Mit jelent az, ha például a mi szövetkezeteink
vámmentesen hozhatnak be cikkeket? Kétségtelen,
hogy a drágaság enyhülne és sem körülmények
között sem sújtaná az állam inanciális
érdekeit. Azt megengedi a törvény, hogy külföldi
államfõk ajándékaikat vagyondjeleket
vám nélkül hozhassák be; ilyen dolgokra
van figyelmessége a polgári, kapitista osztálynak
(Výkøiky posl. Slávika.), ellenben
a fogyasztó szövetkezetek, az idevaló fogyasztó
közönség érdekeit kevésbbé
veszi tekintetbe.
A legutóbb tárgyalt Csehszlovákország
és Magyar ország közötti kereskedelmi
szerzõdésben hatalmas részt képvisel
a határforgalom. A kis határforgalomra vonatkozólag
ezen szerzõdés törvényes rendelkezéseket
tartalmaz, mert nemcsak Magyarországgal van közös
határa a Csehszlovák republikának és
a határmenti lakósság ezer érdekével
fûzõdik a határ ontúli lakóssághoz;
a mai országhatár szerint pedig igen nehéz
a határforgalom.
Mi elvileg természetesen minden vám ellen vagyunk
akkor, amikor propagáljuk a világ összes államainak
szovjetszövetségekben való egyesülését.
Tudjuk azonban, hogy a mai, tehát a békekötés
utáni államok határai nem természetes
határok, hanem megfelelõek annak a politikai helyzetnek,
mely szerint azon államok a békeszerzõdés
idején gyõztes vagy legyõzött államok
voltak-e. Kétségtelen, hogy ezen államok
nem gazdasági egységek és éppen erre
ninesenek tekintettel a vámtörvény létrehozói.
Az osztrák-magyar monarchia egy vámterület
volt, má pedig ezen a területen 4-5 vámterület
van, 4-5 államnak van határa. Mit jelent ez? Ez
azt jelenti kétségtelenül, hogy helyes politikával
a mai polgári államban is módot kell találni
arra, hogy egybetartozó gazdasági területeken
az árúk kicserélése könnyebb
legyen és semmi körülmények között
nem lehet uralkodó szempont itt az állam financiális
szempontja. Határozott szempont az volna, amit mi propagálunk,
vagyis nem engedni be, vagy csak igen magas vámtétellel
a fényûzési cikkeket, a finom parfümöket,
selymeket stb., mert aki ezt meg tudja venni, az fizesse a vámot,
de törölni kell minden vámot, mely a szegény
néposztály megélhetését megnehezíti.
Mi a törvényjavaslat ellen fogunk szavazni fõképpen
azért, mert a törvény egyes rendelkezései
tisztára mellõzik a dolgozók érdekeit
és mert e törvény hihetetlenül nagy teljhatalmat
ad a pénzügyi közegeknek, a vámügyi
hatóságoknak.
Mi hirdetjük azt, amit a genfi konferencia most megállapított,
hogy le kell építeni a vámokat; hirdetjük
azt, hogy a proletárállamban is szükségesek
erõs védõvámok, hogy az odavaló
lakósság, a dolgozók megélhetését
megkönnyítsék; hirdetj ük erõsen
azt - amikor ezen törvény ellen szavazunk - hogy tiltakozunk
minden célzat ellen, amely bármely állam
ellen vámháborút akar indítani, mert
minden vámháború brutális és
sújtja a lakósság azon részét,
mely nem tehet a vámháború oktroj álásáért.
Fokozatosan óvatosak vagyunk minden rendeleti jog irányában,
melyet a kormány fenntart magának és nem
tagadjuk azon gyanunkat, hogy ez a rendeleti jog feltétlenül
azt célozza, hogy ha szükséges lesz, ha háború
jönne, a kormány a már most érvényes
törvény alapján élhessen rendeleti jogával.
Mi ezen törvényjavaslat ellen fogunk szavazni. (Potlesk
komunistických pooslancù.)
Verehrte Damen! Verehrte Herren! Zunächst
muß ich feststellen, daß der Ausschußbericht
über den in Verhandlung stehenden Gegenstand erst vor einer
Stunde im Hause aufgelegt wurde, was ich entschieden als parlamentswidrig
bezeichnen muß.
Der Herr Berichterstatter hat eingangs seiner
Ausführung darauf hingewiesen, daß im Staate tatsächlich
eine große Anzahl von schlechten Straßen und Wegen
besteht. Nun muß aber auch auf die Ursachen hingewiesen
werden, warum denn diese Straßen tatsächlich so schlecht
und mangelhaft sind. Wenn wir heute auf die Staatsstraßen
hinauskommen, so sehen wir dort eine geradezu verwahrloste Straßenpflege.
Es wäre zweckentsprechend, daß seitens des Ministeriums
nach dieser Richtung hin genaue Vorschriften, wie eine Straße
gepflegt und wie sie gehalten werden muß, herausgegeben
werden. Wenn ich heute einen Straßenzug gut erhalten will,
so muß ich zunächst auf einer gewissen Straßenstrecke
in bestimmten Abständen gewisse Mengen von sogenanntem gutem
kleinen Schotter ablagern und muß dann, wenn die Regengüsse
eintreten, wo ich genau die Senkungen und Erhabenheiten beobachten
kann, ob nun groß oder klein, mit dem sogenannten kleinen
Schotter füllen. Wenn man eine solche Straßenpflege
rationell und mit Umsicht durchführt, so werden tatsächlich
auch die Straßen viel besser sein.
In den meisten Bezirken Ostböhmens, die
sich ein Beispiel daran genommen haben, wie man in Deutschland
drüben Straßen baut, sind die Straßen schon sehr
gepflegt. Selbst was den Neubau von Straßen anlangt,
sind wir im èechoslovakischen Staate sehr weit im Rückstande,
was übrigens auch im alten Österreich der Fall war.
Wenn man in Deutschland drüben Straßen baut, wird dreifacher
Schotter und zwar der Qualität nach grober,
mittlerer und der sogenannte kleine feine Schotter aufgelegt.
Wenn man hier bei uns Straßen so bauen und die vorschriftsmässige
dauerhafte Walzung vornehmen würde, so könnte eine solche
Straße lange standhalten. Den Befürchtungen des Berichterstatters,
daß man vielleicht von Prag Straßen nach den Badeorten
Karlsbad, Teplitz u. s. w. bauen würde, brauchen wir wohl
keinen Glauben zu schenken, denn bei der Art und Weise, wie in
diesem Staate seit jeher deutsche Gebiete und die deutsche Bewohnerschaft
behandelt wurde, wissen wir genau, wohin man die Straßen
bauen wird und bei der Großmannssucht in diesem Staate wird
man doch an erster Stelle strategische Straßen bauen. Meiner
Meinung nach soll man erst an neue Straßenbauten schreiten,
bis man daran gegangen ist, die vorhandenen Straßen
in guten Zustand zu versetzen, was übrigens auch die Meinung
der Fachmänner in den deutschen und èechischen Gebieten
ist.
Ich komme nun auf das Gesetz selbst zu sprechen.
Nach den Bestimmungen des § 1 dieses Gesetzes wird bei dem
Ministerium für öffentliche Arbeiten ein staatlicher
Straßenfond errichtet und dieser soll als juristische Person
selbständige Rechte und Pflichten übernehmen. Nach außenhin
ist die Vertretung dem Minister für öffentliche Arbeiten
und, insoferne es sich um Anleihen handelt, gemeinsam mit dem
Finanzminister übertragen. Gegen diese Bestimmung wäre,
wenn eine gerechte Beurteilung und Verwendung der aufzubringenden
Mittel zu erwarten wäre, im wesentlichen nicht viel einzuwenden,
da auch die Automobil - und Motorradbesitzer und nicht an letzter
Stelle auch sämtliche Fuhrwerksbesitzer ein eminentes Interesse
daran haben, daß das bestehende Straßenelend im Staate
eine Besserung erfährt.
Richtiger wäre es aber wohl, daß
mit der Verwaltung ein vollkommen selbständiger, dem Ministerium
für öffentliche Arbeiten unterstellter Straßenbaurat
betraut würde. Im § 2 wird davon gesprochen, daß
die durch dieses Gesetz aufzubringenden Mittel für eine Verbesserung
der Staatsstraßen und zur Gewährung von Beiträgen
für eine Verbesserung von Landes- und Bezirksstraßen
verwendet werden sollen, insoweit es sich um Strecken für
Ferntransporte handelt und auch um solche, deren Gegend eine regelmäßige
Massenbeförderung ermöglicht. Die Auslegung der Bestimmungen
dieses Paragraphen kann in dieser besten Form geschehen und es
ist wohl auch deshalb schon mit Absicht vermieden worden, die
Worte "und Gemeindestraßen" mit hineinzunehmen.
Es werden also die Städte, von denen einzelne oft kilometerlange
Straßenstrecken infolge ihrer ständigen baulichen Entwicklung
zubauen, zu verbessern und zu erhalten haben, leer ausgehen, deshalb
leer ausgehen, weil gerade sie es sind, die schon seit jeher der
Straßenpflege eine erhöhte Aufmerksamkeit schenkten.
(Výkøiky posl. L. Wenzela.)
Diese finanzielle Benachteiligung der Städte
halte ich für außerst ungerecht, denn nicht immer sind
es Staats-, Landes- oder Bezirksstraßen - von den Gaustraßen
will ich in der Folge nicht mehr sprechen, denn die Gaue sind
ja durch die Verwaltungsreform schon zu Grabe getragen worden
- welche die Stadtgebiete durchziehen, sondern vielfach - und
dies ist auch in Trautenau der Fall - sind es auch Gemeindestraßen,
die durch den Automobilverkehr stark frequentiert werden. Der
Trautenauer Bezirk hat eine Straße vollkommen tadellos gebaut
mit großem Kostenaufwande, und trotz des Umweges, der gemacht
werden muß, benützen sämtliche Autofahrer diesen
Straßenzug und fahren nicht auf der Staatsstraße.
Ich habe schon eingangs meiner Ausführungen dem Zweifel gerechter
Beurteilung Ausdruck gegeben und ich wiederhole, ja ich
behaupte, daß die Verwendung der aufgebrachten Mittel zuerst
strategischen und bestimmten nationalen Zwecken zugutekommen wird,
d. h. man wird zu allererst eine Verbesserung der Straßen
in den èechischen, slovakischen und
karpathorussischen Gebieten vollziehen und damit wird dem nationalen
und strategischen Zwecke in allererster Linie gedient werden.
Wenn die verehrten Damen und Herren dieses Hauses einen Straßenskandal
allerersten Ranges sehen und genießen wollen, dann lade
ich sie zu einer Auto- oder Wagenfahrt in das Riesengebirge ein.
Wenn sie dort die Strecke von Trautenau bis Jungbuch zur Aupabrücke
in irgendeinem Wehikel entlang fahren, so würden sie nach
Passierung dieser Strecke es Gott danken, daß sie keine
Erschütterung oder Darmverschligung bekommen haben. Und diese
Straßenstrecke ist eine staatliche. Von einer Beschotterung
dieses Straßenstückes ist überhaupt keine Rede
mehr, denn fast durchgehend müssen alle Fahrzeuge über
die herausragenden Sturzsteine hinwegfahren, die oft bis 70 mm
hinausragen. Hiebei muß von dieser Stelle aus anerkannt
werden, daß der Bezirk Trautenau seine Straßenstrecke,
die an die genannte Skandalstrecke in der Fortsetzung anschließt,
keinerlei Mittel gescheut hat, die Straßen verhältnisse
durch geeignete Pflasterung zu verbessern. Gerecht wäre,
wenn die Verwendung der Mittel entweder nach Kammergebieten oder
nach den Gebieten der politisch en Bezirksverwaltungen durch einen
zu errichtenden Straßenbeirat so aufgeteilt würden,
daß 70% in jenen Gebieten, in welchen die Mitte aufgebracht
wurden, für Staats-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen
Verwendung finden, und daß der Rest von 30% zur allgemeinen
Verwendung für Straßenzwecke verausgabt würde.
Wenn im § 4 ausgesprochen wird, daß die Anleihen bis
zur Höhe von einer Milliarde bei der Zentralsozialversicherungsanstalt
für Zwecke der Straßenverbesserungen aufgenommen werden
sollen, so kann mich diese Bestimmung nicht befriedigen, weil
dadurch auf unabsehbare Zeit hinaus diese Geldquelle für
von Bezirken und Gemeinden benötigte Kredite zur Erfüllung
ihrer kulturellen, wirtschaftlichen und humanen Verpflichtungen
dadurch für diese verschlossen wird. Ist schon durch die
harten Bestimmungen der Verwaltungsreform es den Gemeinden, namentlich
den Bezirken, Städten und Märkten, geradezu zur Unmöglichkeit
gemacht worden, sich Geldmittel zu beschaffen, so wird durch dieses
Gesetz eine neue Maßnahme des Verbotes der Geldbeschaffung
für diese in verschleierter, aber absichtlicher Weise gezeitigt.
Fachkreise behaupten, daß dann, wenn eine radikale Lösung
des bestehenden Straßenskandals her beigeführt werden
soll, 21/2 Milliarden Kè erforderlich
wären. Damit soll von mir aber nicht gesagt werden, daß
diese radikale Lösung sofort und schnell zu erfolgen hätte.
Die bisher im Budget für das Kapitel "Straßenausgaben"
eingestellte Summe müßte unbedingt noch wie vorher
immer wieder für dieses Kapitel eingestellt und auch tatsächlich
dafür verausgabt werden. Es wird in Hinkunft aber auch notwendig
sein, daß jene Bestimmungen, welche den Lastenfuhrwerksverkehr
in Bezug auf Felgenbreite betreffen, strengstens gehandhabt werden,
denn ich wage zu behaupten, daß Lastwagen für Zugtiere
dann, wenn die Felgenbreite nur 80, in vielen Fällen sogar
nur 60 mm beträgt, bei schwerer Belastung auf die Straßen
ebenso schädlich einwirken wie ein Auto. In der Regel sind
es landwirtschaftliche Fuhrwerke, die oft mit der bereits angedeuteten
Felgenbreite schwere Holzlasten transportieren, und das ist besonders
in der Regenzeit für alle Straßen ohne Ausnahme, auch
für die Feld und Waldwege, von größtem Nachteil.
Wir haben zur Zeit der Nonnenkatastrophe geradezu die eingenartigsten
Erscheinungen in Ostböhmen beobachten können. Der Trautenauer
Bezirk hat seine Straßen vollkommen tadellos gewalzt und
sie mit großem Kostenaufwand in guten Zustand versetzt.
Dadurch, aber, daß Fuhrwerke, die schwer mit Holz belastet
waren und eine Felgenbreite von 70 bis 80 mm hatten, sind die
Straßen in einen furchtbaren Zustand versetzt, ruiniert
worden. Es ist aber auch für die Landwirte und deren Zugtiere
zweckdienlicher, wenn Wagen, die von zwei Zugtieren gezogen werden,
eine Felgenbreite von mindestens 100 mm aufweisen.
Der § 9 spricht davon, welche Fahrmittel
befreit sind. Diese Bestimmungen erscheinen mir entschieden als
zu weitgehend. In Deutschland sind von dieser Steuer nur die unter
Punkt 2 dieses Paragraphen genannten Fahrzeuge und Einrichtungen
befreit. Die Besteuerung nach Zylinderinhalt, wie sie im §
11 angeführt ist, scheint mir keine gerechte Besteuerung
zu sein. Es kann beispielsweise ein Automobil mit drei Liter Zylinderinhalt
im Jahre die 10fache Kilometeranzahl zurücklegen als ein
solches mit 6 und mehr Liter Zylinderinhalt. Gerechter wäre
die Besteuerung nach dem tatsächlichen Benzinverbrauch, allerdings
müßte für die Autos ein eigenes Benzin erzeugt
werden mit angenehmerem Geruch. (Posl. dr Schollich: Es stinkt
schon ohnedies genug im Staate!) Jawohl, es stinkt so manches
hier.
Wenn auch die im Entwurf angeforderte Steuer
das vier bis fünffache von jener beträgt, welche jetzt
schon die Gemeinden für ihre Zwecke einheben, so wird sie
von den Automobilbesitzern nach meinen bisherigen Informationen
dennoch ohne besonderen Widerstand geleistet werden, wenn eine
tatsächliche Verbesserung der Straßen in zweckdienlicher
und unparteiischer Weise zur Ausführung kommt.
In § 11 wird auch gesagt, daß für
Fahrzeuge mit Vollgummireifen 50% und für solche mit
Kammergummireifen 20 % Zuschlagserhöhung eingehoben
werden. Für die Erhaltung der Straßen wäre es
aber wohl am zweckdienlichsten, wenn die Verwendung solcher Bereifungsarten
in einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt überhaupt verboten
würde.
Am Schlusse meiner Ausführugen möchte
ich noch hervorheben, daß die Bestrafung d. h. die Verwendung
der Strafgelder, wie sie in § 20 dieses Gesetzes ausgesprochen
ist, keine gerechte ist. Die Strafgelder - und das ist auch die
Ansicht der an diesem Gesetz interessierten Kreise - sollen ebenfalls
den Straßenfonds zugeführt werden. Da in dem Wortlaut
des Gesetzes über den Straßenfonds nichts enthalten
ist, was die Gewähr bildet, daß die aufgebrachten Gelder
im Verhältnisse zur Leistung wieder verwendet werden, so
ist auf Grund der bisher im Staate gemachten Erfahrungen zu erwarten,
daß der starke Zustrom dieser Steuergelder aus deutschen
und hauptsächlich aus industriellen Gebieten zu diesen Fonds
in der Hauptsache wieder nur in nicht deutschen Gebieten Verwendung
finden wird.
Aus diesen Gründen wird die deutsche Nationalpartei
gegen dieses Gesetz stimmen. (Potlesk poslancù
nìm. strany národní.)
Geehrte Damen und Herren! Der in Verhandlung
stehende Regierungsentwurf betreffend Schaffung eines stattlichen
Straßenfonds soll der dringenden Notwendigkeit der Besserung
unserer Straßenverhältnisse dienen. Es unterliegt gar
keinem Zweifel, daß das Straßenwesen im ganzen Staatsgebiete
sich in einem sehr unbefriedigendem Zustand befindet und dadurch
einen empfindlichen Mißstand für unseren Straßenverkehr
darstellt. Manche Straßen, die dem Fernverkehr dienen sollen,
befinden sich in einem derartigen Zustand, daß es insbesondere
für den Automobilverkehr direkt lebensgefährlich ist,
dieselben befahren zu müssen. So sind z. B. die Staatsstraßen
im Gebiete der Weltkurorte an den meisten Stellen geradezu unpassierbar
und ist es nur der übergroßen Vorsicht der Beteiligten
zuzuschreiben., wenn Unglücksfälle sich sehr selten
ereignen, und dadurch größere Schäden, für
welche der Staat aufzukommen hätte, noch nicht entstanden
sind. Es soll hiebei nicht die Prestigefrage des Staates gegenüber
den vielen Ausländern, die diese Strecken passieren, angeschnitten
wer den - weil wir hiebei bestimmt in der Kategorie Albanien und
Galizien rangieren würden - sondern es muß dies als
eine eminent wichtige Wirtschaftsfrage behandelt werden. Die Unpassierbarkeit
solcher Straßenzüge verleidet vielen Ausländern
den Besuch der Gebiete dieses Staates und dadurch entsteht ein
ganz bedeutendes Manko aller Art Einnahmen, die nur jene Kreise
richtig ermessen können, welche wissen, was der Fremdenverkehr
für alle Schichten der Bevölkerung bedeutet. Auch für
den Staatssäckel selber bedeutet er eine Quelle reicher und
großer Einkünfte, sodaß mit voller Berechtigung
verlangt werden kann, daß der Staat selber ein Interesse
daran haben muß, gerade dem Straßenverkehr in solchen
Gebieten ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Wie die Verhältnisse
heute liegen, ist es geradezu unmöglich, diese Straßen
zu befahren, wenn man nicht das Fahrzeug, das eigene und das Leben
anderer riskieren will. Diese unbeschreiblichen Zustände
der Straßen haben leider im bösen Sinn dieselbe Berühmtheit
erlangt, wie die Weltkurorte im guten. Ich behaupte sogar, daß
die Straßenverhältnisse, neben anderen Spezies des
Staates, die Èechoslovakei bekannter
gemacht haben, als die Millionen verschlingende Auslandspropaganda
unseres Herrn Außenministers Dr Beneš. Vielleicht
genügt es diesbezüglich, auf einige solche Momente hinzuweisen.
In einer englischen Automobilzeitung wird vor dem Besuche der
Weltkurorte in der Èechoslovakei wegen des unmöglichen
Zustandes der dortigen Staatsstraßen gewarnt. In der deutschen
Sportzeitung von 26. Juli 1926 erschien ein Artikel über
die ungewöhnlich schlechten Zustände der Straßen
zu den Weltbädern, indem es unter anderem
heißt, es sei bekannt, daß ein Automobilist, dem sein
Auto wert sei, lieber einen großen Bogen macht, als daß
er schlecht befahrene Straßen nehmen würde. Dieser
große Bogen wird schließlich, wenn man die große
Konkurrenz der reichsdeutschen Kurorte in Erwägung
zieht, auch aus einem anderen Gesichtspunkte erklärlich.
Auch die deutsche Automobil- und Flugzeitung für die Èechoslovakische
Republik hat in mehreren Artikeln über den schlechten Zustand
der Straßen geschrieben und zahlreiche Provinzblätter
und Tageszeitungen des In- und Auslandes haben in ausführlicher
und begründeter Weise vor der weiteren Öffentlichkeit
erörtert, daß das Befahren dieser Straßen lebensgefährlich
ist, da das Ausweichen einander begegnender Kraftwagen infolge
des schlechten Zustandes der Fahrbahn beinahe unmöglich ist.
Wenn hinzugefügt wird, daß außer diesen in solchem
Zustande sich befindlichen Straßen, im ganzen Staatsgebiete
nicht viele besser sind, so wird das Bild der tatsächlichen
Zustände zwar nicht ein vollständiges, aber gewiß
ein derartiges, daß jeder Faktor die Notwendigkeit der unbedingten
Abhilfe wird zugeben müssen. Andere Staaten, die ärmer
sind als die Èechoslovakei, z. B. Österreich, verwenden
im Verhältnisse ein Vielfaches zur ordnungsmäßigen
Ausgestaltung und lnstandhaltung des Straßenwesens.
In England, in Italien und auch in der Schweiz werden sogar eigene
Automobilstraßen errichtet. In Deutschland und in Frankreich
wird der Umgestaltung und der Vervollkommung der bestehenden Straßen
durch Konservierung der Straßendecke eine erhöhte Sorgfalt
gewidmet. Der französische Minister für öffentliche
Arbeiten, Tardieu, erklärte im Vorjahre in der Deputiertenkammer,
daß die Steuern von Mineralölen und Automobilen im
Jahre 1925 insgesamt 741 Millionen Franken, in 9 Monaten des Jahres
1926 749 Millionen Franken gebracht haben, wogegen für die
Verbesserung und Instandhaltung der Straßen im Jahre 1925
ein Betrag von 235 Millionen Franken, im Jahre 1926 in 9 Monaten
ein Betrag von 264 Millionen Franken verausgabt wurde. Obwohl
demnach von den Steuern, die von den Automobilbesitzern entrichtet
wurden, kaum ein Drittel auf die Herrichtung der Straßen
entfällt, wurden doch bis Ende des Jahres 1926 6050 km Straßen
ordnungsmäßig geschottert und geteert und bis Jahresschluß
1927 sollen insgesamt 10.000 km französische Straßen
von dem Gesamtnetz im Ausmaße von 40.000 km ordnungsmäßig
hergerichtet werden. Der Minister verwies hiebei mit Recht auf
die Bedeutung von gut gepflegten Straßen für die Entwicklung
des Automobilismus, der wertvolle Auslandsvaluten ins Land bringt,
und auch in abgelegenen Provinzorten einen blühenden Handel
in verschiedenen Zweigen erzeugt. Auch bei uns kann behauptet
werden, daß insbesondere der Fremdenverkehr, von dessen
Erträgnissen ganze große Gebiete des Staates ihre Existenz
fristen - ich will hiebei wiederum auf die großen Kurorte
verweisen - eine bedeutende Entwicklungsmöglichkeit haben
würden, wenn sie nicht infolge der desolaten Zustände
der Straßen von dem großen internationalen modernen
Verkehr hermetisch abgeschlossen wären. Daß dabei auch
andere Industriezweige und vornehmlich Handel und Gewerbe, sowie
auch die Landwirtschaft infolge der leichteren Beförderung
ihrer Erzeugnisse oder Produkte an den Absatzort wieder aufblühen
würden, muß jedem objektiv Urteilenden klar sein.
Der zu schaffende Straßenfond kann aus
all dem Gesagten nur begrüßt werden, wenn er tatsächlich
zur Verbesserung und Instandhaltung des Straßennetzes voll
verwendet wird (Výkøiky posl. L. Wenzela
a Krebse.) und wenn keine Belastung des
Wirtschaftslebens eintritt, welche die Automobilindustrie hemmt
und dadurch die Angestellten und die Arbeiterschaft in der Arbeitsmöglichkeit
kürzt.
Als wichtig in den Bestimmungen halte ich,
daß ergänzend nach § 6 der Minister für öffentliche
Arbeiten im Einvernehmen mit dem Finanzminister verpflichtet wäre,
sich von den Beschlüssen des Straßenbeirates leiten
zu lassen, der nicht nur als beratende, sondern auch als entscheidende
Körperschaft zu fungieren hätte. Außerdem sollte
der Straßenbeirat das Recht haben, initiative Anträge
einzubringen, insbesondere in Sachen der Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes
und der Straßengesetzgebung. Dem Straßenbeirat wäre
auch in bestimmten Fristen ein Bericht über den Stand und
die Verwendung des Fondes Bericht zu erstatten. Bei dieser Gelegenheit
möchte ich noch bitten, daß Vorsorge getroffen wird,
daß nicht etwa der Fond mit unnützen und hohen Kommissionenkosten,
sowie mit einer überflüssigen Agenda der schriftlich
en Erledigungen belastet wird.
Nach dem Wortlaut des § 2 sollen die Mittel
des Fondes nicht zur Deckung der regelmäßigen Straßenaufwendungen
Verwendung finden. (Pøedsednictví pøevzal
místopøedseda Stivín.)
Deshalb wäre es zu empfehlen... (Výkøiky.
- Posl. L. Wenzel: Das soll in das Gesetz
hinein, in den Text!) Ich stehe auch auf diesem Standpunkt.
(Výkøiky.) Herr
Koll. Wenzel auch Sie wären nicht imstande das durchzusetzen,
wenn Sie dort säßen. (Posl. L. Wenzel: Dann hau
ich in die Kommode, wenn es nicht geht!) Sie haben Gelegenheit,
dasselbe zu machen, vielleicht kônnen Sie es besser machen.
(Výkøiky.) Wir
wissen, was wir wollen, ich weiß nur nicht Koll. Wenzel,
ob Du weißt, was Du willst. (Výkøiky.)
Deshalb wäre es zu empfehlen, daß
der Rest der laufenden Einnahmen stets nur zur Verbesserung der
im gleichen Paragraph bezeichneten Straßen verwendet würde
und zwar in der Weise, daß ein Teil für die vom Ministerium
für öffentliche Arbeiten unternommenen Herrichtungen,
Straßenneubauten oder Rekonstruktionen, der an dere Teil
für die von den Bezirken oder Gemeinden unternommenen Ausbesserungen
verwendet wird und zwar mit entsprechender Berücksichtigung
der Steuerleistungen der einzelnen Länder. Die Zuweisung
aus dem Fonde dürfte nicht zur Bedeckung der Kredite für
die regelmäßigen Instandhaltungskosten der Straßen
Verwendung finden, welche Kosten wie bisher aus den ordentlichen
Einnahmen des Staates, bezw. der Länder, Bezirke oder Gemeinden
zu bestreiten wären, sondern wäre lediglich zur Erhöhung
dieser Kredite für Straßenverbesserungen zu verwenden.
Den Gemeinden war nach § 38 des Gesetzes
vom 12. August 1921, Nr. 329 S. d. G. u. V., welches die vorübergehende
Regelung der Finanzwirtschaft regelte, die Möglichkeit gegeben,
eine Gemeindeabgabe vom Besitze motorischer Transportmittel einzuheben.
Nun wird ihnen aber dieses Recht nach § 22 des in Behandlung
stehenden Gesetzes genommen. Dadurch werden nun viele Städte
in die unangenehme Lage kommen, einen wesentlichen Einnahmeposten
zu verlieren und dadurch naturgemäß für ihre Straßen
weniger aufwenden können, wenn ihnen nicht die Möglichkeit
gegeben wird, die hiezu notwendigen Gelder in einer anderen Art,
wie es auch der Herr Finanzminister Dr Engliš in einer
Rede in Preßburg angedeutet hat, zuzuwenden. Allerdings
besteht dann die Gefahr, daß wieder nur die im Wirtschaftsleben
schaffenden Stände, welche ohnehin unter den Lasten der Stedern
und öffentlichen Abgaben seufzen, getroffen werden.
In Bezug auf die Besteuerung, die der §
11 regelt, muß erwähnt werden, daß die gewählte
Art der Bemessung nach dem Cylinderinhalt nicht die glücklichste
ist, weil hiebei die heimischen Wagentypen sehr schwer getroffen
werden und befürchtet werden muß, daß dadurch
die heimische Automobilindustrie geschädigt wird. Eine verhältnismäßig
niedere Besteuerung bringt eine raschere Verbreitung der Automobile,
sodaß der anfänglich niedere Steuerertrag durch das
spätere raschere Anwachsen der Anzahl der Automobile wieder
wett gemacht würde. Außerdem würde dadurch die
heimische Automobilindustrie besser beschäftigt und könnte
dann naturgemäß auch eine höhere Erwerb- und Umsatzsteuer
entrichten. Im übrigen wird diese neue Steuer bedeutend höher
sein, als die bisherige Gemeindeabgabe von Motorfahrzeugen. Die
Erhöhung beträgt bei Personenautos annähernd 30
bis 100 %, bei Lastenautos 40 bis 240% und bei den kleinsten Typen
sogar bis 800%. Bei Traktoren rund 440%, wobei zu bemerken ist,
daß sie zum Großteil zu Arbeiten außerhalb der
Straße wie z. B. zu landwirtschaftlichen Arbeiten usw. verwendet
werden. Hiebei wäre zu verlangen, daß der Steuersatz
ermäßigt würde. (Výkøiky:
Der bekommt eine Rüge!) Die tut nicht
weh, Herr Kollege!
Gegen die Sätze für Probefahrten
muß im Interesse sowohl der Erzeuger, als auch der Händler
entschiedenst protestiert und gefordert werden, daß diese
Sätze mindestens auf die Hälfte herabgesetzt werden,
weil eine größere Anzahl von Prüfungsmarken, die
in der Regel vorhanden sein müssen, die Erzeugung und den
Handel außerordentlich schwer belasten.
Im § 14 wäre die vierteljährliche
Entrichtung der Steuer, und zwar ohne Erhöhung zuzulassen,
weil ja berücksichtigt werden muß, daß z. B.
in Kurorten die Verwendung der Autotaxi nur während der kurzen
Saison besteht und es nicht angeht, daß man derartig notwendige
Verkehrsmittel, welche gewerbsmäßig in Verwendung stehen,
genau so behandelt, wie ganzjährig in Verwendung stehende
Luxusautos, wobei außerdem noch erwähnt werden muß,
daß erstere der Erwerbsteuer unterliegen. Es muß von
unserem Standpunkt betont und gefordert werden, daß hiefür
in der Durchführungsverordnung für solche gewerbsmäßig
in Verwendung stehende Autos besondere Begünstigungen eingeräumt
werden.