Ètvrtek 8. listopadu 1934

2. Upañstwowienie tych prywatnych szkó³ polskich, przy których warunki ustawowe zosta³y spe³nione a przedewszystkiem natychmiastowe przeprowadzenie uchwalonego ju¿ przez rzad upañstwowienia polskiego gimnazjum realnego w Or³owej.

3. Zaprzestanie na kopalniach, we fabrykach i innych przedsiêbiorstwach szykan robo tników polskich ze strony niektórych szowinistycznych czynników i zaprzestanie zmuszania robotników polskich do wstêpowania do "Národního Sdružení" i zapisywania swych dzieci do szkó³ innej narodowoœci.

4. Przyznanie ludnoœci polskiej tych praw mniejszoœciowych, które siê jej wed³ug ustaw Republiki Czeskos³owackiej nale¿¹, i traktowanie jej na równi z ludnoœci¹ innych narodowoœci.

5. Zapobiegniêcie temu, ¿eby przy redukcjach i wydalaniach robotników byli robotnicy polscy stawiani na pierwsze miejsce, jak to w wielu przedsiêbiorstwach w ostatnim czasie siê dzia³o.

6. Danie mo¿liwoœci zarobkowania absolwentom polskich szkó³, przyjmowanie ich na równi z innymi do urzêdów i do pracy w tutejszych zak³adach.

7. Za³atwienie kwestji wk³adek oszczêdnoœciowych w Cieszyñskiej Kasie Oszczêdnoœci.

Polska ludnoœæ pracuj¹ca na Œl¹sku ¿yczy sobie, a¿eby obecne naprê¿enie w stosunkach polsko-czeskich jak najrychlej usta³o i ¿eby stosunki pomiêdzy obydwoma bratniemi s³owiañskiemi narodami i s¹siadami, Polsk¹ i Czechos³owacj¹, by³y skierowane na tory szczerej wspó³pracy i przyjaŸni, gdy¿ le¿y to w interesie obu bratnich narodów i pañstw.

W sprawach ogólnej polityki popieram wywody przewodniczacego socjalnej demokracji czeskos³owackiej pos³a Hampla.

Zgodnie ze stanowiskiem polskiej Socjalistycznej Partji Robotniczej oœwiadczam ponownie, ¿e polska ludnoœæ pracuj¹ca stoi lojalnie na gruncie Republiki Czeskos³owackiej i ¿yczy sobie szczerze wspó³pracy z ludnoœci¹ czesk¹. Ludnoœæ nasza ¿yczy sobie spokoju, pracy i chleba, a nie podjudzañ szowinistycznych z którejkolwiek strony.

Jak juz z tej trybuny kilkakrotnie wskazano, cierpi ludnoœæ nasza ró¿ne upoœledzenia i krzywdy ze strony ni ektórych szowinistycznych czynników czeskich. Ci¹g³em zaprzeczaniem faktów i przekrêcaniem cyfr statystycznych nie mo¿na zaprzeczyæ tej rzec zywistoœci, ¿e polska ludnoœæ pracuj¹ca na Œl¹sku Cieszyñskim, która najbardziej odczuwa skutki obecnego kryzysu gospodarczego, odczuwa tak¿e ciê¿ko upoœledzania i krzywdy na polu narodowo-kulturalnym, których usuniêcie le¿y nie tylko w interesie ludnoœci polskiej, lecz tak¿e i w interesie pañstwa czeskos³owackiego.

Dlatego te¿ apelujê przy tej sposobnoœci na miarodajne czynniki rz¹dowe i polityczne w Czechos³owacji, a¿eby przez spe³nienie s³usznych i ustaw¹ zagwarantowanych postulatów narodowo-kulturalnych mniejszoœci polskiej w Czechos³owacji przyczyni³y siê do prawdziwej przyjazni i wspó³pracy ludnoœci polskiej i czeskiej na Œl¹sku Cieszyñskim, co bêdzie najlepszym srodkiem do odparcia tych pr¹dów, które na tle obecnego naprê¿enia polsko-czeskiego staraj¹ siê wytworzyæ przepaœæ miêdzy obydwoma bratniemi narodami.

W oczekiwaniu, ¿e ten mój g³os przestrogi bêdzie s³yszany przez rz¹d czeskos³owacki i ¿e s³uszne postulaty naszej polskiej mniejszoœci bêd¹ spe³nione, oœwiadczam, ¿e bêdê g³osowa³ za przyjêciem do wiadomoœci oœwiadczenia rz¹dowego. (Potlesk.)

4. Øeè posl. dr Peterse (viz str. 34 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! In der Politik geht es gewiß nicht ohne Optimismus. Wenn wir die drei Referate, die von den Herren der Regierung erstattet worden sind, von diesem Gesichtspunkt aus betrachten, müssen wir ihnen zunächst zubilligen, daß sie mit Recht in Optimismus getan haben. Immerhin aber glauben wir, daß wir den Optimismus, der an manchen Stellen dieser Referate geäußert worden ist, doch mit einigen "Aber" versehen müssen, nicht um Opposition aus Grundsatz zu machen, sondern um das Recht der Opposition, positiv zu wirken, zur Geltung zu bringen.

So hat z. B. der Herr Finanzminister festgestellt, daß sich heute die wirtschaftlichen Verhältnisse auf einer festen Grundlage stabilisiert haben. Ich möchte dazu sagen, daß eine Stabilisierung auf der Grundlage der Jahre 1933 oder 1934 durchaus eine auß erordentlich ungünstige wäre und würde es bedauern, wenn es nicht möglich wäre, eine Stabilisierung auf einer breiteren und weiteren Grundlage herbeizuführen, als wir sie heute haben. Die heutige Zeit ist eine Notzeit, und wenn wir z. B. nur die Verhältnisse am Arbeitsmarkt oder in der Landwirtsch aft, in der Industrie und im Handel und Gewerbe betrachten, so müßten wir die èechoslovakische Staatswirtschaft bedauern, wenn sie nicht auf eine höhere Grundlage der Stabilisierung käme, als sie gegenwärtig ist.

Wenn ich mich mit den einzelnen drei Referaten nun beschäftigen werde, so kann ich das nicht mit allen Details dieser Referate tun, sondern muß mir gewisse grundsätzlich wichtige politische Fragen herausholen. Ich will bemerken, daß ich die Kritik des Budgets selbst meinem Kollegen Dr. Rosche überlasse und jetzt nur auf jene politischen Fragen eingehe, die bei der Überreichung des Budgets und durch das Referat des Herrn Finanzministers aufgerollt wurden.

Der Herr Finanzminister tut sich etwas darauf zugute, daß in dem heuer vorgelegten Finanzgesetz die Artikel VIII, X und XI eine strengere Kontrolle der Staatsverwaltung durch ihn festlegen. Selbstverständlich muß jeder auf einer Verschärfung der Kontrolle der Staatswirtschaft bestehen und es als richtig empfinden, wenn diese Staatskontrolle verschärft wird. Aber meine sehr verehrten Herren, wie soll diese Verschärfung durch geführt werden? Meines Erachtens in einer Weise, die sich vom staatspolitischen Gesichtspunkt aus absolut als verfehlt erweisen muß und Gesetzen widerspricht, die zurecht bestehen, und indem andererseits die ganze Verteilung der Gewalten und der Rechte, die im Staatsleben schon eine ganz klare Rechtsform darstellen, außeracht gelassen wird.

Der Art. VIII ermächtigt den Herrn Finanzminister, über Überschreitungen des Budgets z. B. bei Bauten zu entscheiden, ob sie genehmigt werden sollen oder nicht. Ich halte diese Kontrolle einer Verwaltungsmaßnahme durch eine Verwaltungsbehörde für ungesetzlich. Ich muß sagen, daß es mir unmöglich erscheint, daß die bewilligende Behörde entscheidet, ob die betreffenden Aufwendungen in entsprechender Weise erfolgt sind. Ich frage Sie: Warum haben wir dann das Oberste Kontrollamt und warum schwächt man die an sich schon so schwache Position des Obersten Kontrollamtes noch dadurch, daß man ihm das Recht nimmt, zu überprüfen, ob eine Verwaltungsbehörde und auch das Finanzministerium ist eine Verwaltungsbehörde - korrekt entschieden hat, ob eine Überschreitung richtig ist oder nicht. Im Art. X wird gesagt, daß jede außerordentliche Aufwendung, die 10.000 Kè überschreitet, vom Finanzminister genehmigt werden muß. Von ihm kann sie höchstens zur Auszahlung gebracht werden - das ist die Funktion dieser Verwaltungsbehörde. Sie selbst kann aber nicht der Entscheidung des Finanzministers unterworfen sein. Im ganzen haben wir in unserem Budget heuer 768 Millionen an auß erordentlichen Ausgaben bewilligt. Da das Finanzministerium bei einer höheren Ausgabe als 10.000 Kè entscheiden soll, ob die Aufwände gemacht werden sollen und das Parlament mit der Genehmigung des Finanzgesetzes dem Finanzminister dieses Recht gibt, kommt das schon sehr nahe einer Finanzdiktatur des Finanzministers, der ganz nach seinem Gutdünken entscheiden kann, ob eine auß erordentliche Aufwendung, die das Parlament ordnungsgemäß genehmigt hat, zur Auszahlung kommen soll oder nicht. Im Art. XI wird ausgesprochen, daß der Finanzminister - immer der Finanzminister und nicht das Finanzministerium - auch über die Zusage von Zuwendungen und Subventionen zu entscheiden hat. Ja, wie soll sich das kulturelle und soziale Leben entwickeln, wenn schließlich eine Verwaltungsbehörde, die mit den betreffenden sozialen oder kulturellen Ressorts doch gar nichts gemein hat, darüber entscheidet, ob eine Zusage für eine Subvention gegeben werden soll oder nicht. Ich frage das Hohe Haus, wozu dann die Budgetdebatte, wozu dann die Genehmigung des Budgets, wenn in einer derartigen Weise die Selbstverantwortung der Verwaltung aufgehoben werden soll. Es müssen doch z. B. die Herren im Kulturministerium besser wissen, welche Zuwendung, welche Zusage für kulturelle Zwecke gemacht werden muß und welche Subvention zu bewilligen ist, damit das kulturelle Leben seine Entwicklung hat. Ich frage auch, ob es richtig ist, auf dem Wege der ewigen Erweiterung der Finanzvollmachten an den Herrn Finanzminister fortzufahren, und ob nicht auf diesem Wege insbesondere das Parlament sich der Rechte begibt, die doch das Wesen der parlamentarischen Demokratie sind, nämlich zu bestimmen, was der Staat einzunehmen und was er ausgegeben hat, zu bestimmen, welche gesetzlichen Normrmen für die Aufwendungen geschaffen werden sollen.

Worin liegt der Hauptfehler? Der Hauptfehler liegt darin, daß man nicht die guten Traditionen nicht allein und nicht ausschließlich aus Österreich, sondern auch die guten Traditionen aus allen Staaten Europas nicht übernommen und nur ein einfaches Rechnungskontrollamt geschaffen hat, das in keiner Weise eine von der Regierung unabhängige Position hat. Im Kontrollamt wirken nur Beamte; das Kontrollamt hat keine Rechte, wie sie z. B. der Rechnungshof in Österreich, aber auch im Deutschen Reiche, in England, Frankreich, Belgien und Italien hat, der mit der Verantwortung eines ordentlichen Gerichtes darüber entscheidedet, ob die Verrechnungs-, Verwaltungs- und Staatskontrollen in richtiger Weise durchgeführt worden sind. Ich glaube versichern zu müssen, daß alle Beschwerden, die gegen die Staatsverwaltung, gegen die Verwendung der Staatsmittel, gegen die ungeheueren Differenzen zwischen Staatsbudget und Staatsverrechnung entstehen, daß die vom Herrn Finanzminister selbst sehr offenherzig dargelegten Auswirkungen der schlechten Verwaltung niemals behoben werden können, solange nicht diese Mängel der Verfassung und Gesetzgebung behoben sind und aus dem Obersten Kontrollamt eine unabhängige Behörde gemacht wird, die im richterlichen Verfahren darüber entscheidet, wie Rechnungs-, Verwaltungs- und Staatskontrolle durchgeführt worden sind. Seh en Sie z. B.: Frankreich hat zur Kontrolle der Staatsfinanzen 3 Behörden: einen Generalinspektor der staatlichen Aufwendungen, einen Obersten Kontrollhof und eine gemischte parlamentarische Kommission, die noch die Generalübersicht über die Staatswirtschaft in jedem abgelaufenen Jahre aufstellt und dem Parlament vorlegt.

Ich gebe zu, daß es bei uns im Rahmen des Plenums gar nicht möglich wäre, diese Kontrolle auszuüben, aber es ist ein Mangel, daß die Kontrolle nur von Beamten durchgeführt wird und daß die Kontrolle schließlich doch nur wieder von jenen politischen Faktoren gedeckt wird, die schlecht gewirtschaftet haben. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf doch auch fragen: Wenn der Herr Finanzminister es auf sich genommen hat, in seinem Exposé in diesem Hause zu sagen, daß Investitionen gemacht wurden, "die sich schließlich als überflüssig erwiesen", wenn er weiter gesagt hat, daß "unzweckmäßig überdimensionierte öffentliche Bauten" errichtet wurden und wenn er sagt, daß "über das Maß des staatlichen Bedarfes hinaus" gewirtschaftet worden ist, soll das nicht eigentlich eine Anklage der früheren Regierungen und eine Anklage des jetzigen Regimes darstellen? Und ich will auch fragen, welche Konsequenzen das Hohe Haus bereit ist, aus diesen Feststellungen zu ziehen, weil keine Gewähr besteht, daß in diesem Jahr und in den folgenden Jahren solche Unzukömmlichkeiten bei der mangelnden Konzentration der Vergebungen, andererseits bei der nachsichtigen Überprüfung der Aufwendungen und Leistungen der einzelnen Staatsbehörden und einzelnen Ministerien nicht mehr vorkommen werden. Solange Sie nicht den Mut haben, in dieser sicherlich nicht angenehmen Sache - aber die Gesetzgebung ist keine Angelegenheit, die angenehm ist, sie verlangt Verantwortung - zu handeln, solange Sie sich nicht entschließen, hier von Grund auf die Voraussetzungen zu ändern, glaube ich, daß noch mancher Finanzminister wird feststellen müssen, daß schlecht gewirtschaftet worden ist. Und das werfe ich dem Herrn Finanznzminister vor, daß er nicht sagt, wie richtig gewirtschaftet werden soll. Wenn er erklärte, daß durch die Art. VIII, X und XI des Finanzgesetzes die Verhältnisse gebessert werden, erkläre ich, daß er sich irrt, weil er nicht imstande ist und auch nicht nach meiner Auffassung das Recht hat, eine derartige Kontrolle auszuüben, sondern diese Kontrolle nur einem Gericht zukäme, das in voller Unabhängigkeit darüber entscheiden müßte, ob die Verwaltung richtig mit den ihr anvertrauten Mitteln gewirtschaftet hat oder nicht. Ich muß noch eine Bemerkung bezüglich der Staatskontrolle machen. In allen Staaten ist das Recht der Staatskontrolle dem Parrlament vorbehalten. Wie ich schon öfters in diesem Hause festgestellt habe, bedauere ich es außerordentlich, daß sich unser Parlament dieses obersten Rechtes begeben hat, indem es einerseits die Reform des Obersten Kontrollamtes nicht durchgeführt hat und andererseits den Rechnungsabschluß des Obersten Kontrollamtes im Ausschuß wie im Plenum bagatellisiert.

Ich möchte mich nun einem andern Teil der Ausführungen des Herrn Finanzministers zuwenden. Er sprach richtigerweise von der Reform der öffentlichen Verwaltung. Daß er darüber sprach, ist richtig, wie er darüber sprach, ist unrichtig; denn es ist nicht richtig, daß die Kommission zur Reform der öffentlichen Verwaltung die große, ernste und sehr weitreichende Aufgabe, die ihr gestellt ist, bereits mit Ernst verfolgen würde. Dem Herrn Finanzminister unterläuft dabei ein kleiner Fehler, indem er nämlich sagt, daß diese Reorganisationskommission der öffentlichen Verwaltung aus einer Anregung hervorgegangen ist, die die Reform der öffentlichen Verwaltung gefordert hätte. Nein, da irrt sich der Herr Finanzminister: Diese Kommission wurde vom Hohen Hause schon im Jahre 1924 beschlossen, sie ist aber nicht zusammengetreten; erst im Jahre 1932 hat die Regie rung ernst gemacht und die Kommission einberufen. Ich glaube, daß es falsch ist, wie didie Kommission zusammengesetzt ist, weil die Regierung die höchsten Beamten hineingesetzt hat, die durch ihre Verwaltungsaufgaben derartig in Anspruch genommen sind, daß sie sich nicht stundenund tagelang in der Kommission zusammensetzen können, um über Einzelheiten gewisser Gebiete zu sprechen. Hieher gehören junge, mutige, nicht verzopfte, sondern tateifrige Menschen, die dann später natürlich mit ihren Vorschlägen noch zu überprüfen wären, damit nicht vielleicht infolge der Jugendlichkeit oder der doch geringeren Kenntnis der Dinge ein Malheur passiert. Aber was bisher auf diesem Gebiet geschehen ist, reicht in keiner Weise an das Bedürfnis und die Notwendigkeit heran, die öffentliche Verwaltung tatsächlich zu reformieren.

Wir haben im Nationalkomitee für wissenschaftliche Organisation der Arbeit schon im Jahre 1931 eine private Kommission eingesetzt, die zwar die Beamtenschaft nicht ausgeschaltet, aber doch die ganzen Wünsche und Sorgen der Öffentlichkeit zusammengetragen und ihre ganz ernst zu nehmenden großen Arbeiten der Regierung zur Verfügung gestellt hat. Da geht es dieser Kommission wohl so, wie es heute Koll. Dr. Hodáè von der Tätigkeit der Spar- und Kontrollkommission erklärt hat, die auch eine große Reihe von Anträgen überreicht hat, die aber offenbar in irgendwelchen Schubladen der Ministerien oder Minister liegen. Es geht nicht an, diese Rufe der Öffentlichkeit nach der Refo rm der Verwaltung zu ignorieren, und ich glaube noch auf Eines aufmerksam machen zu müssen: In welch netter, aufopfernder Weise die Beamtenschaft selbst entschlossen ist, an der Reform der öffentlichen Verwaltung mitzuwirken! Wir haben im Nationalkomittee von Zeit zu Zeit Beamtenkurse zum Austausch der Erfahrungen veranstaltet und ich kann Sie versichern, mit welchem Eifer z. B. die Beamtenschaft etwa 8 Tage, nachdem das Hohe Haus die Gehaltskürzung beschlossen hat, sich zur Verfügung gestellt hat und bereit war, im Austausch der Erfahrungen an der Reform der öffentlichen Verwaltung mitzuwirken.

Ich darf im Zusammenhang damit auf das, was der Herr Finanzminister über die Personalpolitik gesagt hat, übergehen. Ich muß gestehen, daß ich das, was er gesagt hat, wieder als eine negative Kritik der bisherigen Regierungspolitik ansehen muß. Es ist vielleicht typisch, daß man seitens der Regierung sehr oft Fehler zugibt, aber alles beim alten läßt. Wenn daher der Herr Finanzminister über das Personalproblem mehr vom Standpunkt des Gehaltsproblems spricht und nicht von dem ganzen Zusammenhang des psychischen Verhältnisses zwischen Staat und Behörde auf der einen, den Beamten auf der anderen Seite, so ist das eine Halbheit, die auf das Ernsteste zu bedauern ist, weil die Beamtenschafaft und der gute Wille der Beamtenschaft die Voraussetzungen für ein gutes Funktionieren des Staatsapparates sind. Es ist gar kein Geheimnis - und merkwürdig: im Budgetausschuß wird jedes Jahr darüber gesprochen - daß die Systemisierung vollkommen versagt hat, daß sie so rasch als möglich aus der Welt geschafft werden muß, und wir hören noch immer nichts darüber, wie die Regierung einen Fehler, den sie effektiv gemacht hat, zu berichtigen gedenkt. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.)

Anderseits sprach der Herr Finanzminister von der Überlastung des Pensionsetats. Mit vollem Recht! Die Beträge, welche für Pensionen aufgewendet werden müssen, sind ganz ungeheuer. Aber auch hier wird nur die Feststellung gemacht, ohne gleichzeitig zu überprüfen, wo Fehler geschehen sind und zu berichtigen wären. Wir wissen alle, wie im Jahre 1924 die Restriktion plötzlich ganze Hunderte von Beamten vom Arbeitsplatz verdrängt hat und junge Menschen ins Pensionsstadium gekommen sind, ohne daß sie irgendeine Veranlassung dazu gegeben hätten, es wäre denn, daß man mit ihren èechischen Sprachkenntnissen nicht einverstanden war, auch in Ressorts, wo ihnen schließlich eine gewisse Zeitspanne die Möglichkeit gegeben hätte, sprachliche Mängel zu beheben. Auf der anderen Seite hat man doch erst im Jahre 1933, also im Vorjahre, auch wieder Hunderte von Beamten pensioniert, weil man geglaubt hat, sie müßten aus politischen Gründen entfernt werden.

Ich darf bei dieser Gelegenheit sagen, daß sich die Verwaltung bei diesen Persekutionen der Beamten vollkommen vergaloppiert hat, daß sie ohne Rücksicht auf die Überlastung des Pensionsetats einfach ohne Untersuchung, auf Grund einer Denuntiation Beamte in den Pensionsstand versetzt hat, die sie nun bezahlen muß, ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen. Was diese Beamten anbelangt, so muß ich Ihnen selbst auf die Gefahr, daß Koll. Niesner mich im Senat wieder scharf angreift, sagen, daß schon aus Gründen des Rechtes und der Rechtsordnung davon hat der Herr Ministerpräsident gesprochen - eine Wiedergutmachung dieser unbegründeten Pensionierungen erfolgen müßte, wobei sicherlich auch die Auffassung des Herrn Finanzministers in Betracht käme, die er hier zum Ausdruck gebracht hat, daß nämlich der Pensionsetat zu groß ist und abgebaut werden könnte und zwar durch Reaktivierung der Beamten. Dadurch wären für die Leistungen des Staates an diese Diener des Staates positive Leistungen von ihnen hereinzuholen.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, daß der Herr Finanzminister von dem Ertrag der Arbeitsanleihe gesprochen hat, daß er uns aber wieder die Antwort auf die Frage schuldig geblieben ist, wie eigentlich mit dieser Arbeitsanleihe vorgegangen wurde und welche konkreten Leistungen auf dem Gebiet jener Zwecke erfolgt sind, für die schließlich die Arbeitsanleihe unter außerordentlicher Aufopferung der Bevölkerung gezeichnet worden ist. Wir haben ein Recht zu erfahren, wie die Arbeitsanleihe verwendet wurde.

Der Herr Finanzminister hat über die Absicht der Finanzbehörden bezüglich der Steuern gesprochen. Er hat hier eigentlich die brennendste Frage, die die Öffentlichkeit an ihn zu stellen hatte, vollständig außeracht gelassen, nämlich die dizidierte Erklärung, daß eine neuerliche Belastung der Bevölkerung durch öffentliche Abgaben nicht mehr erfolgen wird. Ich begreife, daß diese Erklärung nicht erfolgt ist, weil ja auch in den Zeitungen allerhand über die Absicht zu lesen ist, neue Abgaben und neue Verschärfungen insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper vorzunehmen. Nun, ich glaube hier eindeutig feststellen zu können - und das wird wohl ebenso für den Landwirt wie für den Industriellen, den Handwerker und Angestellten gelten - daß eine neuerliche Belastung mit Abgaben und öffentlichen Lasten für die Bevölkerung einfach untragbar ist. In diesem Zus amm enhang hätten wir doch erwartet, daß der Herr Finanzminister sein Ressort verteidigen wird gegen die vielen Angriffe, die gegen dieses Ressort wegen der geradezu unerhörten Eintreibung der Steuern erhoben werden mußten. Es sieht so aus, als wenn der Herr Finanzminister davon nichts wüßte; da müßte ich ihn doch bitten, in seinem Ressort die Zeitungen lesen zu lassen, um festzustellen, welche Erbitterung und welche Stimmung über die Rücksichtslosigkeit der Steuerbehörden und der Exekutoren herrscht.

Der Herr Ministerpräsident hat über das Verhältnis von Staat und Beamten in einem
Sinne gesprochen, den wir absolut unter schreiben. Ich werde noch darauf zurückkommen. Aber, meine Verehrten, auf keinem Gebiete hat das Verhältnis zwischen Staat und Beamten und der Glaube an Ordnung und Recht so sehr gelitten, wie auf dem Gebiete der Finanzwirtschaft. Das gilt speziell für die Vorschreibung und Eintreibung der Steuern und für das ganze Verfahren bei den Steuerbehörden. Daß der Herr Finanzminister sich nicht veranlaßt sah, darüber eine Erklärung abzugeben, bedauere ich außerordentlich, weil ja doch schließlich unsere Bevölkerung nicht einen unerschöpflichen Vorrat an Vertrauen und Glauben in Recht und Rechtsordnung besitzt. Was geschieht ? Die Nichtschonung von Privatwohnungen, Beschlagnahme des Kassengeldes in kleinen Läden ist etwas derartig unerhörtes und erschüttert die Rechtsordnung in einem solchen Maße, daß wir doch von unserem Herrn Finanzminister verlangt hätten, hier zu erklären, er werde diese Fälle untersuchen und abstellen. Indem er das nicht getan hat, hat sein Referat eine bedauerliche Lücke, die er ja vielleicht im Budgetausschuß, bedrängt von allen Kollegen, auffüllen wird. Ich möchte allerdings offen sagen, daß es mir unmöglich scheint, daß er im Budgetausschuß nicht eine volle Rechtfertigung über diese Art von Heldentaten der Finanzbehörden wenigstens versucht.

Ich möchte mich nun dem Referate des Herrn Ministerpräsidenten zuwenden. Es ist sehr viel Optimismus in seinen Ausführungen und die Berufung auf die Ziffern der ersten 9 Monate des Jahres 1934 möchte ich insoferne akzeptieren, als diese Ziffern durchaus richtig sind; aber, meine verehrten Damen und Herren, Erfahrungstatsache bleibt es, daß der Rest des Jahres, die Monate, in denen wir nach dem Juli, bezw. September zu wirtschaften haben, ganz anders ausschauen als die ersten Monate; ich weiß nicht, ob wir da nicht eine sehr starke Berichtigung dieses Optimismus erfahren werden. Damit sage ich nicht, daß wir eine solche Berichtigung wünsch en, wir befürchten nur, daß die tatsächlichen Verhältnisse sie uns aufzwingen werden. Es geht auch nicht an, den Gewinn der Ausfuhr nach Übersee festzustellen, ohne nicht gleichzeitig den Verlust des Handelsverkehrs im europäischen Raum gegenüberzustellen. Es ist sicherlich schwieriger und von verschiedenen und mehr Einflüssen abhängig, nach Übersee zu exportieren, und der Export in die Nachbarländer ist doch nicht gerade unwichtig. Diese Richtungsänderung unseres Handelsverkehres wäre bei normalen Verhältnissen sicherlich zu begrüß en, sie ist aber bei der Tatsache des Verfalles des europäischen Handels auch für die Èechoslovakei durchaus nicht mit ungeteilter Freude zu begrüßen.

Die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten über die Arbeitslosigkeit begrüßen wir. Er hat anerkannt, daß es sich doch darum handeln muß, die Fürsorge jenen Gebieten zuerst zuzuwenden, die "am längsten und schwersten" unter der Arbeitslosigkeit leiden. Er hat weiter angekündigt, daß die Kürzung der Arbeitszeit mit aller Bedachtnahme auf die tatsächlichen Verhältnisse überprüft werden wird. Es ist keine Rede von einer allgemeinen Kürzung der Arbeitszeit, und es ist richtig, daß dieses Problem, dessen Wichtigkeit ich durchaus anerkenne, mit Ruhe und Besonnenheit angegangen wird. Allerdings glaube ich, daß der Herr Ministerpräsident nicht recht hat, wenn er sagt, daß irgendeine Ankurbelung der Wirtschaft sich sofort in einer Besserstellung der Bevölkerung äußern wird, weil ja auch unsere arbeitende Bevölkerung derart verschuldet ist, daß sie erst in irgendeiner Weise sich mit ihren Schulden, mit den Schulden an die Lieferanten von Brot, Lebensmitteln, Bekleidungsgegenständen usw. auseinandersetzen muß, bevor wieder ein natürlicher Wohlstand eintreten kann.

Der Herr Ministerpräsident hat eine Frage angeschnitten, die heute unter dem Schlagwort der Reglementierung der Wirtschaft eine allgemeine Diskussion in der Presse und in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Er hat hier meines Erachtens eine Lösung wichtiger Fragen nur angekündigt, um irgendeine Plattform zu finden und das öffentliche Interesse für die Lösung zu gewinnen. Ich glaube nicht, daß Sie nach den schlechten Erfahrungen, die schließlich schon gemacht worden sind, diesen Absichten, ein Reglementieren der Wirtschaft durchzuführen, auch ernstlich nachgehen werden. Es war heute recht heiter, als während der Rede des Koll. Hodáè eine Auseinandersetzung zwischen dem Redner und einigen Herren des Hauses darüber erfolgte, ob die Regierung mit solchen Plänen eine Entwicklung in faszistischer Richtung beginnt oder nicht. Ich würde sagen, eine Reglementierung, die im letzten Ende nicht in einer Wirtschaftsdiktatur endet, müßte das Chaos in der Wirtschaft nur erhöhen. Da wir aber doch alle zusammen die besten Absichten haben, die demokratischen Formen aufrecht zu erhalten und einer Diktatur - mit Ausnahme der Finanzdiktatur des Finanzminissters - auszuweichen, so glaube ich doch eigentlich, wenn Chaos vermieden werden soll, daß mit einer solchen Reglementierung nicht begonnen werden kann. Es ist heute ganz richtig darauf hingewiesen worden, daß eine solche Reglementierung versucht worden ist mit den Kunstfetten. Ich glaube, daß die Erfahrungen, die man auf diesem Gebiete gemacht hat, durchaus unerfreulich sind und daß man schließlich ein Gesetz geschaffen hat, das man momentan überhaupt nicht durchführen kann.

Es ist in diesem Zusammenhang sehr viel darüber gesprochen worden, daß es sich um die Abschaffung liberalistischer Methoden handelt. Ich glaube, da liegen auch wieder Irrungen vor. Kein Mensch denkt daran, daß die Auswüchse des Liberalismus in der Wirtschaft noch zu erhalten wären, aber es unterliegt keinem Zweifel, daß die èechoslovakische Verfassung, gerade was die Wirtschaftstätigkeit des Einzelnen betrifft, die liberalistische These in die demokratische Verfassung übernommen hat; denn im § 108 der Verfassung heißt es, daß "jeder Staatsbürger . . . in den Grenzen der allgemeinen Rechtsvorschriften seine Erwerbstätigkeit ausüben kann". Im Art. 4 der Staatsgrundgesetze oder der österreichischen Verfassung stand, daß jeder berechtigt ist, "jeden Erwerbszweig auszuüben", wo immer er will. Also ein großer Unterschied zwischen der liberalen Formulierung im alten Österreich und der demokratischen Formulierung in unserer Verfassung ist nicht vorhanden. Und ich meine schon, daß, wenn die Regierung irgendwelche Änderungen in der Wirtschaftsorganisation und in dem freien Betätigungsdrang jedes Einzelnen beabsichtigt, sie sich doch erst auseinandersetzen muß mit jenen Grundlagen, die im § 108 der Verfassungsurkunde niedergelegt sind. Außer Frage ist aber, daß, wann und wie immer die Regierung an eine solche Regelung herantritt, sie sich immer vergegenwärtigen muß, daß sie hier einen Weg beschreitet, der im Korporationswesen des italienischen Faszismus bereits angebahnt oder bereits verwirklicht ist und daß sie sich entweder diesem System vollständig überantworten oder schauen muß, daß die Wirtschaft sich ohne körperschaftlichen Zwang weiter durchbringt. Es ist der Wettbewerb in der Wirtschaft noch immer der beste Ansporn für jeden und es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Verschiedenartigkeit der Interessen und der Voraussetzungen der Produktion bei uns es notwendig machen, daß die größtmögliche Freiheit für die Initiative besteht. Dabei billige ich Ihnen ohne weiters zu, daß jede Art von Mißbrauch der Freiheit vom Staate verfolgt und hinangehalten werden muß, aber nicht in der Form, wie es scheinbar geplant wird, daß schließlich doch ein körperschaftliches Regime platzgreift. Ich weiß nicht, ob es für die Weltwirtschaft nicht besser gewesen wäre, wenn man nicht die verschiedenen Beschränkungen der Handelsfreiheit eingeführt hätte, wie sie heute maßgebend sind. Ich weiß, es handelt sich hier um ein ganz groß es Problem, ich weiß, daß in einer so zeitlich begrenzten Rede alle damit zusammenhängenden Fragen nicht erörtert werden können, aber eines ist fraglos richtig, daß die Weltwirtschaft in dem Augenblicke erledigt war, wo das Regime der verschiedenen Verbote und Einschränkungen, der Bewilligungsverfahren in der Form ausgebaut worden ist, wie es heute tatsächlich der Fall ist. Und genau so müßte es in der Innenwirtschaft sein, wenn man alle möglichen Vorschriften stipulieren und dadurch dem inneren Wettbewerb die Möglichkeit des wirtschaftlichen Ausgleiches nehmen würde, abgesehen davon, daß eine derartige Bürokratisierung in den in Betracht kommenden Körperschaften Platz greifen würde, die gegenüber der Bürokratisierung, die heute schon unsere Ministerien durchführen, besonders erweitert wäre. Wer irgendwie mit den Wirtschaftsministerien zu tun hat, wird wissen, wie unerträglich die Einmischung der Bürokratie und Verwaltung in die Wirtschaft ist.


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