Meine Damen und Herren! Wenn der Herr Koll. Matzner, der vor mir jetzt gesprochen hat, es für notwendig gefunden hat, dem Bund der Landwirte eine Rüge zu erteilen, weil er angeblich an einer Vorsprache zugunsten der Belassung des Lehrwirtschaftsbetriebes niicht teilgenommen hat, so kann ich dem Herrn Koll. Matzner von dieser Stelle aus mitteilen, daß wir bereits Tage vorher ununterbrochen beim Herrn Präsidenten Voženílek im Bodenamt in dieser Angelegenheit interveniert haben und ich kann dem Herrn Koll. Matzner erklären, daß es den Bemühungen des Bundes der Landwirte gelungen ist, daß die Hochschule Tetschen-Liebwerd überhaupt eine Lehrwirtschaft aus der Bodenreform erhalten hat. (Posl. Matzner: Ei, ei, da schauts einmal an!) Sehr geehrter Herr Matzner, beim Bund der Landwirte ist kein Unterschied zwischen Worten und Taten! Die einen machen Politik mit Worten, die anderen mit Taten! (Posl. dr Schollich: Aber mitgegangen seid Ihr doch nicht!)
Es ist sehr bedauerlich, wie einzelne sogenannte gebildete Kreise über die Schulbildung der bäuerlichen Bevölkerung urteilen. Wir müssen hier der Anschauung des Herrn Dr. Simon von Seite der Landeskommission für Jugendfürsorge offen entgegentreten, der Ratschläge zur Berufsberatung verfaßt, dieselben herausgegeben hat und der zur Berufsbildung des Landwirtes sagt: Wer eine kleinere Landwirtschaft ererbt, kann sie bewirtschaften, ohne jegliche Schulbildung; die Anforderungen an seine Intelligenz sind gering. Er braucht zumeist mittelkräftigen Körper, gesunde Glieder und Wetterfestigkeit. Diese Weisung ist eine Bestätigung dafür, daß unter der sogenannten Intelligenz es noch Leute gibt, welche der Meinung sind, der Bauer brauche keine Schule. Um den Acker zu bestellen und das Vieh zu füttern, genügen ein paar kräftige Arme und der zähe Wille zur Arbeit. Wer eine solche Ansicht vertritt, der darf zunächst selbst einen Anspruch auf Bildung nicht erheben, versteht er doch von dem wichtigsten Zweige des Wirtschaftslebens, der Landwirtschaft, überhaupt nichts. Der Bauer und Kleinbauer von heute muß genau so, wie jeder Andere gebildet werden und Schulen besuchen, denn mit seiner bloßen körperlichen Kraft kommt er allein nicht mehr aus, er muß sie mit geistiger Tüchtigkeit paaren, will er auf der Scholle bestehen. Aber es scheint fast als wollten die Kenntnis kaufmännischen Rechnens gewisse Leute dem Landwirt am liebsten vorenthalten, damit er nicht in Erfahrung bringen kann, wie wenig Lohn er für seine Arbeit hat und welche geringe Rente ihm sein Boden unter den bestehenden Verhältnissen abwirft. Die Schulbildung ist auch das höchste Gut der ländlichen Bevölkerung.
Ein wichtiges Kapitel auf landwirtschaftlichem Gebiete ist das Versuchswesen. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschungsstätten für die landwirtschaftliche Produktion wird immer klarer, das Bedürfnis nach Beratung der praktischen Landwirtschaft bei der Vielheit der Neuerscheinungen von Jahr zu Jahr immer größer. Nur eine mit der Zeit vorwärtsstrebende Landwirtschaftswissenschaft vermag in der Lage zu sein, der breiten Masse der landwirtschaftlichen Praxis jene geistigen Mittel an die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, an dem stets stärker werdenden Konkurrenzkampfe zwischen heimischer und ausländischer Wirtschaft überhaupt teilzunehmen. Um aber ihre Aufgabe erfüllen zu können, müssen der Landwirtschaftswissenschaft die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen; sie muß in ihren Forschungsstätten eine gesicherte Grundlage besitzen. Soll aber anderseits die wissenschaftliche Arbeit auch Früchte tragen, nicht totes Kapital bleiben, so ist für eine rasche Übertragung und beschleunigte Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in der Volkswirtschaft zu sorgen. Wenn man aus diesen Erwägungen heraus das èechoslovakische landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungswesen prüft und mit anderen Ländern in Vergleich stellt, so kann man sagen, daß das gesamte èechoslovakische landwirtschaftliche Versuchswesen, wenn es als einheitliches Ganzes betrachtet wird, sich würdig an die Seite Deutschlands, der Schweiz und Österreichs stellen kann. In der Schweiz wurden pro Kopf der Bevölkerung 2·37 Kè, in Deutschland 1·90 Kè und in der Èechoslovakei 1·76 Kè für das landwirtschaftliche Verschuchswesen aufgewendet. Der Anteil der deutschen Landwirtschaft der Èechoslovakel am èechoslovakischen landwirtschaftlichen Versuchswesen ist jedoch erschreckend gering, was ich an den nachstehenden Zahlen beweisen will. Das Verhältnis zwischen den deutschen und èechischen Versuchsanstalten ist folgendermaßen: Die èechische Landwirtschaft hat 57 Anstalten mit 147 Instituten, Abteilungen und Nebenstationen. Der gegenüber steht die deutsche Landwirtschaft mit nur 16 Stationen, welche zu der die niedrigsten und geringsten Mitteln erfordernden Kategorie gehören. Ein noch klareres Bild über die wahren Verhältnisse des deutschen landwirtschaftlichen Versuchswesens zu dem der èechischen Landwirtschaft erhält man, wenn die geldlichen Aufwendungen in Vergleich gestellt werden. Während im Staatsvoranschlag 1928 17,795.757 Kè für das landwirtschaftliche Versuchswesen eingesetzt waren, erhielten von diesem Betrage Tetschen-Liebwerd, Reichstadt, Hirschberg und Friedland nur 146.500 Kè. Im Landesvoranschlage wurde für denselben Zweck 1,617.010 Kè eingestellt, wovon dem deutschen landwirtschaftlichen Versuchswesen der geringe Betrag von 18.000 Kè zugewendet wurde. In den Jahren 1927 und 1928 wurde dem Versuchswesen der èechischen Landwirtschaft 23,557.641 Kè gewidmet, die deutsche Landwirtschaft erhielt für diesen Zweck in derselben Zeit 326.800 Kè. Pro Kopf der Bevölkerung berechnet, erhält die èechische und slovakische Landwirtschaft 2·50 Kè, die deutsche Landwirtschaft 0·10 Kè. Diese Zahlen sprechen für sich. Soll nicht der deutschen Landwi rtschaft in Zukunft daraus ein dauernder Schaden erwachsen, so ist es dringend geboten, hier Wandel zu schaffen. Die geographische Lage der deutschen Landwirtschaft, die verschiedenen Boden- und klimatischen Verhältnisse, die natürlichen und auch die wirtschaftlichen Grundlagen in unserer Landwirtschaft sind anders geartet als die der èechischen. Es ist deshalb des öfteren notwendig, daß die deutsche Landwirtschaftswissenschaft und mit ihr das landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungswesen bei der Lösung ihrer Aufgaben andere Wege gehen, als die èechischen. Die Veröffentlichung über das Ergebnis der Überprüfung von Wissenschaft und Forschung bei den Versuchsanstalten erfolgt nur in èechischer Sprache, so daß die deutsche Landwirtschaft an dem Versuchswesen infolge sprachlicher Schwierigkeiten keinen Anteil nehmen kann und die Früchte der Arbeit der staatlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten für sie verloren gehen. Aus all dem Gesagten geht hervor, daß das Ministerium für Landwirtschaft die Errichtung staatlicher Versuchsanstalten mit deutschen Beamten, die Zuwendung von größeren Mitteln an die im deutschen Gebiete bestehenden im Interesse der deutschen Landwirtschaft unterstützen soll, um dadurch der deutschen Landwirtschaft die Ergebnisse der Überprüfung von Wissenschaft und Forschung teilhaftig werden zu lassen.
Einen weiteren Wunsch spreche ich bezüglich des Wirkungskreises des Landeskulturrates, Deutsche Sektion, hier aus. Es ist vor allem notwendig, daß das Ministerium für Landeskultur den sachlichen Wirkungskreis des Landeskulturrates keinesfalls dadurch einengt, daß es einzelne Agenden des Landeskulturrates ganz oder teilweise an sich zieht. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Verwendung der im Voranschlag des Landwirtschaftsministeriums gewährten Kredite zur direkten Landwirtschaftsförderung und der Bewilligung von Subventionen. Der sachliche Wirkungskreis wurde durch die Regierungsvorlage betreffend Aufhebung des technischen Büro der Landeskulturräte und durch die Errichtung der landwirtschaftlichen Bauberatungsstelle im Jahre 1926 beim Zentralkollegium bereits eingeengt. Es ist bedauerlich, daß die Dotationen der Landeskulturräte immer mehr und mehr gekürzt werden, so daß einzelne Gebiete der Landwirtschaft, wie beispielsweise das landwirtschaftliche Maschinenwesen, welches dem Kleinbauern in erster Linie zugute kommt, sehr vernachlässigt werden müssen. Die Notwendigkeit der Ergänzung von systemisierten Stellen beim Landeskulturrate, Deutsche Sektion, hat sich infolge der umfangreichen Arbeit, welche die Sektion in ihrem ausgedehnten Gebiete zu betreuen hat, ergeben.
Die Lösung der Landarbeiterfrage ist eine dringende Angelegenheit, die namentlich im Industriegebiet keinen Aufschub duldet und deren gesetzliche Regelung das Ministerium für Landwirtschaft betreiben möge. 300.000 Arbeitslose auf der einen Seite, Arbeitermangel, namentlich an weiblichen ledigen landwirtschaftlichen Hilfsarbeiterinnen auf der anderen Seite-. Es sind beispielsweise in einem politischen Bezirke nahezu 10.000 Arbeitslose zu verzeichnen, während 700 weibliche ledige Hilfsarbeiterinnen bei der Landwirtschaft fehlen. Dem Familienvater wird durch diese ungesunden Verhältnisse am Arbeitsmarkte die Arbeit von den jugendlichen weiblichen Arbeitern weggenommen, die gegen niedrige Bezahlung in verstaubter Luft die Arbeit verrichten. Sie leiden Schaden an ihrer Gesundheit und namentlich in ihrer Entwicklung, wenn sie in diesem zarten Alter die Industriearbeit der Arbeit an frischer Luft den Vorzug geben. Ein Ausgleich des Bedürfnisses uund des Überflusses an Arbeitskräften zwischen Industrie und Landwirtschaft muß nach Maßgabe der Verhältnisse kommen, wenn überhaupt, namentlich im Industriegebiet von der Hebung der landwirtschaftlichen Produktion die Rede sein soll.
Der für die Unterstützung des landwirtschaftlichen Maschinenwesens bei der deutschen Sektion des Landeskulturrates, besonders für die Beschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten von Seite des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung stehende Betrag ist unzulänglich. Das Bedürfnis an landwirtschaftlichen Maschinen bei unserer kleinen Landwirtschaft ist sehr groß und es liegen im Jahre 1930 Gesuche von 6.483 Landwirten mit einem Grundausmaße von 59.360 ha aus 81 Gerichtsbezirken für 389 Maschinenvor. Diese Gesuche können nur teilweise und ungenügend Erledigung finden, weil das Landwirtschaftsministerium der deutschen Sektion des Landeskulturrates nicht genügend Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stellt. Ich nehme die Besprechung des Voranschlages des Ministeriums für Landwirtschaft zum Anlaß, um insbesonders darauf zu verweisen, daß die Saatgutreinigungsanlagen, die der heimischen Landwirtschaft viel Geld für die Beschaffung von teueren Saatgut in der gegenwärtigen Zeit der Not ersparen und ich spreche als Obmann des Komitees zur Förderung des landwirtschaftlichen Maschinenwesens bei der deutschen Sektion des Landeskulturrates den Wunsch aus, auch in Zukunft die Saatgutreinigungsanlagen entsprechend aus öffentlichen Mitteln zu unterstützen und das Ministerium für Landwirtschaft möge den Gedanken der Ausscheidung von der Subventionierung der Saatgutreinigungsanlagen fallen lassen. Die Bedeutung der Maschinenprüfungs- und Beratungsstelle beim Landeskulturrate Deutsche Sektion für die praktische Landwirtschaft habe ich wiederholt erwähnt; sie hat ihren Bestand durch umfangreiche, belehrende Arbeit für die praktische Landwirtschaft gerechtfertigt und verdient die größte Beachtung und Unterstützung.
Die bewilligten Mittel zur Förderung der Forstkulturen sind in Anbetracht des Nonnenfraßes aus dem Jahre 1923 und 1924, welche Schäden noch nicht zur Gänze behoben sind und in Anbetracht der großen Verwüstungen, welche der Sturm Anfang dieses Monates in den - Waldungen des östlichen, nordöstlichen Böhmens und Mährens verursacht hat, vollkommen unzureichend. Dieser Schaden kann mit den gegenwärtigen, im Voranschlag des Ministeriums für Landwirtschaft zur Verfügung stehen den Mitteln unmöglich wieder gutgemacht werden und hier müssen außerordentliche Maßnahmen getroffen werden. Maßnahmen, wie sie von unserer Seite bereits vorgeschlagen: Verhinderung der Ausbeutung durch Händler, Einschränkung der Schlägerungen im Staatsforste, Drosselung der unbegründeten russischen Holzeinfuhr, Tarifermäßigungen für Holztransporte, Ausdehnung der produktiven Arbeitslosenfürsorge auf Waldarbeiten zum Zwecke der Ausarbeitung des Holzes, Unterstützungen des Einzelnen bei Wiederaufforstung und Einleitung einer besonderen Kreditaktion. Nur dadurch werden die ungeheueren Verluste der Klein- und mittleren Waldbesitzer etwas wettgemacht werden.
Im Zusammenhange mit forstlichen Angelegenheiten steht die Jagd. In dieser Richtung muß ich anläßlich der Besprechung des Voranschlages des Landwirtschaftsministeriums auf einige Umstände verweisen, die sich zum Schaden der Landwirtschaft auswirken. Die Herausgabe der Novelle zum Jagdgesetz vom 25. Juni 1929, Nr. 98, womit einige jagdpolizeiliche Bestimmungen, insbesondere über die Schonung des Wildes ergänzt und teilweise abgeändert wurden, hat den Zweck nicht erfüllt. Willkürlich wurden von Seite der Bezirksbehörden ohne Befragen der Landeskulturräte im Sommer 1930 die Schußzeiten von Rebhuhn bewilligt. Dadurch wurden einzelne Gebiete wirtschaftlich benachteiligt, weil durch frühen Abschuß in verschiedenen Bezirken hohe Preise für das Wild erzielt wurden, während beim späteren Abschuß die Preise um mehr als die Hälfte gesunken sind. Dieser Willkür muß ein Ende gesetzt werden und als Vertreter des bäuerlichen Besitzes stelle ich das Verlangen, daß die Schußzeit von Rehbock am 16. Mai, Rebhuhn am 16. August und Hase am 1. Oktober einheitlich ohne jede Ausnahme festgesetzt wird. An dieser Stelle muß ich auch die Unzufriedenheit der ländlichen Bevölkerung bei Erledigung von Rekursen bei Verpachtungen von Jagdbarkeiten bekannt geben. Der § 13 des Jagdgesetzes vom 1. Juni 1866, Nr. 49, der von der Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse bei Jagdverpachtungen spricht, darf unter keinen Umständen bei Erledigung von Rekursen durch die Oberbehörde in der Form ausgelegt werden, daß den obwaltenden Verhältnissen Rechnung getragen wird, wenn man das höchste Angebot einzig und allein bei Entscheidungen in Berücksichtigung zieht. Durch dieses Vorgehen wird dem heute wirtschaftlich bedrängten bäuerlichen und kleinbäuerlichen Besitzer, wie überhaupt dem Dorfbewohner die Möglichkeit genommen, eine Jagd in Zukunft zu pachten, weil verschiedene Berufskreise, denen es weit beesser geht als der Landwirtschaft, in der Lage sind, hohe Beträge für die Jagdbarkeit auszugeben. Bei der Entscheidung über Rekurse betreffend Jagdverpachtungen muß in erster Linie der Wille der Mehrheit der Jagdge nossenschaftsmitglieder in einer Gemeinde mit maßgebend sein; dadurch wird dem einzelnen Verräter an der Sache, dem sich abseits stellenden Elemente, hinter den sich Geldleute stellen, das Handwerk gelegt. Allerdings muß auch der Jagdpacht ein entsprechender sein, damit der Grundbesitzer und Nichtjäger eine entsprechende Entschädigung erhält. Ich führe diese Beschwerde auf Grund meiner Erfahrungen als Abgeordneter ländlicher Kreise, wo zum Beispiel mir in einem Falle die Erledigung eines Rekurses zu Gunsten eines Gemeindeinsassen bisher nicht möglich war, trotzdem derselbe für 256 ha Jagdgebiet das übermäßig hohe Angebot von 6.000 Kè gestellt hat; doch dieser Betrag wird bei der Landesbehörde als zu niedrig angesehen, weil von anderer Seite 8.000 Kè geboten werden. Das ist jene Seite, die noch eine ganze Reihe von Jagden - kraft der finanziellen Mittel - unseren Dorfbewohnern im Bezirke Aussig durch Überangebote wegzunehmen versucht. Hier möge das Ministerium für Landwirtschaft die Interessen der ländlichen Bevölkerung wahrnehmen und die notwendigen Weisungen erlassen.
Die Förderung und Unterstützung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, namentlich die Ersetzung der Kosten für die Revisionstätigkeit und die aus dem Preisrückgang von Getreide und Mahlprodukten im heurigen Jahre schon empfindliche Warenverluste, wird insbesonders im Jahre 1931 notwendig sein.
Der Förderung des landwirtschaftlichen Bauwesens durch Zuwendung von Mitteln für Errichtung von Musterdüngerstätten, Jauchengruben und Silos möge die größte Beachtung geschenkt werden.
Die Unterstützung des Flachsbaues, der heute unter den schwierigsten Verhältnissen zu kämpfen hat, möge das Ministerium für Landwirtschaft im Auge behalten, damit in dieser trostlosen Zeit der Flachsbauer wenigstens die Möglichkeit hat, durch Beistellung von billigen Saatgut, durch Unterstützung seiner Einrichtungen aus öffentlichen Mitteln die Grundlage seiner Existenz zu erhalten. Hier müssen neben den Förderungsmaßnahmen andere Unterstützungen einsetzen, um den verarmten Gebirgsbauer auf seiner Scholle zu erhalten. Die heimische Industrie und namentlich das Ministerium für Nationalverteidigung können helfend eingreifen.
Wiederholt habe ich im vergangenen sowie heurigen Jahr Gelegenheit genommen, auf die Notwendigkeit einer weitgehendsten Unterstützung des Obst- und Weinbaues durch Herausgabe des Gesetzes über den staatlichen Fond zur Erneuerung der Obst- und Weinkulturen hinzuweisen. Ein diesbezüglicher Antrag wurde bereits von mir im Landwirtschaftsausschuß am 9. April eingebracht und mit großer Mehrheit angenommen. Ich will heute nochmals darauf verweisen, daß durch die Frostschäden vom Jahre 1928/ 29 nicht bloß der Ertrag der Ernten von zwei oder drei Jahren vernichtet wurde, sondern ein Teil der Vermögenssubstanz verloren gegangen ist. Unser Obstabsatz ist auf dem ausländischen Markte in den letzten Jahren zurückgegangen, selbst von Rußland wurden wir übertroffen.
Der Winterfrost im Jahre 1928/29 hat nicht bloß tausende von Bäumen ganz vernichtet, sondern auch einen Teil der Baumbestände krank gemacht. Zum Unglück brachte der Sommer 1929 eine große Trockenheit, die Früchte konnten nicht auswachsen und der Verkauf von Äpfeln am Auslandsmarkte war unmöglich. In der Hauptsache ist aber unsere veraltete, unmoderne, nicht sachgemäße Aufmachung, Behandlung und Packung schuld. Der Berliner Obstgroßmarkt im Jahre 1929 zeigte, daß unser Obst in der Aufmachung dem fremden Obst gegenüber in keiner Weise gleichgestellt werden kann. Die heimischen Obstgroßhändler haben sich oft bemüht, das Absatzgebiet zu erhalten, doch ohne Erfolg. Sie haben dem heimischen Obstbau zum Teil den Rücken gekehrt und kaufen Obst in fremden obstbautreibenden Staaten. Sie begnügen sich nicht damit, daß sie den Weltmarkt beschicken, sondern bringen das durch die Fürsorge der fremden Staaten besser behandelte und sortierte Obst waggonweise auf den inländischen Markt und finden namentlich fremde Äpfel willige Abnehmer Im vergangenen Jahre wurde für 99 Mill. Kè Obst eingeführt. Wir haben im Elbetale eine vorzügliche Obstanlage, wo alle Obstgattungen gedeihen und wunderschöne Früchte zeitigen, die ebenso schön wie in anderen Staaten sind, dabei aber im Geschmack und Aroma weit besser als das fremde Obst. Unsere Obstbaufachorganisationen, namentlich der Obstund Gartenbauverein des Elbetales bemüht sich unausgesetzt, durch Vorträge, Ausstellungen, Kurse Aufklärungen in die Reihen der Obstbauern zu tragen. Soll die Aufklärung vollständig sein, dann ist sie mit Geldkosten verbunden, welche die Fachorganisation aus eigenen Mitteln, insbesondere nach diesen schweren Schädigungen der Obstbauern, nicht zu tragen in der Lage ist. Nicht allein Aufklärung über Packung, Behandlung und Transport des Obstes genügt, sondern die Aufstellung von Sortiermaschinen, Errichtung von Obstlagerhäusern, Kühlräumen und Beistellung von billigem Zucker für Marmeladeerzeugung nach dem Muster Italiens wird in erster Linie zur Förderung des Obstbaues beitragen. Anstatt der vielen Schundliteratur und den großen Mengen Bananen, Apfelsinen, Liköre auf den größeren Bahnhöfen soll das Landwirtschaftsministerium die Anregung geben, daß unser heimisches Obst und Obsterzeugnisse in schöner Qualität und zu annehmbarem Preise verkauft werden. Bisher wurde der Förderung des heimischen Obstbaues kein besonderes Augenmerk geschenkt und die heutige Aussprache gibt Gelegenheit, das Ministerium für Landwirtschaft zu ersuchen, aus den im Staatsvoranschlag zur Verfügung stehenden Mitteln den Obstbauern direkt, sowie den Fachorganisationen und Verwertungsstellen die bestmöglichste Unterstützung angedeihen zu lassen. Das Gesetz über den staatlichen Fond zur Erneuerung der Obst- und Weinkulturen möge auch auf jene Obstbauern ausgedehnt werden, welche bereits Neuanpflanzungen vorgenommen haben.
Die bekannte Forderung der Weinbauern, daß die Steuerfreiheit bis zu 200 Liter Wein auch dann gewährt wird, wenn der betreffende Weinbauer mehr an Wein geerntet hat, möge das Ministerium für Landwirtschaft unterstützten.
Unter den gegenwärtigen Verhältnissen bildet die Tierzucht eines der schwierigsten Kapitel, Die Beträge, welche im Voranschlage 1931 dem Ministerium für Landwirtschaft zur Hebung der Tierzucht zur Verfügung gestellt worden sind, können als annehmbar bezeichnet werden. Hier müssen wir doch uns in erster Linie mit der Absatzmöglichkeit und der Preisbildung befassen. Als Organisation des Viehabsatzes zur Beschickung der heimischen Märkte und zur Förderung des Exportes wurde der Hauptverband der Viehverwertung mit dem Sitze in Prag gegründet. Ich habe wiederholt Gelegenheit genommen, darauf zu verweisen, daß dem Verbande die 4 Hauptkörperschaften der deutschen Landwirtschaft, 29 Viehzucht- und Verwertungsgenossenschaften aus dem deutschen Gebiete Böhmens angehören und daß diese Organisation die von der gesamten deutschen Landwirtschaft anerkannte Interessenzentrale für die Angelegenheit des Vieh- und Fleischverkehres ist. Der Verband muß mit Rücksicht auf die umfangreiche Tätigkeit, die insbesonders in der letzten Zeit durch Beschickung des Prager Viehmarktes, wo bereits 1 Mill. Kè Umsatz in kurzer Zeit erzielt wurde und durch die Eröffnung des Aussiger Viehhofes eine starke Zunahme erfahren hat, mit größeren Ausgaben rechnen. Unsere bisherigen Bestrebungen, ausreichende staatliche Mittel zu erlangen, hatten nicht den gewünschten Erfolg. Ich will absehen davon, die Benachteiligung dieser deutschen Organisation des Viehabsatzes während der vergangenen Jahre ziffermäßig darzulegen, sondern ich will vielmehr darauf verweisen, daß in der heutigen Zeit zwar die Förderungsmaßnahmen zur Hebung der Viehzucht nicht einen Stillstand erleiden dürfen, aber von ebenso großer Bedeutung die Schaffung von Absatzgebiet und die dadurch bedingte Preisbildung ist. Wenn es dem Ministerium für Landwirtschaft und unseren Bestrebungen durch den Widerstand der nichtlandwirtschaftlichen Kreise nicht gegönnt war, handelspolitische Maßnahmen und Einschränkungen der Einfuhr zu erzielen, damit der Viehabsatz der inländischen Landwirtschaft gesichert erscheint, so müssen wenigstens auch die deutschen Organisationen des Viehabsatzes zur Beschickung der heimischen Märkte und zur Förderung des Exportes im Jahre 1931 von Seite des Landwirtschaftsministeriums der notwendigen Beachtung gewürdigt und eine ausgiebige Unterstützung gewährt werden. Im Zusammenhange mit der Tierzucht steht die Erzeugung und Verwertung der Molkereiprodukte. Auch hier hat die Gegnerschaft der Landwirtschaft einen Pyrrhussieg errungen, indem sie in der Vorlage des Landwirtschaftsministeriums über die Viehzölle den Schutz der einheimischen Molkereiprodukte nicht zur Kenntnis nahm und Herr Minister Bradáè einen neuen unzulänglichen Entwurf ohne Schutz von Milch und Butter gegenüber der ausländischen Konkurrenz, vorlegen mußte. Die Auswirkungen dieser kurzsichtigen Konsumentenpolitik kommen namentlich in den nordböhmischen Grenz- und Industriegebieten zum Ausdrucke und haben zur Folge, daß auch hinsichtlich der Molkereiprodukte eine Absatz- und Preiskrise zu verzeichnen ist. Herrn Minister für Landwirtschaft ersuche ich, der deutschen Landwirtschaft, die namentlich auf Viehzucht infolge der geographischen Lage angewiesen ist, im Jahre 1931 zur Förderung der Viehzucht ausreichende Mittel im Wege der deutschen Sektion des Landeskulturrates zur Verfügung zu stellen. Mit Rücksicht auf die beschränkte Redezeit will ich mich mit dem Entwurfe des Milchgesetzes heute nicht näher befassen, sondern zu einer anderen Zeit Gelegenheit zur Besprechung nehmen. Alles, was in diesem Gesetze der Schickanierung der breiten Massen der Landwirtschaft dient, muß verschwinden, wenn es unsere Zustimmung finden soll. Das Ministerium für Landwirtschaft möge entsprechenden Einfluß darauf nehmen. Die Errichtung einer eigenen Lehrkanzel für Milchwirtschaft, verbunden mit einem milchwirtschaftlichen Institute an der landwirtschaftlichen Hochschule Tetschen-Liebwerd, welche die gründliche theoretische Ausbildung der Hörer auf dem Gebiete der Milchwirtschaft zur Aufgabe hat, ist einer unserer langjährigen Wünsche. Die Unterstützung des Molkereiwesens muß ich besonders betonen, weil die heutige Notlage der Landwirtschaft auch im Molkereiwesen sich ungünstig auswirkt.
Die wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten sind mit Rücksicht auf die bedeutenden Ziffern, welche dieses Kapitel enthält, und auf die Bedeutung für die Regelung der Wasserverhältnisse des Bodens, welche für die landwirtschaftliche Produktion oftmals Vorbedingung sind, einer näheren Besprechung würdig. Ich habe wiederholt darauf verwiesen, daß die deutsche Landwirtschaft dieser wichtigen Frage noch viel zu weit abseits steht. Aus den statistischen Aufzeichnungen geht hervor, daß bis zum Jahre 1928 von dem Gesamtaufwande für Meliorationen nur etwa 1/10 des Gesamtbetrages auf die deutschen Randgebiete entfallen ist. Nach den Berichten des kulturtechnischen Bureaus des Landeskulturrates der Jahre 1928 und 1929 kann die Teilnahmslosigkeit der deutschen Landwirtschaft an der Entwässerung als etwas über hoben bezeichnet werden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Meliorationskosten im deutschen Gebiete infolge der schwierigen Boden- und Geländeverhältnisse weit höhere sind als im èechischen Gebiete. Die Ausbaukosten per ha sind in den Randgebieten wohl um 1.500 Kè höher als im Inneren Böhmens. Es geht nicht an, daß von bestimmter Seite die Ansicht vertreten wird, daß Subventionen nur dann gewährt werden, wenn die Ausbaukosten per ha nicht mehr als 4.000 Kè betragen. Wir müssen gegen eine derartige schablonenhafte Begrenzung der Höhe der Ausbaukosten im Interesse unserer Gebiete, die davon am meisten betroffen sind, Verwahrung einlegen. Es ist durchaus nicht gesagt, daß mit 6000 Kè Aufwand für den ha nicht eine wirtschaftlich bessere Verzinsung erreicht werden kann, als dort, wo vielleicht die Ausbaukosten nur 4000 Kè betragen. Infolge der hohen Ausbaukosten in den Gebirgsgegenden ist es notwendig, daß der § 8 des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4, bei dem neuen Wasserwirtschaftsfondsgesetze dahin abzuändern ist, daß für Meliorationen Gegenden mit einer Höhenlage von über 400 m der Staats- und Landesbeitrag wenigstens um 10% erhöht wird, ähnlich wie dies im Gesetze für die Gebirgswässer vorgesehen ist. Ein großer Mangel bezüglich der Durchführung von Meliorationen besteht in der ungemein bürokratischen und schwerfälligen Behandlung der eingebrachten Gesuche. Es kommt nicht selten vor, daß 1 1/2 Jahre vergehen, bevor das Projekt an den verschiedenen Stellen überprüft und genehmigt ist, ein weiteres Jahr vergeht, bevor die Subventionsansuchen erledigt werden und womöglich 2 Jahre dauert die Auszahlung der bewilligten Beträge, so daß ein Großteil der Subventionen der Zinsendienst für die hiefür notwendigen ausgeborgten Gelder verschlingt. Der schleppende Gang in der Erledigung dieser Gesuche trägt viel bei, daß meliorationsbedürftige Grundstücke zum Nachteile der Volkswirtschaft noch unfruchtbare Gebiete sind.
Die Abteilung des Landwirtschaftsministeriums in Vršovice, welche diese Agenda betraut, ist überlastet und muß unbedingt durch Einstellung von Beamten ausgebaut werden, wie auch die betreffende Abteilung beim Finanzministerium an Beamtenmangel krankt. Dazu kommt der § 10 des Finanzgesetzes, welcher die Bestimmung über die Auszahlung der Subvention im letzten Vierteljahr des laufenden Jahres enthält und welcher die Auszahlung der bewilligten Beträge für Meliorationen, Stabilisierung von Rutschgebiet, Wildbachverbauungen und Regulierung von Flußläufen behindert. Die Inangriffnahme der Rekultivierungsarbeiten im devastierten Bergbaugebiete möge endlich begonnen werden und die Ausdehnung der produktiven Arbeitslosenfürsorge auf dieses Gebiet ist besonders in der gegenwärtigen Zeit notwendig. Wenn die Wünsche der deutschen Landwirtschaft beim Herrn Landwirtschaftsminister Berücksichtigung finden, dann wird der Anteil der Landwirtschaft der Randgebiete an der Frage der Regelung der Wasserverhältnisse des Bodens im Interesse der Allgemeinheit bald eine erfreuliche Erstarkung erfahren. Ohne dem Gesetze über den Wasserwirtschaftsfonds, soweit es de zweiten Teil betrifft und das wir vom Standpunkte der Landwirtschaft aus begrüßen, vorgreifen zu wollen, erachte ich es als meine Pflicht, darauf zu verweisen, daß eine Beitragsleistung durch Zuschläge zur Grundsteuer in einer Zeit der Not für die Landwirtschaft nicht tragbar ist. Es wäre angezeigt, daß in Hinkunft die im Titel III "Wasserwirtschaft und Kulturtechnik" unter § 3 enthaltenen Ausgabeposten, welche auf die verschiedenen Gebiete der Wasserwirtschaft verteilt sind, ziffernmäßig ausgewiesen werden. Wir haben insbesonders auch ein Interesse an den Wildbachverbauungen, die in den Randgebirgen viel Schaden anrichten und für welche Angelegenheit bei Verteilung der Gelder aus dem Meliorationsfonde wahrscheinlich zu wenig Berücksichtigung genommen wird. Nur dadurch erscheint es erklärlich, daß die Verwüstungen, welche durch die Erzgebirgs-Wildbäche vor mehr als 3 Jahren in Schönwald-Tellnitz, Bezirk Aussig, und in anderen Orten angerichtet wurden, noch immer nicht zur Gänze behoben worden sind. Für Wildbäche müssen höhere Beträge im Voranschlag vorgesehen werden, denn die Wasserschäden sind dort am ärgsten, wo die Bevölkerung der Gebirgstäler zu den ärmsten Schichten gehört, die sich am wenigsten selber helfen können. Die Landwirtschaft verlangt die gesetzliche Neuregelung des Militärvorspanns, weil das Gesetz vom 22. Mai 1905, R. G. Bl. Nr. 86, und das Gesetz vom 20. Dezember 1922, Slg. d. G. u. V. Nr. 388, nach welchen für die Beistellung von ein paar Pferden 2·80 Kè die Stunde als Entschädigung bezahlt werden, den Erfordernissen der Zeit und den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen. Wir brauchen das Feldwachen- und Feldschutzgesetz, welches bereits im April 1929 vom Landwirtschaftsausschuß angenommen wurde und über christlichsozialen Einfluß in einem Subkommitee des seinerzeitigen Verfassungsausschusses begraben liegt.