Nun möchte ich vor allem anderen mich
mit dem ersten Gesetz ein wenig befassen. Ich habe schon erwähnt,
daß im zweiten Teil des Gesetzes vom 15. Oktober 1925 ein
Fond konstruiert werden sollte auf Grund von Kreditoperationen
und dieser Fond sollte so groß sein, daß für
dessen Verzinsung und Amortisation jährlich 50 Millionen
ausgesetzt wurden. Ich habe bereits einmal vor einem Jahre den
Herrn Finanzminister Engliš gefragt, ob dieser Fond
überhaupt aktiviert wurde, weil mir nichts davon bekannt
ist, daß irgendwelche Schuldverschreibungen auf eigene oder
fremde Währung hinausgegeben worden sind, und ich glaube
mich bestimmt erinnern zu können, daß der Herr Finanzminister
mir erklärt hat, der Fond sei nicht aktiviert und er werde
auch nicht aktiviert werden, weil er im Inlande nicht aufzubringen
ist und er ausländische Anleihen nicht machen wolle. Nun
weiß ich aber, daß sowohl im Jahre 1926 wie 1927 diese
50 Millionen für den Zinsendienst und die Amortisation in
den Staatsvoranschlag eingestellt worden sind. Es ist also ein
Zinsendienst aufgenommen worden für eine Schuld, die nicht
existiert. Ich frage, was ist mit diesen zweimal 50 Millionen
geschehen? Sind sie noch da oder sind sie nicht mehr da? Wenn
sie da wären, ich wage es nicht zu behaupten, so wäre
das schon immerhin etwas, womit man die Leute unterstützen
könnte und es wäre doch ein ganz hübscher Betrag,
wenn man 100 Millionen oder wenigstens die Hälfte sofort
flüssig machen könnte. (Posl. dr Koberg: Das wäre
vielleicht etwas anderes. Da müßte man erst beim Obersten
Rechnungskontrollamt anfragen!) Ich behaupte überhaupt,
daß diese Art von Schaffung eines Hilfsfondes vollkommen
ungeeignet ist, seinen Zweck zu erfüllen. Ich kann mich erinnern,
daß gar manchmal in diesem Staate die Notwendigkeit vorhanden
war, oder man wenigstens glaubte, daß sie vorhanden ist,
sich größere Beträge zu verschaffen. Da man aber
diese Beträge sofort haben wollte und sie vielleicht nicht
erst in Zukunft sich verschaffen wollte, so wußte man schon
einen entsprechenden Weg. Man teilte einfach das, was man brauchte
in Jahresraten auf, und setzte es einfach ins Investitionsbudget
hinein. Auf diese Weise hat man sich z. B. den Rüstungsfond
konstruiert, der ja bekanntlich nicht gar zu klein ist. Man hat
315 Millionen, wenn ich nicht irre, jedes Jahr einfach eingesetzt,
um sich mit der Zeit ein herrliches Heer zu verschaffen. Da ist
man sofort den richtigen Weg gegangen, weil man ihn eben gehen
wollte, da hat man keine Kreditoperationen gebraucht und sich
auf keine Auslandshilfe verlassen, sondern man ist einfach den
geraden und richtigen Weg gegangen, den man immer dann gehen muß,
wenn man wirklich etwas machen will, indem man einfach die Hilfsmittel
des Staates, die Steuern in Anspruch nimmt. Das geht natürlich
in diesem Falle nicht. Hier will man das nicht so, hier schiebt
man es auf die lange Bank, man läßt sich derartige
Fonde im Gesetze bewilligen, die Staatsverwaltung erklärt
aber gleich, von diesem Recht niemals Gebrauch machen zu wollen.
Es ist ja wie gesagt nicht das Militär. Es ist ja schließlich
auch von einem anderen Redner darauf verwiesen worden,
wie verschiedenartig derartige Dinge hier behandelt werden. Wenn
es sich um Gelder für èechische Prestigesachen handelt,
um Minderheitsschulen oder um das Militär, ist Geld sofort
da. Da wird nicht lange gefragt, wo es herkommt, es wird nicht
gefragt, ob das Parlament es bewilligt. Es werden nicht einmal
die Vorschriften für das Gesetz eingehalten, die wir ja bei
der Debatte über den Staatsrechnungsabschluß gehört
haben, sondern man nimmt das Geld, wo man es findet. Aber Elementarkatastrophen,
wo nur arme Leute um ihr Hab und Gut kommen, das sind Dinge zweiter
Ordnung. (Posl. dr Koberg: Es sind ja bloß Deutsche!)
Jawohl, besonders wenn es Deutsche sind, da ist es gut, wenn
man irgendwelche papierene Paragraphen macht, die Leute glauben
daran und schließlich macht man was man will, nämlich
im großen und ganzen nichts. Ich habe schon darauf hingewiesen,
daß wir auch ein Gesetz haben über Erwerbssteuererleichterungen
Auch dieses Gesetz scheint mir unter den heutigen Verhältnissen
nicht geeignet zu sein, das zu erreichen, was man vielleicht damit
eigentlich erreichen wollte. Wir brauchen ein Gesetz, das der
Finanzverwaltung das Recht gibt, im Falle von Elementarkatastrophen
nicht nur bezüglich der Erwerbssteuer, sondern auch bezüglich
der Grundsteuer und der Einkommensteuer Nachlässe zu gewähren
und nach einem festen Schema, das von den Behörden nicht
beeinflußt oder wenigstens nicht sonderlich beeinflußt
werden kann, so daß jeder wissen soll, was er zu fordern
hat oder nicht. Das alles sind ja nur Geschenke, Gnadengaben,
auf die man keinen Rechtsanspruch machen kann und die man nur
als Bettelgeschenke bekommt und für die man sich schön
bedanken muß, während der Staatsbürger in einem
solchen Falle das Recht hat auf eine Unterstützung, damit
er seine gefährdete Existenz weiter führen kann.
Nun lassen Sie mich zu der jetzigen Vorlage
einige Worte sprechen. Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung
glaube ich, daß der Text des § 1 verschlechtert worden
ist. Der alte Text lautete ziemlich einfach, daß derjenige,
der durch einen Elementarschaden getroffen worden ist, wenn er
in seiner Existenz bedroht wurde, Anspruch hat auf eine sogenannte
Wohltat, die ihm im § 1 des Gesetzes zugestanden wird. Jetzt
ist ein Satz hineingeschachtelt worden, daß man dabei auf
alle Fälle Rücksicht zu nehmen hat, ein Satz, der eigentlich
nichts anderes bedeutet, als daß er den Verwaltungsbehörden
die Möglichkeit gibt hier wieder einmal unter Umständen
Protektion zu üben, Kautschukbestimmungen, die danach angetan
sind, das, was hier geboten werden soll, gelegentlich verweigern
zu können. Was wird denn eigentlich geboten? Es wird eine
Zinsengarantie für Darlehen geboten, die der Geschädigte
aufnehmen soll bei Kreditinstituten, die ihm vom Landwirtschaftsministerium
bezeichnet werden. Wir wollen uns doch einmal den Fall ordentlich
vor Augen führen. Nehmen wir uns einen Landwirt oder einen
Gewerbetreibenden, der ein Haus hat, ich habe ja derartige Fälle
im Eulautale leider Gottes eine Menge gesehen. So ein Mann hat
sein Häusel am Bach gebaut, es ist sein einziges Besitztum,
im Häusel hat er seine Werkstätte. Nun kommt Hochwasser
und nimmt ihm das Häusel weg, samt dem Material, was er drin
hat, samt der Werkstätte. Er ist ruiniert und kann bei irgend
einem vom Landwirtschaftsministerium bezeichneten Kreditinstitut
einen Kredit aufnehmen. Ich möchte das Kreditinstitut sehen,
daß so einem, der um Hab und Gut gekommen ist, überhaupt
einen Kredit gewährt, da doch sein Besitztum vollständig
wertlos geworden ist. Ich habe ja schließlich auch das bürgerliche
Gesetzbuch durchstudiert, kann mich aber nicht erinnern, daß
unter den Befestigungen von Verbindlichkeiten ein Rechtsinstitut
besteht, das vielleicht so konstruiert wäre, daß die
bloße Benennung eines Instituts oder die Weisung an ein
Institut zur Kreditgewährung diesen Kredit irgendwie befestigen
würde. (Posl. dr Koberg: Eine neue Einführung!) Ja,
das ist eigentlich etwas ganz Neues. Was soll das sein? Wenn auch
heute das Landwirtschaftsministerium z. B. die Eulauer Sparkasse
benennen würde sie soll dem Gärtner Mossik einen
Kredit von 20.000 Kè gewähren, so wird die Eulauer
Sparkassa sagen: der Gärtner Mossik hat kein Häusel
mehr, sonst hat er auch nichts mehr, liebes Landwirtschaftsministerium,
du kannst selbst Kredit geben, ich Eulauer Sparkasse
gebe den Kredit nicht. (Posl. inž. Kallina: Sie
darf ihn nicht geben!) Sie darf ihn gar
nicht geben. Infolgedessen wird es zur Kreditgewährung gar
nicht kommen. Etwas anderes wäre es, wenn der Staat für
eine derartige Kreditgewährung irgendeine Bürgschaft
leisten würde. Aber das steht ja nicht da. Da heißt
es nur, "eine Bezeichnung des Kreditinstitutes". Das
ist etwas ganz Neues, aber etwas ganz Unbekanntes in dem Kapitel
über die Befestigung von Verbindlichkeiten. Ich behaupte
daher, daß der Abs. 1 des § 1 der reine Volksbetrug,
die reine Augenauswischerei ist, weil es in den seltensten Fällen
zu einer solchen Kreditgewährung kommen wird. Kommt es aber
zu keiner Kreditgewährung (Posl. Grünzner: Die Bauern
werden Kredit schon bekommen!), wenn er aber kein Häusel
hat, bekommt er ihn auch nicht! Wenn es aber zu keiner Kreditgewährung
kommt, dann hat der Abs. 2, der vom Zinsendienste spricht, überhaupt
keinen Zweck. Denn wenn ich keinen Kredit habe, brauche ich ja
von Haus aus keine Zinsen zu bezahlen. Es ist aber auch eine Einschränkung
vorhanden, daß von diesen Zinsen nur 3% bezahlt werden
und zwar nur auf die Dauer von 10 Jahren, daß also alle
übrigen Spesen an Verwaltungskosten und was damit zusammenhängt,
der Betreffende selbst zahlen muß.
Von einer Subvention, von einer Aushilfe, von
irgendeiner Hilfe, die den Mann in den Stand setzt, seine Landwirtschaft,
sein Gewerbe zu führen, ist in diesem Paragraph überhaupt
nicht die Rede. Infolgedessen haben wir in dieser Beziehung einen
Abänderungsantrag gestellt. Es fehlt uns aber im Abs. 1 noch
eine Ergänzung, die natürlich für die übrigen
Teile der Republik besonders für die mittleren Teile ohne
besondere Bedeutung ist, die aber für die Grenzgebiete von
besonderer Bedeutung ist und insbesondere für das Gebiet,
das derzeit von der Elementarkatastrophe betroffen worden ist,
und das ist die Frage: Wie behandelt man die Ausländer in
einem solchen Falle? Wir haben in unserem Gebiete eine Menge Leute,
welche reichsdeutsche Staatsbürger sind, welche seit Jahren
im Eulautal ansässig sind, Gewerbetreibende, und wir haben
in Ullgersdorf einen Fall, wo einem Bäcker das ganze Warenlager
davongeschwommen ist, und der Mann vor dem wirtschaftlichen Ruin
steht, nur deswegen, weil er reichsdeutscher Angehöriger
ist, soll er von jeder Hilfe ausgeschlossen sein. Zum Steuerzahlen
und zu allen anderen Pflichten eines Staatsbürgers wird er
herangezogen und wenn es darum geht, ihn zu unterstützen,
soll er nur deswegen ausgeschlossen sein, weil er die hiesige
Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Der Herr Minister Èerný
steht auf dem juristisch gewiß zu begründenden Standpunkte,
daß die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. Ich bin
mir vollkommen bewußt, daß im internationalen Verkehr
das Prinzip der Gegenseitigkeit eine ausschlaggebende Rolle spielt.
Aber das was nicht ist, kann jederzeit herbeigeführt werden.
Infolgendessen haben wir den Antrag gestellt, daß für
die Ausländer, wenn die Gegenseitigkeit verbürgt ist,
hier dasselbe gilt, wie für die Inländer. Wir haben
in diesem Zusammenhang auch einen Resolutionsantrag des Inhaltes
gestellt, daß die Regierung aufgefordert wird, mit den Nachbarstaaten
Deutschland und Österreich in diplomatische Verhandlungen
zu treten, um die fehlende Gegenseitigkeit möglichst bald
herbeizuführen. Das was den Deutschen hier passiert, das
passiert unter Umständen auch den èechoslovakischen
Staatsbürgern draußen und wenn wir hier Reichsdeutschen
keine Unterstützungen gewähren, so bekommt auch unser
Staatsbürger draußen keine Unterstützung. Es ist
infolgdessen nur recht und billig, daß hier
Wandel geschaffen wird. (Posl. dr Koberg: Beneš hat ja
keine Zeit, er muß gegen den Anschluß arbeiten!) So
ist es.
Im § 2 der jetzigen Vorlage wird wieder
ein derartiger Fond wie im bereits angezogenen früheren Gesetze
geschaffen. Es heißt hier: 8 Millionen werden vom Staate
beigetragen und 12% werden jährlich vom Eigentümer des
Grundes und Boden als Aufschlag zur Grundsteuer beizutragen sein.
Es würde mich sehr interessieren, zu wissen, wieviel das
beiläufig jährlich ausmachen wird. Man muß sich
doch ein Bild machen können, was für einen Betrag man
zusammenbekommt, damit man imstande ist, auch dem entsprechend
die einzelnen Hilfen einzuteilen. Rechne ich die 100 Millionen
dazu, die nach dem ersten Gesetze noch da sein müssen (Výkøiky
posl. inž. Kalliny.), so müßten
doch im heurigen Jahre diese 8 Millionen dazugerechnet schon einige
110 bis 115 Millionen vorhanden sein. Immerhin ein ganz hübscher
Brocken der die Ministerien instandsetzen könnte, hier eine
ganz energische Hilfe zu bringen und einzuschreiten.
In den § 2 sind nunmehr wieder dieselben
Kautschukbestimmungen hineingekommen wie in den § 1 und infolgedessen
behaupte ich, daß die Gesetzesvorlage im Senat nicht verbessert,
sondern verschlechtert worden ist. Wenn ich mich nun auf die Durchführung
verbreite, so muß ich folgendes sagen: Durch die Wetterkatastrophe
der letzten Tage ist so manchens vernichtet worden. Aber etwas
ist nicht vernichtet worden, was wir ganz ruhig fürderhin
mißen könnten und das ist der Amtsschimmel. Es wurde
schon von der Koll. Kirpal hier erzählt, daß
wir bei der Vorsprache in der politischen Landesverwaltung zuerst
zu hören bekamen, daß die größte Frage und
das Höchste was es gibt für sie die Vorfrage der Kompetenz
ist: Ist der Eulaubach ein Wildbach oder nicht. Wird er zum Wildbach
erklärt, dann gehört er zum Landwirtschaftsministerium.
Gott sei Dank würde da die politische Landesverwaltung sagen;
ist er aber ein gewöhnlicher Fluß, so gehört er
in den Bereich der Wasserbauabteilung der politischen Landesverwaltung.
Dieser Kompetenzkonflikt muß zu allererst gelöst werden,
ehe überhaupt daran gedacht werden kann sich den Kopf zu
zerbrechen, wie man die Schäden heuer und in Zukunft irgendwie
verhüten will. Dann heißt es: Wir würden ganz
gern etwas machen, aber wir haben weder Beamte noch haben wir
Geld. Man hat uns die Beamten reduziert, wir brauchen noch zumindest
4 bis 5 lngenieure und dann könnten wir das Projekt ausarbeiten
und dann könnte in drei bis vier Jahren mit der Anlegung
von Talsperren Schotterfängern und dergleichen begonnen werden.
Aber derzeit heißt es mit anderen Worten ist nichts zu machen.
So sind die Verhältnisse und ganz ähnlich sind die Dinge
bei den politischen Behörden. Mit anerkennenswerter Schnelligkeit
hat die politische Behörde sofort den Augenschein vorgenommen,
den Leuten Trost gespendet, mehr hatte sie ja momentan nicht und
einen Bericht gemacht. (Výkøiky na levici.)
Der Amtsschimmel ist wieder gründlich
gefüttert worden. Ich bin überzeugt, wenn diese Tage
vorüber sein werden, so wird in alle diese Dinge ziemliche
Stille und Ruhe einkehren. Es wird eine Kommission nach der anderen
kommen, die Kommissionen werden ein ziemliches Geld verschlingen,
aber gemacht wird in Wirklichkeit nichts oder nicht viel werden.
Es wurde schon darauf hingewiesen, daß das Militär
vielfach seine wenigstens nach unseren Begriffen selbstverständliche
Aufgabe nicht ordentlich geleistet hat. Auch diese Beschwerden
sind mir zu Ohren gekommen. So ist mir zu Ohren gekommen, daß
sich der Offizier, der die Pioniere kommandiert hat, einfach auf
seine Instruktion berief und behauptete, nunmehr sei die ärgste
Gefahr vorüber, er habe keinen Grund mehr, seine Leute arbeiten
zu lassen, er rücke ab und es waren vielfach die paar Manneln,
die da kamen, nach wenigen Stunden nicht mehr am Platze zu halten.
Instruktion und Amtsschimmel. Damit sucht man Wetterkatastrophen
beizukommen. (Posl. dr Koberg: Der Böhm sagt Küß
die Hand dafür!) Jawohl. Dabei bleibt aber die Frage
offen, wer die Kosten zahlt. Es ist anerkennenswert, daß
durch die Intervention des Ministers Spina ich glaube der
Finanzminister oder der Ministerpräsident angeordnet hat,
daß diese Kosten der Staat trägt. Aber das ist erst
post festum geschehen. Ursprünglich hat man es nicht gewußt
und infolgedessen haben sich sowohl die Bezirkshauptmannschaft
wie auch die Gemeinde gescheut, Militär zu Hilfe zu rufen,
weil es mit Kosten verbunden ist. Auch da müßte ein
Gesetz oder eine Ministerialverordnung kommen, welche diese Frage
ein für allemal aus der Welt schafft. Es ist ganz klar, daß
die Bezirkshauptleute durch den ganzen Geist, der in der Verwaltung
steckt, verleitet werden, die Unterstützungen nach fiskalischen
Grundsätzen zu verteilen, nicht nach dem Bedürfnis,
sondern nach dem Grundsatz, daß nicht viel aufgeht. Es gibt
auch noch andere Möglichkeiten als die der Unterstützung.
Bitte, ich anerkenne, daß Minister Èerný
sofort eine Viertelmillion hinausgegeben hat. Ich behaupte aber,
genau so wie meine Vorredner, daß es viel zu wenig ist,
weil das im besten Falle 2% der Schadenssumme ausmacht. Es gibt
aber auch noch andere Mittel, um den Gemeinden in solchen Fällen
helfen zu können. Jede Gemeinde hat unter den heutigen Verhältnissen
mit der Staatsverwaltung bezüglich der Einkommensteuer, Luxussteuer
usw. Verrechnungen. Diese Verrechnungen schweben und es ist ohne
weiters möglich, daß man auf Grund dieser Verrechnungen
den Gemeinden das sofort bezahlt, was sie zu fordern haben, eventuell
ihnen Vorschüsse für die Zukunft gibt. Der Herr Finanzminister
hat uns das bezüglich der Städte Tetschen und Bodenbach
versprochen, es wäre mir aber sehr lieb gewesen, wenn ich
ihn persönlich ersucht hätte, dies nicht allein auf
diese beiden Städte zu beziehen, sondern auch auf jede einzelne
noch so kleine Landgemeinde, weil die ebenso betroffen sind, wie
diese Städte. Der Herr Minister Spina ist sofort hinausgefahren
und hat gewisse Anordnungen getroffen. Bitte, ich anerkenne diesen
Fleiß und diese Mühe, sage mir aber, daß es doch
nicht notwendig ist, aus dieser ganz selbstverständlichen
Geschichte so ungemein viel Aufhebens zu machen. Es wird das alles
so dargestellt, als ob das nur möglich gewesen wäre,
daß der Minister das gemacht hat, weil er eben so eine Art
Primissima Qualität von Minister ist, die nur aus dem bündlerischen
Lager stammen kann. Ich glaube, daß es Pflicht eines jeden
Arbeitsministers ist, sich sofort zu überzeugen, und eines
deutschen Arbeitsministers erst recht. Ich wiederhole, daß
ich es anerkenne, aber es ist nach meiner Überzeugung nicht
angebracht, aus derartigen Dingen irgendeine Parteisache zu machen.
Außerdem vermisse ich, daß nicht auch der zweite deutsche
Minister mitgefahren ist, unser guter lieber Dr. Mayr- Harting
der sonst sehr geschäftig ist und vielfach herumläuft.
Er hätte sich auch ein wenig um seine Landsleute da draußen
kümmern können und es wäre ihm auch gar nicht zu
teuer gekommen, denn die Wassermassen haben sämtliche Pfarrhäuser
verschont, so daß er ganz gut bei jedem Dechant und Pfarrer
hätte übernachten können wie es immer seine Art
ist, so daß wie gesagt die Spesen nicht allzu hoch gekommen
wären. Es wäre uns sehr angenehm gewesen, wenn sich
beide deutschen Minister um ihre bedrohten und geschädigten
Landsleute gekümmert hätten. (Mistopøedseda
Horák zvoni.) Ich eile zum Schlusse.
Es ist ganz klar, daß derartige Dinge leider Gottes kein
außerordentliches Ereignis mehr sind. Nach den Erfahrungen
der letzten Jahre wiederholen sie sich mit einer erschreckenden
Genauigkeit beinahe immer um dieselbe Jahreszeit. Man müßte
also die Bedeckung sozusagen in das ordentliche Budget hineinnehmen
und ich glaube, daß eine wirkliche Abhilfe nur möglich
ist, wenn man sie großzügig auf dem Prinzip einer Versicherung
aufbaut, die aber keine freiwillige, sondern eine zwangsmäßige
wäre und daß man sie vor allem auch international verankern
müßte. Wir haben ein derartiges Institut in Genf, wir
haben eine derartige Konferenz erst kürzlich dort
gehabt. Es ist nach meiner Ansicht selbstverständlich, daß
sich die Èechoslovakei allen diesen Dingen, die dort verhandelt
werden, anschließt. Ich wünsche, daß der traurige
Anlaß sich nicht so bald oder hoffentlich gar nicht wiederholt,
aber ich wünsche auch, daß er wenigstens das eine Gute
nach sich ziehen möge, daß er alle verantwortlichen
Faktoren, das Parlament und die Regierung, aufrüttelt, damit
endlich die Maßnahmen zur Verhütung derartiger Katastrophen
und zur Linderung der dort entstandenen Schäden auf ein wirklich
brauchbares und großangelegtes System aufgebaut werden und
die nötige Hilfe in reichlichem Maße und möglichst
schnell geleistet werde. (Potlesk poslancù
nìm. strany národni.)
Hohes Haus! Ich komme aus einem Gebiet, in
dem nicht nur gerade vor einigen Tagen schwere Hochwasserschäden
zu verzeichnen waren, sondern das seit einer Reihe von Jahren
ununterbrochen unter den Folgen der Unwetterschäden zu leiden
hat. In den letzten Jahren ist ja nicht nur das Elbetal, das Elbesandsteingebiet
und das Erzgebirge, sondern alle unsere deutschen Randgebiete,
die bekanntlich von einem Kranz von Gebirgen umgeben sind, das
Altvatergebirge in Schlesien, der Böhmerwald, das Isergebirge,
das Riesengebirge, die Opfer von mehr oder weniger großen
zum Teil auch katastrophalen Überschwemmungen gewesen. Wir
haben durch diese Reihe von Jahren, seit dem wir ununterbrochen
die Opfer solcher Schädigungen waren, leider auch eine ganze
Reihe von herben und sehr traurigen Erfahrungen machen müssen.
Die Opfer dieser Katastrophe mußten Monate, ja ich kann
sagen, jahrelang auf die Erledigung ihrer Ansuchen warten und
wie immer wir uns dazustellen, finden wir entweder taube Ohren
oder wir wurden mit unseren Deputationen zur Türe hinauskomplimentiert.
In einigen wenigen Fällen hat sich die Regierung zu Unterstützungen
lächerlichen Umfangs bereit gefunden, hat Schäden, die
in die Zehntausende, ja Hunderttausende gegangen sind,
mit einigen Hunderten oder Tausenden Kè sozusagen unterstützt.
Die Bevölkerung denkt über die Hilfe des Staates heute
schon außerordentlich bitter und sie weiß auch, daß
sie von dem Gesetz, das uns heute beschäftigt,
wenig zu erwarten hat. Wenn man der Bevölkerung mit den Millionen
kommt und wenn sie heute damit brillieren, daß jetzt 20
Millionen aufgewendet werden, dann, meine Herren, ist das nichts
anderes, als eine Irreführung der breiten Massen unserer
Bevölkerung, dann ist das eine Irreführung deshalb,
weil diese 20 Millionen ja in Wirklichkeit gar nicht zur Verwendung
kommen, sondern nur eine Garantie für die Zinsen dieser 20
Millionen in Betracht kommt. (Výkøiky
na levici.) Meine Herren, wer den Umfang
und die Größe des Unglücks kennt, das gerade in
den letzten Tagen meine engere Heimat betroffen hat, wer es nur
einer kurzen Übersicht unterzogen hat, wird zur Erkenntnis
kommen, daß eine weitaus größere Hilfe, als sie
im Gesetze vorgesehen ist, nicht zulangen würde, um auch
nur die bitterste Not zu lindern.
Wir haben bei der ersten Gelegenheit am vergangenen
Montag bereits durch unseren Parteigenossen Abg. Knirsch in
diesem Hause den Antrag eingebracht, daß der Minister vor
dem Hause erscheinen möge, um Bericht über den Umfang
der Katastrophe zu erstatten und uns andererseits zu sagen, was
er, was die Regierung an Hilfe zu leisten gedenkt. (Posl.
inž. Jung: Traurig genug, daß man überhaupt erst
fragen muß!) Ja traurig genug, daß
man den Minister erst auffordern muß, vor dem Hause zu erscheinen.
Aber er hat auch das nicht getan und hat damit wieder gezeigt,
welch geringe Achtung die Regierenden in diesem Staate dem Parlamente
entgegenbringen. Er hat den Wunsch der Parlamentarier, hier im
Hause zu erscheinen und Bericht zu erstatten, mißachtet,
er hat sich in einen Unterausschuß verkrochen, er ist aus
dem Plenum gegangen und hat gezeigt, daß er nicht imstande
ist, einen wirklichen Überblick und Bericht dem Hause zu
unterbreiten, er hat nicht den Mut gefunden, hier im Hause die
Stellung der Regierung darzulegen. (Posl. inž.
Jung: Das ist nicht Mangel an Mut, das ist Verachtung vor allem
gegenüber den Regierungsparteien, die sich alles bieten lassen!)
Jawohl, das ist eine Verachtung, die gerade
den Herrn Minister Èerný
so kennzeichnet, der in seinem Beamtendünkel und unerhörten
Übermut das Haus nicht zu respektieren bereit findet. Aber
das Haus ist ja selbst schuld daran, wenn es sich eine derartige
Mißachtung seitens der Regierung gefallen läßt.