Ètvrtek 26. listopadu 1931

Wir haben bei der Gesetzgebung dieser Art deren ganze Tragweite zu ermessen. Ich für meine Person habe hierzu folgendes in Übereinstimmung mit meiner Partei zu erklären: Die heutige rechtsmaterielle Grundlage für die Staatsbediensteten ergibt sich durch die Gesetze vom 24. Juni 1926, die sogenannten Besoldungsgesetze, die vor mehr als 5 Jahren beschlossen wurden. Wir erinnern uns an die Einzelheiten der Handlungen zu dieser Beschlußfassung sehr wohl. Ich darf das hier, unwidersprochen auch von den Gegnern, feststellen, daß in der Nationalversammlung, sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Senat, es niemanden gegeben hat, der es gewagt hätte, von diesen Besoldungsgesetzen als von einer zeitgemäßen Besoldungsreform zu sprechen. Selbst die Regierungslager präjudizierten sich damals dahingehend, daß diese Gesetze von staatsfinanziellen Standpunkten diktiert sind, die allzusehr die wirklichen Bedürfnisse der Staatsbediensteten und Lehrer nach einem tragbaren Besoldungsgesetz ignorieren. Auch die Regierungslager ließen 1926 wissen, daß es als unerläßlich betrachtet werden muß, die Besoldungsgrundlage für die Staatsbediensteten und Lehrer im aktiven Dienst zu novellieren, wenn eine Konsolidierung der Lebensverhältnisse, auf welche eine vage Hoffnung gesetzt worden ist, nicht eintritt, oder andere Entwicklungen sich ergeben, die zu einer Novellierung drängen. Bei dieser letzteren Stellungnahme hatte man seitens der Regierung auch die Möglichkeit im Auge, daß es zu einer Novellierung der geltenden Wohnungsgesetze kommen könnte, zu einer Erhöhung der Mieten usw.

Die Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse trat nicht ein, im Gegenteil, je weiter wir vom Jahre 1926 in die Gegenwartszeit vorwärtsstießen, blieb das, was bis 1926 an den Verhältnissen sich ergeben hatte, bestehen oder verdichtete sich sozial und wirtschaftlich nur noch tiefer. Das Leben der Staatsbediensteten mußte, weil es solcher Art dauernd auf eine unmögliche rechtsmaterielle Grundlage gestellt blieb, geradezu zu einem unmöglichen werden. (Posl. inž. Jung: Man hat den Betreffenden die automatische Vorrückung weggenommen, aber dafür einen Wechsel gegeben, den man nicht einlösen kann!) Jawohl, das war das charakteristische der 26iger Gesetzgebung. Wir haben es nicht anders gekennzeichnet und ich muß sagen, die tragische Entwicklung nach 1926 hat den von uns damals vorgebrachten Argumenten Recht gegeben. Meine Herren ich frage, wer wagt es, zu behaupten, daß ich unrecht habe mit der Meinung, daß schon auf der bisherigen Besoldungsgrundlage die Lebenshaltung der Staatsbeamten unmöglich geworden ist? Mit einwandfreien Zahlen ist inzwischen schon wiederholt nachgewiesen worden, daß es deshalb zu einer Korrektur der bestehenden rechtsmateriellen Grundlagen für die Staatsbeamten und Lehrer kommen müsse, zu einer Novellisierung der Besoldungsgesetze des Jahres 1926.

Viel kommentiert worden ist dann in diesem Zusammenhang auch in der gesamten Öffentlichkeit die Tatsache einer ungeheueren Verschuldung des nach Hunderttausenden zählenden Standes der Staatsbeamten mit ihren Familien. Daran hätte die Regierung schon in den zurückliegenden Jahren nicht ganz vorbeigehen dürfen. Die Zahlen, welche damals bezüglich der materiellen Verhältnisse des Staatsbeamtentums gebracht wurden, haben deutlich aufgezeigt, daß die Besoldungsreform umso dringlicher wurde, je länger sie sich vom Jahre 1926 entfernte. Das Problem ist nicht nur von staatspolitischer Bedeutung, weil nur bei einer wirklichen Lösung der Frage die Zufriedenheit des Beamtentums zu erreichen war, sondern das Problem ist auch von eminent volkswirtschaftlicher Bed utung. Der Stand der Staatsangestellten und Lehrer bildet einen zu großen Bruchteil der Staatsbevölkerung, als daß seine Verelendung nicht auch von allgemeiner volkswirtschaftlicher Bedeutung sein müßte. (Výkøiky.) So mußte denn schon im Vorjahre eingegriffen werden, allerdings geschah das nicht in grundlegender Weise, so wie es das Besoldungsgesetz vom Jahre 1926 erfordert hätte. Es geschah dies durch das Gesetz vom 14. Oktober 1930, Slg. d. G. u. V. Nr. 144, betreffend den Weihnachtsbeitrag für die Staatsbediensteten und Lehrer im aktiven Dienste, eines Gesetzes, das fälschlich als das Gesetz über den 13. Monatsgehalt bezeichnet wurde. Wir haben uns damals über diesen Gesetzenwurf geäußert, und wenn wir für ihn stimmten, so deshalb, weil wir in ihm ein Präjudiz erblicken wollten.

Ich erinnere mich sehr wohl an die Einzelheiten der Behandlung dieses Gesetzes in der Kammer. Der Berichterstatter für den sozialpolitischen Ausschuß war damals Koll. Ježek, der sehr richtig bemerkte, daß es naiv wäre anzunehmen, daß der Weihnachtsbeitrag ein Äquivalent für die bevorstehende Mietzinserhöhung darstelle. Gelegentlich der Verhandlung der Mieterfrage werde man über eine Maßnahme zur anständigen Erhöhung der aktiven Bezüge der Staatsbeamten auf keinen Fall hinwegkommen. Diese Äußerung des Koll. Ježek war deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie aus dem Munde eines der Regierung angehörenden Mitgliedes gefallen war und so ein Eingeständnis der Regierung über die Notwendigkeit der Rechtsverbesserung der Staatsangestellten bedeutete. Die Weihnachtszulage vom Jahre 1930 konnte demnach nur als eine Kleinigkeit, als ein Vorschuß auf die Korrektur des Elends eines gesamten Standes angesehen werden. So wollten wir. Koll. Bergmann hat damals als Berichterstatter des Budgetausschusses das Gesetz über die Weihnachtsremunerationen als ein ungenügendes bezeichnet und damit die gesamte Staatsbeamtenpolitik einer vernichtenden Kritik unterzogen. Auch hier handelte es sich um einen Sprecher aus dem Regierungslager. (Výkøiky.) Meine sehr Verehrten, wir dürfen sagen, daß nach dieser Behandlung des Gesetzes über eine Weihnachtsremuneration im Vorjahre und nach diesen Stellungnahmen der genannten Berichterstatter die Hoffnung berechtigt war, daß weitere Arbeit geleistet werden würde, um wirklich zu der notwendigen grundlegenden Reform des Besoldungsgesetzes zu gelangen. (Výkøiky.)

Ich verwies aber auch bereits in meiner vorgestrigen Rede darauf, daß man zudem nach der Rede des Regierungsvorsitzenden und dem Exposée des Finanzministers vom 14. Oktober 1931 nicht erwarten konnte, was sich wenige Tage später begab. Man mußte solches als eine faktische Unmöglichkeit ansehen. Und nun ist doch dieses Gesetz vorgelegt worden, womit die Regierung die Restringierung der ungenügenden rechtsmateriellen Verhältnisse der Staatsbeamten vornehmen will.

Ich erkläre, daß ich namens meiner Partei diese Vorlage und ihr Projekt auf das entschiedenste ablehne (Souhlas.) und daß wir Gelegenheit nehmen werden, auch über den Zeitpunkt der Beschlußfassung des Gesetzes hinaus den Geist, der sich in diesem Gesetze offenbart, energisch zu bekämpfen. (Souhlas.)

Ich erkläre, daß es für diese Handlung der Regierung keine wie immer geartete Begründung gibt. Der Regierungsantrag ist ein Attentat auf tausende Lebenshaltungen, die sich mit Müh und Not noch vor dem Zusammenbruch bewahrt haben, was allerdings oftmals nur durch Mobilisierung von Darlehen möglich war. Der Regierungsantrag ist eine Handlung, die im Gegensatz zu diesen äußersten Anstrengungen den tatsächlichen Zusammenbruch tausender Lebenshaltungen zu unmittelbarer Folge haben muß. Der Regierungsantrag ist das Dekret der Illiquidät der Haushaltungen der staatlichen Beamten und Lehrpersonen im aktiven Dienst, das umsomehr die Katastrophe bewirken muß, als bisher diese Katastrophe nur durch die staatliche Garantie der Liquidität der bestehenden Haushaltungen der Staatsbeamten und Lehrer vermieden werden konnte. Bei dem Ausmaß der Betroffenen muß sich aus dieser Katastrophe eine allgemeine wirtschaftliche Katastrophe ergeben. (Posl. Krebs: Das ganze Weihnachtsgeschäft wird es spüren! - Posl. inž. Jung: Zu einer Herabsetzung der Militärauslagen kann man sich nicht entschließen! - Posl. Krebs: Trotzdem alle Lebensmittel billiger geworden sind!) Ja, so wird behauptet. Es kann keinen vernünftigen Menschen geben, der dieser Sache gleichgültig gegenübersteht und nicht unsere Meinung teilen müßte. Die allgemeine volkswirtschaftliche Katastrophe geht aus dem Umstand hervor, daß es sich bei der Weihnachtszulage für die staatlichen Angestellten und Lehrer im aktiven Dienste um Beträge handelte, die, unmittelbar vor Weihnachten ausgezahlt, nicht in den Taschen der staatlichen Beamten und Lehrer verblieben sind, sondern der Volkswirtschaft zugutekamen. Ich wage zu behaupten, daß die 275 Millionen, die im Vorjahre auf Grund des Gesetzes den Staatsbeamten und Lehrern im aktiven Dienst ausgezahlt wurden, bereits am 10. Dezember den Kurs in die Bevölkerung genommen haben. In diesen 10 Tagen hat sich das Geld einigemale umgesetzt. Hierin liegt die Bedeutung der Weihnachtszulage für die Staatsbeamten und Lehrer im aktiven Dienst, daß sie nicht nur für diesen Stand allein bedeutsam war, sondern für die Volkswirtschaft im allgemeinen. Nun wird von der Regierung behauptet: ja, wir verstehen das auch, wir begreifen alles, was an Erregung und Erbitterung gegen diese Handlungsweise entsteht, aber in dieser Zeit müssen Opfer gebracht werden, und zwar allgemeine Opfer. Wir sind viel zu objektiv, als daß wir leugnen würden, daß es eine Krise der Finanzen dieses Staates gibt, und ich habe auch in meiner vorgestrigen Rede die Tatsache des staatsfinanziellen Problems zugegeben. Aber ich frage, ob der rechte Weg beschritten wurde, um dieses Problem zu sanieren dadurch, daß man die Lebenshaltung der Kleinen und Kleinsten vor allem attackiert und ihnen Opfer auferlegt, die sich in ihrer weiteren Auswirkung zu einer Gefährdung der Lebenshaltung gestalten müssen. Die Regierung sagt, daß Opfer von allen gebracht werden müssen, und sie stützt diese Stellungnahme durch den Hinweis auf andere Vorlagen und Notmaßnahmen. Ich verweise hier auf die Regierungsvorlage Nr. 1465, betreffend die vorübergehenden Zuschläge zur Einkommen- und Tantiemensteuer. Diese Zuschläge betragen bei einem Einkommen von 30.000 Kè 54 Kè, bei 40.000 Kè 102 Kè, bei 50.000 Kè 216 Kè, bei 60.000 Kè 403 Kè, bei 80.000 Kè 846 Kè und bei einem Einkommen über 100.000 Kè 1632 Kè. Wieviel größer aber ist das Opfer, das die Staatsbediensteten und Lehrer im aktiven Dienst bei ihren weit unter diesen Beträgen liegenden Einkommen bringen müssen! Nehmen wir einen Staatsbediensteten an, der im Vorjahre 12.000 Kè Einkommen hatte. Bei diesem betrug die Weihnachtsremuneration 700 Kè, 50 % sind 350 Kè, und so stellt sich das Opfer dieser kleinen und kleinsten Leute als viel härter und größer dar, als die Erhöhung der Einkommensteuer bei den größeren Einkommen. Dabei hat ein solcher Staatsangestellter nicht die mindeste Gelegenheit, auch nur eine Krone von seinem Einkommen zu verschweigen. Ich wiederhole: Was die Regierung als Notmaßnahme bezeichnet, ist ein Attentat auf die kleinsten Haushaltungen. Dieses Attentat ist, wie ich schon gesagt habe, derart, daß es die Erregung und Erbitterung in allen interessierten Kreisen begreiflich macht. Es ist so, daß die Moral des Staates die des enragiertesten, von privatkapitalistischen Doktrinen geleiteten Unternehmers in den Schatten stellt. Es ist so, daß man annehmen muß, daß soziale Erwägungen bei dieser Handlung nicht oder nicht mehr bestehen und daß es kein Wunder ist, wenn sich ein ungeheurer Proteststurm gegen die Regierung wendet, die zum Teil auch sozialistische Regierung, wenn die Theorie des Sozialismus zu solchen praktischen Taten gelangt. Es wird behauptet, daß alles mit Rücksicht auf den mangelhaften Zustand der Staatsfinanzen notwendig ist.

Der Aufwand für die Weihnachtsremuneration betrug im Vorjahre 275 Millionen, davon 105 Millionen für die Angestellten der eigentlichen Staatsverwaltung, 39 Millionen für die Lehrer und 131 Millionen für die Angestellten der staatlichen Unternehmungen. Für heuer war die Weihnachtsremuneration ungefähr mit dem gleichen Betrag in den Voranschlag eingesetzt worden. Was erspart der Staat durch diese Vorlage im Verhältnis zu seinen tatsächlichen Ausgaben? Ohne den Beweis weiter mit Ziffern führen zu müssen, darf ich sagen, daß der finanzielle Effekt dieses Gesetzes geradezu unbedeutend genannt werden muß im Verhältnis zu den großen Staatsausgaben. Finanzminister und Regierung betonen, wenn aus der Durchführung der Regierungsvorlage auch kein großer finanzieller Effekt zu erwarten sei, sei die moralische Wirkung nicht zu unterschätzen. (Výkøiky.) Die moralische Wirkung dieses Gesetzes ist - das ist ja schon aus den wiederholten Zwischenrufen zu entnehmen - etwas anders, als die Regierung sich vorstellt. Wir analysieren den Regierungsantrag, wie schon geäußert wurde, als die Probe aufs Exempel zur weiteren Proletarisierung, zur Rückführung der sozialen Verhältnisse, zur Schaffung eines sozialen Kurses, der abrückt von dem sicherlich nicht übermäßig sozialen Kurse nach dem Kriege. (Výkøiky.) Die Auswirkungen der Regierungsvorlage werden auch außerhalb des staatswirtschaftlichen Betriebes zu verspüren sein. Heute ist es mehr Pflicht als zu jeder anderen Zeit, daß sich Millionen arbeitender Menschen vor einsetzenden Verfolgungen in Acht zu nehmen haben, daß sie auf der Hut sein müssen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.)

Das ist, was wir zur Regierungsvorlage zu sagen haben. Wir wollen diese Kritik auch mit unserem positiven Programm hinsichtlich des Verhältnisses der staatlichen Angestellten und Lehrer im aktiven Dienste in Zusammenhang bringen. Im Gegensatz zu ihrer durch den heutigen Regierungsantrag gekennzeichneten Handlungsweise muß die Regierung das Problem der Besoldungsreform sobald wie möglich in Angriff nehmen, damit es in absehbarer Zeit zu einer Befriedigung dieser Stände kommt. Wir wollen nichts mehr und nichts wenig r, als daß der Staatsangestellte und Lehrer derart gestellt werde, daß er sein Leben ohne größte Erschwernis und Not und Sorge gestalten kann. Wir verlangen für die staatlichen Angestellten und Lehrer als Arbeitnehmer des Staates nichts anderes, als daß sie einen Reallohn erhalten, mit dem sie ihr Leben erhalten können. Hierin gipfelt unsere positive Forderung zur Regierungsvorlage, unser Programm, das wir in nächster Zeit noch weiter auszubauen und zu erklären Gelegenheit nehmen werden. Es mag sein, daß die Würfel gefallen sind, daß alles, was wir jetzt in der Debatte zur Vorlage äußern, nur mehr etwas Problematisches ist. Wir sagen aber, daß die Würfel nur für einen Augenblick gefallen sein können, daß eine Umkehr von dieser Politik erfolgen muß. All denen, die von diesen Dingen tragisch betroffen werden, rufen wir zu, daß für sie und uns das Spiel nicht beendet sein darf, daß der ernste Kampf um die sozialen Grundlagen ganzer Stände fortgeführt wird und daß am Ende dieses ernsten Kampfes der Effekt stehen muß, daß nicht die Willkür Einzelner, sondern das Recht von Millionen Menschen obsiegt.

Im Sinne meiner Ausführungen sehen wir uns veranlaßt, die Regierungsvorlage abzulehnen. Wir werden uns erlauben, in Form einiger Resolutionsanträge der Regierung unsere positiven Vorschläge bekanntzugeben. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Horpynky (viz str. 24 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Dem Hause liegen zwei Notgesetze zur Verhandlung vor, welche in ihrer Auswirkung hauptsächlich die Staatsangestellten betreffen. Es wäre ganz müßig, wollte man in demagogischer Art und Weise die mangelhaften Besoldungsverhältnisse der Staatsangestellten hier irgendwie breittreten. Die Regierung als Arbeitgeber der Staatsangestellten muß selbst wissen, wie es in deren Reihen aussieht, und sie muß ein Interesse daran haben, über die materiellen Verhältnisse in den Kreisen der Staatsangestelltenschaft genau informiert zu sein. Als im Jahre 1926 das Gehaltsgesetz Nr. 103 nach langjährigem Kampfe der Staatsangestellten der parlamentarischen Erledigung zugeführt wurde, waren sich die Staatsangestellten im ersten Augenblick wohl dessen nicht bewußt, welche Schädigungen und Nachteile für sie in diesem Gesetze verborgen waren. Sie sahen damals nur die augenblickliche Erhöhung und Festlegung des Gehaltssystems und nur die in Aussicht genommenen Nachzahlungen infolge der Rückwirkung des Gesetzes vom 1. Jänner 1926 und sie forderten sogar die eheste Annahme des Gesetzes Nr. 103, damit sie der bescheidenen Vorteile desselben so rasch als möglich teilhaftig werden. Im Laufe der Zeit aber haben die Staatsangestellten am eigenen Leib zu spüren bekommen, was das Gesetz Nr. 103 aus dem Jahre 1926 an Nachteilen und Schädigungen für sie barg. Da wirkte sich jetzt für den Einzelnen spürbar der teilweise Entzug der automatischen Zeitvorrückung aus, da wurde die Schädigung der Staatsangestellten spürbar dadurch, daß ein Avancement aus einer Gehaltsklasse in die andere nur auf Grund einer Systemisierung möglich war. Da bemühte man sich zuerst die größten Härten dieses neuen Systems durch die sogenannte Resystemisierung wieder gutzumachen. Von den 40 Ermächtigungen, die sich die Regierung in diesem Gesetze hatte geben lassen, hat sie von den wenigsten Gebrauch gemacht, und da nur von jenen Ermächtigungen, welche irgendeine materielle oder ideelle Schädigung der Staatsbeamtenschaft bringen. Von den Ermächtigungen, damit individuell wenigstens einzelne Härten des Gehaltsgesetzes behoben werden können, hat die Regierung bis zum heutigen Tage keinen Gebrauch gemacht. Bis heute ist nicht jene Regierungsverordnung erschienen, die das Ausmaß der Anrechnung jener Dienstzeit festsetzen soll, die ein Staatsbeamter in anderen Dienstverhältnissen vor Antritt des Staatsdienstes zugebracht hat, eine Regierungsverordnung, die, wenn sie herauskäme, unbedingt einem großen Teil der Staatsangestellten, besonders der jüngeren Generation, materielle Vorteile bringen müßte, weil dadurch automatisch das Gehalt einer höheren Stufe oder Klasse zuerkannt werden müßte. Die Staatsbeamten haben infolgedessen das Gesetz Nr. 103 aus dem Jahre 1926 nie als eine definitive Regelung ihrer Bezüge angesehen, als Erfüllung all jener Forderungen, die sie seit Beginn dieses Staates jahrelang hindurch in unbeschreiblicher Geduld immer wieder erhoben haben. Sie verlangten daher die eheste Novellierung des Gesetzes Nr. 103, die endliche Valorisierung ihrer Gehälter, wie sie in anderen Staaten, die angeblich viel schlechter gestellt sind als der Siegerstaat die Èechoslovakei, durchgeführt wurde, und die Regelung des sogenannten Aktivitätsgehaltes mit Rücksicht auf den kommenden Abbau des Mieterschutzgesetzes. Die Regierung scheint anerkannt zu haben, daß die Forderungen der Staatsangestellten unbedingt berechtigt sind, und 1930 schuf sie daher das Gesetz über die Weihnachtszulagen.

Im Motivenbericht, in den Reden der Berichterstatter der Koalitionsabgeordneten wurde mit Bedauern festgestellt, daß dieses Gesetz über die Weihnachtszulage, über den sogenannten 13. Monatsgehalt nur eine vorübergehende Regelung der dringendsten Bedürfnisse der Staatsangestellten darstellt, die Berichterstatter versicherten, daß dieses Gesetz keineswegs eine Abschlagszahlung auf spätere Zeit sei. Im Gegenteil, sie versicherten, daß, wenn an dem Mieterschutz gerückt würde, sofort eine ausgiebige Gehaltsregelung werde durchgeführt werden müssen. Man bedauerte, daß man nicht 100 % Monatsgehalt, sondern nur 70 % den Staatsangestellten als Weihnachtszulage geben konnte und führte das darauf zurück, daß sich damals schon die ersten Auswirkungen der schweren Wirtschaftskrise bemerkbar machten. Besonders die sozialistischen Parteien in der Regierung, die immer vorgeben, daß sie das soziale Gefühl und Denken gepachtet haben, waren stolz darauf, und in ihren Zeitungen und Versammlungsreden buchten sie dieses Gesetz über die Weihnachtszulage als einen Erfolg ihrer Teilnahme an der Regierung, als einen Erfolg ihrer Teilnahme an der Macht, weil sie dieses Gesetz zu Gunsten der Staatsangestellten als Gegenforderung gegen angeblich überspitzte Forderungen der èechischen Agrarier aufgestellt hatten.

Und heute, ein Jahr nachher, ist von all dem nichts mehr gültig, alles ist umgeworfen, heute wird dieser große soziale Erfolg für die Staatsangestellten binnen wenigen Stunden von den gesetzgebenden Körperschaften gestrichen. Nun, Sie werden vielleicht, wie es im Motivenbericht heißt, 203 Millionen dem Herrn Finanzminister ersparen, d. h. Sie werden diese 203 Millionen aus den Taschen der Staatsangestellten herausnehmen und dem Herrn Finanzminister zur Verfügung stellen, damit er sie irgendwelchen unbekannten Zwecken zuführen kann. Aber Sie werden weit mehr mit diesem Gesetze erzielen: Jetzt wird die Staatsbeamtenschaft, die Menschen, die Hüter des Gesetzes sein und der weitesten Öffentlichkeit Achtung vor dem Gesetze beibringen sollen, am eigenem Leibe verspüren und aus eigener Anschauung erkennen, was Gesetze in diesem Staate wert sind, wie hier erworbene Rechte geachtet werden, die durch Gesetze festgelegt sind.

Das Parlament untergräbt dabei selbst noch den letzten Rest von Ansehen und Würde, den es noch hat. Wie wollen Sie der weitesten Öffentlichkeit plausibel machen, daß Sie jetzt mitten in der Budgetdebatte, wenige Stunden, bevor Sie das Finanzgesetz für 1932 annehmen, die Budgetdebatte unterbrechen und ein Gesetz annehmen, das die Endziffer des Budgets, des Finanzgesetzes abändert, und paar Tage später dann das umgeänderte Finanzgesetz zur Abstimmung und Annahme bringen? Wie wollen Sie es der weitesten Öffentlichkeit begreiflich machen, daß Sie mit einem Funken von Ernst und Verantwortungsgefühl überhaupt an diese Aufgaben herangehen? Sie versetzen sich selbst in die Rolle von Menschen, die ihre Aufgaben nur unaufrichtig lösen und sich vielleicht eines Betruges schuldig machen. Der bekannten Wehrlosigkeit der Staatsangestellten entsprechend, hat man auch die Form gewählt, wie man jetzt dieses Notstandsgesetz gegen die Staatsbeamten annehmen will. Vor 14 Tagen noch haben der Ministerpräsident, Finanzminister, hat Minister Franke als Vorsitzender der Personalministerkommission davon gesprochen, daß man nicht daran denke, die Bezüge der Staatsangestellten etwas abzuhauen. Man hat davon gesprochen, daß man hoffe, trotz der schwierigen Finanzlage des Staates infolge der Wirtschaftskrise die Bezüge der Staatsangestellten ungekürzt zu erhalten. Und ehe noch dieses Versprechen der Minister allen Organisationen der Staatsangestellten bekannt gegeben war, wurde mit einer Rücksichtslosigkeit sondergleichen die Gesetzesvorlage im Hause eingebracht und die erstaunte Öffentlichkeit erfuhr, daß die sog. eiserne Notwendigkeit, man lese: Die Leere der Staatskasse, die Regierung zwinge, solch ein Gesetz binnen wenigen Stunden annehmen zu lassen.

Warum hat man dieses unwürdige Spiel mit intelligenten, aufrichtig arbeitenden Menschen getrieben. Die Lenker des Staates mußten genau wissen, wie es um die Kassen des Staates steht. Es war eine niederträchtige Provokation, daß solche Versprechungen gegeben wurden, und wenn die Herren es nicht früher gewußt haben, so haben sie doch gewußt, daß es zu einem Abbau der Beamtengehälter kommen werde, weil schließlich und endlich Minister Beneš in seinem Berichte über die Genfer Völkerbundstagung im September dieses Jahres auch erwähnt hat, daß die Èechoslovakei am Budget die kräftigsten Striche werde unbedingt vornehmen müssen. Man will jetzt damit, daß man an die Spitze des Gesetzes die Kürzung von Ministergehältern und Abgeordnetendiäten stellt, dem großen Heere der Staatsangstellten und der ganzen Öffentlichkeit diese notwendige Maßnahme irgendwie erklärlich machen. Es lachen darüber die Hühner. Auf diese Art und Weise erspart man lächerliche 6 Millionen, einen Betrag im Staatshaushalte, der einen Betrag von einigen Hellern im Haushalt des einzelnen gleichwertig ist. (Výkøiky posl. Krumpeho.) Die 6 Millionen zahlen wir täglich auf den Militarismus. Die Beamten verstehen nicht mehr, daß ausgerechnet sie immer den Anfang machen sollen, daß sie die ersten Opfer sind, die sich der Staat aussucht, wenn es sich bei ihm um Sparmaßnahmen handelt. Daß das der Fall ist, haben wir heute erst aus dem Munde des Finanzministers bestätigt gehört. Um 2 Uhr nacht hat der Finanzminister im sozialpolitischen Ausschuß erklärt, das, was jetzt mit den Staatsangestellten gemacht werde, ja nur der Anfang ist, es werde noch eine ganze Reihe anderer Sparmaßnahmen kommen. Aber die Beamten können nicht begreifen, daß sie immer die ersten sein müssen, selbst wenn man sie noch so sehr an den ihnen angeblich angeborenen Patriotismus erinnert. Jede Erhöhung des Lebensmittelpreisniveaus, jede Tariferhöhung auf den Bahnen, alles was gemacht wird, spüren die Festbesoldeten mit der ganzen Härte an ihrem eigen en Leibe. Kein Mensch redet überhaupt von einer Entschuldungsaktion zugunsten der Staatsangestellten, man hat sie immer belastet mit sozialen Lasten, mit Pensionsbeiträgen, man hat ihnen auch noch aufgepelzt die Lasten des Heilfondes von dem sie nichts haben und gegen den sie sich wehren. Jetzt nimmt man ihnen die Weihnachtszulage, gleichzeitig aber erhöht man ihnen die Personaleinkommensteuer, nicht pro futuro, sondern gleich rückwirkend für das Jahr 1930. Was können die Staatsbeamten, nach den Worten, die der Herr Finanzminister heute nacht gesprochen hat, noch erwarten? Daß ihnen in kommenden Jahre ein weiterer Gehaltsabbau droht, daß man ihnen ihre Bezüge noch kürzen wird, daß man ihnen die Zeitvorrückung auf drei Jahre sperren wird, so daß jeder Staatsangestellte in diesen drei Jahren wenigstens einmal der Zeitvorrückung verlustig gehen wird.

Alles das geschieht durch eine Regierung, auf deren Ministerbänken sieben sozialistische Minister sitzen. Jetzt werden doch endlich die Beamten einsehen, was es für sie für Vorteil hat, wenn sie fortwährend im Lager jener Parteien zu suchen sind, die auf der Regierungsbank ihre Minister sitzen haben. Es ist natürlich sehr bequem, gerade bei den Staatsbeamten den Anfang zu machen; denn die sind ja wehrlos. Das ganze Leben schwebt über den Staatsbeamten die Gefahr, ohne Angabe von Gründen, aus sogenannten Dienstesrücksichten plötzlich versetzt zu werden, den Wohnort wechseln zu müssen, einige Zeit einen getrennten Haushalt zu führen; fortwährend schwebt die Gefahr über den Beamten, daß, wenn er schon die Möglichkeit hat, auf Grund des Systemisierungsprinzip in eine höhere Gehaltsklasse vorzurücken, daß ihm diese Vorrückung durch eine Änderung seiner Qualifikation verhindert werden kann, noch dazu derart, daß er sich gegen diese Herabminderung seiner Qualifikation nicht wehren kann. Denn man braucht ihn nur anstatt ausgezeichnet oder sehr gut mit gut zu qualifizieren und er ist gegen seine Hintermänner schon im Nachteil, wird übersprungen und geht des Avancements verlustig. Schließlich weiß der Staatsbeamte selbst, wie billig heutzutage ein Disziplinarverfahren ist. Und wenn hier bittere Klagen geführt wurden, daß man gegen Menschen, die wegen ihres materiellen Elends demonstrieren, sogar mit Gewehren schießen läßt, wir haben es am Montag und Dienstag dieser Woche in Prag erlebt, daß Abwehrversammlungen der Staatsangestellten aufgelöst und gegen die Staatsangestellten Polizei in den Saal hineingeführt wurde. Man hat also Berufskollegen dazu benützt, um die Kollegen einfach aus dem Saale hinausschmeißen zu lassen. Ich war Augenzeuge davon, daß auf der Gasse die Polizei einen ganz bestimmten Staatsbeamten suchte, weil sie vermutete, daß er in der Versammlung war, daß also sogar Polizei aufgehetzt wurde, besti mmte Beamte herauszusuchen und sie anzuzeigen, weil sie es gewagt haben, an einer Abwehrversammlung der Staatsbeamten gegen das ihnen drohende Unrecht teilzunehmen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.)

Es darf natürlich nicht unerwähnt bleiben, daß diese vorliegende Gesetzesvorlage, die ganz deutlich die Spuren der Eile und Hast trägt, mit der sie gemacht wurde, voller Fehler und Widersprüche ist. Es ist schon wirklich beschämend für das Parlament, daß ein Motivenbericht einer Gesetzesvorlage beigefügt wird, der eigentlich ziffernmäßig gar nichts enthält außer ein paar Phrasen und abgeschätzten Ziffern, aus denen sich kein Mensch ein Bild machen kann. Und dabei gibt man uns gar nicht die Zeit, Voruntersuchungen, wie es das Amt hätte machen sollen, um uns für unsere Arbeit ein klares Bild machen zu können, selbst anzustellen, denn es steht im Motivenbericht, daß dieses Gesetz vor dem 1. Dezember d. J. überhaupt publiziert sein muß und jetzt noch nach Annahme im Abgeordnetenhaus in den Senat gehen muß. Bei der Annahme des Gehaltsgesetzes Nr. 103 aus dem Jahre 1926 haben wir uns ganz entschieden dagegen gewährt, daß speziell durch die Einführung des sogenannten Erziehungsbeitrages noch immer das Prinzip der Alimentation im Gehaltsgesetz irgendwelche Geltung hat. Jetzt hat man dieses Prinzip der Alimentation noch im verschärften Maße durchgeführt, denn jetzt wird ein klarer Unterschied gemacht zwischen Beamten, die ledig sind, zwischen Beamten, die verheiratet sind ohne Familie und solchen, die mindestens ein Kind haben, für welches sie einen Erziehungsbeitrag beziehen. Es ist auch beschämend und tief bedauerlich für die Staatsbeamten selbst, daß sie als Instrumente dienen müssen, damit die Regierung allen privaten Unternehmungen ein Beispiel geben kann, damit sie mit den Gehältern der privaten Angestellten, mit den Löhnen der Arbeiter ebenso verfahren wie der Staat mit den Gehältern seiner Staatsangestellten. Es wird immerwährend davon gesprochen, wie schwer und furchtbar die Zeiten sind, wie entsetzlich sich die Krise auf jeden Einzelnen auswirkt. Es werden Mittel und Wege gesucht, ja man scheut sich nicht davon zu reden, daß man bis an die Wurzel des Übels zurückgehen muß, um halbwegs eine Erleichterung zu schaffen. Aber alles was die Regierung getan hat, um die Auswirkung der Krise zu mildern, sind nicht nur untaugliche Mittel, sondern Mittel, die den Keim in sich tragen, das Gegenteil von dem zu bewirken, was wir erzielen wollen. So auch diese Vorlage. Es ist klar, daß die Produktion, die durch die schlaue Politik dieses Staates den größten Teil ihres Absatzmarktes im Auslande verloren hat, jetzt in erster Linie auf den Inlandsmarkt angewiesen ist, auf den Inlandsmarkt, der aber nur dann tragfähig ist, wenn wirklich das große Heer der Konsumenten eine entsprechende Kaufkraft sich bewahren kann. Durch die Arbeitslosigkeit ist schon die Kaufkraft eminent gesunken. Jetzt werden fortwährend Maßnahmen getroffen, welche die Kaufkraft und den Konsum noch weiter verringern sollen, jetzt wird den Staatsbeamten die Weihnachtszulage gekürzt, nachfolgen wird dieser Weihnachtszulage die Weihnachtszulage der Privatangestellten, es wird folgen die Aufhebung der Kollektivverträge, der Gehaltsabbau, Lohnabbau, Schlag auf Schlag, fortwährend wird die Kaufkraft der Konsumenten heruntergesetzt. Es ist ein Mangel an Arbeitsplätzen und der Staat als erster dekretiert, daß er den Übertritt in die Pension erschweren wird, daß ein Übertritt in die Pension ohne Invaliditätsnachweis erst bei vollendetem 65. Lebensjahre möglich sein wird, anstatt dafür zu sorgen, daß die Pensionisten, die für ihren Lebensabend ein ausreichendes Auskommen haben, die Arbeitsplätze frei machen, damit postenlose Jugend nachrücken kann, daß dadurch die Kaufkraft des Konsumentenheeres verstärkt, wird das Gegenteil gemacht. Alles das machen die Sozialdemokraten mit, ja sie sagen sogar, daß sie erst jetzt, wo sie in der Regierung sind, eingesehen haben, daß alles in einer so großen, aus heterogenen Elementen bestehenden Regierung im Kompromißwege gelöst werden kann und daß ein Kompromiß niemals die Wünsche und Forderungen erfüllt, mit denen man in die Regierung hineingegangen ist. Eine Regierung, die derartig ratlos den Krisenzeiten gegenübersteht, die derart mit verfehlten Mitteln den Kampf gegen die Wirtschaftskrise aufnimmt, die jetzt sozusagen mit ruhigem Gewissen, weil sie ja von einer tragfähigen Parlamentsmehrheit gestützt wird, 203 Millionen dem Wirtschaftsleben entzieht, die im Laufe des Monats Dezember glatt und restlos in das Wirtschaftsleben hineingeflossen wären, eine solche Regierung kann natürlich auf das Vertrauen aufrichtiger und ehrlicher Parteien nicht rechnen. Es wäre zu wenig, wenn wir feststellen wollten, daß wir aus Mangel an Vertrauen der Regierung gegenüber gegen die Gesetze stimmen werden. Wir sind am Ende unserer Geduld, wir verlangen, daß die Regierung, die das Merkmal der Unfähigkeit und des mangelnden guten Willens deutlich genug an sich trägt, endlich zurücktritt, daß Parlament aufgelöst und daß Neuwahlen ausgeschrieben werden. (Potlesk.)


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