Dem deutschen Gewerbe droht ernste Gefahr.
Das muß von dieser Stelle laut und vernehmlich ausgesprochen
werden, damit es in alle deutschen Gaue dringe und damit alle,
die es angeht, erkennen, ob die deutschen Gewerbevertreter in
dieser ernster Stunde auch ihre parlamentarische Pflicht zumindest
ihrem eigenen Stande gegenüber erfüllt haben. Das Landesverteidigungsministerium
aber wird sich zu einem Zentralorgan für Stellenvermittlung
ganz eigener Art auswachsen und es kann sich zu diesem Ende einen
zweiten Palast in Bubenè bauen lassen.
Den schärfsten Widerspruch aber muß
bei allen sozial fühlenden Menschen der § 14 hervorrufen.
Der zu Unrecht Angestellte soll ohne Anspruch auf Entschädigung
oder Kündigung aus dem Dienst entlassen werden. Ja, meine
sehr verehrten Herren, gibt es denn kein bürgerliches Gesetzbuch,
kein Handelsgesetz, kein Handlungsgehilfengesetz, nach denen eingegangene
Verträge auch gehalten werden müssen? Setzt man sich
über alles geltende Recht einfach hinweg? Kennt man keine
Moral mehr und keine Rücksicht für den wirtschaftlich
Schwachen? Wie wenn der Angestellte an der ganzen Sache selbst
keine Schuld trägt, wenn ein Irrtum unterlaufen ist, oder
gar wenn der Verwaltungsgerichtshof nachträglich, so nach
2 bis 3 Jahren, über Beschwerde die Entlassungsanordnung
als ungesetzlich aufhebt? Wer entschädigt den armen Teufel,
der mit seiner Familie im Straßengraben liegt?
Wir sind empört ob solcher Gemütsroheit,
die da in Gesetzesform uns entgegentritt und ich sage: Wird diese
Vorlage Gesetz, so ist sie ein eigenes Denkmal der verkehrten,
antisozialen Gesinnung der Regierungsparteien und wird ihnen keine
guten Früchte bringen.
Bezeichnend für den Geist der Zeit, in
der wir leben, sind die Bestimmungen, daß der Umstand, daß
eine Stelle in unangemessener Weise verliehen wurde, von amtswegen
oder auf Grund einer anderen Anregung festgestellt werden kann.
Es wäre wahrlich genug, wenn demjenigen, welcher einen Anspruch
auf die Stelle zu haben glaubt, das Recht zustände, die erfolgte
Besetzung anzufechten. Damit begnügt man sich bezeichnenderweise
nicht. Die Polizei, der Konfident, der Lockspitzel, der sich im
Finanzstrafverfahren so trefflich bewährt hat, muß
herbei und den Staatsbürgern an den Hals gehetzt werden.
So will es die èechische Regierung im Bunde mit den deutschen
Regierungsparteien!
Wir halten die obligatorische Unterbringung
der Unteroffiziere in der Wirtschaft für eine ganz verfehlte
und schädliche Maßnahme und müssen uns demnach
auch gegen die Strafbestimmungen des § 14, Abs. 3 aussprechen.
Nur nebenbei sei bemerkt, daß die Strafen viel zu hoch sind
und in ihrem Ansatz deutlich ihre innere Verwandtschaft mit den
neuen Polizeistrafen, wie sie in der Verwaltungsreform enthalten
sind, erkennen lassen.
Und nun zur besten und letzten der Gesetzesvorlagen
Druck 893, bezw. 561 über das Soldatenwahlrecht. Wir Deutschen
haben in der vergangenen Zeit das Soldatenwahlrecht von seiner
schlechtesten Seite kennen gelernt. Es wurde 1919 und 1923
bei den Gemeindewablen von der Regierung politisch mißbraucht,
um in einigen deutschen Gemeinden künstliche èechische
Minderheiten und dementsprechend èechische Gemeindevertretungsmitglieder,
selbst Stadträte zu schaffen. Willkürlich
wurden zu solchen Wahlzeiten die Bataillone verschoben und es
kam öfters vor, daß dieselben Soldaten in mehreren
Gemeinden gewählt haben. Das bat die deutsche Bevölkerung
noch in lebhafter Erinnerung und von diesem Standpunkte allein
sieht sie auch diese Vorlage an. Man kann also sagen, daß
der Großteil der deutschen Bevölkerung mit dieser Vorlage,
welche die Abschaffung des Soldatenwahlrechtes beinhaltet, einverstanden
ist. Es ist selbstverständlich, daß uns Deutschnationalen
das alles auch bewußt war und es war immer unser Standpunkt,
daß der großjährige Soldat dort wählen soll,
wo er vor seiner Einrückung gewohnt hat. Dementsprechend
habe ich auch im Wehrausschuß gesprochen und habe auch zwei
Abänderungsanträge zur heutigen Verhandlung eingebracht.
Aber, meine sehr Verehrten, von diesem Standpunkte
allein läßt sich auch diese Vorlage nicht beurteilen.
Auch da müssen wir uns fragen: Was hat sie in diesem ganzen
Komplex zu bedeuten? Vor allem anderen müssen wir uns doch
erinnern - und da wiederhole ich eigentlich nur das, was bereits
gestern Kollege Špatný ebenfalls gesagt hat
- daß das allgemeine Wahlrecht für den großjährigen
Staatsbürger ein in der Verfassung verankertes Recht ist
und wenn Sie heute daran gehen, so mit einem kleinen Nebengesetz
das Wahlrecht einer Kategorie von Staatsbürgern wegzueskamotieren,
so müssen Sie vor allem anderen bewußt sein, daß
Sie in die Verfassung eingreifen. Sie können nicht darüber
hinwegkommen, daß es ein Eingriff in die Verfassung ist
und das muß Ihnen eigentlich selbst zu denken geben.
Wir Deutschen sind ja nicht dazu berufen, die Hüter Ihrer
Verfassung zu sein. Aber ich sage: Aus diesen Dingen ist zu entnehmen,
wie die èechische Regierung selbst über die Verfassung
dieses Staates denkt, wie sie denkt über Recht und
Gesetz, insbesondere über wohlerworbenes Recht. Ich möchte
sagen: Es ist noch nie so offen klar geworden, wie man die Gesetze
hier von offizieller Seite zu mißachten gewohnt ist. Es
ist allgemein üblich geworden, daß man große
Partien eines Normen setzenden Gesetzes der Regierungsverordnung
überläßt. Man will nicht in die Sache hineinsteigen,
will nicht im Gesetze selbst die betreffenden Bestimmungen festlegen
und überläßt das glatt der Regierungsverordnung.
Regierungsverordnung statt Gesetz! Man legt gar kein Gewicht mehr
auf das Gesetz, ja gerade die Verwaltungsreform ist ein Schulbeispiel
dafür, daß man es über sich bringt, in dem Gesetze
eine frühere Regierungsverordnung zu zitieren, was doch vom
Standpunkte der Gesetzestechnik eine Unmöglichkeit und unerhört
ist. Will man die Bestimmungen einer Regierungsverordnung Gesetz
werden lassen, dann hat man sie als eigene Bestimmung in das Gesetz
hineinzunehmen. Aber es ist unzulässig in jeder Beziehung,
daß man einfach im Gesetze eine Verordnung zitiert und sie
demzufolge nachträglich zum Gesetze werden läßt.
Es ist eine Verachtung des gesamten Gesetzwesens vorhanden, die
sich wie ein roter Faden durch die gesamte Verwaltung und Gesetzgebung
zieht. Auf der einen Seite verlangt man vom Staatsbürger,
daß er das Gesetz achte und man bestraft ihn im Schutzgesetz
und Prügelpatent, wenn er sich den geringsten Verstoß
zuschulden kommen läßt; selbst aber ist man ohne jede
Hemmung und geht einfach über alle diese Dinge mit einer
Selbstverständlichkeit hinweg, die wirklich nur staunenerregend
ist.
Und dann, meine sehr Verehrten, ich habe vorhin
schon gesagt: Die Autonomiedrosselung durch die Verwaltungsreform
ist so der erste Schritt in der allgemeinen Richtung, in der die
Politik heute wandelt und wir haben die begründete Angst,
daß auch die Gemeinden daran kommen. Und genau so ist es
mit dem allgemeinen Wahlrecht. Haben Sie einmal irgendwo eine
Bresche in den Bau hineingelegt, dann fällt das Gebäude
vollkommen zusammen und es ist tatsächlich nicht abzusehen,
wenn man heute den Soldaten das Wahlrecht nimmt, warum nicht morgen
dasselbe auch den Beamten und Angestellten widerfahren sollte.
Man hat ja schon gesagt: Unter den Bahnarbeitern gibt es 40.000
Kommunisten; das sei etwas, was nicht geduldet werden könne,
also entweder hinweg mit den Arbeitern oder, da man das nicht
machen kann: Hinweg mit dem Wahlrecht! Meine Herren! Das ist gar
nicht so unmöglich und hier heißt es: principiis obsta!
Die Anfänge sind es, gegen die man sich stemmen muß
und von diesem Standpunkte aus schon müssen wir diese Vorlage
mit ganz anderen Augen anschauen als diejenigen, welche lediglich
ihre Auswirkungen in der Vergangenheit auf einige Gemeindewahlen
vor Augen gehabt haben. (Místopøedseda
Horák zvoní.) Ich bin gleich
fertig, Herr Präsident.
Es ist auch zu bemerken, warum eigentlich den
Soldaten das Wahlrecht genommen werden soll und zu welchem Zeitpunkt
das geschieht. Es heißt in der offiziellen Begründung,
daß die Armee entpolitisiert werden soll. Auf einmal, jetzt
soll sie entpolitisiert werden, wo sie doch bisher stets
ein politisches Werkzeug der èechischen Regierung war.
Beweis eben die Wahlbataillone. Es hat aber die Politisierung
eine der Regierung unangenehme Richtung, nämlich die kommunistische,
angenommen und die Wahlbataillone versagen
allmählich, sie wählen nicht mehr èechisch, sondern
kommunistisch, daher muß das Wahlrecht verschwinden. Das
allein könnte uns nicht sonderlich aufregen, aber wir müssen
aufhorchen, wenn wir hören, daß dadurch, daß
die Ausübung des Soldatenwahlrechtes aufgehoben
wird, die Armee gefestigt werden soll. Jetzt wird uns der Zusammenhang
der Vorlage mit den anderen drei Wehrvorlagen klar, sie dienen
alle einem und demselben Zwecke: die Regierung braucht ein taugliches
Machtwerkzeug ihrer Friedensstörerpolitik, ein gutes Kriegswerkzeug
gegen das verhaßte Deutschtum. Mit einem Schlage ändert
sich die Sachlage. So wie wir die anderen Wehrvorlagen bekämpfen
müssen, so müssen wir uns auch gegen diese Vorlage stellen,
trotz den trüben Erfahrungen mit den Wahlbataillonen.
Und noch ein anderer ursächlicher Zusammenhang
wird uns klar, wenn wir bedenken, daß diese Vorlage zur
selben Zeit zur Verhandlung steht wie die sogenannte Verwaltungsreform:
Einschränkung, ja Aufhebung der Autonomie dort, Beschränkung
des allgemeinen Wahlrechtes hier. Diese Vorlage in ihrem unscheinbaren
Gewande ist in Wirklichkeit nichts anderes als der erste und -
wie ich schon bereits sagte - leise unternommene Angriff auf das
allgemeine Wahlrecht. Wir Deutschnationalen sprechen uns vorbehaltlos
für das allgemeine Wahlrecht aus, weil es eine allgemeine
Forderung der breiten Massen ist und wir der Ansicht sind, daß
zur glücklichen Lösung der deutschen Frage, die letzten
Endes die europäische Frage ist, die Mithilfe der breiten
Massen unbedingt nötig ist. Hier ist die Lebensfrage des
deutschen Volkes im Spiele und da müssen alle kleinlichen
Bedenken verstummen. Von diesem höheren Standpunkte aus erfassen
wir das in Rede stehende Problem und müssen daher auch aus
diesem Grunde gegen die Vorlage stimmen.
Ich habe im Wehrausschuß ganz dieselben
Ansichten vertreten, nur sind meine Äußerungen in der
Presse nicht vollständig wiedergegeben worden. Aber es ist
bezeichnend, daß die ganze Presse der deutsche Regierungsparteien
- und gestern habe ich wieder ein Blatt der christlichsozialen
Partei, die "Iglauer Wochenpost", in die Hand kommen
- obgleich sie den wahren Sachverhalt nicht kannte, ihn ja nicht
einmal ahnte, ganze Kübel voll Unrat über mich und meine
Partei ausgegossen hat. "Verrat am deutschen Volke"
heißt es hier überall. Die Nationalpartei begeht Verrat
am deutschen Volke, weil sie die Wahlbataillone wieder aufleben
lassen will! So schallte es von dort eine ganze Woche lang. Ich
habe mir die Antwort auf heute gespart, weil ich mit Unbelehrbaren
nicht streiten mag. Aber wenn ich die ganze politische Sachlage
überschaue, wie sie durch diese fünf Wehrvorlagen und
die in Vorbereitung stehende Verwaltungsreform gekennzeichnet
wird, so wird es mir klar, daß sich die Èechoslovakei
eben anschickt, sich eine Rüstung und ein Schwert in aller
Stille und Heimlichkeit zu schmieden, um, im Solde Frankreichs
stehend, im gegebenen Augenblick den Frieden
Europas zu brechen, das Deutsche Reich, das deutsche Volk überhaupt
zu überfallen. (Další poslední
tøi vìty byly usnesením pøedsednictva
posl. snìmovny ze dne 23. bøezna 1927 podle §u
9, lit. m jedn. øádu vylouèeny z tìsnopisecké
zprávy. Viz str. 263 této tìsnopisecké
zprávy.) (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)
Hohes Haus! Der Landesverteidigungsminister
dieses Staates leistet gleich gründliche und ausgiebige Arbeit.
Nicht weniger als fünf militärische Vorlagen beschäftigen
das Haus und alle diese Vorlagen sind getragen von dem Geiste
des Ausbaues, der Stärkung des Militarismus. Gestern wurde
dem Hause eine neue Vorlage überreicht, und zwar das Gesetz
über die Schaffung der Ersatzreserve. Dieses Gesetz wurde
dem Wehrausschuß zugewiesen und in der heutigen Sitzung
dieses Ausschusses gegen unseren Protest der Beschluß gefaßt,
daß es schon morgen im Wehrausschuß endgültig
erledigt und mit den übrigen Vorlagen im Hause genehmigt
werden soll, also in einer so kurzen Spanne Zeit, daß kein
Abgeordneter die Möglichkeit hat, dieses umfangreiche Gesetz
zu studieren. Man sieht, die Militärverwaltung hat nur das
Bestreben, all das im Eilzugstempo durchzubringen, was dem Militarismus
dient, ohne jene parlamentarischen Notwendigkeiten zu beachten,
die ein genaues Studium dieser Vorlagen erfordern.
Es ist überhaupt interessant, bei den
gegenwärtigen Militärvorlagen ein wenig an die Vergangenheit
zu erinnern. Die Herren von der Mehrheit haben das feierliche
Versprechen vom Jahre 1918, die Heeresorganisation in eine Volksmiliz
umzuwandeln, vergessen. Sie haben weiter vergessen, daß
dieser Grundgedanke im § 1 des Wehrgesetzes verankert wurde
und der Herr Landesverteidigungsminister vom Jahre 1927 hat vergessen,
was derselbe Herr Landesverteidigungsminister vom 1920 bei der
Verhandlung des Wehrgesetzes versprach. Er scheint vergessen zu
haben, daß er damals die ausdrückliche Erklärung
abgab, es werde die gesamte Wehrmacht dieses Staates auf den Grundlagen
der Volksmiliz aufgebaut werden. In dem im Jahre 1920 beschlossenen
Gesetze wurde ein sogenanntes Übergangsstadium vorgesehen,
und zwar ausdrücklich die vierzehnmonatige Dienstzeit gesetzlich
festgelegt, jedoch für die im Jahre 1920 bis 1922 assentierten
eine Dienstzeit von 24 Monaten, für die im Jahre 1923
bis 1925 Assentierten eine solche von 18 Monaten, und für
die im Jahre 1926 Assentierten sollte jetzt nach dem bestehenden
Wehrgesetz der Èechoslovakischen Republik die vierzehnmonatige
Dienstzeit in Kraft treten. Das soll nun aufgehoben,
diese Bestimmung des Gesetzes soll eliminiert werden und es soll
das Parlament den Beschluß fassen, die achtzehnmonatige
Dienstzeit beizubehalten. Es ist sehr interessant, dabei festzustellen,
daß diese Militärvorlagen durchaus nicht erst heute
das Parlament beschäftigen, sondern daß sie schon innerhalb
der allnationalen Koalition Beratungsgegenstand gewesen
sind und es èechische Linksparteien gab, die damals die
Wünsche der hohen Generalität zunichte machten und die
Durchsetzung der Militärvorlagen verhinderten. Wäre
vielleicht die allnationale Koalition nicht
an den Zollgesetzen zugrundegegangen, dann hätte sie
sich wahrscheinlich an diesen Militärvorlagen zerschlagen.
Das, was nun den èechischen Parteien innerhalb der allnationalen
Koalition nicht möglich war, das, was sie von dieser Koalition
nicht bewilligt erhalten konnten, das haben
ihnen jetzt die unentwegten Kämpfer für Pazifismus und
Abrüstung bewilligt. Jene deutschen Volksgenossen in der
Regierungsmehrheit, die sich früher als Antimilitaristen
gebärdeten, in allen Wählerversammlungen und in ihren
Zeitungen gegen die hohen Militärlasten und gegen den Militarismus
überhaupt Stellung nahmen, jene deutschen Volksgenossen stimmen
jetzt bedingungslos all den Militärvorlagen, all den Ausgaben
zu, die die hohe Generalität in diesem Staate fordert. Sie
bewilligen nicht nur das Militärbudget, nicht nur den unkontrollierbaren
Rüstungsfond von 315 Millionen Kronen, sondern sie sind auch
für die ganz offenkundig zugegebenen Rüstungen in diesem
Staate. Welchem Zweck diese Rüstungen zu dienen haben, das
haben wir gerade vor einer Weile aus dem Munde eines Vertreters
der nationaldemokratischen Partei gehört. Es ist interessant,
darauf zu verweisen, daß die Militärverwaltung für
die Beibehaltung der achtzehnmonatigen Dienstzeit dieselben Gründe
angibt, die schon die Generalität im Jahre 1920 gegen die
Festlegung der vierzehnmonatigen Dienstzeit vertreten hat. Dieselben
Gründe, die damals die Mehrheit der allnationalen Koalition
nicht bewegen konnten, für die Wünsche der Generalität
zu stimmen, finden jetzt die Zustimmung der deutschen Parteien
in der Regierungsmehrheit. Wie die Vertreter der deutschen Parteien
im Wehrausschuß erklären, stimmen sie nur deshalb für
die Vorlage, weil ihnen einige Versprechungen gegeben worden sind,
daß die achtzehnmonatige Dienstzeit vor allem nicht für
die Söhne der Landwirte und der Gewerbetreibenden gelten
soll, sondern für das Proletariat, für die Arbeiter,
ferner daß ihnen eine kürzere Dienstzeit durch das
neue Gesetz über die Ersatzreserve zugesichert worden ist,
daß ihnen Ernte-, Krankheits- und Anbauurlaube zugesichert
und das Versprechen gegeben wurde, diese achtzehnmonatige Dienstzeit
werde auf die Dauer von 2 Jahren terminiert und die vormilitärische
Erziehung fallen gelassen. Eine andere Begründung für
ihre Haltung wußten sie natürlich nicht anzugeben als
ein Versprechen des Herrn Landesverteidigungsministers, der jedoch
seine militärischen Pläne durchaus nicht aufgibt, sondern
einfach erklärt hat, daß er diese Pläne zurückstellt,
wobei aber kein Mensch den Eindruck gewonnen hat, daß die
Durchführung dieser militärischen Pläne überhaupt
erledigt sein soll. Der Landesverteidigungsminister hat schon
öfter solche Versprechungen gegeben. Er hat im Jahre 1920
das Versprechen der Einführung der Volksmiliz gegeben, zu
diesem Zwecke eine Studienkommission in die Schweiz geschickt,
die dort an Ort und Stelle die Erfahrungen, die man auf Grund
des Milizsystems gesammelt hat, zu prüfen hatte. Er hat sich
von derselben Studienkommission berichten lassen, daß die
Schweizer Verhältnisse bei uns nicht anwendbar seien und
daher das feierliche Versprechen der Volksmiliz derzeit noch nicht
verwirklicht werden könne. Vorsichtshalber hat man von dieser
Studienkommission die Vertreter der Opposition ausgeschaltet,
damit man sich einen Bericht erstatten lassen kann, wie er gerade
den Verhältnissen entsprechend gepaßt hat. Man hat
also den Gedanken und das Versprechen, die Volksmilitz einzuführen,
fast restlos aufgegeben und die deutschen Regierungsparteien begnügen
sich mit dem Versprechen des Herren Ministers, der ihnen einige
Konzessionen gemacht haben soll, die aber nirgends festgelegt
und verankert sind, sondern die ihnen als bloße Versprechungen
gegeben worden sein sollen. Aber das allein sind nicht die Beweggründe,
sondern die Herren, die diese Vorlage unterbreiteten, zumindest
ein Teil der Regierungsparteien, hat sich von anderen Absichten
leiten lassen. Es wurde das heute bereits klar ausgesprochen.
Ein Vertreter der nationaldemokratischen Partei, der Abg. Ježek,
und gestern der Herr Berichterstatter hat aus den Gründen,
die zur Annahme dieses Gesetzes führten, kein Hehl gemacht
und sie ganz offen ausgesprochen. Der Berichterstatter, Herr Koll.
Špaèek, hat gestern
wörtlich gesagt: "Die Tatsache, daß das Milizsystem
vor dem Kriege nur in der Schweiz bestand, deren geographische
Lage zwar formell mit unserer analog ist, deren historische Entwicklung
und internationale Lage jedoch eine ganz andere als die unserige
ist; die Tatsache, daß in allen übrigen Staaten Europas
das Milizsystem nicht angeführt wurde, führte uns dazu,
daß alle pazifistischen und idealistischen Bestrebungen
überwunden wurden, welche die Einführung der Miliz bewirken
sollten und daß wir das Kadersystem beibehalten haben."
Und jetzt kommt eine Feststellung, die man sich ganz besonders
merken muß und auf die auch die Angehörigen der deutschen
Regierungsparteien etwas achten sollten: "Die unstreitige
Tatsache, daß der mögliche Feind für unseren Staat
nur aus dem benachbarten Deutschland oder Ungarn kommen kann,
(Výkøiky posl. de Witte.) mußte
alle von der Notwendigkeit der Erhaltung des Kadersystems überzeugen."
Alle mußten davon überzeugt werden,
das gilt also natürlich auch für die Angehörigen
der deutschen Regierungsparteien. Das ist ihre Hauptbegründung,
das war der Zweck, daß diese Militärvorlagen, die die
Rüstungen bezwecken, eingebracht wurden, und die Regierungsparteien
selbst scheinen nach der Darstellung des Berichterstatters eine
Einwendung dagegen überhaupt nicht gemacht zu haben. (Výkøiky
nìm. soc. dcmokratických poslancù.) Das
muß man festhalten, ebenso die Äußerung, die
jetzt vor kurzem wiederum ein Vertreter der nationaldemokratischen
Partei, der Abg. Ježek,
getan hat, der gegen die Heeresorganisation des Deutschen Reiches
polemisierte und dabei scheinbar vergessen hat, daß
diese Heeresorganisation auf Grund des Diktates der Entente entstanden
ist, beeinflußt von den Èechen und er könnte
sich eine weitere Belehrung von seinem Führer und Parteikollegen
Dr Kramáø darüber
holen, warum Deutschland diese Heeresform haben muß, die
er heute von dieser Stelle aus so scharf kritisiert.
Aber auch sonst zeigt es sich nun, daß
die Begründung der Militärverwaltung nach keiner Richtung
hin Stich hält; es zeigt sich auch, daß der Hinweis
auf andere Staaten nicht zutrifft. Es hat das Völkerbundsekretariat
von allen Staaten einen Bericht abverlangt, in dem der Stand,
die Zahl, die Ausrüstung, die Dienstzeit der einzelnen Heeresorganisationen
bekannt gegeben werden mußte. Es ist sehr wichtig einmal
zu prüfen, wie nun die Dienstzeit in den anderen Staaten
aussieht und dann kommt man zu der Überzeugung, daß
die Angaben, die das Landesverteidigungsministerium zur Begründung
dieser Maßnahmen anführt, unrichtig sind. Entweder
hat die èechoslovakische Regierung den
Völkerbund belogen, als sie den Bericht abgesandt hat, oder
sie belügt jetzt diejenigen, denen sie die Überzeugung
von der Notwendigkeit der 18monatigen Dienstzeit beibringen will.
(Výkøiky posl. de Witte.) Es wurde
schon damals von der èechoslovakischen Regierung dem Völkerbunde
berichtet, daß im èechoslovakischen Staate die 14monatige
Dienstzeit besteht. Sie hat überhaupt nicht bestanden und
heute, wo sie in Kraft treten soll, soll sie durch ein neues Gesetz
aus der Welt geschafft werden.
Es haben die anderen Staaten in ihren Berichten
folgendes bekanntgegeben: Die Niederlande haben eine Dienstzeit
von 5 Monaten für Soldaten ohne Charge, von 9 Monaten für
Unteroffiziere, von 15 Monaten für die Kavallerie. Norwegen
hat eine Ausbildungsperiode von 48 Tagen für die Infanterie,
von 62 Tagen für die Gebirgsartillerie und von 102 Tagen
für die Kavallerie. In Italien beträgt die normale aktive
Dienstzeit 18 Monate, jedoch besteht dort ein Rekrutierungsrat,
der berechtigt ist, die Dienstzeit in berücksichtigungswürdigen
Fällen auf 3 Monate herabzusetzen. Spanien hat zwei Dienstarten:
Die normale, zweijährige, und eine neunmonatige, überdies
ist es einem Teil der Assentierten gestattet, sich durch Lösegeld
loszukaufen. Belgien hat für die Infanterie eine Dienstzeit
von 12 Monaten, für die Kavallerie und die technischen Truppen
eine solche von 13 Monaten. Schweden eine Dienstzeit von 165 Tagen,
Japan von zwei Jahren und Frankreich, das uns immer als Musterbeispiel
hingestellt wird, das auch die Instruktoren für die Schaffung
der Heeresorganisation und die Ausbildung der Armee in diesem
Staate liefert, das jetzt ein sogenanntes Kriegsgesetz, das das
ganze Volk unter die Waffen stellt, beschlossen hat, geht trotzdem
daran, die Dienstzeit auf 12 und 9 Monate herabzusetzen. Wenn
nun die französische Generalität und die Offiziere,
die ja unsere Instruktoren waren und heute noch sind, die Überzeugung
gewannen, daß man in Frankreich einem tüchtigen Soldaten
das Handwerk in neun Monaten beibringen kann, so werden damit
auch die Gründe des Landesverteidigungsministerium in diesem
Staate treffend widerlegt. Dänemark hat eine vollständige
Abrüstung durchgeführt, das Heer in eine Grenzpolizei
und Staatsmarine umgewandelt. So sehen wir, daß man fast
in allen Staaten daran geht, die Dienstzeit herabzusetzen, während
hier eine Erhöhung der Dienstzeit, trotzdem im Gesetze eine
kürzere vorgesehen ist, erfolgen soll.
Bei uns soll die 14monatige Dienstzeit verschwinden
und die 18monatige als normale, vorläufig auf die Dauer von
2 Jahren, beschlossen werden. Der Friedenspräsenzstand soll
vom 1. Oktober bis 31. März mit 140.000, vom 1. April bis
30. September mit 100.000 Mann festgelegt werden. Die Militärverwaltung
begründet diese Maßnahme damit und sie hält diesen
großen Friedenspräsenzstand für notwendig, weil
nach ihrer Auffassung eine gut ausgerüstete und starke Armee
die beste Bürgschaft für den Frieden ist. Aber gerade
das ist ein Schlagwort aus der alten Zeit - das Gegenteil ist
bewiesen - was man heute neuerlich sich nicht schämt, als
Begründung für diese ungeheueren militärischen
Rüstungen anzugeben. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.)