Wir fordern die sofortige Einleitung einer umfassenden Hilfe für die weitere Zeit für die hungernde Bevölkerung des Erzgebirges. Wir forderten schon im Herbst angesichts der stürmisch steigernden Arbeitslosigkeit die sofortige Änderung der Unterstützungsform, Beseitigung des Genter Systems und Einführung einer allgemeinen Arbeitslosenunterstützung auf Kosten des Staates und der Unternehmer. Unsere damaligen Anträge wurden von der Regierungsmehrheit niedergestimmt und damit der Hunger der breiten Massen der Arbeitslosen verstärkt. Wir fordern angesichts der Folgen, die die Ablehnung unserer Anträge im Erzgebirge bereits nach sich gezogen hat, neuerlich die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung für alle Arbeitslosen auf Kosten des Staates und der Unternehmer. Bis zur Verwirklichung dieses Antrages beantragen wir, daß allen Arbeitslosen, den arbeitslosen Heimarbeitern, bankerotten Kleingewerbetreibenden und verarmten Bauern im Erzgebirge aus den Mitteln der staatlichen Ernährungsaktion höhere Unterstützungen zugewiesen werden. Jeder Arbeitslose vom 14. Lebensjahr aufwärts erhält wöchentlich 4 Karten @a 10 Kè, jeder verheiratete Arbeitslose 6 Karten @a 10 Kè und für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr eine Karte und eine Milchkarte für 3 1/2 Liter Milch. Ein weiterer Antrag beinhaltet die sofortige Inangriffnahme einer Reihe von Notstandsarbeiten in den 4 Erzgebirgsbezirken Graslitz, Neudek, Joachimsthal und Preßnitz. Die beantragten Arbeiten sind nur ein Bruchteil jener Arbeiten, die im Erzgebirge durchgeführt werden müssen und beschränken sich zum großen Teil auf bereits begonnene oder projektierte Notstandsarbeiten. Für diese Notstandsarbeiten würden die Bezirke und die Gemeinden Beträge bereitstellen, wenn ihnen das Land und die Regierung in finanzieller Hinsicht eine größere Bewegungsfreiheit zusichern würden, resp. wenn das Gemeindefinanzgesetz beseitigt würde. Besonders notwendig ist der Bau der Bezirkskrankenhäuser in Weipert und Joachimsthal, sowie der Erweiterungsbau des Bezirkskrankenhauses in Graslitz. Eine weitere, sehr wichtige Notstandsarbeit ist die Regulierung der Zwodau, der Rohlau und Weseritz, die fast alle Jahre das ganze Gebiet überschwemmen und ungezählte Millionen Kronen von Schaden verursacht haben. Um der Wohnungsnot zu steuern, ist der Bau einer größeren Anzahl von Wohnungen in allen größeren Ensiedlungen dringend notwendig. Ebenso ist eine Reihe von Volksund Bürgerschulgebäuden herzustellen, wie auch fast in allen Gemeinden Armenhäuser zu bauen sind. Bei der Durchführung der Anträge wäre es möglich, daß wenigstens ein Teil der 28.500 Arbeitslosen des Erzgebirges durch einige Monate Beschäftigung finden würde und damit über die unmittelbare Gefahr des Hungers hinwegkäme.
In der Durchführung eines bereits erlassenen Gesetzes müssen in den Erzgebirgsbezirken Jugendheime errichtet werden. Die jugendlichen Arbeitslosen des Erzgebirges befinden sich in einer besonders mißlichen Lage. Sie bekommen entweder überhaupt keine Unterstützung oder nur sehr niedrige Unterstützungen. Ein Großteil von ihnen hat kein Heim, oft nicht einmal eine Schlafstelle. Um den Jugendlichen wenigstens eine Zuflucht in ihrem Elende zu schaffen, ist es notwendig, diese Heime sofort zu errichten.
Schließlich beantragen wir die Streichung der Steuerrückstände und die Einstellung aller Exekutionen bei den armen Bauern und Kleingewerbetreibenden im Erzgebirge. Dieser Antrag findet seine Begründung darin, daß diese Schichten der werktätigen Bevölkerung ihre Existenzgrundlage durch die Arbeitslosigkeit und die herrschende Krise vollständig eingebüßt haben.
Wir sind überzeugt, daß die bürgerlichsozialfascistischen Parteien diese bescheidenen Anträge nur dann annehmen werden, wenn die gesamte werktätige Bevölkerung des Erzgebirges und darüber hinaus der ganzen Republik hiefür den Kampf organisiert. Nur durch den Druck von außen werden diese Maßnahmen im Parlament für das Erzgebirge beschlossen werden. Fehlt dieser Druck, so wird es diesen Anträgen genau so ergehen, wie den im Interesse der Radiumarbeiter eingebrachten Anträgen, die in irgend einem Ausschuß vermodern, während die Radiumarbeiter unter der Seuche des Lungenkrebses zzugrunde gehen. Deshalb ist die Mobilisierung der gesamten werktätigen Bevölkerung des Erzgebirges das Gebot der Stunde.
Organisiert eine mächtige Unterschriftensammlung unter die Anträge des kommunistischen Abgeordnetenklubs! Veranstaltet im ganzen Erzgebirge Massenversammlungen der werktätigen Bevölkerung! Organisiert breite Konferenzen des werktätigen Volkes! Marschiert in mächtigen Protestkundgebungen in allen Bezirksstätten des Erzgebirges auf! Kämpft und demonstriert für die Beistellung von 10 Millionen Kronen zum Ankauf von Lebensmitteln, für die Beistellung von Holz aus den Staatsforsten, für die sofortige Inangriffnahme von Notstandsarbeiten, für die Freigabe des kleinen Grenzverkehrs zur Versorgung der werktätigen Bevölkerung mit billigen Lebensmitteln, für die Einleitung einer großzügigen Unterstützungsaktion und die vermehrte Zuweisung von Lebensmittel- und Milchkarten an die Arbeitslosen, für die Beseitigung des Genter Systems und die Einführung einer allgemeinen Arbeitslosenunterstützung auf Kosten des Staates und der Unternehmer, für die Anerkennung der Aktionsausschüsse seitens der Behörden zur Führung der Hilfs aktion, für die unentgeltliche Beistellung von Medikamenten und für die unentgeltliche Behandlung der Kranken durch die Ärzte und in den Spitälern auf Kosten des Staates, für die Kinderausspeisung in den Schulen, für die Zahlung der Miete und der Beleuchtung durch den Staat, die Bezirke und Gemeinden; für die Streichung der Steuerrückstände und Einstellung der Exekutionen bei den Kleingewerbetreibenden und armen Bauern, für die Streichung der Hypothekarschulden und Steuerfreiheit für das arme Volk; für die sofortige Zurückziehung des èechischen Unterdrückungsapparates insbesondere der Gendarmerie und Finanzwache aus den Notgebieten; für die Einstellung der Verfolgung der armen Bevölkerung, volle Amnestie für die politischen Gefangenen und Einstellung aller Prozesse gegen die für ihr Leben kämpfende arme Bevölkerung; für die vollständige Presse-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit für die werktätige Bevölkerung. Weg mit der nationalen Unterdrückung! [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 18. bøezna 1932 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.]
Unter diesen Losungen wird die
werktätige Bevölkerung des Erzgebirges die Einheitsfront unter
Führung der Roten Gewerkschaften und der kommunistischen Partei
errichten und damit die Vorbereitungen zum Sturze dieses ganzen
Systems treffen. Die werktätige Bevölkerung im deutschen Gebiete
in der Èechoslovakei wird sich einheitlich hinter ihre bedrohten
Klassengenossen im Erzgebirge stellen. Sie wird den Kampf für
die Forderungen in jenen Gebieten organisieren, in denen ebenfalls
Hunger, Not und Elend in stürmischem Tempo wächst. Wir rufen auch
die èechische werktätige Bevölkerung auf, den Kampf gegen die
èechische Bourgeoisie, gegen die bürgerlich-sozialfascistische
Regierung zu steigern zur Durchsetzung ihrer eigenen Forderungen
und zur Unterstützung des Kampfes der deutschen werktätigen Bevölkerung
dieses Staates. Èechische, deutsche, slovakische, ukrainische,
polnische und magyarische Arbeiter, Bauern und Kleingewerbetreibende,
schließt euch zusammen zum gemeinsamen Kampfe gegen den gemeinsamen
Feind, gegen den Kapitalismus und seine Helfer und Stützen. Organisiert
den Kampf zur Befreiung der arbeitenden Menschheit in diesem Staate
und in der ganzen Welt! (Potlesk komunistických poslancù.)
Meine sehr geehrten Herren! Bevor ich in den Gegenstand eingehe, möchte ich zunächst konstatieren, daß wir mit tiefem Bedauern und aufrichtigem Beileid der Opfer von Zwodau und Bruch gedenken und den einen Wunsch aussprechen, daß die Regierung rasch mit der Hilfe für die betroffenen Opfer zur Stelle sei.
Nur Pflichtgefühl kann es sein, das den Parlamentarier auf die Tribüne ruft, bei der Schwere der Zeit, unter der Millionen leiden und bei der Verantwortung, die wir als Volksvertreter tragen. Die Teilnahmslosigkeit hier würde nicht ein Wort der Stellungnahme verdienen. Wir sind es in diesem Hause gewohnt, daß die größten und wichtigsten Probleme zur Sprache kommen können, ohne daß hier die geringste Bewegung zu konstatieren ist. Das liegt am System - wenn wir es konkreter aussprechen wollen - an der gegenwärtigen Diktatur der Ministerkollegien.
Wenn wir über das Bankengesetz sprechen, kann ich ganz aufrichtig erklären, daß ich über die Dinge freier und unabhängiger sprechen kann, da ich nicht belastet bin mit einer Verwaltungsrats- oder Aufsichtsratsstelle und mir auch sonst meine Unabhängigkeit von den Herrschaften ganz bewahrt habe. Ich glaube, wir haben die Dinge nicht so sehr juristisch als vielmehr politisch zu prüfen. Auch wenn man sich von der Demagogie ganz frei macht, kann es trotzdem passieren, daß man bei der Behandlung dieses Themas unpopulär erscheinen mag, weil man in der oppositionellen Einstellung leicht in den Geruch kommen kann, die heutige Form des Kreditwesens und der Kreditorganisation zu verteidigen.
Das Gesetz stellt nichts Vollkommenes dar. Das haben wir nicht nur von den Vertretern der Opposition gehört, auch von den Vertretern der Koalition, aber auch aus den Worten der Minister. Es ist fraglos, daß wir vor einer großen, schweren, auch umfangreichen gesetzgeberischen Materie stehen, die eine verschiedene Beurteilung verlangt, die bei ihrem Umfange wie selten ein Gesetz Interessenkonflikte aufzeigt, so daß es schwer ist, jenen Mittelweg zu finden, den die Sache verdient. Denn wir haben die Vorlage nicht nur vom bankpolitischen, juristischen, finanzpolitischen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen, moralischen und ethischen Standpunkt aus zu beurteilen, die Interessenkonflikte ergeben sich für den gewissenhaften Parlamentarier auch bei der Betrachtung der verschiedenartigsten Interessen der verschiedenen Berufsgruppen. Wenn Sie beim Oberdirektor anfangen: Direktor, Prokurist, Disponent, die Dirigenten, die ganze subalterne Beamtenschaft, Verwaltungsräte, Aufsichtsräte, Gläubiger, Einleger, Aktionäre, Schuldner, öffentliche Meinung; Sie werden zugeben, daß dieser Komplex von Interessenkonflikten nur schwer eine Stellungnahme zu dem gegenwärtigen Gesetze beziehen läßt. Dabei haben wir es mit einer Gesetzmaterie zu tun, die nicht nur auf die Banken Anwendung findet, die zum großen Teil in ihren organisatorischen Fragen die Sparkassen, mit anderen Worten, das ganze Volksgeldwesen, Sparkassen, Raiffeisenkassen, Vorschußkassen, Genossenschaften, Bankiers u. s. w. betrifft.
Es ist köstlich, dabei den Unterschied zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien zu beobachten: Es ist zu konstatieren, wie ein Teil des Sozialismus pro, ein Teil des Sozialismus contra, ein Teil des sogenannten Bürgertums pro, ein Teil des sogenannten Bürgertums contra eingestellt ist. Bei der Stellungnahme der Opposition ergibt sich die schöne Anomalie, daß eigentlich heute die Opposition bei ihrer konträren Einstellung zur Gesetz zu Verteidigern des Kreditwesens und seiner Organisation wird. Im Grunde genommen müßten heute eigentlich die Kommunisten bei den scharfen Maßnahmen doch für das Gesetz sein und noch schärfere Maßnahmen verlangen. So stellen sich die Kommunisten gegen das Gesetz ein, ebenso wie unterschiedlos die deutschen Parteien und die slovakische Volkspartei.
Die Vorlage ist von großer grundsätzlicher Bedeutung und legt uns die grundlegende Frage vor: Sollen wir den Einfluß des Staates auf die Privatwirtschaft erweitern? Sind wir schon so weit, wie Koll. Schweichhart es ausspricht, über den Staatskapitalismus als vorbereitendes Stadium zurVorherrschaft des Proletariats überzugehen? Diese grundsätzliche Frage ist von höchster Bedeutung, und wir glauben, sie verneinen zu müssen, da wir zum großen Teile doch gerade Vertreter der deutschen Sozialdemokratie, auch der èechischen, ohne daß sie es wissen, als Gegner des sogenannten Staatskapitalismus auftreten sehen. Beispielweise die deutschen Sozialdemokraten: sie sprechen hier vom Staatskapitalismus und wollen andererseits nicht zugeben, daß sie darin auch die nationale Gefahr der Eliminierung des deutschen Beamten sehen können, u. s. w. Auch die Bahn und Post ist Staatskapital. Und da erinnere ich Sie an Ihre Proteste, die Sie gegen die Entlassung der deutschen Beamten bei diesen Unternehmungen vorgebracht haben. Das war die Tat des sogenannten Staatskapitalismus, das war die Tat des sogenannten Staatssozialismus, wenn Sie wollen.
Warum exponieren wir uns denn so in der Stellungnahme gegen das Gesetz? Die Reihe der Opposition ist ja geschlossen, bedauerlich ist nur, daß die Opposition in ihrer Zerfahrenheit nicht jene durchschlagende Kraft hat, um den Regierungsparteien zu zeigen und zu beweisen, welchen Unsinn sie durch die Inkraftsetzung dieses Gesetzes begehen. Wir werden trotz der Zerfahrenheit der Opposition diejenigen sein, die sie zur Verantwortung ziehen für das Elend, das durch dieses Gesetz über die Wirtschaft kommen wird, wenn es in Kraft tritt.
Von allem Anfang an sei konstatiert: wir exponieren uns für keine Bankdirektoren, die Stellung der Bankdirektoren ist uns Wurst, sie ist so groß und mächtig, daß sich die Leute ganz allein helfen können, wir brauchen keine Defensoren der Bankdirektoren zu sein, und wir wollen es auch nicht sein, wir lehnen es auch ab. Aber das, was wir durch unsere Gegenstellungnahme zu diesem Gesetz erreichen wollen, das ist, daß wir heute diese große erdrückende Mehrheit, in der sich Bürgertum und Sozialismus zusammenschart in der Durchsetzung dieses Gesetzes, aufmerksam machen auf die schweren Folgen dieses Gesetzes. Die Herrschaften vom Abg. Koll. Hodáè angefangen bis zu Remeš hinunter, wie sie alle heißen mögen, von Stránský bis Macek, sie wissen die Begleiterscheinungen, die Folgeerscheinungen und die Bedeutung dieses Gesetzes für die Wirtschaft. "Es muß etwas geschehen". Und auf diesen Imperativ will man durch die Inkraftsetzung dieses Antrages die Antwort geben. "Es muß etwas geschehen, damit der öffentlichen Meinung Rechnung getragen wird." Meine Verehrten! Sind wir Parlamentarier dazu da, der öffentlichen Meinung Rechnung zu tragen? Nein! (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.) Wir Parlamentarier müssen bis in die tiefsten Tiefen des Wirtschaftslebens und des sozialpolitischen Lebens soweit eingedrungen sein, wir müssen in die Not des Volkes, in die Not des Staates und in die Not der Welt, wenn Sie wollen, so weit eingedrungen sein, daß wir heute, in einem Zeitpunkt, der so difizil ist, bei einem Kreditwesen, das die Überschrift trägt: "Noli me tangere", diese Zustände nicht zulassen können, da sich Zweck und Sinn des Gesetzes in das Gegenteil verkehren und größtes Unglück bringen kann.
Wenn wir uns in der Weise exponieren, dann sei doch mit ein paar Zahlen auf die Bedeutung der Materie, die man damit trifft, hingewiesen. Von den Bestimmungen des Gesetzes in der Strenge der Haftungen, der Erfolghaftungen, in der Strenge der Sanktionen werden schätzungsweise ungefähr 100.000 bis 120.000 Funktionäre betroffen, weil wir nach der statistischen Übersicht des Statistischen Staatsamtes nur nach dem Jahre 1927 geschlossen ungefähr 7000 Kreditinstitute haben. Diese 7000 Kreditinstitute repräsentieren eine Gesamtsumme der Bilanzsummen von rund 78 Milliarden Kè. Wenn Sie also vom Jahre 1927 den Schluß auf das Jahr 1931 ultimo ziehen, so können Sie ruhig zugeben oder annehmen, daß diese Bilanzsumme die Höhe von 80 bis 100 Milliarden erreicht hat. Dieser gesamten Bilanzsumme von ca 100 Milliarden entspricht auf der anderen Seite im Jahre 1928 ein Gesamteinlegestand von 46ÿ3 Milliarden; den können Sie als auf rund 60 Milliarden angewachsen annehmen. Nun ergibt sich folgende Frage: Diesen 60 Milliarden entspricht die Summe der gesamten Privatschulden an die Kreditinstitute. Und nun sei der Kern des Problems berührt mit einem Satze: Wir glauben, daß durch das Gesetz in seiner Aufmachung, in seinem System, in seiner Härte der Kredit in der ungefähren Höhe von 70 bis 80 Milliarden einer Erschütterung ausgesetzt sein kann. Hierin liegt die Bedeutung des Gesetzes, und das wäre ein schwerer, bedenklicher Fehler. Der öffentlichen Meinung Rechnung zu tragen in der Form, daß auch gegen die obersten Funktionäre, gegen die übermäßigen Gehälter vorgegangen wird; da sind wir in der Front geschlossen. Und nun das Interessante des Gesetzes. Man wendet sich gegen die großen und hohen Bezüge der Bankdirektoren und vergißt, sie durch das Gesetz zu regeln. Die bleiben durch das Gesetz ungeregelt, nur in dem Falle, wenn eine Bank pleite ist, dann kann man über die Höhe des Bezuges des Bankdirektors sprechen. Dann hat aber der betreffende Herr noch das Recht, an das Schiedsgericht zu appellieren. Aber bei nichtsanierten Banken ist im Gesetz nichts vorgesehen, über die Höhe des Bezuges des Bankdirektors zu sprechen. Sie nicken, meine Herren. Das kann ich auch. Ich kündige dem Direktor, setze seinen Gehalt herab und nehme ihn nur unter neuen Bedingungen auf. So können wir nicht miteinander sprechen. Das ist nicht das System des Gesetzes, das ist nicht das, was wir bei uns verfolgen. Wenn wir uns heute in Wirklichkeit fragen, warum das Gesetz geschaffen wurde, so hat es seine eigentliche Ursache darin, daß man sanieren muß und auf der anderen Seite garantieren soll. Das ist der eigentliche Sinn und der eigentliche Zweck des Gesetzes.
Einen sehr wertvollen Ausspruch hat in der gestringen Debatte der Abg. Dr Mareš gemacht. Dr Mareš hat uns gestern in der Debatte über etwas aufgeklärt, was wir beiläufig gewußt haben, aber nicht geglaubt haben, daß es in dem Maße da ist. Koll. Mareš hat in der gestrigen Debatte konstatiert, die Bankenvorlage ist sicher äußerst wichtig, aber sie ist nicht ehrlich und aufrichtig genug, die Banken in sanierte oder solche zu teilen, die erst saniert werden, und in Banken, die nicht saniert worden sind, weil sämtliche Banken entweder direkt oder indirekt saniert wurden. Wenn das richtig ist - und ich glaube, daß wir den Koll. Mareš zu den Wissenden zählen dürfen - brauchen wir den Unterschied im Gesetz nicht zu machen, dann hat es wirklich keinen Zweck, daß man sich diese Umstände macht in dem Unterschiede, und dann ist es auch nicht einzusehen, warum wir so gar nicht erfahren können, wer saniert worden ist und was der einzelne bekommen hat. Wir haben deshalb schon oft gefragt, aber noch von keinem Finanzminister einen entsprechenden Aufschluß bekommen. Wir werden einen solchen auch nicht bekommen, denn wenn man ihn bekäme, würden wir erst so recht das Verhältnis des Sanierungsschlüssels zwischen deutschen und èechischen Instituten wahrnehmen. Es werden die Dinge eigentlich doch auch überall verschieden behandelt. Wir dürfen doch heute über Bankensanierungen ganz offen sprechen. Das ist der Unterschied zwischen uns und anderen Staaten. Ich erinnere daran, daß beispielsweise Deutschland diese großen Sanierungen ganz offen vorgenommen hat. Man hat in die Öffentlichkeit gebracht, daß die Abschreibungen bei der Dresdner Bank, bei der Danatbank, bei der Kommerz- und Privatbank, bei der Deutschen Bank und Diskontogesellschaft zusammen 812 Millionen Markausmachen, ist gleich 6496 Millionen Kè, wobei sich an diesem Sanierungswerk das Deutsche Reich mit mehr als einer halben Milliarde beteiligte. Wir können ja auch Österreich anführen, über die österreichische Kreditanstalt sprechen, deren Sanierung durch das österreichische Parlament beschlossen wurde. Wir sehen weiter auch diesbezüglich den Freimut auf amerikanischer Seite. Wir wissen, daß in Amerika 7000 Banken mit einem Verlust von 85 Milliarden Kè fallit geworden sind. Das alles sind ja keine Geheimnisse und deswegen möchte ich schließlich den Herrschaften einmal raten, nicht mehr zwischen offenen und geheimen Sanierungen zu unterscheiden, nachdem alle unsere Nachbarstaaten offen sanieren, während wir in der Èechoslovakei noch immer diese Geheimniskrämerei betreiben.
Köstlich ist auch, die verschiedene Einstellung der èechischen Parteien zu diesem Gesetz zu beobachten. Da konnte man beispielweise die hundertprozentige Einstellung der èechischen Nationalsozialisten sehen. Dr. Stránský hat sich in einer Weise für das Gesetz exponiert, die teilweise sogar sowjetrussischen Charakter in der Auffassung gehabt hat. Man hat auch nicht die Einstellung des Koll. Hodáè bezüglich der Inkompatibilität, der Fristen, der Verwaltungsratsstellen und der höheren Verantwortung verstanden. Es behaupten sogar böse Leute, daß er zum großen Teil das Sprachrohr von Pøíkopy 30 war. Man hat auch nicht ganz verstanden die Einstellung der èechischen Klerikalen, nämlich in dem Grade, wie sie sich für die Dinge eingesetzzt haben. Man hat allzu deutlich die Verteidigung der Verwaltungsratsstellen von Dolanský und Nosek gemerkt. Das ist ein Kampf auf Leben und Tod gewesen, der erst heute seine Austragung finden soll und, wie wir hören, durch den Inkompatibilitätsausschuß soweit getrieben worden ist, daß sie nicht einmal in den Aufsichtsrat mehr hinein können. Jetzt wäre noch eine Möglichkeit dazu gewesen: man hätte einfach die Dotierung der Aufsichtsund Verwaltungsräte umdrehen und hätte dem Gesetzgeber ein Schnippchen schlagen können. Wie man hört, ist das im Inkompatibilitätausschuß herrumgedreht worden.
Die parlamentarische Behandlung des Gesetzes hat keine andere Methode erfahren, wie andere grundlegende Gesetze. Die Teilnahmslosigkeit, die man hier im Hause konstatiert, daß es vorkommen kann, daß ein Redner vor einem oder zwei Zuhörern spricht, beruht auf dem System dieses Parlaments und auf dieser sogenannten demokratischen Methode, daß jeder Sprecher, jeder Abgeordnete weiß, daß er mit Engelszungen von der Tribüne sprechen kann und daß er an dem Gesetz doch nichts mehr ändern wird. Das geht aber noch weiter zurück. Das Gesetz hat zwei Ausschüsse passieren müssen. Es wurde nur im verfassungsrechtli hen Ausschusse geändert und auch die Mitglieder des Budgetausschusses wußten schon, daß am Gesetz nichts mehr geändert werden kann. Es hätte sonst die Gefahr bestanden, daß die Vorlage wieder in den fassungsrechtlichen Ausschuß zurückgegangen wäre. Bei einer so schweren, wichtigen und großen Materie, die nicht befristet ist, hätte man das unter Umständen tun dürfen. Die Koalitionsparteien durften im Budgetausschuß nicht einmal sprechen, nur Koll. Macek hat sich das Recht unter keinen Umständen nehmen lassen, dazu zu sprechen, und seine Ansichten haben sich eigentlich völlig mit denen der Opposition gedeckt. Wenn wir die Stellungnahme der èechischen Agrarier zu diesem Gesetz beobachten, müssen wir zugeben, daß der Berichterstatter Dr Èerný schließlich doch nicht darum herumkam, als die Vorlage als große gesetzgeberische Tat zu loben, wobei er aber in camera caritatis ganz genau weiß, welche unendlich großen Fehler dieses Gesetz hat. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, daß ihn vielleicht seine Bauern fragen könnten, wenn sie den entsprechenden Kredit nicht bekommen, wieso man solche Gesetze beschließen konnte. Das Gesetz bezieht sich ja nicht nur auf die Industrie, auch auf die Landwirtschaft, und die ehrenamtlichen Funktionäre, die da unter diese Haftung und Strafsanktionen gestellt werden, werden es sich überlegen, Kredit zu geben, wenn sie nicht wissen, ob sie eine tausendprozentige Sicherheit bekommen.
Warum dieses Gesetz in derart geheimnisvoller Weise behandelt worden ist, ist nicht einzusehen. Das Gesetz hat keine Enqu@ete erfahren, man hat vielleicht im Stillen jemanden gefragt, aber offiziell weder die Handelskammern, noch die Gremien, noch die Kaufmannschaft, noch Handel, Industrie, Landwirtschaft, Bankenverband, Sparkassenorganisationen, Gläubiger, Schuldner, Aktionäre, niemanden hat man gefragt. Ich glaube, wenn man das Gegenteil getan und diesen Entwurf der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben hätte, wäre vielleicht eine Mittellinie herausgekommen, die für das ganze Kredit- und Bankwesen wünschenswert gewesen wäre. So hat diese Geheimniskrämerei sogar dazu geführt, daß in den Zeitungen nicht einmal in der objektivsten Weise darüber geschrieben werden durfte. Man möchte meinen, daß man in dieser schweren ernsten Zeit ganz andere Sorgen haben müßte, als das Bankengesetz, und gerade das Bankengesetz beweist uns den Sieg der öffentlichen Meinung über die Demokratie, beweist uns den Sieg des Bürokratismus über den Parlamentarismus und dessen Niederlage.
Das Entscheidende, ich wiederhole es und stelle es noch einmal fest, kann für Sinn und Herausgabe des Gesetzes nichts anderes sein, als die Frage, ob durch das Gesetz Arbeit und Brot in das Land kommt. Und ich erkläre Ihnen, daß durch das Gesetz kein Arbeitsloser eine Stunde Arbeit und kein Arbeitsloser ein Stück Brot bekommt. Ich glaube, man hätte es viel notwendiger gehabt, sich mit der Organisation des Kreditwesens zu befassen. Man hätte sich mit dem ganzen Problem des Zinsfusses befassen sollen. Man sagt zwar, daß der Finanzminister durch eine Verordnung darauf Einfluß nehmen kann. Man hätte sich befassen müssen mit den lang- und kurzfristigen Krediten, mit den Hypothekarkrediten, mit den Sicherstellungen und den Konditionen der Banken. Mit dieser Organisation des Kreditwesens hat man sich aber absolut nicht becshäftigt. Man hätte eher daran gehen müssen, das ganze Kreditwesen für eine Anleihe vorzubereiten, die uns vielleicht bevorsteht.
Wir werden darauf zu sprechen kommen, daß nach den Schwierigkeiten der französischen Anleihe wir über kurz oder lang vor die Tatsache der Notwendigkeit einer inneren Anleihe gestellt sein werden und wir werden Sie daran erinnern, wie ungeheuer schwer Sie die Situation durch dieses Gesetz gemacht haben. Die Gesetzgeber haben nicht daran gedacht, daß der Staat auch Geld braucht, Sie haben nicht gedacht an die Notwendigkeit heimischer Kreditoperationen, zu denen man gerade die Bankleute brauchen wird, gegen die man sich heute durch dieses Gesetz 100 % ig wenden will. Man hätte sich befassen müssen mit dem Stand der Wertpapiere, mit der Devisenwirtschaft, wenn Sie wollen auch mit der Zinsfußpolitik der Nationalbank. Denn genau so wie heute die Herren Dr. Kalaš, Dr. Stránský und andere Herrschaften der èechischen Seite darüber sprechen, können auch wir im vollen Freimut feststellen, daß wir uns mit der Behandlung der Zinsfußfrage durch die Nationalbank nicht ganz einverstanden erklären können. Wir glauben sogar, daß heute die Nationalbank der Wirtschaft zu wenig Rechnung trägt, daß sie vielleicht, wenn ich es ganz privatkapitalistisch ausdrücke, zuviel auf den Gewinn der Aktionäre bedacht ist. Die Mission der Nationalbank ist eine viel größere. Die englische Nationalbank hat in einem Monat dreimal den Diskont herabgesetzt. Hier hat man Devisenverschärfungen bis ich weiß nicht in welche Schärfe gemacht und trotzdem den hohen Diskontsatz belassen.
Ich glaube feststellen zu müssen, daß die Verfassung des Gesetzes in einen Zeitpunkt fällt, wo die wirtschaftliche Situation noch lange nicht so kritisch war, wie sie es heute ist, und ich glaube feststellen zu müssen, daß dieses Gesetz ein großer taktischer Fehler ist, in einer Zeit, wo die Staatswirtschaft, wo die Privatwirtschaft sämtliche Reserven erschöpft hat. Ist es klug von der Finanzverwaltung, sich ineiner so schweren Zeit den Ast, auf dem sie sitzt, abzusägen? Ist es klug, daß man in einer Zeit, wo der Finanzminister vielleicht heute noch nicht weiß, ob er am 1. April die Beamtengehälter auszahlen kann, in einer Zeit, wo man vielleicht feststellen kann, wenn man den Fürsorgeminister fragt, daß er in seinem Portefeuille für sein Ressort nicht einen Heller zur Auszahlung der Arbeitslosen hat, daß man in einer so kritischen Zeit es wagt, ein solches Gesetz herauszugeben, das Vertrauen herstellen soll und Mißtrauen sät?
Ich glaube sogar, daß dieses Gesetz der beginnende Sturz des Finanzministers ist, weil er die Auswirkungen dieses Gesetzes meiner Meinung nach unmöglich überstehen kann. Auf der einen Seite sinkende Wirtschaft, herabgleitende Einnahmen und auf der anderen Seite Verrammelung des Weges, auf dem man innere Anleihen bewerkstelligen kann. Dazu kommen noch solche Scherze, wie man sie jetzt von èechischer sozialdemokratischer Seite hört, daß man Anträge in das Haus wirft auf eine 10 % ige Kapitalssteuer. Damit will man das Vertrauen der Einleger herstellen? Das macht do ch fast den Eindruck, als ob die Herren von Gott verlassen wären, in einer solchen Zeit so etwas zu machen.