Ètvrtek 17. èervna 1926

Koll. Malík sagt weiter: Wir nehmen den Grundsatz an, daß künftig jeder honoriert werden soll nach der Bedeutung, Verantwortung und Schwierigkeit der Stellung, die er bekleidet. Mit anderen Worten also: Abbau der sozialen Zulagen. Jene Familien, die für mehrere Köpfe zu sorgen haben, die werden durch dieses Gesetz ins Elend gestoßen und es klingt wie Hohn, wenn in dem Referate des Venkov über die Rede Malíks gesagt wird, daß ihm, dem Berichterstatter Malík, durch eine Abordnung von Staatsangestellten der Dank votiert wurde. Ich möchte mir die Staatsangestellten anschauen, die es getan haben.

Mit Details werde ich mich nicht beschäftigen, das tat bereits Koll. Grünzner, ich will nur einige typische Grundsätze der Vorlage zur Erörterung stellen, die sich wie ein roter Faden durch die Verhandlungen im Ausschuß und im Plenum ziehen. Das ist zunächst die Frage der Nivellisierung. Man wirft uns Sozialdemokraten vor, daß wir, weil wir für die Nivellisierung sind, für die Angestellten mit Hochschul- und Mittelschulbildung kein wie immer geartetes Verständnis haben. Die Herren wissen, daß das eine Verdrehung der Tatsachen ist, denn wenn wir dafür eintreten, daß für die untersten Kategorien der Staatsangestellten ein Minimum festgesetzt werde, so schaffen wir damit doch erst den Grundstock dazu, daß auch die Gehalte der oberen Kategorien entsprechend erhöht werden. Und bei Betrachtung der Verhältnisse darf man sich nicht mit der Feststellung des Finanzministers Dr. Engliš abfinden, der gemeint hat, daß die Gehälter der Staatsangestellten auf das Vier- bis Siebenfache erhöht worden seien, man muß sich vielmehr fragen: Welche Bezüge sind denn um das Vier- bis Siebenfache erhöht werden? Dann erst bekommt man den richtigen Maßstab zur Beurteilung unseres Standpunktes. Meine Herren, ist es wirklich so, daß die Mindestbezüge der unteren Kategorien der Staatsbeamten im alten Österreich dem damaligen Lebensniveau entsprochen haben oder ist es nicht eine allgemein bekannte Tatsache, daß die unteren Kategorien der Angestellten im alten Österreich elend bezahlt waren, so daß schon damals keine Relation bestand zwischen Bezügen und Lebenshaltung? Mit dem Hinweis allein, daß die Gehälter auf das Vier- bis Siebenfache erhöht wurden, ist also noch nichts gesagt, denn auch die siebenfache Erhöhung braucht keineswegs heute noch ein Existenzminimum zu bedeuten und gewährleistet auch nicht eine halbwegs auskömmliche Lebenshaltung. Wir tragen es mindestens so schwer, wie jene Parteien, die sich als Verfechter dieser oberen Beamtenklassen ausgeben, wenn wir z. B. hören, daß die Assistenten an den Hochschulen, denen Tausende von Menschen zur Behandlung unterstellt werden, einen Bezug von 950 K haben. Unser Streben nach Erhöhung der Mindestbezüge bedeutet also eine automatische Erhöhung aller Bezüge.

Und nun zur Parität. Das Paritätsgesetz vom 23. Mai 1919 hat im Artikel 2, Absatz 1, folgenden Grundsatz aufgestellt: Den Lehrpersonen werden im Rahmen des Gesetzes die gleichen Bezüge zuerkannt, die den Staatsbeamten mit gleicher Vorbildung in den entsprechenden Rangsklassen und Gruppen gebühren. Und im Artikel 4 heißt es: Alle in Zukunft für die Staatsbeamten zu gewährenden Bezugsaufbesserungen gelten auch für die Lehrer." Meine Herren, hören Sie, was in dem Motivenbericht zur Paritätsvorlage in einer Zeit, in der wir keineswegs die Möglichkeit hatten, in die parlamentarischen Geschicke einzugreifen, wo ausschließlich die Koalitionsparteien am Ruder waren, gesagt wird. Mit hellen Farben wird dort die Bedeutung der Volksschule vor Augen geführt, die Wichtigkeit der Sendung der Lehrerschaft, der Kampf der Lehrer um die Gleichstellung im alten Österreich, und es wird festgestellt, daß die Schuld an dem Nichtzustandekommen der Parität das österreichische System trug. Weiter wird gesagt: In der Gleichberechtigung der Lehrerschaft mit den Staatsbeamten ist ein weit größerer moralischer als materieller Erfolg zu erblicken. Die Lehrerschaft fühlt die große Demütigung ihres Standes in der Entwertung ihrer Kulturarbeit dadurch, daß ihre Arbeit für das Volk geringer entlohnt wurde, als die gleichartige Arbeit der Staatsbeamten anderer Kategorien. Die Gleichstellung bringt den größten Vorteil für die Schule und für das Volk. Der Kostenaufwand der Gleichberechtigung wird unserer Republik vielfältigen Nutzen bringen. So wie in vielen anderen Fragen grundlegende Wandlungen in der Auffassung eingetreten sind, so auch in der Frage der Parität. Es ist hier schon darüber gesprochen worden, wie systematisch die Parität abgebaut wurde und wie selbst das neue Gesetz, mit welchem die Parität wieder hergestellt werden sollte, nur einen Teil des Schadens, der den Lehrern durch Aufhebung der Parität zugefügt wurde, wettgemacht hat. Ich möchte nicht unsere eigene Auffassung in Bezug auf die Aufhebung der Parität wiedergeben, sondern ich berufe mich auf den Vìstník, das Organ der mährischen Lehrer, der am 9. März 1926 in einer Polemik mit Herrn Dr. Engliš sagt, daß offenkundig Herr Dr. Engliš seine Argumentation auf den Grundsatz stellt, daß Lehrer mit Mittelschulbildung normalerweise nur einmal befördert werden. Und weiter: Die Proposition der Regierung ich zitiere das Blatt - und die Bedeckungsanträge wurden aber auf den Grundsatz der zweimaligen Erhöhung gestellt. Wenn also, sagt das Blatt, die Argumentation des Herrn Dr. Engliš richtig ist, dann ist der Regierungsantrag auf falschen Voraussetzungen aufgebaut und die Abgeordneten und die Öffentlichkeit wurden unrichtig informiert. Und es wird zum Schlusse festgestellt, daß die Behauptung des Dr. Engliš über die normale einmalige Erhöhung unrichtig ist und auf einer irrtümlichen Voraussetzung beruht. Ich glaube ruhig sagen zu können, daß die Behauptungen, die allgemein und auch von Herrn Dr. Engliš aufgestellt werden, daß die Parität sowohl materiell als auch in ideeller Beziehung aufrecht erhalten wird, unrichtig sind und daß es allen Bemühungen des Herrn Dr. Engliš nicht gelungen ist, die Lehrer davon zu überzeugen, daß seine Behauptung richtig ist.

Ich will mich nun der Vorlage betreffend die Regelung der Dienstbezüge der Staats-, Gemeinde- und Distriktsärzte zuwenden. Diese Kategorie wird sehr stiefmütterlich behandelt. Es ist notwendig, einen kleinen geschichtlichen Rückblick auf die Entwicklung der Anstellungsverhältnisse der Ärzte zu werfen. Im Verstaatlichungsgesetz vom 15. April 1920 wurde der Grundsatz aufgestellt, daß die Gemeinde- und Distriktsärzte als Staatsbeamte aufzufassen sind. Im Gesetz vom 13. Juli 1922, in der Zeit der Ägide des Ministers Dr. Procházka, hat man ihren Pflichtenkreis erweitert, ihr Dienstverhältnis aber in ein Vertragsverhältnis umgewandelt und es ist allgemein bekannt, daß es dann dem Herrn Gesundheitsminister Msgr. Šrámek vorbehalten war, dieses Gesetz, das vom Parlamente beschlossen wurde, noch bevor es in Wirksamkeit getreten ist, wesentlich in den hauptsächlichsten Gehaltspositionen abzuändern. Man hat dank der mit Erfolg gekrönten Bemühungen Šrámeks im Gesetz vom 21. Dezember 1922 die Bezüge ganz gewaltig heruntergedrückt, so daß der Anfangsgehalt eines Distriktsarztes mit 3700 Kè bemessen wurde. Der Pflichtenkreis aber wurde ganz bedeutend erweitert. Ich werde aus der Fülle der Pflichten, die in diesem Gesetze aufgezählt sind und deren Aufzählung 10 Minuten meiner kostbaren Zeit in Anspruch nehmen würde, nur einige wenige aufzählen. Zum Pflichtenkreis dieser Ärzte gehört unter anderem: Beaufsichtigung der Kommunikationen, der Wohnungsverhältnisse, der Bauverhältnisse, des Verkehres mit Lebensmitteln, Trink-, Nutz- und Abwässer, allgemeine Beaufsichtigung der Schulen und Erziehungsanstalten, der Gast- und Schankhäuser, der öffentlich en Gebäude, der Turnhallen, Beratungsstellen, der humanitären Einrichtungen, gesundheitliche Kontrolle bei Veranstaltungen und Volksversammlungen, Beaufsichtigung der Reinigungs-, Sand-, Luft- und Sonnenbäder, der Badeplätze, der Industrie-, gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmungen, sanitätspolizeiliche Maßnahmen, hygienische Volksaufklärung usw., polizeiliche Maßnahmen, ethische Erziehung, kurz und gut, eine Fülle von Pflichten, die man den Ärzten auferlegt. Aber vergleichen wir den Pflichtenkreis, der den Aerzten vorgeschrieben ist, mit dem Pflichtenkreis, der den Geistlichen vorgeschrieben ist, mit deren Gehaltsregelung wir uns morgen beschäftigen werden! Meine Herren, was mich bei der Begründung dieses Vorganges empört, ist der Umstand, daß man nunmehr auf dem Standpunkt steht, daß die Regelung der Bezüge der Distriktsärzte nicht erforderlich sei in dem Ausmaße wie bei allen anderen Kategorien, weil sie die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung haben. Prüfen wir einmal, ob das richtig ist, und wir werden morgen in ausgiebiger Weise prüfen, ob man auch bei der anderen Kategorie diesen strengen Maßstab angelegt hat. Und ist die allgemeine Phrase, mit der man immer herumgewandert ist, richtig, daß die Distriktsärzte die Möglichkeit der Ausübung der Privatpraxis haben und daß ihnen die Privatpraxis jene Einnahmen gibt, auf die sie sich stützen können? Trifft das heute noch zu oder müssen wir nicht vielmehr zugeben, daß der Ärztestand jetzt eine große Krise durchmacht und daß es hunderte von Ärzten gibt, die lediglich oder vorwiegend auf ihre Bezüge aus diesem Gesetz angewiesen sind? Es nimmt sich diese Argumentation eigentümlich aus im Munde der Herren, die auf dem Standpunkt stehen, daß die Leistung gewertet werden soll. Ich habe die Arbeit zu ermessen und die Leistung zu werten und keineswegs habe ich mich in dem Ausmaße wie hier mit den Nebenbezügen zu beschäftigen. Die primäre Frage ist, welche Forderungen ich an den Ärztestand stelle. Ich bitte nicht außer acht zu lassen, daß bei Betrachtung dieser Frage wir auch in Erwägung ziehen müssen, wie es um unsere Volksgesundheit bestellt ist. Ich wünschte wir hätten Zeit, uns ein wenig über die Mortalitäts- und Morbiditätsverhältnisse in der Èechoslovakei zu unterhalten und Sie würden erkennen, welcher Aufgabenkreis den Ärzten auf diesem Gebiete gestellt ist. Ich habe die Möglichkeit gehabt, mit der Gesundheitskommission einige unserer Spitäler zu durchwandern. Die Krankenhäuser hier in den historischen Ländern und in der Slovakei, ich habe sie gesehen und habe auch gesehen, unter welch unwürdigen Verhältnissen unsere Kranken behandelt werden und untergebracht sind und daß es notwendig wäre, auf diesem Gebiete viel mehr zu machen. Es ist Ihnen ja bekannt, daß wir in der Èechoslovakei auf dem Gebiete des Gesundheitswesens noch in den Anfängen stecken. Seit Jahr und Tag rufen nicht nur wir, sondern mit uns viele Koalitionsparteien nach einem Sanitätsgesetz. Vergeblich. Wir müssen die Tuberkulosenfürsorge ausbauen, wir müssen dafür sorgen, daß unsere Spitäler ausgebaut werden. Gestatten Sie, daß ich auch bei dieser Gelegenheit feststelle, daß die Verwendung der Sanitätsumlagen, wie sie bisher erfolgt, unmöglich ist. Es ist unmöglich, daß man einen nationalen Schlüssel anwendet und die Sache lediglich vom nationalistischen Standpunkte aus behandelt. Eines gibt man den Ärzten. Man sagt auch bei den Ärzten, daß die Sprachprüfung auch auf sie Anwendung zu finden hat. Es klingt wie Hohn, daß man auf Menschen, die nichts anderes zu tun haben, als der erkrankten Menschheit die Gesundheit widerzugeben, als vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind und die geeignet sind, die Seuchen zu verhüten, daß man auch auf diese Menschen die Sprachprüfung anwendet. Durch eine Reihe von Jahren und Jahrzehnten haben diese Menschen zur vollen Zufriedenheit die Bevölkerung behandelt, sie haben sich recht und schlecht mit den Patienten verständigt, der Nachweis der sprachlichen Qualifikation war nicht notwendig, sondern der Patient hat vom Arzt die richtige Diagnose und die richtige Behandlung verlangt und die ist ihm in der Regel geworden. Wir beantragen, daß die, Distriktsärzte jene Bezahlung bekommen und jene Versorgungsgenüsse erhalten, die Sie den Geistlichen vorbehalten haben. Ich bin neu, gierig, welche Stellung die Parteien dieses Hauses dazu nehmen werden.

Gestatten Sie, daß ich mich kurz mit der Frage des Aufwandes für diese Vorlage beschäftige. Ein anderer Sprecher unserer Fraktion wird bei der Behandlung der Verbrauchssteuern die Möglichkeit haben, sich eingehend mit diesem Problem zu beschäftigen. Aber es ist ganz unmöglich, daß man die Angestelltenfrage behandelt, ohne daß man sich mit den Argumenten, die bei der Bedeckung ins Treffen geführt wurden, ein wenig beschäftigt. Es wurde behauptet, daß der Aufwand, der für die Staatsangestelltenvorlage notwendig ist, 650 Millionen Kronen beträgt. Ich stelle fest, daß vielleicht die Summe aller Leistungen, die durch dieses Gesetz vorgesehen sind, 650 Millionen Kronen betragen mag, eine Überprüfung dieser Ziffer ist nicht möglich, weil uns die notwendigen Unterlagen fehlen, aber Sie alle wissen sich zu erinnern, daß man uns schon wiederholt mit Vorlagen gekommen ist, mit Belastungen der Bevölkerung, bei denen man als Motivierung die Regelung der Staatsangestelltenbezüge hingestellt hat. Ich stelle fest, daß für diesen Zweck 225 Millionen Kronen aus dem Titel des Abbaues vorgesehen wurden. Ich stelle fest, daß aus dem Titel der Abgaben für bestimmte amtliche Leistungen, der Zuckersteuer und Fahrkartensteuer ein Betrag für diese Zwecke vorgesehen war. Die Summe dieser Zuwendungen, die seitens des Parlamentes ausschließlich für diesen Zweck vorgesehen waren, hat 460 Millionen betragen. Es wäre also nur noch ein Aufwand von 190 Millionen Kronen notwendig. Hier entsteht eine Frage, mit der wir uns wohl nicht heute endgültig beschäftigen werden, aber mit der wir uns bei der Beratung des Budgets eingehend beschäftigen werden und bei der wir aufzeigen werden, wie hier budgetiert wird und wie wir bei der Begründung gewisser Vorlagen hintergangen werden. Es wurde auf meine Frage im Budgetausschuß, wo diese Beträge hingekommen sind, keine Antwort orteilt und auch der Herr Finanzminister hat in seinem Exposée, mit dem wir uns noch beschäftigen werden, keineswegs eine konkrete Antwort auf die Frage gegeben, ob dieser Betrag für diese Zwecke reserviert wurde. Das Gegenteil ist richtig: diese Beträge wurden budgetiert und für andere Zwecke verwendet, als für die, für die sie vorgesehen waren. Wenn uns angesichts dieser Situation der Herr Finanzminister Dr. Engliš mit finanziellen Erwägungen, wenn er uns mit Betrachtungen kommt, wie z. B.: "Die Tragfähigkeit der Bevölkerung ist die Grenze, die nicht überschritten werden darf", oder: "Es wird gut sein, wenn sich auch dieser Ausschuß bei seinen Verhandlungen des eisernen Finanzrahmens bewußt wird, der nicht überschritten werden darf", oder wenn er uns sagt: "Wir sind ärmer als vor dem Kriege. Das zeigt sich darin, daß unser Preisniveau etwa das 9fache beträgt aber die Durchschnittsgeldbezüge der Bevölkerung betragen nur das 6- bis 7fache", und wenn er sagte, als wir unsere Forderungen gestellt haben: "Mit demselben Mund wird nach neuen Ausgaben und nach Herabsetzung der Steuern gerufen", so sind wir bereit, dem Herrn Finanzminister den Weg zu zeigen, den er zur Realisierung der Forderungen der Staatsangestellten zu gehen hat, ohne daß die Bevölkerung einen Heller mehr zahlen müßte. Ich brauchte nur die Argumentation des Herrn Dr. Engliš aus der Zeit, wo er noch nicht Minister war, wo er als der Nationalökonom Dr. Engliš gesprochen hat, heranzuziehen und ich würde ihm den Weg weisen. Herr Dr. Engliš war es, der gesagt hat, unser Budget steht in gar keinem Einklang mit der Tragfähigkeit unserer Volkswirtschaft und von der Stabilisierung unserer Krone können wir nicht sprechen, insolange wir nicht unser Budget mit der Tragfähigkeit unserer Volkswirtschaft in Einklang gebracht haben. Derselbe Dr. Engliš geht dann her und legt uns ein Rüstungsbudget für das Militär vor für 11 Jahre, derselbe Finanzminister Dr. Engliš geht nun her und glaubt, daß unsere Volkswirtschaft für die Dauer von 10 oder 11 Jahren noch genug tragfähig sein wird, um ein Militärbudget von 1400 Millionen tragen zu können. Da war anzusetzen, hier, beim Ministerium des Äußern und beim Ministerratspräsidium. Wir würden den Herrn Finanzminister Dr. Engliš, nur gestützt auf seine theoretischen Betrachtungen, durch das Budget führen und ihm jene Posten zeigen, die er abzustreichen hat, um die Bedeckung zu suchen. Derselbe Dr. Engliš, der in seinem Exposée festgestellt hat - meiner Ansicht nach beträgt die Belastung der Bevölkerung viel mehr - daß die Belastung 785 Millionen Kronen pro Jahr beträgt aus dem Titel der Steuern, derselbe Finanzminister Dr. Engliš geht nun daran, diese Steuerlasten noch zu erhöhen.

Ich bitte Sie jetzt, die Stimmen der èechischen Presse anzuhören, von der Sie nicht werden behaupten können, daß sie gegen den Staat voreingenommen ist. Das Urteil dieser Presse über den Entwurf lautet: "Der Entwurf ist ein Produkt der Demagogie. Demagogie wäre seine Vorbereitung und seine Durchberatung, demagogisch ist sein Inhalt, demagogisch sind die Stritte in der Koalition über den Inhalt und Demagogie auch die Koalitionskämpfe um die Bedeckung." Und es wird weiter gesagt: "Das Koalitionsinteresse läßt es nicht zu, daß der Angestellte unabhängig ist, die Koalitionsinteressen erfordern, daß der öffentliche Angestellte der Koalition und nicht dem Staate dient, und die automatische Vorrückung wird in erster Linie deshalb aufgehoben, damit der Angestellte zur freien Disposition der politischen Partei gestellt werden kann, die das Ressort beherrscht. Die Unerläßlichkeit der Aufbesserung der Bezüge wird allgemein zugegeben und die Öffentlichkeit nimmt auf Grund der offiziellen Information en an, daß das geschieht. Das ist aber nicht wahr. Die Öffentlichkeit wird absichtlich irregeführt, die Vorlage erhöht zwei Dritteln der Angestellten die Bezüge nicht und mehr als 40.000 Beamten werden die Bezüge herabgesetzt." Weiter heißt es: "Die Systemisierung soll erst durchgeführt werden bei der Verwaltungsreform, also bestimmt erst in einem sehr späten Zeitpunkt. Es wurde das Verlangen gestellt, daß die Systemisierung unter Mitwirkung der Vertreter der Angestellten erfolgen soll. Alle Koalitionsparteien haben gleichmäßig diese Forderungen aufgegriffen und sie waren bereit, diesen Forderungen zu entsprechen. Alle Angestellten haben sich gegen diesen Plan ausgesprochen. Der Plan hat nämlich darin bestanden, den Koalitionsparteien, wie es beim Abbau geschehen ist, nicht aber dem Angestellten einen Einfluß einzuräumen. Der Plan sollte nur der Täuschung der Öffentlichkeit dienen." Das ist das Urteil der Presse. Und wenn Sie, wie ich die Verhandlungen im Ausschusse und hier im, Plenum verfolgt haben, werden Sie keinen Menschen gehört haben, der sich voll und ganz auf den Boden dieses Gesetzes gestellt hat. Einiges gestatten Sie mir nur anzuführen. Herr Koll. G. Navrátil hat gesagt, daß das Gesetz unannehmbar ist. Denselben Standpunkt hat Kollege Bergmann eingenommen. Koll. Navrátil hat neben anderem erklärt: "Ich stelle fest, daß es nicht richtig ist, daß für die Bedeckung dieser Vorlage ein Aufwand von 650 Millionen Kronen notwendig ist." Er hat weiter gesagt, daß auch die Feststellung, daß die Bezüge der Angestellten um 8 bis 12% erhöht werden, nicht richtig ist und er hat eine ganze Reihe von Zahlen dafür angeführt.

Meine Herren! Lassen Sie mich nun zusammenfassen: Es soll unleugbar festgestellt werden, daß das Gesetz gewisse Vorteile hat, Sie bestehen in der Unifizierung der Rechtsverhältnisse der Angestellten und in der Festlegung der Pensionsgrundlage. Stellen wir dem gegenüber die Nachteile des Gesetzes: vor allem die Aufhebung der Automatik, die im alten Österreich unter schweren Kämpfen errungen wurde - und ich mache darauf aufmerksam, daß die Herren von der èechischen Seite damals gemeinsam mit uns für diese Automatik der Staatsangestellten gekämpft haben. In dem Gesetze wird die Systemisierung der Willkür der Bürokratie überlassen. In dem Gesetze wird eine 5. Klasse der Pensionisten festgesetzt. Lassen Sie mich Ihnen sagen, daß das schwerste Verbrechen ist, das die Regierungsparteien auf sich laden, daß Sie das längst gegebene Versprechen nach Angleichung der Ruhegenüsse der Alt- und Neupensionisten immer noch nicht erfüllen, daß Sie nunmehr eine neue Kategorie schaffen, und das größte Unrecht, das Sie verüben, besteht darin, daß Sie Tausenden und Abertausenden von Abgebauten nicht einmal so viel Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß die Pensionen nach diesem Gesetz auch auf die Abgebauten Anwendung zu finden haben. Sie haben eine weitere Einschränkung der Autonomie im § 212 vorgesehen - ein Kapitel, über das Kollege Grünzner bereits gesprochen hat. Sie haben die erworbenen Rechte der Frauen geschmälert, haben den Abbau der Frauenzulage, die Herabsetzung der Kinderzulage in dem Gesetze ausgesprochen und Sie haben in diesem Gesetze in einem solchen Ausmaß der Regierung Ermächtigungen gegeben, wie es in keinem Gesetz bisher der Fall war: Sie haben schließlich und endlich die Parität der Lehrer verletzt.

Aus alledem, was ich hier angeführt habe, müssen wir unsere Haltung ableiten. Es kann an diesem schlechten Gesetze, wie es einwandfrei von allen Rednern in dieser Debatte festgestellt wurde, nichts durch die Tatsache geändert werden, daß man in unzähligen Resolutionen die Regierung auffordert, daß man, wie es in keinem anderen Gesetz bisher der Fall war, Erklärungen der Regierungsvertreter abgeben läßt und zum integrierenden Bestandteil des Motivenberichtes macht, obwohl man weiß, daß diese Erklärungen des Gesetzes, diese Interpretationen des Gesetzes keinen bestimmenden Einfluß auf den Inhalt des Gesetzes haben werden und keine rechtsverbindliche Kraft haben. Es sind diese Erklärungen der Regierungsvertreter und diese Resolutionen, denen kein Wert zukommt, nur auf eine Täuschung der Staatsangestellten berechnet, Die Koalitionsparteien beziehungsweise die Mehrheitsparteien leiten aus dieser scharfen, beißenden Kritik, mit der sie die Mängel des Gesetzes aufdecken, nicht die Konsequenz ab, die sie abzuleiten haben. Wir leiten diese Konsequenz ab, wir lehnen im Interesse der Staatsangestellten die Vorlage in ihren Einzelheiten und zur Gänze ab, mit Ausnahme jener Bestimmungen, die ich hervorgehoben habe, und wir glauben, daß wir bei dieser Haltung auf das volle Verständnis der Staatsangestellten stoßen werden. (Souhlas a potlesk nìm soc. demokratických poslancù.)


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