Ich will das abbrechen und komme nun zur Berührung einiger Punkte aus dem Kapitel des Ministeriums für soziale Fürsorge. Die Ersetzung des Genter Systems durch die Arbeitslosenversicherung ist gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte eine unerläßliche Notwendigkeit und muß vorgekehrt werden. Jahrzehntelang warten wir auf die Sanierung der Bruderladen und gesetzlichen Schutz von Personen, die durch Radiumverarbeitung gefährdet sind, warten wir auf die Ausschreibung der Wahlen in die Versicherungsanstalten, in die Krankenkassen und Pensionsversicherungsanstalten, warten wir auf eine Reformierung der Krankenkassen der Privatangestellten, warten wir auf die Wiedergutmachung des Unrechtes an verschiedenen Pensionistengruppen, insbesonders auch an den Berufsunteroffizieren und solchen Personen, die heute noch immer im unklaren über ihre Staatszugehörigkeit sind. Gerade in letzterer Beziehung haben sich wiederholt Fälle zugetragen, daß man Leute jahrelang beim Militär hatte und nach der Entlassung vom Militärdienst aus dem Staats-Kataaster strich, um Pensionen zu sparen. Wir verlangen, daß bei Betriebsstillegungen nicht Willkür herrsche und vor allem nicht politische Einflüsse zugelassen werden und große Stilllegungen, die nicht aus finanziellen Gründen, sondern rein politisch zur Abdrosselung und Austrocknung deutscher Gebiete vorgenommen wurden, sich nicht wiederholen dürfen (Souhlas.). Die Stillegung der Eisenwerke in Neudek-Rothau, der Großbetriebe Jungbuch, Trautenau - Koll. Kasper hat im Ausschuß schon darauf hingewiesen sind Beispiele hiefür und erfordern, daß hier eingeschritten und die Verlegung oder Einstellung nicht zugelassen werde. Den Sanierungsplänen der Banken, die sich neuerdings um die Textilindustrie kümmern, müssen wir mit großem Widerspruch und Befürchtungen entgegentreten. Vom Arbeitsministerium und von allen zuständigen vergebenden Körperschaften müssen wir fordern, daß die im deutschen Gebiet ansässige Bevölkerung, seien es Arbeiter oder Gewerbetreibende, sei es der Fabrikant, mit den nötigen Lieferungen nicht nur örtlicher Natur, sondern bei großen Lieferungen des Staates beteiligt werden. Wir verlangen die Heranziehung deutscher Arbeiter bei den Notstandsund Straßenbauten, bei den Regulierungsbauten und müssen heute schon hier entschieden Stellung nehmen gegen die Wiederholung des Versuches, aus dem Innern Böhmens èechische Arbeiter, die nicht brotlos sind, sondern aus entgegengesetzten Gründen in die deutschen Gebiete (Falkenau, Brüx usw.) geschickt werden, unterbleibe, wei es direkt aufreizend wirken müßte. Wir sind gegen die zwangsweise Enteignung der Elektrizitätswerke, wie sie jetzt wieder von einigen Gruppen betrieben wird.
Wir müssen natürlich neuerdings unser großes Befremden ausdrücken, daß die Ausgleichung des Voranschlages mit neuen Steuerlasten verbunden wird, statt zu Entlastungen zu führen. Hiezu gehören die Versuche, die Umsatzsteuer herabzusetzen, die bis heute mißlungen sind. Wir verlangen die Auflassung des Gebührenäquivalents und der Dienstverleihgebühr der Staatsbediensteten und Privatangestellten, die Aufhebung der Wasserkraftsteuer, deren Berechtigung längst nicht mehr besteht. Ich habe schon gesagt, wie die Eisenbahn beim Kohleneinkauf sparen könnte, wir haben Vorschläge gemacht wegen der Einschränkung der Militärdienstzeit, in Bezug auf Ersparnisse auf dem Gebiete des Außenministeriums und des Innenministeriums in Form unserer Anträge, die es mit sich bringen müßten, daß auch die übrigen Verkehrssteuern, insbesondere die Kohlenund Zuckersteuer entsprechend gesenkt werden können.
Wenn ich die Reden der Herren Minister zu den verschiedenen Kapiteln des Budgets an mir vorübergehen lasse, staune ich wie in einer so geschlossenen Regierung über das, was in der nächsten Zeit geschehen soll und geschehen muß, die widersprechendsten Tendenzen mit einander ringen. (Výkøiky posl. inž. Junga.) Das ist keine Regierung, das ist ein Wirrwarr, ein Kaleidoskop der verschiedensten und widersprechendsten Meinungen. Der eine Minister geht mit der Polizei in die kleinen Läden der Greisler, drückt an den Würsten herum, daß sie ein bißchen länger und billiger werden, läßt aber Kartelle und Trusts unbehelligt. (Veselost.) Der andere saniert Großbanken, zieht wieder die Steuerschraube an, der dritte erhöht die Tarife, und das Ganze nennen Sie Preissenkung. Das ist ein eitles Trugspiel, und die Bevölkerung schaut immer ruhig zu, weil jeder sich denkt: Mich trifft es nicht, sondern den Nachbarn. Dieser bis zu einem gewissen Grade eitle Eigennutz führt dazu, daß die Bevölkerung nie gewahr wird, was vorgeht, und an all diesen Widersprüchen blind vorbeigeht. Wir haben schon früher gefordert und fordern auch heute die Streichung der Refundierung an die Notenbank aus dem Budget. Der Staat war früher da und nicht die Notenbank. Die Finanzhoheit muß der Staat haben und nicht ein Privatinstitut. Da haben Sie gleich wieder einige 100 Millionen. Wir sind Gegner jeder Anleihe- und Fondspolitik, wir sind Gegner der hohen Zinsen und stimmen dem Erzbischof Kordaè bei und ich möchte nur wünschen, daß seine Worte, die scheinbar einen großen Hörerkreis gefunden haben, einen nachhaltigen Einfluß gewinnen. Wenn wir das sagen, so gilt das nicht, aber vielleicht wird ein Herr in so hoher Stellung etwas größeren Einfluß haben.
Damit komme ich zum Generalproblem, das heute die Staaten Europas alle beherrscht. Ich erinnere an die Denkschrift des englischen Finanz- und Wirtschaftspolitikers Keynes, die er anläßlich der Völkerbundtagung im Jänner 1929 über die Frage der Goldvorräte und die künftige monetäre Entwicklung dort abgegeben hat. Er schätzt die Weltvorräte an monetärem Gold auf 2 Milliarden engl. Pfund. Damals im Jahre 1928 betrug die Produktion noch 80 Millionen Pfund. Der monetäre Bedarf, der erforderlich bleibt, ist natürlich nicht immer zu erfassen, weil ein großer Teil des Goldes in der Schmuckindustrie, in der Zahnheilkunde, in der Chemie, in der Photographie usw. verbraucht wird. Er wurde im Jahre 1928 auf. 40 Millionen Pfund geschätzt. Diese 40 Millionen Pfund sind vom Weltvorrat 2%. Demgegenüber besteht aber auf Grund genauer Aufzählungen und Statistiken ein Zuwachs an Wirtschafts- und Produktionsgütern in den letzten Jahren von 3%, so haben wir hier also einen Zuwachs des Goldes von 2, einen Zuwachs der Produktion von 3 und innerhalb drei Jahren gibt das, nur mechanisch genommen, eine Spannung von 3 %. Demgegenüber vertritt Keynes den Standpunkt, daß die Zeit kommen muß, wo die Divergenz so groß ist, daß die Notenbanken, an ihren Fetisch Gold fest glaubend, alle Maßnahmen, so wie es die Neger und die Indianerhäuptlinge ihren Gläubigern gepredigt haben, treffen und daß sie sagen: "Wir können nicht weiter, jetzt müssen wir bremsen". Wenn die Wirtschaft zur Blüte gekommen ist, wie in den Jahren 1926 bis 1928, dann kommt dieser Bremsklotz, jetzt heißt es: "Herunter mit den Preisen!" und in den letzten Monaten bis zum heutigen Tag hat sich die Währungsänderung schon furchtbar ausgewirkt. Der Index in Amerika ist um 20 bzw. 25 Punkte gefallen. Cassel weist in der letzten Zeit nach, daß die deutsche Reparation vom Oktober vorigen Jahres bis zum heurigen Oktober um 17 Punkte zugenommen hat. Vom 1. Jänner bis heute umgerechnet sind das 20 %. 100 Mark waren am 1. Jänner 1929 gleich 100 kg Einheitsware. Heute kaufen sie diese 100 kg Einheitsware um 80 Mark, bleiben 20 Mark übrig, für diese kaufen sie wieder ein Viertel. So heißt heute die Preisgleichung 100 Mark ist gleich 125 kg oder die deutsche Reparation ist um ein Viertel schwerer geworden. Sehen Sie, das ist die großausladende Geste des internationalen Finanzkapitals: mit dem Honig des Preisabbaues im Munde, werden ganze Völker Europas, der Tributsklave Deutschland voran und auch die umliegenden Dörfer, zu denen die Èechoslovakei gehört, dem Sklaventribut erneut und erhöht unterworfen. Sie dürfen sich da nicht wundern, daß die Folgen auch uns treffen. Der Herr Finanzminister Engliš hätte den Gedanken in seinem heurigen Exposée zu Ende führen sollen, wo er auf diese Schwankungen aufmerksam machte und die Konsequenzen ziehen. Er weiß das sehr gut, nur denkt er den Gedanken nicht zu Ende und übersieht die Konsequenzen. (Posl. inž. Jung: Er darf nicht.) Oder er darf nicht. Ich pfeife auf eine Demokratie, die nicht denken darf. Dann ist ja das ganze Parlament weiter nichts als. (Posl. inž. Jung: Die Kulisse für das jüdische Weltkapital!)
Die Versteifung führt natürlich zu Distributionsstörungen, zu Kreditbeschränkungen, zu Wirtschaftshemmungen. Es treten psychologische Wirkungen ein, es kommt zur allgemeinen Kaufunlust, jeder wartet auf weitere Preissenkung, es kommt zu Einschränkungen der Bestellungen, zu Betriebseinstellungen, zum Stillstand. Und wie sieht das weiterhin aus? Was berichtet beispielsweise das offizielle Institut der südafrikanischen Union für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre bezüglich der Goldproduktion? Das hat mit der künftigen Entwicklung der Wirtschaft in Europa sicherlich viel zu tun. Für 1930 wird in der südafrikanischen Union noch mit einer Produktion von 43 Millionen Pfund Gold gerechnet, diese fällt noch im Jahre 1934 auf 39 Millionen, in den Jahren 1942 bis 1943 auf 20 Millionen; in den Jahren 1946 bis 1949 wird die Produktion nur noch auf 10 Millionen Pfund geschätzt, das heißt, auf ein Viertel von heute. Darum stellt Cassel mit Recht die Frage: Was dann? Die Amerikaner haben den Preisstand von 150 auf 125 heruntergedrückt, d. h. den Goldstandard gehoben, jetzt sind sie daran, ihn auf 100 herunterzudrücken und den Goldwert neuerdings zu steigern. Und jedesmal ist dieser Deflationsprozeß begleitet von einer Entmündigung, Entrechtung und Entwurzelung von Millionen von arbeitenden Menschen und Erhöhung der Lasten aller Schuldner. Und dieser Entwurzelungsprozeß hält nicht still. Der Finanzminister sagt, die Zeit wird kommen, wo die Preise wieder stabilisiert sein werden. Dann wird nach vier bis fünf Jahren die nächste Welle angehen und wir werden von neuem durch diese Hölle von Verzweiflung und Not geschickt werden.
Außer den vorgebrachten sachlichen
Einwendungen können wir einem Voranschlag, der auf einer Währung,
wie es die schwankende Goldwährung ist, aufgebaut ist, nicht zustimmen,
weil wir nie von einer Stabilisierung der Wirtschaft, aber auch
nie von einer Stabilisierung des Einkommens reden können. Und
was ist mit der Not der Bauern, die ihre Hypotheken in guter Zeit
aufgenommen haben? Diese Hypotheken drücken jetzt ihren Besitz
ab. 100 Kè vor einem Jahre Zinsen sind nicht gleich 100 Kè heute.
Vor einem Jahre haben die Bauern 200 Kè für 1 Weizen bekommen,
heuer im besten Falle 130 Kè. Diese 70 Kè Differenz, das ist das
Ergebnis dieses Preisverfalles, der nicht bei uns, sondern drüben
in Amerika eingeleitet wurde. Der Verfall der Landwirtschaft ist
wie der der Industrie ein Ergebnis der Währungspfuscherei. Darum
sage ich, es gibt zwei große Wurzeln der Ausbeutung, das ist die
Bodenrente und der Zins, beide hervorgerufen durch ein falsches
Geld- und falsches Boden recht. Und ich sage weiter: die Technik
ist schon längst auf dem richtigen Wege zur Überwindung beider
Übel. Die Rationalisierung - und da stimme ich mit dem Erzbischof
Kordaè überein - ist doch im Grunde geeignet, dem Menschen das
Leben leichter zu machen, die Arbeitszeit zu kürzen und mehr Güter
hervorzubringen. (Nìmecké výkøiky.) Ihr wird von der Macht
des Geldes und Zinses entgegengetreten und die günstigen Folgen
werden ins Gegenteil gekehrt. Es st immt schon. Lesen Sie nur
in den früheren Protokollen nach, ich habe schon früher die Worte
gebraucht, die der Erzbischof Kordaè jüngst sagte: "Wir stehen
auf dem Standpunkt: nicht Herr, sondern Diener muß das Geld sein".
Unterstützen Sie uns, Sie tun es für die ganze Menschheit, auch
für sich. Solange das nicht geschieht, wird kein gerechtes Budget
aufgelegt werden und wir werden auch für dieses nicht stimmen.
(Potlesk.)
Hohes Haus! Bevor ich zu meinem Thema spreche, habe ich im Namen meines Klubs folgende Erklärung abzugeben:
Wir haben uns gestern in unserem Klub eingehend mit den Beschwerden beschäftigt, die gegen die Durchführung der Volkszählung erhoben wurden. Mein Klubkollege Fritscher hat gestern von dieser Stelle aus gegen verschiedene Ungehörigkeiten Protest eingelegt. Nun haben wir in den letzten 24 Stunden neuerlich aus allen Teilen des Staates verschiedene Meldungen bekommen, aus denen wir sehen, daß diese Ungerechtigkeiten noch größer sind, als wir uns dachten. Bei Ernennung der Kommissäre und Revisoren wurde der nationale Schlüssel fast nirgends eingehalten. Zu Kommissären und Revisoren wurden in überwiegend deutschen Gemeinden vielfach Leute ernannt, die als èechischnationale Heißsporne bekannt sind. Ferner wurden nicht selten Personen ernannt, die Vorgesetzte jener sind, bei denen die Zählung durchgeführt werden soll, z. B. Gutsdirektoren. Wir glauben, daß diese Personen nicht die im Gesetze vorgeschriebene nötige Objektivität bei der Zählung aufbringen werden. Aufträge des Innenministers werden scheinbar sabotiert. Bei den Bezirkshauptmannschaften und bei den Landesämtern erklärt man, von Aufträgen des Ministers nichts zu wissen. Wir wünschen, daß die Volkszählung ein objektives Bild der Struktur der Bevölkerung in nationaler, konfessioneller und wirtschaftlicher Beziehung bietet. Nach all dem, was schon geschehen ist, hegen wir begründete Zweifel an dieser Objektivität. Wir sehen der Volkszählung mit dem allergrößten Mißtrauen entgegen. Die Volkszählung ist ein eminent politischer Akt. Die Durchführung ist nicht eine Ressortangelegenheit des Innenministers, sondern Sache aller Minister, Sache der Gesamtregierung. Die politische Verantwortung ist daher von der gesamten Regierung zu tragen.
Nach dieser Erklärung gestatten Sie mir, daß ich zu meinem eigentlichen Thema übergehe. Im letzten halben Jahre wurden hier im Hause verschiedene Gesetze besprochen, die den Getreidebau und die Viehzucht rentabel machen sollen. Auf einen Zweig der Landwirtschaft hat man ganz vergessen: auf den Weinbau. Dieser Zweig verdorrt von Jahr zu Jahr immer mehr und mehr. Wir hatten in Mähren - in Böhmen und der Slovakei sind die Verhältnisse analog - 1904 11.654 ha Weingärten, 20 Jahre später, im Jahre 1924, nur noch 4663 ha. Das ist in 20 Jahren ein Rückgang um volle 60%! Im Jahrfünft 1919 bis 1924 beträgt der Rückgang 32 %. Der Rückgang hält auch nach den statistischen Ausweisen über das Jahr 1929 an, es sanken in Mähren die Weingärten auf 4324 ha, obwohl da und dort neue Weingärten angelegt worden sind, während auf der anderen Seite ältere aufgelassen wurden. Die Ursachen des Rückganges des Weinbaues liegen klar zu Tage: vor allem Verheerungen durch die Reblaus, dann die Unrentabilität durch die Fröste, ferner Traubenfäulnis, dazu kommt noch die außerordentlich hohe Besteuerung, und was am gefährlichsten für den Weinbau ist: die riesige Konkurrenz des Auslandes. 1926 wurde aus dem Auslande Wein eingeführt im Werte von 59 Millionen, 1927 schon für 83 Millionen und 1928 schon für 99 Millionen. Es liegt nicht nur im Interesse der Weinbauern, sondern der gesamten Volkswirtschaft, daß die Einfuhr möglichst eingedämmt werde. Denn es muß unser Bestreben sein, daß das Geld, das ausgegeben wird, womöglich im Inlande bleibe. Besonders gefährlich für unseren Weinbau ist der griechische Wein. Mir ist kürzlich von einem Weinhändler gesagt worden, daß sich ein Liter griechischen Weines locco Nikolsburg oder Znaim auf 3·80 Kè stellt. Das ist ein total minderwertiger Wein, nichts anderes als, wie man in Fachkreisen sag "Feigenwasser", ein Wein, dem künstlich sehr viel Alkohol beigesetzt wird. Dieser griechische Wein konkurriert unsere Weine nieder. Es kommt noch Wein aus Spanien, Italien und Ungarn. Wir haben mit den meisten Staaten Kontingente vereinbart, und es ist interessant, daß das griechische Kontingent immer sehr bald erschöpft ist, während die Kontingente der anderen Staaten nicht ganz erschöpft werden. Wir stellen die Forderung, daß diese Kontingente herabgesetzt werden, wenn aber das nicht möglich ist, daß im Wege der Zollverhandlungen die Zölle erhöht werden, oder der autonome Zolltarif eingeführt werde. Unsere Partei hat unter dem 6. Feber im Parlamente einen umfangreichen Antrag eingebracht, in dem wir auch eine Forderung erheben, die ganz analog ist dem Gesetz über den Vermahlungszwang, welches wir vor einigen Wochen verabschiedet haben. Wir sagen darin: "Weinhändler, die ausländischen Wein einführen wollenn, müssen nachweisen, daß sie innerhalb eines zu bestimmenden Zeitraumes eine entsprechende Menge inländischen Weines gekauft haben." Es gibt nämlich in unseren Weingebieten Weinhändler, die von den Weinbauern überhaupt nichts kaufen, die den gesamten Wein, den sie verkaufen, aus dem Auslande beziehen. Würde unser Antrag in Kraft gesetzt werden, würden die Weinhändler gezwungen sein, eine bestimmte Menge inländischen Weines zu kaufen. Ich glaube, wenn man ein ähnliches Gesetz für den Getreidebau eingeführt hat, könnte man diese analoge Bestimmung sicherlich auch mit Vorteil für den Weinbau anwenden.
Unsere Weinbauern klagen mit Recht darüber, daß die Steuern, die dem Wein auferlegt werden, viel zu hoch sind. Bedenken Sie Folgendes: Das geltende Gesetz über die Getränkesteuer wurde 1919 geschaffen. Damals kostete der Liter Wein in den Kellern 15 bis 20 Kè. Damals wurde die Steuer folgendermaßen festgesetzt: 80 Heller allgemeine Getränkesteuer, 40 Heller pauschalierte Umsatzsteuer, 20 Heller Landesabgaben, das macht zusammen 1·40 Kè. Damals, im Jahre 1919 war das der zehnte Teil des Wertes des Weines. Dazu kommt noch an vielen Orten eine Gemeindeabgabe, z. B. in Prag eine Umlage von 50 Heller pro Liter. Vor einigen Tagen erhielt ich vom landwirtschaftlichen Bezirksverein in Auspitz bei Brünn ein Memorandum, worin es heißt: "Im heurigen Jahr wurden im hiesigen Bezirk Mostverkäufe, allerdings als Notverkäufe, mit 1·50 Kè per Liter getätigt. Händler bieten bei waggonweisem Einkauf 1·30 Kè für heurigen Rotwein und 1·60 Kè für heurigen Weißwein, ohne daß es allerdings bisher bei diesen Preisen zu einem Abschluß gekommen wäre. Bei einem Durchschnittspreis von 2 Kè per Liter betragen Weinsteuer und Abgaben per Liter 1·60 Kè, das sind 80 % des Verkaufspreises. Sollten aber als Verkaufspreis 3 Kè erzielt werden, für welche Durchschnittsziffer durchaus keine Voraussetzungen bestehen, so macht die Steuer immer noch 52 % aus. Die Weinsteuer bewegt sich also heuer zwischen 60 und 80 % und ist in einigen Fällen bei Notverkäufen tatsächlich 100 % des Produzentenpreises. Demgegenüber betrug der Weinpreis 1920 16 bis 20 Kè per Liter, daher der prozentuelle Anteil der Weinsteuer 8 bis 10% des Produzentenpreises". Sehr richtig, sagt diese Denkschrift, der Wein wird demnach gemäß seinem Wert heuer fünf bis zehnmal so hoch versteuert, als 1920.
Es gibt einige wenige Gemeinden, wo man hie und da etwas höhere Preise erzielt, z. B. 3 bis 4 Kè. Was aber viele Herren nicht wissen und was unglaublich klingt, ist: Der Bauer, der seinen eigenen Wein fechst und diesen seinen Wein trinkt, muß in letzterem Fall Steuer zahlen. Wenn z. B. ein Weinbauer heuer 180 Liter geerntet und in seinem Keller von der vorigen Ernte nichts mehr hat, darf er diese 180 Liter trinken, ohne Steuer zu zahlen. Hat er aber in seinem Keller z. B. noch 30 Liter aus dem Vorjahr, im ganzen also 210 Liter, muß er für jeden Liter, den er trinkt, 1·40 Kè Steuer zahlen. Das ist etwas, was kein Weinbauer versteht, worüber er mit Recht empört ist. Sie verlangen, daß die Weinsteuer abgeschafft oder wenigstens sehr ermäßigt wird. Wir verlangen nicht etwas, was nicht anderswo wäre. 1926 hat das Deutsche Reich die Weinsteuer gänzlich abgeschafft, Österreich hat 1926 die Weinsteuer von 22 auf 12 Schilling per Hektoliter herabgesetzt, der Weinbauer in Niederösterreich zahlt die Hälfte unserer Weinsteuer. Weiters fordern wir, daß nur der Wein versteuert wird, der verkauft wird, nicht aber derjenige, der vom Bauer selbst getrunken wird. Wir verlangen, daß eine entsprechende Menge Haustrunk freigegeben werde. Bei uns ist de facto gar kein Wein frei, während in Österreich jeder Bauer pro erwachsense Familienmitglied das Recht hat, 365 Liter Vollwein pro Jahr zu vertrinken, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Merkwürdig sind unsere Weinbauern berührt worden durch eine Interpellationsbeantwortung des Herrn Finanzministers Engliš, betreffend die Weinsteuer. Darin sagt er, daß ein Liter Schankbier, der 2·60 Kè kostet, mit 54 Hellern Steuern und Abgaben belastet ist, daß aber 1 Liter Wein, der im Gasthaus durchschnittlich 10 Kè kostet, nur mit 1·40 Kè bis 1·90 Kè belastet sei, woraus er den Schluß zieht, daß die Weinsteuer in der heutigen Höhe gerechtfertigt sei. Wenn Herr Dr. Engliš die Weinsteuer in eine Beziehung zum Weinpreis beim Weinbauern betrachtete, wäre er darauf gekommen, daß die Weinsteuer relativ viel höher ist als die Biersteuer. Dr. Engliš sagt weiter, daß eine Aufhebung der Weinsteuer nicht in Frage komme im Hinblick auf die Handelsverträge, weil diese Steuerfreiheit auch ausländischen Weinen zugute kommen müßte. Das letztere ist richtig, deshalb verlangen wir, daß die Einfuhr gedrosselt werde. Weiters sagt der Minister, der Weinbauer könne am Steuersatz kein Interesse haben, denn diese Steuer werde vom Weinverbraucher getragen. Das letztere ist nur bis zu einem gewissen Grad richtig. Der Weinbauer muß den Wein, den er selbst trinkt, selbst versteuern.
Weiters sagt der Minister: Im übrigen ist die Finanzverwaltung unserem Weinbau schon genügend durch die Aufhebung der Flaschenweinsteuer entgegengekommen.
Aus dieser Interpellationsbeantwortung fühlen wir heraus, daß der Finanzminister keine Lust hat, den Weinbauern irgendwie entgegenzukommen. (Výkøiky posl. Kunze.) Ich habe einmal den Antrag gestellt, der von unseren Weinbauern angenommenwurde, Geld zu sammeln und dem Finanzminister einen Weinkeller zu kaufen. Er soll ihn verwalten, und wenn dann die Schikanen kommen, wenn die Finanzer in seinen eigenen Keller kämen, würde er wahrscheinlich bald einsehen, daß er den Weinbauern entgegenkommen muß. Da bin ich gerade bei einem Punkt, der immer wieder unter unseren Weinbauern besprochen wird: die Kellerkontrolle. Der Weinbauer ist Eigentümer seines Kellers. Stimmt! Aber die Finanzer haben das Recht, zu jeder Stunde in den Keller zu kommen, es wird revidiert, die Fässer werden gemessen, der Inhalt geprüft und das Ergebnis ist gewöhnlich, daß dem Weinbauer eine hohe Strafe diktiert wird. Schon 1926 haben wir gesagt: Kontrolle muß sein. Aber die Kontrolle könnte viel praktischer und billiger durchgeführt werden. In jeder Gemeinde möge ein Ausschuß von Bauern gewählt werden, die vereidigt werden, und so oft Wein verkauft wird, soll ein Mitglied dieser Kommission beim Verkauf anwesend sein. Wiederum verlangen wir nicht etwas, was anderswo nicht wäre. Diese Bestimmung wird in Österreich gehandhabt. Im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Stück 10 vom 31. Jänner 1925 heißt es: "Hersteller von Weinmostwein, welche in einem Jahr nicht mehr als 20 hl erzeugen, sind in der nächsten Jahresperiode von der Kellerkontrolle befreit". Es folgen Bestimmungen über die Weinsteuerkommission, der Landwirte angehören. Später heißt es: "Die Begünstigungen können von der Finanzlandesbehörde auf die Dauer von 3 bis 10 Jahren entzogen werden, wenn der Hersteller wegen einer schweren Weinsteuergefällsübertretung rechtskräftig verurteilt worden ist." In Österreich bewährt sich dieses System, es wurde sich auch bei uns bewähren und der Staat würde Beamte ersparen.
Ganz kurz will ich hier einige Forderungen besprechen, die für die Novellierung des Gesetzes über die Getränkesteuer notwendig sind. Wir verlangen, daß der Bauer weiterhin das Recht haben soll, den Wein, den er selbst produziert, auch selbst auszuschenken - das sogenannte Buschenschankrecht. Weiter verlangen wir ein Verbot der Süßweinerzeugung in der Slovakei. Nach dem jetzigen Weinsteuergesetz darf ich von einem Weinbauern nur eine Menge von mmindestens 40 Litern kaufen. Wir verlangen, daß man auf 20 Liter heruntergehen soll, damit der Zwischenhandel mehr ausgeschaltet wird, damit sich so mancher seinen Bedarf bei den Weinbauern kaufen kann. Weiter verlangen wir, daß die Schwundprozente wesentlich erhöht werden. In früheren Jahren hat man uns im Finanzministerium wiederholt erklärt, das Getränkesteuergesetz werde novelliert werrden. Aber zuerst müssen wir einen Ersatz dafür haben und der Ersatz ist vorhanden durch die Erhöhung der Biersteuer. Das glaubt niemand, daß die erhöhte Biersteuer nur den Selbstverwaltungskörpern zufließen wird, sondern ein großer Teil wird im Ministerium bleiben und ich glaube, wenn der Herr Finanzminister den Ersatz für die ausfallende Getränkesteuer hat, dann haben Wir auch das Recht zu verlangen, daß endlich einmal dieses 11 Jahre alte Gesetz über die Getränkesteuer novelliert werde. Wir hören, daß die gesamte Getränkesteuer, u. zw. ohne Umsatzsteuer, etwas über 30 Millionen im Jahr beträgt. Selbst wenn diese gesamte Summe entfiele, würde sie auf der anderen Seite kompensiert werden durch die erhöhten Beträge der Biersteuer.
Ich glaube, es liegt im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse, daß die Zahl der Weingärten vermehrt wird, damit wir nicht gezwungen sind, soviel Wein aus dem Auslande zu kaufen. Die Neuanlage eines Weingartens ist eine sehr kostspielige Sache. Bedenken Sie, daß ein neuer Weingarten in den ersten Jahren überhaupt nichts trägt und daß die Neuanlage des Weingartens sehr viel kostet, abgesehen von der Arbeit - denken Sie nur an die großen Kosten für das Rebenmaterial. Im Deutschen Reiche wurde den Winzern ein Kredit von 120 Millionen Mark gewährt, also fast 1 Milliarde Kè, u. zw. in erster Linie für die Neuanlage von Weingärten. Wie ich gehört habe, wird die deutsche Reichsregierung auf der Zurückstellung dieser Darlehen nicht bestehen, so daß sie direkt geschenkt sind. In Niederösterreich wurden im letzten Jahre 3.000 Darlehen zur Rekultivierung von Weingärten herausgegeben. In Niederösterreich bekommt der Weinbauer Bekämpfungsmittel, z. B. Kupfervitriol, ferner Unterlagsreben, Frosthüte, Edelreiser u. s. w. wesentlich billiger als im gewöhnlichen Handel. Sie wissen, daß Österreich für seine Landwirte das sogenannte Notopfer eingeführt hat und aus diesem Notopfer bekommen auch die niederösterreichischen Weinbauer einige Millionen Èechokronen zugewiesen. In Niederösterreich werden auch die sogenannten Vortreibhäuser ausgiebig subventioniert. Wenn wir damit vergleichen, was für unsere Weinbauer geschieht, so muß ich sagen, so gut wie gar nichts. Wir haben heuer am 11. April hier im Hause einen Antrag eingebracht, worin wir verlangt haben, die Regierung, die einigen verkrachten Banken 300 Millionen Kè geborgt hat, soll auch der Landwirtschaft 300 Millionen borgen. Unter anderem sollen Gelder zur Förderung der Anlage von Obst- und Weingärten unter besonderer Berücksichtigung jener Landwirte geborgt werden, die innerhalb der vergangenen drei Jahre durh Frost und Hagelschlag große Verluste erlitten haben. Im Motivenbericht bemerkten wir, daß bei der Errichtung von Weingärten pro Hektar bis zu 20.000 Kè verliehen werden sollen. Weiter sagten wir daß die Gelder verwendet werden sollen zur Förderung, Gründung und Erweiterung landwirtschaftlicher Genossenschaften, die die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte zum Ziele haben, z. B. den Winzergenossenschaften, Syndikate der Weinbauer u. s. w. Dieser Antrag ist sicherlich nicht überspannt und ich denke, die Regierung hätte diesen Antrag sicherlich als Grundlage für eine großzügige Hilfsaktion nehmen können.
Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich auch auf eine Bestimmung aus einem Gesetze aus dem Jahre 1885 hinweisen. Es heißt dort: Bei neuen Rebenanlagen, die schon früher mit Reben bepflanzt waren, wird die Grundsteuerbefreiung zuerkannt für 10 Jahre, aber es wird die Bedingung daran geknüpft, daß mindestens ein Viertel Hektar ausgesetzt wird. In der Praxis sehen wir, daß das viel zu hoch ist, speziell daß unsere kleinen Leute oft viel weniger aussetzen als ein Viertel Hektar.
Notwendig ist, daß die Regierung die Abhaltung von Kursen und Vorträgen unterstützt und daß auch eine gewisse Propaganda einsetzt für die Bevorzugung des hennischen Produktes. Als vor zwei Jahren der Herr Präsident Masaryk bei uns in Südmähren war, besuchte er auch die Gemeinde Muschau. Er wurde in einen Keller geführt und hat, obwohl er Abstinent ist, den südmährischen Wein gekostet. Die Bauern haben sich darüber gefreut. Im nächsten Jahre kommt ein hoher Staatsfunktionär nach Südmähren. Der Herr ist nicht in einen südmährischen Weinkeller gekommen, sondern man hat ihm ausgerechnet zu einem jüdischen Weingroßhändler geführt. Am nächsten Tag war in allen Zeitungen davon die Rede. Es war nichts als eine Reklame für den jüdischen Weingroßhändler. Unsere Weinbauern waren darüber nicht erfreut. (Posl. Matzner: Aber der jüdische Großhändler!) Jawohl! Was unsere Bauern immer wieder verlangen, ist ein gewisser Schutz der Marken. Es gibt nicht nur bei uns in Südmähren, sondern auch in Nordböhmen, in der Slovakei und in der ganzen Welt, wo Wein gebaut wird, gewisse Rieden, wo besonders guter Wein wächst, und die Wirte be Mühen sich, Wein aus diesen Rieden zu bekommen. Bei uns gibt es eine Ried - ich will den Namen nicht nennen - dort werden nn Jahre höchstens einige hundert Hektar Wein geerntet. Und was sehen wir? Ich habe in Prag selbst einmal gesehen, wie ein Restaurateur einen solchen südmährischen Spezialwein ausschenkt. Als ich mich erkundigte, von welchen Produzenten der Wein sei, wurde mir der Name genannt. Dann fragte ich den Bauern, ob der Wirt wirklich den Wein von ihm bezogen hat, worauf er antwortete, er habe einen Eimer, also etwas mehr als 50 Liter, von ihm bezogen. Der Restaurateur aber schenkt das ganze Jahr hindurch, schenkt tagtäglich unter diesem Namen andern Wein aus! Es ist selbstverständlich, daß unsere Weinbauern das größte Interesse daran haben, daß solche Schwindeleien nicht verübt werden könnten u. zw. durch ein strenges Markenschutzgesetz. Im Jahre 1926 wurde schon angekündigt, daß das Ackerbauministerium eine Verordnung plane über den Schutz der Ursprungsbezeichnung bei èechoslovakischen Weinsorten. Diese Verordnung ist bisher nicht erschienen und es wäre dringend nötig, daß diese Verordnung endlich einmal herausgegeben würde.