20

Fortsetzung der Rede zu einer Verletzung der
Ruhe und Ordnung kommen konnte.

Der intervenierende Beamte ist nach Auflösung
der Versammlung auf einen Sessel gestiegen, tun
einen besseren Überblick darüber zu gewinnen, ob
alle Versammlungsteilnehmer das Lokal in Ruhe
verlassen; da er feststellte, daß manche Teil-
nehmer der Aufforderung zum Auseinandergehen
Folge zu leisten zögern, war er gezwungen, ihnen
diese Pflicht wiederholt vor Augen zu halten.

Prag, am 11. Juli 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý m. p.

Překlad ad 1394/XXIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. L. Eichholz

wegen gesetzwidriger Anwendung des § 7
d. Ges. Slg. Nr. 55/1928 zu Paßverweige-
rungen an ehemalige Angehörige der auf-
gelösten Deutschen Nationalsozialistischen
Arbeiter Partei (DNSAP) (Druck 1308/
XV).

Das Erkenntnis des Obersten Verwaltungs-
gerichtes ist den Paßbehörden bereits bekannt.

Ihre Praxis hat sich diesem Erkenntnisse an-
gepaßt und stammen die bemängelten konkreten
Fälle aus der Zeit vor der Fällung des Erkennt-
nisses.

Den Paßbehörden wird durch eigenen Runder-
laß noch aufgetragen werden, sich nach dem vom
Obersten Verwaltungsgerichte ausgesprochenen
Grundsatze auch in Hinkunft zu richten.

Prag, am 11. Juli 1988.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý m. p.

Překlad ad 1394/XXIV.

Antwort
des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Köhler

wegen gesetzwidriger Praxis bei Einver-
nahme durch die Staatspolizeibehörde in
Bilin (Druck 1324/VI).

Die inkriminierten Einvernahmen sind seitens
der Organe der staatlichen Polizeibehörde in Bilin
in korrekter Weise vorgenommen worden.

Barbara Bauer hat das mit ihr abgefaßte Pro-
tokoll nach Vorlesen freiwillig unterschrieben. Die
in der Interpellation angeführten Drohungen
wurden ihr gegenüber nicht gebraucht.

Das Gleiche war hinsichtlich der protokollari-
schen Aussage des Josef Ohnes der Fall.

Im Hinblicke auf diesen Stand liegt für die Ein-
leitung eines Disziplinarverfahrens gegen die be-
teiligten Polizeibediensteten keine Grundlage vor.

Prag, am 21. Juli 1988.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý m. p.

Překlad ad 1394/XXV.
Antwort

des Ministers für Post und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl

wegen dienstwidrigen Verhaltens des Brief-
trägers Franz Procházka und des Post-
meisters Josef Slepička beim Postamte in
Netschetin, Bezirk Manetin (Druck 1324/
VIII).

Durch eingehende Erhebung wurde festgestellt,
daß der Postbote Franz Procházka vom Postamte
Netschetin am 12. Februar 1988 dem Wenzel
David in Leschowitz eine Scheckanweisung auf
610 Kč zustellen sollte, dies aber infolge des Zu-
sammentreffens fataler Umstände und ohne jed-
wede böse Absicht nicht getan und das Geld erst
am 19. Februar d. J. zugestellt hat, wobei er die
Anweisung vorschriftswidrig mit dem Namen des
Empfängers selbst unterschrieben hat. Aus Angst
vor den Folgen seiner Unüberlegtheit ersuchte er
den Empfänger, gegen ihn keine Beschwerde zu
führen, und er ersuchte gleichfalls aus Angst vor
dem Existenzverluste den Bezirksleiter der sude-
tendeutschen Partei, seinen Fehler nicht anzu-
zeigen, wobei er ihm 100 Kč Schweigegeld anbot.
Dadurch hat sich Procházka einer groben Dienst-
verfehlung schuldig gemacht. Da jedoch gleich-
zeitig mit Sicherheit erwiesen wurde, daß es sich
hiebei - wie bereits gesagt wurde - rieht um
eine böse Absicht und den Versuch einer Verun-
treuung gehandelt hat und weil dies seine erste
Verfehlung war, hat ihn die Post und Tele-
graphendirektion in Prag nur mit einer nach i 72


21

der Regierungsverordnung vom 5. März 1927,
S. d. G. u. V. Nr. 17, erteilten Ordnungsstrafe in
Form einer Warnung bestraft.

Was die Beschwerde gegen den Vorstand des
Postamtes in Netschetin, Postrevidenten Josef
Slepička anbelangt, wurde festgestellt, daß er
dem Herrn Wenzel David keinerlei Briefe zur
Unterschrift vorgelegt hat, was Herr David dem
untersuchenden Inspektionsbeamten auch bestä-
tigt hat. Nach Feststellung des Vorfalles hat er
den Postboten Procházka am 6. März 1938 des
Dienstes enthoben und den Bericht hierüber mit
den betreffenden Protokollen und Belegen der
vorgesetzten Post- und Telegraphendirektion vor-
gelegt. Die Direktion hat nach Überprüfung der

vorgelegten Belege und nach der Feststellung, daß
es sich im gegebenen Falle weder um eine Ver-
untreuung noch um eine böse Absicht des Post-
boten Procházka handle, diesen telegraphisch
zum Dienste zurückberufen. In dem Vorgehen des
Postmeisters Josef Slepička wurde also nichts
ermittelt, was den Dienstvorschriften wider-
sprechen würde, und es liegt kein Grund vor,
gegen ihn in irgendeiner Weise einzuschreiten.

Prag, am 19. Juli 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tučný m. p.

Státní tiskárna v Praze. - 4844-38.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP