Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fünf
Vorlagen hat die Regierung dem Parlamente vorgelegt, welche
das Heerwesen des èechoslovakischen Staates betreffen.
Sie alle hängen miteinander ursächlich zusammen, sollen
sie doch alle dazu dienen, das èechoslovakische Heer innerlich
und äußerlich zu festigen, seine
militärische Schlagkraft zu erhöhen und sicherzustellen.
Wenn ein Staat daran geht, seine Wehrmacht
auszugestalten, so müssen wohl schwerwiegende Gründe
dafür sprechen, Gründe, welche in der Regel in der äußeren
Politik zu suchen sind, zumal mit jeder solchen Reorganisation
auch gewaltige Opfer der Volkswirtschaft zugemutet werden. In
der vergangenen Zeit, im alten Österreich und im kaiserlichen
Deutschland, haben neue Militärforderungen die schwersten
parlamentarischen Kämpfe ausgelöst, schwere innerpolitische
Krisen sind daraus entstanden und die damaligen Regierungen haben
sich nur ungern und nur durch die fortschreitende Spannung der
zwischenstaatlichen europäischen Verhältnisse gezwungen,
zu solchen Vorlagen entschlossen. Ganz anders scheint es in diesem
Staate zu sein. Hier geht alles wie am Schnürchen und die
Regierung hat alle begründete Hoffnung, die 5 Wehrvorlagen
in 2 bis 3 Parlamentssitzungen glatt unter Dach und Fach zu bekommen.
Freilich davon, was diese Vorlagen für
die Volkswirtschaft in Wirklichkeit bedeuten, davon wird
in den offiziellen Begründungngen nicht gesprochen. Die ungeheueren
Kosten des èechoslovakischen Heerwesens interessieren scheinbar
niemanden mehr, da sie ja schon im Staatsvoranschlag für
1927 vorweggenommen worden sind. Im Herbste
1926 hat das Parlament auf eine lange Reihe von Jahren hinaus
dem Landesverteidigungsminister einen Rüstungskredit von
jährlich 315 Millionen bewilligt, also scheint es nur recht
und billig, wenn er nunmehr darangeht, diesen Kredit auszunützen,
das èechoslovakische Heer ordentlich auszubauen. Selbst
der Herr Finanzminister hat festgestellt, daß der hiesige
Steuerträger eine weitere Belastung mit Steuern schlechterdings
nicht mehr verträgt. Allein das hat ihn freilich nicht gehindert,
eine Steuerreform auszuarbeiten, welche gerade
die kleinen und mittleren erwerbenden Stände über Gebühr
belastet. Er hat weiter behauptet, daß nur ein Drittel des
wirklichen Einkommens zur Steuerbemessung einbekannt wird, und
hat der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß es der Steuerverwaltung
gelingen werde, sämtliche Einkommen restlos zu ergreifen.
Es kann sich daher die Bevölkerung dieses Staates auf eine
nette Zukunft gefaßt machen. Sie wird wirtschaftlich zum
Weißbluten gebracht werden durch die Anwendung der künftigen
Steuergesetze, ganz gleich, wie im Einzelnen ihre Bestimmungen
lauten werden, und dies alles, um den Moloch des Militarismus
zu füttern; denn es kann in diesem Staate wohl in Bezug auf
Kultur, Unterricht, Volksgesundheit, soziale Fürsorge gespart
werden, aber niemals in Bezug auf das Heer.
So bestehen innige Zusammenhänge zwischen
dem Staatsvoranschlage, der Steuerreform einerseits und den Wehrvorlagen
andererseits. Dabei weiß heute jeder, daß die Wirtschaft
dieses Staates sich in einem dauernden krisenhaften Zustand befindet,
daß es nur eine Scheinblüte ist, wenn infolge Verwickelungen
in anderen Ländern einige Erwerbsgruppen hier zeitweise arbeiten
können, und daß die Katastrophe ohne weiteres hereinbrechen
kann. Also die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine
weitere Ausgestaltung der Wehrmacht fehlen gänzlich, ja sie
werden selbst von der Regierung gar nicht behauptet. Es müssen
also ganz gewichtige politische Gründe vorhanden sein, die
die Regierung veranlassen, trotz den traurigen wirtschaftlichen
Verhältnissen mit den Vorlagen vor das Parlament zu treten.
Wenn man den Worten der leitenden Staatsmänner
glauben könnte, müßte die ganze Welt ein einziges
Friedensparadies sein. Deutschland, der Staat mit 60 Millionen
Einwohnern, muß sich mit einem Söldnerheer von 100.000
Mann begnügen, ist also vollkommen abgerüstet; der Präsident
von Amerika schickt eine Note nach der anderen nach Europa und
fordert in ihnen weitere Abrüstungen; der Völkerbund
ist doch da, um alle Kriege im Keime zu verhindern: also
warum braucht ausgerechnet die Èechoslovakei ein wohlausgerüstetes
zahlreiches Heer? Etwas ist da zweifellos nicht richtig; entweder
ist die so allgemein beteuerte Friedensliebe und Bereitwilligkeit
zur Abrüstung erheuchelt, oder es besteht keine Notwendigkeit
für die Èechoslovakei, ein so großes Heer von
rund 130.000 Mann Friedensstand zu halten, zumal sie doch ein
Zwergstaat von 15 Millionen Einwohnern ist. Es gibt europäische
Staaten, nämlich die nordischen Staaten und die Schweiz,
die sich einer gesunden und kräftigen
Volkswirtschaft erfreuen und die bereits ihre Militärlasten
auf ein Mindestmaß herabgedrückt haben. Auch sie haben
strategisch sehr schlecht zu verteidigende Grenzen und die zwischenstaatlichen
Verträge, welche ihnen eine gewisse Sicherheit verbürgen,
sind schließlich doch eben nichts mehr als Verträge
und können im entscheidenden Augenblicke wieder einmal versagen,
aber sie haben vor der Èechoslovakischen Republik
und deren großen und kleinen Verbündeten eines voraus,
nämlich die ehrliche und gradlinige Führung ihrer Außenpolitik,
die unter allen Umständen darauf gerichtet ist, alle anderen
Völker in Ruhe und Frieden zu lassen, jedem
seine Entwicklung zu gönnen, sie seinen eigenen Entschließungen
anheim zu stellen und sich somit selbst alle unangenehmen außenpolitischen
Verwicklungen zu ersparen.
Anders der hiesige Staat. Nach außen,
offiziell trieft er von Friedensliebe, in Wirklichkeit aber läßt
er keine Gelegenheit unbenützt, seine unmittelbaren Nachbarn
zu reizen und zu schädigen, und bereitet im Geheimen, aber
systematisch mit Frankreich im Bunde einen neuen militärischen
Überfall auf Mitteleuropa vor. Das ist das èechische
politische System und es ist hoch an der Zeit, ihm die Maske von
seinem Heuchlergesicht zu reissen. Erinnern wir uns doch! Kaum
aus dem Ei gekrochen, hat der èechoslovakische Staat mit
Deutschland und Österreich den Wirtschaftskrieg
angefangen, der heute noch nicht beendigt ist. Warum ist es nicht
möglich, ausgerechnet mit Deutschland einen Handelsvertrag
zustande zu bringen, warum wird der Handelsvertrag mit Österreich
neu - und hoffentlich auf einer ehrlicheren Grundlage als in Lana
- geschlossen werden müssen? Ich bin überzeugt, daß
es einer der herrlichsten Tage im Leben des Herrn Außenministers
Dr. Beneš war, als Kaiser Karl seinen zweiten Putsch
wagte. Abpusseln hätte er ihn sicherlich mögen, wenn
er ihn bei sich gehabt hätte. Denn jetzt hatte er die Möglichkeit,
gegen Ungarn loszuschlagen und es hätte damals wohl Krieg
gegeben, wenn nicht eine höhere Macht dem geschäftigen
Gernegroß in den erhobenen Arm gefallen wäre. Erinnern
wir uns heute nur an die Rolle, welche Herr Beneš bei
der Abstimmung über das Schicksal von Oberschlesien in Genf
gespielt hat, an den Zweck, zu dem er die Kleine Entente gründete,
an seine Stellungnahme gegen den Anschluß Österreichs
an Deutschland. Der Anschluß Österreichs an
Deutschland kann zwar verzögert werden, aufzuhalten ist er
jedoch nicht, er wird sich ganz von selbst vollziehen und geht
als reine Angelegenheit Österreichs niemanden, am allerwenigsten
aber die Èechoslovakei etwas an. Diese ist, für sich
allein betrachtet, daran weder wirtschaftlich
noch politisch beteiligt, es wäre denn in der Art, daß
ein Österreich, das als Teil des Deutschen Reiches wirtschaftlich
aufblühen und erstarken müßte, für die Èechoslovakei
ein wertvollerer Käufer würde als bisher. Aber
für Frankreich ist der Anschluß Österreichs an
Deutschland aus politischen Prestigegründen unerträglich.
In übermütiger Siegerlaune hat es das Deutsche Reich
seiner Wehrmacht, seiner Kolonien, seiner besten Industriebezirke
und auch Industriegeheimnisse beraubt, nie sollte es sich wieder
aus dem Staube erheben dürfen. Die bloße Furcht vor
einer künftighin möglichen Vergeltung und Strafe hält
die französische Politik trotz Locarno und Briand im Banne.
Und da muß Beneš als getreuer Fridolin durch
Dick und Dünn mitgehen, wenn er auch der eigenen Volkswirtschaft
Gewalt antut. Der Anschluß Österreichs würde Deutschland
manches Verlorene reichlich ersetzen, es würde erstarken,
und das muß mit allen Mitteln verhindert werden.
Und damit sind wir am Kern der Sache
angelangt. Die Èechoslovakei will keinen Frieden, insbesondere
nicht mit dem Deutschen Volke - mag es sich als staatsrechtliche
Organisation in der Form des Deutschen Reiches oder Österreichs,
oder als nationale Minderheit der inneren Politik darstellen -
um Frankreichs Willen. Das ist das èechische Regierungssystem
seit 1918. Es ist sich immer gleichgeblieben, trotz der verschiedenen
Personen, die an seiner Spitze standen, und der verschiedenartigsten
Parteien, die da mithalfen, und es ist auch jetzt nicht
anders geworden, da zwei deutsche Parteien mitregieren. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda Horák.) Daher
muß das èechische Heer schlagfertig dastehen, daher
darf es in seiner Friedensstärke nicht vermindert werden,
daher muß es entpolitisiert werden, daher
muß die Wirtschaft und insbesondere die deutsche Wirtschaft
dieses Staates zur Versorgung der Unteroffiziere miß braucht
werden, muß ihr Letztes für die Kriegsrüstungen
hergeben, und damit im Ernstfall alles schön und wie am Schnürl
geht, wird das Wahlrecht, die persönliche Freiheit, das Hausrecht
angetastet und der Rest der Selbstverwaltung umgebracht.
Meine Damen und Herren! Es ist kein Zufall,
daß Wehrvorlagen, Steuerreform und die famose Verwaltungsreform
gleichzeitig zur Beratung stehen. Sie gehören zusammen,
sie ergänzen einander. Nie noch ist das èechische
Regierungssystem offener in Erscheinung getreten, nie sind alle
Zusammenhänge der inneren und äußeren Politik
dieses Staates klarer zutage getreten, als gerade diesmal. Und
wer es immer noch nicht begreifen sollte, der
kann aus dem Berichte zur Regierungsvorlage betreffend die Aufrechterhaltung
der alten Friedenspräsenzstärke, wie er uns im Wehrausschuß
vom Herrn Berichterstatter serviert wurde, das Letzte und Entscheidende
ersehen. Konform mit dem Regierungsmotivenbericht behauptet er,
daß die Èechoslovakei im Verhältnis zu
anderen Staaten die kleinste oder eine kleinere Friedenspräsenzstärke
habe, die Einführung des Milizsystems, welches das alte Wehrgesetz
vorgesehen hatte, sei unter den gegenwärtigen politischen
Verhältnissen unmöglich. Bezeichnenderweise
führte er wie der Regierungsmotivenbericht nur die entsprechenden
Zahlen der Staaten der Kleinen Entente an und auf den Einwand,
daß das große Deutsche Reich sich mit 100.000 Söldnern
begnügen müsse, antwortete er, Deutschland sei in Wirklichkeit
gar nicht abgerüstet, zur Reichswehr müsse man die ganze
Polizeimacht, sämtliche vaterländischen Verbände,
Turnvereine und Feuerwehren hinzuzählen und da ergebe sich
ein Heer von einigen Millionen Mann. Damit hat der Herr Berichterstatter
die èechische Politik demaskiert und das wollen wir uns
merken. Nun wissen wir ganz genau, wo nach Ansicht derer von den
Regierungsbänken der Feind der Èechoslovakischen Republik
steht. Hiemit ist aber auch unsere Stellung zu den Wehrvorlagen
von selbst gegeben.
Wenn ich mich nun zu den einzelnen Gesetzentwürfen
wende und namens meiner Partei sogar einige Abänderungsanträge
begründe, so soll damit nur an ihnen eine Kritik geübt
werden, die Gesetze an und für sich sind und bleiben für
uns als ganzes vollkommen unannehmbar. Wir haben hier zunächst
einmal die Vorlage Druck 752, betreffend das militärische
Disziplinarrecht. Es kann uns ziemlich gleichgültig sein,
wie sich der Staat die inneren Dienstverhältnisse des Militärs
ordnet, uns interessiert diese Vorlage nur von dem Standpunkte
aus, daß sie miteingefügt ist in das ganze Wehrsystem
zu dem Zwecke, die gesamte èechische Wehrmacht zu festigen
und auszubauen. Ich werde mich daher mit dieser Vorlage nicht
weiter beschäftigen und komme gleich zu dem
Druck Nr. 438 und 868, betreffend die Verlängerung
der militärischen Präsenzdienstzeit, und zu Druck Nr.
890 und 728, betreffend die Festsetzung der Friedenspräsenzstärke
der èechoslovakischen Armee.
Angeblich soll die Regierung den Agrariern
beider Nationen versprochen haben, daß sie diese Gesetzesvorlage
nur für die nächsten zwei Jahre brauche und sie vom
1. Oktober 1928 werde außer Kraft treten lassen. Ähnlich
hat sich bei einem Presseempfang, der erst vor einigen Tagen stattfand,
auch der Herr Landesverteidigungsminister geäußert.
Ich gebe gerne zu, daß dieses Versprechen gemacht wurde,
bezweifle aber, daß es gehalten werden wird. Die Vorlage
ist so dem ganzen Wesen der èechischen Politik angemessen,
daß es zuerst nötig wäre, daß sich die èechische
Politik von Grund aus ändere, ehe es zur
Verkürzung der militärischen Dienstzeit überhaupt
kommen könnte. Daß das geschieht, glaubt aber wohl
heute der stärkste Mann nicht.
Dazu kommt noch die uns allen ja hinlänglich
bekannte moralische Auffassung, welche die èechische
Regierung von der Einhaltung gegebener Versprechen hat. Der Herr
Ministerpräsident Švehla vertrat
je bereits bei einer Gelegenheit den Standpunkt, daß er
ein gegebenes Versprechen, das er selbst als Innenminister in
einem anderen Kabinett abgegeben hat, als späterer Ministerpräsident
nicht zu halten verpflichtet sei. Warum sollte der Herr Landesverteidigungsminister
anders, moralischer denken? Dasselbe gilt von der angeblichen
Zurückziehung des Planes, eine militärische Erziehung
der Jugend vor der militärischen Präsenzdienstzeit einzuführen.
Es sollen aber auch weitere Versprechungen da sein, um es den
deutschen Regierungsparteien leichter zu machen, für die
Wehrvorlagen zu stimmen. Es soll eine Landwehr, eine Ersatzreserve
eingeführt werden - der Druck 941 ist ja bereits im Hause
verteilt worden - die Überzähligen über 70.000
Rekruten sollen unter diese neue Landwehr, die Ersatzreserve,
fallen, damit die Landwirte und Gewerbetreibenden nur wenige Wochen
von ihrer bürgerlichen Beschäftigung abgehalten werden,
und es sollen regelmäßig, wie im alten Österreich,
Anbau- und Ernteurlaube gewährt werden. Ich bin überzeugt,
daß diese Versprechungen werden eingehalten werden. Denn
einmal entsprechen sie den Wünschen der Agrarier und Gewerbevertretern
beider Nationen und diese wirtschaftlichen Interessen beherrschen
heute die ganze Staatsmaschine, und zweitens wird die Wehrmacht
dieses Staates noch mehr vergrößert, wenn man zu der
stehenden Linie noch die Kaders der Landwehr und Ersatzreserve
dazunimmt.
Diese Dinge liegen also in der sattsam
bekannten Richtung der ganzen èechischen Staatspolitik.
Aber was bedeutet dies für die anderen Stände und für
das andere Volk? Diese Zugeständnisse bedeuten für die
landwirtschaftliche und gewerbetreibende Bevölkerung eine
derart wesentliche Verkürzung ihrer militärischen Dienstleistung,
daß daraus gefolgert werden kann, daß die neuen Wehrgesetze
sich überhaupt kaum auf diese Stände mehr beziehen,
daß sie also ganz außerordentlich hierdurch bevorzugt
werden. Die Lasten, welche die neuen Gesetze der Bevölkerung
auferlegen, treffen also alle übrigen Stände, insbesondere
den Stand der Arbeiter und Angestellten, sowie die freien Berufe
und in ihrer politischen Auswirkung treffen sie das gesamte deutsche
Volk überhaupt in seinen Lebensinteressen. Aber um alles
das kümmern sich die deutschen Regierungsparteien nicht,
sie haben durch diese Versprechungen ihr Schäfchen im Trockenen,
alle übrigen Stände und das deutsche Volk in seiner
Gesamtheit kann dabei der Teufel holen. (posl. Krumpe: Wir
gehören ja auch zum deutschen Volke!) Das sind die ungeheuerlichen
Folgen einer engherzigen und engstirnigen Standespolitik, die
nur auf sich und die allernächste Zeit sieht, sich mit unverbindlichen
Zusagen der augenblicklichen Regierung zufrieden gibt und sich
keine Sorgen darüber macht, wie die Dinge ausschauen werden,
wenn andere Verhältnisse eintreten, eine andere Regierung
ans Ruder kommt.
Nun zur Vorlage Druck Nr. 894, bezw. 849, betreffend
die Unterbringung der längerdienenden Unteroffiziere. Für
jeden Militärstaat ist die Sorge für seine längerdienenden
Unteroffiziere eine selbstverständliche Pflicht. Durch diese
Vorlagen hat sich die Èechoslovakei offiziell in
die Reihe der Militärstaaten gestellt. Es fragt sich nun:
Wie wird diese Versorgung durchgeführt? Da ein längerdienender
Unteroffizier zunächst für jeden anderen, als für
den Militärberuf kaum befähigt ist, so wäre es
das Natürlichste, ihn auch wieder im Militärberuf
unterzubringen. Es sollte ihnen die Laufbahn der Subalternoffiziere
bis zum Hauptmann offengehalten werden. Daher erscheint die Fassung
des § 2, Abs. 1 a), der nur von den Militär- und Gendarmeriegagisten
ohne Rangsklasse spricht, zu eng. Allein es ist nicht Sache der
Opposition, und schon gar nicht Aufgabe der Deutschen in diesem
Staate, hier irgendwelche Verbesserungsvorschläge zu machen.
Durch den § 2, Abs. 1 b) lebt der alte
österreichische Militärzertifikatist trotz der Bestimmung
des § 6, Abs. 2 c) - daß der Bewerber auch noch den
für die Verleihung der in Betracht kommenden Dienststelle
festgesetzten allgemeinen und besonderen Bestimmungen entsprechen
muß - wieder vollkommen auf. Wie soll auch ein alter Unteroffizier,
der nie etwas vom inneren Dienste eines staatlichen Zivilamtes
gesehen hat, den allgemeinen und besonderen Bedingungen dieses
Dienstes entsprechen? Es wird also wieder so werden, wie anno
dazumal. Man wird dem Unteroffizier ein Jahr Urlaub geben, ihn
bei einer staatlichen Zivilbehörde dieses Jahr schlecht und
recht Praxis schöpfen lassen, ihn höchstens einer formalen
leichten Prüfung unterziehen - welche Prüfungskommission
könnte es doch wagen, einen Legionär durchfallen zu
lassen! - und dann hat er eben alle besonderen und allgemeinen
Bedingungen erfüllt und schlägt jeden noch so tüchtigen
Nicht-Unteroffizier mit seinem Zertifikat aus dem Felde.
Der § 6, Abs. 2 c) wird rein auf dem Papiere
stehen bleiben. Da aber ein Deutscher kaum in Betracht kommen
dürfte, so mag auch das ruhig den Regierungsparteien überlassen
bleiben. Für uns sind andere Bestimmungen wichtiger. Zunächst
der Abs. 2 des § 2. Die darin bezeichneten Dienststellen
sind diejenigen, welche bei den Gemeinden, Bezirken und deren
Unternehmungen, Fonds und Einrichtungen künftig frei werden.
Wir finden diese Bestimmung unerträglich, weil wir nicht
einsehen können, warum unsere Gemeinde Dienstposten volksfremden
Unteroffizieren zur Verfügung offen gehalten werden sollen.
Wir bringen aber weiters diese Bestimmung in Zusammenhang
mit der in Beratung stehenden Verwaltungsreform. Dort werden bereits
alle Landesund Bezirksangestellten bis zum letzten Straßeneinräumer
herab zwangsweise in den èechischen Staatsdienst übernommen
und auf sie alle Bestimmungen des Staatsbeamtenrechtes
für anwendbar erklärt. Es werden sich also nach der
Verwaltungsreform alle deutschen Bezirks- und Landesbeamten, soweit
solche noch etwa vorhanden sind, der Sprachprüfung unterziehen
müssen und wir kennen ja diese Dinge aus der Vergangenheit
genau, um ermessen zu können, daß wahrscheinlich nur
die wenigsten diese Sprachprüfungen bestehen werden, daß
daher die Leute haufenweise durchfallen und entlassen werden.
Es geht dabei um tausende von deutschen Familien und Personen.
Sie hofft man durch die Verwaltungsreform abzuwürgen
und brotlos zu machen. Den sofortigen Ersatz hierfür schafft
aber der Abs. 2 des § 2. Der èechische Unteroffizier
und Legionär setzt sich breit und behäbig in die leergemachte
Dienststelle und stärkt die èechische
Minorität. Was er sonst leistet, ist an und für sich
Nebensache.
Durch die in Beratung stehende Verwaltungsreform führt die
èechische Regierung den ersten Streich gegen die Selbstverwaltung.
Vorläufig sollen nur die Bezirke und die Länder daran
glauben. Aber der einmal beschrittene Weg reizt
zur Fortsetzung. Daher haben wir Grund genug zur Annahme, daß
in kurzer Zeit auch die Axt an die ohnehin schon erheblich verkürzte
Selbstverwaltung der Gemeinden gelegt werden wird. Wir haben für
den Fall, als der Abs. 2 des § 2 angenommen werden würde,
zu § 11, Abs. 1 einen Zusatzantrag gestellt, der lautet:
"Der Vergeber ist berechtigt, in das Konkursausschreiben
besondere Bestimmungen über die persönliche Eignung
und die Nationalität der Bewerber aufzunehmen". Wir
wollen damit sowohl die deutschen Gemeinden und Bezirke als auch
die deutschen Unternehmer (§ 2, Abs. 3) davor schützen,
daß sie unwillkommene volksfremde Elemente in ihren Dienst
aufnehmen müssen, und wollen gleichzeitig damit den deutschen
Arbeitsplatz unseren deutschen Volksgenossen erhalten. Wir verlangen,
daß dieser Antrag in den Text des Gesetzes aufgenommen wird,
weil wir ganz genau im voraus wissen, daß die Regierung
einen solchen Zusatz, falls er im Vertrauen auf die ganz allgemeine
Fassung des § 6, Abs. 2 c) in einer künftigen Stellenausschreibung
sich vorfinden sollte, unbarmherzig streichen, einen entsprechenden
Beschluß einer Gemeinde- oder Bezirksvertretung aufheben
und alle, die an ihm mitgewirkt haben, womöglich nach dem
Schutzgesetz oder dem erneuerten Prügelpatent einsperren
würde. Ein entsprechender Resolutionsantrag hat nach den
hier gemachten Erfahrungen überhaupt keinen Wert. Dieser
beantragte Zusatz ist der letzte Rettungsanker gegen die durch
diese Vorlage über die deutschen Selbstverwaltungskörper
hereinbrechende völkische Not. Wird er abgelehnt, so sind
die Folgen unabsehbar. An den deutschen Regierungsparteien liegt
es, ihren Einfluß für die Annahme dieses Antrages in
die Wagschale zu werfen. Tun sie es nicht, so machen sie sich
allein schuldig, die Verèechung der deutschen Gemeinden
und Bezirksämter und im Hinblick auf den Abs. 3 des §
2 auch des ganzen deutschen Wirtschaftslebens verursacht zu haben.
Sie sind das Zünglein an der Wage. Wir werden uns genau merken,
wie sie stimmen werden. (Výkøiky
posl. Krumpeho.) Der Abs. 3 des §
2 stellt nach unserer Ansicht eine wirtschaftliche Ungeheuerlichkeit
dar. Ungeschulte Unteroffiziere sollen zwangsweise im Wirtschaftsleben
verwendet werden. Es soll eine bevorzugte Klasse geschaffen werden,
die alle übrigen noch so tüchtigen Arbeitsanwärter
rücksichtslos verdrängt. Weiß denn die Regierung
nichts von der allgemeinen Wirtschaftskrise, nichts von der zunehmenden
Arbeitslosigkeit? Will sie die herrliche Praxis der Eisenbahnverwaltung
wiederholen, ja gesetzlich festlegen, jene Praxis, nach
der alle deutschen Bahnarbeiter entlassen und dafür aus hunderte
Kilometer weit entlegenen èechischen Gegenden èechische
Oberbauarbeiter zwangsweise importiert wurden?
Alle konzessionierten Unternehmungen, ja gemäß
§ 4, Abs. 2 selbst provisorische Besetzungen, fallen unter
diese gesetzliche Bestimmung. Wir können im Gewerberecht
eine entschiedene Zunahme des Konzessionszwanges sowie der Forderung
nach dem Befähigungsnachweis wahrnehmen. Noch vor 30 Jahren
gab es nur etwa 15 konzessionierte Gewerbe, heute ist es eine
Legion. Fast jeder wichtige Gewerbs- oder Handelszweig unterliegt
der Konzessionspflicht. Also geht es in Wirklichkeit fast um die
gesamte Volkswirtschaft, hauptsächlich eigentlich nur um
das deutsche Wirtschaftsleben in diesem Staate. Das Wirtschaftsleben
verträgt keine Belastung mehr mit zeitraubenden bürokratischen
Tändeleien. Es hat mit den zahllosen Ausweisen, Nachweisen
und tabellarischen Zusammenstellungen übergenug zu tun, die
ihm Sozialversicherung, Steuergesetze und statistische Neugier
der Staatsverwaltung auferlegen. Jetzt wird ihm zugemutet, daß
der Unternehmer erstens die im Betracht kommenden Dienststellen
dem Minister für Landesverteidigung anzeigt, der ein Gesamtverzeichnis
solcher Stellen zusammenstellt und von Zeit zu Zeit verlautbart
(§ 9). Zweitens, daß er die freigewordene, vorbehaltene
Dienststelle im öffentlichen Konkurswege verlautbart, eine
angemessene Frist zur Einbringung der Gesuche bestimmt und das
Ministerium wieder davon verständigt (§ 11, Abs. 1).
Drittens, über die einlangenden Gesuche Vormerke führt
und die Vergebung der Stelle dem Ministerium wieder anzeigt (§
11, Abs. 2; § 13, Abs. 1). Viertens, jedem Bewerber eine
Bestätigung darüber ausstellt, daß er das Ansuchen
überreicht habe und die Zahl der berechtigten Bewerber anführt,
die bereits früher vorgemerkt sind (§ 12, Abs. 4). Fünftens,
daß er die dem Bewerber gemäß § 8, Abs.
2 auferlegten Abzüge selbst vornimmt, der Staatskasse abführt
und selbst dafür haftet. Wieviel Unklarheiten sind in diesen
Bestimmungen enthalten, die wieder durch Regierungsverordnungen
geklärt werden sollten! Was heißt das "von Zeit
zu Zeit", "angemessene Frist"? Sind das 14 Tage,
1 Monat oder 1 Jahr? Ein mittlerer Unternehmer wird sich ein ganzes
Bureau für diese Arbeiten einrichten müssen und die
Kosten selbstverständlich, soweit es angeht, auf die Produktion
überwälzen. Daher trägt dieses Gesetz wieder zur
fortschreitenden Teuerung und Verschärfung der Wirtschaftskrise
bei. Was geschieht aber, wenn ein Unternehmen plötzlich,
durch Tod zum Beispiel, einen Angestellten verliert und sein sofortiger
Ersatz nötig wird, sollen nicht schwere Schäden im Betrieb
vorkommen? Nach dem Gesetze müssen auch da alle diese zopfigen
Formalitäten eingehalten werden. Es gibt keine Ausnahme,
denn auch die provisorische Stellenbesetzung ist ausdrücklich
verboten. Das Werk, die Wirtschaft kann stillstehen, wenn nur
der èechische Militarismus und Chauvinismus sich sein Mütchen
kühlen kann. So was nennt man hierzulande Wirtschaftspolitik.
Was sagt da der Herr Finanzminister dazu? Wieder wird, wie es
schon hier üblich ist, mit zweierlei Maß gemessen werden.
Bei den èechischen konzessionierten Gewerben wird man alle
beide Augen zudrücken, das deutsche Gewerbe wird man peinigen.