Nun einiges zum Geiste der Vorlage, und damit zu einem Thema,
das mir sehr wesen tlich erscheint, nämlich zum Thema des
gegenseitigen Verstän dnisses. Sie verlangen von uns Vertrauen
und Sie lehren uns täglich in der Praxis, in der Presse,
Mißtrauen zu üben. Wir bemühem uns unserseits,
uns durchaus in Ihre Ideologie hineinzufinden und Sie von Ihrer
Ideologie aus zu verstehen, während wir Ihrerseits das Bemühen
bis heute nur bei sehr wenigen Herren, wenn ich z. B. das Haus
in Betracht ziehe, finden, beim größten Teil der Presse
überhaupt nicht. Wir verstehen, daß Sie ein Gesetz
schaffen, welches alle Möglichkeiten ausschöpft, die
erworbene Freiheit Ihrer Nation zu sichern. Dafür haben wir
volles Verständnis. Wir verlangen aber auch, daß Sie
Verständnis auch dafür hab en, daß wir in einem
solchen Gesetz alle Rechtsvorschriften und Rechtssicherheiten
enthalten haben wollen, die unsere Lebensgrundlage und Lebensrechte
im Staate sichern. (Potlesk.) Daß Sie aber in dieser
Gesetzesbehandlung, in der Vorarbeit und in allen Stellun gnahmen
zu diesem Gesetz sich nur von der Idee leiten lassen: "Wie
schütze ich mein Volk", geht daraus hervor, daß
Sie nach siebenjähriger Arbeit an dem Gesetzentwurf und nach
- ich glaube - 140 Sitzungen selbst noch nicht darauf gekommen
sind, sondern erst durch uns im verfassungsrechtlichen Ausschuß
darauf geführt werden mußten, daß man, wenn man
die Wehrbereitschaft zum Schutze des Staates im Sinne dieses
Gesetzes sicherstellen will, nicht von "Národ",
nicht von "Volk", sondern von "Völkern"
reden muß, denn der Staat hat Völker und nicht nur
ein Volk. (Potlesk.) Auch die meisten Herren von Ihnen,
ja die höheren Beamten des Staates, sprechen immer nur vom
"Národ", immer nur von "Volk" und schließen
von vornherein bei ihrem Gedankengang für die Verteidigung
des Staates oder der Rechte der Bürger die anderen Völker
im Staate aus. Hier ist der ideologische Fehler von Ihnen, hier
die enge Begrenzung, Sie denken immer nur an das èechische
Volk und vergessen, daß Sie seit der Erlangung der Freiheit
des Staates im Jahre 1918 auch mitverantwortlich geworden sind
für einen Staat der Völker, der nicht nur ein Volk in
sich birgt. Wenn wir vom Standpunkte der Lebensinteressen unseres
Volkes im Staate zu den Gesetzen Stellung nehmen oder zu den Geschehnissen
im Staate, dann verstehen Sie das ganz einfach nicht, weil Sie
aus Ihrem nationalistischen - in gutem Sinne - oder bei vielen
aus national-chauvinistischem Denken - im bösen Sinne - sich
nicht herausdenken und nicht hineinversetzen können in das
Denken eines anderen Volkes, welches in einem Staate, der gemeinsam
ist, auch gemeinsamnsame Rechte von Volk zu Volk erzielen will.
(Zpravodaj posl. F. Richter: Na zmìnu slova "národ"
a "obyvatelstvo" dal návrh v branném výboru
kol. Smetánka a nikdo jiný!) Bitte, dann freuen
wir uns, daß das geschehen ist. Wenn aber sieben Jahre gearbeitet
wurde und man erst nach 140 Sitzungen darauf gekommen ist, daß
bei der Verteidigung des States auch Völker und nicht nur
ein Volk in Betracht zu ziehen sind, dann finden wir diesen ideologischen
Gedanken zwar nicht beschämend, verlangen aber, daß
Sie auch uns verstehen. Ich bin aber überzeugt, daß
Sie sich noch immer nicht bemühen, unseren Willen zur Kenntnis
zu nehmen. Hier kommt es nicht auf Kleinigkeiten an, hier kommt
es darauf an, daß ein Staat, der sich mitten in Europa befindet,
wie er nun einmal zusammengesetzt ist, sich einrichten und erhalten
will. Dann muß man sich aber nach den Realitäten im
Staate richten und diese Realitäten sind auch die Menschen
im Staate und diese Realitäten im Staate sind die Völker
im Staate, und wenn Sie ein einziges nehmen und nicht die geistige
Gemeinschaft der Sudetendeutschen oder der Magyaren oder der Polen
oder sonst irgendeiner Minderheit, dann rechnen Sie nicht mit
einem Faktor, den Sie selber aufgenommen haben. Ich erinnere daran,
daß Palacký, der berühmte Historiker, der das
geistige Erwachen des èechischen Volkes in hohem Maße
vorbereitet und betrieben hat, am 11. April 1848, glaube ich,
an die Frankfurter Nationalvers ammlung einen Brief geschrieben
hat, in welchem es heißt (ète): "Kein
Volk auf Erden ist berechtigt zu seinen Gunsten von einem Nachbarn
Aufopferung zu verlangen, keines ist verpflichtet, sich zum besten
des Nachbarn zu verleugnen oder sich aufzuopfern. Die Natur kennt
keine herrschenden und keine dienstbaren Völker. Soll das
Band, das mehrere Völker zu einem politischen Ganzen
verbindet, fest und dauerhaft sein, dann darf keines einen Grund
zur Befürchtung haben, daß es durch die Vereinigung
irgendeines seiner besten Güter einbüßen werde."
Berücksichtigen Sie jetzt die Größen Ihrer eigenen
Nation, sprechen Sie nicht an Sonntagen von Palacký, Masaryk
und Chelèický, sondern handeln Sie auch an Wochentagen
danach! Das möchten wir einigen Herren von Ihnen empfehlen.
(Potlesk.)
Meine Damen und Herren! Zur Ergänzung noch einige Bemerkungen.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die ungeheuerlich einschneidenden
Ausnahmsrechte - wenn es schon auf Grund wehrpolitischer Gesichtspunkte
heute für richtig befunden wird wie die Errichtung einer
Grenzzone von 25 km, die in Ihrer Mehrheit das deutsche Siedlungsgebiet
ausmacht, für den ganzen Staat gelten sollen. Vom wehrpolitischen
Standpunkt bedeutet eine Grenzzone von 25 km im modernen Kriege
überhaupt nichts mehr. Heute ist es doch so, daß durchschnittlich
die schwere Artillerie 25 km von der Staatsgrenze, also über
diese Grenze hinaus schießt, es ist so, daß schwere
Geschütze 120 km weit tragen und Flieger ganz einfach, wenn
sie imstande waren, sofort bei der ersten Nachricht aufzufliegen,
erst nach bestimmter Zeit den Gegenflieger erreichen können.
Bei einem Staat, dessen größte Breite 350 km ausmacht,
spielen eigentlich bei einem modernen Kriege, nicht wie es im
Weltkriege war, sondern wie es nach der französischen oder
bolschewistischen Kriegsliteratur der Generäle sein dürfte,
diese 25 km keine Rolle, der ganze Staat stellt in diesem Fall
eine Grenzzone dardar. Daher sagen wir, wenn Sie Ausnahmsbes timmmmungen
für das Militär haben wollen, dann sollen diese der
ganze Staat, die Gesamtbevölkerung tragen, denn es scheint
mir mcht gleichgültig zu sein, ob Sie in Prag, Tábor
oder sonst in einer èechischen Stadt, wo z. B. eine
Pulverfabrik ist, Vorkehrungen treffen; dann soll die Militärgewalt
im ganzen Staat bestimmen können in Bezug auf gewisse Bautenausführungen
u. s. w. Denn als Fliegerschutz im ernsten Angriff, wo das Kriegsfeld
ja nicht im Grenzgebiet, sondern weiter drinnen liegt, sind diese
Maßnahmen vom rein wehrpolitischen Standpunkt im Innern
ebenso notwendig. Daher müssen wir glauben, daß diese
Ausnahmsrechte, welche die Staatsbürgerrechte eingrenzen,
ja geradezu aufheben, nur für bestimmte Gebiete aus anderen
als wehrpolitischen Gründen eingeführt werden.
Daher haben wir eben kein Vertrauen und sagen: Gleiches Recht
für alle Staatsbürger, wenn Ausnahmsbestimmungen, dann
für das ganze Staatsgebiet bei entsprechender Kontrolle der
öffentlichrechtlichen Vertretungskörper gegen Übergriffe
der Militärorgane. Aber eine Bestimmung ist meines Erachten,
rein wehspolitisch betrachtet, gar nicht begründet, sondern
im Gegenteil; wenn man so ernst und angstvoll die Dinge beurteilt,
ist es eher begründet, daß diese Rechte und Vorrechte
für das ganze Staatsgebiet der Militärmacht eingeräumt
werden. Sie müssen logisch und konsequent denken und nicht
auf der einen Seite geradezu diktatorische Vollmachten annehmen,
andererseits aber die demokratische Facade wahren wollen. Es ist
ganz einfaach so, wie ich ausgeführt habe: Der ganze Gedankengang
der hineingeschobenen Paragraphen für gewisse Bestimmungen
läßt bei uns das Mißtrauen aufkommen, daß
nicht offen und gradlinig gesagt wird, was vielleicht manche anstreben,
sondern daß verschleiert wird, um einerseits Möglichkeiten
einer autoritären Staatsentwicklung zu sichern und offen
zu halten und andererseits außerdem ein noch stärkeres
Ausnahmsrecht gegenüber den Minderheiten oder wesentlichen
Teilen derselben festzusetzen, als es ohnedies in vielen Gesetzen
schon gegeben ist.
Von diesem Standpunkte kann man diese Gesetze als Krone der Vollmachten
inbezug auf die Gewalt auch der unteren Instanzen gegenüber
den nationalen Minderheiten betrachten und daher ist die Besorgnis,
daher ist die Kritik an diesem Gesetz begründet, daher auch
unsere Bemühungen, Bestimmungen durch Anträge zu schaffen,
die es uns möglich machen, wenn diese Besorgmisse zerstreut
sind, dem Gesetze zuzustimmen, weil wir jedem Staat ein Verteidigungsrecht
zubilligen. Daher ist unsere Stellun gnahme zu diesem Gesetz bestimmt.
Allem, was für den Kriegsfall vorgesehen ist, ist selbstverständlich
- bei all den verfassungsrechtlichen Bedenken und all den vielen
Bedenken, die wir bei jedem Paragraphen vorbringen könnten
- von uns auch in den Ausschüssen zugestimmt worden. Aber
aus den angeführten Gründen, aus den Erlebnissen seit
1918 in diesem Staate können wir kein Vertrauen haben. Wir
können den Bestimmungen, die bereits für den Friedensfall
vorgesehen sind, nicht die Dringlichkeit zuerkennen, wie jenen
Bestimmungen, die für den Kriegsfall vorgesehen sind.
Damit habe ich im Wesentlichen etwas nachgeholt, was von Einigen
vermißt wurde, aber vorgesehen war im ganzen Plan, nämlich
etwas detaillierter die Ausführungen des Koll. Sandner
zu begründen. Letzten Endes ist es ja richtig: es steht
auch für die Frage einer wahren Verteidigung des Staates,
ja für die Erhaltung des Friedens überhaupt die Lösung
der deutsch-èechischen Frage, der Nationalitätenfrage
offen. Meine Herren, Sie haben sich vielleicht doch etwas zuviel
Zeit gelassen, Sie haben vielleicht zu sehr darauf gesehen, nur
an den Nationalstaat zu denken und nicht an den Staat, der er
wirklich ist, den Nationalitätenstaat, und ihn als solchen
innerlich zu konsolidieren. Die Konsolidierung des Staates in
der inneren Atmosphäre, dies fehlt noch. Und wenn Sie den
Staat im Innern nationalrechtlich nicht konsolidieren, dann werden
Sie auch die Wehrfähigkeit des Staates nicht konsolidiert
haben, und die besten Generäle und der beste Wille der Generäle
müßte fehlgehen, wenn durch die politischen Verhältnisse
die Mannschaften, die diese Generäle im Krieg führen
sollen, in einen seelischen Zustand kommen, daß sie nicht
mit der Begeisterung für das Vaterland kämpfen werden,
die die Generäle fordern müssen. Denn um den Staat die
Wehrfähigkeit zu geben, die aus innerer Zufriedenheit entspringt,
dazu hatten Sie 18 Jahre Zeit, aber Sie haben es vergessen. Es
wird höchste Zeit, daß Sie das nachholen und sich darum
bemühen; denn anders geht es nicht, wie es eben auch Masaryk
gemacht hat, sich in die Denkart der anderen, mit denen man
zusammen lebt, irgendwie hineinzudenken, zu versuchen, sie kennen
zu lernen, sie aber nicht einfach zwingen zu wollen: "Ihr
habt nur so zu denken, nur so zu sprechen, nur so zu leben, und
nur eine solche Kultur zu haben, wie ich will." Das ist weder
demokratisch, noch human, das ist diktatorisch. Solange Sie nicht
diese Geisteswelt haben, sondern eine Geisteswelt, die alles nur
vom nationalen Standpunkt aus betrachtet, nicht aber auch vom
Standpunkt des Verantwortungsträgers für den Nationalitätenstaat
und die Lebensmöglichkeiten aller Völker in diesem Nationalitätenstaat,
solange Sie in Ihrer Mehrheit diese Dinge nicht sehen, werden
Sie selbst mit schuld sein, daß diese innere Konsolidierung
nicht geschaffen ist, die die Armee braucht, um in der Wehrbereitschaft
eine in sich geschlossene Mannschaft für den Kriegsfall nach
allen Seiten hin zu haben.
Beherzigen Sie doch, besonders jene Kreise, die immer so von Hus
sprechen, auch die Gedanken von Hus. Ich will zum Schlusse, zum
Zeichen, daß wir uns bemühen, die Geistigkeiten, aus
denen Ihre Entwicklung entsprungen ist, zu verstehen, Ihnen ein
Wort entgegenhalten, das versöhnlicher ist als einer der
Apostol des Hus, die Kol. Zeminová, die hier gesprochen
hat. Er sagt: "Es gehört dem weltlichen Stande sich
zu wehren und so für die Verteidigung des Glaubens und die
Wahrheit, nicht für die Güter dieser Welt, für
Lob und stolze Rache zu kämpfen, sondern daß er aus
Liebe und demütiger Bescheidenheit zuerst den Feind zum Frieden
ziehe." Wenn aber hier eine Zeminová möglich
ist, die sagt: "Wir haben Euch gejagt und werden Euch jagen,"
dann erfüllen Sie nicht einmal das Programm Ihres nationalsten
Heroen, des Hus. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké
strany.)
Hohes Haus! Ich habe die Ehre, im Namen des Klubs der deutschen
christlichsozialen Volkspartei nachfolgende Erklärung abzugeben.
(Rùzné výkøiky.) Kurz und bündig
ist besser, als lang und weniger gut. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda Košek.)
Der gemeinsame Klub der Abgeordneten und Senatoren der deutschen
christlichsozialen Volkspartei hat mit Rücksicht auf die
internationale Lage beschlossen, für die beiden Regierungsvorlagen
zu stimmen. Was insbesondere das Staatsverteidigungsgesetz anbelangt,
verschließt sich der Klub nicht der Erkenntnis, daß
im Kriegsfalle außerordentliche, auf die Verteidigung des
Staates abzielende Maß nahmen unerläßlich sind.
Er trägt bei seiner Haltung auch dem Umstande Rechnung, daß
der Regierungsentwurf im Laufe der Verhandlungen einer teilweisen
Umarbeitung unterzogen wurde, um die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen
enger an die verfassungsmäßige Kontrolle des Parlaments
zu binden.
Wir stimmen für das Gesetz im Interesse der von uns vertretenen
Wählerschaft, denn der Verdacht der staatlichen Unzuverlässigkeit
wird nach unserer Ûberzeugung von der deutschen Bevölkerung
des Staates gerade dadurch am besten abgewehrt, daß deutsche
Volksvertreter für das Gesetz stimmen. (Výkøiky
posl. dr Peterse.)
Die Bedenken gegen die Ermächtigung der Regierung zu zeitlichen
und örtlichen Ausnahmsverfügungen im Falle innerer Unruhen
nach dem VI. Hauptstück des Gesetzentwurfes stellt der Klub
gegenüber dem obersten Grundsatze der Staatsverteidigung
zurück. Er verlangt aber mit umso größerem Nachdrucke
von der Regierung, daß die nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen
Bedürfnisse der hauptsächlich die Grenzgebiete bewohnenden
deutschen Bevölkerung befriedigt und ihr Lebens- und Aufbauwille
gerechter und wirksamer als bisher unterstützt werde. (Posl.
dr Hodina: So wie vom Jahre 1926 bis 1929!) Da waren Sie ja
auch mit dabei!
Die beste Verteidigung des Staates ist die rechtliche Sicherheit
und die Zufriedenheit aller seiner Völker. In dieser schweren
Zeit geben wir dem Staate, was des Staates ist, wir erwarten von
den Führern des èechischen Volkes, daß sie dem
deutschen Volke geben, was des deutschen Volkes ist. (Potlesk
poslancù nìm. køes. soc. strany lidové.)
Hohes Haus! Im Auftrage des parlamentarischen Klubs des Bundes
der Landwirte habe ich Folgendes zu erklären:
"Die Stellung des Bundes der Landwirte (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda Košek.) zum
vorliegenden Gesetzentwurfe ist durch unsere positive Einstellung
zum Staat und zu seiner Weh rmacht gegeben. Das Gesetz über
die Staatsverteidigung gehört zweifellos zu den wichtigsten
Gesetzen, es ist für den Staat von lebenswichtiger Bedeutung
und legt der Bevölkerung des Staates große Pflichten
und Opfer auf. Der Bund der Landwirte erkennt das Recht des Staates
an, alles zu seiner Verteidigung Notwendige vorzubereiten und
vorzukehren. Unsere vorbehaltlose Zustimmung zu den Kapiteln der
Vorlage betreffen die Vorbereitung der Wehrbereitschaft und die
Maßnahmen in der Zeit der Wehrbereitschaft ist selbstverständlich.
Die Gesetzesvorlage regelt aber in diesem Zusammenhang noch andere
Wirkungsbereiche des Staates im Frieden. Hier haben die Vertreter
des Bundes der Landwirte eine sachlich kritische Stellung bezogen
und in langwierigen Verhandlungen einige zweckdienliche Klarstellungen
und die Beseitigung unnötiger Härten erzielt. Der Bund
der Landwirte möchte auch bei dieser Gelegenheit nicht versäumen,
auf die ideelle sittliche Seite der Staatsverteidigung die verantwortlichen
Staatsmänner hinzuweisen. Wenn auch in einem künftigen
totalen Kriege, an dem also nicht nur die bewaffnete Wehrmacht,
sondern die gesamte Bevölkerung beteiligt sein wird, das
"Material" seine große Rolle spielen wird, so
wird doch immer der einzelne Mensch die letzte Entscheidung bringen.
Das setzt aber voraus, daß die Völker des Staates nicht
nur für die Verteidigung herangezogen, sondern auch innerlich
dafür gewonnen werden. Krieg bedeutet größte Opferbereitschaft
und höchste Pflichterfüllung jedes Einzelnen, die nur
erreichbar sind, wenn die seelischen und sittlichen Voraussetzungen
dafür schon im Frieden geschaffen werden.
Das deutsche Volk ist, wo immer es siedelt, staatsbejahend eingestellt.
Aufgabe einer weisen Staatsführung ist es, diesen Grundcharakter
unseres Volkes zu pflegen und zu erhalten und alles zu tun, um
keine Beunruhigung zu schaffen und bei unserem Volke nicht das
Gefühl minderer Staatsgeltung hervorzurufen. (Výkøiky
poslancù sudetskonìmecké strany.) Gleichen
Pflichten sollten gleiche Rechte gegenüberstehen.
Das Gesetz über die Staatsverteidigung legt besonders dem
Sudetendeutschtum, das im Grenzgebiete siedelt, besondere Pflichten
und Härten auf. Es entspräche daher nur einer gerechten
Staatsraison, wenn diese Grenzbevölkerung, die ausnahmslos
schon immer unter erschwerten Erwerbs- und Lebensbedingungen gestanden
hat und seit der Wirtschaftskrise in einen fürchterlichen
Notstand gekommen ist, einer besonderen Fürsorge seitens
der Staatsverwaltung teilhaftig würde. (Výkøiky.)
In Anbetracht des Ernstes der Zeit, der hohen Bedeutung des Gesetzes
für den Staat und seine Völker und in der Erwartung,
daß dieses Gesetz im Sinne des Wahrspruches des großen
Staatsmannes Švehla von Gleichen unter Gleichen korrekt
und loyal durchgeführt wird, erteilen wir dem Gesetze unsere
Zustimmung. (Souhlas a potlesk.)