Koll. Malík sagt weiter: Wir
nehmen den Grundsatz an, daß künftig jeder honoriert
werden soll nach der Bedeutung, Verantwortung und Schwierigkeit
der Stellung, die er bekleidet. Mit anderen Worten also:
Abbau der sozialen Zulagen. Jene Familien, die für mehrere
Köpfe zu sorgen haben, die werden durch dieses Gesetz ins
Elend gestoßen und es klingt wie Hohn, wenn in dem Referate
des Venkov über die Rede Malíks gesagt
wird, daß ihm, dem Berichterstatter Malík,
durch eine Abordnung von Staatsangestellten der Dank votiert wurde.
Ich möchte mir die Staatsangestellten anschauen, die es getan
haben.
Mit Details werde ich mich nicht beschäftigen,
das tat bereits Koll. Grünzner, ich will nur einige
typische Grundsätze der Vorlage zur Erörterung stellen,
die sich wie ein roter Faden durch die Verhandlungen im Ausschuß
und im Plenum ziehen. Das ist zunächst die Frage der Nivellisierung.
Man wirft uns Sozialdemokraten vor, daß wir, weil wir für
die Nivellisierung sind, für die Angestellten mit Hochschul-
und Mittelschulbildung kein wie immer geartetes Verständnis
haben. Die Herren wissen, daß das eine Verdrehung der Tatsachen
ist, denn wenn wir dafür eintreten, daß für die
untersten Kategorien der Staatsangestellten ein Minimum festgesetzt
werde, so schaffen wir damit doch erst den Grundstock dazu, daß
auch die Gehalte der oberen Kategorien entsprechend erhöht
werden. Und bei Betrachtung der Verhältnisse darf man sich
nicht mit der Feststellung des Finanzministers Dr. Engliš
abfinden, der gemeint hat, daß die Gehälter der
Staatsangestellten auf das Vier- bis Siebenfache erhöht worden
seien, man muß sich vielmehr fragen: Welche Bezüge
sind denn um das Vier- bis Siebenfache erhöht werden? Dann
erst bekommt man den richtigen Maßstab zur Beurteilung unseres
Standpunktes. Meine Herren, ist es wirklich so, daß die
Mindestbezüge der unteren Kategorien der Staatsbeamten im
alten Österreich dem damaligen Lebensniveau entsprochen haben
oder ist es nicht eine allgemein bekannte Tatsache, daß
die unteren Kategorien der Angestellten im alten Österreich
elend bezahlt waren, so daß schon damals keine Relation
bestand zwischen Bezügen und Lebenshaltung? Mit dem Hinweis
allein, daß die Gehälter auf das Vier- bis Siebenfache
erhöht wurden, ist also noch nichts gesagt, denn auch die
siebenfache Erhöhung braucht keineswegs heute noch ein Existenzminimum
zu bedeuten und gewährleistet auch nicht eine halbwegs auskömmliche
Lebenshaltung. Wir tragen es mindestens so schwer, wie jene Parteien,
die sich als Verfechter dieser oberen Beamtenklassen ausgeben,
wenn wir z. B. hören, daß die Assistenten an den Hochschulen,
denen Tausende von Menschen zur Behandlung unterstellt werden,
einen Bezug von 950 K haben. Unser Streben nach Erhöhung
der Mindestbezüge bedeutet also eine automatische Erhöhung
aller Bezüge.
Und nun zur Parität. Das Paritätsgesetz
vom 23. Mai 1919 hat im Artikel 2, Absatz 1, folgenden Grundsatz
aufgestellt: Den Lehrpersonen werden im Rahmen des Gesetzes
die gleichen Bezüge zuerkannt, die den Staatsbeamten mit
gleicher Vorbildung in den entsprechenden Rangsklassen und Gruppen
gebühren. Und im Artikel 4 heißt es: Alle
in Zukunft für die Staatsbeamten zu gewährenden Bezugsaufbesserungen
gelten auch für die Lehrer." Meine Herren, hören
Sie, was in dem Motivenbericht zur Paritätsvorlage in einer
Zeit, in der wir keineswegs die Möglichkeit hatten, in die
parlamentarischen Geschicke einzugreifen, wo ausschließlich
die Koalitionsparteien am Ruder waren, gesagt wird. Mit hellen
Farben wird dort die Bedeutung der Volksschule vor Augen geführt,
die Wichtigkeit der Sendung der Lehrerschaft, der Kampf der Lehrer
um die Gleichstellung im alten Österreich, und es wird festgestellt,
daß die Schuld an dem Nichtzustandekommen der Parität
das österreichische System trug. Weiter wird gesagt: In
der Gleichberechtigung der Lehrerschaft mit den Staatsbeamten
ist ein weit größerer moralischer als materieller Erfolg
zu erblicken. Die Lehrerschaft fühlt die große Demütigung
ihres Standes in der Entwertung ihrer Kulturarbeit dadurch, daß
ihre Arbeit für das Volk geringer entlohnt wurde, als die
gleichartige Arbeit der Staatsbeamten anderer Kategorien. Die
Gleichstellung bringt den größten Vorteil für
die Schule und für das Volk. Der Kostenaufwand der Gleichberechtigung
wird unserer Republik vielfältigen Nutzen bringen.
So wie in vielen anderen Fragen grundlegende Wandlungen in der
Auffassung eingetreten sind, so auch in der Frage der Parität.
Es ist hier schon darüber gesprochen worden, wie systematisch
die Parität abgebaut wurde und wie selbst das neue Gesetz,
mit welchem die Parität wieder hergestellt werden sollte,
nur einen Teil des Schadens, der den Lehrern durch Aufhebung
der Parität zugefügt wurde, wettgemacht hat. Ich möchte
nicht unsere eigene Auffassung in Bezug auf die Aufhebung der
Parität wiedergeben, sondern ich berufe mich auf den Vìstník,
das Organ der mährischen Lehrer, der am
9. März 1926 in einer Polemik mit Herrn Dr. Engliš
sagt, daß offenkundig Herr Dr. Engliš seine
Argumentation auf den Grundsatz stellt, daß Lehrer mit Mittelschulbildung
normalerweise nur einmal befördert werden. Und weiter: Die
Proposition der Regierung ich zitiere das Blatt - und
die Bedeckungsanträge wurden aber auf den Grundsatz der zweimaligen
Erhöhung gestellt. Wenn also, sagt das Blatt, die Argumentation
des Herrn Dr. Engliš richtig ist, dann ist der Regierungsantrag
auf falschen Voraussetzungen aufgebaut und die Abgeordneten und
die Öffentlichkeit wurden unrichtig informiert. Und
es wird zum Schlusse festgestellt, daß die Behauptung des
Dr. Engliš über die normale einmalige Erhöhung
unrichtig ist und auf einer irrtümlichen Voraussetzung beruht.
Ich glaube ruhig sagen zu können, daß die Behauptungen,
die allgemein und auch von Herrn Dr. Engliš aufgestellt
werden, daß die Parität sowohl materiell als auch in
ideeller Beziehung aufrecht erhalten wird, unrichtig sind und
daß es allen Bemühungen des Herrn Dr. Engliš
nicht gelungen ist, die Lehrer davon zu überzeugen, daß
seine Behauptung richtig ist.
Ich will mich nun der Vorlage betreffend die
Regelung der Dienstbezüge der Staats-, Gemeinde- und Distriktsärzte
zuwenden. Diese Kategorie wird sehr stiefmütterlich behandelt.
Es ist notwendig, einen kleinen geschichtlichen Rückblick
auf die Entwicklung der Anstellungsverhältnisse der Ärzte
zu werfen. Im Verstaatlichungsgesetz vom 15. April 1920 wurde
der Grundsatz aufgestellt, daß die Gemeinde- und Distriktsärzte
als Staatsbeamte aufzufassen sind. Im Gesetz vom 13. Juli 1922,
in der Zeit der Ägide des Ministers Dr. Procházka,
hat man ihren Pflichtenkreis erweitert, ihr Dienstverhältnis
aber in ein Vertragsverhältnis umgewandelt und es ist allgemein
bekannt, daß es dann dem Herrn Gesundheitsminister Msgr.
Šrámek vorbehalten war, dieses Gesetz, das
vom Parlamente beschlossen wurde, noch bevor es in Wirksamkeit
getreten ist, wesentlich in den hauptsächlichsten
Gehaltspositionen abzuändern. Man hat dank der mit Erfolg
gekrönten Bemühungen Šrámeks im
Gesetz vom 21. Dezember 1922 die Bezüge ganz gewaltig heruntergedrückt,
so daß der Anfangsgehalt eines Distriktsarztes mit 3700
Kè bemessen wurde. Der Pflichtenkreis aber wurde ganz bedeutend
erweitert. Ich werde aus der Fülle der
Pflichten, die in diesem Gesetze aufgezählt sind und deren
Aufzählung 10 Minuten meiner kostbaren Zeit in Anspruch nehmen
würde, nur einige wenige aufzählen. Zum Pflichtenkreis
dieser Ärzte gehört unter anderem: Beaufsichtigung der
Kommunikationen, der Wohnungsverhältnisse, der Bauverhältnisse,
des Verkehres mit Lebensmitteln, Trink-, Nutz- und Abwässer,
allgemeine Beaufsichtigung der Schulen und Erziehungsanstalten,
der Gast- und Schankhäuser, der öffentlich en Gebäude,
der Turnhallen, Beratungsstellen, der humanitären Einrichtungen,
gesundheitliche Kontrolle bei Veranstaltungen und Volksversammlungen,
Beaufsichtigung der Reinigungs-, Sand-, Luft- und Sonnenbäder,
der Badeplätze, der Industrie-, gewerblichen und landwirtschaftlichen
Unternehmungen, sanitätspolizeiliche Maßnahmen, hygienische
Volksaufklärung usw., polizeiliche Maßnahmen, ethische
Erziehung, kurz und gut, eine Fülle von Pflichten, die man
den Ärzten auferlegt. Aber vergleichen wir den Pflichtenkreis,
der den Aerzten vorgeschrieben ist, mit dem Pflichtenkreis, der
den Geistlichen vorgeschrieben ist, mit deren Gehaltsregelung
wir uns morgen beschäftigen werden! Meine Herren, was mich
bei der Begründung dieses Vorganges empört, ist der
Umstand, daß man nunmehr auf dem Standpunkt steht, daß
die Regelung der Bezüge der Distriktsärzte nicht erforderlich
sei in dem Ausmaße wie bei allen anderen Kategorien,
weil sie die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung haben.
Prüfen wir einmal, ob das richtig ist, und wir werden morgen
in ausgiebiger Weise prüfen, ob man auch bei der anderen
Kategorie diesen strengen Maßstab angelegt hat. Und ist
die allgemeine Phrase, mit der man immer herumgewandert ist, richtig,
daß die Distriktsärzte die Möglichkeit der Ausübung
der Privatpraxis haben und daß ihnen die Privatpraxis jene
Einnahmen gibt, auf die sie sich stützen können? Trifft
das heute noch zu oder müssen wir nicht vielmehr zugeben,
daß der Ärztestand jetzt eine große Krise durchmacht
und daß es hunderte von Ärzten gibt, die lediglich
oder vorwiegend auf ihre Bezüge aus diesem Gesetz angewiesen
sind? Es nimmt sich diese Argumentation eigentümlich aus
im Munde der Herren, die auf dem Standpunkt stehen, daß
die Leistung gewertet werden soll. Ich habe die Arbeit zu ermessen
und die Leistung zu werten und keineswegs habe ich mich in dem
Ausmaße wie hier mit den Nebenbezügen zu beschäftigen.
Die primäre Frage ist, welche Forderungen ich an den Ärztestand
stelle. Ich bitte nicht außer acht zu lassen, daß
bei Betrachtung dieser Frage wir auch in Erwägung
ziehen müssen, wie es um unsere Volksgesundheit bestellt
ist. Ich wünschte wir hätten Zeit, uns ein wenig über
die Mortalitäts- und Morbiditätsverhältnisse in
der Èechoslovakei zu unterhalten und Sie würden erkennen,
welcher Aufgabenkreis den Ärzten auf diesem
Gebiete gestellt ist. Ich habe die Möglichkeit gehabt, mit
der Gesundheitskommission einige unserer Spitäler zu durchwandern.
Die Krankenhäuser hier in den historischen Ländern und
in der Slovakei, ich habe sie gesehen und habe auch gesehen,
unter welch unwürdigen Verhältnissen unsere Kranken
behandelt werden und untergebracht sind und daß es notwendig
wäre, auf diesem Gebiete viel mehr zu machen. Es ist Ihnen
ja bekannt, daß wir in der Èechoslovakei auf dem
Gebiete des Gesundheitswesens noch in den Anfängen
stecken. Seit Jahr und Tag rufen nicht nur wir, sondern mit uns
viele Koalitionsparteien nach einem Sanitätsgesetz. Vergeblich.
Wir müssen die Tuberkulosenfürsorge ausbauen, wir müssen
dafür sorgen, daß unsere Spitäler ausgebaut werden.
Gestatten Sie, daß ich auch bei dieser Gelegenheit feststelle,
daß die Verwendung der Sanitätsumlagen, wie sie bisher
erfolgt, unmöglich ist. Es ist unmöglich, daß
man einen nationalen Schlüssel anwendet und die Sache lediglich
vom nationalistischen Standpunkte aus behandelt. Eines gibt man
den Ärzten. Man sagt auch bei den Ärzten, daß
die Sprachprüfung auch auf sie Anwendung zu finden hat. Es
klingt wie Hohn, daß man auf Menschen, die nichts anderes
zu tun haben, als der erkrankten Menschheit die Gesundheit widerzugeben,
als vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind
und die geeignet sind, die Seuchen zu verhüten, daß
man auch auf diese Menschen die Sprachprüfung anwendet. Durch
eine Reihe von Jahren und Jahrzehnten haben diese Menschen zur
vollen Zufriedenheit die Bevölkerung behandelt, sie haben
sich recht und schlecht mit den Patienten verständigt, der
Nachweis der sprachlichen Qualifikation war nicht notwendig, sondern
der Patient hat vom Arzt die richtige Diagnose und die richtige
Behandlung verlangt und die ist ihm in der Regel geworden. Wir
beantragen, daß die, Distriktsärzte jene Bezahlung
bekommen und jene Versorgungsgenüsse erhalten, die Sie den
Geistlichen vorbehalten haben. Ich bin neu, gierig, welche Stellung
die Parteien dieses Hauses dazu nehmen werden.
Gestatten Sie, daß ich mich kurz mit
der Frage des Aufwandes für diese Vorlage beschäftige.
Ein anderer Sprecher unserer Fraktion wird bei der Behandlung
der Verbrauchssteuern die Möglichkeit haben, sich eingehend
mit diesem Problem zu beschäftigen. Aber es ist ganz unmöglich,
daß man die Angestelltenfrage behandelt, ohne daß
man sich mit den Argumenten, die bei der Bedeckung ins Treffen
geführt wurden, ein wenig beschäftigt. Es wurde behauptet,
daß der Aufwand, der für die Staatsangestelltenvorlage
notwendig ist, 650 Millionen Kronen beträgt. Ich stelle fest,
daß vielleicht die Summe aller Leistungen, die durch dieses
Gesetz vorgesehen sind, 650 Millionen Kronen betragen mag, eine
Überprüfung dieser Ziffer ist nicht möglich, weil
uns die notwendigen Unterlagen fehlen, aber Sie alle wissen sich
zu erinnern, daß man uns schon wiederholt mit Vorlagen gekommen
ist, mit Belastungen der Bevölkerung, bei denen man als Motivierung
die Regelung der Staatsangestelltenbezüge hingestellt hat.
Ich stelle fest, daß für diesen Zweck 225 Millionen
Kronen aus dem Titel des Abbaues vorgesehen wurden. Ich stelle
fest, daß aus dem Titel der Abgaben für bestimmte amtliche
Leistungen, der Zuckersteuer und Fahrkartensteuer ein Betrag für
diese Zwecke vorgesehen war. Die Summe dieser Zuwendungen, die
seitens des Parlamentes ausschließlich für diesen Zweck
vorgesehen waren, hat 460 Millionen betragen. Es wäre also
nur noch ein Aufwand von 190 Millionen Kronen notwendig. Hier
entsteht eine Frage, mit der wir uns wohl nicht heute endgültig
beschäftigen werden, aber mit der wir uns bei der Beratung
des Budgets eingehend beschäftigen werden und bei der wir
aufzeigen werden, wie hier budgetiert wird und wie wir bei der
Begründung gewisser Vorlagen hintergangen werden. Es wurde
auf meine Frage im Budgetausschuß, wo diese Beträge
hingekommen sind, keine Antwort orteilt und auch der Herr Finanzminister
hat in seinem Exposée, mit dem wir uns noch beschäftigen
werden, keineswegs eine konkrete Antwort auf die Frage gegeben,
ob dieser Betrag für diese Zwecke reserviert wurde. Das Gegenteil
ist richtig: diese Beträge wurden budgetiert und für
andere Zwecke verwendet, als für die, für die sie vorgesehen
waren. Wenn uns angesichts dieser Situation der Herr Finanzminister
Dr. Engliš mit finanziellen Erwägungen, wenn
er uns mit Betrachtungen kommt, wie z. B.: "Die Tragfähigkeit
der Bevölkerung ist die Grenze, die nicht überschritten
werden darf", oder: "Es wird gut sein, wenn sich auch
dieser Ausschuß bei seinen Verhandlungen des eisernen Finanzrahmens
bewußt wird, der nicht überschritten werden darf",
oder wenn er uns sagt: "Wir sind ärmer als vor dem Kriege.
Das zeigt sich darin, daß unser Preisniveau etwa das 9fache
beträgt aber die Durchschnittsgeldbezüge der Bevölkerung
betragen nur das 6- bis 7fache", und wenn er sagte, als wir
unsere Forderungen gestellt haben: "Mit demselben Mund wird
nach neuen Ausgaben und nach Herabsetzung der Steuern gerufen",
so sind wir bereit, dem Herrn Finanzminister den Weg zu zeigen,
den er zur Realisierung der Forderungen der Staatsangestellten
zu gehen hat, ohne daß die Bevölkerung einen Heller
mehr zahlen müßte. Ich brauchte nur die Argumentation
des Herrn Dr. Engliš aus der Zeit, wo er noch nicht
Minister war, wo er als der Nationalökonom Dr. Engliš
gesprochen hat, heranzuziehen und ich würde ihm den Weg
weisen. Herr Dr. Engliš war es, der gesagt hat, unser
Budget steht in gar keinem Einklang mit der Tragfähigkeit
unserer Volkswirtschaft und von der Stabilisierung unserer Krone
können wir nicht sprechen, insolange wir nicht unser Budget
mit der Tragfähigkeit unserer Volkswirtschaft in Einklang
gebracht haben. Derselbe Dr. Engliš geht dann her
und legt uns ein Rüstungsbudget für das Militär
vor für 11 Jahre, derselbe Finanzminister Dr. Engliš
geht nun her und glaubt, daß unsere Volkswirtschaft
für die Dauer von 10 oder 11 Jahren noch genug tragfähig
sein wird, um ein Militärbudget von 1400 Millionen tragen
zu können. Da war anzusetzen, hier, beim Ministerium des
Äußern und beim Ministerratspräsidium. Wir würden
den Herrn Finanzminister Dr. Engliš, nur gestützt
auf seine theoretischen Betrachtungen, durch das Budget führen
und ihm jene Posten zeigen, die er abzustreichen hat, um die Bedeckung
zu suchen. Derselbe Dr. Engliš, der in seinem Exposée
festgestellt hat - meiner Ansicht nach beträgt die Belastung
der Bevölkerung viel mehr - daß die Belastung 785 Millionen
Kronen pro Jahr beträgt aus dem Titel der Steuern, derselbe
Finanzminister Dr. Engliš geht nun daran, diese Steuerlasten
noch zu erhöhen.
Ich bitte Sie jetzt, die Stimmen der èechischen Presse
anzuhören, von der Sie nicht werden behaupten können,
daß sie gegen den Staat voreingenommen ist. Das Urteil dieser
Presse über den Entwurf lautet: "Der Entwurf ist ein
Produkt der Demagogie. Demagogie wäre
seine Vorbereitung und seine Durchberatung, demagogisch ist
sein Inhalt, demagogisch sind die Stritte in der Koalition
über den Inhalt und Demagogie auch die Koalitionskämpfe
um die Bedeckung." Und es wird weiter gesagt: "Das Koalitionsinteresse
läßt es nicht zu, daß der Angestellte unabhängig
ist, die Koalitionsinteressen erfordern, daß der öffentliche
Angestellte der Koalition und nicht dem Staate dient, und die
automatische Vorrückung wird in erster Linie deshalb aufgehoben,
damit der Angestellte zur freien Disposition der politischen Partei
gestellt werden kann, die das Ressort beherrscht. Die Unerläßlichkeit
der Aufbesserung der Bezüge wird allgemein zugegeben und
die Öffentlichkeit nimmt auf Grund der offiziellen Information
en an, daß das geschieht. Das ist aber nicht wahr. Die Öffentlichkeit
wird absichtlich irregeführt, die Vorlage erhöht zwei
Dritteln der Angestellten die Bezüge nicht und mehr als 40.000
Beamten werden die Bezüge herabgesetzt." Weiter heißt
es: "Die Systemisierung soll erst durchgeführt werden
bei der Verwaltungsreform, also bestimmt erst in einem sehr späten
Zeitpunkt. Es wurde das Verlangen gestellt, daß die Systemisierung
unter Mitwirkung der Vertreter der Angestellten erfolgen soll.
Alle Koalitionsparteien haben gleichmäßig diese Forderungen
aufgegriffen und sie waren bereit, diesen Forderungen zu entsprechen.
Alle Angestellten haben sich gegen diesen Plan ausgesprochen.
Der Plan hat nämlich darin bestanden, den Koalitionsparteien,
wie es beim Abbau geschehen ist, nicht aber dem Angestellten einen
Einfluß einzuräumen. Der Plan sollte nur der Täuschung
der Öffentlichkeit dienen." Das ist das Urteil der Presse.
Und wenn Sie, wie ich die Verhandlungen im Ausschusse und hier
im, Plenum verfolgt haben, werden Sie keinen Menschen gehört
haben, der sich voll und ganz auf den Boden dieses Gesetzes gestellt
hat. Einiges gestatten Sie mir nur anzuführen. Herr Koll.
G. Navrátil hat gesagt, daß das Gesetz unannehmbar
ist. Denselben Standpunkt hat Kollege Bergmann eingenommen.
Koll. Navrátil hat neben anderem erklärt: "Ich
stelle fest, daß es nicht richtig ist, daß für
die Bedeckung dieser Vorlage ein Aufwand von 650 Millionen Kronen
notwendig ist." Er hat weiter gesagt, daß auch die
Feststellung, daß die Bezüge der Angestellten um 8
bis 12% erhöht werden, nicht richtig ist und er hat eine
ganze Reihe von Zahlen dafür angeführt.
Meine Herren! Lassen Sie mich nun zusammenfassen:
Es soll unleugbar festgestellt werden, daß das Gesetz gewisse
Vorteile hat, Sie bestehen in der Unifizierung der Rechtsverhältnisse
der Angestellten und in der Festlegung der Pensionsgrundlage.
Stellen wir dem gegenüber die Nachteile des Gesetzes: vor
allem die Aufhebung der Automatik, die im alten Österreich
unter schweren Kämpfen errungen wurde - und ich mache darauf
aufmerksam, daß die Herren von der èechischen Seite
damals gemeinsam mit uns für diese Automatik der Staatsangestellten
gekämpft haben. In dem Gesetze wird die Systemisierung der
Willkür der Bürokratie überlassen. In dem Gesetze
wird eine 5. Klasse der Pensionisten festgesetzt.
Lassen Sie mich Ihnen sagen, daß das schwerste Verbrechen
ist, das die Regierungsparteien auf sich laden, daß Sie
das längst gegebene Versprechen nach Angleichung der Ruhegenüsse
der Alt- und Neupensionisten immer noch nicht erfüllen, daß
Sie nunmehr eine neue Kategorie schaffen, und das größte
Unrecht, das Sie verüben, besteht darin, daß Sie Tausenden
und Abertausenden von Abgebauten nicht einmal so viel Gerechtigkeit
widerfahren lassen, daß die Pensionen nach diesem Gesetz
auch auf die Abgebauten Anwendung zu finden haben. Sie haben eine
weitere Einschränkung der Autonomie im § 212 vorgesehen
- ein Kapitel, über das Kollege Grünzner bereits
gesprochen hat. Sie haben die erworbenen Rechte der Frauen geschmälert,
haben den Abbau der Frauenzulage, die Herabsetzung der Kinderzulage
in dem Gesetze ausgesprochen und Sie haben in diesem Gesetze in
einem solchen Ausmaß der Regierung Ermächtigungen gegeben,
wie es in keinem Gesetz bisher der Fall war: Sie haben schließlich
und endlich die Parität der Lehrer verletzt.
Aus alledem, was ich hier angeführt habe,
müssen wir unsere Haltung ableiten. Es kann an diesem schlechten
Gesetze, wie es einwandfrei von allen Rednern in dieser Debatte
festgestellt wurde, nichts durch die Tatsache geändert werden,
daß man in unzähligen Resolutionen die Regierung auffordert,
daß man, wie es in keinem anderen Gesetz bisher der Fall
war, Erklärungen der Regierungsvertreter abgeben läßt
und zum integrierenden Bestandteil des Motivenberichtes macht,
obwohl man weiß, daß diese Erklärungen des Gesetzes,
diese Interpretationen des Gesetzes keinen bestimmenden Einfluß
auf den Inhalt des Gesetzes haben werden und keine rechtsverbindliche
Kraft haben. Es sind diese Erklärungen der Regierungsvertreter
und diese Resolutionen, denen kein Wert zukommt, nur auf eine
Täuschung der Staatsangestellten berechnet, Die Koalitionsparteien
beziehungsweise die Mehrheitsparteien leiten aus dieser scharfen,
beißenden Kritik, mit der sie die Mängel des Gesetzes
aufdecken, nicht die Konsequenz ab, die sie abzuleiten haben.
Wir leiten diese Konsequenz ab, wir lehnen im Interesse der Staatsangestellten
die Vorlage in ihren Einzelheiten und zur Gänze ab, mit Ausnahme
jener Bestimmungen, die ich hervorgehoben habe, und wir glauben,
daß wir bei dieser Haltung auf das volle Verständnis
der Staatsangestellten stoßen werden. (Souhlas
a potlesk nìm soc. demokratických poslancù.)