Der Herr Berichterstatter hat uns hier soeben sehr schöne Worte über die Verantwortlichkeit so hoher Funktionäre im Staate vorgetragen, nur leider, daß von diesen Grundsätzen, die er hier vertreten hat, im Gesetze selbst nichts zu bemerken ist. Das Gesetz gehört zu der ganzen Gruppe von den Gesetzen, die jetzt durchgeführt werden, aber es hat doch einen etwas anderen Charakter als die übrigen Gesetze. Die übrigen Gesetze sind ausgesprochene Faszisierungsgesetze [ ]. Dieses Gesetz dient dem Zwecke, diese Faszisierungs - und Raubpolitik zu verschleiern. Der Tatsache, daß die Regierung eine faszistische Vollmacht bekommt und daß die Staatsangestellten unter die Fuchtel eines faszistischen Terrors gestellt werden, wird die andere Tatsache gegenübergestellt, daß dafür diese Minister, die diese Vollmacht bekommen haben, durch das Gesetz verantwortlich sind, daß sie unnter Anklage gestellt und furchtbar bestraft werden können, zu 10, 20, bis 500.000 Kè Geldstrafe, und daß nicht nur gegen die Staatsangestellten unten wird vorgegangen werden, wenn sie sich etwas erlauben, daß man auch nicht halt macht vor den höchsten Staatsfunktionären, vor den Ministern, nicht einmal vor dem Herrn Präsidenten, der natürlich auch zur Verantwortung gezogen werden kann.
Dieses Gesetz [ ] paßt sehr schön in den Rahmen dieser Faszisierungs- [ ] gesetze, [ ], von den Sozialdemokraten angefangen bis ganz nach rechts, die ganze herrliche Einheitsfront, die wir vor uns haben. In Bezug auf den Präsidenten wird das im Motivenbericht des Gesetzes ganz offen zugegeben. Es heißt dort ausdrücklich, der erste Paragraph habe nur einen formalen Charakter, es sei gar nicht daran zu denken, daß dieser Paragraph irgendeinmal ernstlich durchgeführt werden könnte. Nach diesem Gesettze ist der Präsident vollständig unverantwortlich vor dem Gesetze, er kann stehlen, rauben, die gemeinsten Verbrechen begehen, er darf nicht angeklagt und nicht verurteilt werden. Das ist eine ganz andere Immunität als etwa die der kommunistischen, der proletarischen Abgeordneten, die man einsperrt und verurteilt, wenn sie für die Interessen der Arbeitenden eintreten, [ ]. Nur in einem einzigen Falle darf Anklage erhoben werden: bei Hochverrat; und da bestimmt dieses herrliche Gesetz: wenn man den Präsidenten wegen Hochverrates anklagt, wenn er sogar verurteilt wird, dann darf die ganze Strafe für diesen Präsidenten, der seine Staatsfunktion zum Hochverrat an Staat und Volk benützt hat, die furchtbare Strafe der Absetzung sein und keine andere. Also, es ist ganz klar, daß in diesem Falle der Motivenbericht die Wahrheit spricht, daß dieser Paragraph überhaupt nicht ernst gemeint ist. Allerdings will der Motivenbericht den Eindruck erwecken, als ob eine solche Verantwortlichkeit nicht notwendig wäre, der Präsident des Staates, eine gottbegnadete, eine gottgesandte Persönlichkeit ist, bei der nichts Verbrecherisches vorkommen kann. Dem gegenüber stellen wir fest, nicht nur daß es auch hier in der Èechoslovakei sehr leicht hätte passieren können, daß ein Støíbrný Präsident geworden wäre, der auch diese Stelle dazu benützt hätte, um sich die Taschen zu füllen und Millionen einzustecken, und der nach diesem Gesetze auch nur mit der Absetzung hätte bestraft werden können; denn für Diebstahl gibt es keine Strafe für den Präsidenten. [ ].
Dieses Gesetz sucht im Gegensatz zum ersten Paragraphen in den anderen Paragraphen den Anschein zu erwecken, als ob dort wirklich ernstlich daran gedacht würde, Minister zur Verantwortung zu ziehen. Wir haben ja hier die ganze Litanei des Herrn Berichterstatters gehört, wie notwendig vor allem die moralische Verantwortlichkeit bei diesen Herrn ist, daß sie spüren sollen, welch hohes Amt sie haben und wie verantwortlich sie für ihre Taten sind. Was kommt aber im Gesetz heraus? Lauter Bestimmungen, die dazu dienen sollen, daß es auch bei den Ministern zu einer wirklichen Anklage oder gar Verurteilung gar nicht kommen kann.
Ich habe schon davon gesprochen, daß in diesem Gesetze die Strafe nur eine Geldstrafe ist, nur im Nichteinbringungsfalle kann sie in Staatsgefängnis umgewandelt werden. Aber die eigentliche Strafe ist nur die Geldstrafe. Es kann sogar der betreffende Minister, wenn er zu einer solchen Geldstrafe verurteilt worden ist, ruhig im Amte bleiben, Minister bleiben auch nach der Verurteilung. Hundert Abgeordnete, beim Präsidenten 120, müssen sich überhaupt erst finden, die die Anklage erheben, damit sie eingebracht werden kann. Die Herren waren sehr vorsichtig. Wenn genügen würde, Tatsachen für eine solche Anklage anzuführen, die die Anklage berechtigen, dann könnte es ja passieren und immer wieder passieren, daß ein paar kommunistische Abgeordnete solche Tatsachen vorbringen, daß zumindest der Antrag auf Anklage gestellt werden könnte. Deshalb wird schon der erste Riegel vorgeschoben, daß 100 Unterschriften da sein müssen, um überhaupt den Antrag auf eine Anklage zu stellen. In der Sitzung, in der beschlossen wird, ob die Anklage erhoben werden soll oder nicht, müssen zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sein, so daß ein Drittel der Abgeordneten verhindern kann, daß es auch nur zu einer Beschlußfassung kommen kann. Sogar wenn zwei Drittel der Abgeordneten der Überzeugung sind, daß der Minister angeklagt werden muß, wenn er auf der Hand liegende Verbrechen begangen hat, man ihn anklagen muß, kann ein Drittel von Abgeordneten verhindern, daß es zu einer solchen Anklage kommt. Die Verhandlungen des Ausschusses, der darüber berät, sind natürlich vertraulich, damit die Bevölkerung draußen nicht hören kann, worum es geht, damit nicht von draußen ein Druck ausgeübt werden kann, um die Anklage zu erzwingen, wenn die Massen erfahren, was man dem betreffenden Minster vorwirft. Zwei Drittel der Abgeordneten müssen bei der entscheidenden Abstimmung für die Verurteilung stimmen, im Senat drei Fünftel aller Senatoren.
Es ist also ganz klar, daß das Gesetz ein Scheingesetz, [ ] ist. Das ist ein Gesetz, das besagt: der Minister ist in Wirklichkeit unverantwortlich, er kann die Vollmachten, die ihm jetzt gegeben wurden, und die Macht, die er schon von früher her hat, dazu benützen, um die Massen auszuplündern, um die nationale Not zu verschärfen, um die Kulturbarbarei zu vergrößern und er ist in keiner Weise verantwortlich.
Ganz anders bei Staatsangestellten. Während bei den Staatsangestellten jetzt ein ganz gemeines Gesetz gemacht wurde, das besagt, daß der Staatsangestellte, der seine Klasseninteressen, seine Berufsinteressen wahren wollte, wie es seine Pflicht als Arbeitender ist, der die Interessen aller Arbeitenden vertritt, daß er rücksichtslos auf die Straße geworfen wird, daß der Staatsangestellte, der seine Nation treu bleiben will, rücksichtslos aufs Pflaster geworfen wird. Ich spreche gar nicht davon, daß er vielleicht soweit geht, für seine Nation die Freiheit, das Selbstbestimmungsrecht, die volle Gleichberechtigung zu verlangen. Nein! Wenn er nur kein Helote, kein willenloser Sklave sein will, kann er nach diesem Gesetze schon auf die Straße geworfen werden.
So sieht das Gesetz gegen die Staatsangestellten aus, während das Gesetz gegen die Minister ein Scheingesetz ist, das lauter Bestimmungen hat, die es unmöglich machen, unter normalen Verhältnissen gegen die Minister Anklage zu erheben. Und das geschieht gerade jetzt, in einer Zeit, wo wir in den verschiedensten Staaten sehen, was bürgerliche Minister machen, wenn es der Bourgeoisie an den Kragen geht, wenn das Wasser ihr bis zur Nase reicht; ger ade in dieser Zeit, wo hier der angebliche Kampf um die bürgerliche Schwindeldemokratie geführt wird, d. h. wo diese Scheindemokratie zu Gunsten des Faszismus beiseite geschoben wird, kommt dieses Gesetz, welches nichts anderes besagt, als daß es bei uns keine Ministerverantwortlichkeit gibt.
Es ist kein Zufall, daß dieses demokratische Mäntelchen gerade jetzt umgenommen wird. Es geschieht das nicht nur, wie ich schon sagte, um den Faszismus zu bemänteln, der hier vorbereitet und durchgeführt wird, es geschieht das auch aus einem anderen Grunde: In Deutschland, in diesem Musterbeispiel des Faszismus, beginnt schon jetzt die faszistische Götzendämmerung. Es hat schon etwas zu bedeuten, wenn in derselben Zeit, wo die Sowjetunion gewaltige Erfolge ihrer Friedens-, ihrer Außenpolitik einheimst, wo die Staaten einen Vertrag unter schreiben, in welchem der Begriff "Angreifer" so normiert wird, wie ihn die Sowjetunion ausgearbeitet hat, in einer Zeit, wo wo auch Amerika sich anschickt gegenüber der Sowjetunion einzulenken und wo nun England Frieden mit Rußland macht und noch die große allmächtige Èechoslovakei übrig bleiben wird, als ein Staat, der die Sowjetunion nicht anerkennt - es hat schon etwas zu bedeuten, wenn in derselben Zeit der Minister eines Weltreiches, ein Minister der englischen Regierung offen Deutschland und seine Regierung verurteilt und rügt, nicht aus Menschlichkeit, nicht aus Liebe zu dem unterdrückten und geschändeten Proletariat in Deutschland, sondern weil wahrscheinlich dieser kluge Politiker in der englischen Regierung, der im Namen der gesamten englischen Regierung spricht, spürt, wie Hitler der Boden unter den Füßen heiß wird, und weil er als kluger bürgerlicher Politiker schon den Boden für die Rückzugsmöglichkeiten vorbereitet, damit nicht mit dem Sturze Hitlers die ganze Bourgeoisieherrschaft Deutschlands und der übrigen Staaten zusammenbricht.
Hitler hat es an einem Tage erleben müssen, daß er von zwei Seiten solche Rügen bekommen hat, die eine ganz offiziell von der englischen Regierung, u. zw. in den schärfsten Worten, die bisher von einem Staate gegen einen anderen offiziell ausgesprochen worden sind, und zweitens von seinem Getreuen in der Èechoslovakei, von Herrn Jung, der auch erklärt hat, daß er und seine Partei nicht mit allem einverstanden sind, was in Deutschland geschieht, daß nicht nur in Deutschland andere Verhältnisse sind, sondern daß auch die Methoden, die man dort anwendet, nicht ganz nach dem Geschmack des Herrn Jung sind. Auch Herr Jung scheint Morgenluft zu wittern. Er hat zwar bisher immer die Stiefel der èechischen Bourgeoisie geleckt, um zu zeigen, wie staatstreu, wie loyal, wie gerne bereit zur Mitarbeit er und seine Partei seien; aber bis jetzt hat er gleichzeitig doch auch alle die Schandtaten des heutigen Deutschland gelobt. Jetzt aber fängt er schon an zu erklären: Mit allem sind wir nicht einverstanden was draußen geschieht.
In einer solchen Zeit hält es auch die èechische Bourgeoisie für notwendig ein paar kleine [ ] Gesetze zu machen, die darnach ausschauen sollen, als wenn man die Demokratie noch verteidigen wollte, während man in Wirklichkeit auf dem Wege der Faszisierung immer rascher vorwärts schreitet. Vielleicht kommt es doch rascher, als wir glauben, zum Krachen in Deutschland und man will sich hier die Rückzugsmöglichkeit offen lassen.
Wir stellen zu diesem [ ]
Gesetz keine Gegenanträge. Es wäre lächerlich, hier in diesem
kapitalistischen Staate irgendwie zu beantragen, daß man die Minister
verantwortlich machen soll. [ ]. Ihr selbst nehmt ja dieses
Gesetz nicht ernst, von dem Ihr Euch angeblich versprecht, daß
es Euch vielleicht helfen wird beim weiteren Betruge der Massen,
aber die Massen werden sich nicht täuschen und nicht aufhalten
lassen. In Wirklichkeit steuert man hier auf allen Gebieten dem
hundertprozentigen Hitlerfaszismus entgegen. Wir aber sagen Euch:
Es kommt der Tag, wo eine wirkliche Verantwortlichkeit herrschen
wird, wo der Präsident und die Minister und alle ihre Helfershelfer
auch die sogenannten Führer der Arbeiterschaft von dem siegreichen
Proletariats zur Verantwortung gezogen verden, [ ]. (Potlesk
komunistických poslancù.)
Hohes Haus! Die Kommentierung des vorliegenden Kartellgesetzes in der sozialdemokratischen Presse besagt, daß dieses Gesetz ein großer Erfolg ist, daß es gewissermaßen ein Äquivalent dafür sein soll, daß auf die arbeitende Bevölkerung eine Reihe von Angriffen eröffnet und durchgeführt wurde. Verschiedene sozialdemokratische Referenten versuchen dieses Gesetz so auszulegen, als würde es bedeuten, daß der Sozialismus auf dem Marsche ist, als würde dieses Gesetz eine gewisse Sozialisierungsmaßnahme beinhalten. Aber wie dieses Gesetz wirklich einzuschätzen ist, beweist die Stellungnahme der Börsenzeitung, das beweist uns schließlich und endlich die Reagenz jenes feinsten Wirtschaftsbarometers, das wir besitzen, der Börse selbst. In der Börsenzeitung wurde ganz offen zum Ausdruck gebracht, daß durch das Kartellgesetz keinerlei Bedrohung des kapitalistischen Profits eintreten wird. Die Börse selbst hat bisher das Kartellgesetz als solches negiert, die Aktien keiner einzigen Gesellschaft und keines einzigen Unternehmens, die eventuell unter das Kartellgesetz fallen könnten, sind durch die Beratung des Kartellgesetzes bisher irgendwie beeinflußt worden oder gesunken. Das beweist uns, daß die Kapitalisten sehr klar einschätzen, daß ihnen durch diese gesetzliche Maßnahme keinerlei wirtschaftliche Gefahr, keinerlei Beeinflussung ihrer Profitrate droht.
Dieses Gesetz wurde im Rahmen der wirtschaftlichen Maßnahmen zur Behebung der Krise geschaffen. Wenn man alle diese Maßnahmen beobachtet, die der Kapitalismus, das Parlament und die Regierung zur Bekämpfung der Krise bisher unternommen haben, wird man den Eindruck nicht los, daß sich die Gesellschaft, daß sich der Kapitalismus in einer Situation befindet, die ähnlich ist der eines Menschen, der in den Sumpf geraten ist. Je mehr Anstrengungen dieser Mensch im Sumpfe macht, umso tiefer gerät er in den Sumpf. Genau so ist es beim Kapitalismus. Alle Anstrengungen, alle Gesetze, alle Maßnahmen, die bisher beschlossen und durchgeführt wurden, alle Kraftanstrengungen, die gemacht wurden, haben dieses kapitalistische System noch tiefer in den Sumpf der Krise hineingeraten lassen, hineingestoßen. Zweifellos ist auch dieses Gesetz, selbst wenn es von den besten Voraussetzungen aus geschaffen worden wäre, nicht in der Lage, auch nur die geringste Milderung in der kapitalistischen Krise herbeizuführen. Dieses Gesetz beweist uns aber auch sehr klar den ungeheueren Einfluß, den bei uns diese unsichtbaren Kräfte ausüben. Das Parlament bedeutet gegen diese Kräfte nur eine Atrappe, die kein anderes Recht hat, als zu den vorliegenden Gesetzen Ja zu sagen, den vorliegenden Gesetzen seine Zustimmung zu geben.
Wenn wir uns das Kartellgesetz etwas näher ansehen, so fühlen wir diese unsichtbaren Kräfte, so fühlen wir jene dunklen, hinter den Kulissen vorhandenen Kräfte, die dieses Gesetz beeinflußt haben, das heute vom Parlament ohne Abänderung beschlossen werden soll. Die eigentlichen Initiatoren dieses Gesetzes, die in den Banken, die in den großen Industriekonzernen sitzen, die eigentlichen Hintermänner dieses Gesetzes, die aus diesem Gesetz ihren Nutzen ziehen wollen, wissen sehr genau, wozu sie dieses Gesetz geschaffen haben und welche Voraussetzungen sie an dieses Gesetz knüpfen.
Bevor ich an die nähere Besprechung des Gesetzes gehe, möchte ich aufzeigen, welche Struktur die kapitalistischen Produktionsgesellschaften bis heute angenommen haben, um zu beweisen, wie armselig dieses Gesetz überhaupt in seiner ganzen Struktur, in seinem ganzen Aufbau ist. Im Gesetz wird lediglich von Kartellen gesprochen. Dabei wird in dieser Beziehung ein Abstrich gemacht, daß nur jene Kartelle gemeint sind, die eine schriftliche Vereinbarung über den Abschluß des Kartells getroffen haben. In diesem Gesetz ist keine Rede von dem Gentlemen-Agreement, das bei einer ganzen Reihe von kapitalistischen Gesellschaften eine Rolle spielt, es ist nicht die Rede vom Pool, jener Vereinigung von Kapitalisten, die sich ebenfalls zu Profitinteressen zusammengeschlossen und über diese Abmachungen keine schriftlichen Aufzeichnungen geführt haben; es ist keine Rede von der Erfassung der Trusts, es ist keinerlei Rede von der Erfassung der Konzerne, ganz abgesehen davon, daß die verschiedenen Formen der Monopolgesellschaften, daß die verschiedenen Formen der Ausübung der Monopole in diesem Gesetz nicht genannt werden und selbst von den bescheidensten Auswirkungen dieses Gesetzes verschont bleiben. Die einzige Stelle, wo von Privatmonopolen überhaupt gesprochen wird, bedeutet, daß die Privatmonopole nur in einem ganz bescheidenen Ausmaße von eventuellen Auswirkungen des Gesetzes betroffen werden können. Es steht kein Wort in diesem Gesetz über den unerhörten Wucher, den der Staat mit Hilfe der monopolischen Produktion, z. B. bei der Salzgewinnung, bei der Tabakerzeugung, beim Transportwesen treibt, kein Wort darüber, daß diese unerhörte Ausnützung einer Monopolstellung durch den Staat irgendwie beeinträchtigt werden könnte, sondern im Gegenteil, dem Staat wird weiter freie Hand dafür gelassen, daß er die wichtigsten Bedarfsund Nahrungsmittel, die er im Besitz hat, deren Erzeugung er monopolisiert hat, noch weiter zur schrankenlosen Ausbeutung der werktätigen Bevölkerung gebrauchen darf.
Es ist also in diesem Gesetz keine Erwähnung von diesen Formen der kapitalistischen Produktionsmethoden getan. Aber auch die einzige Erwähnung der Kartelle ist einer ungeheueren Beschränkung unterworfen. Im § 2 z. B. heißt es: "Zur Giltigkeit von Kartellvereinbarungen ist erforderlich, daß dieselben schriftlich getroffen werden." Alle übrigen Vereinbarungen, die die Kapitalisten untereinander treffen, um die Preise zu erhöhen, um einen gewissen Mangel in verschiedenen Artikeln herbeizuführen, um so die Preise auf einer künstlichen Höhe zu erhalten, alle Vereinbarungen also, die nicht ausdrücklich schriftlich getroffen werden, werden von diesem Gesetz überhaupt nicht berührt. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.) Und wenn andererseits in einem späteren Kapitel gesagt wird, daß das Gesetz erst am 1. September in Kraft treten soll, daß also bis zu diesem Zeitpunkte die Kapitalisten genügend Möglichkeiten haben, alle ungünstigen Bestimmungen, die in schriftlichen Verträgen verankert sind und eventuell unter dieses Gesetz fallen, zu anullieren, weiß man erst, mit welch vorsorglicher Genauigkeit die Inspiratoren dieses Gesetzes bei der Schaffung desselben zu Werke gegangen sind.
Infolge Zeitmangels ist es mir nicht möglich, auf alle einzelnen Kapitel dieses Gesetzes einzugehen, es ist aber notwendig, daß ich einige der wichtigsten Punkte herausgreife. Wenn wirklich irgendwo ein Absatz des Gesetzes den Versuch unternimmt, den Kapitalisten ein wenig an den Leib zu rücken, wenn wirklich eine solche Absicht vorhanden ist, so sagt der zweite Absatz desselben Paragraphen bereits wieder das Gegenteil, wodurch den Kapitalisten die Möglichkeit gegeben wird, wieder aus dieser Schlinge, die ihnen eventuell gedreht werden könnte, herauszukommen.
Die Durchführung des Gesetzes obliegt zum großen Teil dem Handelsministerium. Wenn man das Handelsministerium kennt, wenn man weiß, daß an der Spitze dieses Ministeriums ein Nationaldemokrat steht, also ein Vertreter jener Partei, die mit dem Großkapitalismus auf das engste verfilzt ist, so wird man begreifen, daß einige Paragraphen des Gesetzes, die den Kapitalisten irgendwie gefährlich werden könnten, in keiner Weise zur Anwendung gelangen können. Der § 6 besagt, daß, wenn die Protokolle nicht angelegt wurden, die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendig sind, dann alle Maßnahmen unwirksam werden. Man muß sich erstens fragen: Welche Maßnahmen? Die Maßnahmen, die in den Strafsanktionen inbegriffen sind und die - wenn man überhaupt den Mut hat, sie Strafsanktionen zu nennen - äußerst geringfügig sind und die im Vergleich mit den Profiten, die den kartellierten Firmen aus ihrer Monopolstellung und aus ihren Verkaufsorganisationen erfließen, geradezu lächerlich gering erscheinen, wenn jene Maßnahmen durch den § 6 unwirksam gemacht werden sollen, die aus den Strafsanktionen erfließen, so zeigt sich ganz klar die Tendenz des Gesetzgebers, dieses Gesetz so weit als tunlich unmöglich zu machen.
In den meisten Paragraphen, in denen die Regierung bevollmächtigt wird, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, steht das Wort "kann". Es ist bezeichnend, daß nirgends das Wort "muß" steht, daß nirgends die unbedingte Beauftragung der Regierung zur Ergreifung irgendeiner Maßnahme vorhanden ist. In allen Paragraphen steht das Wort "kann". Die Regierung kann ergreifen, die Regierung kann eine Maßnahme treffen. Nirgends steht, daß die Maßnahme ergriffen werden muß und wenn man die Praxis unserer Regierung verfolgt, wenn man ihre milde Hand sieht, die sie den Kapitalisten gegenüber zur Anwendung bringt, weiß man, daß die Regierung von dieser Ermächtigung sehr selten Gebrauch machen wird, sondern, daß sie im Gegenteil alles tun wird, um die Kapitalisten, die Konzerne und Kartelle vor einem Zugriff zu schützen. Sehr bezeichnend ist auch der Abs. 2 des § 9. Während im Abs. 1 gesagt wird, daß die Einleitung von Erhebungen vom Handelsministerium gefordert werden kann und die Vertreter der Vertragsparteien, also der kartellierten Verbände, binnen einer bestimmten Frist - es wird wiederum nicht gesagt, in welcher Zeit - alle für die Erhebung entscheidenden Umstände, Berichte und Aufklärungen mitzuteilen haben, wird im Abs. 2 erklärt, daß die Bestimmungen des Abs. 1 nicht betreffen solche technische Einrichtungen und Produktionsmethoden, welche Geheimnis der in Betracht kommenden Parteien oder Organisationen sind. Das bedeutet ganz klar, daß jede Firma und jedes Kartell, das aufgefordert wird, irgendwelche Daten, Ziffern oder Produktionsmethoden dem Ministerium für die Erhebung bekanntzugeben, sich einfach auf das Produktionsgeheimnis berufen kann und es auf Grund dieser Bestimmung ablehnen kann, solche Angaben dem Ministerium zu machen.
Im Abs. 3 wird die Bestimmung, die im ersten Absatz vielleicht eine gewisse Gefahr beinhalten könnte, noch mehr abgeschwächt, denn es heißt hier, daß das Ergebnis der Erhebungen und die hiebei ermittelten Umstände zu keinen anderen Zwecken als zu denen dieses Gesetzes verwendet werden dürfen. Das bedeutet ganz offensichtlich, daß man die Unternehmungen mit der Preisgabe irgendwelcher Nachrichten nicht wird zur Steuerleistung hera nziehen können, denn alle Daten, die das Handelsministerium oder ein anderes Ministerium bekommt, dürfen zur Steuervorschreibung nicht verwendet werden. Wenn man weiß, daß die Kapitalisten in diesem Staate viele, viele Milliarden Steuerrückstände haben und sie sogar in der gegenwärtigen Zeit anwachsen zu lassen verstanden haben, so begreift mman sehr gut, warum die Initiatoren dieses Gesetzes diesen Passus im Gesetz verankert haben wollten.
Vor einigen Tagen ist durch die Presse eine Meldung gegangen, daß in Prag ein Advokat verhaftet wurde, der der Steuerberater einer ganzen Reihe von großen kapitalistischen Unternehmungen, Großbanken und Industrieunternehmungen gewesen ist. In diesem Zusammenhang hat man eigentlich so nebenbei erfahren, daß dieser Advokat allein in der Lage war, für seine Klienten nicht weniger als eine halbe Milliarde Kronen abschreiben zu lass en. Das war nur ein einziger Advokat. Die Kapitalisten werden sicher mehrere Advokaten haben, die zu den Steuerämtern ebenso gute Beziehungen haben, und diese Advokaten werden geholfen haben, daß den Kapitalisten und Unternehmungen weitere Hunderte Millionen an Steuern abgeschrieben werden. Aus diesem Grunde haben es die eigentlichen Gesetzgeber für notwendig befunden, auch eine entsprechende Bestimmung in das Gesetz hereinzunehmen, die eben besagt, daß alle Maßnahmen, die aus dem Titel dieses Gesetzes den Firmen auferlegt werden, nicht zur Steuervorschreibung verwendet werden dürfen.
Im Zusammmmenhang mit dem Paragraphen, der davon spricht, daß das Statistische Staatsamt eine Liste der Kartelle anlegen wird, halten wir es für notwendig, daß unser Antrag in Betracht gezogen wird, mit dem wir verlangen, daß nicht nur die im Gesetz schon vorgeschriebenen Eintragungen in das Register gemacht werden, sondern darüber hinaus, wenn das Gesetz einigermaßen wirksam sein soll, auch die Arbeits- und Lohnbedingungen der Firmen registriert werden, die diese den Arbeitern vorschreiben, ferner daß in das Kartellregister nicht nur die Firma des Kartells eingetragen werde, sondern auch die Betriebe, die für dieses Kartell beschäftigt sind und schließlich auch die Steuereinbekenntnisse, die Steuervorschreibungen sowie auch die Steuerzahlungen, ebenso wie auch die Steuerrückstände der Firma. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kartelle ist es unbedingt notwendig, daß auch solche Umstände im Kartellregister erscheinen, und es wäre auch unbedingt notwendig, daß die ganzen Urkunden, die zum Kartellregister gehören, nicht etwa Geheimbesitz eines Ministeriums oder des Statistischen Staatsamtes bleiben, sondern der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, damit diese wirklich eine Kontrolle über die Tätigkeit der Kartelle und deren Praxis gegenüber der Öffentlichkeit ausüben kann.
Unsere weiteren Anträge zu diesem Gesetze begründen wir damit, daß das Gesetz eine wirksame Vorgangsweise gegen die Kapitalisten bieten soll, wie es ja auch aus einer Reihe von Pressenotizen, namentlich in der sozialdemokratischen Presse, hervorzugehen scheint. Doch sind da ganz andere Maßnahmen notwendig, als sie hier angeführt sind. Wir verlangen insbesondere, daß in das Kartellgesetz eine Bestimmung aufgenommen werde, daß Vereinbarungen unter den Firmen auf Herabsetzung der Löhne und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen als ungültig erklärt werden. Im Gesetz ist aber ausdrücklich erklärt, daß es sich nicht auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezieht. Wir können aber gerade feststellen, daß sich eine ganze Reihe von Firmen zus ammengeschlossen hat, u. zw. in dem bekannten Industriellenverbande, der den ausgesprochenen Zweck hat, die Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeiter auf ein unerträgliches Maß herabzudrücken. Alle Unternehmer oder gewiß der Großteil der Unnternehmer sind im Industriellenverband zusammengeschlossen und dieser Verband hat den ausgesprochenen Charakter eines Kartells gegenüber den in den Betrieben beschäftigten Arbeitern. Weil auch auf Grund dieser Vereinbarungen der Industriellenverband im Namen einer ganzen Reihe von Firmen Verträge abschließt, wäre es eine ungeheuere Schädigung der breiten Massen der werktätigen Bevölkerung, wenn eine entsprechende Bestimmung in dieser Richtung nicht in das Gesetz hineinkäme. Selbstverständlich werden die Mehrheitsparteien diesem Antrag der Kommunisten nicht stattgeben, weil er den Absichten der Initiatoren dieses Gesetzes zuwiderläuft.
Ferner wäre es notwendig, in das Gesetz einen Passus aufzunehmen, daß kartellierte Firmen nicht berechtigt sind, Massenentlassungen vorzunehmen. Wir haben bis jetzt die Beobachtung machen müssen, daß beim Abschluß eines Kartells ein Teil der Unternehmer ihre Betriebe stillegt und die Produktion in die am besten rationalisierten Betriebe verlegt, wodurch Hunderte und Tausende von Arbeitern aus dem Produktionsprozeß ausgeschieden werden. Der Unternehmer will nur, daß sein Profit in unverminderter Höhe aufrechterhalten werde, aber Hunderte von Arbeitern müssen diesen Profit mit dem Verlusst des Arbeitsplatzes bezahlen. Wenn man es mit dem Kampf gegen die Kartelle und die Auswüchse des Kartellwesens ernst meinte, müßte man in erster Linie eine derartige Bestimmung in das Gesetz hineinnehmen, die es den Unternehmern der kartellierten Betriebe verbietet, auf Grund der Kartellierung Entlassungen vorzunehmen. Diese Maßnahme wäre auch insoferne zu erweitern, daß man den Unternehmern verbietet, sechs Monate nach Ablauf des Kartellvertrages eine Massenentlassung vorzunehmmen. Wir wissen, daß die Unternehmer mit allen Wassern gewaschen sind und daß sie sich sehr rasch aus einer solchen Bestimmung herausfinden würden, indem sie einfach die Kartelle auf kurze Zeit aufließen, um dann die Entlassungen vorzunehmen, und nachträglich würden die Kartellverträge wieder erneuert werde. Deshalb ist eine derartige Sicherung notwendig, die es den Unternehmern unmöglich macht, dieses Gesetz auch in dieser Hinsicht zu umgehen.