Bezüglich der Ahndung bei Übertretungen
des Gesetzes muß erwähnt werden, daß, wenn dieselben
nach dem Gefällsstrafgesetz vom Jahre 1853 behandelt werden,
dies als ein Rückschritt in der modernen Rechtsauffassung
bezeichnet werden muß. Es ist mir unerklärlich, daß
man in einem modern zu schaffenden Gesetz auf die mittelalterlichen
Strafbestimmungen des Gefällsstrafgesetzes zurückgreift,
die in ihrer Anwendung in diesem demokratischen Staate eine berüchtigte
Berühmtheit erlangt haben und über deren mysteriöse
Zustände und drakonischen Auswirkungen sich seinerzeit die
"Bohemia" in anerkennenswerter Weise im Interesse und
zum Schutze der Öffentlichkeit angenommen hat.
Im Allgemeinen muß noch bemerkt werden,
daß bei der Rekonstruktion der Straßen im Interesse
der Volksgesundheit darauf Bedacht genommen wird, daß die
Staubentwicklung durch entsprechende Präparierung der Straßendecke
möglichst eingedämmt wird. Ferner müßten
die Baubezirksleitungen derart organisiert werden, daß sie
einzig und allein dem Straßendienst und keinem anderen Dienste,
wie dies jetzt geschieht, sich widmen. Die Straßenmeister
müßten von zeitraubenden Kanzlei- und Schreibgeschäften
entlastet werden, damit ihnen für die Begehung und Inspizierung
ihrer Strecken die erforderliche Zeit bleibt und müßte
endlich das Straßenwärterpersonal so vermehrt werden,
wie dies die umfangreichen Straßennetze erfordern. In Anbetracht
der Wichtigkeit dieses Gesetzes vom volkswirtschaftlichen Standpunkt
und in der Erwartung, daß unseren berechtigten Forderungen
Rechnung getragen wird, wird meine Partei für dieses Gesetz
stimmen. (Potlesk.)
Sehr geehrte Damen und Herren! In Wort, Schrift und Bild haben
seit Jahren Fachzeitschriften und Interessentenorganisationen
und auch selbst viele ausländische Kritiker darauf hingewiesen,
daß die Èechoslovakei angeblich am besten Wege ist,
infolge des Verfalles der Straßen
aus dem mitteleuropäischen Verkehr ausgeschaltet zu werden.
Die Kraftfahrer und Automobilbesitzer in der Èechoslovakei
zerbrachen sich wiederholt die Köpfe über dieses Problem;
sie waren bereit Opfer zu bringen und suchten das Rezept, der
Regierung aus der schwierigen Lage herauszuhelfen. All diese Interessenten
fanden auch den geeigneten Weg - den Straßenfond. Jetzt
liegt nun dieser Gesetzesantrag vor uns. So wie der Verband der
deutschen Kraftfahrer in der Èechoslovakei die deutschen
Gemeinden, Städte und Bezirke sich dieses
Gebilde vorgestellt haben, so liegt es allerdings jetzt in dem
Entwurfe nicht vor uns, es ist wesentlich anders geworden. Zwei
Jahre hat die Regierung gebraucht, um an diesem Gesetzentwurfe
herum zu kneten und herumzubasteln. Der Name ist geblieben, von
dem einstmals geträumten Inhalt der Interessenten nichts
übrig. Die Vorlage ist eine der wichtigsten, die es nur geben
kann. Jetzt in den Hundstagen, wo das Parlament fast keine Präsenz
mehr aufweist, die erste Abstimmung mußte deshalb verschoben
werden, weil man es von Regierungsseite nicht für notwendig
hielt, bei einer so wichtigen Gesetzesvorlage hier zu sein, was
festgestellt werden muß, soll die Vorlage über den
Straßenfond durchgepeitscht werden. Die gewaltige Bedeutung
des Kraftwagenverkehrs für den Straßenbau wird ganz
einfach übersehen. Bevor man in Deutschland zur Lösung
dieser Probleme schritt, ging man etwas gewissenhafter vor, als
wie dies in der Èechoslovakei geschieht. Zur Erforschung
der wirtschaftlichen Straßenbauweise
wurde schon - bevor man an die Schaffung eines solchen Gesetzes
schritt - eine Studiengesellschaft für den Automobilstraßenbau
gegründet.
Die Gesellschaft setzte sich im Deutschen Reiche
aus Vertretern der Wissenschaft, der Bau- und unterhaltungspflichtigen
Verbände, der Straßenbenützer, der Materiallieferanten
und der Bauausführungen zusammen. Diese Zusammensetzung bietet
eine Gewähr, daß die in Betracht kommenden Straßenbauverfahren
gewissenhaft geprüft werden und eine geologisch und klimatisch
geeignete Bauweise gefunden wird. Eine Reihe von Gemeinden und
Staatsverwaltungen haben auch Straßenbautechniker hinausgeschickt,
um die neuzeitlichen Straßenbauweisen anderer Länder
kennen zu lernen. Man müßte annehmen, wenn die Regierung
ein Gesetz schafft und beabsichtigt, ein Darlehen bis zur
Höhe von 1.000,000.000 Kè aufzunehmen, daß eine
solche Verwendung einer solchen Riesensumme es gewiß erfordert,
entsprechende Versuche und Erfahrungen für den zweckentsprechendsten
Straßenbautyp zu sammeln. Im § 7
des Gesetzentwurfes wird festgelegt, daß höchstens
24 Mitglieder als Straßenbeirat für die Straßenfondsverwaltung
zu fungieren haben. 24 Menschen also soll ein Darlehensbetrag
in der Höhe von 1.000,000.000 Kronen allein anvertraut werden.
Den Städten, Gemeinden und Bezirken entzieht man die Rechte,
im Straßenbau mitwirken und mitbestimmen zu dürfen.
Wir konnten bisher die Beobachtung machen, daß die Linienführung
und Befestigung der Straßen bis zur Einführung des
Kraftwagens doch lediglich den Anforderungen derlei gebauten und
langsam fahrenden Straßenverkehrsmitteln, angepaßt
war. Für diese Verhältnisse war Anlage und Straßendecke
allerdings im Verhältnis sehr gut entwickelt und deshalb
vermochten auch die Fahrzeuge mit eisenbeschlagenen Rädern
und verhältnismäßig geringem Raddruck eine lange
Lebensdauer aufzuweisen.
Der schnell fahrende und schwer belastende
Kraftwagen stellt ganz andere Anforderungen. Die ganzen Straßenverhältnisse
- beeinflußt durch ihren Verkehr - drängen nun nicht
so sehr auf eine Änderung der Linienführung als auf
eine Änderung der Befestigung der Straße. Hier hat
der Kraftwagenverkehr uns vor ganz neue Aufgaben gestellt. Wenn
die Wirtschaftlichkeit des Lastkraftwagens und der Straße
gewährleistet werden sollen, muß die Fahrbahn vor allem
verbessert werden. Es ist geradezu auffallend, wie gleichgültig
der Antragsteller zum vorliegenden Gesetzentwurf sich stellte
u. zw. zu dem Standpunkte der Widerstandsfähigkeit der Straße
und der Beanspruchung durch den Kraftwagen. Wer mit den Kraftwagen
größere Teile der Èechoslovakei befahren hat,
der kann im allgemeinen feststellen, daß beinahezu 85% aller
Straßen mit der Kleinschotterschlagdecke erbaut sind.
Diese Decke genügt dem Anspruch der mit
tierischer Kraft bewegten Fahrzeuge, den Kraftfahrzeugen ist sie
aber trotz aller behelfsweisen Verbesserungen nicht mehr gewachsen.
Der größere Raddruck, die höhere Geschwindigkeit
und die saugende Wirkung der Gummireifen der Kraftwagen reissen
die Schotterdecke auf und zerstören die Straße. Der
Kraftwagenverkehr nach dem Kriege hat die gut gepflegten Straßen
in einen Zustand gebracht, wie er auf den Handelsstraßen
vielleicht des Mittelalters bestanden haben mag. Wir haben heute,
wie ich schon erwähnte, Straßen mit Asphaltschotterdecke,
die nur in ihrer Beschaffenheit für das Pferdefuhrwerk geeignet
waren. (Sehr richtig!) Heute kommen aus den Kohlengegenden
Dampfwagen, teilweise mit Gummi, teilweise mit Eisenreifen. Der
Gewichtsinhalt steht oft nicht einem voll beladenen Eisenbahnwagen
nach. In den Holzgegenden, wo schwere Frachten gefahren werden,
wurden die Straßen gerade gewaltsam demoliert. Die ungünstigsten
Staats- und Finanzverhältnisse waren nicht dazu angetan,
rasch und wirksam Abhilfe zu schaffen. Man versuchte wohl heute
Abhilfemaßnahmen zu finden. Eine einheitliche Auffassung
darüber, welches bisher das beste Straßenbahnsystem
ist, besteht dermalen noch nicht. Als Fahrbahnbefestigungen kommen
besonders in Betracht: 1. Das Kleinpflaster, 2. die Teerschotterdecke,
3. der Stampfasphalt, 4. der Gußasphalt, 5. die Asphaltschotterdecke,
6. der Walzasphalt, 7. der Zementbeton und 8. das Kunststeinpflaster.
Über die Frage, aus welchem Material und
wie diese Automobilstraßen gebaut werden sollen, dürften
wir uns keinesfalls täuschen, denn die Summen, die ein Straßenumbau-
und Neubau erfordert, werden keine geringen sein, sondern wenn
man gute widerstandsfähige Straßen bauen will, muß
man das beste System heraussuchen.
Über das notwendige zweifellos beste System
haben wir heute zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kein einziges
Wort gehört. Auch nicht im Motivenbericht. Nur die beste
Straßenbauart hätte einen Wert. Der nach dieser Richtung
entstehende Mehraufwand wäre gerechtfertigt, weil neben einer
längeren Lebensdauer der Straße, und einer Verringerung
der laufenden Unterhaltskosten die Wirtschaftlichkeit des Verkehres
auf der Straße gehoben wird. Ich spreche hier nicht vielleicht
vom Standpunkte des Herrenfahrers, der sein Automobil allein zum
Vergnügen sich hält, sondern vom Standpunkte des gewerblichen
Unternehmers. Die Existenz und die wirtschaftliche Möglichkeit
für die gewerblichen Unternehmer des Automobilfahrwesens
ist lediglich von dem Zustande der Straßen abhängig.
Die Höhe der Betriebskosten des Lastkraftwagens kann nur
vermindert werden, wenn der Zustand der Straßen sich bessert.
Je ebener die Fahrbahnoberfläche und das Fahrbahnprofil,
desto geringer ist der Reibungswiderstand und damit der Verbrauch
und der Bedarf an Zugkraft. Außerdem verringert sich der
Gummiverschleiß und der Verbrauch an Betriebsstoffen. Durch
die geringere Beanspruchung des Wagens würde man ungezählte
Millionen an Reparaturkosten ersparen, die Zugleistung des Motors
würde größer und die allgemeine Lebensdauer von
Motorenkraftwagen wesentlich erhöht. Uns ist auch bekannt,
daß die Ersparnisse an Betriebskosten auf glatter Fahrbahn
mit geringen Steigungen für den Lastkraftwagen eine gewaltige
Ersparnis bedeuten würde. Statistiker und Techniker haben
festgestellt, wenn die Fahrbahn für Automobile allüberall
zweckentsprechend hergerichtet wäre, so hätte man eine
Ersparnis an Betriebskosten und Brennstoffverbrauch für den
8 t Lastkraftwagen per Wagen in der Höhe von 18.080 Kronen
per Jahr. Im Brennstoffverbrauch macht sich der Einfluß
der Qualität der Fahrbahn besonders bemerkbar. Versuche zeigten,
daß auf unbefestigten Straßen doppelt soviel Benzin
verbraucht wird als auf betonierten.
In der heute vorliegenden Gesetzesvorlage finden
wir nicht die geringsten Angaben, in welcher Art und geographisch
nach welcher Richtung die Straßen für Automobile hergerichtet
werden sollen. Aus § 2 sowie aus dem Motivenbericht ist zu
ersehen, daß sich die Straßenerhaltung nur sehr langsam
vollziehen wird. Bevor das Programm völlig durchgeführt
sein wird, werden sich die zuerst hergerichteten Straßen
schon wieder in einem zerfahrenen demolierten Zustande befinden,
wenn nicht auch die Erhaltungsarbeiten ordnungsgemäß
erfolgen und die Wahl des Bausystems der Straßenzüge
nach Bedürfnissen festgestellt ist. Unseren größten
Widerstand fordert aber die Art und Weise heraus, wie der Betrag
von 1 Milliarde Kronen aufgebracht werden soll. (Sehr richtig!)
Wie wir aus der Gesetzesvorlage ersehen können, soll
die Zentralsozialversicherung gesetzlich gezwungen werden, eine
Milliarde als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Es ist interessant,
daß sonst von den bürgerlichen Gegnern der Sozialversicherung
darauf hingewiesen wird, daß die Verwaltungskosten verhältnismäßig
viel zu hoch sind und die Sozialversicherung dem Sozialversicherten
nichts bietet. Statt aber die Leistungen der Sozialversicherung
auf der ganzen Linie zu erhöhen, wird heute durch den vorliegenden
Gesetzesantrag ein regelrechtes Raubattentat auf diese verhältnismäßig
junge Anstalt und auf die Gelder der Arbeiter geplant. Ob ein
derartiges Vorgehen geeignet ist, das Vertrauen des in- und ausländischen
Kapitalsmarktes zur Finanzwirtschaft unseres Staates zu fördern,
mag dahingestellt bleiben. (Výkøiky na
levici.) Der Zinfuß ist verhältnismäßig
so gering, aß es beinahe besser gewesen wäre, die Summe
von einer Milliarde Kronen ohne Zinsen zu entleihen. Auf diese
Art werden die Arbeiter und die selbständigen Gewerbeunternehmer
den letzten Rest des Vertrauens zum Sozialversicherungsinstitut
noch verlieren, wenn sie einsehen, auf welche Art das Verfügungsrecht
über die Gelder ihnen genommen wird.
Welche Kritiken wurden wohl an der Sozialversicherung
als solche geübt, welcher Hohn wurde geradezu über ihre
Leistungen ausgeschüttet, aber in dem Augenblicke, wo es
gilt, die Taschen gewisser Kreise zuzuhalten, wissen sie genau,
wo das Geld der Sozialversicherung zu finden ist.
Wir glauben bestimmt annehmen zu müssen,
ja wir fordern es gerade, daß ein Übereinkommen mit
dem Sozialversicherungsinstitut im Verhandlungswege viel vernünftiger
gewesen wäre, als wie ein Oktroi in der Gesetzesvorlage.
Wir wissen ferner, daß Tausende von Arbeitern, Handwerkern
und Fabrikanten im Straßenbau Beschäftigung und Verdienst
finden werden und daß wir nach dieser Richtung den ganzen
Einfluß verlieren auf die Vergebung dieser Milliardenarbeit.
Die Gesetzesvorlage macht die Regierung zum freien Herrn über
die Gebarung mit den Fondmitteln, und umso bedenklicher ist dieses
System, nachdem der Fond als einheitliches Ganzes ohne Sektionierung
der Mittel gedacht ist. Nach einer Statistik, die sonderbarer
Weise im Motivenbericht nicht zu finden ist, verteilen sich die
Kraftfahrzeuge zwischen Böhmen, Mähren und Schlesien,
Slovakei und Karpathorußland etwa im Verhältnis von
120: 30: 9: 1.
Unter der Annahme des Erträgnisses laut
Motivenbericht mit jährlich 1000 Kronen per Personen-, 1500
per Lastwagen und 200 Kronen per Motorrad ergibt sich für
die Aufbringung ein Verhältnis von ungefähr 200: 15:
1. Dagegen ist das Verhältnis der Straßenlängen
(Staatsstraßen) 9: 3: 4: 1. Wenn man den Ländern, die
in den gemeinsamen Fond wenig leisten, dieselben Rechte geben
will, wie Ländern, die die größten Beträge
aufbringen und zugleich aber auch die Straßen am meisten
benützen und sie gleichmäßig wie die anderen behandeln
will, so ist dies ein himmelschreiendes Unrecht. (Sehr gut!)
Wir müssen die Fragen aufwerfen: Wird man den Ländern,
die in diesen gemeinsamen Fond wenig leisten, dieselben Summen
zuwenden als wie jenen Ländern, welche gewaltige Beträge
beisteuern? Wenn wir uns gegen die Gesetzesvorlage aussprechen,
so haben wir unsere Berechtigung dazu. Wir fordern, daß
der Fond unbedingt in Sektionen zu teilen ist, u. zw. in Fonde
für Böhmen, Mähren und Schlesien, Slovakei, Karpathorußland
und diese Sektionen weiter wieder tunlichst in Gebiete, die etwa
den Umfang der geplant gewesenen Gaue hätten. Nur dann wäre
der Gesetzesentwurf etwas wert, wenn jeder dieser Unterabteilungen
alljährlich wenigstens drei Fünftel der in ihrem Bereich
aufgebrachten Mittel zugewiesen würden. Über das bisherige
Erhaltungssystem der èechoslovakischen Straßen
hat sich bereits der größte Straßenbauer der
Welt lustig gemacht. Und wenn dieser größte Straßenbauer
der Welt den vorliegenden Gesetzesantrag sehen würde, so
müßte er zweifellos seine Verwunderung darüber
aussprechen, in welch oberflächlicher,
untechnischer Art dieser Gesetzentwurf hier in der Nationalversammlung
und im Senate durchgepeitscht wird. Am Weltkongreß für
Motortransport, der am 10. Jänner 1927 in New-York stattfand,
hielt der Chef des U. S. Bureau of Public Roads, Thomas
H. Mac Donald einen Vortrag über Automobilstraßen in
Europa, bei der er über die Èechoslovakei im allgemeinen
sagte: "Es gibt einige sehr gute Straßen, deren Anlage
auf Maria Theresia zurückgeht. (Výkøiky
posl. inž. Junga.) Bei Prag ist auch
eine Versuchsstraße im Bau, sowohl nach dem Asphalt- wie
Hartsystem. Es ist die erste Straße, die unserem hier allgemein
gebräuchlichen Typ entspricht. Im übrigen sind die Straßen
um Prag herum in Linienführung, Hauptdimensionen, Breite
usw. sehr gut; wenn sie eine ordentliche Straßendecke bekämen,
wären sie Musterstraßen."
Wir sehen also, der berühmte Straßenbauer
Thomas H. Mac Donald hat hier sein Urteil abgegeben, welche Bauart
der Straße die richtige ist. Weder in der Gesetzesvorlage
noch im Motivenbericht ist etwas Bestimmtes festgelegt, nach welcher
Art und Weise die Straßen als solche erbaut werden sollen.
Endlich müssen wir weiter feststellen, daß durch das
vorliegende Gesetz den Städten und Gemeinden wichtige Einnahmen
entzogen werden und diese von allen Rechten zum Straßenbau
im eigenen Wirkungskreise dadurch enthoben werden.
Die deutsche nationalsozialistische Partei
wird der vorliegenden Gesetzesvorlage nicht zustimmen. Wir sehen
wohl die Notwendigkeit der endlichen Regulierung unserer Straßen,
können jedoch auf keinen Fall der Gesetzesvorlage zustimmen,
weil die Regierung mit der Zentralsozialversicherungsanstalt und
den berufenen Faktore, nicht vornweg wegen der Aufnahme des Milliardendarlehens
verhandelte und die Gesetzesvorlage in ihren Beratungen nicht
gewissenhaft durchgearbeitet wurde. Die Gesetzesvorlage betreffs
des Straßenfonds ist eine ähnliche gesetzliche Konstruktion
und ein ähnliches Attentat wie die Verwaltungsreform. Solche
Art Gesetze müssen wir als Deutsche ablehnen, weil wir als
Deutsche bei der Mitbestimmung bei dem Bau vor, Automobilstraßen
völlig ausgeschaltet sind. (Potlesk poslancù
nìm. strany nár. socialistické.)
Hohes Haus! Wie elend es mit dem Straßenbau in der Èechoslovakei
bestellt ist, haben einige Vorredner ausführlich dargestellt.
Es gibt Gebiete, wo es fast unmöglich ist, die Straßen
zu benützen, Bezirke und Gemeinden, wo man seit Jahren daran
nichts ausgebessert hat, nichts ausbessern konnte, weil die Mittel
dazu fehlten. Der gute Wille ist in zahlreichen Bezirken vorhanden,
die Straßen wieder herzurichten, die während des Krieges
und nach dem Kriege verwahrlost und vernachläßigt wurden.
Aber die Gemeinden und Bezirke besitzen erstens einmal selbst
keine ausreichenden Mittel, um die Kosten aufzubringen und zu
decken und wenn sie sich an die Regierung oder an das Land wenden,
so wird in der Regel erklärt, daß man augenblicklich
nicht in der Lage sei, für solche Zwecke Geld auszugeben.
Man läßt sogar Teile der Reichsstraßen vollständig
in dem elenden Zustande liegen, für deren Instandsetzung
der Staat zu sorgen hätte. Es gibt auch da wieder einzelne
Bezirke und Gemeinden, die sich bereit erklärt haben, auf
eigene Kosten die Staatsstraßen herzurichten, wenn sie dazu
nur eine kleine Beihilfe bekommen würden, aber selbst diese
Beihilfe ist den Gemeinden und Bezirken verweigert worden. Daher
wäre es im allgemeinen zu begrüßen, wenn endlich
daran gegangen wird, unsere Straßen in Ordnung zu bringen,
wenn man sich bemühen würde, dafür zu sorgen, daß
wir gegenüber dem Auslande nicht allzuweit zurück sind.
Was wir aber hier vor uns haben, den Gesetzentwurf
über die Errichtung eines Straßenfondes, das scheint
uns nicht der geeignete Weg zu sein. Vor allem fehlt diesem Gesetze
eine Reihe von Bestimmungen, auf die man unbedingt dringen muß,
die mit Rücksicht auf die Art der Verwendung der Mittel des
Straßenfondes gefordert werden müssen. Wir haben vorhin
gehört, was alles an dem Gesetzentwurf schlecht ist. Der
einzige Redner der Regierungsmehrheit, hat fast die meisten Paragraphe
kritisiert, die meisten Bestimmungen des Gesetzes als unzulänglich,
als verfehlt hingestellt. Er hat wenig Gutes an dem Gesetzentwurf
gelassen. Nun wir laden die Gewerbepartei freundlichst ein, für
die Verbesserungsanträge zu stimmen, die von unserem Klub
und auch von anderen Klubs hiezu eingebracht wurden. Die Herren
von der Gewerbepartei, haben bald Gelegenheit zu zeigen, ob sie
es mit den Klagen über die Unzulänglichkeit des Gesetzentwurfes
ernst meinen, oder ob sie mit ihrer ganzen Kritik nichts als eine
lächerliche Komödie aufführen wollen. Andere Vertreter
der Regierungsmehrheit haben zu diesem Gesetzentwurf überhaupt
nicht gesprochen, man verhält sich so, wie es bei der Verwaltungsreform
geschehen ist. Man hält es nicht für notwendig, dazu
zu sprechen, das zu verteidigen, was die Mehrheit im Ausschusse
beschlossen hat und was jetzt die Mehrheit des Parlamentes beschließen
soll.
Wir sind - ich wiederhole das - für den
Ausbau unseres Straßennetzes, für die Verbesserung
unserer Straßen und Wege. Wir haben immer und immer verurteilt,
daß der Staat dazu nicht die Mittel bereit stellt und daß
man die Bezirke und die Gemeinden finanziell derart kurz hält,
daß sie gar nicht in die Lage kommen können, etwas
für die Vervollständigung des Straßenwesens zu
tun. Es liegt in unserer ablehnenden Erklärung gegenüber
dieser Vorlage durchaus nicht etwa eine Verneinung der Notwendigkeit,
daß man für die Verbesserung unseres Straßenwesens
das Möglichste tut. Bis jetzt hat eine einheitliche Regelung
überhaupt gefehlt. Man hat auf Vorschriften und gesetzliche
Bestimmungen zurückgreifen müssen, die bis 1867 reichen,
um die Kosten für die Straßenerhaltung hereinzubringen;
ein Zustand, der natürlich auf die Dauer unerträglich
ist und den zu beseitigen wir alle wünschen müssen.
Nur ist der Weg, der da betreten wurde, nicht jener, dem wir zustimmen
könnten.
Vor allem halten wir es für einen schweren
Fehler, daß der Straßenfonds, der hier geschaffen
wird, nach außen einzig und allein durch den Minister für
öffentliche Arbeiten und den Finanzminister, wenn es sich
um die Aufnahme von Krediten, von Geldern handelt, vertreten werden
soll. In einem Lande, wo so viel von demokratischen Grundsätzen
die Rede ist, nimmt es sich etwas eigentümlich aus, eine
derartige Einrichtung zu schaffen, auf die die Bevölkerung
und die Vertreter der Bevölkerung nicht den geringsten Einfluß
haben sollen. Wir haben verlangt - der Antrag liegt von uns vor
- und jene Gewerbeparteiler, die auch wollen, daß die Bevölkerung
mitentscheide, wie die Mittel des Straßenfonds verwendet
werden, haben Gelegenheit, sich bei der Abstimmung dafür
zu erklären - daß dieser Straßenfonds nach außen
hin von einem Straßenrat vertreten wird, der entscheidend
vorzugehen hat. Zugestanden ist bloß ein Beirat, von dem
wir von vorneherein wissen, daß er nur Ratschläge geben
darf. Nachdem die Vertretung des Straßenfonds auch schließlich
eine Sache des Ministers für öffentliche Arbeiten und
des Finanzministers ist, wird sich dieser Beirat nach - keiner
Richtung hin durchsetzen können. Was wir wollen und worauf
wir Wert legen müssen, ist, daß der Straßenrat
über die Verwaltung des Fondes zu entscheiden habe, daß
er die Körperschaft sei, die der Bevölkerung gegenüber
auch die Verantwortung trage, daß er so zusammengesetzt
werde, daß man sagen kann, er repräsentiere das Vertrauen
der Bevölkerung. Daher verlangen wir in einem Antrage, daß
fürs erste der Straßenrat stärker sei, als hier
für den Beirat vorgesehen ist, daß er auf 48 Mitglieder
erhöht werde, daß aus den gewählten Ladesvertretungsmitgliedern
dieser Straßenrat zu bestellen sei. Im Ausschusse, wo über
dieses Gesetz verhandelt worden ist, hat man sich für diesen
Gedanken nicht erklären können. Man schafft so eine
neue Einrichtung, eine Körperschaft, die nach rein bürokratischen
Allüren verwaltet und handeln wird.
Das ungeheuerlichste an diesem Gesetzentwurf
aber ist der § 4. Ein Schlag gegen die Selbstverwaltung der
Zentralsozialversicherungsanstalt, eine Einmengung in die Autonomie
dieser Anstalt, ein Vorgang, wie wir ihn, ich glaube, in keinem
zweiten Staate der Welt erleben könnten, den man nirgends
zu verantworten den Mut hätte, den man auch nirgends der
Bevölkerung und jenen Kreisen, die die Mittel für die
Zentralsozialversicherungsanstalt aufbringen, zumuten könnte.
Was bedeutet dieser § 4? Es handelt sich
um eine regelrechte Zwangsanleihe. Der § 4 setzt fest, daß
die Zentralsozialversicherungsanstalt durch 10 Jahre hindurch
je 100 Millionen für den Straßenfonds bereitstellen
muß. (Posl. Hackenberg: Noch bevor irgendwelche Renten
zur Auszahlung kommen!) Es geschieht das ungefähr ein
Jahr, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, seitdem wir überhaupt
eine Zentralsozialversicherungsanstalt besitzen. Es geschieht
das zu einer Zeit, wo noch niemand weitergehende Ansprüche
an die Anstalt erheben kann, wo wir uns noch im Aufbau und bei
ihrer Ausgestaltung befinden. Wir sind noch lange nicht soweit,
sagen zu können, die Zentralsozialversicherungsanstalt ist
ein fertiges Gebilde. Wir sind noch nicht so weit, daß wir
mit dem, was in der Sozialversicherung bisher zustande gekommen
ist, uns abfinden und zufrieden sein könnten. Zu einer Zeit,
in der wir noch daran arbeiten, einzelne Bestimmungen des Gesetzes
über die Sozialversicherung zu verwirklichen, wo wir noch
nicht einmal Wahlen in den Ausschuß der Zentralsozialversicherungsanstalt
durchgeführt haben, wo wir noch einen ernannten Ausschuß
haben, schreibt das Finanzministerium dieser Anstalt einen Milliardenkredit
vor. Es scheint fast, daß die Regierung glaubt, man dürfte
dem nur ernannten Ausschusse der Zentralsozialversicherungsanstalt
eine derartige Zumutung ohne weiters stellen. Oder hängt
die Verschleppung der Wahlen damit zusammen?