Ètvrtek 17. bøezna 1938

Eine bloße Zufuhr auf bestimmte Märkte wird aber nicht hinreichen, um Überangebote zu vermeiden, weil jene Mengen, die auf bestimmten Märkten nicht abgesetzt werden können, im Handel neben dem Markt den Preis drücken werden. Übrigens wird die Stabilisierung der Preise einen weitverzweigten Berichterstatterdienst erfordern, eine Aufgabe, die ohne weiteres die landwirtschaftlichen Organisationen erfüllen könnten. Vor allem müßten wi rksame Vorkehrungen getroffen werden, um eine entsprechende Beschickung der Märkte mit lebendem Vieh zu gewährleisten. Das darf aber niemals zu einer Drosselung der Erzeugung, sondern nur zu einer Lenkung der Erzeugung führen. Eine Rayonierung des gesamten Viehverkehrs müssen wir energisch ablehnen, weil hiezu nicht die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Diese müssen erst geschaffen werden, indem man den nationalen Genossenschaftsverbänden die Möglichkeit gibt, entsprechende leistungsfähige Organisationen zu schaffen, in denen ohne Rücksicht auf parteipolitische Machtverhältnisse und Bindungen Erzeuger, Veredler, Verteiler un d Verbraucher vertreten sind. Solange bei allen agrarpolitischen Maßnahmen nicht der Gemeinschaftsgedanke entscheidet, sondern nur parteipolitische Machtinteressen, also bei der hierzulande vorhandenen Parteigliederung der Klassenkampf, werden Sie niemals zu einer gerechten Marktordnung ko mmen, werden Sie niemals zu einem harmonischen Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Erzeuger, Verteiler und Verbrauch er, werden Sie niemals zu volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preisen kommen.

Solange wird aber auch der Landwirt nicht den gerechten Lohn seiner Arbeit einheimsen können. Daß sich durch solche auf der Basis des Klassenkampfes erfochtene agrarpolitische Maßnahmen die Landwir tschaft aus ihrer schweren Krise nicht erholen kann, weil es eben nur halbe Maßnahmen sind, zeigt die Zunahme der Verschuldung der Landwirtschaft seit dem Jahre 1934 bis einschließlich 1936 um 2211 Millionen Kè, das zeigt die Tatsache, daß im Jahre 1936 allein 1 0.000 landwirtschaftliche Betriebe zwangsversteigert wurden, wovon der größte Prozentsatz auf die sudetendeutschen Gebiete entfällt. Ein Bereich ist es, dessen Ordnung und Regelung in Anbetracht seiner überragenden Bedeutung in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die Gesamtbevölkerung in umfassender Weise in Angriff genommen werden müßte, das ist die Ordnung der Milchmärkte; denn 70 % aller Einnahmen der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe fließen aus der Milchwirtschaft. Der Gesamterzeugungswert der Milcherzeugung von 4 1/2 Milliarden Liter stellt ei nen Betrag von 4 1/2 Milliarden Kè dar. Sie stellt also manche Industrieproduktion weit in den Schatten, ohne jedoch entsprechend gewürdigt zu werden, weil sich ihre Erzeugung nicht in einer Riesenanlage, sondern in Millionen von Kleinbetrieben vollzieht. Von dieser Milchmenge werden außerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe 1ÿ6 Milliarden Liter als Frischmilch im Durchschnittswerte von 2880 Millionen Kè verbraucht. Der Landwirt als Erzeuger erhält von diesem Betrag nur 1200 Millionen Kè, während 1600 Millionen Kè auf die Veredler und vor allem auf die Verteiler entfallen. Diese ungeheuere Handelsspanne ist volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen und müßte gegen eine entsprechende Marktordnung geändert werden. Seit dem Jahre 1934 stehen dem Herrn Landwirtschaftsminister 11 Verordnungen als gesetzliche Grundlagen zur Regelung der Milchmärkte zur Verfügung. Aber fast gar nichts ist geschehen. Der Herr Minister scheint sich hier an das geflügelte Wort: "Gebt mir vier Jahre Zeit!" gehalten zu haben. (Veselost.) Denn nur wenig Märkte wurden bis heute geregelt und viele keineswegs zufriedenstellend. Denn genau so, wie Sie das Viehsyndikat, das marktordnend wirken soll, zum Zwecke des Geldverdienens bestimmter Parteiinstitutionen mißbrauchen lassen, genau so mißbrauchen Sie die Regelung der Milchmärkte zum Nachteil der sudetendeutschen Landwirtschaft und machen durch die Art der Handhabung der gesetzlichen Möglichkeiten die in den Verordnungen enthaltenen guten Gedanken zu schanden.

Das beste Beispiel hiefür bietet die im August des Vorjahres getroffene Regelung des Karlsbader Milchmarktes, mit der auch die Kontingentierung und die Einführung des Pasteurisierungszwanges verbunden war. Diese Regelung brachte aber dem Landwirt weder die Deckung der Gestehungskosten, noch die Sicherung des Absatzes in dem für Karlsbad in Betracht kommenden Einzugsgebiet. Der Bauer erhält heute, sofern er eine Milch mit 3.6 % Fettgehalt liefert, nur 80 Heller, während die Gestehungskosten bei einer Durchschnittsleistung von 2600 Liter pro Kuh jährlich 1 Kè bis 1.20 Kè betragen. Aber auch die Molkereien können bei der geschaffenen Preisregelung nicht existieren. Denn die Preisfestsetzung wurde ganz mechanisch nach der Mengenabnahme getroffen, ohne die gute Verwertungsmöglichkeit der meisten Großabnel er zu berücksichtigen. Sie haben die Gelegenheit benützt, um eine große Zahl èechischer Milchkontrollore nach Karlsbad zu entsenden, die aus deutschen Bauerngeldern gezahlt werden. Aber was das untragbarste ist, sie haben die Regelung bzw. Kontingentierung des Karlsbader Milchmarktes dazu mißbraucht, um èechischen Molkereien, die weit ab vom natürlichen Karlsbader Milcheinzugsgebiet liegen, Milchkontingente in einer Höhe zuzuteilen, die nicht nur eine krasse Benachteiligung der im engeren Einzugsgebiet liegenden und vollauf genügenden Molkereien darstellt, sondern direkt jeder Raumordnung Hohn spricht, weil die für Karlsbad benötigte Milch ohneweiters aus dem engeren Einzugsgebiet aufgebracht werden könnte. Die Marktordnun g soll ja die Verkürzung des Absatzweges vom Erzeuger zum Verbraucher bringen. Sie haben aber den beiden weit entferntliegenden èechischen Molkereien in Pröllas bei Podersam und Laun, die ihr natürliches Absatzgebiet ganz wo anders haben, mehrere tausend Liter täglich betragende Kontingente zugeteilt und dadurch viele deutsche klein- und mittelbäuerliche Betriebe um ihren Milchabsatz gebracht. Diese Kontingentzuteilung wurde selbst vom Direktor des Ausgleichsfonds als ungerecht empfunden. Ich will hier nicht die Rolle des zuständigen Ministerialrats im Landwirtschaftsministerium näher kritisieren, aber vielleicht kann uns der Herr Eisenbahnminister Bechynì darüber Auskunft geben, warum sein Neffe, dem der Großgrundbesitz und die Molkerei in Pröllas bei Podersam gehören, ein so hohes Milchkontingent zugeteilt erhielt. Dabei hat diese Gutsverwaltung noch die Frechheit, im deutschen Gebiet Werbeprospekte herumzuschicken mit dem Titel "An die Bauern, Milchhändler und Hausfrauen von Karlovy Vary, Doupov, Kadaò usw.", in denen sie die Gegend von Bodenbach bis Eger, von Prag bis Pilsen als ihr natürliches Absatzgebiet bezeichnet, in dem sie billig Milch liefern kann, wahrscheinlich billiger als zu den amtlich festgesetzten Preisen. Wir protestieren gegen diese Kontingentzuteilung an beide èechischen Molkereien und verlangen ihre Streichung, weil sie auch unsere Genossenschaftsmolkerei in Karlsbad schwer schädigt, für deren Erhaltung die Bauern neuerlich hunderttausen de von Kè geopfert haben. Gleichzeitig verlangen wir die Absetzung der èechischen Milchkontrollore und ihren Ersatz durch Deutsche. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

Ich will hier anschließend noch kurz das Margarineproblembehandeln. Mit dem Gesetz Nr. 241/1937 wurde die Margarinesteuer erhöht. Zur Beruhigung der Margarinefabriken wurde gleichzeitig der Fettbeimischungszwang bei der Erzeugung von Kunstspeisefetten aufgehoben, den die Regierungsverordnung Nr. 21/34 eingeführt hatte. Dadurch wurden mehrere Hundert Waggons Schweinefett frei, die zufolge handelspolitischer Bindungen aus den Staaten der Kleinen Entente eingeführt werden müssen. Wenn nun schon der Zwang zur Einfuhr dieser Fettmengen gegeben ist, um den ohnedies geringfügigen industriellen Export nach diesen Ländern aufrecht zu erhalten, und man den Margarinefabriken eine Beimischung von Schweinefett nicht zumuten will, dann muß man wenigstens dauernd dafür Sorge tragen, daß dieses Fett nicht zu einem Preise und in einer Weise auf den Markt geworfen wird, die einen weiteren Zusammenbruch der Schweinepreise zur Folge haben müßte. Auch hier müßte sich das Viehsyndikat bzw. die zu schaffende Organisation als ein Instrument zum Marktausgleich und zur Preisstabilisierung bewähren, denn es ist unverständlich, warum der billige Einkauf in einem anderen Staate sich zum Unheil und Ruin des eigenen Staates auswirken muß. Meine Herren! Wir können allen Ihren planwirtschaftlichen Maßnahmen deswegen kein Vertrauen entgegen bringen, weil wir in ihnen keinen richtigen Ordnungsgedanken, kein System entdecken können, wir können nur ein System erkennen, die sudetendeutsche Landwirtschaft zu benachteiligen.

Die sudetendeutsche Bauernschaft hat zwar die Festpreisregelung in der Getreidewirtschaft begrüßt. Wir haben aber schon immer darauf hingewiesen, daß solche Versuche halb autoritärer Regelungen in der Wirtschaft nur dann möglich sind, wenn sie das Vertrauen aller daran Beteiligten genießen. Leider kann man dies auch von der heutigen Getreidewirtschaft nicht behaupten. Zwar wurden durch die letzte Regelung die gröbsten Mängel beseitigt. Es wurde das Preismißverhältnis der einzelnen Getreidearten gemildert, das auf nationalegoistische Motive zurückzuführen war. Es wurden die Preisabzüge bis auf Weizen beseitigt, das Ausfuhrverbot behoben, dafür wurde aber eine straff zentralisierte Zuteilung von Mahlgetreide eing führt. Aufrecht erhalten blieb die Zurücksetzung der deutschen Landwirtschaft in der Verwaltung der Getreidegesellschaft, obzwar es gerade der ungeheueren Leistung der deutschen Genossenschaftskommissäre zu danken ist, daß trotz der nationalen Störungsversuche von èechischer Seite die Ordnung im Getreideabsatz aufrecht erhalten werden konnte. Aufrecht erhalten blieb aber die bürokratische Führung der gesamten Getreidewirtschaft durch rein parteimäßig zusammengesetzte Verwaltungsräte. Auch in diesem Sektor ist diese parteimäßig gestaltete Zusammensetzung von größtem Nachteil, weil sie für die Beschlußunfähigkeit des Präsidiums als veran twortlich bezeichnet werden muß. Ich will hier nur auf die dadurch hervorgehobenen Übelstände im Gerstenexport hinweisen.

Bekanntlich wird die Frage des Gerstenexports im August jedes Jahres angeschnitten, da die ausländischen Käufer sich schon in dieser Zeit für das Geschäft zu interessieren beginnen. Die politischen Geschäftemacher im Präsidium der Gesellschaft konnten sich nun über die Anteilung der Exportquoten nicht einigen. Auch die Regierung hat sich vollkommen unfähig gezeigt, derartige schwerwiegende Entscheidungen rasch zu fällen. Der normale Ablauf des Gerstenexports wurde dadurch schwer gestört. Nach viermaliger Entscheidung wurde endlich die Ausfuhrquote festgesetzt, und es wäre sehr zu verwundern gewesen, wenn dabei nicht wiederum eine Benachteiligung der sudetendeutschen Landwirtschaft herausgekommen wäre, indem auf deren Ancienität gar keine Rücksicht genommen wurde. In der Zwischenzeit haben sich aber die ausländischen Käufer anderweitig eingedeckt, andere Staaten haben die Geschäfte gemacht. Bei uns aber sind 7000 bis 9000 Waggons Gerste unverkäuflich liegen geblieben. Statt 5000 Waggons sind nur 2000 Waggons Gerste abgesetzt worden. Die Kommissionäre der Getreidegesellschaft haben sich auf Grund der Erfahrungen des Wirtschaftsjahres 1936/37 - damals war bekanntlich ein fühlbarer Gerstenmangel - auf einen größeren Gersteneinkauf eingerichtet, weil sie selbstverständlich mit ungefähr gleichen Expo rtmengen rechneten wie im Vorjahre. Kein Kommissionär war in der Lage, Gerste zum normalen Preis zu kaufen, sondern es mußten die sogenannten Qualitätszuschläge in der Höhe von 15 Kè gezahlt werden. Wenn Präsident Feierabend dieses Vorgehen der Kommissionäre als Spekulation bezeichnet, müssen wir ihm widersprechen, denn die Kommissionäre haben den Bauern so viel als möglich zu bezahlen, solange sie diesen Preis beim Verkauf wieder erwarten können. Das wäre bei einem no rmalen Export möglich gewesen, den aber die Getreidegesellschaft und die Regierung verhindert haben. Jetzt versucht man zum Schaden der Kommissionäre die Gerste ohne Monats- und ohne Qualitätszuschläge den hiesigen Brauereien abzugeben. Ein solches Vorgehen muß das Vertrauen in die Führung der Getreidegesellschaft untergraben. Wir. verlangen daher von der Getreidegesellschaft, daß sie den Kommissionären die geleisteten Zuschläge bis zur Höhe von 15 Kè vergütet.

Eine ähnliche Kritik an der bürokratischen Verwaltung muß ich vom Standpunkt der Müller vorbringen. Es ist unverständlich, daß bei Roggenanforderungen den Müllern Anweisungsscheine für Kommissionäre zugehen, die längst keinen Roggen mehr haben. Das müßte ja doch die Getreidegesellschaft aus den regelmäßig eingehenden Berichten wissen. Es scheint dies also entweder auf eine heillose Unordnung oder auf eine gewisse Bevorzugung bestimmter Kommissionäre hinzudeuten. (Posl. May: Auf Beides.) Denn andererseits müssen die Müller feststellen, daß bei den in ihrer nächsten Nähe liegenden Kommissionären Korn lagert, für welches allerdings von der Getreidegesellschaft ke ine Anweisungen und kein Anweisungsschein zu erlangen ist. Man führt also den Roggen durch falsche Kontingentzuteilung ebenso spazieren wie die Milch bei der Milchabsatzregelung in Karlsbad.

Bei den fast 19 Millionen Kè betragenden Personalausgaben dürften wohl alle Beteiligten verlangen können, daß die Durchführung reiner Verwaltungsangelegenheiten reibungslos vor sich geht. Daß dies nicht der Fall ist, scheint allerdings auch darin zu liegen, daß auch in der Getreidegesellschaft der Schlüsselanteil an deutschen Beamten nicht eingehalten ist. Wird fordern daher auch hier energisch die Einführung einer Sektion, die einzig und allein von deutschen Beamten geleitet wird, einer Sektion, die für die Zus ammenarbeit mit dem sudetendeutschen Genossenschaftswesen (Potlesk poslancù strany sudetskonìmecké), mit den sudetendeutschen Mühlen und mit dem sudetendeutschen Getreidehandel zuständig ist.

Meine Herren, das gleiche Bild bietet sich in der Kartoffelwirtschaft, jenem Erzeugungszweig, der für unsere Gebirgslandwirte einer der wichtigsten ist. Auch h ier müssen wir feststellen, daß die sudetendeutsche Landwirtschaft sowohl bei der Verwertung von Speisekartoffeln als auch im Wi rtschaftskartoffelabsatze ungemein stark bena hteiligt wird. Die Sperre des Großteils des sudetendeutschen Siedlungsraumes zum Schutz gegen den Kartoffelkrebs beraubt den deutsch en Kartoffelbauer des Absatzes im freien Gebiete, dabei sperrt man die Einfuhr krebsimmuner Sorten aus Deutschland, obzwar wir hier selbst nicht genügend erzeugen. Dagegen aber bewilligt das Landwirtschaftsministerium verwunderlicherweise die Einfuhr von Saatkartoffeln aus Französisch-Marokko. Diese Maßnahme ist um so verwunderlicher, als bekannt sein dürfte, daß gerade aus Marokkodie gefürchtete Maul- und Klauenseuche nach Europa eingeführt wurde, jene Seuche, die Sie in letzter Zeit auch dazu benutz haben, um der sudetendeutschen Partei Versammlungen zu verbieten. Ich will hier einflechten, daß auch hier seitens des Landwirtschaftsministeriums nichts getan wurde, um an den Aufkauf der erkrankten Tiere und an die Konservierung der notgedrungen geschlachteten Tiere heranzutreten und dies sicherzustellen. Ich verweise hier auf die von meinem Koll. Ing. Schreiber und mir eingebrachten Anträge, deren rascheste Verwirklichung ich hier fordere.

Der Vollständigkeit halber muß ich auch erwähnen, daß bei der vom Fürsorgeministerium eingeleiteten Kartofffelernäh rungsaktion drei Viertel der deutschen Bezirke übergangen wurden. Aus èechischen Bezirken wurden ungenießbare Futterkartoffeln in deutsche Gebiete verfrachtet, die selbst Überfluß an Kartoffeln hatten. Die Verwertun g der Wirtschaftskartoffeln in den entsprechenden wirtschaftlichen Industriezweigen ist den sudetendeutschen Bauern so gut wie verschlossen. Die bestehenden Spiritusbrennereien und Stärkefabriken liegen fast durchwegs im èechischen Siedlungsgebiet. Neugründungen solcher Industriebetriebe bedürfen der Bewilligung des Handels- und des Finanzministeriums. Nun sind solche Bewilligungen zur Errichtung von deutschen Genossenschaften überhaupt nicht zu erreichen. Es ist daher nicht zu verwundern, daß den 169 èechischen Brennereien nur 5 deutsche gegenüberstehen. Die Beteiligung der deutschen Seite beträgt daher nur 3%. Es ist dies ein Mißverhältnis, wie es nur noch auf wenigen Gebieten der sudetendeutschen Wirtschaft vorkommt. Die Bewilligung ist auch heute zur Errichtung neuer Genossenschaftsbrennereien nicht zu erreichen, obzwar die gesetzliche Möglichkeit insofern gegeben wäre, als das Höchstkontingent von 1,035.000 hl überschritten und das Erzeugungskontingent seitens des Finanzministeriums für 1938 um 120.000 hl erhöht wurde.

Sie nehmen sich hier die Ausrede, daß auf die Kapazität der bestehenden Brennnnereien Rücksicht genommen werden müsse. Wenn aber dieselbe Brennerei bei einem niedrigeren Kontingent bereits rationell arbeiten konnte, um so mehr muß es jetzt der Fall sein, wo dieses Kontingent bedeutend erhöht wurde. Aber Sie haben es z. B. zustande gebracht, ohne Rücksicht auf die Kapazität der deutschen Margarinefabriken, ohne Rücksicht auf deren rationelle Erzeugu g, ohne Rücksicht auf den Regionalbedarf, ohne Rücksicht auf die Arbeitslosigkeit, im deutschen Gebiete bzw. auf die dadurch geschwächte Kaufkraft der Bevölkerung durch die Margarinekontingentierung die Vorrangsstellung der deutschen Margarineindustrie zu zerschlagen und ihren Anteil an der Erzeugung auf ein Minimum herabzusetzen.

Ich will hier nur auf die Zahlen, die ich von der Handels- und Gewerbekammer Reichenberg zur Verfügung gestellt bekommen habe, hinweis en. Diese Eingabe der Handels- und Gewerbekammer Reichenberg stellt fest, daß in den Margarinebetrieben des Kammersprengels Reichenberg noch im Jahre 1932 62.6% der gesammten Erzeugung an Margarine und Kunstspeisefett hergestellt wurden. Durch die Kontingentierung ist dieser Anteil im Jahre 1936 auf 40.2 % zurückgegangen. Im Jahre 1937 hat sich dieser Anteil um weitere 2% verschlechtert.

Und, sehen Sie, meine Herren, wenn man mit den gleichen Argumenten Spirituskontingente für Westböhmen oder Deutschmähren fordert, so werden diese Forderungen ohne Rücksicht auf die volkswirtschaftliche Notwendigkeit zur Errichtung von Spiritusbrennereien im deutschen Gebiete abgelehnt u. zw. deshalb abgelehnt, weil die Spiritusindustrie eine Domäne der èechischen Parteien ist und bleiben soll. So z. B. warten seit vielen Jahren auf die Bewilligung zur Erri chtung einer Brennerei die genossenschaftlichen Spiritusbrennereien der Iglauer Sprachinsel in Schlappens und in Wilenz, ferner d ie Brennereigenossenschaften in Hof, Odrau, Bautsch, Tepl, Kosterschlag, Schamers, Fulnek, Hotzenplotz, Rolenz bei Zlabings und Stadt-Olbersdorf.

Wir müssen uns weiter vor Augen halten, daß Sie auch den sudetendeutschen Waldbesitz durch die Bodenreform, für die wir das unverjährbare Recht auf Wiedergutmachung geltend machen, dezimiert haben. Nicht genug damit, versuchen Sie diesen Waldbesitz durch Belastung des Exportes von Rund- und Schleifholz aus den den historisch en Ländern mit Exportgebühren zu schädigen, um auf der anderen Seite den Staatsforsten eine bevorzugte Stellung einzuräumen. Wir müssen ferner daran denken, daß Sie durch die vom Landwirtschaftsministerium eingebrachten Statuten eine Zwangsorganisation der Hopfenbauern zu gründen beabsichtigen, die das Ende der heutigen deutschen Hopfenbausektion bedeutet. Denn die im Entwurf des Landwirtschaftsministeriums niedergelegten Rechte sind so bescheiden, der Wirkungskreis für die deutsche Sektion ist so beschränkt, die Rechtsbasis eine so unsichere, daß wir diesen Entwurf auf das Entschiedenste ablehnen müssen. Wir fordern ein Statut, in dem die wichtigsten Rechte und Pflichten der deutschen Hopfenbausektion genauestens festgelegt sind und verlangen deshalb die Aufrechterhaltung der bestehenden Sektion bzw. die Schaffung eines selbständigen deutschen Verbandes. Diesem Verbande muß bei Einführung von Hopfenverkaufskontingenten auch die Festsetzung solcher Kontingente gemäß der von ihm betreuten Fläche überlassen bleiben, denn sonst müssen wir auch bei der Einführung dieser Hopfenverkaufskontingente genau den gleichen Mißbrauch befürchten, wie wir ihn bei der Milchkontingentierung auf dem Kalsbader Milchmarkte erlebt haben.

Überall sehen wir das gleiche Bild. Überall treten uns die gleichen Absichten entgegen. Auf Grund unserer bisherigen Erfahrungen und angesichts der drohenden Gefahren, die in den verschiedenen Plänen des Herrn Landwirtschaftsministers liegen - ich will hier nur auf den Kolonisationsfond hinweisen, muß ich die gleiche Frage stellen, die Herr Koll. Hampl in der außenpolitischen Debatte an uns gestellt hat: Glauben Sie denn, meine Herren auf der èechischen Seite, Ihnen ist alles erlaubt? Die Zeiten, in denen das der Fall war, sind endgültig vorüber. Wenn Sie einen Beitrag zur Befriedung leisten wollen, so muß ich Ihnen auch vom bäuerlichen Standpunkt zurufen: Lassen Sie ab von der weiteren zentralistischen Bürokratisierung im agrarpolitischen Bereich! Lassen Sie ab von einem Zentralismus, der die regionalen Bindungen zwischen Erzeugung und Verbrauch zerreißt, statt sie zu hegen und zu pflegen. Weil aber auch im agrarpolitischen Sektor Ihr Bestreben deutlich erkennbar ist. alle planwirtschaftlichen Maßnahmen zur Benachteiligung des Sudetendeutschtums zu mißbrauchen, müssen wir mit besonderem Nachdruck nicht nur die Berücksichtigung der nationalen Verhältnisse in diesem Staate verlangen.


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