Aber auch die Konsumenten im Staate sind an
ihr in hohem Maße beteiligt. Der Staatsvoranschlag für
1927 enthält zur Förderung der Milchwirtschaft und Stallkontrolle
einen Betrag von 3 Millionen Kronen. Derselbe dient hauptsächlich
zur Subventionierung neu gegründeter und bestehender
Molkereigenossenschaften. Die Zahl der in der Èechoslovakischen
Republik bestehenden Molkereigenossenschaften ist noch verhältnismäßig
gering. Von der in einem Jahr in der Èechoslovakischen
Republik erzeugten Milchmenge werden kaum 4% durch
Molkereien verarbeitet, obwohl die Bedingungen für die Errichtung
von solchen Betrieben in den gebirglichen Teilen der Republik,
wo viel Futterbau betrieben wird, sehr günstig sind. Andere
Länder, welche ihren Wohlstand zum größten Teile
der Milchwirtschaft verdanken, haben vielmehr Molkereigenossenschaften
und Kontrollvereine so z. B. Deutschland im Jahre 1926. 3589
Molkereigenossenschaften und 1610 Kontrollvereine. Wenn man annimmt,
daß gegenwärtig ca 5 Milliarden Liter Milch
pro Jahr in der Èechoslovakischen Republik er zeugt werden
und der Wert eines Liters nur mit 1,50 Kè angesetzt wird,
so ergibt sich ein Betrag von 7,5 Milliarden Kè. Dem gegenüber
erscheint der Betrag von 3 Millionen Kè zur Förderung
der Milchwirtschaft im ganzen Staate sehr gering
und es wäre unbedingt notwendig gewesen, diesen Betrag mindestens
auf das Doppelte zu erhöhen, damit wenigstens die dringendsten
Gesuche um Unterstützung von Molkereigenossenschaften bewilligt
werden können, und damit auch die Landeskulturräte,
Molkereiverbände, milchwirtschaftliche Institute etc. entsprechend
gefördert werden können. Der Gebirgsbauer kann sich
von Natur aus auf die Gewinnung von Grassamen verlegen. Natürlich
geht dies im Anfang nicht so, daß der arme Gebirgsbauer
aus eigenem das Notwendige aufwendet. Es ist Pflicht des Staates
einzugreifen, weil er aus der Grassamenzucht, welche die Erträge
auf den Wiesen und Weiden verbilligt und erhöht, die größten
Vorteile zieht. Der Staatsvoranschlag setzt für das gesamte
Gebiet der Republik diese Post von 280.000 auf 80.000 Kronen herab,
ein Betrag, der im Sinne einer Steigerung der Produktivität
nichts nützt, vielmehr die bisher geleisteten erfolgreichen
Arbeiten in ihren günstigen Auswirkungen zwecklos macht.
Solche Rückschritte sollte der Staatsvoranschlag für
die Landwirtschaft doch nicht mit sich bringen. Die Gebirgslandwirtschaft
leidet in der Regel darunter, daß im Herbste das Futter
nicht trocken eingebracht werden kann. Der Gebirgsbau hat daher
an Futterkonservierungsbehältern (Silos) das allergrößte
Interesse. Die Steigerung der tierischen Leistungen, die Vergrößerung
des Viehstandes sind abhängig von der Futterversorgung.
Die Einführung geeigneter kleiner Silos
im Gebirge ist eine Notwendigkeit, die jedoch im Rahmen des Staatsvoranschlags
nicht erfüllt wird. Oder hat man auf diese wichtige Angelegenheit
an den amtlichen Stellen gar vergessen? Der Gebirgsbauer, der
an sich nicht genug zu einem kulturwürdigen Leben hat, kann
das Risiko, welches mit der Einführung einer technischen
Maßnahme verbunden ist, nicht auf sich nehmen. Ein ganzes
Kapitel, das zu schweren Klagen der Gebirgslandwirtschaft Anlaß
gibt, ist das Meliorationswesen, das in der Hauptsache noch günstig
abschneidet, jedoch die Gebirgslandwirtschaft ungerecht behandelt.
In erster Linie ist es notwendig, daß in Hinkunft im Gebirge
mehr Einzelmeliorationen subventionell gefördert werden.
Die Gebirgsbetriebe liegen in der Hauptsache so, daß Meliorationen
auf genossenschaftlicher Grundlage nicht immer geschaffen werden
können. Das ist einmal infolge der Besitzverhältnisse
so, und dem ist Rechnung zu tragen. Wenn ich die Subventionierung
aus diesem Grunde in höherer Anzahl als bisher für notwendig
halte, so bin ich mir bewußt, daß die Schaffung von
systematischen Meliorationsgenossenschaften hiedurch in keiner
Weise beeimträchtigt werden darf. Auch der für die Zwecke
der Einzelmeliorationen geschaffene kleinste Fond ist nicht zureichend.
Wenn heute das Landwirtschaftsministerium Einzelmeliorationen
fördert, solange eben Geldmittel aus diesem Fond vorhanden
sind, und nach Erschöpfung derselben alle weiteren Gesuche
abweist, so geschieht den kapitalsarmen Gebirgsbetrieben dadurch
viel Unrecht, das die Produktivität, wie sie der Herr Finanzminister
gefördert wissen will, nicht stärkt. Wenn der kleinste
Fond erschöpft ist, müssen eben zu seiner Ergänzung
andere Rubriken vorgesehen werden. Die Subventionierungssätze
sind für das Gebirge absolut und relativ zu gering. Der Gebirgsbauer
baut teurer als der Flachlandbauer, der noch dazu über günstigere
Vermögensverhältnisse verfügt Ich erinnere an die
großen Meliorationsanlagen in der Königgrätzer,
Pardubitzer und Chrudimer Gegend im Herzen Böhmens und stelle
fest, daß beispielsweise in den Randgebieten Böhmens
viele Bezirke sind, wo bis heute noch keine einzige Subvention
für eine Meliorationszulage gekommen ist. Die Subventionen
müssen für die Gebirgslandwirtschaft hinsichtlich der
Meliorationen mit Rücksicht auf ihre geringe Einträglichkeit
erhöht werden und müssen mindestens mit 80% des Aufwandes
bemessen werden. Auch sollen Erleichterungen in der Projektsverfassung
für das Gebirge gewährt werden und soll getrachtet werden,
daß billigere und qualifiziertere Unternehmen dem Gebirgslandwirt
bei der Durchführung dieser Projekte zur Verfügung gestellt
werden. Es erschiene mir wertvoll, wenn die in einem Gesetzentwurf
vorgesehenen Wassermeister diese Ausführungen übernehmen
würden. Dieselben würden gewiß mit billigeren
Kosten arbeiten und die Absolventen der Wiesenbauschulen fänden
dadurch eine Beschäftigung. Das Gesetz über die Einsetzung
der Wassermeister möchte in einem rascheren Tempo verwirklicht
werden. Warum wir in der Nachkriegszeit in der Meliorationsangelegenheit
in den deutschen Randbezirken nicht vorwärts gekommen sind
hat wohl auch den Grund, daß die Beamten trotz ihrer technischen
Eignung und ihres guten Willens nicht die notwendige Kenntnis
des Landes und der Leute hatten. Es ist eine ernste Forderung
der deutschen Landwirtschaft, daß die technische Beratung
durch deutsche Beamte erfolgt und daß insbesondere in den
Zentralen die Deutschen entsprechend dem Bevölkerungsschlüssel
vertreten sind. Die in der Landwirtschaftsförderung tätigen
Beamten müssen initiativ arbeiten und das hat zur Voraussetzung
Kenntnis der örtlichen und der sprachlichen Verhältnisse.
Selbstredend lege ich auch besonderen Wert darauf, daß die
Kreditbeschaffung erleichtert und verbilligt werde. Die Mittel,
welche der Sozialversicherungsfond liefert, werden auch hier herangezogen
werden müssen. Entstand doch der Fond durch Leistungen der
Landwirte, die vielleicht teilweise den heimischen Raiffeisenkassen
zugeflossen wären.
Auf dem Gebiete des Meliorationswesens hat
die deutsche Gebirgslandwirtschaft viele Verkürzungen erfahren,
die insbesondere auch teilweise wieder gut gemacht werden könnten,
wenn das Landwirtschaftsministerium die vielen noch unerledigten
Ansuchen bald auch günstig erledigen würde. Die Arbeiten
auf dem Gebiete des Meliorationswesens sichern den Gebirgslandwirten
gleichfalls die Existenz und sind daher das beste Bekämpfungsmittel
der Landflucht, die auch bei uns immer größere Dimensionen
annimmt. Die Gebirgslandwirtschaft weiß die Fachschulbildung
in ihrer vollen Bedeutung einzuschätzen. Wie der Schulzwang
zur Allgemeinbildung bereits besteht, so wird auch der Zwang zur
Fachbildung einmal kommen.
Es ist ein trübes Kapitel, daß der
Staat für die Neugründung von Fachschulen kein Geld
übrig hat. Hätte die Landwirtschaft nur einen Bruchteil
von den Geldern erhalten, welche das unproduktive Militärwesen
erhalten hat, hätten viel mehr Fachschulen errichtet werden
können, als dies der Fall ist. Ich gebe gerne zu, daß
wir in dem neuen Staate mehrere Fachschulen erhalten haben, aber
die reichen nicht aus. Dem Ziel, das in jeder Bezirksstadt eine
Fachschule ist, die ohne Schwierigkeiten von den Bauernsöhnen
und Töchtern besucht werde, müssen wir nahe kommen.
Nur auf diesem Wege kommt es zu dem Befähigungsnachweis in
der Landwirtschaft, eine Forderung der Zeit, über die wir
nicht hinwegkommen. Das Landwirtschaftsministerium hat in letzter
Zeit sehr wenig Fachschulen gegründet. Mit der Gründung
von landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen ist wohl der landwirtschaftlichen
Erzeugung nicht viel gedient. Es ist da gleich etwas Ordentliches
und Bleibendes zu schaffen und das ist die Fachschule..
Bei dieser Gelegenheit weise ich auf die Behandlung
der Liebwerder landwirtschaftlichen Hochschule hin, wo die wichtigsten
Lehrkanzeln unbesetzt sind. Wo sollen bei solchen Verhältnissen
die Studenten, die einst als Pionniere der Landwirtschaft ins
Leben treten und im Sinne der Steigerung ihrer Produktivität
arbeiten sollen, etwas lernen? Ist diese Form der fachlichen Ausbildung
der landwirtschaftlichen Intelligenz nicht eine Gewissenssache
der Regierung, wenn sie diese auch staatswirtschaftlich wichtige
Frage ernst lösen will? Selbstredend muß es auch im
Unterricht an den Volksschulen am flachen Lande anders werden.
Die Jugend muß eine bodenständige Ausbildung bekommen,
die im Lebensberufe eine Verwertung des in der Volksschule Gelernten
verlangt.
Die Handelspolitik spielt für die Staatswirtschaft
eine große Rolle. Im Voranschlage des Landwirtschaftsministeriums
ist in dieser überragenden Bedeutung handelspolitischer Maßnahmen
nicht Rechnung getragen. Im Voranschlage des Landwirtschaftsministeriums
sind im Titel 3, II folgende Posten eingestellt: A. Personalaufwand.
2. statistische Erhebungen und Publikationen, landwirtschaftliche
Enqueten und Beteiligung an dem landwirtschaftlichen Institute
in Rom: ord. 30.000 Kè, 3. Vorberatungen zu handelspolitischen
Aktionen: ord. 20.000 Kè. B. Sachaufwand: 4. landwirtschaftliche
Beratungskörperschaften 0 Kronen, 5. statistische Erhebungen
und Publikationen, landwirtschaftliche Enqueten und Beteiligung
an dem landwirtschaftlichen Institut
in Rom: ord. 174.000 Kè, 6. Vorberatungen zu handelspolitischen
Aktionen: ord. 80.000 Kè. Diese Beträge sind im Verhältnis
zu dem Umfange und der Bedeutung der zu leistenden Arbeiten auf
dem Gebiete der Handelspolitik zu gering, um
so mehr als diese Arbeiten von der beschränkten Anzahl der
Beamten des Landwirtschaftsministeriums nicht allein geleistet
werden können, sondern zu diesen Arbeiten in hervorragender
Weise auch die Landeskulturräte bisher immer herangezogen
worden und auch in der Zukunft werden herangezogen werden.
Zunächst sind die im Punkt 3 eingestellten 20.000 Kè
für Personalausgaben zur Vorberatung zu handelspolitischen
Aktionen unzureichend. Eine wirksame Tätigkeit auf handelspolitischem
Gebiete setzt voraus, daß die betreffenden Funktionäre,
die wirtschaftlichen Verhältnisse der
fremden Staaten aus eigener Anschauung kennen. Es ist notwendig,
daß ihnen Gelegenheit zu Studienreisen gegeben wird. Bisher
fehlen aber dem Landwirtschaftsministerium die Mittel, um den
Landeskulturräten hiefür entsprechende Beträge
zu Verfügung zu stellen. Zu bemängeln ist insbesondere,
daß für die landwirtschaftlichen Beratungskörperschaften
im Voranschlage, weder für die Personal- noch für die
Sachausgaben ein Betrag eingestellt ist. Dabei ist besonders an
die ständige Delegation der Landeskulturräte zu denken.
Es wurde seinerzeit von maßgebenden Persönlichkeiten
zugegeben, daß die Zolltarifnovelle unmöglich in so
kurzer Zeit hätte ausgearbeitet und dem Parlamente vorgelegt
werden können, wenn nicht jahrelange Arbeit der ständigen
Delegation der Landeskulturräte, sondern vorausgegangen werde.
Die Landeskulturräte sind in ihren Mitteln äußerst
beschränkt, so daß sie aus ihren normalen Dotationen
unmöglich die Auslagen bestreiten können, ohne die eine
Bearbeitung handelspolitischer Fragen ausgeschlossen ist. Es sei
nur auf die Beschaffung der ausländischen Zolltarife und
ihre Änderung en, von statistischen Behelfen, Literatur usw.
hingewiesen. Es wäre daher am Platze gewesen für den
Personal- und Sachaufwand zur Beratung handelspolitischer
Aktionen einen Betrag von mindestens 100.000 Kè einzustellen.
Einige Worte will ich noch über die Landeskulturräte
und die wünschenswerte Intensivierung der arbeiterfachlichen
Beratungen anschließen. Wenn der Landeskulturrat als Fachkörperschaft
seine Sendung erfüllen soll, so muß dies in erster
Linie durch eine tatsächliche Verbesserung der Produktion
in technischer Hinsicht geschehen. Durch Verwaltungsmaßnahmen,
die beispielsweise die Errichtung angemessener Agrarzölle,
die Regelung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
die Unterstützung zur Durchführung von großzügigen
Meliorationen usw. lassen sich diese Ziele wunschgemäß
nicht erreichen. Der Landeskulturrat als Fachkörperschaft
muß darauf bedacht sein, die Landwirte der Besitzgröße
und Produktionsrichtung durch Aufklärung und Belehrung einer
zeitgemäßen Wirtschaftsweise zuzuführen. (Místopøedseda
inž. Dostálek pøevzal pøedsednictví.)
Der Fachbeamte des Landeskulturrates muß
deshalb mit Praxis der Landwirtschaft in steter Fühlung sein.
Dies gilt mit besonderem Nachdruck für das pflanzenbauliche
Gebiet, das unmöglich vom Schreibtisch aus gefördert
werden kann, sondern eines immer wiederkehrenden tatsächlichen
Eingreifens an Ort und Stelle bedarf Vorträge und Unterweisungen,
die sich auf dieses Gebiet beziehen, dürften sich nicht allein
auf Erfahrungen stützen, die in anderen Ländern unter
andern örtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
gemacht wurden, sondern sie müssen mit Arbeitserfolgen belegt
werden können, die in der heimischen Landwirtschaft, am besten
vor den Augen der Zuhörer selbst oder wenigstens in Gebieten,
die denselben einigermaßen bekannt sind, gewonnen wurden.
Das Versuchs- und Prüfungswesen ist somit
auf dem Gebiete des Pflanzenbaues der unentbehrlichste Behelf
zur Hebung und Verbesserung der Wirtschaft. Das Feldversuchswesen
hat die Aufgabe, durch die Einleitung von Düngungs-, Anbau-
und Kulturversuchen neue Dnügemittel, Impfstoffe, Pflanzenschutzmittel
usw. zu erproben, damit sie den Landwirten erst dann empfohlen
werden können, wenn über ihre Wirkung kein Zweifel mehr
besteht. Das Prüfungswesen, welches sich vor allem auf landwirtschaftliche
Maschinen erstrecken muß, hat dafür zu sorgen, daß
nur wirklich brauchbare, auch für die heimischen Boden- und
Klimaverhältnisse geeignete Maschinen und bauliche Einrichtungen
eingeführt und verbreitet werden. Beide Maßnahmen sind
imstande, große wirtschaftliche Werte, die sonst durch die
Einwendung und geeignete Maßnahmen verloren gehen, zu retten,
die Landwirtschaft und somit die gesamte Volkswirtschaft vor Verlusten
zu bewahren, die landwirtschaftliche Erzeugung zu verbilligen
und zeitgemäß zu gestalten.
Gelegentlich von Ausstellungen und Schauen
können diese Ergebnisse dieser fachlichen Arbeit wohl einem
größeren Kreise von aufklärungsbedürftigen
Landwirten zugeführt werden. Solche Veranstaltungen beschränken
sich aber meist auf eine viel zu kurze Zeit, geben viel Gelegenheit
zu Ablenkungen und werden auch gerade von solchen Landwirten so
wenig besucht, die dieser Aufklärung am dringendsten bedürfen,
so daß man von diesen Veranstaltungen nicht all zu große
Wirkungen erwarten kann.
Ein weit größerer Erfolg ist von
dem innigen Zusammenarbeiten zwischen den Fachkräften und
den ausübenden Landwirten durch Aufklärungsarbeit gelegentlich
von Vorträgen, Feldbegehungen und Unterweisungen zu erwarten.
Diese Art Aufklärungsdienst erfordert aber eine möglichst
große Beweglichkeit der Fachkräfte des Landeskulturrates,
deren Hauptarbeitsplatz nicht der Schreibtisch im Büro einer
der Landwirtschaft entrückten Großstadt sein darf,
sondern das Feld des Praktikers sein muß, auf dem sie sich
mit letzterem über Fruchtfolge Düngung, Anbau, Pflanzenschutz
usw. beraten sollen, sowie das Genossenschaftslagerhaus, in dem
sich der Umsatz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse vollzieht
und in welchem der Landwirt Ratenauskunft über die Verwertung
seiner Erzeugnisse und über die Zweckmäßigkeit
erprobter Betriebsmittel zu erhalten das Recht hat. Diese Arbeiten
erfordern also vor allem Reisen, bei deren Bewilligung seitens
der vorgesetzten Behörde keine ängstlichen Sparsamkeitserwägungen
maßgebend sein dürfen, sondern weit eher die Überzeugung,
daß der Fachbeamte die Landwirtschaft umsomehr zu fördern
vermag, je mehr er sich unter Berufsgenossen und in deren Betrieben
bewegt. Die bisherige Art der Dotierung des Pflanzenbaureferates
der deutschen Sektion des Landeskulturrates war zur Verwirklichung
einer derartigen Arbeitseise in vielen Belangen unzureichend.
Es mußten viele Pläne aufgehoben werden, da sich ihre
Durchführung als zu kostspielig erwies, viele Unternehmungen
mußten auf halbem Wege eingestellt werden, da weder die
erforderlichen Kräfte noch aus reichende Mittel dazu beschafft
werden konnten. Eine derart gehemmte Aufklärungstätigkeit
kann natürlich nur eine beschränkte Förderungstätigkeit
und einen unzureichenden Arbeitserfolg nach sich ziehem. Wenn
aber wie zu erwarten steht, diese Mittel nicht weiter eingeschränkt
werden sollen, so bedeutet das, daß von einer wirklichen
Förderungsarbeit in obigem Sinne überhaupt nicht mehr
gesprochen werden kann, daß man vielmehr den Landeskulturrat
dann vor die Notwendigkeit stellt, zuzusehen, wie die Landwirtschaft
einfach in der bisherigen Art und Weise weitergeführt wird
und dem Landwirte höchstens Unterweisungen zu geben, die
auf heimischer Scholle nicht erprobt und gekräftigt werden
konnten. Die Fachbeamten würden dann gezwungen sein, lediglich
als Nachbeter fremder Lehren aufzutreten und die Folge wäre,
daß sie jedes Ansehen und Vertrauen in den Kreisen der Praktiker
verlieren würden.
Wenn schon in der Landwirtschaft der bessersituierten
Gebiete, beispielsweise in den Zuckerrüben-, Hopfen- und
vornämlich Getreidebautreibenden Gegenden viele Fehler gemacht
werden und infolge der Verwendung unrichtig angewandter Behelfe,
unzweckmäßiger Arbeitsweise u. s. w. nur mittelmäßige
Ernten erwirtschaftet werden, obwohl gerade solche Gebiete durch
eine hohe Produktion die gesamte Produktivität des Inlandes
zu heben imstande wären, so gilt das Gesagte ganz besonders
für Gebirgslagen. Dort ist die Landwirtschaft auf die Aufklärungsarbeit
mit Rücksicht auf die örtliche Lage, auf die Entfernung
vom pulsierenden Leben verkehrsreichener Gebiete ganz besonders
angewiesen. Gebirgsgebiete anderer Länder, wie jene von Schweden,
der Schweiz, des südlichen Deutschlands geben ein direktes
Zeugnis dafür ab, daß eine Gebirgslage an sich durchaus
kein Grund für mindere Produktionsfähigkeit darstellt.
Gerade so wie in solchen Lagen durch eine Förderung des Gewerbes
ein blühender Wohlstand zu erreichen ist, so kann auch die
Landwirtschaft durch eingehende Anleitung zu besseren Erträgnissen
gebracht werden. Das Gebirge braucht durchaus nicht zu minderer
Produktions kraft verurteilt zu sein, sondern kann als volkswirtschaftliches
Arbeitsglied dem flachen Lande gleichwertig zur Seite stehen.
Auf dem Gebiete der Landeskulturförderung
zu sparen, ist daher, von volkswirtschaftlichen Standpunkt aus
betrachtet, ein verfehltes Beginnen, das sich sehr bald in der
Weise auswirken würde, daß die Landwirtschaft
der Èechoslovakei verurteilt wäre, im Vergleiche zu
ihren Nachbarländern eine klägliche Rolle zu spielen
und daß in weiterer Folge diesen doch immerhin stark agrarischen
Lande der Stempel der Armut, Rückständigkeit und Unfähigkeit
zu einer höheren Produktionsfähigkeit
aufgedrückt wird. (Potlesk.)
Meine Damen und Herren! Ich nehme als Vertreter
der deutschnationalen Bauernschaft dieser Republik die in der
Reichsstelle der deutschen Nationalpartei zu Saaz ihren Mittelpunkt
besitzt, das Wort zum Kapitel "Landwirtschaft" des Staatsvoranschlages
für das Jahr 1927 und werde den Standpunkt der Deutschen
Nationalpartei zu diesem Kapitel festlegen und begründen:
Wir verwahren uns grundsätzlich dagegen,
daß die Haushaltungsvorlage ins Haus geworfen wurde, ohne
daß zuvor der deutschen Landwirtschaft Gelegenheit gegeben
worden ist, durch ihre oberste unpolitische Fachvereinigung, d.
i. die Geschäftsstelle der Deutschen Landwirtschaft mit dem
Sitze in Prag ihre Anträge stellen zu können.
Wir verwahren uns dagegen, daß die Vorlage nur in èechischer
Sprache eingebracht worden ist, wodurch den meisten deutschen
Volksvertretern, die die Sprache nicht beherrschen, die Möglichkeit
der sachlichen Mitarbeit genommen wurde und
dies umsomehr, als der Zeitraum der zum Studium der Vorlage zur
Verfügung stand, viel zu kurz war, um eine eingehende Prüfung
und Durcharbeitung vornehmen zu können.
Wir fordern mit allem Nachdruck und ich wiederhole
damit nur eine Forderung, die schon seit dem Einzuge der Deutschen
ins Prager Parlament im Jahre 1920 erhoben wurde, auch von den
gegenwärtigen deutschen Regierungsparteien, daß jede
Gesetzesvorlage, die im Parlamente und Senate zur Behandlung kommt,
den deutschen Volksvertretern in der deutschen Sprache eingehändigt
werden muß. Ich verwahre mich als schlesischer Bauer aus
dem Nachbargelände der Heimat unseres großen Kudlich
gegen die Beleidigung des deutschen Volkes, die sich in den Budgetverhandlungen
abgespielt hat und die leider von den Vertretern der Regierungsparteien
so ruhig und ergeben hingenommen wurde. Mit solch einer Haltung
wird sich ein deutschnationaler Bauer niemals abfinden.
Wir fordern die volle Gleichberechtigung der
deutschen Sprache, sei es wo immer.
Der Voranschlag zeigt wie alle seine Vorgänger
eine geradezu auffallende Benachteilung der deutschen Landwirtschaft,
zu der nicht geschwiegen werden darf.
Wir fordern, daß in die Zentralverwaltung,
und zwar unter Zugrundelegung des nationalen Bevölkerungsschlüssels
deutsche Beamte Aufnahme finden, und begehren damit nur unser
gutes Recht.
Die Regierung wird aufgefordert, auch im deutschen
Gebiete landwirtschaftliche Zweigstellen zu errichten und zu erhalten,
da die deutsche Landwirtschaft, die durchwegs in den schlechteren
Gebieten der Republik liegt, weit notwendiger einer besonderen
Betreuung einzelner Zweige bedarf als die in den besten Lagen
lebenden èechischen Landwirte.
Der für die landwirtschaftliche Berichterstattung
ausgeworfene Betrag von 15.000 Kronen ist ganz unzulänglich
und wird dessen Erhöhung auf 30.000 Kè gefordert,
damit die Berichterstattung umfassend durchgeführt werden
kann, was für die Landwirtschaft von großer Wichtigkeit
ist.
Für den Amtsbedarf der Zentralverwaltung
ist ein Betrag von 900.000 Kè ausgeworfen. Wir fordern
Aufklärungen, welcherlei Auslagen mit dem Amtspauschale bestritten
werden, da wir durch die verschiedenen Erfahrungen mißtrauisch
geworden sind und demnach wissen wollen, was mit dieser Summe
eigentlich geschieht. Wir fordern klare Rechnung
über die Verwendung.
Wir wollen endlich einmal wissen, was die staatlichen
Güter und Forste eigentlich abwerfen, bezw. wie groß
das Fehlende in der Rechnung dieser Staatsbetriebe ist. Bisher
wurde die Bevölkerung hierüber niemals aufgeklärt,
doch ist es jedem Steuerzahler klar, daß auf diese Staatsbetriebe
jedes Jahr schwere Millionen daraufgezahlt werden müssen.
Wir fordern, daß die Staatswirtschaften, die keinen Zins
tragen, verpachtet werden und verwahren uns schärfstens dagegen,
daß mit Steuergeldern die Fehlbeträge der Staatsgüter
und Domänen bestritten werden.