Von den Rednern der Opposition, aber auch von Rednern der Regierungsparteien wurde nur allzuberechtigte Kritik darüber geführt, daß die wenigen Vorteile des Bauförderungsgesetzes ungemein schwer für die Beteiligten zu erreichen sind. Wir sind ja niemals sonderlich erstaunt über die langsame Gangart des Amtsschimmels, der seinen Trab in der Republik eher verlangsamt als beschleunigt hat. Im Bewilligungsverfahren der Baugesuche wird aber mit allem Raffinement einer ihrer Macht bewußten Bürokratie ein derart schikanöses und zeitraubendes Verfahren zum Prinzip erhob en, daß man ruhig behaupten kann, der Verwaltungsapparat mache aus dem vom Parlament beschlossenen Bauförderungsgesetz ein Bauverhinderungsgesetz. Man darf wohl annehmen, daß sich die Behörden darüber im klaren sind, daß durch die amtlich geforderten und amtlich hervorgerufenen Verzögerungen nicht nur alle Bauwerber schwer geschädigt werden, sondern eine Arbeitskrise im Baugewerbe und allen mit diesem Schlüsselgewerbe im Zusammenhang stehenden Bauindustrien und bauhandwerksmäßigen Betrieben staatlich gefördert und herbeigeführt wird. Nicht nur um ein Jahr wird der Baubeginn durch ein so schleppendes Verfahren gewöhnlich hinausgeschoben, nein, vielen Bauanwärtern wird das Bauen überhaupt zur Unmöglichkeit gemacht, weil die Bewilligung absichtlich so lange hinausgezogen wird, bis der zur Verfügung stehende Staatskredit für Baugarantie und Betrag erschöpft ist, und die Bauwerber sind um eine Enttäuschung reicher und um die Einreichungsspesen ärmer und sind im Besitz eines Bauplatzes, den sie seinem Bestimmungszweck nicht zuführen und auch sonst nicht entsprechend verwerten können. Da der Staatsbeitrag von 20 Millionen zur Gänze erschöpft ist und nur um 10 Millionen vermehrt wurde, werden sich die für eine große Anzahl von Gesuchstellern entstehenden nachteiligen Folgen verdoppeln. Man muß sich doch darüber im klaren sein, daß ein Bauförderungsgesetz, das nur für Kleinstwohnungen einen Staatszuschuß festsetzt, nur von einer Schichte von Bauanwärtern in Anspruch genommen wird, die aus höchster Wohnungsnot oder aus dem Streben nach einem Eigenheim bereit sind, 40 Jahre Entbehrungen aller Art auf sich zu nehmen und große Opfer sich selbst aufzuerlegen. Solche Menschen und solches Streben ist mit allen Mitteln zu fördern und nicht zu behindern und zu verzögern, insbesonders dann nicht, wenn man auf dem richtigen Standpunkt steht, daß heute eine Wohnung etwas mehr ist als eine Ware, bei der Angebot und Nachfrage allein den Preis zu bestimmen hat.
Wir haben nichts dagegen einzuwenden, wenn als Vorbedingung für die Zuwendung eines Staatsbeitrages und der Gewährung der Staatsgarantie der Nachweis des Erwerbes und Besitzes eines Baugrundes verlangt wird, wenn wir hiebei auch gleich darauf verweisen, daß es Monate dauert, bis diese Baugrunderwerbung grundbücherlich durchgeführt oder bewilligt wird. Dies gilt vor allem für die nicht seltenen Erwerbungen, bei welchen das Bodenamt die Bewilligung zu geben hat, und bei Erwerb des Baugrundes durch Gemeinden, welche Bauten aufführen und die hiezu die Genehmigung der Aufsichtsbehörden benötigen.
Es stehen heute hunderte Häuser seit 1 bis 2 Jahren und infolge Fehlens der Zustimmung des Bodenamtes ist die grundbücherliche Eintragung nicht durchführbar, die Leute können nicht die längst bewilligten Hypoth ekardarlehen ausbezahlt bekommen. Die Folge davon ist, daß Baumeister und Bauhand werker um das Geld und zu Exekutionen drängen, wenn es dem gequälten Arbeiter nicht gelingt, sich hochverzinsliche Wechseldarlehen zu verschaffen, was eine ebenso bedeutende und nicht vorhergesehene, als auch unnötige Belastung bedeutet.
Fast noch schlimmer geht es den Gemeinden, die zu den beabsichtigten Bauten Grund erwerben müssen. Der Ankauf bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, wird aber nach der geltenden Gemeindefinanznovelle nur dann erteilt, wenn eine Rentabilität für Baugrund nachgewiesen wird und somit auch der Nachweis des bewilligten 2.5% Staatsbeitrages. Da aber andererseits dieser wieder erst bewilligt wird, bis der Besitz des Baugrundes nachhgewiesen ist, ist der Kreis geschlossen. Es beginnt dann der berüchtigte Rundlauf durch viele Monate, in dem die Behörde den Kopf und die Gemeinden den Staatsbeitrag verlieren. Man kann auch anders, aber dann sind nicht Bedarf und Not der Gemeinde ausschlaggebend, sondern die Volksangehörigkeit ihrer Bewohner.
Wenn aber Erwerb des Baugrundes unerläßliche Vorbedingung für Zusicherung der Staatsgarantie und des Zinsenzuschusses ist kann, muß logischer- und gerechterweise daraus ein unbestreitbares Recht auf Gewährung aller aus dem Gesetz entspringenden Vorteile entstehen. Oder glauben Sie, es verantworten zu können, daß man unter Vorgaukelung von Versprechungen einem Anwärter seine Ersparnisse herauslocken kann, wenn Sie ihm dann die gesetzliche Bauförderung vorenthalten, da er doch nur aus Vertrauen auf Recht und Gesetz sich zum Ankauf des Bauplatzes entschlossen hat?
Was soll er mit einem Bauplatz beginnen, wenn er nach monatelangem Harren und Bangen sich um alle Hoffnungen betrogen sieht? Nur als Bauplatz hat das Grundstück den Wert. Kann er es seinem Bestimmungszweck nicht zuführen, dann verliert er noch jährlich einige hundert Kronen an Zinsen von seinen schwer erworbenen Spargroschen.
Ist das Grundstück erworben, der Bauplan, Kostenvoranschlag und Rentabilitätsberechnung fertig, sind alle Beilagen und au ch die Bewilligung des Baudarlehens sichergestellt, dann beginnt erst der Leidensweg des Bewilligungsverfahrens. Hat man Pech, dann ist, wie in Brünn, der Referent erst auf Urlaub, dann muß er sich operieren lassen, und als er endlich begleitet von den Segenswüschen hunderter Bauwerber ins Amt wiederkehrt, bekommen seine Kinder Scharlach und erst nach gänzlicher Ausrottung der Epidemie in seiner Familie beginnt das Bewilligungsverfahren dadurch, daß fast alle Baugesuche zur Ergänzung oder Änderung zurückgehaut werden, und man glaubt gar nicht, daß einige Zentimeter an dem Klosettfenster imstande sind, einen Bau in die nächstjährige Bauperiode zu verweisen.
Wir könnten eine ganze Reihe für das ganze System typischer Fälle anführen, aber die Hunderte von unerledigten Gesuchen reden schon selbst eine deutliche Sprache. Für die Zentralbehörden in Prag gilt dasselbe, hier konzentriert sich die Verschleppung bis zur höchsten Potenz schon deshalb, weil Prag noch weiter liegt von den Siedlungsstätten der Anwärter, und deshalb verhallt ihr Ruf nach dringender Erledigung ungehört und unerhört. Wenn das Ministerium für soziale Fürsorge nicht imstande ist, diese passive Resistenz zu brechen, dann wird dieses soziale Hilfswerk nicht nur unnötig verzögert, sondern für viele unerreichbar.
Der größte Schönheitsfehler des Gesetzes und aller Novellen bleibt die Beschränkung des Staatszuschusses auf 10 Jahre. Er verhindert nicht nur eine gewissenhafte Rentabilitätsberechnung, sondern bedroht eine ganze Reihe von Existenzen nach 10 Jahren, wenn sich die Hoffnung der Bauanwärter nicht erfüllt, daß auch nach 10 Jahren der 2.5% ige Zinsenzuschuß in voller Höhe oder im verminderten Ausmaß weiter gewährt wird.
Eine Wohnung, die bei Berücksichtigung des Staatsbeitrages dzt. monatlich 120 Kronen kostet, wird nach 10 Jahren, wann derselbe aufhört, 180 Kronen kosten, und nach Erlöschen der Steuerfreiheit 234 Kronen, und hiezu kommen noch allfällige Zinsh eller, sodaß eine Erhöhung dann um mehr als das Doppelte eintritt. Damit rechnet ein großer Teil der Bauanwärter nicht, teils aus Unkenntnis der nach Ablauf von 10 bzw. 15 Jahren eintretenden Folgen, teils deshalb nicht, weil sie sich in der Hoffnung wiegen, daß der Staatszuschuß verlängert wird. Schuld an dieser Unklarheit und falscher Rentabilitätsberechnungen trägt der Gesetzgeber, weil er eine Verlängerung des Staatszuschusses offen läßt, bzw. in Aussicht stellt.
Im Interesse ein ergendgiltigen Regelung der Wohnungswirtschaft und der Bauförderung wäre eine möglichst klare Sprache erwünscht, damit die Anwärter nicht zum Eingehen von Verpflichtungen verleitet werden, die sie beim Aufhören des Zuschusses nicht mehr erfüllen können und dadurch nicht nur den Besitz gefährden, sondern auch die in den ersten 10 Jahren mühsam gebrachten Opfer.
Selbst eine klare Bestimmung, daß nach 10 Jahren der Zuschuß aufhört, wäre nicht so schlimm, als die Erweckung vager Hoffnungen, weil sich als Anwärter nur jene melden könnten, die mit dem Aufhören des Zuschusses von vornhinein rechnen.
Wir befürworten dies keineswegs, sondern vertreten vielmehr die Forderung, daß der staatliche Beitrag von 2.5% auf dieselbe Zeit wie die Steuerfreiheit gesetzlich festgelegt wird, und damit auch sein Erlöschen erst mit diesem Zeitpunkt. Das ergäbe eine klare Rechnung, ergäbe für Taus ende die Möglichkeit und die Sicherheit zum Bau und ergäbe nach Ablauf der obigen Frist eine leichte Konvertierung der restlichen Darlehensschuld und deren Verzinsung und Tilgung mit leicht erschwinglichen Beträgen.
Der zweite Fehler besteht in der Beschränkung des 2.5% igen Beitrages auf den lächerlich geringen Gesamtbetrag von 10 Millionen. Er kann und wird nicht ausreichen und es wird um ihn ein Wettrennen beginnen. Der Protektionswirtschaft wird damit Tür und Tor geöffnet, zumal die nicht durchs Ziel gehen werden, die zuerst eingereicht haben oder die die Unterstützung am notwendigsten brauchen, was gerecht zu beurteilen, die Herren in Prag auch dann nicht in der Lage sein dürften, wenn sie dazu den Willen hätten. Wir erinnern uns da an den bezeichnenden Fall der deutschen Baugenossenschaft in Neu-Oderberg, in deren Akt ein Schreiben des örtlichen Výbors als sanfter Wink für den entscheidenden Referenten an die Zentralbehörde lag, aus nationalen Gründen der Genossenschaft jede Art von Bauförderung zu verweigern.
Wenn Sie den Grundsatz, daß vor dem Gesetze alle gleich sind, zum Durchbruch verhelfen wollen, so müssen sie aus den früher aufgezeigten Gründen, aber auch im Interesse einer gleichen und gerechten Behandlung die Bestimmung verankern, daß alle Anwärter, die bis zu einem bestimmten Termine ihre Gesuche eingebracht haben, ein verbrieftes Anrecht auf Staatsgarantie und Staatsz uschusses besitzen, auch dann, wenn aus Schuld der Behörden nicht gleichzeitig der Na chweis des Erwerbs und Besitzes einer Bauparzelle erbracht werden konnte.
Eine nachträgliche etwaige notwendige Erhöhung des staatlichen Zuschusses muß möglich sein, wenn Sie dad urch erreichen, daß alle Anwärter die Wohltat des Gesetzes genießen und bei keinem das Gefühl aufkommt, daß sie unberechtigterweise hievon ausgeschlossen wurden.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Siedlungs- und Wohnungspolitik ist die Baugrundfrage. Da die Bestimmungen über die Erwerbung derselben mit der heutigen Vorlage verlängert werden, so gestatten Sie mir auch hiezu einige Worte, weil neben der Regelung der Preise auf dem Baumaterialienmarkt die Regelung der Preise auf dem Grundstücksmarkt nicht nur den Baupreis, sondern auch den Mietpreis maßgebend beeinflussen.
Ich kenne Fälle, wo Arbeiter, die sich Eigenhäuser bauten, durch 40 Jahre monatlich eine Grundrente von mehr als 30 Kè an den bisherigen Besitzer des Baugrundes zahlen müssen, und zwar nur deshalb zahlen müssen, weil der Baugrund entgegen den klaren Bestimmungen der Bodenreformgesetze nicht der ansuchenden Gemeinde zugewiesen wurde, sondern einem neuen Landedelmann, der den spottbilligen Ackerboden als teuren Baugrund zu Wucherpreisen weitergab und nun nicht nur Herr, sondern auch Nutznießer einer Grundrente in unerhörtem Ausmaß geworden ist.
Wir erheben daher wiederum unsere alte Forderung, die Gemeinde zur Herrin der Grundrente zu machen, und verlangen, daß der Staat mit allen seinen Mitteln dieses Streben fördert.
Wenn wir die Gemeinde zur Herrin der Grundrente machen wollen, die nicht nur preisregulierend am Grundstückmarkt eingreift, sondern diesen gerade beherrscht, so müssen wir jenen Weg wählen, der zum Ziel führt. Er ist weder kurz, noch bequem, doch sicher, und er ist jener Weg, der eine dauernde Bauförderung und eine gesunde Siedlungspolitik ermöglicht, die sich nicht nur zur Aufgabe zu stellen hat die Schaffung der fehlenden Wohnräume, sondern auch den Ersatz jener Kellerlöcher und ungesunden Behausungen, die den Namen "Wohnungen" zu Unrecht führen, duurch die Schaffung menschenwürdiger Ersatzräume.
Wenn der Fürsorgeminister diesen Weg aus sozialen und gesundheitstechnischen Beweggründen konsequent beschreiten will, dann muß er sich die Unterstützung seiner Kollegen aus dem Finanz- und dem Innenministerium sichern.
Wir sind der Ansicht, daß alle Zuweisungen an Wertzuwachsabgaben an die Gemeinden von diesen, vor allem aber von den Städten und Marktgemeinden unbedingt dem Stammvermögen zuzuführen und nicht zu laufenden Ausgaben zu verwenden sind. Das Stammvermögen der Gemeinden ist zur Hälfte in Grundstücken insolange anzulegen, bis die Gemeinde 50 % des gesamten Baugeländes ihr eigen nennt und sind Abfälle, die durch Abverkauf zu Bauzwecken enstehen, immer wieder für Erwerbung neuer Grundstücke zu verwenden bis der 50% ige Anteil am Baugelände in der eigenen Gemeinde gesichert erscheint.
Für den gleichen Zweck ist die überall einzuführende Gemeindeabgabe von unverbautem Grund dienstbar zu machen, wobei es notwendig erscheint, eine genaue Begrenzung des Begriffes "unverbauter Grund" aufzustellen, damit nicht willkürlich oder nach der politischen Zusammensetzung der betreffenden Gemeindevertretung Ackerboden mit dieser Gemeindeabgabe besteuert oder von ihr befreit wird.
Uns ist nur allzugut bekannt, unter welch schwierigen Verhältnissen heute die Gemeinden zu wirtschaften haben, und daß sehr viele sich am Rande der offenen Konkursansage befinden. Uns sind auch nicht unbekannt die Gründe dieser Zustände, für welche die Staatsgewalt und die Regierungsmehrheit die Verantwortung tragen, um die wir sie keinegswegs beneiden. Wenn wir dennoch und gerade deshalb unseren Vorschlag im vollen Umfang aufrecht halten und ihn in der Erkenntnis aller daraus entstehenden Konsequenzen vertreten, so leitet uns vor allem das Bestreben Wohnungs- und Siedlungspolitik auf eine dauernde sichere Grundlage zu stellen, aber auch das Bestreben die Gemeinden nach und nach aus der heutigen Zwangslage zu befreien, in die sie nicht durch eigene Schuld geraten sind. Erleichtert wird diese unsere St Ilungsnahme du rch die Tatsache, daß einerseits die städtische Abgabe vom unverbauten Grund die Zweckbestimmung ja schon enthält, die wir durch unseren Antrag sicherstellen wollen und der jährliche Ertrag im Gemeindehaushalt keine besondere Rolle spielt, wohl aber kann die Ansammlung in mehreren Jahren zweckdienliche Verwendung finden. Anderseits ist aber auch das jährliche Erträgnis der Wertzuwachsabgabe fast nie zu schützen und hängt die Höhe desselben von der Zahl und der Art der Übertragung im Gebarungsj ahr ab, so daß sie in kleinen Gemeinden in manchem Jahr gleich Null ist, in anderen einige tausend Kronen beträgt. Auf solchen Zufälligkeiten kann und soll ein Gemeindevoranschlag nicht aufgebaut werden und der normale Ertrag eines Jahres spielt in der Gebarung aller Gemeinden eine ganz untergeordnete Rolle.
Aber selbst dann, wenn die Gemeinden jährlich einige tausend Kronen an Einnahmen verlieren, muß der Antrag aufrecht erhalten bleiben, weil er ein weit höheres Ziel verfolgt: 1. die Gemeinde zur Herrin der Grundrente zu machen, 2. das Stammvermögen zu mehren und damit die laufenden Einnahmen der Gemeinde.
Welch ungeheuere Vorteile mit der Erreichung des ersten Punktes erzielt werden, wurde an anderer Stelle geschildert. Aber auch die Erreichung des zweiten Zieles ist ebenso wi chtig, wenn nicht noch wichtiger. Die Gemeinden schmachten heute unter einer Zinsknechtschaft in nie gekanntem Ausmaß und alle Gesetze des Staates zwingen sie bewußt oder unbewußt noch immer tiefer hinein, vor allem durch die gähnende Leere des Landesfonds, auf Grund des unseligsten aller Gesetze, des Gemeindefinanzgesetzes.
Der Staat hat es verstanden durch seine Fondswirtschaft genau den umgekehrten Weg einzuschlagen, der bei Fonden beschritten werden soll. Fonde soll man schaffen, um Schulden zu vermeiden, er schuf Fonde zu dem Zwecke, um Schulden zu machen. Und diese hohe Weisheit èechoslovakischer Finanzkunst wird zwangsläufig auf die Kommunalwirtschaft übertragen, und man wagt dieses Experiment zu nennen Sanierung der Gemeindefinanzen. Der Staat allein wird die Gemeinden nicht retten aus der heutigen Knechtschaft, wenn sie nicht den Willen, die Kraft und den Mut aufbringen, an ihrer Befreiung mitzuarbeiten.
Die heutige Art der Wirtschaft ist bequem, aber auch verantwortungslos. Ausgaben durch Schulden decken, heißt leben auf Kosten der Kinder, heißt der nachrückenden Generation stehlen das Recht der Selbstverwaltung. Es läßt sich doch mit dem Bleistift in der Hand der Tag errechnen, wo alle Gemeindeeinkünfte nicht mehr hinreichen zur Erzinsung und Tilgung der Schulden. Unsere Nachkommen werden nun die Zinsen der Sünden der Väter aufzubringen, aber nichts mehr zu verwalten haben als eine Konkursmasse.
Ausgenommen werden jene Gemeinden sein, wo eine fürsorgliche Verwaltung durch Jahrzehnte bestrebt war, den Besitz der Gemeinden zu wahren und zu mehren, und wo dadurch - eine sichere Einnahmsquelle vorhanden ist. Väterchen Staat hat selbst einst ein Gesetz geschaffen, wo er den Keimzellen des Staates, den Gemeinden hätte Besitz und Einkommen mehren können, mehren sollen nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes. Er hat aber das große soziale Hilfswerk, die Bodenreform, zur schäbigsten Bereicherung Einzelner mißbraucht, hat einen neuen èechischen Landadel geschaffen, und doch wird er an diesen Edelleuten nie seine Freude erleben, sie werden den Staat, ihren Staat, weiter benützen zur unverantwortlichen eigenen Bereicherung.
Die Gemeinden sind verarmt, um ihre Rechtsansprüche betrogen worden und jetzt hat man für sie nicht mehr übrig Grund und Boden, sondern Vorwurf leichtsinniger Gebarung. Nach den bestehenden Gesetzen sind zur Deckung der Gemeindeauslagen in erster Linie die Erträgnisse des Stammvermögens heranzuziehen. Eine Statistik dieser Stammvermögen würde die lächerliche Rolle aufzeigen, die sie heute im Haushalt der Städte spielen, würde aber auch aufzeigen, wie notwendig deren Erhöhung im Interesse der Vermögenslage und der Gebarung der einzelnen Gemeinden ist. Wir betrachten trotz der Not der Zeit und der Finanznot der Städte die Auffüllung der Stammvermögen und deren teilweise Anlage in Baugrund nicht nur als eine notwendige Voraussetzung der Wohnungs- und Siedlungspolitik, sondern auch der Finanzwirtschaft unserer Gemeinden.
Der Weg ist lang, die Aufgabe groß und schwierig, aber am Anfang steht die Tat und einen Anfang zu machen ist ebenso notwendig, als Taten zu setzen. Wir halten bei definitiver Lösung der Frage des Mieterschutzes jede Belastung des Mietzinses durch andere städtische Abgaben als durch die, welche mit Leistungen verbunden sind, also Wasserzins, Kanal- und Müllabfuhrabgaben und dgl. mehr für unmöglich. Verschwinden muß vor allen Dingen die Mietzinsumlage, die vielfach bis zur sadistischen Höhe von 40% Belastung des Mietzinses hinaufgetrieben wurde. Verschwinden vor allem deshalb, weil sie nicht nur unsozial, sondern auch ungerecht und ungleichmäßig ist, so daß sie nicht nur dasselbe Arbeitseinkommen, sondern auch die gleich große Wohnung ungleichmäßig belastet. Der daraus den Gemeinden entsprechende namhafte. Ausfall ist unbedingt wett zu machen durch bindende Zuweisungen aus dem Staatssäckel oder durch direkte Überlassung von Staatseinnahmen.
Da aber wenigstens für die Übergangszeit die Regierungsmehrheit auf der Mietzinsumlage weiter besteht, so fordern wir, daß deren Erträgnis ausschließlich zur Wohnungsfürsorge der Gemeinden zu verwenden ist, dies um so mehr, als der Staat glaubt, auf eine weitere direkte Unterstützung schon jetzt verzichten zu können, obwohl weder der Wohnungsmangel behoben, noch weniger das Wohnungselend verschwunden ist.
Mit immer größerer Leidenschaft wird auch bei uns alljährlich ein Kampf um die Lockerung jener Bindungen geführt, mit welchen der Staat regelnd und begrenzend auf dem Wohnungsmarkt eingreift. Die ganze Bevölkerung wird in zwei Lager gespalten durch das Für und Wider in der Stellungnahme zum Mieterschutzgesetz. Wenn auch noch immer die einzelnen politischen Parteien eine einheitliche politische Stellungnahme beziehen, so ist weder bei den einzelnen Parteianhängern noch den einzelnen Mietern die Einstellung einheitlich. Denn heute heißt es nicht nur: hie Mieter, hie Vermieter, sondern die Einheitsfront der Mieter ist längst durchbrochen und es gibt heute zumindest drei verschiedene Arten von Mietern, die bei gleichen Einkommens- und Wohnungsverhältnissen in einem Fall 10, im zweiten 60 und im dritten 150 Kè für eine Wohnung in der gleichen Landstadt bezahlen. Wir wissen, daß es sich nicht um ein Problem dieses Staates, sondern aller europäischen Staaten handelt, wir wissen aber auch, daß in den meisten Staaten mit größerem Mut und unter Aufwand größerer Mittel eine langfristige Lösung des Problems eingeleitet und vorbereitet wird. Wenn wir den Standpunkt vertreten, daß die derzeitigen Bindungen nicht Ewigkeitswert besitzen dürfen, so können wir unter den obwaltenden Umständen und in der heutigen Notzeit einer radikalen Lösung keineswegs das Wort reden. Die Zeit des gesetzlichen Zwanges kann erst vorüber sein, wenn die Erwerbs- und Lohnverhältnisse stabilisiert und durch eine großzügige Bauförderung auf dem Gebiete des Wohnungsmarktes Angebot und Nachfrage in ein solches Verhältnis gebracht werden, daß dadurch der Mietzins nicht nur in den alten Häusern auf einer erträglichen Höhe gehalten, sondern auch in den neuen Häusern entsprechend herabgedrückt wird. Dieser Tendenz widerspricht allerdings die Tatsache, daß die neuen Häuser gewöhnlich durch Realkredite mit 40jähriger Laufzeit belastet sind und besonders der Zustand, der mit dem Erlöschen der Steuerfreiheit eine 30% ige Belastung des Mietzinses durch die Zinssteuer samt Zuschlägen bringt und eine gleich hohe Belastung durch die Abgaben, zu deren Einhebung die Gemeinden durch die Gesetze des Staates und die Not der Zeit gzwungen werden.
Wenn auch nicht ganz mit Unrecht behauptet wird, daß in einzelnen Gemeinden schon heute das Angebot die Nachfrage an Wohnungen übersteigt, so handelt es sich fast ausschließlich um größere Wohnungen und um solche mit Mietzinsen, die für die Wohnungsuchenden unerschwindlich sind. Aber selbst wenn alle Menschen, die derzeit ohne Wohnungen da stehen, versorgt wären, darf man doch nicht an die Hunderttausende vergessen, die in so elenden Räumen hausen und zusammengepfercht sind, daß man von Wohnungen nicht gut sprechen kann und die Wohnungsfürsorge hat nicht nur der Wohnungsnot zu steuern, sondern auch das Wohnungselend zu lindern, ja zu beseitigen, denn die Wohnungsansprüche in diesem Lande sind so bescheiden, schon gemessen an denen in Deutschland, von England gar nicht zu reden, daß sie restlos erfüllt werden sollen. Selbst gut gemeinte Besserungen erzielen hier weder die erhoffte noch die erwünschte Wirkung, und zwar deshalb, weil sie immer zu spät kommen. Hätten Sie unsere Vorschläge beachtet und aus den Wertzuwachsabgaben städtische Grundstückfonds errichtet, hätten Sie den Gemeindebesitz vermehrt nach den von Ihnen selbst geschaffenen und in den Bodenreformgesetzen verankerten Bestimmungen, so hätten Sie den Gemeinden Aktivposten und Einnahmsquellen erschlossen und Sie hätten damit den Menschen gedient, die neue Wohnungen bauen oder mieten mußten. Dutzende deutscher Städte im Reiche konnten trotz größter Finanznot eine mustergültige und großzügige Bau- und Siedlungstätigkeit entfalten, weil sie seit Jahren Grundstückfonds und Grundstückbesitz mehrten und im Sinne und zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht Einzelner verwendeten. Hätten Sie bei der Schaffung und vor allem der Praktizierung der Bodengesetze ein wenig Damaschke oder die Werke anderer Bodenreformer studiert und nicht die Schwarten: "Wie mache ich sie reich und glücklich", (Sehr gut!) dann hätten Sie unserem bodenhungrigen Volk und den besitzlosen Gemeinden den Heimatboden gegeben und nicht Menschen, denen der Boden nicht heilig, nicht Erwerbsquelle ist, sondern Schacher und Wucherobjekt. (Souhlas.) Dann hätten Sie vor allem nicht den Staatsbesitz an Grund und Boden so sinnlos mehren dürfen, daß Sie aus Ihren Hektarreinerträgnissen nur Reingewinne von Hellern mit Ach und Krach herauswirtschaften (Výkøiky posl. Geyera a Kaspera.), aber bei der Erfassung der Steuerbasis bei privatem Grundbesitz Hunderte Kronen Hektarertrag verlangen und zur Bemessungsgrundlage machen. Fehlt Ihnen das Gefühl dafür, wie sehr Sie sich ins Unrecht setzten, wie Sie geradezu ein Musterbeispiel für eine Wirtschaft bieten, wie sie nicht sein soll? Die Not und Verzweiflung ist nicht nur in den Städten größer denn je, weil die Schlote nicht mehr rauchen, sie zieht hinaus aufs Land und Sie erkennen vielleicht jetzt erst den Schaden, den Sie vor 10 Jahren angerichtet haben, wo die Möglichkeit bestand, tausende Menschen nicht nur sesshaft zu machen, sondern ihnen Land zu geben, das sie ernährt hätte, während sie heute die Hunderttausenden der Arbeitslosen vermehren.
Deutschland versucht durch Innenkolonisation einen, wenn auch nur kleinen Teil des Arbeitslosenproblems zu lösen. Trotzdem hierzulande die Verhältnisse anders liegen, könnte eine Reform Teilhilfe schaffen. Die Bodengesetze haben nämlich nicht neue Arbeitsplätze geschaffen, sondern geraubt, wenn sie von Deutschen besetzt waren. Wir warnen, jede soziale Reform zu mißbrauchen zu Èechisierungsmaßnahmen, und mehr denn je muß unsere Forderung nach der nationalen Selbstverwaltung erhoben werden, denn nur dann können wir Ihrem Bestreben, unserem Volk seine deutsche Heim t, unseren schaffenden Menschen ihre Arbeitsstätten zu nehmen, entgegentreten; und sind wir Herren in unserem Siedlungsgebiet, über Scholle und Arbeitsplatz, dann werden wir den Menschen das geben, was Ihr System ihnen verweigert, Brot und Arbeit. (Potlesk na levici.)
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den bereits im Jahre 1924 vom Koll. Simm überreichten Antrag auf Erstellung von tausenden Einfamilienhäusern. Sie haben ihn in Ihrer souveränen Mißachtung der Opposition ignoriert, ohne ihn zu überprüfen, ohne ihn zu diskutieren. Hätten Sie wenigstens soviel Verantwortungsgefühl wie eine sachliche Opposition, die nicht jede Regierungsvorlage ohne Bedenken ablehnt, sondern sie prüft, sachlich kritisiert und Abänderungsanträge stellt, wohl wissend, daß all diese Arbeit nutzlos ist, denn Sie führen aus Paris Gewehrgriffe, Gummiartikel und Parfüms ein, nicht aber parlamentarische Sitten!
Bei einer Überprüfung hätten Sie daraufkommen müssen, daß die Verwirklichung des Antrages nicht nur eine günstige Auswirkung auf den Wohnungsmarkt gebracht hätte, sondern die Forcierung des Bestrebens, einen Teil des großen Heeres der Besitzlosen zu Besitzenden zu machen, und Sie wären auf vielen Gebieten einst Nutznießer jener Zustände, die aus eigenem Heim, gesunder Wohnung und geordnetem Familienleben entspringen.
Eine sesshafte und durch Besitz besser gesicherte Arbeiterschaft würde auch die Krise, die heute unser Land erfaßt hat, weit besser ertragen und die Widerstandskraft des Einzelnen gegen die Not unserer Tage wäre ganz bedeutend stärker. Wir begrüßen, daß in der heutigen schweren Zeit antisozial wirkende Zinssteigerungen vermieden wurden; gibt es doch Zehntausende, die arbeitslos und deshalb nicht in der Lage sind, auch nur den bescheidensten Mietzins zu zahlen. Das ganze große Problem ist nicht eine Frage des Mietzinses, schon mehr des Geldzinses und hängt letzten Endes davon ab, ob es gelingt, den Menschen ein gesichertes und entsprechendes Einkommen zu garantieren, das ihnen erlaubt, einen entsprechenden Teil desselben für die Wohnung aufzuwenden.