Ètvrtek 3. prosince 1936

Wir müssen weiter auf eine Tatsache hinweisen, die sich vor allem bei den Kartoffellieferungen im Zusammenhang mit den Notstandsaktionen gezeigt hat. Es darf nicht vorkommen, daß große staatliche Aktionen zum geschäftlichen Vorteile einzelner Verbände ausgenützt werden. Wenn zum Beispiel der Aufkauf von Speisekartoffeln zur Verteilung an arbeitslose Familien durch das Landwirtschaftsministerium ausschließlich an eine Firma vergeben wurde, die ohne Rücksicht darauf, ob in einem Gebiete selbst Kartoffelüberschüsse vorhanden waren oder nicht, die Ware aus ihren eigenen Bezugsquellen überall hin lieferte, dann ist das ein Mißbrauch gemeinnütziger Aktionen. Es war bei der heurigen Verteilung der Arbeitslosenkartoffeln nicht durchzusetzen, daß einige Bezirksbehörden die Kartoffeln aus ihrem eigenen Gebiete bezogen. Sie wurd en vielmehr von weither zugeführt, wobei den privilegierten Verkaufsorganisationen als einzigen die Frachtermäßigung zugestanden wurde.

Zur Frage der Margarineproduktion habe ich nur da ran anzuknüpfen, was bereits Kamerad Rosche gesagt hat. Ein Margarinegesetz, durch das es möglich wurde, die Margarineerzeugung ständig zu vergrößern, trotzdem unverkäufliche Buttervorräte vorhanden sind, nützt uns nichts. Wir verkaufen die Butter heute schon fast zum gleichen Preis ins Ausland, wie die teuren Margarinesorten kosten. Wir treten zweifellos dafür ein, daß die einkommenschwachen Schichten der Bevölkerung mit billigen Fetten versorgt werden, wir wehren uns aber dagegen, daß Kunstfette erzeugt werden, die fast ebenso teuer sind wie unsere Butter, wenn diese Butter unv erkäuflich ist.

Ich hätte mich nun eigentlich ausführlich mit der Frage der Landwirtschaftsentschuldung zu beschäftigen. Die zur Verfügung stehende Zeit ermöglicht es mir aber nur, ein paar Sätze dazu zu sagen. Es ist Tatsache, daß gerade im sudetendeutschen Gebiete die Entschuldungsaktion der Regierung ein sehr billiges Agitationsmittel unserer Regierungsparteien war. Wir haben gerade bei dieser Gelegenheit gesehen, welche Staatsgesinnung unsere Regi erungsparteien bei ihren Anhängern voraussetzen, eine Staatsgesinnung, die darin besteht, daß man den Staat so lange anerkennt, so lange man etwas von ihm hat. Die staatsbürgerliche Erziehung, die man gerade durch diese Agitation im Hinblick auf die Entschuldungsaktion geleistet hat, hat sich aber jetzt wieder gegen die Regierungsparteien ausgewirkt, indem heute die Bauern in ihrer Ernüchterung erkennen können, wie wenig sie von diesen Entschuldungsmaßnahmen davon für sich in Anspruch nehmen konnten. Abgesehen von einer Reihe von formalen Mängeln der neuen landwirtschaftlichen Ausgleichsordnung, müssen wir feststellen, daß der eigentliche Zweck nicht erfüllt werden konnte. Den Bauern wird trotz eínes teilweisen Nachlasses ihrer Schulden doch nicht geholfen, weil die geschützten Forderungen im Vergleich zu den heutigen Erträgnissen der Wirtschaft noch immer zu hoch sind. Aber auch die Versteigerungen sind durch die Ausgleichsordnung nicht aus der Welt geschafft; denn wenn jemand den Ausgleich nicht erfüllen kann, dann bleibt eben wieder nur der Weg der Exekution übrig. Man kann annehmen, daß nur ein geringer Teil einen solchen Ausgleich wird erfüllen können und daß die Versteigerungen tatsächlich damit nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben sind. Abgesehen davon ist die Inanspruchnahme des landwirtschaftlichen Ausgleichsverfahrens einem Teil der verschuldeten Landwirte in den Nichtnotstandsgebieten aber praktisch unmöglich gemacht, nämlich jenen, die für die Forderungen, die unter 80% des Schätzwertes liegen und verbüchert sind, seit 9. Mai 1933 Zinsen oder Tilgungsraten schuldig geblieben sind. Von solchen Landwirten kann die sofortige Bezahlung dieser Rückstände gefordert werden. Dadurch fällt bei vielen Bauern heute schon die Möglichkeit fort, in den Ausgleich zu gehen.

Wir haben eine ganze Reihe von ungelösten Fragen auf diesem Gebiete, von denen ich nur wenige herausgreifen möchte: 1. die Umwandlung in langfristige Darlehen gelang nur zu einem Teile, weil eine Reihe von Forderungen, besonders aber in den Nichtnotstandsgebieten als Rückstände an Zinsen und Tilgungsraten seit dem 9. Mai 1933 aus dem Exekutionsschutz und daher auch aus den Zahlungserleichterungen (Abstattung in längeren Fristen) herausfällt, 2. im Falle der Nichteinhaltung der Ausgleichsbedingungen kann den Ausgleichsschuldner niemand mehr vor der Exekution retten; 3. hat man das persönliche Moment des Schuldners ganz außer acht gelassen, daß er nämlich von mehreren Gläubigern abhängig ist, von denen ein Teil geschützt, ein Teil ungeschützt ist. Dadurch kann der Schuldner im Falle einer einmaligen Nichterfüllung des Ausgleichs bei irgendeinem Gläubiger erwarten, daß ihn dieser zur Exekution treibt. Das persönliche Moment hätte nur gewahrt werden können, wenn irgendein Institut als Hauptgläubiger die Gewähr für die Einhaltung der Ausgleichsverpflichtungen übernommen hätte. Das hätte am besten ein Volksgeldinstitut sein können, das in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners den besten Einblick hat, das die persönliche Sicherheit, die der einzelne Schuldner zu bieten hat, hätte voll berücksichtigen können. Man spricht heute davon, daß man die Absicht hat, einen eigenen Hilfsfonds zu schaffen. Wir müssen nur feststellen, daß nach der uns bekannten Vorlage ein Rechtsanspruch auf diese gesetzliche Hilfe überhaupt nicht besteht, daß damit wiederum dem freien Ermessen Tür und Tor geöffnet wird. Zweitens werden die Mittel des Hilfsfonds nur einen Bruchteil der Ansuchen um Hilfe befriedigen können. Deshalb wird man sich begnügen, dort auszuhelfen, wo ein Ausgleich schon rechtskräftig wurde und nicht erfüllt werden konnte. Man müßte zu diesen Fragen noch ausführlich Stellung nehmen und könnte dabei darauf hinweisen, welche Gefahren wieder für unsere sudetendeutsche Landwirtschaft durch die Einschaltung des freien Ermessens gegeben sind.

Ich habe noch auf eine Tatsache hinzuweisen. Man spricht hier gerne davon, daß man den Karpathendeutschen deutsche Schulen geben hat. Das ist eines jener Paradestücke, mit welchen man vor der Welt beweisen will, wie sehr man der deutschen Minderheit entgegengekommen ist, wobei man aber verschweigt, daß man diese deutschen Schulen nicht aus einer übergroßen Liebe für das deutsche Element gebaut hat, sondern deshalb, weil man sich im deutschen Elemente der Slovakei ein staatstreues Element erwartet hatte. Man glaubte demonstrieren zu müssen gegen die Magyarisierungsbestrebungen der alten ungarischen Regierung. Wenn wir die Praxis sehen und die Einstellung der verantwortlichen Stellen zu den Wirtschaftseinrichtungen der Deutschen im Karpathenlande verfolgen, dann bemerken wir, daß man sich wiederum ruhig auf die alte magyarische Entnationalisierungs- und Entrechtungspraxis umstellt, nur mit anderen Vorzeichen. Wir haben beispielsweise da haben wir einem wirklichen Bedürfnis entsprochen - im deutschen Siedlungsgebiete in der Slovakei ein eigenes deutsches Genossenschaftswesen entwickelt. Wer die Verhältnisse in der Slovakei kennt und weiß, wie stark der Kleinbauer, der Saisonarbeiter abhängig geworden war vom Zinskapital, von Advokaten, von Banken, von privaten Geldverleihern, der weiß auch, wie notwendig dort ein Kreditinstitut war, das nach unseren Begriffen Kreditpolitik betreibt. Wir haben auch darüber hinaus ein Stück Erziehungsarbeit geleistet, indem wir die deutsche Bevölkerung zur Selbsthilfe, zur Selbstverantwortung, zur Selbstverwaltung erzogen haben. Es war eine Freude zu sehen, wie stark das Interesse dieser Leute an der Verwaltung des eigenen Geldes gewachsen ist. Nun kommt man und verweigert den sudetendeutschen Genossenschaftsverbänden, die sich dieser Genossenschaften angenommen haben, die Revisionsbefugnis, weil man die Monopolstellung der Agrarier unter allen Umständen aufrechterhalten will gegen die gesetzlichen Voraussetzungen, die für uns sprechen. Wenn wir für unsere deutschen Selbsthilfeeinrichtungen in der Slovakei die Revisionsbefugnisse für den deutschen Genossenschaftsverband fordern, so berufen wir uns da nur auf das Gesetz, das aber bekanntlich in dem Augenblick nicht mehr da ist, wenn es gilt, die Monopolstellung der anderen Nation, in diesem Falle sogar nur einer bestimmten Partei sicherzustellen. Wir wissen ganz genau, welche Partei-Intriguen hier mitspielen, die allein schuld sind, daß das Bedürfnis nach Selbstverwaltung nicht garantiert werden kann. Gerade dieses Beispiel beweist uns eben, wie wenig man die Absicht hat, die Worte unseres Herrn Staatspräsidenten in Reichenberg zu verwirklichen, der als ein Mindestgebot uns gegenüber erklärte, eine Dezentralisierung der Verwaltung durchzuführen. Hier sehen wir im Gegenteil, wie mit allen Mitteln versucht wird, einen Bereich wirtschaftlicher und nationaler Selbstverwaltung zu vernichten und die deutschen Wirtschaftsinteressen in die Hand eines Zentralapparates zu spielen. Bei der Weitmaschigkeit der Gesetze ist es natürlich ein Leichtes, die Dinge dann so zu drehen, daß wir Deutschen wie immer die Leidtragenden sind. (Potlesk poslancù strany sudetskonìmecké.)

2. Øeè posl. Döllinga (viz str. 25 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich habe bereits im Budgetausschuß den Standpunkt der kommunistischen Partei zu den sozialpolitischen und lohnpolitischen Fragen formuliert und dabei zum Ausdruck gebracht, daß eine wirklich zweckmäßige und gute Sozial- und Lohnpolitik darauf gerichtet sein muß, die Existenz der breiten werktätigen Schichten sicherzustellen. Wir haben gleichzeitig betont, daß die Feinde einer fortschrittlichen großzügigen Sozialpolitik Feinde der Demokratie und der Schaffung der Voraussetzungen für die Verteidigung der Republik sind. Ich will heute nicht auf diese Fragen eingehen, sondern nur die wichtigsten sozialpolitischen Probleme behandeln, deren Lösung wir für dringend erforderlich betrachten.

Die Krise stellte naturgemäß die Arbeitslosenfürsorge einschließlich der Arbeitsbeschaffung weitgehendst in den Vordergrund der Sozialpolitik. Das Schicksal der hunderttausenden arbeitslosen Menschen ist auch heute noch sehr bedroht und gefährdet. Der Umschwung in der Beschäftigungslage in einem Teil der Industrie berechtigt keineswegs zu Forderungen, wie wir sie seitens reaktionärer Kreise hören, nämlich die sozialpoliti schen Rechte abzubauen. Im Gegenteil, gerade durch die Besserung der Beschäftigungslage ist eine erhöhte ausreichende Fürsorge für die Opfer des kapitalistischen Systems notwendig. Ich betone nochmals, wir stellen uns mit aller Entschiedenheit gegen die Versuche einer Verschlechterung des Genter Systems oder der Ernährungsaktion, gegen jene bürokratischen Schikanierungen, denen heute die Arbeitslosen und die Gewerkschaftsorgani sationen ausgesetzt sind. Wir sind aber auch der Meinung, daß es an der Zeit ist, das Problem der Arbeitslosenfürsorge grundlegend zu lösen. Während der Krise wurde immer erklärt, daß eine generelle Regelung der Arbeitslosenfürsorge und die Schaffung einer umfassenden Arbeitslosenfürsorge aus Krisengründen unmöglich ist. Wir können heute feststellen, daß eine Besserung in der Beschäftigungslage zu verzeichnen ist, weshalb es an der Zeit wäre, mit Rücksicht auf unsere chronische Arbeitslosigkeit endlich an die gesetzliche Lösung dieses ernsten Problems zu schreiten. Die Arbeitergewerkschaften werden sich dabei keineswegs als Gegner, vielmehr als Befürworter einer solchen grundlegenden Lösung zeigen. Es ist naiv anzunehmen, daß durch die Beseitigung oder die Ersetzung des Genter Systems durch eine allgemeine staatliche Arbeitslosenfürsorge die Gewerkschaftsorganisationen geschädigt oder überhaupt verschwinden würden. Sie haben existiert und sie werden existieren, ohne Rücksicht darauf, wie die Arbeitslosenfürsorge geregelt sein wird. Wir sind vielmehr der Meinung, daß durch eine so dringend notwendige generelle Regehung der Arbeitslosenfürsorge die Gewerkschaften wieder jenen Aufgabenkreisen sich werden zuwenden können, die sie eigentlich zu erfüllen haben. Ich unterstreiche nochmals: Wir lehnen mit aller Entschiedenheit die Verschlechterungsbestrebungen vor allem aus den Kreisen des Finanzministeriums ab. Wir fordern die Verbesserung der Arbeitslosenfürsorge und der Ernährungsaktion und wir urgieren gleichzeitig die Inangriffnahme einer grundlegenden Lösung der Arbeitslosenfürsorge, die geeignet ist, die heutige unhaltbar schwere Lage der Arbeitslosen ohne Ausnahme zu verbessern.

Unsere Sozialpolitik muß sich aber infolge der Veränderung in der Produktion weitestgehend auf Probleme umorientieren, die bis jetzt mehr oder weniger im Hintergrunde waren. Die Sozialpolitik müßte sich ernsthaft mit jenen Fragen beschäftigen, die mit der Eingliederung der Arbeitslosen in den Produktionsprozeß zu sammmmenhängen, mit dem Schutz der menschlichen Arbeitskraft vor Raubbau und Ausplünderung durch das Unternehmertum. In praktischer Hinsicht fordern wir neuerlich die Schaffung eines Gesetzes über die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden mit vollem Lohnausgleich. Wir stellen diese Forderung aber nicht als eine Krisenmaßnahme, um die Folgen dieser wahnsinnigen Rationalisierungspolitik wenigstens zum Teile wettzumachen. Wir sehen in der Vierzigstundenwoche auch die Möglichkeit, einen großen Teil der Arbeitslosen, die gänzlich aus dem Produktionsprozeß ausgeschieden sind, neuerlich in den Arbeitsprozeß zurückzuführen. Es ist selbstverständlich, daß diese Maßnahmen nur wirksam sein können, wenn in Zukunft anders als bisher und energischer als bisher von Seiten der Staatsorgane für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sowohl hinsichtlich der Überstundenarbeit als auch der Frauenarbeit gesorgt würde.

Eine weitere Maßnahme, die in diesem Zusammenhange notwendig ist, besteht in der Herabsetzung der Altersgrenze bei der Sozialversicherung bei gleichzeitiger Verbesserung der Renten, um so die Möglichkeit zu schaffen, jüngere Arbeitskräfte in die Betriebe einzureihen. Es wäre aber eine vollkommen verfehlte Methode gegen die Sozialrentner, die eine ganz geringe Rente beziehen und die gezwungen sind, einen Nebenverdienst zu suchen, mit Revisionen und Kontrollen vorzugehen, in der Absicht, ihnen bei Nachweis eines geringen Nebeneinkommens die Sozialrente überhaupt zu streichen. Es sind das Maßnahmen, die, statt die Ursache zu beseitigen, die Wirkung bestrafen.

Ein zweiter Fragenkomplex, der mit diesen Aufgaben verbunden ist, ist die Sich erung der Löhne der Arbeiter. Ich habe bereits im Pudgetausschuß ausführliches Material über das Lohnniveau der èechoslovakischen Arbeiter vorgebracht. Es genügt auszusprechen, daß die heutigen Lohnverhältnisse, ganz gleich ob im deutschen oder im èechischen Gebiet, eine einzige furchtbare Anklage gegen das Unternehmertum sind. Ich will hier nur auf zwei Beispiele verweisen, die zeigen, wessen Unternehmertum fähig ist und wie es auch heute nnoch bestrebt ist, Maßnahmen durchzuführen, die einerseits bedeuten müssen, die Lebenshaltung der Arbeiterma ssen noch mehr zu verschlechtern, weiteren Lohnabbau durchzusetzen, die aber andererseits auch zeigen, wie man entschlossen ist, direkt soziale Unruhen und Kämpfe zu provozieren. Der deutsche Hauptverband der Industrie fordert in seinen letzten Mitteilungen eine größere Freizügigkeit in Lohnfragen, er fordert nicht mehr und nicht weniger als die Aufhebung der Notverordnung über die Unkündbarkeit der Kollektivverträge und erklärt dabei, daß die Gewerkschaften nicht zweierlei verlangen können: eine Notverordnung über die Unkündbarkeit der Kollektivverträge und gleichzeitig Lohnerhöhungen; das heißt, er schlägt indirekt vor, die Gewerkschaften mögen mit der Aufhebung dieser Notverordnung einverstanden sein, und dann könnte eventuell eine Lohnbewegung in Gang kommen. Das sieht vielleicht vom Standpunkt der Notwendigkeit der Lohnverbesserung sehr verlockend aus. In Wirklichkeit geht es aber unseren deutschen Unternehmern darum, durch Aufhebung der Notverordnung auch die formellen Hindernisse zu beseitigen, um in den Verträgen jene Best immungen durchzusetzen, die den Rationalisierungsfeldzug des Unternehmertums krönen und sanktionieren sollen. Die Unternehmer empfinden die Unkündbarkeit der Kollektivverträge als eine Fessel und glauben. durch Beseitigung dieser Notverordnung den Weg freimachen zu können, um noch mehr als bisher die Ausbeutung in ihren Betrieben zu steigern. Daneben ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, daß dieselben deutschen Unternehmer, die sich immer auf die Vertragstreue berufen, mit der Aufhebung dieser Notverordnung auch die Herabsetzung der Löhne einer ganzen Reihe von Industriekategorien planen. Es wäre sonst nicht verständlich, warum der sogenannte vertragstreue Unternehmer nach Aufhebung des Schutzes der Kollektivverträge ruft und immer erklärt, er fühle sich gegenüber jenen Unternehmern benachteiligt, die durch die Notverordnung nicht gebunden sind.

Zusammengefaßt ergibt sich also: Das deutsche Unternehmertum fordert größere Freizügigkeit zur Ausbeutung der Arbeiterschaft und ist eventuell bereit, den Anschein von Lohnzugeständnissen zu machen, wenn es auf der anderen Seite die Möglichkeit bekommt, die geringen Konzessionen durch doppelte und dreifache Ausplünderung und durch Steigerung der Rationalisierung wieder wettzumachen.


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