Pátek 18. bøezna 1932

Ich glaube auch die Èechoslovakische Nationalbank opfert im wachsenden Maße dem Goldstandard die Binnenwirtschaft, nachdem sie durch außenpolitische und handelspolitische Maßnahmen unser Außenhandelsaktivum schon geopfert hat. Wir stellen mit Bedauern fest, daß man diese Fiktion auch weiterhin aufrecht erhalten will, obwohl man sich nicht verschließt, daß zur Voraussetzung des Funktionierens der Goldwährung auch eine größere Freiheit des internationalen Handels gehört, und daß der Weg hiezu über die Wirtschaftsregionale führen kann. Daß man mit den Absperrungsmethoden diesen Weg nicht betritt, daß man ferner die Meinung ausspricht, daß die gegenwärtige außerordentliche Zeit zu einer Realisierung dieser wirtschaftlichen Annäherung ungeeignet sei, zeigt so recht die gefühlsmäßige Befangenheit in falschen Idealen, denen zuliebe man die Binnenwirtschaft opfert und tatenlos zusieht, wie auch die Staatswirtschaft bei Eisenbahn, Post, staatlicher Forstverwaltung, Gruben und Hüttenverwaltung und nicht zuletzt die Staatsfinanzen selbst in erhöhtem Maße die Opfer dieses falschen Kurses werden.

Ein Bankengesetz, dem nicht die währungspolitische Änderung der heutigen Währungsverfassung vorausgeht, halten wir für gänzlich verfehlt. Ich verweise hiebei auf meinen Antrag im Budgetausschuß auf Trennung des Notenprivileges von den übrigen Geschäften der Nationalbank, denn beides in einem zu vereinen ist ein Widerspruch. Der Zugriff des Staates und alle Polizeiaufsicht bleiben solange nebensächlich, solange Geschäftspolitik und Währungsverwaltung in einem Institut vereinigt bleiben. Es ist Tatsache, daß Geschäftspolitik in erster Reihe Dividendenpolitik ist; eine 10 bis 12%ige Dividende, wie sie bei der Notenbank üblich ist, bestätigt diesen unhaltbaren Zustand, denn wenn die übrige Wirtschaft krank darniederliegt, ist eine derartige Gewinnquote nur aus der Opferung und dem Existenzzusammenbruch erklärlich.

Darum vertreten wir als wichtigste Voraussetzung für eine Sanierung der Wirtschaft, für Ermöglichung ihres Vollbetriebes die Trennung der Bank von der Währungsund Bankfunktion durch Errichtung eines eigenen staatlichen Währungsamtes als Verwalter einer aktiven, d. h. gleichbleibenden Indexwährung. Diesem Amte ist jede geschäftliche Betätigung untersagt. Man hat diese nicht nur in den Kreisen der Nationalsozialisten, sondern bei allen Goldwährungsgegnern erhobene Grundforderung negiert. Infolgedessen glauben wir auch nicht, daß eine Umänderung des Wirkungskreises der Banken und Geldanstalten im Sinne einer Zwangsaufsicht nach dem Muster der Verwaltungsreform an den inneren Dingen und Fehlern der Währungs- und Kreditpolitik etwas ändern könne. Die Prüfungen der einzelnen Bestimmungen des Gesetzesantrages geben dazu nach jeder Richtung Anlaß. Das im Art. I vorgesehene Kuratorium des nunmehr reichlicher gespeisten Fonds wird ernannt, statt gewählt, wie es dem demokratischen Prinzip entsprechen sollte. Dabei wird nicht einmal der Grundsatz der verhältnismäßigen Vertretung der verschiedenen Zweige der dem Gesetze unterworfenen Geldanstalten zum Ausdruck gebracht, sondern dieser Grundsatz "soweit als möglich" voll in die Ermächtigungssphäre der Regierung gelegt. Bezüglich der Neubesetzung ist ebenso wenig klar vorausgesehen: der Passus, daß die Neubesetzung in der Regel nach Ablauf von je 5 Jahren erfolgen "soll", gibt der Regierung die Handhabe, dieses Mandat zu einem erblichen zu machen, wie es ja auch bei den Krankenkassen und anderen Anstalten zur undemokratischen Regel geworden ist. Der im Punkt 5 des Art. I ausgesprochene Grundsatz, der Staatsbeamte ausschließt, vor Ablauf von 5 Jahren nach Beendigung ihres aktiven Dienstverhältnisses in die Dienste eines Institutes einzutreten, das eine Fondsunterstützung erhalten hat, wird durch das undemokratische Hintertürchen illusorisch gemacht. Die Ausdehnung der Erhöhung der Fondsbeiträge auch auf die Sparkassen und Volksgeldinstitute halten wir nicht nur für ungerecht und ungerechtfertigt, weil diese Anstalten infolge ihrer rigorosen Vorschriften und der pupillarsicheren Anlage ihrer Gelder kaum in die Lage der Inanspruchnahme des Fonds oder der staatlichen Bürgschaft gelangen werden, wie die bisher wenigen Einzelfälle einer Unterstützung aus dem Fonds nicht auf eigenes Verschulden, sondern auf die vis major der Kriegsanleihegesetze, wie z. B. in Schluckenau, zurückgehen und so verspätet und in ganz unzulänglichem Maße gewährt wurden, daß eine neuerliche Erhöhung des Fondsbeitrages einer ungerechtfertigten Steuer gleichkommt. Die Erhöhung des Fonds und die Zuschußermächtigung der Regierung bis zu einem Betrage von 20 Millionen Kronen läßt vermuten, daß gewisse èechische Institute dringender Stützung bedürfen und es widerspricht den Sitten des guten Kaufmanns oder des Staates als Treuhänder, für den Leichtsinn einzelner die korrekten Anstalten büßen zu lassen. Wir lehnen diese Erhöhung des Fonds auch aus dem Grunde ab, weil über die bisherige Fondsgebarung tiefstes Stillschweigen beobachtet wird und das Entstehen der Novelle zum Bankgesetz in das Düster der Geheimnistuerei gehüllt wurde und die Zensur aller Reden, die damit im Zusammenhang standen, uns einen Vorgeschmack der kommenden Durchführung brachte. Wir können diesen Fonds nur als einen Geheimfonds für gewisse Protektionsbanken ansehen, denn entgegen einer selbstverständlichen demokratischen Praxis hat man die Öffentlichkeit, insbesondere aber die Sparkassen und Volksgeldanstalten, ohne sie zu befragen und ihre Stellungnahme einzuholen, trotz wochenlanger interner Beratung vor eine vollendete Tatsache gestellt und das Prinzip der demokratischen Mitwirkung diktatorisch verletzt. An diesen Grundsätzen ändert auch die nachträgliche Retusch an einzelnen Bestimmungen, wie sie im Verfassungsausschusse angenommen wurden, nichts und insbesondere werden die Sparkassen und gemeinnützigen Volksgeldinstitute nicht nur materiell geschädigt, sondern trotz ihrer bisherigen rigorosen Geschäftsordnung einer kostspieligen bürokratischen Beobachtung, um nicht zu sagen Bespitzelung ausgeliefert. Den Schaden werden bei den gemeinnützigen Anstalten die sozialen, kulturellen und humanitären Einrichtungen im Wirkungskreis dieser Geldanstalten tragen, da durch die Erhöhung der Fondsbeiträge und die kostspielige Überwachung das Erträgnis geschmälert und dadurch die Unterstützungsmöglichkeit verringert wird. Interessant ist der Kreis der Aufsichtsorgane, die nunmehr über die Geldanstalten zu wachen haben. Neben dem eigenen Aufsichtsrat und dem Revisionsverband tritt nunmehr im verstärkten Maße die politische Behörde neben die Fondskuratorien, das Zentralvergleichsorgan, das bei unlauterem Wettbewerb entscheiden soll, das Schiedsgericht und als neuer Inquisitor die Nationalbank. Denn auch diese ist befugt, nach Art. XIII, Abs. 6 jene Geldinstitute, die sie auf Herz und Niere prüfen will, zur monatlichen Berichterstattung aufzufordern. Bezeichnend ist, daß diese Verpflichtung keine obligate ist, sondern die èechoslovakische Nationalbank fakultativ die Möglichkeit besitzt, wodurch der Willkür und dem nicht immer guten Willen Tür und Tor geöffnet wird. Daß diese Befugnis sehr leicht zu einer Kontrollbefugnis und direkten Einflußnahme ausgedehnt werden kann, liegt auf der Hand, wie überhaupt die Übereinstimmung dieses Gesetzes mit jenen über die Verwaltungsreform und das Gemeindefinanzgesetz unverkennbar ist. Bezüglich der Ausgabe von Einlagebüchern und Einlagsblättern vertreten wir den Standpunkt, daß die Einordnung dieser Befugnisse an die Aktienbanken ein schwerer Fehler der alten österreichischen Gesetzgebung war. In dieser Ansicht werden wir auch bestärkt durch die Entwicklung in der Èechoslovakischen Republik und den Vergleich des Einlagenwachstums. Bei den Sparkassen waren eingelegt 1919 5.537,000.000, 1930 18.029,000.000, also eine Zunahme um rund 320%. Bei den Banken betrug der Einlagestand bei Sparbücheln 1919 1.267,000.000 Kronen, im Jahre 1930 bereits 11.190,000.000 Kronen. Ein Wachstum also um 930%. Im Vergleich zu den Sparkassen sind die Bankeinlagen dreimal so schnell gewachsen, was wohl auf höherem Einlagenzinsfuß und andere Versprechungen zurückzuführen ist. Ungeheuer ist die volkswirtschaftliche Gefahr, die aus dieser Tendenz entspringt, denn während bei den Sparkassen das Geld zum überwiegenden Teile unmittelbar im Bereich des Sitzes des Institutes der lokalen Wirtschaft wieder zugute kommt, ist bei den Bankeinlagen infolge der überwiegenden Stellung der Zentralen mit dieser Distribution des Kredites nicht oder nur in verschwindendem Maße zu rechnen, wodurch das flache Land seines flüssigen Geldes und darauf fußender Kredite entblößt wird, während andererseits die Zentralen zu Fehlleitung des Kredites und Kapitals und zu Fehlinvestitionen verleitet werden. Wieweit das Zurückbleiben der ländlichen Beschäftigungsmöglichkeit, damit die Landflucht, mit der Konzentration des Geldes und Kredites zusammenhängt, ist schon oft bewiesen worden, damit aber auch das unverhältnismäßige Wachstum der großen Städte und die Unsicherheit der Lebensverhältnisse ihrer Bewohner, wenn die Steigerung des Zuflusses vorübergehend aussetzte.

Die Zwangsmaßnahmen und die Zwangsaufsicht und nicht zuletzt die sogenannte Haftung der Funktionäre und leitenden Direktoren sollen durch Mitbestimmung der staatlichen Bürokratie die Verantwortlichkeit steigern und die Sicherheit der überantworteten Gelder erhöhen, bzw. das Vertrauen der Bevölkerung festigen. Dasselbe hat man auch vom Gemeindefinanzgesetz und von der Verwaltungsreform erwartet. Die positiven Einflüsse und Ergebnisse sind zum Erschrecken aller Demokraten ausgeblieben, die negativen aber sind in Form der Beschränkung der - Verantwortlichkeit des bürokratischen Ausweichgeleises und der nationalen Engherzigkeit in erschreckendem und lähmendem Maße aufgetreten. Die ungenaue Fassung fast aller Punkte des Gesetzes und die berühmte "Kann-Form" geben der Regierung und ihren Organen, insbesondere den politischen Behörden die Möglichkeit der beliebigen Auslegung und des Einschreitens der Polizei- und Strafgewalt. Zwar glauben wir, annehmen zu dürfen, daß bei èechischen Instituten, insbesondere aber jenen, die den heutigen èechischen Koalitionsparteien nahestehen, sich die bürokratische Peitsche sehr leicht in das Füllhorn des Sanierungsfonds verändern lassen wird, und die allnationale Solidarität, zumindestens verschweigen und verdecken, Leitmotiv wie bisher bleiben wird.

Für die deutschen Institute sehen wir eine schwere Gefahr, die durch die Bestimmungen der §§ 38 und 39, durch die Entsendung von Regierungsvertrauensmännern, zu einer chronischen werden kann. Die staatliche Bevormundung führt, wie dies die staatlichen Betriebe tagtäglich und augenfällig aufweisen, kaum zu einer Vermeidung von Unkorrektheiten. Zeigt doch auch die Praxis, daß die Größe der angedrohten Strafe bei jenen waghalsigen Elementen nur dazu führt, daß sie auf den dem Gesetzgeber verborgen gebliebenen Maschen und Lücken des Gesetzes umso kühner und überraschender ihre Spekulationen aufbauen. Auch ist der Bürokrat, solange er nicht fachlich geschult ist, kaum in der Lage, ein richtiges Urteil zu fällen. Ist er aber ständig in einem derartigen Institut, so unterliegt er der Assimilation der Anschauungen, und leicht kann so ein bestellter Gärtner zum Bocke werden. Lehnen wir also das System der Vertrauensmänner ab, weil ja die bisherigen überprüfenden Instanzen dadurch vollständig desavouiert werden, lehnen wir ein Kontrollrecht der Nationalbank insolange ab, als diese selbst durch ihre Währungspolitik die Ursache der wirtschaftlichen Erschütterung ist. Wir müssen fordern, daß man Fehlern vorbeuge, statt Scherben zu kitten. Wir vertreten infolgedessen den Standpunkt, daß dem Aufsichtsrat der Aktienbanken mindestens ein Fünftel der Mitglieder aus dem Kreise der Fachberater, also dem Stande der Buchsachverständigen und Bücherrevisoren, angehören müßte, damit durch die Fachberatung Fehlern möglichst schon im Stande der Beratung begegnet werden kann, statt wie bisher immer erst nach dem Eintritt einer Katastrophe die verspätete Aufhellung zu betreiben.

So wie wir die Erweiterung der Berechtigung der Bücheleinlage für Aktienbanken und verwandte Anstalten bekämpfen, müssen wir auf weitgehendste Selbstverwaltung der Pensions- und sozialen Fonds der Angestellten der Geldinstitute drängen. Trotzdem in dieser Beziehung in der Abänderung ein kleiner Fortschritt zu verzeichnen ist und auch das Recht auf den Kollektivvertrag wenigstens rahmenmäßig in das Gesetz aufgenommen wurde, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, daß man bei der weitgehenden Mitverantwortung, die nunmehr auf alle Angestellten der Banken ausgedehnt wird, diesen auch das obligate Recht der Teilnahme, somit an den geschäftsordnungsmäßigen Sitzungen der Bankleitungen zumindest mit beratender Stimme einräumt.

Wir Nationalsozialisten erblicken in der gegenwärtigen Organisation der Großbanken und ihrem exploitierendem Charakter gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen die größte soziale Gefahr, insbesondere die Verbindung der Währungspolitik mit der privaten Geschäftspolitik bei den staatlichen Notenbanken für uns unvereinbar. Wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf objektiv geprüft und sind zur Überzeugung gekommen, daß er vollständig ungeeignet ist, die Grundlage zu einer Bank- und Geldreform abzugeben. Wir haben in den Ermächtigungsbestimmungen fast aller Paragraphen der neuen Vorlage keine Gewähr erblicken können, daß die staatliche Kontrolle rein objektiv und fachmännisch zur Beruhigung der Einleger und zum Wiedergewinnen des Vertrauens ausreichen wird, weil gerade die Bevölkerung der nationalen Minderheiten in der Ausdehnung der staatlichen Befugnisse eine fortschreitende Gefährdung ihrer wirtschaftlichen uns kulturellen Existenz auf Grund der Erfahrungen erblicken muß. Wir sind auch der Meinung, daß man, statt offen die begangenen Fehler einzusehen und die verfehlten Maßnahmen der letzten Zeit zu revidieren, durch dieses Ermächtigungsgesetz weder eine Beruhigung des heimischen Kreditwesens, noch eine Erhöhung seines Ansehens im Auslande zu erreichen vermag. Gerade die Ausschaltung der Selbstverantwortung, der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung und die Unterstellung aller Entschlüsse unter den Gesslerhut einer keinesfalls objektiven, sondern engherzigen und chauvinistischen Staatsbürokratie muß den Glauben an die Rechtssicherheit mehr erschüttern als ihm dienen.

Da dieser Entwurf weder unseren grundsätzlichen Anschauungen entspricht, noch in seinen Teilbestimmungen die heutige Situation bessert und einen weiteren wesentlichen Teil unserer wirtschaftlichen Eigenberechtigung in unverkennbar undemokratischer Form der staatlichen, uns feindlichen überliefert, sehen wir uns veranlaßt, gegen diesen Entwurf und seine Gesetzwerdung zu stimmen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Nitsche (viz str. 18 tìsnopisecké zprávy):

Meine hochverehrten Anwesenden! Ich bin der Ansicht, daß man zur Abwechslung wieder einmal zum Bankengesetz sprechen könnte. Es ist eigentlich zum Staunen, warum sich seit einem Vierteljahr sämtliche Fragen um das Bankengesetz drehen und warum es in einer so schweren Zeit so wichtig war, das Bankengesetz mit aller Gewalt durchzudrücken. Juristen haben bei den Verhandlungen über das Bankengesetz im Verfassungsausschuß Kritik an demselben geübt, und ich schließe mich den Ansichten und den Anträgen der Juristen von oppositioneller Seite vollinhaltlich an und will das Bankengesetz bloß von der politischen und wirtschaftlichen Seite beleuchten. Derartige staatliche Eingriffe in die Wirtschaft können derselben nur schaden. Die Wirtschaft hat ihre ehernen Gesetze und verträgt keine staatliche Angriffe und Eingriffe. Dies beweist uns auch die Geschichte. Schon im 16. Jahrhundert finden wir dasselbe Spiel im venezischen Staate. Die Dogen greifen in die Privatwirtschaft ein, maßregeln die Banken und zwingen sie, sich der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Das Resultat war, daß von 105 Banken in Venedig 94 zugrunde gegangen sind. Wir sehen dies weiter in den mittelalterlichen Staaten, wir sehen den Aufschwung der Familien Fugger und Medici, die große Banken- und Geldkonzerne waren, die alles in der Hand hatten und selbst die Regierung beeinflußten, wie es auch bei uns der Fall sein wird und wie es bei uns zum Teil auch schon zu sehen ist. Es hat sich aber alles wieder geändert und die Wirtschaft ist in ihre normalen Bahnen zurückgekehrt. Es gibt nichts Neues auf der Welt und auch mit unserem Bankengesetz wurde nichts Neues geschaffen. Es wiederholt sich alles. Nur eines will die Menschheit nicht lernen, nämlich aus der Geschichte will niemand lernen, und aus ihr könnte man wohl lernen.

Das neue Bankengesetz wird kein Vertrauen zu den Banken erwecken, sondern die Einlagen werden in noch erhöhterem Maße herausgezogen werden. Bis jetzt allein sind über 2 Milliarden an Einlagen herausgenommen worden. Wo sind diese Einlagen hingekommen? Teilweise ist das Geld zu Hause aufgehoben und die Hälfte dieser herausgezogenen Einlagen wurde in den Sparkassen eingelegt. Es wurde viel über das Bankengesetz gesprochen, viel zu viel über die Geldwirtschaft gesprochen und über die 50 bis 55 Milliarden Einlagen, die der Öffentlichkeit als eiserne Reserve hingestellt wurden. Die Öffentlichkeit ist darüber unruhig geworden und wir merken heute ganz gut, wie die Einlagen aus den Geldinstituten verschwinden und trotz den drakonischen Maßregeln, die das Bankengesetz vorsieht, haben die Leute kein Vertrauen. Wir sehen, daß das Gegenteil erzielt wurde. Ganz besonders wir Minderheiten sehen das, denn wir wissen, daß sich dieses Gesetz gegen uns richten wird. In der Slovakei gab es nach dem Umsturz 148 kleinere und größere Geldanstalten in deutschen und ungarischen Händen. Von diesen 148 Anstalten sind heute kaum ein paar übriggeblieben. Auf diese wird mit allen möglichen Mitteln eingewirkt, um die Gelder in die èechischen und slovakischen Geldinstitute hineinzubringen. Das nennt man Nationalisierung. Wir wissen genau, was das bedeutet. Dieses wilde Nationalisieren war die Ursache, daß so viel Geldinstitute der Slovakei eingegangen sind. Nach dem Umsturz glaubten die protegierten Banken der Slovakei, die Slovenská Banka und die Tatra-Banka, daß sie die Rolle der Živnobanka übernehmen müssen. Es fehlte aber etwas zur Übernahme dieser Rolle, nämlich die Überlegtheit und Klugheit, mit der man eine Bank leiten muß. Alle kleinen Unternehmungen, jedes winzige Werk wurde von den Banken aufgekauft, und all diese aufgekauften Unternehmungen sind langsam eingegangen. Ich selbst habe ein eklatantes Beispiel dafür erlebt. In der Zips war eine Mühle, wo Erbsen geschält und Haferflocken erzeugt wurden. Die Slovenská Banka hat diese Mühle eingekauft und hat dorthin als Direktor jemanden geschickt, der, wie ich glaube, Schokoladenfachmann in einer Pardubitzer Fabrik gewesen ist. Er verstand von der Sache nichts und das Unternehmen ist eingegangen.

Das deutlichste Beispiel dafür, wie die Banken der Minderheiten in der Slovakei behandelt werden, ist der Umstand, daß die Kommunen, die öffentlichen Institutionen, sowie Waiseninstitute ihre Gelder in die Anstalten der Minderheiten nicht einlegen dürfen. Wenn eine Stadt oder eine Gemeinde das tut, ist sofort der Bezirksvorstand da und drängt darauf, daß das Geld wieder unter allen möglichen Mitteln und Androhungen gekündigt wird. So wurden allein in der Zipser Bank 2 bis 3 Millionen öffentlicher Einlagen herausgezogen. Die öffentlichen Einlagen müssen in die priviligierten slovakischen Banken, in die Slovenská Banka, in die Tatra-Banka, in die Narodna banka und andere eingelegt werden.

Ich hatte einmal Gelegenheit, mit dem Finanzminister Vlasák über diese Angelegenheit zu sprechen, und habe ihn ersucht, dahin zu wirken, daß dieser Bankprotektionismus endlich einmal aufhöre. Es ist doch eine Schande, daß man in einer freien Republik einen derartigen Bankprotektionismus duldet. Das Resultat war, daß ich einen Brief erhielt, worin es hieß, daß die Bezirkshauptleute womöglich schonungsvoll vorzugehen und die Einlagen nicht auf einmal herauszuziehen haben. Sie können sie also herausziehen, nur nicht auf einmal. Ich hatte auch Gelegenheit, mit dem damaligen Präsidenten der Slovakei Dr. Drobný über diese Frage zu sprechen. Ich fragte ihn, wie er sich als oberster Verwaltungschef dazu verhalte, und Herr Dr. Drobný sagte mir wörtlich: "Ich kann nichts dafür, es ist leider so. Sehen Sie, die Rolnická pokladnica bekommt stillschweigend öffentliche Einlagen, bei der Legionáøská banka müssen wir sie auch stillschweigend lassen". Auf meine Frage, warum nicht bei den anderen, antwortete Dr. Drobný: "Ja, das fällt nicht in meine Kompetenz." Wenn wir im Staate gleichberechtigt sind, so müssen wir auch mit gleichem Maß gemessen werden, aber nicht ungleichmäßig. Wir wissen, daß das neue Bankengesetz gegen uns geschaffen ist. Deswegen, weil eine oder zwei Banken schlecht gewirtschaftet haben, müssen 100 andere darunter leiden, deswegen, weil man es in Žilina zugelassen hat, daß die Žilinská úverná banka durch leichtsinnige Wirtschaft zugrundegegangen ist. Wir wissen genau, auf welche Art das geschah, wir wissen auch, daß das Finanzministerium rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wurde, daß in Žilina nicht alles in Ordnung ist. Warum hat das Finanzministerium nichts getan, warum ist es nicht eingeschritten, damit diese Verluste von 60 Millionen bei Zeiten vermieden worden wären? Deshalb geschah nichts, weil sich hohe Persönlichkeiten eingesetzt, weil sie die Žilinská úverná banka protegiert haben, weil hohe Politiker eine Intervention nicht zugelassen haben, bis es dann zur Katastrophe gekommen ist. Wozu ist das bürgerliche Gesetzbuch? Dort gibt es genug Möglichkeiten und genug Mittel, derartige Sachen zu strafen. Es war also nicht notwendig, extra Strafsanktionen und andere Maßregeln zu schaffen.

Man könnte noch viel über diese Sachen erzählen, wir kommen aber mit all diesen Dingen und Gesetzen post festum. Herr Koll. Dr. Reiss, der der beste Kenner und Fachmann des slovakischen Bankwesens ist, könnte viel darüber erzählen. Vielleicht wird er sich die Mühe dazu nehmen. (Posl. dr Reiss: Ich bin inkompatibel, ich kann nicht!) Ich staune darüber, daß sich die Abgeordneten das gefallen ließen, daß man sie ganz einfach aus den Verwaltungsräten hinausgeschoben hat. Es ist unerhört, daß man einen Abgeordneten nicht mehr für so intelligent hält, um eine Stelle im Verwaltungsrat einnehmen zu können. (Posl. dr Rosche: Der Aufsichtsrat wird besser honoriert werden!) Ja, die werden alles kriegen und im Verwaltungsrate werden die Strohmänner sitzen. Nach dem Gesetz vom Jahre 1924, als die Revisionsabteilungen ins Leben gerufen wurden, hat man gesehen, daß die Revisionsabteilungen in erster Reihe ihre Tätigkeit auf die Geldinstitute der Minderheiten gerichtet haben. Es ist selbstverständlich, daß diese Revisionsabteilung überall bei diesen Instituten die größte Ordnung gefunden haben. Es hat alles geknappt. Ich wäre neugierig, wie die Berichte der Revisionsabteilung über die slovakischen Institute, über die Tatrabank, über die Slovenská banka und über die anderen Banken gelautet haben mögen. Die Revisionsabteilungen und ihre Beamten beklagen sich selbst darüber, daß sie gar nicht die Zeit dazu haben. Eine kleine Bank mit 80 Millionen Einlagen und 10 Millionen Aktienkapitel kann man leicht revidieren. Gehen Sie doch einmal die Živnobanka revidieren und die anderen Großbanken.

Bei der jetzigen Krise hätte die Regierung überhaupt mit anderen Mitteln vorgehen müssen, um die Krise wenigstens teilweise zu beheben, als mit einem Bankengesetz, welches die Kreditkrise noch ganz besonders steigert. 100 Kronen Kredit heute zu erhalten, ist eine Kunst. Wenn jemand eine Steuer zu bezahlen hat, kann er kein Geld bekommen, weil die Herren in den Banken auf dem Gelde sitzen, es zusammenhalten, um eventuell gekündigte Einlagen auszahlen zu können, und wenn jemand einen Kredit von 1000 Kè braucht, wird er ein Sparkassabüchel mit 10.000 Kè deponieren müssen. Das ganze Wirtschafts- und Kreditwesen ist gefährdet und geht zugrunde. Das wird das Endresultat dieses Bankengesetzes sein. Vor einem Jahre habe ich von dieser Stelle aus gesagt, das Mehlmischungsgesetz wird nicht lange dauern und wird novelliert werden müssen. Es ist bereits geschehen. Auch das Bankengesetz wird in einem Jahr bereits novelliert werden, denn so kann es sich nicht halten. Die Wirtschaft verträgt keine Fesseln.

Unsere ganze Wirtschaft ist dank der glänzenden Außenpolitik auf ein totes Geleise geraten. Es ist zum Staunen, daß bei diesen Devisenverordnungen und allem, was dazu kommt, die Menschen draußen überhaupt noch leben können. Die Unzufriedenheit und Unruhe wird von Tag zu Tag größer. Die Regierung sollte wichtige Maßnahmen treffen, um die Wirtschaftskrise zu bekämpfen, wir sehen aber keinen einzigen Schritt. Wir sehen, daß immer nur Symptome bekämpft werden, nie aber die Krankheit selbst. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.) Wir kommen so nicht weiter. Die landwirtschaftliche Bevölkerung drußen spürt es am meisten. Kein positiver Schritt der Regierung. Die Versammlungen der Agrarier sind nichts anderes als großartige Versprechungen. Wir lesen jetzt über den großen Industriellenkongreß der slovakischen Industrie in Bratislava. Die Berichte dort sind nichts als Jammern und Weinen, vom Präsidenten angefangen bis zu dem Fachreferenten. Dr. Hodáè spricht ja sehr gescheit, aber auch er kommt mit keinen positiven Anträgen, wie man der Sache abhelfen könnte, wie man die wirtschaftlich so schwer bedrängten Leute retten könnte. Wir sehen in der Slovakei, daß Schulen, öffentliche Bauten, Bezirksämter - nicht mehr weiter gebaut werden können und daß die Bauten ohne Dach stehen bleiben. Die Zemská banka hat den Gemeinden und Instituten das Geld gekündigt, weil sie selbst keines mehr hat. Wohin soll das führen? Warum hat man die Leute in so schwere Investitionen hineingetrieben? Bei der Hypoteèní banka sehen wir das gleiche. Niemand kauft ihre Pfandbriefe. Wir bekommen jetzt aus Frankreich eine Menge Geld zu 7 oder 8%. Warum kauft der Staat nicht davon Pfandbriefe, die man der Landwirtschaft weiter geben könnte? Wenn es keine Pfandbriefe gibt, woher soll man die langfristigen Kredite nehmen? Die Hypoteèní banka steht heute so, daß die Kredite, die sie den Restgutbesitzern gegeben hat, viel höher stehen als der Bodenwert in der Schüttinsel beträgt. Auf diese Weise kann eines schönen Tages das ganze Wirtschaftsleben zusammenstürzen.

Die großen Staatsmänner, die heute in Genf sitzen und darüber nachdenken, wie sie im Donaubecken das Präferenzsystem einführen sollen, täten besser, daran zu denken, wie sie die gesamteuropäische Situation retten könnten, nicht durch Machtpolitik, sondern durch Wirtschaftspolitik. Deutschland kann man nicht aus dem großen europäischen Konzern ausschalten. Wenn sie es ausschalten werden, wird das andere nie zusammenkommen.

Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um die Wirtschaft zu beleben. Einen Zweig der Wirtschaft haben wir noch in der Slovakei, der noch geht, das ist der Fremdenverkehr. Diesmal wird er auch ganz lahmgelegt durch die Devis nverordnungen. Ein Hotel nach dem anderen wird veräußert. Koll. Szentiványi hat gestern darüber gesprochen, daß soziale Institutionen, Steuerämter u. s. w. Gelder eintreiben, wie sie mit diesen Lizitationshyänen herumfahren, alle Sachwerte mitnehmen und verschleudern. Man müßte trachten, wenigstens in einem Ort einen Teil der Wirtschaft zu beleben, aber nichts geschieht.

Die Handelsvertragsverhandlungen mit Ungarn gehen, wie man sagt, dem Ende zu. Man könnte doch ganz gut in diese Handelsverträge einen Passus einschalten, der den Clearingverkehr zwischen diesen beiden Ländern regeln würde. Es müßte doch ganz gut möglich sein, daß die Gäste, die aus Ungarn in die Èechoslovakei kommen, ihre Zahlungsmittel mittels Clearing erhalten. Dasselbe gilt von Deutschland. Doch der Wirtschaftskörper ist zu schwerfällig, wir kommen nicht weiter, wir bekämpfen nie die Krankheit, sondern nur deren Symptome.

Da dies schon seit Jahren bei uns so geht, können wir zu dieser Regierung kein Zutrauen haben und werden gegen das Bankengesetz stimmen. (Potlesk.)


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