Ètvrtek 16. bøezna 1933

So ist auch die ganze Öffentlichkeit überrumpelt worden und steht unter dem Zwange. Die Demokraten bei uns finden immer in einem Zwangsgesetz im letzten Augenblick ein Ventil, um auf ein paar Wochen oder Tage - meist reicht es nur auf Tage wieder eine etwas bessere St immung zu schaffen. Ich erinnere daran, daß im vorigen Jahre just um dieselbe Zeit die französische Anleihe verhandelt wurde, an welche auch gewisse Hoffnungen auf Belebung der Wirtschaft geknüpft wurden. Ich erinnere daran, daß ganz kurze Zeit darauf mit dem sogenannte Gesetze zum Schutze der Währung all das, was man auf der einen Seite für die Währung tun wollte, bei der Wirtschaft ins Gegenteil gekehrt wurde. Man wollte die Kapitalsflucht verhindern und die Kapitalsrückkehr wieder in die Wege leiten. Vergeblich. Ich erinnere weiter an das Kleingeldgesetz, bei dem man wieder an der Kernfrage vorbeiging. Vor diesem Kern der Abkehr von der Goldwährung warnte nicht nur der Ministerpräsident der jetzigen Regierung, sondern auch der Finanzminister und viele andere Prominente, indem sie alle die mit der Goldwährung verbundenen Wirrnisse des gegenwärtigen Wirtschaftsgeschehens nicht zugeben wollten und die Abkehr von der Deflationspolitik ablehnten, bezw. eine Erörterung oder Änderung dieses Systems als Experiment verwarfen.

Und doch können diese beiden heutigen Vorlagen nicht besser als ein Experiment bezeichnet werden, das gut oder schlecht ausgehen kann, und dem in der Vorwoche eine andere Verfügung vorausgegangen ist; eine Verfügung des Finanzministers und der Nationalbank, wonach die ganze Geschäftsverbindung zwischen dem Inland- und Deutschland einem neuen Experiment der Sammelkontis zugeführt wird. Im Gegensatz zum Gesetz über den unlauteren Weltbewerb im Geldwesen wird sechs hiesigen Banken ohne Rücksicht darauf, wie viel man an alten Verbindungen zerreißt und nicht wieder anknüpfen kann ein dominierendes Monopol eingeräumt. Genau so ist auch hier bei den beiden Vorlagen die Befürchtung nur allezusehr am Platze, daß man mit der einen Hand etwas gibt, was mit der anderen Hand wieder genommen wird.

Also die Koalitionsparteien standen gestern bezw. vorgestern noch vor einem Rätsel und die Retouchierung im demokratischen Sinne ist gar nicht gelungen und so ist das Kernstück der beiden Vorlagen nichts als die Fortsetzung der Deflationspolitik, deren Auswirkung wieder die Arbeiterschaft, die Halbbeschäftigten und die Arbeitslosen zu tragen haben werden. Zu den Opfern werden auch die Gemeinden und Bezirke gehören, auf deren Kosten sich ein Teil der in einzelnen Paragraphen festgelegten Bestimmungen auswirken wird. Man ist versucht anzunehmen, daß man den Teufel mi dem Belzezub austreiben will.

Es ist in den letzten Wochen und Monaten sehr viel von der Wiedererweckung des Vertrauens gesprochen worden. Die beiden Vorlagen verhalten sich hiezu wie Feuer und Wasser. Sie sind das Gegenteil von der Wiedergewinnung des Vertrauens, sie erschüttern das Vertrauen und die Moral und das Ende der Gechichte wird sein, daß diese beiden Zwangsvorlagen verschiedene Wirkungen und neue Zerstörungen auslösen werden, die, wenn man heute davon spricht von der Koalition in den Wind geschlagen werden, so daß dann über kurz oder lang ein neues Gesetz oder neue Regierungsverordnung herauskommen muß, um die schlechten Folgen dieses Experiments wieder wenigstens zu verschleiern.

Wenn ich mich nun zum Beweise des Gesagten mit dem Gesetz befasse, will ich nicht versäumen, auf einen unserer Anträge zu sprechen zu kommen, der gerade seinerzeit von den Herren Kommunisten, hauptsächlich aber von den Sozialdemokraten als Musterbeispiel einer Demagogie hingestellt wurde. Der Antrag wurde in einer Zeit hier im Hause aufgelegt, wo die Arbeitslosigkeit, staatlich gezählt, nicht eine Million, sondern nur 252.000 betrug, und der zwar in manchen Gemeindevertretungen auch mit Unterstützung der kommunistischen Partei als Resolutionsantrag angenommen wurde, dafür aber in ihrer Presse, hauptsächlich in der sozialdemokratischen, mit allen möglichen Zitaten und unfairen Bemerkungen behandelt wurde.

Insbesondere die Sozialdemokraten täten jetzt gut, sich den "Sozialdemokrat" und "Volkswillen" einmal herzunehmen, sich insbesondere jene Folgen ihrer Blatter herzunehmen, in welchen sie unseren Antrag lächerlich gemacht haben, sich insbesondere die Nummer 250 und 274 anzusehen und das, was sie damals geschrieben haben, zu vergleichen mit dem, was im Motivenbericht und im Gesetzesantrag oder im Exposee des Herrn Ministerpräsidenten oder des Ministers Trapl steht! Wenn sie das alles vergleichen, dann weiß man auch, wo der Watschenmann steht. Entweder sind es die, die den heutigen Antrag vorlegen, oder die Sozialdemokraten mit ihrer Polemik im Oktober 1931 und später. Hier zeigt es sich, daß wir doch ein bischen weitere Sicht in die Zukunft gezeigt haben und daß unser Antrag bei weitem nicht das ist, was man in ihn hineingeheimnist hat, eine demagogische Farce, denn schon vor Jahren war der Staat in Verlegenheit und jetzt ist er es nur noch mehr! Es ist ja kein Geheimnis: der 1. April steht vor der Tür und mit Hilfe dieses Anleihegesetzes müssen auch Mittel in die Kasse gepumpt werden, die zu den fehlenden Gehaltsauszahlungen für den Monat April und Mai Verwendung finden sollen. Und wenn der "Sozialdemokrat" damals unsere Resolutionsanträge in der Gemeinde mit hönischen und zynischen Bemerkungen abtat, so möchte ich es mir nicht verhehlen, die eine oder die andere Stelle in Erinnerung zu bringen. "Der Sozialdemokrat" vom 25. November 1931, Nr. 274, bemerkt: "Da die Gemeindestuben nachunserer Auffassung nicht dazu da sind, die Reklamebureaus für die Nationalsozialisten abzugeben, noch dazu wenn sie sich damit blamieren, halten wir es für es für notwendig, den nationalsozialistischen Antrag ein wenig unter die Lupe zu nehmen, wobei sprachliche Verbesserungsversuche wegen Aussichtslosigkeit unterlassen werden. An der Spitze reitet natürlich der Paradegaul zinsloses Geld, eine Phantasie, entsprungen aus der wirtschaftlichen Ahnungslosigkeit, die sich vorstellt, daß der Staat selbstherrliches Geld zu schaffen vermag, das dem ökonomischen Gesetz nicht unterliegt." (Výkøiky posl. inž. Junga.)

Hier wäre bei jedem Punkt eine Berichtigung anzuführen. Wenn es eine sogenannte Nationalbank gibt, die viel später als der Staat gegründet wurde und für das Recht, für eine Konzessionsbefugnis, daß sie Zettel drucken läßt, von jedem einzelnen von der Wirtschaft, aber auch vom Arbeiter 5% und mehr Zinsen einhebt, so ist das ein Geschenk des Staates für die Weggabe seiner Erstgeburt: seiner Münzhoheit. Das zu erkennen ist natürlich für die Sozialdemokraten unfaßbar und untragbar, weil sie von Kreisen inspiriert sind, die die Dauer dieses Systems zum Ziele haben, die eine Schutztruppe brauchen. Sie brauchen einen Arzt am Krankenlager des Kapitalismus. Nun haben sich diese ganzen Pfuschereien auch als Krankheit des Arztes erwiesen. (Posl. Höhnel: In Deutschland haben sie einen guten Arzt gefunden!) Begeben Sie sich nach Rußland, denn Rußland ist die Insel der Seligen. Schauen Sie sich die Lohnzettel Ihrer Arbeiter in Rußland an, Abzug von 20 bis 50% vom Wochenlohn und Anleiheprämien von 10, ja 30 bis 40%.

Es heißt dann weiter im "Sozialdemokrat": "Solange das von den Hakenkreuzlern verteidigte Privateigentum an Produktionsmitteln besteht, ist zinsloses Baugeld nur ein verschämter Name für unbedeckte Staatsnoten, über deren Bedeutung wir in der Inflationszeit hinreichend belehrt worden sind. Ihre Hauptwirkung ist die Entwertung des Arbeitseinkommens, ihre Folge nicht die Brechung, sondern die Stärkung der Bankenherrschaft." Welche Irrtümer sich hier wieder verbergen, das hier weiter auszuführen ist meines Erachtens überflüssig, da die Herren nicht anwesend sind. Aber auf eine Stelle muß ich doch noch verweisen: Es heißt im zitierten Blatte weiter: "Die Frage, die man beantworten muß, wenn man nicht Demagogie, sondern Politik betreiben will, ist vielmehr die, woher der Staat die 3 Milliarden nehmen soll!"

Man könnte die Genossen heute mit folgender Feststellung fragen: damals, im Oktober 1931 betrug die Zahl der Arbeitslosen 252.000 und heute im März beträgt sie nach statistischen Zählungen eine Million. Wenn es damals nach der Meinung des "Sozialdemokrat" ein Unsinn war, vom Staat die Auflegung einer Anleihe zu verlangen, so ist es heute ein Unsinn zur vierten Potenz, weil die Wirtschaft heute viermal schwächer dasteht als damals! Der "Sozialdemokrat" sagt weiter: "Denn ehe er sie hergibt, muß er sie zunächst haben. Nur dürfte aber selbst in die Reihen der Nationalsozialisten bereits die Kunde gedrungen sein, daß der Staat nach 3 Kris enjahren inzwischen ist das Jahr 1932 hinzugekommen - nicht über finanzielle Reserven verfügt, vielmehr die größten Anstrengungen machen muß, um seinen eigenen Haushalt im Gleichgewichte zu halten. "Daß die Verhältnisse inzwischen schlechter geworden sind, das hat nicht nur der Jahresabschluß gezeigt, das hat auch das Budget 1933, die großen Budgetsenkungen und die im Punkt 4 des § 4 hier offen zugegebenen Verwendungszwecke und alle Defizite und Anforderungen aus den staatlichen Unternehmungen, einschließlich des Bodenamtes gezeigt, und die Absicht diese Abgänge im indirekten Wege zu decken."

Es heißt dann im "Sozialdemokrat" weiter: "Der Staat müßte also die 3 Milliarden borgen, was unter den herrschenden Kreditschwierigkeiten, von denen die Nationalsozialisten vielleicht auch schon einmal gehört haben, wenn überhaupt, nur unter den drükkendsten Bedingungen möglich wäre. Selbstverständlich bildet die Sanierung für Selbstverwaltungsfinanzen ein ernstes Problem und eine ernste Sorge. Aber man löst ernste Probleme nicht, indem man unernste Vorschläge zu Papier bringt, deren Grundgedanke etwa der ist, daß der Staat die Zinsknechtschaft dadurch bekämpfen soll, daß er sich in Schulden stürzt." Diese Kritik mußte sich unser Antrag 1931 gefallen lassen. Ich frage die Sozialdemokraten, was dieser Regierungsantrag ist, wenn eine dreiprozentige Anleihe lt. unserem Antrag mit diesem Koalitionsantrag in Vergleich gezogen wird. Schöner ist noch das, was der "Sozialdemokrat" in der vorhergehenden Nummer 250 v. 27. Oktober 1931 über uns spricht.

Zu unserem Antrag wegen Teilung des Ertrages zwischen dem Staate und den Gemeinden heißt es dort: "Nicht uninteressant ist, daß es in dem Antrag heißt, daß der Weg zur Aufnahme eines Staatskredites beschrit ten werden müsse, da nach den bisherigen Erfahrungen nicht anzunehmen ist, daß durch große Ersparungen im Staatshaus halte solche Geldmittel reserviert werden können, die zur Linderung der Not notwendig sind." Soll das heißen, daß der Militarismus nicht abgebaut werden kann?

"Der hakenkreuzlerische Antrag entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine arge Demagogie, die auch daran ersichtlich ist, daß Milliardenkredite unter den heutigen Verhältnissen selbst beim besten Willen schwer oder gar nicht unterzubringen sind. So nebenbei bemerkt hätten die Herren um Krebs statt drei Milliarden ebensogut fünf Milliarden verlangen können, nachdem doch auch die Agrarier für landwirtschaftliche Zwecke einen derart hohen Kredit begehren." Und an einer anderen Stelle läßt der "Sozialdemokrat" sich zusamm enfassend aus: "Die Kapitalisten werden die klugen volkswirtschaftlichen Ideen (gemeint ist der Motivenbericht unseres Antrages) der Hakenkreuzler schmunzelnd quittieren und mit dem in Rede steh enden Antrag einverstanden sein, denn sie kommen dabei glänzend weg."

Ich will mich nicht näher in diese Polemik einlassen, sie soll genügen, daß eine als Demagogie hingestellte Beurteilung unseres Antrages heute iin diesem viel ungünstigeren Antrag wiederkehrt und daß der "Sozialdemokrat", wenn er zu seinen Argumenten hält, sich heute moralisch geohrfeigt sieht. (Posl. Horpynka: Wer liest denn heute noch überhaupt den "Sozialdemokrat"?) Ja, wir habens schon fast vergessen . . .

Der Gesetzantrag selbst ist, wie alle diese Dinge, ein ad hoc im letzten Augenblick aus divergierenden Anschauungen beschlossener Antrag, eine Summe von Inkonsequenzen. Ich kann vorausschicken, daß, wenn ein anderer Verwaltungskörper, etwa die Gemeinden oder die Bezirke, in einer derart laxen, oberflächlichen und undurchdachten Form irgendeinen Antrag auf Genehmigung einer Anleihe bei der vorgesetzten Behörde stellen würden, diese den Antrag aus formalen Mängeln zurückweisen würden. Dem Parlament mutet man die ungeänderte Ann ahme zu. § 1 ermächtigt den Finanzminister zur Aufnahme einer Anleihe. Es ist kein Anleihebetrag genannt. Ich gebe zu, vielleicht wegen der Unsicherheit; er will sich nicht blamieren, wenn er danebengreift. Aber wenn die übrigen Verwaltungskörper als erste Voraussetzung die Höhe des Anleihebetrages im Antrag anzugeben haben, so darf auch das Parlament nicht geringer bewertet werden als der vorgesetzte Beamte einer Bezirksbehörde, der über das Anleihegesuch einer Gemeinde zu entscheiden hat. So beginnt also § 1 mit einer Unsicherheit. Das Ziel, das sich der Finanzminister gesetzt hat, ist mehr oder weniger inoffiziell bekannantgegeben worden, man rechnet in eingeweihten Kreisen mit 2 1/2 Milliarden Kè, die man erstrebt; man getraut sich aber nicht, dieses. Ziel offiziell einzubekennen. § 2 behandelt die Verzinsung, indem er davon spricht, daß die Anleihe mit 5 von 100 jährlich verzinsbar und in 20 Jahren zurückzuzahlen ist, wobei die Rückzahlung erst mit dem Jahre 1935 beginnt. Es fehlt - und da ist wieder eine bedenkliche Lücke - jeder Hinweis, ob diese Papiere zu 100 bezahlt werden müssen oder ob unter dieser Grenze, ob ein sogenannter Übernahmskurs in Frage kommt. Denn das steht in der Ermächtigung des Finanzmzministers. Kommt ein solcher Übernahmskurs tatsächlich zustande, so ist Punkt 2 schon wieder berichtigt, dann geht die Kursdifferenz zu Ungunsten des Zinssatzes und der im Gesetze ausgesprochene Grundsatz, daß hinffort höhere als 5 %ig verzinsliche Anleihen nicht aufgelegt werden dürfen, ist schon wieder zunichte gemacht, weil er das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der Gesetze lockert.

Der Punkt 2 des § 2 befreit die Zinsen dieser Staatsanleihe von der Couponsteuer, die mit der Anlage eingeführt wird. Während man die früheren Anleihen heute mit einer Couponsteuer belegt und ein Sechstel des bisherigen Zinsen genusses in Form der Steuer an die Staatskasse wieder zurückführt, also konvertiert, wird hier für diese Anleihe eine neue Ausnahme gemacht. Es werden infnfolgedessen je nachdem, ob es sich um größ ere oder kleinere Beträge handelt, wieder wesentliche Unterschiede gemacht in der inneren Struktur der Staatsanleihen, wodurch für die Zukunft bei den Leuten, die heute zeichnen, die Befürchtung aufsteigen kann, daß später die heutigen Versprechungen nicht gehalten werden. Die Couponsteuer muß aber Unsicherheit unnd Zweifel zur Textierung des Punktes 2 bringen und den Anreiz, die neue Anleihe zu zeichnen, beeinträchtigen, weil sie im Widerspruche mit den vorhergegangenen Anleihegesetzen steht. Interessant und bezeichnend ist der Punkt 3 des § 2, daß bei der jährlich zur Verlosung komm enden Anleiheschuld auf je 100 Kè je 10 Kè Sonderprämie gewährt werden. Dadurch trifft neuerdings der Grundsatz der ungleichmäßigen Behandlung der einzelnen Schuldtitres ein. Denn wird im Jahre 1935 erstmalig bei einer Verlosung zu 100 Kè Nominale noch ein Geschenk von 10 Kè gegeben, so ist das keine Verzinsung von 5 %, sondern je nach dem Zeichnungstage eine solche von 12 bis 15 %. Aber selbst im letzten Amortisati onsjahre ist diese 10 %ige Prämie noch hinreichend, das Zinsniveau für die gesamte Laufdauer um ein halbes Prozent auf 5 1/2 % zu heben, so daß § 2 durch den Punkt 3 zu einer Unwahrheit stipuliert wird. Interessant ist der Punkt 4. Er enthält eine Neuerung, auf die man hierzulande nicht stolz zu sein braucht, weil sie wieder geeignet ist, Unglei chheiten bei den einzelnen Besitzern dieser Anleihetiters zu schaffen. Leute, die in Not sind, die vielleicht gezwungen sind, die erworbenen Anleihestücke zu verkaufen, geben dem Finanzminister die Möglichkeit, diese Anleihestücke unter dem normalen Wert zu einem Kurse von 60 oder 70 oder vielleicht noch niedriger zu kaufen. Sie sind infolgedessen durch den zwangsweisen Verkauf geschädigt. Dieser Schaden oder dieses Plus vom Standpunkte der Finanzverwaltung aus gesehen kommt nicht der Staatskasse zugute, sondern wird den Besitzern der verbliebenen Anleihetiters aals Superdividende oder als Superzinsen verrechnet und mit dem nächsten Coupon ausbezahlt. Auf diese Weise ist die vierte Abweichung von dem gesetzlich festgelegten Maximalzinsfuß stipuliert. Mit dieser Anleihe sind also alle möglichen Varianten der Zinsfestsetzung gegeben, und trotzdem wird im § 2 dekretiert, daß der Zinsfuß 5 von 100 betragen soll und in einem weiteren Paragraph im Gegensatz hiezu wird jedem Unternehmer und jedem Institut verboten, darüber hinauszugehen, bei dieser Anleihe hingegen unlauterer Wettbewerb sanktioniert.

Dadurch entsteht eine zwiespältige Behandlung nicht nur der Anleihepapiere, sondern auch der Personen und so begeben wir uns auf den Boden der neuerlichen Rechtsuntersicherheit, die das bisherige Vertrauen, das bei gewissen Patrioten noch etwa vorhanden ist, zerstört und den Erfolg der Anleihe herabmindert oder nur der Spekulation zu Gute kommt.

Gewisse Leute sagen, die Fassung des Punkt 4 ist ein Anlaß, den Kurs dieser Anleihe beim Verkauf zu stabilisieren, denn dadurch, daß die Nochbesitzer dieser Papiere einen Gewinn aus dem Verlust des Zwangsverkaufes erzielen, weil dadurch der Zinsertrag um 1 bis 2 % steigt, steigt der Kurs und muß der Kurs auf den Ausgangspunkt von 100 zurückkommen. Also eine automatische Selbststeuerung des Kurses mit Hilfe des Zinssatzes. Wie weit diese Annahme berechtigt ist oder nicht, soll noch besprochen werden. Unverständlich ist der im § 3 ausgesprochene Gedanke, daß der Finanzminister berechtigt sein soll, die näheren Bedingungen festzusetzen, nach welchen einige Arten von Schuldverschreibungen aus früheren Emissionen an Zahlungsstatt genommen werden sollen. Also auch hier keinne festen Sätze, auch hier wieder nur eine Biankovollmacht und infolgedessen Unsicherheit. Die Besitzer von niedrig verzinslichen Papieren von 3 bis 5 % werden dadurch in Unruhe versetzt, die aber ausgeschaltet wäre, wenn hier im Gesetze schon feste Übernahmsbeträge vorgesehen wären.

Der § 4 spricht von der Verwenndung der Anleihe. Es ist bereits von meinem Vorredner bemerkt worden, daß diese Fassung vollständig unzureichend ist, wenn der oberste Zweck der Anleihe erreicht werden soll, nämlich der "Arb eitsbeschaffung" zu diennen. Denn im Punkt 1 wird dem Finanzminister die Ermächtigung gegeben, aus der Anleihe jene Kreditoperationen zu decken, die auf die Staatsbetriebe, Eisenbahn und Post, Meliorationen, Staatsbäder u. s. w. zu entfallen haben. Wenn man alles zusammenrechnet, was da im Voranschlag enthalten ist, kommt man auf den horrenden Betrag von 720 Millionen. Hiebei ist noch die Möglichkeit offen, daß Defizite aus dem Vorjahr zu diesen 720 Millionen noch dazu kommen und dadurch den Großteil der Anleihe aufsaugen, sodaß für neue Arbeit nur mehr ein Bruchteil bleibt. Der Punkt 2 weist dann eine kleine stilistische Änderung auf, die ich bereits in der Einleitung berührt habe, daß volkswirtschaftlich wichtige und gemeinnützige Investitionen über diese im Punkt 1 notwendigen sachlichen Anschaffungen der Staatsbetriebe zu verwenden sind. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.)

Wir fordern, daß die Anleihe zuerst zur Arbeitsbeschaffung zu verwenden ist. Wir wissen aus der französischen Anleihe, daß nur ein unwesentlicher Bruchteil zum Zwecke der neuen Arbeitsbeschaffung verwendet wurde und können uns infolgedessen mit der Stilisierung des § 4 nicht zufrieden geben. Wir haben daher auch den Abänderungsantrag gestellt, daß der Ertrag der Anleihe in festumrissenen Prozentsätzen den einzelnen Verbänden zugewiesen werde. Und zwar sagen wir, daß vom Ertrag 40% auf den Staat, 10 % auf die Länder, 10% auf die Bezirke und 40 % auf die Gemeinden fix zu entfallen haben. Bezüglich der Länder, Bezirke und Gemeinden gehen wir von dem gegenwärtigen Stand der Arbeitslosigkeit aus, und wenn wir die mit der amtlichen Ziffer von einer Million annehmen, so gibt uns der Stand der Arbeitslosen in jeder Gemeinde die Meßziffer, wieviel von den Millionen der gezeichneten Anleihe nach der Zahl der Arbeitslosen auf die Gemeinden, Bezirke und Länder zu entfallen habe. Je mehr Arbeitslose, desto größer soll der Anteil der Gemeinden, Bezirke und Länder an der Anleihe sein. Ohne eine solche gesetzliche Sicherung wird auch jetzt wieder die Verwendung der Anleihe unkontrollierbar sein, es werden vielleicht Schulden oder Staatskassenscheine mit der Anleihe eingelöst und der Behebung der Arbeitslosigkeit nicht jene Summen zugeführt, die notwendig sind. (Posl. Babel: 40 % für den Staat verlangt Ihr, damit er Kasernen und solchen Dreck bauen kann, anstatt Arbeitsbeschaffung für die Arbeitslosen!) Wenn der Staat Lokomotiven baut und Flüsse reguliert und Meliorationen durchführt, so verwendet er es ja auch zur Arbeitsbeschaffung! (Posl. Babel: Löcher werden zugestopft, um das Kriegsmaterial weiterzubauen! - Místopøedseda Stivín zvoní.) Auch bezüglich der anderen Erträgnisse muß eine gesetzliche Sicherung der Aufteilung stattfinden und wir haben nicht das erstemal, sondern wiederholt hier bei neuaufzunehmenden Steuern einen festen Schlüssel vorgeschlagen, nach welchem der Ertrag den einzelnen Verwaltungskörpern direkt zugewiesen werden soll. Es ist kein neuer Antrag, ich habe ihn wiederholt im Parlament und an anderer Stelle vertreten. Diese Sicherung ist ein Mindestprogram, denn so wie es bisher im Wege von Subventionen indirekt gemacht wurde - und wir Gemeindevertreter wissen ja, daß nach der Auflagefrist die Gemeinden aufgefordert werden, Programme vorzulegen, die dann vier bis fünf Jahre in den Ka nzleien bei der Landesbehörde herumliegen und von einer Abteilung zur anderen zwecks Zustimmung wandern - so wird keine Arbeit geschaffen. Da wird nur Arbeit für die Bürokraten beschafft und an der mangelt es uns nicht. Was wir haben wollen, ist, daß eine sofortige Zuteilung erfolgt, wenn die Anleihe abgeschlossen wird. An Programmen fehlt es in keiner Gemeindevertretung. Gehen Sie auf das Landesamt und schauen Sie sich dort um, was für eine Menge von Projekten sich dort aufgehäuft haben. Wir brauchen nur flüssige Mittel. (Výkøiky komunistických poslancù.) So hinterhältig kann ich nicht reden, wie Sie annehmen, auch nicht so demagogisch. (Posl. Babel: Wieder eine Loyalitätserklärung an die èechischen Mitbürger!) Wir brauchen wegen der Anleihe keine Loyalität zeigen, nur Vernunft muß man haben. (Potlesk. - Výkøiky posl. Höhnela.)

Der § 5 handelt davon, daß die Selbstverwaltungskörper die Tranchen der Anleihe zu denselben Prozentsätzen zu verzinsen haben. (Výkøiky posl. Höhnela. - Místopøedseda Stivín zvoní.) Ich bitte jetzt aufzupassen, damit Sie mich nicht mißverstehen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß den Gemeinden, die seit Jahr und Tag wegen der Linderung der andauernden Arbeitslosigkeit Ausgaben hatten, die damit verbundenen Aufwendungen ersetzt werden müssen und wir verlangen in ein em Abänderungsantrag, daß die Gemeinden dem Staat nur 3% zu vergüten haben, während die Differenz als Gutschrift auf die in ihrem eigenem Wirkungskreis außerhalb ihrer Verpfichtung aufgewendeten Kosten für die Arbeitsbeschaffung zu verrechnen ist. (Posl. Höhnel: Die letzte Kurpfuscherei, um den verfaulenden Kapitalismus am Leben zu erhalten!) Das wird in Rußland in einem Maße betrieben, von dem Sie wahrscheinlich keine Ahnung haben. (Posl. Höhnel: Sie verstehen von Marxismus nichts, ein Marxist muß etwas lernen, aber das brauchen Sie nicht!) Ihr werdet schon einmal erwachen. (Výkøiky posl. Höhnela.)

Ganz unberechenbar in ihrer Auswirkung sind die §§ 6 und 7, die von Amnestie und Steuerabschreibung handeln. Hier bewahrhrheitet sich das ewige Wort vom Zuckerbrot und der Peitsche. Es ist damit aber auch der Wahrheitsbeweis erbracht, daß die Zwangsgesetze des vorigen Jahres, mit denen auf Kapitalsflucht und Kapitalsrückkehr eingewirkt werden sollte, sich als unwirksam erwiesen haben. Man kann nämlich jetzt nach § 6 bis zum 15. Mai sein Steuerbekenntnis korrigieren. Die kleinen Existenzen werden wahrscheinlich nicht darunter fallen, sondern die mittleren und großen. Auch die Gemeinden werden nicht dazu gehören. Wer nun rechtzeitig ssein Bekenntnis aus Kapitalsvermögen - die Bestimmung ist ausdrücklich auf Kapitalsvermögen beschränkt, also Immobilien gehören nicht dazu - korrigiert und dabei eine Zubuße von 5 Kè zu je 100 Kè Nominale leistet, der erhält über diese Zeichnung von Anleihe zunächst eine Bestätigung, bezw. eine Amnestie für die Folgen seiner bisherigen Verschleierungen. Während im Vorjahre drakonische Strafen verfügt wurden, ist jetzt dieses Ges etz inkonsequent. Es ist ein Freibrief für alle Steuerdefraudanten und Valutaschieber; allen diesen Steuerhinterziehern verden die Straffolgen erlassen, sie werden jetzt vom Staate belohnt. Wenn ich das Wort "Unmoral" sagte, so meine ich die Unmoral, die dieses Gesetz neu propagiert. Es ist eine Verleugnung der früheren Gesetze. (Posl. Hadek: Das trifft Euere verbündete deutsche Bourgeoisie genau so wie die èechische!) Sie, schauen Sie sich die Rechnungsabschlüsse in Rußland an, und Sie werden erschrecken vor der Zinsknechtschaft, in der der russische Arbeiter steckt.

Ob nun das geflüchtete Kapital zu uns reumütig zurückkehren wird, wird ganz davon abhängen, in welchem Verhältnis dieser Steuerdefraudant zu der zuständigen Administration steht oder wie hoch er die Dauer und die Gültigkeit dieses Gesetzes einschätzt. Es werden sich infolgedessen sehr wenige von den wirklich Schweren finden, mman wird so einige Mittlere und Übermittlere hereinbringen und wird sie veranlassen, von der Begünstigung des § 6 und der nachfolgenden Gebrauch zu machen. Der § 7 gibt dem Steuerschuldner die Möglichkeit, 25 % seiner Rückstände abgeschrhrieben zu bekommen, wenn er für die restlichen 75 % zur Häfte Anleihe zeichnet und zur anderen Hälfte andere Papiere aus älteren Emissionen als Zeichnungsbetrag vorlegt und übergibt. Dadurch werden die älteren Anleihen, bzw. die Gläubiger dieser älteren Anleihen, in eine ganz eigentümliche Lage gebracht. Während das zweite Kuponsteuerge setz den Zinsertrag senkt, nicht nur bei den 5 und 6%igen, sondern auch bei den 3%igen Papieren, muß dies einen großen Kurssturz bewirken. Dadurchwerden alle kleineren Leute, die 3 und 3 1/2 %ige Staatsanleihen früherer Emissionen, Ersatzanleihen für Kriegsanleihe besitzen, in Unruhe versetzt, werden die Papiere auf den Markt werfen und mit Verlust verkaufen. Die Spekulation wird sich ihrer bemächtigen und mit Hilfe der Bescheinigungen auf Grund der §§ 6 und 7 wird ein großer Fischzug verschiedener Zwischenmänner folgen und verschiedene Winkelbanken werden zur weiteren Verarmung gerade der von den Steuern am meisten bedrückten Kleinbürger, Bauern und Handwerker beitragen. So werden die wenigen Vorteile aus dem § 7, die eventuell dem sozial Schwachen zugute kämen, von einer ungeheueren, heute nicht zu übersehenden Erschütterung begleitet sein, nicht zu vergessen jener Reste der Vermögenssubstanz, die in niedrig verzinslichen Papieren angelegt sind und teilweise auch als Depotpapiere bei Gericht und bei den Waisenkassen liegen. Daß sich die Begünstigung der Zahlung auf gewisse Steuern und Abgaben nicht bezieht, wie etwa die Vermögens- und Vermögenszuwachsabgabe, ist schon früher gesagt worden. Ich möchte hervorheben, daß sich unter den Restanten auf die Vermögensabgabe zum größten Teile Gemeinden befinden, und daß man hier die Gemeinden wieder von einer Möglichkeit ausgeschlossen hat, wenigstens mit diesem Kapital der Vermögenszuwachsabgabe Schluß zu machen und daß damit endlist auch die endlose Kette von Rekursen in einzelnen Staatsämtern weiterhin verlängert wird.

Die §§ 8 und 9 sind mehr oder weniger Durchführungsbestimmungen zu den §§ 6 und 7 und ändern ihre Wesentlichkeit nicht ab. Im § 11 wird noch die Möglichkeit gegeben, daß auch die Selbstverwaltungskörper von der Steuerabschreibung Gebrauch machen, wenn sie selbst Steuerschuldner sind, und hier bei diesem Punkte möchte ich auf etwas hinweisen, was wahrscheinlich in der Eile der Ausarbeitung oder bei der Einstellung der Proponenten dieses Antrages vollständig übersehen wurde.


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