Pátek 7. èervence 1933

Es wäre notwendig, daß die Kartelle mit ganz anderen Strafsanktionen bedroht würden. Was bedeutet das für einen Unternehmer, für ein Kartell, wie das Zuckerkartell, wenn man ihm nur eine Kaution von 3 Millionen Kè vorschreibt, die es eventuell verlieren könnte, wenn es sich gegen die Bestimmungen des Gesetzes vergeht oder wenn die Regierung ich glaube nicht daran, daß sie es tun wird zu der Überzeugung ko mmen würde, daß die Maßnahmen des Zuckerkartells die werktätige Bevölkerung, die Massen der Konsumenten schädigen! Was bedeutet es für das Zuckerkartell, wenn es 3 Millionen verlieren würde, wenn es 50 oder 60 oder 70 Millionen Reingewinn aufweist! Sicherlich wird das Zuckerkartell, das den Zucker auf das Dreifache des Weltmarktpreises emporgetrieben hat, auf alle diese Maßnahhmen des Gesetzes, die gegen das Kartell angewandt werden könnten, pfeifen. Es wird dieses Gesetz hundertmal durchbrechen, weil es weiß, daß der Durchbruch des Gesetzes zehnfachen Gewinn einbringt im Verhältnis zur Strafe, die zu zahlen wäre.

Wenn das Gesetz auch nur im geringsten der arbeitenden Bevölkerung, den Massen der Ko nsumenten dienen soll, dann wäre die Aufnahme eines Abs atzes notwendig, wonach die Regierung zum Eingreifen gezwungen wäre, wenn die kartellierten Gesellschaften die Ausfuhrpreise niedriger als die Inlandspreise ansetzen. Das ist bei einer ganzen Reihe von Produkten der Fall, daß kartellierte Unternehmer, die Monopolgesellschaaften, in das Ausland zu Dumpingspreisen exportieren und die so ausfallende Profitquote aus den Konsumentenmassen des Inlandes ziehen. Das ist nicht nur beim Zucker der all, auch bei einer ganzen Reihe von anderen Ausfuhrprodukten. Ich verweise nur auf das Holz, wo mittels einer direkten Dumpingpolitik die Produkte der Èechoslovakei auf den Weltmarkt geworfen werden, während auf der anderen Seite der Inlandsabsatz mit Hilfe des Kartells zu unerhört hohen Preisen mit Waren beliefert wird.

Das sind nur einige unserer Anträge, die ich begründen wollte, und die wir dem Hause vorlegen. Das ganze Gesetz in der vorliegenden Form, dessen Mängel ich jetzt besprochen habe, ist auch nicht zum Kampf gegen die Kartelle geschaffen, sondern zum Schutz und zur Förderung der Kartelle. Im Gesetz sind Paragraphen - ich möchte sie nicht alle wörtlich zitieren - die ganz offen sagen, daß ein gewisser Zwang ausgeübt werden darf, um Firmen, die aus dem Kartell auszutreten beabsichtigen, zum Verbleiben im Kartell zu zwingen. Wenn eine Firma auf Grund anderer Produktionsmethoden oder anderer Verhältnisse beabsichtigt, aus dem Kartell auszutreten, so muß sie auf Grund dieses Gesetzes ihren Partnern, den übrigen Mitgliedsfirmen, den Austritt begründen und nur, wenn diese Firmen dem Austritt des betreffenden Kartellkontrahenten zustimmen, darf er austreten. Wenn sie nicht zustimmen, so kann die Regierung aufgefordert werden, einzuschreiten, und wenn es sich um große Kartelle handelt, an denen die Regierungsparteien mitbeteiligt sind oder die Banken, wird sich die Regierung sehr schnell in Bewegung setzen. So kann die Regierung beauftragt werden, dafür zu sorgen, daß ein derartiger Außenseiter nicht geduldet werde, und man hat auch gewisse Maßnahmen im Gesetze an die Hand gegeben und Vorsorgen getroffen, daß jeder Außenseiter eines Ka rtells unmöglich gemacht werde, daß die kartellierten Unternehmer gewisse Handhaben zu Zwangsmaßnahmen besitzen, um jede Firma zu zwingen, innerhalb des Kartells zu bleiben und zu verkaufen.

Das ist im großen und ganzen der Zweck dieser Vorlage, nicht Kampf gegen die Kartelle, sondern Schutz den Kartellen, nicht Kampf gegen eine übermäßige Preiserhöhung der wichtigsten Pro dukte durch kartellierte Unternehmungen, sondern Schutz diesen Preisen und der Produktion der kartellierten Unternehmungen. Ausschaltung jedes Versuches, dieser Ka rtellwirtschaft ein Ende zu setzen! Die Kartelle werden dadurch unter staatlichen, gesetzlichen Schutz gestellt, damit sie noch mehr als bisher ihre Monopolstellung zur Auswucherung der breiten Massen der werktätigen Bevölkerung ausnützen können, die durch dieses Gesetz ihnen mehr als bisher ausgeliefert wird.

Es ist ganz klar, daß dieses Gesetz beweist, welche Einflüsse in der Èechoslovakei bei Schaffung von Gesetzen wirksam sind. Wenn es den Regierungsparteien ernst gewesen wäre, ein wirksames Mittel, eine wirksame Waffe gegen die unerhörte preistreiberische Tendenz der Kartelle zu schaffen, müßte das Gesetz anders aussehen und eine ganze Reihe von Strafbestimmungen und zwingenden Normen beinhalten und nicht auf der Basis aufgebaut sein, wie jetzt, was nichts anderes beweist, als daß es der Regierung und den Regierungsparteien nur darum zu tun war, den großen Unternehmungen und den Banken bei der Kartellierung Schutz angedeihen zu lassen. Eine Erleiichterung wird dieses Gesetz der werktätigen Bevölkerung nicht bringen. Im Gegenteil, dieses Gesetz wird eine weitere Verteuerung der Lebenshaltung der werktätigen Bevölkerung bringen, weil durch dieses Gesetz die Kartelle gefördert werden.

Wenn man im allgemeinen die Maßnahmen der Regierung und des Parlamentes zur Bekämpfung der Krise betrachtet, erkennt man, wie ungeheuer erbärmlich alle bisherigen Versuche dieser Bekämmpfung gewesen sind. Alle Versuche, die die Èechoslovakei zur Milderung und Beseitigung der Krise unternommen hat, sind bis jetzt gescheitert. Man hat im Vorjahre große Reklame mit der 50 Millionen-Dollaranleihe gemacht. Ich frage: Wohin ist diese Anleihe gekommen und was hat man damit geschaffen? Wenn man vor Einbringung der Anleihe eine halbe Million Arbeitsloser gezählt hat, so ist diese Ziffer nach dem Verbrauche der Anleihe auf 1 Million emporgeschnellt.

Místopøedseda Špatný (zvoní): Upozoròuji pana øeèníka, že pøekroèil øeènickou lhùtu.

Posl. Hadek (pokraèuje): Hned konèím.

Man hat vor einigen Wochen großartige Reklame mit der Ausschreibung der Arbeitsanleihe gemacht. Die Arbeitsanleihe hat cca 1.800 Millionen Kè gebracht, aber wir fragen: Haben die Gebiete, wo die Arbeitslosigkeit am größten, die Not am ungeheuerlichsten ist, bisher etwas aus dieser Arbeitsanleihe gesehen? Hat man auch nur im mindesten etwas dazu beigetragen, um eine Besserung der Lage der breiten Massen der Bevölkerung herbeizuführen? Nirgends, auf keinem einzigen Gebiete ist bis jetzt durch die Arbeitsanleihe irgendeine Milderung herbeigeführt worden.

Alle bisherigen Maßnahmen der Regierung und der Parteien zur Linderung der Krise haben nur das Gegenteil erreicht, aber trotzdem man die Krise immer auf Kosten der breiten Massen lösen will und diese Massen immer mehr belastet, trotzdem immmmer wieder neue Regierungsmaßnahmen und Gesetze in dies em Sinne herauskommen, sehen wir eine dauernde Verschärfung der Krise und eine immer größere Schrumpfung des kapitalistischen Produktionsprozesses.

Wir müssen deshalb der arbeitenden Bevölkerung ganz klar sagen, daß, wenn sie noch so viele Opfer auf sich nimmt, wenn sie den Hungerriemen noch so enge schnürt, das kapitalistische System nicht mehr gerettet werden kann, sondern daß dieses System zum Untergang verurteilt ist. Jedes Opfer, das man noch dafür auf sich nimmt, ist umsonst und vergeblich. Die ganze werktätige Bevölkerung muß sich zusammenschließen, weitere Opfer ablehnen und sich zum einheitlichen Kampf gegen dieses bankerotte kapitalistische System zus ammenschließen, das keinen Ausweg aus der Krise weiß, um dieses System zu stürzen, [ ]. Wenn dies auch bei uns geschieht, dann wird nicht nur das der Bevölkerung aufoktroierte kapitalistische System vernichtet werden, sondern es wird ein neues politisches System, [ ] errichtet werden können. (Potlesk komunistických poslancù.)

3. Øeè posl. Geyera (viz str. 17 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Während sich in der Weltwirtschaft ein Vorgang einzuleben scheint, der sich in entgegengesetzter Richtung abspielen soll, als die noch vor kurzem abgegebenen Regierungserklärungen, insbesondere die zur Begründung des Ermächtigungsgesetzes angeführten Richtlinien beinhalten, wird uns heute ein Antrag vorgelegt, den man als posthum bezeichnen muß, der, wenn er hätte wirken sollen, schon 1929, am Anfang der Deflationsperiode, als eine der ersten Regierungsmaßnahmen hätte vorgelegt werden sollen. Wenn man die Vorlage flüchtig, wenn man sie dann gründlich liest, hat man den Eindruck, es handle sich nur um eine Geste, um dem Drängen auf der einen wie auf der anderen Seite wenigstens scheinbar entgegenzukommen; insbesondere mit Rücksicht darauf, daß überall ein weiterer Preisabbau gefordert wird.

Wer die Erfahrungen des verflossenen Jahrzehnts im Geiste Revue passieren läßt, wer sich insbesondere die ganze ins Stocken geratene Gesetzgebung, die immer wieder versagende Regelung der Preisbildung usw. vor Augen führt, wer darüber hinaus an die großen Versuche denkt, die in Amerika gemacht worden sind, muß aus gleichen Gründen skeptisch bleiben. Ich habe bereits mehrmals im Hause hingewiesen, wie vor zwei oder vor ein und einhalb Jahren, als sich die amerikanische Regierung daranmachte, den Trusts und vor allem den Wucherpreisen an den Hals zu gehen, und einen mit Machtvollkommenheiten, wie mit ihnen heute Roosevelt ausgestattet ist, versehenen Kommissar einsetzte, der die Trusts und ihre Auswüchse bekämpfen und eine rapide Preisherabsetzung durchführen sollte; wer weiß, daß dieser Kommissar nach kaum zweimonatiger Tätigkeit mit all seinen Maßnahmen verschwunden ist, der wird auch bei dieser Vorlage skeptisch, ob von dem Wenigen, was hier als Regelung vorgesehen ist, etwas Wesentliches in die Tat umgesetzt werden wird. Wenn ich noch auf den deutschen Preisprüfungskommissar, der heute wo anders sitzt, auf Gördeler, verweise, der zwar mit unter die Art dieser Gesetze gefallen ist, aber während seiner zweimonatigen Wirksamkeit weder die Trusts noch das Kartellwesen bekämpfte, hingegen wesentliche gesunde Teile der kleinen Wirtschaft zerschlagen half, so sind meine Befürchtungen neuerdings unterstrichen, die ich bezüglich der Wirksamkeit dieser verspäteten Vorlage und ihrer ganzen Harmlosigkeit nicht unterdrücken kann.

Die Vorlage ist ziemlich umfangreich, sie umfaßt eine ganze Reihe von Abschnitten, der erste Teil ist mehr regulativ. Wenn man den ersten Paragraphen durchliest, ist man gezwungen zu lächeln. Es zeigt sich hier der Widerstreit zwischen dem kollektivistischen Prinzip des bürokratischen staatlichen Gebundenseins der Wirtschaft oder ihrer neuerlichen Bindung und auf der andern Seite die Willkür des einzelnen Unternehmers, der durch seine überragende Größe und Macht parallele kleinere Unternehmungen nicht nur hinsichtlich der Preisbildung, sondern auch hinsichtlich der Konditionen usw. unterjochen kann. Das Gesetz unternimmt den Versuch, neben dieser bürokratisch-staatlichen Bindung neuerlich gewisser Wirtschaftszweige und nebenbei in die Willkür des Einzelunternehmertums entscheidend einzugr eifen. Wenn ich vorhin sagte, man könne sich eines Lächelns nicht erwehren, so bezog sich dies auf den Passsus, der von Vereinbarungen der selbständigen Unternehmer spricht, die sich verpflichten, die Freiheit des Wettbewerbes untereinander zu regeln. Wir sprechen immer noch von "freier" Wirtschaft und darin liegt einer der Grundfehler unserer gegenwärtigen Wirtschaftsbetrachtung. Freie Wirtschaft und freier Wettbewerb existieren nicht, auch hier nicht. Nicht nur, daß er an den Grenzen des Staates aufhört, die Autarkiebestrebungen jeden Wettbewerb unterbinden und hindern, ist er auch im Inlande durch alle möglichen Einengungen: durch die Devisenvorschriften und Zölle, durch Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften, durch Packungsvorschriften und alle möglichen anderen Vorschriften, die sie bei jedem Spediteur aufgezählt bekommen, schon derart eingeengt, daß das Wort von der Freiheit des Wettbewerbes und der Geschäftsführung wohl auf dem Papiere steht, uns aber nicht darüber hinwegtäuscht, daß gerade durch den Zwiespalt zwischen dem scheinbaren Freisein der Wirtschaft, das nicht mehr besteht, und dem noch nicht vollständigen Gebundensein in einem kollektiven Sinne eben alle diese Mißhelligkeiten auftauchen müssen, die in der gegenwärtigen Krise umso schärfer sich äußern.

Eine rationelle Beherrschung des Marktes ist heute unmöglich, weil das andere Monopol - ich will mich heute darüber nicht verbreiten - das Geld- und das Bodenmonopol stärker ist als diese Kartelle und mit seinem Übergewicht diese Kartelle und andere Bindungen entweder negativ oder positiv beeinflußt, befruchten oder zerstören hilft. Sie haben gerade im Laufe der letzten Jahre gesehen, wie die größten Kartelle zugrunde gegangen sind, trotz den Unterstützungsaktionen der Regierung in Amerika und in Deutschland. Ob es sich um Ostelbien oder andere, kapitalistische oder kleinere Betriebe, große Farmer oder kleine Landwirte, Öl- oder andere Konzerne, Zündhölzchentrust oder Metall- u. andere Trusts gehandelt hat, sie alle sind in der Deflationsperiode zerbrochen. Da waren die Auswirkungen des Gold- und Bodenmonopols stärker als die Mittel, die sich die Regierung in dieser Hinsicht vorbehalten hat. Solange Sie an diesen beiden Grundmonopolen nichts ändern, bleibt die Vorlage eine harmlose Sache, über die die Großfinanz und die starken Unternehmungen hinweggehen werden, was ihnen in einzelnen Bestimmungen des Gesetzes überdies leicht gemacht wird.

So wird schon im § 2 die Schriftlichkeit als Voraussetzung einer vorliegenden Kartellbildung oder der Wirksamkeit einer neuen Kartellbildung, einer Assoziation, eines Syndikats zur Voraussetzung gemacht. Sie wissen aber alle, daß Ivar Kreuger, der große Zündholzkönig, alle seine großen Pläne niemals schriftlich vereinbart hat, und Sie wissen aus den Zeitungen, daß Morgan, als er vor dem Gerichte des Senates angeklagt war, und als man von ihm schriftliche Unterlagen verlangt hat, erklärt hat: "Wozu brauche ich schriftliche Vereinbarungen? Was ich spreche, das geschieht!" und in unserem Staate, im Eisen-, im Zement- und Zuckerkartell, im Getreidemonopol oder im Viehsyndikat, wo drei oder vier Herren maßgebend sind, werden Sie auch nicht erwarten, daß diese das, was sie untereinander vereinbaren, in schriftlichen Abmachungen niederlegen. Ich weiß nicht, ob es die Absicht des Gese tzes war oder nicht: jedenfalls ist dieser Paragraph jene Lücke, durch die auch der größte Kartellträger bei geeigneter Zeit durchschlüpfen kann. Damit habe ich die wundesten Stellen des Gesetzes angedeutet. Der § 3 ist ziemlich harmlos, er spricht nur von der Registrierung, wobei aber auch hier wieder darauf hingewiesen werden muß, daß diese Arbeiten vielleicht für das Statistische Staatsamt von Interesse sein mögen, daß sie aber für die Öffentlichkeit dadurch, daß die Urkunden, die Kartellbedingungen, das Kartellorganisationsstatut, der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, daß damit der Zweck dieser Registrierung und Sammlung vollständig verfehlt ist.

Aus diesem Umstand, daß die Statuten, die Vereinbarungen, die Nachträge im geheimen Archiv liegen bleiben, ergibt sich schon die Andeutung, daß das Statistische Amt nur eine Sammelstelle sein wird, von der keine Initiative verlangt und auch nicht ausgehen wird. Aber jedenfalls zeigt dieser Paragraph der Öffentlichkeit gegenüber eine Art Beruhigungsabsicht. Es erübrigt sich über die einzelnen Punkte, die da zu registrieren sind: Namen, Sitz und Zweck der Vereinigung, Höhe der Preise und besondere Bedingungen, weiter viel Worte zu verlieren, da der Mangel der Öffentlichkeit geeignet ist, verschiedene Befürchtungen aufkommen zu lassen.

Im § 4 wird das Statistische Staatsamt verpflichtet, die einzelnen individuellen Daten nur den Ministerien bezw. seinen Organen zum Zwecke der Erhebungen und der Einsichtnahme mitzuteilen. Damit ist die Vertraulichkeit noch einmal besonders unterstrichen und zwar nicht nur im allgemeinen, sondern auch bezüglich der speziellen Daten. Man kann natürlich nicht verlangen, daß man Einzelheiten preisgibt, wenn man überhaupt niemandem in das Statut selbst Einsicht nehmen lassen will.

Dasselbe gilt für die Protokolle, die ebenfalls hinterlegt werden müssen und zwar in einer Protokollsammlung. Der einzige aus diesen fünf Paragraphen erfließende Zweck ist der, vielleicht einige Beamten des Statistischen Staatsamtes, die sonst abgebaut werden müßten, durch diese Vorlage wieder mit Arbeit zu versorgen, so daß sie nicht entlassen zu werden brauchen. Was aber sonst mit den Protokollen geschieht, ist weiter nicht zu ersehen. Erst bei einer Amtshandlung vielleicht wird das Statistische Amt diese Protokolle vorzulegen haben.

Der zweite Teil spricht eigentlich erst davon, was der wirkliche Zweck der Vorlage sein soll. Was ein hoher Preis ist, wird nirgends umschrieben, kann auch meines Erachtens nicht umschrieben werden. Da die Produktionsbedingungen in der Republik von Asch angefangen bis Užhorod so verschiedengestaltig sind, schon mit Rücksicht auf den Lebensstandard, auf die Löhne, Tarife und sonstige Umstände, Nähe der Kohle und anderer Produktionsfaktoren, so ist es natürlich nirgends möglich, das Charakteristikum des übermäßig hohen Preises festzulegen; und weil das Gesetz das nicht vermag, so wird es meiner Meinung nach die Schiedskommission ebensowenig können, insbesondere dann nicht, wenn ein Kartell sich über die ganze Republik erstreckt und ein Preis, der vielleicht an einem Orte gerade noch die Gestehungskosten deckt, an einem anderen Orte mit besseren Produktionsbedingungen schon übermäßig erscheint. Hier liegt meines Erachtens die wirtschaftliche Tragik der Vorlage: man kann doch nicht alles über einen Leisten schlagen. Man kann nicht an einen gutprosperierenden und unter günstigen Bedingungen arbeitenden Betrieb die gleichen Anforderungen stellen, wie an einen Betrieb, der mit Unterbilanz arbeitet, der bei einer Preissenkung natürlich ins Defizit geraten würde. An der inneren Unmöglichkeit, gesamtstaatlich den Richtpreis verbindlich für jedes Unternehmen aufzustellen, wie dies in der Kartellvereinbarung zum Ausdruck kommt, liegt die innere Unmöglichkeit der Wirksamkeiten des Gesetzes, denn die Wirtschaft folgt den dynamischen Anforderungen der Bewegungsfreiheit, soweit eine solche noch vorhanden ist. Ich habe schon gesagt, daß sie heute weitgehend eingeengt ist. Wo aber noch irgendwie solche Komponenten der Bewegungsfreiheit zur Geltung kommen, folgt die Wirtschaft den dynamischen Gesetzen des Preisgefälles und es ist unmöglich oder wirkt zerstörend, wenn man durch eine Gleichschaltung verschiedener Betriebe eine einheitliche Preiskalkulation als dauernde Richtschnur ausarbeiten will. An dieser Unmöglichkeit scheitert praktisch jede Schiedskommission und jeder Versuch führt nur zu neuen Mißständen, zu Übergriffen und Auswüchsen. Kleine Betriebe, mittlere Betriebe werden damit nur zugrundegerichtet, große noch einflußreicher und der Zweck der Vorlage verfehlt.

Das, was ich hier anführe, geht aus § 12 und den folgenden in der Hauptsache hervor. Wenn auch der vorhergehende Paragraph vom Schiedsverfahren spricht, so ist damit vorweggenommen, daß es nicht leicht ist, unmittelbar vom grünen Tisch weg irgendwie diese Preiskomponenten zu bestimmen. Denn in den § § 9, 10 und insbesondere §§ 11 und 12 wird dann auf diese Preisfaktoren, auf die Kalkulationsfaktoren Rücksicht genommen. Auch die im § 13 vorgesehenen Kautionen und Sanktionen sind meines Erachtens nach irrelevant, weil auf Grund der vorausgegangenen § § 8 bis 12 in den seltensten Fällen eine wirklich generelle Preisübertreibung konstruiert werden kann und weil nur bei ganz großen individuellen ungebührlichen Preisforderungen dieser § 13 wirksam werden kann. Daß eine Kartellvereinbarung unwirksam erklärt wird, daß ihre Vereinbarungen und Organisationen aufgelöst werden, scheint mir nicht das Bezeichnende zu sein. Auch wenn die Höchstkaution von 3 Millionen verfällt, ist das niccht das Wichtigste. Hingegen kann es sehr leicht vorkommen, daß in Verfolg des Kartellgesetzes der gut prosperierende Betrieb geschützt, der schwache und mittlere Betrieb aber vernichtet wird. Ich verweise da nur auf das Brauereiwesen. Wenn eine Brauerei 84 oder 60% Dividende austeilt, eine andere gerade aber mit 1 oder 2% auskommt, weil eben diese unter verschiedenen Produktionsbedingungen stehen, so sagt dieser Fall genug. Durch die Auswirkungen des Kartellgesetzes würden dann die kleineren und mittleren Betriebe geschädigt und ausscheiden und dadurch hunderte Menschen zur Arbeitslosigkeit verurteilt werden, während ohne Eingriffe die Betriebe weitergearbeitet hätten. Sie werden sagen, das liege im Wesen der Entwicklung zur Konzentration und das würde auch auf natürlichem Wege geschehen. Aber gerade das ist das bedauerliche, daß dieser Prozeß der Konzentration im Wege der Gesetzgebung und besonders durch dieses Kartellgesetz beschleunigt und begünstigt wird, während von einsichtsvollen Menschen diese Konzentration als nicht wünschenswert betrachtet wird. Das Gesetz kann da Dinge auslösen, die gewiß von den Gesetzgebern und von niemandem gewollt sind, die sich aber aus der widernatürlichen Dynamik notwendig ergeben.

Die Durchführungsorgane sind also neben der Schiedskommission, die eigentlich ein vorbereitendes und ausgleichendes Instrument darstellt und von der Regierung ernannt wird, die Kartellkommission und in Streitfällen, wenn die Kartellkommission in ihren Entscheidungen angefochten wird, das Kartellgericht. Über die formellen Bestimmungen viele Worte zu verlieren oder über Formalitäten, des Geschäftsganges, ihrer Zusammensetzung, aus welchen Mitgliedern sie bestehen, erübrigt sich. Es fragt sich nur, wer bei den Kartellgerichten neben den Räten des Obersten Gerichtes noch Beisitzer sein wird, aus welchen Kreisen der Volkswirtschaft sie entnommen sind. Darüber hat die Regierung freie Hand zu entscheiden.

Meines Erachtens ist der wichtigste Punkt der ganzen Vorlage, der viele andere Paragraphen ganz überflüssig machen würde, der § 40, der aber so klein und so unscheinbar, so unauffällig und so spät in der Vorlage erscheint. Er würde meines Erachtens nicht nur hier im Inlande, sondern auch mit Beziehung auf das Ausland und auf Bestrebungen, die dahin gehen, größere Wirtschaftsräume zu schaffen und die künstlichen Gegensätze langsam auszuschalten, einer schärferen Hervorhebung verdienen. Im § 40 wird die Regierung ermächtigt, solange es die wirksame Durchführung dieses Geesetzes erheischt, die einschlägigen Zollsätze im Verordnungswege zu regeln. Ich hätte gewünscht, die Regierung hätte einen anderen Satz hergeschrieben, so wie er da steht, aber noch konkreter ausgedrückt. Falls diese Kartelle - denken Sie an Kohle, Zement, Eisen, Zucker, Spiritus und wie sie immer heißen, aber auch im Gesamtinteresse an die übrigen, an das Getreide und Viehmonopol - den Wünschen der Konsumenten nicht Rechnung tragen, werden eben die Zölle gesenkt, Ein- und Ausfuhrverbote aufgehoben und ganz von selbst stellt sich auf dynamischem Wege eine Senkung ein, ohne weiterer künstlicher Eingriffe zu bedürfen. Das würde man ganze Arbeit machen heißen, das würde dazu führen, daß die von Ihnen immer so hervorgehobene kleiné politische Entente mit dem Osten eine "Wirtschaftsföderation" und damit bestimmt ein wärmeres und innigeres wirtschaftliches Verhältnis bieten würde (Posl. dr Winter: V zákonì se to nedá jinak øíci, než je to tam øeèeno! Vaše myšlenka se nedá jinak vyjádøit!), denn die politische Freundschaft macht es nicht allein, wenn sie nicht eine wirtschaftliche Fundierung hat. Der § 40 würde in der Form, wie ich ihn zitiert habe, die anderen Paragraphen und einen großen Teil der im sechsten Abschnitte enthaltenen Strafen, ja die ganze Vorlage überflüssig machen. Es scheint das aber gerade in der modernen demokratischen Gesetzgebung immer so zu sein, daß man in einer Zeit der Unpädagogik mit Strafmandaten am meisten einschüchtern will. Wir wissen, daß das nicht immer nützt, nicht nur im politischen, sondern auch im wirtschaftlichen Sinne. Den Wucher hat die ganze Wuchergesetzgebung, das Hamstern trotz Strafen während und nach dem Kriege hat kein Gendarm aufhalten können und auch diese Strafbestimmungen werden vielleicht in wenigen Einzelfällen da und dort eintreten, aber in den meisten Fällen schon aus der inneren Unwahrheit der §§ 8, 9, 10, 11 und 12, wie ich bereits angeführt habe, umgangen und unwirks am werden. Andererseits aber ist es lächerlich, wenn man Formalitäten so straft, weil das Protokoll nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, weil eine Auskunft nicht rechtzeitig gegeben wurde usw. Daneben stellt man einen neuen Apparat auf. Das Handelsministerium wird als eine Art Geschäftsstelle mit der Durchführung dieses Gesetzes betraut, indem es seine Kanzlei und das Personal zur Verfügung stellt. Die politischen Behörden bekommen mehr Arbeit. Vorige Woche haben wir über die Getreidescheine gesprochen und haben gehört, daß die Bezirksgerichte zu einer Registratur werden. Ich weiß nicht, vielleicht wird die Eisenbahnverwaltung einen Teil der überfälligen Lokomotivführer und des übrigen Zugspersonals abschieben müssen an dieses Ministerium und zu den politischen Behörden, denn die Agenda häuft sich dort und der Aktenwust wächst ins Ungeheuere. Und wenn Sie den Dingen nachgehen wollen, weiß ich nicht, ob die Agenda überhaupt bewältigt werden kann. Ich weiß aber nicht, ob diese Strafbestimmungen, so schrecklich sie auch ausschauen mögen, in vielen Fällen wirken werden, im Gegenteil, die Fristen und Nachfristen, die in den einzelnen Punkten gesetzt sind, ermöglichen es einem jeden, sich von der Pflicht rechtzeitig zu drücken. Er wird nochmals aufgefordert, er kann an ein Schiedsgericht appellieren, "die Schiedskommission", er kann an das Kartellgericht nochmals appellieren, wenn er von der Kommission oder einer Behörde bestraft wurde und auf diese Weise wird nicht nur die Frist gestreckt, Fälligkeiten der Strafe hinausgeschoben oder aufgehoben und nicht zuletzt hat ja das Kartell-Gericht, die oberste Instanz noch die Möglichkeiten, alle vorangegangenen Maßnahmen, auch jene der Regierung, aufzuheben. Es bedarf infolge dessen nur der Geschicklichkeit der Fachberater, der zwei wirtschaftlichen Laienrichter in diesem Obersten Gericht, die aus der Wirtschaft stammen. Je besser sie mit Wissen und mit Finessen fundiert sind, umso mehr werden sie natürlich die beiden anderen Richter, die dem Richterstande entstammen, bei aller Anerkennung ihrer Objektivität, dahin bringen, daß sie sich ihrem Standpunkte anschließen. Und selbst wenn die Regierung zugreift, hat dieses Kartellgericht die Möglichkeit, den Spruch der Regierung und selbst der Kommission aufzuheben und an Stelle des ganzen Verfahrens tritt die Zurückschlagung des Verfahrens, Einstellung der Straflosigkeit usw. Zu diesem Eindruck kommt man, wenn man das ganze Gesetz unvoreingenommen durchliest und die Vorlage mutet an, wie das Hornberger Schießen.

Ich möchte infolgedessen sagen, daß die Kartelle aus natürlichen Voraussetzungen erfließen, vor allem aus den günstigen Umständen der Produktion, die einzelne Betriebe rascher und größer wachsen läßt, größere Erträgnisse gegenüber anderen Betrieben in mittlerer oder günstiger Produktionslage abwerfen läßt. Sie sind infolgedessen ein Ausfluß der an die Erde, an die Verkehrsverhältnisse gebundenen Voraussetzungen. Sie sind ein konkreter Ausdruck der Bodenrente. Man hat hier im Hause selten Zeit über dieses Problem der Bodenrente, das Sie zur Gänze gelöst glauben, das aber in Europa noch nirgends gelöst ist, einmal vom volkswirtschaftlich richtigen Standpunkte aus die Debatte zu eröffnen. Solange Sie an der heutigen Ungleichheit der Bodenbenützung nichts ändern, solange Sie die Rente ungeschoren lassen, wird dieses Gesetz eine Geste bleiben. Solange Sie das Goldmonopol aufrecht erhalten und sich in Gegensatz stellen zu den neuen Erkenntnissen, die da und dort aufdämmern, wird dieses Gesetz eine Geste sein. Es ist infolgedessen ganz irrelevant, welche Stellung man zu dem einen oder anderen Paragraphen einnimmt, viel geschieht nicht, es ist weiter nichts als eine Beruhigung gegenüber den Arbeitgebern, der Konzern-Industrie, daß Ihnen nichts geschehen kann und der Arbeitnehmerschaft und den Konsumenten, daß etwas geschieht. Die Vorlage erscheint als ein harmloses Mittel, um im nachhinein den Streit um des Kaisers Bart, die Angemessenheit der Preise, zu entscheiden, die nirgends eine Angriffsfläche zu einer wirklichen Bekämpfung ihrer Ursache, des Gold- und Bodenmonopols, bietet. Eine Stellungnahme ist infolgedessen ganz irrelevant, es ist belanglos, ob man pro oder contra war, solange die Voraussetzungen für eine freie, soziale Wirtschaftsgestaltung nicht gegeben sind. Solange sich auch hier die Staatsmänner nicht dem Kurse anschließen, der wenigstens über dem großen Teich aufzudämmern scheint und der wahrscheinlich die alte Welt mitreißen wird, wenn sie nicht in einem Chaos enden will, solange wird diese Vorlage weder zu einer Wendung der Wirtschaftskrise noch zu einer gerechten Lösung der Frage des Arbeitsvertrages und Arbeitsertrages geeignet sein. (Potlesk.)


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