Pátek 26. listopadu 1926

Aber auch die Konsumenten im Staate sind an ihr in hohem Maße beteiligt. Der Staatsvoranschlag für 1927 enthält zur Förderung der Milchwirtschaft und Stallkontrolle einen Betrag von 3 Millionen Kronen. Derselbe dient hauptsächlich zur Subventionierung neu gegründeter und bestehender Molkereigenossenschaften. Die Zahl der in der Èechoslovakischen Republik bestehenden Molkereigenossenschaften ist noch verhältnismäßig gering. Von der in einem Jahr in der Èechoslovakischen Republik erzeugten Milchmenge werden kaum 4% durch Molkereien verarbeitet, obwohl die Bedingungen für die Errichtung von solchen Betrieben in den gebirglichen Teilen der Republik, wo viel Futterbau betrieben wird, sehr günstig sind. Andere Länder, welche ihren Wohlstand zum größten Teile der Milchwirtschaft verdanken, haben vielmehr Molkereigenossenschaften und Kontrollvereine so z. B. Deutschland im Jahre 1926. 3589 Molkereigenossenschaften und 1610 Kontrollvereine. Wenn man annimmt, daß gegenwärtig ca 5 Milliarden Liter Milch pro Jahr in der Èechoslovakischen Republik er zeugt werden und der Wert eines Liters nur mit 1,50 Kè angesetzt wird, so ergibt sich ein Betrag von 7,5 Milliarden Kè. Dem gegenüber erscheint der Betrag von 3 Millionen Kè zur Förderung der Milchwirtschaft im ganzen Staate sehr gering und es wäre unbedingt notwendig gewesen, diesen Betrag mindestens auf das Doppelte zu erhöhen, damit wenigstens die dringendsten Gesuche um Unterstützung von Molkereigenossenschaften bewilligt werden können, und damit auch die Landeskulturräte, Molkereiverbände, milchwirtschaftliche Institute etc. entsprechend gefördert werden können. Der Gebirgsbauer kann sich von Natur aus auf die Gewinnung von Grassamen verlegen. Natürlich geht dies im Anfang nicht so, daß der arme Gebirgsbauer aus eigenem das Notwendige aufwendet. Es ist Pflicht des Staates einzugreifen, weil er aus der Grassamenzucht, welche die Erträge auf den Wiesen und Weiden verbilligt und erhöht, die größten Vorteile zieht. Der Staatsvoranschlag setzt für das gesamte Gebiet der Republik diese Post von 280.000 auf 80.000 Kronen herab, ein Betrag, der im Sinne einer Steigerung der Produktivität nichts nützt, vielmehr die bisher geleisteten erfolgreichen Arbeiten in ihren günstigen Auswirkungen zwecklos macht. Solche Rückschritte sollte der Staatsvoranschlag für die Landwirtschaft doch nicht mit sich bringen. Die Gebirgslandwirtschaft leidet in der Regel darunter, daß im Herbste das Futter nicht trocken eingebracht werden kann. Der Gebirgsbau hat daher an Futterkonservierungsbehältern (Silos) das allergrößte Interesse. Die Steigerung der tierischen Leistungen, die Vergrößerung des Viehstandes sind abhängig von der Futterversorgung.

Die Einführung geeigneter kleiner Silos im Gebirge ist eine Notwendigkeit, die jedoch im Rahmen des Staatsvoranschlags nicht erfüllt wird. Oder hat man auf diese wichtige Angelegenheit an den amtlichen Stellen gar vergessen? Der Gebirgsbauer, der an sich nicht genug zu einem kulturwürdigen Leben hat, kann das Risiko, welches mit der Einführung einer technischen Maßnahme verbunden ist, nicht auf sich nehmen. Ein ganzes Kapitel, das zu schweren Klagen der Gebirgslandwirtschaft Anlaß gibt, ist das Meliorationswesen, das in der Hauptsache noch günstig abschneidet, jedoch die Gebirgslandwirtschaft ungerecht behandelt. In erster Linie ist es notwendig, daß in Hinkunft im Gebirge mehr Einzelmeliorationen subventionell gefördert werden. Die Gebirgsbetriebe liegen in der Hauptsache so, daß Meliorationen auf genossenschaftlicher Grundlage nicht immer geschaffen werden können. Das ist einmal infolge der Besitzverhältnisse so, und dem ist Rechnung zu tragen. Wenn ich die Subventionierung aus diesem Grunde in höherer Anzahl als bisher für notwendig halte, so bin ich mir bewußt, daß die Schaffung von systematischen Meliorationsgenossenschaften hiedurch in keiner Weise beeimträchtigt werden darf. Auch der für die Zwecke der Einzelmeliorationen geschaffene kleinste Fond ist nicht zureichend. Wenn heute das Landwirtschaftsministerium Einzelmeliorationen fördert, solange eben Geldmittel aus diesem Fond vorhanden sind, und nach Erschöpfung derselben alle weiteren Gesuche abweist, so geschieht den kapitalsarmen Gebirgsbetrieben dadurch viel Unrecht, das die Produktivität, wie sie der Herr Finanzminister gefördert wissen will, nicht stärkt. Wenn der kleinste Fond erschöpft ist, müssen eben zu seiner Ergänzung andere Rubriken vorgesehen werden. Die Subventionierungssätze sind für das Gebirge absolut und relativ zu gering. Der Gebirgsbauer baut teurer als der Flachlandbauer, der noch dazu über günstigere Vermögensverhältnisse verfügt Ich erinnere an die großen Meliorationsanlagen in der Königgrätzer, Pardubitzer und Chrudimer Gegend im Herzen Böhmens und stelle fest, daß beispielsweise in den Randgebieten Böhmens viele Bezirke sind, wo bis heute noch keine einzige Subvention für eine Meliorationszulage gekommen ist. Die Subventionen müssen für die Gebirgslandwirtschaft hinsichtlich der Meliorationen mit Rücksicht auf ihre geringe Einträglichkeit erhöht werden und müssen mindestens mit 80% des Aufwandes bemessen werden. Auch sollen Erleichterungen in der Projektsverfassung für das Gebirge gewährt werden und soll getrachtet werden, daß billigere und qualifiziertere Unternehmen dem Gebirgslandwirt bei der Durchführung dieser Projekte zur Verfügung gestellt werden. Es erschiene mir wertvoll, wenn die in einem Gesetzentwurf vorgesehenen Wassermeister diese Ausführungen übernehmen würden. Dieselben würden gewiß mit billigeren Kosten arbeiten und die Absolventen der Wiesenbauschulen fänden dadurch eine Beschäftigung. Das Gesetz über die Einsetzung der Wassermeister möchte in einem rascheren Tempo verwirklicht werden. Warum wir in der Nachkriegszeit in der Meliorationsangelegenheit in den deutschen Randbezirken nicht vorwärts gekommen sind hat wohl auch den Grund, daß die Beamten trotz ihrer technischen Eignung und ihres guten Willens nicht die notwendige Kenntnis des Landes und der Leute hatten. Es ist eine ernste Forderung der deutschen Landwirtschaft, daß die technische Beratung durch deutsche Beamte erfolgt und daß insbesondere in den Zentralen die Deutschen entsprechend dem Bevölkerungsschlüssel vertreten sind. Die in der Landwirtschaftsförderung tätigen Beamten müssen initiativ arbeiten und das hat zur Voraussetzung Kenntnis der örtlichen und der sprachlichen Verhältnisse. Selbstredend lege ich auch besonderen Wert darauf, daß die Kreditbeschaffung erleichtert und verbilligt werde. Die Mittel, welche der Sozialversicherungsfond liefert, werden auch hier herangezogen werden müssen. Entstand doch der Fond durch Leistungen der Landwirte, die vielleicht teilweise den heimischen Raiffeisenkassen zugeflossen wären.

Auf dem Gebiete des Meliorationswesens hat die deutsche Gebirgslandwirtschaft viele Verkürzungen erfahren, die insbesondere auch teilweise wieder gut gemacht werden könnten, wenn das Landwirtschaftsministerium die vielen noch unerledigten Ansuchen bald auch günstig erledigen würde. Die Arbeiten auf dem Gebiete des Meliorationswesens sichern den Gebirgslandwirten gleichfalls die Existenz und sind daher das beste Bekämpfungsmittel der Landflucht, die auch bei uns immer größere Dimensionen annimmt. Die Gebirgslandwirtschaft weiß die Fachschulbildung in ihrer vollen Bedeutung einzuschätzen. Wie der Schulzwang zur Allgemeinbildung bereits besteht, so wird auch der Zwang zur Fachbildung einmal kommen.

Es ist ein trübes Kapitel, daß der Staat für die Neugründung von Fachschulen kein Geld übrig hat. Hätte die Landwirtschaft nur einen Bruchteil von den Geldern erhalten, welche das unproduktive Militärwesen erhalten hat, hätten viel mehr Fachschulen errichtet werden können, als dies der Fall ist. Ich gebe gerne zu, daß wir in dem neuen Staate mehrere Fachschulen erhalten haben, aber die reichen nicht aus. Dem Ziel, das in jeder Bezirksstadt eine Fachschule ist, die ohne Schwierigkeiten von den Bauernsöhnen und Töchtern besucht werde, müssen wir nahe kommen. Nur auf diesem Wege kommt es zu dem Befähigungsnachweis in der Landwirtschaft, eine Forderung der Zeit, über die wir nicht hinwegkommen. Das Landwirtschaftsministerium hat in letzter Zeit sehr wenig Fachschulen gegründet. Mit der Gründung von landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen ist wohl der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht viel gedient. Es ist da gleich etwas Ordentliches und Bleibendes zu schaffen und das ist die Fachschule..

Bei dieser Gelegenheit weise ich auf die Behandlung der Liebwerder landwirtschaftlichen Hochschule hin, wo die wichtigsten Lehrkanzeln unbesetzt sind. Wo sollen bei solchen Verhältnissen die Studenten, die einst als Pionniere der Landwirtschaft ins Leben treten und im Sinne der Steigerung ihrer Produktivität arbeiten sollen, etwas lernen? Ist diese Form der fachlichen Ausbildung der landwirtschaftlichen Intelligenz nicht eine Gewissenssache der Regierung, wenn sie diese auch staatswirtschaftlich wichtige Frage ernst lösen will? Selbstredend muß es auch im Unterricht an den Volksschulen am flachen Lande anders werden. Die Jugend muß eine bodenständige Ausbildung bekommen, die im Lebensberufe eine Verwertung des in der Volksschule Gelernten verlangt.

Die Handelspolitik spielt für die Staatswirtschaft eine große Rolle. Im Voranschlage des Landwirtschaftsministeriums ist in dieser überragenden Bedeutung handelspolitischer Maßnahmen nicht Rechnung getragen. Im Voranschlage des Landwirtschaftsministeriums sind im Titel 3, II folgende Posten eingestellt: A. Personalaufwand. 2. statistische Erhebungen und Publikationen, landwirtschaftliche Enqueten und Beteiligung an dem landwirtschaftlichen Institute in Rom: ord. 30.000 Kè, 3. Vorberatungen zu handelspolitischen Aktionen: ord. 20.000 Kè. B. Sachaufwand: 4. landwirtschaftliche Beratungskörperschaften 0 Kronen, 5. statistische Erhebungen und Publikationen, landwirtschaftliche Enqueten und Beteiligung an dem landwirtschaftlichen Institut in Rom: ord. 174.000 Kè, 6. Vorberatungen zu handelspolitischen Aktionen: ord. 80.000 Kè. Diese Beträge sind im Verhältnis zu dem Umfange und der Bedeutung der zu leistenden Arbeiten auf dem Gebiete der Handelspolitik zu gering, um so mehr als diese Arbeiten von der beschränkten Anzahl der Beamten des Landwirtschaftsministeriums nicht allein geleistet werden können, sondern zu diesen Arbeiten in hervorragender Weise auch die Landeskulturräte bisher immer herangezogen worden und auch in der Zukunft werden herangezogen werden.

Zunächst sind die im Punkt 3 eingestellten 20.000 Kè für Personalausgaben zur Vorberatung zu handelspolitischen Aktionen unzureichend. Eine wirksame Tätigkeit auf handelspolitischem Gebiete setzt voraus, daß die betreffenden Funktionäre, die wirtschaftlichen Verhältnisse der fremden Staaten aus eigener Anschauung kennen. Es ist notwendig, daß ihnen Gelegenheit zu Studienreisen gegeben wird. Bisher fehlen aber dem Landwirtschaftsministerium die Mittel, um den Landeskulturräten hiefür entsprechende Beträge zu Verfügung zu stellen. Zu bemängeln ist insbesondere, daß für die landwirtschaftlichen Beratungskörperschaften im Voranschlage, weder für die Personal- noch für die Sachausgaben ein Betrag eingestellt ist. Dabei ist besonders an die ständige Delegation der Landeskulturräte zu denken. Es wurde seinerzeit von maßgebenden Persönlichkeiten zugegeben, daß die Zolltarifnovelle unmöglich in so kurzer Zeit hätte ausgearbeitet und dem Parlamente vorgelegt werden können, wenn nicht jahrelange Arbeit der ständigen Delegation der Landeskulturräte, sondern vorausgegangen werde. Die Landeskulturräte sind in ihren Mitteln äußerst beschränkt, so daß sie aus ihren normalen Dotationen unmöglich die Auslagen bestreiten können, ohne die eine Bearbeitung handelspolitischer Fragen ausgeschlossen ist. Es sei nur auf die Beschaffung der ausländischen Zolltarife und ihre Änderung en, von statistischen Behelfen, Literatur usw. hingewiesen. Es wäre daher am Platze gewesen für den Personal- und Sachaufwand zur Beratung handelspolitischer Aktionen einen Betrag von mindestens 100.000 Kè einzustellen.

Einige Worte will ich noch über die Landeskulturräte und die wünschenswerte Intensivierung der arbeiterfachlichen Beratungen anschließen. Wenn der Landeskulturrat als Fachkörperschaft seine Sendung erfüllen soll, so muß dies in erster Linie durch eine tatsächliche Verbesserung der Produktion in technischer Hinsicht geschehen. Durch Verwaltungsmaßnahmen, die beispielsweise die Errichtung angemessener Agrarzölle, die Regelung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Unterstützung zur Durchführung von großzügigen Meliorationen usw. lassen sich diese Ziele wunschgemäß nicht erreichen. Der Landeskulturrat als Fachkörperschaft muß darauf bedacht sein, die Landwirte der Besitzgröße und Produktionsrichtung durch Aufklärung und Belehrung einer zeitgemäßen Wirtschaftsweise zuzuführen. (Místopøedseda inž. Dostálek pøevzal pøedsednictví.)

Der Fachbeamte des Landeskulturrates muß deshalb mit Praxis der Landwirtschaft in steter Fühlung sein. Dies gilt mit besonderem Nachdruck für das pflanzenbauliche Gebiet, das unmöglich vom Schreibtisch aus gefördert werden kann, sondern eines immer wiederkehrenden tatsächlichen Eingreifens an Ort und Stelle bedarf Vorträge und Unterweisungen, die sich auf dieses Gebiet beziehen, dürften sich nicht allein auf Erfahrungen stützen, die in anderen Ländern unter andern örtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht wurden, sondern sie müssen mit Arbeitserfolgen belegt werden können, die in der heimischen Landwirtschaft, am besten vor den Augen der Zuhörer selbst oder wenigstens in Gebieten, die denselben einigermaßen bekannt sind, gewonnen wurden.

Das Versuchs- und Prüfungswesen ist somit auf dem Gebiete des Pflanzenbaues der unentbehrlichste Behelf zur Hebung und Verbesserung der Wirtschaft. Das Feldversuchswesen hat die Aufgabe, durch die Einleitung von Düngungs-, Anbau- und Kulturversuchen neue Dnügemittel, Impfstoffe, Pflanzenschutzmittel usw. zu erproben, damit sie den Landwirten erst dann empfohlen werden können, wenn über ihre Wirkung kein Zweifel mehr besteht. Das Prüfungswesen, welches sich vor allem auf landwirtschaftliche Maschinen erstrecken muß, hat dafür zu sorgen, daß nur wirklich brauchbare, auch für die heimischen Boden- und Klimaverhältnisse geeignete Maschinen und bauliche Einrichtungen eingeführt und verbreitet werden. Beide Maßnahmen sind imstande, große wirtschaftliche Werte, die sonst durch die Einwendung und geeignete Maßnahmen verloren gehen, zu retten, die Landwirtschaft und somit die gesamte Volkswirtschaft vor Verlusten zu bewahren, die landwirtschaftliche Erzeugung zu verbilligen und zeitgemäß zu gestalten.

Gelegentlich von Ausstellungen und Schauen können diese Ergebnisse dieser fachlichen Arbeit wohl einem größeren Kreise von aufklärungsbedürftigen Landwirten zugeführt werden. Solche Veranstaltungen beschränken sich aber meist auf eine viel zu kurze Zeit, geben viel Gelegenheit zu Ablenkungen und werden auch gerade von solchen Landwirten so wenig besucht, die dieser Aufklärung am dringendsten bedürfen, so daß man von diesen Veranstaltungen nicht all zu große Wirkungen erwarten kann.

Ein weit größerer Erfolg ist von dem innigen Zusammenarbeiten zwischen den Fachkräften und den ausübenden Landwirten durch Aufklärungsarbeit gelegentlich von Vorträgen, Feldbegehungen und Unterweisungen zu erwarten. Diese Art Aufklärungsdienst erfordert aber eine möglichst große Beweglichkeit der Fachkräfte des Landeskulturrates, deren Hauptarbeitsplatz nicht der Schreibtisch im Büro einer der Landwirtschaft entrückten Großstadt sein darf, sondern das Feld des Praktikers sein muß, auf dem sie sich mit letzterem über Fruchtfolge Düngung, Anbau, Pflanzenschutz usw. beraten sollen, sowie das Genossenschaftslagerhaus, in dem sich der Umsatz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse vollzieht und in welchem der Landwirt Ratenauskunft über die Verwertung seiner Erzeugnisse und über die Zweckmäßigkeit erprobter Betriebsmittel zu erhalten das Recht hat. Diese Arbeiten erfordern also vor allem Reisen, bei deren Bewilligung seitens der vorgesetzten Behörde keine ängstlichen Sparsamkeitserwägungen maßgebend sein dürfen, sondern weit eher die Überzeugung, daß der Fachbeamte die Landwirtschaft umsomehr zu fördern vermag, je mehr er sich unter Berufsgenossen und in deren Betrieben bewegt. Die bisherige Art der Dotierung des Pflanzenbaureferates der deutschen Sektion des Landeskulturrates war zur Verwirklichung einer derartigen Arbeitseise in vielen Belangen unzureichend. Es mußten viele Pläne aufgehoben werden, da sich ihre Durchführung als zu kostspielig erwies, viele Unternehmungen mußten auf halbem Wege eingestellt werden, da weder die erforderlichen Kräfte noch aus reichende Mittel dazu beschafft werden konnten. Eine derart gehemmte Aufklärungstätigkeit kann natürlich nur eine beschränkte Förderungstätigkeit und einen unzureichenden Arbeitserfolg nach sich ziehem. Wenn aber wie zu erwarten steht, diese Mittel nicht weiter eingeschränkt werden sollen, so bedeutet das, daß von einer wirklichen Förderungsarbeit in obigem Sinne überhaupt nicht mehr gesprochen werden kann, daß man vielmehr den Landeskulturrat dann vor die Notwendigkeit stellt, zuzusehen, wie die Landwirtschaft einfach in der bisherigen Art und Weise weitergeführt wird und dem Landwirte höchstens Unterweisungen zu geben, die auf heimischer Scholle nicht erprobt und gekräftigt werden konnten. Die Fachbeamten würden dann gezwungen sein, lediglich als Nachbeter fremder Lehren aufzutreten und die Folge wäre, daß sie jedes Ansehen und Vertrauen in den Kreisen der Praktiker verlieren würden.

Wenn schon in der Landwirtschaft der bessersituierten Gebiete, beispielsweise in den Zuckerrüben-, Hopfen- und vornämlich Getreidebautreibenden Gegenden viele Fehler gemacht werden und infolge der Verwendung unrichtig angewandter Behelfe, unzweckmäßiger Arbeitsweise u. s. w. nur mittelmäßige Ernten erwirtschaftet werden, obwohl gerade solche Gebiete durch eine hohe Produktion die gesamte Produktivität des Inlandes zu heben imstande wären, so gilt das Gesagte ganz besonders für Gebirgslagen. Dort ist die Landwirtschaft auf die Aufklärungsarbeit mit Rücksicht auf die örtliche Lage, auf die Entfernung vom pulsierenden Leben verkehrsreichener Gebiete ganz besonders angewiesen. Gebirgsgebiete anderer Länder, wie jene von Schweden, der Schweiz, des südlichen Deutschlands geben ein direktes Zeugnis dafür ab, daß eine Gebirgslage an sich durchaus kein Grund für mindere Produktionsfähigkeit darstellt. Gerade so wie in solchen Lagen durch eine Förderung des Gewerbes ein blühender Wohlstand zu erreichen ist, so kann auch die Landwirtschaft durch eingehende Anleitung zu besseren Erträgnissen gebracht werden. Das Gebirge braucht durchaus nicht zu minderer Produktions kraft verurteilt zu sein, sondern kann als volkswirtschaftliches Arbeitsglied dem flachen Lande gleichwertig zur Seite stehen.

Auf dem Gebiete der Landeskulturförderung zu sparen, ist daher, von volkswirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, ein verfehltes Beginnen, das sich sehr bald in der Weise auswirken würde, daß die Landwirtschaft der Èechoslovakei verurteilt wäre, im Vergleiche zu ihren Nachbarländern eine klägliche Rolle zu spielen und daß in weiterer Folge diesen doch immerhin stark agrarischen Lande der Stempel der Armut, Rückständigkeit und Unfähigkeit zu einer höheren Produktionsfähigkeit aufgedrückt wird. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Matznera (viz str. 907 tìsnopisecké zprávy).

Meine Damen und Herren! Ich nehme als Vertreter der deutschnationalen Bauernschaft dieser Republik die in der Reichsstelle der deutschen Nationalpartei zu Saaz ihren Mittelpunkt besitzt, das Wort zum Kapitel "Landwirtschaft" des Staatsvoranschlages für das Jahr 1927 und werde den Standpunkt der Deutschen Nationalpartei zu diesem Kapitel festlegen und begründen:

Wir verwahren uns grundsätzlich dagegen, daß die Haushaltungsvorlage ins Haus geworfen wurde, ohne daß zuvor der deutschen Landwirtschaft Gelegenheit gegeben worden ist, durch ihre oberste unpolitische Fachvereinigung, d. i. die Geschäftsstelle der Deutschen Landwirtschaft mit dem Sitze in Prag ihre Anträge stellen zu können.

Wir verwahren uns dagegen, daß die Vorlage nur in èechischer Sprache eingebracht worden ist, wodurch den meisten deutschen Volksvertretern, die die Sprache nicht beherrschen, die Möglichkeit der sachlichen Mitarbeit genommen wurde und dies umsomehr, als der Zeitraum der zum Studium der Vorlage zur Verfügung stand, viel zu kurz war, um eine eingehende Prüfung und Durcharbeitung vornehmen zu können.

Wir fordern mit allem Nachdruck und ich wiederhole damit nur eine Forderung, die schon seit dem Einzuge der Deutschen ins Prager Parlament im Jahre 1920 erhoben wurde, auch von den gegenwärtigen deutschen Regierungsparteien, daß jede Gesetzesvorlage, die im Parlamente und Senate zur Behandlung kommt, den deutschen Volksvertretern in der deutschen Sprache eingehändigt werden muß. Ich verwahre mich als schlesischer Bauer aus dem Nachbargelände der Heimat unseres großen Kudlich gegen die Beleidigung des deutschen Volkes, die sich in den Budgetverhandlungen abgespielt hat und die leider von den Vertretern der Regierungsparteien so ruhig und ergeben hingenommen wurde. Mit solch einer Haltung wird sich ein deutschnationaler Bauer niemals abfinden.

Wir fordern die volle Gleichberechtigung der deutschen Sprache, sei es wo immer.

Der Voranschlag zeigt wie alle seine Vorgänger eine geradezu auffallende Benachteilung der deutschen Landwirtschaft, zu der nicht geschwiegen werden darf.

Wir fordern, daß in die Zentralverwaltung, und zwar unter Zugrundelegung des nationalen Bevölkerungsschlüssels deutsche Beamte Aufnahme finden, und begehren damit nur unser gutes Recht.

Die Regierung wird aufgefordert, auch im deutschen Gebiete landwirtschaftliche Zweigstellen zu errichten und zu erhalten, da die deutsche Landwirtschaft, die durchwegs in den schlechteren Gebieten der Republik liegt, weit notwendiger einer besonderen Betreuung einzelner Zweige bedarf als die in den besten Lagen lebenden èechischen Landwirte.

Der für die landwirtschaftliche Berichterstattung ausgeworfene Betrag von 15.000 Kronen ist ganz unzulänglich und wird dessen Erhöhung auf 30.000 Kè gefordert, damit die Berichterstattung umfassend durchgeführt werden kann, was für die Landwirtschaft von großer Wichtigkeit ist.

Für den Amtsbedarf der Zentralverwaltung ist ein Betrag von 900.000 Kè ausgeworfen. Wir fordern Aufklärungen, welcherlei Auslagen mit dem Amtspauschale bestritten werden, da wir durch die verschiedenen Erfahrungen mißtrauisch geworden sind und demnach wissen wollen, was mit dieser Summe eigentlich geschieht. Wir fordern klare Rechnung über die Verwendung.

Wir wollen endlich einmal wissen, was die staatlichen Güter und Forste eigentlich abwerfen, bezw. wie groß das Fehlende in der Rechnung dieser Staatsbetriebe ist. Bisher wurde die Bevölkerung hierüber niemals aufgeklärt, doch ist es jedem Steuerzahler klar, daß auf diese Staatsbetriebe jedes Jahr schwere Millionen daraufgezahlt werden müssen. Wir fordern, daß die Staatswirtschaften, die keinen Zins tragen, verpachtet werden und verwahren uns schärfstens dagegen, daß mit Steuergeldern die Fehlbeträge der Staatsgüter und Domänen bestritten werden.

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