Ètvrtek 6. dubna 1922

Noch trauriger sieht es in den Kurstädten aus, wo der Besitz der Kurhäuser tatsächlich die Erwerbquelle für den Eigentümer gewesen ist. Auch diese Zeit hat abgewirtschaftet, und wenn wir in die deutschen Kurorte schauen, wir werden finden, daß die Katastrophe bereits hereingebrochen ist, daß man infolge des Ausbleibens des zahlungskräftigen Kurpublikums aus Deutschland, Deutschösterreich und Rußland dort von einer Ertragfähigkeit der Miethäuser nicht mehr sprechen kann. Es scheint, daß Ihnen das gerade gelegen kommt, weil die Živn osten ská banka im letzten Augenbli ck den Leuten Darlehen geben wird, und nach Aufkündigumg desselben werden die Leute in den meisten Fällen gezwungen sein, abzuwandern. So benützen Sie auch diese Gelegenheit, um die Èechisierung unserer deutschen Kurorte systematisch durchzuführen. Die Existenz des mittleren Besitzes ist untergraben, der Hausbesitzer ist der Helot in diesem Staate geworden. Wenn auch der Teuerung noch nicht ganz entsprechend, so haben sich die Einkommensverhältnisse durchschnittlich doch um mindestens 10 % als Minimum erhöht, aberbeiim Hausbesitz hat eine solche Erhöhung nicht stattgefunden. Und nun soll durch dieses neue Gesetz dem Hausbesitzer auch die Möglichkeit des Verfügungsrechtes genommen werden. Wenn mann heute von Bautätigkeit spricht und glaubt, daß durch derartige gesetzliche Maßnahmen diese gefördert werden wird, irrt man sehr. Die Aufstellungen Sachverständiger werden Ihnen zeigen, daß heute für die Errichtung von Zimmer und Küche ein Aufwand von 70.000 Kè notwendig ist und daß die Verzinsung dieses Betrages rund 4000 Kè erfordert. Aber es wird sich niemand finden, der für Zimmer und Küche und vielleicht für ein oder zwei kleine Nebenräume diese ganz gewaltige Mietzinssumme aufbringen kann. Schon früher, ich will Ihnen das als ehemaliger Obmann eines Hausbesitzervereines sagen, hat der Besitzer eines kleinen Wohnhauses von drei Zimmern, wenn er davon eines für sich benützte und die beiden übrigen vermietete, darunter gelitten, daß er voni diesem einen Wohnraum, den er benützte, die Reparaturkosten zu tragen hatte, während das Zinserträgnis vom zweiten Wohnraum der Staat forderte und das Zinserträgnis des dritten Wohnraumes für Gemeinde- und Schulumlagen aufgebraucht wurde. Es war schon damals eine Unrentabilität des Hausbesitzes vorhanden und Sie hätten durch entsprechende Maßnahmen dafür sorgen sollen, daß man gerade den kleinen Besitzern eine langfristige Steuerfreiheit gewährt, daß man ihnen Subventionen und unverzinsliche Darlehen gibt. Dann wäre wohl eine Belebung der Bautätigkeit erfolgt, aber nicht auf solche Art, wie Sie meinen. Für Sie ist es ja Hauptsache, daß Sie Ihr Gesetz unter Dach und Fach bringen und dabei die Majorität im vorhinein gesichert sei, daß der parteipolitische Standpunkt gewahrt ist und nicht allein das volkswirtschaftliche Interesse; das alles ist längst bekannt und daß der Kuhhandel bei Vereinbarung der einzelnen Bestimmungen nicht abnimmt, das hat sich ja heute erwiesen. Denn während wir die Debatte abführen, ist man über die Abstimmung, letzten Endes sogar über die Fassung einzelner Bestimmungen des Gesetzes noch nicht im Klaren, was ein ganz eigentümliches Licht auf die Gesetzgebung an und für sich wi rft. Wenn Sie nun glauben, daß Sie durch ihre staatlichen Garantien die Bautätigkeit heben, irren Sie sich. Für Ihre Garantien für Verzinsung und Amortisation, für die Annuitäten, gibt keine deutsche Bank und Sparkasse einen Pfifferling. Die Unterschrift eines einfachen Mannes ist den Banken draußen mehr Garantie als Ihre großtuerischen Gesetze, die den Luten zu Baukrediten verhelfen sollen. Es war schade um die Druckerschwärze, die sie für das Gesetz vom 11. März 1921 verwendet haben, das durch die Bauanleihe jenes Kapital aufbringen sollte, um die Bautätigkeit zu beleben.

Aber nun fragge ich: Was geschieht mit dem Erträgnis der Zwangsinvestitionsanleihe? Man hätte ve rmute, daß aus dieser Quelle die Gelder zur Bekämpfung der Wohnungsnot fließen werden; und nun sehen wir aber, daß tasächlich aus dieser Ivvestitionsanleihe vom Staate nicht weniger als 850 Millionen verwendet werden, um Staatsgebäude aufzuführen. Sie benötigeen für die Ministerien 20 Gebäude, für das Ministerium für Landesverteidigung allein hier in Prag 14 Gebäude. Sie benötigen für die Verzehrungssteuerabgabeämter 16 Häuser, für das Justizministerium 4 Gebäude. Wo sind eigentlich die Beträge, die Sie aufgewendet haben, um die erschreckende Wohnungsnot zu lindern? Ich will hier über die moralischen Nachteile der Wohnungsnot ni cht sprechen. Wo sind die Ziffern zu entdecken, die der allgemeinen Wohnungsnot Rechnung tragen sollen? Von èechischen Regierungskreisen wird immer ein besonderes Beispiel an Frankreich genommen. Sie vergöttern allle Verhältnisse, die in Frankreich sind. Warum aber besehen Sie sich nicht genau auch die gesetzlichen Maßnahmen, die Frankreich geschaffen hat, um die Bautätigkeit zu fördern? Beschämt müßten Sie da auf Ihre Ziffern blicken! Um die Wohnungsnot in Paris zu beseitigen, hat man in Frankreich einen Betrag von 850 Millionen nach èechi scher Währung aufgebracht, um für 24.000 Menschen Wohnungen zu schaffen, die in hygienischer Beziehung einwandfrei sind, hat man 4000 solcher Wohnungen errichtet. Sie aber verwenden denselben Be trag von 850 Millionen, um öffentliche Gebäude für ihre Ämter zu schaffen. Wer die Verhältnise in Wisn im alten Österreich gekannt hat, der wußte, in wie bescheidenen Verhältnissen dort die Ämter untergebracht waren, während es Ihnen beliebt, Ihre Ämter in Ma rmorpalästen und mit luxuriöser Einrichtung unterzubringen.

Durch den Mieterschutz wird nach unserer Meinung im Laufe der Zeit nur die Enteignung des Besitzes, wie ich bereits erwähnte, die Wegnahme des freien Verfügungsrechtes geschaffen. Die Verschuldung wird um so mehr eintreten, auch für den Fall, wenn Sie den Mietzins um 200% erhöht hätten. Auch in einer solchen Gesetzesform würde der Staat an den Hausbesitzer herantreten und die Hälfte des Erträgnisses abfordern, so daß der Hausbesitzer eigentlich nichts anders ist, als der Säckelwart, der für den Staat und die Ämter das Geld einhebt und überdies noch den Verdruß einstecken muß, der ihm aus dem Besitze an und für sich erwächst. Die Erfahrung wird Sie teuer zu stehen kommen, daß Sie mit diesem Zwangsgesetz nicht wenigstens den Versuch gemnacht hatten, auf dem Lande und in den Landstädten, vielleicht bis zu 3000 Einwohnern, den Mieterschutz aufzuheben. Sie hätten die Überzeugung gewinnen können, ob durch die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes, das doch auch zu den Zwangsgesetzen gehört, die Bautätigkeit gefördert, oder ob sie, wie bisher, weieer niedergehalten wird.

Wenn nun der èechoslovakische Staat als Universalerbe des alten Österreich von ihm nicht bloß die Aktiva übernonmen hat - bekanntlich wollen Sie nichts von den Passiven wissen -, scheint es, daß Sie trotz aller Entösterreicherung die alten Fehler, die alten Sünden und die alten Gebrechen übernommen haben. Weil Sie diese moralischen Passiven übernahmen, dürften Sie auch wohl im Laufe der nächsten Zeit dasselbe Schicksal erleben. Ihre Angst um den Bestand der Republik geht soweit, daß einzelne ihrer Verwaltungsorgane anläßlich eines Fackelzuges einen Turnwart, wegen eines aus vorsündflutlicher Zeit stammenden Lampions, auf dem ein Doppeladler angebracht war, zur Verantwortung ziehen und ihn monarchistischer Umtriebe beschuldigen. Während in anderen Staaten, z. B. im südslavischen, insbesondere in Belgrad, eine außerordentliche Belebung der Bautätigkeit ist, werden Sie gerade auch weiterhin auf diesem Gebiete insolange eine Stagnation haben, als nicht durch entsprechende Maßnahmen, durch Gewährung unverzinslicher Darlehen, durch Barsubventionen, es dem kleinen Mann, dem mittleren Besitzer möglich gemacht wird, zur Behebung der Wohnungsnot Wohngebäude zu errichten.

Wir haben in diesem Staate kein Recht, wir haben höchstens 20 Minuten Möglichkeit, um sagen zu können, was uns am Herzen liegt. Wir haben kein Recht und keine Macht, sich gegen Ihre Gesetze zu wehren. Daher rufen wir Ihnen zu: Sie tragen für diese Verhältnisse und Zustände die Verantwortung, Sie verschulden es, daß ein freies und friedliches Nebeneinanderarbeiten, ein freies Entfalten der Tätigkeit und des Lebens unmöglich wird. Ihr Werk in der Gesetzgebung ist verfehlt. Welche Zustände auch kommen, die Schuld dafür fällt auf Sie zurück. (Souhlas a potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Hausmanna (viz str. 324 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Wiederholt haben Vertreter unseres Klubs von dieser Stelle aus gegen die Gepflogenheiten der Mehrheitsparteien Protest und Verwahrung eingelegt, wie hier Gesetzesvorlagen der Beratung und Beschlußfassung zugeführt werden. Dieser Protest und diese Verwahrung muß heute wiederholt werden. Es ist ein unerhörter Vorgang, den man seitens der Mehrheitsparteien gerade bei diesem wichtigen Gesetz anzuwenden beliebt hat. Das Gesetz selbst war terminiert und man hätte annehmen können, daß während dieser Zeit die Regierungsparteien und die Regierung selbst Zeit genug gehabt hätten, um rechtzeitig eine Vorlage auszuarbeiten, damit es auch den Oppositionsparteien möglich wäre, rechtzeitig dazu Stellung zu nehmen. Die Vorlage ist aber erst am 4. April in den späten Nachmittagsstunden dem Abgeordnetenhause unterbreitet worden, am nächsten Tage sollte das Gesetz binnen einigen Stunden von den Ausschüssen durchberaten werden. Es ist nicht alles so gegangen, wie es sich die Mehrheitsparteien gewünscht haben. Was die Mehrheitsparteien machen, ist bisher stets gut gewesen. Mochte das Ergebnis der Verhandlungen in den Koalitionsparteien noch so absurd sein, mochte das Ergebnis eine Abnormität darstellen, mochte von den Oppositionsparteien noch so eindringlich darauf verwiesen werden, daß es praktisch undurchführbar sei, mochten die sachlichsten Einwendungen dagegen erhoben werden, es durfte kein Strich, kein Buchstabe daran geändert werden. Dieser nur in diesem Parlamente herrschende Zustand hat eine regelmäßige, beinahe mit automatischer Sicherheit wieder kehrende Begleiterscheinung. Es macht den starken Eindruck, daß gerade die sozialistischen Parteien in der Koalition in der Regel bei all diesen Kompromissen die Gebenden und die Vertreter der besitzenden Klassen die Nehmenden sind. Ja, man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, als ob gerade die proletarischen Parteien in der Koalition sehr oft viel von jenen Grundsätzen aufgeben, die wir sozialistische nennen. Dadurch erobern die bürgerlichen Parteien Position um Position und stärken dieselbe. Welche Motive die Vertreter der sozialistischen Parteien in der Mehrheit dazu veranlassen so vorzugehen, das kann wohl nicht ohne weiteres einwandfrei festgestellt werden. Der Gründe kann es wohl nur zwei geben: Entweder handeln diese Parteien aus opportunistischen Gründen wider ihre bessere Überzeugung, Erkenntnis, Gesinnung und Grundsätze, oder sind die Vertreter der bürgerlichen Parteien in der Koaition die Klügeren und verstehen ihre Interessen besser zu wahren. Das zur Beratung und Beschlußfassung vorliegende Gesetz zeigt diese be Tendenz. Den Armen wird genommen, den Besitzenden gegeben. Die Rechte und der Schutz der Mieter werden eingeschränkt und verklausuliert, die der Vermieter erweitert. Auch die Art der Verhandlung ist die gleiche. Wir haben erfahren müssen, daß alle unsere Anträge, obwohl sie dadurch bedingt waren, daß wir glaubten, gerade die Mieter - der Name des Gesetzes zumindest verlangt das - schützen zu wollen, besser als es im Entwurf vorgesehen ist, daß alle diese sachlichen und grundsätzlichen Anträge im Ausschuß glattwegs abgelehnt worden sind, und es ist wohl jetzt sicher, daß auch das Plenum des Hauses nicht anders handeln wird. Es gehört für alle Opp sitionsparteien eine besonders große Überwindung dazu, überhaupt an solchen Beratungen teilzunehmen, in dem Bewußtsein, daß man trotz der ehrlichsten Absicht mitzuarbeiten nur ein geduldeter Statist ist und bleibt.

Das Mieterschutzgesetz ist eines jener Zwangsgesetze, die der Krieg bedingte und die durch die wirtschaftlichen Ereignisse nach dem Kriege noch aufrecht blieben. Viele Mächte sind daran, dieses Zwangsgesetz aus der Welt zu schaffen. Insbesondere sind es die Organisationen, die sich die Hausbesitzer zur Wahrung ihrer Interessen geschaffen haben. Ihr Grundsatz ist, das freie Spiel der Kräfte solle wieder auf den Wohnungsmarkt gebracht werden. Der Nichtbesitzende, der Mieter würde dadurch in der jetzigen Zeit vollständig ihrer Willkür ausgeliefert sein. Jedes Zwansggesetz verlangt eine bestimmte Unterordnung von allen, die von diesem Gesetz betroffen sind. Das Mieterschutzgesetz hat das freie Verfügungsrecht der Hausbesitzer eingeschränkt. Dieser staatliche Eingriff war von Anfang an ein Greuel für die Hausbesitzer, der für sie nach ihrer Auffassung unerträglich ist.

Welche Gründe werden nun angeführt, um die Unmoral und Ungerechtigkeit dieses Gesetzes zu begründen? Zuerst der Einwand des Eingriffes in das Heiligste eines Besitzenden, des Besitzes selbst, dann die Unhaltbarkeit der gebundenen Mieten und als letzter und größter Trumpf wird angeführt, daß durch das Fallen des Mieterschutzes sofort die private Bautätigkeit einsetzen und dadurch die Wohnungsnot ein Ende haben würde. Man verweist dabei mit besonderer Vorliebe auf den Balkan. Serbien hat das Mieterschutzgesetz vollständig aufgehoben und nach Berichten, die man von dort zu lesen vermag, soll dadurch eine besonders lebhafte Bautätigkeit entstanden seib und die Wohnungsnot in absehbarer Zeit der Lösung zugeführt werden können. Man vergißt dabei, daß wahrscheinlicherweise nicht einzig und allein die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes die Ursache und der Grund der Belebung des Baumarktes gewesen ist, aber ganz abgesehen davon vergißt mn auch, daß die Mieter dort unter Verhältnissen zu leben gezwungen sind, die ein Mensch, der die Existenz der arbeitenden Klasse noch für berechtigt ansieht, für uns nicht wünschen kann.

Das Mieterschutzgesetz wäre vielleicht schon längst gefallen, es hat aber einen wesentlich anderen Charakter als alle die Zwangsgesetze, die uns durch den Krieg beschieden worden sind. Das Mieterschutzgesetz trifft die Interessentenkreise, Mieter oder Vermieter, nicht vollständig gleichartig. Wir haben ja heute schon in der Diskussion gesehen, daß insbesondere die bürgerlichen Parteien, die nicht so vollständig frei sind, wie die Agrarier, einen sehr schweren Standpunkt haben, hier überhaupt das Richtige zu treffen, um draußen vor der Wählerschaft bestehen zu können. Die Agrarier sind ja da offener und es war insbesondere der Herr Kollege Fischer, der eine sehr große Offenheit an den Tag gelegt hat. Wir haben bisher immer den Standpunkt vertreten, daß das Baugesetz, das hier beschlossen wurde, nicht so schlecht ist, daß keine Wohnungen gebaut werden können, wir haben vielmehr darauf hingewiesen, daß auch in den deutschen Gebieten gebaut werden könnte, wenn der nötige Kredit von den Geldinstituten zur Verfügung gestellt würde. Der Herr Kollege Fischer hat hier ganz offen erklärt - und wahrscheinlich weiß er es sehr genau - daß für diese Zwecke Geld von den deutschen Banken und Geldinstituten überhaut nicht hergegeben wird. Es ist das für uns ein offenes Geheimnis gewesen. Zu einem großen Teil ist die Haltung der deutschen Geldinstitute begreiflich, aus dem einfachen Grunde, weil sie ja durch die Politik, wie sie von der Regierung und den Mehrheitsparteien bisher betrieben wurde, ein Vertrauen zur Regierung nicht haben können. Ich erinnere an die Frage der Kriegsanleihe und andere Dinge mehr. Es läge sehr im Interesse der Bevölkerung, wenn die Regierung es tatsächlich ernst damit meint, die Baubewegung zu unterstützen, daß diese Frage ebenfallls einmal einer günstigen Erledigung zugeführt würde. Dann wäre es wahrscheinlicherweise auch bei uns möglich, für derartige Zwecke Kredite zu erhalten. Wenn die Regierung und die Mehrheitsparteien bei den heutigen Zeitläuften mit einer Mietzinserhöhung kommen und diese ausschließlich den Vermietern zuführen, in einer Zeit, wo der allgemeine Lohnabbau der Schlachtruf ist, wo die Regierung selbst mit gutem Beispiel vorangegangen ist, den Staatsangestellten die Gehälter zu kürzen, wenn man jetzt mit einer Mietzinserhöhung kommt, in der Zeit der Arbeitslosigkeit und der wirtschaftlichen Depression, diese Erhöhung einzig und allein den Vermietern zuwendet und dabei nicht das Übel selbst zu beseitigen versucht, so ist damit die Stellung der Mehrheitsparteien zu dieser Frage gekennzeichnet. Es ist die Auffassung, wie sie allgemein bei den bürgerlichen Parteien vorhanden ist, die dadurch zum Ausdruck kommt, die großen Lasten auf die Schultern der schaffenden Menschen zu wälzen, ohne daß dadurch irgendwie die Möglichkeit geschaffen wird, das Wohnungselend zu lindern. Die Arbeiter und Angestellten würden zweifellos trotz der wirtschaftlichen Not, in der wir alle zu leben gezwungen sind, zu Opfern bereit sein, wenn durch diese Opfer an die Beseitigung des Übels geschritten werden könnte. Es sollte und müßte für die Regierung und die Mehrheitsparteien nur eine Frage der Zeit sein, sich endlich einmal mit der Einführung der Wohnbausteuer, wie sie in Österreich und Deutschland Gesetz geworden ist, ebenfalls zu beschäftigen. Es bedeutet das zwar, gerade wieder von der gedrücktesten Klasse der Bürger dieses Staates Opfer zu verlangen. Aber es ist wohl heute schon klar, daß wenn allen diesen Menschen auseinandergesetztwerden kann, daß mit der Zeit durch Verwendung dieser Mittel zur Ausführung von Wohnhausbauten endlich einmal die große Wohnungsnot gelindert werden kann, daß dann alle die schaffenden Menschen Verständnis genug dafür aufbringen werden, um diese Opfer zu bringen.

Ich will mich nur noch mit einigen Ausführungen des Herrn Kollegen Keibl beschäftigen. Herr Kollege Keibl ist in seiner bürgerlichen Beschä igung Staatsangestellter. In jüngster Zeit ist er Arbeitervertreter geworden. Die Nationalpartei hat vor kurzem ebenfalls eine Arbeiterpartei in ihrer Partei geschaffen, eine Standesgruppe, wie sie durch einen Referenten getauft worden ist. Es ist nun gewiß sehr schwer, gerade für die Vertreter der bürgerlichen Parteien solcher Art hier zu diesem Gesetze Stellung zu nehmen, um draußen nicht in die Klemme zu geraten. Sehr offen hat Herr Kollege Keibl gesprochen; ob es draußen die Angesetellten ebenfalls so verstehen werden, ist eine andere Sache - daß dieses Gesetz, das hier zur Beratung und und Beschlußfassung vorliegt, ein dankenswerter Fortschritt ist. Ein Fortschritt also, weil die Rechte der Mieter besonders eingeschränkt werden, weil die Mietzinserhöhung grundsätzlich beschlossen wurde, und weil wahrscheinlicherweise gerade jener Stand, den er besonders liebt und vertritt, am meisten in Mitleidenschaft gezogen werden dürfte. Aber es ist begreiflich. Gerade an die bürgerlichen Parteien sind ja die Hausbesitzerorganisationen mit besonderem Vertrauen herangetreten und es steht ja auch gewiß fest, daß alle diese bürgerlichen Parteien den Hausbesitzern ihre vollste Unterstützung zugesagt haben. Das kann wohl ein Angehöriger einer bürgerlichen Partei, wie es beispielsweise die Agrarier sind, tun, die von dieser Frage wenig berührt werden, aber die Angehörigen der anderen Partei können das nicht so leicht. Deshalb dieser Eiertanz, den wir vorhin gesehen haben.

Ich will noch einige Worte zum Gesetze selbst sagen. Im § 1 werden die Gründe der Kündigung aufgezählt. Es heißt hier, daß nur aus zwingenden Gründen der Mieter gekündigt werden darf. Sie sind also taxativ aufgezählt. Das wäre recht schön und gut, wenn hier nicht ein besonderer Satz wäre, der diese taxative Aufzählung eigentlich wieder zunichte macht. Es wird erklärt, daß als besonders wichtige Gründe die folgenden anzusehen sind. Dadurch wird natürlich die Sache so, daß nicht bloß aus den hier als besonders wichtig angeführten Gründen der Mieter gekündigt werden kann, sondern daß es dem freien Ermessen und der Kombinationsgabe des entscheidenden Richters anheimgestellt ist, auch noch andere wichtige Gründe zu finden, um schließlich dann doch die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen. Das ist einer der dankenswerten Fortschritte. Nun heißt es weiter im § 1, daß es auch ein Kündigungsgrund ist, wenn der Vermieter die Miete nicht bezahlt, u. zw. mindestens 24 Stunden nach der Mahnung. Nun ist wohl sicher, daß die Mehrheit der Mieter, die nicht zur festgesetzten Zeit bezahlen, diese Zahlung gewiß nicht aus Bosheit unterlassen, sondern deshalb, weil sie nicht in der Lage sind, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Wir haben beantragt - es ist das von den Mehrheitsparteien abgelehnt worden - daß zumindest eine Woche als Frist festgesetzt werde. Aber selbst diese Woche wäre keinerlei Schutz für unsere Arbeitslosen gewesen. Es heißt nun in einem späteren Paragraphen, u. zw. im § 4 der ersten Vorlage - wie jetzt die Reihenfolge der Aufstellung ist, ist mir leider nicht geläufig - daß, wenn es deshalb zur Verhandlung kommt und der Mieter nach der Verhandlung die Miete erlegt, der Richter die Kündigung rückgängig machen kann. Wir haben verlangt, daß das Wort "kann" durch das Wort "muß" ersetzt werde, um hier eine bestimmte Sicherung zu haben. Auch das ist abgelehnt worden.

In den Paragraphen 6, 8, 9 und 10 sind dem Vermieter Vorteile gewährt worden, die im alten Mieterschutzgesetz nicht wwren. Es ist nur ein alter Rechtsbegriff, daß derjenige, der die Vorteile einer gesetzlichen Bestimmung gesichert hat, auch eventuelle Nachteile auf sich nehmen muß. Wir haben deshalb verlangt, daß, sofern ein Mieter tatsächlich eine Ersatzwohnung erhält und auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung die alte Wohnung zu verlassen hat, der Vermieter auch die Kosten der Übersiedlung tragen muß. Es ist das begründet durch den aneführten Rechtsbegriff, aber auch durch die Tatsache, daß ja die Übersiedlung eines Angestellten und eines Arbeiters kein Vergnügen ist, da eine solche Übersiedlung mit sehr großen Auslagen verbunden ist. Auch das ist abgelehnt worden. Es ist nur angenommen worden, daß wenn der Vermieter sein Versprechen, einen Bau aufzuführen, bauliche Änderungen vorzunehmen, nicht einhält un der Mieter deshalb das Eecht hat, wieder zurzückzukehren, der Vermieter dann die Kosten der Rückübersiedlung zu zahlen hat. Es ist auch nichts davon zu finden - wir haben auch hier diesbezügliche Anträge eingebracht und werden sie wiederholen daß dem Mieter ein Mitbestimmim ungsrecht über das Haus selbst eingeäut mrd. Es ist das eine Forderung, die man wahrscheinlich auf die Dauer dem Mieter nicht vorenthalten kann. Wir haben hier gehört, daß von den Vertretern der bürgerlichen Parteien besonders gegen diese Bestimmung Front gemacht wurde, weil sie darin wiederum einen neuerlicben Eingriff in die Heiligkeit des Besitzes erblicken.

Das Gesetz selbst hat den Titel "Mieterschutzgesetz". Titel wie Inhalt sind ein Hohn, eine Irreführung, und deshalb können wir, aber nicht bloß aus diesem Grunde, sondern auch wegen unserer anderen prinzipiellen Bedenken dagegen, daß hier eine Belastung einzig und allein der Mieter gesetzlich beschlossen werdee soll, um sie den Besitzenden zuzuführen für diese Vorlage nicht stimmen. (Souhlas a potlesk na levici.)

4. Øeè posl. Kostky (viz str. 329 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es ist sehr merkwürdig und für die Beurteilung dieses Gesetzentwurfes bezeichnend, daß die Vertreter derselben Partei, je nach dem sie deutsch oder èechisch gefärbt sind, die Beurteilung desselben Entwurfes, wenn man darin etwas Gutes findet, auf der einen Seite als einen Eiertanz bezeichnen, während auf der anderen Seite von einem Kompromiß und "Besser dieses Gesetz als keines" gesprochen wird. Es scheint also hier irgend etwas in den beiden Meinungen nicht zu stimmen, und ich glaube, die Partei die hier von einem Eiertanz gesprochen hat, würde wahrscheinlich, wenn sie auf der anderen Seite säße, den Eiertanz ebenso gemacht haben. Ich bin nämlich der Meinung, daß man mit dieser sehr schwierigen Materie heute nichts anderes machen kann, als ein derartiges Kompromiß, wenn es auch nicht so ausschauen muß, wie der vorliegende Gesetzentwurf; und wenn man es beliebt, diese Arbeit oder die günstige Kritik dann als einen Eiertanz zu bezeichnen, so ist das unberechtigt

Ich glaube, wir müssen hier wohl etwas tiefer schürfen und sagen: Das Unheil liegt in den Zwangsgesetzen, die wir während der Kriegszeit über uns haben ergeben lassen müssen. Wir werden heute nicht darüber theoretisieren, ob dieser Zwang damals notwendig war, es zeigt sich aber heute deutlich, daß der verzögerte Abbau dieser Zwangsgesetze das Elend voll gemacht hat. Denn wir sind heute tatsächlich, was die Wohnungsfrage betrifft, in größtem Elend. Der eine Herr Vorredner, der hier die Arbeiterparteien vertritt, hat gemeint, man hätte eigentlich gar nicht das Recht, von dieser Tribüne auch im Interesse der Hausbesitzer zu sprechen. Ja, ich weiß nicht, wer ein größeres Recht hat, wenn man hier von der Zahl spricht, denn wir haben 2 Millionen Häuser in der èechoslovakischen Republik, aber wir haben wahrscheinlich nicht 2 Millionen industrieller Arbeiter in der Republik; und jedes Haus wird doch einen Hausbesitzer haben. Also dürfen die Hausbesitzer ihre Interessen von dieser Tribüne hier zumindest mit dem gleichen Rechte und mit dem gleichen Grunde verteidigen, wie das auf der anderen Seite die Mieter tun.

Wir müssen uns hier wohl zu dem richtigen Prinzip durchringen und dieses richtige Prinzip kann, wie ich glaube, nur dann efunden werden, wenn man sich dem freien Wettbewerb, der freien Wirtschaft auch auf dem Gebiete des Wohnungsbaues einigermaßen nähert. Es sind schwere Fehler in der Gesetzgebung und in der Verwaltung bisher gemacht worden und ich möchte den Stand, zu dem wir heute gekommen sind, geradezu als eine Demoralisierung der Begriffe und auch als eine Demoralisierung der Tatsachen bezeichnen, Demoralisierung der Begriffe: Man nennt den Hausbesitzer einen Wucherer. Ja, du lieber Gott! Man schaue sich doch einmal die Ertragsberechnungen dieser Wucherer an. Wenn es einem der Herren beliebt, kann ich ihm hier mit etlichen Dutzenden davon aufwarten. Ich habe sie da, es ist ein Haus in Nordböhmen links, in Nordböhmen rechts, ein Haus in Mittelböhmen, in Schlesien und in Mähren berechnet und bei all diesen Häusern zeigt sich - ich kann mit den Ziffern, wenn es einem der Herren beliebt, dienen - überall ein Defizit bei der reinen Verwaltung des Hauses. Er kommt nicht mehr auf seine Kosten, er muß aus seinen Barbeständen, aus seinem Substanzvermögen, wenn er überhaupt noch ein solches hat, zusetzen; er hat es aber in den meisten Fällen nicht, und besonders wenn es sich um kleine Häuser handelt, muß er das Haus dem Untergang entgegengehen lassen, und daraus folgt ein Großteil der Wohnungsnot heute nach.

Denn diejenigen Mieter, welche in solchen Häusern wohnen, sind doppelt unzufrieden. Es fängt langsam an, das Dach über ihrem Kopf zusammenzubrechen, die Stiegen verfaulen, die Wände werden naß und es kann von keiner Seite Hilfe geschaffen werden, die Häuser schauen immer elender und elender aus. Man nennt den Haussbesitzer einen Wucherer. Ich möchte Ihnen nun die Ertragsberechnungen ganz genau vorlegen. Da zeigt es sich, daß wir zu dem Schluß kommen müssen, daß ein derartiger Abbau, wie er in dem vorliegenden Gesetz geplant ist, in keiner Weise genügt. Genaue Ertragsberechnungen haben ergeben, daß, wenn genau bilanziert wird, wenn der Hausbesitzer sich nicht in Schulden stürzen will oder sein Haus der hochgeehrten Regierung anbietet - es haben das die Hausbesitzer schon getan, die hierhergekommen sind und gesagt haben: Geehrte Regierung, übernimm nur diese Häuser, ich überlasse sie dir zu dem Preise, zu dem du sie einschätzest, ich kann das Haus nicht weiter verwalten - daß bei Mietsteigerungen erst ein Prozentsatz von 100% und 150 % zu einem derartigen Ausgleich führen würde, daß überhaupt die notwendigen Reparaturen und Verwaltungskosten, sowie die Hauszinssteuer gedeckt werden könnten. Da ist von der eigentlichen Verwaltungstätigkeit des betreffenden Hausherrn noch gar nicht die Rede, auch nicht von einer Verzinsung des Kapitals oder von Rückzahlungen von Hypotheken, die eventuell auf dem Hause lasten. Das ist in diesem Falle auch eine Unmöglichkeit. Es bricht mit dem Gebäude die ganze wirtschaftliche Existenz des Menschen zusammen und das muß man wohl hier berücksichtigen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)


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