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auf'die Interpellation des Abgeordneten
F. Nitsch und R. Axmann

wegen zweckwidriger Versetzungspraxis,
Nichteinhaltung des Nationalitätenschlüs-
sels und unglaublicher Behandlung eines
deutschen Postbediensteten (Druck 1292/
VIII).

Der Festangestellte Johann Schneider wurde im
Jahre 19'33 vom Postamte in Weikersdorf zum
Postamte in Hodonin versetzt. Als er am 13. Nd-
vemiber 1933 den Dienst beim Postamt« in Hodonin
antrat, wurde er gerade wegen seiner sehr gerin-
gen Kenntnis der Staatssprache dem Hausdienste
zu verschiedenen unwesentlichen leichteren Auf-
gaben dienstlich zugeteilt, wie das Kleben von, Um-
schlägen, Anbinden von Spagaten, Anfertigung
verschiedener Schleifen für Belege und Banknoten
u. dgl. Mit dem 16. April 1934 wurde Schneider auf
eigenes Ansuchen von diesem Dienste zum Schicht-
dienste zugeteilt, in welchem er beim Umladen und
Sortieren von Postsendungen, bei der Begleitung
von Kariolfahrten und der Aushebung der Post-
kästen beschäftigt war. Schneider hat sich niemals
beschwert, daß ihm der Dienst beim Postamte in
Hodonin beschwerlich wäre. Dagegen haben jedoch
die übrigen Angestellten ddeses Amtes darauf hin-
gewiesen, daß Schneider gegenüber den anderen
Angestelltem dadurch 'begünstigt werde, daß er
leichteren Diensten zugeteilt ist. Dem Schneider
wurde auch beispielsweise nach einmonatigem
Dienste in Hodonin ein außertourlicher Urlaub vom
24. bis 28. Dezember 1933 zwecks Familienbesuches
bewilligt. __________

Den neuen Schichtddenst, zu dem er sich selbst
gemeldet hatte, hat Schneider bloß vom 16. April
bis 23. Mai 1934 versehen. Am 17. Mai 1934, also
gerade nach Ablauf eines Monates dieses Dienstes,
hat er nämlich einen Unfall im Dienste dadurch
erlitten, daß beim Fallen des Rades des Posthand-
wagens, dien er schieben half, in eine Vertiefung
der Wagengriff in seine linke Leistengegend stieß,
womit ihm ein BJuterguß in diesem Körperteile
verursacht wurde.

Schneider wurde nach dem Unfälle vom Arzt so-
fort 'behandelt, auf dessen Antrag er sodann vom
24. Mai 1034 bis 20. Juni 1934 im Krankenhause
der Barmherzigen Brüder in Fekfeberg behandelt
wurde. Trotzdem, daß er am 20. Juni 1934 als ge-
heilt aus dem Krankenhause entlassen und daß
auch auf Grund des ärztlichen Schlußgutachtens
über den Unfall die Heilung der Folgen seines Un-
falles mit dem 20. Juni 1994 abgeschlossen wvurde
und Schneider dieselbe Arbeitsfähigkeit wie vor
dem Unfälle erworben hatte, wurde ihm noch ein
einwöchiger Urlaub gewährt.

Nach Ablauf dieses Urlaubs hat Schneider den
Dienst in Hodonin nicht mehr angetreten, sondern
wurde auf eigenes Ansuchen nach Pferov versetzt,
damit er es näher nach Weikersdorf habe, wo seine
Familie wohnte.

In Pferov hat sich Schneider öfters krank ge-
meldet, doch hingen seine Krankheiten mit seinem
bereits geheilten Unfälle nicht zusammen, den er
am 17. Mai 1934 in Hodonm erlitten hatte. Weil
sich seine Erkrankung wiederholte, wurde sein Ge-

sundheitszustand auch vom Amtsärzte am 3. Mai
1935 untersucht, wobei festgestellt wurde, daß
Schneider an Furunkulose (an Haie und Händen)
leidet.

Die letzte Erkrankung Schneiders wurde am
26. Dezember 1036 gemeldet. Von diesem Tage an
hat Schneider bis w seinem am 28. Februar 1938
eingetretenen Tode keinen Dienst mehr verrichtet.

Sein Gesundheitszustand wurde am 11. Februar
1937 durch den Amtsarzt untersucht, dem
Schneider mitteilte, daß er vom 28. Dezember 1986
bis 30. Jänner 1937 im Krankenhause zu Stern-
berg behandelt worden sei. Es hat sich nach den
Anzeichen offenbar bereits damals um eine
Nervenkrankheit gehandelt. Deshalb wurde Schnei-
der auf Antrag des Amtsarztes weiter im Kranken-
stände belassen. Im übrigen war Schneider starker
Statur und gut genährt; Lungen und Herz hatte er
ohne Krankheitsbefund.

Da sich seine Krankheit nicht besserte und
Schneider deshalb den Dienst nicht antreten
konnte, wurde er am 9. März 1937 vom Amtsärzte
neuerlich untersucht, wobei er zur Konstatieruxig
und Heilung der Krankheit in das Krankenhaus in
Prerov empfohlen wurde, wo er vom 11. bis 16.
März 1937 weilte. Die dortige Diagnose bestätigte
die Anzeichen einer Nervenkrankheit. Darum emp-
fahl der Amtsarzt dem Schneider am 26. Mai 1937,
seinen Gesundheitszustand auf der Klinik für
Nervenkrankheiten in Brunn feststellen zu lassen.
Schneider hat dies getan und blieb auf dieser
Klinik vom 25. Mai 1937 bis 7. Juni 1937. Beim
Verlassen der Klinik am 7. Juni 1937 fand sich
Schneider neuerlich beim Amtsarzte ein, der nach
Einsichtnahme in das klinische Gutachten vor-
schlug, Schneider möge weiterhin im Kranken-
stande belassen werden.

Im Hinblicke darauf, daß sich der Gesundheits-
zustand Schneiders dauernd nicht besserte und daß
seit seiner letzten Erkrankung, die am 26. Dezem-
ber 1996 eingetreten war, bereits eine Frist von
mehr als einem Jahre abgelaufen war, während
welcher Schneider keinen Dienst geleistet hatte,
beantragte der Amtsarzt am 14. Jänner 1998 die
Versetzung Schneiders in den zeitlichen Ruhestand.
Bevor dies1 geschehen konnte, hat Schneider am
28. Februar 1938 Selbstmord begangen.

Es hat also Schneider vor seinem Ableben volle
14 Monate keinen Dienst versehen und trotzdem,
daß die Konstatierung seiner Krankheit nicht bloß
seinen behandelnden Ärzten und den Kranken-
häusern sondern auch der Universitätsklinik
Schwierigkeiten bereitete, wurde «r niemals einer
Simulation verdächtigt und zum Dienstantritte
nicht gezwungen. Gerade im Gegenteil wurde dar-
auf gesehen, daß sich Schneider im Krankenhause
fachgemäß heilen könne, und ist mit ihm in jeder
Hinsicht höchst human und' mit größter Rücksicht-
nahme umgegangen worden.

Aus dem Vorgesagten ist ersichtlich, daß es im
Falle Schneider keinerlei Organe gibt, die sich in
irgendeiner Weise an ihm vergangen hätten, und
Hegen darum auch keine Gründe vor, daß in seiner
Angelegenheit jemand zur Verantwortung gezogen
werde.

Die Auslagen für die Reise, die Schneider von
Weikersdorf nach Brunn zum Besuche des Amts-
arztes machte, konnten ihm im Hinblicke auf die
geltenden Vorschriften nicht ersetzt werden, wo-


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nach nur solche Auslagen ersetzt werden können,
die einem Bediensteten, lediglich für den Weg von
seinem dienstlichen Winkungsorte zum Amtsarzte
entstanden sind; Dienstort des Schneiders war
aber Pøerov und nicht Weikersdorf.

Was den in der Interpellation ausgedrückten
Wunsch anbelangt, es möge die nationale Zusam-
mensetzung behn Postamte in Weikersdorf über-
prüft werden, verweise ich neuerlich auf meine in
der Interpellation naher bezeichneten Antworten,
mache jedoch darauf aufmerksam, daß diese meine
Antworten in der Interpellation nicht richtig re-
produziert sind.

P r a g, am 10. Juni 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Pøeklad ad 1394/VIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. W. Richter

wegen Verletzung der Sprachenverordnung
Nr. 17/1926 (Druck 1292/XIII).

Es ist in den Intentionen der Richtlinien über
die Luftschutzübungen gelegen, daß die Bevölke-
rung auf die Alarmankündigungen auch ohne vor-
hergehende Weisungen oder Verbote reagiere.
Darum hat das ZLSch-Kommando in Liboch a. E.
für die Übung am 16. Februar 1938 überhaupt
keine Kundmachungen herausgegeben.

Der Fachlehrer, der in Liboch a. E. ZLSch-
Instruktor ist, hat aus eigenem kleine Flugblätter
über den Flugalarm vervielfältigen lassen, die in
den Geschäften ausgehängt wunden.

Um den Ausbau des ZLSch möglichst zu erleich-
tern und zu beschleunigen, benützt das Ministe-
rium des Innern diese Gelegenheit und weist die
unterstellten Behörden an, der Bevölkerung auch in
sprachlicher Beziehung auf das wohlwollendste
entgegenzukommen.

P r a g, am 17. Juni 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1394/IX.

Antwort

des Eisenbahhministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
H. H. Birke

wegen Sammelns am Bahnsteig in Freiheit

für die "Národní jednota severoèeská"

(Druck 1327/II).

Die Frühjahrssammlungen in dieser vornehmen,
trotzdem aber in der Interpellation beanständeten
Form, finden in der Station Freiheit-Johannisbad
fast ein Jahrzehnt bereits statt. Sie werden von der
Ortsgruppe der Národní Jednota Severoèeská zu
Zwecken einer Weihnachtsbeschenkung für die
ortsansässigen Kinder veranstaltet. Das Erträgnis
kommt zu einem verhältnismäßigen Teile auch der
deutschen Schule für die Weihnachtsbescherung
ihrer armen Schüler zu. Es geschieht dies deshalb,
weil die Aktion auch bei den Reisenden deutscher
Nationalität, die am Ende ihrer Skitour diese
ersten Frühlingsgrüße gerne mit aus den Bergen
heimbringen, erfreulichen Widerhall findet. Mit
dem Sammeln der Blumen ist ein ortsansässiger
Arbeitsloser deutscher Nationalität betraut, der
auf diese Weise für seine Bemühung mehrere
hundert Kronen erhält. Auch in dieser Richtung-
wirkt sich also die Aktion gerade zugunsten eines
Angehörigen jener Nationalität wohltuend aus,
deren Interesse die Interpellation verfolgt.

Ich muß fast mit Beschämung konstatieren, daß
an dieser hoch sozialen Aktion Eisenbahnbedien-
stete im Dienste und die staatliche Eisenbahnver-
waltung selbst keinerlei Verdienst hat. Diese
humanitäre Tätigkeit, welche die Interpellation
irrigerweise dem Eisenbahnpersonal zuschreibt, ist
bloß das Werk der Einsicht anderer örtlicher Fak-
toren, die dafür sorgen, daß an mehreren Früh-
jahrssonntagen ein Tischchen mit Blumen und
einer kleinen Kasse am Perrone aufgestellt werde.

Der Ertrag der Sammlungen dieses stummen,
aber für das normale menschliche Empfinden sehr
ausdrucksvollen Sammlers, der durch freiwillige
Beiträge zahlreicher Skifahrer deutscher Nationa-
lität unterstützt wird, zeigt selbst, daß das Publi-
kum diese Angelegenheit nicht mit den Augen der
Herren Interpellanten betrachtet.

Ich muß daher auch deshalb die Tendenz der
Interpellation zurückweisen.

Prag, am 29. Juni 1938.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1394/X.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen unzulässiger Fragestellung seitens

des Kreisgerichtes in B. Budweis (Druck

1327/III).

Den Ergebnissen der gepflogenen Erhebung zu-
folge entspricht die Interpellationsbehauptung, daß


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der Strafsenat des erwähnten Kreisgerichtes einen
einvernommenen Zeugen gefragt habe, ob er poli-
tisch organisiert sei, nicht den Tatsachen.

Es ist festgestellt worden, daß der Senat dem
Zeugen gegenüber die Frage folgenden Wortlautes
zugelassen habe: "War Käppi irgendwie politisch
betätigt".

Diese Frage hängt mit der Straftat zusammen
und ist allgemeiner Natur, so daß sie eine bestimm-
te politische Partei nicht betrifft.

Der Beschließ eines Gerichtssenates über die Zu-
lassung oder Nichtzulassung einer Frage an den
Zeugen bildet einen Bestandteil der durch das Ge-
setz gewährleisteten Ausübung der richterlichen
Gewalt, in die die Justizverwaltung nicht eingrei-
fen kann und deren Grenzen ein solcher Beschluß
nicht überschreitet; ich habe keinen Grund zu ir-
gendeiner Verfügung im administrativen Wege.

Prag, am 9. Juni 1938.

Der Justizminister:
Dr. Dérer m. p.

Pøeklad ad 1394/XI.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. May

wegen Nichtberücksichtigung der ortsan-
sässigen deutschen Arbeiter bei den Eisen-
bahnoberbauarbeiten beim Bahnbetriebs-
amt der Station Niedergrund bei Warns-
dorf (Druck 1338/VIII).

Die vorgebrachte Beschwerde beruht offenbar
auf einem Mißverständnisse.

Arbeiten, die in der Interpellation erwähnt wer-
den, werden nicht vorgenommen. Soweit der staat-
lichen Eisenbahnverwaltung bekannt ist, wird der
Bau eines Schleppgeleises derzeit nicht projektiert
Die irrige Nachricht über diesen Bau, die auch in
der Presse zu lesen war und der entgegengetreten
wurde, ist vielleicht daraus entstanden, daß in ab-
sehbarer Zeit das bisherige einzige Schleppgeleise
in der Station Niedergrund, das in den städtischen
Schlachthof in Warnsdorf führt und von der Firma
Robert Zinn, Engels und Co. mitbenützt wird, dort-
hin verlegt werden soll. Aber auch in diesem Falle
hat die Staatsbahndirektion den ihr zugeschrie-
benen Befehl nicht herausgegeben. Ein ähnlicher
Befehl würde den internen Vorschriften und Ge-
wohnheiten widersprechen.

Die Aufnahme von Arbeitern für Streckenarbei-
ten ressortiert in die Kompetenz der Bahnerhal-
tungssektionen und erfolgt nach den zum Schütze
der Lokalinteressen und der sozialachwachen Ar-
beitskräfte erlassenen allgemein gültigen Richt-
linien.

Auf Grund dieser Richtlinien ist die Deckung des
Bedarfes an Arbeitskräften, soweit mit der Auf-
nahme von bereits in früherer Zeit - auf dem be-
treffenden Streckenmeisterabschnitte, bzw. in dem
unmittelbar daran angrenzenden Abschnitte - be-
schäftigten vorübergehend entlassenen Arbeitern
nicht das Auslangen gefunden wird, vor allem aus
den Reihen der ortsansässigen Arbeiter und in. der
durch den Grad ihrer Erwerbsbedürftigkeit be-
stimmten Reihenfolge zu decken.

Der Erhebung zufolge hält die Bannerhaltungs-
sektion in Rumburg diese Richtlinien ein. Bei der
Aufnahme werden selbstverständlich auch die die
Mitwirkung der Arbeitsvermittlungsstellen regeln-
den Vorschriften respektiert.

Prag, am 1. Juli 1938.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1394/XII

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
P. Nickerl

wegen gesetzwidriger Ausdrucksweise in
der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
Brüx vom 1. Feber 1938, Zl. St 3/38-2, Tk
VII 194/38, des Kreisgerichtes Brüx
(Druck 1338/XV).

Die Staatsanwaltschaft klagt die Johanna Hoff-
mann wegen des Ausspruches: "Wenn man schon
bei Gerichten kein Recht findet, wozu sind die Ge-
richte da. In der Republik findet man kein Recht.
Die ganze Republik gehört mit Benzin über-
schüttet und angezündet zu werden. Das wäre das
Vernünftigste. "

Der Hinweis der Kilagegründe auf das Milieu, in
dem diese Äußerung getan wurde, enthält keine Ver-
unglimpfung und Verdächtigung der Bevölkerung
der Grenzstadt Weipert, und auch wenn man über
seine Zweckmäßigkeit verschiedener Meinung sein
kann, kann den Ausführungen der Interpellation
nicht beigepflichtet werden, daß er dazu angetan
wäre, die Unabhängigkeit der Rechtsprechnung zu
untergraben.

Prag, am 20. Juni 1998.

Der Justizminister:
Dr. Dérer m. p.


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Pøeklad ad 1394/XIII.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Klieber

wegen grundloser Belästigung und Minde-
rung des öffentlichen Ansehens durch Mili-
tärpatrouillen (Druck 1339/IV).

R. Hampl wurde am 23. März 1938 bei der Feld-
arbeit durch, eine Militärwache in unmittelbarer
Nähe eines Militärobjektes angetroffen, ohne daß
er sich mit der vorgeschriebenen Legitimation aus-
weisen konnte. Die von ihm vorgelegte Legitima-
tion hat dien geltenden Vorschriften nicht entspro-
chen, da sie mit einer Photographie nicht versehen
war und seine Identität daher nicht hinreichend
nachwies. Zwei mit ihm gemeinsam arbeitende Per-
sonen hatten überhaupt keine Legitimation.

Unter diesen Umständen hat die Militärwache
alle angeführten Personen mit Recht als verdäch-
tig angesehen und sie zum Zwecke der Identitäts-
feststellung zum nächsten Gendarmerieposten vor-
geführt.

In diesem amtlichen Einschreiten, das mit den
geltenden Vorschriften völlig übereinstimmt, kön-
nen die in der Interpellation vorgehaltenen Mängel
nicht erblickt werden.

Die Behauptung, daß dem R. Hampl Gewalt an-
gedroht wurde, entspricht nicht den Tatsachen.

P rag, am 20. Juni 1938.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník m. p.

Pøeklad ad 1394/XIV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen Mißachtung der sprachlichen Zu-
sammensetzung der Bevölkerung in der
Slovakei von Seiten der Staatsbahnen
(Druck 1344/III).

Das Eisenbahnministerium bereitet eine Lösung
der in der Interpellation angeführten Präge in der
Weise vor, daß sie gleichzeitig mit der Behandlung
des ganzen Komplexes der Minderhedtenwtinsche
erledigt werden könne.

Prag, am 22. Juni 1938.

Der Eisenbahnmmister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1394/XV.
Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen Verhöhung der deutschen Sprache

in einer Bestätigung der staatlichen Polizei-

expositur in Wallern am 7. Jänner 1938

(Druck 1258/IV).

Die in der Interpellation erwähnte Bestätigung
wurde der Gusti Blöchl durch ein Manipulations-
versehen ohne vorhergegangene Approbation des
Amtsvorstandes ausgefolgt.

Die notwendigen Verfügungen zum Zwecke der
Hintanhaltung ähnlicher Fälle in der Zukunft
und zum Zwecke der gehörigen Dotierung der er-
wähnten Expositur mit sprachlich qualifizierten
Bediensteten sind getroffen worden.

Prag, am 11. Juli 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1394/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen ungebührlichen Vorgehens der staat-
lichen Polizeibehörde in Wallern (Druck
1258/V).

Die Hausdurchsuchung in der Wohnung der
Gusti Blöchl wurde mit aller Schonung und mit
entsprechender Rücksichtnahme auf den Gesund-
heitszustand der Mutter der Genannten vorgenom-
men; deshalb hat der leitende Polizeibeamte der
Gusti Blöchl empfohlen, ihre Mutter für die Zeit
der Hausdurchsuchung aus der Wohnung wegzu-
führen, doch hat die Blöchl dies zu tun abgelehnt.
Das Vorgehen des Expositurleiters war vollkom-
men korrekt, ja geradezu freundschaftlich, wie
übrigens Frau Blöchl am 8. Feber 1988 auf der
staatlichen Polizeiexpositur in Wallern in Anwesen-
heit des H. Abgeordneten Jobst selbst erklärte.

Von den Polizeiorganen, wurde nicht verboten,
einen Arzt herbeizurufen, sondern es wurde bloß
nicht zugelassen, daß Gusti Blöchl persönlich den
Arzt holte, deren ununterbrochene Anwesenheit


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bei der Hausdurchsuchung unerläßlich notwendig
war.

Der erschienene Arzt hat den Anwesenden Polizei-
beamten nicht ersucht, daß sich das Organ, das in
der Räumlichkeit, wo die Mutter der Blöchl sich
befand, für die Zeit der ärztlichen Untersuchung
entferne; wenn er dies getan hätte, wäre seinem
Wunsch gewiß entsprochen worden.

Prag, am 11. Juli 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1394/XVII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Hollube

wegen ungebührlichen Verhaltens des Lei-
ters der staatlichen Polizeiexpositur in Neu-
stadt a. T., Stanislav Fiala (Druck 1258/
VII).

Bezüglich der einzelnen Interpellationspunkte
wurde auf Grund der vorgenommenen behördlichen
Erhebung folgendes festgestellt:

1. Der Vorfall der Alma Horník ereignete sich
im Bereiche der staatlichen Polizeiexpositur in
Friedland i. B. und wurde auch nur von den Or-
ganen dieser Expositur erledigt. Der derzeitige
Leiter der staatlichen Polizeiexpositur in Neustadt
a. T., der Aktuarsadjunkt Stanislav Fila (nicht
Fiala), hatte mit diesem Vorfalle nichts zu tun,
weil er während der inkriminierten Zeit der staat-
lichen Polizeiexpositur in Friedland nicht zugeteilt
war. Zur Vorführung der Horník ist es mit Recht
gekommen, da sie sich strafbarer Handlungen
schuldig gemacht hatte. Die Bahnfahrt wurde des-
halb angetreten; weil die Horník eilte und selbst
ihre Bereitwilligkeit zur Lösung einer Fahrkarte
zum Ausdrucke gebracht hatte.

2. Dem Herbert und der Lina Wildner wurde
ein Grenzausweis zwar verweigert, doch wurde
ihnen gleichzeitig der Wink gegeben, daß sie sich
für die Reisen ine Ausland einen ordnungsmäßigen
Reisepaß beschaffen können, der ihnen auch mit
Gültigkeit bis 15. Juni 1942 ausgefolgt wurde.

3. Zur Auflösung der am 14. Oktober 1997 in
Neustadt a. T. veranstalteten öffentlichen Ver-
sammlung der sudetendeutschen Partei ist es erst
nach vorhergegangener Ermahnung des Redners
gekommen. Es wurde durch Zeugen bestätigt, daß
das Vorgehen des einschreitenden Beamten die ent-
sprechenden Grenzen nicht überschritten hat. Die
Behauptung, daß er den Säbel samt der Scheide auf
den Tisch geworfen und mit dem Waffengehrauch
gedroht habe, ist nicht wahr, Zu dem energischen

Auftreten des intervenierenden Beamten ist es le-
diglich deshalb gekommen, weil die Versammlungs-
teilnehmer trotz mehrmaliger Aufforderung keine
Bereitschaft zum Verlassen des Saales gezeigt
haben.

4. Die Auflösung der öffentlichen Versammlung
in Heinersdorf am 2. Oktober 1987 war begründet
und ist die Durchführung dieser Maßnahme in ent-
sprechender Form geschehen. Eine anderweitige
Behauptung entspricht nicht den Tatsachen.

5. Die Auflösung der Versammlung am 9. Fe-
ber 1938 in Wünschendorf erfolgte mit Recht, weil.
wie auch durch Einvernahme der Teilnehmer fest-
gestellt wurde, bei dieser Versammlung die vorge-
schriebenen Erfordernisse namentlich in der Rich-
tung nicht eingehalten wurden, daß die Versamm-
lung in einem Gastlokale stattfand, das allgemein
zugänglich ist, und daß die ordnungsgemäße Kon-
trolle der Anwesenden nicht gewährleistet wurde.

Der intervenierende Beamte hat die Anwesenden
mit Recht auf die allfällige Anwendung von
Zwangsmitteln für den Fall aufmerksam gemacht,
falls seiner Weisung, das Lokal zu verlassen nicht
Folge geleistet würde, denn die Versammlunge-
teilnehmer sind nach der ersten behördlichen Auf-
forderung zum Auseinandergehen auf ihren Plät-
zen sitzen geblieben und haben das Lokal nicht
verlassen.

Zu einem dienstlichen Einschreiten gegen den
Leiter der staatlichen Polizeiexpositur in Neustadt
a. T. liegt im Hinblicke auf das Ergebnis der ge-
pflogenen Erhebung kein Substrat vor.

Prag, am 21. Juli 1888.

Der Minister des Innern:

Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 1394/XVIII.
Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. F. Köllner

wegen gesetzwidriger Verwendung von

Gendarmerieorganen zu Erhebungen pri-

vatrechtlicher Art (Druck 1265/XI).

Der Ermittlnuig zufolge hatte der in der Inter-
pellation angeführte Fall nicht bloß seine privat-
rechtliche Seite. Sein Tatbestand spielte zum Teile
auch in die öffenitlichrechtliche, bzw. strafrecht-
liche Sphäre hinein, so daß es von den unter-
stellten Eisenbahnbehörden für zweckmäßig er-
achtet wurde, die Gendarmerie zur Untersuchung
gewisser konkreter Umstände dieses Charakters
heranzuziehen.

Es hat sich namentlich um die Ermittlung der
Motiviertheit der im Orte auftauchenden Gerüchte
gehandelt, wonach der Unfall sich auf außerhalb


19

der Eisenbahn liegendem Boden ereignet habe.
Außerdem konnte der Sturz auf dem Glatteise den
Verdacht einer Übertretung oder eines Vergehens
gegen die körperliche Sicherheit begründen.

In rein privatrechtlichen Angelegenheiten for-
dern die Eisenbahnbehörden keine Gendarmerie-
hilfe an.

Prag, am 22. Juli 1938.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad 394/XIX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Klieber

wegen gesetzwidriger Paßverweigerung an

Grete Grau in Neudek Nr. 612 (Druck

1292/1).

Durch die gepflogene Erhebung wurde festge-
stellt, daß die staatliche Polizeibehörde in Neudek
richtig vorgegangen ist. Die Interpellation ist in-
zwischen gegenstandslos geworden, weil die Polizei-
direktion in Kartebad der Grete Grau am 23. April
1998 den verlangten Reisepaß ausgefolgt hat.

Prag:, am 11. Juli 1938.

Dar Minister des Innern:

Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1394/XX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Böhm

wegen Verweigerung von Reisepässen und
Grenzausweisen (Druck 1292/XI).

Die Ausfolgung des Reisepasses an Alfred Keilk-
werth verzögerte sich infolge der durchgeführten
Untersuchung, da er im Verdachte staatsfeindlicher
strafbarer Handlungen stand.

Ale die Untersuchung, die infolge Kompliziert-
heit des Falles längere Zeit erheischte, kein
Hindernis aufzeigte, wurde dem Gesuchsteller der
Reisepaß ausgefolgt.

Der Anna Lehrer wurde der Grensausweis we-
gen Gefährdung wichtiger Staatsinteressen im
Sinne des § 7, lit. d), das Paßgesetzes verweigert.

Die staatliche Polizeiexpositur in Neudek ist also
ordnungsgemäß vorgegangen.

Prag, am l1 Juli 1988.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1394/XXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. St. Králièek

wegen gesetzwidriger Anordnung der staat-
lichen Polizeidirektion in Brünn vom 10. Fe-
bruar 1938 (Druck 1292/XII).

Die Weisung der Polizeidirektion in Brunn, be-
treffend den öffentlichen Gebrauch von Flaggen
und Fahnen in den Staatsfarben ist sachlich rich-
tig; gegen den bloßen formellen Mangel einer
Rechtsmittelbelehrung hatte die Partei, die sich
durch diese Weisung tangiert erachtet hat, die
Möglichkeit des Vorgehens nach § 71, Abs. 3, dar
Regierungsverordnung S. d. G. u. V. Nr. 8/1028.

Prag, am 21. Juli 1988.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1394/XXII
Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Hollube

wegen weiteren ungebührlichen Verhaltens

des Leiters der staatlichen Polizeiexpositur

in Neustadt a. T., Stanislav Fila (Druck

1292/XIV).

Die Versammlung in Neustadt a. T. wurde mit
Recht aufgelöst, weil im Hinblicke darauf, daß
der Redner über den Anschluß Österreichs an
Deutschland, über èechoslovakische Staatseinrich-
tungen und über das Verhalten der èechischen
Vonchußkasse gegenüber der Firma Persch in
Hegewald in ungehöriger Weise gesprochen bat,
der begründete Verdacht bestand, daß es bei einer


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