Pátek 10. prosince 1926

Der Herr Finanzminister sagt: Ein Exportstaat kann auf die Dauer nicht von einem hohen Steuersystem umgeben sein. Es zeigt sich als die brennendste Frage und Aufgabe der Finanzverwaltung ein Umbau und die größtmöglichste Beseitigung der Handelssteuern. Gerade die Existenz dieser Steuern und ihr Umfang ist ein Beweis für die Überlastung des Staatsvoranschlages, da sie rasch wegfallen könnten, wenn es möglich wäre, weiter wesentlich zu restringieren. Und er sagt uns: "Eine Milliardenermäßigung ist unter keinen Umständen möglich." Das bestreite ich. Heute leben wir im Zeichen der Abrüstung. Unser Herr Außenminister ist doch beim Völkerbund Abrüstungsreferent. Da ließen sich doch beim Militär, das durch sieben Jahre mehr als 23 Milliarden verschlungen hat, meiner Ansicht nach kolossale Ersparnisse machen. Wozu das Soldatenspiel. Entweder stellt man sich auf den Krieg ein oder auf den Abrüstungsstandpunkt. Dann aber braucht man diesen kolossalen Appart nicht, es sei denn, man brauchte ihn dazu, um die begehrte Großmachtsstellung der èechoslovakei damit zu begründen, zu repräsentieren und zu festigen. Das wäre allerdings etwas anderes.

Wozu brauchen wir die kolossal kostspielige Auslandspropaganda, die viele Millionen verschlingt. Wozu brauchen wir, wenn wir in der Umgebung des Parlaments herumschauen, diese kolossalen Prachtbauten, die viele Millionen brauchen. Wir haben hier die philosophische Fakultät usw., während man auf der anderen Seite die deutschen Kliniken direkt verkommen läßt. (Výkøiky a souhlas na levici.) Was sagt aber bezüglich der Bauten der Herr Finanzminister? Er sagt folgendes: Ich erachte es als eine gefährliche Gemeindepolitik, wenn ein Rathaus auf 8% Kredit gebaut wird, auch andere Bauten, die nicht einmal eine privatwirtschaftliche Rentabilität gewähren, weil bei einem solchen Prozentsatz nur die Industrie investieren kann, insolange als sie rasch amortisieren kann. Nun frage ich, meine Verehrten: Gilt dasselbe nicht auch bei Staatsbauten, die vollständig unproduktiv sind, die bloß einen repräsentativen Charakter haben sollen, während man auf der anderen Seite den Humanitätsgedanken vollständig außer Acht läßt. Warum sagt der Herr Finanzminister, wenn er bezüglich der Gemeindebauten dieser Ansicht ist, nicht: Meine Herren, das geht nicht, daß die Staatsverwaltung das Geld lediglich auf unproduktive Bauten ausgibt, welche bloß Repräsentationszwecken dienen, sie müssen in einem Stadium, in dem wir uns befinden, unter allen Umständen unterbleiben.

Denken wir an den großen Verwaltungsapparat. Wir brauchen 15 Ministerien, wo im, früheren Österreich wir nur 8 gehabt haben und dabei sind wir doch um vieles kleiner bezüglich des Landgebietes.

Meine Verehrten! Ich habe das Gefühl, daß an der Volkswirtschaft und speziell an der deutschen Wirtschaft gewaltige Kaiserschnitte gemacht worden sind. Wenn man sich nicht entschließen wird, auch bezüglich der Staatswirtschaft einen Kaiserschnitt zu machen, dann wird man unbedingt in die Sackgasse kommen müssen und nicht mehr herauskommen. Deshalb ist die These, die wie ein Gesetz die Finanzpolitik nach Ansicht des Herrn Finanzministers beherrschen soll, nämlich die Stabilisierung der Staatsausgaben, falsch. Die Staatsausgaben müssen, wenn die ganze Wirtschaft vorwärts gehen soll, unter allen Umständen herunter. Diesem Gedanken werden Sie sich nicht verschließen können, ob Sie wollen oder nicht. Was könnten zu dieser ganzen Sache die staatlichen Unternehmungen, insbesondere die Eisenbahnen beitragen, wenn sie kaufmännisch geleitet würden. Wir hören, daß die ganzen Unternehmungen 50 Millionen tragen, auf der anderen Seite finden wir, daß diese Unternehmungen nichts wie Schwierigkeiten bereiten.

Ein kleines Beispiel: Es werden dem Lastkraftwagenverkehr ungeheuere Schwierigkeiten bereitet, weil die Bahn in ihnen einen Konkurrenzfaktor erblickt. Da redet man vom modernen Geiste. In Nordamerika, in Pensylvanien, hat eine Gesellschaft 33 Strecken dem Lastkraftwagendienst übergeben. 500 Stationen erhalten den Güterverkehr vermittelt. Das sind Privatautos, keine Staatsautos, weil Privatautos gewöhnlich besser gepflegt werden. Man hat einfach zwischen der Bahn und den Privatgesellschaften ein Vertragsverhältnis geschaffen und dabei macht der Staat noch ein glänzendes Geschäft. Was den Personenverkehr anbelangt, so hören wir die Klagen, daß unsere Wirtschaft aus den Schwierigkeiten des Automobilpersonenverkehrs nicht herauskommt. Ich erinnere daran, meine Verehrten, daß Italien Ende 1925 53.613 km Längen Automobillinien laufen hatte, davon waren 27.613 km staatlich subventioniert - das heißt, die Gesellschaften sind private und der Staat hat ein eminentes Interesse daran, sie zu unterstützen, weil er vom allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkt ausgeht und sich sagt: Diesen Zweck müssen wir fördern.

Meine Herren, wen hier nicht ein anderes System angewendet wird, dann ist nicht nur die Volkswirtschaft, dann ist auch die Staatswirtschaft unbedingt dem Verfalle preisgegeben. Daran läßt sich unter keinen Umständen rütteln. Bezüglich der Ersparung will der Herr Finanzminister andere Methoden anwenden, durch welche nach und nach einige Handelssteuern, insbesondere die Umsatzsteuer beseitigt werden kann. Er sagt: "Ich beabsichtige eine rigorose Einhebung derselben. Wenn jeder die Umsatzsteuer zahlen würde, könnten wir, glaube ich, mit einemmale ohne Beeinträchtigung des Ertrages ihren Satz auf die Hälfte herabsetzen. Die Defraudierung unehrlicher Steuerzahler erhöht ihren Satz für den redlichen Steuerzahler und deshalb wollen wir im Interesse der redlichen Steuerzahler und im Interesse einer baldigen Herabsetzung dieses unlauteren Wettbewerbes und dieser Steuerdefraudation strenge entgegentreten." Umsatzsteuerzahler, hört! Das heißt mit anderen Worten, wir werden die Revisionskommissionen in Funktion treten lassen in einem ganz anderem Maße als bis jetzt. Wen werden sie treffen? Sie werden den reellen ehrlichen Kaufmann treffen, (Souhlas na levici.) der verpflichtet ist, Bücher zu führen, dessen Geschäft zum großen Teile in der Manipulation fremden Leuten unterliegt. Und wen werden Sie nicht treffen, frage ich den Herrn Finanzminister? Sie können tausende und tausende Revisionskommissionen hinausschicken, die Leute mit der Buchhaltung in der Westentasche werden Sie niemals erwischen. (Sehr richtig!) Ich kann mich bei dieser Gelegenheit eines Gedankens nicht erwehren, den ich hier zum Ausdrucke bringen muß, daß nämlich die deutsche Bevölkerung das Gefühlt hat, daß sie steuerrechtlich ganz anders behandelt wird als die èechischen. In dem Zusammentritt für ein harmonisches Leben zwischen den deutschen und èechischen Parteien bringen Sie doch einmal den Beweis dafür, daß die èechische Wirtschaft mit derselben Rücksichtslosigkeit und Strenge behandelt wird, lassen Sie doch einmal deutsche Revisionskommissionen zusammensetzen. Sie brauchen keine Angst zu haben, daß irgend ein chauvinistischer Geist herrschen würde bei den Beamten, das gibt es nicht bei einem deutschen Beamten, der hat das Pflichtgefühl, er vertritt keine nationalen Interessen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.).

Ich komme zum Umsatz- und Luxussteuergesetz. Für diese Steuer kommen zwei Gesetze in Betracht, das ist das Gesetz vom 11. Dezember 1919, Nr. 658, und vom 21. Dezember 1923, Nr. 268. Sie haben das Gesetz mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1920 in das Steuersystem eingefügt. Es war ein vorübergehendes Provisorium, hieß es, eine außerordentliche Maßnahme für die Bedürfnisse des Staates natürlich. Man hatte große Bedürfnisse. Man mußte ja doch bei der Eröffnung 15 Ministerien schaffen, einen ungeheuer kostspieligen Verwaltungsapparat aufrichten usw. Was hat seinerzeit Herr Dr. Engliš, der im Jahre 1919 Referent war, gesagt? Ich muß mich gleich dem Koll. Dietl darauf berufen. Er war damals Referent im Hause für dieses Gesetz und hat eine Broschüre veröffentlicht und im Kommentar dazu erklärt, daß man bei der Kritik dieser Steuer keine wirtschaftlich günstigen Folgen finden kann, da diese durchgehend schädlich und verwerflich sind. Das Hauptargument für diese Konsumsteuer bildet der finanzielle Effekt. In finanzieller Hinsicht sei eine derartige Steuer nur in den Verhältnissen zulässig, in denen wir - nämlich im Jahre 1919 - leben und wird aus wirtschaftlichen Gründen nur als Übergangsstadium betrachtet, ein Übergang für die Dauer der kritischen Lage der Staatsfinanzen. Wollen wir vielleicht trotz aller Beteuerungen des Herrn Finanzministers daraus schließen, wenn er die Umsatzsteuer aufrecht erhält, daß diese kritische Lage der Staatsfinanzen immer noch besteht? Ich möchte mich mit der Frage beschäftigen, in welchem Verhältnis die Umsatzsteuer und Luxussteuer zu den anderen Steuern steht und wie sie rangiert. Ich möchte dabei vorausschicken, daß wir die Umsatzsteuer zweifach auffassen müssen. Die Umsatzsteuer im Inlande wirkt als Verbrauchssteuer, auch als Verkehrssteuer, wenn Sie wollen, während sie im Sinne des Verkehres mit dem Auslande als direkte Handelssteuer aufzufassen ist. Wenn wir das Budget für das Jahr 1927 hernehmen, so finden wir präliminert: für die allgemeine Erwerbssteuer 219 Millionen, für die besondere Erwerbssteuer 279.650, für die Rentensteuer 100 Millionen, für die Einkommensteuer 1127 Millionen, Tantiemensteuer 17 Millionen, Kriegssteuer - wir leben ja doch bekanntlich 8 Jahre nach dem Kriege noch immer im Kriegszustand durch die Kriegszuschläge - 102.500, Verzugszinsen 85 Millionen, die entsprechen ungefähr einem Steuerrückstand von mehr als 1 1/4 Milliarden. Die Summe der direkten Steuern macht 2.054,627.000. Die Umsatzsteuer macht 1.101,625.000 aus, die Zölle 1.043,480.000, die Spiritussteuer 402,376.000, die Zuckersteuer 590,090.000, die Getränkesteuer 266,800.000, die Fleischsteuer 107,700.000, die Kohlensteuer 230 Millionen aus. Die Summe der Verbrauchssteuer beträgt 1.688,867.000, die Stempelgebühren betragen 210,243.000, die Rechtsgebühren 595,872.000, die Eisenbahn- und Verkehrssteuer 707,000.000, zusammen 1.664,209.000, die Summe der präliminierten Steuereinnahmen beträgt 7.552,808.000, gegenüber dem Jahre 1926 immerhin noch um 250 Millionen mehr. Das Erträgnis der Umsatzsteuern ist präliminiert seit der Schaffung im Jahre 1920, wie folgt: Im Jahre 1920 800 Millionen, im Jahre 1921 1146 Millionen, im Jahre 1922 2200 Millionen, im Jahre 1923 1800 Millionen, im Jahre 1924 1593 Millionen, im Jahre 1925 1600 Millionen, im Jahre 1926 1601 Millionen, im Jahre 1927 1900 Millionen. Zusammen Milliarden 12.640. Sie haben vorhin gehört 1.101,625.000. Das ist nicht richtig, da sind nämlich die 40%, die man den autonomen Verbänden zuweist, nicht dazu gerechnet, denn der Herr Finanzminister geht von diesem Gesichtspunkte aus, von der Ziffer von 1900. Bekanntlich will er die Steuer ermäßigen, aber erst dann, wenn sie den Betrag von 2500 Millionen erreicht hat, soll die Steuer um 1% ermäßigt werden. Diese Höhe kann natürlich nur durch die rigoroseste Einhebung erwirkt werden. Die Umsatzsteuer von 2% wirkt natürlich in der Praxis für den Konsumenten im Verkehr, wie Herr Dr. Engliš selbst sagt, 5 bis 8% in der Verteuerung des Konsumartikels. Ob man die Umsatzsteuer im Verbrauch im Inlande als Verbrauchersteuer oder als Verkehrssteuer auffaßt, so verteuert sie unter allen Umständen das Produkt in ganz kolossalem Masse für den Konsumenten, erschwert das wirtschaftliche Leben und bildet jederzeit die Quelle der Teuerung. Auf der anderen Seite bildet sie für den Auslandsverkehr natürlich den Konkurrenzfaktor, der den ausländischen Erzeugungsstätten gegenüber ganz gewaltig ins Gewicht fällt. Wenn wir uns mit der Umsatzsteuer als solcher beschäftigen, müssen wir natürlich scharfe Kritik daran üben, daß all den Abänderungsanträgen, die von den Wirtschaftskorporationen, Handelskammern u. s. w. gekommen sind, in keiner Weise oder sagen wir wenigstens in ganz minimaler Weise Rechnung getragen worden ist. Das Gesetz mit dem vorübergehenden Charakter wurde in den ursprünglichen Entwürfen fristlos herausgebracht. Erst nachdem man darauf aufmerksam gemacht hatte, hat sich das Finanzministerium entschieden, die Frist bis 31. Dezember 1929 zu setzen, das sind also volle drei Jahre. Daran können Sie erkennen, daß das Finanzministerium heute auf dem Standpunkt steht: "Diese erträgnisreiche Quelle darf ich unter keinen Umständen fahren lassen, diese Quelle darf ich unter keinen Umständen versiegen lassen, die muß ich halten." Darin liegt doch der konträre Standpunkt. Auf der einen Seite spricht der Herr Finanzminister: wir müssen, wenn wir exportfähig sein wollen, die Handelssteuern abbauen, und auf der andern Seite behält er sie bei. Das ist ein Zustand, der unmöglich ist. Man hat den Antrag gestellt, man möge die Umsatzsteuer wenigstens von 2% auf 1% herabsetzen. Ist nicht zu machen!

Auf der andern Seite hat man bezüglich des Verkehrs mit dem Ausland Anträge auf Rückerstattung der vorbelasteten Umsatzsteuer, der Befreiung im Veredelungsverkehr gestellt - vergeblich. Zumindestens sind die Verordnungen, die in dieser Hinsicht herauskommen werden, für den eigentlichen Inanspruchnehmer derart winkelig und derart schwierig, daß sie die größten Umstände machen. Bitte, meine Herren, wir wissen, daß unsere Wirtschaft mit 50 bis 60% auf den Export angewiesen ist und trotzdem nimmt man in dieser Hinsicht keine Rücksicht, bis schließlich und endlich eine wirtschaftliche Situation kommen wird, in der wir vollständig in den Hintergrund gedrängt sind. Dafür gibt uns der ehemalige Minister Ing. Dvoøáèek, dem man bestimmt große Sachkenntnis zumessen muß, Aufklärung in den "Národní Listy" Nr. 93 vom Jahre 1926. Er gibt uns Aufschluß über das Sinken des Aktivums unserer Handelsbilanz. Diese Ziffern werden Ihnen die Augen öffnen und werden Ihnen vielleicht mit der Zeit einen anderen Weg weisen, sie werden Ihnen sagen, wie schlecht Sie bis jetzt gewirtschaftet haben. Hören Sie: Im Jahre 1920 betrug das Aktivum der èechoslovakischen Handelsbilanz 4.185,002.801 Kè, oder in Goldkronen 293,303.889, oder in Dollar 59,431.125 Dollars. Im Jahre 1921 betrug das Aktivum 4.878,292.238 Kè, oder 295,876.203 Goldkronen, oder 59,592.343 Dollars, im Jahre 1922 5.390,832.889 Kè, oder 597,792.021 Goldkronen, oder 121,128.674 Dollars, im Jahre 1923 2.351,917.485 Kè, oder 338,283.397 Goldkronen oder 88,547.188 Dollars, im Jahre 1924 1.180,672.271 Kè, oder 169,611.929 Goldkronen, oder 34,367.862 Dollars, im Jahre 1925 1.204,766.202, ca 172,101.000 Goldkronen resp. 35,4 Millionen Dollars. Meine Herren, Sie sehen hier den Rückgang des Aktivums von 5,3 Milliarden Kè im Jahre 1922 auf 1,2 Milliarden im Jahre 1925. Die Auspizien für die Zukunft sind die absteigende Tendenz und auf der anderen Seite ist die Erkenntnis das wichtigste, daß für die Währung die Aufrechterhaltung der aktiven Handelsbilanz unbedingt notwendig ist, weil wir für die Zahlungsbilanz außerhalb der Handelsbilanz so gut wie nichts haben, zumindest sehr wenig. Wir haben ja nicht den internationalen Verkehr, wie ihn z. B. England hat.

Bezüglich des Inlands möchte ich darauf verweisen, mit welchem Nachdruck man z. B. im wirtschaftlichen Interesse die Befreiung der Agenten von der Umsatzsteuer gefordert hat. Das Finanzministerium hat bei den Agenten unterschieden zwischen Selbständigen und Nichtselbständigen. Juristisch ist das begründet, volkswirtschaftlich aber ist unbedingt die Forderung aufzustellen und mit allem Nachdruck zu vertreten, daß auch die selbständigen Agenten von der Umsatzsteuer befreit werden, weil bei ihnen eine kolossale Belastung des Arbeitseinkommens eintritt. Diese Menschen haben nicht nur Erwerbs- und Einkommensteuer zu zahlen, sondern auch Umsatzsteuer. Die Kaufmannschaft fordert mit allem Nachdrucke vollständige Pauschalierung.

Ich will mich kurz fassen und nun von den Bedenken sprechen, die von allen Seiten gegen die Revisionskommissionen vorgebracht werden. Das Finanzministerium nimmt in dieser Beziehung einen vollständig ablehnenden Standpunkt ein, es setzt nicht einmal den Kompetenzkreis dieser Kommissionen zumindest im Verordnungswege fest. Die Veranlagung der Steuer geschieht selbständig durch die Administration, keine Mitwirkung der Steuerkommissionen ist vorgesehen und wenn der betreffende nicht einfatiert, wird durch Gewährsleute eine Abschätzung vorgenommen. Die Bestimmungen bezüglich der Pauschalierung sowie Durchführung der Veranlagung usw. sind im wesentlichen die gleichen geblieben. Es wird auf die Herabsetzung der Umsatzsteuer auf 0,75% und die vollständige Abschaffung der Luxussteuer in Deutschland verwiesen.

Aus sozialen Gründen wurde seinerzeit die Luxussteuer zur Ergänzung der Umsatzsteuer beim Erzeuger und bei der Einfuhr mit 12%, im Kleinhandel mit 10% eingeführt. Die Tatsachen der Wirtschaft zeigen, daß die Luxussteuer unter keinen Umständen aufrecht zu erhalten ist. Sie trägt fiskalisch nichts, ist aber auch nicht aufrecht zu erhalten aus wirtschaftlichen wie aus sozialen Gründen. Bedenken wir doch, daß der Ertrag der Luxussteuer im Jahre 1923 115 Millionen ausmachte, im Jahre 1924 57 Millionen. Dieser absteigende Ertrag geht noch weiter herunter, aus dem einfachen Grunde, weil man sich der Einsicht nicht verschließen darf, daß die Förderung des Exportes unter allen Umständen die Beseitigung der Luxussteuer erfordert. Wir dürfen nicht vergessen, daß jene Länder, die bei der Wareneinfuhr Wertzölle einheben, auch dann, wenn die Luxussteur in der Èechoslovakei auf das betreffende Stück nicht eingehoben wird, doch die Luxussteuer in den Wert der aus der Èechoslovakei exportieren Ware einrechnen. Wenn z. B. èechoslovakische Ware in ein amerikanisches Zollamt kommt, muß auf der vom amerikanischen Konsulat beglaubigten Faktura bereits an Eidesstatt bestätigt sein, welcher Steuer diese Ware im Inland unterliegt. In dem Momente, wo sie der 12%igen Luxussteuer unterliegt, rechnet die amerikanische Zollbehörde diese Luxussteuer schon zum Werte hinzu und setzt die Konkurrenz vollständig außer Kraft.

Ich hätte einen Moment noch etwas nachzutragen bezüglich der Abgaben für Amtshandlungen in Verwaltungssachen. Dazu hat sich Koll. Dr. Schollich schon ausführlich geäußert. Auch dieses Gesetz sollte ein Provisorium sein, man hat es aber wieder auf 1930 verschoben. Im Budgetausschuß hat man es um ein Jahr auf 1929 zurückgesetzt. Das Bedenkliche dabei liegt darin, daß der Finanzminister Dr. Engliš erklärt hat, es sei ihm viel an der Kodifizierung bezw. Unifizierung des Gebührenrechtes gelegen. Durch die Hinausschiebung dieser einzelnen Gebühren kommt man zu dem Schlusse, daß die Reform der Gebührenrechtes unter allen Umständen sehr lange dauern wird. Diese Gebühren, die man für Amtshandlungen in Verwaltungssachen einhebt, sind, wie der Herr Finanzminister sagt, minimal und trotzdem kann man sie nicht entbehren. Sie haben im Jahre 1926 79,2 Millionen dafür eingesetzt. Im Jahre 1927 hat man auf Grund praktischer Erfahrungen auf 44 Millionen heruntergeben müssen. Meine sehr Verehrten, ich komme zum Schlusse. Daraus, daß man sich bei diesem System jedwedem Änderungsantrag verschließt, mag er noch so vernünftig sein, mag er noch so sachlich begründet sein, schließe ich, daß dadurch die Seriosität und die Wahrheit der Kritik, wie sie vom Herrn Ministerpräsidenten Švehla gewünscht wird, keinesfalls zustande kommen kann. Im Gegenteil, man müßte doch der Ansicht sein, daß bei vernünftiger Arbeit, bei sachlicher Kritik ein anderer Zustand eintreten müßte, daß man nicht rücksichtslos durch die Mehrheit die Anträge der Opposition niederbügelt und unmöglich macht. Meine Herren, das ist eine grobe Vertrauenstäuschung gegenüber allen denen, die sachlich mitarbeiten und Kritik üben wollen. Mit diesem System werden Sie niemals weiterkommen und ich lasse mich auch nicht beeinflussen durch die gegenwärtige Konstellation, wie sie jetzt durch den Eintritt der Deutschen in die Regierung geschaffen wurde, denn darüber habe ich mir meine eigenen Gedanken gemacht. Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß wirtschaftlich die èechische Seite den Eintritt der Deutschen in die Regierung gebraucht hat und wenn man ihn gebraucht hat, dann wird man auf deutscher Seite von Seite der Regierungsparteien endlich einmal die Beweise und Anerkennung fordern müssen für ihre Arbeit. Denn umsonst diesen ganzen Karren mitziehen, umsonst für diese ganzen belastenden Einnahmen stimmen zu müssen, das ist doch ein vollständig unhaltbarer Zustand. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

3. Øeè posl. Krebse (viz str. 1317 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Als das Gesetz über die Abgabe von Amtshandlungen vom 3. April 1925 beschlossen wurde, haben sich damals schon allseits Bedenken gegen diese Art der Ermächtigung der Regierung erhoben. Dennoch hat die alte Koalition gleichwohl dieses Gesetz, das in seiner jetzigen Form gegen den Sinn der Verfassung verstößt, beschlossen und die berechtigten Einwendungen damit niederzuschlagen versucht, daß nach § 9 des Gesetzes beschlossen wurde, die Regierung zu verpflichten, die Abgabeordnung dem Abgeordnetenhause binnen 14 Tagen nach ihrem Erscheinen vorzulegen. Das hat zwar die Regierung nicht gemacht, aber wenn sie es getan hätte, bleibt dieses Gesetz doch ein Ermächtigungsgesetz. Heute legt man uns die Verlängerung dieses Gesetzes, und das gleich auf 3 Jahre, vor. Und wieder finden wir, daß dieses Gesetz genau so wie in der ersten Fassung ein Ermächtigungsgesetz ist, das dem Parlamente das wichtigste Recht, das Besteuerungsrecht, entzieht und die Höhe der Abgaben einfach dem Verordnungswege überläßt. Die Administrative wird auf diese Art und Weise immer mehr und mehr als die allein entscheidende in diesem Staate bevorzugt.

Gegen diesen Vorgang und gegen dieses System der Ermächtigungen protestieren wir auf das entschiedenste. Wir fordern vielmehr ganz kategorisch, daß der Gebührentarif in das Gesetz selbst aufgenommen werde, wie dies auch im Gebührenabgabegesetz des Deutschen Reiches der Fall ist und wie das eigentlich auch selbstverständlich ist. Wir wenden uns auf das entschiedenste dagegen, daß es den Verwaltungsbehörden überlassen bleibt, in welcher Höhe sie diese Gebühren festsetzen. Der Spielraum in der bisherigen Abgabeordnung war derart groß, daß der Willkür der Unterbehörden Tür und Tor geöffnet war. Dabei ist der Instanzenzug auf zwei Instanzen beschränkt und dort, wo das Ministerium eine Gebühr festsetzt, gibt es überhaupt keinen Instanzenzug. Das Ministerium ist also tatsächlich selbstherrlich und konnte Gebühren nach Ermessen festsetzen. Auch die Höhe der Gebühren fordert zum Widerstand gegen die jetzige Fassung des Ermächtigungsgesetzes heraus. So ist z. B. die Gebühr für die Genehmigung einer gewerblichen Anlage bei uns bis zu 20.000 Kronen im freien Ermessen der Behörde gelegen, während z. B. das reichsdeutsche Gesetz einen festen Satz von zwei Promille des Wertes festsetzt und damit jeder Willkür einen Riegel vorschiebt.

Für die Konzession der Zahntechniker wird eine Gebühr von 500 bis 2.500 Kronen je nach der Größe der Stadt eingehoben - ein Gebührensatz, der weit das Maß des Zulässigen überschreitet. Dabei ist Usus, daß die Gebühren sofort bei der Überreichung der Gesuche einverlangt werden und daß auch dann, wenn die Gesuche abschlägig beschieden werden, die Gebühren Monate, manchmal sogar Jahre hindurch zurückgehalten werden. Dies trifft gerade solche Leute, die ein gewerbliches Unternehmen beginnen, die sich erst eine Existenz gründen wollen.

Bei der ersten Beratung der ursprünglichen Fassung dieses Gesetzes wurde sowohl im Verfassungs- als auch im Budgetausschuß ausdrücklich gesagt, daß der Ertrag der Gebühren für die Deckung der Staatsbeamtengehälter aufgewendet werde. Diese Begründung wurde uns schon bei einer Reihe von Gesetzen gesagt und es scheint, daß man auf die altösterreichischen Methoden wieder zurückgreifen will, indem man jede neue unbeliebte Steuer oder Abgabe mit der Bedeckung irgendwelcher Beamtengehälter begründen will, auf diese Weise die Beamtenbesoldung in der Bevölkerung unpopulär zu machen. Diese Methoden müssen wir auf das entschiedenste zurückweisen. Ich stelle auch fest, daß das Gesetz ursprünglich als ein kurzes Provisorium gedacht war und daß die Absicht bestanden hat, an seine Stelle im Jahre 1927 ein zweckmässiges Abgabegesetz zu setzen. Und nun kommt uns die Regierungsvorlage mit einer Verlängerung des ursprünglichen Provisoriums auf neuerdings drei Jahre. Wir haben einen Antrag eingebracht, daß die Gebührenordnung in das Gesetz selbst aufzunehmen ist und wir bestehen darauf. Wir wollen dadurch dem Parlamente die Möglichkeit der Einflußnahme auf die Höhe der Gebühren geben. Soviel wäre zu dem Gesetz über die Abgaben zu sagen.

Eine weitere wichtige Vorlage beschäftigt gegenwärtig das Haus, u. zw. die Vorlage über die Luxus- und Umsatzsteuer. Dieses Gesetz vom 21. Dezember 1923 soll bis zum 31. Dezember 1929 verlängert werden. Sowohl der Inhalt dieser Vorlage als auch die Dauer der Geltung fordert zum schärfsten Widerstand heraus. Zunächst war auch diese Steuer als vorübergehende Steuer gedacht, die aus den revolutionären Verhältnissen geboren war, um rasch möglichst große Geldmittel dem Staate zur Verfügung zu stellen. Sie ist aber nachgerade die liebste von allen Steuern und zwar allen Herrn Finanzministern geworden, auch solchen Finanzministern, die früher theoretisch Gegner der Umsatzsteuer waren. Die Umsatzsteuer ist eine bequeme Steuer, eine Massensteuer, sie hat alle Merkmale einer indirekten Besteuerung an sich, und sie belastet nicht nur den Konsum, sondern wirkt auch auf die Produktion verteuernd. Wir haben im Budgetausschuß von allen möglichen, auch von den Regierungsparteien, schwere Bedenken gegen die Umsatzsteuer gehört. Insbesondere war es Kollege Dr. Samek, der auf die Höhe der Umsatzsteuer hinwies und eine Herabsetzung wenigstens für einige Zweige verlangte, der darauf hinwies, daß es ungerecht wäre, nur die Landwirtschaft mit 1% Umsatzsteuer zu belasten, während die gesamte übrige Industrie 2% zahlt, auch die Urproduktion, so sind z. B. Kohle und Holz von der einprozentigen Umsatzsteuer ausgeschlossen, sie zahlen 2%. Meine Herren, es ist interessant, daß die Herren von der Regierungsmehrheit sich sowohl gegen die Höhe als auch gegen den Grundsatz der Umsatzbesteuerung stellen. Koll. Pekárek, der sich dagegen wehrt, hat sogar das Referat niedergelegt, nur daß es keiner von diesen Herren, die die Schädlichkeit dieses Gesetzes erkennen, gewagt hat, auch tatsächlich die Konsequenzen aus ihrer Überzeugung zu ziehen und das Gesetz, wenn schon nicht zu beseitigen, so doch abzubauen. Es ist bezeichnend, daß das ganze Finanzsystem dieses Staates in immer höherem Maße sich einstellt auf die Belastung der Massengüter und des Massenkonsums und daß die direkten Steuern immer mehr erniedrigt werden. Im Jahre 1924 haben wir z. B. für Zölle 603 Millionen präliminiert, im Jahre 1927 1043 Millionen, an Spiritussteuer im Jahre 1924 412 Millionen, 1927 400 Millionen, an Zündmittelsteuer 12 Millionen, jetzt 19 Millionen, Getränkesteuer 205 Millionen, jetzt 224 Millionen, Fleischsteuer 99, jetzt 107 Millionen, Fahrkartensteuer 147, jetzt 197 Millionen, Abgaben für Amtshandlungen 1924 überhaupt keine, jetzt 35 Millionen. Das macht zusammen im Jahre 1924 1478 Millionen, im Jahre 1927 2027 Millionen. Wir haben also ein Verhältnis von 9% der gesamten Staatseinnahme im Jahre 1924, im Jahre 1927 von 20%, die aus diesen angeführten Steuern stammen werden.

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