Støeda 12. prosince 1923

Meine verehrten Damen und Herren! Man kann in diesem Hause ein ziemlich gleichmäßiges Vorgehen in den Ausschüssen und im Plenum wahrnehmen. In den Ausschüssen sieht man bei der Opposition, daß sie trotz der so kurzen zu Gebote stehenden Zeit sich bemüht, die Vorlagen zu studieren und zu ihnen ernst gemeinte Anträge zu unterbreiten und Ausführungen zu machen, während die Herren von der Regierungskoalition zu diesen Anträgen schweigen und sich mit ihnen weiter gar nicht befassen. Im Plenum des Hauses finden wir dasselbe. Offenbar hat, weder die èechische Agrarpartei, noch die èechische Volkspartei, noch sonst eine der èechischen Parteien, die an dem Schutz der mittleren und kleineren Besitzer interessiert sein sollten, ein Interesse daran, heute in diesem Hause zu dem außerordentlich wichtigen Gesetze, welches in Beratung steht, das Wort zu ergreifen.

Uns ist der Begriff der Zuwachsabgabe nicht fremd. Er war nicht fremd, als das Gesetz über die Vermögens- und Vermögenszuwachsabgabe erschien, wir kannten bereits die als Landesabgabe eingeführte Wertzuwachsabgabe. In normalen Friedenszeiten konnte man dieser sogenannten Wertzuwachsabgabe eine gewisse Berechtigung nicht absprechen, insoferne als sie eigentliche, wirkliche Gewinne traf, die im Laufe der Zeit dem Boden anhafteten. Ganz verfehlt war es aber, als sich die normalen Verhältnisse durch den Krieg und die Nachkriegszeit grundlegend für die Wertzuwachsabgabe geändert hatten, die Grundlagen für die Wertzuwachsabgabe beizubehalten und analog dieser Wertzuwachsabgabe eine Vermögenszuwachsabgabe einzuführen. Das, war früher in normalen Zeiten bei der Wertzuwachsabgabe ein wirklicher, tatsächlicher Zuwachs gewesen ist, davon konnte später in der Nachkriegszeit keine Rede mehr sein. Wenn man in der Nachkriegszeit bei kleineren oder mittleren Landwirten von Zuwachs an ihrem Vermögen sprach, traf das in der Regel nicht zu. Es hatte sich hier nur ereignet, daß der Wert der Liegenschaft anscheinend, infolge des bedeutenden Sinkens der Valuta, gestiegen ist. Es lag also hier, wenn man von Zuwachs überhaupt sprach, eine Fiktion vor. Diese Fiktion hätte man nun auch beachten können und man hätte einen Unterschied machen sollen zwischen allen jenen Leuten, welche tatsächlich im Krieg und in der Nachkriegszeit Profite gemacht hatten, mit einem Wort zwischen Kriegsgewinnern, und jenen, die Gewinne oder einen Zuwachs überhaupt nicht erfahren hatten, sondern nur genau dasselbe besaßen, was sie vorher besessen hatten. Weder das alte Gesetz über die Vermögensabgabe und die Vermögenszuwachsabgabe, noch die zu diesem Gesetz vorliegende Novelle haben einen solchen Unterschied gemacht und infolgedessen muß man schon die Veranlagung der vorliegenden Novelle als verfehlt bezeichnen. Zu dieser Novelle wird namens meiner Partei vom Standpunkte der Gewerbetreibenden mein Kollege Kraus das Wort ergreifen und sie von diesem Standpunkte beleuchten. Ich möchte zu dieser Novelle vom Standpunkte der Land- und Kleinwirte sprechen und das Interesse dieses Standes an der Novelle beleuchten.

Ich möchte, bevor ich zum Gesetze bezw. zum Gesetzesantrag selbst spreche, auf die ganze Art und Weise der Veranlagung der Vermögensabgabe und der Vermögenszuwachsabgabe zurückkommen. Bekanntlich war es den Vermögensabgabepflichtigen freigestellt, die Vermögensabgabebekenntnisse selbst zu verfassen, oder die Verfassung derselben amtlichen Kommissionen zu überlassen, die im Lande herumreisten und sich bereit erklärten, den Landwirten und Kleinwirten die Vermögensabgabebekenntnisse zu verfassen. Im Böhmerwalde, in meinem Wahlkreis, hat es sich oft ereignet, daß man den Leuten nicht die Zeit ließ, entweder durch ihren Anwalt oder durch sonst jemanden oder durch ihre politische Partei die Bekenntnisse zu verfassen; es erschienen vielmehr amtliche Kommissionen, sie ließen sich den Gemeindevorsteher und die Besitzer aus der betreffenden Dorfgemeinde rufen und erklärten, sie seien da, um die Vermögensabgabebekenntnisse zu verfassen. Wenn nun der Landwirt erklärte: "Ich bitte, uns ist gesagt worden, wir können die Bekenntnisse selbst abfassen", gab man ihnen mehr oder weniger offen zu verstehen, daß ihnen bedeutende Nachteile entstehen würden, wenn sie die Bekenntnisse nicht durch die Kommissionen machen lassen, weil sich an ihre eigenen Angaben dann kein Mensch halten werde; die Landwirte täten gut daran, sich die Bekenntnisse durch die fliegenden Kommissionen verfassen zu lassen. Wenn man in Betracht zieht, aus welchen Elementen diese fliegenden Kommissionen zusammengesetzt waren, wenn man diese jungen Burschen, die Mitglieder der Kommission waren, sich besehen hat, die bar jeder wirtschaftlichen und Lebenserfahrung waren, die sich in ihrem Leben höchstens dadurch ausgezeichnet hatten, daß sie sich bei den Requisitionskommissionen in der Kriegs- und Nachkriegszeit als besonders schneidige Mitglieder hatten verwenden lassen, kann man sich vorstellen, in welcher Art und Weise von diesen Kommissionen Bekenntnisse verfaßt wurden. Und wenn sich der einzelne weigerte, das Bekenntnis zu unterschreiben, wie es die Kommission verfaßt hatte, wurde wieder in versteckter Weise mit Nachteilen gedroht, bis er sich bewogen fühlte, seinen Namen unter das Bekenntnis zu setzen. Da darf man nicht fragen, wie namentlich von diesen Kommissionen die Bewertung der Vermögen im Jahre 1919 vorgenommen wurde. Und wo die Kommissionen nicht tagten, wo der Betreffende das Bekenntnis selbst eingebracht hatte, besorgten später, was die fliegenden Kommissionen nicht hatten besorgen können, die Kommissionen bei der Steueradministration oder die Steueradministration selber. In welcher Weise die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für 1919 in der Regel vorgenommen wurde, spottet jeder Beschreibung. Es ist eine bekannte Tatsache, daß man Pferde von Landwirten mit 15.000, 20.000 und 25.000 Kè geschätzt hat, daß Rinder mit 3000 und 4000 Kronen eingesetzt wurden und es ist auch bekannt, wie unglücklich schon die betreffen den Vollzugsverordnungen des Ministeriums gewesen sind, insofern als man nach einem nicht ganz klaren Verfahren und nach nicht ganz klaren Gesichtspunkten manchmal pauschaliter Gegenden, die ausgesprochen Futtermittelgebiete sind, in die Getreidebaugebiete eingereiht hat. So ist es namentlich in Schlesien geschehen. Man müsste verlangen, daß diese Veranlagung richtiggestellt werde, daß man den Multiplikator des Reinertrages, wie man ihn für diese Gebiete von den Getreidegebieten genommen hat, entsprechend dem wahren Charakter dieser Gegenden für sie von dem Futtermittelgebiete nehme. Überhaupt sollte der Grundsatz gelten, daß Gegenden, die höher liegen als 400 Meter Seehöhe, Futtermittelgebiete sind.

Ich sprach bisher über die Veranlagungsgrundsätze in der I. Instanz und möchte mich nun zuwenden dem Rekursverfahren in Angelegenheit der Vermögens- und Vermögenszuwachsabgabe. Meines Wissens ist bisher nicht ein einziger Rekurs gegen die Veranlagung der Vermögensabgabe erledigt worden. Und welchen Schwierigkeiten man bei den einzelnen Steueradministrationen begegnete, wenn man einen rechtlich begründeten Rekurs verfassen wollte und sich zu diesem Behufe die Bemessungsgrundlagen einholen wollte, spottet jeder Beschreibung. Geradezu herausfordernd muß das Benehmen der Steueradministration in Wittingau bezeichnet werden, das einem mit vollständig rechtsgiltigen Vollmachten ausgestatteten Parteisekretär die Einsicht in die Bemessungsgrundlagen für seine Machtgeber verweigerte und erklärte, sie tue es einfach nicht. Dieses Benehmen war nicht nur herausfordernd und ungesetzlich, es war geradezu stupid, denn wenn der Vollmachthaber in die Bemessungsgrundlagen eingesehen hätte, wäre der Steueradministration eine Unsumme Arbeit erspart geblieben, da bekanntlich jeder Abgabepflichtige das Recht hat, um eine schriftliche Bekanntgabe der Bemessungsgrundlagen anzusuchen und die Steuerträger wären durch das Vorgehen der besagten Steueradministration nicht gezwungen gewesen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Man darf begierig sein, wann die Rekurse erledigt werden, die gegen die Abgabe eingebracht wurden. Wenn es mit ihnen ebenso geht, wie mit den Einkommensteuer- und Erwerbsteuerrekursen, können wir alte Leute werden und weiße Haare bekommen, bevor wir die Erledigung eines solchen Rekurses sehen. Es ist ja bekannt, daß die ganze Finanzverwaltung dieses Staates versagt, so daß schon seit Jahren von einer geregelten Verwaltung überhaupt nicht mehr gesprochen werden kann, und es ist bezeichnend, wenn dann die Regierungsparteien einen Antrag ablehnen, wie jenen, welchen ich neulich im Budgetausschuß gestellt habe, dahingehend, daß man endlich die Zahlungsaufträge der Steuern über die vergangenen Jahre herausgeben solle und daß man endlich die Rekurse erledigen solle, die schon 2, 3 und 4 Jahre auf Erledigung warten. Da wurde mir vom Berichterstatter erwidert: Da die Finanzverwaltung ohnehin tue, was möglich sei, sei es ganz überflüssig, einen solchen Antrag anzunehmen, Ich glaube, daß der Herr Berichterstatter, auch wenn er bei seinem eigenen Volk Nachfrage halten und sich erkundigen wollte, ob der Eindruck beim Volke der ist, daß in der Finanzverwaltung alles klappt, er zu einer von seiner heutigen sehr abweichenden und gegenteiligen Anschauung gelangen wird.

Ich will nun zu einzelnen Paragraphen der Novelle sprechen. § 1 sieht bei der Vermögensabgabe und Zuwachsabgabe eine Ermäßigung von 50 % für jene Vermögen vor, deren Schlußstand nicht über 50.000 Kè hinausgeht, ein Antrag, der, wie ich glaube, von allen Seiten unterschrieben werden könnte, denn er schützt gerade die Kleinsten. Die Mehrzahl der Mitglieder des Budgetausschusses war daher baß erstaunt, als gerade von kommunistischer Seite der Antrag gestellt wurde, man solle die Wohltat dieses Paragraphen beschränken auf diejenigen, deren Schlußvermögen nicht mehr als 25.000 Kronen betragen hat. Nun, ich glaube, die kleinen Häusler, die Holzfäller, die Flößer, die irgendwo im Böhmerwald, Erzgebirge, Riesengebirge, im Adlergebirge eine Hütte haben, eine Kuh, und ein bißchen Grund um das Häuschen, und die noch immer begeisterte Anhänger des Kommunismus waren und sich von ihm ihre Rettung versprochen haben, werden große Augen machen, wenn sie hören, daß man gerade ihnen die Wohltat des Gesetzes entziehen und sie verkümmern lassen wollte. Im Gegenteil, man hätte sagen können, daß man den Betrag des Schlußvermögens von 50.000 Kè noch bedeutend hätte hinaufsetzen können. Denn so, wie dieses Schlußvermögen im Jahre 1919 bewertet wurde, wird so manchem armen Teufel ein Schlußvermögen von 80.000 und 100.000 Kè errechnet worden sein. Man hätte ihn unbedingt vor einer übertriebenen Abgabe schützen sollen.

§ 2 gefiele gut, wenn man nicht in einem Atem den § 3 dazu liest und daraus erfährt, daß die Wohltat des § 2 für den weitaus überwiegenden Teil der kleinen und Mittelbauern durch die Einschränkung des § 3 gänzlich illusorisch gemacht wird. Im § 2 wird die Vermögensabgabe für Besitzer von Vermögen von 50.000 Kè bis 1 Million immer absteigend um gewisse Prozente ermäßigt, § 3 sagt aber: Diese Ermäßigung gilt nur für den Fall, als der Vermögenszuwachs 200% nicht übersteigt. Bitte sich vorzustellen, daß jemandem von diesen glänzenden Kommissionen, über die ich früher sprach, beiläufig, um ein konkretes Beispiel zu nehmen, einem Kleinbauern errechnet wurde, daß er im Jahre 1914 einen Besitz von 15.000 Kronen hatte. Im Jahre 1919 wurde ihm dann von der fliegenden Kommission oder von der Steueradministration errechnet, daß dieser selbe Besitz, den er im Jahre 1914 schon gehabt hat, 70.000 oder 80.000 Kronen wert ist. So sind die Grundlagen in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Fälle berechnet worden. Es wird also gerade bei den kleinsten Leuten die Spannung größer als 200% sein und diese Leute werden durch die unbedachte Bestimmung des § 3 vollkommen um alle Vorteile gebracht. Wir haben daher seitens der Partei einen Antrag eingebracht, daß als anrechenbarer Vermögenszuwachs im Sinne des § 3 nicht der Betrag gilt, der sich aus dem Unterschied in der Bewertung desjenigen unbeweglichen Vermögens im Jahre 1914 und 1919 ergibt, welches schon im Jahre 1914 im Besitz des Abgabepflichtigen war, vorausgesetzt, daß das Schlußvermögen den Betrag von 200.000 Kè nicht überschreitet. Dieser Antrag könnte natürlich ganz ruhig angenommen werden und auch diejenigen Parteien, die die kleinsten und unbemitteltsten Leute vertreten, könnten diesem Antrag zustimmen. Der Antrag würde auch angenommen werden, wenn wir eben in einem Parlament wären, wo man für die Sachlichkeit von Anträgen ein Verständnis hätte. Aber bei uns ist man froh, wenn man einen Gesetzantrag in der Koalition endlich mühsam zusammengepackelt hat, und dann ist der Wortlaut des Antrages schon unantastbar heilig, an dem niemand mehr rühren kann. Daher ist unser Antrag im Budgetausschuß abgelehnt worden und ich muß füglich bezweifeln, ob er im Plenum Gnade vor den Augen der Koalitionsparteien finden wird. Der Herr Berichterstatter war, als er die Ablehnung meines Antrages zu begründen versuchte, gar nicht verlegen um Gründe und meinte, das könne man ruhig der Finanzverwaltung überlassen. Die meisten Leute hätten Rekurse überreicht und es müsse die Finanzverwaltung dafür sorgen, daß die Überbewertungen des Jahres 1919 gutgemacht werden. Dadurch würden alle von mir angeführten Fälle in der Spannung kleiner werden als 200 %. Der Herr Berichterstatter mag wohl dieses volle Vertrauen zu der Finanzverwaltung haben. Vielleicht ist er als èechischer Abgeordneter in der Lage, durch die Interessenvertretung seiner Wählerschaft auf die oder jene Steueradministration einen Druck im Sinne der Vernunft auszuüben, aber wir deutschen Abgeordneten sind den Behörden gegenüber machtlos und wenn wir irgendeinem Steueradministrationsvorstand oder etwa einem Ressortchef eines Finanzamtes oder des Finanzministeriums mit irgendwelchen Argumenten kommen würden, so wäre alles umsonst, weil man als Deutscher stigmatisiert ist und als Deutscher keine Rechte geltend zu machen und nichts zu reden hat. Wir haben diesen Antrag gestellt, aber, wie gesagt, man darf zweifeln, ob er auch angenommen werden wird.

Es wäre dann auch eine gewisse Aussicht vorhanden, daß auch die deutschen Landwirte eine Ermäßigung der ihnen übertrieben vorgeschriebenen Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe durch die Bestimmung des § 5 erhalten könnten, der besagt, daß in Fällen, wo Gefahr besteht, daß bei Berichtigung der vollen Abgabe der Abgabepflichtige in seinem Unterhalte oder in der Existenz seines wirtschaftlichen Unternehmens gefährdet werden könnte, Ermäßigungen einzuräumen sind. Ich sage, auch unsere Leute, auch die von den deutschen Abgeordneten vertretenen kleinen Bauern und Landwirte könnten hoffen, auf Grund dieses Paragraphen eine Ermäßigung zu erfahren. Insbesondere könnten dies jene 17 schlesischen Gemeinden erhoffen, die im Jahre 1919 von einer Hagelkatastrophe betroffen wurden, die so entsetzlich war, daß die ganze Ernte dieses Jahres vernichtet wurde, jene schlesischen Gemeinden, die seit der entsetzlichen Katastrophe vollständig vergeblich Umschau halten, ob ihnen vom Staate irgendwelche Unterstützung oder Berücksichtigung in der Steuer- oder Abgabenzahlung gewährt wird. Dieser Paragraph wäre dazu wie geschaffen, in solchen Fällen eine Erleichterung in der Vermögensabgabe zu bieten, aber nur, wenn der Paragraph entsprechend geändert würde. Der Paragraph sagt, daß das Finanzlandesamt in Ausnahmsfällen solche Ermäßigungen gewähren könne. Nach den Erfahrungen, die wir mit den èechischen Behörden und insbesondere den Finanzbehörden gemacht haben, wenn es sich um Gewährung von Vorteilen an èechische, nicht aber deutsche Volkszugehörige handelt, können wir uns schon vorstellen, wie das freie Ermessen bei der Gewährung von Begünstigungen an Landwirte nach § 5 aussehen wird. Ich habe dem vorbeugen wollen, daß das Gesetz dem Ermessen der Behörden einen so großen Spielraum läßt und habe im Budgetausschuß den Antrag gestellt, daß es nicht zu lauten hat: Die Finanzbehörde "kann" Ermäßigungen gewähren, sondern "muß" Ermäßigungen gewähren. Selbstverständlich ist dieser Antrag auch abgewiesen worden. Jedenfalls wird das Plenum nicht anders entscheiden als der Ausschuß und der Antrag wird nicht angenommen werden, ja der Herr Berichterstatter hat hier zum großen Erstaunen namens des Abgeordnetenhauses sogar dem Finanzministerium eingeschärft, es solle von den Bestimmungen des § 5 nur in besonderen Ausnahmsfällen Gebrauch machen. Das Finanzministerium solle sich wohl überlegen, diese Ermäßigungen zu gewähren. Ich muß bedauern, daß das ein Vertreter von Landwirten gesagt hat. Aber ich glaube, daß sich der Herr Berichterstatter gedacht hat, die èechischen Landwirte und Kleinbauern, die werden schon gedeckt werden und alle möglichen Ermäßigungen erhalten. Ob sie auch die deutschen Landwirte erhalten werden, ist eine Frage.

Wir haben uns die Novellierung der Vermögens- und Vermögenszuwachsabgabe ganz anders vorgestellt. Wir haben gedacht, daß in diesem Falle rein wirtschaftliche, sachliche, vernünftige und ernste Erwägungen gelten werden, daß dieses Gesetz nicht, wie andere in diesem Hause, ohne jedes Studium, ohne jede ernstliche. Erwägung durchgepeitscht werden wird. Aber ein Gewinn ist ja dieses Gesetz doch. Einige wenige unserer Leute werden doch nach diesem Gesetze eine wirkliche, wenn auch kleine Erleichterung finden und daher wird unsere Partei für jene Bestimmungen des Gesetzes stimmen, welche reine Vorteile bringen für die kleineren und mittleren Vermögensabgabepflichtigen; für die belastenden Bestimmungen stimmen wir natürlich nicht. (Potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Kostky (viz str. 1349 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es wäre notwendig, wenn einzelne Herren, die mir beim Heraufgehen zugerufen haben, ich wolle das jüdische Kapital vertreten, sich auch ein bischen um die Wähler kümmern würden, denn auch diese Herren haben Wähler und ich glaube, wenn sie diese Vorlage zu Hause vertreten werden, so werden ebenso die jüdischen, wie die christlichen Kapitalisten sagen müssen, daß sie mit der Vorlage nicht zufrieden sind. Das sei nur nebenbei für die Herren Zwischenrufer bemerkt.

Ich möchte mich nun zu der anderen Seite wenden und möchte von der Loyalität der anderen Seite sprechen.

Wir sollen loyal vorgehen. Wie oft hörenwir das in dem Hause und überall. Nun möchte ich einmal die Frage stellen: Wenn wir auf dem Boden dieser parlamentarischen Ordnung einen Antrag betreffend die Vermögensabgabe einbringen - und das ist geschrhen unter Zahl 4184 -, wenn der Initiativausschuß diesen Antrag dem Budgetausschuß zuweist und wenn ich nun, da ich der Antragsteller bin, den vorliegenden Bericht durchschaue und finde, daß überhaupt mit keinem Wort darauf Rücksicht genommen wurde, nennen Sie das loyal? (Posl. Knirsch: Èechisch loyal!) Èechisch loyal wurde hier gesagt, ich möchte aber das Wort nicht aufnehmen, ich möchte hingegen an den Herrn Berichterstatter die Frage stellen, wie er dies begründen kann, und er möge mir im Schlußworte eine klare und präsize Antwort erteilen. Ich hatte die Absicht, meine Herren von der Gegenseite, den Antrag zu stellen, den ganzen Gesetzentwurf dem Budgetausschuß zurückzuweisen; ich würde es als durchaus angemessen und loyal bezeichnen, wenn Sie es vergessen hätten, daß unter Zahl 4184 ein solcher Gesetzesantrag vorliegt, so daß der Entwurf nochmals an den Budgetausschuß zurückgehen müßte; aber ich habe es unterlassen, einen solchen Antrag zu stellen. Es wurde mir nämlich gesagt, es könnte die Gefahr bestehen, daß dieser minimale Vermögensabgabeantrag aus der Versenn kung dann überhaupt nicht mehr herau skommt, da Sie in der Koalition so viele Schwierigkeiten haben, daß Sie froh sind, wenn Sie die Gegner dieser Vorlage in Ihren Reihen aus dem Hause herausbekommen. Auf den Reihen insbesondere der èechischen Sozialdemokraten sind heute möglichst viele nicht anwesend, damit sie nichts Offizielles erfahren; ich glaube, sonst erfahren sie ohnedies von einem Antrag nichts, als wenn sie hier im Iuse hören, daß von irgendetwas geredet wird. Ob sie sonst den Antrag durchstudieren, bezweifle ich nach dieser Beratung, wie sie in diesem Hause gepflogen wird.

Meine verehrten Herren, gehen wir zum Sachlichen über. - Es ist hier immer während die Rede von der Deflationspolitik, von allen Seiten, nicht nur von der Gegenseite. Sie tun Ihrem Finanz- und Währungspolitiker, dem verstorbenen, tragisch verunglückten Dr. Rašín, sehr wenig Ehre an, wenn Sie einen so wichtigen Gesetzentwurf in diesem Hause mit dieser nicht näher zu bezeichnenden Leichtsinnigkeit behandeln. Haben Sie denn soviel Gelegenheit, auf die Reden, welche Ihnen von der èechischen Seite durch Dr. Engliš, Dr. Foøt, und wie sie alle heißen, Tag für Tag in Ihren Blättern vorgebracht werden, so häufig zu antworten?

Ja, warum tun Sie es nicht um Gottes Willen? Ich glaube, es ist ein Zeichen von Mißachtung, das Sie selbst dem Verstorbenen hier angedeihen lassen, wenn Sie über derart wichtige Sachen - und sie sind ungeheuer wichtig, vielleicht die wichtigsten für den ganzen Staatshaushalt - in derart leichtsinniger Weise debattieren. Sie haben es privatim ausgemacht, hinter verschlossenen Türen. Denn auch im Budgetausschuß, wie ich gehört habe - ich gehöre ihm nicht an - war die Beratung bei dieser so wichtigen Sache ja nur eine Farce. Sie haben sie vorher ausgemacht und die Argumente kann man sich aus den Zeitungen zusammen suchen, denn Sie werden nicht daran denken, sich über diese wichtige Frage vor der Öffentlichkeit in eine Debatte einzulassen. Das ist ein grober Fehler. Denn rein sachlich gesprochen, dreht es sich wohl darum, ob das Problem, wie es von Dr. Rašín aufgestellt war, wirklich wissenschaftlich bis zum Ende zu verteidigen ist, ob man für die Tilgung einer unverzinslichen Staatsschuld, wie es die Banknotenschuld ist, tatsächlich eine derart schwere Belastung der gesamten Wirtschaft des Staates dauernd einführen kann. Es wären hier Theorien zu besprechen, die Theorien finden hier aber wenig Anklang; man muß aber doch davon sprechen. Es wird hier sehr häufig Ursache und Wirkung verwechselt. Indem man sich rein auf den alten Boden der Quantitätstheorie bei den Banknoten stellt, glaubt man allein durch Abschöpfung der Banknoten auch wirklich eine erfolgreiche Deflationspolitik durchführen zu können. Der Fehler liegt aber meiner Ansicht nach auf anderen Punkten. Es dreht sich einzig und allein um die Herstellung der Wirtschaftskraft des ganzen Volkes in diesem Staate und es dreht siich einzig und allein darum, daß die Produktionskosten in einer derartigen Weise vermindert werden, daß sich alle Räder wieder wie in normalen Friedenszeiten drehen können, daß alle Arbeiter wieder wie in normalen Friedenszeiten ihrer Tätigkeit nachgehen können und daß zum Schluß auch die Konsumkraft des Volkes eine solche ist, daß jeder mit seinem Erwerb sich den notwendigen Lebensunterhalt verschaffen kann. Hier wurden Fehler gemacht und wir müßten hier die ganze Budgetdebatte wiederholen, wenn wir von diesen Produktionskosten auch wieder bei der Vermögensabgabe sprechen wollten. Es dreht sich darum, daß Sie auf der einen Seite ein Phantom aufstellen: Sie wollen die Banknotenschuld tilgen und wollen damit den Betrag von 9000 Millionen Kronen aus der Bevolkerung herausziehen, also eine Fiktion. Auf der anderen Seite aber haben Sie die wirklich bestehende Staatsschuld, die nicht gering ist, wie wir aus der Budgetdebatte gehört haben, die heute schon in die hohen Milliardenziffern geht und die sich vermehren muß, wenn Sie den gerechten Anspruch der Bevölkerung auf die Kriegsanleihe in der nächsten Zeit erfüllen werden. Nun entsteht die große Frage: Dienen wir der Wirtschaft, dienen wir tatsächlich dem ganzen Staatswesen, wenn wir auf der einen Seite dieser Fiktion nachgehen und wenn wir hier diese unverzinsliche Banknotenschuld im Auge haben und dafür Milliarden aus dem Volke herausnehmen, oder tun wir besser daran, wir nehmen das, was wir aus der Vermögensabgabe in den Staats säckel bekommen, zur Tilgung und Verzinsung der vorhandenen wirklichen Staatsschulden? Ich glaube, gerade der Krisenzustand in unserer Industrie beweist sehr deutlich, daß wir hier auf dem falschen Wege sind. Und warum entsteht zuguterletzt heute dieser dauernde Konflikt, daß Sie auf der einen Seite die notwendigsten sozialen Verpflichtungen eines Staates nicht erfüllen, daß Sie Ihr Schuldbudget, daß Sie Ihr soziales Budget fortgesetzt drosseln müssen und auf der anderen Seite die produktive Kraft immer mehr und mehr schwächen müssen, also den Krisenzustand in diesem Staate immer mehr und mehr, steigern müssen? Dies geht auch wohl darauf zurück, daß die Theorie der Vermögensabgabe eine fiktive ist, daß Sie den Tatsachen der Wirklichkeit nicht entspricht und daß wir hier eine Umkehrung der Gedanken langsam, konsequent und folgerichtig durchführen müssen. Ich weise noch einmal darauf hin, daß eine ganze Reihe bedeutender èechischer Währungspolitiker immer mehr und mehr heute schon zu dem Standpunkte kommt, wir hättem um Gotteswillen keine weitere Deflationspolitik mehr zu betreiben, sondern Stabilisierungspolitik. Dr. Foøt, Dr. Engliš, der vielleicht heute noch das Wort ergreifen wird - in diesem Hause wäre es sehr wichtig, wenn er auch dazu Stellung nehmen würde - vertreten diesen Standpunkt und wir haben bereits im Budgetausschuß die Frage aufgeworfen, daß in rein wissenschaftlicher - denn Wissenschaft haben wir in diesem Hause nicht, wir sind überall durch andere Motive beeinflußt, wissenschaftliche Motive kommen immer an letzter Stelle - aber daß versucht werden soll, dieses für die Wirtschaft und as ganze Staatsleben so ungeheuer wichtige Problem in rein wissenschaftlicher Weise durch eine Währungsenquete zur Erörterung zu bringen. Es hat ein Teil dieser Reformer, auch behauptet, daß es möglich sein wird, die Währung des Staates ja in der Weise zu stützen, daß man die Gelder, welche durch die Vermögensabgabe dem Staate zufliessen, die Banknoten, welche bei ihm eingehen, zum Ankauf von Gold und Silber, also zur weiteren Währungsdeckung benützen könnte. Auch darüber müßte rein wissenschaftlich gesprochen werden. Ich bin der Meinung, daß der Ankauf von Gold und Silber nurim Ausland erfolgen könnte, daß dann aber die Gefahr bestünde, daß der Kurs der Krone gedrückt werden kann, weil dadurch große Umlaufmittel im Ausland flüssig gemacht würden.

Wenn wir also diese Ausführungen zusammenfassen, ergibt sich Folgendes: Die bisherige Ertragswidmung der Abgabe erweist sich als verfehlt. Der Vorschlag, den Ertrag der Abgabe zur Edelmetall- und Devisenanschaffung im Ausland zu verwenden, läßt sich technisch nicht verwirklichen, ergibt auch eine Gefahr für die Stabilisierung der Krone. Es bleibt somit nur eine einzige Möglichkeit: die Vermögensabgabe zur Tilgung der verzinlichen inneren Staatsschuld zu verwenden. Wenn wir die Vermögensabgabe hiezu verwenden, haben wir auch die Möglichkeit, eine Reihe von Bestimmungen zu ändern, die heute von der Privatwirtschaft als ganz besonders hart betrachtet werden. Es sei hier nur kurz erwähnt, es wird fortwährend von Barzahlungen gesprochen und natürlich sind Landwirtschaft ebenso wie Industrie und Handel und Gewerbe vor allem dadurch in Schwierigkeiten versetzt, daß Barzahlungen nicht geleistet werden können, weil ja zur Entrichtung der Abgabe erst wieder Mittel flüssig gemacht werden müssen, weil sie wiederum zu Krediten greifen müssen, die ihnen heute bedeutend verteuert werden. Es wäre möglich, Abhilfe zu schaffen, indem man staatliche Anleihetitres für die Vermögensabgabe zu Zahlungen verwendet, zum Beispiel alte Renten oder zuguterletzt auch die Kriegsanleihe, wenn man erst einmal die Verschiebung der grundsätzlichen Standpunkte durchgeführt hat.

Es ist das leider nicht der einzige Fehler des Gesetues und wir müßten in diesem Hause wohl darüber sprechen, ob denn nicht § 1 des Gesetzes abzuändern wäre. Es ist wohl im Motivenbericht auch darüber gesprochen worden, aber es ist eine sehr einfache Rechnung, die man sich immer und immer wieder vergegenwärtigen muß, daß die Vermögensabgabe in der heutigen Form eine Ungerechtigkeit ist. Wenn Sie 10.000 Kronen aus dem Jahre 1920 in Gold umrechnen, kommen Sie auf einen Betrag von 833 Goldkronen. Wenn Sie dieselben 10.000 Kronen im Jahre 1923 als bezahlt anrechnen wollen, kommen Sie zu einer viel höheren Summe. Wenn Sie die erste Rate der Vermögensabgabe, nämlich 15%, und 3 Halbj ahresraten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, in Gold umrechnen nach dem Wert im Jahre 1923, kommen Sie zu einer Summe von ungefähr 830 Goldkronen, d. h. mit anderen Worten: Ich habe die Absicht des Gesetzes vollständig erfüllt, wenn ich die erste 15%ige Rate und 3 Halbjahresraten bezahlt habe. In dem Augenblick habe ich dem Staate das geleistet, was er an Goldwert im Jahre 1920 von mir verlangt hat.

Einige meiner Vorredner haben bereits davon gesprochen, welch großer Fehler der Vorlage es ist, daß man eigentlich nicht den realen Zuwachs, sondern den nominellen Zuwachs besteuert. Und es kommmmt heute schon häufig der Fall vor, daß noch immer eine Abgabe eingehoben wird, trotzdem eigentlich dem Werte nach ein wirklicher Zuwachs gar nicht vorhanden ist oder das Objekt überhaupt nicht mehr vorhanden ist, das zu besteuern wäre. Das Objekt der Vermögenszuwachsabgabe hätte der wirkliche reale Vermögenszuwachs sein müssen und nicht der nominelle Zuwachs, wie er sich aus verschiedenen Geldwerten ergeben hat.

Zu den Einzelheiten der Vorlage übergehend, möchte ich vor allem betonen, daß der Mittelbetrieb in der Industrie zu wenig geschützt ist, wenn ich hier einen Industriellenstandpunkt vertreten will, und er muß vertreten werden, denn es ist ebenso notwendig, diese Gruppe ebenso in Schutz zu nehmen, wie man die Gruppe der landwirtschaftlichen Produktion und die Gruppe der Hausbesitzer in Schutz nehmen muß. Die Industrie ist in dieser Vorlage ganz stiefmütterlich behandelt, sie ist ja ohnedies, nachdem sie eine schwere Krise durchgemacht hat, heute darauf angewiesen, fremden Kredit in Anspruch zu nehmen. Sie wissen, daß Kredit in der letzten Zeit nicht billiger, sondern durch die Maßnahmen des Bankamtes teuerer geworden ist. Wenn Sie den ganzen Nachlaß betrachten, der überhaupt durch die Vorlage gewährt wird, also ohne Rücksicht auf die verschiedenen Erwerbszweige, auf die verschiedenen Stufen, welche hier Berücksichtigung finden, so wird angegeben, daß insgesamt ein Nachlaß von 1500 Millionen von einer Summe 9398 Millionen gewährt wird, also ungefähr 16 %. Die ursprünglichen Schätzungen, wie sie z. B. im Gesetz über die Vermögensabgabe oder von maßgebenden Wirtschaftspolitikern angegeben werden, lauten allerdings auf 11.700 Millionen, wodurch sich der Nachlaß auf ungefähr 12·8 % ermäßigen würde. Und von diesen 12·8 % erhält den geringsten Teil nach der Vorlage die Industrie. Ich glaube, das ist eigentlich der schwerste Fehler dieser Vorlage. Man soll um Gottes Willen heute nicht sagen, daß die Industrie im Stande wäre, das ohne weiters zu leisten. Die Beträge sind groß und wenn Sie annehmen, wie groß die Verluste sind, die das Betriebskapital in der letzten Zeit erfahren hat, wenn Sie insbesondere die Exportindustrien in ihren Beziehungen betrachten zu den Balkanländern, zu Ungarn, selbst zu Österreich, dann werden Sie sehen, wie Betriebe, die man früher als ganz hervorragend kapitalskräftig bezeichnet hat, sich zum Teil nur mühsam aufrecht erhalten, wie sie Kredite kaum mehr flüssig machen können. Sie können sich leicht und schnell durch Unterredungen über diese Dinge überzeugen. Es ist natürlich unter diesen Umständen sehr bedauerlich, wenn diese Vorlage mit einem vollständigen Minus für die Industrie ausgeht. Es ist, bezogen auf die Vermögens- und Vermögenszuwachsabgabe, im ganzen für die Mittelbetriebe und die Großbetriebe nur von einem Nachlaß die Rede, der vielleicht 5 bis 2 1/2 % der ganzen Vermögens- und Vermögenszuwachsabgabe ausmacht, und zwar bis zu einer Million. Darüber hinaus ist weder vor einem Nachlaß der Vermögensabgabe, noch der Vermögenszuwachsabgabe irgendwie die Rede, außer in dieser einen Bestimmung, die später im Gesetz vorkommt, die aber wegen ihrer Unklarheit auch bekämpft werden muß, daß es der Finanzbehörde anheimgestellt wird, derartige Einschränkungen im Falle einer wirtschaftlichen Gefahr für den Betreffenden noch später vorzunehmen, oder wenn er vielleicht schon nahe dem Hunger ist. Das ist eine Sache, die für die Praxis ganz wirkungslos bleiben kann. Im Übrigen möchte ich auch hier hervorheben, daß wir uns auf die Weisheit der Finanzbehörden, wie schon wiederholt betont wurde, durchaus nicht verlassen können. Wir haben vor 14 Tagen in diesem Hause beschlossen, daß bei den Steuereinhebungen mit dem möglichsten Entgegenkommen seitens der Finanzbehörden vorzugehen sei und Stundungen mit dem größten Entgegenkommen zu bewilligen seien. Wir lesen 8 Tage später in den Zeitungen einen Erlaß der Finanzbehörde, wo darauf hingewiesen wird, daß die Eintreibung der Steuern in dem gegenwärtigen Zeitpunkt mit der größten Energie vorgenommen werden muß. Wenn man sich erkundigt, warum denn das jetzt gerade geschieht, so heißt es: Ja die Steuerbehörden sind endlich einmal in vielen Bezirken in die Lage gekommen, 4 bis 5jährige Rückstände einzuheben und da heißt es, jetzt mit grosser Energie vorgehen, damit man noch möglichst viele packen kann. Denn wir wollen ja eine Steuerreform durchführen. Nun, ich glaube Vermögensabgabereform und Steuerreform haben dann keinen Sinn mehr, wenn man überhaupt die Produktionskraft des Staates vorher durch derartige Maßnahmen ruiniert hat.


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