Hohes Haus! Bevor ich auf den eigentlichen Gegenstand zu sprechen komme, erfülle ich eine Verpflichtung meiner Partei, hier einen entschiedenen Protest einzulegen gegen eine schwere Verletzung des Asylrechtes, welche sich gestern in Preßburg abgespielt hat. Hohes Haus, wir erhielten heute ein Telegramm, daß Dr. Zoltan Ronay, Emigrant aus Ungarn, der mit Bewilligung des gewesenen Ministerpräsidenten Tusar, mit Zustimmung des bevollmächtigten Herrn Ministers für die Slovakei Mièura die Grenze der Slovakei überschritten hat, verhaftet wurde. Wir haben kein Geheimnis daraus gemacht, wer dieser Dr. Ronay ist, wir haben alle Behörden ganz genau informiert und haben für diesen Mann das Asylrecht verlangt und auch bekommen. Als die Ausweisungen anläßlich der Mobilisierung einsetzten und die Sicherheit des Redakteurs Ronay ungewiß war, gingen wir zum Polizeipräsidenten Slavíèek und haben ihm folgendes gesagt: "Wir können die Person des Zoltan Ronay einer eventuellen Verschleppung oder Verhaftung nicht aus setzen; sagen Sie es uns offen, wenn dieser Mann hier als lästig erscheint, so verläßt er die Slovakei sofort von selbst." Herr Slavíèek hat sein Ehrenwort gegeben, daß diesem Ronay nichts geschehen wird, hat ihn mit einer Legitimation versehen, die ihn vor jeder Belästigung schützen soll und ihm gesagt, er kann ruhig hier bleiben. Heute bereits ist er verhaftet und der Staatsanwaltschaft überführt. Es ist uns gelungen, den Grund zu erfahren, worum es sich eigentlich handle. Und da hörten wir, daß die ungarische Regierung ein Auslieferungsansuchen an die èechoslovakische Regierung gerichtet hat, und zwar schon im September, und daß diesem Auslieferungsverfahren, ich weiß nicht, stattgegeben werden soll oder nicht. Kurzum das war die Grundlage, daß Zoltan Ronay verhaftet wurde. Meine Damen und Herren, Sie haben hier so oft gehört, und so oft wurde offiziell und unoffiziell von Seiten des Regierungschefs und von berufenen èechischen Politikern in der Öffentlichkeit erklärt, daß die ungarische Regierung ein Doppelspiel treibe, daß ihren Worten nicht zu glauben ist und daß man überhaupt nicht viel darauf gebe, was die ungarische Regierung sagt oder tut.
Nun wissen wir, daß auf Grund der Belege, welche die ungarische Regierung der deutsch-österreichischen Regierung unterbreitet hat, die österreichische Regierung erklärte, sie böten keinen Grund, um die Emigranten auszuliefern. Auch die deutsche Regierung hat in einem Präzedenzfalle die Daten und Akten der ungarischen Regierung geprüft und ebenfalls erklärt, daß auf Grund dieser Akten eine Auslieferung unmöglich ist. Die èechische Regierung aber, die immer von vornherein erklärt, daß sie der ungarischen Regierung gar nichts glaubt, findet in diesen Daten genug Grund, einen sozialdemokratischen Journalisten zu verhaften, obwohl dieselben Akten bereits von zwei Staaten als nicht genügend erklärt wurden, irgend jemanden auszuliefern. Denken Sie nur, verehrte Herren und Damen: Der Akt wurde am 2. September überreicht und die Regierung legte ihm so wenig Gewicht bei, daß sie sich bis Ende November gar nicht darum gekümmert hat. Aber als wir zu den Ausweisungen Stellung genommen, als mein Kollege Wittich hier gegen den Minister Mièura gesprochen hatte, ward dieser Akt erst aktuell und nun begann die Verfolgung. (Posl. Wittich: Die Rache Mièuras!) Ja, es ist eine niedrige Rache. Wir müssen von hier aus an die Regierung und vor allem an den Justizminister die Forderung stellen, daß er sofort Maßnahmen treffe, damit Dr. Zoltan Ronay freigelassen wird. Man kennt heute in allen europäischen Parlamenten einen Horthyterror, wenn das in der Slovakei so weiter geht, so wird man in allen Parlamenten europas bald auch von einem Mièuraterror sprechen. Sorgen Sie dafür, daß diese Zustände in der Slovakei endlich einmal aufhören, sonst kann niemand dafür garantieren, was dort noch geschehen wird. (Posl. Wittich: Ronay hat während der Tiszaregierung die slovakischen Emigranten verteidigt!) Das soll nebenbei bemerkt werden, daß es sich um einen Advokaten handelt, der im alten Ungarn alle slovakischen Prozesse umsonst führte, und zwar auch solche Prozesse, die kein slovakischer Advokat übernehmen wollte, weil es ihnen unangenehm war. Ronay hat diese Prozesse umsonst geführt und hat sich dafür von den Regierungen hinausschmeißen lassen, aber er hat die Prozesse geführt. Zum Dank dafür läßt man ihn, nachdem man ihm das Asylrecht gewährt hat, als Racheakt einsperren.
Ich möchte hier noch etwas erwähnen. Kollege Benda hat hier im Hause im Namen der èechoslovakischen sozialdemokratischen Partei die Ausweisungen und Verfolgungen der Arbeiterschaft, vielfach der Emigranten in der Slovakei bekrittelt. Wir hoffen, daß Kollege Benda nicht in seinem Namen, sondern im Namen seiner ganzen Partei gesprochen hat und daß unsere Interpellation, die bezwecken will, daß eine Untersuchung eingeleitet wird, und daß auf Grund dieser Untersuchung endlich einmal in der Slovakei mit diesem System und mit diesen Zuständen aufgeräumt wird, von seiner Partei unterstützt wird.
Wir wollen es anerkennen, daß unser Kollege Benda seitens der slovakischen sozialdemokratischen Partei eine offene und entschiedene Kritik hier gepflogen hat. Aber nachdem er nur von den Stadt hauptmännern und dem Polizeipräsidenten gesprochen hat, könnte hier die Meinung aufkommen, als wären diese Stadthauptmänner und Polizeipräsidenten die eigentlichen Urheber dieser Ausweisungen, dieser Unmenschlichkeiten, die sich in der Slovakei tagtäglich abspielen. Und deshalb halte ich es für notwendig, hier zu erklären, daß der Urheber dieser Ausweisungen der Minister Dr. Mièura ist und nicht der Polizeipräsident. Wollte der Herr Mièura, daß nicht ausgewiesen wird, er brauchte nur ein Wort zu sagen, und es geschähe nicht. Wir haben übrigens Beweise u. zw. solche Beweise, die unumstößlich sind, daß, als Minister Mièura in Prag war und wir ansuchten, die Verschleppungen mögen nicht stattfinden, sie auch nicht stattfanden, als dann aber Mièura heimkam, wurden die Verhafteten zu hunderten über die Grenze geschleppt. Es soll hier also klar festgestellt werden, daß die Ausweisungen eigentlich Dr. Mièura selbst angeordnet hat. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.)
Ich komme nun zu meinem eigentlichen Referat über Sozialpolitik. Die kurze Redezeit läßt es natürlich nicht zu, hier all das vorzubringen, was notwendig wäre, und so ist es nur möglich, die Hauptbeschwerden, die in der Slovakei von der Arbeiterschaft so schwer empfunden werden, nier zu besprechen. Wenn man schon über die Slovakei selbst spricht, so muß man sich schon etwas ganz besonderes vorstellen. Denn Ungarn war in sozialpolitischer Hinsicht mit einigen Jahrzehnten gegenüber Österreich rückständig und die Slovakei war ein Teil Ungarns, die wieder gegenüber Ungarn auch mit einigen Jahrzehnten hinsichtlich der Sozialpolitik rückständig war. In der Slovakei gab es nur eine Macht, die der Stuhlrichter und Gendarmen. Die Stuhlrichter und Gendarmen bis zum letzten Gendarmposten waren willige Diener des Großgrundbesitzes und der Kapitalisten; also ein Zustand, bei dem niemand Gesetze gekannt hat und wo der Arbeiter, der Bauer dem Kapitalismus ein ausgeliefertes Objekt war. Die Arbeiterschaft hoffte nun, nachdem wir verbunden sind mit dem vorgeschrittenen èechischen Proletariat, das schon in Friedenszeiten an der Spitze der sozialpolitischen Bewegung stand, es werde jetzt alles besser werden. Und nun macht die Arbeiterschaft der Slovakei die traurigsten Erfahrungen. Es gibt eine Reihe sozialpolitischer Gesetze, deren Wirksamkeit auch auf die Slovakei auszudehnen sehr notwendig wäre. Wir haben schon eine ganze Reihe Unifizierungsministerien gehabt, aber bisher wurde noch kein einziges sozialpolitisches Gesetz auch auf die Slovakei übertragen. Und daß es bei uns an allem mangelt, das will ich hier an einigen Beispielen beweisen. Ich spreche vor allem vom Gewerbeinspektorat. Das ungarische Gewerbeinspektorat ist eigentlich eine Institution ein Amt, das lediglich Dampfkessel zu visitieren hat, um einer Explosion vorzubeugen. Eine andere Kontrolle in hygienischer Beziehung, die dafür zu sorgen hätte, daß zumindest die primitivsten Einrichtungen vorhanden sind, sei es in einem Industrie oder landwirtschaftlichen Betriebe, gibt es in der Slovakei nicht, ein solches hat es auch in Ungarn nicht gegeben. Die städtische Arbeiterschaft hat sich wohl durch ihre Organisation so manches erkämpft und hat auch erreicht, daß in einer Verordnung aus dem Jahre 1913 das Gewerbeinspektorat angewiesen wurde, hinsichtlich der Hygiene des Kinder- und Frauenschutzes und der Schutzvorrichtungen eine Kontrolle zu üben. Natürlich haben diese Gewerbeinspektorate absolut keine Kraft, ihren Willen in irgendeiner Weise durchzusetzen. Nun lesen wir aber zur selben Zeit den Bericht des Gewerbeinspektorates, in dem es heißt, daß es mit zwei Ingenieuren nicht einmal die Hälfte der Kessel visitieren könne, ihm also umso weniger Zeit verbleibt, sein Augenmerk auch noch auf hygienische Vorschriften zu richten. Wir haben an das Gewerbeinspektorat die Anzeige gemacht, daß die Unternehmer die schulpflichtige Jugend nicht in die Schule schicken und dies damit begründen, daß sie sagen: Du hast bei mir bis um sechs Uhr abends zu arbeiten, nach sechs Uhr abends die Werkstätte auszukehren und dann gehe in die Schule. Und wenn dann mehr kein Unterricht ist, wirst du überhaupt in keine Schule gehen. Wir haben angezeigt, daß elfjährige Kinder in den verschiedenen Betrieben ausgebeutet werden, daß sie am Samstag wie Bettler mit Hellern abgefertigt werden. Wir haben angezeigt, daß an den gefährlichsten Maschinen, an denen jährlich vier bis fünf Arbeiter um ihre Hände kommen, noch immer keine Schutzvorichtungen angebracht wurden. Wir haben weiters Anzeige erstattet, daß es in unserer Gegend noch immer Fabriken ohne Fenster und ohne Luft gibt, die wahre Mörderbuden sind. Wir haben das Gewerbeinspektorat aufgefordert, in diesen Betrieben Ordnung zu machen, und das Gewerbeinspektorat ist auch in einigen Fällen gekommen, hat sich die Sache angesehen und verschiedene Vorkehrungen angeordnet. Die Unternehmer haben sich jedoch gesagt, daß bis zu der Zeit, wo das Inspektorat Zeit hat, wieder zu kommen um nachzusehen, ob die angeordneten Vorkehungen getroffen wurden, mindestens 10 Jahre vergehen und inzwischen ist der Akt verfault. So sieht es mit der einzigen Kontrolle unserer Industrie aus.
Ich will nun von den slovakischen Arbeitern auf dem Lande sprechen. Diesen wird nach einer 14-15stündigen Arbeitsleistung irgend ein Gefäß hingestellt, aus dem sie zu 15 bis 20 Personen mit einem Holzlöffel essen müssen. Dies wurde angezeigt, bis heute aber hat sich noch kein Mensch darum gekümmert, daß da Wandel geschaffen werde. Schauen Sie sich einmal die Löcher an, in denen der Arbeiter wohnt. Es dringt das Wasser hinein, die Kinder gehen zu Grunde. In solchen Wohnungen kann kein gesunder Mensch gedeihen. Man muß staunen, was für Verhältnisse in der Slovakei, sowohl auf dem Lande als auch in der Stadt herrschen und es gibt keine Institution, die sich darum kümmert, daß derartigen Zuständen, einer derartigen Unkultur, ein Ende gemacht werde.
Das Zweite, woran es nottut, ist das Gewerbegericht. Für Böhmen und für Mähren gibt es ein Gewerbegericht, in der Slowakei kennt man aber dieses Gewerbegericht nicht. Wenn der Arbeiter eine Klage hat, muß er zum Bezirksgericht gehen. Wer die Zusammensetzung der Bezirksgerichte in der Slovakei kennt, weiß, daß dort nur Juristen sitzen, und Juristen werden nie imstande sein, eine Arbeiterfrage praktisch und fachmännisch behandeln zu können. Die Folge davon ist, daß so ein Akt, in dem ein Arbeiter bei einer Forderung von 100 oder 200 Kronen sein Recht sucht, drei bis vier Jahre auf seine Erledigung wartet. Oft existiert der Arbeiter nicht mehr, oft ist er schon in der fünften oder sechsten Stadt, bis endlich nach Jahren so ein Prozeß sein Ende findet. Die Gewerbegerichte müssen auch für die Slovakei unifiziert werden, weil es eine Einrichtung ist, wo Arbeiterfachmänner sitzen und wo sie Gelegenheit haben, über Klassengenossen, über das Verlangen und gesetzliche Fordern des Klassengenossen zu urteilen.
Wir haben eine Paritätskommission, das ist also eine moderne, eine neueste Einrichtung. Diese Paritätskommission hätte die Aufgabe, die Beschwerden tausender und tausender Arbeiter zu erledigen. Es sind tausende und tausende Beschwerden bei den Paritätskommissionen eingegangen, vielfach bei Lokalkommissionen und ich muß sagen, ich weiß in der Slovakei noch keinen Stuhlrichter, der so eine Beschwerde übernimmt und der Paritätskommission zuweist. Es gibt vielmehr eine ganze Reihe von Angelegenheiten, die vom Stuhlrichter sabotiert werden. Jetzt kommt die Angelegenheit doch irgendwie nach Monaten zur Preßburger Paritätskommission. Dort hatte ich selbst einmal Gelegenheit, eine Sache zu vertreten. Es hatte sich darum gehandelt, daß ein jüdischer Pächter seine Leute aus der Umgebung nicht zur Saisonarbeit einstellen wollte, jene Leute, die er alle Jahre dort angestellt hatte. Er brachte sich weit aus der Arva slovakische Arbeiter. Das war ein altes Spiel und altes Werk der magyarischen Magnaten. Die hatten es auch früher unter dem alten Ungarn so gemacht. Sie haben slovakische Feld- und Saisonarbeiter genommen, haben mit diesen Arbeitern einen Kontrakt abgeschlossen und haben den ortsständigen Arbeiter über die Saison arbeiterlos gelassen. Als er dann ausgehungert war, als sich seine Notlage vergrößert hat, als er schon hungrig war, hat er sich dem Großgrundbesitzer zu Füßen geworfen, der dann wieder den slovakischen Saisonarbeiter davongetrieben und diesen wieder aushungern lassen. Es war eine Ausspielung der Nationalitäten, eine gegen die andere. Jetzt aber geht das noch leichter. Denn jetzt ist in der Paritätskommission ein èechischer Beamte, der jüdische Pächter ist so klug, schickt slovakische Arbeiter mit dem Kontrakt zur Paritätskommission, wo man die Angelegenheit nicht prüft, sondern einfach den Kontrakt sanktioniert. Der slovakische Arbeiter aber begnügt sich mit weniger, als der Kollektivvertrag vorschreibt, weil er ausgehungert ist, und das nächste Jahr wird der slovakische Arbeiter davongetrieben und es kommt der ungarische Arbeiter, der schon willig ist und sagt, mir bleibt nichts anderes übrig, als unter den festgelegten Löhnen des Kollektivvertrages zu arbeiten. Ich habe nichts erreichen können, wir haben versprochen, daß wir diesen slovakischen Arbeitern Arbeit verschaffen, sie mögen nur nicht dem Unternehmer Recht geben. Wir wollen nicht, daß der slovakische Arbeiter gegen den magyarischen ausgespielt werde und umgekehrt, wir wollen, die Arbeiter mögen sich vertragen. Die Folge davon ist, daß natürlich die Feindschaft zwischen Arbeiter und Arbeiter entsteht. Denn der bodenständige Saisonarbeiter wird natürlich mit Bitternis sehen, daß der von weit hergebrachte slovakische Arbeiter die Arbeit weit billiger macht, als es der Kollektivvertrag vorschreibt. Das ist die Wirksamkeit unserer Paritätskommission in Preßburg. Daß tausende Angelegenheiten überhaupt nicht erledigt werden, braucht gar nicht erwähnt zu werden.
Eine dritte Angelegenheit, die nicht minder wichtig ist: Es gibt ein Gesetz, das den Angestellten während der Mobilisierunf, vom Tage der Einrückung, eine vierwöchentliche Entschädigung zuspricht. Also wohlgemerkt, der Angestellte Böhmens. Schlesiens und Mährens, wenn er anläßlich einer Mobilisierung eingerückt ist, konnte seine Frau und Kinder beruhigen: 4 Wochen lang bekommt ihr meinen Lohn, was weiter sein wird, dafür wird schon entweder das Parlament oder die Regierung sorgen. Der slovakische Angestellte, der eingerückt ist, konnte nicht mehr seiner Familie sagen, ihr seid versorgt, er mußte mit dem bitteren Schmerze einrücken, daß seine Familie von dem Tag an, wo er sie verläßt, dem Hunger preisgegeben ist. Ich frage Sie alle, wie Sie hier sitzen, wenn ein mal an der Front der slovakische Angestellte neben dem èechischen, schlesischen oder mährischen Angestellten gestanden wäre, mit welchen Empfindungen hätte er das entgegengenommen, daß seine Familie zu Hause hungern muß, während die Familien dieser drei anderen versorgt sind. Eine weitere Angelegenheit ist das Baugesetz. Laut dem Baugesetze müßten die Untersuchungen auf Expropriation in 8 Tagen durchgeführt werden, sofern jemand seinen Anspruch erhebt. Nun ist es wiederum der Fall, daß die Stuhlrichterämter diese Anforderungen nach Baugrund entweder sabotieren, oder es dauert Monate, bis sie die nötige Untersuchung einleiten. Ist sie einmal eingeleitet, so bestimmt man einen so hohen Kaufpreis, daß der Ansucher es vorzieht, im Privatwege den Baugrund zu kaufen, weil er da noch etwas billiger herauskommt, als wenn er den Baugrund auf Grund des Baugesetzes erwirbt. Dann gibt es in dem Baugesetz auch eine sogenannte Bauanleihe. Wir haben uns bei verschiedenen Leitern von Bauämtern erkundigt, aber niemand hat uns über dieses Kapitel des Gesetzes überhaupt irgendwelche Aufklärungen geben können. Hier kennt sich keiner aus, auch nicht der Fachmann, der das Gesetz durchzuführen hat. Der Leiter des Neutraer Bauamts hat uns gesagt, daß bis jezt ein einziges - Gesuch wegen der Bauanleihe eingegangen ist. Dieses einzige Gesuch wurde wegen eines Formfehlers zurückgewiesen. Sie können also sehen, welche Wirkung Ihre sozialen Gesetze in der Slovakei haben.
Ich möchte nun vor allem über das Kapitel der Wohnungsnot sprechen, weil diese Frage ganz besonders für die Stadt Preßburg von großer Wichtigkeit ist. Die Arbeiterschaft in Preßburg hat den Magistrat der Stadt Preßburg gezwungen, das ganze Vermögen der Stadt und ihre Einnahmen für Bauzwecke, für Arbeiterund für Beamtenwohnungen zu verwenden, da in Preßburg eine große Wohnungsnot herrscht. Es wäre interessant, wenn sich einmal die Herren, die ja sehr oft nach Preßburg kommen, jene Löch er ansehen wollten, in welchen die Arbeiter wohnen. Ich glaube, eine solche Kulturschande gibt es nirgends auf der ganzen Welt. Also, wir haben alles mögliche getan, damit die Stadt ihr Hab und Gut in Wohnungen umsetze, und die Stadt hat auch tatsächlich 500 Wohnungen gebaut. Auf Grund eines Gesetzes wird vom Staate gefordert, daß für diese neuen Häuser, in denen bis zu 70 % Staatsangestellte wohnen, der Staat eine entsprechende Subvention - nicht mehr, als das Gesetz vorschreibt - bewillige. Das Ministerium für soziale Fürsorge hat der Stadt Preßburg dafür sein Lob ausgesprochen und auch 4 1/2 Millionen Kronen angewiesen. Das Finanzministerium verweigert die Auszahlung. Das wäre das eine. Aber der Staat schuldet der Stadt Preßburg. Ich werde der Reihe nach vorlesen, was der Staat schuldet: An Subvention 4 1/2 Millionen Kronen, das slovakische Nationaltheater ist 400.000 K der Stadt schuldig, an nichtverrechneten Verzehrungssteuern schuldet der Staat 2 Millionen, die eigenen Banken und Unternehmungen, die kolossale Gewinne verrechnen und kolossale Geschäfte in der Stadt Preßburg machen, schulden der Stadt 5 Millionen Kronen. Die Stadt muß diesen Banken für die Anleihe 10 und 11% Zinsen bezahlen, während die Banken die 5 Millionen, die sie der Stadtschulden, ihr nicht zu bezahlen brauchen, weil die Zentralen beim Finanzministerium dafür sorgen, daß eine Formel gefunden wird, damit die Banken keine Steuern zu zahlen brauchen. Es steht also die Sache so, daß, während die Banken 5 Millionen schulden und keinen Heller Zinsen zahlen, die Stadt für 4 Millionen 11% Zinsen zahlen muß. So wird Preßburg, die Hauptstadt der Slovakei, von der Regierung unterstützt.
Bei einer Gelegenheit hat Mièura gesagt, als der Bürgermeister und die Stadtvertretung oben war, die ihm erklärte: Herr Minister, das ist doch ein Unrecht, daß wir den Banken 11% an Schuldzinsen zahlen und die Banken uns unsere Steuern nicht bezahlen, machen Sie da doch etwas. Der Herr Minister Mièura erklärte: In 24 Stunden ist das erledigt. Seither sind Monate vergangen. Das slovakische Ministerium wird eigentlich nicht von Mièura geführt, sondern von den Preßburger Banken. Die Preßburger Banken haben ihre Gigerln in diesem Ministerium, die entscheiden über das Schicksal der Stadt, die entscheiden über das Schicksal der Bevölkerung. Was die Preßburger Banken wollen, das ist heilig.
Noch eine Angelegenheit, die ich erwähnen muß. Sie werden daraus erkennen, warum eine solche Unordnung in der Slovakei herrscht. In Preßburg gab es im Jahre 1918 140 Polizisten, alles in allem, die einen Aufwand von ca. 4 Millionen Kosten verursachten. (Posl. dr. Juriga: Heute sind dort 300!) Was? (Posl. dr. Juriga: Ich denke 300!) 800! Die Stadt Preßburg hat sich um 15.000 Einwohner eermehrt. Ich glaube, Sie alle werden mir zustimmen, daß diese 15.000, die zumeist aus Böhmen, Mähren und Schlesien gekommen sind, doch nicht 20mal so schlecht sind, wie die 80.000 Preßburger. Um den so hohen Aufwand für diese ganze Armee von 800 Polizisten zu rechtfertigen, müssen diese ihre Existenzberechtigung selbstverständlich in irgend einer Weise nachweisen und zu diesem Behufe müssen sie sich eine Beschäftigung suchen. Diese Beschäftigung besteht darin, daß sie erst Unordnung machen, um sagen zu können: Wir machen auch Ordnung. Und ich sage lhnen, daß ein Teil der Detektive und Polizisten lediglich darum da ist, Unordnung zu stiften. Da geht einer hinaus zu einem, von dem er glaubt, er sei ein Magyare, und bespricht mit ihm etwas und versteckt hiebei dort irgend welche Schriften; geht weg und schickt den anderen hinaus, der die Schriften findet. So bekommen sie denn alle miteinander ein großes Lob von der Regierung. Wenn es sparen heißt, dann, glaube ich, könnte man in erster Linie an der Polizei und Gendarmerie einzig und allein in Preßburg einige zehn Millionen ersparen.
Noch ein kurzes Beispiel. Die Brückenmaut für die Stadt Preßburg haben drei alte Pensionisten versorgt. Natürlich mußte die Stadt diese drei Pensionisten, die die ganze Brückenmaut versorgten, entlassen, es kamen an ihre Stelle 15 junge, starke Leute. Die drei Pensionisten erhielten eine ehrliche Entlohnung von 3000 K und haben das dreifache davon eingenommen, als die 15 Leute, die eine halbe Million kosten. (Hört! Hört!) Das ist das Sparsystem unserer Regierung.
Meine Zeit ist leider abgelaufen. (Nìmecké výkøiky: Was ist mit dem Spital?) Ja, das Spital. Wir haben in Preßburg . . . (Výkøiky èeských poslancù: Bratislava!) Bratislava ist besser. Also wir haben dort ein Universitätsspital. Der Ausbau dieses Universitätsspitales war auch schon von der ungarischen Regierung beschlossen worden und es wurden für diesen Zweck, ich glaube, 2 Millionen aufgewendet. Dieses Spital reicht nicht nur nicht hin, um die Kranken von Bratislava aufzunehmen, geschweige denn die Patienten der ganzen Umgebung und der ganzen Slovakei. Ich will dieses Thema nicht weiter behandeln, obwohl ich über die Spitalsfrage sehr viel sagen könnte. Ich will nur die Forderung der Arbeiterschaft und der ganzen Bevölkerung Bratislavas vorbringen, daß die Erweiterung des Spitals unumgänglich notwendig ist, und daß jedenfalls die Regierung eine größere Summe dafür aufzuwenden hat.
Am Schlusse unsere prinzipielle
Erklärung zum Budget: Unsere Partei lehnt das Budget nicht nur
aus prinzipiellen Gründen ab, weil sie auf dem Standpunkt steht,
daß ein Budget einer bürgerlichen Regierung nur in Ausnahmsfällen
von den So zialdemokraten gebilligt wird, sondern auch aus sachlichen
Gründen. Dieses Budget ist der Spiegel einer Klassenherrschaft
und deshalb lehnen wir dieses Budget ab und erklären, daß wir
alles das, was in diesem Budget fehlt, was nicht budgetiert wurde
und was wir außer dem Budget zu fordern haben, solange fordern
und so lange dafür kämpfen werden, bis wir all das bekommen. (Potlesk
na levici.)
Meine Herren! In zehn Sitzungen soll der Staatsvoranschlag für das Jahr 1922 durchgepeitscht werden, ein Gesetzentwurf von ganz ungeheuerer wirtschaftlicher Tragweite, da nicht allein die Ausgaben, sondern auch die Einnahmen zur Besprechung kommen sollen, die den Ausgaben gegenüber stehen, und es ist eigentümlich und wohl in keinem Parlamente Brauch, daß bei einem so ungeheueren Gesetzentwurf die Redezeit auf wenige Minuten eingeschränkt ist, so daß eigentlich - und vielleicht ist das auch beabsichtigt - von einer ordentlichen Besprechung des Staatsvoranschlages keine Rede sein kann. (Souhlas na levici.) Das sind für uns Deutsche ganz gewiß unerträgliche Verhältnisse, die dadurch noch unerträglicher werden, daß wir ganz genau wissen, daß die von uns gestellten Anträge, die ganz bestimmt eine große wirtschaftliche Bedeutung haben, im Vorhinein das Schicksal eines Begräbnisses erster Klasse haben, das heißt in Bausch und Bogen zur Ablehnung kommen.
Das Mehlsteuergesetz, welches unmögliche Bestimmungen enthielt und von großer antisozialer Tragweite war, das einander widersprechende Bestimmungen enthielt, ist durch eine neue Verordnung vom 30. Juni d. J. abgelöst worden; durch diese neue Verordnung wurde die Einreihung in die staatliche Versorgung von einem Einkommen von 1000, 1500 oder 2000 Kronen monatlich abhängig gemacht, je nach der Zahl der Familienglieder. Wir haben in dieser Verordnung das eine un geheuer drückend empfunden, daß aus der öffentlichen Versorgung jene ausgeschie den wurden, die nach der Meinung des Ministeriums für Volksverpflegung in der Lage wären, sich durch den Austausch von Waren Lebensmittel von der Landwirt schaft zu besorgen. Diese Bestimmung hat in erster Reihe dem Gewerbestand, bzw. Handelsstand gegolten, den man auf diese Weise aus der öffentlichen Versorgung ausscheiden wollte. Das Ministerium scheint dabei dies letzte Jahr vollständig verschlafen zu haben, sonst müßte es zu der Überzeugung gekommen sein, daß es nicht mehr so ist wie im Jahre 1920, wo es möglich war, durch Hingabe von Ware sich Lebensmittel zu erwerben. Heute sind die Geschäftsleute und die Handwerker froh, wenn sie überhaupt gegen Entgelt, und ohne Austausch gegen Lebensmittel, ihre Waren an den Mann bringen können. Nun ist dieser Verordnung vom 30. Juni sehr bald eine neue Verordnung, ein Er laß gefolgt, in welchem ungefähr ein Drittel aller Personen, die bis dahin in der staatlichen Versorgung standen, aufge fordert wird, innerhalb 3 Tagen den Nachweis zu erbringen, daß sie das vorhin er wähnte Einkommen nicht haben. Erbringen sie diesen Nachweis nicht, heißt es in der Verordnung, dann sind die betreffenden Familienhaushalte, einfach aus der Versorgung auszuscheiden. Nun ist dieser Nachweis sehr schwer zu erbringen. Das Ministerium für Volksverpflegung hat auch die Richtlinien nicht angegeben, wie dieser Nachweis erbracht werden kann, und viele sind infolgedessen einfach aus der staatlichen Versorgung hinausgeworfen worden. Sie konnten den Nachweis nicht erbringen, weil die Einkommensteuervorschreibung in den meisten Fällen für die Jahre 1920 und 1921 bisher nicht erfolgt ist. Und nun, meine Herren, ist in der letzten Zeit ein neuer Erlaß hinzugekommen. In diesem Erlasse wird die Bevölkerung zur Mitwirkung in dem Sinne aufgefordert, daß jene, die nach ihren Einkommensverhältnissen verordnungsgemäß in die staatliche Versorgung nicht gehören, vernadert werden sollen; auf diesem Wege wird durch einen Erlaß des Ministeriums die Bevölkerung zum niedrigsten Denunziantentum erzogen. Anstatt einer loyalen Auslegung der Verordnung ist eine engherzige Auslegung gefolgt, die im Interesse der Bevölkerung gewiß zu bedauern ist. Wenn ich davon gesprochen habe, daß die Bemessung der Einkommensteuer meist noch nicht erfolgt ist, so ist denn doch in der letzten Zeit die Bemessung der Umsatzsteuer für 1920 eingetreten und wir können mit vollster Berechtigung sagen, daß die Bemessung zur Umsatzsteuer in 90 von 100 Fällen vollständig widerrechtlich erfolgt ist, daß diese Bemessung in vollstem Gegensatze zu den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes, besonders gegen die Bestimmungen des § 19 dieses Gesetzes erfolgt sind, welcher Paragraph vorschreibt, daß, wenn die Steuerbehörde der Meinung ist, daß das Bekenntnis der Steuerpflichtigen zu niedrig sei, die Steuerbehörde die Verpflichtung hat, die betreffenden Parteien aufzufordern, das Bekenntnis zu ergänzen, anzuführen, weswegen ihr Umsatz entgegen der Meinung des Steuerreferates zu niedrig angegeben sei. Dieser sogenannte Vorhalt ist überhaupt nicht erfolgt und man schreibt dieses Vorgehen der Steuerbehörde dem Umstand zu, das die Finanzlandesdirektion oder das Finanzministerium die Weisung an die Steuerreferate hinausgegeben hat, den § 19 des Umsatzsteuergesetzes überhaupt nicht zu erfüllen, das heißt, das Finanzministerium tut nichts mehr und nichts weniger, als die unterstehenden Behörden gegen das Gesetz aufzupeitschen, diese Behörden zu veranlassen, die Bestimmungen des Gesetzes nicht zu befolgen. (Hört! Hört!) Und nun sind die Steuerbemessungen gegenüber dem Bekenntnis wesentlich höher erfolgt. Bloß eine kleine Auslese möchte ich gerade heute bei der Beratung des Voranschlages vorbringen. In Nikolsburg wurde beispielsweise die Umsatzsteuer gegenüber dem Bekenntnis des Steuerpflichtigen um das zwei- bis zehnfache höher bemessen. Dort ist es vorgekommen, daß ein kleiner Geschäftsmann, der sich mit der Bereitung von Käse befaßt, gegenüber seinem Einbekenntnis von 70.000 Kronen mit einem Umsatz von 700.000 Kronen besteuert wurde, daß ein Gemüse- und Grünzeughändler mit einem Einkommen von 24.000 mit einem Umsatz von 80.000 der Besteuerung unterzogen wurde; ebenso wie dort ist es eigentlich in den meisten deutschen Städten der Èechoslovakei. Ich möchte auch auf Südböhmen hinweisen, wo beispielsweise im Bezirke Krumau der dortige Steuerreferent äußerst gewalttätig bei der Bemessung der Steuer vorgeht, der es zuwege gebracht hat, daß ein Grünzeughändler mit einem Umsatz von nachweisbar 15 bis 20 Kronen täglich, was einem Umsatz von 7300 Kronen entspricht, mit einem Umsatz von 24.000 Kronen bemessen wurde. Dieses Verhältnis kommt überall vor. In Tetschen ist der Steuerreferent einfach so vorgegangen, daß er eine willkürliche Erhöhung des Umsatzes von 60 bis 100 % vorgenommen hat. Und nun kann allerdings unter diesen Verhältnissen der Finanzminister ganz ruhig über Fragen der Abgeordneten im Budgetausschusse erklären, daß in den ersten zehn Monaten dieses Jahres die Steuereingänge gegenüber dem Voranschlag des Jahres 1921 sich bedeutend gebessert haben, und daß sie hohe Ziffern aufweisen. Er hat damals gesagt, daß die direkten Steuern gegenüber dem Staatsvoranschlag von 744 Millionen Kronen in zehn Monaten eine Erhöhung von 434 Millionen Kronen an Einnahmen ergeben haben, und hinsichtlich der Umsatzsteuer hat der Ertrag in den ersten acht Monaten dieses Jahres eine Summe von 778 Millionen Kronen ergeben, während im Voranschlag für 1921 der Gesamtertrag für dieses Jahr mit 800 Millionen Kronen angesetzt war, d. h. mit anderen Worten, daß die ersten acht Monate dieses Jahres ungefähr den ganzen Betrag in den Einnahmen aus dem Titel "Umsatzsteuer" ergeben haben, wie er für das ganze Jahr veranschlagt worden war. An diesen Mehreinnahmen des Staates klebt der Schweiß von soviel Tausenden und Hunderttausenden selbständiger Berufe, die durch die so drückenden Besteuerungen um die Früchte ihres Fleißes, um die Früchte ihrer Tüchtigkeit gebracht werden und denen man ihre ganze Schaffensfreude nimmt. Für die selbständigen Berufe kommt außerdem noch das eine in Betracht, daß neben den Staatssteuern ungefähr der 7fache Betrag an verschiedenen Umlagen geleistet werden muß. Und nun hat allgemein das Gesetz über die Sanierung der Gemeindefinanzen eine gewisse Erleichterung gebracht, oder sollte wenigstens die Erleichterung bringen, daß den Gemeinden aus der Haussteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer und Wertzuwachsabgabe bestimmte Beträge zugeführt werden. Daß es notwendig ist, daß die finanziellen Verhältnisse der Gemeinden verbessert werden, ist unleugbar, und das tritt dadurch deutlich zu Tage, daß beispielsweise in einer Stadt Nordböhmens, in Böhm.-Leipa, die Ausgaben für Gehalte und Löhne im Jahre 1918 108.000 K betragen haben, und im Jahre 1921 um das achtfache gestiegen sind, d. h. 841.000 K betrugen. Es ist vollständig richtig, und soll auch nicht im geringsten von mir bezweifelt werden, daß die Gemeinden die Gehalte sowie die Löhne erhöhen mußten. Aber wenn der Staat die Gemeinde veranlaßt, mit der Höhe der Gehalte gleichen Schritt zu halten mit den Gehalten der Staatsbeamten, dann geht es nicht anders, als daß die Regierung diesen Gemeinden auch die ent sprechenden Mittel zur Verfügung stelle. (Posl. Böhr: Die Gemeinden sollen endlich selber die Steuern einheben dürfen!) Das ist selbstverständlich eine sehr wichtige Forderung, die eben durch den Zwischen ruf zum Ausdrucke gebracht worden ist, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es eine unleugbare Tatsache ist, daß die betreffenden Steuerämter nicht den entsprechenden entfallenden Prozentsatz der Steuereinnahmen auch wirklich den betreffenden Gemeinden überweisen. (Souhlas na levici.) Ich habe gesagt, daß das Gesetz über die Sanierung der Gemeindefinanzen den Gemeinden die Mittel zuführen soll. Bisher sind aber die Mittelnicht zugeführt worden, weil die betreffenden Beträge vom 1. Oktober an, wo das Gesetz in Kraft trat, bis heute nicht den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Ich verweise auf den Erlaß der Kommission für Landesauflagen in Prag, welche ausdrücklich den Gemeinden zur Kenntnis brachte, daß die Wertzuwachsabgabe, die mit 1. Oktober mit ungefähr 90% den Gemeinden zufällt, erst in einem Jahre den Gemeinden zugeführt werden kann, und es ist ebenso bekannt, daß diese Kommission, - nach dem alten Gesetze fallen 40 % der Wertzuwachsábgabe den Gemeinden zu - vom Jahre 1919, bis heute den Gemeinden nichts zugeführt und überwiesen hat. Nun ist es selbstverständlich, daß wir die Forderung erheben und auch Sie von der èechischen Seite werden dieselben Schmerzen haben -, daß die Regierung veranlaßt werde, das Gesetz über die Gemeindefinanzen in der Richtung durchzuführen, daß die Überweisungen an die Gemeinden unverzüglich zu erfolgen haben. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)