Das sind die fürchterlichen Auswirkungen des Gemeindefinanzgesetzes, welches wirklich ein Verbrechen an den Selbstverwaltungskörpern war. Jetzt soll eine Lösung erfolgen. Aber wir sind mit dieser Lösung nicht einverstanden und nicht zufrieden, sie stellt nur eine vorübergehende Lösung dar; sie ist lange nicht das, was wir verlangen. In den Berechnungen des Finanzministers ist ein Loch, das nicht aufgeklärt ist. Nehmen Sie wiederum die Ausweise, die Sie vor sich haben. Sie ergeben, daß der Abgang des Landesha ushaltes Böhmen 27·6 Millionen beträgt, daß der Abgang bei den Gemeinden 29.6 Milionen beträgt, zusammen 57·2 Millionen. All das zusammen soll durch die Biersteuer gedeckt werden. Offen bleibt die Frage, weil der Herr Finanzminister nur 182 Millionen anerkannt hat, das ist jener Betrag, der nach Zusammenstreichung der Voranschläge als ungedeckter Abgang übrig blieb. Von den gestrichenen 336 Millionen ist keine Rede. Es wird also so sein, daß das Limit eine Verbesserung bringt, aber eine volle Aufwertung der Voranschläge zur unbedingt notwendigen Höhe in den Gemeinden dürfte noch nicht eingetreten sein. Was die Gemeindeund Bezirksverwaltungen am meisten drückt, sind die Steuerabschreibungen. Der Herr Krumpe hat auch über die Steuerabschreibungen gesprochen. Dafür, wie sie sich auswirken, ist wohl der Brüxer Bezirk eines der charakteristischesten Beispiele. Die Stadt Brüx hat eine Zuschlagsgrundlage von 1.108.232 und die Stadt Brüx soll 8 1/2 Millionen Umlagen zurückzahlen. Noch kra sser ist es in kleinem Dorfe Tschautsch, ich will auch eine èechische Gemeinde anführen, damit man nicht glaubt, daß es nur in deutschen Gemeinden so ist. Die Gemeinde Tschautsch im Brüxer Bezirk hat eine Dreiviertelmehrheit èechischer Bevölkerung, ist ein reines Bergarbeiterdorf und hat eine Steuergrundlage von 21.432 Kc und soll 2,400.000 Kc Umlagen zurückzahlen. Wie die das machen wird, kann ich mir nicht vorstellen. Wo ist denn die Steuerüberzahlung? Die ist einfach dadurch entstanden, daß die Steuervorschreibungen so groß sind und seinerzeit das Steueramt den Gemeinden eine Steuerbasis gegeben hat, die noch ohne Steuerabschreibungen waren, und jetzt die Umlagen dafür berechnet wurden und nachdem das Finanzministerium die Steuern abgeschrieben hat, die Unternehmungen, die vielleicht gezahlten Beträge zurückzuverlangen, die die Gemeinden zurückzahlen sollen. Der Herr Finanzminister hat mitgeteilt, daß die Steuerrückstände im Jahre 1926 4.978 Millionen betragen haben und er hat sich bei seiner letzten Rede im Budgetausschuß bei der Behandlung des Staatsvoranschlages für das Jahr 1931 sehr freundlich ausgedrückt, daß die Steuerrückstände für das Jahr 1929 nur mehr 2.725 Millionen betragen, daß sie also um die Hälfte gefallen sind. Aber ich glaube, sie sind nicht bezahl worden; denn in demselben Atemzug hat er gesagt, daß im Jahre 1929 466 Millionen Kronen Steuer abgeschrieben wurden, und davon 367 Millionen auf Grund von Berufungen, also nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nach diesen wurden nicht ganz 100 Millionen auf Grund von Berufungen, hingegen wurden 367 Millionen Steuervorschreibungen abgeschrieben.
Das ist neben den Auswirkungen des Gemeindefinanzgesetzes noch eines der Hauptübel gewesen, daß die Gemeinden in einen Verfall gekommen sind und wenn in den Gemeinden eine Gesundung eintreten soll, dann muß ihnen bei den Steuerabschreibungen das Mitbestimmungsrecht gegeben werden, das aber nicht nur in der Form bestehen darf, daß die Gemeindefinanzkommission ja oder nein zu sagen hat, sondern, daß sie auch das Recht hat zu sprechen, zu untersuchen und auch ihr Veto bei Steuerabschreibungen einen bestimmten Einfluß ausübt. Es ist heute ein auf dem Papier stehendes Recht. Mit den Steuerabschreeibungen muß Schluß gemacht werden, weil ich der Auffassung bin, daß alle die nicht Steuer zahlen wollen, überzeugt sind, daß, wenn eine Berufung eingelegt wird, das Finanzministerium schon etwas nachlassen wird. (Posl. dr Schollich: Es sind uns aber unmögliche Steuern vorgesch eben worden!) Ich habe auch im Budgetausschuß über die Behandlung der Steuervorschreibungen gesprochen. Man müßte nur zu einem anderen System kommen. Es würden da ein paar große Herren aufschreien. Jetzt wird den Steuerbeamten ein Stoß von Akten zugewiesen, u. zw. wird nicht nach Inhalt, sondern nur nach der Zahl entschieden, und diese Zahl von Steuerakten hat er in einer bestimmten Frist zu erledigen, ob nun große oder kleinere Akten darin sind, ist egal, es wird auf die Gattung keine Rücksicht genommen, er bekommt 30 bis 50 Akten hin und hat diese einfach in 14 Tagen zu erledigen. Da kann nur Schablonenarbeit herauskommen. Im alten Õsterreich, das nicht oft beispielgebend war, hat man es vernünftiger gemacht. Man hat zu den Steuerämtern, wo besonders große Steuerträger waren - so wurde z. B. nach Aussig zur Steuerbemessung der Firmen Petschek und Weimann ein eigener Steuerbeamter delegiert, dieser hat die Steuerfassionen durch 3, 4 bis 6 Wochen gründlich zu bearbeiten und die Steuer vorzuschreiben. Warum wird von diesem System nicht heute Gebrauch gemacht? Ist es denn denkbar, daß die Stadt Brüx von der Brüxer Bergbaugesellschaft, die 29 Schächte besitzt, eine Sitztangente von 20.000 Kè bekommt, und in derselben Zeit von den Staatsschächten - das war im Jahre 1926 - von der Staatsbergdirektion die nur 4 Schächte hat, eine Sitztangente von 250.000 Kè. Das kann doch nicht richtig bearbeitet worden sein. Die Staatsbergwerkedirektion hat natürlich kein Interesse, irgendetwas zu verschweigen, und hat die Bilanz hingelegt, wie sie war. Die Brüxer Bergbau hat aber allen Grund, möglichst viel verschwinden zu lassen, ja es muß mehr als verschwunden sein, wenn bei 29 Schächten eine Sitztangente von 20.000 Kronen und bei 4 Schächten eine Sitztangente von 250.000 herauskommt.
Über eine Bestimmung der neuen Vorlage möchte ich noch sprechen, d. i. die Änderung bezüglich des Schulvoranschlages. Diese Änderungen bezüglich des Schulvoranschlages sind in zwei Richtungen vorhanden, die dazu Stellung nehmen. Die eine, die Lehrerorganisationen, die gegen diese Änderungen sind, und die zweite sind jene der Gemeindeverwalter, die dafür sind, daß es so bleibt, wie es in der Novelle ist, daß also wieder der Gemeindevertretung als jener Körperschaft, die den Sachaufwand für die Schule auszugeben hat, das entscheidende Beschlußrecht zuerkannt werden soll. Unsere Partei ist der Auffassung, daß wir überall gleich, ob nun im Ortsschulrat oder in der Gemeindevertretung, für das Recht des Schulwesens eintreten. Da werden wir ja sehen, wie gerade die Kreise, die uns Vorwürfe machen, daß jetzt das Gemeindefinanzgesetz nicht alles das bringt, was sie erhofft haben, wie gerade die Kreise jetzt dadurch, daß alle Verantwortung in die Gemeindeverwaltung zurückgelegt wird, in den Gemeindevertretungen die Verantwor tung zu tragen haben und dafür zu sorgen haben, daß die Schule mit allem versorgt werden, daß für Sie notwendig ist. Sie werden jetzt zeigen müssen, inwieweit sie jetzt schulfreundlich und fürsorgefreundlich in den Gemeinden sind, weil sie überall die Verantwortung zu tragen haben. Die Vorlage hat Vorteile, indem sie erstens eine Lockerung des Limits bringt, zweitens die Beseitigung des Ausgleichsfonds herbeiführt. Zu dem, was der Herr Krumpe gesagt hat, möchte ich nur bemerken, daß es gut wäre, wenn man die Vorlage, bevor man über sie redet und kritisiert, gründlich durchliest; denn dann würde er gefunden haben, daß in der Vorlage wesentliche, entscheidende, grundsätzliche Änderungen enthalten sind, und vielleicht tut ihm das Herz weh, daß die Absätze 6 bis 8 des § 3 ganz weggefallen sind, weil es in der Tetschener Gemeindestube nicht mehr so angenehm sein wird, den sozialen Fürsorger zu spielen, wenn es gilt, die Verantwortung zu tragen. (Výkøiky posl. Krumpeho.) Sie waren ein bischen blind, als Sie den Gesetzentwurf gelesen haben. Einer der wichtigsten Punkte ist auch die Beseitigung des Verpflegskostenfünftels bei Geisteskranken vollständig und bei Kranken in Kranken häusern auf 4 Wochen. Wir haben nach den Auswirkungen des Finanzgesetzes erfahren, daß in ganz kleinen Landgemeinden, wenn Sie einen Pflegling in einer Irrenanstalt hatten, die Kosten mehr ausgemacht haben als 200% Gemeindeumlagen. Schon aus dieser Post geht hervor, wie geistreich diese Herren damals waren, wie sie an nichts gedacht haben, als sie das beschlossen haben.
Weiterhin ist eine wesentliche Erleichterung - und das ist das Entscheidende und ist auch vom Verband der Selbstverwaltungskörper von den Fachleuten anerkannt worden - daß es das erste Gesetz in der Èechoslovakei über die Gemeindeverfassung ist, daß in Zukunft, wenn die Voranschläge nicht rechtzeitig von der Bezirk und Landesbehörde erledigt werden, sie ohne Erledigung in Rechtskraft erwachsen. Das gibt uns den Schutz, daß in Zukunft Ende Feber die Gemeindevorschläge, die vom Bezirk zu behandeln sind und vom Land spätestens Ende März erledigt sein müssen, um so der Gemeindeverwaltung auch den Voranschlag zu geben.
Nun möchte ich zur Beruhigung der Herren, die soviel kritisiert haben, eine Äußerung zitieren, die Dr. Seifert, der wohl von allen Leuten, die etwas von der Gemeindeverwaltung verstehen, und sich mit den Dingen beschäftigt haben, in der Èechoslovakei als Autorität anerkannt wird, in einem Vortrag in Teplitz vor Gemeindeverwaltern ohne Unterschied der Partei getan hat: "Es wird zwar hie und da noch eingewendet, die Zeit zur Novellierung sei noch nicht gekommen, da es an einer verläßlichen Statistik über die Gemeindefinanzen noch fehle, die Steuervorschreibung und Steuereinhebung noch nicht im Laufenden sei und noch immer die Einzahlungen auf die Steuern und Umlagen in erster Linie auf die nichtzuschlagsfähigen Staatssteuern gebucht werden. Diese Einwendungen hatten wir seinerzeit gegen das Gesetz vom Jahre 1927 geltend gemacht, ohne damit in jenen Kreisen, die unter allen Umständen eine Abbürdung der Steuerlast auf Kosten der Selbstverwaltung durchsetzen wollten, Verständnis oder auch nur Gehör zu finden. Es geht nun nicht an, jetzt, wo das Gesetz vom Jahre 1927 ganz offensichtlich gescheitert ist, diese Argumente, die gegen das Gesetz gerichtet waren, nunmehr gegen seine Novellierung zu richten". Das sagt wohl den Herren deutlich und klar von einer sehr berufenen Stelle, daß ihre Argumente jetzt gar keinen Platz haben, sondern schon seinerzeit vorgebracht wurden, aber von ihnen gar nicht berücksichtigt worden sind. Die zweite Feststellung lautet folgendermassen: "Doch wurde er den Interessenverbänden zur Äußerung zugestellt und bildete die Grundlage einer Enquete, die Mitte Juni im Finanzministerium stattfand. Bei dieser Enquete zeigte es sich, daß die ganze Selbstverwaltung in einheitlicher Front zum Gesetzentwurfe Stellung nahm und übereinstimmende Abänderungsanträge stellte. Während bei der Verhandlung des Gesetzes vom Jahre 1927 wenigstens unserem Verbande keine Gelegenheit geboten war, mit den parlamentarischen Mehrheitsparteien über den Inhalt des Entwurfes zu verhandeln, wurde es dem Verbande diesmal ermöglicht, seine Anschauungen und Vorschläge zur Geltung zu bringen. So gelang es in nicht unwesentlichen Punkten Verbesserungen des Entwurfes zu erzielen. Es kann nicht geleugnet werden, daß der Entwurf gegenüber dem Gesetze vom Jahre 1927 wesentliche Verbesserungen bringt". Das sollen sich die Herren gesagt sein lassen. Im Jahre 1927 wurden die Verbände der Selbstverwaltungskörper, die Berufsfachorganisationen für die Fragen der Gemeindeverwaltung nicht einmal von den Mehrheitsparteien der damaligen Bürgerblockregierung gehört, wogegen wir jetzt durchgesetz haben, daß die Verbände herangezogen wurden zu einer Enquete, um hier ihre Äußerungen abzugeben und es den Verbänden gelungen ist, eine Reihe von Verbesserungen an der Vorlage durchzusetzen. Unserer Auffassung nach ist also der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt, der zur Besserung des Gemeindefinanzgesetzes vom Jahre 1927 beiträgt, er bringt nicht die ganze Lösung. Wir brauchen, um eine durchgreifende Reform der Gemeindeverwaltung herbeizuführen, eine statistische Bearbeitung und es muß möglich gemacht werden, daß dem Problem der Gemeindeverwaltung überhaupt, sowie der Bezirksverwaltung ein größeres Augenmerk zugewendet wird, daß hier statistische Daten aufgenommen werden, um aus ihnen festzustellen, wie die Aufgaben und Notwendigkeiten dieser Verbände gestaltet sind, denn nur dann werden wir in der Lage sein, ein Urteil zu fällen, das objektiv ist, ein Urteil abzugeben, das frei ist von jedweder Befangenheit, daß den Verbänden das Recht gegeben wird, auf das sie Anspruch haben. Man weiß, daß man sich in vielen Staaten mit dem Gemeindeproblem beschäftigt. Es beschäftigen sich England, Deutschland, Österreich damit. Es ist ein schweres Problem, aber die Voraussetzungen zur Lösung desselben müssen geschaffen werden, um die Lösung leichter gestalten zu können. Wir sind der Auffassung, daß wir eine gerechte Aufteilung der Einnahmen zwischen Staat, Land, Bezirk und Gemeinde haben müssen. Neben dieser Reform der Gemeindeverwaltung muß parallel eine Entschuldungsaktion der Gemeinden und ezirke gehen. Stellen Sie sich vor, wenn nach den Aufzeichnungen des statistischen Staatsamtes von 14 Gemeinden 7 mehr als ein Viertel ihrer Einnahmen nur für Zinsen und Amortisation der Schulden aufbrauchen. In den Voranschlagsposten wird also mehr als ein Viertel für Zinsen ausgegeben. In den Industriestädten in Deutschböhmen, z. B. in Aussig und Teplitz werden mehr als 7 Millionen Kè für Zinsen und Amortisation gebraucht. Wenn diese Gelder den Gemeinden zur Verfügung stünden, was könnten für diese ungeheuren Summen für Investitionen gemacht und Werte gescha ffen werden. Nehmen wir z. B. die Stadt Pilsen, deren Bürgermeister ich hier sitzen sehe. Pilsen gibt 10 oder 11 Millionen jährlich für Amortisationen und Zinsen aus. Was für ungeheure Beträge werden da aufgebraucht. Es muß, um den Gemein den zu helfen, eine Entschuldungsaktion durchgeführt werden. Wir sind der Auffassung, wenn im gesamten Staate zu den direkten Steuern ein gleicher Zuschlag eingehoben würde, daß dieser Zuschlag ohne Erhöhung viel größeren Ertrag hätte, als heute, dadurch, daß die Gemeinden heute separat für sich die Umlagen einheben. Nehmen wir Gemeinden, wo große Industrieunternehmungen sind. Es gibt eine ganze Anzahl von Gemeinden, wo der Vorsteher mit dem Voranschlag in die Kanzlei des betreffenden Unternehmens geht und sagt: "Der Voranschlag kostet in diesem Jahre eine halbe Million Kè". Der Unternehmer bezahlt diese halbe Million und kommt viel billiger heraus, als wenn die Gemeinde von ihm Umlagen einheben würde. Wenn gleichmäßig in allen Gemeinden die Zuschläge zu den Staatssteuern im ganzen Staat eingehoben würden, wäre der Erfolg nach den Berechnungen, die aufgestellt wurden bei 200% Limit, um 600 Millionen Kè im Staate größer. Es würde sich da nur um eine gerechte Aufteilung auf die Gemeinden handeln.
Wenn das englische System angewendet würde, wo nach der Zahl der Köpfe, nach der Länge der Gemeindestraßen, nach den kulturellen und sozialen Bedürfnissen der Gemeinde die Aufteilung erfolgt, dann würde eine solche Aufteilung auch zum Vorteil der Gemeinden sein. Wir brauchen eine vollständige Änderung der Steuersätze, weil diese heute nicht entsprechen, aber neben der Änderung des Gemeindefinanzgesetzes auch eine unbedingte Änderung der Verwaltungsreform, denn wenn wir auch das Limit erhöhen, wenn die Bürokratie weiter im Staate die Herrschaft behalten wird, so wird eine gründliche Änderung in der Verwaltung nicht eintreten. Seien wir uns klar darüber, das beste Gesetz, das wir hier beschließen, das Bauförderungsgesetz, so gut als das Parlament es gemeint hat, wird durch die Bürokratie verhindert. Eine Abteilung der Landesbehörde ist imstande, es zu Nichts zu machen. Sehen Sie doch hinüber in die Abteilung 40 der böhmischen Landesbehörde und sehen Sie zu, ob Sie dort den Bauplan einer Gemeinde locker bekommen. Wir haben eine Frist bis zum 31. Dezember 1930 für dieses Gesetz festgesetzt. Die Landesbehörde schert sich nicht darum. Ich habe vor kurzem eine Intervention durchgeführt, und es wurde mir mitgeteilt, daß der Referent 5 Wochen krank war. Deshalb blieb alles liegen. Das war die Entschuldigung. Wenn der Referent gestorben wäre, würde wohl der Akt überhaupt nicht erledigt werden. Der Einfluß der Bürokratie muß gebrochen werden. Nehmen Sie den Bezirk Dux, ein Musterbeispiel in der Èechoslovakei. An der Spitze der Bezirkshauptmann Mann. Im Jahre 1927 wurde eine Ortsvertretungswahl in Strahl bei Kosten durchgeführt. Die Gemeinde Strahl gehört mit 6 anderen zur Gemeinde Janeg. Seit 1927 ist der Rekurs gegen diese Ortsvertreterwahl noch nicht erledigt. Wahrscheinlich ist der Akt bei der Bezirkshauptmannschaft in Dux verloren gegangen. Herr Mann hält sich für einen Alleinherrscher, der machen kann, was er will. Ich wiederhole, der Einfluß der Bürokratie muß gebrochen werden. Ist denn die Verwaltung der Bezirke in den letzten drei Jahren besser geworden? Ist die Verwaltung der Bezirke schlechter gewesen in der Zeit, wo wir gewählte Vorsitzende hatten? Man will nur keine sozialdemokratischen Vorsitzenden haben. Deswegen hat man den Bezirkshauptmann vorgeschickt, aber man hat damit nichts anderes getan, als daß man die Verwaltung erschlagen und dem Bezirke ungeheuren Schaden zugefügt hat. Bar jedes Empfindens für soziale Einrichtungen, bar jedes Empfindens für irgend eine soziale Tat. Wir haben Bezirkskrankenhäuser, wir haben Wöchnerinnenheime, Waisenhäuser und wir sollen alles das der bürokratischen Macht überlassen, die alles vom starren Standpunkt des Paragraphen betrachtet? Deshalb muß die Verwaltungsreform dahin abgeändert werden, daß die Ernennungen wegfallen, daß die beamteten Vorsitzenden beseitigt und ersetzt werden durch gewählte Vorsitzende.
Wir sind der Auffassung: je freier
die Verwaltung der Gemeinden und Bezirke, je demokratischer ihre
Einrichtungen, desto besser ist es für den Staat, denn es wird
nur einen freien Staat geben, wenn es auch eine freie Gemeinde
gibt. (Potlesk.)
Meine Damen und Herren! Herr Koll. Špaèek, der Schloßherr meiner Heimatstadt, hat gestern hier eine seiner bekannten Haßreden gehalten, (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.) eine Rede, in der ein großes Lob auf die polnische Wirtschaft und sonst nichts anderes enthalten war, als Tadel für die Deutschen Ostschlesiens. Er hat gestern in seiner Rede ausdrücklich festgestellt, daß er deshalb so empört ist, weil in Polnisch Teschen bereits alle Kennzeichen früherer deutscher Herrschaft vollkommen verschwunden sind, während in Èechisch-Teschen die deutsche Minderheit sich nicht nur betätigt, sondern ein wachsendes Deutschtum dort festzustellen ist. Er hat die Worte gebraucht, daß das polnische Vorgehen gegen die Deutschen ein Beweis sei, daß die Deutschen nur dort, wo man mit ihnen rücksichtslos umgeht, ganz solide Staatsbürger werden. (Výkøiky.) Es hat eine Zeit gegeben, wo man sich um die Deutschen Ostschlesiens sehr gerissen hat. Es hat eine Zeit gegeben, im Jahre 1918, wo man den Deutschen alles mögliche versprochen hat, wenn sie sich nur für diesen Staat entscheiden, und heute hat man für diese Deutschen nichts anderes übrig als Haß, Verleumdung und den Wunsch, sie zu dezimieren, sie in ihrer Zahl und ihrer Wirtschaft zu schädigen. Herr Špaèek hat gar keine Ursache, zu sagen, daß die Deutschen nur dort gute Staatsbürger werden, wo man sie bedrückt. Er hat auch in Fulnek den Versuch unternommen, gegen meine deutsche Heimatstadt und ihre Bewohner aufzutreten, ihre Jahrhunderte alten Rechte anzufechten. (Posl. inž. Jung: Er hat um einen Bettel dort ein Schloß von 12 ha Grund bekommen!) Sehr richtig! Wir haben diese Angriffe gegen ihn ausgefochten und Herr Špaèek ist heute in Fulnek etwas klein, und zwar schon etwas sehr klein geworden. Derselbe Mann, der ein so großes Waldgut, in dem er schon 5 Jahre vorher den Wald hat schlagen lassen, nur dadurch erwerben konnte, daß man die Bestätigung dieses Kaufvertrages so lange hinausgeschoben hat, bis er genügend Geld hatte, um dieses Gut mit einem Pappenstiel zu bezahlen, derselbe Mann führt den Kampf gegen die Deutschen heute in unserem Gebiete so, daß er den Grund und Boden, den er um einen Pappenstiel erworben hat, um schweres Wuchergeld an deutsche Bauern wiederverkauft. (Hört! Hört!) Heute hat Herr Abg. Špaèek öffentlich direkt und indirekt schon sein Waldgut zum Verkaufe angetragen und wenn ihm ein Deutscher ein paar Millionen gibt, ist das Geschäft sofort zu machen. Wir weisen deshalb den Vorwurf des Herrn Špaèek gegen das ostschlesische Deutschtum zurück und glauben, daß gerade ein Mann nicht das Recht hat, das dort seßhafte Deutschtum zu beschimpfen, der in Fulnek gegen alles Recht die Rechte der seßhaften Bevölkerung schon bei seinem Antritt schmälern wollte.
Ich komme nun zur Besprechung der vorliegenden Gesetzentwürfe. Was die Biersteuer anbelangt, so sind auch wir der Meinung, daß diese Steuer vollkommen gerechtfertigt ist und daß wir diese Vorlage von dem Standpunkt aus betrachten müssen, daß aus ihr erhöhte Mittel an jene Fonds bzw. an die Länder fließen sollen, um die Gemeindewirtschaft etwas kräftiger als bisher zu unterstützen. In einer Zeit der größten Preissenkung von Hopfen und Gerste hat das Braukapital 200 Millionen Kc eingesteckt und wenn heute die Herren behaupten, daß sie nur deshalb eine Ermäßigung des Bierpreises nicht haben eintreten lassen, weil eine Erhöhung der Biersteuer bevorstand, so läßt sich das heute nicht überprüfen. Jedenfalls ist diese Steuer nicht nur gerechtfertigt, sondern sie wird auch die verständnisvollste Unterstützung der gesamten Bevölkerung finden.
Wir haben bei der Beratung dieses Entwurfes den Wunsch ausgesprochen, daß die Bestimmung, wonach der Bierpreis sowohl den Gastwirten gegenüber als auch den Konsumenten gegenüber nicht erhöht wird, auch tatsächlich in der Praxis eingehalten und nicht ins Gegenteil umgelegt werde. Wir haben bei Beratung des Entwurfes den Wunsch geäußert, daß zum Schutze der kleinen Brauereien wieder die früher bestehenden Nachlässe von 5 und 10% an der Biersteuer gewährt werden. Wir haben diese Forderung schon deshalb erhoben, weil durch Jahrzehnte sich dieses System sehr gut bewährt hat. In dem Augenblicke, wo diese Nachlässe nicht mehr gewährt wurden, sind in den letzten Jahren 130 Brauereien eingegangen. Wir wollen deshalb, daß diese Nachlässe in derselben Form wie früher gewährt werden und wir haben geglaubt, auf die Annahme unseres Antrages schon deshalb rechnen zu können, weil die Belastung keine höhere ist als die Belastung nach dem Vorschlag der Novelle. Schon deshalb haben wir mit der Annahme des Vorschlages gerechnet, weil uns wieder eine Fondswirtschaft vorgeschlagen wird und es der Bürokratie vollkommen überlassen wird, den Brauereien Nachlässe zu gewähren, ohne irgendwelche Kontrolle seitens der gesetzgebenden Körperschaften. Wir möchten aber bei der Behandlung der Biersteuer ausdrücklich feststellen, daß die höheren Erträgnisse, die nun der Gemeindewirtschaft indirekt zur Verfügung gestellt werden, keine Hilfe des Staates bedeuten, sondern daß die Bevölkerung diese Last tragen muß; die Bevölkerung muß auf die Ermäßigung des Bierpreises verzichten, damit der Staat in der Lage ist, größere Beträge zur Unterstützung der Selbstverwaltung herzugeben.
Was das zweite Gesetz anlangt, die Erwerbsteuer nach dem zweiten Hauptstück, so sind auch wir der Meinung, daß es höchste Zeit ist, dieses große Unrecht der Steuerreform endlich aus der Welt zu schaffen, wo gerade die Aktiengesellschaften und Großfirmen Millionenersparnisse machen konnten, und es ist bestimmt ein Fortschritt auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung, daß dieses Unrecht beseitigt wird und diese oft arbeitslosen Einkommen entsprungenen Gewinne wieder der Wirtschaft des Staates und indirekt der Gemeinden zugeführt werden. Wir haben geglaubt, daß man aber jene Aktiengesellschaften und Großfirmen, die nur dazu gegründet sind und ihre Arbeit nur in der Richtung vollziehen, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen, nicht ebenso bewertet wie die Sparkassen, Raiffeisenkassen und Vorschußvereine, also jene Volksgeldanstalten, die in erster Linie die große breite Öffentlichkeit zu unterstützen haben. Wir erinnern, daß es einmal eine Zeit gab, wo die Sparkassen in großzügiger Weise die Arbeit der Gemeinden unterstützt haben, sie haben nicht nur selbst Einrichtungen geschaffen, sondern auch die sozialen Einrichtungen der Städte vielfach unterstützt und ermöglicht und heute wird ihnen dies durch Besteuerung der Reservefonde vielfach erschwert. Wir beklagen dies, weil die höhere Besteuerung entweder von den Einlegern oder von jenen getragen werden muß, die genötigt sind, Geld zu leihen.
Was nun die Novelle zum Gemeindefinanzgesetz anlangt, so muß festgestellt werden, daß im Jahre 1927 der Verband deutscher Selbstverwaltungskörper und alle verantwortlichen Gemeindepolitiker vor einem Gesetz gewarnt haben, dessen schlimme Auswirkungen für die Gemeinden, ihre Wirtschaft und Menschen vorauszusehen war. Die damaligen Gesetzgeber waren taub gegen alle diese Erwägungen und insbesondere war der Herr Finanzminister schwerhörig, der geglaubt hat, dieses Gesetz machen zu müssen, das dem tiefsten Mißtrauen gegen die Gemeindewirtschaft entsprungen war. Heute muß der Herr Finanzminister, der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, wieder eine Novelle vorlegen, weil sich die Voraussetzungen des alten Gesetzes nicht erfüllt haben und all das eingetreten ist, was die Kommunalpolitiker vorausgesagt haben. Daß es sich nicht um eine definitive Regelung, sondern nur um eine Novelle handelt, ist beklagenswert, weil wir damit rechnen, daß auch diese Novelle keineswegs jene Erleichterungen und grundlegenden Änderungen bringt, die die Gemeindewirtschaft notwendig hat und die auch von meinem Vorredner gefordert wurden. Das Unheil, das das alte Gemeindefinanzgesetz angerichtet hat, ist so ungeheuer groß, daß kleine Verbesserungen natürlich nicht helfen können, sondern hier ist es notwendig, von Grund auf die Finanzhoheit der Gemeindewirtschaft wieder herzustellen. Wenn man aber an eine grundlegende Änderung gehen will, muß man die Ursachen der Not der Gemeinden heute feststellen. Der große Krieg hat nicht nur ins Leben des Einzelnen eingegriffen, sondern auch ins Leben des Staates und der Gemeinden. Der Staat hat es verstanden, nach dem Krieg durch die Banknotenabstempelung, durch die Nichteinlösung der Kriegsanleihen und durch die Bodenreformgesetze sich große Einnahmsquellen zu erschließen. Er wäre heute in keiner besseren Lage als die Gemeinden, wenn er sih nicht diese außerordentlichen Einnahmsquellen erschlossen hätte. Den Gemeinden hat man derartige Einkünfte nicht nur nicht gegeben, sondern ihnen noch einen Großteil der Einnahmen genommen und man hat dann gewagt, diese Reform eine Sanierung der Gemeindefinanzen zu nennen. Welches Unheil die Bodenreform gerade in den deutschen Gebieten an der Gemeindewirtschaft angerichtet hat, habe ich bereits gestern bei der Behandlung der Wohnungsgesetze geschildert und, ohne nachträglich das Unrecht zu billigen, das den Einzelbesitzern von Kriegsanleihen angetan wurde, muß hier festgestellt werden, daß die bevorzugte Behandlung des Kriegsanleihebesitzes der Gemeinden, der Stiftungen und Fonde viel zu spät und in viel zu geringem Ausmaße erfolgte, weil man sich bei allen diesen Fragen immer von finanzpolitischen Erwägungen leiten ließ, u. zw. mit dem Blick in die Vergangenheit und nicht mit dem Blick in die Zukunft. Millionenwerte sind aus diesem Grunde aus kleinlichen Erwägungen verloren gegangen und heute müssen die Gemeinden vielfach nicht nur jene Werte ersetzen, sondern auch die Stiftungen und Fonde, die vollkommen verschuldet sind, noch sanieren.
Viele soziale Einrichtungen sind in den Nachkriegsjahren erstanden, sie mußten entstehen aus der ungeheueren Not der Zeit, aber auch deshalb, weil mit der neuen Zeit auch neue Männer und ein neuer Geist in die Gemeindestuben eingezogen sind, und es mußten jahrzehntelanges Unrecht und Unterlassungssünden wettgemacht werden. Heute ist es vielleicht nicht mehr in dem Maße wie früher notwendig, auf dem Gebiete aller sozialen Einrichtungen tätig zu sein, aber die heutige Zeit der Wirtschaftskrise, das steigende Heer der Arbeitslosen stellt die Gemeinden wieder vor neue ähnliche große Aufgaben wie nach dem Zusammenbruch und wir werden noch so viel Strafparagraphen in den Gemeindegesetzen verankern können, die das Eigentum und Einkommen vieler Gemeindevertreter bedrohen, vor allem des Bürgermeisters, wir werden es doch niemals verhindern können, daß von der Gemeinde Notmaßnahmen ergriffen werden müssen und auch werden, denn die Not ist ungeheuer groß, besonders in deutschen Landen, und Not bricht Eisen.