Pátek 18. bøezna 1932

Meine Geschätzten! Ich habe nicht unabsichtlich Sie auf diese Dinge au fmerksam machen müssen, weil ich sie ja so sehe, wie sie in Wirklichkeit laufen. Ich habe Sie auf die Krise aufmerksam machen müssen, auf das Schuldenproblem, auf das Reparationsproblem, und möchte Ihnen jetzt nur eine Ziffer vor Augen führen, die Ihnen so recht darlegt, warum die Verhältnisse in Europa diesen Weg gehen. Nach einer halbamtlichen Mitteilung hat Deutschland bis zum 30. Juni 1930 an Geld- und Sachleistungen den Betrag von 541.384,000.000 èechischer Kronen aufgebracht. Ich setze dazu nur den einen Satz: Wenn unser bester Kunde dermaßen ausgeblutet ist, dann brauchen wir uns nicht mehr wundern, wenn wir mit ihm kein Geschäft mehr machen können. Wir stehen heute vor der Atomisierung Europas; und in Amerika geht es ja eigentlich auch nicht besser. Früher hat man gesagt: "Die Vereinigten Staaten haben eine U. S. A.-Wirtschaft und die Vereinigten Staaten von Europa haben eine S-a-u-Wirtschaft". Heute kann man sagen, daß beide eine S-a-u-Wirtschaft haben. Denn schauen Sie! In Amerika liegen die Dinge auch nicht so glänzend. Amerika hat heute auch eine Schuld von ungefähr 700 Milliarden èechischer Kronen und schließt heuer mit einem Budgetdefizit von 66 Milliarden èechischer Kronen ab.

Wenn wir von der allgemeinen Krise absehen, so liegt doch eigentlich das Hauptproblem der Krise der Èechoslovakei in dem Jahre 1924. Dort liegt die Genesis; der Übergang von Inflation zur Deflation, zur Stabilisierung der Krone. Sehen Sie, dort wurde der, der Einlagen gehabt hat, dreimal reicher, und der Schulden gehabt hat, mußte im Grunde genommen dreifache Zinsen bezahlen; und warum haben wir seit diesem Zeitpunkte das Hinabgleiten unserer Wirtschaft? Weil die Banken den Schuldner mit dem Betrag aus der Inflation belastet gelassen haben nach der Deflation, bei Anrechnung des gleichen Zinsfußes. Erst später ist man allmählich zurückgegangen, und der - Staat hat sich daran 100 %ig mitschuldig gemacht, indem der Betrag der Steuern in derselben Höhe belassen wurde, indem die Staatssteuern, die aus der Inflationszeit vorgeschrieben waren, mit dem dreifachen Werte der Deflationskrone eingehoben wurden.

Meine Verehrten! Die Deflation hat auf die Industrie einen vernichtenden Einfluß genommen und ebenso auf die übrige Wirtschaft, und nun kommt das Interessante, daß diese ganze Zeit des Überganges von der Inflation zur Deflation und Stabilisierung der Krone dazu diente, um Banken zu sanieren. Im Jahre 1924 hat diese ganze Sanierung begonnen. Man hat die Banken saniert und die Wirtschaft pleite gehen lassen. Die Zustände bei den Banken sind doch die Folge aus den Zuständen der Wirtschaft. Man hat aber den umgekehrten Weg bei der Sanierung genommen und hat - statt der Wirtschaft Banken saniert.

Ein großer Fehler aus dieser Zeit lag auch darin, daß die Leiter unserer Finanzinstitute ihre Mission verwechselt haben. Sie wollten unter allen Umständen Produzenten, Wirtschaftsführer werden und haben darüber ihre Mission vergessen und vernachlässigt, die darin besteht, der produzierenden Wirtschaft Kredite zur Verfügung zu stellen. Sie haben den umgekehrten Weg beschritten und sind in die Industrieunternehmungen hineingegangen. Ich werde mir erlauben, beim Kapitel der Inkompatibilität ein Wort darüber zu sprechen.

Aber wenn wir heute über das Bankengesetz sprechen, müssen wir eigentlich einige grundlegende Fragen an die Gesetzgeber richten. Erstens: brauchen wir das Bankengesetz in der gegebenen Form oder nicht? Ich behaupte: Nein, weil wir das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch haben, das Handelsgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und die Gesetze vom Jahre 1924. Wir haben Gesetze genug, wir brauchen Justiz, wir brauchen die Anwendung der Gesetze. Wir können uns nicht mit der bedingten Verurteilung von 6 Monaten zufrieden geben wie im Bohemiaprozeß, sondern wir brauchen die Anwendung der Gesetze, dann wird es ganz anders sein.

Und eine zweite grundgelegende Frage: Sie wollen doch den Grad der Verantwortung heben. Ist es denn da möglich, daß sie bei den Banken stehen bleiben? Ist es möglich, daß Sie die Verantwortung, die Sie heute den Bankfunktionären aufhalsen mit Strafsanktionen, nicht auch ausdehnen auf die Zentralsozialversicherungsanstalt, auf die Unfallversicherungsanstalt, auf die Pensionsversicherung, auf die Versicherungsanstalten, auf die Postsparkassen, auf die Minister? In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir doch einmal die Frage: Sind denn unsere Minister nicht auch hohe Bankfu nktionäre? Nach dem Voranschlag vom Jahre 1932 geben die Minister 9.3 Milliarden aus und nehmen 9.3 Milliarden ein. Wir wagen es heute, ein solches Gesetz mit solcher Verantwortung, Erfolgshaftung und Strafsanktionen herauszugeben, und heute ist nicht einmal das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit ausgebaut; und wie ist es denn mit der Inkompatibilität? Inkompatibel Verwaltungsrat bei den Banken, inkompatibel nach dem Inkompatibilitätsausschuß auch für Aufsichtsräte. Und wie steht es denn mit der Inkompatibilität bei den Verwaltungsräten in den öffentlichrechtlichen Instituten? Das ist erlaubt, wenn ein Sektionschef in einer Elektrizitätsgesellschaft hunderttausend Kronen bezieht, das spielt keine Rolle! Es ist erlaubt, daß die Herrschaften im Verwaltungsrat dieser großen Institutionen sitzen, daß sie in den Verwaltungsräten der Versicherungsgesellschaften sitzen. Spaß bei Seite: gleiches Recht für alle! Das hätten Sie müssen auf einmal machen.

Grundlegend ist doch auch die Frage: Müssen oder sollen wir sanieren? Sollen wir garantieren? Wir haben in Europa und in Amerika zwei Systeme. Das eine System heißt: Es wird nicht saniert; was faul ist, soll absterben. Es sind in Amerika innerhalb sieben Jahren 7.000 Banken mit 85 Milliarden Kè verkracht. In Frankreich hat man ebenfalls die Banken krachen lassen. In Mitteleuropa hat man sich auf den Standpunkt gestellt: "Wir sanieren." Ich neige auch dazu, daß wir sanieren sollen, aber ich frage: Wie lange können wir denn sanieren? Das ist doch bloß eine Augenauswischerei, wenn wir sagen: "Der Staat saniert, der Staat garantiert." Saniert werden Banken durch die Wirtschaft, mit den Steuergeldern der Steuerträger, und die Methode des Subventionismus, der Garantien und des Sanierungswesens hält die Wirtschaft der Èechoslovakei nicht mehr lange aus. Man hat in Deutschland saniert offen, man hat in Österreich saniert - offen, nur in der Èechoslovakei kann man nicht erfahren, mit wieviel und wer saniert worden ist. Ich schätze die Sanierung der èechoslovakischen Geldinstitute auf mindestens 4 Milliarden Kè. (Obrácen k zástupcùm ministerstva financí:) Nicht wahr, meine Herren, da werden wir nicht fehlgehen? Stimmt nicht? Nun, so nehmen Sie einmal die Ziffern; sagen Sie - das ist zwar eine demagogische Frage, weil Sie nicht dürfen - also will ich es Ihnen sagen: Das Bankamt des Finanzministeriums hat allein 752,603.295 Kè 68 Heller zur Sanierung, Lombardierung und Eskomptierung hergeben müssen. Das ist die Post, die heute noch seitens der Nationalbank als sogenannte - Kommissionsgeschäfte geführt wird. Das macht, glaube ich, heute noch etwa 300 Millionen aus, wenn ich nicht irre. Nun die Sanierungen aus dem Spezial- und Allgemeinen Fonds. Ich fordere die Herren vom Finanzministerium auf, mich zu widerlegen, wenn ich nicht recht habe, daß die Sanierungen die Höhe von 4 Milliarden erreichen. Hier haben wir die dreiviertel Milliarden. 1700 Millionen werden zugegeben; da fehlt nicht mehr viel zu den 4 Milliarden; wir haben sehr viel gefragt, wir haben verschiedene Finanzminister gefragt, aber nie Antwort bekommen. O ja, einmal bekam ich die Antwort: Wir sagen es Ihnen, aber Sie dürfen es nicht verraten, sonst machen die Kommunisten einen Run auf die Banken! (Veselost.) Ich habe es trotzdem nicht erfahren, wiewohl ich nochmals gefragt habe. Nun, tempi passati; aber wir sprechen von neuen Sanierungen, es wird von der Übernahme von Garantien gesprochen, und da hätten wir als Volksvertreter die verdammte Pflicht und Schuldigkeit zu fragen: Wer bekommt das Geld, wieviel bekommen die Leute und was geschieht mit dem Geld? Denn bei den früheren Sanierungen hat man einfach den Betrag gegeben, und was die Herrschaften damit gemacht haben, hat niemand gewußt. Wissen Sie, was gemacht wurde? Tantiemen und Dividenden wurden ausgezahlt bei sanierten Banken. (Posl. Hadek: Das bestätigt das, was wir immer wieder gesagt haben!) Nun freilich, wir sind ja so nicht weit auseinander. (Veselost.)

Wenn die Dinge so liegen, müssen wir auch auf Widersprüche hinweisen, die uns bei der Behandlung des Gesetzes auffallen. Ich will vorher nur noch unsere Einwände vorbringen gegen die Zerstörung der Vertragssicherheit und Vertragsfreiheit, dann gegen die ungleiche Behandlung: ungleiche Bezüge, gleiche Haftung, sanierte und nichtsanierte Banken. Was können die niederen Funktionäre mit Ausnahme der Oberleitung dafür, ob die Bank saniert wird oder nicht. Diese ungleiche Behandlung ist nicht richtig. Als unumgängliche Notwendigkeit wäre auch die Festlegung der Geschäftskompetenzen zwischen den einzelnen Kategorien der Kreditinstitute zu erwähnen, damit die unnötige Konkurrenz ausgeschaltet wird; dann die Ausarbeitung des Unterschiedes zwischen Banken und Volksgeldanstalten, die eine andere Behandlung erfahren müssen, bei ihrer Einfachheit, dem nichtspekulativen Charakter, der ehrenamtlichen Bekleidung der Funktionen u. a.

Wenn ich mir den Motivenbericht zu dem Gesetz durchlese, so muß ich sagen, daß er es sich ungemein leicht gemacht hat. Der Motivenbericht ist mit dem wirklichen Wirtschaftsleben absolut nicht verbunden. Ich möchte sagen, daß der Verfasser den Zusammenhang mit der Wirtschaft nicht kennt. Der Geist des Gesetzes kommt mir fast vor, als wenn er kleinbürgerlich wäre, und als wenn heute die Bürokratie der öffentlichen Meinung zum Opfer gefallen und das Gesetz bloß für eine bestimmte Kategorie von Menschen gemacht worden wäre, ohne sich der Tragweite des Gesetzes für den Staat und die ganze Wirtschaft bewußt zu werden. Ich habe vorhin darauf hingewiesen, daß ich vermute, daß die Maßnahmen, die das Gesetz trifft, als volkstümliche Maßnahmen bezeichnet werden können, die dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung tragen, aber die den ganzen wirtschaftspolitischen, handelspolitischen, sozialpolitischen und wenn Sie wollen, auch staatspolitischen Notwendigkeiten zuwiderlaufen. Verstehen Sie recht: Wir können durch diese Auffassung in eine Situation hineingeraten, aus der wir schlecht herauskönnen, denn wenn das Vertrauen der Einlegerschaft durch das Gesetz erschüttert ist, stellt es kein Mensch wieder her. Dabei möchten wir das Eine feststellen, daß durch dieses Gesetz eine wirkliche Neuordnung der Dinge, eine Organisation des Kreditwesens nicht erreicht wird. Das Gesetz ist unter allen Umständen mit den Sanktionen und Haftungsbestimmungen zu weit gegangen und auch durch die Abänderungsanträge wurde nichts geändert. Durch die Annahme der Abänderungsanträge hat man vielleicht an ein paar Giftzähnen des Gesetzes gefeilt, aber die Tendenz des Gesetzes ist die gleiche geblieben. Es wundert mich nur Eines: Wenn der Motivenbericht von der großen Verantwortung spricht, die die Bankfunktionäre haben müssen, das ist ganz richtig; nur hat der Herr Finanzminister Trapl in seinem Exposée, das er im verfassungsrechtlichen Ausschuß gehalten hat, eigentlich eine ganz andere Ansicht ausgesprochen. Er spricht, von den Ursachen, die zur Vorlage des Gesetzes geführt haben, die Warengeschäfte, die Währungsentwicklung, eigene und fremde, Stabilisierung, ungünstige Bilanzen u. s. f. Er stellt aber dann ausdrücklich fest: Trotzdem ein Betrag von 2 Milliarden thesauriert worden ist, trotzdem die Wirtschaft ungefähr 2 1/2 Milliarden im Export ausständig hat, trotzdem sich das ganze Wirtschaftsleben in einer solchen Krise befindet, haben unsere Geldinstitute eine große Widerstandskraft bewiesen, unser Bankwesen ist unerschütterlich. Nun, meine Herren! Es ist doch Bluff, so zu reden und dabei ein solches Gesetz hinaus zu geben. Nein, das versteht kein Mensch! Ich glaube, wenn die Gesetzgeber nur einigermaßen objektiv die fremde Gesetzgebung durchgesehen hätten, wären sie zu anderen Resultaten gekommen.

Ich habe hier das griechische, das dänische Bankgesetz, ich habe hier Auszüge aus dem amerikanischen Bankgesetz und die deutsche Notverordnung. Wissen Sie, was unsere Gesetzgeber gemacht haben? Sie haben sich die Rosinen herausgenommen, die kontra anwendbar sind, sie haben aber nicht die genommen, die auch objektiv zu einer besseren Einsicht geführt hätten. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, die Strafbestimmungen des dänischen Gesetzes vorzulesen. Ich habe sie bereits dem Herrn Dr. Èerný, auch dem Koll. Dr. Nosek gegeben, die alle den Kopf geschüttelt haben, daß die so etwas fertig bringen. Ich kann sie deshalb vorlesen, weil es in einer Minute fertig ist. Das ganze dänische Gesetz hat einen einzigen Paragraphen, der von Strafbestimmungen handelt, und Schluß damit, § 21 des dänischen Bankgesetzes vom 15. April 1930, Nr. 122, sagt: "Wenn der Verwaltungsrat, Vorstand, Direktion, Filialleiter oder die Revisoren ihren Verpflichtungen nach diesem Gesetze, nach den Bankstatuten oder dem Beschluß der Generalversammlung nicht rechtzeitig nachkommen, können ihnen vom Handelsminister Geldstrafen auferlegt werden. Personen, welche in irgendeinem Verhältnis zur Bank stehen, unterliegen für Verluste, welche sie allein oder gemeinsam mit anderen Personen der Bank verursacht haben, Geldstrafen und der Verpflichtung zum Schadenersatz nach den allgemeinen Bestimmungen hierüber. Im Falle der Liquidation von insolventen Banken kommen die Bestimmungen des Strafgesetzes zur Anwendung. Die Unterlassung der durch das Gesetz vorgeschriebenen Berichte, die Erteilung unrichtiger Informationen, andere Übertretungen des Gesetzes und der Vorschriften können, falls es sich um absichtliche oder fahrlässige Unterlassung handelt, mit Geldstrafen bis zu 10.000 dänischen Kronen bestraft werden, soferne nicht eine höhere Strafe nach dem Strafgesetze zur Anwendung kommt." Schluß! Nehmen Sie unser Bankgesetz zur Hand, da werden wir nicht fertig, da müssen wir uns die Betten kommen lassen und wir hier übernachten.

Eine interessante Wahrnehmung muß ich noch wiederholen. Man wendet sich gegen die hohen Bezüge der Bankdirektoren, aber man regelt sie nicht durch das Gesetz. Die deutsche Notverordnung vom 6. Oktober 1931 sagt im V. Teil unter "Handels- und Wirtschaftspolitik", Kapitel III, "Herabsetzung übermäßig hoher Dienstvergütungen": "Hat ein Dienstberechtigter sich in einem vor Inkrafttreten der Vorschriften dieses Kapitels abgeschlossenen Dienstvertrage zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet, die mit Rücksicht auf seine Geschäfts- oder Vermögenslage oder die veränderte allgemeine Wirtschaftslage als übermäßig hoch anzusehen ist und deren Weiterzahlung ihm deshalb nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, so ist er berechtigt, die Vergütung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Dienstverpflichteten auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen." Schluß! Schiedsgericht! Die Verordnung gilt, wenn jemand mehr als 15.000 Mark jährlich erhält. So könnte ich Ihnen das amerikanische Gesetz, das griechische Gesetz zeigen, die alle, was den Umfang anlangt, ein Zehntel oder ein Zwanzigstel unseres Gesetzes ausmachen.

Meine Herrschaften! Nur noch paar Worte zum Gesetz. Sagen Sie mir: Wie lange behalten wir denn eigentlich den Spezialfond zur Wiedergutmachung der Nachkriegsverluste? Wie lange bleiben wir in der Nachkriegszeit? (Posl. Babel: Bis der neue Krieg kommt!) Der mit Sowjetrußland, nicht wahr? (Veselost.)

Kann der Spezialfond noch gelten? Leben wir noch in der Nachkriegszeit? Welche Verluste können damit saniert werden? Wollen wir noch heute Verluste aus dem Jahre 1920 und 1921 sanieren? Das geht nicht. Der Spezialfond soll für das Vergangene gelten, der allgemeine Fond für die Zukunft.

Über die Einleger sprach ich schon. Nun die Inkompatibilität! Der Herr Berichterstatter Dr. Èerný sagte: Inkompatibilität ist Sache der Moral und der Ethik. Ich selbst bin unbeschwert durch jede Verwaltungsratsoder Aufsichtsratsstelle, wie überhaupt meine deutschen Kollegen und auch die ungarischen, glaube ich. (Posl. Nitsch: Jawohl!) Wenn wir also darüber urteilen, so können Sie sicher sein, daß wir ganz objektiv die Sachen sehen. Ich erkläre ganz ehrlich, daß ich ein Anhänger der Inkompatibilität bin, aber auch daß ich persönlich doch ein bestimmtes Unbehagen habe, wenn wir heute Menschen, die in das Rad der Wirtschaft eingreifen - wir dürfen nicht bloß mit Menschen rechnen, die bloß Gelder einstecken, wir müssen ja auch mit Menschen rechnen, die arbeiten, sich in die Dinge einweihen, in die Dinge eingreifen wollen - das Recht absprechen, in die Gesetzgebung mit hineinzureden.

Noch eine Sache! Einverstanden mit der Inkompatibilität; ich stimme ihr selbst zu. Dürfen wir aber bei den Parlamentariern stehen bleiben, müssen wir nicht bei der Inkompatibilität auch zum Landesvertreter, zum Bezirksvertreter gehen, auch zum Gemeindevertreter, wenn Sie wollen? Wenn Sie da weiter gingen, da würde Ihr Standpunkt ein ganz anderer werden. Sprechen wir doch ein bißchen über die Inkompatibilität. Wie wäre es denn, wenn wir zur Diskussion stellen würden die Inkompatibilität von Bankfunktionären, Verwaltungsräten in der Teilnahme an Industrieunternehmungen? Ein Großteil der Schuld liegt ja darin, daß bei diesen großen Unternehmungen - wenn es auch kein Kreuger ist, in kleinerem Maßstabe ein Mauthner - daß man Bankfunktionäre zu Wirtschaftsführern gemacht hat; durch die Teilnahme an den Verwaltungsräten hat man das Interesse an dem Unternehmen in anderer Weise gestaltet, durch Tantiemen und Dividenden. Während sonst im praktischen Leben dem einzelnen Kaufmann oder der Gesellschaft der Kredit entzogen wird, wenn die Basis fehlt, ist hier ein bestimmter Anreiz für die Gewährung des Kredites durch die Teilnahme am Verwaltungsrat gegeben. Ich bin der Ansicht, hier sollte man eben ganze Arbeit leisten, hier sollte man nicht stehen bleiben. Wenn man die Inkompatibilität für die Parlamentarier haben will, muß man sie ausdehnen auf die Landesvertreter usw. Die hoben Bankfunktionäre sollen auch von uns erfahren, was wir gegen sie haben. Wir können ihnen ganz ehrlich sagen, daß wir die hohen Gehälter, die Tantiemenbezüge und die Dividenden nicht verstehen, wenn wir auf der anderen Seite die Sanierung derselben Institute sehen, wir können es nicht verstehen, Paläste aufgeführt zu sehen und auf der anderen Seite den Abbau der Beamten und deren Gehälter. Wir können es nicht verstehen, Verluste und Sanierungen zu sehen, aber auf der anderen Seite die Auszahlung von Dividenden. Das stimmt nicht, das ist nicht richtig. Viele Industrieunternehmungen sind kaput gegangen, die Direktoren waren reich. Heute stehen wir vor der Tatsache: arm die Banken, reich die Direktoren. Das öffentliche Ärgernis ist ganz bestimmt durch die übermäßig hohen Bezüge der Bankdirektoren verursacht, und es muß die anderen Stände und Berufe ein bestimmtes Minderwertigkeitsgefühl beschleichen. Ich will damit absolut nicht sagen, daß Neid in uns aufkommen soll, aber eines steht fest: Wenn man die Gescheitheit eines Menschen nach seinem Gehalt beurteilt, dann müssen die Bankdirektoren sehr gescheit und die Abgeordneten Dummköpfe sein. (Veselost.) Ich kann es nicht verstehen, heute den Bankdirektor in jener Verantwortung und Sanktion und den Regierungskommissär und den Regierungsausschuß außerhalb dieser Verantwortung zu sehen, sodaß diese Herrschaften nicht einmal mit der Syndikatsklage verfolgt werden können.

Wir würden das Gesetz nicht erschöpfend behandeln, wenn wir nicht auch auf die soziale Schärfe des Gesetzes hinweisen würden. Die soziale Schärfe des Gesetzes beruht einmal unmittelbar in dem Hineinziehen eines noch größeren Kreises in den Kreis der Arbeitslosigkeit, weil durch die Auswirkungen und Folgeerscheinungen des Gesetzes unter allen Umständen die Arbeitslosigkeit vermehrt wird. Andererseits werden wir dann im Regieabbau die Härte und Strenge des Gesetzes zu spüren bekommen. Wenn man einen Stein ins Wasser wirft, zieht er Kreise, und wenn oben die Leitung der Bank eine Watsche bekommt, wird die Watsche weitergegeben, bis zum kleinsten subalternen Beamten, und die subalterne Beamtenschaft wird unter dem Gesetz stark zu leiden haben.

Es wäre der Kreis auch nicht geschlossen, würden wir Deutsche in den Maßnahmen des Gesetzes nicht auch die Möglichkeit sehen, uns schlechter zu behandeln, verschiedene Maßnahmen gegen die deutsche Wirtschaft, gegen das Beamtentum usw. zu treffen.

Meine verehrten Damen und Herren! Ich bin am Schluß meiner Ausführungen. Der Zweck meiner Ausführungen lag darin, Ihnen klar zu machen, daß Sie ein Verbrechen gegen die Wirtschaft begehen, wenn Sie dieses Gesetz beschließen. Ich sage Ihnen: hier dreht es sich nicht um die Bankdirektoren, hier dreht es sich um die alleinige entscheidende Frage der Auswirkung auf die Wirtschaft, und hier sind Sie in der ungewissen Lage, daß Sie durch das Gesetz den Kredit in der Summe von 70, 80, 90 Milliarden Kè in Erschütterung bringen können, daß Sie statt Vertrauen Mißtrauen ernten. Deshalb rufe ich Ihnen allen, die die Verantwortung übernehmen wollen, zu: "Hände weg von dem Gesetz, in den Papierkorb damit." In dieser ernsten, schweren Zeit der Krise, in einer Zeit, wo das öffentliche Vertrauen eine Sache ist, an der man nicht rühren darf, in einer solchen Zeit gibt man nicht ein Gesetz von einer derart großen Bedeutung heraus. (Posl. Šeba: V mnohém s vámi souhlasím, ale ten závìr není správný!) Gewiß, Herr Koll. Šeba, wir werden anderer Ansicht sein. Vielleicht werden wir in vielen Punkten mit einander übereinstimmen, wir werden vielleicht nur in mancher Auffassung nicht zusammenkommen, aber eines steht fest: das Kreditwesen erschüttern und alles ist verloren. Denn heute brauchen wir das Vertrauen der Bevölkerung und ich bezweifle, ob wir es durch dieses Gesetz erreichen werden. (Posl. Šeba: Úvìrem otøásla "Bohemia" a všechny ty zlodìjny. Tohle právì vrátí dùvìru bankám, když lidé budou vìdìt, že lidé, kteøí kradou, pùjdou do žaláøe!) Deswegen bin ich der Ansicht, daß wir das Gesetz nicht brauchen, wir brauchen die Justiz, Gesetze haben wir genug.

Ich bin am Schluße meiner Ausführungen und ich habe das Empfinden, daß wir heute in einer bitter ernsten Zeit leben, daß wir heute in einer so schweren Zeit leben, daß wir nicht wissen, was der Morgen bringt. Aber das eine steht fest, daß wir diese schwere Zeit nur dadurch überwinden können, daß wir alle Menschen, die guten Willens sind, aneinanderrücken, in der Erkenntnis, daß nur gemeinsame Zusammenarbeit aus dem Wirrwarr herausführen kann. Vom Standpunkte der Èechoslovakei aus gibt es nur eine Lösung: Die Èechoslovakei wird aus der Krise nur über den Weg internationaler Zusammenarbeit herauskommen. (Potlesk.)

8. Øeè posl. dr Hodiny (viz str. 65 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! An die Spitze meiner Ausführungen stelle ich ein Zitat aus Nerudas "Pravda": "Ich bleibe dabei, daß es unter uns keinen ehrlichen Menschen gibt, der - übersättigt von allen möglichen Lügen und leeren, selbst den schönsten Phrasen - nicht danach verlangen würde, daß im Volk endlich überall und in allem die Wahrheit einziehe. Sind wir in etwas krank, sagen wir uns das aufrichtig - es ist dies schon ein Schritt zur Genesung. Sind wir in etwas schwach und nicht folgerichtig genug, bekennen wir uns dazu schon dieses Bekenntnis allein gibt uns Kräfte zu größerem Beginnen. Führer, hütet Euch davor, das Volk selbst mit der kleinsten Lüge, und möge sie noch so gut gedacht sein, zu täuschen; das Volk ist wie ein Kind, es verliert das ganze Vertrauen im Augenblick, in welchem es die erste Lüge erkennt. Sicherlich wird das Volk weiterhin nicht diejenigen feiern, die nicht selbst nach ihrer vollsten Überzeugung handelten und dem Volk jeweilig die Wahrheit vorenthielten. Ein Volk mit ruhiger Erwägung unterscheidet Täuschung und Wahrheit, um von sich einmal mit den Worten der Heiligen Schrift sagen zu können: Ich bin der Mund der Wahrheit und mein Herz, mein Geist, meine Begeisterung und jeder Tropfen meines Blutes steht ein für die Wahrheit. Ein Volk, in Wahrheit gehärtet, übersteht alle Zeiten und kein Unglück vermag es zu vernichten."

Diese Worte konnte ich heute in der Blattfolge Nr. 78 der "Národní politika" lesen, in einem Tagblatte, das sich ansonsten nicht genug daran tun kann, dem Volk, seinem Volk, die Wahrheit vorzuenthalten. Wie sehen doch die meisten in den letzten Jahren eingetretenen Begebenheiten so ganz anders aus, als sie die "Národní politika" ihrem Volke dazubieten versucht. Wie wenig hält sich dieses Blatt, das heute die Worte Jan Nerudas zitiert und insbesondere seine an die Führer gerichteten Worte unter Fettdruck setzt, an die Wahrheit, wenn es sich darum handelt, dem Volke in wirtschaftlichen und insbesondere in völkischen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen. Gewiß erhebt doch das Blatt "Národní politika" Anspruch darauf, zu den führenden Blättern des èechischen Volkes zu gehören und müßte da wohl insbesondere dieses führende Blatt es mit der Wahrheit ein wenig strenger nehmen und nicht, um Schlamperei, Vergeudung von Staatsmitteln, Mißbrauch von Amtsgewalt, Vergewaltigung der anderen diesen Staat bewohnenden Völker zu decken, jeweilig nur immer gegen die nationalen Minderheiten mit den abscheulichsten Mitteln und Märchen das eigene Volk zu täuschen, damit auch in der jetzigen Epoche der schwersten Krise auf allen Gebieten die nationalen Leidenschaften entflammt und zu den schweren wirtschaftlichen Erscheinungen auch noch nationale Leidenschaften entfesselt werden. Oder ist etwa notwendig, um Prag würdig auf den Empfang der zum Sokolkongreß kommenden Gäste vorzubereiten, daß die "Národní politika" etwa wieder zu neuen Kino- und Fensterstürmen rüstet, um es, dem Abg. Hajn entsprechend, dazuzubringen, daß es in diesem Staate nur Arbeit geben darf und zwar nur eine solche Arbeit, durch die erwiesen wird, daß es nur ein Volk in diesem Staate gibt, das hier macht, was es will, ohne Rücksicht auf alle anderen.

Wir sehen, wie weit eine derartige rücksichtslose Arbeit die Verhältnisse treiben kann, daß es trotz der Warnung seitens der übrigen Völker in diesem Staate tatsächlich nur des kurzen Zeitraumes von 13 Jahren bedurft hat, um den Staat in die Zwangslage zu versetzen, ein Gesetz auflegen zu müssen, um endlich dem wüsten Treiben der seit dem Umsturz wie die Pilze aus dem Boden hervorschießenden Banken und deren Filialen ein Ende zu machen. Während es auf èechischer Seite vielfach Mutwillen und Gewaltmaßnahmen aller Art waren, die den Zusammenbruch so vieler èechischer Banken nach sich zogen, waren es auf deutscher Seite zumeist mit nur wenigen Ausnahmen Kriegsfolgen, die auch einen Verfall des deutschen Geldwesens und der verschiedenen Geldanstalten in der Èechoslovakei nach sich zogen. Und während man schnell bereit war und Hunderte von Millionen hergenommen werden und hergenommen werden mußten - woher nur immer - sie wurden bereitgestellt, um die èechischen Geldanstalten sehr rasch einer Genesung zuzuführen, sahen wir auf deutscher Seite und sehen wir es noch heute, daß ein derartiger Genesungsprozeß sehr oft hinausgezogen wurde, so daß ein Zusammenbruch von vielen Existenzen lediglich infolge des nicht gleichartigen Behandelns der zu Schaden gekommenen Geldanstalten die Vernichtung vieler kleinerer, ja auch größerer Existenzen nach sich zog.

Mit der heutigen Vorlage, die als Kompromiß nunmehr Gesetz werden soll, will für die Zukunft auf dem Gebiete des Bankwesens versucht werden, Ordnung zu schaffen. Es gibt auf diesem Gebiete außerordentlich viel zu heilen, viele Gebiete, die einer Heilung notwendig bedürfen, und ich sehe mich noch in meinem grenzenlosen Erstaunen, als ich während meiner Bereisung der Slovakei feststellen mußte, daß dort von Pokladnicas, die nichts anderes waren als Zahlstellen von verschiedenen Prager èechischen Banken, intabulierte Darlehen von 17% ausgegeben wurden. Da man das Bankengeld gern internationales Großkapital nennt, war es diesen Pokladnicas gleich, ob sie mit diesen 17% igen Darlehen eine Existenz ihrer slovakischen Brüder trafen, oder ob es eine deutsche, ungarische, ruthenische oder russische Existenz war. Dort in den ärmsten Gegenden wurde das Geld ausgepreßt, da sich die Bevölkerung dort unten ohne Unterschied der Nation nicht zu helfen wußte und diesen Schädlingen der Menschheit ausgeliefert war, die dann damit in den historischen Ländern, aber auch vielfach vor der ganzen Welt mit dem ungeheuren Reichtum, der sich aus den Ländern dieses Staates immer wieder herausstampfen läßt, protzen und prunken. Kurze 13 Jahre waren es, während welcher die Großgewinnsucht gestützt wurde, und die genügten, um die gesamte staatliche Wirtschaft in eine Lage zu bringen, die an Ernst nicht nachsteht den Verhältnissen der aus der Kriegszeit weitaus schlimmer hervorgegangenen Staaten. Die während des Krieges und in der Nachkriegszeit erst geborene Bevölkerungsschichte der Kriegsgewinner, die aus der Not der Zeit und der Völker große Gewinne ansammelte, ist bereits zum Teil vom Schicksal ereilt worden.


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