Besonders kraß aber sind die Verhältnisse in Schönbach, wo die Musikinstrumentenindustrie fast zu existieren aufgehört hat. Die Stadt Schönbach, die 4.000 Einwohner zählt, besitzt 1100 Arbeitslose, durchgehends selbständige Gewerbetreibende, die auf keine Unterstûtzung Anspruch haben. Die anderen Arbeitslosen werden durch die Speisungsaktionen des Ministeriums für soziale Fürsorge vor dem buchstäblichen Verhungern geschützt. Dabei gäbe es im dortigen Gebiete öffentliche Arbeiten durchzuführen, vor allem die Straßenrekonstruktion von Schönbach bis zur Landesgrenze, bei welcher Arbeit viele hunderte Personen Beschäftigung finden würden. Das diesbezügliche Projekt geht aber schon monatelang von einem Ministerium zum anderen, ohne daß es erledigt wird. Dem heiligen Bürokratismus, der durch die Verwaltungsreform zu einem Staat im Staate wurde, ist die Not des Volkes gleichgültig. Zahlreiche Projekte für Straßenbauten, Wasserleitungen usw. liegen in den Prager Ämtern jahrelang, ohne daß sie erledigt werden. Der Appell des Ministerpräsidenten an die Bürokratie hat noch keine Wirkungen gezeitigt und ich glaube, das gute Zureden allein nützt nichts, es müssen andere Mittel angewendet werden, um den Amtsschimmel in Trab zu bringen.
Das Drama in Rothau geht seinem furchtbaren Ende entgegen, dort werden die Arbeiter aus dem Betriebe geworfen, ohne irgendwo anders untergebracht zu werden. Dem patentdeutschen Generaldirektor Doderer fällt es nicht ein, sein gegebenes Versprechen, die entlassenen Arbeiter nach Karlshütte zu bringen, einzulösen. Im Falkenauer Kohlenreviere sind von einer Belegschaft von 6.000 Mann im Jahre 1930 allein 200 entlassen worden, die infolge fortgesetzter Entlassungen in den anderen Industriebetrieben keine Aussicht haben, wieder regelmäßige Arbeit zu finden. Auch hier liegen die Dinge so daß die vom Bezirke und von den Gemeinden geplanten Notstandsarbeiten in Prag verzögert werden.
Im Elbogener und Karlsbader Bezirke steigt die Zahl der Arbeitslosen ständig, ganz zu schweigen von den Elendsgebieten der erzgebirgischen Heimarbeiter im Neudeker und Pressnitz-Weiperter Bezirke. Dabei zieht das Unternehmertum aus diesem katastrophalen Niedergang unseres gesamten Wirtschaftslebens noch fette Exportprofite. Überall geht man daran, den Arbeitern und fast allen Berufen die ohnehin elenden Löhne zu kürzen und nebenbei die Rationalisierungsmaßnahmen in der unerhörtesten und oft widersinnigsten Weise fast ausschließlich auf Kosten der Arbeiter fortzusetzen. Und gerade die deutschen Unternehmer zeigen sich da in einem besonderen Lichte. Sie gehen nicht allein mit dem Lohnabbau allen anderen Unternehmern voran, sie zucken auch mit keiner Wimper, wenn sie ihren deutschen Volksgenossen-Arbeiter aufs Pflaster setzen. Der Schwindel mit der deutschen Volksgemeinschaft, mit welchem man bei dem rückständigen Arbeiter noch zu krebsen versucht, offenbart sich hier mit aller Deutlichkeit. Brutal und rücksichtslos geht das Unternehmertum vor, um seine unverschämte Profitrate auch in einer Zeit zu wahren, in der der größte Teil der Menschen im Elende versinkt. Die Vorgangsweise der deutschen Unternehmer gegen die deutschen Arbeiter in der gegenwärtigen Zeit ist ein Dochstoß, wie er nicht ärger sein kann. Der Ausspruch Marxens, den er vor 80 Jahren prägte, daß der Kapitalist bei 10% Gewinn waghalsig, bei 20% gemein wird und bei 50% alle menschlichen und moralischen Rechte mit Füßen trampelt, wird in der Jetztzeit zur traurigen Wahrheit. Nichts ist der privatkapitalistischen Bestie heilig, wenn es sich um den allein seligmachenden Profit handelt, dem alles Christentum und Volkstum geopfert wird.
Die Gemeinden und Bezirke leisten in Bezug auf Linderung der Arbeitslosigkeit ihr Möglichstes und überall dort, wo unsere Partei genügend Einfluß besitzt, wird kein Mittel unversucht gelassen, um die traurige Lage der Arbeitslosen zu mildern. Die produktive Arbeitslosenfürsorge trägt zur Schaffung von Arbeit und Verdienst wesentlich bei und wir wissen, daß auch auf diesem Gebiete mehr geleistet werden könnte, wenn die Gemeinden und Bezirke nicht durch das seinerzeit vom Bürgerblock geschaffene Gemeindefinanzgesetz zum finanziellen Ruin getrieben worden wären.
Wenn wir die furchtbaren Auswirkungen dieser Wirtschaftskrise lindern wollen, bleibt nichts anderes übrig, als zu sozialistischen Mitteln zu greifen, auch wenn sich gewisse Kreise noch so sehr dagegen wehren. Wir müssen die Konsumfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung heben, müssen zu einer Verkürzung der Arbeitszeit kommen, müssen den Unternehmern die willkürlichen Betriebseinstellungen unmöglich machen, müssen diese Unternehmer auch mit zur Unterstützung der Arbeitslosen heranziehen, müssen das Sozial und Pensionsversicherungsgesetz verbessern. Für diese Forderungen werden wir den Kampf führen, hier und draußen bei den Massen. Mit dieser unserer praktischen Arbeit werden wir die Demagogie unserer Gegner von links und rechts, die uns für das Versagen der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung verantwortlich machen wollen, entlarven. Nachdem die private Wirtschaft vollständig versagt hat und die Menschen nicht mehr ausreichend beschäftigen und ernähren kann, ist es Pflicht des Staates, hier helfend einzugreifen und zunächst dafür zu sorgen, daß alle öffentlichen Investitionsarbeiten so rasch als möglich zur Durchführung gelangen.
Das Gesetz über den Wasserwirtschaftsfonds
wird dazu mit beitragen, wieder einigen Hunderten Verdienst und
Arbeit zu schaffen, deshalb werden wir für dieses Gesetz stimmen.
(Potlesk.)
Hohes Haus! Die zur Verhandlung stehende Gesetzesvorlage hat uns ziemlich enttäuscht, eine Vorlage, die in 31 Paragraphen die Melioration, also die Ent- und Bewässerung der Böden regeln will, außerdem die Versorgung der Gemeinden mit Trink- und Nutzwasser. Das ganze Gesetz ist nicht ein Produkt der Koalition, sondern der neuen Einrichtung, eine Vereinbarung zwischen den sogenannten Wirtschaftsministern. Gleich der erste Paragraph sagt uns, daß beim Landwirtschaftsministerium ein Fonds errichtet werden soll; schon hier muß ich der Verwunderung Ausdruck geben, wieso man auf einmal in diesem Staate daran geht, wo man doch sonst alles zentralisiert, hier auf einmal eine Dezentralisierung zu schaffen, nämlich einen Fonds für Meliorationen, einen Fonds für Wasserstraßen und einen Straßenfonds. Jeder dieser Fonds soll und muß getrennt von verschiedenen Ministerien verwaltet werden, ein Fonds wie der andere lebt mehr oder weniger vom Schuldenmachen.
Gerade in jüngster Zeit hat man angefangen, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, die den Vermögenszuwachs gewesener oder aktiver Minister überprüfen sollen, gewiß eine peinliche Angelegenheit für dieses Parlament. Wir wissen wohl im vorhinein, daß man in diesen Untersuchungsausschüssen nur das Material zulassen wird, das ungefährlich für die betroffenen Personen ist, also mit einem Worte, es geschieht nichts. Ich möchte deshalb von Seiten unseres Klubs einen Antrag ankündigen, dahingehend, alle diese Fonds, die da geschaffen werden sollen, in einen gemeinsamen Fonds zusammenzufassen, einheitlich zu verwalten, ebenso aber auch einheitlich Rechnung zu legen über die aufgenommenen Gelder, als Zuwendungen vom Staate und Erträgnis aller in diese Fonds fließenden Umlagen. Auch muß bei der Anlegung der im Berichtsjahre nicht verbrauchten Gelder doch der landwirtschaftlichen Geldinstitute gedacht werden.
Im § 5, Abs. 2, soll es lauten: "Der Geldbetrag, welcher in dem betreffenden Verwaltungsjah re nicht verwendet werden würde, bleibt dem Fonds erhalten und ist gegen Verzinsung, die dem Fonds zufließt, anzulegen. Das Fondsvermögen kann bei der Postsparkassa, in èechoslovakischen Staatspapieren, in landwirtschaftlichen Spar- und Vorschußkassenvereinen und in landwirtschaftlichen Spar- und Darlehenskassen, System Raiffeisen, oder in anderen zur Anlage von Waisengeldern geeigneten öffentlichen Schuldverschreibugen angelegt werden."
Es ist doch ein Gebot der Pflicht, wenn wir dieses verlangen. Gerade auf dem flachen Lande, bei dem Bauer- und Gewerbestand, der fürchterlich unter der Geldknappheit und dem hohen Zinsendienst leidet, braucht man dringend langfristige Einlagen bei diesen Instituten, um den Kreditanforderungen entsprechen zu können.
Zum § 6 möchte ich ebenfalls erwähnen und das dringende Ersuchen stellen, in diesem Paragraphen in der Zahl 2, den Absatz 1 zu streichen. Bedingt durch die schwere Not in der Landwirtschaft ist es unmöglich, derselben neue Lasten mit einem Zuschlag zur Grundsteuer von 25% aufzuerlegen, und einer Regierung vom Jahre 1938 angefangen eine derartige Ermächtigung zu erteilen. Es kann doch kein Mensch heute wissen, wie sich zu jener Zeit die wirtschaftlichen Verhältnisse gestalten werden.
Was die Landwirtschaft in diesem Staate seit seiner Gründung geleistet hat, sind viele Milliarden von Kronen, deswegen muß auch der finanzielle Zusammenbruch kommen. Hätte man die Kriegsanleihe ordentlich eingelöst oder umgewandelt, so wäre heute wenigstens das allernotwendigste Betriebskapital hier und es könnte über die schwerste Zeit hinweggeholfen werden. Die Eintreibung der Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe hat ebenso wieder Milliarden von Kronen herausgezogen, auch die Nichtumwandlung der ehemaligen Postsparkasseneinlagen, den sogenannten Wiener Kronen, haben den allmählichen, wenn auch langsamen, aber umso sicheren Untergang der Landwirtschaft in Gefolge. Den sprechendsten Beweis für den Tatbestand des Angeführten liefert ja Ihre Bodenreform, die einen Restgutbesitzer um den anderen umbringt. Während man auf der einen Seite von Kommassierung der Böden, Hebung des Ertrages spricht, macht man auf der anderen Seite das Gegenteil, Wirtschaftseinheiten werden zerstückelt, der Ertrag sinkt von Jahr zu Jahr. Auch hier bei diesem Gesetze vermuten wir, daß die deutsche Landwirtschaft, die zum größten Teil im Gebirge ist, schlechter als die èechische Landwirtschaft abschneidet. Außerdem sind ja Meliorationen in Gebirgsgegenden viel schwerer durchzuführen und dementsprechend kostspieliger. Bisher haben verschiedene Gemeinden und Wassergenossenschaften Meliorationen durchgeführt, dabei aber viele bittere Enttäuschungen erleben müssen, insoferne als die zugesprochenen Subventionen, sei es vom Land oder Staat, nicht rechtzeitig ausbezahlt wurden, ebenso verhält es sich mit den Kollaudierungen.
Ich verweise hier auf die verunglückte Auwiesen-Regulierung in Tachau, im Miesatale, wo heute die Meliorationskosten sogar den Grundpreis übersteigen. Hier könnte man eine ganze Reihe von solchen Genossenschaften anführen. Besonders dringend verweisen möchte ich auf ein Projekt im Bezirke Wildstein bei Eger, wo man seit Jahren die Verbauung des Fleißenbaches verlangt. Der deutsche land- und forstwirtschaftliche Bezirksverband dieses Bezirkes hat wiederholt ersucht, daß die in diesen Bach einmündenden Fabriksabwässer in Teichen zur Verdunstung gesammelt werden sollen. In diesen Bach münden die Fabriksabwässer der Lederfabrik Geipel in Fleißen, diese verarbeitet Häute in- und ausländischen Ursprunges, was eine Verunreinigung des Wassers mit Milzbrand zur Folge hat, die zu wiederholtenmalen Menschen und cca 70 Rindern das Leben gekostet hat. Die Färberei Mahr in Fleißen wurde vor einigen Jahren ohne Konsens errichtet. Sie gibt ihre Abfallwässer ungeklärt in den Fleißenbach ab. Außerdem ist eine im Entstehen begriffene Färberei Lehrmann und die Färberei Grey am Schönbach, der zwischen Wallhof und Mühlgrün in den Fleißenbach einmündet, dazu angetan, diese sanitären Übelstände noch zu vermehren. Soweit Kläranlagen bestehen, sind dieselben zwecklos. Die Landwirte haben sich wiederholt bemüht, eine Regulierung dieses Baches zustande zu bringen, doch waren diese Bemühungen bisher erfolglos. Schon in den Vorkriegsjahren wurde die Durchführung des Projektes aus sanitären Rücksichten aufgezwungen, es sollten von der Firma Geipel 36 Klärteiche angelegt werden, in denen das Wasser versickern und verdunsten sollte. Tatsächlich wurden 15 Teiche angelegt, die anstatt zu diesem Zwecke Verwendung zu finden, einfach in den Bach überlaufen. Die Existenz der Landwirtschaft in den oben genannten Gemeinden ist sehr gefährdet und deshalb die Verbauung des Baches eine dringende Notwendigkeit. Anläßlich eines Milzbrandfalles in Mühlessen verbot die Bezirksbehörde das Tränken des Viehes mit diesem Wasser, ebenso die Verfütterung von Heu von diesen Wiesen. Weder anderes Wasser, noch anderes Futter steht den Landwirten zur Verfügung, und es ist deshalb Pflicht des Staates, diese Verbauung mit 100% ausnahmsweise zu subventionieren.
Wir verweigern dem Gesetze unsere
Zustimmung nicht, doch müssen wir dringend auf die Annahme unserer
gestellten Anträge verweisen. (Potlesk.)
Hohes Haus! Die Regierungsvorlage Druck Nr. 961 über den staatlichen Fonds für wasserwirtschaftliche Meliorationen stellt die Durchführung der verschiedenen wasserwirtschaftlichen Arbeiten, den Schutz der Liegenschaften vor Wasserschäden, die Steigerung des Bodenertrages, die wirtschaftliche Nutzbarmachung der Gewässer und die Versorgung des flachen Landes mit Trink- und Nutzwasser auf neue Grundlagen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.)
Vom wirtschaftlichen und sozialen Standpunkte ist der Gesetzentwurf in der Zeit schwerer Wirtschaftsnot und großer Arbeitslosigkeit zu begrüßen und die Beschleunigung der Verhandlungen wurde schon im Landwirtschaftsausschuß wiederholt empfohlen. Infolge Mangels wünschenswerter administrativer wie auch finanzieller Bedingungen erlangten die Durchführungsarbeiten für wasserwirtschaftliche Bauten bisher nicht jene Intensivität, wie es wohl die Dringlichkeit als auch der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Arbeiten entsprochen hätte. Die große Zersplitterung der bezüglichen wasserwirtschaftlichen Agenda, der Streit um die Kompetenz zwischen Landwirtschafts- und Arbeitsministerium war in den vergangenen Jahren in administrativer Hinsicht ein Hindernis für die günstige Entwicklung. Die Aufteilung des Wirkungskreises zwischen Ministerium für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten, die Ende Dezember 1927 von der Regierung genehmigt wurde, hat eine sichtliche Besserung gebracht. Während im Jahre 1927 220 wasserwirtschaftliche Unternehmungen mit einem Kostenaufwande von 87 Millionen Kè ausgeführt wurden, ist im Jahre 1928 die Zahl der Unternehmungen auf 321 gestiegen und der Bauaufwand betrug 121 Millionen Kè.
Dem Gesetze Nr. 125/1927 über die Organisation der politischen Verwaltung rühmte man die Einflußnahme auf die Vereinfachung des behördlichen Instanzenzuges nach und durch Konzentration der wasserwirtschaftlichen Agenda, welche vorher durch verschiedene Vollzugsbehörden, staatliche und Landesorgane besorgt wurde, erhoffte man eine Beschleunigung der vorgelegten Projekte, Kostenvoranschläge und Gesuche. Man teilte durch eigenes Gesetz die technischen Büros bei den Landeskulturräten der Landesbehörde zu, was unsererseits auch heute noch als ein Fehler empfunden wird. Insoweit die Behandlung von Meliorationen in Frage kommt, ist der Zweck einer beschleunigten Durchführung keineswegs erreicht worden. Die Bewilligung der Meliorationssubventionen aus dem staatlichen Meliorationsfonds, die Revision der Kostenvoranschläge und Projekte ist sehr langwierig. Ich komme später noch darauf zu sprechen.
Die bisherigen Mittel für die wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten erweisen sich mit Rücksicht auf den steigenden Bedarf von Regulierungs- und Meliorationsarbeiten als unzulänglich, sowie die bisherige Art der Finanzierung den Verhältnissen nicht mehr entspricht. In dem vorliegenden Entwurfe wird deshalb die Errichtung eines staatlichen Fonds für wasserwirtschaftliche Angelegenheiten durch Konzentrierung der im Staatsvoranschlage des Ministeriums für Landwirtschaft für diesen Zweck enthaltenen Posten beantragt, um so die Möglichkeit einer systematischen Durchführung wenigstens des unaufschiebbaren Teiles des Gesamtprogrammes dieser Arbeiten sicherzustellen.
Der Gesetzgeber hat in der bisherigen Zersplitterung der Voranschlagsposten Kapitel 11, Tit. 3, Posten 2, 3 und 4, im Staatsvoranschlag ein Hindernis der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erblickt und verweist auf die Schwierigkeiten, die bei der Durchführung von Kreditoperationen, welche bei der finanziellen Sicherstellung umfangreicher, kostspieliger Unternehmungen unumgänglich notwendig wurden, entstanden sind. Infolge der fehlenden Mittel wurde im ersten Jahrzehnt der Republik nur ein kleiner Teil des Gesamtprogrammes durchgeführt. An Regulierungsarbeiten der kleinen Wasserläufe von tausenden Kilometern wurde nur ein Bruchteil vorgenommen und an einzelnen Gebirgswässern nur ein teilweiser Ausbau durchgeführt. Die zahlreichen katastrophalen Hochwässer aus den Jahren 1925, 1926 und 1927 haben sehr nachdrücklich die Notwendigkeit erwiesen, daß die Regulierungsarbeiten an unseren Gebirgswässern in der Zukunft weit systematischer und wirksamer vorgenommen werden müssen. Vom Jahre 1919 bis 1928 wurden auf dem Gebiete der Regelung der Wasserläufe Regulierungsarbeiten an den nunmehr in den Wirkungskreis des Ministeriums für Landwirtschaft fallenden Wasserläufen in einer Länge von 11.139 km mit einem Aufwande von 405 Millionen Kè ausgeführt. Auf dem Gebiete der Wildbachverbauungen wurden 187 km mit einem Kostenaufwande von 77 Millionen Kè in derselben Zeit ausgebaut und diese Arbeiten auch auf die Slovakei und Karpathorußland ausgedehnt.
Der nach dem Umsturze für Erbauung von Wasserbehältern verausgabte Bauaufwand beträgt im Wirkungskreise des Ministeriums für Landwirtschaft 16 Millionen Kè und bis zum Jahre 1928 wurden 97.242 ha Grund und Boden mit einem Bauaufwande von 347 Millionen Kè durch Regelung der Grundwasserverhältnisse verbessert. In der Zeit vom Jahre 1919 bis 1928 wurden insgesamt wasserwirtschaftliche Unternehmungen mit einem Bauaufwande von 1050 Millionen Kè ausgeführt. Daß all die Arbeiten den Bedürfnissen auf diesem Gebiete nicht entsprochen haben und wirksamer in Angriff genommen werden müssen beweist der Umstand, daß nur 15% des Flächenausmaßes aller meliorationsbedürftigen Grundstücke durch Regelung des Grundwassers verbessert wurden. Nicht weniger als 1,885.000 ha verbleiben noch zu meliorieren und es ist bezeichnend, daß in den letzten 3 Jahren der Durchschnitt der entwässerten Grundstücke auf nahezu 30.000 ha mit einem jährlichen Kostenaufwande von 87 Millionen Kè gestiegen ist.
Von der Gesamtzahl der Gemeinden und Ortschaften wurden bisher nur 12% mit Trink- und Nutzwasser durch Erbauung von Wasserleitungen mit Unterstützung des Wasserwirtschaftsfonds versorgt. Trotz der wenig umfangreichen Arbeiten sollen sehr bemerkenswerte volkswirtschaftliche Gewinne erzielt worden sein.
Das Programm der wasserwirtschaftlichen Meliorationen, welches durch den vorliegenden Gesetzentwurf für die nächsten 10 Jahre die Arbeiten festlegt und die Sicherstellung der notwendigen Mittel beinhaltet, soll für das ganze Staatsgebiet der Èechoslovakei zusammengestellt werden. Im Hinblick darauf, daß die Arbeiten teils durch die Länder, teils durch die Gemeinden und Wassergenossenschaften durchgeführt werden, konnte ein detailliertes Bauprogramm nicht festgesetzt werden. Diese Feststellung im Motivenberichte zum Gesetzentwurf mag zwar für Flächenmeliorationen und Wasserleitungsbauten zutreffen, aber nicht für Flußregulierungen, Verbauung von Wildbächen. Im letzteren Falle wäre es sehr wünschenswert gewesen, wenn nach der Art und Weise des Gesetzentwurfes Druck Nr. 689 des Arbeitsministeriums die Flüsse, welche reguliert werden sollen und Wildbäche, die durch Errichtung von Tal- und Schottersperren in der nächsten Zeit verbaut werden. im Gesetze zu nennen.
Das detaillierte Bauprogramm wird alljährlich im Rahmen des Gesamtprogrammes nach einer Einigung mit den Ländern vereinbart werden. Das Gesamtprogramm zerfällt in einen Regulierungsteil und in einen Meliorations- und Wasserversorgungsteil. Im Regulierungsteil wird der Umfang des Bauprogrammes in der Weise geschehen, daß in den nächsten 10 Jahren für die wirtschaftliche Ausnützung von Gewässern und den Schutz von Liegenschaften für Wasserschäden jährlich 135 Millionen Kronen ausgegeben werden. Es sollen auf Böhmen 40 Millionen, auf Mähren und Schlesien 48 Millionen, auf die Slovakei 35 und auf Karpathorußland 12 Millionen entfallen. Die Festsetzung des Anteiles für die einzelnen Länder kann jedoch nur provisorisch sein, weil etwaige Elementarkatastrophen eine Verschiebung der Aufteilung notwendig machen können.
Der zweite Teil der Bauten, die aus den Fonds in den nächsten 10 Jahren unterstützt werden sollen, rechnet man mit einem jährlichen Bauaufwande von 130 Millionen Kronen für Flächenmeliorationen und mit mindestens 30 Millionen für die Wasserversorgung der Gemeinden für wirtschaftliche Zwecke. Bei der Flächenmelioration kommt hauptsächlich die Grundentwässerung in Frage und wird mit einer jährlichen Gesamtleistung von 45.000 ha in den ersten Jahren und 35.000 ha in den späteren Jahren gerechnet. In Böhmen sollen jährlich 15.000 ha, in Mähren-Schlesien 12.000 ha, in der Slovakei 14.000 und Karpathorußland 4.000 ha melioriert werden. Der Bauaufwand für dieses wasserwirtschaftliche und Meliorationsprogramm für die nächsten 10 Jahre wird für das Gebiet des Staates über 3000 Millionen Kronen erfordern, sodaß man im zweiten Jahrzehnt die Arbeiten auf wasserwirtschaftlichem Gebiete um zwei Drittel gegenüber dem ersten Jahrzehnt erhöhen will.
Die große soziale Bedeutung dieses Gesetzes liegt in der Beschäftigung einer großen Anzahl von Arbeitern, sowohl bei der Ausführung der Erd- und Bauarbeiten, als auch bei der Erzeugung der erforderlichen Baumaterialien und darf insbesonders in der gegenwärtigen Zeit der großen Wirtschaftsnot und Arbeitslosigkeit nicht unterschätzt werden und die rascheste Erledigung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Steuer der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Meliorationsarbeiten sind für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit besonders von Bedeutung, weil bei allen diesen Arbeiten auf Löhne für die Arbeiterschaft 70% des gesamten investierten Kapitals entfallen. Dies kann man an den Verhältnissen bei uns in Ziffern nachweisen. Im Jahre 1929 wurden im ganzen Èechoslovakischen Staatsgebiete 558 Regulierungs- und Meliorationsunternehmungen durchgeführt, wobei 107 km Fluß- und Bachregulierungen, 175 km Vorflutbeschaffung und 13.056 ha Flächenmeliorationen durchgeführt wurden. Der Bauaufwand betrug insgesamt 80,827.898 Kronen und wurden beim Bau dieser wasserwirtschaftlichen Unternehmungen im ganzen 117.328 Arbeiter beschäftigt. Die Arbeitszeit betrug 2,900.480 Tage mit einem durchschnittlichen Tageseinkommen von 37ÿ10 Kè; an Arbeiterlöhnen wurden ungefähr 55 Millionen ausgezahlt. Hiezu kommt, daß die Baumaterialien, welche 30% des gesamten Bauaufwandes der erwähnten Unternehmungen betragen, bei ihrer Erzeugung und Gewinnung Arbeitern Beschäftigung geben, sodaß mit Recht behauptet werden kann, daß mehr als 70% des gesamten für den Bau verwendeten Aufwandes, das sind rund 60 Millionen Kronen im Jahre 1929, der beim Bau von Regulierungs- und Meliorationsunternehmungen beschäftigten Arbeiterschaft ausbezahlt wurden. Im Jahre 1930 erhöhten sich diese Ziffern noch durch die Erweiterung der Meliorationstätigkeit, sodaß nach den statistischen Daten die Arbeiterlöhne mit 72 Millionen Kronen bei wasserwirtschaftlichen Unternehmungen im Jahre 1930 geschätzt wurden. Mit Rücksicht auf die nach dem vorliegenden Gesetzentwurfe zur Verfügung gestellten Mittel können im Jahre 1931 mehr als 100 Millionen Kronen für Arbeitslöhne ausgegeben werden. Die Meliorationsbewegung nimmt eine ständig steigende Tendenz infolge der gleichmäßigen Ausdehnung auf das ganze Gebiet des Staates, wozu in erster Linie die gesetzlichen Bestimmungen der Regierungsvorlage Druck Nr. 961 beitragen. Die Bestrebungen des Ministeriums für Landwirtschaft und insbesondere des Herrn Landwirtschaftsministers Bradáè die Hebung der Bodenproduktion durch Regelung der Grundwasserverhältnisse zu fördern, sind zu begrüßen und müssen ausnahmslos die volle Anerkennung der landwirtschaftlichen Kreise finden.
Wir müssen aber bei der Behandlung dieses bedeutungsvollen Gesetzes auch alle Vorkehrungen im Gesetze selbst und auf administrativem Wege treffen, damit auch unserer deutschen Landwirtschaft die Möglichkeit der Durchführung von Meliorationen gegeben wird und damit die in den Wirkungskreis des Ministeriums für Landwirtschaft fallenden notwendigen Regulierungsarbeiten an den Wildbächen und Flüssen auch im deutschen Gebiete durchgeführt werden. Die alljährlichen Berichte des früheren Technischen Büros des Landeskulturrates, sowie des gesamtstaatliche Meliorationsausstellung im Rahmen der landwirtschaftlichen Maiausstellung in Prag in den letzten Jahren hat gezeigt, daß die Meliorationstätigkeit seit dem Bestande der Èechoslovakischen Republik große Fortschritte gemacht hat und die Zahl der meliorierten Grundstücke von Jahr zu Jahr beachtenswert steigt. Allerdings - und daran ändert auch nichts die Meinung der Vertreter der wasserwirtschaftlichen Abteilungen des Landwirtschaftsministeriums anläßlich der Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfes im Landwirtschaftsausschuß - war auch die bedauernswerte Tatsache nachgewiesen, daß der Anteil der wirtschaftlich und finanziell schlechter gestellten Landwirtschaft des deutschen Gebietes ein verhältnismäßig niedriger ist. Nur bei dem traurigen Kapitel der Stabilisierung von Rutschgebiet und Wildbachverbauungen haben wir einen größeren Anteil, weil die Verheerungen in den Jahren 1925, 1926 und 1927 die deutschen Randgebiete arg verwüstet haben. Doch auch hier ist noch vieles gut zu machen, und anstatt Millionen für den Ausbau von fraglichen Wasserstraßen hinauszuwerfen, wäre die Errichtung von Talsperren, wo die Wildbäche ihren Lauf nehmen, und die Erbauung von Schottersperren, welche teils in den Wirkungskreis des Arbeitsministeriums, teils des Landwirtschaftsministeriums fallen, eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, damit landwirtschaftliche Kulturen, Menschenleben, Vieh, ja ganze Dörfer vor der täglich drohenden Gefahr, vom Elemente vernichtet zu werden, befreit würden. Im Jahre 1923 wurden wasserwirtschaftliche Unternehmungen mit einem Bauaufwande von 63 Millionen Kronen und einer staatlichen Unterstützung von ungefähr 20 Millionen Kronen auf dem Gebiete der Flächenmeliorationen durchgeführt. Der deutsche Anteil betrug 2,710.000 Kronen davon; im Jahre 1927 betrug der Bauaufwand für Flächenmeliorationen 47 Millionen Kronen, der Beitrag aus öffentlichen Mitteln ungefähr 15 Millionen Kronen. Die deutsche Landwirtschaft hat an diesem Betrage mit 1,250.000 Kronen an Subventionen Anteil gehabt. Im Jahre 1925 wurden Meliorationsunternehmungen mit einem Kostenbetrage von 82 Millionen Kronen durch 27 Millionen Staatsbeiträge unterstützt; auf die deutsche Landwirtschaft entfiel von diesem Betrage nur 1 1/2 Millionen Kronen. Im Jahre 1926 wurden 233 Meliorationsunternehmungen mit einem Kostenaufwande von 80 Millionen Kronen durch 24ÿ5 Millionen Subvention unterstützt; die Landwirtschaft der deutschen Randgebiete hat in diesem Jahre für Meliorationen 2,800.000 Kronen erhalten. Im Jahre 1927 betrug der Bauaufwand 87 Millionen Kronen, die Subvention des Staates 30 1/2 Million und die deutsche Landwirtschaft nahm mit 3,400.000 Kronen an den öffentlichen Unterstützungen teil. Im Jahre 1928 wurde die Meliorationstätigkeit besonders erweitert und es wurden 321 Unternehmungen mit einem Kostenaufwande von 121 Millionen Kronen durchgeführt. Der Staatsbeitrag betrug 38ÿ5 Millionen Kronen, wovon das deutsche Gebiet 4ÿ2 Millionen Kronen erhalten hat. Wenn auch in den letzten Jahren eine erhöhte Meliorationstätigkeit im deutschen Gebiete erfreulicherweise verzeichnet werden kann, so darf doch nicht vergessen werden, daß die deutsche Landwirtschaft infolge der Verhältnisse nur ein Zehntel des Staatsbeitrages bisher für sich in Anspruch nehmen konnte. Nicht ist es immer fehlendes Verständnis für die Bedeutung, welche der Regelung der Wasserverhältnisse des Bodens zukommen und welche für die landwirtschaftliche Produktion oftmals Vorbedingung sind der schwachen Beteiligung der deutschen Gebiete an den Meliorationsunternehmungen, sondern ganz andere Momente, insbesondere die Schwierigkeiten, die mit der Durchführung derartiger Arbeiten in den Gebirgsgegenden verbunden sind, sind hiefür maßgebend.