107. König Maximilian entgegnet dem böhmischen Herren- und Ritterstande auf dem Landtage, dass er die vorgeschlagene Einführung einer Verkaufssteuer nicht annehmen könne, und ermahnt alle drei Stände die in der Proposition begehrte Steuer nach der bisherigen Vermögensschätzung zu bewilligen.

Ohne Datum. - Gleichz. Kopie im k. k. Statthalt.- Archiv zu Prag.

Die Röm. auch zu Hungern und Behaim Kunigl. Mt. unser allergenedigister Herr haben des Herrnund Ritterstands Ihrer Mt. überreichte underthenigiste Schrift angehört und daraus gnedigist vernommen, dass sie sich auf der Röm. Kais. Mt. unsers auch allergenedigisten Herrn bei diesem Landtag an sie beschehnes gnedigistes Begern entschlossen und Ihrer Kais. Mt. nach beschehner stattlichen Erinderung und Ausfuerung ihres guetherzigen und getreuen Nachgedenkens, von allerlei Waaren, so in dieser Cron Behaim verkauft und gekauft werden, auf zwei Jahr und zwen unterschiedliche Termin, Galli und Georgi, jedes Jahr ein hundert und fünf und zweinzig Tausend, thuet zwei Jahr zweimal hundert Tausend und fünfzig Tausend Schock meissnisch, dann auch Ihrer Kais. Mt, das Piergeld von jedem Fass zwen weiss Groschen und Ihrer Kunigl. Mt. ein weissen Groschen auch auf zwei Jahr lang von Reminiscere jetzo kunftig anzufahen und letzlich den Zuezug auf den Fall, wo die Kais. oder Kunigl. Mt. mit eigner Person ins Feld ziehen wurden, auch dass die Restanten zwischen hier und Galli eingebracht werden sollten, underthenigist bewilligen wellen, mit angehengter underthenigisten Bitt, die Kunigl. Mt. wollten solche beder Stände underthenigiste Bewilligung von ihnen zu Gnaden annemben und den dritten Stand die von Städten, so sich hierin von ihnen getrennt und solche Hilfen derogestalt wie gemelte Stände von den Waaren einzubringen it willigen wellen, dahin weisen und anhalten auf dass sie sich mit ihnen hierin auch vergleichen und dieselbige ebnermassen auch willigen wollten, alles nach Ausweisung berurter ubergebner Schrift. Und obwol nun Ihre Kunigl. Mt. aus der Stände underthenigistem und getreuem Nachgedenken ihren gehorsamen Willen und Zueneigung und ganz beflissne Sorgfeltigkeit der Kais. und Ihr Kunigl. Mt. und dem gemeinen Wesen an den Grenizen zum besten stattlich und notturftig yermerkt, welches auch Ihr Kunigl. Mt. ihnen den Ständen bei der Kais. Mt. nachrüemen und jetzo von Ihr Mt. wegen auch fur sich selbsten zu sondern Gnaden versteen; noch dannocht kunden Ihr Kunigl. Mt. aus nachvolgenden wolbegrundten und stattlichen Ursachen dieselbige ihre Bewilligung dergestalt, wie die beschehen, nit annemen.

Gleichwol haben Ihre Kunigl. Mt. nicht gern gehört, dass sich die Stände also von einander theilen, wollten viel lieber, dass sie, wie zuvor beschehen, bei einander plieben, und sich alle drei Stände einhelliglich mit einander verglichen hetten. Und werden demnach sich die Stände zuerindern wissen, dass die Kais. Mt. in derselbigen Proposition vom Tausend vierzehen Schock meissnisch auf vier Jahr lange sambt dem Piergeld und Zuezug allergnedigist begert und von Ihrer Kais. Mt. dahin gemeint worden, dass solche Hilf nach Ausweisung der vorigen Schatzungen eingebracht, und geleistet werden sollen, derowegen auch Ihrer Kunigl. Mt. hierin Veränderung furzunemen nicht wol geburn will, dann es können die Kunigl. Mt. nicht befinden, dass durch diesen vorhabenden Weg und Anschlag, so bemelte Stände Ihrer Mt. übergeben, der Kais. Mt. einige richtige Hilf geleistet und zu rechter Zeit eingebracht werden kann und wurde darunter, ehe dann diese Beßilligung in ein guete Ordnung und Richtigkeit gebracht, viel Zeit hingeen, auch nit kleiner Unkosten und Zerung darauf laufen. Inmassen dann, die Stände selbsten melden, es sollten dieser Anlag halber auf Bartholomei schierist kunftig die Landofficierer, Rechtsitzer auch die Personen, so sie ihnen aus den Kreisen zueordnen wollten, aufm, Prager Schloss zusammenkommen und sich erst bei den Obereinnembern erkundigen, wie viel an solcher Hilf einkommen und ob daran einiger Mangel oder Abgang sein wurde, so ist doch zu besorgen, wie dann hievor in solichen Fällen mehr beschehen sein sollen, dieselbigen erkiesten Personen wurden beschwerlich alle erscheinen, sonder zum Theil allerlei Verhinderungen und Ehehaften halber aussen pleiben, dardurch sich zuetragen kundte, dass die erscheinenden on die abwesenden Personen nichts wurden handlen noch schliessen wellen, dass also daraus allerlei schedlicher Verzug erfolgen kundte. Sollte aüch durch dieselbigen Ausschuss ein ander Anschlag gemacht und in den Kreisen publicirt werden, wurde darauf abermals nit wenig Gefahr steen, zu dem dass es auch etwas neues, so zuvor nicht gepreuchig gewesen und allem Ansehen und Umbständen nach nicht wol muglich, dass in solivher kurzer Zeit die vollige Hilf durch dieses Mittl zusammen gebracht werden kundte.

Also ist auch hierin das zu bedenken, dass mit dieser Anlag am meisten das gemeine Armuet beschwert und die Vermugenden am wenigisten geben wurden, dardurch die armen Leut uber Ihre Kunigl. Mt. und die, so hierzue geraten, nit wenig, schreien und weheklagen wurden, wie dann hiel vor, do auch auf das Getreid ein Aufsatz gemacht worden und doch in kein Richtigkeit gebracht werden können, beschehen ist. Es wurde auch i auf die Einnember und andere Personen, so in; grosser Menig und Anzal hierzue in allen Städten, Flecken, Markten gebraucht werden muessten, nicht ein kleine Summa Gelds geen und vielleicht an etlichen Örtern ihre Besoldung mehr austragen, dann von solchem Anschlag einkommen, das auch den Ständen nicht zu geringem Schaden gereichen wurde. Dann ob wol die verschinen Jahr in Österreich ein solcher Anschlag auf allerlei Waaren gemacht worden, hat sich doch, hernach im Werk befunden, dass es sehr wenig ertragen und letzlich mit Schaden davon abgestanden werden muessen, und ist daraus nichts anders ervolgt, dann dass man in das Land ein gemeine Theurung auf allerhand Waaren und Victualien gebracht, die auch, obgleich solche Aufschlag von wegen des geringen Ertragens bald gefallen und darvon, als obgemelt, abgelassen werden muessen, dannocht noch nicht aufgehört, sonder bis auf heut blieben, dass man lieber wollte, es wär nie angefangen worden. Einer solichen Theurung, die auch gewiss darauf folgen wir det, ist sich in diesem Kunigreich auch zu besorgen.

Dass aber solche Anschläge in Italia und den Niederländern bisweiln aufgerichtet werden, hat es daselbsten viel ein andere Gelegenheit, dann die Fursten und Obrigkeiten der Enden ein klein Umbfang und Gezirk und nicht also weitschweifig Länder und Gebiet, wie dieses Kunigreich ist, haben, sonder sich nur auf etlich wenig Meiln erstrecken, also dass solche Datz und Aufsätze durch wenig Personen und mit geringem Unkosten eingebracht und mit Anstellung in viel Weg bessere Richtigkeit vonwegen Gelegenheit und Eigenschaft derselbigen Völker gehalten und darauf gesehen werden kann.

Die Stände wollten auch vernunftig bewegen und ein Uberschlag machen, umb wieviel hundert Tausend Gulden Waaren verkauft werden muessten, ehe dann ein solche Summa Gelds, davon sie melden, daraus zusammen geklaubt werden möchte, so werden sie eigentlich befinden, dass dieselbige Summa der verkauften Waaren sich nicht auf viel weniger, dann die jetzig vollige Schatzungen an ihr selbst erstrecken wurde. Aus diesen und andern vielen begrundten und gueten Ursachen kann die Kunigl. Mt. nicht spuren noch vermerken, dass durch diesen Weg Ihrer Kais. Mt. ein solche ansehenliche, erscheinliche und richtige Hilf, wann es die eusserste vorstehende Noth zum höchsten erforderte und sie bei ihnen gleichwol guetherziglich vermeint, geleistet werden kann, in sonderlicher Betrachtung, dass anderer solchen Aufsetzen der merer Theil Getreide an Weizen und Gersten zum Breuen gebraucht und sonsten das Bier auch darein nicht gezogen und also die meiste Aufhebung von den Waaren und andern Victualien beschehen muesste. Do aber, soviel die Waaren betrifft, ihnen den Ständen unverporgen, wie gering die Handtirungen in diesem Kunigreich gegen andern werbenden Landen und Städten seien, do auch der erste Termin so weit hinaus bis auf Galli erstreckt werden sollte, haben die Stände zu erachten, was fur Nachtl, Gefar und Schaden Ihrer Kais. Mt. und derselbigen getreuen Underthanen an den Gränizen und Ortflecken, so dieselbigen also lang bloss und unbesatzt stehen sollten, erfolgen kunnte.

Derwegen begern Ihre Kunigl. Mt. anstatt der Kais. Mt. genediglich, bemelte bede Stände sambt den von Städten wollten aus den im Furtrag erzelten und angehörten hochwichtigen Ursachen und vorsteenden Noth der Kais. auch Ihr er Kunigl. Mt. und ihnen selbsten zum besten und damit zwischen ihnen auch ihren allerseits Underthanen Lieb und Gehorsamb wie bishero gepflanzt und erhalten werde, sich einer einhelligen Hilf vergleichen und Ihrer Kais. Mt. in zweien Jahren jedes einmal hundert Tausend, thuet zwei Jahr zweimal hundert Tausend Schock Groschen behmisch, dieweiln die vorigen Steuern und Hilfen vermug der Schatzung, wie Ihr Mt. berichtet werden, soviel und ein merers ausgetragen, auf Georgi und Galli negstkunftig und also fort an bis zu Ausgang der zwei Jahr auf jeden Termin funfzig Tausend Schock Groschen bewilligen und reichen wollten und zu Einbringung solcher Hilf nach Ausweisung der vorigen Schatzungen unter sich ein Anschlag machen und hierin ein gemeine christliche Gleichheit, damit einer uber den andern nicht beschwert noch vervorteilt werde, halten. Kunnten aber hie zwischen diesem und kunftigem Landtage die Stände durch einen Ausschuss, so sie hierin verordnen möchten, davon tractiren, handlen und beratschlagen, wie etwa erhebliche und gleichmessige Mittel und Weg zufinden, welche ein solche Anlag zuekunftiglich in ein guete und bestendige Ordnung und Richtigkeit mit wenigister Beschwerung des armen gemeinen Manns gebracht und geleistet werden kunnte, das sollte Ihrer Kais. und Kunigl. Mt. nicht allein nicht zuwider sein, sonder sie wurden es als ein selig, guet Werk gern sehen und befurdern helfen, dass aber solches, dieweiln davon hievor nichts beratschlagt worden, jetziger Zeit gleich alsobald furgenommen, angestellt und ins Werk gerichtet werden kunnte, kann noch mag, soviel Ihre Kunigl. Mt. bei sich befinden, Kurze der Zeit auch aller andern hieruber mit guetem Grund erzelten Ursachen halber keinswegs fueglich beschehen.

Soviel dann alle alte und neue Restanten antrifft, wollten die Kunigl. Mt. dieses, dass die Stände in Erwegung der augenscheinlichen, hohen und unvermeidlichen Notturft dieselbigen zwischen hier und negst Galli einzubringen sich underthenigist bewilligt und erboten, zu Gnaden vermerken; dieweiln aber die Zeit zu Erlegung solcher Restanten gar lang angestellt, begern Ihr Kunigl. Mt. von der Kais. Mt. wegen gnediglich, sie wollten solche Restanten zwischen hier und negst kunftig Pfingsten entlich einbringen, wie dann solches von wegen der gemachten Schulden zu Erhaltung des Kriegswesens auf den Granizen und Entrichtung des so lang unbezalten Kriegsvolks in allwege und zum höchsten vonnöten, auch on gewisse Zerrüttung und Untergang desselbigen ganzen Wesens an den Grenizen anders nicht sein kann noch soll. Darumben und dieweiln hievor angeregte völlige Einbringung halber soviel Mangel und Unordnung erschienen, so wollen Ihre Kunigl. Mt. sich gnedig und genzlich versehen, es werden die Stände jetzo die entliche und gewisse Wege furnemen und die Ihr Mt. anzeigen, damit ermelte Restanten zwischen erst bestimbter Zeit vor Pfingsten gewisslich und ohne Abgang erlegt und, dahin es bewilliget und schon vor lengst verordnet, gewendt werden mügen.

Gleichsfalls nemben die Kunigl. Mt. anstatt der Kais. Mt. auch fur sich selbsten das bewilligte Biergeld auf die zwei Jahr von dem Quartal Reminiscere negstkombend anzuraiten zu Gnaden an und wellen auch den Ständen, wie sie begern, gnedigist zuegelassen haben, dass sie die Einnember hierzue selbst wehlen und ordnen mugen, doch dass dieselbigen der Kais. auch Ihrer Kunigl. Mt. beeidigt werden und denen Personen, so Ihre Mt. hierzue ordnen werden, zu sondern benennten Zeit und Fristen ordentlich Raitung thuen.

Ihre Kunigl. Mt. lassen Ihr auch gnedigist gefalien und erachten es fur ein besondere hohe Notturft, dass bei diesem Landtag Personen zu An- und Aufnembung der Raitungen von den gewesnen Steuerund Biergeldeinnembern auch dem Feldzalmeister geordnet und benannt werden, dergleichen wellen Ihre Mt. auch Personen darzue furnemen und ordnen.

Dass auch die Stände underthenigist bewilliget, wann die Kais. oder Kunigl. Mt. eigner Person zue Feld ziehen wurden, Ihrer Kais. und Kunigl. Mt. mit ihren Leiben nach ihrem Vermugen zuezuziehen und dieselbig nicht zuverlassen, nehmen Ihre, Kunigl. Mt. solches gleichergestalt auch von den Ständen zu Gnaden an, doch dass es dahin verstanden und erleutert werde, wie solches im Furtrag benenntlich vermeldet worden.

Beschliesslich begeren die Kunigl. Mt. ganz genediglich, die Stände wollten diese Landtagshandlungen soviel muglich mit allem Fleiss zum Beschluss fordern, Ihr Mt. nicht vergebenlich aufhalten, die Zeit nicht umbsonsten verzehren, noch sich selbsten in weitere Unkosten fueren; das werden und wellen die Kais. und Ihr Kunigl. Mt. gegen den Ständen sambt und sonderlich zu Gnaden erkennen und ingedenk sein.




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