Støeda 13. èervence 1927

Mit jelent az, ha például a mi szövetkezeteink vámmentesen hozhatnak be cikkeket? Kétségtelen, hogy a drágaság enyhülne és sem körülmények között sem sújtaná az állam inanciális érdekeit. Azt megengedi a törvény, hogy külföldi államfõk ajándékaikat vagyondjeleket vám nélkül hozhassák be; ilyen dolgokra van figyelmessége a polgári, kapitista osztálynak (Výkøiky posl. Slávika.), ellenben a fogyasztó szövetkezetek, az idevaló fogyasztó közönség érdekeit kevésbbé veszi tekintetbe.

A legutóbb tárgyalt Csehszlovákország és Magyar ország közötti kereskedelmi szerzõdésben hatalmas részt képvisel a határforgalom. A kis határforgalomra vonatkozólag ezen szerzõdés törvényes rendelkezéseket tartalmaz, mert nemcsak Magyarországgal van közös határa a Csehszlovák republikának és a határmenti lakósság ezer érdekével fûzõdik a határ ontúli lakóssághoz; a mai országhatár szerint pedig igen nehéz a határforgalom.

Mi elvileg természetesen minden vám ellen vagyunk akkor, amikor propagáljuk a világ összes államainak szovjetszövetségekben való egyesülését. Tudjuk azonban, hogy a mai, tehát a békekötés utáni államok határai nem természetes határok, hanem megfelelõek annak a politikai helyzetnek, mely szerint azon államok a békeszerzõdés idején gyõztes vagy legyõzött államok voltak-e. Kétségtelen, hogy ezen államok nem gazdasági egységek és éppen erre ninesenek tekintettel a vámtörvény létrehozói. Az osztrák-magyar monarchia egy vámterület volt, má pedig ezen a területen 4-5 vámterület van, 4-5 államnak van határa. Mit jelent ez? Ez azt jelenti kétségtelenül, hogy helyes politikával a mai polgári államban is módot kell találni arra, hogy egybetartozó gazdasági területeken az árúk kicserélése könnyebb legyen és semmi körülmények között nem lehet uralkodó szempont itt az állam financiális szempontja. Határozott szempont az volna, amit mi propagálunk, vagyis nem engedni be, vagy csak igen magas vámtétellel a fényûzési cikkeket, a finom parfümöket, selymeket stb., mert aki ezt meg tudja venni, az fizesse a vámot, de törölni kell minden vámot, mely a szegény néposztály megélhetését megnehezíti.

Mi a törvényjavaslat ellen fogunk szavazni fõképpen azért, mert a törvény egyes rendelkezései tisztára mellõzik a dolgozók érdekeit és mert e törvény hihetetlenül nagy teljhatalmat ad a pénzügyi közegeknek, a vámügyi hatóságoknak.

Mi hirdetjük azt, amit a genfi konferencia most megállapított, hogy le kell építeni a vámokat; hirdetjük azt, hogy a proletárállamban is szükségesek erõs védõvámok, hogy az odavaló lakósság, a dolgozók megélhetését megkönnyítsék; hirdetj ük erõsen azt - amikor ezen törvény ellen szavazunk - hogy tiltakozunk minden célzat ellen, amely bármely állam ellen vámháborút akar indítani, mert minden vámháború brutális és sújtja a lakósság azon részét, mely nem tehet a vámháború oktroj álásáért.

Fokozatosan óvatosak vagyunk minden rendeleti jog irányában, melyet a kormány fenntart magának és nem tagadjuk azon gyanunkat, hogy ez a rendeleti jog feltétlenül azt célozza, hogy ha szükséges lesz, ha háború jönne, a kormány a már most érvényes törvény alapján élhessen rendeleti jogával.

Mi ezen törvényjavaslat ellen fogunk szavazni. (Potlesk komunistických pooslancù.)

4. Øeè posl. Siegela (viz str. 2552 tìsnopisecké zprávy):

Verehrte Damen! Verehrte Herren! Zunächst muß ich feststellen, daß der Ausschußbericht über den in Verhandlung stehenden Gegenstand erst vor einer Stunde im Hause aufgelegt wurde, was ich entschieden als parlamentswidrig bezeichnen muß.

Der Herr Berichterstatter hat eingangs seiner Ausführung darauf hingewiesen, daß im Staate tatsächlich eine große Anzahl von schlechten Straßen und Wegen besteht. Nun muß aber auch auf die Ursachen hingewiesen werden, warum denn diese Straßen tatsächlich so schlecht und mangelhaft sind. Wenn wir heute auf die Staatsstraßen hinauskommen, so sehen wir dort eine geradezu verwahrloste Straßenpflege. Es wäre zweckentsprechend, daß seitens des Ministeriums nach dieser Richtung hin genaue Vorschriften, wie eine Straße gepflegt und wie sie gehalten werden muß, herausgegeben werden. Wenn ich heute einen Straßenzug gut erhalten will, so muß ich zunächst auf einer gewissen Straßenstrecke in bestimmten Abständen gewisse Mengen von sogenanntem gutem kleinen Schotter ablagern und muß dann, wenn die Regengüsse eintreten, wo ich genau die Senkungen und Erhabenheiten beobachten kann, ob nun groß oder klein, mit dem sogenannten kleinen Schotter füllen. Wenn man eine solche Straßenpflege rationell und mit Umsicht durchführt, so werden tatsächlich auch die Straßen viel besser sein.

In den meisten Bezirken Ostböhmens, die sich ein Beispiel daran genommen haben, wie man in Deutschland drüben Straßen baut, sind die Straßen schon sehr gepflegt. Selbst was den Neubau von Straßen anlangt, sind wir im èechoslovakischen Staate sehr weit im Rückstande, was übrigens auch im alten Österreich der Fall war. Wenn man in Deutschland drüben Straßen baut, wird dreifacher Schotter und zwar der Qualität nach grober, mittlerer und der sogenannte kleine feine Schotter aufgelegt. Wenn man hier bei uns Straßen so bauen und die vorschriftsmässige dauerhafte Walzung vornehmen würde, so könnte eine solche Straße lange standhalten. Den Befürchtungen des Berichterstatters, daß man vielleicht von Prag Straßen nach den Badeorten Karlsbad, Teplitz u. s. w. bauen würde, brauchen wir wohl keinen Glauben zu schenken, denn bei der Art und Weise, wie in diesem Staate seit jeher deutsche Gebiete und die deutsche Bewohnerschaft behandelt wurde, wissen wir genau, wohin man die Straßen bauen wird und bei der Großmannssucht in diesem Staate wird man doch an erster Stelle strategische Straßen bauen. Meiner Meinung nach soll man erst an neue Straßenbauten schreiten, bis man daran gegangen ist, die vorhandenen Straßen in guten Zustand zu versetzen, was übrigens auch die Meinung der Fachmänner in den deutschen und èechischen Gebieten ist.

Ich komme nun auf das Gesetz selbst zu sprechen. Nach den Bestimmungen des § 1 dieses Gesetzes wird bei dem Ministerium für öffentliche Arbeiten ein staatlicher Straßenfond errichtet und dieser soll als juristische Person selbständige Rechte und Pflichten übernehmen. Nach außenhin ist die Vertretung dem Minister für öffentliche Arbeiten und, insoferne es sich um Anleihen handelt, gemeinsam mit dem Finanzminister übertragen. Gegen diese Bestimmung wäre, wenn eine gerechte Beurteilung und Verwendung der aufzubringenden Mittel zu erwarten wäre, im wesentlichen nicht viel einzuwenden, da auch die Automobil - und Motorradbesitzer und nicht an letzter Stelle auch sämtliche Fuhrwerksbesitzer ein eminentes Interesse daran haben, daß das bestehende Straßenelend im Staate eine Besserung erfährt.

Richtiger wäre es aber wohl, daß mit der Verwaltung ein vollkommen selbständiger, dem Ministerium für öffentliche Arbeiten unterstellter Straßenbaurat betraut würde. Im § 2 wird davon gesprochen, daß die durch dieses Gesetz aufzubringenden Mittel für eine Verbesserung der Staatsstraßen und zur Gewährung von Beiträgen für eine Verbesserung von Landes- und Bezirksstraßen verwendet werden sollen, insoweit es sich um Strecken für Ferntransporte handelt und auch um solche, deren Gegend eine regelmäßige Massenbeförderung ermöglicht. Die Auslegung der Bestimmungen dieses Paragraphen kann in dieser besten Form geschehen und es ist wohl auch deshalb schon mit Absicht vermieden worden, die Worte "und Gemeindestraßen" mit hineinzunehmen. Es werden also die Städte, von denen einzelne oft kilometerlange Straßenstrecken infolge ihrer ständigen baulichen Entwicklung zubauen, zu verbessern und zu erhalten haben, leer ausgehen, deshalb leer ausgehen, weil gerade sie es sind, die schon seit jeher der Straßenpflege eine erhöhte Aufmerksamkeit schenkten. (Výkøiky posl. L. Wenzela.)

Diese finanzielle Benachteiligung der Städte halte ich für außerst ungerecht, denn nicht immer sind es Staats-, Landes- oder Bezirksstraßen - von den Gaustraßen will ich in der Folge nicht mehr sprechen, denn die Gaue sind ja durch die Verwaltungsreform schon zu Grabe getragen worden - welche die Stadtgebiete durchziehen, sondern vielfach - und dies ist auch in Trautenau der Fall - sind es auch Gemeindestraßen, die durch den Automobilverkehr stark frequentiert werden. Der Trautenauer Bezirk hat eine Straße vollkommen tadellos gebaut mit großem Kostenaufwande, und trotz des Umweges, der gemacht werden muß, benützen sämtliche Autofahrer diesen Straßenzug und fahren nicht auf der Staatsstraße. Ich habe schon eingangs meiner Ausführungen dem Zweifel gerechter Beurteilung Ausdruck gegeben und ich wiederhole, ja ich behaupte, daß die Verwendung der aufgebrachten Mittel zuerst strategischen und bestimmten nationalen Zwecken zugutekommen wird, d. h. man wird zu allererst eine Verbesserung der Straßen in den èechischen, slovakischen und karpathorussischen Gebieten vollziehen und damit wird dem nationalen und strategischen Zwecke in allererster Linie gedient werden. Wenn die verehrten Damen und Herren dieses Hauses einen Straßenskandal allerersten Ranges sehen und genießen wollen, dann lade ich sie zu einer Auto- oder Wagenfahrt in das Riesengebirge ein. Wenn sie dort die Strecke von Trautenau bis Jungbuch zur Aupabrücke in irgendeinem Wehikel entlang fahren, so würden sie nach Passierung dieser Strecke es Gott danken, daß sie keine Erschütterung oder Darmverschligung bekommen haben. Und diese Straßenstrecke ist eine staatliche. Von einer Beschotterung dieses Straßenstückes ist überhaupt keine Rede mehr, denn fast durchgehend müssen alle Fahrzeuge über die herausragenden Sturzsteine hinwegfahren, die oft bis 70 mm hinausragen. Hiebei muß von dieser Stelle aus anerkannt werden, daß der Bezirk Trautenau seine Straßenstrecke, die an die genannte Skandalstrecke in der Fortsetzung anschließt, keinerlei Mittel gescheut hat, die Straßen verhältnisse durch geeignete Pflasterung zu verbessern. Gerecht wäre, wenn die Verwendung der Mittel entweder nach Kammergebieten oder nach den Gebieten der politisch en Bezirksverwaltungen durch einen zu errichtenden Straßenbeirat so aufgeteilt würden, daß 70% in jenen Gebieten, in welchen die Mitte aufgebracht wurden, für Staats-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen Verwendung finden, und daß der Rest von 30% zur allgemeinen Verwendung für Straßenzwecke verausgabt würde. Wenn im § 4 ausgesprochen wird, daß die Anleihen bis zur Höhe von einer Milliarde bei der Zentralsozialversicherungsanstalt für Zwecke der Straßenverbesserungen aufgenommen werden sollen, so kann mich diese Bestimmung nicht befriedigen, weil dadurch auf unabsehbare Zeit hinaus diese Geldquelle für von Bezirken und Gemeinden benötigte Kredite zur Erfüllung ihrer kulturellen, wirtschaftlichen und humanen Verpflichtungen dadurch für diese verschlossen wird. Ist schon durch die harten Bestimmungen der Verwaltungsreform es den Gemeinden, namentlich den Bezirken, Städten und Märkten, geradezu zur Unmöglichkeit gemacht worden, sich Geldmittel zu beschaffen, so wird durch dieses Gesetz eine neue Maßnahme des Verbotes der Geldbeschaffung für diese in verschleierter, aber absichtlicher Weise gezeitigt. Fachkreise behaupten, daß dann, wenn eine radikale Lösung des bestehenden Straßenskandals her beigeführt werden soll, 21/2 Milliarden Kè erforderlich wären. Damit soll von mir aber nicht gesagt werden, daß diese radikale Lösung sofort und schnell zu erfolgen hätte. Die bisher im Budget für das Kapitel "Straßenausgaben" eingestellte Summe müßte unbedingt noch wie vorher immer wieder für dieses Kapitel eingestellt und auch tatsächlich dafür verausgabt werden. Es wird in Hinkunft aber auch notwendig sein, daß jene Bestimmungen, welche den Lastenfuhrwerksverkehr in Bezug auf Felgenbreite betreffen, strengstens gehandhabt werden, denn ich wage zu behaupten, daß Lastwagen für Zugtiere dann, wenn die Felgenbreite nur 80, in vielen Fällen sogar nur 60 mm beträgt, bei schwerer Belastung auf die Straßen ebenso schädlich einwirken wie ein Auto. In der Regel sind es landwirtschaftliche Fuhrwerke, die oft mit der bereits angedeuteten Felgenbreite schwere Holzlasten transportieren, und das ist besonders in der Regenzeit für alle Straßen ohne Ausnahme, auch für die Feld und Waldwege, von größtem Nachteil. Wir haben zur Zeit der Nonnenkatastrophe geradezu die eingenartigsten Erscheinungen in Ostböhmen beobachten können. Der Trautenauer Bezirk hat seine Straßen vollkommen tadellos gewalzt und sie mit großem Kostenaufwand in guten Zustand versetzt. Dadurch, aber, daß Fuhrwerke, die schwer mit Holz belastet waren und eine Felgenbreite von 70 bis 80 mm hatten, sind die Straßen in einen furchtbaren Zustand versetzt, ruiniert worden. Es ist aber auch für die Landwirte und deren Zugtiere zweckdienlicher, wenn Wagen, die von zwei Zugtieren gezogen werden, eine Felgenbreite von mindestens 100 mm aufweisen.

Der § 9 spricht davon, welche Fahrmittel befreit sind. Diese Bestimmungen erscheinen mir entschieden als zu weitgehend. In Deutschland sind von dieser Steuer nur die unter Punkt 2 dieses Paragraphen genannten Fahrzeuge und Einrichtungen befreit. Die Besteuerung nach Zylinderinhalt, wie sie im § 11 angeführt ist, scheint mir keine gerechte Besteuerung zu sein. Es kann beispielsweise ein Automobil mit drei Liter Zylinderinhalt im Jahre die 10fache Kilometeranzahl zurücklegen als ein solches mit 6 und mehr Liter Zylinderinhalt. Gerechter wäre die Besteuerung nach dem tatsächlichen Benzinverbrauch, allerdings müßte für die Autos ein eigenes Benzin erzeugt werden mit angenehmerem Geruch. (Posl. dr Schollich: Es stinkt schon ohnedies genug im Staate!) Jawohl, es stinkt so manches hier.

Wenn auch die im Entwurf angeforderte Steuer das vier bis fünffache von jener beträgt, welche jetzt schon die Gemeinden für ihre Zwecke einheben, so wird sie von den Automobilbesitzern nach meinen bisherigen Informationen dennoch ohne besonderen Widerstand geleistet werden, wenn eine tatsächliche Verbesserung der Straßen in zweckdienlicher und unparteiischer Weise zur Ausführung kommt.

In § 11 wird auch gesagt, daß für Fahrzeuge mit Vollgummireifen 50% und für solche mit Kammergummireifen 20 % Zuschlagserhöhung eingehoben werden. Für die Erhaltung der Straßen wäre es aber wohl am zweckdienlichsten, wenn die Verwendung solcher Bereifungsarten in einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt überhaupt verboten würde.

Am Schlusse meiner Ausführugen möchte ich noch hervorheben, daß die Bestrafung d. h. die Verwendung der Strafgelder, wie sie in § 20 dieses Gesetzes ausgesprochen ist, keine gerechte ist. Die Strafgelder - und das ist auch die Ansicht der an diesem Gesetz interessierten Kreise - sollen ebenfalls den Straßenfonds zugeführt werden. Da in dem Wortlaut des Gesetzes über den Straßenfonds nichts enthalten ist, was die Gewähr bildet, daß die aufgebrachten Gelder im Verhältnisse zur Leistung wieder verwendet werden, so ist auf Grund der bisher im Staate gemachten Erfahrungen zu erwarten, daß der starke Zustrom dieser Steuergelder aus deutschen und hauptsächlich aus industriellen Gebieten zu diesen Fonds in der Hauptsache wieder nur in nicht deutschen Gebieten Verwendung finden wird.

Aus diesen Gründen wird die deutsche Nationalpartei gegen dieses Gesetz stimmen. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

5. Øeè posl. Eckerta (viz str. 2559 tìsnopisecké zprávy):

Geehrte Damen und Herren! Der in Verhandlung stehende Regierungsentwurf betreffend Schaffung eines stattlichen Straßenfonds soll der dringenden Notwendigkeit der Besserung unserer Straßenverhältnisse dienen. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß das Straßenwesen im ganzen Staatsgebiete sich in einem sehr unbefriedigendem Zustand befindet und dadurch einen empfindlichen Mißstand für unseren Straßenverkehr darstellt. Manche Straßen, die dem Fernverkehr dienen sollen, befinden sich in einem derartigen Zustand, daß es insbesondere für den Automobilverkehr direkt lebensgefährlich ist, dieselben befahren zu müssen. So sind z. B. die Staatsstraßen im Gebiete der Weltkurorte an den meisten Stellen geradezu unpassierbar und ist es nur der übergroßen Vorsicht der Beteiligten zuzuschreiben., wenn Unglücksfälle sich sehr selten ereignen, und dadurch größere Schäden, für welche der Staat aufzukommen hätte, noch nicht entstanden sind. Es soll hiebei nicht die Prestigefrage des Staates gegenüber den vielen Ausländern, die diese Strecken passieren, angeschnitten wer den - weil wir hiebei bestimmt in der Kategorie Albanien und Galizien rangieren würden - sondern es muß dies als eine eminent wichtige Wirtschaftsfrage behandelt werden. Die Unpassierbarkeit solcher Straßenzüge verleidet vielen Ausländern den Besuch der Gebiete dieses Staates und dadurch entsteht ein ganz bedeutendes Manko aller Art Einnahmen, die nur jene Kreise richtig ermessen können, welche wissen, was der Fremdenverkehr für alle Schichten der Bevölkerung bedeutet. Auch für den Staatssäckel selber bedeutet er eine Quelle reicher und großer Einkünfte, sodaß mit voller Berechtigung verlangt werden kann, daß der Staat selber ein Interesse daran haben muß, gerade dem Straßenverkehr in solchen Gebieten ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Wie die Verhältnisse heute liegen, ist es geradezu unmöglich, diese Straßen zu befahren, wenn man nicht das Fahrzeug, das eigene und das Leben anderer riskieren will. Diese unbeschreiblichen Zustände der Straßen haben leider im bösen Sinn dieselbe Berühmtheit erlangt, wie die Weltkurorte im guten. Ich behaupte sogar, daß die Straßenverhältnisse, neben anderen Spezies des Staates, die Èechoslovakei bekannter gemacht haben, als die Millionen verschlingende Auslandspropaganda unseres Herrn Außenministers Dr Beneš. Vielleicht genügt es diesbezüglich, auf einige solche Momente hinzuweisen. In einer englischen Automobilzeitung wird vor dem Besuche der Weltkurorte in der Èechoslovakei wegen des unmöglichen Zustandes der dortigen Staatsstraßen gewarnt. In der deutschen Sportzeitung von 26. Juli 1926 erschien ein Artikel über die ungewöhnlich schlechten Zustände der Straßen zu den Weltbädern, indem es unter anderem heißt, es sei bekannt, daß ein Automobilist, dem sein Auto wert sei, lieber einen großen Bogen macht, als daß er schlecht befahrene Straßen nehmen würde. Dieser große Bogen wird schließlich, wenn man die große Konkurrenz der reichsdeutschen Kurorte in Erwägung zieht, auch aus einem anderen Gesichtspunkte erklärlich. Auch die deutsche Automobil- und Flugzeitung für die Èechoslovakische Republik hat in mehreren Artikeln über den schlechten Zustand der Straßen geschrieben und zahlreiche Provinzblätter und Tageszeitungen des In- und Auslandes haben in ausführlicher und begründeter Weise vor der weiteren Öffentlichkeit erörtert, daß das Befahren dieser Straßen lebensgefährlich ist, da das Ausweichen einander begegnender Kraftwagen infolge des schlechten Zustandes der Fahrbahn beinahe unmöglich ist. Wenn hinzugefügt wird, daß außer diesen in solchem Zustande sich befindlichen Straßen, im ganzen Staatsgebiete nicht viele besser sind, so wird das Bild der tatsächlichen Zustände zwar nicht ein vollständiges, aber gewiß ein derartiges, daß jeder Faktor die Notwendigkeit der unbedingten Abhilfe wird zugeben müssen. Andere Staaten, die ärmer sind als die Èechoslovakei, z. B. Österreich, verwenden im Verhältnisse ein Vielfaches zur ordnungsmäßigen Ausgestaltung und lnstandhaltung des Straßenwesens. In England, in Italien und auch in der Schweiz werden sogar eigene Automobilstraßen errichtet. In Deutschland und in Frankreich wird der Umgestaltung und der Vervollkommung der bestehenden Straßen durch Konservierung der Straßendecke eine erhöhte Sorgfalt gewidmet. Der französische Minister für öffentliche Arbeiten, Tardieu, erklärte im Vorjahre in der Deputiertenkammer, daß die Steuern von Mineralölen und Automobilen im Jahre 1925 insgesamt 741 Millionen Franken, in 9 Monaten des Jahres 1926 749 Millionen Franken gebracht haben, wogegen für die Verbesserung und Instandhaltung der Straßen im Jahre 1925 ein Betrag von 235 Millionen Franken, im Jahre 1926 in 9 Monaten ein Betrag von 264 Millionen Franken verausgabt wurde. Obwohl demnach von den Steuern, die von den Automobilbesitzern entrichtet wurden, kaum ein Drittel auf die Herrichtung der Straßen entfällt, wurden doch bis Ende des Jahres 1926 6050 km Straßen ordnungsmäßig geschottert und geteert und bis Jahresschluß 1927 sollen insgesamt 10.000 km französische Straßen von dem Gesamtnetz im Ausmaße von 40.000 km ordnungsmäßig hergerichtet werden. Der Minister verwies hiebei mit Recht auf die Bedeutung von gut gepflegten Straßen für die Entwicklung des Automobilismus, der wertvolle Auslandsvaluten ins Land bringt, und auch in abgelegenen Provinzorten einen blühenden Handel in verschiedenen Zweigen erzeugt. Auch bei uns kann behauptet werden, daß insbesondere der Fremdenverkehr, von dessen Erträgnissen ganze große Gebiete des Staates ihre Existenz fristen - ich will hiebei wiederum auf die großen Kurorte verweisen - eine bedeutende Entwicklungsmöglichkeit haben würden, wenn sie nicht infolge der desolaten Zustände der Straßen von dem großen internationalen modernen Verkehr hermetisch abgeschlossen wären. Daß dabei auch andere Industriezweige und vornehmlich Handel und Gewerbe, sowie auch die Landwirtschaft infolge der leichteren Beförderung ihrer Erzeugnisse oder Produkte an den Absatzort wieder aufblühen würden, muß jedem objektiv Urteilenden klar sein.

Der zu schaffende Straßenfond kann aus all dem Gesagten nur begrüßt werden, wenn er tatsächlich zur Verbesserung und Instandhaltung des Straßennetzes voll verwendet wird (Výkøiky posl. L. Wenzela a Krebse.) und wenn keine Belastung des Wirtschaftslebens eintritt, welche die Automobilindustrie hemmt und dadurch die Angestellten und die Arbeiterschaft in der Arbeitsmöglichkeit kürzt.

Als wichtig in den Bestimmungen halte ich, daß ergänzend nach § 6 der Minister für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Finanzminister verpflichtet wäre, sich von den Beschlüssen des Straßenbeirates leiten zu lassen, der nicht nur als beratende, sondern auch als entscheidende Körperschaft zu fungieren hätte. Außerdem sollte der Straßenbeirat das Recht haben, initiative Anträge einzubringen, insbesondere in Sachen der Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes und der Straßengesetzgebung. Dem Straßenbeirat wäre auch in bestimmten Fristen ein Bericht über den Stand und die Verwendung des Fondes Bericht zu erstatten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch bitten, daß Vorsorge getroffen wird, daß nicht etwa der Fond mit unnützen und hohen Kommissionenkosten, sowie mit einer überflüssigen Agenda der schriftlich en Erledigungen belastet wird.

Nach dem Wortlaut des § 2 sollen die Mittel des Fondes nicht zur Deckung der regelmäßigen Straßenaufwendungen Verwendung finden. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.) Deshalb wäre es zu empfehlen... (Výkøiky. - Posl. L. Wenzel: Das soll in das Gesetz hinein, in den Text!) Ich stehe auch auf diesem Standpunkt. (Výkøiky.) Herr Koll. Wenzel auch Sie wären nicht imstande das durchzusetzen, wenn Sie dort säßen. (Posl. L. Wenzel: Dann hau ich in die Kommode, wenn es nicht geht!) Sie haben Gelegenheit, dasselbe zu machen, vielleicht kônnen Sie es besser machen. (Výkøiky.) Wir wissen, was wir wollen, ich weiß nur nicht Koll. Wenzel, ob Du weißt, was Du willst. (Výkøiky.) Deshalb wäre es zu empfehlen, daß der Rest der laufenden Einnahmen stets nur zur Verbesserung der im gleichen Paragraph bezeichneten Straßen verwendet würde und zwar in der Weise, daß ein Teil für die vom Ministerium für öffentliche Arbeiten unternommenen Herrichtungen, Straßenneubauten oder Rekonstruktionen, der an dere Teil für die von den Bezirken oder Gemeinden unternommenen Ausbesserungen verwendet wird und zwar mit entsprechender Berücksichtigung der Steuerleistungen der einzelnen Länder. Die Zuweisung aus dem Fonde dürfte nicht zur Bedeckung der Kredite für die regelmäßigen Instandhaltungskosten der Straßen Verwendung finden, welche Kosten wie bisher aus den ordentlichen Einnahmen des Staates, bezw. der Länder, Bezirke oder Gemeinden zu bestreiten wären, sondern wäre lediglich zur Erhöhung dieser Kredite für Straßenverbesserungen zu verwenden.

Den Gemeinden war nach § 38 des Gesetzes vom 12. August 1921, Nr. 329 S. d. G. u. V., welches die vorübergehende Regelung der Finanzwirtschaft regelte, die Möglichkeit gegeben, eine Gemeindeabgabe vom Besitze motorischer Transportmittel einzuheben. Nun wird ihnen aber dieses Recht nach § 22 des in Behandlung stehenden Gesetzes genommen. Dadurch werden nun viele Städte in die unangenehme Lage kommen, einen wesentlichen Einnahmeposten zu verlieren und dadurch naturgemäß für ihre Straßen weniger aufwenden können, wenn ihnen nicht die Möglichkeit gegeben wird, die hiezu notwendigen Gelder in einer anderen Art, wie es auch der Herr Finanzminister Dr Engliš in einer Rede in Preßburg angedeutet hat, zuzuwenden. Allerdings besteht dann die Gefahr, daß wieder nur die im Wirtschaftsleben schaffenden Stände, welche ohnehin unter den Lasten der Stedern und öffentlichen Abgaben seufzen, getroffen werden.

In Bezug auf die Besteuerung, die der § 11 regelt, muß erwähnt werden, daß die gewählte Art der Bemessung nach dem Cylinderinhalt nicht die glücklichste ist, weil hiebei die heimischen Wagentypen sehr schwer getroffen werden und befürchtet werden muß, daß dadurch die heimische Automobilindustrie geschädigt wird. Eine verhältnismäßig niedere Besteuerung bringt eine raschere Verbreitung der Automobile, sodaß der anfänglich niedere Steuerertrag durch das spätere raschere Anwachsen der Anzahl der Automobile wieder wett gemacht würde. Außerdem würde dadurch die heimische Automobilindustrie besser beschäftigt und könnte dann naturgemäß auch eine höhere Erwerb- und Umsatzsteuer entrichten. Im übrigen wird diese neue Steuer bedeutend höher sein, als die bisherige Gemeindeabgabe von Motorfahrzeugen. Die Erhöhung beträgt bei Personenautos annähernd 30 bis 100 %, bei Lastenautos 40 bis 240% und bei den kleinsten Typen sogar bis 800%. Bei Traktoren rund 440%, wobei zu bemerken ist, daß sie zum Großteil zu Arbeiten außerhalb der Straße wie z. B. zu landwirtschaftlichen Arbeiten usw. verwendet werden. Hiebei wäre zu verlangen, daß der Steuersatz ermäßigt würde. (Výkøiky: Der bekommt eine Rüge!) Die tut nicht weh, Herr Kollege!

Gegen die Sätze für Probefahrten muß im Interesse sowohl der Erzeuger, als auch der Händler entschiedenst protestiert und gefordert werden, daß diese Sätze mindestens auf die Hälfte herabgesetzt werden, weil eine größere Anzahl von Prüfungsmarken, die in der Regel vorhanden sein müssen, die Erzeugung und den Handel außerordentlich schwer belasten.

Im § 14 wäre die vierteljährliche Entrichtung der Steuer, und zwar ohne Erhöhung zuzulassen, weil ja berücksichtigt werden muß, daß z. B. in Kurorten die Verwendung der Autotaxi nur während der kurzen Saison besteht und es nicht angeht, daß man derartig notwendige Verkehrsmittel, welche gewerbsmäßig in Verwendung stehen, genau so behandelt, wie ganzjährig in Verwendung stehende Luxusautos, wobei außerdem noch erwähnt werden muß, daß erstere der Erwerbsteuer unterliegen. Es muß von unserem Standpunkt betont und gefordert werden, daß hiefür in der Durchführungsverordnung für solche gewerbsmäßig in Verwendung stehende Autos besondere Begünstigungen eingeräumt werden.

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