Ètvrtek 11. bøezna 1926

8. Øeè posl. dr Luschky (viz str. 651 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschußbericht zu dem in Verhandlung stehenden Mißtrauensantrag ist in gleicher Weise für die èechoslovakische Verfassungsmäßigkeit, wie für das herrschende Gewaltsystem bezeichnend. Um der Widerlegung der im Mißtrauensantrag behaupten Verletzung des international verbürgten Sprachenrechtes auszuweichen, wird unser Antrag bagatellisiert und statt meritorischer Begründung der gegenteiligen Auffassung einfach mit dem formalen Antrag zum Übergang zur Tagesordnung beantwortet. Die Scheingründe dieser formalen Bemäntelung sind, der gestellte Antrag wäre nicht begründet worden, erst bei der Ausschußberatung wären einige Gründe angeführt worden, die nicht aus dem Gebiete der Sprache oder Schule entnommen sind und insbesondere keine Verbindung mit den international verbürgten Minderheitsrechten hätten. Schlau ausgedacht, aber in Form und Inhalt verfehlt.

Vor allem sei hier festgestellt, daß in der Èechoslovakei jeder halbwegs politisch Gebildete genau weiß, daß der Mißtrauensantrag die parlamentarische Antwort auf die am 3. Feber in der Sammlung der Gesetzes und Verordnungen verlautbarte Sprachenverordnung ist und im Zusammenhang mit ihr der Regierung das Mißtrauen wegen Verletzung des international verbürgten Sprachenrechtes ausspricht. Weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung ist für den Mißtrauensantrag eine andere als diese allgemeine Form verlangt, und wenn Sie glauben machen wollen, daß die Anführung der Erlassung der Sprachenverordnung keine genügende Begründung für den Mißtrauensantrag ist, dann wollen Sie das Wesen der Sprachenverordnung nicht verstehen und versündigen sich tief an dem ehrlich empfundenen Gefühl von Millionen Staatsbürgern, da durch diese Sprachenverordnung nicht nur das Naturrecht der Muttersprache, sondern auch das durch das internationale Recht garantierte Sprachenrecht verletzt worden ist. (Souhlas na levici.)

Der Herr Berichterstatter hat es für gut befunden, sich auch in der Begründung seines Ausschußberichtes, den er vorzutragen hatte, auf alles mögliche zu konzentrieren, nur nicht auf die Sprachenverordnung selbst. (Souhlas na levici.) Er hat geglaubt, er werde am besten für die Ohren seiner Wählerschaft sprechen, wenn er die Hasstöne anschlägt und wieder fascistische Fanfaren zum besten gibt. Er wird damit draußen wenig Glück haben, hier aber hat er wohl die Genugtuung nach seinem Niveau, daß er den Deutschen eins aufs Dach gegeben hat. Mit dieser Art Berichterstattung wird uns erst recht bewiesen, daß die Sprachenverordnung ungerecht und nicht im Einklang mit dem internationalen oder auch mit dem verfassungsmäßigen inländischen Rechte ist. Es wird bewiesen, daß der Geist des Hasses, der aus diesen Worten gesprochen hat, auch der Geist der Verordnung ist, und umso begründeter der Mißtrauensantrag. (Souhlas a potlesk na levici.)

Der Herr Minister des Innern hat davon gesprochen, daß die Aktionen der Minderheiten gegen die Sprachenverordnung ein Fiasko erlitten haben. Demgegenüber möchten wir viel berechtigter behaupten, daß die politische Weisheit der Regierung mit dieser Sprachenverordnung ein Fiasko erlitten hat. (Souhlas na levici.) Wenn er nicht imstande ist, etwas anderes zu bringen als diese provokatorischen Mitteilungen, die ja als Zitate von Abgeordneten weiter gar keinen Bezug auf die Sprachenverordnungen gehabt haben, beweist er, daß er mit seiner Weisheit zu Ende ist, wie er uns bewesen soll, daß die Sprachenverordnung tatsächlich im Einklang mit dem internationalen Rechte ist und tatsächlich keine Verletzung des internationalen und des verfassungsmäßigen Sprachenrechtes bedeutet. Es ist scheinbar jetzt im Konzept der Ministerreden, daß sie fortwährend Stichworte bringen, um die Leidenschaften aufzupeitschen. Den Anfang hat schon neulich der Herr Justizminister damit gemacht, daß er unsere berechtigte Entrüstung über die Zurücksetzung unserer Muttersprache, die gleichzeitig eine Weltsprache ist, als Querulantentum bezeichnet hat. Heute ist dieses Wort wieder vom Herrn Berichterstatter gefallen. Es scheint ein Symptom der hiesigen Demokratie zu sein, daß sie sich nur dadurch auszeichnen will, den Ton zu vergröbern und die guten Sitten auch von der Ministerbank zu verdrängen. (Souhlas na levici.) Ich werde noch mit einer Mitteilung über den Umgang mit Menschen kommen die Sie auch befriedigen wird. (Výkøiky na levici.) Ihren Wünschen, soweit sie von den verantwortlichen Faktoren nach Details über Verletzung des sprachenrechtlichen Minderheitsschutzes in Schule, Amt und öffentlichen Leben gewünscht wird, können wir leicht nachkommen. Wir sind nicht in Verlegenheit und können mit ungezählten Übergriffen von Behörden und Organen und mit sonstigen Beispielen dienen. Ich möchte nur darauf zurückkommen, daß es ganz eigenartig ist, daß zur Widerlegung des von uns behaupteten Mißbrauches des internationalen Sprachenrechtes die Herren sich gern auf das Schulthema flüchten, obwohl die Sprachenverordnung festsetzt, daß das Ressort des Ministeriums für Schulwesen von der Sprachenverordnung ausgenommen ist, da ausdrücklich nur jene Ministerien angeführt werden, welche nach dieser Sprachenverordnung künftig ihre Verwaltungstätigkeit einzurichten haben. Wenn das Schulwesen ausgenommen ist, wundert es um so mehr, daß es herangezogen wird, um einen Beweis gegen uns zu liefern. Ich weiß nicht, ob es vielleicht - der Verdacht liegt nahe - nicht darauf zurückzuführen ist, daß es für den Berichterstatter gar nicht notwendig ist, die Sprachenverordnung erst zu lesen, weil er ja mit den Schlagern, die er bringt, genügend Material zu haben glaubt, um über uns, die wir in allem und jedem bagatellisiert werden, hinwegzukommen.

Ich könnte mich ja, wenn ich mich nicht an den Text der Verordnung halten wollte, mit dem Schulwesen befassen, könnte einiges bringen, so daß Sie staunen würden, wie gerade die Schule jenes Gebiet ist, das am allermeisten zur Èechisierung mißbraucht wird, unter Verletzung der internationalen Bestimmungen, welche uns das Recht auf unsere Schulen gaben. Aber, meine Herren, ich will bei der Sache bleiben und nicht auf Gebiete übergehen, die nicht unter das Substrat der Beurteilung fallen, ob der Mißtrauensantrag berechtigt ist oder nicht. Denn mit unglücklichen Ausreden kommen die Herren der Mehrheit über unseren Mißtrauensantrag nicht hinweg. Weder vor unserer Bevölkerung noch auch vor der ihren. Im Gegenteil, sie rollen höchstens all das auf, was an Mißhandlungen der Minderheiten festgestellt werden kann und festigen so unser Mißtrauen. Nicht weniger ungeschickt wie im Inhalte ist auch der Form nach der Antrag des Ausschußberichtes auf Übergang zur Tagesordnung. Daß die Minderheiten über diese Sprachenverordnungen nicht zur Tagesordnung übergehen werden, und wenn es tausendmal von der Mehrheit beschlossen wird, ist klar. Daß Sie aber den Antrag formal abtun wollen, ist ein Verstoß gegen Ihre eigene Verfassung des Revolutionsparlamentes. Dort wurde in der. Geschäftsordnung genau das Verfahren bestimmt, welches bei einem Mißtrauensantrag einzuhalten ist. Und in diesem Sinne beharren wir auf der namentlichen Abstimmung über den Mißtrauensantrag, ob ja oder nein. Ein Übergang zur Tagesordnung besteht für uns rechtlich nicht. Es kann vielleicht verteidigt werden, es werden sich vielleicht auch solche Juristen finden, welche auf eine Bestimmung der Geschäftsordnung zurückgreifen und behaupten, daß der Antrag auf Ablehnung in diesem Hause nicht gestellt werden kann. Meine Herren! Ich will keinen Wink geben, aber wenn das eingeführt würde, wäre es viel leicht angenehm, wenn Sie auch bei Berichten des Immunitätsausschusses über Auslieferungsbegehren nicht mehr eine Ablehnung beschließen könnten. Aber gerade, weil es dort die ganzen Jahre der Fall war, weil dort auch der Bericht des Immunitätsausschusses sehr wohl zur Annahme oder Abweisung des Auslieferungsbegehrens zugelassen wurde, ist auch bei unserem Antrage auf Mißtrauenskundgebung gegen die Regierung die Möglichkeit offen gelassen, mit ja oder nein den Mißtrauensantrag zu beschließen. Der Antrag auf Ablehnung ist offen und wäre jedenfalls von Seite der Regierungskoalition richtiger gewesen als der Übergang zur Tagesordnung, der nur ein Kniff ist.

Und weiters müssen wir feststellen, daß dieser Antrag auf Mißtrauenskundgebung nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, wie sie hier gehandhabt wird, für uns überhaupt die einzige Möglichkeit ist, die Sprachenverordnung zum Gegenstand einer Aussprache im Parlament zu machen, nach dem grundsätzlich jeder Antrag und jede Interpellation von uns, wenn sie als dringlich eingereicht werden, von der Mehrheit abgelehnt werden und grundsätzlich alle Gegenstände, wenn sie noch so sehr das allgemeine Interesse berühren und von unserem Volke noch so sehr als schreckliches Unrecht empfunden werden, einfach mit der Abstimmung "to je vìtšina" abgetan werden. Also auch von diesem Standpunkt ist es unsere berechtigte Pflicht, den Mißtrauensantrag zu stellen, damit wir diese einzige Möglichkeit haben, hier im Plenum des Hauses, vor unserer Bevölkerung und vor der des gesamten Staates eine Debatte über die Sprachenverordnung zu ermöglichen. Da genügt es nicht, uns der Querelen zu beschuldigen, das ist der Weg der sachlichen Diskussion, den wir suchen und haben wollen, und nicht wir sind es, die die Debatte auf das Nebengeleise des Hasses schieben, sondern wir sind jene, die eine sachliche Diskussion über Wert und Inhalt der Sprachenverordnung fordern. Der Auftrag zum Hassgesang ist von der andern Seite gegeben worden und heute hier fortgesetzt worden. Man soll uns nicht den Vorwurf machen, daß wir auf kulturellem oder politischem Gebiet nicht die Pflichten erfüllen, die uns als Staatsbürger obligen u. zw. als Staatsbürgern im Sinne des Rechtsbegriffes dieses Wortes, daß wir uns irgend einer Unsitte schuldig gemacht haben. Im Gegenteil das kulturelle Niveau dieses Staates hängt zum größten Teile an dem traditionellen Kulturniveau des deutschen Volkes, (Souhlas na levici.) das in diesem Staate entscheidend mitbestimmt hat, was geworden ist. Und gerade auf kulturellem Gebiete sind wir die letzten, die geschmäht werden dürfen, die als Staatsbürger zweiter, oder noch späterer Klasse bezeichnet werden dürfen. Der Herr Ministerpräsident ließ schon von Haus aus verlautbaren, daß die Aufregung der deutschen Bevölkerung künstlich hervorgerufen und unbegründet sei, eine Behauptung, welche er nicht beweisen kann. Wohl können wir das Gegenteil beweisen und zwar durch die Volkskundgebungen, welche stattgefunden haben, vor allem aber auch dadurch, daß sämtliche Parteien, welche sprachliche Minderheiten vertreten, einheitlich diesen Mißtrauensantrag eingebracht haben, ferner daß dieser Antrag von den Minderheiten ohne Unterschied der Nation und der parteipolitischen Gesinnung gestellt wurde, ohne Unterschied des Berufes und Standes nur in dem einheitlichen Urteil, daß diese Sprachenverordnung der gefährlichste Entnationalisierungsakt der Regierung ist, welcher im Zusammenhang mit der Verletzung des internationalen Minderheitenschutzes gleichzeitig die bürgerlichen und politischen Rechte, das politische und wirtschaftliche Dasein dieser nach Millionen zählenden Staatsbürger der Minderheiten auf das schwerste zu bedrohen, ja zu vernichten geeignet ist. Und wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, der nachzutragen wäre, so glaube ich, ist es der Hinweis auf die Bestimmungen, welche in der Sprachenverordnung die Staats- und öffentlichen Angestellten betreffen und das Problem über die Bevollmächtigung oder Rechtsvertretung im Verfahren vor den Gerichten oder Behörden regeln wollen. Genügend beweist dies, wie von den Angehörigen des Minderheitenvolkes, wie die Staatsbürger der Minderheiten viele, vielleicht der Großteil derselben um ihre Rechte nicht nur gebracht sind, sondern auch in ihrem wirtschaftlichen Dasein sobald wie möglich durch diese Sprachenverordnungen erledigt werden sollen. Die Verordnung will den Schlußpunkt zu der Fiktion vom èechischen Nationalstaat setzen. Und der Gewalt dieses Begriffes stellen wir das Recht der Wahrheit entgegen und der Triumph dieser Sprachenverordnung, welcher ein Triumph des Nationalstaates sein soll, kann nie und nimmer die Tatsache widerlegen, daß dieser Staat ein Nationalitätenstaat ist und trotz Sprachenverordnung bleiben wird. Der èechoslovakische Staat hat ja am Anfang d eser Anschauung auch Rechnung getragen und vor allem hat dieser Tatsache auch der Friedensvertrag, wenn auch widerwillig, Rechnung getragen. Deshalb sind die Bestimmungen des Art. 86 des Friedensvertrages von Versailles und des Artikels 57 des Friedensvertrages von St.Germain für den èechoslovakischen Staat getroffen worden. Der dort vorgesehene Minderheitsschutzvertrag, der dann am 10. September 1919 abgeschlossen wurde und seither die Cechoslovakei verpflichtet, ist nichts anderes als das Spiegelbild der Anschauungen sämtlicher Faktoren, welche in der Welt nach diesem Kriegsunglück zu bestimmen hatten, das Spiegelbild der Anschauung, daß dieser Staat eben in Nationalitätenstaat ist, daß dem verletzten Selbstbestimmungsrechte irgend wie entgegengewirkt werden und dafür wenigstens als Ersatz der Minderheitenschutz geschaffen werden muß, welcher unter internationaler Garantie gestellt wurde. Das ist der beste Beweis, daß dieser Staat ein Nationalitätenstaat ist und darauf müssen wir in pflichtgemäßer Ausübung der Minderheitsverträge... (Posl. dr Kramáø: Polsko, Rumunsko i Srbsko je také "Nationalitätenstaat".?) Ja, sie sind es auch, alle nichtanerkannt. Der Herr Berichterstatter hat vorhin gerade vom Staatsvolk immer in der Ein zahl gesprochen. Ich weiß nicht, wie das vereinbarlich ist mit dem Vorhandensein von mehreren Völkern in diesem Staate. Da hat er wohl nur eines gemeint und das genügt, um zu zeigen, wie es gemeint ist. Aus diesem Geiste entstehen alle Ihre Gesetze, alle diese Verordnungen, die sich gegen unser Volk und gegen die anderen Minderheiten in diesem Staate richten. (Výkøiky na levici.) Die politischen und bürgerlichen Rechte aller Staatsbürger ohne Unterschied der Sprache sind garantiert und der freie Gebrauch irgend einer Sprache im öffentlichen oder Geschäftsleben ist ohne jede. Einschränkung gestattet und dem tragen wir dadurch Rechnung, daß wir uns auf diese internationale Verpflichtung berufen und ihre Einhaltung verlangen. Die am 3. Feber erschienene Sprachenverordnung hat sich über diese Verpflichtung aber einfach hinweggesetzt. Die Regierung hat sich angemaßt, vom Standpunkt der Gewalt, die sie besitzt, in hundertein Artikeln der Sprachenverordnung alle nur erfindlichen Mittel anzuwenden, um den Schutz der sprachlichen Minderheiten n diesem Staate unwirksam zu machen und die Muttersprache von Millionen Staatsbürgern zu knebeln, aus dem öffentlichen wie aus i dem wirtschaftlichen Leben auszuschalten. Das ist die einheitliche Empfindung aller Betroffenen, denen keine juristischen Kenntnisse, am allerwenigsten aber sophistische Kniffe und Redensarten zur Verfügung stehen. All denen kann die Überzeugung nicht genommen werden, daß diese Absicht bei jenen bestand, welche die Verordnung im Geiste des Hasses und der Unverträglichkeit in 6 Jahren zusammengeschmiedet haben und welche die dem Parlamente verantwortliche Staatsregierung jetzt mit der Mehrheit ihrer Unterschriften unter die Verordnung deckt. Jede Bemäntelung dieser Umstände wirkt für uns geradezu als Frozzelei.

Der Herr Minister des Innern hat uns heute, glaube ich, vorgeworfen, daß wir noch im Bannkreis der altösterreichischen Mentalität stehen. Ich weiß nicht, ob es uns dann gefallen hätte, daß wir so anrüchige Dinge als kernige Schlager einer Rede hätten hören müssen, wie die vom Fetzen Klosettpapier. Ich glaube, das wäre damals ausgeschlossen gewesen. Ich kann aber umgekehrt nur erwidern, ich glaube, daß es nicht zum Kreise altösterreichischer Mentalität, sondern in den Bann- und Gewaltkreis der èechoslovakischen Einstellung gehört, daß in diesem Staate nur ein Volk regieren darf und alle anderen ihm untertan sein müssen. Es ist das in vielen Kundgebungen ja zwischen den Zeilen zu lesen. An eine kann ich mich erinnern, in der das sehr präzis ausgedrückt ist. Da hieß es: Sie sollen uns Heloten sein, das sei unser heiliges Ziel (Hört! Hört!). Und aus diesem Geiste sehen wir alles wiedergegeben in den Verordnungen und Gesetzen. Das ist kein Geist der Verträglichkeit, auch kein Geist der Demokratie. Das sind 5, 6 Bürokraten, die alles kommandieren, die auch das Parlament ausgeschaltet haben und die sogar die Regierung ausschalten, wenn es darum geht, daß dieser Standpunkt in den Gesetzen, Verordnungen, Erlässen oder wo immer zum Durchbruch gelangt. Damit sind aber auch alle, die einer Minderheitssprache zugehören, um ihre Gleichberechtigung gebracht. Wenn in einem Staate ausdrücklich gesagt ist, daß die Sprachen verschieden gewertet werden, daß eine die offizielle staatliche Sprache ist, die anderen aber nur geduldete Minderheitssprachen sind, dann ist das eine Ungleichheit in der Beurteilung der Staatsbürger, die Ungleichheit in der Zumessung der politischen und wirtschaftlichen Rechte. Das ist ganz evident. Und die nichtèechischen Sprachen, vielleicht mit Ausnahme der slovakischen, welche als offizielle Sprache noch so mitläuft, sind von nun ab vor Gericht, Ämtern und Behörden, ja, nach der Willkür einer Bezirksverwaltung - gemäß der Bestimmungen des Art. 99 der Sprachenverordnung - auch im privaten und Geschäftsverkehr, in den Hintergrund gedrückt, während die Herrschaft der èechischen Sprache unwiderleglich der rote Faden ist, der alle Bestimmungen der Verordnung durchzieht. (Souhlas na levici.)

Es nützt nichts, daß man einen Unterschied konstruieren will - und das zeigt sich auch in der Verordnung - daß sie nicht von Nationalitäten der Minderheitssprachen, sondern nur von der sprachlichen Zugehörigkeit spricht. Es nützt nichts alle absichtliche Begriffsverwirrung mit dem Begriff Sprachzugehörigkeit, all dies hilft nicht, darüber hinweg täuschen zu wollen, als ob nicht gleichzeitig damit die nationale Zugehörigkeit getroffen und gemeint wäre. Diese Stylistik ist zu naiv, um nicht durchschaut zu werden. Mit der Verdrängung dieser Sprachen aus den Behörden, Ämtern und Anstalten ist identisch die Verdrängung der national Zugehörigen, die berufliche Existenz von Huderttausenden Staatsbürgern ist gefährdet und die Erwerbsmöglichkeit und das Arbeitsfeld von ungezählten Existenzen eingeschränkt, wenn nicht vernichtet. Diese Folge der Sprachenverordnungen ist nicht minder wie das zugefügte Sprachenunrecht im Widerspruch und im Gegensatz zu dem Minderheitsschutzvertrag, daher nach Art. 1 des Minderheitsschutzvertrages von St. Germain unzulässig. Es ist ja bekannt, daß ausdrücklich in diesem Minderheitsschutzvertrag vorgesehen ist, daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine wie immer geartete Bestimmung den Grundsätzen widersprechen darf, die im Minderheitsvertrag festgesetzt sind und daß dies, falls es geschehen sollte, ungültig ist. Und daß deshalb in diesem Falle weder die Rechtkraft behauptet noch die Durchführung besorgt werden darf. Wenn in den Bestimmungen der Verordnung über die Absicht der èechisierung oder, wenn dies nicht gelingt, der Ausrottung der völkischen Minderheiten noch nichts bewiesen wäre, der Artikel 99 allein würde genügend Beweis sein, da er rücksichts los in das Privat- und geschäftliche Leben eingreift und so eine eklatante Verletzung der Minderbeitsrechte in sich birgt, so daß kein Forum der Welt diese Bestimmung mit dem Minderheitsschutzvertrag als vereinbarlich erklären kann, und auch der Völkerbund nicht, wenn er sich aus dieser Psyche des Hasses aus der Kriegszeit freigemacht haben wird und als eine Körperschaft oberster Gerechtigkeit über die ganze Welt seine segensreiche Tätigkeit entfalten wird. Dann wird aber auch hier der Haß eine Einschränkung erfahren müssen. Dann werden nicht Worte oder bestellte Zeitungsartikel imstande sein, in der Fülle der Phrasen, in der Fülle der Beschönigungen und der Entstellungen der Tatsachen eine so verwirrte Ansicht über unsere Stellungnahme oder über die Haltung der Minderheiten in diesem Staate zu schaffen, wie es bisher immer leider mit einem gewissen Erfolg besorgt und durchgeführt worden ist. (Sehr gut!)

Nach der Sprachenverordnung ist unserer Überzeugung nach jede Hoffnung erstorben, daß die gegenwärtige Regierung den Minderheiten die ihnen gebührende Stellung im Staate zuerkennen will. Es ist deshalb auch, von der ganzen Minderheitsbevölkerung, insbesondere von dem deutschen Volke, eine selbstverständliche Pflicht der Regierung wegen dieser Sprachenverordnung das Mißtrauen nicht nur der parlamentarischen Vertretung, son dern der ganzen Minderheitsvölker auszusprechen. Dazu bietet die Verordnung hinreichend Grund. Sie hat sich dem Geiste nach hinweggesetzt - ich will nicht erst vom Geist vom Locarno sprechen über die Friedensverträge selbst, über die Minderheitsschutzbestimmmungen aus demselben und über den besonderen Minderheitsschutzvertrag dieses Landes, sie hat sich aber auch hinweggesetzt über die Notwendigkeit einer praktischen Administrative, auf die immer wieder hingewiesen wird, wenn von sprachlicher Regelung hierzulande die Rede ist. Die Interessen einer Administrative würden ganz andere Bestimmungen erfordern als diese Gewaltbestimmungen der Aufzwingung einer fremden Sprache als einzig giltiger offizieller Staatssprache unter Zurücksetzung und Verdrängung aller anderen. Die Frage der Sprache ist ja nicht nur eine politische und da machen wir die Frage sicherlich nicht zum Politikum, sondern die Frage ist auch die einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Existenz. Die Sprache ist das Instrument zum Leben und Erwerben. Sie ist für den Verkehr, für alle Bedürfnisse des Daseins das Mittel, um sich verständlich zu machen und wer die Sprache nur vom politischen Gesichtspunkte aus auffaßt, vergeht sich gegen die Bedeutung nicht nur der Sprache, sondern gegen die Völker selbst, die davon getroffen und verletzt werden. Wenn die Regierung die Sprachenverordnung als der Weisheit Schluß erklärt, bezüglich welcher sie mit äußerster Schärfe gegen uns vorgehen wird, so ist das, meine Herren, die Kampfansage gegen das deutsche Volk. Sie ist ein Triumph vielleicht der radikalsten èechischen Parteien, sie ist eine Genugtuung für Herrn Dr. Kramáø, aber sie ist nicht der Ausdruck der Gerechtigkeit und schon gar nicht der Demokratie. (Výkøiky na levici. - Hluk.)

Místopøedseda inž. Dostálek (zvoní): Prosím o klid. (Hluk a rùznì výkøiky.) Prosím pány o klid.


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