Ètvrtek 30. èervna 1932

Der Finanzminister errechnet für das Jahr 1932 eine Milliarde 200 Millionen Kè Mehrausgaben und eine halbe Milliarde, also 500 Millionen Kè weniger Einnahmen für den Staat. Er errechnet in seinem Finanzplan, der kürzlich trotz allen anfänglichen Widerstreben der weiteren Öffentlichkeit bekannt geworden ist, ein Defizit von einer Milliarde 700 Millionen, das er eben durch die Ergebnisse der Deckungsvorlage zu einem neuen Ausgleich bringen will, und zwar durch neue Einnahmen aus dem zur Beratung stehenden Gesetz von 450 Millionen, durch die Einnahmen aus der erhöhten Umsatzsteuer von 350 Millionen, durch den Erlös aus der Erhöhung der Tabakpreise von 100 Millionen, durch den Effekt der Zündmittelsteuer und Hefesteuer, sowie schließlich durch die Arbeitslosenabgabe per 100 Millionen, also eine Milliarde, wozu die Budgetersparungen von über 600 Millionen, nach den Schätzungen des Herrn Finanzministers genau 620 Millionen, hinzukommen.

Aus diesen Ziffern ersehen wir, daß die durch die neuen Finanzvorlagen entstehenden Mehrbelastungen der Steuerträger in der Summe höher, stärker sind, als die Beträge der Ersparnisse aus dem laufenden Jahre. Es zeigt sich in dieser Beziehung ein Verhältnissatz von 1.000 Millionen zu rund 700 Millionen Kè. Der Herr Finanzminister verweist allerdings darauf, daß die Ersparungen mit den Ersparungssätzen in dem Budget 1931 per 520 Millionen Kè die Gesamtersparnisse von 1.140 Millionen zum Budget von 1931 ausmachen. Trotzdem behaupten wir, daß weitgehendere Ersparnisse hätten erzielt werden können, wenn durch eine strenge Kontrolle die wunden Punkte der Staatsführung ein klein bißchen unter die Lupe genommen worden wären und bei diesen wunden Punkten der wirtschaftlichen und finanziellen Staatsführung mit Aktionen aufgewartet worden wäre. Ich erwähne da als wunde Punkte der finanziellen und wirtschaftlichen Staatsführung das Militäretat, das Etat des Außenministeriums, das Etat für repräsentative Zwecke des Staates, aber auch das Kulturetat des Staates, soweit es sich damit beschäftigt, Grundlagen zu liefern für eine èechische Minderheitsschulpolitik, die weiß Gott nichts anderes ist als eine Expansionspolitik des èechischen Volkes innerhalb des deutschen Sprachgebietes, das Etat, das aufgestellt wird, um überflussige Schulen zu bauen, um Schulpaläste zu errichten usw., usw.

Aus dem Akzept des Hooverschen Friedensplanes würde die Èechoslovakei allein 553 Millionen Kè gewinnen. Sonach brauchte es zu keiner Streichung der Weihnachtszulagen der Staatsbeamten und Lehrer zu kommen. Es könnte auch die Angreifung der Gehälter derselben und der Pensionen der staatlichen Pensionisten vermieden werden. Dabei hätte das Ministerium für nationale Verteidigung immer noch einen Etat von über eine Milliarde Kè, um seine militärischen Aspirationen verwirklichen zu können. Diese Post etwa nur angenommen - wir sind ja hier im Hause, um gewisse Vorschläge zu machen und eine zweite Post, die Auswüchse einer materialistischen und materialisierenden Politik, wie sie aus den Kreditvorlagen, die in der letzten Zeit so viel Gesprächsstoff hier im Hause waren, hervorgehen, würden die Ersparnisse erbracht haben, die notwendig gewesen wären, um das Gleichgewicht im Staatshaushalt herbeizuführen, ohne daß auch nur einem Bürger des Staates in dieser. Krisenzeit ein für ihn ja unmöglich zu erschwingendes Opfer hätte abgenommen werden müssen.

Was wir mit der Andeutung einer strengen Kontrolle meinen, geht auch aus einem Artikel der "Národní politika" vom 26. Juni, der von überflüssigen Aufwänden für Bauten spricht, hervor. Einige Details in diesem Aufsatz sind interessant genug, immer und immer wieder wiederholt zu werden, interessant genug, auch hier im Hause wiederholt zu werden. So z. B. kostet die Adaptierung des Czerninpalastes für die Zwecke des Außenministeriums 70 Millionen Kè, das Vestibül eines anderen Ministerpalastes soll 5 Millionen kosten. In einem weiteren Palast für irgendeine Verwaltung soll ein Sektionschef 4 herrlich eingerichtete Räume haben. Er muß sie haben, um die im Verhältnis zum Staate notwendige Repräsentanz treiben zu können. (Posl. Knirsch: Du hast eben kein Verständnis für Repräsentanz!) Mag sein.

Das Gebäude der Postsparkasse soll so teuer gewesen sein, daß die Kosten für einen Amtsraum mehr betragen sollen, als der vielfache Jahresgehalt eines Beamten, der etwa in diesem Amte arbeitet. Der neue Flugplatz in Kbel soll 30 Millionen Kè kosten usw. Im letzten Heft der "Pøítomnost" wird die Zuschrift eines hohen Staatsbeamten veröffentlicht, nicht eines deutschen, wir haben keinen deutschen hohen Staatsbeamten mehr, der als Kontrollorgan seine Erfahrungen über die Wirtschaft mit Staatsgeldern gemacht hat. Dieser Zuschrift zufolge machen die Erhaltungskosten eines Staatsautos allein jährlich 50.000 Kè aus. Seinen Mitteilungen nach sollen die Auslandsreisen der hohen Würdenträger des Staates und der Gesellschaften, die da zusammengestellt werden, alljährlich Millionen und Abermillionen verschlingen. (Posl. Geyer: Das mit den Automobilen ist noch nicht vollständig, da kommen noch 70.000 Kè Betriebskosten dazu, so daß 120.000 Kè herauskommen!) Ja, die Rechnung könnte ohne Zweifel noch erweitert werden, es würde uns nicht bange werden, diese Finanzführung des Staates bis ins Unendliche zu illustrieren.

Wenn die Angelegenheit nicht eine solche Tragödie wäre, so würde eine solche Art der Staatsführung, die in keinem Verhältnis zu den Bedingnissen steht, geradezu ins lächerliche geraten, weil sie, wenn sie den Zweck erfüllen soll, den Staat in genügendem Maße zu repräsentieren, einfach lächerlich ist. Wir haben mit dieser Aufzählung nur einige Streiflichter auf die materialistische Art der inländischen Politik werfen wollen, nur das ganze System charakterisieren wollen, das die Dinge wirtschaftlich und finanziell weiter kompliziert. Viel wirkt in diesem Falle der Materialisierung der Politik begreiflicherweise die Habgier der einzelnen politischen Parteien mit, die jeweils als Regierungsparteien wirken, und ihrer Günstlinge, die bei den Vergebungen, und sagen wir es doch offen heraus, bei jedem Gesetz ihre Geschäfte machen. Es wird doch hier nicht geamtshandelt, so wie es die Aufgabe des Hauses sein müßte, nach den Grundsätzen und den Linien einer verantwortungsvollen Politik, sondern einer Politik, die das persönliche Ich der augenblicklich Herrschenden in den Mittelpunkt rückt und bestrebt ist, den Materialismus dieser einzelnen Faktoren und der Summe der Vereinigungen dieser einzelnen Faktoren zu berücksichtigen. Diese Entwicklung hat, wie ich schon angedeutet habe, uns mehr als jede andere Einwirkung vom Inland oder vom Ausland her auf unsere Finanz- und Wirtschaftsverhältnisse in den Zustand getrieben, den wir heute allenthalben finden. Die Korrektur kann aber nicht nach der Methode des Herrn Finanzministers erfolgen, etwa die Ergebnisse eines solchen Zustandes, der sich in dem Defizit der Staatswirtschaft zeigt, dadurch aus der Welt zu schaffen, daß der Steuerträger stets mehr veranlaßt wird, zu opfern und zu zahlen, diese Zeche einer Wirtschafts- und Finanzführung zu zahlen, die unnatürlich und unmoralisch ist. Hier müßte nach unserer Meinung eines eintreten: Der eiserne Besen müßte in Aktion treten und auskehren, was reif zum Auskehren ist. Über die Bürger des Staates ist längst eine tiefe Resignation gekommen. Die Steuerpolitik als Folge der Finanzpolitik des Staates hat allen wetteifernden Geist erschlagen. Nicht daß der schaffende Mensch der Gesellschaft kein Opfer bringen will, nein, er ist einsichtig genug, zu begreifen, daß das getan werden muß, aber das Zufiel des staatlichen Verlangens nach Opfern, das so groß ist, daß es beim besten Willen und bei den größten Anstrengungen nicht aufgebracht werden kann, und die Erkenntnis, für wieviele unerhörte sogenannte Notwendigkeiten diese Opfer gebracht werden müssen, ist unerträglich und noch unerträglicher die Methode, mit der diese Opfer erzwungen werden sollen. Ich habe hierüber bereits in meiner letzten Rede anläßlich der Erhöhung der Umsatzsteuer hier im Hause gesprochen. Immer wieder, ja in erschreckender Zahl ereignen sich Fälle von Steuereintreibungen, die geradezu als mittelalterlich bezeichnet werden müssen. Die Exekutoren führen die letzte Kuh aus dem Stall, sie nehmen das im Tischkasten liegende Geld des Steuerträgers und sei es auch der letzte Heller, der zurückgelegt wurde, um das tägliche Brot gerade noch für einen Tag kaufen zu können. Auch wir fragen die Regierung: Kennt sie das alles, kennt sie die Stimmung, die infolge dieser Begebenheiten draußen herrscht? Es gilt das, was das "Národní osvobození" am 28. Juni 1932 schrieb: "Man kann nicht leugnen, daß wir auf einem wichtigen Scheidewege stehen und es ist eine dringende Aufgabe, den richtigen Weg zu wählen. Der Weg, auf dem bisher gegangen wurde, war nicht immer recht und besonders die Beutegier von Parteien und Einzelpersonen macht ihn in den Augen des Volkes oft wenig sympathisch. Deshalb ist es nötig, diesen Weg zu verlassen und den einzuschlagen, der zum neuen Vertrauen des Volkes führt." Wir haben diesem Eingeständnis eines èechischen Blattes nichts weiter hinzuzufügen als den Wunsch, daß diese Revision in der Haltung der verantwortlichen Staatsfaktoren gegenüber dem Volke recht bald kommen möge.

Ich habe eingehend erwähnt, daß die größte Erregung über die Regierungsvorlage deshalb entstanden ist, weil sie in eine Krisenzeit fällt, die eher Steuererleichterungen als Erschwernisse verlangt. Ich habe auch erwähnt, daß die Erregung über diese Regierungsabsicht deshalb entstanden ist, weil der Inhalt dieser Vorlage tatsächlich ein erregender ist. Die Fassung des Gesetzes ist durchaus unklar, sie erweckt den Eindruck, als ob der Gesetzgeber mit Absicht die breiten Massen im Unklaren lassen wollte. Die Unklarheiten finden wir ebenso im Gesetzestext wie im Motivenbericht hiezu. Gegen jene Bestimmung, welche die Mehrbelastung mit rückwrkender Kraft einführen will, müssen wir uns in ganz entschiedenster Weise wenden, weil das allen Rechtsgrundsätzen widerspricht. In dieser Hinsicht lassen wir kein Argument für die Aufrechterhaltung der rückwirkenden Kraft gelten, auch nicht das Argument des Finanzministers, der bei der Kritik dieser Bestimmung uns einen Vortrag über das Wesen der Einkommensteuer hielt und dabei beweisen wollte, daß die Einkommensteuer eine Steuer sei, die rückwirkend gelte. Es ist vielmehr richtig, daß jeder Einkommensteuerzahler für die Leistung der Steuer, die ihm wohl erst ein Jahr später vorgeschrieben wird, doch Rücklagen macht, um die Steuer zum Fälligkeitstermin ohne Schwierigkeiten bezahlen zu können. Den Festbesoldeten wird die Steuer schon im Laufe des Jahres abgezogen, aber auch die selbständig Erwerbstätigen sind verpflichtet, auf die laufende Steuerschuld Anzahlungen nach Maßgabe der letzten Vorschreibung zu leisten. Wir stehen deshalb gegen die Rückwirkung und sind für die Streichung der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes. An dieser Stellungnahme ändert nichts der Umstand, daß für Kategorien der Festbesoldeten ein Modus geschaffen wird, der sie einesteils von der Rückwirkung des Gesetzes vollständig befreit, andernteils ihnen Zahlungserleichterungen gewährt.

Die nachträgliche Erhöhung der Steuern macht eine ordentliche Wirtschaftsführung ebenso unmöglich, wie die verspäteten Steuervorschreibungen, an die wir uns mit Schrecken erinnern und deren Auswirkungen noch heute bestehen, den Ruin von hunderttausenden von Wi rtschaftsexistenzen verursacht haben.

Schließlich ist die Rückwirkung auch unmoralisch. Eingriffe in wohlerworbene Rechte sind unmoralisch. Ich verweise im Zusammenhange mit dieser Kritik auch auf die weitere Absicht, die Pensionsgrundlagen der staatlichen Angestellten zu revidieren. Die Regierung hat diese Eingriffe schon enunziert. Eingriffe in wohlerworbene Rechte müssen abgewehrt werden.

Im § 1, Punkt 1, werden die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 177/31, soweit es sich um den Zuschlag zur Einkommensteuer handelt, abgeändert, u. zw. wird im § 1 die Ziffer 30.000 Kè durch die Ziffer 12.000 ersetzt. Der § 2, Abs. 1 lautet nach dem Regierungsentwurfe dahin, daß der Zuschlag bei einem besteuerten Einkommen von 12.000 Kè beginnt. Der Regierungsentwurf will also als Mindesteinkommen, das von dem neuen Steuergesetz nicht ergriffen werden soll, ein Einkommen von 12.000 Kè gelten lassen. Durch die bisherigen Verhandlungen ist zwar diese Grenze auf 15.000 Kè erhöht worden, aber auch das erscheint uns ganz ungenügend, als daß uns diese Bestimmung mit dem Gesetze, soweit es sich auf die Festbesoldeten auswirkt, versöhnen könnte. Dieses Mindesteinkommen ist nicht derart, daß es durch eine derartige Form der Steuerabnahme erfaßt werden sollte, wie sie sich in dem Zuschlagsgesetz zur Einkommensteuer und Tantiemensteuer zu erkennen gibt. Wir müssen diese Einkommen und Einkommen darüber hinaus schützen, damit die Einkommensträger nicht in eine Wirtschaftskatastrophe und in ein Elend gerissen werden, wie das schon für Hunderttausende und Millionen Existenzen des Staates da ist.

Der Finanzminister spricht im Titel des Gesetzes als von einem vorübergehenden Zuschlag zur Einkommen- und Tantiemensteuer. Das Gesetz ist seiner Meinung nach sozusagen ein Notgesetz, das alle zu Opfern heranzieht, die noch über Einkommen verfügen. Wir verweisen darauf, daß die Not auch bei den kleinen Einkommensträgern vorhanden ist, gar wenn sie Familienväter sind und mit einem derartigen Mindesteinkommen das Auslangen finden sollen. Wir sind auch wegen der zeitlichen Geltung des Gesetzes besorgt. Wenn der Finanzminister dieses Gesetz als Krisengesetz bezeichnet und damit seine vorübergehende Geltung begründen will, müssen wir auf Grund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit befürchten, daß, wenn die Zeiten bessere werden, er es an einer gewissen Aktivität wird fehlen lassen, um von dieser Einnahmsquelle Abschied zu nehmen.

Schließlich benötigen wir dieses Gesetz auch nicht mit Rücksicht auf die Krise. Wenn wir in der Steuerverwaltung Ordnung herstellen, so werden die Einnahmen auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage genügend sein, wenn man sich die von uns schon empfohlenen und auch in meiner heutigen Rede angedeuteten Einschränkungen in den staatlichen Finanzen und der staatlichen Wirtschaft zu eigen macht, wenn man aus der wahren Lage die entsprechenden Konsequenzen zieht. Der Ausschuß für Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung, der beim Nationalkomitee für wissenschaftliche Organisation besteht, hat folgende Feststellungen gemacht: Die Verluste, die der Steuerverwaltung durch ihre Desorganisation entstehen, sind zurückzuführen erstens auf die ständig wachsenden Steuerrückstände, zweitens auf die Unzufriedenheit und das Mißtrauen jenes Teiles der Steuerzahler, der aus Tradition Steuermoral übt, drittens auf die Überlastung der Beamtenschaft mit unproduktiver und unverläßlicher und überflüssiger Schreiberei. Die Rückstände entstehen daraus, daß die Steuervorschreibungen, Einzahlungen und Eintreibungen nicht rechtzeitig erfolgen und durch die Unordnung in den Kontis, weil die Verbuchungen ungenau sind. Wir haben tausende Fälle, wo dem Steuerträger, der im Rechte ist, Unrecht gegeben wird. Die Folgen der Fehlbuchungen bei den Finanzämtern sind geradezu ein Skandal. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Taub.) Es wäre allererste Pflicht des Verwalters des Finanzressorts, hier mit starker Hand zuzugreifen. Wir garantieren, daß durch solche Zugriffe, bei Durchführung derartiger Reformen viele Voraussetzungen dieses Gesetzes wegfallen würden. Durch Reformen müssen wir über die Mißstände in der Verwaltung hinwegkommen.

Heute steht noch ein zweites Gesetz zur Verhandlung des hohen Hauses, das Gesetz über die Erhöhung der Hefesteuer. Wie bei jedem unpopulären Gesetz, legt sich der Finanzminister auch hier eine Argumentation zu, die mit dem Gesetze versöhnen soll. Die Hefesteuer wird damit begründet, daß die Rohmaterialien für Backwaren billiger gewirden sind, daß durch das Hefesteuergesetz nur ein Ausgleich geschaffen wird, indem ein unberechtigter Mehrgewinn den Gewerbetreibenden genommen wird. Der Finanzminister spricht von einer Einnahmsquelle für den Staat, die notwendig ist, um auf der anderen Seite Wohlfahrt zu pflegen.

Diese Begründung ist unrichtig und wir könnten das nachweisen. Mit Rücksicht auf die beschränkte Redezeit ist es uns aber nicht möglich. Aber selbst wenn die Begründung des Finanzministeriums richtig wäre, nimmt sie sich im Munde des Finanzministers recht eigentümlich aus, wenn er selbst als mitverantwortlich für die Staatsführung nicht die entsprechenden Reformen schafft. Der Motivenbericht begründet das Gesetz damit, daß durch die Hefesteuer eine Preiserhöhung bei Backwaren nicht wird einzutreten brauchen. Die Verteuerung einer Semmel würde auch bei Annahme dieses Gesetzes nicht höher zu stehen kommen als etwa 0.5 Heller. Wer wird nun diese Steuer tragen? Werden sie die Hefefabriken tragen oder die Bäckermeister oder wird sie wiederum von den breiten Massen der Bevölkerung getragen werden? Wir sind der Meinung, daß weder die Hefefabriken noch die Kleingewerbetreibenden, also die Bäcker, die Steuer zahlen können. Bei einem täglichen Verbrauch von 8 bis 10 kg Hefe, also einem Kleinbetriebe, macht die Mehrbelastung 40 bis 50 Kè täglich oder rund 15.000 bis 18.000 Kè im Jahre aus. Diesen Betrag können die Betriebe bei der heutigen katastrophalen Wirtschaftslage nicht aufbringen und sie werden also die Steuern auf die breite Masse der Konsumenten abwälzen.

Sicher wird auch der Konsum zurückgehen, zumal die Hausfrauen zu Surrogaten, Backpulver u. ä. noch mehr greifen werden als bisher. Es wird also der veranschlagte Nutzeffekt von 16 Millionen Kè unserem Ermessen nach nicht eintreten.

Durch alle meine Darlegungen, die darauf hinzielten, die Unmöglichkeit der Fortführung eines solchen Systems zu erweisen und zu zeigen, daß die kleinen und mittleren Existenzen eine weitere Steuerbelastung nicht mehr vertragen, glaube ich auch den Standpunkt meiner Partei hinlänglich erklärt zu haben, daß wir beide Vorlagen, sowohl die Erhöhungen der Zuschläge zur Einkommenund Tantiemensteuer wie die Hefesteuer, ablehnen. (Potlesk.)

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