Støeda 29. dubna 1936

Nun einiges zum Geiste der Vorlage, und damit zu einem Thema, das mir sehr wesen tlich erscheint, nämlich zum Thema des gegenseitigen Verstän dnisses. Sie verlangen von uns Vertrauen und Sie lehren uns täglich in der Praxis, in der Presse, Mißtrauen zu üben. Wir bemühem uns unserseits, uns durchaus in Ihre Ideologie hineinzufinden und Sie von Ihrer Ideologie aus zu verstehen, während wir Ihrerseits das Bemühen bis heute nur bei sehr wenigen Herren, wenn ich z. B. das Haus in Betracht ziehe, finden, beim größten Teil der Presse überhaupt nicht. Wir verstehen, daß Sie ein Gesetz schaffen, welches alle Möglichkeiten ausschöpft, die erworbene Freiheit Ihrer Nation zu sichern. Dafür haben wir volles Verständnis. Wir verlangen aber auch, daß Sie Verständnis auch dafür hab en, daß wir in einem solchen Gesetz alle Rechtsvorschriften und Rechtssicherheiten enthalten haben wollen, die unsere Lebensgrundlage und Lebensrechte im Staate sichern. (Potlesk.) Daß Sie aber in dieser Gesetzesbehandlung, in der Vorarbeit und in allen Stellun gnahmen zu diesem Gesetz sich nur von der Idee leiten lassen: "Wie schütze ich mein Volk", geht daraus hervor, daß Sie nach siebenjähriger Arbeit an dem Gesetzentwurf und nach - ich glaube - 140 Sitzungen selbst noch nicht darauf gekommen sind, sondern erst durch uns im verfassungsrechtlichen Ausschuß darauf geführt werden mußten, daß man, wenn man die Wehrbereitschaft zum Schutze des Staates im Sinne dieses Gesetzes sicherstellen will, nicht von "Národ", nicht von "Volk", sondern von "Völkern" reden muß, denn der Staat hat Völker und nicht nur ein Volk. (Potlesk.) Auch die meisten Herren von Ihnen, ja die höheren Beamten des Staates, sprechen immer nur vom "Národ", immer nur von "Volk" und schließen von vornherein bei ihrem Gedankengang für die Verteidigung des Staates oder der Rechte der Bürger die anderen Völker im Staate aus. Hier ist der ideologische Fehler von Ihnen, hier die enge Begrenzung, Sie denken immer nur an das èechische Volk und vergessen, daß Sie seit der Erlangung der Freiheit des Staates im Jahre 1918 auch mitverantwortlich geworden sind für einen Staat der Völker, der nicht nur ein Volk in sich birgt. Wenn wir vom Standpunkte der Lebensinteressen unseres Volkes im Staate zu den Gesetzen Stellung nehmen oder zu den Geschehnissen im Staate, dann verstehen Sie das ganz einfach nicht, weil Sie aus Ihrem nationalistischen - in gutem Sinne - oder bei vielen aus national-chauvinistischem Denken - im bösen Sinne - sich nicht herausdenken und nicht hineinversetzen können in das Denken eines anderen Volkes, welches in einem Staate, der gemeinsam ist, auch gemeinsamnsame Rechte von Volk zu Volk erzielen will. (Zpravodaj posl. F. Richter: Na zmìnu slova "národ" a "obyvatelstvo" dal návrh v branném výboru kol. Smetánka a nikdo jiný!) Bitte, dann freuen wir uns, daß das geschehen ist. Wenn aber sieben Jahre gearbeitet wurde und man erst nach 140 Sitzungen darauf gekommen ist, daß bei der Verteidigung des States auch Völker und nicht nur ein Volk in Betracht zu ziehen sind, dann finden wir diesen ideologischen Gedanken zwar nicht beschämend, verlangen aber, daß Sie auch uns verstehen. Ich bin aber überzeugt, daß Sie sich noch immer nicht bemühen, unseren Willen zur Kenntnis zu nehmen. Hier kommt es nicht auf Kleinigkeiten an, hier kommt es darauf an, daß ein Staat, der sich mitten in Europa befindet, wie er nun einmal zusammengesetzt ist, sich einrichten und erhalten will. Dann muß man sich aber nach den Realitäten im Staate richten und diese Realitäten sind auch die Menschen im Staate und diese Realitäten im Staate sind die Völker im Staate, und wenn Sie ein einziges nehmen und nicht die geistige Gemeinschaft der Sudetendeutschen oder der Magyaren oder der Polen oder sonst irgendeiner Minderheit, dann rechnen Sie nicht mit einem Faktor, den Sie selber aufgenommen haben. Ich erinnere daran, daß Palacký, der berühmte Historiker, der das geistige Erwachen des èechischen Volkes in hohem Maße vorbereitet und betrieben hat, am 11. April 1848, glaube ich, an die Frankfurter Nationalvers ammlung einen Brief geschrieben hat, in welchem es heißt (ète): "Kein Volk auf Erden ist berechtigt zu seinen Gunsten von einem Nachbarn Aufopferung zu verlangen, keines ist verpflichtet, sich zum besten des Nachbarn zu verleugnen oder sich aufzuopfern. Die Natur kennt keine herrschenden und keine dienstbaren Völker. Soll das Band, das mehrere Völker zu einem politischen Ganzen verbindet, fest und dauerhaft sein, dann darf keines einen Grund zur Befürchtung haben, daß es durch die Vereinigung irgendeines seiner besten Güter einbüßen werde." Berücksichtigen Sie jetzt die Größen Ihrer eigenen Nation, sprechen Sie nicht an Sonntagen von Palacký, Masaryk und Chelèický, sondern handeln Sie auch an Wochentagen danach! Das möchten wir einigen Herren von Ihnen empfehlen. (Potlesk.)

Meine Damen und Herren! Zur Ergänzung noch einige Bemerkungen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die ungeheuerlich einschneidenden Ausnahmsrechte - wenn es schon auf Grund wehrpolitischer Gesichtspunkte heute für richtig befunden wird wie die Errichtung einer Grenzzone von 25 km, die in Ihrer Mehrheit das deutsche Siedlungsgebiet ausmacht, für den ganzen Staat gelten sollen. Vom wehrpolitischen Standpunkt bedeutet eine Grenzzone von 25 km im modernen Kriege überhaupt nichts mehr. Heute ist es doch so, daß durchschnittlich die schwere Artillerie 25 km von der Staatsgrenze, also über diese Grenze hinaus schießt, es ist so, daß schwere Geschütze 120 km weit tragen und Flieger ganz einfach, wenn sie imstande waren, sofort bei der ersten Nachricht aufzufliegen, erst nach bestimmter Zeit den Gegenflieger erreichen können. Bei einem Staat, dessen größte Breite 350 km ausmacht, spielen eigentlich bei einem modernen Kriege, nicht wie es im Weltkriege war, sondern wie es nach der französischen oder bolschewistischen Kriegsliteratur der Generäle sein dürfte, diese 25 km keine Rolle, der ganze Staat stellt in diesem Fall eine Grenzzone dardar. Daher sagen wir, wenn Sie Ausnahmsbes timmmmungen für das Militär haben wollen, dann sollen diese der ganze Staat, die Gesamtbevölkerung tragen, denn es scheint mir mcht gleichgültig zu sein, ob Sie in Prag, Tábor oder sonst in einer èechischen Stadt, wo z. B. eine Pulverfabrik ist, Vorkehrungen treffen; dann soll die Militärgewalt im ganzen Staat bestimmen können in Bezug auf gewisse Bautenausführungen u. s. w. Denn als Fliegerschutz im ernsten Angriff, wo das Kriegsfeld ja nicht im Grenzgebiet, sondern weiter drinnen liegt, sind diese Maßnahmen vom rein wehrpolitischen Standpunkt im Innern ebenso notwendig. Daher müssen wir glauben, daß diese Ausnahmsrechte, welche die Staatsbürgerrechte eingrenzen, ja geradezu aufheben, nur für bestimmte Gebiete aus anderen als wehrpolitischen Gründen eingeführt werden.

Daher haben wir eben kein Vertrauen und sagen: Gleiches Recht für alle Staatsbürger, wenn Ausnahmsbestimmungen, dann für das ganze Staatsgebiet bei entsprechender Kontrolle der öffentlichrechtlichen Vertretungskörper gegen Übergriffe der Militärorgane. Aber eine Bestimmung ist meines Erachten, rein wehspolitisch betrachtet, gar nicht begründet, sondern im Gegenteil; wenn man so ernst und angstvoll die Dinge beurteilt, ist es eher begründet, daß diese Rechte und Vorrechte für das ganze Staatsgebiet der Militärmacht eingeräumt werden. Sie müssen logisch und konsequent denken und nicht auf der einen Seite geradezu diktatorische Vollmachten annehmen, andererseits aber die demokratische Facade wahren wollen. Es ist ganz einfaach so, wie ich ausgeführt habe: Der ganze Gedankengang der hineingeschobenen Paragraphen für gewisse Bestimmungen läßt bei uns das Mißtrauen aufkommen, daß nicht offen und gradlinig gesagt wird, was vielleicht manche anstreben, sondern daß verschleiert wird, um einerseits Möglichkeiten einer autoritären Staatsentwicklung zu sichern und offen zu halten und andererseits außerdem ein noch stärkeres Ausnahmsrecht gegenüber den Minderheiten oder wesentlichen Teilen derselben festzusetzen, als es ohnedies in vielen Gesetzen schon gegeben ist.

Von diesem Standpunkte kann man diese Gesetze als Krone der Vollmachten inbezug auf die Gewalt auch der unteren Instanzen gegenüber den nationalen Minderheiten betrachten und daher ist die Besorgnis, daher ist die Kritik an diesem Gesetz begründet, daher auch unsere Bemühungen, Bestimmungen durch Anträge zu schaffen, die es uns möglich machen, wenn diese Besorgmisse zerstreut sind, dem Gesetze zuzustimmen, weil wir jedem Staat ein Verteidigungsrecht zubilligen. Daher ist unsere Stellun gnahme zu diesem Gesetz bestimmt. Allem, was für den Kriegsfall vorgesehen ist, ist selbstverständlich - bei all den verfassungsrechtlichen Bedenken und all den vielen Bedenken, die wir bei jedem Paragraphen vorbringen könnten - von uns auch in den Ausschüssen zugestimmt worden. Aber aus den angeführten Gründen, aus den Erlebnissen seit 1918 in diesem Staate können wir kein Vertrauen haben. Wir können den Bestimmungen, die bereits für den Friedensfall vorgesehen sind, nicht die Dringlichkeit zuerkennen, wie jenen Bestimmungen, die für den Kriegsfall vorgesehen sind.

Damit habe ich im Wesentlichen etwas nachgeholt, was von Einigen vermißt wurde, aber vorgesehen war im ganzen Plan, nämlich etwas detaillierter die Ausführungen des Koll. Sandner zu begründen. Letzten Endes ist es ja richtig: es steht auch für die Frage einer wahren Verteidigung des Staates, ja für die Erhaltung des Friedens überhaupt die Lösung der deutsch-èechischen Frage, der Nationalitätenfrage offen. Meine Herren, Sie haben sich vielleicht doch etwas zuviel Zeit gelassen, Sie haben vielleicht zu sehr darauf gesehen, nur an den Nationalstaat zu denken und nicht an den Staat, der er wirklich ist, den Nationalitätenstaat, und ihn als solchen innerlich zu konsolidieren. Die Konsolidierung des Staates in der inneren Atmosphäre, dies fehlt noch. Und wenn Sie den Staat im Innern nationalrechtlich nicht konsolidieren, dann werden Sie auch die Wehrfähigkeit des Staates nicht konsolidiert haben, und die besten Generäle und der beste Wille der Generäle müßte fehlgehen, wenn durch die politischen Verhältnisse die Mannschaften, die diese Generäle im Krieg führen sollen, in einen seelischen Zustand kommen, daß sie nicht mit der Begeisterung für das Vaterland kämpfen werden, die die Generäle fordern müssen. Denn um den Staat die Wehrfähigkeit zu geben, die aus innerer Zufriedenheit entspringt, dazu hatten Sie 18 Jahre Zeit, aber Sie haben es vergessen. Es wird höchste Zeit, daß Sie das nachholen und sich darum bemühen; denn anders geht es nicht, wie es eben auch Masaryk gemacht hat, sich in die Denkart der anderen, mit denen man zusammen lebt, irgendwie hineinzudenken, zu versuchen, sie kennen zu lernen, sie aber nicht einfach zwingen zu wollen: "Ihr habt nur so zu denken, nur so zu sprechen, nur so zu leben, und nur eine solche Kultur zu haben, wie ich will." Das ist weder demokratisch, noch human, das ist diktatorisch. Solange Sie nicht diese Geisteswelt haben, sondern eine Geisteswelt, die alles nur vom nationalen Standpunkt aus betrachtet, nicht aber auch vom Standpunkt des Verantwortungsträgers für den Nationalitätenstaat und die Lebensmöglichkeiten aller Völker in diesem Nationalitätenstaat, solange Sie in Ihrer Mehrheit diese Dinge nicht sehen, werden Sie selbst mit schuld sein, daß diese innere Konsolidierung nicht geschaffen ist, die die Armee braucht, um in der Wehrbereitschaft eine in sich geschlossene Mannschaft für den Kriegsfall nach allen Seiten hin zu haben.

Beherzigen Sie doch, besonders jene Kreise, die immer so von Hus sprechen, auch die Gedanken von Hus. Ich will zum Schlusse, zum Zeichen, daß wir uns bemühen, die Geistigkeiten, aus denen Ihre Entwicklung entsprungen ist, zu verstehen, Ihnen ein Wort entgegenhalten, das versöhnlicher ist als einer der Apostol des Hus, die Kol. Zeminová, die hier gesprochen hat. Er sagt: "Es gehört dem weltlichen Stande sich zu wehren und so für die Verteidigung des Glaubens und die Wahrheit, nicht für die Güter dieser Welt, für Lob und stolze Rache zu kämpfen, sondern daß er aus Liebe und demütiger Bescheidenheit zuerst den Feind zum Frieden ziehe." Wenn aber hier eine Zeminová möglich ist, die sagt: "Wir haben Euch gejagt und werden Euch jagen," dann erfüllen Sie nicht einmal das Programm Ihres nationalsten Heroen, des Hus. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)

3. Øeè posl. dr Luschky (viz str. 60 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich habe die Ehre, im Namen des Klubs der deutschen christlichsozialen Volkspartei nachfolgende Erklärung abzugeben. (Rùzné výkøiky.) Kurz und bündig ist besser, als lang und weniger gut. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Košek.)

Der gemeinsame Klub der Abgeordneten und Senatoren der deutschen christlichsozialen Volkspartei hat mit Rücksicht auf die internationale Lage beschlossen, für die beiden Regierungsvorlagen zu stimmen. Was insbesondere das Staatsverteidigungsgesetz anbelangt, verschließt sich der Klub nicht der Erkenntnis, daß im Kriegsfalle außerordentliche, auf die Verteidigung des Staates abzielende Maß nahmen unerläßlich sind. Er trägt bei seiner Haltung auch dem Umstande Rechnung, daß der Regierungsentwurf im Laufe der Verhandlungen einer teilweisen Umarbeitung unterzogen wurde, um die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen enger an die verfassungsmäßige Kontrolle des Parlaments zu binden.

Wir stimmen für das Gesetz im Interesse der von uns vertretenen Wählerschaft, denn der Verdacht der staatlichen Unzuverlässigkeit wird nach unserer Ûberzeugung von der deutschen Bevölkerung des Staates gerade dadurch am besten abgewehrt, daß deutsche Volksvertreter für das Gesetz stimmen. (Výkøiky posl. dr Peterse.)

Die Bedenken gegen die Ermächtigung der Regierung zu zeitlichen und örtlichen Ausnahmsverfügungen im Falle innerer Unruhen nach dem VI. Hauptstück des Gesetzentwurfes stellt der Klub gegenüber dem obersten Grundsatze der Staatsverteidigung zurück. Er verlangt aber mit umso größerem Nachdrucke von der Regierung, daß die nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der hauptsächlich die Grenzgebiete bewohnenden deutschen Bevölkerung befriedigt und ihr Lebens- und Aufbauwille gerechter und wirksamer als bisher unterstützt werde. (Posl. dr Hodina: So wie vom Jahre 1926 bis 1929!) Da waren Sie ja auch mit dabei!

Die beste Verteidigung des Staates ist die rechtliche Sicherheit und die Zufriedenheit aller seiner Völker. In dieser schweren Zeit geben wir dem Staate, was des Staates ist, wir erwarten von den Führern des èechischen Volkes, daß sie dem deutschen Volke geben, was des deutschen Volkes ist. (Potlesk poslancù nìm. køes. soc. strany lidové.)

4. Øeè posl. Zierhuta (viz str. 78 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Im Auftrage des parlamentarischen Klubs des Bundes der Landwirte habe ich Folgendes zu erklären:

"Die Stellung des Bundes der Landwirte (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Košek.) zum vorliegenden Gesetzentwurfe ist durch unsere positive Einstellung zum Staat und zu seiner Weh rmacht gegeben. Das Gesetz über die Staatsverteidigung gehört zweifellos zu den wichtigsten Gesetzen, es ist für den Staat von lebenswichtiger Bedeutung und legt der Bevölkerung des Staates große Pflichten und Opfer auf. Der Bund der Landwirte erkennt das Recht des Staates an, alles zu seiner Verteidigung Notwendige vorzubereiten und vorzukehren. Unsere vorbehaltlose Zustimmung zu den Kapiteln der Vorlage betreffen die Vorbereitung der Wehrbereitschaft und die Maßnahmen in der Zeit der Wehrbereitschaft ist selbstverständlich. Die Gesetzesvorlage regelt aber in diesem Zusammenhang noch andere Wirkungsbereiche des Staates im Frieden. Hier haben die Vertreter des Bundes der Landwirte eine sachlich kritische Stellung bezogen und in langwierigen Verhandlungen einige zweckdienliche Klarstellungen und die Beseitigung unnötiger Härten erzielt. Der Bund der Landwirte möchte auch bei dieser Gelegenheit nicht versäumen, auf die ideelle sittliche Seite der Staatsverteidigung die verantwortlichen Staatsmänner hinzuweisen. Wenn auch in einem künftigen totalen Kriege, an dem also nicht nur die bewaffnete Wehrmacht, sondern die gesamte Bevölkerung beteiligt sein wird, das "Material" seine große Rolle spielen wird, so wird doch immer der einzelne Mensch die letzte Entscheidung bringen. Das setzt aber voraus, daß die Völker des Staates nicht nur für die Verteidigung herangezogen, sondern auch innerlich dafür gewonnen werden. Krieg bedeutet größte Opferbereitschaft und höchste Pflichterfüllung jedes Einzelnen, die nur erreichbar sind, wenn die seelischen und sittlichen Voraussetzungen dafür schon im Frieden geschaffen werden.

Das deutsche Volk ist, wo immer es siedelt, staatsbejahend eingestellt. Aufgabe einer weisen Staatsführung ist es, diesen Grundcharakter unseres Volkes zu pflegen und zu erhalten und alles zu tun, um keine Beunruhigung zu schaffen und bei unserem Volke nicht das Gefühl minderer Staatsgeltung hervorzurufen. (Výkøiky poslancù sudetskonìmecké strany.) Gleichen Pflichten sollten gleiche Rechte gegenüberstehen.

Das Gesetz über die Staatsverteidigung legt besonders dem Sudetendeutschtum, das im Grenzgebiete siedelt, besondere Pflichten und Härten auf. Es entspräche daher nur einer gerechten Staatsraison, wenn diese Grenzbevölkerung, die ausnahmslos schon immer unter erschwerten Erwerbs- und Lebensbedingungen gestanden hat und seit der Wirtschaftskrise in einen fürchterlichen Notstand gekommen ist, einer besonderen Fürsorge seitens der Staatsverwaltung teilhaftig würde. (Výkøiky.)

In Anbetracht des Ernstes der Zeit, der hohen Bedeutung des Gesetzes für den Staat und seine Völker und in der Erwartung, daß dieses Gesetz im Sinne des Wahrspruches des großen Staatsmannes Švehla von Gleichen unter Gleichen korrekt und loyal durchgeführt wird, erteilen wir dem Gesetze unsere Zustimmung. (Souhlas a potlesk.)


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