Ètvrtek 19. dubna 1923

Gegen den Abs 3 werden wir stimmen, zumal von anderer Seite wahrscheinlich ein Antrag eingebracht werden wird, daß derselbe zu streichen sei. Bezuglich des Abs. 3 sehen wir nichtein, warum hier nur die Kinder des Hauseigentümers bevorzugt werden, und daß man nur dann kündigen kann, wenn der Hauseigentümer die Wohnung für verheiratete Kinder benötigt. Ich glaube, der Fall wird in der Regel anders sein. Es wird sich in den meisten Fällen darum handeln, daß der Hauseigentümer eine Tochter oder einen Sohn hat, welcher erst heiraten soll, und um die Heirat zu ermöglichen, soll er eine Wohnung haben. Also daß er schon verheiratet sein muß, finden wir offengestanden etwas überflüssig. Denn es kann ja das Kind des Hausherrn nicht heiraten, weil es noch keine Wohnung hat; nach dem Gesetz muß es aber schon verheiratet sein, wenn es im elterlichen Haus eine Wohnung bekommmen soll. Warum das da hineingekommen ist, ist uns unerfindlich. Überdies: Warum soll das nicht auch gelten für die Enkel oder Eltern? Es kann ja vorkommen, daß der Großvater ein Haus hat. Sein Sohn ist im Kriege gefallen, seine Tochter ist gestorben und sein Enkelkind soll heiraten, und für den soll diese Bestimmung nicht gelten, lediglich deshalb, weil es keine Kinder, dìti, sondern Enkel sind? Infolgedessen glauben wir, daß das in diesen Absatz hineinkommen soll und die Worte ženaté nebo vdane gestrichen werden sollten.

Ferner haben wir folgendes vorzubringen: Streitigkeiten aus dem Mietsverhältnis sollten nach dieser Bestimmung in der II. Instanz ihr Ende finden. Das ist vom Standpunkt der Praxis und einer schnellen Durchführung gewiß von Vorteil. Nichtsdestoweniger ergeben sich daraus verschiedene Übelstände. Es hat sich herausgestellt, daß die Kreisgerichte ganz verschieden urteilen, daß eine ziemlich große Unsicherheit auf diesem ganzen Rechtsgebiet hervorgerufen wurde. Wir stellen deshalb den Antrag, daß es den Mieterund Hausbesitzerorganisationen gestattet sein muß, in strittigen Fragen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu begehren, welche zu veröffentlichen ist, damit man endlich einmal gewisse allgemein gültige Richtlinien erhält.

Und nun zum § 9, der der wichtigste Paragraph ist und von der Mietzinserhöhung handelt. Wir sind der Ansicht, daß unter normalen Verhältnissen eine staffelweise Mietzinserhöhung hätte stattfinden sollen, anerkennen aber, daß die heutige Zeit für diese Dinge nicht geeignet ist. Infolgedessen stellen wir in dieser Beziehung keinen Antrag. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß kein Unterschied zwischen kleinen und großen Hauseigentümern gemacht werden sollte, weil dies weder sozial noch wirtschaftlich gerecht ist.

Wenn eine kleine Wohnung um einen kleinen Betrag in der Miete erhöht werden kann, so nützt das dem kleinen Hausbesitzer nichts, während dem großen Hausbesitzer, der Großwohnungen um einen großen Zins vermietet, damit ohneweiters eine ganze Menge Geld in den Schoß fällt. Nichtsdestoweniger aber glaube ich, dürfte hier ein kleiner Irrtum vorliegen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.) Nach dem gegenwärtig geltenden Mieterschutzgesetz, das mit Ende dieses Monates abläuft, durften nach § 10 Räumlichkeiten, welche nach dem 1. Mai 1922 an einen neuen Mieter vermietet wurden, in einem höheren Maße gesteigert werden als dies in alten Wohnungen möglich war, u. zw. in Einzimmerwohnungen um 30 % gegen sonst 20%, in Zweizimmerwohnungen um 60% gegen sonst 40 %. Der neue Entwurf gestattet bei Neuvermietungen nach dem 1. Mai 1923 bei kleinen Wohnungen eine Steigerung um 40, bei größ eren Wohnungen eine solche von 60 %, dagegen bei dem vor dem 1. Mai 1923 bereits vermieteten kleinen Wohnungen nur 20 %, bei Zweizimmerwohnungen nur 40%. Danach müßten jene Hausbesitzer, welche zwischen dem 1. Mai 1922 und dem 30. April 19 3 ihre Wohnungen vermietet haben, ihre Zinserhöhungen wieder von 30 auf 20 % und von 60 auf 40 % herabsetzen. Es kann unmö lich die Absicht des neuen Gesetzes sein, daß bereits im letzten Gesetz zugelassene Zinssteigerungen wieder herabgesetzt werden. Es ist das offenbar ein Versehen und infolgedessen haben wir einen Absatz 3 beantragt, der biläufig lautet, daß die nach § 10 des Gesetzes vom 27. April 1922 zulässig erklärte Zinserhöhung bei Vermietungen nach dem 1. Mai 1922 aufrecht bleiben.

Etwas Merkwürdiges muß ich auch hier feststellen. Wir haben im Vorjahre an der bloß en Bezeichnung "kleiner, mittlerer und Großbetriebsstätte" alinea d), Absatz 1 des § 9 Anstand genommen und unsere Partei hat den Antrag gestellt, es möge bei der Beurteilung, welcher Gewerbebetrieb klein, mittel oder groß ist, die Handelskammer gefragt werden. Unser damaliger Antrag ist von den Mehrheitsparteien glatt abgelehnt worden; zu meiner großen Freude muß ich aber feststellen, daß er diesmal als § 11 in der offiziellen Fassung erschienen ist. Was die im § 10 enthaltene Vorschrift anbelangt, wann eine außerordentliche Mietzinssteigerung stattfinden soll, so haben wir uns erlaubt, einen Antrag zu alinea a) zu stellen, in welchem wir verlangen, daß der Betrag von 60.000 Kronen wesentlich erhöht wird. Wir haben einen solchen von 500.000 vorgeschlagen u. zw. aus folgenden Gründen: Es ist nach unserer Ansicht unpraktisch, die Einkommensteuer als Grundlage für dieses Verhältnis anzunehmen. Die Einkommensteuer, die unter den heutigen Verhältnissen nicht nach dem Erträgnis der sch echten Jahre bemessen wird, sondern vielfach nach einem Jahre, in welchem die Wirtschaft verhältnismäßig noch gut war und große Erträgnisse lieferte, und zweitens deswegen, weil bei der Einkommensteuer das Einkommen sämtlicher Haushaltungsangehöriger zusammengerechnet wird und infolgedessen sich leicht ein Betrag von 60.000 Kronen ergibt, ohne daß man sagen kann, daß derjenige, der von 60.000 Kronen Einkommensteuer bezahlt, ein gutsituierter, ja nicht einmal ein halbwegs situierter Mensch ist. Wenn man dieses Kriterium nehmen will, muß man höher hinaufgreifen und wir glaubten, nicht unter eine halbe Million gehen zu können.

Zum Schluß beantragen wir, die Nr. 3 des § 31 zu streichen, weil wir nicht einsehen, daß dieses Gesetz auch für Anstalten und Häuser gelten soll, welche dem Staate gehören, außerdem haben wir zwei Anträge zu § 32 gestellt, welche dahin abzielen, daß den Staatsangestellten und den ihnen gleichges tellten jene Beträge durch den Staat ersetzt werden, welche sie infolge dieses Gesetzes nachweislich mehr an Zins zu zahlen haben als im Vergleiche zum Stande vom 30. April dieses Jahres; und dann wiederholen wir einen Antrag, den wir schon im Vorjahre gestellt haben, wonach die auf. Grund des ob igen Gesetzes gegen den Stand vom 30. April 1923 erfolgte Mietzinserhöhung von der Hauszinssteuer, den Zuschlägen und Umlagen befreit sein soll. Das sind im großen ganzen jene Bemerkungen, welche wir zu machen haben, iim übri gen aber werden wir in zweiter Lesung gegen dieses Gesetz stimmen. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Patzela (viz str. 129 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Durch nichts konnte die innere Unwahrhaftigkeit, die Pseudodemokratie in diesem Hause besser illustriert werden, als durch den Herrn Vorredner, der den etwas loyalistisch anmutenden Zynismus aufbringt, als Mitglied einer Regierungspartei die Teilnahmshmslosigkeit in diesem Hause zu glossieren, während der Herr Berichterstatter, auch ein Mitglied der Regierungsmehrheit... (Hluk. Výkøiky.)

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Patzel (pokraèuje): ... uns in seiner Einleitung versichert hat, daß die ganze Vorlage aus dem Kuhhandel der Regierungsparteien hervorgegangen ist.

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Volám pana øeèníka k poøádku. (Výkøiky.) Prosím o klid.

Posl. Patzel (pokraèuje): Also das ist doch unerhört, daß der Herr Vorsitzende so die Contenence verliert, daß das Wort "Kuhhandel", das in allen Parlamenten doch gebräuchlich ist, schon sozusa en unter das Schutzgesetz fällt. (Výkøiky posl. dr. Spiny.) Ich muß sagen, es erscheint mir eher einer Schmierenkomödie als eines wirklichen Parlamentarismus würdig, von dieser Tribüne gegen ein Gesetz zu reden und dann für das Gesetz zu stimmen, weil es die Parteien unter sich - Verzeihung, ich will mir keinen neuen Ordnungsruf zuziehen - ausgepackelt und ausgehandelt haben gegen politische Vorteile der Parteien, die im Augenblick an der Regierungskrippe sitzen.

Nun wissen wir natürlich auch, und damit will ich einige wenige Worte zum Mieterschutzgesetz sprechen, daß die Angelegenheit eine sehr umstrittene Materie ist. Auf der einen Seite treten die großen Hausherren mit Forderungen an die Gesetzgebung heran, die Hausherren, die noch in der Ideologie des alten Österreich leben und glauben, daß der Hausbesitz ein Beruf ist, der seinem Mann ernähren muß, die in der Vorstellungswelt des alten vierfach verstockten Wiener Hausherrn leben, der mit dickem Bauch kein anderes Geschäft hatte, als die Mietzinse einzuziehen, und die die kleinen Hausherren in ihr Schlepptau zu nehmen versuchen, und auf der anderen Seite kommt man mit Forderungen heran, die auch noch ein Einkommen von 100.000 K als wenn es ein Arbeitereinkommen wäre, unter ein besonderes Schutzgesetz stellen wollen, wie es manche Kundgebungen machen. Wir lehnen beide Arten der Erledigung dieser Angelegenheit, die lediglich vom sachlichen Gesichtspunkte ausgeführt werden muß, gründlich ab. Die Wohnungsnot besteht auch außerhalb dieses Gebietes. Sie ist eine Folge des Krieges, der Verschiebung der Besitzverhältnisse, des Geld- und der Bankenfiebers, das weite Kreise ergriffen hat, und - Sie gestatten mir schon, mit einem einzigen Satz den Exkurs auf ein anderes Gebiet anzudeuten - die Behebung der Wohnungsnot wird erst dann möglich sein, wenn man der Frage des Leihkapitals unter allen Wirtschaftsvölkern eine andere Beachtung geschenkt haben wird als heute. Insolange das nicht der Fall ist, werden wir in einer Übergangszeit leben und wir haben ein Mieterschutzgesetz nicht nur hier, in Berlin und Wien, sondern sogar in Honduras und Kostarika. Das zeigt, daß auch dort, wo die Menschen viel eher im Freien nächtigen können als hier, die Verhältnisse sich im Übergangsstadium befinden.

Gegenüber den Forderungen der Hausbesitzer sagen wir: Vielleicht wäre gerade für sie das plötzliche Aufhören des Mieterschutzes ein Unglück, weil wir unabsehbare Verwicklung heraufbeschwören würden und die Mieter mit dem Streik einsetzen würden, was den Hausbesitzern überhaupt keinen Zins einbrächte. Das mögen sich jene gesagt sein lassen, die glauben, daß eine Besserung der Wohnungsverhältnisse und patriarchalische Beziehungen zwischen Hausherrn und Mieter durch die plötzliche Beseitigung dieses Gesetzes herbeigeführt werden könnten, eine plötzliche Beseitigung in einer Zeit, wo man allen Festangestellten di Gehälter abbaut, wo man den Arbeitern ihre Löhne abbaut und wo in unseren Grenzgebieten Tausende von Arbeitern arbeitslos und brotlos sind oder ringen müssen, damit die Arbeitslöhne nicht gar zu ungeheuer herabgesetzt werden. Ich stehe im Gegenteil auf dem Standpunkte, daß es viel besser gewesen wäre, das Mieterschutzgesetz auf eine gewisse absehbare, genau bestimmte Frist zu verlängern, denn die Unsicherheit von einem Jahr zum andern, die ewigen Verlängerungen und Verschleppungen sind mit die Ursache unserer tristen Wohnungsverhältnisse, weil sich niemand darauf einrichten kann. (Posl. Kostka: Der Antrag Englis war viel besser!) Jawohl! Das deutsche Mieterschutzgesetz sieht eine längere Zeit vor, innerhalb deren sich die Verhältnisse entwickeln können. Es sieht eine Frist bis zum 1. Juli 1926 vor, das ist eine Periode, in der man sich langsam einrichten und allmählich den Übergang finden kann, während die jetzigen Verlängerungen von einem Jahr zum anderen für den Mieter und Hausbesitzer keine gedeihliche Entwicklung der Verhältnisse mit sich bringen. Im übrigen erkläre ich, was ich auch schon im Ausschusse gesagt habe: Wenn es nach dem Willen eines Teiles der Hau besitzer gegangen wäre, dannwürden auch in unserem Gebiet viel mehr Ostjuden leben, als uns lieb ist, während in den ersten Jahren der Nachkrie zeit Tausende von Arbeitern und Kriegerwitwen die Straßengräben bevölkert hätten. Das sage ich auch jenen Deutschbürgerlichen ins Gesicht, die lediglich für dielnteressen der Hausbesitzer eintreten und die Dinge in unserem Industriegebiet einfach nicht sehen wollen. Wir bemängeln in disesem Gesetze mit vollem Recht, daß man immer wieder bei der Bestimmung der Kündigungsmöglichkeit dem Urteil des Richters, der das gar nicht will, die breiteste Willkür eröffnet, wir bemängeln, daß man noch neue Kündigungsgründe eingeführt hat, daß man bei der heutigen Arbeitslosigkeit den Arbeiter schon dann kündigen darf, wenn er 24 Stunden nach erfolgter Mahnung den Mietzins nicht bezahlt hat, und daß man den Grund der politischen Ausweisung als neuen Kündigungsgrund angeführt hat. Von diesen Ausweisungen werde ich mir erlauben, noch einige Worte zu sprechen. Die Ursache unseres Mißverhältnisses zwischen Mietzins und Gebäudeertrag liegt auf einem anderen Gebiete, und zwar darin, daß wir noch immer das alte österreichische Gebäudesteuerpatent vom Jahre 1820 haben, welches die höchste Gebäudesteuer in ganz Europa zeigte, aber auch mit sich brachte, daß wir in unserem Gebiet Wohnungszinse hatten, die ungeheuerlich sind. Es ist eine bekannte Tatsache, daß derselbe Wohnraum, der. z. B. in Berlin eine Mark kostete, in unseren Industriestädten mit einem Gulden und mehr bezahlt werden mußte. Mögen die Hausherren ihren Kampf auf die Beseitigung des Hauszinssteuerpatentes lenken, dann werden sie die Gefolgschaft aller finden, die eine wirkliche soziale Wohnungsgesetzgebung haben wollen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Botto.)

Aber noch etwas anderes möchte ich hervorheben: Eine Ungeheuerlichkeit bringt gerade diese Vorlage mit sich. Den Hausbesitzern mit größeren Wohnungen, in denen Menschen mit einem Einkommen über 60.000 Kronen wohnen - diese gehören schon nicht zu den Ärmsten der Armen im Staate - bringt das Gesetz eine Erhöhung ihres Einkommens. Gar keine Erleichterung bringt es aber den kleinen Hausbesitzern mit wenigen kleinen Wohnungen, bei denen allerdings unserer Meinung nach von einem Verlangen nach Erhöhung der Mietzinse nicht die Rede sein kann. Ich weiß nicht, wie der Hausbesitzer dem Arbeiter, der arbeitslos ist, zumuten kann, daß er für sein Loch - anders kann man die Wohnung oft nicht bezeichnen - noch einen höheren Mietzins zahlen soll. Diese Dinge wird man sich vergehen lassen müssen. Eine andere Frage ist aber, ob man nicht die Möglichkeit finden soll, gerade diesen kleinen Hausbesitzern, denen der Mietzins eine Erhaltung ihres Hauses nicht gewährleistet, auf dem Wege von Steuernachlässen entgegenzukommen. Im Ausschuß ist bei Behandlung dieser Angelegenheit vom Bericherstatter gesagt worden, die Regierungsparteien hätten sich auch mit dieser Frage interparteilich befaßt, doch sei das Eingehen auf diese Vorschläge gescheitert, da das Finanzministerium wegen der schwierigen Durchführbarkeit entschieden widersprochen hätte. Ich meine, in einem Staate, wo die Finanzverwaltung imstande ist, die kompliziertesten Steuern mit einer Promptheit einzutreiben, wie es jetzt geschieht, muß man auch imstande sein, für die kleinsten Hausbesitzer Steuerleichterungen herbeizuführen, die auch dieser Gruppe der Staatsbürger die Möglichkeit des Auskommens erleichtern. Das ist leider auch eine Frage, die eigentlich lediglich vom sozialen Gesichtspunkt und vom Gesichtspunkt der Klärung der Meinungen und des Abwägens der Interessen nach dem größeren oder geringeren Bedarf entschieden werden sollte, in welche aber leider politische Momente hineinspielen.

Der Vorredner hat gegenüber dem zweiten deutschen Redner die Klagen der èechischen Minderheiten in den Grenzgebieten, wie er sagte, in unseren deutschen Siedlungsgebieten, wie wir sagen, auf die Tagesordnung gebracht. Ich erkläre, es ist angesichts der Dinge, die wir wissen, ein Zynismus, wenn man noch von der Bedrückung der èechischen Minderheiten spricht. Sollen wir vielleicht unsere 112 Toten als Zeugen aufmarschieren lassen, wer in unseren Gebieten bedrückt wird? Ich selbst bin Zeuge, wie in einer deutschen Stadt, in Aussig, ein Abgeordneter - es ist meine Wenigkeit - der in einem Gasthausgarten den Versammelten in zwei Sätzen ein Versammlungsverbot, das erzielt wurde durch das Verbot der Iegionäre, durch einen Terrorakt der Legionäre, mitgeteilt hat, von einer von den Legionären angeführen Horde überfallen und am Leben bedroht wurde. Das war im Juli des vergangenen Jahres, und bis heute ist nichts geschehen, um diejenigen herauszugreifen, die in unseren deutschen Gebieten, Herr Myslivec, so terrorisiert, vergewaltigt und bedrückt werden. Es ist bedauerlich, daß in diesem Staate auch die ganze Wohnungsfrage ein Politikum wird. Das begann in dem Augenblicke, wo man die Sache wieder in Konventikeln aushandelte und ausknobelte, und das setzt sich fort in den Bestimmungen, die in diesem Gesetze enthalten sind.

Zuerst einmal die Ausweisungen. Wir wiss en, daß es gar kein Zufall ist, sondern daß die Bestimmung, daß der Mieter gekündigt werden kann, wennn er aus dem Gebiete der Republik ausgewiesen wird, mit den jetzigen politischen Ausweisungen sicherlich in einem untrennbaren Zusammenhange steht, daß ein neues: "Laßt, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!" vor den Pforten, vor den Toren der Republik aufgestellt wird. In der Novelle zum Gesetze, über außerordentliche Wohnungsmaßnahmen, ist eine Best immung enthalten, welche den Staatsbeamten nach der Willkür der Behörden verpflichtet, seine Wohnung, wenn er versetzt wird, aufzukündigen, oder auch nicht, wie es die Behörde will. Das hat keinen anderen Zweck, als in den deutschen Gebieten die An siedlung èechischer Beamten - genau so wie es, wie wir es schon wissen, in der Slowakei bei den Slowaken und den Magyaren der Fall ist - zu forcieren und zu unterstützen, ohne Rücksicht darauf, ob der Betreffende auch den Willen, die Lust und die Neigung hat, sich in das Gefühlsleben der Bevölkerung einzuleben und dort nichts anderes zu sein, als der Vertreter des Staates, in Wirklichkeit aber der Vertreter einer chauvinistischen Výborgesellschaft ist, wie bei uns, wo sogar die Erklärungen und Versprechungen der Regierung durchkreuzt werden von dem Willen eines ganz geringfügigen und kleinen Nationalausschusses, der sich die Herrschaft in unseren deutschen Städten anmaßt.

Kollege Myslivec hat die Berechtigung unserer Klagen über die mangelnde Bauförderung bezweifelt. Das Programm, das ver wenigen Tagen von der Regierung in den èechischen Blättern veröffentlicht wurde, zeigt uns, daß in unseren Gebieten nichts anderes als Kasernbauten geplant sind. Von einer wirklichen Bauförderung ist keine Rede. Es ist von dieser Stelle aus von deutschen Rednern meiner und anderer Parteien wiederholt gesagt worden, daß bis zum heutigen Tage aus den vielen Millionen, die zur Förderung der Baubewegung verwendet wurden, no ch keine einzige deutsche Gemeinde auch nur einen Heller an Barsubvention erhalten hat. Es hat noch kein èechischer Minister bisher die Kourage aufgebracht, uns zu widersprechen und eine einzige deutsche Gemeinde zu nennen, die einen Heller Ba rsubvention erhalten hätte. (Výkøik: Und die unbeantworteten Interpellationen!) Unsere Interpellationen bleiben unbeantwortet. Wir wissen ganz genau, warum. Und daß wir uns mit paar Versprechungen von Zinsengarantie, die auch nicht eingehalten werden, nicht abspeisen lassen, ist begreiflich. Wenn aber unsere Klagen unwahr sind, dann haben es die Herren einfach. Nehmen Sie den Beschlußantrag an, in welchem die Regierung verpflichtet wird, diejenigen Gemeinden, Körperschaften und Baugenossenschaften zu veröffentlichen, die bisher in der Èechoslovakei Barsubventionen erhalten haben, und Sie werden von uns allen das Bangigkeitsgefühl wegnehmen, daß auch die Wohnungsfürsorge einseitig zu nationalen Zwecken verwendet wird.

Wir haben in unseren deutschböhmischen Gebieten ein stagnierendes Baugewerbe und viele Bauarbeiter, denen die Regierung, allerdings nur in sehr unzureichendem Maße, hie und da doch die Arbeitslosenunterstützung zahlen muß. Es werden in unseren Gebieten Staatsbauten aufgeführt, aber fast alle erhalten Prager Baumeister, die mit ihren Leuten herauskommen, während der Großteil unserer Leute sich die Nase abwischen kann. Ich bitte, den Bau eines Bergarbeiterrepräsentationshauses, das kürzlich in Brüx gebaut wurde, bekam kein Baumeister aus der Umgebung; aus Königgrätz mußte der Baumeister herbeigezogen werden, bloß damit der èe hische Offerent den Bau erhalte. Diese Dinge kennt unsere Bevölkerung, sie weiß alle Erklärungen und Versprechungen von Regierungsseite und alle Anschauungen und Behauptungen von der anderen Seite über die Gerechtigtkeit gegenüber den Deutschen wohl einzuschätzen.

Wir stimmen nach unserer sozialen Anschauung für den Grundsatz des Mieterschutzes. Wir verlangen aber auch eine gerechte Neuordnung des ganzen Gebäudesteuerwesens und erneuern unsere begründeten Beschwerden, daß auch das so wichtige soziale Problem der Wohnungsfürsorge in diesem Staate zur einseitigen Förderung èechischer Zwecke und zur Hinansetzung der Interessen unserer deutschen Bevölkerung verwendet wird. Wollen Sie uns beruhigen, wollen Sie uns eines Besseren überzeugen, Sie haben die leichte Möglichkeit hiezu, indem Sie den Nachweis führen, wieviele Millionen bis heute für deutsche und wieviele Millionen für èechische Baugenossenschaften und Gemeinden verabfolgt wurden. Ich bitte, Herr Obmann Dubický und Herr Kollege Pik, stimmen Sie für unsere Resolution, überzeugen Sie uns eines Besseren! Aber ich glaube, da werden wir alte Juden werden. (Souhlas na levici.)

4. Øeè posl. Hausmanna (viz str. 132 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die in diesem Hause bisher geschaffenen Gesetze haben zwei besonders hervorstechende Merkmale. Die Gesetze, welche die Bevölkerung dauernd belasten, ihre Bewegungsfreiheit einschränken, sie der Willkür der Bürokratie ausliefern, sind unbefristet. Sie scheinen Ewigkeitsdauer haben zu sollen. Jene Gesetze aber, die das sozialpolitische Gebiet berühren, sind und werden - zumindest bisher - stets befristet. Diese Tatsache bekundet augenfällig die Zustände in der koalierten Mehrheit dieses Hauses. Die Vertreter der Besitzklassen in der Koalition vertreten gleich ihren Klassengenossen in der Opposition als obersten parteiprogrammatischen Grundsatz, die Lebensmöglichkeit der schaffenden Menschheit soweit als möglich herabzudrücken, den Schutz der Opfer des privatkapitalistischen Wirtschaftssystems auf ein Minimum einzuschränken. Die sozialistischen Parteien der Regierungsmehrheit, die es als ihre historische Aufgabe ansehen, in der jetzigen Koalition an der Leitung des Staates mitzuwirken, sind nicht so stark, besitzen nicht jenen Einfluß, um den Wünschen und Notwendigkeiten der werktätigen Bevölkerung bei Schaffung von sozialpolitischen Gesetzen jene Anerkennung zu verschaffen, die notwendig wäre. Nachdem jede Regierungsvorlage ein Kompromiß der Koalition, geradezu ein Rührmichnichtan ist, eine besonders zarte und wehleidige Pflanze darstellt, ist es bisher auch ausgeschlossen gewesen, irgendwelche Änderungen an einer solchen Vorlage herbeizuführen. Die sachlichsten und vernünftigsten Abänderungsvorschläge werden abgelehnt, selbst wenn den Koalitionsparteien nachgewiesen wird, daß der Gesetzentwurf Bestimmungen enthält, die in der praktischen Anwendung und Durchführung zur Unmöglichkeit werden, selbst wenn der Nachweis erbracht wird, daß das Gesetz Härten enthält, welche zur Unerträglichkeit, zur Vernichtung der wirtschaftlich Schwächeren führen müssen - es wird jede Änderung abgelehnt. Das ist der bisher geltende Vorgang gewesen, die bis jetzt geltende Auffassung bei der Koalition über die parlamentarische Verhandlunng von Gesetzesvorschlägen. Die Koalitionsparteien könnten sich deshalb ohne Furcht, zur Verantwortung gezogen zu werden, von jeder Verhandlung absentieren. Wenn unser Klub trotz der Aussichtslosigkeit in seiner sachlichen Mitarbeit fortfährt, so deshalb, um immer wieder auf die Unhaltbarkeit der Zustände und das die parlamentarische Würde verletzende System aufmerksam zu machen, aber auch deshalb, um die Demagogi, die insbesondere von den bürgerlichen Parteien bei den sogenan ten sozialpolitischen Gesetzen betrieben wird, von dieser Stelle aus aufzudecken. Nähert sich das Ende eines solchen befristeten sozialpolitischen Gesetzes, beginnt der Schacher über die Verlängerung und den Inhalt derselben. Deshalb war es stets die Regel, daß solche Verlängerungen auch stets Verschlechterungen für den wirtschaftlich Schwachen mit sich gebracht haben. Bei der zur Verhandlung stehenden Vorlage über den Schutz der Mieter sowie bei den anderen zwei Vorlagen ist die Koalition von ihrer bisher konsequent eingehaltenen Regel ebenfalls nicht abgegangen. Darüber kann die Koalition denkende Menschen auch damit nicht täuschen, wenn sie Loblieder auf ihre soziale Fürsorge und Einsicht anstimmt.

Durch die Vorlage sollen die Rechte der Hausbesitzer wesentlich erweitert und der Schutz der Mieter bedeutend eingeschränkt werden. Im § 12 werden taxativ alle jene Möglichkeiten aufgezählt, nach welchen die Haubesitzer über das in den §§ 9 und 10 festgesetzte Maß des Mietzinses hinausgehen können, eine Perspektive für die Hausherren, mit der sie zufrieden sein könnten. Alle diese neuen Belastungen der Mieter sollen in einer Zeit gemacht werden, wo beinahe schrankenlos der Lohnund Gehaltsabbau durchgeführt wird, wo Zehntausende monatelang arbeitslos sind, andere Zehntausende kurz arbeiten, in einer Zeit, wo außerdem von einer Verbilligung der Lebenshaltung nicht gesprochen werden kann. Die Kündigungsgründe, die als wichtig angesehen werden sollen, werden bedeutend vermehrt. Wer 24 Stunden nach erfolgter Mahnung den Mietzins nicht zahlen kann, läuft Gefahr, auf die Straße gesetzt zu werden. Die Zwangslage, den Mietzins zum festgesetzten Termin oder zur Mahnungsfrist nicht zahlen zu können, tritt naturgemäß infolge der andauernden Krise öfters in Erscheinung. Daß die Opfer dieser Bestimmung nur die Ärmsten der Armen, die Arbeitslosen und Kurzarbeiter werden müssen, ist für jedermann klar. Die Not, das Elend dieser Menschen bleibt unberücksichtigt, dafür bringt man der angeblich schweren Lage der Hausbesitzer besonderes Verständnis entgegen.

Ein wichtiger Kündigungsgrund ist ferner auch gegeben, wenn der Mieter aus dem Gebiet der Èechoslovakischen Republik ausgewiesen wird. Die Familienangehörigen eines Ausgewiesenen verlieren durch die Ausweisung nicht bloß den Ernährer, es besteht auch die Gefahr, daß sie nach Recht und Gesetz wohnungs- und obdachlos werden. Weder die Regierung, noch die Mehrheitsparteien scheinen daran zu denken oder gedacht zu haben, daß es auch èechoslovakische Staatsbürger gibt, die im Ausland leben und daß von den Regierungen dieser Länder analoge Gegenmaßnahmen geschaffen werden könnten.

Ein weiterer Kündigungsgrund ist gegeben, wenn der Mieter die Wohnung dringend für seine verheirateten Kinder braucht. In dieser Bestimmung kommt besonders klar zum Ausdruck, wie verschiedenartig die Bürger dieses Staates gewertet werden, welch ein Unterschied zwischen Besitzenden und Besitzlosen gemacht wird. Die Schöpfer dieses Gesetzes scheinen nicht zu wissen oder nicht wissen zu wollen, daß es Tausende von Arbeitern und Angestellten gibt, die ebenfalls verheiratet sind und keine Wohnung finden können, Kinder haben, die ehelichen wollen, jedoch nicht können, weil selbst das bescheidenste Obdach fehlt. Für den Hausbesitzer, der Vertreter und Anhänger des heutigen Wirtschaftssystems ist, mag es unfaßbar scheinen, daß er nicht frei über seinen Besitz verfügen darf, daß er selbst seinen Kindern nur unter bestimmten Voraussetzungen in seinem Hause Unterkunft geben kann. Gemessen an der Not der Mieter aber erscheint diese zwangsläufig auftretende Unannehmlichkeit nur als ein Beispiel, unter welch schrecklichen und schauderhaften Verhältnissen Mieter zu wohnen gezwungen sind.

Das Bürgermeisteramt Bilin hat durch eine Wohnungsinspektion 64 bewohnte Räume besichtigen lassen. Die Inspektion hat festgestellt, daß die Räume ein Flächenausmaß von 784 m2 haben und daß sie von 316 Personen bewohnt werden. Auf jede Person entfallen also 2·5 m2 Bodenfläche. Der Bericht des Stadtarztes über die Räume lautet: Gewölbe, Waschküchen, direkt am Mühlgraben, sehr naß, Wasser unter dem Fußboden, sanitätswidrig, dumpfig, Wasser dringt durch die Decke, Gartenhäuschen ohne Fenster, feuchte, dumpfe Keller, Dachzimmer mit Bretterverschlag, naß, beim Abort, mit Zementboden u. s. w. Bringt jemand den Mut auf zu behaupten, daß dies nur eine Biliner Erscheinung ist? Die Regierung möge veranlassen, daß in allen Städten und Industrieorten solche Wohnungsinspektionen durchgeführt werden. Noch viele solcher grausiger Bilder würden entstehen. Das Bestehen dieser Tatsache ist ein Verbrechen an der arbeitenden Bevölkerung, bedeutet langsames Siechtum, Krankheit und vorzeitigen Tod.

Es ist zwecklos, alle sachlichen und wohlbeg ündeten Einwendungen hier zu wiederholen, die gegen jede Einschränkung und Minderung des Mieterschutzes sprechen. Unser Klub hat im sozialpolitischen Ausschuß sachgemässe Anträge eingebracht. Ohne irgend eine Begründung wurden sie alle abgelehnt, nur ein Ausschußm itglied, und zwar Kollege Biòovec hatte den Mut, dazu offen Stellung zu nehmen und seine Meinung dazu zu sagen. Er nannte unsere Anträge demagogisch. Den Beweis für seine Behauptung ist er freilich schuldig geblieben. Er hat sich auch scheinbar nicht erinnert, daß in seiner Behauptung im Ausschuß ein best immter Widerspruch zu den Mitteilungen liegt, die im "Právo Lidu" zu lesen gewesen sind. "Právo Lidu" hat nämlich verkündet, daß die èechischen Sozialdemokraten viel weitgehendere Dinge bei der Schaffung dieser Vorlage durchzusetzen versucht haben, als unsere Anträge im Ausschusse besagten; ein Widerspruch, den sich wohl jedermann dann selbst erklären kann. Die Regierung und die Mehrheitsparteien bauen das Mieterschutzgesetz systematisch ab. Der Abbau wird durch das zu schaffende neue Gesetz noch etwas verschleiert. Was durch dasselbe im Interesse der Hausbesitzer noch nicht klar ausgesprochen wird, soll durch andere gesetzliche Maßnahmen erreicht werden, die ja ebenfalls heute zur Verhandlung stehen. Das Los Tausender Mieter wird dadurch bedeutend verschlechtert.


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