Støeda 21. prosince 1932

Wie ich schon eingangs sagte, wird mit diesem Kontrollausschuß nichts getan sein. Die langen Prozesse seit dem Jahre 1919 bis heute sind ja nur ein kleiner Auss chnitt aus dem Kapitel der Verfehlungen, der Korruption, des Mißbrauches nicht nur von Ämtern und Würden, sondern auch von gesetzlichen Entscheidungen. Ich bin überzeugt, daß die Arbeiten dieses Kontrollausschusses vergeblich sein werden, es kann nichts herauskommen. Beulen wird man nicht aufschneiden, weil man den Mut dazu nicht hat und weil man die Öffentlichkeit ausschließt. Eine geheime Sitzung ist weiter nichts als daß die gegenwärtigen Koaliti onsparteien noch enger aneinandergeschmiedet werden, weil sie bei einem Zerfall fürchten müssen, daß die Butter auf den Köpfen in der Sonne der Öffentlichkeit zum Fließen käme.

Dagegen muß ich mir hier verwahren, daß auch hier wieder die Praxis in die Tat umgesetzt wird, die Verlängerung des § 28 auf den Tisch des Hauses zu werfen. Ich habe schon am 16. Dezember 1930 und am 17. Dezember 1931 ausführlich gegen die Verlängerung dieses Paragraphen Stellung genommen. Heuer hat sich der Termin um ein paar Tage hinausgeschoben und es soll morgen oder heute darüber abgestimmt werden. In unserem Verhalten gegen diesen Paragraphen gegenüber dem Vorjahr hat sich nichts geändert. Die Karten, die uns inzwischen ausgeteilt wurden, zeigen, wohin die ganze Maßnahme führen soll: zur vollständigen Monopolisierung und Ausschaltung jeder anderen Betriebsform. Wir wissen, daß die Monopole auch vom Staate ausgebaut werden, um über die Verteilung der Arbeitsplätze uneingeschränkt verfügen zu können. Unsere diesbezüglichen Befürchtungen haben sich überall als wahr erwiesen und werden ganz besonders verstärkt durch ein zweites Gesetz, das heute nachts im Senat beschlossen und heute oder morgen hier abgestimmt werden soll, das eine Art Erweiterung der Autarkie im Bezug auf neue Arbeitsplätze für die èechische Bevölkerung darstellt. Ich meine das Gesetz über die Autobusse. Das Gesetz über die Autobusunternehmungen, die man über kurz oder lang vollständig verstaatlichen will, bedeutet eine weitere Ausschließung der Deutschen vom Arbeitsplatze und ist ein wesentliches Zeichen weiterer Einschränkung unserer wirtschaftlichen und politischen Freiheit.

Aus diesem Grunde müssen wir diese Vorlage sowie den § 28 und die anschließenden Bestimmungen über die steuerliche Bedekkung kategorisch ablehnen. (Potlesk.)

4. Øeè posl. dr Bachera (viz str. 27 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Herr Abg. Bergmann hat in seiner eben gehaltenen Rede es als einen Fehler hervorgehoben, daß die anweisenden Behörden sich selbst kontrollieren und er hat betont, daß von einer eigentlichen Kontrolle nicht gesprochen werden kann, wenn sich jemand selbst kontrolliert. Ich möchte dabei daran erinnern, daß wir vor kurzem in den Ausschüssen und hier im Hause ein Gesetz über die Abänderung der Vorschriften der Exekutionsordnung behandelt haben und bei diesen Verhandlungen war sehr viel vom Chabrus die Rede. Das Wort "Chabrus" kehrte in diesen Verhandlungen immer wieder und an diesen Begriff des Chabrus mußte ich mich erinnern, als ich den Entwurf über die Kontrollkommission gelesen habe. Ich mußte mich unwillkürlich an den Chabrus auch erinnern, als ich gehört habe, wie das Budgetprovisorium verhandelt worden ist. Das Wort Chabrus klingt vielleicht etwas schlecht, aber es gibt do ch ein ziemlich genaues Bild über die Gemeinschaft, die charakterisiert werden soll. Zwischen dem Entwurf über die neue Sparund Kontrollkommission und diesem Budgetprovisorium liegt eine gewisse Gemeins amkeit und die Zusammenfassung der Debatte über die beiden Gesetzentwürfe gibt mir Gelegenheit, diesen roten Faden aufzunehmen. Es wurde sehr viel Aufhebens davon gemacht, daß diesmal das Budgetprovisorium angeblich parlamentarisch behandelt worden ist. Wieso? Weil die Majorität dieses Budgetprovisorium nicht wie bisher ganz einfach geschluckt hat - allerdings pflegten mehr oder weniger oppositionelle Reden der Mehrheit auch sonst die Begleitmusik zu bilden - und weil diesmal ein Komitee aus Abgeordneten zusammengetreten ist, das das Budget selbst einer Prüfung unterzogen hat. Die Regierung wußte bei den Ersparungen nicht mehr ein und aus, sie konnte sich nicht helfen, ein wenig hat auch die Energie des neuen Ministerpräsidenten Malypetr beigetragen: Da behandelt man nun das Budget parlamentarisch. Diese parlamentarische Behandlung bestand nun darin, daß sich die Mehrheitsparteien in einem Siebenerausschuß zus ammengesetzt haben und ein Komitee, nicht aber etwa einen verfassungsmäßigen Ausschuß gebildet haben, der Abstriche vorgenommen hat, und nun wurde der Welt die große Errungenschaft einer demokratisch-parlamentarischen Republik verkündet, daß ein Finanzgesetz, ein Etat zustande gekommen ist, wobei auch Abgeordnete hineinreden durften, ohne daß dieses Hineinreden eine von vornherein festgesetzte lediglich platonische Bedeutung gehabt hätte.

Wenn ich den neuen Entwurf über die Sparund Kontrollkommission in die Hand nehme, so finde ich auch hier gewisse Parallelen. Der Ausschußbericht über den Entwurf und darin hat der Herr Berichterstatter ganz recht, unterscheidet sich ganz wesentlich von dem ersten Entwurf, den die Regierung über diesen Gegenstand vorgelegt hat. An der ersten Vorlage hatte der Verfassungsausschuß sehr viel zu bemängeln; er hat mit Recht bemängelt, daß hier gewissermaßen das Parlament als ein Vollzugsorgan der Regierung erscheint. Er hat sich auf eine ganze Reihe von Paragraphen geworfen. Wir erinnern uns noch, daß es damals ziemlich dramatische Momente gegeben hat, die nicht geringes Aufsehen hervorriefen. Es spielten da auch gewisse politische Pikanterien eine Rolle, die in den Rahmen der èechischen Agrarpartei gefallen sein mögen, über die ich mich aber hier nicht zu verbreitern gedenke. Ich will nur hervorheben, daß man Verbesserungen vorgenommen hat, das sei zugegeben. Aber was geschehen ist, war doch nur, daß man den Teufel mit Beelzebub ausgetrieben hat, wenn man den ersten Entwurf durch den zweiten Entwurf ersetzt hat. Wenn man den ersten Entwurf dieser Spar- und Kontrollkommission, von der der Herr Referent gestern hervorgehoben hat, daß sie zwei Aufgaben hat, nämlich Ersparungen zu erzielen und das Vertrauen wieder zu erwecken, mit dem alten Entwurf vergleicht, so fällt bereits im § 1 ein großer Unterschied auf. Der § 1 des alten Entwurfs geht ganz logisch vor, wenn er sich mit der Frage befaßt, wozu diese Kommission geschaffen wird. (Pøedsednictví ujal se pøedseda dr Stanìk.) Der § 1 des neuen Entwurfs sagt auch einige Worte über die Aufgaben der Kommission, ist aber in Worten etwas sparsam und wird erst im § 5 ausführlicher. Dieser § 5 spricht sehr wenig von der Kommission, sondern er spricht von einem výbor. Wer diesen Entwurf oberflächlich liest, könnte etwa zu der Auffassung gelangen, daß vielleicht der Ausdruck komise und výbor promiscue gebraucht wird und aber daß man hier im § 5 vielleicht daran gedacht hätte, daß dieser výbor die Kompetenz und Aufgabe eines výbor nach der Geschäftsordnung haben solle, möchte ich durchaus nicht sagen. Es hat allerdings bei der ersten Behandlung des Gesetzes durch den Verfassungsausschuß nicht geringer Anstrengungen bedurft und es ist ein ausgesprochenes Verdienst der dabei mitwirkenden Mitglieder des Parlaments, daß die komise auf den Boden eines parlamentarischen výbor gestellt wurde. Der výbor, von dem aber der § 5 spricht, ist ja etwas anderes. Dieser § 5 spricht von einem výbor, der ein Exekutivkomitee dieser komise ist. Dieser výbor besteht, während die Kommission sich aus 24 Mitgliedern und ebensoviel Ersatzmännern zu sammensetzt, aus dem Vorsitzenden, den zwei Vizevorsitzenden und zwei Schriftführern. Allerdings kann die Kommission noch 3 bis 6 ihrer Mitglieder hinzuziehen, es ist aber durchaus nicht gesagt, wann sie es tun kann. In der Regel wird es der Fall sein, daß sich nur der Herr Vorsitzende mit den Vizevorsitzenden und zwei Schriftführern zusammensetzt. Vergleichen wir nun die Aufgabe der komise, mit den Aufgaben des výbor, so zeigt sich beim výbor folgende sehr wichtige Aufgabe: dem výbor liegt es ob, in gemeinsamer Tätigkeit mit der Regierung oder den zuständigen Organen der Regierung, mit dem Obersten Rechnungshof ohne Ansehen der Rechte und Verantwortlichkeit der Regierung, darauf zu sehen, daß in der Verwaltung des Staates und in den staatlichen oder vom Staate verwalteten Unternehmungen, Anstalten, Fonden usw. sparsam und zweckmäßig gewirtschaftet werde. Zu diesem Zweck führt der výbor auch die Kontrolle der Wirtschaft durch, wobei er darauf sieht, daß Nachteile oder Unzukömmlichkeiten in der öffentlichen Verwaltung festgestellt und beseitigt werden. Hier kümmert er sich nicht nur um Ersparungen, sondern auch um eine ausgesprochene Kontrolltätigkeit, nam entlich soweit es sich um die Vergabe von Lieferungen handelt. Der výbor kann auch, heißt es weiter, aus eigener Initiative handeln. Seine Beratungen sind vertraulich. Das Interessante ist nun, daß, wie in einem anderen Paragraphen gesagt wird, die anderen Mitglieder des Hauses weder an der Kommission, noch weniger aber an den Beratungen des výbor teilnehmen können, ja es ist nicht einmal gesagt, daß die Ersatzmänner ds výbor, wenn sie nicht in der Funktion eines Mitglieds des výbor durch Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds auftreten, das Recht haben teilzunehmen. So wie dieses Gesetz gefaßt ist, kann die Ersparungskommission derart arbeiten, daß sie sagt: "Ich lasse die Ersatzmänner nicht zu". Wenn nun ein Kommissionsmitglied durch Krankheit oder andere Verhinderung ausscheidet, so ergibt sich nach diesem Wortlaut die Tatsache oder die Interpretation, daß der Ersatzmann plötzlich hineingeschneit kommt und überhaupt nicht weiß, worum es sich handelt. Man hat also eine Reihe von Nachteilen, die die Kommission ursprünglich hatte, beseitigt, hat aber dafür die große Bedeutung der Kommission dadurch wesentlich herabgedrückt, daß man ihre Aufgaben in einem výbor konzentriert; und schon der Absatz 5 zeigt, was man mit diesem výbor eigentlich wollte. Man will die Opposition von jeder Kontrolltätigkeit ausscheiden. Das zieht sich eben wie ein roter Faden durch die ganze Tradition des èechischen Parlamentarismus, so wie man auch dieses Budget zwar unter parlamentarischer Beteiligung gemacht hat, aber unter sorgfältiger Abhaltung der Opposition. Die Opposition soll von ihrem eigentlichen natürlichsten Recht, von ihrer Daseinsberechtigung im Parlament, von ihrer wesentlich purifizierenden Tätigkeit als Kritiker ausgeschaltet werden. Das ist der Sinn des § 5. Ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich heute prophezeie, daß für den Fall, daß überhaupt diese Kontrolltätigkeit ausgeübt wird, man von einer Tätigkeit der Kommission überhaupt sehr wenig sehen und hören wird, weil sie sich auf diese 5 Mitglieder des výbor beschränken wird, die den Majoritätsparteien entnommen sind. Denn bei dem Ablauf der Dinge ist nicht daran zu denken, daß man zum Vorsitzenden oder Stellvertreter jemals jemanden aus der Opposition entnehmen wird. Diese Art parlamentarischer Ritterlichkeit ist in diesem Haus nun einmal nicht zu Hause, das überkläßt man jenen cizinci, denen man in Zeitungsartikeln Weihrauch streut, deren gutes Beispiel man aber von der häuslichen Wirtschaft sehr sorgfältig fernzuhalten weiß.

Man hat diese Kommission oder diesen výbor mit einem dicken Mantel der Vertraulichkeit und Undurchdringlichkeit umgeben. Der výbor wird nur ein Exponent jener Majorität sein, die die Regierungsmitglieder stellen, es wird die Kontrolle durch denjenigen ausgeübt, der eigentlich kontrolliert werden soll; und hier komme ich auf das zurück, was hier Koll. Bergmann vorhin gesagt hat. Er hat ein System zurückgewiesen, wonach die zu Kontrollierenden sich selbst kontrollieren. Wenn man aber den Zusammenh ang zwischen Regierung und Kontrolle und zwischen Parlamentsmehrheit und Kontrolle ins Auge faßt und mit dem Gesetz in Zusammenhang bringt, erkennt man, daß durch dieses Gesetz das gemacht wird, was der Mehrheitsabgeordnete Bergmann eben gerügt hat.

Und noch etwas, meine Herren! Diese Sparund Kontrollkommission, sie mag noch so gut gemeint sein, sie mag noch so gut arbeiten wollen, bleibt ein Schlag ins Wasser, solange nicht zwei Dinge hier gemacht werden. Es hat gar keinen Zweck, einem Minister oder die Organe, für die er eigentlich haftbar ist, verantwortlich machen zu wollen, wenn das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit fehlt. Das fünfzehnte Jahr zählen wir schon in der Geschichte dieser Republik: ein Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit ist gar nicht so schwer zu machen. Ein Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit hatte das alte Österreich, Gesetze über die Ministerverantwortlichkeit haben die meisten modernen Staaten. Es ist also lediglich eine Abschreibearbeit, die bei der Schaffung eines Gesetzes über die Ministerverantwortlichkeit zu leisten ist, und dieses Haus hat sich in den 15 Jahren dieser notwendigen Ergänzung der Verfassung bisher immer entzogen. Es wäre eine der ersten Aufgaben dieses Hauses gewesen, ein solches Gesetz zu schaffen. Es hat das nicht getan, weil ein solches Gesetz den jeweiligen Regierungen unangenehm ist oder unangenehm sein könnte und die hiesigen Majoritäten vom Anbeginn an im Kielwasser der Regierungen gefahren sind. Aus diesen Gedankengängen heraus ist auch nicht anzunehmen, daß diese Spar- und Kontrollkommission, so wie sie jetzt gemacht wird, ohne ein Gesetz der Ministerverantwortlichkeit etwas anderes sein wird als ein Schlag ins Wasser oder als ein Apparat, welcher hin und wieder einer unangenehm gewordenen Persönlichkeit eins aufs Zeug flicken wird.

Aber noch ein wesentlicher Mangel ist an diesem Gesetz. Nicht nur, daß ihm das Dach der Ministerverantwortlichkeit fehlt, es fehlt ihm noch etwas anderes. Das hat auch mein Herr Vorredner Abg. Bergmann ganz richtig berührt. Es ist die vollständige Unzulänglichkeit der Ordnung der Befugnisse des Obersten Kontrollamtes. Bei uns ist das Oberste Kontrollamt nichts anderes als lediglich eine buchhalterische, formale Aufgaben erfüllende Behörde. Nun steht die Sache aber doch so: Bei keiner Stelle des Staates läuft das Material so ausgezeichnet zusammen, von welcher man die Unzukömmlichkeiten der Verwaltung beurteilen kann, mag es nun die Rechtmäßigkeit, mag es die Zweckmäßigkeit ihrer Aufgabe betreffen, wie beim Obersten Kontrollamt. Ganz schüchtern erwähnt der neue Entwurf das Oberste Kontrollamt, u. zw. sagt er, es sei Sache des výbor, dieses kleinen Komitees, dieser kleinen Gesellschaft, die da gebildet wird, in Zusammenarbeit mit dem Obersten Rechnungshof dafür zu sorgen, daß usw. Ich habe mir erlaubt hier einen Antrag einzubringen, von dem ich überzeugt bin, daß er von der Mehrheit abgelehnt wird. Er ist demnach ein rein demonstrativer Antrag, ich glaube aber, daß auf den Sinn dieses Antrages trotz seiner Ablehnung noch manches Mitglied der heutigen Mehrheit hin und wieder zurückkommen wird. Ich habe nämlich den Antrag gestellt, daß von jeder Sitzung der Kommission und des výbor der Präsident des Obersten Rechnungshofes zu verständigen ist und daß er einzuladen ist, entweder selbst zu erscheinen oder seinen Stellvertreter zu entsenden und daß er in der Einladung von der Tagesordnung der Kommission zu verständigen ist. Allerdings, so wie die heutige Gesetzgebung ist, wird ein Präsident des Obersten Rechnungshofes, der nicht ein außerordentlich starkes Temperament ist, sich eigentlich dort nur als recht überflüssiger Beobachter fühlen. Das macht aber nichts. Es ist schon gut, wenn eine rein persönliche, sozusagen atmosphärische Verbindung einer solch en Kontrollkommission mit dem Obersten Rechnungshof hergestellt wird. In Wirklichkeit müßte es so sein, daß jedes Mitglied das Recht hat, an den Obersten Rechnungshof Fragen zu stellen und daß der Vorsitzende des Obersten Rechnungshofes resp. sein Stellvertreter das Recht hat, nicht nur die formale, sondern auch die sachliche Prüfung einer jeden Anweisung und einer jeden Ausgabe festzustellen.

Wie wir wissen, würden dabei subjektive Momente auch eine große Rolle spielen. Aber man macht zum Präsidenten des Obersten Rechnungshofes nicht irgend einen gewöhnlichen Buchhalter, sondern eine Persönlichkeit, von der man voraussetzen muß, daß sie über das Wesen und die Aufgaben des Staatsapparates unterrichtet ist und darin Bescheid weiß. Das ist der zweite Mangel dieser Sparund Kontrollkommission und hier steht die zweite Aufgabe dieses Hauses, das Oberste Kontrollamt zu dem zu machen, als was es eigentlich gedacht ist, nicht als rein formalistische, sondern als sachliche Kontrolle der ganzen Regierungstätigkeit, die sich als würdiges Pendant der Ministerverantwortlichkeit darstellt. Solange das nicht gemacht ist, solange sich das Parlament nicht dieser Aufgabe unterzieht, sondern ihr um der jeweiligen Regierung nicht unbequem zu werden, ausweicht, solange wird das nicht geschehen. Es kann sich das Parlament nicht damit ausreden, daß die Regierung noch keinen Entwurf eingebracht hat, denn das Parlam ent hat das Recht und die Möglichkeit, Initiativanträge einzubringen und es hat die Möglichkeit darauf zu drängen, daß solche Initiativanträge behandelt werden. Ich muß offen sagen, daß es mich gewundert hat, daß das Parlament gewartet hat, daß der Entwurf über eine Spar- und Kontrollkommission von der Regierung ausgeht. Die Einrichtung einer Spar- und Kontrollkommission ist der Typus eines Antrages, der auf Anregung aus der Mitte des Hauses selbst zu stellen und zu behandeln wäre.

Was weiter nicht durchgeführt wurde von den Forderungen des Verfassungsausschusses an die Regierung bei der Abänderung des Entwurfes, sind zwei Punkte: Es ist wieder in die Hand eines Mitgliedes der Regierung gelegt, die Vertraulichkeit des Ausschusses zu fordern, während der Abg. Bergmann ganz richtig davon gesprochen hat, daß es sehr notwendig sein wird, die Fessel des Amtsgeheimnisses im Interesse der Sauberkeit der öffentlichen Verwaltung etwas zu lockern. Vielleicht ist ihm in dem Augenblick gar nicht zum Bewußtsein gekommen, wie sehr dieses Amtsgehe imnis mit neuen Mauern umgürtet wurde im Jahr 1923 durch jenes Gesetz, wo jedem Beamten der Mund zugesperrt wurde, zugleich als jene berüchtigte Preßnovelle zum Gesetz wurde. Während solche Reden hier von der Majorität gehalten werden und ein Gesetz beschlossen wird, wo dieselbe Majorität zugibt, daß nicht nur die Kommission selbst, sondern jeder einzelne Minister die Vertraulichkeit der Verhandlungen und zwar nicht nur des geheimen Komitésvýbor, sondern der ganzen komise verlangen kann . . . (Posl. dr Winter: Oproti té komisi jsou úøedníci zbaveni povinnosti mlèelivosti!) Ano. (Posl. dr Winter: Jde o to, aby úøedníci byli povinni pøed komisí vypovídati. Jen ta komise na venek má eventuelnì právo prohlásiti dùvìrnost!) Ja bitte, das gebe ich ja zu, aber es soll das doch gewiß auch nicht so sein, daß ein Mitglied der Regierung diese Vertraulichkeit nach außen hin fordern kann. Wenn die Kommission in ihrer Souveränität sagt: "Bitte, davon darf nichts heraus", dann ist es Sache der Kommission, aber den Mitgliedern der Regierung soll in einem solchen Gesetz dieses Recht nicht eingeräumt werden. Dort sind sie es, die sich zu verantworten haben, darin sehe ich einen nicht geringen Fehler (Posl. dr Winter: Pane doktore, jdeme na neznámou ještì pùdu. Možná, že za dva roky pùjdeme dále!) Doufám. Ich hoffe, daß ich von der Seite, wo mir jetzt der Zwischenruf gemacht wurde, in der entsprechenden Zeit jene Unterstützung finden werde, die mir hier in diesem Zwis chenruf zugesagt worden ist.

Allerdings hat Herr Dr. Stránský als Berichterstatter ganz richtig gesagt, es liege nicht an den Normen eines solchen Gesetzes, sondern an dem Geist, in dem dieses Gesetz durchgeführt wird. Aber wenn sich schon bei der Schaffung der Normen ein solcher Geist äußert, der eigentlich dem Wesen einer richtigen allgemeinen Kontrolle widerspricht, so läßt das leider auf die Wirkungen eines solchen Gesetzes nicht allzu optimistische Schlüsse zu.

Ich habe mir auch erlaubt, einen zweiten Antrag zu dieser Kontrollkommission einzubringen, es sollten wenigstens die Ersatzmänner der Kommission jederzeit Zutritt zu ihr haben, damit nicht der skandalöse Fall eintreten kann, daß man einen Ersatzmann eine Woche von der Verhandlung ausschließt und ihm dann, wenn die Woche abgelaufen ist, am nächsten Montag die Aufgabe auferlegt, bei den Verhandlungen aktiv einzugreifen. Wie gesagt, bedarf dieses Gesetz noch einer Menge von Ergänzungen und Erweiterungen und ich stimme vollständig mit dem Berichterstatter überein, wenn er gesagt hat, daß der Geist und Wille der Reinigung, der Wille des anständigen und sparsamen Wirtschaftens, das sein muß, was diese Kommission regieren soll.

Was nun den zweiten heute hier vorliegenden Entwurf anlangt, so betrifft er das Budgetprovisorium. Ich halte es für besser, wenn ein Budgetprovisorium geschaffen wird, als wenn man sich vielleicht darauf versessen hätte, in so schwieriger Zeit ein Budget durchzupeitschen, ohne daß die darüber Abstimmenden überhaupt die Möglichkeit gehabt hätten, sich über die einzelnen Posten Rechenschaft zu geben. Die Frage ist nur, ob der Weg, der jetzt eingeschlagen wird, der richtige war. Es gab zwei Wege. Der eine Weg war der normale, d. h. man hätte das vorjährige Budget genommen und hätte nun ähnlich wie in anderen Staaten, wo allerdings auch andere Vorsorgen dafür bestehen, zwei Zwölftel des Budgets auf diese Grundlage gestellt. Nun wird man mir einwenden: Das konnte deshalb nicht gemacht werden, weil im vorigen Budget die Ausgaben so groß waren und man nicht in den Fehler verfallen wollte, schon im Jänner und Feber dieses Jahres die Ausgaben in demselben Ausmaß vorzunehmen und damit in eine Schleuderwirtschaft zu geraten. Dem hätte man vorbeugen kön nen, wenn man einen gewissen Prozentsatz von Ersparungen festgesetzt hätte. Ich gebe zu, daß es technisch sehr schwierig ist, ein solches Gesetz zu schaffen, aber es wäre immerhin möglich und mehr im Sinne der Verfassung gewesen, als das, was hier gemacht wurde. Hier wird nun ein noch nicht angenommenes Budget vorweggenommen, eine ganze Reihe von Steuereinnahmen werden vorweg genommen. Ich will nur an einem besonders drastischen Beispiel zeigen, was hier vorweggenommen wird. Man rechnet damit, daß es im Jahre 1933 gelingen werde, an Steuerstrafen ungefähr 80 Millionen aus diesem Lande herauszubekommen. Ich muß feststellen, daß ich durchaus kein Freund von Steuerdefraudanten bin, schon deshalb nicht, weil nicht bloß der Staat bei lauter Steuerdefraudanten nicht leben könnte, sondern weil dies sonst ein Privilegium vor jenen wäre, die ihre Steuern ordentlich zahlen. Aber ich finde es geradezu absurd, daß man beispielsweise die Steuerdefraudanten - mit einer Strafsumme von 80 Millionen abschätzt, wo man sich ja sagen muß, daß vielleicht doch keine Steuerdefraudanten da sind, wenigstens keine solchen, die man erwischen kann. (Posl. dr Winter: Bude zase zvýšena položka pøíjmù danových, ono se to vyrovná!) Aber das bezieht sich ja schon auf die vorher gegangenen Steuern, diese 80 Millionen, auf die, wie angenommen wird, schon entzogenen Steu ern. Nun nehmen wir an, das Gesetz, welches diese Daumenschraube bringen soll, um die 80 Millionen herauszuschöpfen, findet die Zustimmung des Hauses nicht; dann hängt dieses Provisorium mit dem betreffenden Betrag völlig in der Luft. Ich bin der Ansicht, wenn man schon zu einem so verfänglichen Mittel greift, daß man doch wenigstens die Einnahmen früher festzustellen hätte, ehe man über das Budgetprovisorium abstimmt. Denn sonst kann das Budgetprovisorium beschlossen werden und die Einnahmen, mit denen es rechnet, können ausbleiben. Ich hätte auch gewünscht, daß die Bestimmungen in dem Entwurf etwas deutlicher gefaßt werden, als es in diesen 3 Paragraphen geschehen ist. Die Fassung ist doch so, daß der Regierung eine sehr weitgehende Ermächtigung erteilt wird, während über die Art der Einnahmen und Ausgaben detailliert fast gar nichts gesagt wird. Ich gebe zu, daß die Beamten, die mit dieser Aufgabe betraut wurden, offenbar unter dem Druck eines Auftrages zur eiligsten Arbeit gehandelt haben. Nichtsdestoweniger wird es dem Kritiker dieses Gesetzes und insbesondere dem Kritiker der Durchführung dieses Gesetzes ungemein schwer fallen, nach diesem Gesetz und nach dem ihm beigefügten Motivenbericht etwas Konkretes feststellen zu können. Derartige Gesetze müssen denn doch viel genauer und präziser gearbeitet werden und dürfen gerade in solchen Zeiten nicht noch der Regierung gewaltige Vollmachten erteilen.

Was das Budget selbst anbelangt, wird noch Gelegenheit sein, manches darüber zu sprechen. Ich möchte nur wünschen, daß die Ziffern, die im Budget genannt werden, sich nicht als viel zu optimistisch erweisen. Alle wissen wir, daß wir in einer schweren Krise leben und daß wir über den Verlauf des Jahres 1933 und über die Einnahmen des Staates sowie über die Notwendigkeit von Ausgaben, die vielleicht an ihn herantreten werden, nichts Bestimmtes sagen können. Aber den Wunsch müssen wir doch aussprechen, daß die Regierung sich nicht darauf bes chränken möge, ziffernmäßige Einnahmen und Ausgaben festzustellen und die Gehalte der Beamten und Angestellten herabzusetzen. Man glaubte schon im Vorjahr die Grenze erreicht zu haben und war jetzt daher außerordentlich überrascht, als man sah, daß man den Mut hat, die Einkünfte der Staatsbeamten und Pensionisten noch weiter zu schmälern. Die Regierung darf sich nicht darauf beschränken, ganz einfach zu versuchen, noch neue Steuern aus den wahrlich hart mitgenommenen Steuerzahlern herauszupressen, sondern es wird einer starken Initiative bedürfen, um aus dem Inland unter Ausnützung aller Möglichkeiten im Ausland, durch eine bessere Wirtschaft und durch eine Förderung des Wirtschaftsprozesses herauszuholen, was möglich ist.

Die Spar- und Kontrollkommission könnte manches leisten, wenn sie rasch und zweckmäßig in die Verwaltungsmaschine eingreifen und wenigstens dafür sorgen würde, daß die Verwaltung aufhört, die wirtschaftlichen Menschen in ihrer Tätigkeit zu behindern. Schon damit wäre außerordentlich viel geschehen. Akten, die in 24 oder 48 Stunden erledigt werden könnten, brauchen jetzt 3, 4 oder 5 Monate, und der Staatsbürger muß nach der Erledigung nur sagen: "Ja, heute habe ich überhaupt nichts mehr davon, jetzt ist es zu spät, meine Zeit, mein Geld, die Gebühren, die ich bezahlt habe, sind rein hinausgeworfen". Der Herr Handelsminister hat vor einigen Tagen bei der Enquete der Eisenindustrie eine sehr bemerkenswerte Zusage gemacht: er hat darauf hingewiesen, wie ungeregelt heute, durch die Devisenkommission, die Devisenzuteilung erfolgt, wie an einer ganz anderen Stelle wieder Kompensationsverträge und wieder anderswo Kontingentierungsverträge ausgearbeitet werden und wie hier die Räder, die in einander greifen sollten, neben einander laufen. Er hat versprochen, daß etwas geschehen werde, um diesen Apparat auf eine bessere, zweckentsprechende Grundlage zu stellen. Heute handelt es sich darum, jede Möglichkeit der Arbeitsbeschaffung ausnützen, denn mit der Arbeitslosenfürsorge, die in Gestalt von Steuern oder der Herabsetzung von Gehältern aus den Menschen herausgepreßt wird, ist allein nichts getan. Es handelt sich darum, jede Möglichkeit der Arbeitsbeschaffung im Inlande oder durch Auslandsverkehr auszunützen; heute aber wird weiter nur rein parteimäßig gewirtschaftet und nicht darauf gesehen, worum es sich hauptsächlich handelt, nämlich die Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung zu bekämpfen, damit nicht die neue Spar- und Kontrollkommission nach einem Jahre vor einem noch traurigeren Ergebnis der Budgetziffern stehen als es sich heute darstellt. (Potlesk.)

5. Øeè posl. Gläsela (viz str. 39 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir befassen uns heute mit dem Budgetprovisorium aus dem einfachen Grunde, weil es nicht gelang, den ordentlichen Voranschlag für den Staatshaushalt rechtzeitig zusammenzustellen. Die Gründe dafür mag ich hier nicht erörtern. Ich stehe aber nicht auf dem Standpunkt, daß man Provisorien, die bisher bei uns eine Seltenheit waren, nicht machen kann oder soll, speziell mit Rücksicht auf die Erfahrungen des laufenden Wirtschaftsjahres, wo wir ja doch wiederholt feststellen mußten, daß Gesetze gemacht werden mußten, um die Verschlechterung der Wirtschaftslage irgendwie während des Jahres auszugleichen; ich meine, es ist bei Voranschlägen auf eine kürzere Frist vielleicht öfter möglich, die Dinge festzustellen, wie sie sind, da wir, wie ich glaube, in diesem Jahre etwas zu spät erfahren konnten, nämlich, daß es sich um ganz außerordentliche Fehl-Summen handelt, die uns alle überrascht haben.


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