Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschußbericht
zu dem in Verhandlung stehenden Mißtrauensantrag ist in
gleicher Weise für die èechoslovakische Verfassungsmäßigkeit,
wie für das herrschende Gewaltsystem bezeichnend.
Um der Widerlegung der im Mißtrauensantrag behaupten Verletzung
des international verbürgten Sprachenrechtes auszuweichen,
wird unser Antrag bagatellisiert und statt meritorischer Begründung
der gegenteiligen Auffassung einfach mit dem formalen Antrag zum
Übergang zur Tagesordnung beantwortet. Die Scheingründe
dieser formalen Bemäntelung sind, der gestellte Antrag wäre
nicht begründet worden, erst bei der Ausschußberatung
wären einige Gründe angeführt worden, die nicht
aus dem Gebiete der Sprache oder Schule entnommen sind und insbesondere
keine Verbindung mit den international verbürgten Minderheitsrechten
hätten. Schlau ausgedacht, aber in Form und Inhalt verfehlt.
Vor allem sei hier festgestellt, daß in der Èechoslovakei
jeder halbwegs politisch Gebildete genau weiß,
daß der Mißtrauensantrag die parlamentarische Antwort
auf die am 3. Feber in der Sammlung der Gesetzes und Verordnungen
verlautbarte Sprachenverordnung ist und im Zusammenhang mit ihr
der Regierung das Mißtrauen wegen Verletzung des international
verbürgten Sprachenrechtes ausspricht. Weder in der Verfassung
noch in der Geschäftsordnung ist für den Mißtrauensantrag
eine andere als diese allgemeine Form verlangt, und wenn Sie glauben
machen wollen, daß die Anführung der Erlassung der
Sprachenverordnung keine genügende Begründung für
den Mißtrauensantrag ist, dann wollen Sie das Wesen der
Sprachenverordnung nicht verstehen und versündigen sich tief
an dem ehrlich empfundenen Gefühl von Millionen Staatsbürgern,
da durch diese Sprachenverordnung nicht nur das Naturrecht der
Muttersprache, sondern auch das durch das internationale Recht
garantierte Sprachenrecht verletzt worden ist. (Souhlas na
levici.)
Der Herr Berichterstatter hat es für gut
befunden, sich auch in der Begründung seines Ausschußberichtes,
den er vorzutragen hatte, auf alles mögliche zu konzentrieren,
nur nicht auf die Sprachenverordnung selbst. (Souhlas na levici.)
Er hat geglaubt, er werde am besten für die Ohren seiner
Wählerschaft sprechen, wenn er die Hasstöne anschlägt
und wieder fascistische Fanfaren zum besten gibt. Er wird damit
draußen wenig Glück haben, hier aber hat er wohl die
Genugtuung nach seinem Niveau, daß er den Deutschen eins
aufs Dach gegeben hat. Mit dieser Art Berichterstattung wird uns
erst recht bewiesen, daß die Sprachenverordnung ungerecht
und nicht im Einklang mit dem internationalen oder auch mit dem
verfassungsmäßigen inländischen Rechte ist. Es
wird bewiesen, daß der Geist des Hasses, der aus diesen
Worten gesprochen hat, auch der Geist der Verordnung ist, und
umso begründeter der Mißtrauensantrag. (Souhlas
a potlesk na levici.)
Der Herr Minister des Innern hat davon gesprochen,
daß die Aktionen der Minderheiten gegen die Sprachenverordnung
ein Fiasko erlitten haben. Demgegenüber möchten wir
viel berechtigter behaupten, daß die politische Weisheit
der Regierung mit dieser Sprachenverordnung ein Fiasko erlitten
hat. (Souhlas na levici.) Wenn er nicht imstande ist, etwas
anderes zu bringen als diese provokatorischen Mitteilungen, die
ja als Zitate von Abgeordneten weiter gar keinen Bezug auf die
Sprachenverordnungen gehabt haben, beweist er, daß er mit
seiner Weisheit zu Ende ist, wie er uns bewesen soll, daß
die Sprachenverordnung tatsächlich im Einklang mit dem internationalen
Rechte ist und tatsächlich keine Verletzung des internationalen
und des verfassungsmäßigen Sprachenrechtes bedeutet.
Es ist scheinbar jetzt im Konzept der Ministerreden, daß
sie fortwährend Stichworte bringen, um die Leidenschaften
aufzupeitschen. Den Anfang hat schon neulich der Herr Justizminister
damit gemacht, daß er unsere berechtigte Entrüstung
über die Zurücksetzung unserer Muttersprache, die gleichzeitig
eine Weltsprache ist, als Querulantentum bezeichnet hat. Heute
ist dieses Wort wieder vom Herrn Berichterstatter gefallen. Es
scheint ein Symptom der hiesigen Demokratie zu sein, daß
sie sich nur dadurch auszeichnen will, den Ton zu vergröbern
und die guten Sitten auch von der Ministerbank zu verdrängen.
(Souhlas na levici.) Ich werde noch mit einer Mitteilung
über den Umgang mit Menschen kommen die Sie auch befriedigen
wird. (Výkøiky na levici.) Ihren
Wünschen, soweit sie von den verantwortlichen Faktoren nach
Details über Verletzung des sprachenrechtlichen Minderheitsschutzes
in Schule, Amt und öffentlichen Leben gewünscht wird,
können wir leicht nachkommen. Wir sind nicht in Verlegenheit
und können mit ungezählten Übergriffen von Behörden
und Organen und mit sonstigen Beispielen dienen. Ich möchte
nur darauf zurückkommen, daß es ganz eigenartig ist,
daß zur Widerlegung des von uns behaupteten Mißbrauches
des internationalen Sprachenrechtes die Herren sich gern auf das
Schulthema flüchten, obwohl die Sprachenverordnung festsetzt,
daß das Ressort des Ministeriums für Schulwesen von
der Sprachenverordnung ausgenommen ist, da ausdrücklich nur
jene Ministerien angeführt werden, welche nach dieser Sprachenverordnung
künftig ihre Verwaltungstätigkeit einzurichten haben.
Wenn das Schulwesen ausgenommen ist, wundert es um so mehr, daß
es herangezogen wird, um einen Beweis gegen uns zu liefern. Ich
weiß nicht, ob es vielleicht - der Verdacht liegt nahe -
nicht darauf zurückzuführen ist, daß es für
den Berichterstatter gar nicht notwendig ist, die Sprachenverordnung
erst zu lesen, weil er ja mit den Schlagern, die er bringt, genügend
Material zu haben glaubt, um über uns, die wir in allem und
jedem bagatellisiert werden, hinwegzukommen.
Ich könnte mich ja, wenn ich mich nicht
an den Text der Verordnung halten wollte, mit dem Schulwesen befassen,
könnte einiges bringen, so daß Sie staunen würden,
wie gerade die Schule jenes Gebiet ist, das am allermeisten
zur Èechisierung mißbraucht wird, unter Verletzung
der internationalen Bestimmungen, welche uns das Recht auf unsere
Schulen gaben. Aber, meine Herren, ich will bei der Sache bleiben
und nicht auf Gebiete übergehen, die nicht unter das Substrat
der Beurteilung fallen, ob der Mißtrauensantrag berechtigt
ist oder nicht. Denn mit unglücklichen Ausreden kommen die
Herren der Mehrheit über unseren Mißtrauensantrag nicht
hinweg. Weder vor unserer Bevölkerung noch auch vor der ihren.
Im Gegenteil, sie rollen höchstens all das auf, was an Mißhandlungen
der Minderheiten festgestellt werden kann und festigen so unser
Mißtrauen. Nicht weniger ungeschickt wie im Inhalte ist
auch der Form nach der Antrag des Ausschußberichtes auf
Übergang zur Tagesordnung. Daß die Minderheiten über
diese Sprachenverordnungen nicht zur Tagesordnung übergehen
werden, und wenn es tausendmal von der Mehrheit beschlossen wird,
ist klar. Daß Sie aber den Antrag formal abtun wollen, ist
ein Verstoß gegen Ihre eigene Verfassung des Revolutionsparlamentes.
Dort wurde in der. Geschäftsordnung genau das Verfahren bestimmt,
welches bei einem Mißtrauensantrag einzuhalten ist. Und
in diesem Sinne beharren wir auf der namentlichen Abstimmung über
den Mißtrauensantrag, ob ja oder nein. Ein Übergang
zur Tagesordnung besteht für uns rechtlich nicht. Es kann
vielleicht verteidigt werden, es werden sich vielleicht auch solche
Juristen finden, welche auf eine Bestimmung der Geschäftsordnung
zurückgreifen und behaupten, daß der Antrag auf Ablehnung
in diesem Hause nicht gestellt werden kann. Meine Herren! Ich
will keinen Wink geben, aber wenn das eingeführt würde,
wäre es viel leicht angenehm, wenn Sie auch bei Berichten
des Immunitätsausschusses über Auslieferungsbegehren
nicht mehr eine Ablehnung beschließen könnten. Aber
gerade, weil es dort die ganzen Jahre der Fall war, weil dort
auch der Bericht des Immunitätsausschusses sehr wohl zur
Annahme oder Abweisung des Auslieferungsbegehrens zugelassen wurde,
ist auch bei unserem Antrage auf Mißtrauenskundgebung gegen
die Regierung die Möglichkeit offen gelassen, mit ja oder
nein den Mißtrauensantrag zu beschließen. Der Antrag
auf Ablehnung ist offen und wäre jedenfalls von Seite der
Regierungskoalition richtiger gewesen als der Übergang zur
Tagesordnung, der nur ein Kniff ist.
Und weiters müssen wir feststellen, daß
dieser Antrag auf Mißtrauenskundgebung nach den Bestimmungen
der Geschäftsordnung, wie sie hier gehandhabt wird, für
uns überhaupt die einzige Möglichkeit ist, die Sprachenverordnung
zum Gegenstand einer Aussprache im Parlament zu machen, nach
dem grundsätzlich jeder Antrag und jede Interpellation
von uns, wenn sie als dringlich eingereicht werden, von der Mehrheit
abgelehnt werden und grundsätzlich alle Gegenstände,
wenn sie noch so sehr das allgemeine Interesse berühren
und von unserem Volke noch so sehr als schreckliches Unrecht empfunden
werden, einfach mit der Abstimmung "to je vìtšina"
abgetan werden. Also auch von diesem Standpunkt ist es unsere
berechtigte Pflicht, den Mißtrauensantrag
zu stellen, damit wir diese einzige Möglichkeit haben, hier
im Plenum des Hauses, vor unserer Bevölkerung und vor der
des gesamten Staates eine Debatte über die Sprachenverordnung
zu ermöglichen. Da genügt es nicht, uns der Querelen
zu beschuldigen, das ist der Weg der sachlichen Diskussion, den
wir suchen und haben wollen, und nicht wir sind es, die die Debatte
auf das Nebengeleise des Hasses schieben, sondern wir sind jene,
die eine sachliche Diskussion über Wert und Inhalt der Sprachenverordnung
fordern. Der Auftrag zum Hassgesang ist von der andern Seite gegeben
worden und heute hier fortgesetzt worden. Man soll uns nicht den
Vorwurf machen, daß wir auf kulturellem oder politischem
Gebiet nicht die Pflichten erfüllen, die uns als Staatsbürger
obligen u. zw. als Staatsbürgern im Sinne des Rechtsbegriffes
dieses Wortes, daß wir uns irgend einer Unsitte schuldig
gemacht haben. Im Gegenteil das kulturelle Niveau dieses Staates
hängt zum größten Teile an dem traditionellen
Kulturniveau des deutschen Volkes, (Souhlas na levici.) das
in diesem Staate entscheidend mitbestimmt hat, was geworden ist.
Und gerade auf kulturellem Gebiete sind wir die letzten, die geschmäht
werden dürfen, die als Staatsbürger zweiter, oder noch
späterer Klasse bezeichnet werden dürfen. Der Herr Ministerpräsident
ließ schon von Haus aus verlautbaren, daß die Aufregung
der deutschen Bevölkerung künstlich hervorgerufen und
unbegründet sei, eine Behauptung, welche er nicht beweisen
kann. Wohl können wir das Gegenteil beweisen und zwar durch
die Volkskundgebungen, welche stattgefunden haben, vor allem aber
auch dadurch, daß sämtliche Parteien, welche sprachliche
Minderheiten vertreten, einheitlich diesen Mißtrauensantrag
eingebracht haben, ferner daß dieser Antrag von den Minderheiten
ohne Unterschied der Nation und der parteipolitischen Gesinnung
gestellt wurde, ohne Unterschied des Berufes und Standes nur in
dem einheitlichen Urteil, daß diese Sprachenverordnung der
gefährlichste Entnationalisierungsakt der Regierung ist,
welcher im Zusammenhang mit der Verletzung des internationalen
Minderheitenschutzes gleichzeitig die bürgerlichen und politischen
Rechte, das politische und wirtschaftliche Dasein dieser nach
Millionen zählenden Staatsbürger der Minderheiten auf
das schwerste zu bedrohen, ja zu vernichten geeignet ist. Und
wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, der nachzutragen
wäre, so glaube ich, ist es der Hinweis auf die Bestimmungen,
welche in der Sprachenverordnung die Staats- und öffentlichen
Angestellten betreffen und das Problem über die Bevollmächtigung
oder Rechtsvertretung im Verfahren vor den Gerichten oder Behörden
regeln wollen. Genügend beweist dies, wie von den Angehörigen
des Minderheitenvolkes, wie die Staatsbürger der Minderheiten
viele, vielleicht der Großteil derselben um ihre Rechte
nicht nur gebracht sind, sondern auch in ihrem wirtschaftlichen
Dasein sobald wie möglich durch diese Sprachenverordnungen
erledigt werden sollen. Die Verordnung will den Schlußpunkt
zu der Fiktion vom èechischen Nationalstaat setzen. Und
der Gewalt dieses Begriffes stellen wir das Recht der Wahrheit
entgegen und der Triumph dieser Sprachenverordnung, welcher ein
Triumph des Nationalstaates sein soll, kann nie und nimmer die
Tatsache widerlegen, daß dieser
Staat ein Nationalitätenstaat ist und trotz Sprachenverordnung
bleiben wird. Der èechoslovakische Staat hat ja am Anfang
d eser Anschauung auch Rechnung getragen und vor allem hat dieser
Tatsache auch der Friedensvertrag, wenn auch
widerwillig, Rechnung getragen. Deshalb sind die Bestimmungen
des Art. 86 des Friedensvertrages von Versailles und des Artikels
57 des Friedensvertrages von St.Germain für den èechoslovakischen
Staat getroffen worden. Der dort vorgesehene Minderheitsschutzvertrag,
der dann am 10. September 1919 abgeschlossen wurde und seither
die Cechoslovakei verpflichtet, ist nichts anderes als das Spiegelbild
der Anschauungen sämtlicher Faktoren, welche in der Welt
nach diesem Kriegsunglück zu bestimmen hatten, das Spiegelbild
der Anschauung, daß dieser Staat eben in Nationalitätenstaat
ist, daß dem verletzten Selbstbestimmungsrechte irgend wie
entgegengewirkt werden und dafür wenigstens als Ersatz der
Minderheitenschutz geschaffen werden muß, welcher unter
internationaler Garantie gestellt wurde. Das ist der beste Beweis,
daß dieser Staat ein Nationalitätenstaat ist und darauf
müssen wir in pflichtgemäßer Ausübung der
Minderheitsverträge... (Posl. dr Kramáø:
Polsko, Rumunsko i Srbsko je také "Nationalitätenstaat".?)
Ja, sie sind es auch, alle nichtanerkannt.
Der Herr Berichterstatter hat vorhin gerade vom Staatsvolk immer
in der Ein zahl gesprochen. Ich weiß nicht, wie das vereinbarlich
ist mit dem Vorhandensein von mehreren Völkern in diesem
Staate. Da hat er wohl nur eines gemeint und das genügt,
um zu zeigen, wie es gemeint ist. Aus diesem Geiste entstehen
alle Ihre Gesetze, alle diese Verordnungen, die sich gegen unser
Volk und gegen die anderen Minderheiten in diesem Staate richten.
(Výkøiky na levici.) Die
politischen und bürgerlichen Rechte aller Staatsbürger
ohne Unterschied der Sprache sind garantiert und der freie Gebrauch
irgend einer Sprache im öffentlichen oder Geschäftsleben
ist ohne jede. Einschränkung gestattet und dem tragen wir
dadurch Rechnung, daß wir uns auf diese internationale Verpflichtung
berufen und ihre Einhaltung verlangen. Die am 3. Feber erschienene
Sprachenverordnung hat sich über diese Verpflichtung aber
einfach hinweggesetzt. Die Regierung hat sich angemaßt,
vom Standpunkt der Gewalt, die sie besitzt, in hundertein Artikeln
der Sprachenverordnung alle nur erfindlichen Mittel anzuwenden,
um den Schutz der sprachlichen Minderheiten n diesem Staate unwirksam
zu machen und die Muttersprache von Millionen Staatsbürgern
zu knebeln, aus dem öffentlichen wie aus i dem wirtschaftlichen
Leben auszuschalten. Das ist die einheitliche Empfindung aller
Betroffenen, denen keine juristischen Kenntnisse, am allerwenigsten
aber sophistische Kniffe und Redensarten zur Verfügung stehen.
All denen kann die Überzeugung nicht genommen werden, daß
diese Absicht bei jenen bestand, welche die Verordnung im Geiste
des Hasses und der Unverträglichkeit in 6 Jahren zusammengeschmiedet
haben und welche die dem Parlamente verantwortliche Staatsregierung
jetzt mit der Mehrheit ihrer Unterschriften unter die Verordnung
deckt. Jede Bemäntelung dieser Umstände wirkt für
uns geradezu als Frozzelei.
Der Herr Minister des Innern hat uns heute,
glaube ich, vorgeworfen, daß wir noch im Bannkreis der altösterreichischen
Mentalität stehen. Ich weiß nicht, ob es uns dann gefallen
hätte, daß wir so anrüchige Dinge als kernige
Schlager einer Rede hätten hören müssen, wie die
vom Fetzen Klosettpapier. Ich glaube, das wäre damals ausgeschlossen
gewesen. Ich kann aber umgekehrt nur erwidern, ich glaube,
daß es nicht zum Kreise altösterreichischer Mentalität,
sondern in den Bann- und Gewaltkreis der èechoslovakischen
Einstellung gehört, daß in diesem Staate nur ein Volk
regieren darf und alle anderen ihm untertan
sein müssen. Es ist das in vielen Kundgebungen ja zwischen
den Zeilen zu lesen. An eine kann ich mich erinnern, in der das
sehr präzis ausgedrückt ist. Da hieß es: Sie sollen
uns Heloten sein, das sei unser heiliges Ziel (Hört! Hört!).
Und aus diesem Geiste sehen wir alles wiedergegeben in den
Verordnungen und Gesetzen. Das ist kein Geist der Verträglichkeit,
auch kein Geist der Demokratie. Das sind 5, 6 Bürokraten,
die alles kommandieren, die auch das Parlament ausgeschaltet haben
und die sogar die Regierung ausschalten, wenn es darum geht, daß
dieser Standpunkt in den Gesetzen, Verordnungen, Erlässen
oder wo immer zum Durchbruch gelangt. Damit sind aber auch alle,
die einer Minderheitssprache zugehören, um ihre Gleichberechtigung
gebracht. Wenn in einem Staate ausdrücklich gesagt ist, daß
die Sprachen verschieden gewertet werden, daß eine die offizielle
staatliche Sprache ist, die anderen aber nur geduldete Minderheitssprachen
sind, dann ist das eine Ungleichheit in der Beurteilung der Staatsbürger,
die Ungleichheit in der Zumessung der politischen und wirtschaftlichen
Rechte. Das ist ganz evident. Und die nichtèechischen Sprachen,
vielleicht mit Ausnahme der slovakischen, welche als offizielle
Sprache noch so mitläuft, sind von nun ab vor Gericht, Ämtern
und Behörden, ja, nach der Willkür einer Bezirksverwaltung
- gemäß der Bestimmungen des Art. 99 der Sprachenverordnung
- auch im privaten und Geschäftsverkehr, in den Hintergrund
gedrückt, während die Herrschaft der èechischen
Sprache unwiderleglich der rote Faden ist,
der alle Bestimmungen der Verordnung durchzieht. (Souhlas na
levici.)
Es nützt nichts, daß man einen Unterschied
konstruieren will - und das zeigt sich auch in der Verordnung
- daß sie nicht von Nationalitäten der Minderheitssprachen,
sondern nur von der sprachlichen Zugehörigkeit spricht. Es
nützt nichts alle absichtliche Begriffsverwirrung mit dem
Begriff Sprachzugehörigkeit, all dies hilft nicht, darüber
hinweg täuschen zu wollen, als ob nicht gleichzeitig damit
die nationale Zugehörigkeit getroffen und gemeint wäre.
Diese Stylistik ist zu naiv, um nicht durchschaut zu werden. Mit
der Verdrängung dieser Sprachen aus den Behörden, Ämtern
und Anstalten ist identisch die Verdrängung der national
Zugehörigen, die berufliche Existenz von Huderttausenden
Staatsbürgern ist gefährdet und die Erwerbsmöglichkeit
und das Arbeitsfeld von ungezählten Existenzen eingeschränkt,
wenn nicht vernichtet. Diese Folge der Sprachenverordnungen ist
nicht minder wie das zugefügte Sprachenunrecht im Widerspruch
und im Gegensatz zu dem Minderheitsschutzvertrag, daher nach Art.
1 des Minderheitsschutzvertrages von St. Germain unzulässig.
Es ist ja bekannt, daß ausdrücklich in diesem Minderheitsschutzvertrag
vorgesehen ist, daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine
wie immer geartete Bestimmung den Grundsätzen widersprechen
darf, die im Minderheitsvertrag festgesetzt sind und daß
dies, falls es geschehen sollte, ungültig ist. Und daß
deshalb in diesem Falle weder die Rechtkraft behauptet noch die
Durchführung besorgt werden darf. Wenn in den Bestimmungen
der Verordnung über die Absicht der èechisierung oder,
wenn dies nicht gelingt, der Ausrottung der völkischen Minderheiten
noch nichts bewiesen wäre, der Artikel 99 allein würde
genügend Beweis sein, da er rücksichts los
in das Privat- und geschäftliche Leben eingreift und so eine
eklatante Verletzung der Minderbeitsrechte in sich birgt, so daß
kein Forum der Welt diese Bestimmung mit dem Minderheitsschutzvertrag
als vereinbarlich erklären kann, und auch der Völkerbund
nicht, wenn er sich aus dieser Psyche des Hasses aus der Kriegszeit
freigemacht haben wird und als eine Körperschaft oberster
Gerechtigkeit über die ganze Welt seine segensreiche Tätigkeit
entfalten wird. Dann wird aber auch hier der Haß eine Einschränkung
erfahren müssen. Dann werden nicht Worte oder bestellte Zeitungsartikel
imstande sein, in der Fülle der Phrasen, in der Fülle
der Beschönigungen und der Entstellungen der Tatsachen eine
so verwirrte Ansicht über unsere Stellungnahme oder über
die Haltung der Minderheiten in diesem Staate zu schaffen, wie
es bisher immer leider mit einem gewissen Erfolg besorgt und durchgeführt
worden ist. (Sehr gut!)
Nach der Sprachenverordnung ist unserer Überzeugung
nach jede Hoffnung erstorben, daß die gegenwärtige
Regierung den Minderheiten die ihnen gebührende Stellung
im Staate zuerkennen will. Es ist deshalb auch, von der ganzen
Minderheitsbevölkerung, insbesondere von dem deutschen Volke,
eine selbstverständliche Pflicht der Regierung wegen dieser
Sprachenverordnung das Mißtrauen nicht nur der parlamentarischen
Vertretung, son dern der ganzen Minderheitsvölker auszusprechen.
Dazu bietet die Verordnung hinreichend Grund. Sie hat sich dem
Geiste nach hinweggesetzt - ich will nicht erst vom Geist vom
Locarno sprechen über die Friedensverträge selbst, über
die Minderheitsschutzbestimmmungen aus demselben und über
den besonderen Minderheitsschutzvertrag dieses Landes, sie hat
sich aber auch hinweggesetzt über die Notwendigkeit einer
praktischen Administrative, auf die immer wieder hingewiesen wird,
wenn von sprachlicher Regelung hierzulande die Rede ist. Die Interessen
einer Administrative würden ganz andere Bestimmungen erfordern
als diese Gewaltbestimmungen der Aufzwingung einer fremden Sprache
als einzig giltiger offizieller Staatssprache unter Zurücksetzung
und Verdrängung aller anderen. Die Frage der Sprache ist
ja nicht nur eine politische und da machen wir die Frage sicherlich
nicht zum Politikum, sondern die Frage ist auch die einer wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Existenz. Die Sprache ist das Instrument
zum Leben und Erwerben. Sie ist für den Verkehr, für
alle Bedürfnisse des Daseins das Mittel, um sich verständlich
zu machen und wer die Sprache nur vom politischen Gesichtspunkte
aus auffaßt, vergeht sich gegen die Bedeutung nicht nur
der Sprache, sondern gegen die Völker selbst, die davon getroffen
und verletzt werden. Wenn die Regierung die Sprachenverordnung
als der Weisheit Schluß erklärt, bezüglich welcher
sie mit äußerster Schärfe gegen uns vorgehen wird,
so ist das, meine Herren, die Kampfansage gegen das deutsche Volk.
Sie ist ein Triumph vielleicht der radikalsten èechischen
Parteien, sie ist eine Genugtuung für Herrn Dr. Kramáø,
aber sie ist nicht der Ausdruck der Gerechtigkeit und schon gar
nicht der Demokratie. (Výkøiky na levici.
- Hluk.)
Místopøedseda inž. Dostálek
(zvoní): Prosím
o klid. (Hluk a rùznì výkøiky.)
Prosím pány o klid.