Støeda 2. prosince 1936

Es wurden in letzter Zeit in diesem Hause große Worte über die Verständigung des Sudetendeutschtums mit dem èechischen Volk, über die Beseitigung der psychologischen Hindernisse, über die Beseitigung der Mauern gesprochen, die von unverantwortlicher Seite zwischen den Völkern errichtet wurden, und es wurde über die Möglichkeiten dieser Beseitigung debattiert. Ich will nur einige Haupthindernisse, die größten Mauern, die sich gegenwärtig zwischen der Bevölkerung und Staatsgewalt einschieben, behandeln. Es handelt sich hier um die Tätigkeit unserer Verwaltungsbehörden, unserer Bezirksbehörden, der Kommissariate der Staatspolizei, der Gendarmerie und der Staatspolizisten selbst. Die Grundlage unseres politischen Lebens ist die öffentliche Versammlung. Diese Versammlungsfreiheit ist in der Verfassung garantiert und durch das Vers ammlungsgesetz näher geregelt. Es hat den Anschein, alsob den Bezirksbehörden und den Kommissären scheinbar nicht sehr viel daran gelegen ist, daß dieses verfassungsmäßig garantierte Recht auch allen Staatsbürgern in gleichem Maße zukomme. Denn wie wäre es sonst möglich, daß z. B. eine Bezirksbehörde erklärt, die "freie Aussprache" als Tagesordnungspunkt entspreche nicht den Erfordernissen über die Angaben des Zweckes der Versammlung. Der ehemalige Präsident Masaryk hat das Wort "Demokratie ist Diskussion" geprägt. Der Leiter der Bezirksbehörde in Saaz scheint jedoch dieser Ansicht nicht zu sein und will die freie Aussprache unmöglich machen. Eine andere Bezirksbehörde wieder ist der Meinung, die "Aussprache eines Abgeordneten" sei zu allgemein und zu unbestimmt, um eine Versammlung derartigen Inh alts bewilligen zu können. Im allgemeinen kann man sagen, daß jede Bezirksbehörde unter dem Titel "Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung" jede Kundgebung und jede Versammlung verbietet, wenn es ihr nicht in den Kram paßt oder wenn irgend jemand will, der vielleicht irgend ein Interesse daran hat. Mit dieser Motivierung hat man uns die großen Kundgebungen im Laufe dieses Sommers, in Falkenau, Teplitz und sogar unseren Reichsparteitag verboten, während man die Reichsparteitage anderer Parteien, der Regierungsparteien nicht nur nicht verboten, sondern noch mit allen zulässigen Mitteln gefördert hat. Man verbietet uns das Spielen von Märschen, Musik, das Singen von Liedern. Man beruft sich da auf ein Patent Ferdinands des Gütigen aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts. Wir glauben doch, daß es notwendig wäre, die so moderne Verfassung der Èechoslovakei und die moderne Rechtspraxis der Èechoslovakei nicht auf Patente aus dem Beginn des vorigen Jahrhunderts zu gründen.

Ein weiterer sehr beliebter Vorwand zu Verboten von Kundgebungen ist die Nähe der Grenze. Dieses Verbot gilt wohl für die Sudetendeutsche Partei, nicht aber für die Sozialdemokraten, im Gegenteil man unterstützt diese sogenannten Grenzlandkundgebungen, indem man aus dem Innern Böhmens mit Autobussen und Sonderzügen Verstärkungen der Sozialdemokraten in die deutschen Grenzgebiete führt, um diese Kungebungen recht kräftig zu gestalten. Wem will man damit imponieren? Uns Sudetendeutschen kann man mit zugeführten èechischen Genossen nicht imponieren. Und ob man drüben über der Grenze damit etwas erreichen wird, bezweifle ich gleichfalls.

Eine weitere zweite Begründung der Bezirksbehörde Eger, ist folgendes: Anzeige der Versammlung: "Begrüßung, Vorrede des Bezirksleiters X X, politischer Lagerbericht des Abg. Kundt, freie Anträge und Schluß" entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen und muß verboten werden, "weil der Zweck der Versammlung nicht aus der Anmeldung hervorgeht". Ich glaube, darüber ist überhaupt kein Wort zu verlieren. Es zeigt besonders klar, wie die Bezirksbehörde Eger ihre Machtstellung auffaßt. Sonderbar ist, wenn diese Bezirksbehörde u. zw. der Bezirkshauptmann noch hergeht und einen Mann klagt, weil er öffentlich sagte, die Behörde gehe schikananös vor [ ].

Bei der Erntedankfesten hat es die Behörde nicht gerne, wenn politische Reden gehalten werden. Es ist sogar vorgekommen, daß überhaupt ein Sprachverbot für die Parlamentarier der Sudetendeutschen Partei erlassen wurde und uns ist nicht bekannt, daß für Parlamentarier des Bundes der Landwirte bei Erntedankfesten ähnliche Verbote erlassen worden sind. Ich weiß aber auch nicht, ob außer dem angeblich so großen Erntedankfest in Saaz noch irgendwelche Dankfeste des Bundes der Landwirte stattgefunden haben, so daß die Behörden die Möglichkeit gehabt hätten einzuschreiten. Die Regierungskommissäre, die Vertreter der Behörden bei den Versammlungen maß en sich nach und nach Rechte an, überhaupt das Thema der Versammlung zu bestimmen. Es gefällt ihnen z. B. nicht, wenn über die Selbstverwaltung gesprochen wird. Sie sind nicht damit einverstanden, wenn in Versammlungen über das Grenzlerproblem gesprochen wird, ja sie verbieten sogar Versammlungen und verwarnen den Redner, wenn er die Tätigkeit der deutschen Regierungsparteien kritisiert. Auch eine Kritik der Verhältnisse der Sowjetunion halten Regierungsvertreter nicht mehr für angezeigt, fraglos weil wir ein Bündnis mit Rußland haben. Die sudetendeutsche Not ist ebenfalls ein Kapitel, das von Regierungsvertretern nicht gerne gehört wird und auch die Kritik an der Tätigkeit der Jungaktivisten scheint nicht die Genehmigung der Regierungsvertreter zu finden.

Ich will über die Schikanen der Gendarmerie und der Behörden bei § 2-Versammlungen nicht weiter sprechen, darüber liegen beim Innenministerium Stöße von Interpellationen vor und wenn der gute Wille besteht, die Versammlungsfreiheit, die verfassungsmäßig garantiert ist, durchzusetzen, hat der Innenminister jederzeit die Macht und Möglichkeit, hier einzugreifen und diese Mißstände und Schikanen abzustellen. Es ist z. B. unerfindlich, warum ein Regierungsvertreter den Beifall in der Versammlung verbietet, warum er Ausdrücke des Mißfallens verbietet, warum er sogar eine Versammlung auflöst, wenn ein Redner zu laut gesprochen hat. Ich glaube, für diese Kritiken und für diese Behandlung von Parlamentariern, von freigewählten Volksvertretern ist wohl auch das Wort Schikane nicht mehr zutreffend, da müßten schärfere Worte gefunden werden.

Im allgemeinen muß heute festgestellt werden, daß jeder kleine Konzeptsbeamte, jeder Vertreter der Polizeibehörde und der Bezirksbehörde sich heute das Recht anmaßt, die freigewählten Volksvertreter, die staatlich anerkannten Gesetzgeber einer Zensur zu unterziehen und ihnen vorzuschreiben, worüber sie und was sie zu reden haben. Ich glaube, daß diese Ansicht der Vertreter der Regierung bei Versammlungen nicht nur der Verfassungsurkunde und den geltenden Gesetzen, sondern auch jeder Praxis der in diesem Staate heute gebräuchlichen Demokratie widerspricht. (Výkøiky: Provokateure sind sie!) Es ist eine ausgesprochene Mißachtung der Versammlungsfreiheit, der Redefreiheit des Parlamentariers durch diese Behördenvertreter eingetreten. Ich möchte hier nur ein Wort zitieren, das Altpräsident Masaryk geprägt hat: "Der Staat, der sich vor den Kundgebungen seiner Bürger fürchtet, der unbequeme Äußerungen oder gedruckte Worte mit Gewalt unterdrückt, kann heute keine Achtung finden". Ich glaube, es wäre notwendig, daß die Regierung diesen Grundsatz allen Vertretern der Behörde bei Vers ammlungen beibringt, damit sie sich künftighin gegenüber den gewählten Gesetzgebern anständiger benehmen.

Ich möchte nun kurz auf die Tätigkeit der Staatspolizei und Gendarmerie im sudetendeutschen Gebiet eingehen. Mein Kamerad Rosche hat bereits erwähnt, daß man heute im sudetendeutschen Gebiet das Gefühl hat, daß man in einem Konzentrationslager sitzt. Ich möchte nur die verantwortlichen Herren der Regierung und des Innenministeriums ersuchen, doch einmal in das sudetendeutsche Gebiet persönlich hinauszugehen und nach der Meinung des Volkes herumzufragen oder sich nur die Relationen der Vertreter bei unseren Versammlungen geben zu lassen. Dann werden Sie die wahre Meinung des Volkes erfahren. Natürlich, von den Herren Ministern Zajièek, Spina und Dr. Czech werden Sie diese wahre Meinung des Volkes nicht erfahren, weil sie begründete Ursache haben, diese Meinung des Volkes zu verheimlichen.

Ich erinnere hier nur an die Troppauer Vers ammlung der sudetendeutschen Arbeiterpartei vom 29. Feber 1936, wo der Regierungsvertreter [ ] Vorgehen zugunsten der deutschen Arbeiterpartei an den Tag legte, den Vertreter der SdP. nicht sprechen ließ und durch blindes brutales Einschlagen auf die Versammlungsteilnehmer die Ursache einer Panik war, die vielleicht noch zu Schlimmerem hätte führen können.

Die Karlsbader Staat spolizei, die Polizei im "Auge des Staates", die Polizei im Weltkurort Karlsbad hat nachgerade bereits [ ] Berühmheit erlangt. Ich erinnere daran, als eine Gewerbedeputation am 28. Juni v. J. sich zur Bezirksbehörde begeben wollte, wie damals diese Deputation dieser Marsch [ ] ausartete, [ ]. Ich erinnere weiter an die Arbeitslosenvers ammlung vom 6. Feber, wo ebenfalls ohne vorherige Warnung von der Karlsbader Polizei sofort mit der Prügelei begonnen wurde. Ich will nicht über die Nadelstiche und Sekaturen sprechen, die heute durch die Gendarmerie vorgenommen werden. Ich will nicht von den weißen Strümpfen, von den Hakenkreuzknöpfen an Hubertusmänteln, von den Lebensmittelkarten, den Erhebungen aller Art, von Beanständungen von Abzeichen, von Gutachten über die Verläßlichkeit bei Arbeitereinstellungen, von der Entfernung von Henleinbildern in Gasthäusern, von der Feststellung der Parteizugehörigkeiten von Rekruten, von der Verweigerung von Grenzscheinen wegen der Zugehörigkeit zu Oppositionsparteien, von der Forderung der Vorlage der Mitgliederlisten usw. sprechen. Das sind nur die kleinen Dinge, die aber doch im ganzen die Gesinnung und das System, mit dem heute in diesem Staate von Seite der Exekutive gegen die Bevölkerung vorgegangen wird, aufzeigen.

Es geht uns jetzt aber um etwas anderes. Wenn Sie heute in das Volk hinaushorchen und über die Gendarmerie und Staatspolizei sprechen, dann hören Sie aus den Mitteilungen der Menschen heraus, daß heute irgendetwas nicht in Ordnung ist, und man erfährt so nach und nach, daß sich heute bei der Staatspolizei und auch bei der Gendarmerie ein System eingebürgert hat, [ ]. Gehen Sie hinaus und reden Sie auch mit den Rechtsanwälten! Es wird ihnen jeder unter vier Augen nicht nur einen, sondern mehrere Fälle sagen können, [ ]. Die Verfolgung derartiger Fälle ist außerordentlich erschwert, denn es kommt ein Mann auf die Gendarmerie, wird von 3 oder 4 Gendarmen verprügelt und hinausgeworfen, und wenn der Mann vielleicht dann eine Beschwerde machen oder Anklage erheben würde, so stände seiner unwichtigen Aussage der Amtseid von 4 Gendarmen entgegen und die Angelegenheit würde, wie bereits in natura vorliegt, damit enden, daß der Mann auf Monate wegen Verleumdung von Amtsorganen in den Kerker wandert. Aus diesem Grunde also hören Sie sogar von Rechtsanwälten, daß sie von einer Verfolgung derartiger Angelegenheiten Abstand nehmen wollen und keine Möglichkeit sehen, hier einzugreifen. Wir haben einige ganz drastische Fälle ges ammelt, bei denen es möglich ist, den Beweis zu erbringen. [ ].

Einige Fälle werde ich Ihnen zur Kenntnis bringen. Zum Beispiel der Fall des Bauern aus Südmähren, der nach Znaim fährt, nie in seinem Leeben ein Einbahnzeichen gesehen hat, und deshalb weil er in einer Einbahnstraße falsch fährt, auf die Polizei geführt und dort so gescblagen wird, daß man noch an diesen Photographien (ukazuje fotografie) die Striemen von den Gummiknütteln sehen kann.(Výkøiky: Pfuj!) Wenn dann der Mann, der zufälligerweise auf Grund seines eigenen corpus delicti Beweise erbringen kann, die Strafanzeige macht, bekommt dieser Polizist 24 Stunden bedingt, bleibt weiter Polizist und kann sein Schindluder mit der Bevölkerung weiter treiben. (Hluk.)

Auch die Finanzwache will hinter diesen Methoden nicht zurückstehen und bemüht sich, gleichen Schritt mit Gendarmerie und Polizei zu halten. Ein gewisser Willy Kunzmann aus Böhm. Hammer wurde im Orte in der Nacht von jemandem mit der Taschenlampe angeleuchtet, und als er um Legitimierung desjenigen ersuchte, der in anleuchtete, erhielt er bereits einen Hieb mit dem Gewehrkolben über den Schädel, so daß er ohnmächtig zus ammenbrach. Er wurde weiters auf die Gendarmeriestation in Schmiedeberg geführt und dort mit Gummiknüppeln weiter traktiert mit dem Bedeuten, man werde es ihm schon beibringen. Als Kunzmann dagegen protestierte, wurde er noch von dem Gendarmen wiederholt mit der Faust auf den Schädel geschlagen.

Der Fall Rosshaupt liegt bereits ein Jahr zurück, ist aber für die Vorgangsweise besonders des Gendarmeriefahndungskommandos in Eger darart typisch, daß ich ihn vorbringen muß. Damals fand eine Demonstration gegen die Parzellierung eines Restgutes statt und im Anschluß an die Demonstration wurde von unbekannten Tätern der Telephondraht zwischen Rosshaupt und Pfraumberg zerschnitten. Am nächsten Tagage erschien das Fahndungskommando in Rosshaupt und setzte den ganzen Ort unter Belagerungszustand, verhaftete beinahe die ganze männliche Einwohnerschaft, verprügelte alle Verhafteten und ging auf die Straße, um auch alle auf der Straße gehenden Zivilisten, Frauen und Kinder zu verprügeln. (Výkøiky: Pfuj!) Dieser Tatbestand wurde erhoben, auch den Behörden gemeldet, bisher ist aber nichts geschehen. Ich war wenige Tage nach diesem Vorfalle selbst in Rosshaupt, habe mit dem Stationskommandanten gesprochen und ihm vorgehalten, daß man bis auf 100 m das Prügeln und das Geschrei der Verprügelten hören konnte. Darauf erwiderte er mir, es ist niemand geprügelt worden, aber er erinnere sich, daß an jenem Tage der Polizeihund schlimm gewesen sei und Hiebe bekommen habe, woher wahrscheinlich das Gebrülle und die Hiebe kamen. Ich bin überzeugt, daß alle dort anwesenden Gendarmen - vielleicht sieben oder zehn an der Zahl - ohne weiters den Diensteid schwören würden, daß nicht ein einziger von den Rosshauptern verprügelt wurde, sondern daß nur der Hund Prügel bekommen habe.

Die Staatspolizei in Marienbad hat sich ebenfalls diesen Methoden angeschlossen. Es wurde ein gewisser Richard Pohl aus Auschowitz zum Verhör zur Staatspolizei nach Marienbad gebracht, und zwar wegen eines Vorfalls, der sich angeblich am Turnplatz abgespielt haben sollte. Junge Burschen hatten miteinander eine Streiterei, und da ein Teil derselben von der Streitigkeit am Turnplatz war, nahm man an, daß es sich hier um eine Übung handelt. Der Mann wurde nun zum Polizeinspektor Fürst gebracht und ins Verhör genommen, und als Inspektor Fürst nicht die Antwort bekam, die er erwartete, gab er dem Pohl eine derartige Ohrfeige, daß er sofort Nasenbluten bekam. (Hluk. - Výkøiky posl. Wollnera.) Auf seinen Protest kam noch ein weiterer Polizeiinspektor dazu, und zwar der Polizeiinspektor Veèera, und Fürst schrie dabei: "Bleiben Sie sitzen!" und verabfolgte ihm weitere Ohrfeigen. Als zufällig ein anderer Zeuge ins Zimmer kam, sah er, wie sich Pohl seine blutende Nase mit der Hand abwischte. Deshalb erhielt Pohl von Polizeiinspektor Fürst wiederum Ohrfeigen. Da er nicht sofort die Hand abwischen wollte, gewissermaßen zur Beseitigung des corpus delicti, wurde er noch einmal geprügelt. (Hluk.) [ ]. Bei einem sofort nachher durchgeführten Augenschein durch den Arzt Dr. Gnad wurde eine Verletzung des Auges konstatiert. Bei einem Verhör bei der Polizeibehörde zieht man sich also eine Augenverletzung zu.

Ein weiterer sehr interessanter Fall ereignete sich bei der berüchtigten Staatspolizei in Karlsbad. Als ein gewisser Herr Goblirsch an einer falschen Stelle parkte, wofür man sonst eine Strafe von 5 bis 10 Kè bezahlt, wurde er mit auf die Wachstube genommen. Ein Wachmann erklärte dem Goblirsch vorher, der sagte, daß er die èechische Sprache nicht beherrsche, es sei seine Pflicht, die Staatssprache zu beherrschen, wenn er in Karlsbad etwas verrichten wolle. Als der Mann in das Wachzimmer kam, brüllte ihn der diensthabende Wachmann, Inspektor Kadidlo, sofort an: Stehen sie gerade! Und zur Begrüßung gab er ihm einen Hieb mit der Faust auf den Kopf. Dann bekam Goblirsch mehrere Ohrfeigen ins Gesicht und weitere Faustschläge auf den Kopf. Er rief um Hilfe, und zufällig sah sein Bruder, welcher gerade an der Türe stand, wie er geprügelt wurde. Der Bruder, der gerade zur Tür wollte, wurde von der Polizei hinausgeworfen, so daß er sich dabei eine Verletzung des Knöchels des rechten Fußes zuzog. Goblirsch forderte sodann eine Untersuchung durch den Amtsarzt an. Erst nach mehrfachem Verlangen wurde diesem Ersuchen entsprochen und es erschien Herr Dr. Stern, der Goblirsch untersuchte, und zwar auf Geschlechtskrankheiten. Erst nachdem Goblirsch erklärte, daß er geprügelt wurde, untersuchte ihn der Arzt auf Verletzungen, lehnte aber die Herausgabe eines amtsärztlichen Zeugnisses ab. Erst viele Stunden nachher wurde Goblirsch entlassen. Interessant ist, daß der Polizist beim Weggehen dem Goblirsch erklärte: Wenn Sie die Sache auf sich beruhen lassen wollen, werde ich nichts machen, und Sie brauchen keine Strafe zahlen. Nun erklärte Goblirsch aber, er werde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, und daraufhin, um sich zu decken, erstattete die Staatspolizei Karlsbad die Anzeige gegen die Gebrüder Goblirsch wegen Verbrechen nach § 81 und nach § 312 des Strafgesetzes. Deshalb, weil sie sich nicht prügeln lassen wollten, wird gegen sie die Strafanzeige wegen öffentlicher Gewalttätigkeit erhoben. Dieser Strafanzeige liegen noch ärztliche Zeugnisse bei, wonach bei einem Goblirsch körperliche Verletzungen festgestellt wurden und bei Inspektor Kadidlo eine Schwellung des rechten Handrückens. Die Hand ist ihm vom Schlagen geschwollen, jetzt aber wird er wahrscheinlich sagen, daß Goblirsch ihn vorher geprügelt hat, und der Beweis dafür ist seine geschwollene Hand.

Das Fahndungskommando Eger, das sich bereits einer traurigen Berühmtheit in Westböhmen durch die Behandlung des Falles in Rosshaupt errungen hat, hat weiterhin einige gute Beispiele über die Methoden des Gendarmerievorgehens in der Republik gegeben. Ein gewisser Franz Wittur, Händler aus Neudorf, wurde vor einiger Zeit verhaftet wegen Verdachtes, beim Mord an einem vor zwei Jahren ermordeten Gustav Albustin beteiligt gewesen zu sein. Dieser Wittur schildert nun seine Einvernahme folgend ermaßen: "Als ich auf die Frage eines verhörenden Gendarmen, in welchem Orte Gustav Albustin erschossen worden sei, nicht gleich Antwort geben konnte, versetzte mir ein Gendarm der Fahndungsabteilung Eger von vorn und ein anderer Gendarm von rückwärts mehrere Ohrfeigen ins Gesicht und Schläge mit der flachen Hand von rückwärts über die Ohren, so daß mir die Lippen sofort aufgeschwollen sind. Im Laufe des weiteren Verhörs wurde ich von den Gendarmen noch einmal geschlagen, u. zw. wurden mir 5 bis 6 Ohrfeigen versetzt. Am Schlusse des Verhörs zwangen mich die Gendarmen, auf einen Sessel zu knieen, die Hände vorzustrecken, auf welche sie ein schweres Buch legten."


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