Pátek 29. dubna 1927

Und horchen wir in unser Volk hinein, so finden wir, daß die Idee des freien völkischen Zusammenschlusses in den breitesten Schichten des Volkes und bei der weitaus größten Anzahl der Volksgenossen lebendig ist; ist sie auch oft nur in ein Hinterstübchen des Herzens gedrängt, so bricht sie im gegebenen Augenblicke doch immer wieder hervor. Um die Wahrheit dieser Behauptungen darzutun, ist es gar nicht nötig, auf die völkische Bewegung im Reiche, in Österreich, in den anderen Ländern mit deutschen Minderheiten, oder auf die völkischen Deutschen in diesem Staate hinzuweisen, sondern es genügt festzustellen, daß selbst die deutschen Regierungsparteien, die unter den heutigen Verhältnissen mit berechtigter Entrüstung den Vorwurf zurückweisen würden, sie stünden nicht ganz, sondern nur mit einem gewissen Vorbehalt auf dem Boden des èechischen Staates, es doch für notwendig und im demagogischen Sinne für angezeigt halten, in ihren großen programmatischen Kundgebungen auch irredentistische, großdeutsche Kernsprüche - gleich Lichtern in ein düsteres Gemälde - einzusetzen, so z. B.: "Niemand kann uns die Sympatien für das große deutsche Volk verbieten, deswegen haben wir die volle Berechtigung, nicht nur zu schielen nach Deutschland, sondern im vollen Licht des Tages frank und frei hinüberzuschauen," und es ist das Bedeutsame dabei, daß sie damit bei ihren Parteigenossen, nach den Zeitungsberichten wenigstens, stets den größten Beifall auslösen.

Die Idee, die Völker und ihre Minderheiten als solche staatsrechtlich zu organisieren, ist einmal unleugbar wirksam und lebendig, sie ist der Kernpunkt des ganzen Minderheitenproblems, mögen über die Art ihrer Durchführung noch so verschiedene Meinungen bestehen. Sie ist nicht nur eine echte Quelle öffentlichen Rechtes, sondern auch der Maßstab dafür, ob und inwieweit ein Staat, der völkische Minderheiten beherbergt, durch seine Gesetzgebung diese Forderung einer allgemein als notwendig empfundenen sittlichen Rechtsordnung auch verwirklicht hat oder nicht. Wie weit ist aber dieser Staat von dem entfernt, was da in dieser Beziehung sein sollte!

Hier wird immer mit einem gewissen heuchlerischen Augenaufschlag der Teil des Friedensvertrages, welcher über das Recht der deutschen Minderheit handelt, als eine Art objektiver Maßstab ausgegeben. Nach den gemachten Erfahrungen, insbesondere mit der Sprachenverordnung, wissen wir, daß er von den Regierenden höchstens als ein Höchstmaß dessen gewertet wird, was den Minderheiten zuzugestehen wäre, die Wirklichkeit bleibt aber weit selbst unter diesem Höchstmaß zurück. Wir anerkennen aber diesen Maßstab überhaupt nicht an, sondern wir besitzen für alle diese Dinge eben einen eigenen und wie wir mit guten Grunde glauben, einen richtigeren und zuverlässigeren, nämlich das allgemeine Rechtsgefühl, das nur eine Forderung kennt, das Selbstbestimmungsrecht der Nationen.

Das ist unser, der Minderheitsvölker in diesem Staate, Recht, und diesem Recht gegenüber steht drohend und finster die Macht des Staates.

Solange ein Staat seine Macht im Sinne der durch das allgemeine Grundgefühl als richtig anerkannten, sittlichen Grundsätze gebraucht, schafft er durch seine Macht auch das Recht, daher der Satz, Macht ist Recht; in dem Augenblicke aber, da er diese Grundsätze beiseite schiebt, wird aus der Macht die Übermacht, die Gewalt, und diese ist nicht mehr imstande, wahre Rechtssätze zu schaffen, sondern bloß Gewaltmaßnahmen. Und damit ist das Verhältnis der Minderheitsvölker, insbesondere des deutschen zu diesem Staate gekennzeichnet. Es ist kein Rechtses ist bloß ein Gewaltsverhältnis. Mit Gewalt aber schafft man keine innerpolitische Beruhigung, es wäre denn, daß man da an den Grundsatz der alten Metternichschen Zeit denkt: "Ruhe ist des Bürgers Pflicht.

"An dieser Tatsache nämlich des Gewaltverhältnisses, ändert auch der Umstand nichts, daß die deutschen Regierungsparteien an den geheimen und öffentlichen Beratungen und Abstimmungen der verschiedenen Organe der Regierung teilnehmen. Diese Tatsache verscheucht aber auch endgültig den ganzen Spuk der sogenannten deutschèechischen Symbiose. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Buday.)

Meint man damit Äußerungen und Äußerlichkeiten des Völkerlebens, wie Erwerbs- und Handelsbeziehungen, Verzahnung der Siedlungsgrenzen, gegenseitige Bastardierung, so mag das in gewisser Beziehung richtig sein, wenn auch da so manches einzuwenden wäre und die ganze Erscheinung als Ergebnis einer tausendjährigen Geschichte nicht weiter verwunderlich ist, aber die Bezeichnung Symbiose verliert sofort jede Berechtigung, wenn das Innenleben, die Gefühle, der Charakter der Völker in Betracht gezogen wird.

Da lehnen sich die Völker auf Grund ihrer natürlichen Gefühle grundsätzlich ab und die Ablehnung seitens der Slaven und Magyaren gegen die Deutschen ist weit stärker, als umgekehrt. Nicht gegenseitige Unterstützung, sondern Vernichtung des Schwächeren durch den Stärkeren lehren die hiesigen Verhältnisse.

Nur so ist es zu erklären, daß der èechische Staat bisher an dem Kern des ganzen Minderheitenproblems, das doch sein eigentliches Staatsproblem ist, geflissentlich vorbeisah und nicht duldete, daß es irgendwie, selbst in der leisen Form einer Revision der parlamentarischen Geschäftsordnung angeschnitten worden wäre.

Die èechischen Machthaber gestatten den zwei deutschen Parteien die Teilnahme an ihren Beratungen, wie wir heute wissen, nur "ohne der Voraussetzung irgend eines nationalpolitischen Programmes". Vor Tisch allerdings las man das anders. Ich kann mich sehr wohl erinnern, daß im vorigen Frühjahr Mitglieder der deutschen Regierungsparteien von schriftlichen Abmachungen und einer ganzen Leporelloliste von nationalpolitischen Forderungen zu berichten wußten, deren allmähliche Erfüllung ihnen von der Gegenseite zugesagt worden wäre.

Daher können auch die deutschen Regierungsparteien nicht an den Kern des Staatsproblems heran. Sie müssen sich mit wirtschaftlichen und Kulturfragen befassen und da nur so weit, als es ihnen ihre èechischen Herren gestatten und nennen das leuphemistisch "Teilhaben an der Macht im Staate" und "Mitregieren". Wäre dem anders, würde offenbar, daß durch die Mitarbeit der deutschen Parteien das Problem der Minderheiten angeschnitten und eine alle Teile befriedigende Lösung auch nur versucht würde, so würde meine Partei die erste sein, welche da aufhorchen und den neuen Kurs registrieren würde.

So aber muß festgestellt werden, daß nur das machtvolle Auftreten der Opposition es erreicht hat, daß die sogenannte Verwaltungsreform wenigstens teilweise umgearbeitet werden soll. Wir sind begierig, was da herauskommen wird. Das Wesen dieser Reform ist die weitere Drosselung, ja Vernichtung der autonomen Verwaltung, ihre Überführung für Land und Bezirk in die Hände der Staatsverwaltung. Mögen sich auch Wirtschaftsfanatiker aller Nationen für sie begeistern, uns schwindet mit der autonomen Verwaltung die einzige Zelle des staatlichen Verwaltungsorganismus, in der ein völkisches Eigenleben überhaupt möglich ist.

Wenn in dieser Beziehung wesentliches erreicht würde, dann vielleicht könnte von einem Aktivismus der deutschen Parteien gesprochen werden.

Dasselbe gilt analog für die ganze Steuerreform. Alle sogenannten maßgebenden Faktoren vom Herrn Finanzminister angefangen sind überzeugt, daß die Steuern in jeder Richtung viel zu hoch sind und das Wirtschaftsleben erdrücken. Anstatt aber die Ausgaben des Staates entsprechend seinen wirtschaftlichen Kräften herabzusetzen, müht und plagt man sich in monatelangen Beratungen ab, die Summe des einmal unabänderlichen Staatserfordernisses auf die einzelnen Arten des Einkommens aufzuteilen, und es ist dabei das interessante, daß diejenigen, welche sonst immer den volkswirtschaftlichen Erwägungen den Vorrang vor den politischen einräumen, nunmehr das Umgekehrte tun und ihre augenblicklich günstige politische Lage rücksichtslos ausnutzen.

Das Staatserfordernis selbst ist aber eine Größe, die nicht angetastet werden darf, ist es doch das Ergebnis der immer noch im französischen Kurse schwimmenden Außenpolitik dieses Staates. So wird auch in dieser hochwichtigen Frage das Pferd von rückwärts aufgezäumt.

So muss sich der deutsche Teil der èechischen Regierungsparteien allerdings begnügen, eine Atmosphäre der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit und dadurch eine Besserung der nationalen Lage zu schaffen. Abgesehen, daß dieser Satz nach dem, was wir hier seit dem vorigen Frühjahr erfahren haben, nur als Wunsch für eine ungewisse Zukunft aufgefasst werden kann, ist diese Art von Zusammenarbeit ja nur dadurch möglich geworden, daß die Aktivisten sie vollkommen voraussetzungslos leisten, also sich aller und jeder positiven politischen Idee entäußert haben. Eine derartige Selbstlosigkeit und Bescheidenheit ist allerdings neu, aber sie ist nichts weniger als eine Idee und vor allem auch nicht fruchtbar.

Wir Deutschnationalen können beim besten Willen keine Früchte erkennen, welche diese neue politische Idee dem deutschen Volkstum getragen hätte. Allerdings sind wir uns dessen bewusst, daß man in der Politik über das Wesen eines Erfolges ganz verschiedener Meinung sein kann und daher auch Zuwendungen rein vermögensrechtlicher Natur seitens der Regierung, welche unmittelbar oder mittelbar in die Taschen von Einzelnen oder ganzer Parteiorganisationen fließen, als solche wünschenswerte Früchte und Erfolge bezeichnen und sogar vertreten kann, während wir, die wir schon einmal etwas kritisch veranlangt sind, in solchen Fällen höchstens von politischer Korruption sprechen würden.

Wir wollen schließlich zugeben, daß es den deutschen Ministern möglich war, in ihren eigenen Ressorts in einigen Einzelfällen ihren eigenen Willen durchzusetzen, aber über bloße Ansätze ist es auch da nicht hinausgekommen.

Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, betreffs des Sprachenrechtes der Ausländer dem Herrn Justizminister etwas vorzuhalten. Die Ministerbank ist leider leer. Weit und breit ist niemand zu sehen; es ist so, als ob hier über alles andere, nur nicht über Minister gesprochen würde, und doch, glaube ich, daß gerade heute an diese Stelle jene Männer gehören, denen wir alle doch so manches zu sagen haben. (Výkøiky na levici.) Und insbesondere dem abwesenden Herrn Justizminister. (Výkøiky na levici.)

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof hält, wie bekannt, auch in seinen jüngsten Entscheidungen an seiner insbes. in den Entscheidungen vom 5. Oktober 1921, Z. 12.285, 14. Feber 1923, Z. 2807, 16. Mai 1925, Z. 13.137/24, 16. September 1925, Z. 17.139, ausgesprochenen und ausführlich begründeten Anschauung fest, daß auch fremde Staatsbürger der sprachlichen Minderheitsrechte teilhaftig sind, wenn sie Angehörige einer zulässigen Minderheitssprache sind. Alle Verwaltungsbehörden haben sich der Anschauung des Obersten Verwaltungsgerichtes unterworfen, sogar auch das Innenministerium. Hingegen hat das Justizministerium den gegenteiligen Standpunkt eingenommen, indem es sich auf den Plenissimarbeschluß des Obersten Gerichtshofes v. 20. Mai 1920, präs. 465/20, stützt. Nun ist aber der Oberste Gerichtshof keine Instanz in Sprachenfragen mehr, da Sprachenstreitigkeiten abgesondert von der Hauptsache als Sachen der Justizverwaltung zu entscheiden sind (nach § 7 Sprachengesetz und Art. 96 Sprachenverordnung). Das Justizministerium hat seinen Standpunkt auch nach Erscheinen der Sprachenverordnung nicht aufgegeben, ja ihn noch in der Entscheidung vom 9. März 1926, Z. 3418/26, und anderen ausdrücklich vertreten.

Es ist nun in diesem Staate der merkwürdige Fall eingetreten, daß über eine und dieselbe Rechtssache die zwei höchsten Gerichtsinstanzen ganz entgegensetzter Ansicht sind, sich ihre Entscheidungen diametral widersprechen. Es ist dies ein unhaltbarer Rechtszustand und der Herr Justizminister hat bisher nichts getan, um diesem Zustande, der nachgerade ein europäischer Skandal zu werden droht, ein Ende zu bereiten, obwohl er wohl der einzige dazu Berufene wäre. Ja es kommt noch besser.

Seit ungefähr drei Viertel Jahren hat das Justizministerium über keine der zahlreichen, das Sprachenrecht der Ausländer betreffenden Beschwerden mehr entschieden, während es andere Sprachenbeschwerden mit der in der Sprachenverordnung und im eigenen Erlasse Nr. 6/26 gebotenen Beschleunigung erledigt und auch vorher Beschwerden betreffend das Sprachenrecht der Ausländer rasch erledigt hat.

Nur diesem Säumnis des jetzigen Herrn Justizministers ist es zu danken, daß in letzter Zeit ein Kreisgerichtspräsident an einen ihm unterstehenden Richter den kategorischen Auftrag richtete, daß er mit Reichsdeutschen nur in der èechischen Sprache verhandeln und Eingaben von ihnen und von ihren Vertretern nur in dieser Sprache annehmen dürfe. Und das übergeordnete Oberlandesgericht billigte ausdrücklich diesen Vorgang!

Und noch eines Umstandes wäre in diesem Zusammenhange zu gedenken:

Seit dem Umsturz sind in die deutschen Gebiete eine Unmenge Richter und Beamte èechischer Nationalität versetzt, dagegen sind eine ganze Reihe deutscher Richter und Beamter ins èechische Gebiet und in die Slovakei versetzt und ihnen hiedurch schwerer Schaden zugefügt worden.

Mit Ausnahme von zwei oder drei der krassesten Fälle ist bis jetzt alles beim alten geblieben.

Gerichtshofpräsidenten und -Vizepräsidentenstellen waren und sind noch im deutschen Siedlungsgebiet zu besetzen. In einzelnen Fällen - so in Brüx - wurde ein Èeche ernannt, sonst aber sind die Stellen noch offen.

Man wird doch wohl voraussetzen können, daß auch nach der mit allgemeiner Spannung erwarteten Systemisierung der Beamtenstellen jeder Gerichtshof seinen Präsidenten haben wird, daher eine diesbezügliche Ausrede zurückgewiesen werden müßte.

Weiß der Herr Justizminister von alle dem nichts oder traut er sich hier nicht einzuschreiten?

Hier handelt es sich doch nicht einmal um eine Mitarbeit, ein Mitregieren, es ist doch sein eigenes Ressort, warum erledigt er die Beschwerden der Reichsdeutschen nicht, fällt ihm da das Regieren gar so schwer? Fast scheint es, daß er schon möchte, aber er darf nicht wie er wollte.

Und so wie in diesem Falle, sieht es mit den Erfolgen und dem Anteilhaben an der Macht, der Mitarbeit im Staate überhaupt aus; sie möchten schon, aber sie dürfen nur das tun, was die anderen wollen. Und so sieht auch die Atmosphäre aus, in der solche Mitarbeit zugelassen wird.

Unter solchen Umständen kann es niemanden Wunder nehmen, daß die Èechisierungsarbeit der ganzen Staatsverwaltung unaufhaltsam weiter schreitet, daß dank der Bodenenteignung überall èechische Kolonien im deutschen Gebiet entstehen, daß nirgends mehr eine schwarz-rot-gelbe Fahne gehißt werden darf, ohne daß die politische Bezirks- und Landesverwaltung darin eine Provokation der èechischen, ortsansässigen Minderheit sehen und deshalb bestrafen würde, wenn auch diese Minderheit nur aus dem èechischen Gendarmen und seiner Familie besteht, wohingegen die èechischen Massen-Provokationsausflüge ins deutsche Gebiet, die bereits für die allernächste Zeit angekündigt sind, ohneweiters für zulässig erklärt werden. Der Deutsche hat sich jederzeit provozieren zu lassen, das ist ein Artikel der jetzigen ungeschriebenen Verfassung. Auch in der Schulfrage vermögen wir beim besten Willen keine Abwehr vom alten Kurse wahrzunehmen.

Den Herrn Arbeitsminister möchte ich in diesem Zusammenhange fragen, wo steckt das so lange erwartete Zivilingenieurgesetz? Ist die Pause in den Beratungen vielleicht darauf zurückzuführen, daß er die berechtigten Wünsche der deutschen Ingenieure nicht erfüllen kann oder mag?

Und doch hat die gegenwärtige gemischtnationale Regierung einen Erfolg allerdings ganz eigener Art zu verzeichnen!

Nur ihr ist es zu danken, und nur durch sie ist es möglich gewesen, daß die Wehrvorlagen, die Verwaltungsreform, die Steuerreform in der uns bekannten Gestalt zur Beratung gestellt wurden. Unter keiner anderen Regierung wäre das möglich gewesen.

Ich will heute gar nicht mehr davon sprechen, was Wehrvorlagen und Verwaltungsreform für uns Deutsche überhaupt und für unser Wirtschaftsleben im besonderen bedeuten, will nur mit Rücksicht auf den Wortlaut des Mißtrauensantrages sagen, daß wir Deutschnationalen uns keineswegs als Hüter der Verfassung dieses Staates aufspielen wollen, einer Verfassung, welche ohne unser Zutun zustande gekommen ist und die für uns nur Geltung hat, weil der èechische Staat eben die Macht, besser die Gewalt sein Eigen nennt, sie auch uns gegenüber zur Anwendung zu bringen, die uns aber innerlich fremd ist und uns auch nach 7 Jahren ebenso fremd geblieben ist.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, daß die jetzige Regierung die Verfassung ihres eigenen Staates durch diese Vorlagen verletzt und gebrochen bat. An und für sich mag sie das mit sich selbst ausmachen.

Wir folgern aber daraus, daß die Macht in diesem Staate nicht dazu gebraucht wird, um Recht zu bilden und Recht zu schützen, sodaß das gesatzte Recht auch gleichzeitig die sittliche Schranke für die Staatsmacht selbst wird und als eine heilige unverletzliche Sache gilt, sondern daß die Regierung dieses Staates das gesatzte Recht als bloßes Mittel ansieht, um jeweils ihre politischen Parteiwünsche zu befriedigen. Wenn es ihr beliebt, überschreitet sie die Schranke des Rechtes willkürlich und ohne jedes Bedenken. Sie stellt sich selbst außerhalb jedes gesatzten Rechtes, sie verachtet Gesetz und Recht, sie ist es, welche die Gewalt an Stelle des Rechtes setzt.

Der alte macchiavellistische Satz, der Zweck heiligt die Mittel, ist der oberste Leitgedanke der ganzen èechischen Politik.

Zweck des Staates ist, auf Kosten der Minderheitsvölker den èechischen Einheits- und Nationalstaat zu schaffen, die Wahl der Mittel ist der jeweiligen Regierung ganz anheimgestellt. So war es am Anfang dieses Staates, so ist es auch heute, obwohl auch zwei deutsche Parteien Anteil an der Macht haben und mitregieren; wie es immer so schön heißt.

Das System ist es, das wir bekämpfen, Verfassungsbrüche kommen nur als gelegentliche Äußerungen dieses Systems für uns in Betracht. Es ist auch sehr zu bezweifeln, daß die gegenwärtige Regierung mit ihrem Systeme für das Deutsche Reich eine außenpolitische Erleichterung bedeutet, sie, welche doch die Wehrvorlagen in der ausgesprochenen Absicht in das Haus brachte, auf alle Fälle gegen Deutschland militärisch gerüstet zu sein und es zu bedrohen; sie, die einen Dr. Beneš zu ihrem Außenminister hat, der die famosen Memoires für die Friedenskonferenz fabrizierte, welcher der Ohrenbläser der Franzosen war und noch ist. Beneš als Freund Deutschlands! Wahrlich eine Figur für ein Panoptikum.

Solange dieser Mann in einem hiesigen Ministerium sitzt, sind wir Deutschnationale jederzeit bereit, ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung zu unterstützen, ganz abgesehen von allen anderen Gründen.

Im vorliegenden Fälle war für uns die weitere Erwägung noch maßgebend, daß sich trotz des Eintrittes der zwei deutschen Parteien an dem èechischen Regierungssystem unsere Lage hiedurch noch weiter verschlechtert hat.

Mag auch der Antrag abgelehnt werden, er hat uns doch Gelegenheit gegeben, die Verhältnisse, wie sie in Wirklichkeit liegen, trotz aller Verschleierungs- und Vernebelungsversuche, wie sie in der letzten Zeit so reichlich unternommen worden sind, aufzuzeigen und daher war er uns willkommen. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

5. Øeè posl. Patzela (viz str. 737 tìsnopisecké zprávy).

Hohes Haus! Ich erlaube mir, die Haltung des Klubs der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei gegenüber dem Antrage, der Regierung wegen der Einbringung der Gesetzesvorlage über die Aufhebung des Soldatenwahlrechtes das Mißtrauen auszusprechen, in nachstehender Weise darzulegen:

Wir haben diesen Antrag mit unseren Unterschriften unterstützt nicht nur aus parlamentstechnischen Gründen, um gegenüber den Engherzigkeiten der Geschäftsordnung die parlamentarische Erörterung über eine wichtige Frage zu ermöglichen, sondern auch aus wohl erwogenen sachlichen Gründen.

Der Kampf um das Soldatenwahlrecht ist für uns ein bedeutsames Kennzeichen der innerstaatlichen Entwicklung. Der Streit geht darum, ob durch die Vorlage und Annahme des Gesetzentwurfes ein wichtiger Grundsatz der ganzen neueren Rechtsentwicklung, ein wichtiger Grundsatz des Grundgesetzes der Èechoslovakischen Republik, der Verfassungsurkunde, verletzt wurde, ob ferner dieses Gesetz eine Änderung der Verfassung bedeutet, welche eine besondere Mehrheit erfordert hätte und ob daher bei der Verabschiedung der betreffenden Vorlage auch eine formale Bestimmung der Verassungsurkunde verletzt wurde.

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