Wir müssen weiter auf eine Tatsache hinweisen, die sich vor
allem bei den Kartoffellieferungen im Zusammenhang mit den Notstandsaktionen
gezeigt hat. Es darf nicht vorkommen, daß große staatliche
Aktionen zum geschäftlichen Vorteile einzelner Verbände
ausgenützt werden. Wenn zum Beispiel der Aufkauf von Speisekartoffeln
zur Verteilung an arbeitslose Familien durch das Landwirtschaftsministerium
ausschließlich an eine Firma vergeben wurde, die ohne Rücksicht
darauf, ob in einem Gebiete selbst Kartoffelüberschüsse
vorhanden waren oder nicht, die Ware aus ihren eigenen Bezugsquellen
überall hin lieferte, dann ist das ein Mißbrauch gemeinnütziger
Aktionen. Es war bei der heurigen Verteilung der Arbeitslosenkartoffeln
nicht durchzusetzen, daß einige Bezirksbehörden die
Kartoffeln aus ihrem eigenen Gebiete bezogen. Sie wurd en vielmehr
von weither zugeführt, wobei den privilegierten Verkaufsorganisationen
als einzigen die Frachtermäßigung zugestanden wurde.
Zur Frage der Margarineproduktion habe ich nur da ran anzuknüpfen,
was bereits Kamerad Rosche gesagt hat. Ein Margarinegesetz,
durch das es möglich wurde, die Margarineerzeugung ständig
zu vergrößern, trotzdem unverkäufliche Buttervorräte
vorhanden sind, nützt uns nichts. Wir verkaufen die Butter
heute schon fast zum gleichen Preis ins Ausland, wie die teuren
Margarinesorten kosten. Wir treten zweifellos dafür ein,
daß die einkommenschwachen Schichten der Bevölkerung
mit billigen Fetten versorgt werden, wir wehren uns aber dagegen,
daß Kunstfette erzeugt werden, die fast ebenso teuer sind
wie unsere Butter, wenn diese Butter unv erkäuflich ist.
Ich hätte mich nun eigentlich ausführlich mit der Frage
der Landwirtschaftsentschuldung zu beschäftigen. Die zur
Verfügung stehende Zeit ermöglicht es mir aber nur,
ein paar Sätze dazu zu sagen. Es ist Tatsache, daß
gerade im sudetendeutschen Gebiete die Entschuldungsaktion der
Regierung ein sehr billiges Agitationsmittel unserer Regierungsparteien
war. Wir haben gerade bei dieser Gelegenheit gesehen, welche Staatsgesinnung
unsere Regi erungsparteien bei ihren Anhängern voraussetzen,
eine Staatsgesinnung, die darin besteht, daß man den Staat
so lange anerkennt, so lange man etwas von ihm hat. Die staatsbürgerliche
Erziehung, die man gerade durch diese Agitation im Hinblick auf
die Entschuldungsaktion geleistet hat, hat sich aber jetzt wieder
gegen die Regierungsparteien ausgewirkt, indem heute die Bauern
in ihrer Ernüchterung erkennen können, wie wenig sie
von diesen Entschuldungsmaßnahmen davon für sich in
Anspruch nehmen konnten. Abgesehen von einer Reihe von formalen
Mängeln der neuen landwirtschaftlichen Ausgleichsordnung,
müssen wir feststellen, daß der eigentliche Zweck nicht
erfüllt werden konnte. Den Bauern wird trotz eínes
teilweisen Nachlasses ihrer Schulden doch nicht geholfen, weil
die geschützten Forderungen im Vergleich zu den heutigen
Erträgnissen der Wirtschaft noch immer zu hoch sind. Aber
auch die Versteigerungen sind durch die Ausgleichsordnung nicht
aus der Welt geschafft; denn wenn jemand den Ausgleich nicht erfüllen
kann, dann bleibt eben wieder nur der Weg der Exekution übrig.
Man kann annehmen, daß nur ein geringer Teil einen solchen
Ausgleich wird erfüllen können und daß die Versteigerungen
tatsächlich damit nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben
sind. Abgesehen davon ist die Inanspruchnahme des landwirtschaftlichen
Ausgleichsverfahrens einem Teil der verschuldeten Landwirte in
den Nichtnotstandsgebieten aber praktisch unmöglich gemacht,
nämlich jenen, die für die Forderungen, die unter 80%
des Schätzwertes liegen und verbüchert sind, seit 9.
Mai 1933 Zinsen oder Tilgungsraten schuldig geblieben sind. Von
solchen Landwirten kann die sofortige Bezahlung dieser Rückstände
gefordert werden. Dadurch fällt bei vielen Bauern heute schon
die Möglichkeit fort, in den Ausgleich zu gehen.
Wir haben eine ganze Reihe von ungelösten Fragen auf diesem
Gebiete, von denen ich nur wenige herausgreifen möchte: 1.
die Umwandlung in langfristige Darlehen gelang nur zu einem Teile,
weil eine Reihe von Forderungen, besonders aber in den Nichtnotstandsgebieten
als Rückstände an Zinsen und Tilgungsraten seit dem
9. Mai 1933 aus dem Exekutionsschutz und daher auch aus den Zahlungserleichterungen
(Abstattung in längeren Fristen) herausfällt, 2. im
Falle der Nichteinhaltung der Ausgleichsbedingungen kann den Ausgleichsschuldner
niemand mehr vor der Exekution retten; 3. hat man das persönliche
Moment des Schuldners ganz außer acht gelassen, daß
er nämlich von mehreren Gläubigern abhängig ist,
von denen ein Teil geschützt, ein Teil ungeschützt ist.
Dadurch kann der Schuldner im Falle einer einmaligen Nichterfüllung
des Ausgleichs bei irgendeinem Gläubiger erwarten, daß
ihn dieser zur Exekution treibt. Das persönliche Moment hätte
nur gewahrt werden können, wenn irgendein Institut als Hauptgläubiger
die Gewähr für die Einhaltung der Ausgleichsverpflichtungen
übernommen hätte. Das hätte am besten ein Volksgeldinstitut
sein können, das in die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Schuldners den besten Einblick hat, das die persönliche
Sicherheit, die der einzelne Schuldner zu bieten hat, hätte
voll berücksichtigen können. Man spricht heute davon,
daß man die Absicht hat, einen eigenen Hilfsfonds zu schaffen.
Wir müssen nur feststellen, daß nach der uns bekannten
Vorlage ein Rechtsanspruch auf diese gesetzliche Hilfe überhaupt
nicht besteht, daß damit wiederum dem freien Ermessen Tür
und Tor geöffnet wird. Zweitens werden die Mittel des Hilfsfonds
nur einen Bruchteil der Ansuchen um Hilfe befriedigen können.
Deshalb wird man sich begnügen, dort auszuhelfen, wo ein
Ausgleich schon rechtskräftig wurde und nicht erfüllt
werden konnte. Man müßte zu diesen Fragen noch ausführlich
Stellung nehmen und könnte dabei darauf hinweisen, welche
Gefahren wieder für unsere sudetendeutsche Landwirtschaft
durch die Einschaltung des freien Ermessens gegeben sind.
Ich habe noch auf eine Tatsache hinzuweisen. Man spricht hier
gerne davon, daß man den Karpathendeutschen deutsche Schulen
geben hat. Das ist eines jener Paradestücke, mit welchen
man vor der Welt beweisen will, wie sehr man der deutschen Minderheit
entgegengekommen ist, wobei man aber verschweigt, daß man
diese deutschen Schulen nicht aus einer übergroßen
Liebe für das deutsche Element gebaut hat, sondern deshalb,
weil man sich im deutschen Elemente der Slovakei ein staatstreues
Element erwartet hatte. Man glaubte demonstrieren zu müssen
gegen die Magyarisierungsbestrebungen der alten ungarischen Regierung.
Wenn wir die Praxis sehen und die Einstellung der verantwortlichen
Stellen zu den Wirtschaftseinrichtungen der Deutschen im Karpathenlande
verfolgen, dann bemerken wir, daß man sich wiederum ruhig
auf die alte magyarische Entnationalisierungs- und Entrechtungspraxis
umstellt, nur mit anderen Vorzeichen. Wir haben beispielsweise
da haben wir einem wirklichen Bedürfnis entsprochen - im
deutschen Siedlungsgebiete in der Slovakei ein eigenes deutsches
Genossenschaftswesen entwickelt. Wer die Verhältnisse in
der Slovakei kennt und weiß, wie stark der Kleinbauer, der
Saisonarbeiter abhängig geworden war vom Zinskapital, von
Advokaten, von Banken, von privaten Geldverleihern, der weiß
auch, wie notwendig dort ein Kreditinstitut war, das nach unseren
Begriffen Kreditpolitik betreibt. Wir haben auch darüber
hinaus ein Stück Erziehungsarbeit geleistet, indem wir die
deutsche Bevölkerung zur Selbsthilfe, zur Selbstverantwortung,
zur Selbstverwaltung erzogen haben. Es war eine Freude zu sehen,
wie stark das Interesse dieser Leute an der Verwaltung des eigenen
Geldes gewachsen ist. Nun kommt man und verweigert den sudetendeutschen
Genossenschaftsverbänden, die sich dieser Genossenschaften
angenommen haben, die Revisionsbefugnis, weil man die Monopolstellung
der Agrarier unter allen Umständen aufrechterhalten will
gegen die gesetzlichen Voraussetzungen, die für uns sprechen.
Wenn wir für unsere deutschen Selbsthilfeeinrichtungen in
der Slovakei die Revisionsbefugnisse für den deutschen Genossenschaftsverband
fordern, so berufen wir uns da nur auf das Gesetz, das aber bekanntlich
in dem Augenblick nicht mehr da ist, wenn es gilt, die Monopolstellung
der anderen Nation, in diesem Falle sogar nur einer bestimmten
Partei sicherzustellen. Wir wissen ganz genau, welche Partei-Intriguen
hier mitspielen, die allein schuld sind, daß das Bedürfnis
nach Selbstverwaltung nicht garantiert werden kann. Gerade dieses
Beispiel beweist uns eben, wie wenig man die Absicht hat, die
Worte unseres Herrn Staatspräsidenten in Reichenberg zu verwirklichen,
der als ein Mindestgebot uns gegenüber erklärte, eine
Dezentralisierung der Verwaltung durchzuführen. Hier sehen
wir im Gegenteil, wie mit allen Mitteln versucht wird, einen Bereich
wirtschaftlicher und nationaler Selbstverwaltung zu vernichten
und die deutschen Wirtschaftsinteressen in die Hand eines Zentralapparates
zu spielen. Bei der Weitmaschigkeit der Gesetze ist es natürlich
ein Leichtes, die Dinge dann so zu drehen, daß wir Deutschen
wie immer die Leidtragenden sind. (Potlesk poslancù
strany sudetskonìmecké.)
Hohes Haus! Ich habe bereits im Budgetausschuß den Standpunkt
der kommunistischen Partei zu den sozialpolitischen und lohnpolitischen
Fragen formuliert und dabei zum Ausdruck gebracht, daß eine
wirklich zweckmäßige und gute Sozial- und Lohnpolitik
darauf gerichtet sein muß, die Existenz der breiten werktätigen
Schichten sicherzustellen. Wir haben gleichzeitig betont, daß
die Feinde einer fortschrittlichen großzügigen Sozialpolitik
Feinde der Demokratie und der Schaffung der Voraussetzungen für
die Verteidigung der Republik sind. Ich will heute nicht auf diese
Fragen eingehen, sondern nur die wichtigsten sozialpolitischen
Probleme behandeln, deren Lösung wir für dringend erforderlich
betrachten.
Die Krise stellte naturgemäß die Arbeitslosenfürsorge
einschließlich der Arbeitsbeschaffung weitgehendst in den
Vordergrund der Sozialpolitik. Das Schicksal der hunderttausenden
arbeitslosen Menschen ist auch heute noch sehr bedroht und gefährdet.
Der Umschwung in der Beschäftigungslage in einem Teil der
Industrie berechtigt keineswegs zu Forderungen, wie wir sie seitens
reaktionärer Kreise hören, nämlich die sozialpoliti
schen Rechte abzubauen. Im Gegenteil, gerade durch die Besserung
der Beschäftigungslage ist eine erhöhte ausreichende
Fürsorge für die Opfer des kapitalistischen Systems
notwendig. Ich betone nochmals, wir stellen uns mit aller Entschiedenheit
gegen die Versuche einer Verschlechterung des Genter Systems oder
der Ernährungsaktion, gegen jene bürokratischen Schikanierungen,
denen heute die Arbeitslosen und die Gewerkschaftsorgani sationen
ausgesetzt sind. Wir sind aber auch der Meinung, daß es
an der Zeit ist, das Problem der Arbeitslosenfürsorge grundlegend
zu lösen. Während der Krise wurde immer erklärt,
daß eine generelle Regelung der Arbeitslosenfürsorge
und die Schaffung einer umfassenden Arbeitslosenfürsorge
aus Krisengründen unmöglich ist. Wir können heute
feststellen, daß eine Besserung in der Beschäftigungslage
zu verzeichnen ist, weshalb es an der Zeit wäre, mit Rücksicht
auf unsere chronische Arbeitslosigkeit endlich an die gesetzliche
Lösung dieses ernsten Problems zu schreiten. Die Arbeitergewerkschaften
werden sich dabei keineswegs als Gegner, vielmehr als Befürworter
einer solchen grundlegenden Lösung zeigen. Es ist naiv anzunehmen,
daß durch die Beseitigung oder die Ersetzung des Genter
Systems durch eine allgemeine staatliche Arbeitslosenfürsorge
die Gewerkschaftsorganisationen geschädigt oder überhaupt
verschwinden würden. Sie haben existiert und sie werden existieren,
ohne Rücksicht darauf, wie die Arbeitslosenfürsorge
geregelt sein wird. Wir sind vielmehr der Meinung, daß durch
eine so dringend notwendige generelle Regehung der Arbeitslosenfürsorge
die Gewerkschaften wieder jenen Aufgabenkreisen sich werden zuwenden
können, die sie eigentlich zu erfüllen haben. Ich unterstreiche
nochmals: Wir lehnen mit aller Entschiedenheit die Verschlechterungsbestrebungen
vor allem aus den Kreisen des Finanzministeriums ab. Wir fordern
die Verbesserung der Arbeitslosenfürsorge und der Ernährungsaktion
und wir urgieren gleichzeitig die Inangriffnahme einer grundlegenden
Lösung der Arbeitslosenfürsorge, die geeignet ist, die
heutige unhaltbar schwere Lage der Arbeitslosen ohne Ausnahme
zu verbessern.
Unsere Sozialpolitik muß sich aber infolge der Veränderung
in der Produktion weitestgehend auf Probleme umorientieren, die
bis jetzt mehr oder weniger im Hintergrunde waren. Die Sozialpolitik
müßte sich ernsthaft mit jenen Fragen beschäftigen,
die mit der Eingliederung der Arbeitslosen in den Produktionsprozeß
zu sammmmenhängen, mit dem Schutz der menschlichen Arbeitskraft
vor Raubbau und Ausplünderung durch das Unternehmertum. In
praktischer Hinsicht fordern wir neuerlich die Schaffung eines
Gesetzes über die Verkürzung der wöchentlichen
Arbeitszeit auf 40 Stunden mit vollem Lohnausgleich. Wir stellen
diese Forderung aber nicht als eine Krisenmaßnahme, um die
Folgen dieser wahnsinnigen Rationalisierungspolitik wenigstens
zum Teile wettzumachen. Wir sehen in der Vierzigstundenwoche auch
die Möglichkeit, einen großen Teil der Arbeitslosen,
die gänzlich aus dem Produktionsprozeß ausgeschieden
sind, neuerlich in den Arbeitsprozeß zurückzuführen.
Es ist selbstverständlich, daß diese Maßnahmen
nur wirksam sein können, wenn in Zukunft anders als bisher
und energischer als bisher von Seiten der Staatsorgane für
die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sowohl hinsichtlich der
Überstundenarbeit als auch der Frauenarbeit gesorgt würde.
Eine weitere Maßnahme, die in diesem Zusammenhange notwendig
ist, besteht in der Herabsetzung der Altersgrenze bei der Sozialversicherung
bei gleichzeitiger Verbesserung der Renten, um so die Möglichkeit
zu schaffen, jüngere Arbeitskräfte in die Betriebe einzureihen.
Es wäre aber eine vollkommen verfehlte Methode gegen die
Sozialrentner, die eine ganz geringe Rente beziehen und die gezwungen
sind, einen Nebenverdienst zu suchen, mit Revisionen und Kontrollen
vorzugehen, in der Absicht, ihnen bei Nachweis eines geringen
Nebeneinkommens die Sozialrente überhaupt zu streichen. Es
sind das Maßnahmen, die, statt die Ursache zu beseitigen,
die Wirkung bestrafen.
Ein zweiter Fragenkomplex, der mit diesen Aufgaben verbunden ist,
ist die Sich erung der Löhne der Arbeiter. Ich habe bereits
im Pudgetausschuß ausführliches Material über
das Lohnniveau der èechoslovakischen Arbeiter vorgebracht.
Es genügt auszusprechen, daß die heutigen Lohnverhältnisse,
ganz gleich ob im deutschen oder im èechischen Gebiet,
eine einzige furchtbare Anklage gegen das Unternehmertum sind.
Ich will hier nur auf zwei Beispiele verweisen, die zeigen, wessen
Unternehmertum fähig ist und wie es auch heute nnoch bestrebt
ist, Maßnahmen durchzuführen, die einerseits bedeuten
müssen, die Lebenshaltung der Arbeiterma ssen noch mehr zu
verschlechtern, weiteren Lohnabbau durchzusetzen, die aber andererseits
auch zeigen, wie man entschlossen ist, direkt soziale Unruhen
und Kämpfe zu provozieren. Der deutsche Hauptverband der
Industrie fordert in seinen letzten Mitteilungen eine größere
Freizügigkeit in Lohnfragen, er fordert nicht mehr und nicht
weniger als die Aufhebung der Notverordnung über die Unkündbarkeit
der Kollektivverträge und erklärt dabei, daß die
Gewerkschaften nicht zweierlei verlangen können: eine Notverordnung
über die Unkündbarkeit der Kollektivverträge und
gleichzeitig Lohnerhöhungen; das heißt, er schlägt
indirekt vor, die Gewerkschaften mögen mit der Aufhebung
dieser Notverordnung einverstanden sein, und dann könnte
eventuell eine Lohnbewegung in Gang kommen. Das sieht vielleicht
vom Standpunkt der Notwendigkeit der Lohnverbesserung sehr verlockend
aus. In Wirklichkeit geht es aber unseren deutschen Unternehmern
darum, durch Aufhebung der Notverordnung auch die formellen Hindernisse
zu beseitigen, um in den Verträgen jene Best immungen durchzusetzen,
die den Rationalisierungsfeldzug des Unternehmertums krönen
und sanktionieren sollen. Die Unternehmer empfinden die Unkündbarkeit
der Kollektivverträge als eine Fessel und glauben. durch
Beseitigung dieser Notverordnung den Weg freimachen zu können,
um noch mehr als bisher die Ausbeutung in ihren Betrieben zu steigern.
Daneben ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, daß
dieselben deutschen Unternehmer, die sich immer auf die Vertragstreue
berufen, mit der Aufhebung dieser Notverordnung auch die Herabsetzung
der Löhne einer ganzen Reihe von Industriekategorien planen.
Es wäre sonst nicht verständlich, warum der sogenannte
vertragstreue Unternehmer nach Aufhebung des Schutzes der Kollektivverträge
ruft und immer erklärt, er fühle sich gegenüber
jenen Unternehmern benachteiligt, die durch die Notverordnung
nicht gebunden sind.
Zusammengefaßt ergibt sich also: Das deutsche Unternehmertum
fordert größere Freizügigkeit zur Ausbeutung der
Arbeiterschaft und ist eventuell bereit, den Anschein von Lohnzugeständnissen
zu machen, wenn es auf der anderen Seite die Möglichkeit
bekommt, die geringen Konzessionen durch doppelte und dreifache
Ausplünderung und durch Steigerung der Rationalisierung wieder
wettzumachen.