Des Herrn Obristen Burggrafen Rede vor dem Kunig.

Was Ihre kün. Mt. unser allergnedigister Herr gestriges Tages zu denen aus allen drei Ständen allhie versambleten Personen geredet, dessen allen wurden sie sich wohl erindert und zweifelsohne solches mit einander genugsam erwogen haben. Gleichwohl hetten über dies die Herren obristen Landes-Officier, Land-Rechtens-Beisitzer, und Ihrer kün. Mt. auch des Kunigreiches Beheim Räthe, sowohl andere aus den Ständen neben ihnen diesesfalls vor einen Mann stehende Personen nit unterlassen wollen, gestern und heute den ganzen Tag mit dem Herrn-, Ritter- und Burgerstand als ihren Freunden alles müglichen Fleisses zu tractiren, sie zu ermahnen und bitten, dass sie sich mit ihnen vereinigen und Ihrer kün. Mt. alle in-gesambt eine gleichmüthige Antwort geben wollten. Demnach sie aber dieselbige darzu nit bringen, weniger ichtes nach so embsiger mit ihnen gepflogener Handlung bei denselben erhalten künnen, welches sie dann sehr ungerne gesehen und die


selbe bei ihren hartneckichen und unbeweglichen Vorhaben lassen müssen, sie aber nicht des weniger, als gute Ehr und Aufrichtigkeit liebende Ritter und getreue Unterthanen Ihrer kün. Mt. als ihres rechten, natürlichen und erblichen allergnädigsten Künigs und Herren auf solche Ihrer Mt. genedigste gründliche Proponirung und ihres lieben Vaterland zu Nutz und Lob erwägende, gedächten Ihre kün. Mt. (welche ein herzliche Vorsorge und Mühewaltung für sie traget, auch ihrentwegen dero Leib, Gut und Blut, wie augenscheinlich zu sehen, aufzuwenden nit umbgehet) in solcher Gefahr keinesweges zu verlassen, sondern wollten neben Ihrer kün. Mt. dem Künigreiche zum Besten in Betrachtung ihrer Antwort, welche sie und alle Stände des Künigreiches im verwichenem Jahr dem Herzog Johann Friedrich und dem Landgrafen aus Hessen, beiden proscribirten und in die Acht erklärten Personen auf ihre an sie gethane Schreiben und Ermahnung unter des Landes Insiegel einhellig gegeben, nemblichen: Woferne Ihre kün. Mt. von Jemanden, wer der auch seie, attacirt wurde, dass Ihre Mt. sie keinesweges zu deseriren wüssten noch künnten, sondern wie getreuen Unterthanen und denjenigen, welche ihre Wort, Brief und Landes-Siegel in Obacht zu halten gebührte, in deme allen, was sie von sich geschrieben, ein genügen leisten wollten, welches ihnen dann Niemandes billich vor übel auslegen künnte. Weren derhalben Ihre kun. Mt. als getreue Unterthanen und Liebhabere der Ehren nachmalen zu verlassen nit gesonnen, und wollten die Mitinwohner dieses Künigreiches und ihre derzeit abwesende Freunde dahin alles Fleisses disponiren und vermahnen, dass sie sich ebener massen, wie getreuen Unterthanen zustehet, zu geziemender Schuldigkeit accommodiren sollten. Und dieweilen sie weder den Herren-, Ritter- noch Burgerstand von der Gemein zu ichtwas anders bereden und bringen können, müssen sie Gott die Sache befehlen, und dieselbigen wurden selbst auch wissen, wie und wasgestalt Ihrer kön. Mt. ihre absonderliche Antwort und Entschuldigung hierauf zu geben; worbei Ihrer Mt. sie sich unterthänig befehlen thuen.

7. Nach Vollendung dieser gethanen Red und Antwurt vom obristen Herrn Burggrafen ward von wegen der Herrn Ritterschaft und denen von Stetten und der Gemein vor Ihrer kün. Mt. dieses angezeigt.

Von wegen der gemeinen aus dem Künigreich Böheimb damals zugegenen Ständen ist durch eine Ritterstandes Person, N. von Wrzesowicz, also geredet worden:

Die allda versambleten Herren, Ritter und Burger hetten Ihrer kun. Mt. als ihrem allergnedigsten Kunig und Herren dieses anzuzeigen ihme aufgetragen: Dass demnach sie sich heuntiges Tages auf Ihrer kün. Mt. Befehl gehorsamblich erzeiget und zu Ihrer Mt. gewisse Personen aus ihrem Mittel abgeordnet. Hetten Ihrer kün. Mt. Entschuldigung sie von denselbigen Abgeordenten wohl vernomben, welcher sie auch nit zuwider weren, berichteten aber Ihre kün. Mt. ferrers, dass alles dasjenige, was gestriges Tages der Gabriel Klenowský, Mitinwohner des Künigreiches Böheimb von Worten zu Wort geredet und vorgebracht, ihr endlicher Will und Meinung gewesen, auch noch seie, worbei sie es dann nachmals bewenden Hessen benebenst dieser Annexion, dass wie Ihre kün. Mt. sie hiebevorn demüthig gebeten hetten, also theten dieselbige sie ferrer unnachlässig bitten, Ihre Mt. wollten doch allen Ständen des Künigreiches Böheimb einen gemeinen Landtag, auf das allereheste es immer sein künnte, anstellen und ausschreiben mit unterthänigem Anerbieten, dass sie neben andern Inwohnern alles dasjenige, was Ihrer kün. Mt. und diesem Kunigreiche nutzund erspriesslichen sein würde, zu Ihrer Mt. sattsamben Wohlgefallen handien und schliessen wollen. Nachmahlen unterthänig bittende, Ihre kün. Mt. sie bei ihrer gegebenen Antwort genedig verbleiben lassen, und Ihr allergnädigister Herr zu sein geruhen wolle; welches umb Ihre kün. Mt. sie mit ihren willigen unterthänigen Diensten verdienen würden.

8. Darwider haben Ihre kün. Mt. dieses geredet:

Ihre Mt. haben der obristen Herren Landofficierer, Land-Rechts-Beisitzer und Räthe des Künigreiches Böheimb, sowohl anderer aus allen drei Ständen vor einen Mann stehenden Personen Vortrag und gehorsambes Anerbieten, wie auch benebens den bei dem Herren-, Ritter- und Burgerstand aus der Gemein angewendeten Fleiss und Mühewaltung, vermittels dessen sie dieselbige zu gleicher Antwort neben ihnen bringen zum bevorstehenden Feldzug vermögen, auch sonsten allerseits zur Einträchtigkeit unter einander vermahnen möchten, zur Gnüge vernomben. Welche Willfährigkeit Ihre Mt. von ihnen als ehrsamben Rittern und getreuen Unterthanen genedig acceptiren und solche ihre zu Seiner Mt. und ihrem Vaterland tragende Inclination und Liebe, wie auch dass auf Ihrer kün. Mt. gnädiges Erindern sie sich dergestalt gehorsamblich erwiesen, allen zugleich und einem Jedwedem insonderheit in allen kün. Gnaden gedenken auch recompensiren und ihr aller gnedigister Künig und Herr verbleiben, sowohl hierzu dero geliebteste Söhne manuduciren und führen wolle, damit sie solche ihre eiferige Willfährigkeit nit weniger genedig erkennen und sie sambt ihren Nachkömblingen solches alles in Gnaden gemessen zu lassen ingedenk sein sollten.

Belangend aber der anderen Personen aus dem Herren-, Ritter- und Burgerstand gegebene Antwort hetten Ihre kün. Mt. sich dessen zu ihnen niemals versehen, dass über und zuwieder Ihrer kün. Mt. genädiges rechtmässiges und sogar väterliches Ermahnen, sie gleichwohl unbeobachtet bevorstehender Gefahr auf ihrer unzeitig gefassten Intention verharren sollten, da doch Ihre Mt. denselben alles das, was ihnen und dem ganzen Künigreich Böheimb gutes und nützliches, dargegen auch und woferne sie solchem zuwider sein und nit zu Feld ziehen wollten, böses entstehen könnte, durch dero künigl. Mandat gnädig inti


miret und angezeiget. Wann dann Ihre kün. Mt. aus solcher ihrer abermaligen Antwort verstanden, dass sie es bei der begehrten Ansetzung eines gemeinen Landtages nachmals bewenden lassen, als haben sie ihnen dieses hierauf andeuten wollen: dass zwar Ihre kün. Mt. hierzu nit ungeneigt were, wann bloss und allein die Zeit erklecken mögen, ihnen alsbald einen offenen Landtag anzustellen und zu benennen. Aus was erheblichen Motiven aber einmal die Zeit zur Landtagestractirung nit sufficient seie, hetten sie Stände zuvor ausführlich vernehmben können. Wasmassen nemblichen die Beschaffenheit gegenwertiger Zeit erfordere, dass sie dasjenige, was ehrlichen Rittern und getreuen Unterthanen zustehet, auch zu Beschirmung des Landes und der Unterthanen Nutzbarkeit gereichet, vor sich nehmben und betrachten sollten, sintemahlen umb Erhaltung Trauen und Glaubens, Brief und Siegel, auch Mantenirung des allgemeinen Nutzes dieses Künigreiches Böheimb die vorgenombene würkliche Fortstellung des Feldzuges keineswegs unterlassen werden könne. Dann Ihrer kün. Mt. sie wohl in der Wahrheit trauen und glauben könnten, wann Ihre Mt. bei sich itzo einen Landtag zu halten gelegen und vorträglich zu sein erkennen theten, dass Ihro gewisslichen nichtes liebers noch billichers sein würde, als solchen ihren der prsetendirenden Stände Begehren zu deferiren und zu bewilligen. Allweilen aber solches vorhero genugsamb angeregter massen anderergestalt nit geschehen künne, als mit Ihrer kün. Mt. und ihrer allersambt Inwohner dieses Künigreichs Ruin, Spott und Nachtheil ihrer gethanen Zusagung, wollte Ihrer Mt. darzu consentiren nit geziemen, zumahlen sie auch aus des Herzog Moritzen Schreiben, dessen Ihre kün Mt. ihnen eine glaubwürdige Abschrift zuschickete, zur Gnüge vernemben künnen, was er von ihnen begehre und wie hoch er sie ermahnen thue.

Wann dann Ihre kün. Mt. ihnen ingesambt, wie obgemeldet, gründlich und ausführlich proponiret und angezeiget, wasmassen Ihrer Mt. und den Ständen nit gebühren wolle, etwas wider deroselben Versprechen, Obligation, auch Brief und Siegel vorzunemben, sondern viel mehr demselbigen allen gehörige Satisfaction zu leisten, gestalt dann Ihre kün. Mt. sich dahin endlich rosolviert, in dem Nahmben Gottes des Allmächtigen mit denjenigen, welche auf dero Ermahnung mit Ihrer Mt. zu marchiren verwilliget, diesen Feldzug an die Hand zu nehmben, mit Gottes Hilfe zu verrichten, und alles dasjenige, soweit und ferne Ihrer Mt. Möglichkeit sich erstrecken würdet, ungespart deroselben Leib und Leben, umb Defendirung und Beschützung ihrer Lande und getreuen Unterthanen, nebst ihnen, zum liebesten aufzusetzen und zu wagen, als weren Ihre kün. Mt. nachmahlen der gnädigen Hoffnung und Vertrauens, die Herren, Ritter und Burger von der Gemein würden sich änderst bedenken und Ihrer kün. Mt. Person wie auch deroselben geliebtesten Sohn und andere ihre getreue Mitinwohner und Blutsfreunde, welche an itzo nit allein als getreue Unterthanen und mannhafte Ritter mit Ihrer kün. Mt. zu ziehen bereit, sondern auch diejenigen, welche allbereit vorhin bei dem Herzog Moritzen im Feld sein sambt den groben Geschütz und böheimbschen Fahnen nit verlassen, noch mit Hindansetzung alles dessen das Feld räumen.

Dann Ihre kün. Mt. zu Gott dem Allmächtigen der unfehlbaren Hoffnung und Zuversicht geleben, er werde seinen heiligen Segen und göttliche Hilfe Ihrer Mt. geben und reichlich verleihen, auf dass sie mit der röm. kais. Mt. dann ihren eigenen, auch des Herzog Moritz und anderer Assistenten tapfern Kriegsvolk, (von welchen dann änderst nit, als dass sie sich wie Ehr und Redlichkeit liebhabende Leute verhalten werden, zu hoffen) etwas fürtreffliches ausrichten und zugleich diejenigen, so sich bei Ihrer kün. Mt. unbeobachtet der andern Widerspruch willig eingestellet und mit deroselben förters zu ziehen bedacht, Ehr, Lob und Ruhm erlangen können. Diejenigen aber, welche nit allein auf Ihrer kün. Mt. väterliches und gnädiges Ermahnen ihr Versprechen, Trauen und Glauben, auch Brief und Siegel so schlecht achten, wiederumb von dannen aus dem Feld zurückziehen und wie Ihre kün. Mt. also auch ihre Blutsverwandte verlassen und daheimb delitessiren wollen, dieselben mögen gleichwohl be denken, was ihnen hieraus entstehen ixnd waserlei Ehr und Lob sie darvon erhalten werden. Wer aber mit Ihrer kün. Mt. selbst persönlich Krankheit, Alters oder anderer seiner Verhindernus halber nit ziehen künnte und nicht dessweniger seine Anzahl fortschicken wolle, derselbe sollte sich folgendes Morgens allda finden und einverzeichnen lassen.

9. Die allda gegenwertige Stände haben verwilligt, dass sie entweder fortziehen oder Geld darvon erlegen wollen, welches Ihre kun. Mt. von ihnen gnedigist angenomben. Auf solche Ihrer kün. Mt. gnedigiste Ermahnung und ihnen zum Beschluss angedeute endliche Meinung haben sie sich bedacht und des morgendts Freitages frue dahin erkläret, dass sie fortziehen oder das Geld, als nemblichen von 1000 fl. 12 fl. abstatten wollen. Solchen nach haben Ihre kün. Mt. alle annoch anwesende und unverreiste Stände in dero Logiament erfordert und sie folgender Gestalt angeredet:

Demnach Ihre kün. Mt. vernomben, wasmassen die Herren, Ritter und Bürger von der Gemein sich änderst bedacht und mit Ihrer Mt. persönlichen marchiren, diejenigen aber, welche Krankheit, Alters, Jugend oder anderer Impedimenten halber selbst nit fortziehen könnten, gleichwohl ihre Anzahl ausfertigen, auch etlich baar Geld, also und dergestalt, wie mit Ihrer kun. Mt. voranlasset worden, darvor erlegen wollten. Solches thete Ihre Mt. von allen dreien verwilligenden Herren-, Patter- und Burgerständen genädig acceptiren, weren auch bereit, diese ihre Willfahrigkeit in kün. Gnaden zu erkennen zu remuneriren und ihr gnedigister Künig und Herr zu sein und zu verbleiben, sowohlen dero geliebteste Söhne dahin zu leiten, dass von denselben ihnen und ihren Erben dergleichen Gnad wiederfahren solle. Und weren benebens Ihre kün. Mt. des gnädigen Vertrauens, dass ja auch die Abwesenden gleichsfalls sich also erzeigen und darwieder nit sein würden.

10. Der obriste Herr Burggraf hat auf solch Ihrer kün. Mt. Gesinnen anstatt aller drei anwesenden Stände nachmahls wie folgt geredet, worbei Ihre Mt. es alsdann beruhen lassen.

Demnach die obriste Herren Landes-Officier, Beisitzer der Rechten, und andere aus den Herren-, Ritter- und Burgerstand für einen Mann stehende Personen verstanden, wasmassen ihre Befreundte über von ihnen gestriges Tages gegebene Antwort, sich mit ihnen verglichen, hetten sie solches herzlich gerne gehöret, theten derhalben Ihre kün. Mt. unterthänig bitten, sie geruheten solche ihre Accommodation und Willfährigkeit, worzu sie aus sonderbarer zu Ihrer kün. Mt. tragender Liebe und Neigung beweget worden, genedig acceptiren und Ihr allergnädigster Künig und Herr zu verbleiben.

Worbei es dann Ihre kün. Mt., wie oberwehnt, auch bewenden lassen.




Pøihlásit/registrovat se do ISP