Støeda 23. bøezna 1927

Dem deutschen Gewerbe droht ernste Gefahr. Das muß von dieser Stelle laut und vernehmlich ausgesprochen werden, damit es in alle deutschen Gaue dringe und damit alle, die es angeht, erkennen, ob die deutschen Gewerbevertreter in dieser ernster Stunde auch ihre parlamentarische Pflicht zumindest ihrem eigenen Stande gegenüber erfüllt haben. Das Landesverteidigungsministerium aber wird sich zu einem Zentralorgan für Stellenvermittlung ganz eigener Art auswachsen und es kann sich zu diesem Ende einen zweiten Palast in Bubenè bauen lassen.

Den schärfsten Widerspruch aber muß bei allen sozial fühlenden Menschen der § 14 hervorrufen. Der zu Unrecht Angestellte soll ohne Anspruch auf Entschädigung oder Kündigung aus dem Dienst entlassen werden. Ja, meine sehr verehrten Herren, gibt es denn kein bürgerliches Gesetzbuch, kein Handelsgesetz, kein Handlungsgehilfengesetz, nach denen eingegangene Verträge auch gehalten werden müssen? Setzt man sich über alles geltende Recht einfach hinweg? Kennt man keine Moral mehr und keine Rücksicht für den wirtschaftlich Schwachen? Wie wenn der Angestellte an der ganzen Sache selbst keine Schuld trägt, wenn ein Irrtum unterlaufen ist, oder gar wenn der Verwaltungsgerichtshof nachträglich, so nach 2 bis 3 Jahren, über Beschwerde die Entlassungsanordnung als ungesetzlich aufhebt? Wer entschädigt den armen Teufel, der mit seiner Familie im Straßengraben liegt?

Wir sind empört ob solcher Gemütsroheit, die da in Gesetzesform uns entgegentritt und ich sage: Wird diese Vorlage Gesetz, so ist sie ein eigenes Denkmal der verkehrten, antisozialen Gesinnung der Regierungsparteien und wird ihnen keine guten Früchte bringen.

Bezeichnend für den Geist der Zeit, in der wir leben, sind die Bestimmungen, daß der Umstand, daß eine Stelle in unangemessener Weise verliehen wurde, von amtswegen oder auf Grund einer anderen Anregung festgestellt werden kann. Es wäre wahrlich genug, wenn demjenigen, welcher einen Anspruch auf die Stelle zu haben glaubt, das Recht zustände, die erfolgte Besetzung anzufechten. Damit begnügt man sich bezeichnenderweise nicht. Die Polizei, der Konfident, der Lockspitzel, der sich im Finanzstrafverfahren so trefflich bewährt hat, muß herbei und den Staatsbürgern an den Hals gehetzt werden. So will es die èechische Regierung im Bunde mit den deutschen Regierungsparteien!

Wir halten die obligatorische Unterbringung der Unteroffiziere in der Wirtschaft für eine ganz verfehlte und schädliche Maßnahme und müssen uns demnach auch gegen die Strafbestimmungen des § 14, Abs. 3 aussprechen. Nur nebenbei sei bemerkt, daß die Strafen viel zu hoch sind und in ihrem Ansatz deutlich ihre innere Verwandtschaft mit den neuen Polizeistrafen, wie sie in der Verwaltungsreform enthalten sind, erkennen lassen.

Und nun zur besten und letzten der Gesetzesvorlagen Druck 893, bezw. 561 über das Soldatenwahlrecht. Wir Deutschen haben in der vergangenen Zeit das Soldatenwahlrecht von seiner schlechtesten Seite kennen gelernt. Es wurde 1919 und 1923 bei den Gemeindewablen von der Regierung politisch mißbraucht, um in einigen deutschen Gemeinden künstliche èechische Minderheiten und dementsprechend èechische Gemeindevertretungsmitglieder, selbst Stadträte zu schaffen. Willkürlich wurden zu solchen Wahlzeiten die Bataillone verschoben und es kam öfters vor, daß dieselben Soldaten in mehreren Gemeinden gewählt haben. Das bat die deutsche Bevölkerung noch in lebhafter Erinnerung und von diesem Standpunkte allein sieht sie auch diese Vorlage an. Man kann also sagen, daß der Großteil der deutschen Bevölkerung mit dieser Vorlage, welche die Abschaffung des Soldatenwahlrechtes beinhaltet, einverstanden ist. Es ist selbstverständlich, daß uns Deutschnationalen das alles auch bewußt war und es war immer unser Standpunkt, daß der großjährige Soldat dort wählen soll, wo er vor seiner Einrückung gewohnt hat. Dementsprechend habe ich auch im Wehrausschuß gesprochen und habe auch zwei Abänderungsanträge zur heutigen Verhandlung eingebracht.

Aber, meine sehr Verehrten, von diesem Standpunkte allein läßt sich auch diese Vorlage nicht beurteilen. Auch da müssen wir uns fragen: Was hat sie in diesem ganzen Komplex zu bedeuten? Vor allem anderen müssen wir uns doch erinnern - und da wiederhole ich eigentlich nur das, was bereits gestern Kollege Špatný ebenfalls gesagt hat - daß das allgemeine Wahlrecht für den großjährigen Staatsbürger ein in der Verfassung verankertes Recht ist und wenn Sie heute daran gehen, so mit einem kleinen Nebengesetz das Wahlrecht einer Kategorie von Staatsbürgern wegzueskamotieren, so müssen Sie vor allem anderen bewußt sein, daß Sie in die Verfassung eingreifen. Sie können nicht darüber hinwegkommen, daß es ein Eingriff in die Verfassung ist und das muß Ihnen eigentlich selbst zu denken geben. Wir Deutschen sind ja nicht dazu berufen, die Hüter Ihrer Verfassung zu sein. Aber ich sage: Aus diesen Dingen ist zu entnehmen, wie die èechische Regierung selbst über die Verfassung dieses Staates denkt, wie sie denkt über Recht und Gesetz, insbesondere über wohlerworbenes Recht. Ich möchte sagen: Es ist noch nie so offen klar geworden, wie man die Gesetze hier von offizieller Seite zu mißachten gewohnt ist. Es ist allgemein üblich geworden, daß man große Partien eines Normen setzenden Gesetzes der Regierungsverordnung überläßt. Man will nicht in die Sache hineinsteigen, will nicht im Gesetze selbst die betreffenden Bestimmungen festlegen und überläßt das glatt der Regierungsverordnung. Regierungsverordnung statt Gesetz! Man legt gar kein Gewicht mehr auf das Gesetz, ja gerade die Verwaltungsreform ist ein Schulbeispiel dafür, daß man es über sich bringt, in dem Gesetze eine frühere Regierungsverordnung zu zitieren, was doch vom Standpunkte der Gesetzestechnik eine Unmöglichkeit und unerhört ist. Will man die Bestimmungen einer Regierungsverordnung Gesetz werden lassen, dann hat man sie als eigene Bestimmung in das Gesetz hineinzunehmen. Aber es ist unzulässig in jeder Beziehung, daß man einfach im Gesetze eine Verordnung zitiert und sie demzufolge nachträglich zum Gesetze werden läßt. Es ist eine Verachtung des gesamten Gesetzwesens vorhanden, die sich wie ein roter Faden durch die gesamte Verwaltung und Gesetzgebung zieht. Auf der einen Seite verlangt man vom Staatsbürger, daß er das Gesetz achte und man bestraft ihn im Schutzgesetz und Prügelpatent, wenn er sich den geringsten Verstoß zuschulden kommen läßt; selbst aber ist man ohne jede Hemmung und geht einfach über alle diese Dinge mit einer Selbstverständlichkeit hinweg, die wirklich nur staunenerregend ist.

Und dann, meine sehr Verehrten, ich habe vorhin schon gesagt: Die Autonomiedrosselung durch die Verwaltungsreform ist so der erste Schritt in der allgemeinen Richtung, in der die Politik heute wandelt und wir haben die begründete Angst, daß auch die Gemeinden daran kommen. Und genau so ist es mit dem allgemeinen Wahlrecht. Haben Sie einmal irgendwo eine Bresche in den Bau hineingelegt, dann fällt das Gebäude vollkommen zusammen und es ist tatsächlich nicht abzusehen, wenn man heute den Soldaten das Wahlrecht nimmt, warum nicht morgen dasselbe auch den Beamten und Angestellten widerfahren sollte. Man hat ja schon gesagt: Unter den Bahnarbeitern gibt es 40.000 Kommunisten; das sei etwas, was nicht geduldet werden könne, also entweder hinweg mit den Arbeitern oder, da man das nicht machen kann: Hinweg mit dem Wahlrecht! Meine Herren! Das ist gar nicht so unmöglich und hier heißt es: principiis obsta! Die Anfänge sind es, gegen die man sich stemmen muß und von diesem Standpunkte aus schon müssen wir diese Vorlage mit ganz anderen Augen anschauen als diejenigen, welche lediglich ihre Auswirkungen in der Vergangenheit auf einige Gemeindewahlen vor Augen gehabt haben. (Místopøedseda Horák zvoní.) Ich bin gleich fertig, Herr Präsident.

Es ist auch zu bemerken, warum eigentlich den Soldaten das Wahlrecht genommen werden soll und zu welchem Zeitpunkt das geschieht. Es heißt in der offiziellen Begründung, daß die Armee entpolitisiert werden soll. Auf einmal, jetzt soll sie entpolitisiert werden, wo sie doch bisher stets ein politisches Werkzeug der èechischen Regierung war. Beweis eben die Wahlbataillone. Es hat aber die Politisierung eine der Regierung unangenehme Richtung, nämlich die kommunistische, angenommen und die Wahlbataillone versagen allmählich, sie wählen nicht mehr èechisch, sondern kommunistisch, daher muß das Wahlrecht verschwinden. Das allein könnte uns nicht sonderlich aufregen, aber wir müssen aufhorchen, wenn wir hören, daß dadurch, daß die Ausübung des Soldatenwahlrechtes aufgehoben wird, die Armee gefestigt werden soll. Jetzt wird uns der Zusammenhang der Vorlage mit den anderen drei Wehrvorlagen klar, sie dienen alle einem und demselben Zwecke: die Regierung braucht ein taugliches Machtwerkzeug ihrer Friedensstörerpolitik, ein gutes Kriegswerkzeug gegen das verhaßte Deutschtum. Mit einem Schlage ändert sich die Sachlage. So wie wir die anderen Wehrvorlagen bekämpfen müssen, so müssen wir uns auch gegen diese Vorlage stellen, trotz den trüben Erfahrungen mit den Wahlbataillonen.

Und noch ein anderer ursächlicher Zusammenhang wird uns klar, wenn wir bedenken, daß diese Vorlage zur selben Zeit zur Verhandlung steht wie die sogenannte Verwaltungsreform: Einschränkung, ja Aufhebung der Autonomie dort, Beschränkung des allgemeinen Wahlrechtes hier. Diese Vorlage in ihrem unscheinbaren Gewande ist in Wirklichkeit nichts anderes als der erste und - wie ich schon bereits sagte - leise unternommene Angriff auf das allgemeine Wahlrecht. Wir Deutschnationalen sprechen uns vorbehaltlos für das allgemeine Wahlrecht aus, weil es eine allgemeine Forderung der breiten Massen ist und wir der Ansicht sind, daß zur glücklichen Lösung der deutschen Frage, die letzten Endes die europäische Frage ist, die Mithilfe der breiten Massen unbedingt nötig ist. Hier ist die Lebensfrage des deutschen Volkes im Spiele und da müssen alle kleinlichen Bedenken verstummen. Von diesem höheren Standpunkte aus erfassen wir das in Rede stehende Problem und müssen daher auch aus diesem Grunde gegen die Vorlage stimmen.

Ich habe im Wehrausschuß ganz dieselben Ansichten vertreten, nur sind meine Äußerungen in der Presse nicht vollständig wiedergegeben worden. Aber es ist bezeichnend, daß die ganze Presse der deutsche Regierungsparteien - und gestern habe ich wieder ein Blatt der christlichsozialen Partei, die "Iglauer Wochenpost", in die Hand kommen - obgleich sie den wahren Sachverhalt nicht kannte, ihn ja nicht einmal ahnte, ganze Kübel voll Unrat über mich und meine Partei ausgegossen hat. "Verrat am deutschen Volke" heißt es hier überall. Die Nationalpartei begeht Verrat am deutschen Volke, weil sie die Wahlbataillone wieder aufleben lassen will! So schallte es von dort eine ganze Woche lang. Ich habe mir die Antwort auf heute gespart, weil ich mit Unbelehrbaren nicht streiten mag. Aber wenn ich die ganze politische Sachlage überschaue, wie sie durch diese fünf Wehrvorlagen und die in Vorbereitung stehende Verwaltungsreform gekennzeichnet wird, so wird es mir klar, daß sich die Èechoslovakei eben anschickt, sich eine Rüstung und ein Schwert in aller Stille und Heimlichkeit zu schmieden, um, im Solde Frankreichs stehend, im gegebenen Augenblick den Frieden Europas zu brechen, das Deutsche Reich, das deutsche Volk überhaupt zu überfallen. (Další poslední tøi vìty byly usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. bøezna 1927 podle §u 9, lit. m jedn. øádu vylouèeny z tìsnopisecké zprávy. Viz str. 263 této tìsnopisecké zprávy.) (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

2. Øeè posl. Heegera (viz str. 252 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Landesverteidigungsminister dieses Staates leistet gleich gründliche und ausgiebige Arbeit. Nicht weniger als fünf militärische Vorlagen beschäftigen das Haus und alle diese Vorlagen sind getragen von dem Geiste des Ausbaues, der Stärkung des Militarismus. Gestern wurde dem Hause eine neue Vorlage überreicht, und zwar das Gesetz über die Schaffung der Ersatzreserve. Dieses Gesetz wurde dem Wehrausschuß zugewiesen und in der heutigen Sitzung dieses Ausschusses gegen unseren Protest der Beschluß gefaßt, daß es schon morgen im Wehrausschuß endgültig erledigt und mit den übrigen Vorlagen im Hause genehmigt werden soll, also in einer so kurzen Spanne Zeit, daß kein Abgeordneter die Möglichkeit hat, dieses umfangreiche Gesetz zu studieren. Man sieht, die Militärverwaltung hat nur das Bestreben, all das im Eilzugstempo durchzubringen, was dem Militarismus dient, ohne jene parlamentarischen Notwendigkeiten zu beachten, die ein genaues Studium dieser Vorlagen erfordern.

Es ist überhaupt interessant, bei den gegenwärtigen Militärvorlagen ein wenig an die Vergangenheit zu erinnern. Die Herren von der Mehrheit haben das feierliche Versprechen vom Jahre 1918, die Heeresorganisation in eine Volksmiliz umzuwandeln, vergessen. Sie haben weiter vergessen, daß dieser Grundgedanke im § 1 des Wehrgesetzes verankert wurde und der Herr Landesverteidigungsminister vom Jahre 1927 hat vergessen, was derselbe Herr Landesverteidigungsminister vom 1920 bei der Verhandlung des Wehrgesetzes versprach. Er scheint vergessen zu haben, daß er damals die ausdrückliche Erklärung abgab, es werde die gesamte Wehrmacht dieses Staates auf den Grundlagen der Volksmiliz aufgebaut werden. In dem im Jahre 1920 beschlossenen Gesetze wurde ein sogenanntes Übergangsstadium vorgesehen, und zwar ausdrücklich die vierzehnmonatige Dienstzeit gesetzlich festgelegt, jedoch für die im Jahre 1920 bis 1922 assentierten eine Dienstzeit von 24 Monaten, für die im Jahre 1923 bis 1925 Assentierten eine solche von 18 Monaten, und für die im Jahre 1926 Assentierten sollte jetzt nach dem bestehenden Wehrgesetz der Èechoslovakischen Republik die vierzehnmonatige Dienstzeit in Kraft treten. Das soll nun aufgehoben, diese Bestimmung des Gesetzes soll eliminiert werden und es soll das Parlament den Beschluß fassen, die achtzehnmonatige Dienstzeit beizubehalten. Es ist sehr interessant, dabei festzustellen, daß diese Militärvorlagen durchaus nicht erst heute das Parlament beschäftigen, sondern daß sie schon innerhalb der allnationalen Koalition Beratungsgegenstand gewesen sind und es èechische Linksparteien gab, die damals die Wünsche der hohen Generalität zunichte machten und die Durchsetzung der Militärvorlagen verhinderten. Wäre vielleicht die allnationale Koalition nicht an den Zollgesetzen zugrundegegangen, dann hätte sie sich wahrscheinlich an diesen Militärvorlagen zerschlagen. Das, was nun den èechischen Parteien innerhalb der allnationalen Koalition nicht möglich war, das, was sie von dieser Koalition nicht bewilligt erhalten konnten, das haben ihnen jetzt die unentwegten Kämpfer für Pazifismus und Abrüstung bewilligt. Jene deutschen Volksgenossen in der Regierungsmehrheit, die sich früher als Antimilitaristen gebärdeten, in allen Wählerversammlungen und in ihren Zeitungen gegen die hohen Militärlasten und gegen den Militarismus überhaupt Stellung nahmen, jene deutschen Volksgenossen stimmen jetzt bedingungslos all den Militärvorlagen, all den Ausgaben zu, die die hohe Generalität in diesem Staate fordert. Sie bewilligen nicht nur das Militärbudget, nicht nur den unkontrollierbaren Rüstungsfond von 315 Millionen Kronen, sondern sie sind auch für die ganz offenkundig zugegebenen Rüstungen in diesem Staate. Welchem Zweck diese Rüstungen zu dienen haben, das haben wir gerade vor einer Weile aus dem Munde eines Vertreters der nationaldemokratischen Partei gehört. Es ist interessant, darauf zu verweisen, daß die Militärverwaltung für die Beibehaltung der achtzehnmonatigen Dienstzeit dieselben Gründe angibt, die schon die Generalität im Jahre 1920 gegen die Festlegung der vierzehnmonatigen Dienstzeit vertreten hat. Dieselben Gründe, die damals die Mehrheit der allnationalen Koalition nicht bewegen konnten, für die Wünsche der Generalität zu stimmen, finden jetzt die Zustimmung der deutschen Parteien in der Regierungsmehrheit. Wie die Vertreter der deutschen Parteien im Wehrausschuß erklären, stimmen sie nur deshalb für die Vorlage, weil ihnen einige Versprechungen gegeben worden sind, daß die achtzehnmonatige Dienstzeit vor allem nicht für die Söhne der Landwirte und der Gewerbetreibenden gelten soll, sondern für das Proletariat, für die Arbeiter, ferner daß ihnen eine kürzere Dienstzeit durch das neue Gesetz über die Ersatzreserve zugesichert worden ist, daß ihnen Ernte-, Krankheits- und Anbauurlaube zugesichert und das Versprechen gegeben wurde, diese achtzehnmonatige Dienstzeit werde auf die Dauer von 2 Jahren terminiert und die vormilitärische Erziehung fallen gelassen. Eine andere Begründung für ihre Haltung wußten sie natürlich nicht anzugeben als ein Versprechen des Herrn Landesverteidigungsministers, der jedoch seine militärischen Pläne durchaus nicht aufgibt, sondern einfach erklärt hat, daß er diese Pläne zurückstellt, wobei aber kein Mensch den Eindruck gewonnen hat, daß die Durchführung dieser militärischen Pläne überhaupt erledigt sein soll. Der Landesverteidigungsminister hat schon öfter solche Versprechungen gegeben. Er hat im Jahre 1920 das Versprechen der Einführung der Volksmiliz gegeben, zu diesem Zwecke eine Studienkommission in die Schweiz geschickt, die dort an Ort und Stelle die Erfahrungen, die man auf Grund des Milizsystems gesammelt hat, zu prüfen hatte. Er hat sich von derselben Studienkommission berichten lassen, daß die Schweizer Verhältnisse bei uns nicht anwendbar seien und daher das feierliche Versprechen der Volksmiliz derzeit noch nicht verwirklicht werden könne. Vorsichtshalber hat man von dieser Studienkommission die Vertreter der Opposition ausgeschaltet, damit man sich einen Bericht erstatten lassen kann, wie er gerade den Verhältnissen entsprechend gepaßt hat. Man hat also den Gedanken und das Versprechen, die Volksmilitz einzuführen, fast restlos aufgegeben und die deutschen Regierungsparteien begnügen sich mit dem Versprechen des Herren Ministers, der ihnen einige Konzessionen gemacht haben soll, die aber nirgends festgelegt und verankert sind, sondern die ihnen als bloße Versprechungen gegeben worden sein sollen. Aber das allein sind nicht die Beweggründe, sondern die Herren, die diese Vorlage unterbreiteten, zumindest ein Teil der Regierungsparteien, hat sich von anderen Absichten leiten lassen. Es wurde das heute bereits klar ausgesprochen. Ein Vertreter der nationaldemokratischen Partei, der Abg. Ježek, und gestern der Herr Berichterstatter hat aus den Gründen, die zur Annahme dieses Gesetzes führten, kein Hehl gemacht und sie ganz offen ausgesprochen. Der Berichterstatter, Herr Koll. Špaèek, hat gestern wörtlich gesagt: "Die Tatsache, daß das Milizsystem vor dem Kriege nur in der Schweiz bestand, deren geographische Lage zwar formell mit unserer analog ist, deren historische Entwicklung und internationale Lage jedoch eine ganz andere als die unserige ist; die Tatsache, daß in allen übrigen Staaten Europas das Milizsystem nicht angeführt wurde, führte uns dazu, daß alle pazifistischen und idealistischen Bestrebungen überwunden wurden, welche die Einführung der Miliz bewirken sollten und daß wir das Kadersystem beibehalten haben." Und jetzt kommt eine Feststellung, die man sich ganz besonders merken muß und auf die auch die Angehörigen der deutschen Regierungsparteien etwas achten sollten: "Die unstreitige Tatsache, daß der mögliche Feind für unseren Staat nur aus dem benachbarten Deutschland oder Ungarn kommen kann, (Výkøiky posl. de Witte.) mußte alle von der Notwendigkeit der Erhaltung des Kadersystems überzeugen."

Alle mußten davon überzeugt werden, das gilt also natürlich auch für die Angehörigen der deutschen Regierungsparteien. Das ist ihre Hauptbegründung, das war der Zweck, daß diese Militärvorlagen, die die Rüstungen bezwecken, eingebracht wurden, und die Regierungsparteien selbst scheinen nach der Darstellung des Berichterstatters eine Einwendung dagegen überhaupt nicht gemacht zu haben. (Výkøiky nìm. soc. dcmokratických poslancù.) Das muß man festhalten, ebenso die Äußerung, die jetzt vor kurzem wiederum ein Vertreter der nationaldemokratischen Partei, der Abg. Ježek, getan hat, der gegen die Heeresorganisation des Deutschen Reiches polemisierte und dabei scheinbar vergessen hat, daß diese Heeresorganisation auf Grund des Diktates der Entente entstanden ist, beeinflußt von den Èechen und er könnte sich eine weitere Belehrung von seinem Führer und Parteikollegen Dr Kramáø darüber holen, warum Deutschland diese Heeresform haben muß, die er heute von dieser Stelle aus so scharf kritisiert.

Aber auch sonst zeigt es sich nun, daß die Begründung der Militärverwaltung nach keiner Richtung hin Stich hält; es zeigt sich auch, daß der Hinweis auf andere Staaten nicht zutrifft. Es hat das Völkerbundsekretariat von allen Staaten einen Bericht abverlangt, in dem der Stand, die Zahl, die Ausrüstung, die Dienstzeit der einzelnen Heeresorganisationen bekannt gegeben werden mußte. Es ist sehr wichtig einmal zu prüfen, wie nun die Dienstzeit in den anderen Staaten aussieht und dann kommt man zu der Überzeugung, daß die Angaben, die das Landesverteidigungsministerium zur Begründung dieser Maßnahmen anführt, unrichtig sind. Entweder hat die èechoslovakische Regierung den Völkerbund belogen, als sie den Bericht abgesandt hat, oder sie belügt jetzt diejenigen, denen sie die Überzeugung von der Notwendigkeit der 18monatigen Dienstzeit beibringen will. (Výkøiky posl. de Witte.) Es wurde schon damals von der èechoslovakischen Regierung dem Völkerbunde berichtet, daß im èechoslovakischen Staate die 14monatige Dienstzeit besteht. Sie hat überhaupt nicht bestanden und heute, wo sie in Kraft treten soll, soll sie durch ein neues Gesetz aus der Welt geschafft werden.

Es haben die anderen Staaten in ihren Berichten folgendes bekanntgegeben: Die Niederlande haben eine Dienstzeit von 5 Monaten für Soldaten ohne Charge, von 9 Monaten für Unteroffiziere, von 15 Monaten für die Kavallerie. Norwegen hat eine Ausbildungsperiode von 48 Tagen für die Infanterie, von 62 Tagen für die Gebirgsartillerie und von 102 Tagen für die Kavallerie. In Italien beträgt die normale aktive Dienstzeit 18 Monate, jedoch besteht dort ein Rekrutierungsrat, der berechtigt ist, die Dienstzeit in berücksichtigungswürdigen Fällen auf 3 Monate herabzusetzen. Spanien hat zwei Dienstarten: Die normale, zweijährige, und eine neunmonatige, überdies ist es einem Teil der Assentierten gestattet, sich durch Lösegeld loszukaufen. Belgien hat für die Infanterie eine Dienstzeit von 12 Monaten, für die Kavallerie und die technischen Truppen eine solche von 13 Monaten. Schweden eine Dienstzeit von 165 Tagen, Japan von zwei Jahren und Frankreich, das uns immer als Musterbeispiel hingestellt wird, das auch die Instruktoren für die Schaffung der Heeresorganisation und die Ausbildung der Armee in diesem Staate liefert, das jetzt ein sogenanntes Kriegsgesetz, das das ganze Volk unter die Waffen stellt, beschlossen hat, geht trotzdem daran, die Dienstzeit auf 12 und 9 Monate herabzusetzen. Wenn nun die französische Generalität und die Offiziere, die ja unsere Instruktoren waren und heute noch sind, die Überzeugung gewannen, daß man in Frankreich einem tüchtigen Soldaten das Handwerk in neun Monaten beibringen kann, so werden damit auch die Gründe des Landesverteidigungsministerium in diesem Staate treffend widerlegt. Dänemark hat eine vollständige Abrüstung durchgeführt, das Heer in eine Grenzpolizei und Staatsmarine umgewandelt. So sehen wir, daß man fast in allen Staaten daran geht, die Dienstzeit herabzusetzen, während hier eine Erhöhung der Dienstzeit, trotzdem im Gesetze eine kürzere vorgesehen ist, erfolgen soll.

Bei uns soll die 14monatige Dienstzeit verschwinden und die 18monatige als normale, vorläufig auf die Dauer von 2 Jahren, beschlossen werden. Der Friedenspräsenzstand soll vom 1. Oktober bis 31. März mit 140.000, vom 1. April bis 30. September mit 100.000 Mann festgelegt werden. Die Militärverwaltung begründet diese Maßnahme damit und sie hält diesen großen Friedenspräsenzstand für notwendig, weil nach ihrer Auffassung eine gut ausgerüstete und starke Armee die beste Bürgschaft für den Frieden ist. Aber gerade das ist ein Schlagwort aus der alten Zeit - das Gegenteil ist bewiesen - was man heute neuerlich sich nicht schämt, als Begründung für diese ungeheueren militärischen Rüstungen anzugeben. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.)

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