessen worden, also, das sie sich bis auf den letzten Grad ehrlich, ritterlich und wol verhalten, darüber eintweder blieben, ihr Plut vergossen, gestorben und verdorben, oder Sieg, Lob und Ehr erlangt, darauf sich dann noch zu verlassen und zu pauen, das sie sich mit Hilf des Allmechtigen das halb römisch Reich zu kriegen und zu vertreiben unterstehen dorften und jetzt sollen sie sich erst eines solichen, petlerischen vertrieben Mans, den sie doch mit Haut und Haar vertilgen, und so er noch so feist und gross, fressen möchten, furchten? Das welle Gott im Himmel erbarmen. Und dieweil der kais. auch Ihrer kön. Mt. und andere Hilfen bei Herzog Morizen, sollten sie sich pillichen anders bedenken, Ihr kun. Mt. thut im Herzen wee, das solichs von ihnen soll geredt und gehört werden, weliches seit Ihrer kön. Mt. Regierung nie beschehen. Demnach abermals Ihrer kön. Mt. gnedigist vermanen, sie wollten sich als erliebund ritterlich Leut verhalten und nit auf andere, denen vielleicht die Sachen nit so fast angehen noch zu Gemüt fassen, einen Respekt und Aufmerken haben. Ihr kön. Mt. haben all Stend aus allen Kreisen beruft, beschrieben, erfordert und hieher beschieden, das sie erschienen, daran haben sie wol und recht gethan, lassen sie einen andern, der nit erschienen ist, sein Ehr verantworten. Die Ehr ist so ein gewiss hochs Kleinat, das auf Erdpoden nichts grössers sein kann, dann von wegen der Ehr möchte einer fuglichen und ungestraft sein eigen Eheweib erwürgen, der Vater sein Sühn, auch Sühn den Vätern der Ehr halben verlassen. Und wiewol Ihr kön. Mt. erachten, ihr vorbeschehene gegebne Antwurt haben sie guter Mainung gethan und reden lassen, sie sollen aber dies zu Herzen und Gemüt nehmen, was an der Ehr, Glauben und Trauen gelegen. Ihr kön. Mt. sehen sie allda in ziemlicher, trefflicher und ansehnlicher Anzal, so sie neben Ihr kön. Mt. nachtrucken, mag viel guts gehandelt und ausgericht, auch andere so sunst anheimb blieben, an ihnen ein Ebenbild nehmen und zu diesem ehrlichen Zug gereizt und bewegt werden. So sie dann numehr oberzelte gegrundte Ursachen gehört, das ihnen auch Ihr kun. Mt. nach Verrichtung dieses Zugs einen Landtag zu halten und alles so versaumbt zu erfüllen versprechen und zusagen thun. Sollte nun uber das mit dem Geschütz, Feldfanen und allen Kriegswesen auch ihnen allen, der Abzug von hinnen wiederumb zurück anheimbs erfolgen und mittlerweil von dem Feind das Land überfallen, verloren oder zum wenigisten beschedigt, verheert und verderbt werden, wie künt und mocht doch solches immer gegen der Krön verantwortlich sein. Was wurden doch ihrer Nationen Freund und Blutsverwandten, so jetzt bei Herzog Morizen im Feld, darzu sagen, das sie also von Ihrer Mt. und den Stenden verlassen, gedenken sie doch nur selbst, ob es Ihr Mt. zu thun und zu rathen, den Abzug zu nehmen und sie von einander wissentlich kumen zu lassen und zu gestatten, auch ob es mit einichen rechtmessigem guten Titel und Fug geschehen mochte. Und do es von Ihr Mt. vergönnt, so konnte Ihr Mt. nichts unrechters gethan haben und von Ihr Mt. gesagt werden, ob auch nicht der entleibten, erschlagnen Personen, Seelen, das Ihr Mt. ihre lebendige Leib und Korper elendlich im Feld verlassen wollten, im Himmel umb Kach uber Ihr kün. Mt. schreien wurden und das Ihrer kün. Mt. eigne Seel darumben leiden und Rechnung thun musste. Darumben Ihr kün. Mt. ihr Seel und Ehr zu Gemüt fassen, gedenken auch dieselben als die teuristen zwei Klainat zu bewahren zu erhalten und dawider nit zu thun. Es will auch Ihr kün. Mt. dits zu betrachten vonnoten sein, do Ihr kün. Mt. auf ihr Begern und Ersuchen jetzt bald und noch vor Vollendung dieses Zugs einen Landtag ernennten und zu halten bewilligten, das Ihr kün. Mt. durchaus wider die oberzelten zwen Hauptpunkt und Artikel darvor Gott des Allmechtig Ihr kön. Mt. gnediglich behüten und bewahren welle, handleten. Ihr kön. Mt. ist auch nit zuwider, sonder ganz wol zufrieden, das sie sich zu den Herrn Landofficieren und Rathen verfugen und wie sie sich mit ihnen vergleichen, das Ihr kün. Mt. ihnen ein Revers fertigen und aufrichten soll, das sind Ihr kün. Mt. urputig zu thun und wider ihre Freiheiten keineswegs was anders furzunehmen, sondern die ausgangnen Mandat genzlich fallen zu lassen, sie mugen auch soliche hinweg thun, vernichten und cassiren, das dieselben ihnen noch ihren Freiheiteu zu keinem Schaden und Nachtheil gereichen sollen, allein das sie jetzt als die getreuen Unterthanen von Ihrer kön. Mt. nit setzen noch sich abwendig machen lassen und sich wie ehrlichen, rittermessigen Leuten wohl anstehet, wie dann Ihr kün. Mt. das Vertrauen genzlich zu ihnen tregt, neben Ihrer Mt. erzeigen, beweisen und verhalten.

Sie sollen auch Ihr kün. Mt. nit dafür ansehen, das Ihr kön. Mt. den Zug so der Krön Beheim und ihnen allen zu Nutz, Gutem und Erhaltung gereicht, von Hoffart wegen zu unterlassen gedechten abermals und beschliesslichen ermanund, in Bewegung erzelter wichtigen ausgefurten Ursachen mit Ihrer kün. Mt. diesen ehrlichen Zug zu vollbringen. Dagegen seind Ihr kün. Mt., wie hievor zu mehrmalen gemeldt, gnedigest Erpietens neben ihnen als den getreuen Unterthanen, ehrlichen und rittermessigen Leuten Ihrer Mt. Leib und Plut darzustrecken und soll an Ihrer kün. Mt. nichts erwinden. Damit nun Ihr kön. Mt. ein grundlichs Wissen empfahen, auf wen sich Ihr kön. Mt. zu verlassen haben, ist Ihrer kün. Mt. Begern, das sich der, so mit Ihrer Mt. zu ziehen Willens, beschreiben und aufzeichnen lass und zu Verrichtung desselben in die Stuben verfug, wer aber nit des Willens, sich uber die Stiegen hinab verzeichnen lass.

5. Auflhrerkün. Mt. Replica haben die Stände durch denKlenowský dupliciret:

Demnach die Herren-, Ritter- und Burgerstand in dermassen grosser Zahl anwesend, dass sie sämbtlichen nit hinauf ins Zimmer vor Ihre kün. Mt. komben, sondern zum Theil darundten bleiben müssen, und also alle Ihrer kün. Mt. Vortrag nit angehöret hetten, die Notturft aber, dass gleichwohlen ein Jeglicher hiervon eigentliche Wissenschaft habe, erfordern thue. Derowegen Ihre kün. Mt. die Herren, Ritter und Burger umb Bewilligung gehorsambst bitteten, dass diejenigen, so wegen Enge des Orts ihren Zutritt nicht haben können, mit den anderen hiervon communiciren, sich beederseits unterreden und folgenden Tages hierauf deroselben ihren Willen und Meinung vortragen lassen möchten.

Solches ist von Ihrer kün. Mt. zugelassen worden, doch dergestalt, dass keiner von dannen ehender nit verreiten oder hinweg ziehen sollte, bis zuvorhero Ihrer kün. Mt. eine Antwort gegeben und die Verzeichnuss, inmassen Ihre Mt. endlichen in dero eigener angeborenen Sprach gemeldt, verrichtet sein würdet.

6. Am Pfingstag den zehnten Februarii zwischen drei und vier und zwanzig Uhr erschienen vorgemelte Stende, soviel deren allhie zu Leitmeritz auf kön. Mt. Erfordern und Beschreiben wiederumen vor Ihrer kön. Mt. und ward von wegen der Herrn Landofficirer, Landrechtsitzer, Räthen und der anderen neben ihnen aus den dreien Stenden, von Herrn Ritterschaft und Steten, so alle für einen Mann stehen, durch den obristen Herrn Burggrafen furgetragen.




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