Ètvrtek 30. èervna 1932

Wenn wir das dem Minister des Innern zurufen möchten, müßten wir aber auch an die deutschen Regierungsparteien die Mahnung richten, dafür zu sorgen, daß sich solche beschämende Vorfälle nicht wiederholen. Wenn die deutschen Regierungsparteien nicht in der Lage sind, das zu verhindern, muß auch die Bevölkerung daran verzweifeln, daß die deutschen Regierungsparteien dem deutschen Volke in diesem Staate etwas nützen können. (Potlesk.)

6. Øeè posl. dr Bachera (viz str. 38 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir bedauern es auf das lebhafteste, daß es der Herr Innenminister nicht für angebracht angesehen hat, heute hier zu erscheinen und aus eigener Initiative eine Erklärung über die überaus beklagenswerten Vorfälle in Dux abzugeben. (Souhlas.) Ich bin überzeugt, daß er, wenn er von seinen Organen richtig informiert wird, nicht umhin könnte, hier zu erklären, daß von einer Herausforderung der èechischen Bevölkerung durch die deutschen Turner keine Rede sein kann und daß die Ursachen des Zusammenstoßes ganz anderswo zu suchen sind, als in den Reihen der Deutschen oder in den Reihen der Kommunisten. Diese Feststellung wäre deshalb von ganz besonderer Wichtigkeit, weil mit der Entstellung der Wahrheit und mit der Verdrehung der Tatsachen eine maßlose Hetze gegen die deutsche Bevölkerung eingeleitet wird, die dazu führen kann, daß sich die Opfer von Dux noch um weitere Opfer vermehren. Dabei sind die Prager Deutschen nach alten Erfahrungen diejenigen, die zuerst die Kosten eines derartigen unverantwortlichen Treibens zu bezahlen haben. (Sehr richtig!) Die Regierung hätte daher allen Grund, alles daran zu setzen, daß die Gegensätze unter den Nationen nicht noch weiter verschärft werden.

Obwohl die Überfälle auf friedliche deutsche Turner in Dux schon seit Samstag zurückliegen, hat die Regierung nichts getan, um ihrerseits Klarheit zu schaffen und insbesondere vor aller Öffentlichkeit zu konstatieren, ob und inwieweit die Behörden ihre Pflicht getan haben und ob sie entschlossen ist, das Leben, das Eigentum und die verfassungsrechtlich zugesagte Bewegungsfreiheit der Deutschen fortan mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln ernstlich zu schützen.

Sehr auffällig und mit dem bisherigen System in trauriger Übereinstimmung ist auch die unterschiedliche Methode, wie in diesen Tagen die Zensur bei deutschen und èechischen Blättern gehandhabt wurde. Eine Politik der Verdrehungen und der Nadelstiche, die das Ministerwort von Gleichen unter Gleichen zu einer Verhöhnung der Deutschen stempelt, kann keine guten Früchte tragen. Wer Wind säet, wird Sturm ernten.

Meine sehr verehrten Herren! Unter dem Eindruck der Vorfälle in Dux sollen die deutschen Abgeordneten mit neuen Steuern vor die Bevölkerung hintreten. Die Argumentation, wenn neue Steuern kommen, ist immer dieselbe: Man muß dem Staate geben, was des Staates ist. Vom deutschen Standpunkt aber möchten wir die Sache umdrehen und sagen: Wenn wir dem Staate geben, was des Staates ist, so möge uns auch der Staat das geben, was unser ist. (Potlesk.)

Wir möchten aber noch etwas hinzufügen. Wenn neue Steuern bewilligt werden, wenn neue Steuern bemessen und eingehoben werden, so hat wohl auch der Bürger das Recht, zu fragen und zu beurteilen, was mit diesen Steuern geschieht. Denn wenn man sagt, man müsse dem Staate geben, was des Staates ist, so muß man sich zu allererst die Frage vorlegen: Ja, was ist denn des Staates? Und diese Frage führt dahin, daß man untersucht, welchen Zwecken die enormen Steuergelder, die aus der Bevölkerung herausgepumpt werden, zugeführt werden.

Meine Verehrten! Wenn man ein Unternehmen sanieren soll, das in Not geraten ist, so fragt man sich nicht nur, wie man die Einnahmen dieses Unternehmens erhöhen wird, sondern auch, wie man zweckdienlich und möglichst rasch die Ausgabe eines solchen sanierungsbedürftigen Unternehmens restringiert. Darüber aber wird von der Regierungsmehrheit sehr gerne Stillschweigen bewahrt und wenn der Militäretat kritisiert wird, so werden diese Einwendungen - davon kann man sich immer wieder überzeugen - niemals mit Ziffern, sondern lediglich mit dem falschen Argument der angeblichen Staatsfeindschaft des Kritikers abgetan. Aber es wird nichts übrig bleiben, wenn diese Steuer Gesetz wird, als daß man an den Ausgabenetat herangeht, daß man sich insbesondere den Etat für die Verwaltung und den Mechanismus der Verwaltung näher ansieht und daß man an dem Militäretat jene Abstriche macht, die heute auch vor internationalen Foren bereits ganz öffentlich im europäischen und im Weltinteresse erörtert werden.

Ich glaube, mit diesen Steuern, die jetzt vorgeschrieben und beschlossen werden sollen, mit der Einkommensteuer, der Hefesteuer, und, wenn es der Majorität gefallen sollte, mit der Biersteuer, werden wir tatsächlich schon am Ende dessen sein, was für die Bevölkerung überhaupt tragbar ist. Wir haben aber, wenn man die Tätigkeit der Exekutoren betrachtet, diese Tragfähigkeit bereits überschritten, denn wenn heute Inhaber von Unternehmungen exequiert werden, wird ihnen nicht mehr Einkommen exequiert, sondern die Substanz ihres Vermögens, es wird ihr Unternehmen ruiniert und die Arbeiter, welche bisher Arbeitslohn empfangen haben, werden einfach auf das Konto der Arbeitslosenversicherung gestellt. Der Staat wird daher Krisenzuschläge und neue Steuern auf der einen Seite einheben, er wird sie aber, befürchte ich, auf der anderen Seite für Arbeitslosenunterstützung ausgeben und er wird sie namentlich dann für unfruchtbare Ausgaben verwenden, wenn er sich nicht endlich dazu entschließt, eine systematische produktive Arbeitslosenfürsorge auf die Beine zu stellen.

Was aber vom prinzipiellen Standpunkt gegen die neuen Einkommensteuerzuschläge einzuwenden ist, wogegen sich das ganze Parlament stellen müßte, ist die rückwirkende Kraft dieser Steuer. Eine gewisse Erleichterung ist ja nach den letzten Verhandlungen des Budgetausschusses und der Sedmièka dadurch erfolgt - allerdings eine sehr unzulängliche Erleichterung - daß die Zuschlagsfreiheit von 12.000 auf 15.000 Kè hinaufgesetzt und die Gewährung von Monatsraten für Staatsangestellte zugesichert wurde. Diese rückwirkende Kraft aber untergräbt das Vertrauen zum Staate, zu den Behörden, zur Gesetzgebung. Sie ist in diesem Gesetze allerdings kein Novum. Angefangen hat man mit dem Bösen auf dem Gebiete des Strafrechtes, wo eigentlich die Volksseele noch empfindlicher reagiert, als bei zivilrechtlichen Gesetzen. Es war in der Zeit der Bestrebungen nach Schaffung eines Schutzgesetzes, damals, als das verabscheuungswürdige Verbrechen des Mordes am Finanzminister Dr. Rašín sich ereignete. Man suchte durch ein Schutzgesetz mit strengen Strafen den Staat zu schützen und damals hat man für Jugendliche, bei denen es keine Todesstrafe gibt, um den Mörder Rašíns strenger, schärfer zu treffen, im Nachhinein die zwanzigjährige Kerkerstrafe rückwirkend für den Mörder in eine dreißigjährige umgewandelt. Der Abscheu vor dem Verbrechen war damals so groß, daß man sich im Volke gar nicht bewußt wurde, was man damit eigentlich tut und wie man dem Rechtsbewußtsein, anstatt ihm auf die Beine zu helfen, einen Stoß versetzt, wenn man in strafrechtlichen Belangen Gesetze auf vorhergehende Handlungen zurückwirken läßt. Es ändert nichts an der Verurteilung der ganzen Menschheit gegenüber dem Mörder Rašíns, wenn ich erkläre, daß diese Bestimmung des Schutzgesetzes, die rückwirkende Kraft des Strafrechtes, ein schwerer Fehler war, der sich in Hinkunft rächen mußte; und wie richtig das römische Wort ist "Principiis obsta", hat sich in der Zukunft gezeigt.

Wir haben wiederum ein Gesetz mit rückwirkender Kraft gehabt. Mehrere Parlamentarier haben sich im Spätherbst vorigen Jahres dagegen ausgesprochen, daß die ersten Krisenzuschläge zur Einkommensteuer, die allerdings damals nicht 30 %, sondern 6 % betrugen, rückwirkende Kraft besitzen sollen. Nunmehr hat es sich leider gezeigt, daß dieser Krisenzuschlang nur ein Vorläufer dieser neuen rückwirkenden Steuer war. Vielleicht wollte man erst ausprobieren, wie eine solche rückwirkende Kraft wirkt, ehe man sich zu diesem größeren Vorstoß entschloß. Der Finanzminister und auch der Referent haben versucht, die Einwendungen, die gegen die rückwirkende Kraft dieses Gesetzes erhoben werden, mit finanztechnischen Gesichtspunkten zu entkräften, indem sie sagten, die Steuern des Jahres 1931 würden erst im Jahre 1932 bemessen und eingehoben. In der Praxis wird das für viele Fälle seine Richtigkeit haben, vom grundsätzlichen Standpunkte aus ändert sich nichts daran. Aber ich werde auch zeigen, daß vom praktischen Gesichtspunkt aus dieser Einwand des Herrn Finanzministers nicht zutrifft. Denn jedes größere Unternehmen, jeder vorsichtigere Kaufmann, ja jede Genossenschaft müssen heute, wenn sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die das Gesetz von ihnen verlangt, anwenden, eine Steuerreserve machen und diese Steuerreserve gehört zu ihrer Kalkulation. Sie wissen also: Für das Jahr 1931 werde ich so und so viel Steuern bemessen bekommen, alles andere kann ich für andere Zwecke verwenden. Diese Kalkulation wird nun durch Gesetze mit rückwirkender Kraft vollständig über den Haufen geworfen. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, daß eine Menge finanzrechtlicher Bestimmungen, die sich an die Steuerleistung des Jahres 1931 knüpfen, also finanzrechtliche Konsequenzen nicht abhängen davon, wann die Steuer vorgeschrieben wird, sondern davon, auf welches Steuerjahr sich eine Steuer bezieht. Es ist demnach eine ziemlich oberflächliche Einwendung, wenn man auf die Tatsache zurückgreift, daß die Steuer für das Jahr 1931 erst im Jahre 1932 zur Vorschreibung gelangt.

Daß die Sätze, die hier vorgeschrieben werden, in dieser Wirtschaftslage zu hoch sind, wurde schon von mehreren Rednern hervorgehoben. Schon bei der Erörterung des Gesetzes vom Jahre 1927 über die Steuerreform wurde vielfach dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß es nicht möglich ist, den sogenannten Verlustsaldo, den Verlustvortrag des vorhergehenden Jahres, der von den Kaufleuten und Geschäftsleuten in das laufende Jahr übernommen wird, von der Steuergrundlage abzuschreiben. Dieser Mangel, der damit erklärt wird, daß eine Abschreibung des Verlustvortrages mit dem System des englischen Finanzgesetzes nicht in Einklang zu bringen wäre, dieser Mangel wird jetzt, wo die Einkommensteuerzuschläge kommen, und zwar in einer solchen Höhe kommen, daß sie bis zu 100 % greifen, umso empfindlicher empfunden werden. Wir werden, wenn wir auf dieser Basis fortschreiten, und namentlich wenn die Eintreibungsbehörden sich nicht ein gewisses Maß auferlegen, zu ganz fürchterlichen Verhältnissen kommen. Das befürchte nicht nur ich, das befürchten namentlich Personen, welche Gelegenheit haben, im ganzen Lande die Wirkungen der Steuerbemessungen und der Steuerpraxis bei der Einhebung zu beobachten. Man hätte die rückwirkende Kraft wenigstens damit mäßigen können, wenn man die rückwirkende Kraft vom 1. Juli 1932 an festgesetzt hätte. Damit wäre gewiß eine Erleichterung getroffen worden. Leider erklärte der Herr Finanzminister, so viel mir bekannt ist, auf ein solches Kompromiß nicht eingehen zu können. Wir werden also mit einem Gesetz mit voller rückwirkender Kraft zu rechnen haben.

Bei diesem Anlaß will ich noch auf das Los der Staatsbeamten zurückkommen, von denen heute so viel gesprochen wird. Es werden zwar die fixen Einkommen bis zur Höhe von 23.500 Kè von dem Krisenzuschlag freigehalten; es ist das eine humane Einrichtung und es wäre nur zu wünschen gewesen, daß man den kleinen Gewerbetreibenden, kleinen Privatleuten und kleinen Leuten in den freien Berufen dieselbe Vergünstigung hätte zuteil werden lassen, welche man bei den Festbesoldeten diesmal mit technischen Schwierigkeiten zu motivieren sucht. Aber sei es darum. Tatsache ist, daß die Staatsbeamten, die in den letzten Jahren so viele Opfer bringen mußten und deren geschwächte Kaufkraft sich im ganzen Staate fühlbar macht, auch von diesem Krisenzuschlag, sofern ihr Einkommen 23.000 Kè überschreitet, neuerdings betroffen werden. Von diesem Krisenzuschlag werden auch die Pensionisten betroffen. In der letzten Zeit hat man von einem Gesetzesvorschlag gehört, der gegen die Pensionisten eine Reihe von Härten, Unbilligkeiten und Ungerechtigkeiten enthält, ein Gesetz, das sich Novelle für personelle und soziale Einschränkungen nennt, wobei das Wort "sozial" in diesem Zusammenhang höchst merkwürdig geklungen hat; denn es war eine durch und durch unsoziale Maßnahme, die hier in Vorschlag gebracht worden ist. Das Finanzministerium war klug genug, diesen Vorschlag wieder zurückzuziehen, welcher die Staatsbeamten und Pensionisten mit außerordentlichem Schrecken, um nicht zu sagen mit Entsetzen, erfüllt hat. Und ich möchte in dieser Stunde hier der Erwartung Ausdruck geben, daß nicht wieder das geschieht, was man in dieser Republik leider schon so oft erlebt hat: Es verschwindet zwar ein Entwurf, aber einige Zeit darauf kommt ein Entwurf, der zwar gegen den zurückgezogenen gewisse Änderungen aufweist, der aber, wenn er näher betrachtet wird, nicht besser, sondern womöglich noch schlechter ist als der erste Entwurf. Die Staatsbeamten und Pensionisten haben in den letzten Jahren, weil sie die Punkte des schwächsten Widerstandes sind, sehr viel gelitten. Man weiß, daß man in der jetzigen Zeit sparen muß und daß man auf allen Wegen suchen muß, Geld in die Staatskasse zu bringen. Es wäre aber verfehlt, den Staatsbeamten den letzten Rest ihres Lebensmutes und ihrer Arbeitsfreude zu nehmen, und es wäre unmenschlich, den Pensionisten ihre wohlerworbenen und verbrieften Rechte durch Majoritätsbeschluß wegnehmen zu wollen. (Potlesk.)

7. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 45 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die beklagenswerten Vorfälle, die sich Samstag und Sonntag in Dux abgespielt haben, veranlassen uns, der überhitzten nationalistischen Atmosphäre hüben und drüben mit eindringlichen Worten der Warnung und Mahnung entgegenzutreten. Wir würden es für das größte Unglück halten, das die Bevölkerung aller Nationen treffen kann, wenn die Bemühungen aller verantwortungsbewußten Faktoren, den Wirkungen der verheerenden Wirtschaftskrise in mühevoller, sachlicher Arbeit zu begegnen, durch nationalistische Ausschreitungen, von welcher Seite sie immer kommen mögen, gestört und gehemmt würden. Wir sehen daher die Vorfälle von Dux als ernstes Warnungssignal an.

In Dux ist ein deutsches Turnerfest durch einen Überfall gestört worden. Es ist bekannt, daß wir mit der deutschnationalen Turnerbewegung keinerlei Zusammenhang haben; im Gegenteil, die deutsche Arbeiterklasse dieses Landes hat der nationalen Turnbewegung eine starke Arbeiterturnbewegung entgegengestellt, die von sich sagen kann, daß sie die Arbeiterklasse und ihre Jugend in internationaler Gesinnung und im Geiste der nationalen Verständigung erzieht. Aber gerade diese Tatsache gibt uns das Recht, in aller Ruhe, aber auch mit allem Nachdruck festzustellen, daß es die Pflicht der Staatsgewalt ist, das Leben und die Sicherheit aller Staatsbürger, welcher Nationalität oder politischen Gesinnung immer, vor Gewalttätigkeiten zu schützen.

Es wurde festgestellt, daß bei den Ausschreitungen in Dux 24 deutsche Turner zum Teil erheblich verletzt worden sind. Diese Tatsache ist schon im ersten amtlichen Bericht mitgeteilt worden, während von Verletzungen auf Seite der Angreifer zunächst überhaupt keine Rede war und erst nachträglich zwei Verletzte ausfindig gemacht wurden. Wir stellen auch fest, daß der amtliche Bericht von irgendwelchen Provokationen seitens der Turner überhaupt nichts weiß, und wir müssen daher alle späteren Mitteilungen hierüber zumindest als vollkommen unbewiesene Behauptungen ansehen.

Wir können also in aller Objektivität aussprechen, daß es sich um einen Überfall, und zwar allen Anzeichen nach um einen wohlvorbereiteten Überfall èechisch-chauvinistischer Elemente auf eine von der Behörde bewilligte deutsche Veranstaltung handelt und daß es daher die selbstverständliche Pflicht der Behörde war, diese Veranstaltung zu schützen.

Leider spricht eine Reihe von Tatsachen dafür, daß die Behörden nicht mit der entsprechenden Sorgfalt vorgegangen sind, um Ausschreitungen zu verhindern, und daß sie den ausgebrochenen Exzessen nicht mit der notwendigen Energie entgegengetreten sind. Die Tatsache, daß bis heute das Automobil nicht festgestellt wurde, das mit abgeblendeten Lichtern in den Fackelzug hineinfuhr, die Tatsache, daß niemand von den Angreifern festgestellt wurde, rechtfertigt den Vorwurf, daß die amtlichen Organe ihre Pflicht nicht in vollem Maße erfüllt haben.

Die deutschen Nationalisten, allen voran die Nationalsozialisten, sind moralisch nicht legitimiert, sich über Verletzungen der demokratischen Grundsätze und über den mangelnden Schutz verfassungsmäßiger Rechte zu beklagen, da sie das Bekenntnis zu brutaler und gesetzeswidriger Gewalt nicht nur durch Worte, sondern auch durch blutige Handlungen im Deutschen Reiche Tag für Tag aufs neue ablegen. Die deutschen Chauvinisten sind nicht befugt, Chauvinisten einer anderen Nation wegen Taten, die sie selbst vielfach begangen haben und noch begehen, anzuklagen. Aber wir, die seit dem Bestande der Partei überall und seit dem Bestande der Èechoslovakischen Republik auch auf diesem Boden immer für den nationalen Frieden und die Verständigung der Nationen gewirkt haben, wir haben das Recht, den Schutz des Lebens und der Sicherheit aller Bewohner des Landes mit Entschiedenheit zu verlangen und den Herrn Innenminister eindringlich an seine wiederholten Erklärungen zu erinnern, daß er entschlossen sei, die Ruhe und Ordnung gegen jedermann und mit allen Mitteln zu gewährleisten.

Wir halten es daher für selbstverständlich, daß eine strenge und unparteiische Untersuchung der Vorfälle durchgeführt und alle Beschuldigten ohne Ausnahme zur Verantwortung gezogen werden.

Aber damit ist die politische Bedeutung der Angelegenheit nicht erschöpft.

Die Vorfälle von Dux sind kein zufälliges Ereignis gewesen. Wir sind seit Wochen und Monaten Zeugen einer verantwortungslosen Hetze in dem chauvinistischen Teile der èechischen Presse, deren Werk die Atmosphäre ist, aus der die Duxer Ereignisse hervorgegangen sind. Wir sehen jetzt, daß dieselbe Presse in bedenkenloser Umkehrung der Tatsachen die Angreifer zu Überfallenen zu machen sucht. Wir glauben, daß mit diesen Methoden dem èechischen Volke selbst, seiner Würde und seinem Ansehen am schlechtesten gedient ist. Wir glauben, daß man den Chauvinismus nicht bekämpfen kann, indem man ihn übertrumpft, sondern indem man ihm immer und überall mutig entgegentritt. So haben wir es immer gehalten und darum sind wir befugt, auch in dieser ernsten Stunde an alle, denen das Wohl der Bevölkerung, das friedliche Zusammenleben der Nationen am Herzen liegt, zu appellieren, sie zur Zusammenarbeit und zum gemeinsamen Kampfe gegen nationalistische Verhetzung aufzurufen.

Das ist vor allem die Aufgabe der internationalen Arbeiterklasse. In diesem Zusammenhange müssen wir allerdings aussprechen, daß die Kommunisten, die heute von Äußerungen internationaler Verbundenheit überfließen, unmittelbar nach den traurigen Ereignissen, in der Montagsausgabe des "Rudý Veèerník", sich zu den Ausschreitungen bekannt und die Heldentat von Dux für sich in Anspruch genommen haben. Diese für eine Arbeiterpartei überaus beschämende Tatsache kann durch spätere Verhüllungsmanöver nicht aus der Welt geschafft werden.

Um so mehr ist die Sozialdemokratie beider Nationen dazu berufen, gerade in der Siedehitze des Nationalismus für den nationalen Frieden zu wirken. Wir sind bereit, uns dieser Aufgabe zu unterziehen, und wir quittieren die Stimmen von èechischer sozialdemokratischer Seite, die den gleichen Willen und die gleiche Bereitschaft aussprechen, mit Genugtuung. Dem Zusammenwirken der Arbeiterklasse muß und wird es gelingen, den Chauvinismus in beiden Lagern zu überwinden. Die Bevölkerung hüben und drüben hat kein Interesse an nationalistischen Exzessen, die Bevölkerung verlangt nach Frieden und Verständigung. Darum werden Frieden und Verständigung schließlich über den Chauvinismus triumphieren. (Potlesk.)

8. Øeè posl. Simma (viz str. 47 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlage Druck Nr. 1872, womit die Gültigkeit des Gesetzes vom 28. November 1931, Slg. Nr. 177, betreffend einen vorübergehenden Zuschlag zur Einkommen- und Tantiemensteuer, abgeändert und erweitert wird, hat wie selten ein Projekt der Regierung eine öffentliche Erörterung ausgelöst. Die heutige Verhandlung hier im Hause und all das, was über den heutigen Tag über diese Vorlage sich abspielt, kann infolgedessen nur als Fortsetzung dieser öffentlichen außerparlamentarischen Erörterung gewertet werden.

Inhaltlich kann die heutige Erörterung im Hause kaum etwas neues in der Stellungnahme bringen. Aber in ihrem Tone wird die heutige Behandlung dieses Antrages Nr. 1872 womöglich noch ernster sein müssen als die außerparlamentarische Erörterung. Daß die außerparlamentarische Erörterung eine so umfangreiche und leidenschaftliche war, hat seinen zweifachen Grund: Erstens darin, daß die Regierung in der augenblicklichen Krisenzeit mit einer neuen Belastung der Bevölkerung herauskommt und zweitens in der zum Überfluß geradezu unmöglich erscheinenden Art des Inhaltes dieses Regierungsprojektes.

Durch die Auswirkung des Krieges und der Nachkriegszeit sind die Lebensgrundlagen aller Menschen im Staate sozusagen zerstört worden. Es erscheint ein dringendes Gebot, hieraus Konsequenzen zu ziehen. Alle staatlichen Äußerungen lauten, die Gesetzgebung, die Verwaltung müßten im Wettbewerbe sich anstrengen, neie Aktionen zu schaffen, damit aus ihnen heraus es wieder zu einer neuen Funktion der Wirtschaft kommen könnte. Aber die Regierung bemüht sich, die auch für sie bestehenden wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten ausschließlich dadurch zu beheben, in dem sie den Bürger des Staates finanziell und wirtschaftlich immer stärker in Anspruch nimmt. Dabei bedenkt sie nicht, daß doch der Bürger ein Teil des Staates ist, den die Regierung zu sanieren gedenkt, und daß mit einer augenblicklich erzielten Sanierung des Staates die Quellen dieser Sanierung, die Einkommensträger, die schaffenden und erwerbenden als Symbol dieser Quellen zu erliegen beginnen, so daß die Sanierung durch diese Methoden keine dauernde sein kann. Trotzdem bewegen sich auf dieser unnatürlichen volkswirtschaftlichen Linie alle Maßnahmen in der letzten Zeit der Staatsführungen, soweit sie finanzieller und wirtschaftlicher Art sind, besonders alle in. der letzten Zeit beschlossenen Finanz- und Wirtschaftsgesetze und die Verordnungen hiezu. Auf dieser Linie bewegen sich auch alle Andeutungen der Regierungsfaktoren bezüglich noch kommender finanzieller und wirtschaftlicher Maßnahmen. Von diesbezüglichen Finanz- und Wirtschaftsgesetzen erwähne ich die Erhöhung der Tabakpreise, des weiteren die Erhöhung der Zündmittelsteuer, die Erhöhung der Umsatzsteuer, weiter die eben beabsichtigte Erhöhung der Zuschläge zur Personaleinkommensteuer und Tantiemensteuer, die heute auch zur Behandlung stehende Hefesteuer, sowie die Abgaben für die Arbeitslosen. Das ist nur eine Auslese aus dem außerordentlichen Einnahmenmodus, den sich der Herr Finanzminister zurechtgelegt hat. Der ordentliche Einnahmenmodus kennzeichnet sich außerdem in einer Fülle anderer Einnahmsquellen. Ich verweise übersichtlich auf die heute zu beratende Einkommens- und Tantiemensteuer, auf die elf Ertragssteuern, die neun Verbrauchssteuern, die fünf Monopole, fünf Verkehrssteuern und die drei Arten der Gebühren. Bei dieser Aufzählung darf man nicht vergessen, daß es auch einige revolutionäre Finanzmaßnahmen gegeben hat, die wir im Verlaufe der Jahre seit dem Bestande des Staates übertauchten. Ich erhebe durchaus nicht Anspruch auf Vollständigkeit, wenn ich zu dieser Art der Maßnahmen erwähne die Sperrung der Guthaben, die Konskriptionen, die Nichtauszahlung der Kriegsanleihe, die verspätete Anerkennung der österreichischen Vorkriegsrenten, die Desequestration der ausländischen Guthaben, die Angelegenheit der Wiener Postsparkassa. (Posl. Geyer: Die heute noch nicht erledigt ist!) Gewiß.

Demgegenüber müssen wir mit einer abweisenden Kritik aufwarten. Es ist dies freilich nichts neues, denn zu einer solchen abweisenden Kritik der Finanzen und der Wirtschaft des Staates sind wir in der letzten Zeit sehr oft veranlaßt worden. Ich möchte sagen, daß die Arbeit der ganzen 10 bis 12 Jahre, soweit wir sie hier verrichtet haben, darauf gerichtet war, die Finanz- und Wirtschaftsführung der verschiedenen Regierungen zurückzuweisen. Es ist also das, was ich auftragsgemäß an Kritik der vorliegenden Gesetzesvorlage absolviere, nichts anderes als eine Wiederholung dessen, was wir jeweils taten, wenn wir Gelegenheit nahmen und Gelegenheit nehmen mußten, die finanzielle Führung des jungen Staates einer Kritik zu unterziehen. Es soll aber mit Rücksicht darauf, daß sich aus dieser Führung heraus die Dinge katastrophal gestalteten, die Wiederholung unserer Kritik von besonderer Stärke getragen sein.

Meine Herren, wer nicht blind ist, sieht die Katastrophe. Die Wirtschaft ist völlig am Erliegen, die Arbeitslosigkeit ist furchtbar, die Teuerung beginnt neuerdings in die Halme zu schießen. Wir zeigen heute keineswegs die Gründe dieser Erscheinungen auf, wir wollen in Hinsicht der Kennzeichnung derselben keineswegs vollständig sein. Wir beschäftigen uns in Bezug auf die Tagesordnung nur mit dem einem Grund einer grenzenlosen von Unachtsamkeit auf den einzelnen wie auf die Gesellschaft erfüllten Steuerpolitik, wofür das vorliegende Gesetz geradezu als Schulbeispiel genannt werden kann.

Als der Krieg tobte, gelangte der alte Staat zur Notwendigkeit, gewisse Ausnahmsgesetze zu schaffen. Zu denselben gehörten auch die Steuergesetze, welche die Einnahmen des Staates für die außerordentliche Kriegszeit steigerten, indem sie die Einkommen der Bürger des Staates stärker erfaßten, nicht zuletzt auch die Gesetze über die Kriegszuschläge zu den direkten Steuern. Die damaligen Steuermaßnahmen waren gewiß als vorübergehende Maßnahmen gedacht. In normalen Zeiten sollten sie wieder außer Aktion gesetzt werden. Wie sehr wir aber noch in den außerordentlichen Verhältnissen stecken, wie weit entfernt wir von aller so oftmals geprießenen Konsolidierung der staatlichen Verhältnisse, auch der Staatsfinanziellen und staatswirtschaftlichen stehen, das beweist der Umstand, daß wir nach 12jährigem Bestand des Staates das Gesetz über den Zuschlag zur Einkommen- und Tantiemensteuer beschließen. was durch keinen noch so betonten Hinweis auf dessen provisorischen Charakter eine Milderung erfahren kann. Der Ansatz zur Normale, wie er aus der Beschlußfassung der Steuerreform vom Jahre 1927 hervorgeht, ist durch die Beschlußfassung des Gesetzes über die Erhöhung der Zuschläge zur Einkommen- und Tantiemensteuer überholt. Die Wirkung der Reform wird durch dieses Gesetz aufgehoben, ja es ist unzweifelhaft, daß zum Teile mindestens die Sätze, welche vor der Reform bestanden und die seinerzeit von der Regierung als unhaltbar bezeichnet wurden, durch das neue zu beschließende Gesetz noch wesentlich überschritten werden. Wir können da nichts anderes feststellen, als daß es das wirtschaftliche Todesurteil für alle kleinen und mittleren Existenzen ist. Aus den abnormalen Verhältnissen ergibt sich, daß wir nur Reste einer einstmals initiativen Wirtschaft haben, Reste einer Wirtschaft, die unerschöpflich schien in ihrem Drang nach Entfaltungen. Sie ist gerade durch die Wirtschafts- und Finanzpolitik des Staates ins Mark getroffen worden. Es muß darauf verwiesen werden, um jene Argumente zu entkräften, daß der innere Zustand in finanzieller und wirtschaftlicher Beziehung ein Ergebnis der Auswirkung der allgemeinen wirtschaftlichen Erscheinungen ist, daß, was sich hier ergibt an Komplizierung der Wirtschafts- und Finanzverhältnisse, eine sehr eigene staatliche Erzeugung ist. Der Kleingewerbetreibende ist zum Arbeiter für den Staat geworden. Das Erträgnis einer Arbeit muß in der Form der Steuergulden abgeliefert werden. Oft langt das Erträgnis der Arbeit nicht, den Verpflichtungen als Steuerträger gerecht zu werden, und es muß zu allem Überfluß zu allen Opfern noch die Substanz eines aus besseren Zeiten herübergeretteten Vermögens angegriffen werden. Die Arbeiter und Angestellten werden gebrandschatzt, von ihren kargen Löhnen und Gehältern muß, wie das vorliegende Gesetz aufs neue dekretiert, der Zehent geleistet werden, ansonsten allen gegenüber der strenge Strafapparat der Verwaltung zu Werke geht. Ich will dabei nicht unerwähnt lassen, daß auf der Masse der schaffenden Menschen auch die unverhältnismäßig hohen Lasten der indirekten Steuern lasten, die sich ja die größten Konsumartikel aussuchen. Wir haben in dieser Beziehung ja eine bewegliche Klage im Hause geführt, als es zur Beratung des Gesetzesantrages gekommen ist, mit dem die Regierung die Erhöhung der Umsatzsteuer neu gesetzlich festlegte. Trotzdem kommt der Finanzminister mit seinem eingangs erwähnten Finanzplan, der das aufgewachsene und noch weiter aufwachsende Defizit für das Jahr 1932 decken soll, auf daß die Staatswirtschaft neuerlich dem In- und Auslande gegenüber sich ausgeglichen präsentieren kann.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP