Gerade im jetzigen Zeitpunkte wäre es gewiß angezeigt, die von sudet endeutscher Seite dargebotene Hand zum nationalen Frieden zu erfassen und an Stelle der Auslieferung Deutscher einen Parlamentausschuß auszusetzen, der die Grundlagen nationaler Gleichberechtigung zwischen diesen beiden Völkern in kürzester Zeit festlegen möge (Výkøiky posl. Krumpe.) Solange aber dieser Wille auf èechischer Seite nicht vorhanden ist, werden und müssen wir an der von mir im Jahre 1923 in diesem Hause abgegebenen staatsrechtlichen Erklärund festhalten, in dem festen Glauben an jene kommende Zeit, die uns die Gleichberechtigung mit allen Kulturvölkern der Welt bringen muß.
Es wäre daher auch angezeigt, daß das èechische Volk und seine Führer einen Rückblilck auf die eigene Geschichte halten würden. In allen Proklamationen der Vorkriegszeit wurde die Selbstbest immung als unveräußerliches Recht jedes Volkes feierlich festgelegt und jede Vorherrschaft eines Volkes über ein anderes schärfstens verurteilt. Wir erinnern an die bereits beim slavischen Kongres im Mai 1848 zu Prag geforderte Gleichberechtigung aller Nationen, an das von Palacký verfaßte Memorandum vom 18. September 1870, in welchem folgende Grundsätze zum Ausdrucke gebracht werden:
"Nur aus der Anerkennung der Gleichberechtigung und aus der gegenseitigen Achtung des freien Selbstbestimmungsrechtes aller Völker kann ihnen die wahre Freiheit, der allgemeine Friede und die wahre Humanität erblühen. Das èechische Volk erkenne konsequent das volle Recht der verschiedenen deutschen Stämme an, sich zu einer staatsrechtlichen Vereinigung zusammenzuschließ en. Sollte aber Gewalt gegen diese Stämme angewendet werden, die einem anderen Staate treu zu bleiben wünschen, mit welchem sie sich durch gemeinsame Geschichte und verschiedene Interessen verbunden fühlen, wäre dies eine Beleidigung des Selbstbestimmungsrechtes. Das èechische Volks sei bestrebt, getreu im Geiste seiner Vorfahren zu handeln, die als erste in Europa für die Gewissensfreiheit Kämpfe geführt haben. Das èechische Volk sei entschlossen, opferwillig für seine Überzeugung einzustehen, für Recht und Wahrheit, für das freie Selbstbestimmungsrecht aller Völker."
Wir erinnern ferner an die Drei-Königsdeklaration der èechischen Abgeordneten im Jahre 1918, in welcher getreu den Grundsätzen ihrer Vorgänger die freie Selbstbestimmung aller Nationen gefordert wurde und an die Washingtoner Unabhängigkeitserklärung vom 18. Oktober 1918, in welcher Präsident Masaryk in voller Übereinstimmung mit der Drei-Königsdeklaration feierlich verkündet, daß kein Volk gezwungen werden könne, unter einer Herrschaft zu leben, die es nicht anerkennt.
Wenn die Führer des èechischen Volkes getreu den Grundsätzen der vorgenannten im öffentlichen Leben unableugbaren Erklärungen gehandelt hätten, wäre gewiß an Stelle des Unheils Friede zwischen den hier wohnenden Völkern eingetreten und so manche unangenehme politische Angelegenheit innerhalb und auß erhalb der Grenze der Èechoslovakischen Republik erspart geblieben. Worte von konsolidierten nationalen Verhältnissen der Staatsmänner der Auß enpolitik werden durch derartige politische Prozesse und Verfolgungen vollkommen ad absurdum geführt.
Nicht unerwähnt darf bei diesem aufgemachten politischen Ereignis der Brünner Faschistenputsch bleiben, weil gerade deutsche Soldaten in treuer Pflichterfüllung gegenüber dem Staate ihr Leben einsetzten. Wir sind demnach auch hier der Ansicht, daß gerade dieses Verhalten deutscher Soldaten ein Gegenbeweis jener Anschuldigung ist, wonach eine Lostrennung von Gebietsteilen oder gar Bedrohung der Staatseinheit beabsichtigt ist.
Bei unvoreingenommener Betrachtung und zwar einerseits des erbrachten Beweises der Staatstreue deutscher Soldaten, andererseits die nur auf Indizien beruhende Anschuldigung und nunmehr verlangte strafgerichtliche Verfolgung deutscher Abgeordneten muß allen klar machen, daß eine Verurteilung nur von einem Teil des èechischen Volkes und seiner Presse verlangt wird, um sich wiederum - wie im Falle Baeran - eines Teiles jener Parlamentarier zu entledigen, die sich um das primitivste Recht der Sudetendeutschen auf Selbstverwaltung eingesetzt haben.
Wir erklären hiezu erneuert, daß von der Forderung nach nationaler und kultureller Selbstverwaltung des deutschen Volkes trotz Persekutionen, Verfolgung Deutscher usw., nicht nur nie abgelassen wird, sondern der Kampf zur Erreichung dieses Zieles nur noch in erhöhtem Maße geführt werden muß. Im Kampfe um die Rechte des deutschen Volkes in diesem Staate fühlen wir uns mit allen deutschen Parlamentariern einig, fordern daher im Interesse des Wiederaufbaues der zerrütteten Volkswirtschaft und der tätigen Menschen einen gerechten nationalen Ausgleich zwischen allen diesen Staat bewohnenden Völkern.
Darum lasset ab von der verlangten Auslieferung deutscher Abgeordneter, ansonsten ein wirtschaftlich und national geknechtetes Volk zur Verzweiflung getrieben werden dürfte, was für diesen Staat nicht zum Vorteil gereichen wird.
Auf Grund der in dieser Erklärung
enthaltenen Tatsachen werden wir gegen ein für alle freigewählten
Volksvertreter hohnsprechendes Auslieferungsbegehren stimmen.
(Potlesk.)
Meine Herren! Wenn wir deutschen Nationalsozialisten an dieser Stelle das Wort ergreífen, um zur Frage unserer Auslieferung Stellung zu nehmen, dann geschieht es wahrlich nicht, um einen Kniefall zu tun oder etwa um dieses Forum um Gnade zu bitten. Es handelt sich uns vielmehr darum, Fragen rein grundsätzlicher Natur aufzuwerfen und die Geschehnisse nach ihrem allgemeinen Charakter zu überprüfen. Ich halte diese klare Feststellung gleich am Beginne meiner Darlegung im Hinblick auf den uns rings umgebenden Haß und mit Rücksicht auf die ganz allgemein bestehende Sucht nach Entstellungen einfach für unerläßlich, um absolut keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, wie wir deutschen Nationalsozialisten zu dieser Angelegenheit stehen. Wir werden, was immer auch kommen möge, das, was man uns aufzuerlegen gedenkt, im Interesse unserer Bewegung und im Interesse unseres national und sozial überaus hartbedrängten sudetendeutschen Volkes aufrecht und ohne jede Rücksichtnahme auf unser persönliches Wohl und Wehe zu ertragen wissen. Ich weise daher, gleich meinen Kollegen, von vo rnherein mit aller Entschiedenheit die niedrige Verdächtigung zurück, als sprächen wir nur zu dem Zwecke, um uns vor dem Zugriff des Staatsanwaltes zu schützen oder gar aus Angst vor der uns persönlich drohenden Persekution und Vergewaltigung. Derartige Behauptungen, wie sie ja in letzter Zeit mehrfach offen und geheim erhoben wurden, gehören ins Reich der frommen Wünsche und vermögen unsererseits nur ein mitleidiges Lächeln für alle Neider und Gegner unserer Bewegung auszulösen. Wenn in letzter Zeit unsererseits des mehrfachen Anlaß genommen wurde, mit aller Deutlichkeit die wahren Bestrebungen unserer Bewegung aufzuzeigen, dann geschah es nicht aus Angst vor dem uns und hunderten anderen unserer Partei- und Gesinnungsgenossen drohenden Schicksal. Es geschah vielmehr einzig und allein aus dem Grunde, um der Wahrheit die Ehre zu geben, sie jenen falschen Behauptungen und grundlosen Verdächtigungen gegenüberzustellen, die zum Anlaß eines wahren Verfolgungswahnes gegen die deutschen Nationalsozialisten und darüber hinaus gegen das gesamte Sudetendeutschtum genommen wurden. Es geschah aber auch, um der Justiz dieses Staates die Maske vom Gesicht zu reiß en; und zwar jener Justiz, die im Brünner Prozeß ohne Anhörung von Zeugen und ohne Zulassung von Beweisanträgen 7 junge Leute zu 15 Jahren Gefängnis verurteilte, einer Justiz, die zur Grundlage ihres Urteils einzig und allein ein auf vollkommen falschen Voraussetzungen und phantasievollen Mutmaßungen aufgebautes militärisches Gutachten machte, es restlos in das Urteil übernahm und es nun zum Ausgangspunkte neuer Massenverfolgungen und Einkerkerungen nimmt. Eine solche Justiz und ihre Träger müssen im Interesse einer allgemeinen Rechtswahrung an den Pranger gestellt und einer scharfen Kritik unterzogen werden.
Unsere in der Öffentlichkeit so viel besprochene Stellungnahmen erfolgten daher nicht, um unsere "Auslieferung zu verhindern", um uns der "Verfolgung und dem Zugriff des Statsanwaltes zu entziehen" oder gar um unter angeblicher Preisgabe unserer Grundsätze "einen Gang nach Canossa" anzutreten, wie in den verschiedenen Variationen fälschlich behauptet wurde. Die Koll. Jung, Knirsch und Krebs nahmen die Verhandlungen im Haushaltsausschuß vielmehr zum begründeten Anlaß, um vor aller Öffentlichkeit die Vorgänge im Brünner Prozeß und seinen verhängnisvollen Auswirkungen auseinanderzusetzen, sowie die wahren Bestrebungen der sudetendeutschen Nationalsozialisten darzulegen, ohne dabei auch nur um Fingerbreite von jenen Grundsätzen und Anschauungen abzuweichen, die wir deutschen Nationalsozialisten seit jeher vertreten. Diese Darlegungen aber waren vollauf berechtigt und begründet durch die Tatsache, daß uns vor dem Forum des Brünner Gerichtes keine Möglichkeit dazu geboten war. Jede andere Auslegung unserer Stellungnahmen, mag sie von welcher Seite immer kommmmen, ist grundfalsch und nur dazu bestimmt, Verwirrung zu schaffen. Wir deutschen Nationalsozialisten wollen und verlangen keine Gnadenakte irgendwelcher Art, sondern erheben nur Anspruch auf das auch uns gebührende Recht. Das gilt sowohl für die 7, die bereits verurteilt sind, als auch für jene, denen noch der Prozeß gemacht werden soll. Das gilt aber auch für uns, die wir auf der Auslieferungsliste stehen und wissen, daß Auslieferung fast gleichbedetend mit Verurteilung ist.
Darüber hinaus sind und waren wir uns dessen stets zur Genüge bewußt, daß auch die sachlichsten Darlegungen unsererseits an den gegebenen Verhältnissen nichts zu ändern ve rmögen. Schon daraus ergibt sich die ganze Haltlosigkeit jener Beschuldigungen, die unsere wahrheitsgemäßen Darlegungen im Haushaltsausschusse oder in Versammlungen plötzlich als eine Art von Anbiederung hinzustellen beliebten. Es hieße, die ganze Zeit über mit verbundenen Augen und Ohren herumgelaufen zu sein, wenn man nicht wüßte, auf Grund welchen Kuhhandels hier, zulande Koalitionsbeschlüsse zustande kommen. Es hieße dem hiesigen Parlamentarismus viel zu viel Ehre anzutun, wenn man sich nach den gemachten Erfahrungen etwa der irrigen Meinung hingeben würde, daß sachliche Darlegungen freigewählter Volksvertreter und noch dazu solcher aus den Reihen der Opposition imstande wären, die hinter den Kulissen zustande gekommenen Beschlüse in irgend einer Form zu beeinflussen oder abzuändern. Nicht Recht und Vernunft, sondern nur nackte Gewalt und Koalitionsinteressen sind entscheidend. Da der Wille des Einzelnen gar nicht zur Entfaltung kommen darf, wird der hier gehandhabte Parlamentarismus zu einer ausgesprochenen Farce. Er gleicht einer gutgeölten Maschinerie und stellt nichts anderes als eine schöne Verbrämung für eine in Wirklichkeit bestehende Gewaltherrschaft dar. Einzelne, wie auch ganze Parteien haben sich einfach einem auf ihnen lastenden Drucke zu fügen, sosolange sie nicht den Mut aufbringen, diesem System den Rücken zu kehren. Diktator im Falle unserer Auslieferung ist die künstlich erregte èechische Gasœe, deren Forderungen sich allerdings mit den frommen Wünschen vieler Regierungsparteien vollinhaltlich decken Es ist und bleibt eben das Be streben aller, die aufwärtsstrebende nationalsozialistische Bewegung und damit den aktivsten Teil unseres Volkes niederzuringen oder zumindest in seinem weiteren Aufstiege zu hemmen. In dieser Hinsicht sind sich die deutschen Regierungsparteien vollkommen einig mit ihren tschechischen Koalitionsgenossen. Während die einen als unumschränkte Macht- und Gewalthaber ein, wenigstens in seinen Forderungen und Zielen geeintes Sudetendeutschtum fürchten, hassen uns die anderen, weil sie sich in ihrem eigenen Weiterbestaande durch den Nationalsozialismus auf das ärgste bedroht fühlen. Beide Teile eint daher die Angst vor der nationalsozialistischen Bewegung., die die nationale Selbstverwaltung und damit die Freiheit unseres Volkes auf ihre Fahnen geschrieben hat. Beide glauben durch Verfolgungen und Gewaltmaßnahmen die nationalsozialistische Bewegung niederhalten zu können. Ganz abgesehen davon, daß sie sich darin arg täuschen, übersehen die deutschen Regierungsparteien in ihrer parteipolitischen Engstirnigkeit aber auch, daß sich der Kampf des èechischen Chauvinismus nicht nur gegen die von ihm gehaßten Nationalsozialisten, sondern gegen das gesamte Sudetendeutschtum und vor allem gegen die immer mehr erstarkende sudetendeutsche Autonomiebewegung richtet. Während sämämtliche èechischen Parteien heute schon völlig unter dem Diktat des Herrn Støíbrný und seiner Boulevardpresse stehen, erniedrigen sich die deutschen Regierungsparteien aus einem rein parteipolitischen Hasse imer mehrr und mehr zu Helfershelfern des èechischen Chauvinismus. Dant wird aber auch das Parlament immer mehr und mehr zum willfährigen Werkzeug der Straße und der nationalen Unduldsamkeit einiger èechischen Heißsporne.
Daß dem so ist, beweist nicht zuletzt auch das unrühmliche Verhalten der deutschen Regierungsparteien. Es ist mehr als bedauerlich, wenn vor diesem Forum ausgesprochen werden muß, daß die deutschen Sozialdemokraten und der Bund der Landwirte die eigentlichen Urheber der seit Monaten bestehenden Verfolgungsaktion gegen die deutschen Nationalsozialisten und darüber hinaus gegen ds gesamte Sudetendeutschtum sind. (Posl. Krebs: Sie haben das Rüstzeug dazu geliefert!) Natürlich! Die 5 jungen Leute, die bereits ein volles Jahr im Kerker sitzen, diebeiden anderen, die gleichzeitig mit ihnen, sowie die vielen anderen, die in den letzten Wochen und Monaten aus nichtssagenden Gründen verurteilt wurden, verdanken ihr Schicksal nicht zuletzt der wüsten Hetze, die von den deutschen Regi erungsparteien und insbesondere ihrer Presse gegen die deutschen Nationalsozialisten entfesselt wurde. Aber auch die anderen 263 Nationalsozialisten, denen in nächster Zeit der Prozeß gemacht werden soll und alle jene, die etwa noch nachfolgen werden, sind nicht nur ein Opfer der èechischen Angstpsychose und Hochverratsriecherei, sondern sie haben ihre Verfolgung zu einem nicht unbedeutenden Teile den ständigen Verdächtigungen, niederen Verleumdungen, ja sogar Denunziationen schlimmster Art seitens der deutschen sozialdemokratischen und landbündlerischen Presse zu verdanken. Auf das gleiche Konto ist zu einem nicht unerheblichen Teile aber auch die gegenwärtig zur Behandlung stehende Auslieferung der Hälfte des Klubs der nationalsozialistischen Abgeordneten zu setzen. In der falschen Meinung dadurch den eigenen Verfall und die Abrechnung ihrer unheilvollen Regierungspolitik aufzuhalten, hetzten sie in maßloser Weise öffentlich und im geheimen gegen den Nationalsozialismus und seine Anhänger. Ich will es an dieser Stelle unterlassen auf Einzelheiten einzugehen, hinweisen möchte ich nur auf die geradezu herausfordernden Bilder und Hetzberichte in den sozialdemokratischen, aber auch landbündlerischen Zeitungen. Nicht unerwähnt darf aber in dies em Zusammenhange auch die Feststellung des Herrn Innenministers Slávik bleiben, der offen erklärte, daß gegen den "Volkssport" eingeschritten werden mußte, weil sich vor allem deutsche Parteien durch ihn provoziert fühlten. Daraus ergibt sich von selbst, daß seitens der deutschen Regierungsparteien auch im geheimen gegen die Nationalsozialisten geschürt und gehetzt wurde. In welchem Geiste diese Hetzarbeit geschah, beweisen die Reden des Herrn Minister Spina, sowie anderer führenden Politiker aus den Reihen der deutschen Regierungsparteien darunter auch die neuesten Denunziationen des Herrn Dr. Heller im Budgetausschuß des Senates. Es wirkt daher geradezu lächerlich, wenn sich die sozialdemokratischen und landbündlerischen Stützen des Systems den Anschein zu geben versuchen, als hätten sie mit der ganzen Verfolgungsaktion nichts zu tun. Einem solchen Versuch, der einer Verwischung der Tatsachen gleichkommt, muß mit aller Entschiedenheit entgegengetreten und dem Pharisäern die Maske vom Gesicht gerissen werden. Koll. Jung hat de Haltung der deutschen Regierungsparteien und ihrer Presse bereits zur Genüge richtig charakterisiert, so daß ich mir ersparen kann, auf weitere Einzelheiten näher einzugehen. Nicht oft genug aber kann und muß der traurigen Tatsache Erwähnung getan werden, daß eine Hauptschuld an der Verfolgung Deutscher in dies em Staate Deutschen zufällt, die aus Angst vor dem Verlust ihrer Positionen und Ministersessel sich diesem beschämenden Handwerk zur Verfügung stellten, indem sie zu wiederholtem Male nach dem Staatsanwalt riefen.
Nicht genug an den eigenen Hirngespinsten, griff die èechische Boulevardpresse die sozialdemokratischen und landbündlerischen Verdächtigungen und Verleumdungen freudigst auf, berief sich auf sie, bauschte sie in unerhörter Weise weiter auf und machte sie damit nicht nur zu einer wüsten Hetze gegen die deutschen Nationalsozialisten, sondern gegen das gesamte Sudetendeutschtum überhaupt. Bald war diese Hetze fast Gemeingut der gesamten èechischen Presse, die sich darin gegenseitig zu überbieten versuchte. Zu welchen Ausartungen dies führte, hat ja bereits Koll. Krebs in treffender Weise dargetan. Diese Presse und die durch sie künstlich erregte èechische Gasse aber diktierten dem Staatsanwalt, diktierten den Gerichten, diktierten nunmehr auch dem Parlamente und den Regierungsparteien, die sich einzig und allein aus Angst vor Stimmenverlusten diesem Diktat der Gasse zu beugen haben.
Es rast der See und will sein Opfer haben, ganz gleich, ob eine wirkliche Schuld vorliegt oder nicht, ganz gleich, ob daraus eine Verschärfung der innerpolititschen Lage entsteht, ganz gleich, ob diese Geschehnisse zu schwerwiegenden Konflikten außenpolitischer Natur führen können. Meiner bescheidenen Meinung nach hat man kein Recht, uns anzuklagen. Wir klagen vielmehr vor der ganzen Weltöffentlichkeit und vor unserem eigenen Volke das hier herrschende System und seine Träger, die hierzulande gehandhabte Art der Demokratie und ihre Verteidiger an. Richter aber wird das Volk, dank seines gesunden Verstandes sein, der eben durch Kulissenschieberei nicht verdunkelt ist. Zum Richter wird sich aber auch die gesamte Weltöffentlichkeit aufzuschwingen haben, in deren Augen das Ansehen eines Staates sinken muß, in dem solche Geschehnisse möglich sind.
Stolz dürfen wahrlich die deutschen Regierungsparteien auf diesen Erfolg - wohl den einzigen ihres bedingungslosen Mitregierenssein! Wir neiden ihnen diese Art von Erfolgen nicht, denn mit großer Sicherheit dürfen wir sagen, daß sie schwer daran zu tragen haben werden. Sie haben sich den Ausgang ihrer Handlungsweise bestimmt etwas anders vorgestellt, als er nunmehr eingetroffen ist.
Ganz abgesehen davon, daß der einmal entfesselte Verfolgungswahn bei den deutschen Nationalsozialisten nicht halt macht, sondern sich über das gesamte Sudetendeutschtum ergießt, werden sie nun auch die bösen Geister die sie riefen, selbst nicht los. Indessen sie den Haß gegen die deutschen Nationalsozialisten weiter schürten, glaubten sie Komödie spielen zu dürfen. Indem sie den von ihnen entfachten Brande offen und im geheimen neue Nahrung zuführten, hofften sie, daran ihr eigenes Parteisüppchen kochen zu können. Trotz aller Niedertracht, die sie in ihrem Kampfe gegen den Nationalsozialismus anwendeten, versuchten sie es lange Zeit hindurch, sich noch mit einem Glorienschein zu umgeben und erweckten damit den Anschein, als ginge es ihnen um eine wahrhafte und aufrechte Verteidigung sudetendeutscher Interessen. Während des Brünner Prozesses und im Anfangsstadium des Auslieferungsbegehrens konnte ein leichtgläubiger Mensch zu dieser Meinung kommen, bezw. der Ansicht sein, daß die deutschen Regierungsparteien sich für eine völlige Klarstellung und Wahrung des Rechtes einsetzen werden. Dieses Täuschungsmanöver dauerte jedoch nicht lange und entpuppte sich sehr rasch als eine plumpe Irreführung. In dem Augenblick, als ein offenes Bekenntnis zum Volke erfolgen sollte, fielen sie um, indem sie sich vor der klaren Entscheidung drückten und sich damit eines offenen Volksverrates schuldig machten. Während sie eifrig nach Ausreden und Entschuldigungen für ihr geradezu unverständliches Verhalten suchen, indem sie erklären, daß auch ihre Teilnahme nichts an der Abstimmung im Immunitätsausschuß geändert hätte oder gar, daß Hitler schuld an ihrer Haltung sei, erbaten sie sich von den èechischen Regierungsparteien Schonung und erbettelten, sich von ihnen die Gnade, der Entscheidung fernbleiben zu dürfen. Nach vielen Bittgängen gelang es ihnen nun auch, ihren èechischen Koalitionsgenossen dieses kostbare Zugeständnis auch für die Abstimmung im Hause abzuringen, ohne daß sie dabei allem Anschein nach in Gefahr geraten, ihren Platz an der Krippe zu verlieren. Wir wünschen ihnen jedenfalls viel Glück dazu, daß sie dank tschechischer Gnade weiterhin macht- und einflußlose Stützen der Regierung bleiben dürfen. Noch deutlicher kann wohl ihre vollständige Einflußlosigkeit nicht mehr in Erscheinung treten. Das Endurteil über dieses Verhalten werden jedoch die deutschen Arbeiter und Bauern fällen, die bestimmt an einem solchen Mitregieren sehr wenig Interesse haben. Der Herr Ehrendoktor Hodina, der klügste und erfahrenste Politiker des Bundes derLandwirte, wird von den deutschen Bauern eine klare Antwort erhalten, wenn er in Saaz die Frage stellte, ob wegen dieser persönlichen Angelegenheit der von den Regierungsparteien eingeschlagene Weg der ehrlichen Arbeit für das Volk aufgegeben werden soll. Wir glauben es dem Herrn Ehrendoktor und seiner Partei aufs Wort, daß sie sich sehr wenig um die "persönliche Angelegenheit der vier Einzelpersonen" und das Schicksal hunderter deutscher Volksgenossen und um das Wohl und Wehe des Sudetendeutschtums bekümmern, sondern weit mehr um ihr eigenes Wohlergehen und ihren Ministersessel besorgt sind. Inwieweit jedoch unsere deutschen Bauern darin mit ihnen übereinstimmen, wird die Zeit lehren. Man braucht jedoch keineswegs Ehrendoktor zu sein, um heute schon zu wissen, daß das Volk anders als Herr Hodina und seine Gefolgschaft denkt. Wir verlangen auch gar nicht, daß sich Herr Hodina und seinesgleichen um uns bekümmern. Sie haben bestimmt dank ihrer Regierungspolitik Sorge genug um das künftige Schicksal ihrer eigenen Partei. Für mich wäre es beschämend, erfahren zu müssen, daß ich nur dank der Gnade der deutschen Regierungsparteien dem mir drohenden Schicksal entgangen bin. Erneut betone ich, daß unsere Versuche, die wahren Bestrebungen unserer Bewegung darzulegen, niemals darauf hinzielten, Gnade für uns zu erwirken. Einen Kniefall vor dem hier herrschenden System und seinen Trägern lehnen wir auf das Entschiedenste ab. Das Schicksal des Einzelnen bedeutet uns nichts, maßgebend für uns ist das Schicksal unseres national und sozial hartbedrängten sudetendeutschen Volkes. Für uns fordern und verlangen wir nichts anderes als unser gutes heiliges Recht und die uns gebührende Gerechtigkeit. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.)
Es erübrigt sich vollkommen, daß auch ich auf die gegen unsere Bewegung in Brünner Prozeß erhobenen Beschuldigungen näher eingehe. Damit haben sich ausführlich genug die Koll. Jung, Krebs und Knirsch, teils im Haushaltungsausschuses teils hier im Hause beschäftigt. Wäre auf der Gegenseite nur ein Funken guter Wille vorhanden, so wäre sicherlich reichlich Gelegenheit dazu gewesen, sich mit den angeschnittenen Fragen ernsth aft auseinander zu setzen. Ganz abgesehen davon, daß ich mich nur in Wiederholungen ergehen müßte, erscheint es mir schon deshalb mehr als überflüssig, mich an dieser Stelle erneut mit dem Brünner Prozeß zu beschäftigen, weil man sich auf der Gegenseite von vornherein gegen jede bessere Erkenntnis zur Wehr setzt. Die weitere Auseinandersetzung wird daher, so schwer das im Hinblick auf die hier herrschende Justiz auch möglich sein wird - an anderer Stelle geführt werden müssen. Erneut festgehalten aber muß unbedingt werden, daß es sich bei der ganzen Verfolgungsaktion gegen die deutschen Nationalsozialisten um nichts anderes als um politische Persekution schlimmster Art handelt, und daß der Brünner Prozeß gelinde gesagt einen offenkundigen Justizirrtum darstellt. Über diese unumstößlichen Tatsachen täuschen auch die schönsten Beteuerungen nicht hinweg. Ganz abgesehen davon, daß der Brünner Staatsanwalt zu wiederholtem Male erklärte, daß die Idee und Gesinnung auf der Anklagebank sitzt, hat auch Koll. Krebs bereits eine Reihe von namhaften Stimmen aus dem Regierungslager angeführt, die diese Anschauung vollauf bestätigen. Es erübrigt sich nur noch, darauf zu verweisen, was Herr Dr. Heller als Angehöriger der Regierungsmehrheit darüber zu sagen wußte, wenn er nach dem Berichte im "Sozialdemokrat" ausdrücklich erklärte:
"Das Urteil im Volkssportprozeß stützt sich aber fast ausschließlich auf ein Gutachten von militärischen Sachverständigen. Wir haben sofort nach Beendigung des Prozesses in unserer Presse mit aller Deutlichkeit erklärt, daß wir dieses Verfahren und dieses Urteil nicht billigen können und mit Bestimmtheit erwarten, daß der Oberste Gerichtshof eine Remedur wird eintreten lassen. Die Ablehnung aller von der Verteidigung geführten Zeugen und die Tatsache, daß sich das Urteil fast ausschließlich auf das Gutachten der Sachverständigen stützt, können uns noch nicht überzeugen, daß es sich tatsächlich um Handlungen der beklagten Abgeordneten gehandelt hat, die strafgerichtlich zu verfolgen wären. Wir haben zu einem Gutachten militärischer Sachverständiger oben kein Vertrauen. So sehr wir jede Verfolgung von Handlungen stützen, die sich gegen die demokratische Staatsform oder gegen den Staat selbst richten, so wenig sind wir imstande, bloße Gesinnugen zu verfolgen, die man diesen Leuten höchstens zum Vorwurf machen kann." (Posl. Krebs: Ich bin neugierig, was sein Parteigenosse Dr. Meissner dazu sagen wird!) Das haben wir schon gehört. Endlich komme ich darauf zu sprechen, insofern als die Ausführungen Dr. Hellers mit denen des Justizministers Dr. Meissner in krassem Gegensatz stehen.
Diese Darlegungen treffen durchaus den Kern der ganzen Verfolgungsaktion und bestätigen die von uns immer wieder aufgestellte Behauptung von der Unhaltbarkeit des Brünner Urteils. Sie stehen jedoch im Widerspruch zu den Feststellungen des Herrn Justizministers, der in der Budgetdebatte des Senates erneut erklärt hat, daß man nicht davon sprechen könne, "daß eine politische Meinung verfolgt wird" und daß keine Rede davon sein kann, daß "eine Anklage nur gegen die Meinung ohne ein Faktum erhoben wurde". Der Herr Justizminister scheint eben nicht genau informiert worden zu sein, um was es sich im Brünner Prozeß eigentlich handelte und auf welche Weise das ungeheuerliche Urteil zustande kam. Es erscheint mir daher notwendig, trotz der diesbezüglichen grundlegenden Darlegungen des Koll. Krebs, nochmals das Wesentlichste hier festzuhalten. Man unterschob der nationalsozialistischen Bewegung einfach eine grundfalsche "politische Meinung" indem man ihr neben der Forderung nach nationaler Selbstverwaltung kurzerhand noch ein "zweites und zwar geheimes Ziel" andichtete. Nicht genug daran, konstruierte man aufgrund eines auf falschen Voraussetzungen aufgebauten militärischen Gutachtens bei gleichzeitiger Übergehung aller Beweisanträge die geradezu irrsinnige Behauptung, daß dieses geheime Ziel "gewaltsam" erreicht werden soll. Dieser gewaltsamen Erreichung des Zieles sollen in Verbindung mit der reichsdeutschen S. A. die ihrerseits als Teil der Reichswehr bezeichnet wird, der Verband "Volkssport" und in weiterer Folge auch der "Jugendverband" sowie der "Studentenbund" gedient haben. Soviel Annahmen und Behauptungen, soviel Irrtümer und Entstellungen. In klarer Weise haben daher die Koll. Jung, Krebs und Knirsch im Haushaltungsausschuß weil im Prozeß selbst keine Möglichkeit dazu bestand - versucht, diese falschen Behauptungen richtigzustellen. Sie haben mit aller Deutlichkeit erklärt, daß wir deutschen Nationalsozialisten nach wie vor auf der Forderung nach nationaler Selbstverwaltung beharren. Sie haben dargetan, daß von einem geheimen Ziel keine Rede sein kann, daß die Behauptung von einer gewaltsamen Erreichung dieses Ziels an Irrsinn grenzt und daß daher alle davon abgeleiteten Kombinationen als Unsinn bezeichnet werden müssen. Nicht minder deutlich wurde hervorgehoben, daß es sich beim Verbande "Volkssport" - wie dies im besonderen noch durch Koll. Schubert dargelegt werden wird - und noch mehr natürlich beim "Studentenbund" und "Jugendverband" um keine militärischen Organisationen, sondern um behördlich bewilligte Vereine handelte, die ihre Tätigkeit unter den Augen der Behörde abwickelten. Und dennoch wurde auf Grund des vollkommen irrigen militärischen Sachverständigengutachtens das unerhört harte Urteil gefällt, das 7 jungen Leuten 15 Jahre Kerker auferlegte, obzwar etwaige kleine Vergehen, höchstens nach dem Vereinsgesetz und mit kleinen Geldstrafen zu belangen gewesen wären. Dieser Justizirrtum soll nun auch noch die Grundlage für die Verfolgung der übrigen 263 Nationalsozialisten bilden und bietet darüber hinaus auch noch die Handhabe, nicht nur jeden Nationalsozialisten, sondern jeden Sudetendeutschen überhaupt in den Kerker zu bringen. Er wird daher auch gegenwärtig dazu benützt, die Auslieferung und damit die Verurteilung von vier nationalsozialistischen Abgeordneten zu erreichen.