Ètvrtek 6. dubna 1922

Es hat aber die ganze Zwangsgesetzgebung auch nach anderer Richtung hin schweren Schaden gebracht. Schauen Sie einmal diese Wohnungen an, wo die Leute zwangsmäßig eingemietet worden sind und da sind Hunderte von Fällen in einem Ort. Es hat sich ein derartig unerquickliches Verhältnis zwischen Hausbesitzer und Mieter ergeben, daß heute das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im ärgsten Lohnkampf geradezu als ein friedliches bezeichnet werden muß im Vergleich zu dem Verhältnis zwischen dem Mieter und Hausbesitzer. Das kann man sich daraus erklären, daß wir heute auf beiden Seiten Kampfansagen haben. Kommen wir nicht in der nächsten Zeit, heißt es auf der einen Seite - ich habe das in Besprechungen von kommunistischer Seite gehört - zu einer tatsächlichen Entrechtung des ganzen Hausbesitzes, d. h. zur Überführung des Besitzes in unsere Hände, so werden wir Euch im Parlamente zeigen, daß wir allein das Recht haben in diesem Staate. Auf der anderen Seite, auf der Seite der Hausbesitzer, heißt es: Wenn Ihr nicht unseren Wünschen in der nächsten Zeit schon entsprechet, so werden wir eine eigene Partei der Hausbesitzer bilden. Und möglicherweise werden wir in der nächsten Zeit tatsächlich hier zwei Bankreihen nur von der Partei der Hausbesitzer gefüllt sehen. Unmöglich ist das selbstverständlich nicht. Denn gerade eine Partei, welche über zwei Millionen Personen in einem Staate verfügt, kann natürlich eines Tages, wenn sie gedrosselt und gepreßt wird, auch ihre politische Macht nach der Richtung hin ausüben, daß sie sich als politische Partei konstitutiert.

Nun sehen wir aber auch selbstverständlich bei dem ganzen Zwangsgesetz vor allem den Wohnungswucher, diese Pflanze, welche ja immer gedeiht, wenn es sich um Zwang handelt, blühen und wachsen, daß es eine Freude ist. Ich selber bin in der angenehmen Lage, Wohnung suchen zu müssen, und zwar durch das Gesetz, das ich heute mitbeschließen werde. Denn mein Hausherr will seine zwei Kinder in seinem Hause unterbringen, u. zw. in der Wohnung, die ich heute bewohne. Ich muß ihm Recht geben, denn er will seine Kinder in seinem Hause unterbringen. Aber ich muß eine andere Wohnung haben. So gehe ich denn auf Wohnungssuche. Was hat sich da ergeben? Ich komme in ein Haus, da finde ich eine Wohnung, die zur Verfügung steht. Der Betreffende bietet mir auch noch die Möbel dazu an, wenn ich ihm 100.000 Kè gebe. Die Wohnung hat 4 Zimmer, denn ich habe zwei erwachsene Kinder. Ich komme in ein anderes Haus, wo auch eine Wohnung zu haben ist. Ich bekomme sie, aber nur wenn ich sie für 10 Jahre miete, den Wohnungszins auf das Dreifache hinaufsetze also ungefähr 100.000 Kronen auf einmal bar bezahle. Das ist Wohnungswucher in der ärgsten Weise, und ich weiß, daß die Betreffenden in diesem Falle zu verurteilen sind, die derartige Forderungen an den Mieter stellen. Aber ich bin mir auch dessen bewußt, daß dieser Wohnungswucher nur getroffen werden kann, wenn man diese ganze Frage wirklich an der Wurzel anpackt, d. h. wenn wir auch hier im Wohnungsbau und Mietwesen zur freien Wirtschaft langsam und stetig zurückkehren.

Leider, meine sehr Verehrten, hat der Staat hier selbst uns ein gutes Beispiel gegeben. Denn überall, wo wie in Nordböhmen - ich höre, daß es auch in Prag nicht anders ist - der Staat Wohnungen für seine Beamten sucht, baut er nicht selbst Wohnungen, sondern er fordert diese Wohnungen von den Privaten, welche dort Wohnungen besitzen. Ein solches Beispiel haben wir in der letzten Zeit in Gablonz erlebt. Sie wissen, als der Bürgermeister von Gablonz sagte "Wir haben keine Wohnungen", hat das zu einem sehr bösartigen Konflikt zwischen den Regierungsstellen und dem Exporthandel von Gablonz geführt, woran beide Teile im übrigen vielleicht heute unschuldig sind. Auch in anderer Weise arbeitet der Staat eigentlich gegen die Interessen des Ausgleichs. Hören Sie z. B. die Klage von Krumau. In Krumau, einem kleinen Städtchen, siedelt man heute 300 Mann Militär mit 100 Pferden an, und verlangt von der Bevölkerung, wie es in einer Interpellation auch dargelegt wurde, 14 Wohnungen für Offiziere. Ja, es ist nicht möglich, daß die Stadt derartiges von heute auf morgen aufbringen kann und es müßten hier alle Staasbehörden zusammenarbeiten, um derartige Übelstände nicht aufwachsen zu lassen.

Auch im Punkte der Kapitaldrosselung können wir dem Staat eigentlich nur Vorwürfe machen. Die Stadt Reichenberg z. B., wo ich zu Hause bin, will Wohnungen bauen und sie hat sich nach dem Bauförderungsgesetz beim Staate um die Garantie beworben. Sie hat die Garantie für 5 Millionen bekommen. Sie sucht nun das Kapital, und zwar bereits ein volles Jahr lang, und kann die 5 Millionen nicht auftreiben. Denn sie rechnet sich zu guterletzt aus, daß, wenn sie den Umweg der Lombardierung über die eigene Sparkasse wählt, die wegen der Kriegsanleihe keine eigenen Mittel hat, wenn sie den Umweg über die Landesbank macht, daß sie das Geld so teuer bekommt, daß eine Zweizimmerwohnung für Arbeiter 4500 Kè kosten würde. Es ist sehr wahrscheinlich, daß wenn man ein Haus mit 35 Wohnungen baut, die Arbeiter nicht in dieses Haus einziehen werden, weil sie 4500 Kè für eine Wohnung von 2 Zimmern nicht auslegen werden. Die Kapitaldrosselung fängt aber beim Staate, und zwar bei der Finanzverwaltung des Staates an. Denn er hat uns zwar schon die Zusage gemacht, daß er sich mit der Frage der Kriegsanleihe beschäftigen wird, aber wir sehen noch keine Erfüllung. Wir glauben nicht daran, daß es früher möglich sein wird, überhaupt die Baubewegung in den einzelnen Orten in geordnete Bahnen zu bringen, bevor nicht diese Frage gelöst ist. Denn die Sparkassen waren die Institute, welche als Kreditinstitute in solchen Fällen in Betracht gekommen sind, nicht die Banken, die ja zumeist eigentlich ganz anderen Kredit gaben. Sie können keinen langfristigen Kredit geben, es muß das Geld aus den dauernden Einlagen und Reserven dieser Sparkassen geschöpft werden, damit man es für Bauzwecke verwenden kann. Das ist naturgemäß. Ich habe noch niemals gehört, daß eine Großbank ich übermäßig dafür interessiert hat, für langfristigen Baukredit Geld herzugeben. Wir müssen also hier unbedingt darauf drängen, daß diese Institute, die gerade für die Bautätigkeit die allerwichtigsten sind, also unsere Sparkassen, von der Last, die heute furchtbar auf ihnen lastet, befreit werden, und daß alle diese Fragen, die hier schon hundertemal besprochen worden sind, aber zum hunderterstenmal hier besprochen werden müssen, die Kriegsanleihe, die Vorkriegsrenten und alle diese anderen Forderungen baldigst günstig erledigt werden.

Weiter ist das Prinzip, das hier der Staat befolgt, ungesund. Schauen Sie sich die Verordnung bezüglich der Konskription der ausländischen Forderungen an, die wir heute in den Zeitungen lesen. Deutsch ist diese Verordnung noch nicht veröffentlicht worden, trotzdem sie sich zum Großteil auf deutsche Gläubiger in England bezieht. Bis zum 16. April soll der Mann die Forderungen dem Staat mitteilen, sonst verfallen sie zugunsten des Staates. Ja, ich bitte, meine Herren, Sie haben bis zum heutigen Tage noch nicht einmal den deutschen Verordnungstext herausgegeben und Sie wollen gewissermaßen bis übermorgen schon dem Manne des Geld wegnehmen, wenn er nicht die rein in èechischer Sprache herausgegebenen Formularien ausgefüllt hat. (Posl. Böhr: Und das ist doch nicht bloß in England, sondern auch in anderen Staaten!) Und da kommt das zweite Prinzip, das zwar nicht hieher gehört, aber es ist gut, wenn es gerade durch einen Zwischenruf erwähnt wird. In dieser Verordnung ist merkwürdigerweise nur England genannt, aber nicht die Schweiz und nicht Holland. Nun sollen bekanntlich in der Schweiz und in Holland ganz bedeutende Kapitalien aus der Èechoslovakei liegen, die ganz bedeutenden Männern in der Èechoslovakei gehören und man fragt sich vergebens: Warum wird England in dem einem Falle so bevorzugt vor einem Lande, wo man ohnedies bereits die Frage vollständig geklärt hat und genaue Aufzeichnungen hat, und warum vergißt man ganz die anderen zwei Länder mit einzubeziehen? Das nur nebenbei.

Wir müssen zurückkehren zu dem gesunden Prinzip der freien Wirtschaft, also auch die Kapitaldrosselung muß vollständig aufhören. Leider ist darauf hinzuweisen, daß der vorliegende Gesetzentwurf mit untauglichen Mitteln versucht, dieses Problem zu lösen. Wir werden wohl daran festhalten müssen, daß wir hier von heute auf morgen nicht zur freien Wirtschaft zurückkehren können, denn es hat sich der Abbau in dieser Frage zu lange Zeit gelassen. Wir brauchen also Übergangsbestimmungen bezüglich der Kündigung. Aber, meine Herren Anwesenden, überlegen Sie sich doch ei nmal, ob Sie hier auch wirklich Zeit zur Überlegung gegeben haben, denn Sie haben in dem Entwurf, wie Sie ihn vorlegen, gewisse Dinge stehen lassen, die wir uns, auch wenn wir Zeit zur Überlegung hätten - wir haben sie leider nicht - nicht in dieser Weise ausgeführt denken können. Sie schreiben hinein, es kann jemand gekündigt werden, der kein eigenes Haus hat, wenn er nach der Ve rmögensabgabe 2 Millionen oder 1 Million Kronen ich glaube, das Endgültige waren 2 Millionen Kronen - besitzt. Dieser Mann, der für die Ve rmögensabgabe 2 Millionen angegeben hat, kann heute ein sehr armer Teufel sein. Bedenken Sie, der Mann hätte z. B. österreichische Werte besessen. Diese Werte sind für die Vermögensgabe mit 35% angenommen worden. Wenn er nur diese 2 Millionen in diesen Werten hat, so kann er möglicherweise heute überhaupt nichts besitzen oder Zinsen beziehen, die die Portokosten nicht lohnen; er wird aber trotzdem verurteilt, seine Wohnung aufgeben zu müssen, er kann gekündigt werden. Das ist nicht folgerichtig. Sie hätten so sagen müssen, daß derjenige, der ein großes Einkommen hat, und das kann ein Mann sein, der zur Vermögensabgabe überhaupt nichts bekannt hat, der also heute 400.000 bis 500.000 K Jahreseinkommen hat, heranoezogen werde und verpflichtet werde, sich eine Wohnung zu errichten. Wir haben diesbezüglich einen Antrag gestellt, und ich möchte es den Mehrheitsparteien sehr zur Erwägung geben, darauf einzugehen.

Wir kommen zur Frage des Mietzinses Da finde ich es nun eigentlich vollkommen unberechtigt, daß Sie in dem Entwurfe die Kleinwohnungen oder eigentlich die Besitzer von Häusern, welche zumeist Kleinwohnungen haben, in der Art und Weise schlecht behandeln, daß sie in Zukunft guten Grund zur Beschwerde haben werden. Denn wenn diesen Menschen bloß die 20 %, die sie schon heute hatten, auch nach dem neuen Gesetze zugestanden werden, so können sie bei ihrem Haus auch die anderen Wände einfallen lassen, aber sie können mit diesem Geld nichts anfangen. Sie können nicht weiter kommen, und ich halte es für eine Pflicht des Staates, daß er hier in demselben Augenblicke, wo er vielleicht im Interesse der darin wohnenden Personen die Miete nicht hinaufgehen läßt, sofort mit einer Ermäßigung der hauszinssteuer für diese Gruppe von Hausbesitzern eintritt. Wir haben da rum einen Resolutionsantrag gestellt, es solle bei den Kleinwohnungs-Hausbesitzern oder bei den Hausbesitzern, welche überwegend Wohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen vermieten, die Regierung sofort, u. z. noch in der Frühjahrssession eine Vorlage unterbreiten, damit die Hauszinssteuer für diese Häuser höchstens nur 10% des Mietertrages betrage. Die Hauszinssteuer beträgt jetzt ungefähr 12% des Ertrages, wenn es also 10% wären, so wäre die Ermäßigung verhältnismäßig klein. Es muß also hier unbedingt eine Ermäßigung eintreten, denn diese Personen haben dasselbe Recht, daß auch sie ihre Häuser wiederherstellen können, und Sie werden gesunde Wohnungen gerade für die Arbeiterschaft, gesunde Wohnungen für die kleinen armen Mieter überhaupt nur dann wieder finden können, wenn Sie auch diesen kleinsten Besitzern, die am meisten drangsaliert sind, durch eine gesetzliche Bestimmung ein entsprechendes Bene zuführen; das ist in dem Falle nichts anderes als eine Ermäßigung der Hauszinssteuer. Sie stehen heute auf dem Kompromißstandpunkt, daß man diese kleinen Mieten nicht steigern kann; ich bin nicht der Meinung, daß man das nicht kann, ich halte das für einen Fehler des ganzen Gesetzes, dem ich widerspreche; denn ich glaube, auch die kleinen Mieter leben heute, was die Wohnung anbelangt, über ihre Verhältnisse. Es ist ein hartes Wort, das man da ausspricht, aber man muß doch vergleichen: Wieviel hat er vor dem Kriege im Verhältnis zu seinem Einkommen für die Miete bezahlt und wieviel zahlt er heute? Es sind die Berechnungen schon hundertmal angestellt worden, daß er damals 10 bis 15% bezahlt hat, während er heute 3 bis 5% von seinem Einkommen für die Miete bezahlt. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.)

Allerdings, hier kommen wir zu einer großen Schwierigkeit, und da muß ich sagen, hat die Regierungskunst und die Kunst der Mehrheitsparteien vollständig versagt. Wenn man diese ungeheueren Aufgaben der Wohnungsfürsorge vor sich hat und zu allererst mit einem Beamtengehaltsregulierun sgesetz, mit einem Lehrergehaltsgesetz herausrückt und dann hinterher sofort als nächstes Gesetz eine Mietzinssteigerung für eben diese drangsalierten Lehrer und drangsalierten Beamten beschließen lassen will, so läßt sich hier ein Kompromiß nicht mehr finden. Und in dieser Situation befinden Sie sich ja leider. Sie haben ein Kompromiß ausgearbeitet, aber es ist, verzeihen Sie das harte Wort, keinen Heller wert.

Denn Sie werden hier keine Bauförderung erzielen. Sie werden hier auch keine Entwikklung und keine Verbesserung des Wohnungswesens erzielen, sondern Sie werden in der nächsten Zeit dieselben Klagen vom Hausherrenstand und vom Mieterstand wieder zu hören bekommen, wie Sie sie bisher gehört haben. Und sie werden in verschärfter Weise kommen, weil auf beiden Seiten Lasten auferlegt worden sind und auf der andern Seite Wünsche nicht erfüllt worden sind, was zu einer dauerhaften Regulierung nicht führen kann.

Hier komme ich zu einem Fehler der Vorlage, der meiner Ansicht nach ein Hauptfehler der ganzen Vorlage ist. Er besteht darin, daß dieses Gesetz zu kurzfristig gemacht ist. Zugegeben, Sie wollen nicht mehr als 50 bis 60 % dem Hausbesitzer bewilligen. Ich kann das als Übergangsbestimmung anerkennen, aber Sie hätten dem Hausbesitzer heute schon sagen müssen: In demselben Augenblick, als ich dieses Gesetz beschliesse, verpflichte ich mich, in einem Jahr oder einem halben Jahr denselben Zuschlag zu den Mietziusen neuerdings durchzuführen. Dann wäre die Kalkulation für alle diejenigen Menschen möglich, welche dem Wohnungsbau Kapital zuführen wollen. Denn lauben Sie mir, ich bin auch der Meinung, daß Kapital vor handen ist. Wir werden das Kapital aus allen Schlupfwinkeln herauslocken müssen, aber wir können es nicht dadurch herauslocken, daß wir ihm nicht sagen, wie es endgültig seine Verzinsung im Wohnungsbau finden wird. Das wird in der Vorlage verschwiegen. Es wird nur gesagt, was im August und November gemacht wird, nicht aber auch, was im nächsten Jahr gemacht werden soll. Und das ist einer der Hauptfehler der Vorlage.

Ein weiterer Hauptfehler ist die Frage des verlorenen Bauaufwandes, die bereits einer der Vorredner von deutscher sozialdemokratischer Seite hier berührt hat, eine Frage, die in diesem Entwurfe vollständig unzureichend berührt wird. Ich bin der Meinung und darauf möchte ich gerade auch die Herren von der Arbeiterseite, von der sozialdemokratischen Seite, aufmerksam machen - ich habe dieser Meinung wiederholt Ausdruck gegeben und habe auch in einem Artikel, den ich schon zu Weihnachten geschrieben habe, versucht, die Frage des verlorenen Bauaufwandes in der Bevölkerung zu propagieren. Denn wir müssen die Mieter an Opfer gewöhnen - und es ist ein schönes Wort, das von deutscher sozialdemokratischer Seite gesprochen wurde, wenn gesagt wurde: Wir sind zu Opfern bereit. Gewiß, ich glaube daran, und ich glaube, daß auch auf der anderen Seite die Besitzer zu solchen Opfern bereit sein müssen. Walle müssen jetzt nach dem Kriege, um wieder in die alten Verhältnisse, das heißt in wrtschaftlich ausgeglichene Verhältnisse zu kommen, Opfer bringen, ob es Besitzer sind oder nicht, Vermieter oder Mieter ob es Arbeitende sind oder Unternehmer, die Opfer müssen auf allen Seiten sein. Aber es muß auch ein klares, sicheres Ziel sein, und das klare, sichere Ziel kann ich nur darin finden, daß man auch hier wirklich durch Abbau auf der einen Seite und druch entsprechende Erhöhung auf der anderen Seite den Mietzins in den neuen Häusern dem Mietzins in den alten Häusern annähert, bis sie sich in einem gewissen Gleichgewichtszustand in der Mitte gefunden haben. Das sind leider nicht 60 %, sondern ein höherer Prozentsatz, und dieser höhere Prozentsatz wird als Opfer übernommen werden müssen. Es wird aber auch der Hausbesitz für den verlorenen Bauaufwand, also zur Neuherstellung von Wohnungen, einen Teil dieses Prozentsatzes unbedingt tragen müssen. Das hätten wir eben heute sagen und klar aussprechen müssen. Dann könnte man dieser Vorlage eine erhöhte Bedeutung zumessen.

Es bleibt also nichts anderes übrig, als das endgültige Ziel zu betonen, das nur in der Wiedereinführung einer freien Wirtschaft auch im Wohnungswesen liegen kann. Dann werden wir das Wohnungselend vielleicht mildern können, die Bautätigkeit verbessern können. Wir werden dann weniger Arbeitslose haben und es wird endlich die Freude am Besitz, die in der letzten Zeit sehr ins Wanken geraten ist, wiederkehren, weil sie im Wirtschaftsleben notwendig ist. Wenn wir auf diesem Standpunkt angekommen sind, dann erst wird die soziale Frage der Wohnungsfürsorge an uns herantreten, denn dann erst kommen wir dazu, gesunde Wohnungen und hygienische Wohnungen zu schaffen. Nähern wir uns also sehr bald diesem Ziele, das darin besteht, die Kriegsfolgen für das Wohnungswesen zu überwinden. (Potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Witticha (viz str. 337 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Der zur Beratung stehende Gesetzentwurf trägt den verführerischen Titel "Mieterschutz", aber ich glaube, daß dies zu unrecht geschieht, da derselbe merkliche Zeichen eines Verlegenheitsaktes seitens der in der Koalition vereinigten Parteien trägt. Es ist jedenfalls kennzeichnend, daß in diesem Parlamente noch in jedem einzelnen Falle, wo es sich um eine soziale Vorlage gehandelt hat, diese Frage immer in der letzten Minute zur Beratung gestellt wurde, und zwar in einer Weise, daß die einzelnen Abgeordneten sich gar nicht über den Zweck und das Wesen der zur Beratung stehenden Vorlage im klaren waren. Der Wohnungsmangel ist ähnlich wie die wirtschaftliche Krise eine allgemeine Erscheinung des gegenwärtigen Zeitalters, trägt internationalen Charakter und ist natürlich, mit jenen Mitteln, die bisher von Seiten der Regierung zu seiner Bekämpfung in Anwendung gebracht wurden, nicht zu beseitigen. Aus diesem Grunde sind wir Sozialdemokraten uns darüber vollkommen klar, daß, solange ein Wohnungsmangel besteht, niemals ein gutes Mieterschutzgesetz zustande kommen wird. Wir glauben daher, daß der beste Schutz für die Mieter in der Erbauung sovieler Häuser läge, daß jeder einzelne Erwachsene in dieser Republik zu einer entsprechenden, angemessenen Wohnung kommen könnte. Wie wenig rationell jedoch noch nach dieser Richtung die Regierung bisher gearbeitet hat, das möchte ich kurz an einem Beispiel ausführen, indem ich den Antrag des Herrn Abg. Dr. Kramáø in der gestrigen Sitzung der Ersparungskommission zitiere, wo er sagte, daß für das laufende Jahr an Bequartierungskosten für die nach der Slovakei entsendeten Beamten im Eisenbahnfach 52 Millionen Kronen votiert werden sollen. Ich meine, wenn man die Beträge für die übrigen Staatsbeamten in Betracht zieht, so würde sich dadurch der Betrag mindestens vervierfachen, ja sogar verfünfachen und wenn die Regierung diese enorme Summe schon längst dazu verwendet hätte, um in der Slovakei entsprechende Wohnungen zu bauen, so würde das eine bedeutende Ersparung für den Staat sein. Wir vermissen ferner, daß die Regierung auch nach anderen Grundsätzen diesbezüglich die Initiative ergriffen hätte und es klingt wie ein blutiger Hohn, wenn im letzten Teil der Regierungsvorlage neuerdings davon gesprochen wird, daß die Regierung mit Rücksicht auf die durch die Erhöhung der Zinse sich ergebenden erhöhten Steuereinnahmen 30 Millionen Kronen bewilligt, die im Wege des Kredites erst eingebracht werden sollen, damit von diesem Betrage Wohnungen gebaut werden. Wir können uns erinnern, als im Vorjahre, im Monat März, die große Gesetzesvorlage angenommen wurde, das sogenannte große Baugesetz, daß davon gesprochen wurde, daß eine Milliarde Kronen ebenfalls im Wege einer Anleihe aufgebracht werden wird, wovon Wohnungen gebaut werden sollen. Ich glaube, es befindet sich noch niemand in der Republik in der glücklichen Lage, eine solche Wohnung zu besitzen, die von diesem Geld erbaut wurde. Die große Gleichgültigkeit der Regierung bezüglich dieser Aktion und der Belebung der Bautätigkeit muß umso befremdender wirken, wenn man einen Blick nach Österreich und nach Deutschland wirft, obwohl diese beiden Staaten nicht zur Gruppe der Siegerstaaten gehören, obwohl sie sich wirtschaftlich in einer viel schlimmeren Situation befinden, als die Èechoslovakische Republik, die so große, so reiche und mächtige Gönner und Taufpaten besitzt, - das beweist ja die Anleihe, die uns England bewilligt hat und die im Verlaufe von zwei Stunden gezeichnet wurde. Also ich meine, wenn man all das in Betracht zieht, können wir ruhig erwarten, daß die Regierung energischer die Initiative ergreifen würde, um die Bautätigkeit zu beleben. Unsere Bedenken gegen diese Vorlage richten sich im wesentlichen gegen die Bestimmungen der Kündigung, die Erhöhung der Mietzinse und schließlich dagegen, daß die Mieter trotz der ihnen aufgebürdeten bedeutenden Belastung kein Recht eingeräumt bekommen, in die Art der Verwendung der Gelder, in Bezug auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Erhebung höherer Beträge unter dem Titel Reparaturen und anderer Auslagen für das Haus auch nur im geringsten dreinzureden.

Im Sinne des § 1 kann die Kündigung durch das Bezirksgericht ausgesprochen werden, soferne ein wichtiger Grund vorhanden ist. Im Sinne des § 8 kann der Zins für die kleinsten Wohnungen mit dem Monat November bis 40% erhöht werden und für die Austragung der auf Grund der Wirksamkeit dieses Gesetzes entstehenden Streitfälle ist in jedem Falle das Bezirksgericnt zuständig. Nun, elf Punkte sieht die Vorlage für die Kündigung vor und ich glaube, es wird gewiß eine große Anzahl von Hausbesitzern geben, die im Rahmen dieser elf Punkte einen gewissen Rechtstitel finden werden, um auf Grund desselben gegen einen unliebsamen Mieter die Klage auf Kündigung einzureichen. Und die Erfahrung, zumindest soweit es sich um die Slovakei handelt, spricht dafür, daß sich genügend Richter finden werden, die dem Wunsch des Vermieters Rechnung tragen und dem Mieter die Wohnung ganz einfach kündigen werden. Wir erblicken daher in dieser Fassung einen großen Nachteil, wir erblicken darin die Möglichkeit, daß ein großer Teil der jetzigen Mieter namentlich aus der arbeitenden Klasse dadurch in die unliebsame Lage kommen wird, plötzlich auf die Straße gesetzt zu werden, umsomehr, als auch die Vorlage die Möglichkeit zuläßt, daß das bezirksgerichtliche Urteil tatsächlich durchgeführt werde. Das ist eine bedeutende Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand, denn es soll anerkannt werden, daß in der Slovakei die Fälle nur ganz vereinzelt dastehen, wo das bezirksgerichtliche Urteil, sofern es auf Kündigung lautete, tatsächlich durchgeführt worden ist. Nicht etwa deshalb, weil das Gericht besonders liberal wäre, sondern einfach deshalb, weil es die zwingende Notwendigkeit befahl, weil es keine andere Wohnung gibt, wo man einen solchen zu delogierenden Mieter unterbringen könnte. Diesbezüglich enthält dieses Gesetz nicht nur eine Lücke, sondern bedeutet direkt eine Gefährdung der Interessen weiter Schichten der arbeitenden Bevölkerung. Nun, meine Herren, betrachten wir, welche wi tigen Gründe die Gesetzesvorlage in Betracht zieht. Sie sagt z. B.: "Wenn der vereinbarte Mietzins nicht bezahlt wird." Das ist ein "wichtiger" Grund. Ich glaube, diese Fassung deutet darauf hin, daß die Herren Juristen, die diese Vorlage ausgearbeitet haben, das ganze Verhältnis der Miete und des Vermietens der Wohnung lediglich vom Gesichtspunkt des Interesses des Hausbesitzers und Vermieters betrachtet haben. Aber wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß das nicht nur unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Interessen zwischen dem einzelnen Mieter und dem Hausbesitzer zu betrachten ist, sondern daß das ganze ein öffentliches, allgemeines Kulturinteresse ist, und von diesem Standpunkt muß die ganze Frage behandelt werden. Ein weiterer "wichtiger" Grund zur Kündigung wird angeführt: "Wenn der Mieter oder ein Mitglied seines Hausstandes gröblich die Hausordnung verletzt, wenn sie durch ihr Benehmen im Hause berechtiges Ärgernis erregen." Nun, meine Herren, alle diejenigen, die das Mietverhältnis in einem Bezirke kennen, wo zumeist Arbeiterfamilien wohnen, werden wissen, daß den meisten Zwist zwischen Mieter und Hauseigentümer die unschuldigen unmündigen Kinder verursachen. Und wenn so ein Kind die Hausordnung nicht respektieren wird, wenn es sie gröblich verletzt oder der Hausherr in seinem Hausherrngefühl sich verletzt fühlen mag, dann wird das jedenfalls einen Grund bieten, den Arbeiter als Mieter zu kündigen und ihn auf die Straße zu setzen.

Des weiteren haben wir große Bedenken bezüglich der Erhöhung des Mietzinses, weil wir uns sagen, in der Zeit einer so ausgesprochenen Wirtschaftskrise muß auch die Frage der Erhöhung der Mietzinse vom allgemeinen wirtschaftlichen Gesi chtspunkt betrachtet werden. Darin pflichte ich den Herren vollkommen bei, daß auch die Hausherren momentan in einer sehr bedrängten Lage sind. Ich kenne gewiß Hausherren, welche sich ein oder zwei Häuser gekauft haben in der Annahme, sie würden davon im Alter leben können. Wir aber, meine Herren, wir können nicht dafür, daß eine solch große Umwälzung kam, daß die bürgerliche Kasse durch ihren verbrecherischen Akt der Kriegserklärung die arbeitende Bevölkerung in solch tiefes Elend gestürtzt hat! Daher verlangen wir Arbeitervertreter mit vollem Recht, daß die arbeitende Bevölkerung nicht allein und nicht ausschließlich dieses Elend trage, weil sie nicht dafür verantwortlich ist.

Ich will auch noch darauf hinweisen, daß in der Slovakei am 1. Jänner die Pensionsversicherung für die Angestellten in Kraft getreten ist, was eben falls durchwegs monatlich 45Kausmacht. Wenn nun der Mietzins ebenfalls verteuert werden soll und wenn obendrein die Arbeiter und Angestellten nahezu noch die gesamten Lasten der Reparaturen, Zinsheller, Wassergebühren usw. tragen sollen, so wird das nicht allein 40%, sondern 60 bis 70 % ausmachen. Und ich glaube, daß das Budget des Arbeiters oder Angestellten eine derartige Belastung zu ertragen absolut nicht imstande ist Die Folge wird daher sein, daß die Arbeiterschaft sich auf der ganzen Linie bestreben wird, das neuerdings wettzumachen in der Form einer Erhöhung der Gehälter und Löhne. Nachdem aber die Arbeitgeber grundsätzlich auf dem Standpunkt stehen, daß sie eine Erhöhung der Gehälter nicht vornehmen, so kann dies nur neuerdings die Folge haben, daß im Staate kolossale Katastrophen, kolossale Klassenkämpfe ausbrechen werden. Ob das Ihnen von der rechten Seite angenehm ist, darüber möchte ich mir nicht den Kopf zerbrechen, das möchte ich Ihnen überlassen. Wenn nun dem Mieter schon eine derartige Belastung auferlegt werden soll, so glauben wir ganz entschieden zur Wahrung seiner Interessen verlangen zu müssen, daß denselben auch das Recht eingeräumt werde zu prüfen, ob die Belasstung in dem einen oder anderen Falle notwendig ist und ob die Summe nicht etwa in anderer Weise erspart oder verringert werden könnte. Wir stehen daher auf dem Standpunkt, daß den Mietern ein Mitbestimm ngsrecht einzuräumen ist, dergestalt, daß sogenannte Mieterausschüsse eingesetzt werden. Wir halten das für umso berechtigter, da wir doch in einem Zeitalter der sogenannten Demokratie leben, und ich meine, es gehört auch zur Demokratie, daß die Arbeiter in dem Haus, wo sie wohnen und zu den Erhaltungskosten beitragen, ein Recht besitzen, dreinreden zu können.

Vom Gesichtspunkte der Slovakei möchte ich doch ganz besonders auf einen Punkt aufmerksam machen. Der Punkt 11 des § 1 hat für uns eine besondere bedeutung, allerdings nicht in der Fassung, wie er hier vorliegt. Darnach kann auch einem Mieter, der ein steuerpflichtiges Einkommen bis zur Höhe von 2 Millionen Kroen besitzt, gekündigt werden. Wir in der Slovakei haben eine große Menge, es handelt sich um zirka 40 Banken, die in der Zeit von 1919 bis auf den heutigen Tag sich dort placiet haben. Diese Banken haben ganze Häuser aufgekauft, Beamte untergebracht usw., mit einem Wort, sie haben für mindestens 100 Parteien Wohnungen in Anspruch genommen. Nun läge uns daran, daß eine gesetzliche Handhabe geboten würde, daß, wenn diesen Leuten gekündigt wird und sie die Kündigung nicht respektieren, ein Exekutivorgan da ist, um der Kündigung Geltung zu verschaffen. Die Herren, um die es sich hier handelt, die werden ganz einfach, wenn es nur der Hausherr wünscht, dem absolut keine Rechnung tragen. Denn wir haben Beweise, daß die Herren gesagt haben, wenn die Stadtgemeinde das oder jenes verlangt, so werde man ganz einfach ein Regiment Legionäre bringen, und die werden das ganze demolieren. So spricht man in Preßburg. Wir müssen daher verlangen - und da kommt uns eine diesbezügliche Resolution meines Genossen Dr. Haas zugute - daß die Regierung beauftragt wird, beim nächsten Zusammentritt des Parlamentes einen Gesetzentwurf vorzulegen, laut welchem die Beschlagnahme der Wohnungen neuerdings ermöglicht wird. Ich habe schon im Eingang meiner Rede gesagt, daß die Wohnungsverhältnisse in der Slovakei furchtbar sind. Es sind momentan der Behörde 100 Wohnungen angemeldet worden, von welchen amtlich festgestellt wurde, daß sie für Menschen unbewohnbar sind, aus dem einfachen Grunde, weil der Plafond oder eine Wand einstürzt. Das Bewohnen ist den Leuten nur dadurch möglich geworden, daß man die Wände mittels Holzbalken gestützt hat. Sie müssen sich vorstellen, wie angenehm es sein mag, wenn es hereinregnet oder der Mieter täglich und stündlich fürchten muß, daß seine Wohnung einstürzt. Wir haben leider in der Banffykaserne zirka 200 Menschen untergebracht, die zum Teil dort krank darnieder liegen, Kinder liegen in einer ganz einfacher Kiste, wo verfaultes Stroh darin ist, oder sie liegen bei der schwerkranken Mutter. Die Wohnungsnot in Preßburg ist auch deshalb so groß, weil es kein Siechenheim ibt, und auch die Spitäler viel zu klein sind. Vor einigen Tagen hat es sich zugetragen, daß ein Kranker im dritten Stadium der Tuberkulose in einem Raum lag, welcher von anderen Personen passiert werden mußte. Obwohl die Nähe dieses Kranken geradezu gefährlich war, war es wegen Raummangels im Spital nicht möglich, ihn dort unterzubringen. Ich will nun meinen Standpunkt zu dieser Vorlage kurz zusammenfassen. Wir halten diese Vorlage für eine bedeutende Verschlechterung des gegenwärtigen Rechtszustandes und befürchten, daß durch Ihre Gesetzwerdung die Mieter der schrankenlosen Willkür der Hausbesitzer ausgeliefert werden. Wir wollen auch bei dieser Gelegenheit nicht versäumen, die Aufmerksamkeit der Regierung auf das skandalöse Wohnungselend in der Slovakei und namentlich in Preßburg zu lenken, und wir verlangen, daß demselben durch umfassende Investitionen entgegengewirkt werde. Wir werden gegen diese Vorlage und für die Abänderungsanträge der Abg. Haas und Genossen stimmen. (Souhlas na levici.)


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