Nur noch eine kleine nette Sache, die ihm im Kapitel Schulwesen
passiert. Ich könnte hier endlos Ziffernmaterial an Ziffernmaterial
reihen. Ich habe mir die Mühe genommen, das herauszusuchen,
aber eine interessante Sache ist folgende: Bei der èechischen
und slovakischen Bürgerschule wird bei Chmelaø als
Durchschnittsziffer 253 Kinder angegeben. In Wirklichkeit kommt
aber nur eine Durchschnittsziffer von 235 heraus, wenn man es
nachrechnet. 253 oder 235, vielleicht hat man mit einem Druckfehler
spekuliert. Chmelaø schreibt dann weiter: Die Deutschen
der Èechoslovakei haben nach den demokratischen Gesetzen
in ihren Händen die Verwaltung aller Gemeinden und Städte,
wo sie die Mehrheit der Bevölkerung bilden, d. h. nach der
Volkszählung von 1933 in 3363 Gemeinden. Nachdem uns von
einer Volkszählung im Jahre 1933 nichts bekannt ist, müssen
wir die Zahl von 1930 nehmen. Im Jahre 1930 hatten wir 3466 Gemeinden
und zwar in Böhmen 2651, Mähren-Schlesien 746, Slovakei
57, Karpathenrußland 12, das sind Gemeinden mit deutscher
Mehrheit, ausdrücklich zusammengestellt nach dem amtlichen
Gemeindelexikon. Sollte Chmelaø aber mit dieser Ziffer
vielleicht jene Gemeinden gemeint haben, die noch keinen èechischen
Regierungskommissär haben, dann dürfte das vielleicht
stimmen. Es heißt dann weiter: "Sie haben auch die
Mehrheit in den Bezirksräten, wo die deutsche Bevölkerung
in der Mehrheit ist, d. h. in 37 Bezirken in Böhmen und in
9 in Mähren." Auf Grund der Volkszählung von 1930
gibt es aber in Böhmen 40 und in Mähren-Schlesien 10
politische Bezirke mit deutscher Bevölkerungsmehrheit. Daß
nur zwei Drittel dieser Bezirksräte gewählt wurden und
daß das letzte Drittel zur Korrektur der Wahlergebnisse
ernannt wird, das schreibt Herr Josef Chmelaø nicht.
Meine Herren! Ich glaube, daß da in dem Leuchtturm der Demokratie
ein Kurzschluß eingetreten ist und daß dieses demokratische
Licht, wenn man an diese Dinge denkt, nicht sehr hell leuchtet.
Zum Schluß noch eine ganz große Unwahrheit, die sich
Herr Chmelaø leistet. Er schreibt von der Kulturrede Konrad
Henleins und erklärt: "Henlein klagt, daß die
èechoslovakische Gesetzgebung ermöglicht, in Gegenden
mit deutscher Mehrheit èechische Schulen für Kinder
mit èechischen Eltern zu gründen." Ich rufe alle
Teilnehmer an der Kulturrede zu Zeugen auf und bin bereit, das
Manuskript vorzulegen. Diese Worte sind nie und nirgends gesprochen
worden. Wenn Sie aber Ihre Herren Zensoren anweisen würden,
sie möchten die Kulturrede oder überhaupt die Reden
Henleins nicht zensurieren, so täten sie besser daran, damit
Sie richtiggehend vom Urtext unterrichtet sein können und
nicht auf die Hetz- und Greuelpresse angewiesen sind. Es fällt
uns auf, daß in der Broschüre an verschiedenen Stellen
immer wiederkehrend der Hinweis auf den deutschen Imperialismus,
auf die pangermanistische Expansion, auf die nationalsozialistische
Gefahr und wie das immer heißt, wiederholt wird. Ich glaube,
daß dies schon zu durchsichtig ist und diese Argumentation
ebenfalls nicht angetan ist, um freundnachbarliche Beziehungen
zu den Nachbarn herzustellen, genau so wenig, wie heute noch die
Judikatur in Ihren èechischen Gerichten.
Ich glaube, daß mir in der kurzen Zeit der Beweis gelungen
ist, daß das Schriftchen des Herrn Josef Chmelaø
wirklich ein Pamphlet und ein Machwerk übelster Art ist,
das Lügenpropaganda betreibt. Wenn Sie wollen, werde ich
Ihnen vom ersten bis zum letzten Buchstaben die Broschüre
zerreißen und weitere Nachweise erbringen. Wir versichern
Ihnen aber, daß Sie noch soviel Chmelaø-Broschüren
mit noch soviel Unwahrheiten im Ausland verschicken können,
es wird Ihnen nicht gelingen, uns dadurch davon abzubringen, für
unser Recht und für unsere Existenz zu kämpfen bis zum
Sieg, auch deswegen, weil wir wissen, daß letzten Endes
"die Wahrheit siegt". (Potlesk poslancù sudetskonìmecké
strany.)
Hohes Haus! Ehe ich auftragsgemäß zur Besprechung der
Kapitel "Justiz und Verwaltung" eingehe, erscheint es
mir notwendig, kurz auf einen Zwischenruf des Koll. Stránský,
der zur Rede des Kameraden Abg. Frank meinte, wir hätten
die Grundlagen von Böhmisch Leipa verlassen, zu erwidern
und festzustellen, daß Böhmisch Leipa für uns
in vollem Umfange als Programm aufrecht bleibt. Wir müssen
allerdings bitten, die Böhmisch Leipaer Rede nicht nur darauf
zu untersuchen, ob etwa da und dort Formulierungen enthalten sind,
aus denen man einen Widerspruch zu unserem heutigen Verhalten
herauslesen könnte, sondern man muß vor allem die entscheidenden
Forderungen und Feststellungen des Leipaer Programmes feststellen
und da erscheint es mir notwendig, jene in Erinnerung zu rufen,
die die Grundlage für unsere gesamtpolitischen Forderungen
sind. In Böhmisch Leipa hat unser Parteivorsitzender Konrad
Henlein erklärt, daß wir mit allem Ernst, dessen wir
fähig sind, um den inneren Aufbau unseres Volksstammes und
den inneren Ausgleich zwischen den Völkern, um die gesunde
Stabilisierung des Staates arbeiten wollen. "Dieser Ausgleich
aber freilich ist nur möglich. wenn alle Anlässe, die
in uns das Gefühl der Zurücksetzung oder der ungerechten
Behandlung hervorrufen, beseitigt werden. Präsident Masaryk
hat wohl die klassische Fo rmel für das Zusammenleben von
Völkern in einem Nationalitätenstaate ein für allemal
geprägt: "Ich Herr, du Herr!" Ich glaube"
- so sagte damals Konrad Henlein - "man brauchte nur die
praktischen Folgerungen aus diesem Worte zu ziehen und aller Nationalitätenstreit
wäre begraben. Dieses Wort bedeutet ja nichts anderes, als
daß jedem Volke die Freiheit seiner eigenen inneren Entwicklung
gesichert sein muß. Man darf ja nicht nur immer von der
Loyalität des Sudetendeutschtums zum Staate sprechen, man
muß auch von der Loyalität des Staates und des Èechentums
zu uns sprechen. Solche gegenseitige Loyalität aber bedeutet
nichts anderes, als die Solidarität der verschiedenen, in
diesem Staate lebenden Völker." Daran wollte ich Herrn
Koll. Dr. Stránský erinnert haben und der
Herr. Koll. Stránský möge uns bei der
nächsten Gelegenheit konkret nachweisen, in welcher Weise
wir die Grundlagen von Böhmisch Leipa verlassen haben.
Hohes Haus! Ich habe im Vorjahre im Budgetausschuß Gelegenheit
gehabt, mich sehr konkret mit den gegebenen Verhältnissen
in der staatlichen Verwaltung und der Justiz zu befassen und habe
als Kardinalforderung vor allem für den Bereich der Justiz
die Forderung der Wiederherstellung einer unabhängigen Justiz
aufgestellt. In zahllosen konkreten Fällen habe ich in stundenlangen
Ausführungen die Berechtigung dieser Forderung nachgewiesen.
Die Reaktion war die, daß man mir damals entgegenhielt,
u. zw. der Herr Justizminister selbst, daß wir ganz zu Unrecht
die persönliche Verantwortlichkeit auf Seite des Ressortchefs
und der maßgebenden Beamten im Justizministerium aufgezeigt
hätten. Es liegt seit diesen ersten Beratungen des Haushaltsvoranschlages,
an denen wir teilgenommen haben, ein Jahr hinter uns. In diesem
Jahre haben wir die leitenden Männer, sowohl für das
Ressort der inneren Verwaltung wie auch der Justiz, kennengelernt
und ich stehe nicht an, von dieser Stelle aus zu erklären,
daß wir sie auch als Menschen kennen gelernt haben. Es gibt
eine Reihe von schweren Fällen, die auf unsere Vorstellungen
hin in durchaus befriedigender Weise auf einer Grundlage gelöst
worden sind, daß man wahrhaftig sagen kann, Gesetz und Humanität
wurden zur Grundlage der Entscheidung gemacht. Aber so freimütig
wir diese Tatsache feststellen, so sehr müssen wir auf der
anderen Seite feststellen, daß zahllose Fälle vorhanden
sind und aufrecht bleiben, die an sich Zustände in der Justiz
und in der Verwaltung weiterhin gegeben erscheinen lassen, die
nicht nur unseren Widerspruch herausfordern, sondern auch zur
dringenden Abhilfe herausfordern.
Ich habe heuer im Budgetausschuß, als wir dort die Kapitel
"Innere Verwaltung" und "Justiz" erörterten,
mich bemüht, in eingehender Weise die psychologischen Hintergründe
darzutun, womit ich gleichzeitig zum Ausdrucke bringen wollte,
daß wir insoferne zugelernt haben, als wir nicht ohne weiteres
annehmen wollen, daß gewisse Menschen gewissermaßen
von der obersten Stelle her bewußt ein System gestalten
und tragen, und als wir erkannt haben, daß wir einem System
gegenüberstehen, das durch die tausendfältigen Erscheinungen
der täglichen Entscheidungen repräsentiert wird. Aber
es kommt letzten Endes für diejenigen, die durch das System
betroffen sind, nicht darauf an, ob es entscheidend von gewissen
maßgebenden hauptleitenden Faktoren getragen wird oder aus
einzelnen Tagesentscheidungen geduldet erwächst. Entscheidend
ist, ob das System da ist und ob es weiterhin geduldet wird oder
nicht. Wenn wir neuerlich die Forderung nach geistiger Unabhängigkeit
der Justiz aufstellen, dann haben wir dazu unsere praktischen
Gründe. Ich möchte diesmal mit Rücksicht auf die
Ausführungen im Budgetausschuß mich nicht mehr in grundsätzlichen
Untersuchungen ergehen, sondern an Hand von praktischen Fällen
nachweisen, wie sehr unterschiedlich die praktischen Entscheidungen
in Verwaltung und Justiz erfließen.
Eines der Hauptgebiete, welchem unser Widerspruch gilt, ist das
Gebiet der Zensur, das uns gerade im abgelaufenen Jahre zahlreiches
praktisches Material gebracht hat, bzw. praktische Entscheidungen,
die unseren Widerspruch hervorrufen müssen. Ich kann mich
bei der Kürze der Zeit nur auf einige typische Fälle
beschränken. So erscheint mir typisch ein Fall, in welchem
die "Deutsche Leipaer Zeitung" vom 12. August 1936 der
Beschlagnahme verfiel, weil sie ein Bild Hitlers und Sven Hedins
gebracht hatte. Angenommen wurde der Tatbestand nach § 14
des Schutzgesetzes. Dasselbe Bild ist in zahlreichen èechischen
Tagesblättern und illustrierten Zeitungen erschienen, ohne
im geringsten beanständet zu werden.
Der "Heimatruf" - eines unserer Kreisorgane - vom 4.
Juli 1936 wurde wegen Anführung von Tatsachen aus dem Hungergebiet,
das es zweifellos gibt und dessen Existenz von den maßgebendsten
Stellen anerkannt worden ist, beschlagnahmt, weil man darin den
Tatbestand des § 14 und § 18 des Schutzgesetzes gesehen
hat. In gleicher Weise wurde der "Heimatruf" vom 24.
Juni 1936 beschlagnahmt, weil er jene bekannten Stellen aus Konrad
Henleins großer Rede in Eger gebracht hat, in welchen er
die Selbstverwaltung für das sudetendeutsche Gebiet forderte.
Es ist immerhin viel, wenn unsere Judikatur darin den Tatbestand
des § 14 des Schutzgesetzes erblickt, weil angeblich gegen
die Selbständigkeit und verfassungsmäßige Einheit
der Republik aufgewiegelt wird.
Der "Heimatruf" vom 29. Jänner 1936 wurde wegen
des Ausdruckes "Sudetenvolk" beschlagnahmt, als ob "Sudetenvolk"
nicht ein eindeutiger geographischer Begriff wäre.
Der "Weckruf", ausnahmsweise ein südmährisches
Blatt, wurde deshalb beschlagnahmt, weil er zunächst aus
einer elsässischlothringischen Zeitung einen Bericht zitierte
und den Satz hinzufügte: "Geht es uns Deutschen hierzulande
nicht ebenso?" Auch darin wird der Tatbestand nach §
14 des Schutzgesetzes erblickt.
Ein besonders typischer Fall ist die Beschlagnahme des "Ruf"
vom 1. August 1936. Er enthält eine Stelle: "Dem èechischen
Volke ging es im alten Österreich bestimmt nicht schlechter,
als es uns heute geht. Damals fühlten sich die Èechen
unzufrieden und heute wir." Wegen dieses Satzes wurde der
"Ruf" beschlagnahmt, weil alle Instanzen darin den Tatbestand
des § 14, Zahl 5 des Gesetzes zum Schutze der Republik erblickten.
Besonders kennzeichnend für die Beschlagnahmepraxis ist der
Fall, daß die "Zeit" vom 5. September 1936 wegen
eines Artikels, der allgemeine Befürchtungen über die
Tätigkeit der neuen Staatspolizeiämter enthalten hat,
beschlagnahmt und darin der Tatbestand des § 300 Str.-G.
erblickt wurde, obwohl dieser nicht gegeben ist, da § 300
nur in Betracht kommt, wenn tatsächlich konkrete behördliche
Entscheidungen herabgesetzt werden. Besonders kennzeichnend für
die Mentalität unserer Richterschaft, die einfach aus Gründen
der Raison, wie ich das schon im Budgetausschuß nannte,
vorgeht, ist die Beschlagnahme der "Zeit" vom 3. April
1936 wegen folgender Stelle: "Nach den bisherigen Erfahrungen
konnten aber diese Beteuerungen auf die Vertreter der Sudetendeutschen
Partei wenig Wirkung haben." Es wurde darin der Tatbestand
des § 300 Straf.-G. erblickt. Kennzeichnend in diesem Zusammenhange
ist auch das Verhalten der Staatspolizeiämter, namentlich
des schon wiederholt genannten Staatspolizeikommissariates Karlsbad,
dem es vorbehalten geblieben ist, die zur Versendung gelangte
"Zeit" auch in der 2. Auflage, in der die beschlagnahmten
Stellen nicht mehr enthalten waren, zur Beschlagnahme zu bringen.
Dieser Fall hat sich wiederholt, ohne daß wir mit Erfolg
eine Entscheidung des Innenministeriums erzielen konnten.
Besonders charakteristisch aber in der Richtung der rein raisongemäßen
Einstellung unserer richterlichen Behörden sind drei Beschlagnahmen
eines unserer Organe. Der "Heimatruf" vom 17. Juni 1936
wurde wegen einer Kritik des Vorgehens von Zeitungen des Bundes
der Landwirte beschlagnahmt, weil darin angeblich der Tatbestand
der Aufreizung zum Hasse gegen einzelne Gruppen der Bevölkerung
zu erblicken sei. Durch diese Entscheidung, die in Rechtskraft
erwachsen ist, nachdem wir sie durch alle Instanzen gejagt haben,
wird klar deklariert, daß der Bund der Landwirte als Bevölkerungsgruppe
angesehen wird, die im besonderen Maße des Schutzes des
Republikschutzgesetzes teilhaftig ist.
Genau so war die Entscheidung, die die Beschlagnahme des "Heimatrufes"
vom 27. Mai 1936 betraf. Das Blatt wurde gleichfalls wegen einer
Kritik des Verhaltens von Mitgliedern des Bundes der Landwirte
beschlagnahmt. Auch in dieser Kritik wurde der Tatbestand des
§ 14 des Schutzgesetzes gesehen. Diese Beschlagnahmen sind
kennzeichnend, weil sie beweisen, daß nach rein juristischen
Grundsätzen alle diese Entscheidungen unter keinen Umständen
zu rechtfertigen sind. Sie beweisen vielmehr, daß wir tatsächlich
richterliche Organe haben, die sich nicht scheuen, gewissermaßen
rein administrative Funktionen im Sinne einer zeitbedingten Raison
zu übernehmen. So lange solche Methoden möglich sind,
kann man von einer objektiven Justiz nicht sprechen.
Ein anderes Kapitel ist das Kapitel der Schutzgesetzprozesse an
sich. Man kann sich allerdings nicht wundern, daß das und
jenes passiert, wenn man weiß, wie eine bestimmte Mentalität
von einer gewissen èechischen Presse immer wieder hochgerissen
und von neuem gezüchtet wird. Ich erinnere daran, daß
die "Nová Doba" erst kürzlich geschrieben
hat: "Die Gleichgiltigkeit einiger Èechen gegenüber
den Ereignissen im Auslande ist überraschend. Sie mögen
sich aber nicht dadurch beirren lassen, daß sich die Anklagen
nach dem Schutzgesetze nicht mehren. Die Grenzler und die der
Republik treuen Deutschen verlieren nur die Lust, zweimal wöchentlich
als Zeugen in solchen Prozessen aufzutreten, aus denen wir bisher
für den Staatsgedanken viel zu wenig herausholen konnten."
Diese offene Feststellung der "Nová Doba" ist
kennzeichnend, weil sie eben doch klar erweist, daß wir
eine Schutzgesetzjudikatur haben, die mehr aus Zweckmäßigkeitsals
aus rechtlichen Gründen durchgeführt wird.
Zu welchen Auswüchsen aber unsere Schutzgesetzjudikatur führt,
möge noch an einer Reihe von Beispielen gezeigt werden. Bei
dem Manifestationstreffen der "Národní jednota"
in Bösig am 16. Juni 1935 sahen auch einige Deutsche aus
den offenen Fenstern benachbarter Häuser der Veranstaltung
zu. Beim Spielen der Staatshymne soll nun das SDP-Mitglied Müller
ausgespuckt und provokativ das Fenster geschlossen haben. Er wurde
wegen § 14 Schutzgesetz angeklagt. In diesem Falle muß
ich zugeben, daß das Kreisgericht in Jungbunzlau auf Grund
der Zeugenaussagen den Angeklagten freigesprochen hat. Es muß
aber die Forderung ausgesprochen werden, daß die Staatsanwälte
auf Grund eindeutiger Ergebnisse des Vorverfahrens es nicht erst
zu einer Anklage kommen lassen, denn wenn einmal der Schutzgesetzprozeß
im Rollen ist, so handelt es sich dabei nicht nur um das strafrechtliche
Risiko, das dieser Prozeß mit sich bringt, sondern auch
um eine schwere materielle Schädigung, die zumindestens die
Kosten für den Verteidiger mit sich bringen.
Ich möchte noch andere typische Fälle zur Sprache bringen.
Vor dem Pilsner Kreisgericht wurde der 26jährige taubstumme
Arbeiter Karl Waldhäusel aus Chotìschau nach §
14 Schutzgesetz zu 3 Wochen strengen Arrest unbedingt verurteilt,
weil er nach der Anklage bereits seit längerer Zeit durch
Handbewegungen und Körpergesten in Gasthäusern und an
verschiedenen Orten der Stadt hätte zu verstehen geben wollen,
daß Hitler kommen und alle Èechen verjagen werde.