Ètvrtek 20. listopadu 1930

Alles in allem ist die gesamte Vorlage ein Versuch, das Gemeindeelend zu bessern, ein Versuch, der aber keine Aussicht auf einen großen Erfolg hat. Diese ganze Novelle ist gemessen an den großen Wahlversprechungen namentlich der sozialdemokratischen Partei nur ein sehr dürftiges Ergebnis. (Posl. dr Schollich: Warum habt ihr das Gesetz im Jahre 1927 gemacht?) Das habe ich schon vorher angeführt. Sie waren ja hier, Herr Kollege. Ich bitte, ich halte ja auch mit der Kritik über dieses Gesetz gar nicht zurück. Wir waren die ersten, die nach einem Jahre den Finanzminister bestürmt haben, das Gesetz abzuändern. (Výkøiky.) Die Möglichkeit eine Steuererhöhung erwirkt zu haben, ist denn doch ein ziemlich dürftiger Erfolg und es bleibt die eine Tatsache bestehen, daß dieses Gesetz ein Attentat auf die derzeitige Wirtschaft ist, weil es die Produktionskosten erhöhen will, den Verkehr erschwert und das durch wiederum neuen Anreiz zu Stilllegungen und Vermehrung der Arbeitslosigkeit gibt. Die Unantastbarkeit der Militärausgaben bleibt bestehen, so sehr die Sozialdemokraten auch das Gegenteil versprochen haben. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Aber Ihr habt doch die ganze Wahl gemacht mit der Agitation gegen die Militärausgaben. Man mußte von den Sozialdemokraten etwas mehr verlangen, weil sie so Ungeheuerliches versprochen haben. Nach den Versprechungen ist das äußerst gering, Herr Kremser, das wird Ihnen jeder Mensch sagen.

Wir müssen sagen, daß dieses Gesetz nicht imstande ist, den mißlichen Zustand der Gemeindefinanzen irgendwie zu beseitigen und deswegen stimmen wir gegen dieses Gesetz, wir lehnen es ab, weil wir auch andererseits zur Wirtschaftstätigkeit der gegenwärtigen Regierung kein Vertrauen aufbringen können. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Kremsera (viz str. 29 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich glaube, daß ein Stück Vermessenheit gerade von jener Partei dazu gehört, von einer bedeutenden Steuererhöhung jetzt zu reden, die durch das Gemeindefinanzgesetz im Jahre 1927 nicht die Steuern der direkten Steuerzahler, aber die Abgaben der arbeitenden Bevölkerung in den Gemeinden um ein Unerhörtes erhöht hat, die zugelassen hat, daß die Mietzinsumlage auf 40% erhöht werden kann, die es zugelassen hat, daß die indirekten Abgaben in den Gemeinden um soviel erhöht werden. Und jetzt, nachdem ein Ausweg gesucht wird, das Limit gelockert wird, um die Einnahmen der Gemeinden zu steigern, hat jene Partei den Mut hier heraufzugehen und zu erklären, daß sie das als einen Angriff aufdie Taschen der Steuerzahler ansieht. Sie haben Milliarden den Unternehmern geschenkt, Milliarden den großen Aktiengesellschaften geschenkt. (Souhlas.) Sie haben dem Staat so viel genommen auf Kosten der Allerärmsten in diesem Staate, daß es nicht mehr höher ging und jetzt, wo wir den Versuch unternehmen, die Härten und schweren Schäden, die Sie angerichtet haben, zu mildern, jetzt haben Sie den traurigen Mut, uns irgendwelche Sittennoten auszustellen. Dazu fehlt Ihnen jede moralische Berechtigung, hier auf der Tribüne zu erklären, daß Sie irgendwelche besseren Vorschläge machen können. Herr Krumpe hätte kein Jahr studieren brauchen, um einzusehen, daß das Gemeindeegesetz vom Jahre 1927 ein so schlechtes Gesetz ist. Von unserer Partei ist gleich bei Beratung des Finanzgesetzes, bei der Auflage des Gesetzes gesagt und aufgezeigt worden, welche Schäden es enthält. Die zuständigen Selbstverwaltungsverbände haben in langen Artikeln und in vielen Kundgebungen auf diese Schäden hingewiesen. (Posl. Krumpe: Wir haben es gleich vom Anfang gesagt!) Jetzt aber haben Sie davon gesprochen, daß Sie ein Jahr dazu gebraucht haben. Über alle Warnungen und Ratschläge ist man aber zur Tagesordnung übergegangen und man hat nichts von all dem gehört. (Posl. dr Schollich: Ein unangenehmes Brot in der Regierung!) Wir halten es schon noch vorläufig aus, Herr Schollich. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Taub.)

Die drei Vorlagen, die heute dem Hause vorliegen, betreffen die Erhöhung einer Konsumsteuer, die Gemeindefinanzen und die besondere Erwerbsteeuer, und zwar sollen einige Mängel dieser Gesetze vom Jahre 1927 zum Teil gemildert werden.

Zur Biersteuer nur einige wenige Bemerkungen. Die Erhöhung der Biersteuer soll nach den Berechnungen des Finanzministeriums, wie sie im Druck angegeben sind. 269 Millionen Kè pro Jahr betragen. Nun ist die Frage aufzuwerfen, ob die Erhöhung der Biersteuer berechtigt ist oder nicht. Nach den Ausweisen des Finanzministeriums ist im Jahre 1930 der Bierausstoß um 11 bis 12% gestiegen, so daß wir ca. 6 Millionen Hektoliter im ersten Halbjahr 1930 ausgestoßen haben, also eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Von der gesamten Biererzeugung das ist entscheidend - entfallen 98% auf den Inlandkonsum. Die Steigerung der Biersteuer fußt hauptsächlich auf der Senkung der Preise für Hopfen und Malz. Es ist innerhalb der Bevölkerung wohl sehr wenig darüber bekannt, in welcher Weise eigentlich die Erzeugungskosten auf den Bierpreis einwirken. Nach den Berechnungen der Fachleute werden auf einen Hektoliter logrädiges Bier ca. 30 dkg Hopfen gebraucht. Der Preis des Hopfens betrug im Jahre 1925 für 30 dkg 24.03 Kè, im Jahre 1920 ist dieser Preis auf 3.51 Kè zurückgegangen, so daß durch die Verbilligung des Hopfens die Produktionskosten um 20 Kè 52 Heller pro Hektoliter zurückgegangen sind. Ähnlich ist es beim Malz. Zur Erzeugung eines Hektoliters logrädigen Bieres werden 15 kg Malz benötigt. Diese 15 kg kosteten im Jahre 1925 55.70 Kè, im Jahre 1929 39 Kè. Die Preissenkung beim Malz allein betrug also pro Hektoliter Bier 16·70 Kè. Es ist daher bei diesen 2 Artikeln die Ersparnis für Malz und Hopfen allein pro Hektoliter 37.22 Kè. Von diesen 37.22 Kè soll nur eine Steigerung der Biersteuer erfolgen von 14 bis 20 Heller pro Liter. Für uns ist entscheidend, daß in dem Gesetze die Sicherung vorhanden ist, daß das nicht in Zukunft auf Grund der Erhöhung der Biersteuer eine Erhöhung des Bierpreises erfolgt. Im § 20 wird ausdrücklich erklärt, daß der Bierpreis vom 1. Oktober 1930 nicht erhöht werden darf, so daß die Erhöhung ausschließlich auf Kosten der produzierenden Kreise geht, die durch Ermäßigung der Rohprodukte, die sie zur Biererzeugung benötigen mehr als genügend Vorteile genießt.

Ein Wort zur besonderen Erwerbsteuer. Diese hat in den Kreisen der Öffentlichkeit kolossale Aufmerksamkeit erregt. Aber es ist wieder bezeichnend, daß sich jene Kreise der Bevölkerunng die eigentlich mit der besonderen Erwerbsteuer nichts zu tun haben, in viel größerem Maße aufregen, als die, die es besonders angeht. Die besondere Erwerbsteuer soll einer Änderung unterzogen werden, indem die Bemessungsgrundlage von 8% auf 9 % erhöht wird und ferner sollen im § 79 einige Bestimmungen wegen der Reserven und wegen der vorhandenen Wertpapiere geändert werden. Diese Änderungen haben zu langen Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Wenn man aber nun bedenkt, daß die Steuerreform so ungeheuere Vorteile für die großen Unternehmungen, die großen Banken und Aktiengesellschaften, für alle diejenigen, die der öffentlichen Rechnungslegung unterliegen, gebracht hat, wenn man bedenkt, daß diese Geschenke in die Millionen und Milliarden gehen, und daß die Steuerreform auf der anderen Seite die volle Erfassung der Gehälter und Löhne der Arbeiter und Angestellten gebracht hat, so kann wohl gesagt werden, daß dieser kleine Schritt, der jetzt auf dem Gebiete der Reform der Steuergesetze unternommen wird, noch lange nicht alles das enthält, was notwendig wäre, um wenigstens den Zustand vor 1927 wiederherzustellen. Eine Entlastung der zur vollen Gänze von der Steuer erfaßten Arbeiter und Angestellten herbeizuführen, ist unsere weitere Aufgabe. Wie groß die Ermäßigung der besonderen Erwerbsteuer ist, geht aus dem Staatsrechnungsabschluß hervor. Die Vorschreibungen im Jahre 1926, also vor der Steuerreform betrugen 167 Millionen Kè, im Jahre 1929 80 Millionen Kè. Die besondere Erwerbsteuer ist also über 50% gesenkt worden. Es ist nun wohl notwendig, sich einige Bilanzen der Aktiengesellschaften anzusehen um daraus zu erkennen, was mit den Bestimmungen der Steuerreform seit 1926 getrieben wurde, welch ungeheueren Verdienste die Unternehmungen gehabt haben und warum man in letzter Zeit so viel über die neuen Bestimmungen schreit, daß die Reserven, die aus den Einnahmen in den Bilanzen hervorgehen, nach 4 Jahren versteuert werden sollen. Dieser Aufschrei erfolgt von Gesellschaften, die glänzende Bilanzen aufweisen. Nur eine kleine Auslese will ich dem Hause vorlegen. So die Marschner A. G. in Prag. Die Gesellschaft hat auf Grund des Stabilisierungsgesetzes ihre Realwerte und Maschinen von 14 Millionen auf 33 Millionen erhöht, bei einem Aktienkapital von 6 Millionen Kè. Das ist eine Aufwertung um 19 Millionen Kè, die ausschließlich als Stabilisierungsreserve eingestellt sind. Die Königshofer Zementfabrik, ein Unternehmen, das in den letzten Jahren jährlich so viel verdient hat, wie ihr gesamtes Aktienkapital beträgt. (Výkøiky: 70%!) Jawohl, die hat mit einem Stabilisierungsüberschuß von 15 Millionen Kè eine Erhöhung des Aktienkapitals vorgenommen, indem einfach neue Aktien her ausgegeben wurden und alle Aktienbesitzer, die 5 alte Aktien besaßen, haben unentgeltlich drei neue Aktien erhalten. Außerdem wurde eine Stabilisierungsreserve von 30 Millionen eingestellt. Noch interessanter ist es bei der Berg und Hütten. In der Generalversammlung vom 12. Juni 1930 wurde die Bilanz für 1926 reassumiert, die Vorräte, die in der Bi lanz mit dem Betrage von 99 Millionen Kè enthalten waren, wurden durch den Reassumierungsbeschluß auf 199 Millionen aufgewertet und von diesen 100 Millionen wurde ein Teil dem Reservefond zugeführt, der andere Teil wurde auf die Passivseite unter Kreditoren gestellt. Die Stabilisierungsbilanz hatte einen Aufwertungsüberschuß von 691 Millionen Kè, davon wurden 150 Millionen zur Erhöhung des Aktienkapitals verwendet in der Form, daß der Nominalwert der Aktien von 400 auf 1.000 Kè aufgestempelt wurde, ohne daß die Aktionäre auch nur einen Heller bezahlt hätten. Als Stabilisierungsreserve wurden 541 Millionen in die Bilanz einge stellt. Die Schlußbilanz des Jahres 1927 weist einen Überschuß von 223 Millionen auf, nachdem bereits 118 Millionen Abschreibungen vorher vorgenommen wurden. Trotzdem diese 118 Millionen abgeschrieben wurden, ist in der Schlußbilanz noch immer ein Überschuß von 223 Millionen vorhanden. Beim Aussiger chemischen Verein wurden in der Generalversammlung vom 14. Juni 1930 der Bruttoertrag für 1929 mit 94.8 Millionen angegeben, die Abschreibungen betrugen 42 Millionen, an Reserven hat diese Gesellschaft einen allgemeinen Reservefond von 27 Mill onen, einen Kapitalsreservefond von 100 Millionen, eine Währungstrennungsreserve von 2.4 Millionen, eine Reserve ex 1926 - diese Reserve ex 1926 tritt fast in allen Bilanzen der Aktiengesellschaften auf - von 30 Millionen, einen Stabilisierungsfond von 250 Millionen und außerdem noch - sie haben wahrscheinlich keinen Namen mehr gefunden einen Posten, der nur als Fond bezeichnet wird, mit 25 Millionen, zusammen Reserven von 434 4 Millionen, denen ein Aktienkapital von 50 Millionen gegenübersteht. Aus diesen Reserven sehen wir, daß die Gesellschaften deshalb so aufgeschrieen haben, als es geheißen hat, in vier Jahren müssen die Reserven aufgebracht sein oder sie unterliegen der Steuer. Alle diese in den Bilanzen enthaltenen Reserven sind unversteuerte Beträge. Die Skodawerke haben in der Generalversammlung vom 30. Juli 1927 ebenfalls eine Stabilisierung vorgenommen. Sie nennen eigenartigerweise in ihrem Bericht über die Generalversammlung keine Ziffer über den wirklichen Reinnertrag. Es heißt nur: Was nun die Stabilisierungsbilanz betrifft, so kommen für eine Neubewertung die mit einem Gesamtbetrage von 352 Millionen Kè ausgewiesenen Anlageposten in Betracht, an welchen umfangreiche Abschreibungen vorgenommen wurden. Der Bilanzwert dieser Einlageposten wird in der Stabilisierungsbilanz mit 659 Millionen, d. i. um 306 Millionen höher ausgewiesen, und dieser Aufwertungsfaktor wird in die Spezialreserve als Stabilisierungsfond eingestellt. Es ist überall dieselbe Tendenz, Spezialreserven zu schaffen, ungeheuere Beträge aus den Reingewinnen abzuschreiben, um so die Steuer zu vermeiden. Wenn wir nun in der Lage wären, noch die wirklichen Reingewinne zu erfassen - die veröffentlichten Bilanzen sind ja bereits hergerichtet und frisiert, für die Öffentlichkeit taugliche Bilanzen, das sind noch lange nicht die Rohbilanzen, wo schon bestimmte Abschreibungen vorher mit ungeheuren Beträgen vorgenommen werden so könnten wir mit Recht sagen, daß diese Änderungen, die jetzt durchgeführt werden, daß die Reserven nach 4 Jahren der Versteuerung unterworfen werden, daß diesem Unfug mit den Reserven bei den Aktiengesellschaften ein Ende bereitet wird.

Die dritte Vorlage betrifft die Gemeindefinanzen. Es haben zwei Redner, die Koll. Schollich und Krumpe, hier über die Gemeindefinanzen gesprochen und uns den Vorwurf gemacht, daß es uns nicht gelungen ist alles, was wir wünschen würden, zu erreichen und die ganze Verwaltung der Gemeinde umzuändern. Wenn wir an eine gründliche Änderung der Gemeindeverwaltung gehen würden, so müßten wir nicht nur die Gesetze vom Jahre 1927 und 1921, sondern auch die alte Gemeindeordnung aus Österreich einer Änderung unterziehen, weil das, was in der alten österreichischen Gemeindeordnung noch steht, für die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse längst nicht mehr maßgebend ist. Der Aufgabenkreis der Gemeinden ist in den letzten Jahren sicher bedeutend gestiegen, in der èechoslovakischen Republik war die Tendenz vorhanden, den Gemeinden immer neue Lasten aufzubürden und den übertragenen Wirkungskreis zu erweitern und dadurch wurde der Gemeindeverwaltungsapparat ungeheuer belastet. Wenn es zur endgültigen Regelung der Verwaltung der Gemeinden kommen soll, muß man vor allem die Beseitigung des übertragenen Wirkungskreises fordern, der eine unnötige und ungeheuere Belastung des Verwaltungsapparates darstellt. Es ist nicht zu viel gesagt, wenn man annimmt, daß ein Drittel, vielleicht die Hälfte der Gemeindebeamten oder Bediensteten in viellen großen Gemeinden entbehrt werden könnten, wenn wir nicht den übertragenen Wirkungskreis der Staatsbehörden hätten. Man denke nur an die vielen Fälle der Militärangelegenheiten und Steuerangelegenheiten, noch eine Menge anderer Angelegenheiten sind in den übertragenen Wirkungskreis gegeben, die Gemeinde hat alles durchzufüh ren, und das belastet den Verwaltungsapparat so ungeheuer, daß hier eine Entlastung unbedingt notwendig wäre. Wir sind aber der Auffassung, daß alle die Äußerungen, die von bürgerlicher Seite kommen, ohne Unterschied ob von èechischer oder deutscher Seite, an den Dingen vorüber gehen und man es jetzt momentan ausspricht, weil Sozialisten in der Regierung sitzen. Aber die Gemeindefinanzgesetze von 1921 und 1927 hatten vor allem die Tendenz, die Wirkungen des allgemeinen Wahlrechtes auf die Verwaltung der Gemeinden zu beseitigen und zu unterhöhlen. Durch das allgemeine Wahlrecht wurde den Arbeitern das Recht gegeben, an der Gemeindeverwaltung mitzuarbeiten, und das haben die bürgerlichen Kreise absolut nicht vertragen können, daß die volle Selbstverwaltung in den Gemeinden bestehen soll, sondern sie haben alle Mittel angewendet, und die Gesetze über die Gemeindefinanzen sollten dazu dienen, die Demokratie in der Gemeindeverwaltung und in den Bezirken zu beseitigen oder ihr Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Immer war es der Grundsatz dieser Kreise, den Einfluß der Arbeiterklasse in den Gemeinden und vor allem in den Industriegemeinden zu brechen. Meine Herren, leugnen Sie es nur nicht! Erinnern wir uns doch, wie in den großen Industriegemeinden in Friedenszeiten die Verwaltung ausgesehen hat. Ich erinnere nur an die Gemeinde Zuckmantel im Teplitzer Bezirk, wo das große Eisenwerk der Prager Eisenindustriegesellschaft mit 4.000 Arbeitern gestanden ist. Ein Vorarbeiter wurde von der Gesellschaft in die Gemeindeverwaltung kommandiert. Ohne die Zustimmung dieser Gesellschaften durften die Gemeindeumlagen nicht um ein Prozent erhöht werden. Die Gemeinde mußte im Dreck ersticken, sie konnte keine Einrichtungen treffen, konnte keine Straßen anlegen, sie war verwahrlost, alles war vernachlässigt, weil die Herrschaften von den großen Aktiengesellschaften ihre Hände darauf gelegt haben und nicht eine Erhöhung der Gemeindeumlagen auch nur um 1 % zugestanden haben, wenn sie es nicht für unbedingt notwendig gehalten haben. (Výkøiky posl. Jurana.) Ihr dürft Euch gar nicht beschweren, ich komme auf Euch noch zurück, ich komme noch auf Euere Kommunalpolitik zurück. Euere kommunistischen Kommunalpolitiker müssen erst einmal zeigen, wie die kommunistische Kommunalpolitik aussehen soll, wenn sie auch noch so richtig liniert sind, sie ist gar nicht nach den Linien gerichtet, wir kennen Euere Leute nach ihrer Tätigkeit. Ihr habt zu schweigen. Ihr habt an der Gemeindeverwaltung nur Schaden angerichtet, aber noch keinen Nutzen.

Die bürgerlichen Parteien haben nicht ertragen, daß in den Industriegemeinden Arbeiter an die Regierung kommen und die Aktiengesellschaften nicht mehr jenen Einfluß auf die Gemeindeverwaltung ausüben können, daß nicht mehr nach den Bedürfnissen der Aktiengesellschaft die Gemeinde verwaltet wird, sondern daß die Verwaltung der Gemeinde nach den Bedürfnissen der Bevölkerung durchgeführt wird. Sie haben deshalb alle Mittel angewendet. Das Gemeindefinanzgesetz von 1921 hat schon in einer ganzen Reihe von Bestimmungen solche Einschränkungen gebracht, und als 1927 der Bürgerblock bei der vollen Herrschaft war, hat er weidlich ausgenützt, was er ausnützen konnte, und unter der Ära des Herrn Krumpe ist die Gemeindeverwaltung zu einer Farce verwandelt, in einen Zustand umgewandelt worden, der unerträglich wurde, und die Demagogie, die jetzt in den Gemeinden bestanden hat, während der Herrschaft des Gemeindefinanzengesetzes von 1927, muß jetzt aufhören. Jetzt waren sie alle Wohltäter, allem, was man in den Gemeindeverwaltungen verlangt hat, haben die bürgerlichen Herren zugestimmt. (Posl. Schweichhart: Weil sie gewußt haben, daß es oben wieder gestrichen werden wird!) Weil sie die Sicherheit hatten, oben sitzt der mit dem Rotstift und wird schon herausstreichen, was er für notwendig findet und in unserem Interesse liegt, daß es herausgestrichen wird, der ist oben und wird dafür sorgen, daß nicht zuviel darin bleibt. Sie haben den Wohltäter gespielt in den Gemeindeverwaltungen, sie waren die guten Armenväter, sie haben zu den Ausgaben der Schule immer hergegeben, was sie wollten, sie haben alles eingestellt, immer im Bewußtsein, oben kommt der Rotstift, oben wird wieder herausgenommen, oben wird wieder das beseitigt werden, was wir nicht wollen. Aber den Wählern gegenüber sind sie als die Wohltäter dagestanden und als die fabelhaften Gemeindeverwalter. Und Koll. Schollich! Die Bürgermeister ihrer Partei werden nicht einmal davon Gebrauch machen, was jetzt im Gemeindefinanzengesetz steht. (Souhlas.) Sie werden die größten Gegner der Erhöhung der Gemeindeumlagen sein, sie werden sich am meisten dagegen wehren, daß die Gemeindeumlagen erhöht werden, sie werden vielleicht früher dafür zu haben sein, daß die Mietzinsabgabe als daß die Gemeindeumlage erhöht werde, um ja nicht mit den Wählerschichten in irgendeinen Konflikt zu kommen, mit den P. T. Herren Erwerbssteuerträgern in der Gemeinde. Wo ist das alte Märchen immer noch her, und im Motivenbericht finden wir wieder so einen Satz, der solch einen Anklang hat. Ich würde dem Herrn Minister Engliš empfehlen, von dem Satze abzurücken, daß die Gemeindeabgaben längst noch nicht jene Höhe erreicht haben wie die Gemeindezuschläge, daß die Haupteinnahmsquelle die Gemeindezuschläge sind. Das ist falsch. Die Haupteinnahmsquelle der Gemeinden sind nicht die Zuschläge. Wenn Sie die Statistik des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungskörper ansehen, die er vor nicht langer Zeit herausgegeben hat, haben wir in 9565 Gemeinden ein Gesamterfordernis von 1780 Millionen Kè. Davon werden gebraucht 11·5 % für Schulen, 15 % für soziale Fürsorge, 11 % für Straßen, für Zinsen und Annuitäten 25 % und die anderen Kapitel des Voranschlages zusammen 37·5 %. Die Voranschlagsbedeckung ergibt in diesen Gemeinden 1724 Millionen Kè, davon ist der Ertrag von eigenen Vermögen und Unternehmungen 12 %, der Ertrag der Abgaben 23·1 %, der Anteil vom Staate 14·5 %, die Umlagen 25 %. Wenn ich diese 9565 Gemeinden, die ganz kleinen Landgemeinden herausnehme und nur die Industriegemeinden und die Großstädte zusammennehme, so komme ich zu einem Verhältnis, daß die Einnahmen von den Abgeben vielleicht 30 und die Einnahmen von den Zuschlägen vielleicht nur 20 % betragen. Wenn Sie die Stadt Prag nehmen - wieder nach Ziffern - die nicht von uns erfunden sind, sondern die einer Aufstellung des statistischen Staatsamtes entstammen, das durch einen Vergleich der Voranschläge von 14 Städten diese Statistik vorgenommen hat, finden Sie, daß in Prag an Zuschlägen 110 Millionen Kè eingehoben werden, an Abgaben, das ist die etwas unangenehmere Steuer, 175 Millionen Kè. Dort finden Sie das reine Bild. Wenn Sie unsere nordböhmischen Industriegemeinden nehmen, ob im Bezirk Eger, Karlsbad oder den Bezirk Teplitz oder Aussig oder Bodenbach, wenn Sie hinübergehen in die Industriegemeinden von Nordmähren, werden Sie finden, daß die Abgaben heute weitaus die Zuschläge zu den direkten Steuern überwiegen und viel höher sind als die direkten Zuschläge.

Das war die Tendenz des Gesetzes von 1927 - das wird vollständig zugegeben - daß man die Abgaben erhöhen und die Zuschläge zur Steuer durch ein festgesetztes Limit von 200 % ermäßigen wollte. Das ist die Tendenz des Gesetzes von 1927 gewesen. Welchen Schaden man angerichtet hat und wie man bei der Beurteilung des Gesetzes von 1927 ohne jede gründliche Unterlage vorgegangen ist, weil man gar nicht versucht hat, den wirklichen Zustand der Selbstverwaltungskörper zu ergründen, herauszubringen, welches eigentlich die Bedürfnisse sind, ergibt sich aus Folgendem. Die Zuschläge für die Bezirke wurden einfach mit 110 % angenommen. Nach der Statistik ergibt sich - die hätten die Herren sehr leicht zur Verfügung gehabt daß unter allen Bezirken in Böhmen es drei gegeben hat, die bis 100 % Bezirkszuschläge eingehoben haben. In den übrigen 204 Bezirken von Böhmen wurden Zuschläge von 200 bis 1000 % eingehoben. Das heißt, das Gemeindefinanzgesetz von 1927 hat nur drei Bezirken im Lande entsprochen, alle anderen Bezirke haben durch den Limit von 110 % eine ungeheuere Einbuße in ihren Einnahmen erlitten und mußten so vor den Bankerott gestellt werden. (Posl. Schweichhart: Vor allem die ländlichen!) Die industriellen ganz gleich, es haben alle zusammen gelitten. Wenn wir rechnen, daß 90 Bezirke zwischen 200 bis 300 % Umlagen eingenommen haben, daß 62 Bezirke 300 bis 500 % - das ist also so ein Mittel - eingenommen haben, so sind das allein 152 Bezirke, die zwischen 200 und 500 Prozent Umlagen eingehoben haben, die man geschädigt hat, indem man das Umlagenlimit, das durchschnittlich 480 % betragen hat, ganz einfach auf 110 % herabgesetzt hat.

Nun ein Wort zum Ausgleichsfond. Es ist charakteristisch, daß diejenigen, die den Ausgleichsfond geschaffen haben, nicht die Schuld dem Gesetze geben, sondern daß sie, wie es heute Herr Krumpe getan hat, die Durchführer des Gesetzes für die Schuldigen erklären, daß der Ausgleichsfond schlecht ist. Es zeugt von einer ganz oberflächlichen Untersuchung der Zustände und einer ungeheueren Unkenntnis der ganzen Selbstverwaltungsfrage und der Lage der Bezirke und Gemeinden, wenn Herr Krumpe hier auf der öffentlichen Parlamentstribüne erklärt, daß der Ausgleichsfond schlecht angewendet wurde.

Ich möchte den Herrn Krumpe sehen, ob er imstande ist, wenn man ihm 100 Kè gibt, damit 500 Kè zu bezahlen. Der Ausgleichsfond ist sabotiert worden, sagt er, die Beamten sähen aus, als seien sie einer Irrenanstalt entsprungen. Nun, ich glaube, nicht die Beamten, sondern die Begründer der Gemeindefinanzgesetzes haben ausgesehen, als ob sie einer Irrenanstalt entsprungen wären; denn man kann doch von einem Beamten nicht verlangen, daß er ein Gesetz umändere, welches von hausaus schlecht angelegt ist und nicht die Mittel hergibt, man kann doch vom besten Beamten nicht verlangen, daß er aus 106 Millionen 449 Millionen macht! Welches sind denn die Anforderungen an den Fond? Herr Krumpe hat von der Regierung eine Tabelle bekommen; wenn er sich ein bischen Mühe genommen hätte - aber er wird nicht in der Statistik so erfahren sein, daß er hätte deuten können, was die Ziffern besagen - hätte er am kleinen Finger abzählen können, wie die Situation aussieht. Nach dem Rechnungsabschluß 1929, der im Druck aufgelegt wurde, ergibt sich, daß der Fond insgesamt im Staate eine Einnahme von 189.4 Millionen Kè hatte. 4.467 Gemeinden haben Anforderungen an den Fond gestellt und 449 Millionen angefordert. Nach Überprüfung der Voranschläge durch die Landes und Bezirksbehörden wurde ein Betrag von sage und schreibe 135 Millionen Kè anerkannt. Also nicht weniger als 314 Millionen wurden glatt gestrichen und von den bei der Nachprüfung anerkannten 135 Millionen Kè sind an die Gemeinden nur 92 Millionen Kè zur Auszahlung gelangt. Man hat zwar bei Überprüfung der Voranschläge 135 Millionen Abgänge als richtig und ordnungsgemäß anerkannt, hat aber nur 92 Millionen Geld gehabt, das man hergeben konnte. Bei den Bezirken war es so ähnlich. Die Bezirke forderten 358 Millionen, anerkannt wurden 149 Millionen, es wurden also 209 gestrichen, aber zur Auszahlung nur 92 Millionen bewilligt. Wenn sich der Herr Krumpe die Statistik genau angesehen hätte, hätte er auch eine eigenartige Tendenz beim Ausgleichsfond feststellen müssen. Im Jahre 1928 hat der Fond der Gemeinden 108 Millionen ausgezahlt und den Bezirken nur 67 Millionen, im Jahre 1929 aber wurden diese Ziffern gleich auf gleich gebracht, d. h., daß die den Gemeinden gezahlten Beiträge gesunken sind, die den Bezirken gezahlten Beiträge aber gewachsen. Warum? Auch nur wiederum deshalb, weil jene, welche das Gemeindefinanzgesetz 1927 gemacht und dafür gestimmt haben, sicher keine Ahnung von der Selbstverwaltung hatten. Die Gemeinden hat man dazu gepreßt, daß sie die mit dem Gemeindefinanzgesetz gleichzeitig veränderten Abgaben einheben. Man hat 1927 die ganze Staffelung aufgehoben. Wir dürfen nie vergessen, daß durch das Gemeindefinanzgesetz aus dem Jahre 1921 bei der Mietzinsabgabe, Wasserzinsabgabe u. s. w. Staffelungen eingeführt wurden, die durch das Gemeindefinanzgesetz 1927 abgeschafft wurden. Nachher wurde gesagt, daß jede dieser Abgaben bis zum Höchstmaß in der Gemeinde eingeführt werden müsse. Das hat bei der Mietzinsabgabe ungeheure Beträge ausgemacht. Während man also die Gemeinden auf der einen Seite dazu gezwungen hat, diese Abgaben einzuführen, gab es bei den Bezirken keine derartigen Abgaben, folglich hat man den Gemeinden aus dem Ausgleichsfond weniger gegeben und diesen Betrag den Bezirken zugeschossen. Dabei wird übersehen, daß die Gemeinden, die drei Jahre lang vielfach Vermögen und Reserven aufgezehrt haben. Jeder anwesende Bürgermeister hier wird mir zugeben, daß alle Gemeinden vor dem Gemeindefinanzgesetz Reserven hatten, nicht wahr Herr Koll. Schollich, Sie hatten auch welche Reserven in Neutitschein (Posl. dr Schollich: Jawohl!), die sind alle weg, sind verschwunden. Diese Reserven sind nach meiner Auffassung Gemeindevermögen gewesen und dieses Gemeindevermögen ist durch das Gemeindefinanzgesetz verschwunden, die Gemeinden haben vom Vermögen gelebt, und es wird Jahre brauchen, bevor die Gemeinden wiederum in der Lage sein werden, sich jene Reserven zu schaffen, die sie vor dem Gemeindefinanzgesetz 1927 hatten. Das Gemeindefinanzgesetz hat nicht nur Schaden gebracht, indem keine Straßen gebaut, indem keine Investitionen durchgeführt, keine Schulen repariert wurden, sodaß die Gemeinden verfallen sind, Schaden wurde auch dadurch gestiftet, daß das vorhandene Vermögen einfach auf laufende Ausgaben verbraucht wurde, für Dinge, für die es gar nicht bestimmt war. In Teplitz z. B. hatten wir im Elektrizitätswerk eine Reserve von 3 Millionen, die für Erweiterungen im Elektrizitätswerk bestimmt war; diese Reserve ist verschwunden, obwohl der christlichsoziale Vizebürgermeister damals erklärt hat, daß das Gemeindefinanzgesetz 1927 uns noch paradiesischen Zeiten entgegenführen werde! (Posl. dr Schollich: Sogar Rücklagen für bestimmte Zweck wurden weggenommen!) Jawohl!

Schauen Sie sich das Land Mähren an, an dessen Spitze der Mann steht, der seinerzeit unter der Bürgerblockregierung Minister des Innern war, der bei der Durchführung des Gesetzes über die Finanzwirtschaft der Gemeinden mit der größten Schärfe vorgegangen ist, der die Initiative ergriffen hat und den Landesverwaltungen die Herausgabe eines Erlasses aufgetragen hat, daß, solange die Voranschläge nicht durchgeführt sind, nicht mehr als 30% ausgegeben werden dürfen. Diese Erlässe sind jetzt vom Verwaltungsgericht als ungiltig und gesetzwidrig erklärt worden. Der Mann steht an der Spitze der Verwaltung von Mähren. Ich mache ihn für die schlechten Veerhältnisse des Landes Mähren nicht verantwortlich, er ist zu kurze Zeit dort, aber er sollte dort doch die Kunst zeigen, wie man mit dem Gemeindefinanzgesetz 1927 das Land Mähren saniert, wie man es in Ordnung bringt. Er wird es nicht können, weil er keine Mittel dazu hat und sogar den Ausgleichsfond anpumpen mußte, um seine normalen Ausgaben decken zu können. (Posl. Hackenberg: Bei anderen würde man eine solche Geldgebahrung eine Defraudation nennen!) Jawohl, wenn ein kleiner sozialistischer Gemeindevorsteher das mit Geld gemacht hätte, welches ihm für Dritte übergeben wurde, hätte man ihn zumindest seines Amtes enthoben. Der Herr Èerný kann sich nicht fassen, er kann sich nicht helfen. (Posl. dr Schollich: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nich timmer das Gleiche!) Ist nicht das Gleiche.


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