Ètvrtek 6. dubna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 138. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 6. dubna 1922.

1. Øeè posl. dr. Keibla (viz str. 311 tìsnopisecké zprávy):

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in diesem Parlamente zum Gewohnheitsrecht geworden, daß eine Gesetzesvorlage umso schneller durchgepeitscht wird, je wichtiger und einschneidender sie ist. Die vorliegende Vorlage haben wir erst vorgestern, Dienstag, erhalten, trotzdem die Pìtka und die Regierung zu ihrer Aufarbeitung 4 Monate Zeit hatte. Wir oppositionellen Parteien haben keine Zeit gehabt, bis zu Beginn der Ausschußberatungen die Vorlage durchzulesen und uns in sie zu vertiefen und jetzt, da der sozialpolitische Ausschuß den Text wesentlich geändert hat, mutet man uns zu, binnen 2 Stunden uns zu entscheiden, welche Stellung wir zu dem ganzen Gesetz und zu seinen einzelnen wesentlichen Bestandteilen einnehmen sollen. Wiederum, wie in so vielen früheren Fällen, müssen wir uns ganz entschieden dagegen verwahren, daß derartige Verhandlungsmaximen Platz greifen, und müssen feststellen, daß auf eine solche Weise niemals eine ersprießliche Arbeit geleistet werden kann, daß auf diese Weise nur Stückwerk geliefert wird und daß schließlich der ganze parlamentarische Betrieb auf diese Weise ad absurd um geführt wird. (Souhlas na levici.) Wenn Gesetze jedesmal nur das Ergebnis der Pìtkaberatungen sein dürfen, wenn man unsere Anwesenheit dabei nicht wünscht und nicht braucht und unsere Meinungen und Ansichten nicht hören mag, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage man uns das gleich. Dann werden wir wissen, was wir zu tun haben und werden uns jede Mühe überhaupt ersparen, trotzdem uns dieser Gegenstand doch wichtig genug erscheint, daß wir an seiner Durchberatung und Entscheidung teilnehmen. (Výkøiky na levici.)

Und nun, meine Verehrten, zur Vorlage selbst. Die Vorlage ist ein Kompromiß der Mehrheitsparteien und der Regierung und trägt als solches deutlich das Zeichen der Eile und der Oberflächlichkeit an sich. Sie stellt sich als ein Versuch dar, wenigstens für das laufende Jahr aus der Verlegenheit herauszukommen, welche das Aufhören jeder Bautätigkeit einerseits und des bestehenden Mieterschutzes andererseits für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bedeutet. Es wird meiner Ansicht nach auch nur bei diesem Versuch bleiben und wahrscheinlich noch vor Ablauf dieses neuen Gesetzes werden sich sowohl die Hausbesitzer als auch die Mieter wiederum mit ihrem Wünschen und Beschwerden bei allen Parteien einfinden. Kann überhaupt der ganze Komplex von Fragen, der durch diese Vorlage berührt wird, durch ein solches oder ein ähnliches Gesetz wirklich befriedigend und vom Grund aus gelöst werden? Meine sehr Verehrten! Alle diese Dinge gehören in den Kreis jener wirtschaftlichen Fragen, die unsere jetzige Krisenzeit erfüllen, und wenn wir die Lösung einzelner Teilfragen wirklich in die Hand nehmen und versuchen wollten, müßten wir uns ja überhaupt mit der Lösung der ganzen wirtschaftlichen Krise und der ganzen wirtschaftlich so komplizierten Verhältnisse befassen. Und das ist durch ein solches Gesetz überhaupt nicht möglich. Auf die einfachste Formel gebracht, besteht ja der Konflikt, der heute zwischen den Mietern und den Hauseigentümern besteht, im wesentlichen darin, daß der Hauseigentümer durch die Nachkriegszeit proletarisiert ist, daß er in den meisten Fällen nicht soviel erübrigt, um das Haus in Stand halten zu können, die notwendigen Reparaturen und Steuern aufzubringen und abgesehen davon ein elendes Leben fristen zu können, wenn er nicht nebenher noch einen anderen Verdienst hat. Andererseits ist die Wirtschaftskrise für uns auch so bedeutend, daß der Mieter, insbesondere wenn er der festangestellten Klasse angehört, jede Erhöhung seiner Ausgaben, mag sie sich in dieser oder jener Richtung bewegen, also auch die Erhöhung der Mietzinse überhaupt fürchten muß, und falls der Mieterschutz aufhört, ohne weiters gekündigt werden zu können und dann nicht zu wissen, wohin sein müdes Haupt zu legen, daß er fürchten muß, mit seiner Familie obdachlos zu werden. Das sind natürlich für beide Teile unhaltbare Verhältnisse und es muß versucht werden, so gut und schlecht es geht, eine Art des Übergangs zu schaffen, um wenigstens das Drückendste, der Lage sowohl für den einen, wie auch für den anderen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Aber wir müssen uns bei allen diesen Dingen dessen bewußt sein, daß wir die Frage selbst nicht lösen können, daß wir das Übel nicht an der Wurzel anfassen, daß wir uns sozusagen nur an der Oberfläche bewegen; und doch wäre es auch der Mühe wert, und insbesondere wäre es Aufgabe der Regierung, dem Wesen der Frage nachzugehen. Da stoßen wir natürlich, wie ich schon vorhin sagte, auf das große Wirtschaftsproblem der heutigen Zeit überhaupt. Unsere ganze Finanzverwaltung müßte zunächst anders geartet sein. Nicht fiskalischen Interessen, sondern wirtschaftlichen Interessen dienend, müßte sie versuchen, das zerrüttete Wirtschaftsleben neu zu beleben, Handel und Wandel und Arbeitsmöglichkeit überhaupt zu fördern, sie müßte versuchen, die Wirtschaftsgebiete, die heute zerrissen und durch Zollgrenzen von einander geschieden sind, zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet zusammenzufassen, sie dürfte nicht eine Politik machen, welche im Trennen des historisch Zusammengewachsenen besteht, sondern im Verei nen des durch den Versailler Frieden Geschiedenen, sie müßte trachten, alle wirtschaftlichen Zusammenhänge wieder herzustellen und auf diese Weise den gesamten Wandel, das gesamte Leben und Treiben in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Beziehung zu beleb en. Dann würdes zwar vielleicht nicht der Fall sein, daß unsere Krone in Zürich einen so hohen Kurs hat, aber wir hätten bessere wirtschaftliche Zustände und es wäre dann vielleicht möglich, daß sich bei Hebung der gesamten Wirtschaft auch die Bautätigkeit entwickelt. Man kann die Frage anfassen, wie man will, die Frage des Mieters und des Hauseigentümers wird sich nur dann befriedigend lösen lassen, wenn es gelingt mehr Wohnungen herzustellen (Souhlas na levici), wenn es gelingt die Bautätigkeit zu fördern. Alles übrige sind nur schwache Versuche, mit schwachen Mitteln auszukommen, und führen zu keinem richtigen Ziel. Wir haben ja auch ein Gesetz zur Unterstützung der Bautätigkeit. Aber eine Wirkung davon hat man bisher noch nicht sehr verspürt. (Posl. Kraus: Nur in Königgrätz!) Es gibt Städte, in denen unter Patronanz der èechischen Regierung gebaut wurde. Aber im großen und ganzen, insbesondere auf dem flachen Lande, sieht und hört man nichts davon. Der Staat soll die Möglichkeit geben, die Verzinsung von Krediten für die Bautätigkeit zu erlangen. Aber ich habe noch nicht gehört, daß sich diese Möglichkeit in die Wirklichkeit umgewandelt hat. Wenn jemals eine Baugesellschaft an die Regierung herantritt, sie solle die Verzinsung eines Baukredites garantieren, sagt diese, sie habe kein Geld; tritt man an die Institute wegen eines Kredites heran, so erhält man dieselbe Antwort. Für derartige Dinge wird kein Geld bereit gestellt. Und ohne Geld ist nichts zu haben. Unter den heutigen Verhältnissen kann nur ein sehr reicher Mann bauen oder eine Vereinigung oder vielleicht der Staat, aber nicht einmal mehr die Gemeinden, weil deren Finanzverhältnisse vollständig derout sind; und infolgedessen wird sich auch unter der Herrschaft des neuen Gesetzes an den Verhältnissen im großen und ganzen nichts ändern. Aber anderseits sind die Dinge so ausgereift und haben sich in einer Richtung entwickelt, daß heutenicht mehr so sehr der Mieter in Schutz genommen werden soll und muß, als daß vielmehr dem Hausherrn gewisse Erleichterungen dringend notwendig sind.

Wenn wir an die Lösung oder Beurteilung dieser Frage überhaupt herantreten, ist es notwendig, daß wir uns einen Standpunkt zurecht legen. Ein solcher Standpunkt ist natürlich ganz verschieden je nach der Richtung, von der man an die Beurteilung dieser Frage herangeht. Für eine reine Standespartei ist dies natürlich ungemein leicht. Wer lediglich einen Stand vertritt, sagen wir die Interessen der Lohnarbeiterschaft, und niemals Rücksicht zu nehmen braucht auf andere Stände, auf Besitzende, insbesondere solche, die einen Hausbesitz haben, kann sich natürlich ohne weiters von seinem Parteistandpunkt leiten lassen und es nimmt uns infolgedessen nicht Wunder, wenn auf kommunistischer Seite, z. B. seitens mei nes unmittelbaren sehr geehrten Herrn Vorredners der Antrag gestellt wird, es möge im großen und ganzen alles beim alten gelassen werden. Für uns, die wir die Aufgabe haben, das Für und Wider und alle Interessen wohl zu erwägen und gegenseitig abzuwägen, kann ein derartig einfacher Standpunkt nicht maßgebend sein. Für uns ist maßgebend, ob überhaupt eine von den Parteien, Hausbesitzer und Mieter, durch die Verhältnisse schlechter gestellt worden ist, als man ursprünglich annahm, und infolgedessen müssen wir sagen, daß wir tatsächlich derzeit dem Hausbesitzer zu Hilfe kommen müssen, freilich unter gewissen Voraussetzungen und Kautelen, von denen ich später sprechen werde. (Posl. Warmbrunn: Das ist Euer wahres Gesicht, das ist ein Eiertanz, Herr Kollege, den Sie da aufführen! - Posl. dr. Lodgman: Sind Sie wieder einmal im Hause? Iss nichts mit Moskau?) Ganz wie Sie glauben, Herr Kollege. Ich weiß und bin mir bewußt, daß, wenn die Verhältnisse heute so bestehen bleiben, wie sie bisher waren, der Mieter dabei am allerschlechtesten wegkäme. Denn es könnte kein Hauseingentümer auch nur ie geringste Reparatur vornehmen und schließlich ist das Haus nicht nur etwas, was der Hauseigentümer bewohnt, sondern auch der Mieter, und wenn dem Mieter das Dach über dem Kopfe zusammenfällt, hat der Mieter ebenso den Schaden, wie der Hausbesitzer. Die Interessen kreuzen sich nicht einmal so sehr, wie man annehmen könnte, sondern sie gehen in vieler Beziehung parallel. Ich wollte sagen, die Hebung der Bautätigkeit muß nach meiner Überzeugung der eigentliche Zweck sein, den man durch diese Novelle verfolgt. Nur wenn wieder Häuser gebaut werden, wenn jemand Lust bekommt, Häuser zu bauen, kann man langsam der Wohnungsnot entgehen und können die Verhältnisse für die Mieter erträglich werden, weil eine gewisse Konkurrenz eintritt und sich die Wohnungen durch die gegenseitige Konkurrenz im Zinse erniedrigen. Infolgedessen sind wir von dem Standpunkte ausgegangen, daß, soweit es durch die Verhältnisse möglich ist, dem Hauseigentümer die bestehenden Einschränkungen teilweise erlassen werden.

Was nun das Gesetz selbst betrifft, stellt es in dieser Richtung einen dankenswerten Fo rtschritt dar und wir sind gerne bereit, ihn anzuerkennen, wenn wir auch gewisse Abänderungsanträge vorbereitet haben, da wir glauben, daß dieses Gesetz ziemlich verbesserungsbedürftig ist, u. zw. handelt es sich um Einschränkung in der Kündigungsmöglichkeit und in der Beschränkung der Zinserhöhung.

Bezüglich der Kündigungsmöglichkeit bestimmt § 1, daß nicht nur aus den in diesem Paragraphen namentlich genannten Gründen, sondern überhaupt aus wichtigen Gründen gekündigt werden darf. Ich glaube, daß es eigentlich besser gewesen wäre, wenn man die Kündigungsgründe taxativ aufgezählt hätte, weil sonst eigentlich die demonstrative Aufzählung lediglich dem Gerichte, welches über die Zulässigkeit der Kündigungsgründe zu urteilen hat, die Macht gibt, auch aus Gründen kündigen zu lassen, die eigentlich das Gesetz nicht meint. Darin liegt zweifellos eine Gefahr für den Mieter, und um diese Gefahr zu bannen, haben wir uns vorgenommen, einen Antrag zu stellen, welcher klipp und klar sagt, daß überhaupt nur dann gekündigt werden kann, wenn der Hauseigentümer dem Mieter eine nach den Räumlichkeitmn und der Höhe des Mietzinses geeignete Wohnung zu beschaffen vermag und die Übersiedlungskosten bezahlt. Bei Inhabern von Erwerbsunternehmungen ist hiebei auf die erforderlichen Betriebsstätten Rücksicht zu nehmen und fordert diese Bestimmung auch eine sinngemäße Anwendung auf die Betriebsstätte. Damit ist zwar so mancher Absatz des Paragraphen überflüssig geworden, insbesondere Absatz 7, 8 und 9. Aber wenigstens wissen Vermieter und Mieter, daß unter Umständen auch dann die Kündigung möglich ist, wenn diese besonderen Gründe, die angeführt werden, nicht vorliegen. Allerdings obliegt es in diesem Falle de mauseigentümer, eine entsprechende Ersatzwohnung zu stellen und die Übersiedlungskosten für den Mieter zu bezahlen. Es wird, so sind wir überzeugt, von einer derartigen Bestimmung nur in den allernotwendigsten Fällen Gebrauch gemacht werden, und wir fürchten nicht, daß vielleicht eine mögliche Ungerechtigkeit daraus erwächst, eine Benachteiliung der wirtschaftlich Schwachen, die nach wie vor geschützt werden sollen.

Es wurde auch im Ausschusse, allerdings nicht von uns, der Antrag eingebracht, daß unter das Mieterschutzgesetz die Arbeiterwohnungen und die Deputatwohnungen der landwirtschaftlichen Hilfsarbeiter fallen sollen. In dieser allgemeinen Fassung, wie der Antrag eingebracht worden ist, konnten wir ihn von unserem Standpunkt aus nicht billigen. Gewiß, es ist anzuerkennen, daß auch die Inhaber von Arbeiterwohnungen eines gewissen Wohnungsschutzes teilhaftig werden sollen, weil ja diese Arbeiterwohnung nicht unter die Bestimmungen über die Miete, sondern des Lohnes fallen. Aber es ist dabei immer zu erwähnen, daß diese Bestimmungen, die da getroffen werden sollten, klar zu fassen sind, daß der Antrag so allgemein, wie er im Ausschuß gestellt wurde, nicht entspricht und leicht Anlaß geben kann, daß er zu gegenseitigen Vexationen verwendet wird. Es kann z. B. ohne weiteres möglich sein, daß ein landwirtschaftlicher Arbeiter, der eine Deputatwohnung besitzt, selbst kündigt, aus der landwirtschaftlichen Arbeit davongeht, sich in einer Fabrik verdingt, nun aus der landwirtschaftlichen Deputatwohnung einfach nicht hinausgeht und den Landwirt selbst dadurch ungemein schädigt, daß er es ihm nicht ermöglicht, eine Ersatzkraft aufzunehmen. (Sehr richtig!) Infolgedessen haben wir uns gegen diesen Antrag schon im Ausschuß ausgesprochen und würden auch, falls er hier eingebracht würde, dagegen stimmen. Andererseits glauben wir, daß es gut wäre, wenn in den Abs. 5 des § 1 mit hineingenommen werden würde, daß der Vermieter, wenn er dem Mieter kündigt, nicht nur eine neue Wohnung zu beschaffen hat, sondern auch eine eben solche Betriebsstätte und ein Gewölbe für den Handwerker, weil sonst der Handwerker, wenn er bloß eine andere Wohnung erhält, nicht in der Lage ist, sein Gewerbe wieder auszuüben.

Was die Höhe des Zinses betrifft, meine verehrten Damen und Herren, muß man auch da einen gewissen Standpunkt gewinnen. Die Gesetzesvorlage geht von der Ansicht aus, daß derjenige mehr Zins zahlen kann, der eine größere Wohnung hat, daß also derjenige, der eine kleine Wohnung hat, der wirtschaftlich Schwache ist und derjenige, der eine größere Wohnung hat, der wirtschaftlich Starke. Nun, meine Verehrten, ich glaube, daß das nicht ganz der richtige Standpunkt ist. Es gibt tatsächlich genug Leute, welche durch den Krieg reich geworden sind und doch noch ihre alte kleine Wohnung haben, und es gibt andererseits eine ganze Reihe von ehemals gut oder besser Situierten, welche durch die Verhältnisse gezwungen waren, ihre alte größere Wohnung zu behalten und heute durchaus nicht zu den Bessergestellten, zu den Bemittelten zählen. Sonach ist dieser Grundsatz, wie er hier durchgeführt worden ist, eigentlich nicht sozial gerecht. Es wäre das Einkommen als der richtige Maßstab für die Zinserhöhung festzusetzen. Doch bin ich überzeugt, daß die konsequente Durchführung dieses Grundsatzes die ganze Vorlage komplizieren würde. Aber eines möchte ich feststellen: Es ist Tatsache, daß gerade der Zins der Kleinwohnungen, der Wohnungen mit einem Zimmer, sich beinahe gar nicht erhöht hat, während sich das Einkommen der Inhaber solcher Wohnungen doch verhältnismäßig gebessert hat, und wenn man das Verhältnis des sogenannten Mittelstandes dagegen hält, sogar weitaus größer geworden ist; infolgedessen glauben wir, daß wir auch Einzimmerwohnungen wohl einer größ eren Erhöhung des Mietzinses unterziehen können, umsomehr, als die Hausbesitzer von Kleinwohnungen arme Hausbesitzer, geradezu Proletarier sind und daß ihnen infolgedessen eine Erhöhung des Mietzinses besser zustatten kommt, als dem Besitzer eines großen Palais oder eines Hauses mit großen Wohnungen, der ohnedies schonwahrscheinlich besser daran ist als ein kleiner Hausbesitzer in einem kleinen Dorfe oder an der Peripherie einer großen Stadt. Die Prozentzahl ist selbstverständlich Geschmackssache. Die Frage, ob gerade 10 oder 20 oder 40% genügend sind und den heutigen Verhältnissen entsprechen, könnte objektiv erst auf Grund statistischer Grundlagen gelöst werden, die wir nicht besitzen, und infolgedessen sind wir auf das angewiesen, was hier steht, obgleich wir überzeugt sind, daß der Hausbesitzer sehr wenig davon haben kann, besonders dann, wenn diese Erhöhungen auch vor der Hauszinssteuer und sämtlichen Umlagen getroffen werden sollen. Wir haben infolgedessen einen Antrag eingebracht, daß zumindest diese Erhöhung befreit sein soll von der Hauszinssteuer und den Umlagen. Er ist im Ausschuß abgelehnt worden, ist aber sicher im Sinne des Gesetzes und der ganzen Entwicklung.

Zum Schlusse möchte ich noch, da ich leider keine Zeit habe, mich mit den Einzelheiten eingehender zu befassen, darauf hinweisen, daß wir die Staatsangestellten, die Festangestellten der öffentlichen Fonds und Bezirke besonders schützen sollten, da sie ja durch die Munifizenz der Regierung und des Parlamentes erst vor kurzer Zeit ein sehr zweifelhaftes Geschenk in Form ihres Gehaltsabzuges bekommen haben. (Sehr richtig!) Wir haben einen Antrag eingebracht, in welchem wir sagen, daß der Staat verpflichtet ist, die Erhöhung dieser Zinse in all diesen Fällen auf sich zu nehmen, wobei wir glauben, daß auch die Privatangestellten und sonstigen Arbeitnehmer den Weg finden werden, der sie zu einem Ersatz dieser neuen Auslagen führt. Die er Antrag ist im Ausschusse nicht angenommen worden und zwar in Hinblick auf eine Erklärung des Herrn Ministers Habrman, welcher behauptet, daß in kurzer Zeit ein Regierungsantrag eingebracht werden wird, demzufolge alle dies Dinge neugeregelt und den Festangestellten eine weitgehende Unterstützung zuteil werden wird. Es soll der Antrag 3518 als Regierungsvorlage erscheinen und noch im Laufe des Monates Mai angenommen werden. Der Herr Minister Habrman wollte mich zum Zurückziehen dieses Antrages bewegen mit Hinweis auf diese seine Enunziation, aber ich glaube, es ist doch besser, daß ich den Antrag nicht zurückgezogen habe, weil man in diesem Staate nie weiß, was in 14 Tagen geschieht und ob dann der Herr Minister noch sein gewiß gut gemeintes Vorhaben auch wird ausführen können. Ich wünschte aber, daß der Herr Minister feierlich von dieser Stelle aus den Staatsangestellten und den anderen Festangestellten die Versicherung gibt, daß er das im Ausschusse gegebene Versprechen auch wirklich einhalten wird. Damit wäre die Öffentlichkeit beruhigt, denn die Erregung unter den betroffenen Kreisen ist groß, Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist keine Kleinigkeit, auf der einen Seite an seinem Einkommen zu verlieren und auf der anderen Seite eine unter Umständen nicht unwesentliche Erhöhung seiner Ausgaben zu erdulden. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß wir schon auf Grund unserer sonstigen Stellung nicht in der Lage sind, für einen Mieterausschuß zu stimmen, wie er von einer Seite beantragt werden wird, da wir glauben, daß derartige Dinge unter den heutigen Verhältnissen nur geeignet wären, vom Bau neuer Häuser abzuschrecken und unsere Absicht geht dahin, alles zu tun, um die Bautätigkeit zu fördern, weil wir glauben, daß nur auf diese Weise die Frage endgültig und gründlich gelöst werden kann. (Souhlas na levici.)

2. Øeè posl. Jos. Fischera (viz str. 318 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir haben, Gott sei's geklagt, drei Jahre Republik hinter uns und damit drei Jahre Wirtschaftspolitik, die sowohl dem Staate, als auch der Bevölkerung nur Schaden gebracht hat, so daß sich Wohlfahrt und Wohlstand verringert, dagegen das Elend vergrößert hat. Die Regierungskreise, die infolge ihrer Gefühls- und chauvinistischen Politik nur den Staat als solchen allein im Auge haben, übersehen zur Gänze, daß, wenn Gesetze geschaffen werden, wenn dieses Haus dazu berufen sein soll, Gesetze dem Verwaltungsdienst zur Ausführung zu übergeben, daß dazu ein anderer Ernst und eine andere sittliche Überzeugung gehört, als es bisher Brauch gewesen ist. So zeigt es sich auch heute, daß sowohl die Vorlage, als auch die Behandlung des Mieterschutzgesetzes wieder mit jener bekannten Leichtfertigkeit geschieht, daß sowohl im Gesetz selbst nicht nur Fußangeln und weite Maschen sind, sondern daß auch seine Einseitigkeit unsozial wirken muß. Es wäre ja Antrieb zu sozialen Reformen hinreichend vorhanden, und so hätte man auch der Meinung sein können, daß der Herr Minister für soziale Fürsorge, der sich während der Behandlung der Gesetzesvorlage nicht bloß prachtvoll unterhält, sondern auch hie und da in der Wechselrede hospitiert, sicherlich längst Gelegenheit gehabt hätte, eine solche weittragende Gesetz gebung und auch entsprechende Beh andlung, Aussprache, Beratung und Beschlußfassung herbeizuführen. Wir können deshalb auch dieser Gesetzesvorlage nicht den gebührenden Ernst in der Beratung entgegenbringen, ganz abgesehen von der Haltung, die Sie, wie wir wissen, deutschen Anträgen und Beschwerden entgegenbringen. Das Mieterschutzgesetz an und für sich ist auch nach seiner inneren Natur wieder ein Gesetz, das beiden Teilen gerecht werden soll, aber doch augenscheinlich wieder nur eine einseitige Interessenvertretung mit sich bringen wird. Sonst hätte wohl schon die Bezeichnung als Mietschutzgesetz von Vornherein sowohl den Mietern als auch den Vermietern entsprechend Rechnung tragen können. Die Interessen der Vermieter und die Interessen der Mieter sind selbstverständlich auseinandergehend. Und doch wäre es bei einer richtigen Fassung des Gesetzes möglich gewesen, beiden Teilen gerecht zu werden, und diesem Prinzip der Gerechtigkeit Rechnung tragen können. Nun ist es aber bei diesem Gesetze so, daß man hier frei nach der Bibel sagen könnte: Ich will Feindschaft setzen zwischen den Mieter und den Vermieter. Und das wird auch das Gesetz tun und es dürfte sogar, wie es den Anschein hat, zu einerPetrifizierung dieses Verhältnisses kommen. Ich wäre der Ansicht gewesen, daß man bei Vorlage des Gesetzes doch hätte soviel Zeit finden müssen, daß wir Deutschen uns damit hätten eingehend beschäftigen, entsprechende Anträge stellen und das Für und Wider in neutraler, ehrlichen Weise erwägen können. Aber erst im letzten Augenblick flattert die Übersetzung der Regierungsvorlage auf den Tisch, sodaß es uns infolge der Kürze der Zeit und der umfangreichen Materie nicht möglich war, das Gesetz eingehend zu studieren. Es ist uns auch nicht möglich geworden, in den Ausschußsitzungen Stellung dazu zu nehmen, ja man hat dort geradezu Komödien aufgeführt. Einmal wird eine solche Sitzung einberufen, dann wird sie auf Minuten unterbrochen, dann finden neuerliche Beratungen statt, so daß, wie bereits Herr Kollege Dr. Keibl betont hat, ein ernstes Gesetz mit einer moralischen Auswirkung auf diese Art und Weise nicht zustande kommen kann. Das Mieterschutzgesetz hätte nach seiner Natur sowohl den Mieter als die Partei gegen die angebliche Schikanierung und Ausbeutung seitens des Vermieters schützen sollen, anderseits hätte es dem Vermieter durch Zinserhöhungen und durchWahrung seiner Rechte ebenfalls den entsprechenden Schutz bringen sollen. Nun zeigt es sich aber, daß, wenn auch anscheinend Vorteile für den Eigentümer, für Vermieter im Mieterschutzgesetz gebracht werden, diese Vorteile unter der Zwangswirtschaft - und als solche ist das Mieterschutzgesetz aufzufassen - entschieden fehlen, der Eigentümer der Leidtragende und der lachende Dritte, der Gewinner, in diesem Falle der Staat ist. Das Gesetz hat wohl außerdem noch letzten Endes die Absicht, die Bautätigkeit zu heben. Es dürfte wenig Männer geben, die in der Volkswirtschaft tätig sind und mit offenen Augen auf die Verhältnisse achten, die der Meinung sind, daß durch das Mieterschutzgesetz die Bautätigkeit gehoben werden kann. Durch das Darniederliegen der gesamten Bautätigkeit werden auch weite Arbeiterkreise in Mitleidenschaft gezogen, und die Wohnungsnot werden Sie durch das Mieterschutzgesetz auf keinen Fall bessern oder beseitigen. Selbst das Kapital wagt sich heute nicht mehr an Neubauten heran, weil der Besitz eines Hauses vollständig unrentabel geworden ist und der gegenwärtige Eigentümer nicht einmal mehr in der Lage ist, Reparaturen, Um-, Zu- oder Aufbauten an seinem Eigentum vorzunehmen, weil ihm durch die Anwendung des Gesetzes das freie Verfügungsrecht und damit die Lust und Liebe zu seinem Eigentum genommen worden ist. Auch von der Seite muß man das Mieterschutzgesetz betrachten. Ich glaube kaum, daß die Regierungsvorlage die wohnungsbedürftige Bevölkerung befriedigen wird. Im Gegenteil, durch die Festlegung der gesetzlichen Bestimmung wird auf diese Weise die Baulust durchaus nicht gefördert werden. Unsere Partei hat vom Standpunkt der Bejahung des Besitzes und seiner Verteidigung als erstrebenswertes Ziel der Sparsamkeit und als Zweck des Fleißes auch die Pflicht, Eigentum und Besitz zu verteidigen. Wenn ich deshalb heute zur Regierungsvorlage das Wort ergriffen habe, so gestatte ich mir eben von dem Standpunkt des Eigentümers, des Vermieters ein Wort zu dessen Schutz zu sprechen, weil ja ich am eigenen Leibe Gelegenheit habe, die angeblichen Vorteile eines Hausbesitzers zu genießen. Aus dem Hausbesitzer ist gegenwärtig ein Hausknecht geworden, und das betrifft sowohl den kleineren wie den mittleren Besitz. Über den Großbesitz, über die Eigentümer von Mietskasernen zu sprechen, ist nicht meine Sache, denn auch wir bekämpfen den Überkapitalismus, auch wir bekämpfen jene Ausbeutung, die durch Wohnungswucher und durch Mietskasernen gewiß nicht zur Wohlfahrt beitragen. Aber der mittlere und kleine Besitz, der bisher am meisten gelitten hat, wird heute in keiner Weise berücksichtigt, wie auch wir auf dem flachen Lande draußen mit unseren Arbeiterwohnungen, mit unseren Dienstwohnungen nicht in der Lage sind, bei einem eventuellen Wechsel oder einer Aufkündigung des Arbeitnehmers über die uns gehörige Dienstwohnung verfügen zu können. Ich vermisse unter dem Kapitel "Kündigung" diesbezügliche Bestimmungen.

Die Hausbesitzer, die den mittleren und kleinen Kreisen, den Arbeiter- und Handwerkerkreisen, dem Lehrer- und Beamtenstand angehören, die haben von dem Erträgnis ihrer Häuser gewiß keine Vorteile, und die Zeit, wo man aus Wohnungu not Familienhäuser errichtete, die ist auf lange Dauer vorüber. In der Regel werden die Hausbesitzer als Kapitalisten hingestellt. Wie es mit dem Kapitalismus des mittleren Besitzes ausschaut, darüber wei den Sie die richtige Auskunft finden, wenn Sie in den Grundbüchern nachschauen. Dort werden Sie sehen, welche Belastung der Hausbesitz zu schleppen hat, und wenn man sich noch die Steuervorschreibungen dazu vergegenwärtigt, dann wunde rt man sich, daß dieser mittlere und kleinere Hausbesitzer noch die Tragfähigkeit hat, überhaupt Eigentümer zu sein. Und diejenigen, die vielleicht noch ein schuldenfreies Haus besaßen, die hat man durch Kriegsanleihe, durch Lombardierungen und Hypotheken auf ihren Besitz in ein so schweres Joch gebracht, daß sie kaum mehr imstande sind, ihren Besitz weiterh in zu erhalten. Und es scheint, daß auch hier jenes System zur Anwendung kommt, das den deutschen Besitzer von seiner Scholle bringen will. Infolge der hypothekarischen Überlastung, infolge der Überbürdung mit Steuern ist es ihm nicht mehr möglich, seinen Besitz zu erhalten, und wenn Sie die Zeitungen verfolgen, so lesen Sie des öfteren von Selbstmorden, die Hausbesitzer aus Verzweiflung verübt haben. Der Besitz ist unrentabel geworden und wenn von gegnerischer Seite behauptet wird, aus dem Hausbesitz fließe ein müheloses Einkommen, so wüßte ich nicht, welcher Hausbesitz damit gemeint ist, denn die Zeit der angeblichen Rentner ist längst vorüber. Der Staat schützt nicht den Hausbesitz, wie der Staat auch nie den Landwirt geschützt hat. Wie der Bauer im heftigsten Kampf gegen diese Regierung und ihre Ve rwaltungsorgane steht, so waren auch die Hausbesitzer genötigt, durch ihre Vereinigungen seit Jahren Stellung zu nehmen gegen die Schutzlosigkeit, der sie in diesem Staate ausgesetzt waren. Man erinnert sich des Hausbesitzers nur dann, wenn es zum Steuerzahlen kommt, wenn man Wohlfahrtseinrichtungen schaffen will, wenn die öffentliche Wohltätigkeit an ihn herantritt, wenn Hilfeleistungen sonstiger Natur von ihm gefordert werden. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Botto.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP