Støeda 26. listopadu 1930

Wenn ich über Verwaltungsfragen spreche, kann ich an der Verwaltungsreform selbst nicht vorübergehen. Bei der Behandlung des Gesetzes über die Verwaltungsreform haben wir unsere Stellung klar zum Ausdrucke gebracht. Wir haben schon damals mit aller Deutlichkeit und allem Nachdruck darauf verwiesen, daß die Verwaltungsreform einen Rückschritt auf Jahrzehnte bedeutet, wir haben darauf verwiesen, daß die Verwaltungsreform die Vernichtung der Selbstverwaltung ist, ein Faustschlag in das Gesicht der Demokratie. Wir haben dagegen protestiert, daß die Selbstverwaltungsrechte an die Bürokratie ausgeliefert wurden. Wir betrachten es nach wie vor als schreiendes Unrecht, daß die Vertretungskörper des Landes und der Bezirke sich nicht nur aus gewählten Vertretern zusammensetzen, sondern daß ein Drittel dieser Vertreter ernannt wird. Wir empfinden es als eine Schmach, daß ein von der Regierung ernannter Vorsitzende mit der Leitung dieser Vertretungen betraut ist. Dadurch sind die Rechte der Bevölkerung eingeengt. Wir haben mit aller Energie gegen den Raub des Wahlrechtes an Millionen Staatsbürgern protestiert und dieses Gesetz mit Recht auch als einen Eingriff in die Gemeindeautonomie gekennzeichnet. Die Verwaltungsreform, das sei hier noch einmal mit allem Nachdruck betont, bleibt ein ewiges Schandmal für den damaligen Bürgerblock. Wir hoffen, daß es uns gelingen wird, dieses Gesetz wieder abzuschaffen und wir hoffen auf die Unterstützung der Parteien, bei denen das Verständnis für die Autonomie noch nicht ganz verloren gegangen ist.

Lassen Sie mich nun zu einem anderen Kapitel sprechen u. zw. will ich etwas über die Reformbedürftigkeit des Vereinsgesetzes sagen. Im Vereinsgesetz ist noch heute der § 30, ein ganz lächerlicher Paragraph, der auch in Alt-Österreich keine Berechtigung hatte. Um so weniger hat dieser Paragraph eine Berechtigung in einem demokratischen Staate, in dem die Frauen politisch gleichberechtigt sind. Wir sehen, daß auf Grund der Verfassung - und der genannte Paragraph steht im Mißverhältnis zur Verfassung (Souhlas.) - Frauen nicht nur wählen können, sondern auch gewählt werden dürfen. Wir nehmen an, daß man nur vergessen hat, diesen Paragraphen zu eliminieren und erwarten, daß dieser lächerliche Paragraph aus dem Vereinsgestz verschwinde. (Výkøiky posl. Jurneèkové.)

Ein Wort zu den vielen Versammlungsverboten. Unsere Stellungnahme hiezu ist klar. Wir haben uns immer schon gegen die willkürlichen Versammlungsverbote gewendet, ebenso dagegen, daß heute noch die Versammlungen überwacht werden. Aber wir sehen leider, daß noch immer in Versammlungen Regierungsvertreter entsendet werden. Das Ministerium des Innern geht, wie aus seinen Weisungen hervorgeht, mit aller Schärfe vor. Direkt lächerlich finden wir es - lassen Sie es mich in aller Offenheit sagen - daß man den Kommunisten durch die vielen Versammlungsverbote und durch das Überwachen ihrer Versammlungen zu neuen Erfo³gen verhilft. Als direkt lächerlich und ganz unangebracht betrachten wir es, daß man ihnen auf Grund dieser Maßnahmen Märtyrer schafft. Die kommunistische Karrikatur einer revolutionären Bewegung wird nicht mit Polizeiwillkür umgebracht, im Gegenteil, man stärkt dadurch diese Bewegung. Nur an ihrer Lächerli chkeit kann die kommunistische Bewegung verschwinden. Wir halten solche Aktionen für ganz überflüssig, da, wie gesagt, durch sie nur Märtyrer geschaffen werden. Außer der Polizei und der Behörde kümmert sich heute niemand mehr um die kommunistische Partei. (Tak jest!)

Zur Pressereform wäre wohl sehr viel zu sagen; wenn ich es aber nicht tue, so nur mit Rücksicht darauf, daß wir hoffentlich in der nächsten Zeit die Möglichkeit haben werden, zum neuen Pressegesetzentwurf Stellung nehmen zu können. Kurz möchte ich nur sagen, daß wir mit dem neuen Gesetzentwurf nicht ganz einverstanden sind, daß er unseren Wünschen und Forderungen nicht ganz entspricht, aber, gemessen an dem alten Gesetz, können wir wohl konstatieren, daß er einen großen Fortschritt bedeutet. Wir hoffen auch, daß es uns bei Behandlung des Gesetzes gelingen wird, einige Verbesserungen zu erzielen.

Lassen Sie mich etwas zu unserer Film und Theaterzensur sagen, die direkt zur Lächerlichkeit im In und Ausland geworden ist. In der Èechoslovakei werden die harmlosesten Sachen konfisziert. Ich will dies an einigen Beispielen dartun. Ich lasse Beweise sprechen. Im heurigen Jahr wurde eine Unmenge von Filmen zensuriert, darunter - und dieses Beispiel spricht für alle anderen - wurde ein Chaplin-Film zensuriert, der den Titel trägt "Charlie macht alles". Es ist interessant, kurz den Inhalt dieses lustigen Films wiederzugeben, um aufzeigen zu können, wie der Filmzensor arbeitet. Der Inhalt des Films ist, daß Charlie seine Frau und seine Geliebte, die eine mit der anderen betrügt und daß ihn beide verprügeln. Der Film ist in der Èechoslovakei verboten worden. Ich weiß nicht, was den Filmzensor dazu veranlaßt hat, etwa die Furcht vor der Nachahmung? Aber unser Filmzensor ist auch darauf bedacht, die Sittlichkeit der Bevölkerung zu heben, und so wurden im Laufe des heurigen Jahres - ich will nicht erst auf die früheren Jahre zurückgreifen - einige Titel und Zwischentitel von verschiedenen Filmen wie es in der Begründung heißt: "aus sittlichen Gründen" inhibiert. Einige Kostproben davon: "Lassen Sie frische Luft herein, damit endlich der Staub überlebter Anschauungen fortfliegt." - Konfisziert! Ein zweiter Titel: "Ein junges Menschenleben scheint Ihnen noch nicht zu genügen." - Konfisziert! Oder: "Aus Ihnen spricht die neue Zeit." Konfisziert! Wer kann mir sagen, daß durch diese Titel oder Untertitel, wenn sie nicht eliminiert worden wären, die Sittlichkeit gelitten hätte? Kein Mensch! Und nicht einmal der Zensor glaubt dies! Wir sind der Meinung, daß wir überhaupt keine Filmzensur brauchen. In Österreich gibt es seit dem Jahre 1919 keine Filmzensur und ich überlasse es jedem Einzelnen zu beurteilen, ob die österreichische Bevölkerung sittlich verderbter oder gehobener ist als die èechoslovakische.

Die Theaterzensur bedeutet für die Èechoslovakei direkt einen Skandal. In der letzten Zeit hat sich diese Zen sur direkt blamiert. Vor einigen Wochen hat die Ortsgruppe der Freidenker in Mariaschein ein soziales Drama aus dem Bergarbeiterleben "Golgatha" aufführen wollen. Alles war vorbereitet, das Haus ausverkauft, aber am Vorstellungstag bekam die Leitung den strikten Auftrag, das Stück nicht aufführen zu lassen. Ich weiß nicht, warum ein Stück, das das Leben des Bergarbeiters auf der Bühne widerspiegelt, verboten wurde? Was sagt nun das Verbotsedikt? Wörtlich heißt es: "Dieses Verbot beruht auf der Erwägung, daß das vorgelegte Stück in seinem Inhalt und seiner gesamten harten Parteitendenz sich für eine öffentliche Aufführung nicht eignet, da es sich sowohl mit den Anforderungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung als auch an einigen Stellen mit den Vorschriften des Strafgesetzes im Widerspruch befindet." Wir erklären, daß dieses Verbot nichts nützt. Das Theaterstück spielt sich alltäglich im Leben der arbeitenden Menschen ab. (Souhlas.) Wenn sich der Zensor der Mühe unterziehen würde, kann er tagtäglich die Wahrheit des Theaterstückes wahrnehmen, daß die Arbeiter, ob sie nun in den Bergwerken oder in den Textilbetrieben beschäftigt sind, sich gegen die Ausbeutung auflehnen, daß sie um höhere Löhne kämpfen und, wenn alle ihre Proteste nichts nützen, zum Streik greifen. Und nichts anderes bringt dieses Stück zum Ausdruck. Die harte Parteitendenz, die der Zensor hier als eine Ursache für das Verbot angibt, liegt darin, daß der Verfasser des Stücks lauter organisierte Sozialdemokraten auf die Bühne stellt. Die Ortsgruppe der Freidenker in Mariaschein hat gegen dieses Verbot den Rekurs ergriffen und wir nehmen es als selbstverständlich an, daß das Ministerium des Innern diesem Rekurs stattgeben muß, weil gar keine Ursache für ein Verbot vorlag.

Aber eine noch viel größere Blamage hat sich das Ministerium dadurch geholt, daß es das Theaterstück von Edmond Rostand "Der Mann, den sein Gewissen trieb" verboten hat. Dieses Stück sollte am 6. November in Aussig zur Aufführung gelangen, das Haus war ausverkauft, Hunderte von Textbüchern schon verkauft. Sagen möchte ich, daß dieses Stück bereits in Brünn aufgeführt wurde, aber auch in anderen Staaten bereits zur Aufführung gelangte, darunter in Frankreich, in Deutschland und in England. Es wird auch in Amerika vorbereitet zur Aufführung. Am Tage der Aufführung wurde die Direktion des Aussiger Stadttheaters vom Ministerium des Innern angerufen und die Aufführung telephonisch verboten. Der Verfasser dieses Stücks hat sich in Unkenntnis der èechoslovakischen Theaterzensur mit einem Protesttelegramm an den Präsidenten Masaryk gewendet. Ich will Ihnen einen Satz dieses Protesttelegrammes nicht vorenthalten, weil er gleichzeitig die Tendenz des Theaterstücks zum Ausdruck bringt. Der Verfasser sagt da: "Es handelt sich um ein Werk der Menschlichkeit, das jede zivilisierte Bevölkerung ohne Schaden anhören kann, ein Werk, das Liebe und Friede verkündet und den Haß gegen den Krieg. Gibt es aber noch in Europa Völker, wo es möglich ist, daß dieses Stück verboten wird, dann sind alle die Ursachen, warum ich es geschrieben habe, noch dringlicher als ich zu denken wagte." Ein weiterer Satz, aus dem Vorwort zum Stück selbst. "Es kann und darf niemals mehr einen Krieg zwischen Deutschland und Frankreich geben. Alle Politik, die zum Kriege führt, ist zerstörerisch und solange die beiden großen Völker nicht unlöslich mit einander verbunden sind, ist alle menschliché Kultur bedroht. Wer da weiß, was der Krieg ist, wer da weiß, daß ein neuer Krieg ziel und nutzlose Opfer bedeutet, daß es heute weder Sieger noch Besiegte geben kann, sondern nur unglückliche Opfer auf beiden Seiten der Grenze, und wer trotzdem dem Gedanken an ein neues Völkermorden auch nur zur Möglichkeit werden läßt, ist ein Verbrecher." Wer also - das sei von mir festgestellt - die Aufführung dieses Stückes verbietet, stellt sich in die Reihen der Kriegshetzer; wir glauben, daß das Ministerium dem Rekurse seitens des Aussiger Stadttheaters Rechnung tragen und die Aufführung ermöglichen wird. Ermöglicht es sie nicht, dann ist das Ministerium um eine große Blamage reicher.

Lassen Sie mich dieses Kapitel, das mit vielen Beispielen noch ergänzt werden könnte, schließen und mich einem andern zuwenden, das direkt ein Schmerzenskind vieler Tausender Bürger geworden ist. Es ist dies die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Wir haben schon sehr oft die Gelegenheit benützt, um von dieser Stelle auf diesen Übelstand hinzuweisen. Ich will ehrlich gestehen, daß sich in letzter Zeit vieles gebessert hat, daß es uns vielfach gelungen ist, Gesuche, die bereits Jahre lang in den Ämtern gelegen sind, durchzubringen, daß vielen die Staatsbürgerschaft zuerkannt wurde. Aber gemessen an den vielen Ansuchen, die heute noch im Ministerium oder bei der Landesbehörde liegen, ist es viel zu wenig, es ist, um das Wort des Koll. Pohl oder des Ministers Dr. Czech zu wiederholen, ein Tropfen auf einen heißen Stein. Es handelt sich meist um Leute, die aus Gesetzesunkenntnis eventuell die Optionsfrist versäumten, meist um Menschen, die jahrzehntelang hier leben, vielfach hier geboren sind, sich aber um die Staatsbürgerschaft nicht gekümmert haben. Wir glauben, an das Ministerium des Innern und an die Landesbehörde als erste Instanz die Forderung mit Recht stellen zu müssen, daß endlich einmal alle berechtigten Ansuchen - und wir halten alle Ansuchen für berechtigt - Rechnung getragen werde und eine schnelle Erledigung dieser Gesuche erfolge.

Ein Wort noch zur Frage der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft an die Staatenlosen. Dieses Problem kann sicherlich nicht in der Èechoslovakei allein gelöst werden. Aber wir stellen das Ersuchen, daß man sich mit den anderen Staaten endlich einmal ins Einvernehmen setze und Verhandlungen pflege und damit den armen Opfern, anders kann man sie nicht bezeichnen, zu ihrem Rechte verhelfe.

Eng verbunden mit dieser Frage ist die der Erteilung der Pässe. Sie scheint ja nicht einmal so wichtig, man sollte glauben, daß man sie überhaupt nicht mehr behandeln müßte, und doch will ich sie hier erwähnen und möchte mir die Erklärung dafür erbitten, wieso Gesetze und Verordnungen mißachtet werden. Es wurde, wenn ich nicht irre, im Jahre 1928 ein neues Paßgesetz beschlossen. Nach diesem Gesetz ist es möglich, den Ansuchern den Paß auf die Dauer von 5 Jahren zu erteilen. Statt dessen werden die Pässe vielfach nur auf 1 Jahr, höchstens auf 2 Jahre ausgestellt. Ich bin der Sache nachgegangen und kann aus Erfahrung sprechen. Ich habe bei unserer Paßstelle in Aussig, als ich um die Verlängerung meines Passes angesucht habe, nachgefragt, warum diesem Gesetz nicht Rechnung getragen und die Pässe nicht auf 5 Jahre ausgestellt werden, und ich erhielt die klare Antwort: "Wir haben von oben die Weisung, Pässe höchstens auf 2 Jahre auszustellen." Die Ursache: voraussichtlich Geb ührenschinderei! Bei der Erteilung des Passes oder bei seiner Verlängerung muß man mindestens 50, 60 und mehr Kronen bezahlen, und darin liegt wohl die Ursache, daß man diese Gebühren öfter als einmal in 5 Jahren einheben will. Übrigens auch: wozu einfach, wenn die Sache kompliziert gemacht werden kann.

Nun möchte ich mich dem Justizwesen, insbesondere dem Strafvollzug, zuwenden. Grundsätzlich möchte ich sagen: Soll der Strafvollzug verbessernd wirken, darf nie vergessen werden, daß im Gefängnis ein Verbrecher sitzt, sondern ein Mensch, für den man verantwortlich ist. Wenn man sich von diesem Gedanken leiten läßt und den Strafvollzug ganz danach einstellt, dann glaube ich, kann man erst von einem modernen Strafvollzug sprechen. Wir möchten ja hier anregend wirken und bitten, daß alle unsere Anregungen nicht nur angehört, sondern daß sie auch in die Tat umgesetzt werden. Vor allem darf der Gefangene nicht so behandelt werden, wie er ist, sondern wie er sein sollte. Das Ziel, das sich der Strafvollzug zu setzen hat, ist, den Menschen nicht nur durch die Kerkerhaft zu strafen, sondern ihn bereits für die Freiheit vorzubereiten und zu erziehen. Dazu sind aber wichtige Vorbedingungen notwendig. Vor allem gehören in eine moderne Strafanstalt ein Psychiater, ein Psychologe und ein Pädagoge. Wenn diese Leute dann Hand in Hand arbeiten und es verstehen, das Vertrauen des Gefangenen für sich zu gewinnen, und wenn es ihnen darüber hinaus noch gelingt, das Vertrauen des Gefangenen zu sich selbst zu wecken, dann sind sie auf dem besten Weg der Erziehung. Es ist notwendig, daß man, sobald der Gefangene eingeliefert ist, ausforsche, aus welchem Milieu er kommt, daß man seine Beziehungen zur Außenwelt und Umwelt kennen lerne. Die Mehrzahl der Gefangenen setzt sich ja aus den untersten Schichten der Bevölkerung zusammen, die meist aus Not und Verzweiflung, nicht selten aus Arbeitslosigkeit, zum Verbrechen getrieben worden sind. Wenn man die Erziehung systematisch und methodisch durchführen will, muß man der geistigen Abstumpfung der Gefangenen entgegenwirken. Hiezu ist notwendig: gute Lektüre, die Pflege von Musik und Gesang, das Lesen von guten Zeitungen. In unserem Strafvollzuge fehlen beinahe alle diese Vorbedingungen, von denen ich eben gesprochen habe. Ich will anerkennen, daß es einige Strafanstalten gibt, in denen die Gefangenen ein Orchester gebildet haben. Aber diese Ausnahmen sind nur sehr selten. Die Lektüre, insbesondere die Zeitungslektüre, läßt alles zu wünschen übrig. Einer der Redakteure unseres Zentralorgans hat vor nicht langer Zeit die Möglichkeit gehabt, einige èechoslovakische Gefängnisse kontrollieren zu können und berichtet darüber im "Sozialdemokrat". Ich will nur einen ganz kleinen Auszug der Gefangenenzeitung wiedergeben. So meldet z. B. gleich die erste Notiz, daß in der Èechoslovakei eine Journalistenkammer errichtet worden ist. Eine andere Meldung betrifft die Bildung der Statuten der Anglo-Èechoslovakischen Bank und der Prager Kreditbank. Dann wird über Baa geschrieben, dann über den Nährwert von Eiern, dann wird in dieser Zeitung über Kopfwaschungen und andere Fragen geschrieben. Mehr wird in der Gefangenenzeitung nicht behandelt. Wir glauben, daß solche Zeitungen direkt lächerlich wirken. Sie können bei diesen Menschen das Wissen und die Anteilnahme am öffentlichen Leben nicht wecken.

Eine der wichtigsten Forderungen ist die Erteilung des Unterrichtes an die Gefangenen. Es müßte auch hier systematisch und sachlich vorgegangen werden. So verlangen wir, daß z. B. Hilfsunterricht erteilt werde an Zurückgebliebene, Elementarunterricht an Fortgeschrittene. Wenn dies durchgeführt werden könnte oder würde, brächte es vielfach den Gefangenen das seelische Gleichgewicht.

Zu den Arbeitsmethoden. Die Arbeitsmethoden unserer Gefängnisse sind ganz veraltet und müssen den modernen Betriebsstätten angepaßt werden. Während z. B. draußen der technische Fortschritt fast in alle Betriebe Einzug hält, sitzen die Gefangenen noch immer bei Tischen und kleben Düten; während draußen in einer Stunde eine Maschine Tausende Düten aus ihrem Rachen sch³eudert, müssen die Gefangenen für einen Stundenlohn von sage und schreibe 5 bis 15 Hellern Düten kleben. Solche Arbeitsmethoden führen durchaus nicht dazu, daß der Gefangene, wenn er einmal entlassen wird, sich in den modernen Arbeitsprozeß einreihen kann. Wir sind auch für eine anständige Bezahlung, nicht allein deshalb, weil für die geleistete Arbeit auch der entsprechende Lohn gebührt, sondern, weil wir nicht zusehen können, daß die Gefangenen zu Lohndrückern der Arbeiterklasse gemacht werden. Wünschenswert, ja ein dringendes Bedürfnis ist, daß die Gefangenen ihre Arbeit in ihren früheren Berufen ausüben, damit sie sich diesem Berufe nicht entfremden. Wer keinen Beruf hat - und deren gibt es eine große Anzahl - soll während seiner Strafhaft einen Berufe zugeführt, in ihm ausgebildet werden. Vor allem darf die Arbeit nicht nur zum Ausfüllen der Zeit sein.

Zur Erhaltung und Erlangung der Gesundheit der Gefangenen wäre sehr viel zu sagen. Unsere Gefängnisse sind in dieser Beziehung überhaupt nicht modern, wir sehen Syphiliskranke oder Lungenkranke mit Gesunden zusammen. Die Absonderung aller dieser Kranken und ihre Pflege durch sachliche Anstaltsärzte halten wir für ein dringendes Gebot. Es darf der Anstaltsarzt unter keinen Umständen bei der Behandlung des Gefangenen den Gefangenen, sondern er muß den Menschen vor sich sehen, den er zu behandeln hat. Es muß auch das Herumführen der Gefangenen auf dem Hofe aufhören. Es muß schon deshalb darauf verzichtet werden, weil es gar nicht, wie man vorgibt, zur Förderung der Gesundheit der Gefangenen beiträgt. Wir sind modern genug, erklären zu können, daß die Gefangenen Leibesübungen und Sport zu betreiben haben. Ich weiß, man wird sagen: "Und was denn noch? Dann wird die Strafanstalt eigentlich nicht mehr Strafanstalt, sondern die Gefangenen werden sich wohl fühlen. Wenn nun die Sozialdemokraten verlangen, daß vielleicht in den Strafanstalten Turnsäle gebaut werden, wenn sie verlangen, daß in den Strafanstalten Sportplätze errichtet werden, dann ist es wahrlich ein Vergnügen, Gefangener zu sein." Wir sagen, daß Leibesübungen schon längst aufgehört haben nur Vergnügen zu sein. Leibesübungen und Sport sind genau so notwendig zur Erhaltung der Gesundheit des Men schen, wie das tägliche Brot. Wir freuen uns, heute erklären zu können, daß der Herr Minister für Justizwesen wieder die bürgerliche Beschwerdekontrolle eingeführt hat, also eine Maßnahme, die schon früher bestanden hat (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.) und vom Bürgerblock, dem die Kontrolle sehr unangenehm war, abgeschafft wurde.

Eng verbunden mit dem Strafvollzug ist auch die Strafentlassungsfürsorge. Wenn man den Strafentlassenen nach seiner Entlassung dem Schicksal überläßt, dann beginnt erst für ihn die wirkliche Strafe, wie dies einmal der reichsdeutsche Landesgerichtsrat Krebs ausgesprochen hat. Der Strafentlassene steht dann dem Leben hilfslos gegenüber, mit ungenügender Kleidung, ohne Mittel. Die paar Kronen, die er in der Lage war, für seine Arbeit in der Strafanstalt zu verdienen, hat er womöglich seiner Familie zukommen lassen. Nicht aber nur die ungenügende Kleidung und die geringen Mittel: das Furchtbarste ist, es haftet ihm noch der Makel der Vorstrafe an, er ist ein Ausgestoßener der Gesellschaft; vielfach kann dieser Strafentlassene nicht zurück in seine Familie, sein Ziel ist die Wanderung von einer Herberge in die andere, sein Asyl ist das Obdachlosenheim. Er kann, wenn er nicht schnell Arbeit und Unterschlupf findet, sich kaum erhalten, er unterliegt der Versuchung und wird rückfällig. Je öfter vorbestraft, umso rückfälliger wird dieser Entlassene. Seine Widerstandskraft muß gebrochen werden; und dann kommt die Gesellschaft und erklärt, den dürfe man nicht mehr herauslassen, das sei ein ewig Unverbesserlicher. Gewöhnlich ist der erste Tag nach der Strafentlassung entscheidend für das zukünftige, vielleicht sogar für das ganze Leben des Entlassenen. Wir kommen mit einer Forderung und bitten um deren Berücksichtigung: Wir würden empfehlen, daß für die Strafentlassenen Heime errichtet werden, nicht gedacht etwa als Fortsetzung der Gefängnisse. Diese He ime dürfen, wenn sich die Strafentlassenen in ihnen wohlfühlen sollen, nicht ähnlich sein den Gefängnissen mit vergitterten Fenstern und Vorhängschlössern, sondern der Gefangene muß das Gefühl haben, daß er ein freier Mensch ist, daß er sich frei bewegen und frei betätigen kann. In. diesen Strafentlassenenheimen wollen wir moderne Betriebsstätten eingerichtet haben. Dort soll für vollwertige Bezahlung gearbeitet werden. Das weckt auch gleichzeitig Arbeitslust bei den Strafentlassenen und schafft ihnen Einnahmen. Diese Heime, das sei festgestellt, sollen nicht ein ständiger Unterschlupf oder ein ständiger Aufenthalt der Strafentlassenen sein, sondern sie sind nur als Überleitung des Strafentlassenen zur freien Wirtschaft gedacht. Je früher wir die Entlassenen in die Gesellschaft einreihen, umso besser für ihn und für die Gesellschaft.

Es wäre in diesem Zusammenhang auch etwas über die politischen Gefangenen zu sagen. Ich kann mir hier deshalb längere Ausführungen ersparen, weil der Justizminister im Budgetausschuß erklärt hat, daß die Behandlung der politischen Gefangenen bereits ein unhaltbarer Zustand ist; er hat auch bei dieser Gelegenheit Begünstigungen zugesagt. Wir haben keine Ursache daran zu zweifeln, daß der Herr Minister seine Versprechungen nicht in die Tat umsetzen würde, wir wünschen und hoffen nur, daß dies recht bald geschehe.

Der Strafvollzug wäre nicht vollständig besprochen, wenn ich nicht zur Frage der Todesstrafe Stellung nehmen würde. Unsere grundsätzliche Einstellung hiezu ist ja bekannt. Wir Sozialdemokraten sind Gegner der Todesstrafe, wir sind überzeugt, daß die Todesstrafe niemals abschreckend wirkt. Dafür können wir unzählige Beweise anführen. Nicht selten kommt es vor, daß ein paar Tage vor dem Strafvollzug, sogar am Tage eines Strafvollzuges ein Mordfall vorkommt, ein Beweis dafür, daß diese Menschen vor der Todesstrafe nicht zurückschrecken. Ein Staat, der das Morden verbietet, hat kein Recht, selbst morden zu lassen. Es besteht, wie es die Befürworter der Todesstrafe sagen, die Befürchtung, daß durch deren Abschaffung die öffentliche Sicherheit bedroht würde. Wir verneinen dies und können hiefür Beweise erbringen. Es gibt Staaten, in denen die Todesstrafe längst abgeschafft ist, so Österreich, Dänemark, Holland, Portugal, Schweden, Norwegen u. s. w. in Belgien wurde schon seit 60 Jahren keine Hinrichtung mehr vollzogen. In einen modernen demokratischen, fortschrittlichen Staat gehört überhaupt keine Todesstrafe. Der Galgen gehört ins Museum, wie die früheren Marterwerkzeuge. (Souhlas.) Dieses Kapitel abschließend möchte ich sagen: Die vorbeugende Tätigkeit schützt vor Straffälligkeit und setzt die Ausgaben für den Strafvollzug herab.

Ich habe in meinen Ausführungen auf einige reformbedürftige Gesetze hingewiesen und einige grundsätzliche Forderungen und Wünsche zum Ausdruck gebracht. Zum Schlusse mö chte ich nur sagen, daß wir erwarten, daß alle diese Anregungen nicht nur angehört, sondern auch berücksichtigt und ehestens in die Tat umgesetzt werden. (Potlesk.)

3. Øeè posl. dr Törkölyho (viz str. 55 tìsnopisecké zprávy):

Mélyen tisztelt Ház! Az állami életnek egyik legfontosabb törvénye a költségvetési törvény. Ezt a fontosságot a köztársaság hatalmi politikája úgy honorá³ja, hogy egyegy felszólalásnak 10-14 percet engedélyez. Ez az idõtartam, nyilvánvaló, hogy nem elégséges arra, hogy komoly, objektív beszédet mondjon valaki a költségvetéshez azzal a reménnyel, hogy tényleg helyes javaslatai bármely tekintetben megfontolást is nyernének.

Ha nem volna egyéb más indokom, úgy ez az indok, ami szintén az önkényuralom léte mellett bizonyít, elégséges volna nekem arra, hogy engemet szavazatom megadásánál arra bírjon, hogy a költségvetés elfogadása ellen nyilatkozzam. De van nekem meg más egyéb indokom is erre.

Hallottunk mostan szép beszédeket. Èerný képviselõtársam maga elismerte azt, hogy a nemzeti kisebbségeknek itt meg kell adni a jogoknak nem a minimumát, de maximumát, hogy így az állami életnek konszolidációja biztosítassék. Az én régi barátom Ivanka Milan dr. is ³ehangolta sovinizmusát és próbált igazságos lenni. De ez mind nem elég, ez mind hiábavaló, mert amikor nem hallgatják meg az államfõnek a kivánságait, hogy hallgassanak meg egy kisebb jelentõségü politikusnak lelkébõl kitörõ kívánságokat, hogy hallgathatnának meg bennünket, akik nemzeti kisebbségekhez tartozunk, amely nemzeti kisebbségnek megsemmisítésére, elnyomására tör a hatalmi politika.

De mégis adassék mód arra, hogy az igazság utat törjön magának. Ezért elõ fogunk terjeszteni egynéhány rezolúciós javaslatot, amelyek elfogadásával mindazok a politikusok, akik mértékben, jelentõségben nem vehetik fel az államfõvel a versenyt, hallathatják az igazság szavát és javaslataink elfogadásával elõsegíthetik az igazság diadalrajutását.

Mélyen tisztelt Ház! A köztársasági elnök jubíleumi szózatában megállapította, hogy az alkotmányrevízióra szükség van. A magyar ellenzéki pártoknak az álláspontja a szükségesség szempontjából teljesen egyezik az államfõ felfogásával.

A köztársaság elnöke Losoncon nyilvánosan felszólította a magyarság törvényhozóit, hogy a jogegyenlõség megteremtése érdekében õt müködésükke³ támogassák. Az alkotmány revíziója a jogegyenlõség efficiens megteremtése érdekében okvetlenül szükséges. De szükséges ez a parlamentarizmus, a parlament szuverénitásának, az igazi miniszteri felelõségnek, mint valódi alkotmánybiztosítéknak a megteremtése és annak biztosítása végett, hogy a nép minél szélesebb alapon vegyen tényleg részt a hatalom gyakorlásában és végül, hogy az úgynevezett szabadságjogoknak a minden állampolgár rendelkezésére álló független bírósági eljárásban meg legyen a szankciója.

Ebbõl az indokból terjesztem elõ rezolúciós inditványunkat. Azt hisszük, hogy az egyhangú elfogadásra talál, mert csak nem lehet feltételezni, hogy a kormány és pártjai dezavuálják az államfõt és leszavazzák az inditványt.

A törvényhozás költségvetési tételeinél felhasználom az alkalmat arra, hogy a Csehszlovák köztársaságban dívó parlamentarizmusra is megtegyem azt a kritikát, hogy az jelenlegi formájában nem éri meg azt a nagy áldozatot, amibe a költségvetés szerint kerül. Az a parlamentarizmus, amely itt van, az nem állja ki a valódi parlamentarizmus mértékét.

A népfenség, a népakarat érvényesülése a hatalomban, a kormányzásban, a parlamentarizmus alapgondolata. Hogy lehet itt errõl beszélni? Ki törõdik itt a népakarattal? A köztársaság elnöke jubíleumi nyilatkozatában beismerte, hogy a parlament válságban van, jóllehet már megszületésénél válságban volt és nem illett reája a név, amire keresztelték.

Ámde abban, hogy a népakarat nem érvényesülhet, hogy a parlament a végrehajtó hatalom vak eszközévé lett, fõrésze van a házszabályoknak, amely olyan cifra és rafinált mechanizmussá tette a parlamentet, úgy besürítette az egész parlamenti mûködést a bizottságokba, hogy az a miniszterek kezében dróton rángatott komédiává sülyedt. Ennélfogva a házszabályt is kíméletlenül revízió alá kell venni és erre vonatkozik második inditványunk.


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