Ètvrtek 14. èervence 1927

Nun möchte ich vor allem anderen mich mit dem ersten Gesetz ein wenig befassen. Ich habe schon erwähnt, daß im zweiten Teil des Gesetzes vom 15. Oktober 1925 ein Fond konstruiert werden sollte auf Grund von Kreditoperationen und dieser Fond sollte so groß sein, daß für dessen Verzinsung und Amortisation jährlich 50 Millionen ausgesetzt wurden. Ich habe bereits einmal vor einem Jahre den Herrn Finanzminister Engliš gefragt, ob dieser Fond überhaupt aktiviert wurde, weil mir nichts davon bekannt ist, daß irgendwelche Schuldverschreibungen auf eigene oder fremde Währung hinausgegeben worden sind, und ich glaube mich bestimmt erinnern zu können, daß der Herr Finanzminister mir erklärt hat, der Fond sei nicht aktiviert und er werde auch nicht aktiviert werden, weil er im Inlande nicht aufzubringen ist und er ausländische Anleihen nicht machen wolle. Nun weiß ich aber, daß sowohl im Jahre 1926 wie 1927 diese 50 Millionen für den Zinsendienst und die Amortisation in den Staatsvoranschlag eingestellt worden sind. Es ist also ein Zinsendienst aufgenommen worden für eine Schuld, die nicht existiert. Ich frage, was ist mit diesen zweimal 50 Millionen geschehen? Sind sie noch da oder sind sie nicht mehr da? Wenn sie da wären, ich wage es nicht zu behaupten, so wäre das schon immerhin etwas, womit man die Leute unterstützen könnte und es wäre doch ein ganz hübscher Betrag, wenn man 100 Millionen oder wenigstens die Hälfte sofort flüssig machen könnte. (Posl. dr Koberg: Das wäre vielleicht etwas anderes. Da müßte man erst beim Obersten Rechnungskontrollamt anfragen!) Ich behaupte überhaupt, daß diese Art von Schaffung eines Hilfsfondes vollkommen ungeeignet ist, seinen Zweck zu erfüllen. Ich kann mich erinnern, daß gar manchmal in diesem Staate die Notwendigkeit vorhanden war, oder man wenigstens glaubte, daß sie vorhanden ist, sich größere Beträge zu verschaffen. Da man aber diese Beträge sofort haben wollte und sie vielleicht nicht erst in Zukunft sich verschaffen wollte, so wußte man schon einen entsprechenden Weg. Man teilte einfach das, was man brauchte in Jahresraten auf, und setzte es einfach ins Investitionsbudget hinein. Auf diese Weise hat man sich z. B. den Rüstungsfond konstruiert, der ja bekanntlich nicht gar zu klein ist. Man hat 315 Millionen, wenn ich nicht irre, jedes Jahr einfach eingesetzt, um sich mit der Zeit ein herrliches Heer zu verschaffen. Da ist man sofort den richtigen Weg gegangen, weil man ihn eben gehen wollte, da hat man keine Kreditoperationen gebraucht und sich auf keine Auslandshilfe verlassen, sondern man ist einfach den geraden und richtigen Weg gegangen, den man immer dann gehen muß, wenn man wirklich etwas machen will, indem man einfach die Hilfsmittel des Staates, die Steuern in Anspruch nimmt. Das geht natürlich in diesem Falle nicht. Hier will man das nicht so, hier schiebt man es auf die lange Bank, man läßt sich derartige Fonde im Gesetze bewilligen, die Staatsverwaltung erklärt aber gleich, von diesem Recht niemals Gebrauch machen zu wollen. Es ist ja wie gesagt nicht das Militär. Es ist ja schließlich auch von einem anderen Redner darauf verwiesen worden, wie verschiedenartig derartige Dinge hier behandelt werden. Wenn es sich um Gelder für èechische Prestigesachen handelt, um Minderheitsschulen oder um das Militär, ist Geld sofort da. Da wird nicht lange gefragt, wo es herkommt, es wird nicht gefragt, ob das Parlament es bewilligt. Es werden nicht einmal die Vorschriften für das Gesetz eingehalten, die wir ja bei der Debatte über den Staatsrechnungsabschluß gehört haben, sondern man nimmt das Geld, wo man es findet. Aber Elementarkatastrophen, wo nur arme Leute um ihr Hab und Gut kommen, das sind Dinge zweiter Ordnung. (Posl. dr Koberg: Es sind ja bloß Deutsche!) Jawohl, besonders wenn es Deutsche sind, da ist es gut, wenn man irgendwelche papierene Paragraphen macht, die Leute glauben daran und schließlich macht man was man will, nämlich im großen und ganzen nichts. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß wir auch ein Gesetz haben über Erwerbssteuererleichterungen Auch dieses Gesetz scheint mir unter den heutigen Verhältnissen nicht geeignet zu sein, das zu erreichen, was man vielleicht damit eigentlich erreichen wollte. Wir brauchen ein Gesetz, das der Finanzverwaltung das Recht gibt, im Falle von Elementarkatastrophen nicht nur bezüglich der Erwerbssteuer, sondern auch bezüglich der Grundsteuer und der Einkommensteuer Nachlässe zu gewähren und nach einem festen Schema, das von den Behörden nicht beeinflußt oder wenigstens nicht sonderlich beeinflußt werden kann, so daß jeder wissen soll, was er zu fordern hat oder nicht. Das alles sind ja nur Geschenke, Gnadengaben, auf die man keinen Rechtsanspruch machen kann und die man nur als Bettelgeschenke bekommt und für die man sich schön bedanken muß, während der Staatsbürger in einem solchen Falle das Recht hat auf eine Unterstützung, damit er seine gefährdete Existenz weiter führen kann.

Nun lassen Sie mich zu der jetzigen Vorlage einige Worte sprechen. Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung glaube ich, daß der Text des § 1 verschlechtert worden ist. Der alte Text lautete ziemlich einfach, daß derjenige, der durch einen Elementarschaden getroffen worden ist, wenn er in seiner Existenz bedroht wurde, Anspruch hat auf eine sogenannte Wohltat, die ihm im § 1 des Gesetzes zugestanden wird. Jetzt ist ein Satz hineingeschachtelt worden, daß man dabei auf alle Fälle Rücksicht zu nehmen hat, ein Satz, der eigentlich nichts anderes bedeutet, als daß er den Verwaltungsbehörden die Möglichkeit gibt hier wieder einmal unter Umständen Protektion zu üben, Kautschukbestimmungen, die danach angetan sind, das, was hier geboten werden soll, gelegentlich verweigern zu können. Was wird denn eigentlich geboten? Es wird eine Zinsengarantie für Darlehen geboten, die der Geschädigte aufnehmen soll bei Kreditinstituten, die ihm vom Landwirtschaftsministerium bezeichnet werden. Wir wollen uns doch einmal den Fall ordentlich vor Augen führen. Nehmen wir uns einen Landwirt oder einen Gewerbetreibenden, der ein Haus hat, ich habe ja derartige Fälle im Eulautale leider Gottes eine Menge gesehen. So ein Mann hat sein Häusel am Bach gebaut, es ist sein einziges Besitztum, im Häusel hat er seine Werkstätte. Nun kommt Hochwasser und nimmt ihm das Häusel weg, samt dem Material, was er drin hat, samt der Werkstätte. Er ist ruiniert und kann bei irgend einem vom Landwirtschaftsministerium bezeichneten Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen. Ich möchte das Kreditinstitut sehen, daß so einem, der um Hab und Gut gekommen ist, überhaupt einen Kredit gewährt, da doch sein Besitztum vollständig wertlos geworden ist. Ich habe ja schließlich auch das bürgerliche Gesetzbuch durchstudiert, kann mich aber nicht erinnern, daß unter den Befestigungen von Verbindlichkeiten ein Rechtsinstitut besteht, das vielleicht so konstruiert wäre, daß die bloße Benennung eines Instituts oder die Weisung an ein Institut zur Kreditgewährung diesen Kredit irgendwie befestigen würde. (Posl. dr Koberg: Eine neue Einführung!) Ja, das ist eigentlich etwas ganz Neues. Was soll das sein? Wenn auch heute das Landwirtschaftsministerium z. B. die Eulauer Sparkasse benennen würde sie soll dem Gärtner Mossik einen Kredit von 20.000 Kè gewähren, so wird die Eulauer Sparkassa sagen: der Gärtner Mossik hat kein Häusel mehr, sonst hat er auch nichts mehr, liebes Landwirtschaftsministerium, du kannst selbst Kredit geben, ich Eulauer Sparkasse gebe den Kredit nicht. (Posl. inž. Kallina: Sie darf ihn nicht geben!) Sie darf ihn gar nicht geben. Infolgedessen wird es zur Kreditgewährung gar nicht kommen. Etwas anderes wäre es, wenn der Staat für eine derartige Kreditgewährung irgendeine Bürgschaft leisten würde. Aber das steht ja nicht da. Da heißt es nur, "eine Bezeichnung des Kreditinstitutes". Das ist etwas ganz Neues, aber etwas ganz Unbekanntes in dem Kapitel über die Befestigung von Verbindlichkeiten. Ich behaupte daher, daß der Abs. 1 des § 1 der reine Volksbetrug, die reine Augenauswischerei ist, weil es in den seltensten Fällen zu einer solchen Kreditgewährung kommen wird. Kommt es aber zu keiner Kreditgewährung (Posl. Grünzner: Die Bauern werden Kredit schon bekommen!), wenn er aber kein Häusel hat, bekommt er ihn auch nicht! Wenn es aber zu keiner Kreditgewährung kommt, dann hat der Abs. 2, der vom Zinsendienste spricht, überhaupt keinen Zweck. Denn wenn ich keinen Kredit habe, brauche ich ja von Haus aus keine Zinsen zu bezahlen. Es ist aber auch eine Einschränkung vorhanden, daß von diesen Zinsen nur 3% bezahlt werden und zwar nur auf die Dauer von 10 Jahren, daß also alle übrigen Spesen an Verwaltungskosten und was damit zusammenhängt, der Betreffende selbst zahlen muß.

Von einer Subvention, von einer Aushilfe, von irgendeiner Hilfe, die den Mann in den Stand setzt, seine Landwirtschaft, sein Gewerbe zu führen, ist in diesem Paragraph überhaupt nicht die Rede. Infolgedessen haben wir in dieser Beziehung einen Abänderungsantrag gestellt. Es fehlt uns aber im Abs. 1 noch eine Ergänzung, die natürlich für die übrigen Teile der Republik besonders für die mittleren Teile ohne besondere Bedeutung ist, die aber für die Grenzgebiete von besonderer Bedeutung ist und insbesondere für das Gebiet, das derzeit von der Elementarkatastrophe betroffen worden ist, und das ist die Frage: Wie behandelt man die Ausländer in einem solchen Falle? Wir haben in unserem Gebiete eine Menge Leute, welche reichsdeutsche Staatsbürger sind, welche seit Jahren im Eulautal ansässig sind, Gewerbetreibende, und wir haben in Ullgersdorf einen Fall, wo einem Bäcker das ganze Warenlager davongeschwommen ist, und der Mann vor dem wirtschaftlichen Ruin steht, nur deswegen, weil er reichsdeutscher Angehöriger ist, soll er von jeder Hilfe ausgeschlossen sein. Zum Steuerzahlen und zu allen anderen Pflichten eines Staatsbürgers wird er herangezogen und wenn es darum geht, ihn zu unterstützen, soll er nur deswegen ausgeschlossen sein, weil er die hiesige Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Der Herr Minister Èerný steht auf dem juristisch gewiß zu begründenden Standpunkte, daß die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. Ich bin mir vollkommen bewußt, daß im internationalen Verkehr das Prinzip der Gegenseitigkeit eine ausschlaggebende Rolle spielt. Aber das was nicht ist, kann jederzeit herbeigeführt werden. Infolgendessen haben wir den Antrag gestellt, daß für die Ausländer, wenn die Gegenseitigkeit verbürgt ist, hier dasselbe gilt, wie für die Inländer. Wir haben in diesem Zusammenhang auch einen Resolutionsantrag des Inhaltes gestellt, daß die Regierung aufgefordert wird, mit den Nachbarstaaten Deutschland und Österreich in diplomatische Verhandlungen zu treten, um die fehlende Gegenseitigkeit möglichst bald herbeizuführen. Das was den Deutschen hier passiert, das passiert unter Umständen auch den èechoslovakischen Staatsbürgern draußen und wenn wir hier Reichsdeutschen keine Unterstützungen gewähren, so bekommt auch unser Staatsbürger draußen keine Unterstützung. Es ist infolgdessen nur recht und billig, daß hier Wandel geschaffen wird. (Posl. dr Koberg: Beneš hat ja keine Zeit, er muß gegen den Anschluß arbeiten!) So ist es.

Im § 2 der jetzigen Vorlage wird wieder ein derartiger Fond wie im bereits angezogenen früheren Gesetze geschaffen. Es heißt hier: 8 Millionen werden vom Staate beigetragen und 12% werden jährlich vom Eigentümer des Grundes und Boden als Aufschlag zur Grundsteuer beizutragen sein. Es würde mich sehr interessieren, zu wissen, wieviel das beiläufig jährlich ausmachen wird. Man muß sich doch ein Bild machen können, was für einen Betrag man zusammenbekommt, damit man imstande ist, auch dem entsprechend die einzelnen Hilfen einzuteilen. Rechne ich die 100 Millionen dazu, die nach dem ersten Gesetze noch da sein müssen (Výkøiky posl. inž. Kalliny.), so müßten doch im heurigen Jahre diese 8 Millionen dazugerechnet schon einige 110 bis 115 Millionen vorhanden sein. Immerhin ein ganz hübscher Brocken der die Ministerien instandsetzen könnte, hier eine ganz energische Hilfe zu bringen und einzuschreiten.

In den § 2 sind nunmehr wieder dieselben Kautschukbestimmungen hineingekommen wie in den § 1 und infolgedessen behaupte ich, daß die Gesetzesvorlage im Senat nicht verbessert, sondern verschlechtert worden ist. Wenn ich mich nun auf die Durchführung verbreite, so muß ich folgendes sagen: Durch die Wetterkatastrophe der letzten Tage ist so manchens vernichtet worden. Aber etwas ist nicht vernichtet worden, was wir ganz ruhig fürderhin mißen könnten und das ist der Amtsschimmel. Es wurde schon von der Koll. Kirpal hier erzählt, daß wir bei der Vorsprache in der politischen Landesverwaltung zuerst zu hören bekamen, daß die größte Frage und das Höchste was es gibt für sie die Vorfrage der Kompetenz ist: Ist der Eulaubach ein Wildbach oder nicht. Wird er zum Wildbach erklärt, dann gehört er zum Landwirtschaftsministerium. Gott sei Dank würde da die politische Landesverwaltung sagen; ist er aber ein gewöhnlicher Fluß, so gehört er in den Bereich der Wasserbauabteilung der politischen Landesverwaltung. Dieser Kompetenzkonflikt muß zu allererst gelöst werden, ehe überhaupt daran gedacht werden kann sich den Kopf zu zerbrechen, wie man die Schäden heuer und in Zukunft irgendwie verhüten will. Dann heißt es: Wir würden ganz gern etwas machen, aber wir haben weder Beamte noch haben wir Geld. Man hat uns die Beamten reduziert, wir brauchen noch zumindest 4 bis 5 lngenieure und dann könnten wir das Projekt ausarbeiten und dann könnte in drei bis vier Jahren mit der Anlegung von Talsperren Schotterfängern und dergleichen begonnen werden. Aber derzeit heißt es mit anderen Worten ist nichts zu machen. So sind die Verhältnisse und ganz ähnlich sind die Dinge bei den politischen Behörden. Mit anerkennenswerter Schnelligkeit hat die politische Behörde sofort den Augenschein vorgenommen, den Leuten Trost gespendet, mehr hatte sie ja momentan nicht und einen Bericht gemacht. (Výkøiky na levici.) Der Amtsschimmel ist wieder gründlich gefüttert worden. Ich bin überzeugt, wenn diese Tage vorüber sein werden, so wird in alle diese Dinge ziemliche Stille und Ruhe einkehren. Es wird eine Kommission nach der anderen kommen, die Kommissionen werden ein ziemliches Geld verschlingen, aber gemacht wird in Wirklichkeit nichts oder nicht viel werden. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß das Militär vielfach seine wenigstens nach unseren Begriffen selbstverständliche Aufgabe nicht ordentlich geleistet hat. Auch diese Beschwerden sind mir zu Ohren gekommen. So ist mir zu Ohren gekommen, daß sich der Offizier, der die Pioniere kommandiert hat, einfach auf seine Instruktion berief und behauptete, nunmehr sei die ärgste Gefahr vorüber, er habe keinen Grund mehr, seine Leute arbeiten zu lassen, er rücke ab und es waren vielfach die paar Manneln, die da kamen, nach wenigen Stunden nicht mehr am Platze zu halten. Instruktion und Amtsschimmel. Damit sucht man Wetterkatastrophen beizukommen. (Posl. dr Koberg: Der Böhm sagt Küß die Hand dafür!) Jawohl. Dabei bleibt aber die Frage offen, wer die Kosten zahlt. Es ist anerkennenswert, daß durch die Intervention des Ministers Spina ich glaube der Finanzminister oder der Ministerpräsident angeordnet hat, daß diese Kosten der Staat trägt. Aber das ist erst post festum geschehen. Ursprünglich hat man es nicht gewußt und infolgedessen haben sich sowohl die Bezirkshauptmannschaft wie auch die Gemeinde gescheut, Militär zu Hilfe zu rufen, weil es mit Kosten verbunden ist. Auch da müßte ein Gesetz oder eine Ministerialverordnung kommen, welche diese Frage ein für allemal aus der Welt schafft. Es ist ganz klar, daß die Bezirkshauptleute durch den ganzen Geist, der in der Verwaltung steckt, verleitet werden, die Unterstützungen nach fiskalischen Grundsätzen zu verteilen, nicht nach dem Bedürfnis, sondern nach dem Grundsatz, daß nicht viel aufgeht. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten als die der Unterstützung. Bitte, ich anerkenne, daß Minister Èerný sofort eine Viertelmillion hinausgegeben hat. Ich behaupte aber, genau so wie meine Vorredner, daß es viel zu wenig ist, weil das im besten Falle 2% der Schadenssumme ausmacht. Es gibt aber auch noch andere Mittel, um den Gemeinden in solchen Fällen helfen zu können. Jede Gemeinde hat unter den heutigen Verhältnissen mit der Staatsverwaltung bezüglich der Einkommensteuer, Luxussteuer usw. Verrechnungen. Diese Verrechnungen schweben und es ist ohne weiters möglich, daß man auf Grund dieser Verrechnungen den Gemeinden das sofort bezahlt, was sie zu fordern haben, eventuell ihnen Vorschüsse für die Zukunft gibt. Der Herr Finanzminister hat uns das bezüglich der Städte Tetschen und Bodenbach versprochen, es wäre mir aber sehr lieb gewesen, wenn ich ihn persönlich ersucht hätte, dies nicht allein auf diese beiden Städte zu beziehen, sondern auch auf jede einzelne noch so kleine Landgemeinde, weil die ebenso betroffen sind, wie diese Städte. Der Herr Minister Spina ist sofort hinausgefahren und hat gewisse Anordnungen getroffen. Bitte, ich anerkenne diesen Fleiß und diese Mühe, sage mir aber, daß es doch nicht notwendig ist, aus dieser ganz selbstverständlichen Geschichte so ungemein viel Aufhebens zu machen. Es wird das alles so dargestellt, als ob das nur möglich gewesen wäre, daß der Minister das gemacht hat, weil er eben so eine Art Primissima Qualität von Minister ist, die nur aus dem bündlerischen Lager stammen kann. Ich glaube, daß es Pflicht eines jeden Arbeitsministers ist, sich sofort zu überzeugen, und eines deutschen Arbeitsministers erst recht. Ich wiederhole, daß ich es anerkenne, aber es ist nach meiner Überzeugung nicht angebracht, aus derartigen Dingen irgendeine Parteisache zu machen. Außerdem vermisse ich, daß nicht auch der zweite deutsche Minister mitgefahren ist, unser guter lieber Dr. Mayr- Harting der sonst sehr geschäftig ist und vielfach herumläuft. Er hätte sich auch ein wenig um seine Landsleute da draußen kümmern können und es wäre ihm auch gar nicht zu teuer gekommen, denn die Wassermassen haben sämtliche Pfarrhäuser verschont, so daß er ganz gut bei jedem Dechant und Pfarrer hätte übernachten können wie es immer seine Art ist, so daß wie gesagt die Spesen nicht allzu hoch gekommen wären. Es wäre uns sehr angenehm gewesen, wenn sich beide deutschen Minister um ihre bedrohten und geschädigten Landsleute gekümmert hätten. (Mistopøedseda Horák zvoni.) Ich eile zum Schlusse. Es ist ganz klar, daß derartige Dinge leider Gottes kein außerordentliches Ereignis mehr sind. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wiederholen sie sich mit einer erschreckenden Genauigkeit beinahe immer um dieselbe Jahreszeit. Man müßte also die Bedeckung sozusagen in das ordentliche Budget hineinnehmen und ich glaube, daß eine wirkliche Abhilfe nur möglich ist, wenn man sie großzügig auf dem Prinzip einer Versicherung aufbaut, die aber keine freiwillige, sondern eine zwangsmäßige wäre und daß man sie vor allem auch international verankern müßte. Wir haben ein derartiges Institut in Genf, wir haben eine derartige Konferenz erst kürzlich dort gehabt. Es ist nach meiner Ansicht selbstverständlich, daß sich die Èechoslovakei allen diesen Dingen, die dort verhandelt werden, anschließt. Ich wünsche, daß der traurige Anlaß sich nicht so bald oder hoffentlich gar nicht wiederholt, aber ich wünsche auch, daß er wenigstens das eine Gute nach sich ziehen möge, daß er alle verantwortlichen Faktoren, das Parlament und die Regierung, aufrüttelt, damit endlich die Maßnahmen zur Verhütung derartiger Katastrophen und zur Linderung der dort entstandenen Schäden auf ein wirklich brauchbares und großangelegtes System aufgebaut werden und die nötige Hilfe in reichlichem Maße und möglichst schnell geleistet werde. (Potlesk poslancù nìm. strany národni.)

13. Øeè posl. Krebse (viz str. 2694 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich komme aus einem Gebiet, in dem nicht nur gerade vor einigen Tagen schwere Hochwasserschäden zu verzeichnen waren, sondern das seit einer Reihe von Jahren ununterbrochen unter den Folgen der Unwetterschäden zu leiden hat. In den letzten Jahren ist ja nicht nur das Elbetal, das Elbesandsteingebiet und das Erzgebirge, sondern alle unsere deutschen Randgebiete, die bekanntlich von einem Kranz von Gebirgen umgeben sind, das Altvatergebirge in Schlesien, der Böhmerwald, das Isergebirge, das Riesengebirge, die Opfer von mehr oder weniger großen zum Teil auch katastrophalen Überschwemmungen gewesen. Wir haben durch diese Reihe von Jahren, seit dem wir ununterbrochen die Opfer solcher Schädigungen waren, leider auch eine ganze Reihe von herben und sehr traurigen Erfahrungen machen müssen. Die Opfer dieser Katastrophe mußten Monate, ja ich kann sagen, jahrelang auf die Erledigung ihrer Ansuchen warten und wie immer wir uns dazustellen, finden wir entweder taube Ohren oder wir wurden mit unseren Deputationen zur Türe hinauskomplimentiert. In einigen wenigen Fällen hat sich die Regierung zu Unterstützungen lächerlichen Umfangs bereit gefunden, hat Schäden, die in die Zehntausende, ja Hunderttausende gegangen sind, mit einigen Hunderten oder Tausenden Kè sozusagen unterstützt. Die Bevölkerung denkt über die Hilfe des Staates heute schon außerordentlich bitter und sie weiß auch, daß sie von dem Gesetz, das uns heute beschäftigt, wenig zu erwarten hat. Wenn man der Bevölkerung mit den Millionen kommt und wenn sie heute damit brillieren, daß jetzt 20 Millionen aufgewendet werden, dann, meine Herren, ist das nichts anderes, als eine Irreführung der breiten Massen unserer Bevölkerung, dann ist das eine Irreführung deshalb, weil diese 20 Millionen ja in Wirklichkeit gar nicht zur Verwendung kommen, sondern nur eine Garantie für die Zinsen dieser 20 Millionen in Betracht kommt. (Výkøiky na levici.) Meine Herren, wer den Umfang und die Größe des Unglücks kennt, das gerade in den letzten Tagen meine engere Heimat betroffen hat, wer es nur einer kurzen Übersicht unterzogen hat, wird zur Erkenntnis kommen, daß eine weitaus größere Hilfe, als sie im Gesetze vorgesehen ist, nicht zulangen würde, um auch nur die bitterste Not zu lindern.

Wir haben bei der ersten Gelegenheit am vergangenen Montag bereits durch unseren Parteigenossen Abg. Knirsch in diesem Hause den Antrag eingebracht, daß der Minister vor dem Hause erscheinen möge, um Bericht über den Umfang der Katastrophe zu erstatten und uns andererseits zu sagen, was er, was die Regierung an Hilfe zu leisten gedenkt. (Posl. inž. Jung: Traurig genug, daß man überhaupt erst fragen muß!) Ja traurig genug, daß man den Minister erst auffordern muß, vor dem Hause zu erscheinen. Aber er hat auch das nicht getan und hat damit wieder gezeigt, welch geringe Achtung die Regierenden in diesem Staate dem Parlamente entgegenbringen. Er hat den Wunsch der Parlamentarier, hier im Hause zu erscheinen und Bericht zu erstatten, mißachtet, er hat sich in einen Unterausschuß verkrochen, er ist aus dem Plenum gegangen und hat gezeigt, daß er nicht imstande ist, einen wirklichen Überblick und Bericht dem Hause zu unterbreiten, er hat nicht den Mut gefunden, hier im Hause die Stellung der Regierung darzulegen. (Posl. inž. Jung: Das ist nicht Mangel an Mut, das ist Verachtung vor allem gegenüber den Regierungsparteien, die sich alles bieten lassen!) Jawohl, das ist eine Verachtung, die gerade den Herrn Minister Èerný so kennzeichnet, der in seinem Beamtendünkel und unerhörten Übermut das Haus nicht zu respektieren bereit findet. Aber das Haus ist ja selbst schuld daran, wenn es sich eine derartige Mißachtung seitens der Regierung gefallen läßt.

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