Ètvrtek 21. kvìtna 1931

Der § 2 enthält für die Zeichner ein weiteres Geschenk außer hohen Zinsen, Zuzahlungsgewinn und etwaigen Arbitragegewinnen, ein dauerndes und fortlaufendes Geschenk gegenwärtiger und künftiger Steuer- und Gebührenbefreiung. Im Widerspruch mit der im Motivenbericht betonten Konsolidiertheit steht das Mißtrauen gegenüber der Sicherheit des Staatsschuldners, da die Geldgeber die Stellung eines Faustpfandes in Form bestimmter Staatseinnahmen - der Motivenbericht nennt das Tabakmonopol gesetzlich zugestanden bekommen. Diese Sicherheitsforderung ist kein rühmliches Zeichen des fremden Vertrauens und dem Parlament muß diese Bestimmung gegenüber der Leere an wissenswerten Details doppelt peinlich auffallen und zu denken geben. Aus dem Motivenberichte erfährt man, daß die Rückzahlung erst im Mai 1932 fällig ist und es fehlt jede Andeutung, wie der Emissionsbetrag bis dorthin sichergestellt wird, um der Gefahr eines Virements vorzubeugen. Die Defizite in einigen Staatsbetrieben (z. B. Eisenbahn) und das budgetmäßige Steuereingangsdefizit können die Regierung nur allzuleicht verleiten, die Valuta der "Konventierungsanleihe" zur außerordentlichen Behelfung aus den Schwierigkeiten, in welche der Staat durch eine jahrelange verkehrte Macht- statt Wirtschaftspolitik geraten ist, zu verwenden.

Beim Durchlesen der vier Paragraphen des Gesetzes drängt sich einem Abgeordneten ein häßlicher und unnatürlicher Vergleich auf! Ich kann die Kenntnis des Gemeindefinanzgesetzes vom Jahre 1921 und der Novelle vom Jahre 1927 und 1930 in den allgemeinen Zügen als bekannt voraussetzen. Es wird wohl kaum einen Vorsteher oder Gemeinderat geben, der eine Gemeindeanleihe in dieser Form vor die Gemeindevertretung bringen könnte, ohne einen Sturm der Zurückweisung zu erleben. Selbst wenn ihm eine Überrumpelung gelänge, würden Bezirks- und Landesbehörde weniger gutgläubig und willfährig sein, sondern die Vervollständigung aller Bedingungen und Leistungen aufsi chtsbehördlich bis auf die Nieren prüfen, ehe sie in strengen Weisungen verklausuliert die endliche Genehmigung nach Monaten und Jahren dieser Prüfungsprozedur geben. Und das Parlament soll nach anderen Grundsätzen leichtsinnig und leichtgläubig mit verbundenen Augen im Minutentempo über alle Grundsätze einer klaren Gebarung sich hinwegsetzen und das Bewilligungsverfahren mangels aller Unterlagen und gesetzlichen Sicherungen zu einer Farce machen? Diejenigen Abgeordneten, die bedenkenlos solchem Blankowechsel zustimmen, degradieren ihr und das Ansehen der Institution und werden zum Verächter der Demokratie. Form und Inhalt dieser Vorlage geben keine Gewähr, daß sie zum Nutzen der Bürger des Staates, sondern aus dem imperialistischen Machtwillen der französischen Finanzoligarchie zur Niederhaltung in erster Linie des deutschen Volkes und zur Fesselung der Nachfolgestaaten an die goldene Kandare dieser Finanzoligarchie notwendig ist. Wieder bewahrheitet sich das Wort Philipps von Mazedonien: "Ein mit Gold beladener Esel übersteigt die höchsten Mauern". In diesem Falle sind es die Versuche der Vernunft, wie sie sich in den deutschösterreichischen Zollabkommen durchringt, zu Gunsten der französischen Hegemonie den Durchbruch zu verhindern.

Statt Freiheit und Brot bedeutet diese Anleihe die Vertauschung der goldenen amerikanisch-englischen Fesseln durch den noch festeren Gläubigerzement, den Frankreich zur Neubefestigung des in Abbröckelung befindlichen Versailles-St. Germain-Zwinggebäudes eiligst braucht. Diese politische Tendenz ist so einleuchtend, daß sie die so oft und bei jeder Gelegenheit bekundeten friedlichen Absichten der Regierungen als mehr oder minder gelungene Heuchelei entlarven. Sind Form und Inhalt des Gesetzestextes mangels jeder Klarheit unannehmbar, sind die auf der Hand liegenden politischen Tendenzen ein berechtigter Grund zur Annahme, daß die wirtschaftliche Seite im Zeitpunkt weder aktuell, noch beweiskräftig ist, um als Unterlage zu konkreter Stellungnahme geeignet zu sein, so ist gegen die Anleihe einzuwenden, daß der Konversionszweck keineswegs gesichert erscheint. Hiezu kommt ein weiterer wesentlicher, allgemeiner Einwand grundsätzlicher Natur, der sich gegen das Prinzip der Anleihe wendet.

Anleihen mögen im Zeitalter der Feudalstaaten, der Leibeigenschaft, das Zehents und der Robott ein Werkzeug der Fürsten und Potentaten zur Schonung des großen Kapitalbesitzes, wie er sich in den Händen der begüterten Handels- und Industriereichen schon angesammelt hatte, gewesen sein, um mit Hilfe dieser schnellen Mittel die steigende Bedrängnis des feudalen Systems im Wege des Kompromisses und Teilung der Macht mit den kapitalistischen Spitzen des dritten Standes zu bannen. Im Zeitalter der Demokratie sind Anleihen ein Widersinn und Hohn auf die staatlichen Hoheitsrechte, der persönlichen und materiellen Dienstleistung des einzelnen Staa tsbürgers. Anleihen bedeuten einen Verzicht auf die Leistungshoheit, denn die Bedürfnisse des Staats können und dürfen ohne Verletzung der sozialen Leistungsfähigkeit nie auf Borg und Pump, sondern nur im Wege des direkten Einzuges in Form sozial gestaffelter Steuern und Abgaben erfolgen. Anleihen sind eine direkte Schädigung der Bevölkerung und ein Geschenk an die Kapitalisten; denn regulär müßten jene, die mehr Geld haben, als sie verbrauchen können, das ihnen die kapitalistische Wirtschaftsunordnung als irgendwelchen Renten-, Zins- und Konjunkturgewinn in den Schoß geworfen und auf Kosten der Allgemeinheit zum Reich tum verholfen hat, so besteuert werden, wie es ihrem der Not des Nächsten abgepreßten Reichtum entspräche. Durch die Anleihe werden die Kapitalisten von der progressiven Steuer befreit und die arbeitenden Schichten durch die Kosten der Anleihe, Zinsen, Zuzählungsverluste, Provisionen ungerechtfertigt belastet. Durch Steuer- und Gebührenbegünstigungen werden diese Geschenke an die Kapitalisten noch dauernd erhöht und der gesamte Staat in die Hörigkeit einiger Finanzkonzerne gebracht, die ihre Macht zur Ausnützung neuer, von ihnen geschaffener Konjunkturen zu neuerlichem Raub am Volkseinkommen benützen, Anleihen sind Maßnahmen zur Bereicherung der Reichen, Weiterverarmung der Armen und Vergrößerung der sozialen Dyskrasie und ein Hauptfundament der Ausbeutung durch Zins- und Besitzrente. Anleihen sind eine Begleiterscheinung der Zinsfron und nur durch Geldreform und Brechung der Zinsknechtschaft und Ausschöpfung der Leistungshoheit vermeidbar und erst mit ihrem Verschwinden wird der Weg zur sozialen Gerechtigkeit frei.

Diese Anleihe widerspricht den formellen Voraussetzungen zu ihrer kaufmännischen Beurteilung, zeigt sich als Instrument des politischen, imperialistischen, gallischen Machtwahnes und muß von uns neben dieser besonderen Erscheinung auch aus dem allgemeinen antisozialen Prinzip als Lastenverschiebung auf die armen arbeitenden Schichten abgelehnt werden. (Potlesk.)

3. Øeè posl. dr Mayr-Hartinga (viz str. 23 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wer sich trotz der Schwere der Zeit noch einen Rest von Humor bewahrt hat, wird sich unwillkürlich an den Mann erinnern, der vor dem mißlungenem Bilde seines Großvaters ausruft: Armer Großvater, wie hastDu dich verändert, - wenn er dasBild der gegenwärtigen finanziellen Lage des Staates mit dem Stande der Finanzen zu der Zeit vergleicht, wo die heutige Regierung und Mehrheit die Herrschaft übernommen haben. Es wundert mich nicht, daß die heutige Mehrheit vor ihren eigenen Entschließungen die Flucht ergreift, so daß man genötigt ist, eine so weittragende Vorlage, bei der es sich um Milliarden handelt, vor leerem Hause verhandeln zu müssen. (Posl. Horpynka: Was sollen die Herren machen? Loben können sie es nicht und tadeln dürfen sie nicht!) Erstaunlich ist jedenfalls, mit welcher Leichtfertigkeit die heutige Mehrheit der Regierung die Verfügung über Millionen und Milliarden einräumt und sich dabei jeder Kontrolle begibt. Das ist um so erstaunlicher, als man bisher in dieser Hinsicht, glaube ich, nur schlechte Erfahrungen gemacht hat. Wenn wir uns z. B. fragen, was ist aus den 1300 Millionen geworden, die hier vor wenigen Wochen oder Monaten bewilligt wurden, so kann uns hier niemand Auskunft geben und die Regierung hat uns bisher keine Auskunft gegeben und namentlich die Deutschen in diesem Staate haben von diesen 1300 Millionen bisher sehr wenig zu merken bekommen. Nun sollen wieder 1700 Millionen bewilligt werden. Es hat der Herr Abg. Rosche gestern ausgerechnet, daß diese 1700 Millionen durch ein Gesetz bewilligt werden, das 136 Worte umfaßt, so daß jedes Wort dieser Vorlage 12 Millionen kostet. Es wird sich erst zeigen, ob sie wirklich so viel wert ist und das Geld gut angelegt ist. An sich ist ja die Konversion von hochverzinslichen Staatsschulden in niedriger verzinsliche durchaus begrüßenswert und eine allgemeine Übung. Aber das Gesetz beschreitet diesen Weg nicht, es fordert eine neue Anleihe und deutet nur äußerst unklar im § 1 an, daß dieses Geld zur Tilgung älterer Schulden verwendet werden soll, die höher verzinslich sind. Das ist deshalb ein sehr unklarer Ausdruck, weil wir gar nicht wissen, wie hoch die neue Anleihe verzinslich sein wird. Damit komme ich zu dem heiklen Punkt, daß in der Vorlage selbst über die neue Anleihe, die geplant ist, so gut wie nichts gesagt wird. Der Motivenbericht enthält einige Bemerkungen, aber nicht bloß, daß sich jeder Jurist sagen muß, daß das, was im Motivenbericht steht, für den Gesetzgeber selbst nicht verbindlich ist, ganz abgesehen davon sind die Angaben in diesen Motiven so unsicher und unklar, daß man sich kein genaues Bild der Zukunft machen kann. Es ist nicht gesagt, zu welchem Kurs emittiert wird, es ist nicht gesagt, von wem die Anleihe aufgenommen wird, es ist auch nur sehr unklar angedeutet, es ist davon die Rede, daß sie mit 5 1/2 % verzinst werden soll und man rechnet sich daraus eine jährliche Ersparnis von 24 Millionen aus. Sehr schön, wenn es bei diesen 5 1/2 % bliebe, aber wenn man eine genaue Berechnung an der Hand der unsicheren Angaben durchführt, so wird man kaum unter eine Verzinsung von 8% kommen, so daß auch schon damit die Bestimmung des Gesetzes ins Wanken gerät, daß die Anleihe verwendet werden soll zur Tilgung von älteren Darlehen, die höher verzinslich sind. Es könnte sich ergeben, daß kein solches Darlehen zu finden ist, und man nicht weiß, was überhaupt mit dem Geld geschieht. Es ist nicht die Rede von den Spesen und Provisionen, die bei solchen Gelegenheiten immerhin einen beträchtlichen Betrag ausmachen, nur eines ist auffallend: Es wird in den Motiven angedeutet, daß die Anleihe in erster Linie für die Tilgung der sogenannten englischen Anleihe aus den Jahren 1921 und 1922 bestimmt ist, die mit 8% verzinslich ist. Zur Tilgung dieser Anleihe wären ungefähr 47 Millionen englische Pfund notwendig und trotzdem wird die Anleihe in der Höhe von 50 Millionen englischen Pfund aufgelegt, d. i. ein Unterschied von ca. 100 Mill. Kè. Damit denkt man offenbar an die Spesen und Provisionen, immerhin ein ganz netter Betrag, von dem man nicht weiß, wer ihn bekommt. Die Bedingungen, die wir da hören und die in Wirklichkeit noch viel schlechter sein werden, als uns in den Motiven angedeutet wird, lassen uns an der Richtigkeit der Behauptung der Motive zweifeln, daß die Anleihe an sich günstig und vor allem ein Beweis für unsere finanzielle Konsolidierung sei. An dem letzteren, daß man gar so sehr auf die finanzielle Konsolidierung des Staates vertraut, muß man schon deshalb zweifeln, weil gleichzeitig im Gesetz ausdrücklich gesagt wird, daß zur Sicherstellung dieser Anleihe die beste Staatseinnahme, die sicherste, die wir überhaupt haben, der Tabak verpfändet werden muß. Ob das ein besonderer Ausdruck des Vertrauens ist, ist Geschmacksache. Am bedenklichsten am Gesetz ist aber die Eile, mit der es gemacht werden muß. Es wurde uns gesagt, nicht uns im Parlament, denn im Parlament sagt man den Leuten nichts, da ist die Mehrheit dazu da, daß sie blindlings stimmt und die Opposition, die braucht überhaupt nichts zu wissen, aber man hat uns in den Zeitungen gesagt, daß die Eile deshalb notwendig sei, weil der Vertrag zwischen der Regierung und der Gruppe, die das Geld gibt, der geheimnisvollen Gruppe, über die ich noch ein paar Worte sagen werde, am 28. Mai unterschrieben sein muß. Nun wird sich jeder fragen, warum gar so eilig, umsomehr, als die englische Anleihe, zu deren Tilgung dieses Darlehen dienen soll, erst im Mai 1932 zu zahlen ist, so daß der Effekt der ist, daß wir ein Jahr lang sowohl die 8% für die alte Anleihe, wie auch so und so viele Prozent für die neue Anleihe gleichzeitig zu zahlen haben werden; und niemand weiß, woher diese Zinsen genommen werden und wozu das Geld in der Zwischenzeit so dringend gebraucht wird, wenn es erst im nächsten Jahre geschuldet wird. Es besteht also der wohlbegründete Verdacht, daß sich hinter dieser Anleihe doch wiederum das Geldbedürfnis des Staates versteckt und daß diese Anleihe, zunächst wenigstens, zu ganz anderen Zwecken verwendet werden soll und muß, als es in den Motiven des Gesetzes gesagt wird.

Damit komme ich zu einem weiteren kritischen Punkt. Das Geld wird im Auslande aufgenommen. Wir Deutschen haben wahrlich keinen Grund mit der Tätigkeit des früheren Finanzministers Engliš in allem und jedem einverstanden zu sein, aber ich glaube, niemand kann leugnen, daß Finanzminister Engliš seine ganze Kraft daran gesetzt hat, wirklich geordnete Verhältnisse herzustellen, und sein Bemühen war, namentlich unter der früheren Koalition, auch von Erfolg begleitet. Finanzminister Engliš hat sich auch in der gegenwärtigen Koalition mit allen Händen und Füßen, muß man sagen, bemüht, die Ordnung aufrechtzuerhalten und sich gegen alles gesträubt, was diese Ordnung zu stören geeignet war, und darum sind ihm die verschiedenen finanziellen Vorlagen sehr mühsam abgerungen worden. Schließlich scheint ihn die Kraft verlassen zu haben. Es ist eine bedauerliche Tatsache, daß er wirklich krank war, und durch Krankheitsfälle in seiner Familie auch sein Nervensystem zerrüttet worden ist, so daß er wirklich erholungsbedürftig war. Aber ich zweifle bei der Gewissenhaftigkeit und Aufopferungsfähigkeit des Minister Engliš nicht, daß er trotz allem ausgehalten hätte, wenn er vor sich die Möglichkeit gesehen hätte, die Ordnung in den Finanzen aufrechtzuerhalten. Eines seiner unerschütterlichen Prinzipien war, um jeden Preis Auslandsschulden zu vermeiden. Kaum hat aber Engliš das Haus verlassen, ist bereits die erste Auslandsanleihe da. Man wird kaum fehlgehen, wenn man zwischen diesen Ereignissen einen Kausalzusammenhang vermutet.

Die Auslandsanleihe wird in Frankreich aufgenommen. Nun soll man allerdings als Finanzmann auf dem Standpunkt stehen: Non olet, wie schon Kaiser Diocletian gesagt hat, man soll das gute Geld nehmen, wo man es bekommt. Nun ist die Frage, ob das französische Geld gerade das gute ist. Die heutige Lage des internationalen Finanzmarktes zeigt uns, daß in anderen Ländern das Geld viel billiger zu haben ist, als gerade in Frankreich. Es ist aber gewiß kein Zufall, das gleichzeitig mit der hiesigen Anleihe eine französische Anleihe an Jugoslavien, Rumänien, mit einem Wort, allen Staaten der Kleinen Entente gegeben wird und überdies dem der Kleinen Entente befreundeten Polen. Damit gewinnt diese angebliche Sanierungsmaßregel einen starken politischen Beigeschmack. Dieser Eindruck wird unterstützt, wenn wir sehen, daß sich gerade jetzt wieder in Genf Ereignisse abgespielt haben, wo sich das enge Zusammenspiel und die enge Freundschaft gerade unseres Außenministers mit der französischen Politik und französischen Politikern sehr deutlich gezeigt hat.


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